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Jahrgang 9, Ausgabe 4, 2012 KOMMUNALE DIE ZEITUNG Stärkungspakt Stadtfinanzen Seite 6 NRW inklusiv – Eine Gesellschaft für alle Wohnraumförderung und Verkehr in NRW Soziale Stadt mit Bürgerbeteiligung Seite 2 Seite 3 Seite 5 Freitag, 21. September 2012 Zeche Zollern, Dortmund Ab 12:00 Uhr FACHKONGRESS Optionen – die Stadt der Zu- kunft Stadtlandschaften? Die euro- päische Stadt – im 21. Jahr- hundert Ökotopia in NRW? Präventionspolitik in der Kom- mune Demokratie, Demografie und politische Kultur u. a. mit Sigmar Gabriel, Frank Baranowski, Prof. Walter Siebel, Prof. Manfred Fischedick, Prof. Rainer Danielcyk, Dr. Christoph Zöpel, Prof. Stefan Sell, André Stinka, Britta Altenkamp MdL, Dr. Jochen Stemplewski, Staatssekretär Prof. Klaus Schäfer, Edelgard Buhlman MdB, Franz Müntefering MdB, Heinz Buschkowsky (Berlin) und weiteren Persönlichkeiten. Zu dem Kongress sind alle Interes- sierten herzlich eingeladen: Mitglie- der der Ratsfraktionen, Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Fachbehör- den, Hochschulen, Kammern, Unter- nehmen, Gewerkschaften, Verbän- den, etc. Ab 18:30 Uhr 40 Jahre SGK Dortmunder U (Panurama) Jubiläumsfeier mit Ministerpräsi- dentin Hannelore Kraft und vielen Gästen (ist bereits ausverkauft). Samstag, 22. September 2012 Ab 10:00 Uhr Landesdelegierten- konferenz der SGK Vorstandswahlen, Antragsberatung, Diskussion u. a mit Minister Ralf Jäger und vielen anderen mehr. Mehr Infos unter www.sgk-nrw.de ACHTUNG! VORMERKEN! Seit dem 4. Juli ist André Stinka von Hannelore Kraft und mit gro- ßer Zustimmung von Präsidium und Landesvorstand der NRWSPD zum neuen Generalsekretär ge- wählt worden. Er folgt damit Mike Groschek, der nach seiner Ernen- nung zum Minister für Bauen, Woh- nen, Stadtentwicklung und Verkehr das Amt niederlegte. Andrè Stinka „In der Kommunalpolitik bin ich zu Hause.“ wird seine Aufgabe bis zu den Wahlen beim ordentli- chen Parteitag der NRWSPD am 29.09.2012 in Münster kommissarisch ausüben. Der 1965 in Dülmen ge- borene Münsterländer war in der vergangenen Wahl- periode Mitglied des Land- tags und hat sich dort einen Namen als umweltpoliti- scher Sprecher seiner Frak- tion gemacht, weil er den notwen- digen Schutz der Umwelt immer mit sozialer Gerechtigkeit und wirt- schaftspolitischer Perspektive ver- band: „Eine gute Umweltpolitik muss zwei Anforderungen gerecht werden: Sie muss unsere Umwelt schützen und gleichzeitig dem Menschen dienen. Das bedeu- tet: Umwelt- und Wirtschaftspolitik können heute nur noch miteinan- der und nicht gegeneinander funk- tionieren. Gerade in der mittelstän- dischen Wirtschaft entstehen durch Umweltschutz viele innovative Ar- beitsplätze, die helfen, den Struk- turwandel in unserem Land besser bewältigen zu können. Hier müs- sen wir Vorreiter werden.“ Weil die Landesreserveliste von der SPD nach der gewonnen Landtags- wahl nicht weiter in Anspruch ge- nommen wurde, konnte er nicht erneut in den Landtag einziehen. Bevor Andrè Stinka die Politik zum Beruf machte, war der Vater zwei- er Söhne als Beamter beim Ober- verwaltungsgericht Münster tätig. Kommunalpolitisch ist der desi- gnierte Generalsekretär noch im Kreistag des Kreises Coesfeld tätig. Seit 1985 gehört Andrè der SPD an. „In der Kommunal- und Landes- politik bin ich zu Hause“, so der Generalsekretär, der auch schon als Landtagsabgeordneter stän- digen Kontakt zur SGK hatte und fügt hinzu: „Die Kommunalpoli- tik ist die Basis unserer politischen Arbeit und trägt maßgeblich zur Mehrheitsfähigkeit der SPD bei. Deshalb wird sie auch in Zukunft im Zentrum meines politischen Koordinatensystems bleiben.“ Stadt und Land - Hand in Hand, das sei zwar eine alte sozialde- mokratische Formel, die aber dennoch weiterhin Gültigkeit für ihn habe. Er freue sich bereits auf den Fachkongress und die Landesdelegiertenkonferenz der SGK am 21. und 22. September und werde selbstverständlich teil- nehmen. Verantwortungsgemeinschaft stärken - Wahltermine zusammenlegen Kommunalminister Jäger: Wir wollen eine höhere Wahlbeteiligung Ober-/Bürgermeisterinnen und Ober-/Bürgermeister sowie Räte sollen in NRW wieder gemein- sam gewählt werden. Die rot-grü- ne Landesregierung plant eine Zu- sammenlegung der Wahltermine für 2020. „Wir sind überzeugt, dass bei einer zeitgleichen Wahl von Rat und Bürgermeistern mehr Menschen zur Wahl- urne gehen“, sag- te Kommunalminis- ter Ralf Jäger. Die Landesregierung will vorschlagen, dass bis zur nächsten NRW-Kommu- nalwahl 2014 das Wahlrecht so verändert wird, dass die Amtszeit der Bürgermeister und die Wahl- zeit der Räte ab 2020 wieder an einem Tag enden. Dazu sollen die Amtszeit der Räte einmalig von fünf auf sechs Jahre verlängert und die Amtszeit der Bürgermeister dauer- haft von sechs auf fünf Jahre ver- kürzt werden. Das Vorhaben findet gleichermaßen die Unterstützung der Landtagsfraktion von SPD und Grünen, erklärt Michale Hübner, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. „Wir begrüßen die Ankündigung von Kommunalminister Ralf Jäger, die Verantwortungsgemeinschaft von Räten und Bür- germeistern wieder herzustellen“, sagt SGK-Landesvor- sitzender Frank Baranowski. Da- mit folge der Mi- nister einer Forde- rung der SGK, die sich auch im neu- en Koalitionsvertrag findet. „Die von Schwarz- Gelb vorgenommene Tren- nung der Wahlen war Unsinn“, so Baranowski, der anerkennt, dass dies offenbar auch der CDU- Frak- tionsvorsitzende im Landtag ein- geräumt hat. Damit entstehe die Chance, dass die entsprechenden Änderungen auch die Zustimmung der Oppositionsparteien finden, denn auch viele Hauptverwal- tungsbeamte und Ratsmitglieder der CDU finden an der Trennung keinen Gefallen mehr. Es wäre das Beste, wenn die Mög- lichkeit einer gemeinsamen Wahl bereits zum nächsten Termin im Jahre 2014 genutzt würde. „Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist dies leider nicht möglich“, so auch die Einschätzung der SGK- Expertengruppe Kommunalver- fassungsrecht, „weil nicht einfach die Amtszeiten von Räten oder Bürgermeistern per Gesetz in ih- rer laufenden Wahlperiode ver- längert oder verkürzt werden dür- fen.“ „Die Einzelheiten stehen noch nicht fest. Wir werden jedoch eine verfassungsrechtlich einwandfreie Lösung vorschlagen“, kündigt Mi- nister Jäger an. Die Landesregie- rung wird damit die von der Regie- rung Rüttgers 2007 durchgesetzte Trennung der Wahlzeiten wieder abschaffen. „Bürgermeister und Räte sollen an einem Strang zie- hen. Deshalb ist es sinnvoll, dass die Bürger sie an einem Tag wäh- len.“ Ziel sei es, die Wahlbeteili- gung zu erhöhen. An der getrenn- ten Wahl der Ober-/Bürgermeister und Landräte hatten sich in einzel- nen Kommunen gerade 30 Pro- zent der Wahlberechtigten betei- ligt. Die CDU/FDP-Koalition hatte die Amtszeit der Bürgermeister und Landräte von fünf auf sechs Jah- re verlängert und die Stichwahl ab- geschafft. Die Stichwahl hat der Landtag bereits 2011 wieder ein- geführt. © gmp Das neue Hans-Sachs-Haus in Gelsenkirchen

Die Kommunale 4/2012

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Die Kommunale Ausgabe 4/2012 Jahrgang 9 Topthemen: Verantwortungsgemeinschaft stärken - Wahltermine zusammenlegen, NRW inklusiv - Eine Gesellschaft für alle, Wohnraumförderung NRW, Stärkungspakt Stadtfinanzen

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Page 1: Die Kommunale 4/2012

Jahrgang 9, Ausgabe 4, 2012

KOMMUNALEDIE

ZEItUNg

Stärkungspakt Stadtfinanzen

Seite 6

NRW inklusiv – Eine gesellschaft für alle

Wohnraumförderung und Verkehr in NRW

Soziale Stadt mit Bürgerbeteiligung

Seite 2 Seite 3 Seite 5

Freitag, 21. September 2012 Zeche Zollern, DortmundAb 12:00 Uhr

FAchKONgRESSOptionen – die Stadt der Zu-kunft

� Stadtlandschaften? Die euro-päische Stadt – im 21. Jahr-hundert

� Ökotopia in NRW? � Präventionspolitik in der Kom-mune

� Demokratie, Demografie und politische Kultur

u. a. mit Sigmar Gabriel, Frank Baranowski, Prof. Walter Siebel, Prof. Manfred Fischedick,Prof. Rainer Danielcyk, Dr. Christoph Zöpel, Prof. Stefan Sell, André Stinka, Britta Altenkamp MdL,Dr. Jochen Stemplewski, Staatssekretär Prof. Klaus Schäfer, Edelgard Buhlman MdB, Franz Müntefering MdB,Heinz Buschkowsky (Berlin) und weiteren Persönlichkeiten.

Zu dem Kongress sind alle Interes-sierten herzlich eingeladen: Mitglie-der der Ratsfraktionen, Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Fachbehör-den, Hochschulen, Kammern, Unter-nehmen, Gewerkschaften, Verbän-den, etc.

Ab 18:30 Uhr40 Jahre SgKDortmunder U (Panurama)Jubiläumsfeier mit Ministerpräsi-dentin Hannelore Kraft und vielen Gästen (ist bereits ausverkauft). Samstag, 22. September 2012Ab 10:00 Uhr

Landesdelegierten-konferenz der SgK

� Vorstandswahlen, � Antragsberatung, � Diskussion

u. a mit Minister Ralf Jäger und vielen anderen mehr.

Mehr Infos unter www.sgk-nrw.de

AchtUNg!

VORMERKEN!

Seit dem 4. Juli ist André Stinka von Hannelore Kraft und mit gro-ßer Zustimmung von Präsidium und Landesvorstand der NRWSPD zum neuen Generalsekretär ge-wählt worden. Er folgt damit Mike Groschek, der nach seiner Ernen-nung zum Minister für Bauen, Woh-nen, Stadtentwicklung und Verkehr das Amt niederlegte. Andrè Stinka

„In der Kommunalpolitik bin ich zu hause.“wird seine Aufgabe bis zu den Wahlen beim ordentli-chen Parteitag der NRWSPD am 29.09.2012 in Münster kommissarisch ausüben.

Der 1965 in Dülmen ge-borene Münsterländer war in der vergangenen Wahl-periode Mitglied des Land-tags und hat sich dort einen Namen als umweltpoliti-scher Sprecher seiner Frak-

tion gemacht, weil er den notwen-digen Schutz der Umwelt immer mit sozialer Gerechtigkeit und wirt-schaftspolitischer Perspektive ver-band: „Eine gute Umweltpolitik muss zwei Anforderungen gerecht werden: Sie muss unsere Umwelt schützen und gleichzeitig dem Menschen dienen. Das bedeu-tet: Umwelt- und Wirtschaftspolitik

können heute nur noch miteinan-der und nicht gegeneinander funk-tionieren. Gerade in der mittelstän-dischen Wirtschaft entstehen durch Umweltschutz viele innovative Ar-beitsplätze, die helfen, den Struk-turwandel in unserem Land besser bewältigen zu können. Hier müs-sen wir Vorreiter werden.“

Weil die Landesreserveliste von der SPD nach der gewonnen Landtags-wahl nicht weiter in Anspruch ge-nommen wurde, konnte er nicht erneut in den Landtag einziehen.

Bevor Andrè Stinka die Politik zum Beruf machte, war der Vater zwei-er Söhne als Beamter beim Ober-verwaltungsgericht Münster tätig. Kommunalpolitisch ist der desi-gnierte Generalsekretär noch im Kreistag des Kreises Coesfeld tätig. Seit 1985 gehört Andrè der SPD an.

„In der Kommunal- und Landes-politik bin ich zu Hause“, so der Generalsekretär, der auch schon als Landtagsabgeordneter stän-digen Kontakt zur SGK hatte und fügt hinzu: „Die Kommunalpoli-tik ist die Basis unserer politischen Arbeit und trägt maßgeblich zur Mehrheitsfähigkeit der SPD bei. Deshalb wird sie auch in Zukunft im Zentrum meines politischen Koordinatensystems bleiben.“

Stadt und Land - Hand in Hand, das sei zwar eine alte sozialde-mokratische Formel, die aber dennoch weiterhin Gültigkeit für ihn habe. Er freue sich bereits auf den Fachkongress und die Landesdelegiertenkonferenz der SGK am 21. und 22. September und werde selbstverständlich teil-nehmen.

Verantwortungsgemeinschaft stärken - Wahltermine zusammenlegenKommunalminister Jäger: Wir wollen eine höhere Wahlbeteiligung

Ober-/Bürgermeisterinnen und Ober-/Bürgermeister sowie Räte sollen in NRW wieder gemein-sam gewählt werden. Die rot-grü-ne Landesregierung plant eine Zu-sammenlegung der Wahltermine für 2020. „Wir sind überzeugt, dass

bei einer zeitgleichen Wahl von Rat und Bürgermeistern mehr Menschen zur Wahl-urne gehen“, sag-te Kommunalminis-ter Ralf Jäger. Die Landesregierung will vorschlagen, dass

bis zur nächsten NRW-Kommu-nalwahl 2014 das Wahlrecht so verändert wird, dass die Amtszeit der Bürgermeister und die Wahl-zeit der Räte ab 2020 wieder an einem Tag enden. Dazu sollen die Amtszeit der Räte einmalig von fünf auf sechs Jahre verlängert und die Amtszeit der Bürgermeister dauer-haft von sechs auf fünf Jahre ver-kürzt werden. Das Vorhaben findet gleichermaßen die Unterstützung der Landtagsfraktion von SPD und Grünen, erklärt Michale Hübner, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.

„Wir begrüßen die Ankündigung von Kommunalminister Ralf Jäger, die Verantwortungsgemeinschaft von Räten und Bür-germeistern wieder herzustellen“, sagt SGK-Landesvor-sitzender Frank Baranowski. Da-mit folge der Mi-nister einer Forde-rung der SGK, die sich auch im neu-en Koalitionsvertrag findet. „Die von Schwarz- Gelb vorgenommene Tren-nung der Wahlen war Unsinn“, so Baranowski, der anerkennt, dass dies offenbar auch der CDU- Frak-tionsvorsitzende im Landtag ein-geräumt hat. Damit entstehe die Chance, dass die entsprechenden Änderungen auch die Zustimmung der Oppositionsparteien finden, denn auch viele Hauptverwal-tungsbeamte und Ratsmitglieder der CDU finden an der Trennung keinen Gefallen mehr.

Es wäre das Beste, wenn die Mög-lichkeit einer gemeinsamen Wahl bereits zum nächsten Termin im Jahre 2014 genutzt würde. „Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist dies leider nicht möglich“, so auch die Einschätzung der SGK-

Expertengruppe Kommunalver-fassungsrecht, „weil nicht einfach die Amtszeiten von Räten oder Bürgermeistern per Gesetz in ih-rer laufenden Wahlperiode ver-längert oder verkürzt werden dür-fen.“

„Die Einzelheiten stehen noch nicht fest. Wir werden jedoch eine verfassungsrechtlich einwandfreie Lösung vorschlagen“, kündigt Mi-nister Jäger an. Die Landesregie-rung wird damit die von der Regie-rung Rüttgers 2007 durchgesetzte Trennung der Wahlzeiten wieder abschaffen. „Bürgermeister und Räte sollen an einem Strang zie-hen. Deshalb ist es sinnvoll, dass die Bürger sie an einem Tag wäh-len.“ Ziel sei es, die Wahlbeteili-gung zu erhöhen. An der getrenn-ten Wahl der Ober-/Bürgermeister und Landräte hatten sich in einzel-nen Kommunen gerade 30 Pro-zent der Wahlberechtigten betei-ligt.

Die CDU/FDP-Koalition hatte die Amtszeit der Bürgermeister und Landräte von fünf auf sechs Jah-re verlängert und die Stichwahl ab-geschafft. Die Stichwahl hat der Landtag bereits 2011 wieder ein-geführt.

© gmp

Das neue Hans-Sachs-Haus in Gelsenkirchen

Page 2: Die Kommunale 4/2012

2 Jahrgang 9, Ausgabe 4, 2012

Europa / Inklusion

Aktuelle gesetzesvorhaben in NRW

Nordrhein-Westfalen hat durch die europäische Integration enorm gewonnen: als exportorientier-tes Land nutzen unsere Unterneh-men die Möglichkeiten des Bin-nenmarktes. Doch die EU ist mehr als ein Binnenmarkt. NRW bewäl-tigt den Strukturwandel in Wirt-schaft und Gesellschaft in weiten Teilen mit Unterstützung der euro-päischen Förderpolitik. Aber auch die menschliche Di-mension der europäischen Eini-gung ist wichtig: in unzähligen Städtepartnerschaften, Schulaus-tauschprogrammen, Kulturverei-nen und -gesellschaften leben die Menschen Europa landauf landab als Gemeinschaft der Menschen. Dabei entstehen Freundschaften, aber auch gemeinsamer Nutzen, etwa durch Erfahrungsaustausch und gegenseitiges Lernen. Kein Zweifel: europäische Inte-gration bietet Chancen für alle. Als Europaministerin des Landes Nordrhein-Westfalen ist mir wich-tig, dass möglichst viele Menschen diese Chancen nutzen. Deswe-gen haben wir als Landesregie-rung in den vergangenen Mona-ten mit zahlreichen Akteuren auf allen Ebenen in unserem Land Ge-spräche geführt. Ziel war es, den konkreten Mehrwert herauszuar-beiten, den das Thema Europa für unsere Kommunen bietet.

gute BeispieleEntstanden ist ein Leitprogramm, mit dem wir die Kommunen bei der Entwicklung ihrer Europaarbeit unterstützen. So werden wir 2013 erstmals die Auszeichnung „Eu-ropaaktive Kommune“ an Städte, Gemeinden und Kreise mit hervor-ragendem europäischem Engage-ment verleihen. Zusätzlich wollen wir besonders gute und nachah-menswerte Beispiele kommunaler Europaarbeit mit einem Sonder-preis belohnen.

Denn eine Kommune, die in allen Handlungsbereichen für das The-ma Europa sensibilisiert und kom-petent ist, zeigt auch nach außen, dass Europa willkommen ist. Sol-che Signale werden von Unterneh-men aus dem Ausland verstanden, die sich in einer Kommune ansie-

Die Krise im Euro-Raum dominiert ge-genwärtig nicht nur die fernen gipfel von Brüssel, sie prägt auch das Bild, das vie-le Menschen heute von der Europäischen Union haben. Die Krise der Finanzen wird somit zu einer Krise Europas. Und das darf nicht sein. Denn Europa kann Wiege von Frieden, Wohlstand und sozialer Si-cherheit bleiben. Europa wirkt aber auch ganz konkret vor Ort.

deln und investieren wollen. Auch für junge Menschen ist Internati-onalität und Offenheit ein Kriteri-um, wenn sie ihren Ausbildungs- oder Studienort oder ihren ersten Arbeitsplatz suchen. Nicht zu ver-gessen ist die Attraktivität eines Standortes im Tourismus - einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor vie-lerorts.

Was kann Europa für Kom-munen bedeuten?Darüber hinaus werden wichtige Fragen in den Kommunen am bes-ten beantwortet: Was bedeutet für uns Europa, wel-chen Nutzen hat es und welchen Beitrag können wir zur europäi-schen Gemeinschaft leisten? Ich bin davon überzeugt, dass jede Stadt und jede Gemeinde an der Gestaltung eines lebenswerten, ei-nes sozialen Europas vor Ort aktiv teilnehmen kann:

� Ratspolitikerinnen und Ratspo-litiker, indem sie politische De-batten fördern und die Ergeb-nisse der Debatten über die lokalen Grenzen hinaus nach Europa kommunizieren;

� Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, indem sie Bürgerin-nen und Bürgern mit Informatio-nen die Wahrnehmung ihrer Uni-onsbürgerrechte erleichtern und

� Bürgerinnen und Bürger, indem sie gegenüber den politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern ihre Wün-sche, Ängste und Forderungen formulieren sowie ihre Ziele mit Blick auf das Europa der Zu-kunft vor Ort aktiv und konstruk-tiv verfolgen.

In Nordrhein-Westfalen haben wir die Debatte begonnen und es ist mein Ziel, gemeinsam mit den Kom-munen in Nordrhein-Westfalen, Eu-ropa mit zu gestalten!

Von Dr. Angelica Schwall-Düren„Ich freue mich sehr, dass wir gleich zum Beginn der neuen Legislaturpe-riode mit der Umsetzung dieses Plans starten können. Wir setzen damit ein klares Zeichen: Uns sind alle Men-schen wichtig“, so Ministerpräsidentin Hannelore Kraft.

„Der Aktionsplan ist der sozialpolitische Schwerpunkt der Lan-desregierung in dieser Legislaturperiode. In-klusion ist eine Mam-mutaufgabe. Mit dem Aktionsplan wird das Land die menschen-rechtlichen Vorgaben der UN-Behin-dertenrechtskonvention in konkrete Landespolitik umsetzen. Menschen mit Behinderungen sollen nicht län-ger ausgegrenzt werden, sondern gleichberechtigt teilhaben in der Gesellschaft“, sagte Sozialminister guntram Schneider, der in der Landesregierung die Federführung für die Umsetzung der UN-Behinder-tenrechtskonvention hat.

Der Integrationsplan enthält dabei Maßnahmen aus allen Ressorts. Ei-nen Schwerpunkt bildet dabei das selbständige Leben in der Gesell-schaft. So sollen etwa Bauvorhaben, der öffentliche Verkehr und Wohn-projekte behindertengerecht ausge-richtet werden.

Auch auf die Kommunen kommen mit dem Plan vielfältige Aufgaben zu. Insbesondere unter dem Stich-wort „Barrierefreiheit“ sind zumin-dest langfristig zahlreiche Maßnah-men in den Kommunen erforderlich. Geplant ist zudem die Verbesserung der Informationen über die Zugäng-lichkeit von öffentlichen Gebäuden in NRW durch den Aufbau und die Pflege einer öffentlich und barriere-frei zugänglichen Internetplattform bei der Agentur Barrierefrei NRW. Das „Signet Barrierefrei NRW“ soll dabei weiter vergeben und inhaltlich weiterentwickelt werden.

Europa beginnt vor Ort!

NRW inklusiv - Eine gesellschaft für alleAktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Anfang Juli 2012 hat das Landeskabinett den 257-seitigen Akti-onsplan „Eine gesellschaft für alle - NRW inklusiv“ verabschie-det. Mit mehr als 100 Maßnahmen soll die gleichberechtigte teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbe-reichen vorangetrieben werden.

Die Förderung der barrierefreien Wohnraumversorgung soll auch zu-künftig auf hohem Niveau fortgesetzt werden. In dieser Legislaturperiode soll mit Hilfe der sozialen Wohnraum-förderung kontinuierlich das Angebot an Wohnraum erweitert und verbes-sert werden, der für Menschen mit Be-hinderungen geeignet und bezahlbar ist und in dem sie möglichst selbstbe-stimmt leben können. Die Landesre-gierung will zudem mit den Verbänden der Menschen mit Behinderungen, den Kommunen, den Landschaftsver-bänden und der Freien Wohlfahrts-pflege, das wohnbezogene Unterstüt-zungssystem für die Menschen mit Behinderungen weiterentwickeln.

Von besonderer Bedeutung für Men-schen mit Behinderungen ist auch das Thema Mobilität. Neben der Modernisierung der Bahnhöfe und der Verbesserung der Angebote im ÖPNV gehört auch die Barrierefrei-heit im Straßenraum zu den bedeu-tendsten Maßnahmen. Die Hinwei-se für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) sowie der Leitfaden „Barrie-refreiheit im Straßenraum“ werden für Bundes- und Landesstraßen verbind-lich eingeführt. Den Kommunen wer-den sie zur Anwendung empfohlen. Weitere Schwerpunkte des Inklusions-plans stellen u.a. die Ausbildung und Integration in den ersten Arbeitsmarkt sowie das Thema Inklusion und Schu-le dar.

Vor allem dieser Bereich wird in der kommenden Zeit für intensive Dis-kussionen sorgen: Selbstverständlich stehen auch die Kommunen in der Pflicht, ihren Teil zur Förderung ge-meinsamer Bildung zu leisten. „Inklu-sion“, so der Städtetag, „ist ein Ge-

winn für das städtische Leben und die Weiterentwicklung der Schulen.“

„Auch wenn mit dem Aktionsplan nun zentrale Handlungsfelder zur Umsetzung der UN-Behinderten-rechtskonvention in Schulen benannt sind, so werden konkrete Aussagen zu den finanziellen Rahmenbedingun-gen sowie zu den Details fachlicher Regelungen erst im Zusammenhang mit der beabsichtigten Schulgesetz-novelle möglich sein“, weist Schul-ministerin Sylvia Löhrmann auf die bevorstehenden Diskussionen hin. Ein gerade veröffentlichtes Gutach-ten des Städtetages (kann dort an-gefordert werden) kommt zu dem Ergebnis, dass die Umsetzung des In-klusionsplanes „zu einer konnexitäts-relevanten Aufgabenerweiterung und einer erheblichen finanziellen Mehr-belastung führt, deren Höhe von der konkreten Ausgestaltung der gesetzli-chen Regelung abhängig ist.“Neben Land und Kommunen ist vor allem der Bund gefordert, die Kom-munen bei der Finanzierung der da-mit verbundenen Kosten zu entlas-ten. An der Spitze der Forderungen steht dabei vor allem die Beteiligung an den Kosten der Eingliederungshil-fe, die in NRW weitgehend von den Kommunen finanziert wird. Ersten Ankündigungen des Bundes zur Ent-lastung der Kommunen, die im Rah-men der Verhandlungen des Fiskal-paktes erreicht wurden, müssen bald konkrete Taten folgen. Die SPD hat sich auf ihrem ersten Bundespartei-konvent zu dieser Verantwortung ein-deutig bekannt.

Der Inklusionsplan der Landesregie-rung macht deutlich, dass „Inklusion“ eine unabweisbare und langfristige Aufgabe ist, die nicht schnell erledigt werden kann: „Inklusion kann und wird gelingen, nicht von heute auf morgen, aber Tag für Tag ein Stück auf dem Weg zu einer Gesellschaft für alle“, so die Ministerpräsidentin.

das kommunale Ehrenamt beispiels-weise durch Freistellungs- und Bil-dungsurlaubsansprüche zu stärken.

Änderung des ÖPNV-gesetzes (Drucksache 16/57)

Der Gesetzentwurf sieht insbeson-dere Neuregelungen bei der För-derung und Finanzierung des öf-fentlichen Personennahverkehrs vor (ÖPNV-Pauschale, SPNV-Pauschale).

Umlagegenehmigungsge-setz (Drucksache 16/46)

Mit dem Gesetz wird u. a. die Ge-nehmigungspflicht der Umlage-festsetzung eingeführt.

Weitere Informationen halten das Gesetzgebungsportal des Land-tags unter www.landtag.nrw.de und das SgK-Intranet bereit.

Der komplette Inklusionsplan kann auf den Internetseiten des Ministeri-ums für Arbeit, Integration und Soziales unter www.mais.nrw.de abgeru-fen werden.

Weitere Informationen und Positionspapiere im Intranet der SGK.

© Ralph Aichinger und Gerd Altmann/ PIXELIO.de

§§

Weiterentwicklung des NKF-gesetzes (Drucksache 16/47)

Der Gesetzentwurf sieht die Anpas-sung des NKF-Gesetzes aufgrund der Ergebnisse des Evaluierungsbe-richts vor.

Stärkung des kommunalen Eh-renamts (Drucksache 16/48)

Mit dem Gesetzesvorhaben verfol-gen SPD, Grüne und FDP das Ziel,

In Folge der Auflösung des Landtages wurden einige gesetzesinitiativen, die für die Kommunen von besonderer Bedeutung sind, kurz vor der abschließenden Abstimmung im Landtag nicht mehr ver-abschiedet. Diese gesetzesvorhaben gehen nun umgehend nach der Sommerpause erneut in das parlamentarische Verfahren. Folgende gesetzentwürfe mit besonderer kommunaler Relevanz ste-hen zur Entscheidung an:

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Page 3: Die Kommunale 4/2012

3Jahrgang 9, Ausgabe 4, 2012

Wohnen / Verkehr

Stadtmöbel kommen von Ströer Deutsche Städte Medien

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Aktuelle gesetzesvorhaben in NRW neuer Minister für Bauen, Woh-nen, Stadtentwicklung und Ver-kehr in NRW, 1956 in Ober-hausen geboren, gehört auf Grund seiner langjährigen lan-despolitischen Arbeit sicher zu den bekanntesten Gesichtern im NRW-Kabinett.

Von 1984 bis 2001 Ratsmit-glied in Oberhausen und von 2000 bis 2009 Abgeordneter des Landtags von Nordrhein-Westfalen, kennt er die Kom-munal- und Landespolitik in NRW im Detail. Überdies war er mehr als 12 Jahre Gene-ralsekretär der NRWSPD und von 2009 bis 2012 Mitglied des Deutschen Bundestags. In all den Jahren war „Mike“ im-

Michael groschek,

? gegenwärtig gibt es an-gesichts der Verunsicherung über den Euro-Kurs und nied-rige Zinsen einen regelrech-ten „Run“ auf Immobilien. Schlägt sich das auch auf die Wohnraumförderung des Lan-des nieder?

Gerade in Großstädten der Rhein-schiene erleben wird momentan ei-nen Run auf Immobilien. Viele su-chen sichere Geldanlagen und investieren in Gebäude. Makler berichten, dass in vielen Regionen der Gebrauchtobjektemarkt nahe-zu leergefegt ist. Das hat zur Folge, dass nicht nur die Preise sondern auch die Mieten steigen, denn die Kapitalanleger wollen ihre Rendite erhöhen.

Das Institut der deut-schen Wirtschaft hat in einer Anfang August vorgelegten Studie auf überdurchschnittliche Preissteigerun-gen in Großstädten hingewiesen und davor gewarnt, dass aufgrund dieser Entwicklung „Bedürftige kaum noch bezahlbare Wohnungen finden oder sogar ihre Wohnkosten nicht mehr tragen können.“

Mein Ziel ist es, dass das Grund-bedürfnis Wohnen auch künftig für alle Bevölkerungskreise bezahlbar bleibt. Dazu dient unsere soziale Wohnraumförderung, die wir wei-ter auf die tatsächlichen Bedarfs-

schwerpunkte ausrichten werden.

Mit unserem Wohnungs-bauprogramm können wir jährlich rund 6.000 Mietwohnungen fördern.

Ich wünsche mir, dass dieses An-gebot gerade in den Wachstums-regionen rege in Anspruch genom-men wird. Das funktioniert aber nur in Zusammenarbeit mit den Kom-munen, die darauf achten müssen, dass Wohnungsbau nicht nur im Lu-xussegment stattfindet sondern auch Investoren im sozialen Wohnungs-bau zum Zuge kommen.

? Die A 40 wird zurzeit unter Vollsperrung saniert. Werden Ihre Erwartungen an das Pro-jekt erfüllt?

Ja, der Mut zum Beschreiten neuer Wege wird belohnt. Die bisherigen Erfahrungen mit der Vollsperrung der A 40 zeigen die Leistungsfähig-keit des Baustellenmanagements

unserer nordrhein-westfälischen Straßen-bauverwaltung: In-standsetzungsarbeiten

und Erneuerung von Brückenbau-werken, Erhaltungsmaßnahmen an der Fahrbahn sowie Ergänzung und Erneuerung der Tunnelausstattung werden gleichzeitig umgesetzt.

Bis jetzt verläuft der Baufortschritt planmäßig und unser Verkehrs- und Kommunikationskonzept funk-tioniert gut. Dadurch konnten sich die Verkehrsteilnehmer frühzei-tig auf die Situation einstellen. Ich hoffe, dass es auch weiterhin so bleibt.

? NRW klagt häufig über Be-nachteiligungen bei den Fi-nanzzuweisungen des Bundes. gerade im Verkehrssektor ist NRW auf die Mittel des Bundes angewiesen. Wie sieht die mit-telfristige Finanzplanung des Bundes beim Bundesfernstra-ßenbau für NRW aus?

Der Bund hat angekündigt, den Fi-nanzrahmen für den Straßenneu- und ausbau in den Jahren 2013 - 2016 erheblich zu reduzieren. Das bedeutet entweder, bestimmte Pro-jekte zeitlich zu strecken oder die Maßnahmen zu priorisieren – also

herr Minister groschek, zunächst gratulieren wir zur

neuen Aufgabe und wünschen eine glückliche hand.

Bevor wir (in einer der nächsten Ausgaben) über die

grundsätzlichen Perspektiven der Stadtentwicklung

sprechen, drei konkrete Fragen:

einzelne Maßnahmen nachrangig zu stellen.

Wir sind damit nicht einverstanden - der Bund zieht sich aus seiner Ver-antwortung für seine Straßen in un-serem Land zurück.

Vor allem die Straßenerhaltung in NRW - insbesondere die zwingend notwendigen Brückensanierungen - ist eine riesige Aufgabe.

Der Bund muss endlich einsehen, dass die Straßeninfrastruktur in NRW aus gesamtgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gründen funk-tions- und leistungsfähig sein muss. Jeder Mangel wirkt sich weit über die Landesgrenzen hinaus aus. Denn die Verkehrsinfrastruktur NRWs zen-tral in Europa und als Hinterland der für die globale Wirtschaft wich-tigen Nordseehäfen in Belgien und den Niederlanden, darf nicht zum logistischen Nadelöhr werden.

Im Bereich des Schienenverkehrs ist die Benachteiligung NRWs noch viel eklatanter:

Der Investitionsrahmenplan des Bundes für den Neu- und Ausbau

von Schienenwegen in den Jahren 2011 bis 2015 weist einen bundes-weiten Finanzansatz von über 8,6 Milliarden Euro aus. Für NRW sind von diesen Mitteln lediglich 167 Mil-lionen, also keine 2% und damit so wenig wie noch nie vorgesehen.

Und von den bundesweit in 2011 rund 6,9 Milliarden Euro - nach dem Bundesregionalisierungsge-setz - erhält Nordrhein-Westfalen etwa 16 %. Dies ist keine bedarfs-gerechte Finanzausstattung und entspricht auch im Ländervergleich in keinster Weise den tatsächlichen Verkehrsverhältnissen.

Von den Mitteln nach dem Entflech-tungsgesetz entfallen etwa 19% auf Nordrhein-Westfalen, obwohl der übliche Länderanteil nach dem „Königsteiner Schlüssel“ über 21% für NRW vorsieht .

Diese nicht nach tatsächlichen Be-darfen ausgerichtet Zuweisungs-praxis des Bundes muss endlich ein Ende haben. Auch dafür sorge ich mich ab jetzt als Verkehrsminister Nordrhein-Westfalens.

An

zeige

mer auch für die Kommunalen in NRW da und hat sich um die konkreten Aufgaben der Le-bensgestaltung in den Städten und Gemeinden gekümmert. Seit dem 21. Juni 2012 ist Mi-chael Groschek Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwick-lung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Wir wün-schen ihm viel Glück und Erfolg bei seiner neuen Aufgabe.

Verkehrsinvestitionen: tatsächlicher Bedarf ist entscheidend

„Wohnen muss bezahlbar bleiben.“

Page 4: Die Kommunale 4/2012

4 Jahrgang 9, Ausgabe 4, 2012

Verkehr

Sanierungsstau in NRW: 1,1 Mrd. Euro bei U- und StraßenbahnenVon Dirk Biesenbach, Vorstandssprecher der Rheinbahn AG Düsseldorf, Vorsitzender des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)

Ein aktuelles gutachten des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen NRW (VDV NRW) zeigt

den konkreten Investitionsbedarf der Kommunen und Verkehrsunternehmen für die Sanierung

der U- und Straßenbahnsysteme in NRW

„NRW bröckelt“, so hat es die BILD-Zeitung kürzlich auf den Punkt ge-bracht, als sie über den Zustand der Infrastruktur berichtet hat. In der Tat sind viele U- und Straßen-bahnsysteme mittlerweile in die Jahre gekommen und haben ihre technisch-wirtschaftliche Lebens-dauer erreicht, wenn nicht sogar überschritten. Rolltreppen sind oft verschlissen und störanfällig, Ge-bäudetechnik ist veraltet, für ältere Zugsicherungssysteme haben Her-steller die Einstellung der Ersatzteil-versorgung angekündigt und nicht zuletzt entspricht das äußere Er-scheinungsbild der Bahnhöfe und Fahrzeuge oft nicht dem, was werk-täglich rund 2,4 Mio. Fahrgäste (!) in NRW erwarten dürfen.

Der VDV NRW hat aufbauend auf ei-ner Studie, die 2009 gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag und 13 Bundesländern in Auftrag gegeben wurde, den konkreten Sanierungs-bedarf für die U- und Straßenbahn-systeme der elf größten kommuna-len Verkehrsunternehmen in NRW ermittelt. Die Ergebnisse sind ohne Übertreibung ernüchternd:

Rund 1,1 Mrd. Euro müssen Unter-nehmen und Kommunen (ihnen ge-hören oft die Tunnel und U-Bahn-höfe) bis 2016 in die Sanierung der Tunnel, Gleise, Bahnhöfe und Tech-nik investieren. Allerdings können sie aus eigener Kraft lediglich ein Viertel davon aufbringen. Es droht also eine Finanzierungslücke von über 800 Mio. Euro, die die oftmals hoch verschuldeten Kommunen schließen müssten. Alternativ wä-

ren erhebliche Leistungskürzungen die Folge. Teilweise ist dies heute schon zu beobachten: In Mülheim musste gerade ein Streckenab-schnitt der Straßenbahn stillgelegt werden, weil der technische Zu-stand einen Weiterbetrieb nicht zu-ließ und Mittel für die Sanierung nicht zur Verfügung standen. Auch das Leistungsangebot geht zurück. IT NRW meldet von 2004 bis 2010 einen Rückgang von 2,2 %, obwohl im gleichen Zeitraum 8,5 % mehr Fahrgäste gezählt wurden.Dieses Wachstum zusammen mit den neuen Herausforderungen für den ÖPNV wie dem Klimaschutz legt eigentlich einen deutlichen Ausbau nahe. Der ist aber bei den Erhebungen noch nicht einmal be-rücksichtigt.

Auch der Fahrzeugpark überaltert zunehmend. Wirtschaftlich sinn-voll wäre ein Durchschnittsalter der Bahnen von 15 Jahren, tatsächlich liegt es in NRW bei etwa 18 Jahren. 178 der 1407 Fahrzeuge haben ihre Nutzungsdauer von 30 Jahren bereits überschritten. Für die Ersatz-beschaffung müssen die Unterneh-men in NRW bis 2016 nochmals ca. 630 Mio. Euro aufwenden.

Anlagen und Fahrzeuge wurden in erheblichem Umfang gefördert. Damit konnten keine Abschreibun-gen gebildet werden, aus denen die Erneuerung hätte refinanziert werden können. Angesichts der steigenden Nachfrage, übrigens im Gegensatz zum Individualver-kehr, ist die Stilllegung keine ernst zu nehmende Alternative, noch dazu für einen Wirtschaftsstandort wie NRW.

Was bleibt also zu tun? Eines ist klar: Kurzfristig ist die Förderfähig-keit von Sanierungsinvestitionen aus bestehenden Förderprogram-men herzustellen. Mittelfristig hilft nur ein eigener Fördertatbestand, aus dem Kommunen und Ver-kehrsunternehmen die Sanierung finanzieren können. Vorbild ist die Deutschen Bahn AG. Für Neubau und Grundinstandsetzung zeich-net hier der Staat verantwortlich, während laufende Unterhaltung und Betrieb Sache der Bahn ist. Im Bereich der DB ist diese Lasten-verteilung ausdrücklich politisch akzeptiert. Es gibt keine Gründe, das nicht als Vorbild für die Finan-zierung der ÖPNV-Infrastruktur in NRW zu nehmen.

IT NRW meldet von 2004 bis 2010 einen Rück-gang beim Leistungsangebot von 2,2 %, ob-wohl im gleichen Zeitraum 8,5 % mehr Fahr-gäste gezählt wurden.

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Nordrhein-Westfalen und Berlin ha-ben beim Thema nachhaltige Mo-bilität laut einem Ländervergleich der „Allianz pro Schiene“ die Nase vorn. Der Index, der Anfang Juli in Berlin vorgestellt wurde, versucht, nachhaltige Verkehrspolitik in Zah-len zu fassen. Demnach wird die beste, weil am meisten den Nach-haltigkeitszielen verpflichtete, Ver-kehrspolitik in Nordrhein-Westfalen gemacht; Hessen und Sachsen-An-halt sind die Schlusslichter im Län-derranking.

Das Kurzfazit der Studie kann sich aus NRW-Sicht durchaus sehen las-sen: Nordrhein-Westfalen belegt den ersten Rang in der Gesamtwer-tung des Bundesländerindexes Mo-bilität. Dabei gehört das bevölke-rungsreichste Bundesland in puncto Statistik zur Spitzengruppe. Nirgend-wo sonst verzichteten die Bürger aus Kostengründen so selten auf Fahrten mit Auto oder Bahn, kein Land ver-fügt über ein arbeitnehmerfreund-licheres Tariftreuegesetz. Hoch ist auch der Anteil an Pkw mit alter-nativen Antrieben. Auch bekam die Düsseldorfer Landesregierung durch ehrgeizige Zielsetzungen das Lob der Verbände: Note 2,5 im Fach „nachhaltige Mobilität“, bes-ser war nur Bremen.

Wissenschaftlich begleitet wurde das Projekt von Prof. Dr. Wolfgang Stölzle, Leiter des Lehrstuhls für Lo-gistikmanagement an der Universi-tät St. Gallen. Einen systematischen Bundesländervergleich, der vor-handene statistische Daten im Be-reich Mobilität oder die verkehrspo-litische Weichenstellung in allen 16 Ländern abfragt und vergleichbar aufbereitet, gibt es bislang nicht.

Nachhaltigen Verkehrspolitik: NRW an der SpitzeWissenschaftliches Projekt macht Verkehrspolitik vergleichbar

Kein Licht ohne Schatten: Verbes-serungspotenzial sieht die Studie für NRW noch bei den Luftschad-stoffen, hier liegt Nordrhein-West-falen im Ländervergleich derzeit vor Hamburg auf dem vorletzten Platz. Auch die Stau-Bilanz dürfte den nordrhein-westfälischen Au-tofahrern wenig Freude bereiten: Bezogen auf die Länge des Auto-bahnnetzes kommt NRW mit der Zahl der gemeldeten Staukilome-ter beim Status Quo und im Jah-resvergleich im Länderranking nur auf Platz 13.

Mit dem „Bundesländerindex Mo-bilität“ betritt die Allianz pro Schie-ne daher verkehrspolitisches Neu-land.

Freilich ist das Konzept der nach-haltigen Mobilität nicht frei von Zielkonflikten. So kann beispiels-weise ein guter Wert beim Indikator „Erreichbarkeit von Zielen mit dem Öffentlichen Verkehr“ dazu führen, dass ein Land beim Indikator „Ver-kehrslärm“ schlechter abschneidet.

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Page 5: Die Kommunale 4/2012

5Jahrgang 9, Ausgabe 4, 2012

Kommunale gemeinschaftsarbeit sichernRot-grün fordert Verzicht auf Umsatzsteuer bestimmter öffentlicher Leistungen

Soziale Stadt

Die Stadt wollte den Tossehof in sei-ner ursprünglichen guten familien-freundlichen Struktur nicht einfach hängen lassen und entschied sich, mit Mitteln des Förderprogramms „Stadtumbau West“ (4 Mio Euro plus städtische Eigenmittel in Höhe von 10 Mio Euro) im Jahr 2007 ein neues integriertes Handlungs-konzept für die Siedlung zu erstel-len und umzusetzen. So wurden die Aussenanlagen der Kitas, der Grundschule und öffentliche Spiel-flächen und Wege erneuert. Die größte Herausforderung war allerdings die Modernisierung vor-handener Gebäude und eine not-wendige Neuansiedlung für aus-reichende Nahversorgung der Bewohner/innen. Um die an dem

Prozess unmittelbar Betroffenen zu beteiligen, eröffnete die Sozialar-beiterin Beate Rafalski in dem da-mals noch fast leer stehenden La-denzentrum eine Anlaufstelle für die Bewohner/innen: den „Quar-tiersladen Tossehof“. Daraus ent-wickelten sich viele Aktivitäten, Auf-gaben und Aktionen. Ziel der Arbeit war und ist es, aktiv die Lebens-

Zahlen-Daten-FaktenStadtteil: Bulmke-Hüllen

Baujahr: 1969

Umbau: 2008 - 2011

Vorher: 190 Wohneinheiten in sieben Hochhäusern

Nachher: 103 Wohneinheiten in fünf Mehrfamilienhäusern

Investitionssumme: 14,4 Mio Euro

Eigentümer/Bauherr:g/g/w: gelsenkirchener gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH

Weitere Infos unter:www.tossehof.dewww.stadterneuerung-gelsenkirchen.de

Wohnen mit Zukunft Quartiersladen tossehof in gelsenkirchen - das freundliche Ohr der Verwaltung

Zwei besonders „Aktive“ beim Projekt „Tossehof“ Projektleiterin Birgit Wend, Stadtumbaubüro (links)Sozialarbeiterin Beate Rafalski (rechts)

Im tossehof in gelsenkirchen gab es handlungsbe-darf. Die Siedlung, die in den 70er Jahren für Men-schen errichtet worden war, die modern und nah der Innenstadt im grünen wohnen wollten, litt unter den typischen „Bausünden“ der 70er Jahre: schwieriges Mietklientel, 14% Leerstand in hochhäusern und Van-dalismus.

qualität der Bewohner durch Information, Bera-tung und Beteiligung zu verbessern. So können sie hier auf Probleme in der Siedlung hinweisen und es gibt auch per-sönliche Hilfestellung al-ler Art. Der Quartiersla-den versteht sich als eine Art freundliches Ohr der Verwaltung. Von hier aus werden Nachbarschafts-feste, Informations- und Bildungsangebote or-ganisiert. Neu und mo-dellhaft ist dabei die Erprobung eines „Bran-ding-Verfahrens“. Bei allen Projekten werden

die jeweiligen Zielgruppen an der Planung beteiligt, in einem Projekt-beirat wird die Bewohnerschaft re-gelmäßig über den Stand der Din-ge informiert. Mit Blick auf das Ende des Stadtum-bauprojektes 2012 wird ein Prozess der Verstetigung eingeleitet. Sie dient der langfristigen Sicherung bisheriger Projekte, der Stärkung

Die Bundesregierung erkennt zwar in der Öffentlichkeit die Bedeutung der sozialen Stadtentwicklung (ak-tuelle Demografiestrategie, Natio-naler Aktionsplan Integration) an, dennoch haben die gravierenden Kürzungen der Bundesmittel für 2011 durch die Bundesregierung Bestand.

Schwarz-Gelb hat die Bundes-mittel für die Städtebauförderung im Jahre 2011 auf 455 Millionen Euro und für 2012 auf nur noch 410 Millionen Euro gekürzt. Be-sonders stark betroffen ist das 1999 unter Rot-Grün eingeführte Programm „Soziale Stadt“. 2011 hatte die Koalition die Bundesmit-tel um über 70 Prozent auf 28,5 Millionen Euro gekürzt und die

Michael groß MdB: „Mehr Mittel für die „Soziale Stadt“

Bundesregierung verunsichert Kommunen

wichtigen sozial-integrati-ven Modellvorhaben ge-strichen. Immerhin hat der Druck aus Ländern und Kommunen dazu geführt, dass 2012 40 Millionen Euro bereitstehen. Doch auch das reicht nicht, um

die notwendigen baulichen Inves-titionen in sozialen Brennpunkten anzustoßen. Die Länder haben keine ausreichenden finanziel-len Möglichkeiten, die ausfallen-den Bundesmittel zu kompensie-ren. „Dieser Widerspruch zwischen Wort und Tat der Bundesregierung ist offensichtlich“, so Michael Groß, Berichterstatter der SPD-Bundes-tagsfraktion, der das Thema mit einer Kleinen Anfrage zum Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ wieder in die öffentliche Auseinan-dersetzung gebracht hat.Die Antwort der Bundesregierung (schriftliche Antwort ist bei der SGK zu beziehen) macht allerdings we-nig Hoffnung. Obwohl die Bun-desregierung verbal das Pro-gramm und seine Notwendigkeit anerkennt, werden die Mittel nur in geringem Umfang angehoben. Der Kahlschlag früherer Jahre wird nicht zurückgenommen.

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der lokalen Kooperation und der Unterstützung der anwohnerschaft-lichen Selbstorganisation. Die Ergebnisse der Umbaumaß-nahmen wollen sich inzwischen vie-le Besuchergruppen, auch aus dem Ausland, ansehen. Zuletzt kamen sie aus China und Japan.

„Ich habe meine Arbeit nie auf die Funktion als Schnittstelle, Puf-fer und Netzwerk zwischen Anwoh-nern, Wohnungsbaugesellschaft und Stadt beschränkt gesehen. Es macht mir auch echte Freude, hier zu arbeiten“, betont Beate Rafalski, Sozialarbeiterin der Stadt Gelsen-kirchen und Betreuerin des „Quar-tierladens Tossehof“.

Vorher

Nachher

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zwei Entscheidungen zu umsatz-steuerlich relevanten Tätigkeiten getroffen, die die kommunale Ge-meinschaftsarbeit grundlegend in Frage stellen: Mit den beiden Ur-teilen von November/Dezember 2011 entschied der BFH über Sach-verhalte, in denen es um den Vor-steuerabzug einer Gemeinde für die Errichtung einer Sport- und Frei-zeithalle bzw. die umsatzsteuerliche Einordnung der Überlassung von PKW-Tiefgaragenstellplätzen durch eine Gemeinde ging. Folge dieses Urteils ist es u. a., dass nicht nur privatwirtschaftliches Handeln der Kommune der Umsatzsteuerpflicht unterliegen soll, sondern auch ho-heitliches Handeln der Umsatzsteu-er unterworfen werden soll (wenn potentiell/hypothetisch auch priva-te Akteure diese Leistung erbringen könnten, egal, ob diese Leistung überhaupt angeboten wird).

Der Landtag hat sich bereits vor der Sommerpause mit einem An-trag von SPD und Grünen (Drs. Nr. 16/122) an die Landes- und Bun-desregierung gewandt und will da-mit auf gesetzlichem Weg nach Lösungen suchen, um die kommu-nale Gemeinschaftsarbeit dauer-haft zu sichern. Auch die SGK hat sich zwischenzeitlich an die Bundes-tagsfraktion und alle Ministerpräsi-denten gewandt.

Die beschriebene Rechtsprechung wird dazu führen, dass die gebo-tene Zusammenarbeit verschiede-ner Akteure der öffentlichen Hand über den Umweg des Umsatzsteu-errechts faktisch unterbunden wird, zum Schaden einer flexiblen, bür-gerorientierten und kosteneffizien-ten Leistungserbringung: Denn es wird schwer sein, im Einzelfall Sy-nergieeffekte von mindestens 19 Prozent – also alleine den Steu-ermehraufwand – zu erwirtschaf-ten. Jedenfalls dürften die Kosten schlussendlich in Millionenhöhe beim Bürger landen.Abgesehen davon führt dies zu einer finanziellen Mehrbelastung von oh-nehin schon überlasteten Kommu-nen und Steuererhebungen, die im Steuerverbund (zugunsten des Bun-des) wieder aufgeteilt werden. „Dies ist nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes nicht mehr erklärbar: Es entspricht auch nicht dem Willen des Landesgesetzgebers und ist mit den Interessen des Ge-meinwohls nicht vereinbar“, so Mi-chael Hübner, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.

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Page 6: Die Kommunale 4/2012

6 Jahrgang 9, Ausgabe 4, 2012

Stärkungspakt

1976 geboren, Diplom-Verwal-tungswirt, ist neuer Oberbürger-meister in Duisburg. Zuvor gehör-te er von 2005 bis 2012 als direkt gewählter Duisburger Abgeordne-ter dem NRW-Landtag an. Beruf-lich war er bis zu seinem Einzug in den Landtag (2001 bis 2005) in der Schulabteilung der Bezirksre-gierung Düsseldorf tätig.

Bereits bei der ersten Wahl (17. Juni) zeichnete sich ab, dass sich Duisburgs junger SPD-Kandidat

Ökostrom. „Es kann nicht sein, dass die Haushalte in NRW die Flut der Solaranlagen auf den bayerischen Dächern fast allei-ne bezahlen müssen“, so der Minister. Alleine im vergange-nen Jahr hätten die Stromkun-den in NRW für den bundeswei-ten Ausbau der erneuerbaren Energien unter dem Strich 2,5 Milliarden Euro gezahlt.

Auf den neuen Minister warten zahlreiche Aufgaben im Land von Handwerk, Industrie und Energie. Die SGK wünscht viel Erfolg.

garrelt Duin,

für die Oberbürgermeister-wahl gegen weitere Kandida-ten durchsetzen wird. Bei der Stichwahl am 1. Juli wurde Sö-ren Link mit 72% (bei allerdings geringer Wahlbeteiligung) von den Duisburgerinnen und Duisburgern zu ihrem neuen Oberbürgermeister gewählt.

Für die Zukunft hat er sich eini-ges vorgenommen und für jedes Jahr seiner 6-jährigen Amtszeit ein Versprechen mit Schwer-punkten seiner Arbeit gegeben.

� Bürgerdialog verstärken � Aktionsplan gegen Armut � U3-Plätze verdoppeln � Leseratten fördern � Anschluss nach dem Ab-schluss (Berufsleben)

� Dreck weg – in 48 Stunden.

Wir wünschen ihm viel Erfolg.

Sören Link,

Jahrgang 1968, in Leer Ostfries-land geboren, ist seit Juni 2012 neuer Minister für Wirtschaft, Ener-gie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen. Bis zu seinem Amtsantritt, war er wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, der er seit 2005 angehört. Der „gelernte“ Ju-rist hat als selbständiger Rechtsan-walt in Niedersachsen gearbeitet und war von 2005 bis 2010 Vorsit-zender der SPD in Niedersachsen. Dort hat er auch seine ersten kom-munalpolitischen Erfahrungen als Ratsmitglied der Gemeinde Hinte gesammelt.Fünf Jahre (2000 bis 2005) gehörte er außerdem dem Europäischen Par-lament an und war im Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Frem-denverkehr sowie im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie.

Auf die Klage Bayerns gegen den Länderfinanzausgleich reagierte er gleich zu Anfang seiner Amts-zeit mit der Forderung nach ei-nem neuen Finanzausgleich für

1976 geboren, Jurist und wohn-haft in Wegberg, ist seit dem 01. August als neuer Referent bei der SGK NRW beschäftigt. Noch wäh-rend seines Studiums der Rechtswis-senschaften trat er in die SPD ein, hat dort verschiedene Funktionen wahrgenommen (absolvierte die SGK-Kommunalakademien Land und Bund) und gehört heute dem Kreistag des Kreises Heinsberg an.

Michael Stock verstärkt die juristi-sche Beratung der SGK und steht

Michael Stock,

Für 61 überschuldete oder von Überschuldung bedrohte Kom-munen stellt das Land Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2020 Konsolidierungshilfen in einem Ge-samtumfang von 5,85 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Im Gegenzug müssen die betroffenen Städte und Gemeinden aber einen klaren Sanierungskurs einschlagen. Das machte Johannes Winkel, Lei-ter der Kommunalabteilung des In-nenministeriums, gleich zu Beginn des 2. Fachgesprächs “Kommuna-le Strategien zum Stärkungspakt-gesetz“ am 3. Juli vor mehr als 40 interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus allen Teilen des Landes im historischen Rathaus der Stadt Gladbeck deutlich. Nach dem großen Erfolg des 1. Fachgesprächs am 2. März in Castrop-Rauxel hat-te die SGK NRW zu einer offenen Gesprächsrunde unter fachkundiger Leitung von Dr. Hanspeter Knirsch eingeladen. Schwerpunkt war der Austausch der in den ersten Mo-naten gemachten Erfahrungen. Gleichzeitig erfolgte aber auch ein Einstieg in die notwendige Diskus-sion, wie man strategisch mit der Daueraufgabe der Haushaltssanie-rung umgehen soll.

Gelsenkirchens Oberbürgermeister und SGK-Landesvorsitzender Frank Baranowski und Hans-Ulrich Ro-land, gastgebender Bürgermeister

Kommunale Strategien zum Stärkungspakt Stadtfinanzen

der Stadt Gladbeck, wiesen in ihren Begrüßungsstatements auf die seit Jahren andauernden Sparbemü-hungen der Städte hin. Die Grenzen des Erträglichen für eine sinnvolle Stadtentwicklung und Strukturpolitik seien vielerorts erreicht. Frank Bara-nowski erinnerte an die Verantwor-tung des Bundes für die stark gestie-genen Soziallasten. Zweifel äußerte Michael Hübner MdL, kommunal-politischer Sprecher der SPD-Land-tagsfraktion, ob die im Rahmen der Beratungen des Fiskalpaktes erfolg-te Ankündigung zur Übernahme der Kosten der Eingliederungshilfe zeitnah zu einer dauerhaften Entlas-tung der Kommunalhaushalte füh-ren werde.

Die haushaltsrechtlichen Konse-quenzen des Stärkungspaktgeset-zes angesichts der Erfahrungen aus den Beratungen in den Gemeinden der so genannten Stufe 1 (pflichti-ge Teilnahme) erläuterte Hanspe-

ter Knirsch in einem Impulsreferat (die Vortragsfolien können bei der Landesgeschäftsstelle der SGK ab-gerufen werden). Er wies vor allem auf die einzuhaltenden Fristen und Termine hin, die einen erheblichen Entscheidungsdruck für die politi-schen Gremien mit sich bringen. Rechtzeitige Beratung in den Frak-tionen und eine klare strategische Ausrichtung seien unbedingt zu empfehlen. Das gelte sowohl für die jährlich vorzunehmende Fortschreibung der Sanierungspläne als auch für die alle vier Monate zu erstellenden Vollzugsberichte an die Bezirksre-gierungen. Es habe sich schon bei der Beratung der Sanierungspläne der Gemeinden der Stufe 1 gezeigt, dass es keine Blaupause gebe. In diesem Zusammenhang wurde aus dem Teilnehmerkreis die Forderung nach einheitlichen Maßstäben für die Beurteilung von Sanierungsplä-nen erhoben.

den SGK-Mitgliedern und Frak-tionen für Rechtsauskünfte zur Verfügung.

SPD will 12 Mrd. Euro jährliche Entlastungen für KommunenParteikonvent beschließt „Investitions- und Entschuldungspakt für Kommunen“

„Die SPD im Bund nimmt die Forde-rungen der Kommunen zur stärke-ren Entlastung von den Sozialkos-ten ernst.“ SGK-Landesvorsitzender Frank Baranowski bewertet die Be-schlüsse des ersten Parteikonvents der SPD positiv, der sich am 16. Juni mit der strukturellen Unterfinanzie-rung und der wachsenden Kluft zwi-

schen armen und reichen Kommu-nen auseinandergesetzt hat.

Grundlage der dortigen Beratun-gen waren zentrale Forderungen der Bundes-SGK und der SGK NRW so-wie der Antrag des SPD-Landesver-bandes NRW (s. letzte Kommunale und SGK-Intranet).

In dem Beschluss erkennt die SPD eine jährliche strukturelle Unterfinan-zierung im Umfang von 8 bis 9 Mrd. EUR an, die sich aus dem durch-schnittlichen Kassenkreditwachstum der letzten zehn Jahre, den Zinsen für

die bereits aufgelaufenen Verbind-lichkeiten und den zu geringen Neu- und Erhaltungsinvestitionen in die kommunale Infrastruktur errechnet.

Dem entgegenstellen will sie Entlas-tungen, gezielte Unterstützung und langfristige Stabilisierung der Kom-munalfinanzen im Umfang bis zu 12 Mrd. Euro jährlich. Den Löwenanteil machen dabei weitere Entlastungen bei der Eingliederungshilfe bzw. der Kosten der Unterkunft aus, die sich auf 4 bis 5 Mrd. Euro per Anno sum-mieren. Die einzelnen Maßnahmen sind der Tabelle zu entnehmen.

Maßnahmen des Investitions- und Entschuldungspaktes Volumen pro Jahr

Weitere Entlastung der Kommunen durch den Bund bei der Eingliederungshilfe und/oder bei den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II

4-5 Mrd. EUR*

Mehrjähriger Investitionspakt zur Unterstützung finanzschwacher Kommunen 2 Mrd. EUR**

Stärkung der Einnahmebasis durch den kommunalen Anteil an Steuererhöhungen und Subventionsabbau nach dem Finanzierungskonzept der SPD

3-4 Mrd. EUR

Weiterentwicklung der Gewerbesteuer nach dem Kommunalmodell 2,5 Mrd. EUR

Summe der Entlastungen und Einnahmeverbesserungen rd. 12 Mrd. EUR

* Zusammen mit der beschlossenen Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit er-gibt das eine Entlastung auf der Ausgabenseite im Umfang von 8 bis 9 Mrd. EUR pro Jahr.

** Für die zu vereinbarende Laufzeit.

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ist keine neue Mitarbeiterin bei der SGK, sondern sie hat nur den Nach-namen geändert. Kerstin Limbacher

Kerstin heidler,hat gehei-ratet. Herzlichen Glückwunsch!

Page 7: Die Kommunale 4/2012

7Jahrgang 9, Ausgabe 4, 2012

§§§

§

Urteil / Tipps / Personen

IMPRESSUM

Die Kommunale Zeitung

herausgeber:

Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in NRW e.V. (SGK NRW)

Elisabethstraße 16, 40217 Düsseldorf

Tel.: 0211-876747-0, Fax: 0211-876747-27, Mail: [email protected],

Internet: www.diekommunale.de

Verantwortlich (auch für An-zeigen):

Bernhard Daldrup, Landesgeschäftsführer der SGK NRW

Satz und gestaltung:SGK NRW, Postfach 20 07 04, 40104 Düsseldorf

Druck:

Braunschweig-Druck, Ernst-Böhme-Str. 20, 38112 Braunschweig

Namentlich gekennzeichnete Beiträ-ge geben nicht unbedingt die Mei-nung der SGK NRW wieder. Nach-druck mit Quellenangabe gestattet.

DEUtSchLAND StIRBt IM WEStENWIE DIE ARROgANZ DER MAcht UND DER UNgEREchtE OSt-SOLI UNSERE StÄDtE IN DEN RUIN tREIBEN

Von Rainer Häusler und Martin Häusler, Europa Verlag GmbH 2012, ISBN 978-3-902738-00-4, 176 Seiten, 17,95 Euro

Es geht um Gerechtigkeit. Die Städte Nordrhein-Westfalens äch-zen unter Milliardenschulden - und müssen doch den Soli in den Osten überweisen. Sie haben Not-haushalte und bekommen von Berlin immer neue Millionenzah-lungen aufgedrückt. Mutlosigkeit und Reformunfähigkeit treiben den Westen in den Ruin. Eine gan-ze Region steht vor dem Kollaps. Leverkusens Stadtkämmerer Rainer Häusler lässt hinter die Kulissen der Schuldenverwalter und Schul-denverursacher blicken. Journa-list Martin Häusler reiste zu den Menschen in NRW und fing ein, wie sich die Schuldenkrise nieder-schlägt. Gemeinsam schnüren sie ein Elf-Punkte-Paket, mit dem das Herz der Republik doch noch zu retten ist.

BEAMtENStAtUSgESEtZKOMMENtAR

Metzler-Müller/Rieger/Seeck/Zentgraf, Beamtenstatusgesetz, Kommentar, 2. Auflage 2012, ISBN 978-3-8293-0991-2, 556 Seiten, 59,- Euro

Die Neuauflage des Kommentars wendet sich an alle mit dieser ju-ristischen Materie befassten Perso-nen, insbesondere an Mitarbeiter in kommunalen und Landesbehör-den. Er soll den Vollzug der Vor-schriften erleichtern, denn bei der Bearbeitung beamtenrechtlicher Fragestellungen sind das Beam-tenstatusgesetz und das jeweilige Landesbeamtengesetz zu beach-ten. Anhand von Beispielen wird die Rechtsmaterie praxisrelevant erläutert. Die aktuelle höchstrich-terliche Rechtsprechung und die juristische Literatur zum Beamten-recht werden berücksichtigt. Dem gesamten öffentlichen Dienst steht damit eine wichtige Orientierungs- und Arbeitshilfe zur Verfügung.

KOMMUNIKAtION FüR BEhÖRDEN UND VERWALtUNg

Von Thomas Altenburg, IVK Verlagsgesellschaft mbH, ISBN 978-3-86764-345-0, 266 Seiten, 29,99 Euro

Wie können Ministerium, Behör-den und Verwaltungen ihre Arbeit in der Öffentlichkeit positiv darstel-len? Thomas Altenburg zeigt hier-für den Weg auf. Er richtet sich dabei nicht nur an die öffentliche Hand, sondern auch an Agentu-ren, die für diese oft die professi-onelle Kommunikation nach innen und außen übernehmen.

Der Autor beschreibt Rahmenbe-dingungen, Strategien, Fallstri-cke und die praktische Umsetzung von regierungsamtlicher Öffent-lichkeitsarbeit. Zahlreiche Fallbei-spiele, Musterschreiben, Tipps und Checklisten machen den Ratgeber zu einem wertvollen Begleiter bei der Kommunikationsarbeit.

PUBLIKAtIONEN ZUR INKLUSION

Die SPD-Fraktion im Landschaftsver-band Rheinland (LVR) hat in der ak-tuellen Legislaturperiode das Thema „Inklusion“ zum Schwerpunkt ihrer Ar-beit gemacht. Auf ihre Initiative hat die Landschaftsversammlung das Thema Inklusion zudem zum Leitziel der Arbeit der Landschaftsversammlung gemacht.

Zu dem Themenfeld hat die SPD-Fraktion seit 2010 vier Broschüren herausgegeben:

� UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – Menschen-Rechte für behinder-te Frauen, Männer und Kinder auf der ganzen Welt

� Dokumentation zum Rheinischen Kommunalkonvent „Vorsorge ist besser als Nachsorge“

� Inklusion – Leitziel der Land-schaftsversammlung Rheinland

� Bausteine zum Aktionsplan des LVR der UN-Behindertenrechts-konvention

Als Ansprechpartner und bei Interes-se an den Broschüren steht der Ge-schäftsführer der SPD-Fraktion der Landschaftsversammlung Rheinland, Thomas Böll, Tel.: 0221 809 2841 und E-Mail: [email protected] zur Verfügung

Buchtipps

© Katharina Bregulla / PIXELIO.de

übernachtungssteuer vor dem Aus?Die Praxis einiger Kommunen, eine so genannte Übernachtungssteu-er für entgeltliche Übernachtungen zu erheben, verstößt teilweise gegen das Grundgesetz. Nach zwei Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.07.2012 dürfen Kommunen eine solche Steuer lediglich für privat oder touristisch veranlasste Übernachtun-gen erheben; für beruflich zwingend erforderlichen hingegen nicht.

Die von Hoteliers angefochtenen Satzungen von Trier und Bingen am Rhein hob das Bundesverwaltungs-gericht vollständig auf, weil diese un-teilbar seien.

© Rainer Sturm

/ PIXELIO.de

Der neue Fraktionsvorstand der SPD im Landtag NRWIn ihrer Sitzung am 26. Juni hat die SPD-Fraktion ihren neuen Vorstand gewählt. Personen und Zuständigkeiten:

v.l.n.r.:

RAINER SchMELtZER - stellv. Vorsitzender

Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand Handwerk, Landesplanung und Raumordnung sowie Europa und Eine Welt

NADJA LüDERS - stellv. Vorsitzende

Innovation, Wissenschaft und Forschung, Recht, Kultur und Medien

MARc hERtER - Parlamentarischer geschäftsführer

NORBERt RÖMER -Fraktionsvorsitzender

Haushalt und Finanzen

EVA-MARIA VOIgt-KüPPERS - stellv. Vorsitzende

Schule und Weiterbildung und Sport

JOchEN Ott - stellv. Vorsitzender

Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr sowie Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

INgE hOWE - stellv. Vorsitzende

Arbeit, Gesundheit, Soziales und Petitionen

BRIttA ALtENKAMP - stellv. Vorsitzende

Familie, Kinder, Jugend, Frauen und Integration

hANS-WILLI KÖRFgES - stellv. Vorsitzender

Justitiar der Fraktion. Innen, Kommunalpolitik

Das Bundesverfassungsgericht hat Mitte Juli die Sozialleistungen für die rund 130.000 Flüchtlinge und geduldeten Ausländer in Deutsch-land als zu niedrig und verfas-sungswidrig beanstandet. „Die-ses Urteil muss der Auftakt sein,

die gesetzlichen Rah-menbedingungen für Asylbewerber grund-sätzlich zu überprü-fen“, fordert Britta Altenkamp, stell-vertretende Vorsit-zende der SPD-Land-tagsfraktion. „Die

Bundesregierung wäre gut bera-ten, mit Ländern und Kommunen in Verhandlungen einzusteigen, um gemeinsam einen neuen Asylkom-promiss auf den Weg zu bringen.“

Die SPD-Bundestagsfraktion be-zeichnet das Urteil als „weitere schal-lende Ohrfeige für die Bundesregie-rung.“ So habe spätestens seit der Hartz-IV-Entscheidung vom Februar

Bundesverfassungsgericht kippt Asylbewerberleistungsgesetz Britta Altenkamp: „Wir brauchen einen neuen Asylkompromiss“

2010 jedem klar sein müssen, dass willkürlich festgesetzte Leistungen, wie beim Asylbewerberleistungsge-setz, nicht dem Grundgesetz entspre-chen. Anstatt hier eine verfassungs-konforme Neuregelung auf den Weg zu bringen, habe die Regierung zwei Jahre verstreichen lassen.

Die Landtagsabgeordnete Britta Altenkamp sieht die Bundesregie-rung nun in der Pflicht, die gefor-

derte Anhebung der Bezü-ge so schnell wie möglich umzusetzen. „Eine Exis-tenzsicherung, die ihren Namen verdient, kann aber nur der erste Schritt sein“, so Altenkamp wei-ter. „Rund 20 Jahre nach dem Asylkompromiss ist es höchste Zeit, die bestehen-den Regelungen umfas-send und kritisch zu hinter-fragen und hierzu Länder und Kommunen an einen Tisch zu holen.“

Für die Kommunen befürchtet der Deutsche Städtetag nun einen deutlichen Kostenanstieg, da sie neben den Ländern das Asylbe-werberleistungsgesetzes zu einem erheblichen Teil finanzieren. Innen-minister Jäger fordert darum die Bundesregierung auf, endlich ihre Hausaufgaben zu machen und die Kommunen bei den Soziallasten stärker zu unterstützen.

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BVerwG, Urteile vom 11.07.2012, 9 CN 1.11 und 2.11

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Almut Bieber / PIXELIO

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KOMMUNALE DIE

ZEItUNg

Kultur / Qualifizierung

Aus unserem SudelbuchNein, Markus Söder ist kein Pla-giator, nur weil er sich - wie wei-land der Strahlemann von und zu Guttenberg - ebenfalls im Neonlicht des Times Square ab-lichten ließ. Nicht nur, dass ihm Adel und Aussehen fehlen, nein, Söder gehört sicher eher in die Kategorie des bayrischen „Ra-daubesn“, um (noch) kein schlimmeres Bayrisch zu be-nutzen.

Es mehren sich allerdings die Panik-Attacken jenseits des Weißwurst-Äquators ein Jahr vor den bayrischen Landtagswahlen, die den Schaden nicht auf den Freistaat be-grenzen.

So beklagen die bayrischen Schlauschädl den Länderfinanzaus-gleich, weil sie – deshalb heißt es ja Ausgleich – nicht mehr zahlen wol-len, damit „die unterschiedliche Fi-nanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen“ wird (Art. 107 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz). Dass Söder, der Hadalump1), die vielen Finanzausglei-che im Bundesstaat nicht nennt, etwa den Umfang des Mehrwertsteuerauf-kommens oder die Förderung bayri-schen Solarstroms durch die Strom-rechnung aller Bundesbürger, ist keineswegs seiner Vergesslichkeit ge-schuldet. Es taugt nicht für einen Hoib-schaariga2), bayrischen Wahlkampf und tumben Chauvinismus, fertig. Den Hinweis, dass die Bayern ja selbst jahrelang Nutznießer des Finanzaus-gleiches waren, pariert der Schlawi-

naer mit Hoiskrankheit3), durch eine Rechnung, die die Bayern seit Jahren als Nettozahler aus-weist.

Mit seiner Chauvi-Attacke ge-gen Griechenland hat das Oaschgsicht, jetzt aber auch Nachdenkliches ausgelöst. An Griechenland will, Spruch-beitler „ein Exempel“ statuie-ren: „Hier gilt eine alte Regel vom Bergsteigen: Wenn je-mand an deinem Seil hängt

und dabei ist, dich mit in den Abgrund zu reißen, musst du das Seil kappen.“Ja, warum nur haben das die zah-lenden Bundesländer in den sech-ziger Jahren, die ja selbst mit Struk-tur-, Werften-, Kohle- und sonstigen Krisen genug zu tun hatten, nicht ge-macht…? Wär’s das nicht gewesen? Befreit von der BRD wäre nicht nur jene DDR, der Franz-Josef Strauss gern mal Milliardenkredite vermittel-te, auch Bayern wäre in dem Zustand, den Bruno Kreisky in seinem Urlaub so schätzte: Nicht mehr in Österreich, noch nicht in Deutschland.

Söder, der Pimperlwichtig, wird ver-mutlich – wie alle CSU-Granden – Franz-Josef Strauss zu seinen Vor-bildern zählen, weil auch der die Bayern-Platte spielte. Und weil er das ewige Lied nicht mehr hören konnte, antwortete ihm Herbert Wehner eben-so klar: „Deutschland braucht Bayern - klar, ich hab ja auch die Platte - denn ich kann keinen Käse liefern.“

Die Preise sind wie folgt gegliedert:Bis 25.000 Einwohner fünf Preise in Höhe von 10.000EuroAb 25.000 Einwohner drei Preise in Höhe von 15.000 EuroAb 60.000 Einwohner drei Preise in Höhe von 20.000 EuroAb 150.000 Einwohner drei Preise in Höhe von 30.000 Euro

KULtUR-Förderung in NRW„Kommunale gesamtkonzepte für Kulturelle Bildung“Landeswettbewerb

Das Land NRW will Kommunen ermutigen, ortsansässige Künstler, Kultur- und Bildungseinrichtungen enger zu vernetzen. So kann Kulturelle Bildung präsen-ter gemacht und verstärkt werden.

Insgesamt sind rund 300.000 Euro an Preisgeldern vorgesehen. Die Mittel sind für die Umsetzung und Vorhaben zur Profilierung und Weiterentwicklung des Konzeptes einzusetzen.

Wer wird prämiert?Alle Kommunen in NRW, die die Zusammenarbeit der an der kul-turellen Bildung Beteiligten erleich-tern. – Über die Auswahl entschei-det eine unabhängige Jury.

Wie können Kommunen sich bewerben?Die Bwerbung zum Wettbewerb er-folgt formlos in vierfacher Ausferti-gung bei der für den Antragsteller zuständigen Bezirksregierung.

Ansprechpartner/innen: [email protected] und [email protected]

Weiteres unter: www.mfkjks.nrw.de/kultur

Einreichungsfrist:

15. OKtOBER 2012© angieconscious / PIXELIO.de

termine 2013: � 12./13. Januar � 16./17. Februar � 16./17. März � 20./21. April

KOMMUNALAKADEMIE KOMPAKtDas Angebot der Friedrich-Ebert-Stiftung richtet sich an interessierte Kommunalpolitiker/innen ohne Al-tersbegrenzung, die allerdings ein kommunales Mandat haben soll-ten. Sie erhalten mit diesem Ange-bot die Chance, ihr Wissen für die Ausübung ihres Mandates zu er-weitern.

1) misarabliga durchtriebener Gauner; so bezeichnete die hochverehrte Maria Filser ihren lieben Gatten, den königlich-bayerischen Abgeordneten Jozef Filser aus Mingharding, dessen berühmter Briefwechsel bei Ludwig Thoma nachzulesen ist

2) unzuverlässiger Zeitgenosse, der gern den feinen Maxe herauskehrt, ohne dass in Wirk-lichkeit viel dahinter ist.

3) krankhaftes Geltungsbedürfnis; es rührt von dem Wunsch, einen Orden um den Hals ge-hängt zu bekommen.

Die Ehrenamtskarte NRW bleibt auf Erfolgskurs. Bereits 163 Kom-munen geben dieses „Danke-schön“ an besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger aus. Vor einem Jahr waren es 121 Kom-munen, teilt Familienministerin Ute Schäfer mit.

„Über 16.000 besonders enga-gierte Bürgerinnen und Bürger sind zwischenzeitlich mit dieser Kar-te ausgezeichnet worden“, sagte Schäfer. Die Ehrenamtskarte NRW verbindet Dank und Wertschätzung mit einem praktischen Nutzen. Ihre Inhaberinnen und Inhaber kön-nen sich inzwischen fast landesweit über rund 2.200 Vergünstigungen

Ehrenamtskarte NRWweiter auf Erfolgskurs

bei Unternehmen und Institutionen freuen. Voraussetzung für den Er-halt der Karte ist eine ehrenamtli-che Tätigkeit von regelmäßig fünf Stunden in der Woche oder 250 Stunden im Jahr.

Die Ehrenamtskarte ist ein gelun-genes Gemeinschaftsprojekt zwi-schen Land und Kommunen. Jede Kommune in NRW kann sich betei-ligen. Sie braucht dazu nur einen Ratsbeschluss. Das Land gewährt einen Einführungszuschuss und fi-nanziert die ersten Karten.

Nähere Informationen zur Ehren-amtskarte NRW finden Sie unter www.ehrensache.nrw.de .

Kulturelle Bildung leistet einen wichtigen Beitrag zur Allgemein-bildung junger Menschen, eröffnet ihnen neue Handlungsspielräume und ermöglicht die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Sie fördert die ästhetische Wahrneh-mung, die Neugierde, sich auszu-probieren, den Austausch mit an-deren.Mit dem Kulturrucksack NRW sol-len insbesondere 10- bis 14-Jähri-ge die kulturelle Vielfalt des Landes kennenlernen, die Kultur- und Bil-dungslandschaft entdecken kön-nen und mit ihrer eigenen Kreati-vität bereichern.

2012 von der FES verschickt und von SGK NRW im Detail angekün-digt.

Einladungen und genaues Pro-gramm mit der Möglichkeit sich anzumelden, werden im Herbst

2013 | Kulturrucksack-Stadt werden! Das Landesprogramm wird als Ar-beitsschwerpunkt sowohl in der Kultur- als auch in der Jugendpoli-tik in gemeinsamer Verantwortung umgesetzt. Es soll Kommunen und Kultureinrichtungen darin unter-stützen, ein attraktives und alters-gemäßes Bildungs- und Kulturan-gebot für Kinder und Jugendliche zu entwickeln und dabei insbe-sondere die Teilhabemöglichkei-ten auch für junge Menschen aus bildungsfernen Milieus verbessern.

Die aktuellen Ausschreibungsunterlagen des Kulturrucksacks NRW für eine Beteiligung im Jahr 2013 findet man unter: www.kulturrucksack.nrw.de/aktuelles/kulturrucksack-stadt-werden