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Jahrgang 10, Ausgabe 3, 2013 KOMMUNALE DIE ZEITUNG Tsalastras: Schulsozialarbeit unverzichtbar! Seite 6 Groscheck: Denkmäler schützen – aber wie? Schäfer: U3-Ausbau – wichtiges Etappenziel erreicht Baranowski: Kommunalfinanzen - Lage bleibt angespannt Seite 2 Seite 3 Seite 4 Landesweite Veranstaltung „Gegen Rechts! – Wehret den Anfängen“ Frau Ministerpräsiden- tin, liebe Hannelore, die Landtagswahlen vor fast genau einem Jahr haben der rot-grünen Landesregierung eine deutliche Bestätigung und stabile Mehrheit im Parlament gebracht. Viele Aufgaben werden noch be- arbeitet, dennoch die Frage: Was sind die drei wichtigsten Ergeb- nisse ein Jahr nach der Wahl? Erstens: Wir setzen unseren 2010 eingeschlagenen Weg einer vorsor- genden Politik fort. Zweitens: Wir arbeiten weiter daran „Gute Ar- beit“ in NRW umzusetzen: Erstmals hat mit dem Bundesrat ein Verfas- sungsorgan für einen gesetzlichen Mindestlohn gestimmt – auch auf Betreiben von NRW. Drittens: Wir werden aber auch den Dreiklang unserer Haushaltspolitik fortsetzen – gezielt sparen, in Zukunft investie- ren und Einnahmen erhöhen. NRW will „kein Kind zurücklas- sen“. Mit welchen Maßnahmen wird dieses anspruchsvolle Ziel verfolgt? Welche Strategien versprechen den größten Er- folg? Ich bin davon überzeugt, dass prä- ventive Investitionen sich lohnen: Für die Kinder, für die Wirtschaft und für die öffentlichen Haushalte. Darum haben wir gemeinsam mit der Ber- telsmann Stiftung das Modellprojekt „Kein Kind zurücklassen! Kommu- nen in NRW beugen vor“ gestartet. 18 Kommunen machen mit. Es gibt erste Anzeichen, dass sich die Bemü- hungen auszahlen; in Hamm zum Beispiel bleiben die Hilfen zur Erzie- hung konstant, hier steigen die Kos- ten nicht weiter an, wie es bisher der Trend war. Wir müssen dahin kom- men, dass wir die ganze Kette von „Wir kümmern uns um alle Bürger“ der Kita bis zum Beruf verbessern und frühzeitig eine Brücke des Ver- trauens zu den Eltern bauen. Mit dem Projekt „Kein Abschluss ohne Anschluss“ unterstützen wir ge- zielt Jugendliche mit besonderem Förderbedarf beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Be- ruf. Spätestens ab Klasse 8 sollen alle Schülerinnen und Schüler eine verbindliche, systematische Berufso- rientierung erhalten. Als erstes Flä- chenland führt Nordrhein-Westfa- len damit schrittweise ein landesweit verbindliches Übergangssystem mit gezielten Praktika in Betrieben ein. Damit können Jugendliche verschie- dene Berufsfelder erkunden, um am Ende eine kompetente Berufswahl zu ermöglichen. Im laufenden Schuljahr werden ca. 30 000 Schülerinnen und Schüler der 8. Jahrgangsstufen an gut 370 Schulen mit der praktischen Umset- zung starten. Zum Ende des Jahres läuft die Finanzierung der Schulsozialar- beiter/innen durch den Bund im Rahmen des Bildungs- und Teil- habepakets aus. Die CDU – auch im Land – behauptet nun die weitere Finanzierung sei Sache des Landes. Steht die Schulsozi- alarbeit vor dem Aus? Der Bundesrat hat die Bundesre- gierung mit großer Mehrheit aufge- fordert, die Schulsozialarbeit über das laufende Jahr hinaus zu finan- zieren. Die Arbeit der 1.600 Schul- sozialarbeiterinnen und -sozialar- beiter in Nordrhein-Westfalen dient unmittelbar der Förderung von Kin- dern und Jugendlichen und erhöht ihre Chancen und Möglichkeiten auf Teilhabe. Deshalb ist es eine originäre Aufgabe des Bundes. Die- se Strukturen dürfen nicht wegbre- chen. Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter brauchen jetzt klare Perspektiven. Sie sorgen erst dafür, dass das Sozial- und Teil- habepaket überhaupt in Anspruch genommen werden kann. Gemeinsames Lernen von Kin- dern mit und ohne Behinderun- gen in den Schulen des Landes ist eine Gemeinschaftsaufga- be. Inklusion ist eine dauerhafte Aufgabe, die nicht zum Nullta- rif zu haben ist. Die Umsetzung der Landesgesetze verursacht Kosten bei den Kommunen. Wie soll es gehen, dass am Ende nicht die Kommunen die Zeche zahlen? Wir haben uns als Bundesrepublik Deutschland insgesamt dazu ver- pflichtet, die Behindertenrechts- konvention der Vereinten Natio- nen umzusetzen. In NRW machen wir das schrittweise. Wir wollen niemanden überfordern. Daher haben wir im März einen Gesetz- entwurf im Kabinett verabschiedet, der die Balance zwischen den un- terschiedlichen Interessen von Kin- dern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung, ihren Eltern, den Schulen, den Lehrkräften und den kommunalen Schulträgern hält. Aber: Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif. Darum hat das Kabinett auch ein Finanzierungskonzept zur Unter- stützung des gemeinsamen Lernens gebilligt. Das Konzept sieht u.a. vor, dass bis zum Ende der Legislatur- periode gegenüber dem laufenden Schuljahr weitere 1.800 zusätzli- che Lehrerstellen zur Unterstützung bereitgestellt werden. Damit kann nach Einschätzung der Landesre- gierung bis 2017 eine Inklusions- quote von etwa 50 Prozent erreicht werden. SAVE THE DATE Die SGK NRW führt am 15. Juni 2013 von 9:30 bis 13:00 Uhr in Wuppertal eine Veran- staltung mit folgenden Podi- umsgästen durch: Alexander Häusler, Rechtsextremismusforscher, Burkhard Freier, Leiter des Verfassungsschut- zes NRW, Nadja Lüders MdL, Dortmund, die das integrative Handlungskonzept der Landes- regierung mitverantwortet, Andreas Kossiski MdL, Köln, spricht für die Initiative „Köln stellt sich quer“, Justus Moor, Hamm, Initiator des „haekel- club 590“, einer aktiven jun- gen Initiative gegen Rechts, Andreas Bialas MdL, und Klaus Jürgen Reese, Fraktionsvorsitzender Wup- pertal. Moderation: Susana dos Santos Herrmann, Köln und SGK NRW-Vorstands- mitglied Landesweite Praktiker-Tagung zum Klimaschutz Die SGK NRW veranstaltet am 22. Juni 2013 eine landeswei- te Praktiker-Tagung zum Klima- schutz. Gemeinsam mit Minister Michael Groschek diskutieren Bürgermeister, Städteplaner und Vertreter aus Politik und Wirtschaft in drei Foren, wie Klimaschutzplä- ne im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung umgesetzt wer- den können. SAVE THE DATE © Daniel Bleyenberg / PIXELIO.de © LisaSpreckelmeyer / PIXELIO.de Ein Jahr nach der Landtagswahl – Interview mit Ministerpräsidentin Hannelore Kraft Die Schuldenbremse wird ab- strakt von allen befürwortet, konkret gibt es Widerstand bei jedem Sparvorschlag, zuletzt waren die Beamten wegen der unvollständigen Übertragung der Tarifergebnisse enttäuscht. Die Zukunftsaussichten für den Handlungsspielraum der Lan- desregierung sind nicht gerade rosig. Kann sich das Land aus diesem Dilemma überhaupt al- lein befreien? Wir sparen, aber mit Augenmaß. Und wir investieren gleichzeitig in die Zukunft unseres Landes. Daher setzen wir auch auf Einnahmever- besserung. Denn wir brauchen ei- nen handlungsfähigen Staat, der in der Lage ist, seine Aufgaben für ein solidarisches Gemeinwesen zu erfüllen. Die Bürgerinnen und Bür- ger erwarten zu recht gute Angebo- te in der Bildung, bei der Kinderbe- treuung, bei den Straßen, bei den Dienstleistungen in den Kommunen. Deshalb sind wir für Steuererhöhun- gen – aber sozial gerecht und öko- nomisch vernünftig. Darum setzten wir uns beispielsweise für eine An- hebung des Spitzensteuersatzes für hohe Einkommen und eine gerech- te und mittelstandsfreundliche Erb- schafts- und Vermögenssteuer ein. Die Infrastruktur, konkret Stra- ßen und Brücken, aber auch öf- fentliche Gebäude bröckeln. NRW beklagt sich über die Un- terfinanzierung durch den Bund. Wenige Monate vor der Bun- destagswahl bestreitet der dies. Auch die Kommunen leiden un- ter einem erheblichen Investiti- onsstau. Brauchen wir zusätzli- che Finanzierungsquellen? NRW-Verkehrsminister Groschek hat vorgeschlagen, die jetzige Maut für LKW über 7,5 Tonnen auf alle nachgeordneten Straßen auszuwei- ten. Allein für die Instandhaltung der Brücken an Autobahnen und übrigen Bundesstraßen in Nord- rhein-Westfalen haben Fachleu- te einen Investitionsbedarf von 3,5 Milliarden Euro errechnet. Wenn es um die Bundesverkehrs- wege, wie Autobahnen, übrige Bundesstraßen, Schienenwege und Binnenwasserstraßen geht, ist der Bund als Eigentümer in der Pflicht. Wir fordern darüber hinaus endlich eine faire Zuteilung von Bundes- mitteln für Nordrhein-Westfalen. Obwohl in Nordrhein-Westfalen 22 Prozent der Bundesbürger le- ben, bekommt unser Land nur 18 Prozent der Fördermittel zugeteilt. Nordrhein-Westfalen wird seit Jah- ren gegenüber anderen Bundes- ländern deutlich benachteiligt. Fortsetzung auf Seite 2

Die Kommunale 3/2013

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Die Kommunale 3/2013, 10. Jahrgang; Topthemen: Interviewe mit Hannelore Kraft: 1 Jahr rot-grüne Landesregierung; Groscheck: Denkmäler schützen aber wie?; U3-Ausbau; Schulsozialarbeit unverzichtbar

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Page 1: Die Kommunale 3/2013

Jahrgang 10, Ausgabe 3, 2013

KOMMUNALEDIE

ZEItUNg

tsalastras:Schulsozialarbeit unverzichtbar!

Seite 6

groscheck: Denkmäler schützen – aber wie?

Schäfer: U3-Ausbau – wichtiges Etappenziel erreicht

Baranowski: Kommunalfinanzen - Lage bleibt angespanntSeite 2 Seite 3 Seite 4

Landesweite Veranstaltung „gegen Rechts! – Wehret den Anfängen“

Frau Ministerpräsiden-tin, liebe Hannelore, die Landtagswahlen vor fast genau einem Jahr haben der rot-grünen Landesregierung eine deutliche Bestätigung und stabile Mehrheit im Parlament gebracht.Viele Aufgaben werden noch be-arbeitet, dennoch die Frage: Was sind die drei wichtigsten Ergeb-nisse ein Jahr nach der Wahl?

Erstens: Wir setzen unseren 2010 eingeschlagenen Weg einer vorsor-genden Politik fort. Zweitens: Wir arbeiten weiter daran „Gute Ar-beit“ in NRW umzusetzen: Erstmals hat mit dem Bundesrat ein Verfas-sungsorgan für einen gesetzlichen Mindestlohn gestimmt – auch auf Betreiben von NRW. Drittens: Wir werden aber auch den Dreiklang unserer Haushaltspolitik fortsetzen – gezielt sparen, in Zukunft investie-ren und Einnahmen erhöhen.

NRW will „kein Kind zurücklas-sen“. Mit welchen Maßnahmen wird dieses anspruchsvolle Ziel verfolgt? Welche Strategien versprechen den größten Er-folg?Ich bin davon überzeugt, dass prä-ventive Investitionen sich lohnen: Für die Kinder, für die Wirtschaft und für die öffentlichen Haushalte. Darum haben wir gemeinsam mit der Ber-telsmann Stiftung das Modellprojekt „Kein Kind zurücklassen! Kommu-nen in NRW beugen vor“ gestartet. 18 Kommunen machen mit. Es gibt erste Anzeichen, dass sich die Bemü-hungen auszahlen; in Hamm zum Beispiel bleiben die Hilfen zur Erzie-hung konstant, hier steigen die Kos-ten nicht weiter an, wie es bisher der Trend war. Wir müssen dahin kom-men, dass wir die ganze Kette von

„Wir kümmern uns um alle Bürger“

der Kita bis zum Beruf verbessern und frühzeitig eine Brücke des Ver-trauens zu den Eltern bauen. Mit dem Projekt „Kein Abschluss ohne Anschluss“ unterstützen wir ge-zielt Jugendliche mit besonderem Förderbedarf beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Be-ruf. Spätestens ab Klasse 8 sollen alle Schülerinnen und Schüler eine verbindliche, systematische Berufso-rientierung erhalten. Als erstes Flä-chenland führt Nordrhein-Westfa-len damit schrittweise ein landesweit verbindliches Übergangssystem mit gezielten Praktika in Betrieben ein. Damit können Jugendliche verschie-dene Berufsfelder erkunden, um am Ende eine kompetente Berufswahl zu ermöglichen.Im laufenden Schuljahr werden ca. 30 000 Schülerinnen und Schüler der 8. Jahrgangsstufen an gut 370 Schulen mit der praktischen Umset-zung starten.

Zum Ende des Jahres läuft die Finanzierung der Schulsozialar-beiter/innen durch den Bund im Rahmen des Bildungs- und teil-habepakets aus. Die CDU – auch im Land – behauptet nun die weitere Finanzierung sei Sache des Landes. Steht die Schulsozi-alarbeit vor dem Aus?Der Bundesrat hat die Bundesre-gierung mit großer Mehrheit aufge-fordert, die Schulsozialarbeit über das laufende Jahr hinaus zu finan-zieren. Die Arbeit der 1.600 Schul-sozialarbeiterinnen und -sozialar-beiter in Nordrhein-Westfalen dient unmittelbar der Förderung von Kin-dern und Jugendlichen und erhöht ihre Chancen und Möglichkeiten auf Teilhabe. Deshalb ist es eine originäre Aufgabe des Bundes. Die-

se Strukturen dürfen nicht wegbre-chen. Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter brauchen jetzt klare Perspektiven. Sie sorgen erst dafür, dass das Sozial- und Teil-habepaket überhaupt in Anspruch genommen werden kann.

gemeinsames Lernen von Kin-dern mit und ohne Behinderun-gen in den Schulen des Landes ist eine gemeinschaftsaufga-be. Inklusion ist eine dauerhafte Aufgabe, die nicht zum Nullta-rif zu haben ist. Die Umsetzung der Landesgesetze verursacht Kosten bei den Kommunen. Wie soll es gehen, dass am Ende nicht die Kommunen die Zeche zahlen?Wir haben uns als Bundesrepublik Deutschland insgesamt dazu ver-pflichtet, die Behindertenrechts-konvention der Vereinten Natio-nen umzusetzen. In NRW machen wir das schrittweise. Wir wollen niemanden überfordern. Daher haben wir im März einen Gesetz-entwurf im Kabinett verabschiedet, der die Balance zwischen den un-terschiedlichen Interessen von Kin-dern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung, ihren Eltern, den Schulen, den Lehrkräften und den kommunalen Schulträgern hält. Aber: Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif. Darum hat das Kabinett auch ein Finanzierungskonzept zur Unter-stützung des gemeinsamen Lernens gebilligt. Das Konzept sieht u.a. vor, dass bis zum Ende der Legislatur-periode gegenüber dem laufenden Schuljahr weitere 1.800 zusätzli-che Lehrerstellen zur Unterstützung bereitgestellt werden. Damit kann nach Einschätzung der Landesre-gierung bis 2017 eine Inklusions-quote von etwa 50 Prozent erreicht werden.

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Die SgK NRW führt am 15. Juni 2013 von 9:30 bis 13:00 Uhr in Wuppertal eine Veran-staltung mit folgenden Podi-umsgästen durch:

Alexander Häusler, Rechtsextremismusforscher, Burkhard Freier, Leiter des Verfassungsschut-zes NRW,

Nadja Lüders MdL, Dortmund, die das integrative Handlungskonzept der Landes-regierung mitverantwortet,

Andreas Kossiski MdL, Köln, spricht für die Initiative „Köln stellt sich quer“,

Justus Moor, Hamm, Initiator des „haekel-club 590“, einer aktiven jun-gen Initiative gegen Rechts,

Andreas Bialas MdL, und

Klaus Jürgen Reese,Fraktionsvorsitzender Wup-pertal.

Moderation: Susana dos Santos Herrmann, Köln und SGK NRW-Vorstands-mitglied

Landesweite Praktiker-tagung zum Klimaschutz

Die SgK NRW veranstaltet am 22. Juni 2013 eine landeswei-te Praktiker-Tagung zum Klima-schutz. Gemeinsam mit Minister Michael groschek diskutieren Bürgermeister, Städteplaner und Vertreter aus Politik und Wirtschaft in drei Foren, wie Klimaschutzplä-ne im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung umgesetzt wer-den können.

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© D

aniel Bleyenberg / PIXELIO.de

© LisaSpreckelmeyer / PIXELIO.de

Ein Jahr nach der Landtagswahl – Interview mit Ministerpräsidentin Hannelore Kraft

Die Schuldenbremse wird ab-strakt von allen befürwortet, konkret gibt es Widerstand bei jedem Sparvorschlag, zuletzt waren die Beamten wegen der unvollständigen Übertragung der tarifergebnisse enttäuscht. Die Zukunftsaussichten für den Handlungsspielraum der Lan-desregierung sind nicht gerade rosig. Kann sich das Land aus diesem Dilemma überhaupt al-lein befreien?Wir sparen, aber mit Augenmaß. Und wir investieren gleichzeitig in die Zukunft unseres Landes. Daher setzen wir auch auf Einnahmever-besserung. Denn wir brauchen ei-nen handlungsfähigen Staat, der in der Lage ist, seine Aufgaben für ein solidarisches Gemeinwesen zu erfüllen. Die Bürgerinnen und Bür-ger erwarten zu recht gute Angebo-te in der Bildung, bei der Kinderbe-treuung, bei den Straßen, bei den Dienstleistungen in den Kommunen. Deshalb sind wir für Steuererhöhun-gen – aber sozial gerecht und öko-nomisch vernünftig. Darum setzten wir uns beispielsweise für eine An-hebung des Spitzensteuersatzes für hohe Einkommen und eine gerech-te und mittelstandsfreundliche Erb-schafts- und Vermögenssteuer ein.

Die Infrastruktur, konkret Stra-ßen und Brücken, aber auch öf-fentliche gebäude bröckeln. NRW beklagt sich über die Un-terfinanzierung durch den Bund. Wenige Monate vor der Bun-destagswahl bestreitet der dies. Auch die Kommunen leiden un-ter einem erheblichen Investiti-onsstau. Brauchen wir zusätzli-che Finanzierungsquellen?NRW-Verkehrsminister Groschek hat vorgeschlagen, die jetzige Maut für LKW über 7,5 Tonnen auf alle nachgeordneten Straßen auszuwei-ten. Allein für die Instandhaltung der Brücken an Autobahnen und übrigen Bundesstraßen in Nord-rhein-Westfalen haben Fachleu-te einen Investitionsbedarf von 3,5 Milliarden Euro errechnet. Wenn es um die Bundesverkehrs-wege, wie Autobahnen, übrige Bundesstraßen, Schienenwege und Binnenwasserstraßen geht, ist der Bund als Eigentümer in der Pflicht. Wir fordern darüber hinaus endlich eine faire Zuteilung von Bundes-mitteln für Nordrhein-Westfalen. Obwohl in Nordrhein-Westfalen 22 Prozent der Bundesbürger le-ben, bekommt unser Land nur 18 Prozent der Fördermittel zugeteilt. Nordrhein-Westfalen wird seit Jah-ren gegenüber anderen Bundes-ländern deutlich benachteiligt. Fortsetzung auf Seite 2

Page 2: Die Kommunale 3/2013

2 Jahrgang 10, Ausgabe 3, 2013

Denkmalschutz/Mietrecht

Denkmäler schützen – aber wie?Was ist das Erbe für künftige Gene-rationen? An dieser Frage orientiert sich die heutige Politik in besonde-rer Weise. Dahinter verbergen sich die aktuellen Herausforderungen z. B. des demographischen und des Klimawandels aber auch die der Schuldenbremse. Alle drei spiegeln sich auch im Umgang mit unserem baukulturellen Erbe wieder.Wir wollen dieses Erbe sinnvoll be-wahren aber nicht museal kon-servieren. Das baukulturelle Erbe braucht eine qualitätsvolle Stadt-, Bau- und Planungskultur, in deren Mittelpunkt Urbanität und mensch-liche Heimat, die Gestaltung un-verwechselbarer Orte sowie die zivilgesellschaftliche Partizipation stehen. Wir müssen uns verantwor-ten, wenn wir überlieferte Bausub-stanz verändern, verfremden oder auch abreißen wollen.

Denkmäler lebendig halten - nicht konservierenUnser Denkmalschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1980. Damals war es beispielgebend. Heute überprüfen

Die Mietpreise in vielen Städten Deutschlands und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mieter haben sich in den letzten Jahren stark aus-einanderentwickelt. Niedrigere Neu-bauzahlen, immer weniger günstige-re Wohnungen und eine gestiegene Nachfrage treiben die Wohnkosten in die Höhe. Mieter müssen im Schnitt 34,1 Prozent ihrer Konsumausgaben für Miete und Energie zahlen. Bei ein-kommensschwächeren Haushalten bis zu einem Einkommen von etwa 1.300 Euro liegt die Wohnkostenbe-lastung sogar bei rund 45 Prozent (Pressemitteilung Deutscher Mieter-bund vom 15.02.2013). Insbesonde-re in Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten steigen die Mieten innerhalb kürzester Zeit rapide an. Zahlreiche Mieter sind durch die rasant steigenden Mieten gezwun-gen, den oftmals langjährig bewohn-ten Stadtteil zu verlassen. Sie müssen dann in günstigere Bezirke, oft am Rande der Stadt, ziehen. Folge ist eine soziale Segregation der Bevölkerung.

Das Mietrechtsänderungsgesetz, das am 1. Mai 2013 in Kraft getreten ist, wird diesen Anforderungen nicht ge-recht. Die Neureglung zur Mieter-höhung reicht nicht aus: Zukünftig

Mietrecht: Eine zentrale Bedeutung für die MenschenVon thomas Kutschaty, Justizminister des Landes NRW

Das Mietrecht hat eine zentrale Bedeutung für alle Bürgerinnen und Bürger. Die Woh-nung ist der Mittelpunkt des sozialen Le-bens und der privaten Existenz. Sie dient als Lebens- und Rückzugsraum und ist somit grundlegender Bestandteil der Daseinsvor-sorge. Von den insgesamt ca. 40 Millionen Wohnungen sind knapp 24 Millionen Miet-wohnungen. Der überwiegende teil der Be-völkerung befriedigt seinen Wohnbedarf also nicht als selbstnutzender Eigentümer, sondern als Mieter.

Denkmäler in NRWDas Erbe für künftige generationenMichael groschek, Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr in NRW

wir, ob es aktualisiert werden muss. Zwei Stichworte hierzu: Ist die de-mokratische Teilhabe bei Denkmal-schutz und –pflege zeitgemäß? Gibt es Anpassungsbedarf wegen der Energiewende und der Nutzung er-neuerbarer Energien?Womöglich kommt es auch bei die-sem Aspekt zu „vorbeugendem Pro-test“. Seid sicher, das Gesetz bleibt ein wirksamer Rechtsschutz unse-rer Denkmäler. Möglicherweise nur zeitgemäß modernisiert.

Evaluation des DenkmalschutzgesetzesUnabhängig hiervon sind die Ge-setzesänderungen zum „Schatzre-gal“ und „Verursacherprinzip“ (Ge-setzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur Änderung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmä-ler im Lande Nordrhein-Westfalen). Dies war eine notwendige Reakti-on auf eine veränderte Rechtspre-chung.

Darlehen für den DenkmalschutzZudem wird auch die Finanzierung des baukulturellen Erbes weiter in

können zwar die Landesregierungen Gemeinden oder Teile von Gemein-den bestimmen, in denen eine Wohn-raummangellage besteht. In diesen Gebieten beträgt die sog. Kappungs-grenze bei der Mietanpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete dann nicht mehr 20 Prozent, sondern 15 Prozent. Diese Verordnungsermäch-tigung hilft jedoch in der Regel nur den Stadtstaaten. Flächenländer mit sehr unterschiedlichen Wohnungs-marktlagen müssen ein zeit- und kostenintensives Gutachterverfahren beschreiten, um die in Betracht kom-menden Gebiete abzugrenzen. Trotz dieser Kritik wird die Landesregie-rung Nordrhein-Westfalen die vor-handenen Handlungsmöglichkeiten ausschöpfen. Der Erlass einer „Miet-begrenzungsverordnung“ ist aus Gründen des Mieterschutzes jeden-falls für die Gemeinden erforderlich, in denen der Anstieg der Bestands-mieten gedämpft werden muss. Das Vergabeverfahren für das notwendi-ge Gutachten läuft bereits.

der Diskussion bleiben. Wir haben gemeinsam mit der NRW.Bank ein attraktives Denkmalförderdarle-hensprogramm erarbeitet, wel-ches wir noch in diesem Jahr an-bieten und mit dem wir bei der Unterhaltung und Instandsetzung von Baudenkmälern unterstützen werden.

Weniger Schulden für künftige generationenDamit wir den künftigen Generati-onen nicht auch die Schulden ver-gangener Zeiten hinterlassen gilt die Schuldenbremse. Deshalb will die Landesregierung die Zuschuss-förderung in eine Darlehensförde-rung umwandeln. In allen Berei-chen wird dies nicht möglich sein, aber in Vielen. In diesem Jahr hat mein Ministerium zur Bewahrung des baukulturellen Erbes über 51 Millionen Euro bereitgestellt. Das sind lediglich 24.600 Euro weniger als im Vorjahr 2012. Von einem Rückzug aus dem Denkmalschutz, wie in zahlreichen Medien berich-tet wurde, oder gar dem „Unter-gang des Abendlandes“, kann kei-ne Rede sein.

© Sammy / PIXELIO.de

© Thom

as Max M

üller / PIXELIO.de

© Jens Bredehorn / PIXELIO

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Die Kommunen waren be-geistert, als die Minderheits-regierung die Kürzungen der Kommunalfinanzen von Schwarz-gelb rückgängig gemacht hat. Auch der Stär-kungspakt erfährt überwie-gend Zustimmung. Dennoch wachsen die Kassenkredite in NRW schneller als die Konso-lidierungserfolge. Die Kommunen sind weiter-hin unterfinanziert. Muss das Land nicht mehr tun?Das Land engagiert sich seit dem Regierungswechsel 2010 bei der Konsolidierung der Kommunalfi-nanzen bis an die äußersten Gren-zen der eigenen Leistungsfähigkeit. Bei den kommunalen Finanzen ha-ben wir ein Bündel unterschiedli-cher Maßnahmen auf den Weg ge-bracht: knapp 1,3 Milliarden Euro für die strukturelle Aufstockung des kom-munalen Finanzausgleichs oder allein 3,5 Milliarden Euro für den Haushaltsausgleich im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen. Allerdings wird die Konsolidierung der Kommunalfinanzen nur gelin-

Fortsetzng von Seite 1

Ein Jahr nach der Landtagswahlgen können, wenn auch der Bund mehr Verantwortung für die Kom-munen übernimmt. Es muss Schluss damit sein, dass der Bund Ansprü-che regelt und die Kommunen mit den finanziellen Folgen allein lässt. Es ist zwar gut, dass der Bund die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab 2014 voll übernimmt – aber weitere Schrit-te des Bundes zur Entlastung der Kommunen, etwa bei der Einglie-derungshilfe, müssen folgen.

Die CDU versucht seit einiger Zeit als Partner der Kommu-nen aufzutreten, beklagt vor allem die Vernachlässigung des kreisangehörigen Rau-mes. Kümmert sich die Lan-desregierung nur um die gro-ßen Städte?Wir kümmern uns um alle Bürger – egal, wo sie wohnen. Die CDU/FDP-Regierung ließ die Kommu-nen mit ihren Aufgaben allein und nannte das dann „mehr Eigenstän-digkeit“. Die Landesregierung geht da andere Wege: Wir sehen die Herausforderungen, vor denen der ländliche Raum steht. Und wir er-

arbeiten gemeinsam mit den Kom-munen realistische Lösungen. Für eine bessere wohnortnahe me-dizinische Versorgung. Für einen möglichst schnellen Ausbau von Glasfasernetzen, um die Wettbe-werbsfähigkeit der nordrhein-west-fälischen Wirtschaft auch in den ländlichen Regionen unseres Lan-des zu sichern. Für ein attraktives ÖPNV-Angebot. Oder auch dafür, dass strukturpolitisch wichtige Insti-tutionen – Schulen, Berufskollegs – erhalten bleiben.

Aufgrund verschiedener Ur-teile des Bundesfinanzhofs droht den Kommunen die Um-satzsteuerpflicht bei der im Allgemeinen sehr erwünsch-ten, interkommunalen Zu-sammenarbeit. Die Veröffent-lichung zweier Urteile, die dann für alle Kommunen gel-ten würden, wurde zwar noch gerade verschoben. Was wird die Landesregierung tun, um eine solche Zahlungspflicht für Kommunen zu vermeiden?Die Landesregierung steht dazu, den Kommunen einen möglichst

großen Handlungsspielraum durch effektiveres Verwaltungshandeln, insbesondere im Rahmen inter-kommunaler Zusammenarbeit, zu ermöglichen. Die Kommunen brauchen insoweit Planungssicher-heit – und deshalb suchen wir ge-meinsam mit dem Bund und den anderen Ländern nach Lösungen, wie wir das bewährte System fort-setzen können.

Nicht erst seit dem Fall Hoeneß erfährt das thema „Steuerge-rechtigkeit“ eine breite Auf-merksamkeit. Was ist aus der

Bundesratsinitiative der Länder NRW, Rhein-land-Pfalz und Nieder-sachsen für mehr Steuer-gerechtigkeit und gegen Steuerbetrug geworden?

Der Bundesrat hat in sei-ner Sitzung am 3. Mai 2013 eine Entschlie-ßung über Maßnahmen für mehr Steuergerech-tigkeit und gegen Steuer-betrug gefasst. Die Län-der sind der Auffassung, dass Steuergerechtigkeit und eine faire Finanzie-rung des Gemeinwesens die Grundvoraussetzung

für ein funktionierendes Staatswesen und einen handlungsfähigen Staat darstellen. Das Steuerstrafrecht soll an die Regelungen des allgemeinen Strafrechts angepasst und die straf-befreiende Selbstanzeige auf Ba-gatellfälle begrenzt werden. Um es klar zu sagen: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Deshalb ha-ben wir auch von Anfang an und mit Erfolg das Steuerabkommen der Bundesregierung mit der Schweiz abgelehnt. Es wäre zutiefst unge-recht gewesen gegenüber allen, die hier in Deutschland brav ihre Steu-ern zahlen.

Page 3: Die Kommunale 3/2013

3Jahrgang 10, Ausgabe 3, 2013

U3/Ü3/Kinder

Mietrecht: Eine zentrale Bedeutung für die MenschenVon thomas Kutschaty, Justizminister des Landes NRW

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U3-Ausbau: Wichtiges Etappenziel in NRW erreichtVon Ute Schäfer, Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen.

Seit Mitte März – seit alle Jugend-ämter ihre U3-Plätze für das kom-mende Kindergartenjahr ange-meldet haben – wissen wir: Wir haben in NRW ein wichtiges Etap-penziel erreicht! 144.883 Betreu-ungsplätze für Kinder unter drei Jahren stehen im Kindergarten-jahr 2013/2014 zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der de-mographischen Entwicklung ent-spricht das einer Versorgungs-quote von rund 33 Prozent – und damit der landesweiten durch-

schnittlichen Bedarfsdeckungs-quote, wie sie vom Deutschen Jugendinstitut für NRW prognos-tiziert wurde. Bezogen auf die ein- und zweijährigen Kinder – also die Kinder, die ab dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf ei-nen Betreuungsplatz haben – be-trägt die Versorgungsquote sogar 49,2 Prozent. Auch die Betreu-ungsquote der Dreijährigen hat sich dabei im Übrigen erhöht – in den vergangenen Jahren um rund 5 Prozentpunkte (von 2009 bis 2012).

Wir haben noch nicht das Ende des Weges erreicht. Wir sind aber deutlich vorangekommen – vor allem auch dank des beispiello-sen Engagements der Kommunen und Träger, das große Anerken-nung verdient. Sie haben alle ein ganz klares Zeichen gesetzt für die Kleinkinderbetreuung und damit für die Unterstützung der Familien in ihren Gemeinden, Städten und Kreisen.

Die Umsetzung des Rechtsanspru-ches zum 1. August 2013 ist in An-betracht der neuen Zahlen jetzt re-alistisch. Es ist realistisch, weil wir 2010 den Hebel beim U3-Ausbau umgelegt und eine große Aufhol-jagd gestartet haben. Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte keinen einzigen zusätzlichen Cent

bereitgestellt, um landesseitig das Bundesprogramm ergänzend zu stützen, wie es 2007 beim Krip-pengipfel auf Bundesebene ver-abredet worden war. Und sie hatte auch keinerlei Vorsorge für die Zu-kunft getroffen. Sie hatte sich auch nicht um ein Lastenausgleichsge-setz gekümmert, um den Konnexi-tätsansprüchen der Kommunen zu entsprechen.

Nach dem Regierungswech-sel haben wir den U3-Ausbau zur „Chefsache“ gemacht und für Verlässlichkeit und die nötige Unterstützung gesorgt. Es ist seit 2010 so viel Geld in den U3-Aus-bau geflossen, wie noch nie zu-vor in Nordrhein-Westfalen: Ins-gesamt hat die Landesregierung für den U3-Ausbau bis zum Ende dieses Jahres 712 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Als richti-ger Schritt hat sich auch die Ein-richtung der U3-Taskforce er-wiesen, die seit ihrer Gründung mehr als 1.000 Mal zum Einsatz gekommen ist.

Mir war es immer beson-ders wichtig, dass beim U3-Ausbau alle Betei-ligten in NRW an ei-nem Strang ziehen. Die Krippenkon-ferenzen der Landesregie-

rung haben sich hier zu einem gu-ten Forum entwickelt.

Eines der Themen, bei dem wir kontinuierlich in engem Aus-tausch stehen, ist die Personal-entwicklung. Bei der dritten Krip-penkonferenz, die am 11. April stattfand, haben wir dazu aktu-elle Zahlen vorgestellt: Derzeit sind rd. 90.000 Kräfte in den Ki-tas in NRW beschäftigt. Das sind 13.000 mehr als 2008. Eine wei-tere Zahl, die uns optimistisch blei-ben lässt: Momentan absolvie-ren rund 21.400 junge Menschen die Erzieherausbildung. Im letzten Schuljahr waren es 19.500. Wir können davon ausgehen, dass je-des Jahr rund 4.000 bis 5.000 Er-zieherinnen und Erzieher neu zur

Verfügung stehen. Insofern haben wir in Nordrhein-Westfalen immer darauf geachtet, dass genügend Fachpersonal ausgebildet und qualifiziert wird. Das wollen wir auch weiter im Auge behalten. Wir werden außerdem unsere Stellen-börse im Internet weiterführen, die sich bewährt hat: Seit ihrem Start konnten wir mehr als 25.000 Be-suche verzeichnen

Wir werden uns als Landesregie-rung auf allen Ebenen weiter dafür engagieren, dass Familien bei uns in NRW ein bedarfsgerechtes und qualitätvolles U3-Angebot vorfin-den.

© Rainer Sturm / PIXELIO.de

Page 4: Die Kommunale 3/2013

4 Jahrgang 10, Ausgabe 3, 2013

Interkommunale Zusammenarbeit gefährdetVorerst keine Umsatzsteuer für öffentliche Zusammenarbeit

Kommunalfinanzen

Neue Ladenöffnungszeiten in Nordrhein-WestfalenAm 24. April 2013 hat der Landtag das Gesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes in NRW beschlossen. Mit dem Gesetz soll vor allem der Sonn- und Feiertagsschutz verbessert werden.

Die neuen Regelungen im Einzelnen: � Maximal 11 verkaufsoffene Sonn- und Feiertage in einer Kommune,

allerdings nur 4 pro Verkaufsstelle. Aufnahme des Erfordernisses ei-nes Anlassbezugs

� Davon maximal 2 Sonntage Adventssonntage, allerdings nur 1 Ad-ventssonntag pro Verkaufsstelle

� Reduzierung der Ladenöffnungszeiten am Samstag von 24:00 Uhr auf 22:00 Uhr als Vorbereitung auf die Sonntagsruhe

� Klarstellungen und Korrekturen bezüglich der zulässigen Warensorti-mente (Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren) für den Verkauf von Waren an Sonn- und Fei-ertagen. Nur noch Verkauf des Kernsortiment und eines begrenzten Randsortiments

� Öffnung an Ostern, Pfingsten und Weihnachten am 1. statt 2. Feier-tag wie zu Zeiten des Ladenschlussgesetzes

� Höchstgrenze einer Geldbuße bei Verstößen gegen das Ladenöff-nungsgesetz wird erhöht

� Inkrafttreten am 18. Mai 2013 � Für Verordnungen der örtlichen Ordnungsbehörden (Freigabe der

verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage), die bis zum 18. Mai 2013 be-schlossen sind, gelten noch die alten Regelungen.

Dr. Ingo van Lishaut, Leitender Ministerialrat im Finanzministeri-um, referierte im April in der Ex-pertengruppe Kommunalfinanzen der SGK NRW über den aktuel-len Sachstand. Demnach zeich-net sich bei der laufenden „Verpro-bung“ der verschiedenen Modelle, dem sogenannten wertunabhän-gigen Modell und dem verkehrs-wertorientierten Modell, so etwas wie ein Patt ab. Die genauen Er-gebnisse werden im Herbst der Fi-nanzministerkonferenz vorgelegt. Politisch gibt es bei den Bundes-ländern eine Mehrheit für das Ver-kehrswertmodell, das auch bei den Kommunalen Spitzenverbänden überwiegend Unterstützung findet.

Der Zeitdruck ist hoch, da aktu-ell erneut ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhän-

Expertengruppe Kommunalfinanzen:

„Reform der grundsteuer überfällig – SgK fordert konkrete Entscheidungen“Die Landesdelegiertenversammlung der SgK NRW hat bereits im September 2012 einen Antrag zur grundsteuer verabschie-det und die schwarz-gelbe Bundesregierung aufgefordert, die dringend notwendige Reform mit Nachdruck zu verfolgen. Auch von der Landesregierung, den SPD-Bundestagsabgeordneten und den anderen A-Ländern erwartet die SgK, die Reform mit eigenen Initiativen zu beschleunigen und hat dies in einem Brief an die Beteiligten deutlich zur Forderung erhoben.

gig ist und höchstrichterlich be-reits mehrfach der Hinweis auf eine mögliche Verfassungswidrig-keit der jetzigen Grundsteuerrege-lung ergangen ist. Ein jähes Weg-brechen der Einnahmen aus der Grundsteuer durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wäre für die Kommunen eine Katastro-phe.

Eile ist aber deshalb geboten, weil die Grundsteuer in der heutigen Form ungerecht und unzeitgemäß ist, aber dennoch notgedrungen zur wachsenden Einnahmequelle für die Kommunen angesichts ih-rer prekären Finanzlage wird.

Die Anforderungen an ein neues Erhebungsmodell für die Grund-steuer sind klar: es soll nicht nur verfassungsfest sein, sondern auch weitgehend aufkommensneutral für die Städte und Gemeinden als Empfänger und belastungsneut-ral für die Steuerzahler. Das kom-munale Hebesatzrecht ist in allen Modellen enthalten, da dies den Kommunen verfassungsrechtlich garantiert ist.

Die Finanzministerkonferenz hat in ihrer Sitzung am 18.04.2013 den vorgesehen Beschluss zur Veröffent-lichung zweier Urteile des Bundesfi-nanzhofs vertagt. Glücklicherweise.Denn eine Veröffentlichung hätte für die Kommunen bedeutet, dass interkommunale Zusammenarbeit und „Beistandleistungen“ der Um-satzsteuer unterfielen. Der Bun-desfinanzhof geht in seinen Urtei-len davon aus, dass Kommunen in diesen Fällen immer unternehme-risch tätig seien, da sie potenziell in einer Wettbewerbssituations stün-den und damit der Umsatzsteuer-pflicht unterfallen würden. Auf wei-tere Voraussetzungen wie z.B. ein Wettbewerbsverhältnis zu privaten Anbietern komme es nicht an. Nur im Bereich der hoheitlichen Diens-te im engeren Sinne werde man nicht von einer Umsatzsteuerpflicht ausgehen können.

Trotz der Einrichtung einer län-deroffenen Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene, die mit der Erarbeitung von Lösungsvorschlä-gen beauftragt wurde, hatte die Fi-nanzministerkonferenz angekün-

digt, die Urteile zu veröffentlichen. Dem immensen Gegenwind seitens der kommunalen Spitzenverbän-de, der Innenministerkonferenz, aber auch der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in NRW und der SGK NRW ist es zu verdanken, dass eine Veröffent-lichung nicht erfolgte, die die in-terkommunale Zusammenarbeit weitgehend zum Erliegen gebracht hätte.

Damit besteht erneut die Chan-ce, einen gemeinsamen Lösungs-weg zu erarbeiten, der eine Um-satzsteuerpflicht ausschließt. Eine Möglichkeit könnte die Übertra-gung der vom Europäischen Ge-richtshof herausgearbeiteten, ver-gaberechtlichen Definition der Wettbewerbssituation auf das Um-satzsteuerrecht sein. Eine Umsatz-steuerpflicht würde dann in der Regel, mangels Wettbewerbssitu-ation, nicht eintreten. Sollte dieser Weg scheitern, will man die Ein-führung eines „Umsatzsteuer-Re-fund-Systems“ prüfen, durch das die Kommunen die Umsatzsteuer wieder erstattet erhalten würden.

© Thorben Wengert / PIXELIO.de

© Gerd Altmann / PIXELIO.de

Die Verbindlichkeiten der nord-rhein-westfälischen Kommunen für die Aufrechterhaltung der Zah-lungsfähigkeit der Kernhaushal-te sind im Laufe des Jahres 2012 um 7,1 Prozent gestiegen. Wie Information und Technik Nord-rhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, wiesen die Kassenkredite zum Ende des Jah-res 2012 ein Volumen von rund 23,7 Milliarden Euro (1.329 Euro je Einwohner) auf.

Im Jahr 2011 hatte das Kreditvo-lumen bei 22,1 Milliarden Euro bzw. 1.241 Euro je Einwohner ge-legen. Die Belastung durch diese kurzfristigen Kredite (Laufzeit bis zu einem Jahr) ist in den einzelnen Kommunen unterschiedlich: Von den kreisfreien Städten des Landes wies Oberhausen mit 6.895 Euro je Einwohner das höchste Kredit-volumen pro Kopf auf. Es folgten Hagen (5.779 Euro je Einwohner) und Remscheid (5.210 Euro je Einwohner).

Kassenkredite der NRW-gemeinden 2012 um 7,1 Prozent gestiegenBaranowski: Bund muss sich bewegen

„Allen positiven konjunkturellen Nachrichten zum trotz bleibt die finanzielle Lage der Kommunen dramatisch“, Frank Bara-nowski, Vorsitzender der SPD-Kommunalen in NRW, sieht die Entwicklung weiterhin mit großer Sorge. „Die unbestritten gro-ßen Anstrengungen des Landes können den Anstieg der Kas-senkredite nicht verhindern.“

Auf einen ähnlich hohen Stand wie bei den Kassenkrediten sum-mierten sich Ende 2012 mit 22,7 Milliarden Euro (1.272 Euro je Einwohner) auch die langfristigen Kredite (sog. Investitionskredite). Sie lagen damit nahezu auf dem gleichen Stand wie ein Jahr zuvor.

Ohne Verbindlichkeiten sind nur zwei von 31 Kreisen und nur 16 kleine und mittelgroße Kommu-nen von 396. „Die Entwicklung zeigt, dass die Entlastung von den Sozialkosten in jedem Fall nötig ist, unabhängig von der konjunk-turellen Situation“, so Baranowski. „Wir müssen aber auch mit dem Land im Gespräch bleiben, trotz der Hilfen aus dem Stärkungs-pakt.“ Neue Belastungen, wie etwa im Bereich der Inklusionspo-litik, können die Kommunen nicht stemmen.

Im Kern sieht der SGK-Landesvor-sitzende aber nur dann Licht am Horizont, wenn sich der Bund be-wegt. „Ich begrüße deshalb die Ankündigungen Peer Steinbrücks zur Entlastung der Kommunen und den Investitionspakt. Wir kön-nen die Kommunen nämlich nicht kaputtsparen. Auch die kommu-nale Infrastruktur braucht drin-gend neue Investitionen.“

Page 5: Die Kommunale 3/2013

5Jahrgang 10, Ausgabe 3, 2013

„Kommunen von der Eingliederungshilfe entlasten“

Kommunalfinanzen

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zeige

Peer Steinbrück diskutier-te gemeinsam mit Ministerprä-sidentin Hannelore Kraft auf Einladung des SGK-Vorsitzenden Frank Baranowski, Oberbür-germeister in Gelsenkirchen, über die Unterstützung der Kom-munen durch den Bund. In der anschließenden Pressekonferenz unterstützte Peer Steinbrück die Forderungen der Kommunalen in NRW und betonte, dass die

SPD auf Bundesebene an der Seite der Kommunalen stehe. Für die Zeit nach der Regie-rungsübernahme im September, stellte er verschiedene Maßnah-men zur Einnahmeverbesserung und Kostenentlastung in einer Gesamthöhe von bis zu 20 Mil-liarden Euro in Aussicht. Für ihn sei klar, dass die Unterstützung des Bundes mehr an der Bedürf-tigkeit orientiert sein müsse als

in der Vergangenheit und damit stärker die Lage in NRW berück-sichtigen müsse. Er betonte, dass für Ihn vor allem die Entlastung der Kommunen von der Einglie-derungshilfe mit 4 bis 5 Milliar-den Euro im Mittelpunkt steht.

Ausführliche Informationen und ein Pressespiegel des Steinbrück Besuchs auf www.sgk-nrw.de

Finanzausgleich in jedem Jahr gewachsenHans-Willi Körfges, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender, zu den Perspektiven der Gemeindefinanzierung

Derzeit ist das gutachten des Finanzwissenschaftlichen For-schungsinstituts Köln (FiFo) zum kommunalen Finanzaus-gleich in der Diskussion. Wor-um geht es dabei?Das Kommunalministerium hat ein-vernehmlich mit den kommunalenSpitzenverbänden ein Gutachten zur Weiterentwicklung des kommu-nalen Finanzausgleichs in Auftrag gegeben. Seit der Veröffentlichung wird in der kommunalen Szene in-tensiv diskutiert. Es geht unter an-derem um Teilschlüsselmassen, Regressionsanalyse, Bedarfsindika-toren, Steuerkraftmesszahlen, kurz-um Spezialfragen. Dahinter steht im Kern die Frage, ob unser Gemein-definanzierungssystem gerecht ist.

Wie wird der kommunale Fi-nanzausgleich von den gut-achtern bewertet?Grundsätzlich wird die Systematik der Gemeindefinanzierung bestä-tigt, Änderungen soll es eher im De-tail geben. Zum Beispiel schlägt der Gutachter vor, den Soziallastenan-satz auf Grund einer mehrjährigen Betrachtung wieder abzusenken. Der Gewichtungsfaktor für Bedarfs-gemeinschaften soll künftig 12,94 statt 15,3 betragen.

Wird die SPD diesen Vorschlag mittragen?

Das ist noch nicht entschieden, aber wir haben in der Vergangenheit ge-sagt, dass wir die langjährige Un-tätigkeit von Schwarz-Gelb, die zu massiven Protesten geführt hat, nicht fortsetzen werden. Eine zeitna-he Anpassung ist unausweichlich.

Welche Vorschläge gibt es dar-über hinaus?Die vor allem im kreisangehörigen Raum umstrittene Hauptansatzstaf-fel, die Einwohner nach der Größe der Kommune gewichtet, wird durch das Gutachten bestätigt. Sie soll et-was „flacher“ werden. Auch beim so-genannten Schüleransatz wird eine Absenkung der Gewichtungsfakto-ren angeregt. Interessant ist aber auch, dass neue Ansätze wie der Flä-chenansatz oder Demografieansatz nicht in Frage gestellt werden.

Wo stößt das gutachten auf Widerstand?Die fiktiven Hebesätze für die Ge-werbesteuer sollen auf 365 Punkte und für die Grundsteuer B auf 342 Punkte abgesenkt werden, aber die-sen Vorschlägen räume ich keine Aussicht auf Umsetzung ein.

Warum?Weil der Gutachter hier nicht die Verhältnisse innerhalb von NRW un-tersucht, sondern unser Land mit dem Bundesdurchschnitt vergleicht und deshalb die Hebesätze senken

will. Das ist so einfach aber nicht zu vergleichen. Wenn die Ansiedlung von Unternehmen nur vom Hebe–satz abhängig wäre, müsste Meck-lenburg-Vorpommern vor neuen Unternehmen nur so strotzen. Das Thema lässt sich nicht auf Hebesät-ze reduzieren.

Wie steht die SPD-Fraktion zu den Inhalten des gutachtens?Unser Arbeitskreis Kommunales hat die Ergebnisse des Gutachtens noch nicht abschließend bewertet. Schwer nachzuvollziehen wäre es, wenn wir Änderungen vornähmen, die die Ziele des Stärkungspaktes konter-karieren.

gibt es bereits konkrete Be-rechnungen der Auswirkun-gen?Nein. Wir wissen natürlich, dass auf der kommunalen Seite gerechnet wird. Das MIK wird keine Berech-nungen anstellen, solange nicht die Eckpfeiler einer Weiterentwicklung des GFG klar sind. Die Zahlen, die gegenwärtig kursieren, berechnen ein „Worst-Case-Szenario“ mit der Absenkung der fiktiven Hebesätze. Dies ist aber vom Tisch.

Wie geht es denn jetzt weiter mit dem gutachten?Derzeit nehmen die kommunalen Spitzenverbände Stellung. Nach der Bewertung der Verbände sollten sich Landespolitik und kommunale Ver-treter an einen Tisch setzen, um das eigentliche Ziel, also die Weiterent-wicklung des kommunalen Finanz-ausgleichs, gemeinsam zu verfol-gen.

Wann ist mit einer möglichen Umsetzung frühestens zu rech-nen?Abschließende Ergebnisse kann es aus meiner Sicht erst zum GFG 2015 geben. Noch vor der Sommer-pause dieses Jahres werden die Eck-

punkte des GFG 2014 veröffentlicht. Es ist schon zeitlich unrealistisch, bis dahin alle Vorschläge des FiFo-Gut-achtens umsetzen zu können.

Werden mit der Umsetzung die Finanzprobleme der Kommu-nen gelöst?Nein. Beim GFG geht es um eine möglichst faire Verteilung der vor-handenen Ausgleichsmasse. Wenn aber von vorne herein die Decke zu kurz ist, weil der Bund sich wei-gert, mehr Soziallasten zu über-nehmen, bleibt es eine Mangelver-waltung. Seit 2006 war in nahezu jedem Jahr die verteilbare Finanz-ausgleichsmasse größer als im Jahr zuvor, aktuell fast 8,7 Mrd. Euro, ein Rekordhoch. Trotzdem sind die Kas-senkredite weiter gewachsen. Das Land wird die strukturelle Unterfi-nanzierung der Kommunen allein nicht lösen können.

Also werden die Verteilungs-kämpfe weitergehen und sogar noch durch eine „Solidaritätsum-lage“ zur Mitfinanzierung des Stärkungspaktes verschärft?Es hat noch nie ein GFG gegeben, das frei von Verteilungskämpfen gewesen wäre. Bei der „Solidari-tätsumlage“ werden wir alles daran setzen, so wenige Kommunen wie möglich zu belasten. Keiner wird unter die Wasserlinie gedrückt, das ist für uns klar. Wir werden unsere Handlungsspielräume soweit wie möglich ausnutzen. Die kommuna-le Finanzkrise wird aber auch nicht gänzlich ohne interkommunale So-lidarität zu bewältigen sein.

Page 6: Die Kommunale 3/2013

6 Jahrgang 10, Ausgabe 3, 2013

rinnen und Schulsozialar-beiter in Schulen genutzt. Ihre Tätigkeit ist ganz we-sentlicher Garant für die erfolgreiche, breit an-gelegte soziale Teilhabe der jungen Menschen so-wie der Realisierung von Förderangeboten unter-schiedlichster Art und da-mit der Sicherstellung des soziokulturellen Existenz-minimums der Kinder und Jugendlichen.

Mit den Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern werden zudem Ansprechpartner geschaffen, die dafür sorgen, dass Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets bei den Kindern und Jugendlichen auch wirklich ankommen.

Weiterhin soll die Finanzierung von Mehraufwendungen für Mittages-sen in Horteinrichtungen gewähr-leistet werden.

Die Länder fordern nun, diese Fi-nanzierung durch den Bund auf-recht zu erhalten.

Schule/Sozialarbeit

Die Schulsozialarbeit begegnet mir in meinem beruflichen Alltag an vielen Stellen. Einen Schwer-punkt bildet dabei die Beratung von Schülerinnen und Schülern bei individuellen Problemen im Zusammenhang mit Drogen, Ge-walt, Streit und Schulschwierigkei-ten oder bei familiären Schwierig-keiten. Der individuelle Zugang, der durch die Schulsozialarbeiter/innen gewährt wird, hilft dabei, Probleme zu lösen, die ansonsten erst gar nicht offenkundig gewor-den wären.

Schüler/innen wissen zudem häu-fig nicht, welche staatlichen Leis-tungen sie in Anspruch nehmen können, um ihre schulische Lauf-bahn fortsetzen zu können. Des-wegen stellt auch die Beratung über Möglichkeiten der Finanzie-rung ihrer Schulausbildung einen wichtigen Tätigkeitsbereich der Schulsozialarbeiter/innen dar.

Nicht nur aus diesem Grund fin-det an der Schule, an der ich tä-tig bin, eine individualisierte Schü-ler/innenberatung für diejenigen statt, die in so genannten Berufs-grundschuljahrklassen versuchen, ihren Hauptschulabschluss nach-

Schulsozialarbeit schafft ZukunftVon Daniel Heidler, Studienrat am Berufskolleg Castrop-Rauxel und als Ratsmitglied der Stadt Kamen Mitglied im Schulausschuss.

Schulsozialarbeit schafft Zukunft! Zu diesem Schluss komme ich sowohl aus meiner Perspektive als Lehrer als auch als kommu-nalpolitisch engagierter Bürger.

zuholen. Insbesondere diese Schü-ler/innen haben häufig Biographi-en, die von wenig Rückhalt in ihrer Familie und mehrmaligem Schul-scheitern geprägt sind. Wenn wir diesen Menschen Chancen er-möglichen wollen, wird dies ohne diese individuelle Zuwendung und Beratung nicht funktionieren.

Die beschriebene Arbeit gewinnt dabei in allen Schulformen an Be-deutung. Im Rahmen der Möglich-keit, aufgrund des Bildungs- und Teilhabepakets weitere Schulsozi-alarbeiter/innen einzustellen, ha-ben viele Kommunen die Chance genutzt, diese in allen Schulformen einzusetzen. Dies war bisher nicht die Regel, ist aber aus meiner Sicht notwendig, um überall die größt-möglichen Zukunftschancen zu er-öffnen.

Für meine Heimatstadt Kamen be-deutet dies, dass durch die zusätz-lichen 530.000 Euro, die durch das Bildungs- und Teilhabepakt bis Ende 2013 zur Verfügung ge-stellt wurden, Teilzeit und Vollzeit-stellen für Hauptschule, Förder-schule, Realschule, Gesamtschule und Gymnasium, sowie Grund-schulen geschaffen werden konn-

ten. Somit kann Schulsozialarbeit nun auch dort wirken, wo sie trotz Notwendigkeiten, vorher gar nicht stattfand.

Meine Perspektive bietet sicherlich nur einen kleinen Ausschnitt der wichtigen Arbeit von Schulsozial-arbeiter/innen.

Ich stelle immer wieder fest, dass der noch immer andauernde Strukturwandel in den Ruhrge-bietsstädten Verunsicherung mit sich bringt, mit der insbesonde-re junge Menschen häufig nicht umgehen können. Aber gerade in den Kommunen, in denen die-se Verunsicherung am deutlichs-ten zu spüren ist, fehlen finanzielle Möglichkeiten, um mehr Geld für Schulsozialarbeiter/innen auszu-geben. Deshalb ist der Bund ge-fragt. Die Aufrechterhaltung der Schulsozialarbeit ist für mich eine Notwendigkeit!!!

Am 3. Mai hat der Bundes-rat einen Gesetzesantrag (Drucksache 319/13) zur

Weiterfinanzierung der Schulsozial-arbeit beschlossen. Seit dem Jahr 2011 stellt der Bund ca. 400 Milli-onen jährlich für die Finanzierung von Schulsozialarbeit in den kreis-freien Städten und Kreisen zur Ver-fügung. Die Mittel werden durch den Bund allerdings nur bis Ende des Jahres 2013 gezahlt, eine Wei-terfinanzierung durch den Bund ist bisher nicht vorgesehen. Die Mittel werden vor allem für pädagogische Fachkräfte, also Schulsozialarbeite-

Der Bund ist in der Pflicht!Bundesrat beschließt gesetzesantrag

Die Weiterfinanzierung soll im Rah-men einer Entfristung der Bundes-finanzierung erfolgen, so dass wei-terhin jährlich 400 Millionen Euro in die Schulsozialarbeit und Mittag-essen in Horteinrichtungen fließen können. Mit dieser Entfristung soll der verfassungsrechtlichen Verant-wortung des Bundes entsprochen werden, ein Mindestmaß an Teil-habe am gesellschaftlichen, kul-turellen und politischen Leben der Kinder und Jugendlichen sicherzu-stellen.

Die Mehrbedarfe von Schülerin-nen und Schülern für Mittagessen in Horteinrichtungen sollen in den regulären Leistungskatalog des Bil-dungs- und Teilhabepakets aufge-nommen werden.

Nun wird der Gesetzesantrag dem Bundestag zugeleitet, eine Verab-schiedung im Bundestag wird aber voraussichtlich an der Koalition von CDU/CSU und FDP scheitern, da diese die Finanzierung auf die Län-der und Kommunen abschieben möchten, und sich so aus der Ver-antwortung ziehen wollen.

Schulsozialarbeit – Der Bund ist gefordertUm eine Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit durchzusetzen, ist es erforderlich, den Druck auf den Bund auf allen Ebenen zu erhöhen. Informationen über die Handlungsmöglichkeiten vor Ort finden sich im Intranet unter www.sgk-nrw.de.

Auf der Grundlage des Bildungs- und Teilhabegesetzes (BuT) wurden in Oberhausen bis zu den Osterfe-rien 2012 26 zusätzliche Vollzeit-stellen für Schulsozialarbeit ge-schaffen. Der Schwerpunkt wurde, dem Grundsatz der Prävention ent-sprechend, im Bereich der Grund-schulen gesetzt. Daraus ergab sich eine Aufteilung der Fachkräfte auf 20 Grundschulen, während der Rest sich auf Förderschulen, Haupt-schulen und Berufskollegs verteilt. Zwei Kräfte wurden über die RAA* in internationalen Eingangsklassen eingesetzt. Grundlage für die Ver-teilung war der erste indikatoren-gestützte Bildungsbericht der Stadt Oberhausen. Die Arbeit der Schul-sozialarbeiter/innen wird koordi-niert und begleitet durch zwei Fach-kräfte.

Die arbeitsvertragliche Bindung der Fachkräfte erfolgte über Oberhau-sener Wohlfahrtsverbände. Ge-meinsam mit den Schulsozialarbei-tern/innen, die über die Kommune und im Landesdienst beschäftigt sind, wirken aktuell rd. 40 sozial-pädagogische Fachkräfte an Ober-hausener Schulen. Mittlerweile eta-bliert sich die Schulsozialarbeit als eine zentrale Schnittstelle zwischen Jugendhilfe, Schule und anderen beteiligten Institutionen.

Die Koordinationsstelle moderiert, organisiert und begleitet den Pro-jektverlauf. Hier werden regelmä-ßige Fachberatungen und Netz-werktreffen veranstaltet. In offenen Arbeitsgruppen erhalten die Fach-kräfte Gelegenheit, sich auszutau-schen und ihre Kenntnisse themen-spezifisch zu erweitern. Regelmäßig qualifiziert sie die Schulsozialarbei-ter/innen zu wichtigen Fragestel-lungen ihrer Tätigkeit.

Als steuerndes Gremium hat sich eine Arbeitsgruppe „Schulsozialar-beit“ gebildet. Hier wirken Vertre-ter/innen von Jugendamt, Schul-aufsicht, und Wohlfahrtsverbänden zusammen. Dabei werden grund-

Schulsozialarbeit unverzichtbar!

Von Apostolos tsalastras, Beigeordneter der Stadt Oberhausen

sätzlich einvernehmliche Entschei-dungen zur Schulsozialarbeit abge-stimmt, so dass sich in den Schulen mittlerweile folgende Aktivitäten zu-nehmend etabliert haben:

� Beratung und Hilfestellung bei der Beantragung von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilha-bepaket

� Kontaktaufbau zu den Eltern und Vernetzung dieser

� Umsetzung von präventiven Pro-jekten

� Intervention in Krisensituationen � Einzel- und Gruppenförderung � Kooperation mit Partnern, Verei-

nen und Verbänden im Umfeld der Schule

� Vernetzung der Schule im Stadt-teil

� Kooperation mit dem Jugendamt � Projekte zur Partizipation bil-

dungsferner Kinder und Jugend-licher

Die in Oberhausen umgesetz-te Konzeption zur Schulsozialar-beit wird sowohl von den Schulen selbst, von den Eltern als auch aus Sicht der Jugendhilfe als ein wichti-ger Baustein zur Verbesserung von Bildungs- und Entwicklungschan-cen von Kindern geschätzt. Sie er-höht deren kulturelle und gesell-schaftliche Teilhabe und hat sich als wichtiger Baustein präventiver Maßnahmen in der Kinder- und Ju-gendbildung etabliert.

Trotz aller positiven Rückmeldun-gen hat die Bundesregierung die Finanzierung der Schulsozialar-beit aus Mitteln des BuT bis zum 31.12.2013 befristet. Ohne eine Verlängerung der Finanzierung müsste den Schulsozialarbeitern des BuT gekündigt und die wichti-ge Arbeit eingestellt werden. In der finanziellen Lage der Stadt wäre die Fortsetzung trotz der sozialen Not-wendigkeit nicht mehr möglich.

CDU-generalsekretär gröhe will Schulsozialarbeit fortsetzen„Wir wollen, dass die Schulsozialarbeit über das Jahr 2013 fortgesetzt wird“, so Hermann Gröhe MdB, Generalsekretär der CDU auf einer Veranstaltung in seinem Wahlkreis. Hieran werden sich Herr Gröhe und die CDU nun messen lassen müssen.

© G

erd Altmann / PIXELIO

.de

§ © Steffi Pelz / PIXELIO.de

* Regionale Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien

Page 7: Die Kommunale 3/2013

7Jahrgang 10, Ausgabe 3, 2013

In der SGK-Schriftenreihe ist soeben Band 27 „Kommunalwahl 2014 – Verfahren, Tipps und Hinweise“

erschienen und kann über die Homepage bestellt werden.

In dem Reader wer-den die neuen gesetz-lichen Regelungen zur Kommunalwahl

2014 beleuchtet, die Firsten zur Wahl aufgeführt, das Verfahren zum freiwilligen Niederlegungsrecht für Bürgermeister und Landräte erläu-tert und das Aufstellungsverfahren dargestellt.

Tipps/Seminare

Buchtipps

Das seNet®-Digitalfunknetz der STEAG Energy Services GmbH eig-net sich insbesondere auch für kom-munale Anwender. Das Ordnungs-amt der Stadt Duisburg nutzt dieses digitale Funknetz bereits. Das An-wenderspektrum ist breit gefächert: vom Vollzugsdienst, der zur Erhö-hung der Sicherheit Präsenz zeigt, über die Gaststätten- und Gewer-bekontrolle bis hin zur Verkehrs-überwachung. Aber auch bei soge-nannten Großschadensereignissen sind die Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter des Ordnungsamtes vor Ort und sorgen gemeinsam mit der Polizei und der Feuerwehr für einen professionellen Ablauf.

Zunächst war das Digitalfunk-netz probehalber zum Einsatz ge-kommen. „Dabei zeigte sich die Verlässlichkeit des Systems. Wir konnten unsere Einsätze äußerst effizient steuern. Den Einsatzkräf-ten war es möglich, kurzfristig und zeitnah untereinander und mit der Einsatzleitung zu kommunizieren. Das erhöhte nicht zuletzt auch ihre eigene Sicherheit. Alle in der Erpro-

Red

ak

tion

elle

An

zeig

e Digitalfunk schafft mehr Effizienz bei kommunaler Einsatzsteuerungvon Ralf Clemens

bungsphase beteiligten Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter waren von dem Einsatz des Digitalfunks po-sitiv angetan“, erinnert sich Jörg Merten vom Ordnungsamt. Auf-grund dieser positiven Testerfah-rung entschied sich das Ordnungs-amt für seNet®.

68 Handfunkgeräte in sechs Funkgruppen Seither befinden sich täglich bis zu 68 Handfunkgeräte und vier Tischfunkgeräte als Leitstellen für den Innendienst im Einsatz. Es werden sechs Funkgruppen be-trieben: Drei Funkgruppen stehen für die alltägliche Einsatzkommu-nikation zur Verfügung. Ein vier-ter Kanal ist dauerhaft bei allen Funkgeräten eingeschaltet; über diesen Kanal können eilbedürfti-ge Informationen direkt und zeit-gleich an alle Funkteilnehmer wei-tergegeben werden. Schließlich stehen zwei weitere Funkgruppen für Sondereinsätze wie z.B. Bom-benentschärfungen zur Verfügung. Eine dieser beiden Funkgruppen ist ausschließlich für die Kommuni-

IMPRESSUMDie Kommunale Zeitung

Herausgeber:Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in NRW e.V. (SGK NRW)Elisabethstraße 16, 40217 Düsseldorf

Tel.: 0211-876747-0, Fax: 0211-876747-27,

Mail: [email protected], Internet: www.diekommunale.de

Verantwortlich (auch für Anzeigen):Bernhard Daldrup, Landesge-schäftsführer der SGK NRW

Satz und gestaltung:SGK NRW, Postfach 20 07 04, 40104 Düsseldorf

Druck:Braunschweig-Druck, Ernst-Böhme-Str. 20, 38112 Braunschweig

Namentlich gekennzeichnete Beiträ-ge geben nicht unbedingt die Mei-nung der SGK NRW wieder. Nach-druck mit Quellenangabe gestattet.

kation der Führungskräfte unterei-nander reserviert.

Öffentliche Mobilfunknetze nicht effektiv Bei Großveranstaltungen treten die Vorzüge professioneller Digitalfunk-systeme gegenüber öffentlichen Handynetzen deutlich zu Tage: Das von der öffentlichen Telefonie sepa-rierte Digitalfunknetz gewährleistet die ständige Kommunikation, wäh-rend die öffentlichen Mobilfunknet-ze an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen und somit keine Kommunikationssi-cherheit bieten können. Aber auch ein Chemieunfall 2008 und die Lage nach dem Sturm „Irmela“ ha-ben für das Ordnungsamt deutlich gemacht, dass die Führung einer Vielzahl von Einsatzkräften über die öffentlichen Handynetze nicht ef-fektiv ist. seNet®-sichert dem Ord-nungsamt bei Großschadensereig-nissen eine erhöhte Priorität bei der Nutzung des Funknetzes gegen-über den sonstigen Nutzern zu. Die Sende- und Empfangsanlagen des Netzbetreibers sind zudem geson-dert gegen Stromausfälle gesichert.

SgK-Seminar

SGK-Schrift enreihe | Band 26

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Beiträge des Fachkongresses

zum 40-jährigen Bestehen der SGK NRW

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Frank BaranowskiBernhard Daldrup

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Kommunalrecht in NRW

Von Harald Hofmann, Rolf-Dieter Theisen und Frank Bätge, 15. Auflage, Verlag Bernhardt-Witten, Witten 2013, ISBN: 978-3-939-203-40-7, 717 Seiten, 27,00 Euro

Für diese 15. Auflage sind alle Ka-pitel des - in der kommunalen Pra-xis bereits gut eingeführten - Buches vollständig überarbeitet worden. Be-rücksichtigt sind die aktuelle Recht-sprechung und Gesetzgebung, u.a. die Wiedereinführung der Stich-wahl, Änderungen des § 76 GO NRW, die Einleitung des Abwahlver-fahrens durch Bürgerbegehren, das Führen von Gemeinde- und Kreis-bezeichnungen, die Stärkung der Bürgerbeteiligung, das Umlagege-nehmigungsgesetz sowie das Stär-kungspaktgesetz.

Bürgermeister und Sprache

Von Johannes Latsch, Reihe BÜR-GERMEISTERPRAXIS, Kommu-nal- und Schulverlag, Wiesbaden 2012, ISBN: 978-3-8293-1012-3, 184 Seiten, 19,80 Euro

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tig oder aber auch alles falsch zu machen, sind vielfältig. Wie muss Verwaltungssprache sein, damit sie verständlich ist? Was soll-te in einem persönlichen Schreiben

nicht fehlen? Welche Unterschiede gibt es zwischen der mündlichen und der schriftlichen Sprache? Wel-che rhetorischen Stilmittel sollte ein Bürgermeister beherrschen?Zu diesen und zu weiteren Fra-gen gibt dieses Buch Hinweise und praktische Informationen. Es zeigt Fettnäpfe auf und erklärt, wie man diese umschifft. Es macht Probleme deutlich und bietet Lösungsansät-ze. Dabei wird der Smalltalk eben-so behandelt, wie das Verwaltungs-schreiben und Web 2.0.

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gründungstreffen des Forums junge Kommunalpolitik in NRW

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„Einmischen lohnt sich“ ist das Mot-to des ersten Treffens junger kom-munalpolitisch Interessierter in NRW unter dem neuen Dach des „FjK“. Was erwartet Euch am 29.06.2013 konkret? Auf jeden Fall: Junge SPD-Politikerinnen und SPD-Politiker im Talk und ein World-Café zu verschie-denen Fragestellungen rund um das Thema Kommunalpolitik. Wie sieht gute Kommunalpolitik für junge Leu-te aus? Warum sollten Jugendliche kommunalpolitisch aktiv werden? Welche Themen interessieren junge Menschen und was kann Politik kon-kret vor Ort bewirken? Außerdem gibt es Möglichkeiten zum Networ-king und natürlich ist für Essen und Trinken gesorgt.

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Baranowski, Daldrup (Hg.), Düsseldorf 2013,10 Euro.

Knapp 150 Seiten um-fasst die Kongressdo-kumentation der Veran-

staltung „Optionen – die Stadt der Zukunft“. 30 hochkarätige Experten aus Wissenschaft und Praxis disku-tierten mit fast 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Schloss der Ar-beit. Die sorgsam aufbereiteten Vor-träge geben wichtige Anstöße für eine sozialdemokratische Debatte über die Stadt der Zukunft.

Zu beziehen bei der SGK-Landesgeschäftsstelle.

Optionen - die Stadt der Zukunft

Inklusion in der SchuleNordrhein-Westfalen ist auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem, in dem Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen. Für Schü-lerinnen und Schüler mit Behinderungen soll der gemeinsame Unterricht (GU) in einer allgemei-nen Schule zum Normalfall werden. Zur Um-setzung der UN-Behindertenrechtskonvention

hat das Schulministerium den Referentenentwurf eines neu-en Schulgesetzes vorgelegt, der am 19. März 2013 durch das Landeskabinett gebilligt wurde. Die erste Lesung im Landtag wird am 24. April 2013 stattfinden.

Referenten:Klaus Hebborn, Beigeordneter für Bildung, Kultur und Sport des Städtetags NRWRenate Hendricks MdL, schulpol. Sprecherin der SPD-LandtagsfraktionNorbert Killewald, Beauftragter der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung NRW

termine:12. Juni 2013 | 19:00 Uhr | Bochum24.Juni 2013 | 19:00 Uhr | Köln08.Juli 2013 | 19:00 Uhr | Wesel

„EIN KOMMUNALES MANDAt“Das Seminar soll angehende Rats-, Kreistags-mitglieder, Bezirksvertreter/innen und Sachkun-dige Bürger/innen auf das mögliche kommuna-le Mandat vorbereiten. Es soll die Entscheidung erleichtern, ob man für ein kommunales Mandat kandidieren soll, und (zukünftige) Mandatsträ-ger/innen auf ihre Arbeit im Rat, Kreistag, Aus-

schuss oder in der Bezirksvertretung vorbereiten. Dabei wird es im ersten Teil um rechtliche Fragen rund um die Gemein-deordnung NRW gehen. Im zweiten Teil soll die kommunal-politische Arbeit aus Sicht erfahrener Praktiker/innen erläutert werden. Die Teilnahme ist kostenfrei!

termine:03. Juni 2013 | 18:30 Uhr | Gelsenkirchen12. Juli 2013 | 18:30 Uhr | Köln 11. September 2013 | 18:30 Uhr | Kamen12. Oktober 2013 | 10:00 Uhr | Bielefeld

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SgK-Seminar

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Page 8: Die Kommunale 3/2013

KOMMUNALE DIE

ZEItUNg

Junge Frauen / Impulse

Aus unserem SudelbuchSich über die Piraten, also die-se Art von Partei, lustig zu ma-chen, ist einfach. Nein, wir nicht! Im Gegenteil. Weil Piraten aber – bei allem Wohlwollen – frü-her doch unbestreitbar so eine Art Räuber mit Freiheitsdrang waren, führte sie vielleicht diese Art Seelenverwandtschaft zu der Anfrage (Drs. 16/2263) nach einem Monitoringprogramm für frei lebende Raubtiere. In NRW wohlgemerkt. Und zwar: Im Ernst.

Pate standen dabei der „Risiko-bär“ M 13, der allseits bekann-te „Problembär Bruno“ und der „Westerwald-Wolf“ – allesamt erschossen und nicht zu ver-wechseln mit dem in NRW tat-sächlich gesichteten „Florida Wolf“. Wie die Aufklärung der Bevölkerung bei Zuwanderun-gen von „Großraubtieren“ aus-sehe, wie geschädigte Landwirte für gerissenes Vieh entschädigt und ob etwa eine Subvention für Herdenschutzhunde geplant sei, wollen die Piraten wissen. Aus der Anfrage schimmert ein

stückweit doch die Sorge um den Schutz der Räuber. Wen wundert’s?

Wie es der Respekt vor den Abge-ordneten entspricht, wird die Anfra-ge auf drei engbeschriebenen Seiten beantwortet. Kurz: Ja, die Bevölke-rung wird informiert; sollte ein Tier gerissen werden, hilft man „form-los“; Subventionen gibt es nicht und ja, man ist auf alles vorbereitet. Das Problem: es gibt keine „Großraub-tiere“ in NRW.

Könnte sein, dass sich hier und da ein Luchs nach NRW verlaufen hat, e in

RUHR 2052Der Mensch steht im MittelpunktVon Sebastian Watermeier (28) aus Gelsenkirchen

jedoch andere Veränderungen in den Vordergrund gestellt.

Ich wollte, dass wir als Leser/innen die Ruhrstadt 2052 durch die Au-gen eines ihrer Bürger sehen und habe meinem Beitrag deshalb ei-nen Protagonisten mit Zuwande-rungsgeschichte, aber eben nur zu gut dazu passend auch klarer Ruhrgebietsidentität gegeben. Den Rahmen unserer Zeitreise bildet sein morgendlicher Weg zur Ar-beit, der vielen ruhrgebietskundi-gen Leser/innen gut vertraut sein wird. Seine Fahrt flankieren die zahlreichen technischen Wunder der Zukunft, die wir schon in der

heutigen Alltagstech-nologie angelegt, aber noch nicht zur Reife ge-bracht finden. Meine Zukunftsvision ist in die-ser Hinsicht – so wie die klassische Science Fic-tion aus der Mitte des 20. Jahrhunderts – stark von den Möglichkei-ten technischer Innova-

tion geprägt. Es ist unzweifelhaft, dass technische Veränderungen unseren Alltag massiv verändern werden, ob nun in Form neuer In-dustrieprodukte, die Arbeitsplät-ze schaffen und erhalten, in Form neuartiger Verkehrssysteme oder sogar einer drastischen Verän-derung des öffentlichen Raumes, wenn Leuchtreklamen und Ver-kehrsschilder Einblendungen auf intelligenten Displays Platz ma-chen. Kommunalpolitik steht vor der Herausforderung, Möglichkei-ten der Technik zu erkennen und zur Umsetzung zu bringen – in ei-ner Form, die den Alltag der Men-schen erleichtert und verbessert.

Letztendlich bildet die technische Innovation aber nur eine Grund-lage, auch unsere Lebensweise grundlegend zu verändern. Wenn durch moderne Kommunikations-mittel und durch eine veränder-te Arbeitswelt nicht immer unsere physische Präsenz am Arbeitsplatz gefordert ist, wenn durch den fort-laufen Strukturwandel Flächen frei werden und angesichts nachlas-sender Umweltbelastungen Ver-kehr, Produktion und Wohnumfeld enger zusammenrücken können, dann bietet dies auch die Möglich-keit, Wohnen und Leben neu zu überdenken. Neue Wohnkomple-xe können sehr viel stärker in die Fläche gebaut werden und über eine Aufwertung von Freizeit- und Betreuungsmöglichkeiten sowie ei-nen Generationenmix ein ganz ei-genes Sozialgefüge erhalten, das sich vielleicht auch wieder stärker

an einer Vorstellung von Gemein-schaft und Miteinander orientiert, das in der schnelllebigen Urbani-tät unserer Gegenwart ein Stück weit verloren gegangen ist. Eben-so können Ausbildungs- und Ar-beitsplätze anders und mit einem höheren Maß an Lebensqualität bedacht werden, wenn der Weg-fall technischer Zwänge dabei hilft, das Arbeitsumfeld angenehmer zu gestalten. Davon können auch schulisches und universitäres Ler-nen profitieren, deren Lerninhalte und Formen stärker an die Wün-sche und Bedürfnisse der Lernen-den angepasst werden können.

In diesem Sinne sollte sich die Ruhrstadt 2052 vor dem Hinter-grund aller technischen Erneue-rung auf eine sehr sozialdemokra-tische Formel bringen lassen: Der Mensch steht im Mittelpunkt.

Viele Visionen sind schon in der älteren und jüngeren Vergangen-heit um die Zukunft des Reviers ge-sponnen worden. Mich als Bürger des Ruhrgebiets hat dabei die Idee einer Ruhrstadt, also eines selbst-ständigen Ruhrgebiets abseits des heutigen Systems der Landschafts-verbände und Regierungsbezirke, immer sehr fasziniert. In meinem Wettbewerbsbeitrag habe ich die-se Idee am Rande aufgegriffen,

Wer sich mit der Zukunft unse-rer Kommunen in Nordrhein-Westfalen auseinandersetzen möchte, der kommt am Ruhr-gebiet als Herz unseres Bun-deslandes nicht vorbei.

Hier die Beschreibung eines spannenden Textes zum SGK-Wettbewerb

„2052 - : Meine Stadt“,

ausgeschrieben in der KOMMUNALEN Ende letzten Jahres. Den Text der Zeitreise in das Ruhrgebiet von Übermorgen, findet man im Internet von www.SgK-NRW.de.

© Rainer Sturm / PIXELIO.de

© Dieter Schütz / PIXELIO.de

Daniela Jansen MdL, Vorsitzende des Frauenausschusses im Land-tag NRW, ihre Kollegin Sarah Phil-ipp MdL, aus Duisburg und Michelle Müntefering, Bundestagskandida-tin aus Herne diskutierten in einer abendlichen Talkrunde der ASF in Aachen mit anderen Frauen über Stolpersteine auf dem Weg in poli-tische Ämter und Mandate. Dabei machen diese drei Frauen nicht erst seit gestern Politik. „Je mehr Frau-en es an der Spitze gibt, desto eher wird sich etwas verändern!“ Davon ist Michelle Müntefering überzeugt.

Stolpersteine auf dem Weg nach oben

„Der faule Frauenquotenkompro-miss der CDU-FDP-geführten Bun-desregierung macht es deutlich und der FDP-Spruch ‚Wir brauchen keine Quote, bei uns setzen sich die Bes-ten durch‘, löst doch nur noch Kopf-schütteln aus!“, so Daniela Jan-sen. „Das ist keine Politik, die sich den Lebenswirklichkeiten von heute stellt“, meint auch Sarah Philipp.

Netzwerken ist angesagt - das war sicherlich nicht das letzten Treffen der drei jungen Frauen.

Fotograf: Ralf Roeger Von links nach rechts: Sarah Pilipp, Daniela Jansen, Michelle Müntefering

© Julien Christ / PIXELIO.de

Wolf wurde e inmal in 2009 gesichtet – ob besagter „Florida-Wolf“ bleibt unausgesprochen - und Bären werden „auf abseh-bare Zeit“ NRW nicht betreten.

Trotzdem sind wir den Piraten für die Anfrage dankbar, auch wenn sie sich als „Papiertiger“ erwiesen hat. Letzterer ist übri-gens kein „Großraubtier“, son-dern stammt laut Wikipedia aus den „Worten des Vorsitzen-den“ Mao Zedong: „Der Impe-rialismus und alle Reaktionäre sind Papiertiger.“ Ebenfalls in NRW verbreitet ist der „zahnlo-se Tiger“, der eine noch uner-forschte zoologische Verwandt-schaft zum Bettvorleger hat. Sie stehen offenbar unter be-sonderem Schutz, obwohl vor allem Letzterer häufig mit Fü-ßen getreten wird.

Wäre der Umgang mit ihnen nicht mal eine Anfrage wert?