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die landwirtschaft der kanarischen inseln vermerk

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GENERALDIREKTION INTERNE POLITIKBEREICHE

FACHABTEILUNG B: STRUKTUR- UND KOHÄSIONSPOLITIK

LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

DIE LANDWIRTSCHAFT DER KANARISCHEN INSELN

VERMERK

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Dieses Dokument wurde vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments in Auftrag gegeben. VERFASSER UND VERANTWORTLICHER BEAMTER Herr Albert MASSOT Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik Europäisches Parlament E-Mail: [email protected] REDAKTIONELLE UNTERSTÜTZUNG Frau Catherine MORVAN SPRACHFASSUNGEN Original: ES. Übersetzungen: DE, EL, EN, IT, PL, PT, RO. ÜBER DEN HERAUSGEBER Kontakt zur Fachabteilung oder Bestellung des monatlichen Newsletters: [email protected] Redaktionsschluss: Juni 2011 Brüssel, © Europäisches Parlament, 2011 Dieses Dokument ist im Internet unter folgender Adresse abrufbar: http://www.europarl.europa.eu/studies HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die hier vertretenen Auffassungen geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder und entsprechen nicht unbedingt dem Standpunkt des Europäischen Parlaments. Nachdruck und Übersetzung der Veröffentlichung – außer zu kommerziellen Zwecken – mit Quellenangabe gestattet, sofern der Herausgeber vorab unterrichtet und ihm ein Exemplar übermittelt wird.

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GENERALDIREKTION INTERNE POLITIKBEREICHE

FACHABTEILUNG B: STRUKTUR- UND KOHÄSIONSPOLITIK

LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

DIE LANDWIRTSCHAFT DER KANARISCHEN INSELN

VERMERK

Inhalt: Dieser Vermerk ist ein Begleitdokument für Mitglieder des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments, die im August 2011 nach den Kanarischen Inseln reisen. Er besteht aus: 1) einer Einführung mit den wichtigsten physischen Daten und einigen historischen Abrissen, 2) einem spezifischen Kapitel zum politischen und wirtschaftlichen Rahmen der Inseln und 3) einem dritten Kapitel, in dem die kanarische Landwirtschaft im Rahmen der Europäischen Union, ihre hauptsächlichen Finanzierungsquellen und schließlich die Risikofaktoren für ihre Hauptproduktionsarten (insbesondere die Auswirkungen des Bananen-Panels der WTO und des neuen Landwirtschaftsprotokolls zum Assoziierungsabkommen mit Marokko) analysiert werden.

IP/B/AGRI/NT/2011_09 27/06/2011 PE 460.050 DE

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INHALTSVERZEICHNIS

VERZEICHNIS DER TABELLEN UND KARTEN 5

1. EINFÜHRUNG 7

1.1. Physische Daten 7

1.2. Historischer und kultureller Abriss 10

2. POLITISCHER UND WIRTSCHAFTLICHER RAHMEN 13

2.1. Eine spanische Autonome Gemeinschaft mit eigenen Merkmalen 13

2.2. Der Beitritt Spaniens zu den Europäischen Gemeinschaften und die schrittweise Integration der kanarischen Landwirtschaft in die GAP 14

2.3. Die Kanarischen Inseln, ein Gebiet der Europäischen Union in äußerster Randlage 16

2.4. Die Wirtschaft der Kanarischen Inseln : Basisindikatoren 18

3. DIE LANDWIRTSCHAFT UND DER NAHRUNGSMITTELSEKTOR DER KANARISCHEN INSELN 21

3.1. Die wirtschaftliche, umweltpolitische und territoriale Rolle der kanarischen Landwirtschaft 21

3.2. Strukturprofil der kanarischen Landwirtschaft 22

3.3. Der Handel mit Agrarnahrungsmitteln 24

3.4. Die kanarische Landwirtschaft und die Europäische Union 27

3.4.1. Das POSEICAN 28

3.4.2. Das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums 2007/2013 31

3.4.3. Die Kohäsionspolitik 32

3.5. Institutionelle Risikofaktoren für die Zukunft der kanarischen Landwirtschaft 33

3.5.1. Der neue mehrjährige Finanzrahmen 2014-2020 33

3.5.2. Die Reformen der GAP und der POSEI mit Blick auf ihre Umsetzung im Zeitraum 2014-2020 33

3.5.3. Das WTO-Panel für Bananen 34

3.5.4. Das neue Landwirtschaftsprotokoll zum Assoziierungsabkommen mit Marokko 35

3.6. Agrarkonjunktur: die schwierige Situation des Tomaten- und des Bananensektors 36

BIBLIOGRAPHIE 37

INFORMATIONEN ZU DEN VON DER DELEGATION BESUCHTEN INSELN 39

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VERZEICHNIS DER TABELLEN, KARTEN UND GRAFIKEN

KARTEN KARTE 1 Der Archipel der Kanarischen Inseln 7 KARTE 2 Kanarisches Netz geschützter Räume 9 KARTE 3 Bevölkerungsdichte nach Inseln und Gemeinden 14 TABELLEN TABELLE 1 Basisindikatoren der Kanarischen Inseln 8 TABELLE 2 Basisindikatoren der Kanarischen Inseln, Spaniens und der EU-27 11 TABELLE 3 Zusammensetzung des kanarischen BIP nach Sektoren im Vergleich zum spanischen BIP 18 TABELLE 4 Grundlegende Strukturdaten der Agrar- und Ernährungswirtschaft der Kanarischen Inseln 24 TABELLE 5 Anteil des Außenhandels mit Agrarnahrungsmitteln am Gesamthandel der Kanarischen Inseln und dessen Salden (2010, in Tausend EUR) 26 TABELLE 6 Beihilfen der Europäischen Union für die kanarische Landwirtschaft (2010) 29 TABELLE 7 Finanzplan des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums der Kanarischen Inseln (2007/2013) (in EUR) 31 GRAFIKEN GRAFIK 1 Logo der POSEI zur Förderung der Agrarprodukte von den Kanarischen Inseln 30

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1. EINFÜHRUNG

1.1. Physische Daten Mit einer Gesamtfläche von 7447 km2 (TABELLE 1), bilden die Kanarischen Inseln einen atlantischen Archipel, bestehend aus sieben Hauptinseln (von West nach Ost) (KARTE 1): El Hierro (268,7 km²), La Palma (708,3 km²), La Gomera (369,7 km²), Teneriffa (2034,3 km²), Gran Canaria (1560,1 km²), Fuerteventura (1659 km²) und Lanzarote (845,9 km²) (TABELLE 1). Hinzu kommt eine Reihe kleinerer Territorien: der Chinijo-Archipel (mit den Inseln Alegranza, La Graciosa, Montaña Clara, Roque del Este und Roque del Oeste, die alle verwaltungsmäßig zu Lanzarote gehören) sowie die Insel Lobos (Fuerteventura zugeordnet).

KARTE 1: DER ARCHIPEL DER KANARISCHEN INSELN

Quelle: www.alasislas.com/islas-canarias-mapa/ Der Archipel ist vulkanischen Ursprungs und weist eine ganz besondere Orografie auf, er hat hohe Steilküsten, Schluchten, Berge und vulkanische Gebiete (einige davon noch immer aktiv). Obwohl die Fläche der Kanarischen Inseln nicht groß ist, liegen 32 % davon auf einer Höhe von über 600 m, 21 % über 1000 m. Auf fast allen Inseln erheben sich extrem hohe Berge: der Teide auf Teneriffa (3718 m und damit der höchste Berg Spaniens) der Roque de los Muchachos auf La Palma (2426 m), der Pico de las Nieves auf Gran Canaria (1949 m), der Pico de Malpaso auf El Hierro (1500 m) und Garajonay auf La Gomera (1487 m). Das ganze Jahr über herrscht ein ozeanisch-subtropisches Klima mit einer Durchschnittstemperatur zwischen 20 ° und 30 °C. Allerdings werden erhebliche lokale Schwankungen je nach Höhe, Nähe zur afrikanischen Küste und Neigung (Nord über Süd) der einzelnen Inseln verzeichnet. Hohe Gebirgsausläufer führen dazu, dass die Luftmassen kondensieren und sich die Feuchtigkeit hält, insbesondere im Norden der Inseln, was der Vegetation zugute kommt.

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In Abhängigkeit vom Einfluss des Ozeans und des Reliefs ist die Niederschlagsmenge sehr unterschiedlich. In Gebirgsgegenden werden 700 mm jährlich erreicht, aber auf einer westlichen Insel wie La Palma fallen bis zu 1200 mm Niederschläge. Häufig regnet es sintflutartig, was sich gravierend auf die erosiven Prozesse auswirkt. Auf den östlichsten Inseln (Fuerteventura und Lanzarote) dagegen, auf denen ein arides Halbwüstenklima vorherrscht, fallen selten Niederschläge (100 mm/Jahr an der Küste und 300 mm im Innern der Inseln).

TABELLE 1. BASISINDIKATOREN DER KANARISCHEN INSELN NACH INSELN

FLÄCHE BEVÖL- KERUNG

DEMOGRAFISCHE ENTWICKLUNG 2001/07

(JAHRESDURCHSCHNITT X 1000 EINWOHNER)

GEBIETE NATURA 2000

EINSTUFUNG (NUTS-3) UND TERRITORIUM

(INSEL) km²

(2010) Einwohne

rzahl (2010)

Nettoeinwanderung

Bevölkerungsentwicklung

insgesamt

% des Landgebiets

Gebiet in äußerster Randlage der EU KANAREN 7447 2 118 519 348 039 ha

(100 %) Überwiegend ländliche Inseln El Hierro 268,7 10 960 9,14 8,21 58 % Fuerteventura 1659 103 492 55,39 63,55 43 % La Gomera 369,7 22 776 21,13 20,63 48 % Intermediäre Inseln La Palma 708,3 87 324 6,97 6,30 52 % Lanzarote 845,9 141 437 39,63 48,03 54 % Überwiegend städtische Inseln Gran Canaria 1560,1 845 676 9,87 13,20 42 % Teneriffa 2034,4 906 854 21,63 25,17 48 % EU-27 4 325 272 499,7 Mio. 2,9 3,6 11 % Quelle: 5. Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, 2010 Unter diesen Umständen stellt die Bewirtschaftung der Wasserressourcen eine wichtige Aufgabe dar, um den Bedarf des Agrarsektors (Hauptbedarfsträger an Wasser) und einer wachsenden Bevölkerungszahl zu decken. Vorrangig werden die Grundwasserspeicher genutzt (durch Brunnen und Stollen), obwohl auf einigen Inseln (Gran Canaria, Gomera) auch Stauseen vorhanden sind, die mit Regenwasser gefüllt werden. Die lokale Bewässerung ist in der Landwirtschaft sehr verbreitet, um sparsam mit den knappen Wasserressourcen umzugehen. Und schließlich sei die Installation von Entsalzungsanlagen für den städtischen Wasserbedarf genannt. Tatsächlich decken die beiden trockensten Inseln (Fuerteventura und Lanzarote) ihren Bedarf heute bereits vollständig mit Meerwasser. Allerdings verursacht die Entsalzung hohe Energiekosten für den Archipel. Die breite Mikroklimavielfalt, die von Feuchtwäldern bis zu Halbwüsten reicht, bringt einen großen biologischen und landschaftlichen Reichtum mit zahlreichen endemischen Tieren und Pflanzen hervor. Die UNESCO hat drei Inseln (El Hierro, La Palma und Lanzarote) vollständig sowie einen Teil von Gran Canaria zum Biosphärenreservat erklärt. Das Kanarisches Netz geschützter Räume umfasst 146 Gebiete mit ganz verschiedenenartigen Umweltschutzformen, die sich überschneiden oder ergänzen können (KARTE 2). Die Ausweisung eines geschützten Raums als Teil des Kanarischen Netzes geschieht vor der Aufnahme in andere Netze wie Natura 2000 oder das Ramsar-Übereinkommen

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(Feuchtgebiete) und schließt neben dem spezifischen schutzwürdigen Raum ein Gebiet ökologischer Sensibilität und sozioökonomischer Auswirkungen ein. Die wichtigste Schutzform ist der Nationalpark. Auf den Kanarischen Inseln gibt es vier Nationalparks mit einer Gesamtfläche von 32 773 ha: Caldera de Taburiente auf La Palma, Garajonay auf La Gomera, Teide auf Teneriffa, und Timanfaya auf Lanzarote, darüber hinaus gibt es drei Naturparks: Jandía, Pilancones und Las Nieves. Auf Gemeinschaftsebene ist die Hälfte der Landfläche der Inseln (348 039 ha) als Gebiet Natura 2000 eingestuft (TABELLE 1), hinzu kommen 184 348 ha der Meeresumwelt. Die Kanarischen Inseln bilden die spanische Autonome Gemeinschaft mit dem größten Territorium in diesem Netz. Es übersteigt erheblich das von Spanien (27,1 %) und der EU-27 (11 %) (TABELLE 1). Ein Feuchtgebiet gehört außerdem zum Ramsar-Übereinkommen. Betont sei auch, dass die Autonome Regierung der Kanaren die Inseln als „transgenfrei“ erklärt hat.

KARTE 2. KANARISCHES NETZ GESCHÜTZTER RÄUME

Quelle: Programm für die ländliche Entwicklung der Kanaren 2007/2013 Aufgrund ihrer besonderen physischen und wirtschaftlichen Bedingungen wurden die Kanarischen Inseln von der EU als „Gebiet in äußerster Randlage“ anerkannt (siehe Pkt. 2.3). Weiterhin besitzen drei Inseln (El Hierro, Fuerteventura und La Gomera) die Einstufung als überwiegend ländliche Regionen nach der OECD-Methodik, die von der Europäischen Kommission übernommen wurde. Zwei Inseln sind intermediäre Regionen (La Palma und Lanzarote), und zwei weitere (Gran Canaria und Teneriffa) schließlich werden als überwiegend städtisch eingeordnet (TABELLE 1). Insgesamt leben 16,4 % der kanarischen Bevölkerung in ländlichen Gemeinden (mit weniger als 150 Einw./km²), die 67 % des Territoriums einnehmen.

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1.2. Historischer und kultureller Abriss Die Kanarischen Inseln wurden einst von den Guanchen besiedelt, einem Volk berberischen Ursprungs. Im 14. Jahrhundert gab es die ersten Kontakte mit europäischen Expeditionen und es begann ihre Eroberung durch die kastilische Krone. Im 15. Jahrhundert wurden sie nach der endgültigen Unterwerfung der autochthonen Bevölkerung der letzten Insel, Teneriffa, der Krone eingegliedert. Ab diesem Zeitpunkt bevölkerte sich der Archipel in aufeinander folgenden Wellen mit Siedlern und Händlern aus Europa, was zu einer ausgeprägten ethnischen und kulturellen Vermischung der Bevölkerung führte. Das kulturelle Substrat der Guanchen (noch heute in den Ortsnamen, dem Wortschatz, der Gastronomie und bestimmten Handwerksarten, folkloristischen und sportlichen Ausdrucksformen präsent) wurde allmählich von der europäisch geprägten Kultur, Sprache und Religion überlagert, vor allem aus der kastilischen Metropole, aber auch Portugiesen, Briten, Flamen, Franzosen, Italiener und viele andere Völker leisteten einen bedeutenden Beitrag. Mit der Kolonisierung des amerikanischen Kontinents kam zu den europäischen Einflüssen der lateinamerikanische hinzu.

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TABELLE 2. BASISINDIKATOREN DER KANARISCHEN INSELN, SPANIENS UND DER EU-27

KANARISCHE

INSELN

SPANIEN

EU-27

1. TERRITORIUM Gesamtfläche (in km2) (2009) 7447 505 365 4 325 272Landwirtschaftliche Nutzfläche (LNF) (1000 ha) (2007) 58,2 23 105 178 4432. DEMOGRAFIE Gesamtbevölkerung (1000 Einw.) (2010) 2118 47 021 499 700Demografische Dichte 2009 (Einw./km2) 284,5 93,1 115,5Demografische Entwicklung 2000/2007 (% Jahresdurchschnitt) 2,4 1,6 0,4% der Bevölkerung zwischen 15-64 Jahren geb. außerhalb der EU (2008)

16,28 --- 6,6

% der Bevölkerung zwischen 0-14 Jahren (2007) 15,6 14,6 15,8% der Bevölkerung über 65 Jahre (2007) 12,5 16,6 16,9Kindersterblichkeit 2006/2007 (pro 1000 Geburten) 4,1 --- 4,7Lebenserwartung der Frauen 2007 (in Jahren) 83,6 --- 82,0Lebenserwartung der Männer 2007 (in Jahren) 77,2 --- 75,83. WIRTSCHAFT BIP /GDP (in Mio. EUR) (2008) 42 934 1 088 124 12 494 369BIP / GDP pro Kopf (in EUR) (2008) 20 800 23 900 25 100BIP / GDP pro Kopf 2008 (in PPC - PPS) 22 600 25 900 25 100BIP / GDP pro Kopf 2008 (Index EU-27 = 100) (in PPS) 90 103 100Wachstum des BIP 2000/2007 (% Jahresdurchschnitt) 3,3 3,3 2,2Wachstum des BIP pro Kopf 2000/07 im Realwert (in %) 0,83 --- 1,80Ausgaben FuE in % des BIP (2007) 0,64 1,3 1,85% der Erwerbsbevölkerung in der Landwirtschaft (2007) 3,2 4,3 5,6% der Erwerbsbevölkerung in der Industrie (2007) 7,1 15,9 19,4% der Erwerbsbevölkerung im Bauwesen (2007) 12,5 11,9 8,2% Arbeitslosigkeit unter der Erwerbsbevölkerung (2008) 17,4 11,3 7,0Jugendarbeitslosigkeit 2008 (% der Erwerbsbevölkerung zwischen 15-24 Jahren)

32,1 24,6 15,6

Index der menschlichen Entwicklung 2007 (0=niedrig; 100= hoch)

52,4 --- 62

Quellen: Angaben 2008, 2009 und 2010: Eurostat, Nationales Statistisches Amt (INE) und Statistisches Amt der Kanarischen Inseln (ISTAC). Angaben 2007: 5. Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, 2010 Es ist zu berücksichtigen, dass die Kanarischen Inseln Ausgangspunkt der ersten Expedition von Christoph Kolumbus nach Amerika waren und sich mit der Zeit zur Transitbasis für die Routen zum Neuen Kontinent entwickelten. Auf diese Weise intensivierten sich die kulturellen und kommerziellen Beziehungen zwischen den Kanaren und der Neuen Welt ständig in beide Richtungen. Kanarische Emigranten trugen entscheidend zur Gründung der amerikanischen Kolonien bei, und noch heute leben große Gemeinschaften im Karibischen Raum (Venezuela, Kuba, Puerto Rico) und Südamerika. Gleichzeitig führte die Rückkehr von Nachfahren der kanarischen Emigranten („indianos“) und anderer Bewohner von der anderen Seite des Atlantik zur Verstärkung der amerikanischen Einflüsse auf den Inseln, was in der kanarischen Sprache, Architektur, Musik und einigen typischen Gerichten besonders deutlich zum Ausdruck kommt. Gegenwärtig ist die ausländische Gemeinschaft lateinamerikanischen Ursprungs die zweitgrößte nach den ansässigen Europäern.

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In diesem Zusammenhang kamen für die Kolonisation so wichtige Agrarerzeugnisse wie Zucker oder Rum von den Plantagen des Archipels nach Amerika. Umgekehrt hatten für die Inseln heute so typische Produkte wie Kartoffeln, Tomaten oder Zigarren ihren Ursprung im transatlantischen Handel. Der Warenaustausch mit Amerika, dem europäischen Kontinent und den Britischen Inseln formte die Wirtschaft der Inseln, die vor allem auf dem Export von Primärprodukten beruhte: anfangs Rohrzucker und Rum, später Wein und Koschenille (1) und ab dem 19. Jahrhundert schließlich Tomaten, Bananen und Fisch. Die aufeinander folgenden Krisen bei den Agrarexporten und die entsprechende Substitution durch neue Produkte haben die wirtschaftliche Entwicklung des Archipels geprägt. Mitte des 19. Jahrhunderts wurde für die Kanarischen Inseln die Handelsfreiheitsregelung eingeführt, aus der die besondere Wirtschafts- und Steuerregelung hervorging, von der die Inseln innerhalb des spanischen Staates in der Gegenwart profitieren.

1 Feigenkaktusinsekt, aus dem bis zur Herstellung künstlicher Farbstoffe eine sehr beliebte Naturfarbe für die

Textilindustrie gewonnen wurde.

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2. POLITISCHER UND WIRTSCHAFTLICHER RAHMEN

2.1. Eine spanische Autonome Gemeinschaft mit eigenen Merkmalen

Seit 1982 sind die Kanarischen Inseln eine der Autonomen Gemeinschaften des Königreichs Spanien, dessen Autonomiestatut 1996 teilweise reformiert wurde, wobei sie den Rang einer historischen Nationalität erhielt. Sie besitzt zwei Hauptstädte, Las Palmas de Gran Canaria (383 308 Einwohner) und Santa Cruz de Tenerife (222 643 Einwohner). Im Ergebnis der letzten Wahlen vom Mai 2011 haben sich ein neues Autonomes Parlament und eine neue Regionalregierung konstituiert. Das kanarische Parlament mit insgesamt 60 Sitzen (2) besteht aus 21 Abgeordneten der Partido Popular (PP), 21 Abgeordneten der Coalición Canaria (CC), 15 Abgeordneten der Partido Socialista Canario – PSOE - und 3 Abgeordneten von Nueva Canarias. Die neue Regionalregierung wird von einer Koalition aus der Coalición Canaria (Nationalisten) und der Partido Socialista unter der Präsidentschaft von Paulino Rivero Baute (CC) gebildet. Aus administrativer Sicht setzt sich die Autonome Gemeinschaft aus zwei Provinzen zusammen: 1) der Provinz Santa Cruz de Tenerife im Westen mit den Inseln El Hierro, La Palma, La Gomera und Teneriffa und 2) der Provinz Las Palmas im Osten mit den Inseln Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote, dem Archipel Chinijo und der Insel Lobos. Jede Hauptinsel hat ihrerseits ein lokales Regierungsorgan, das als „cabildo insular“ bezeichnet wird und dessen Mitglieder aus allgemeinen Wahlen hervorgehen. Mit seiner Bevölkerungszahl (2,1 Millionen Einwohner im Jahr 2010) (TABELLE 2.2) nimmt der Archipel in demografischer Hinsicht den achten Platz unter den Autonomen Gemeinschaften Spaniens ein. Diese Bevölkerung konzentriert sich auf die beiden größten Inseln, auf denen sich auch die Hauptstädte befinden: Teneriffa (mit insgesamt 43 %) und Gran Canaria (mit 40 %) (TABELLE 1). Mit anderen Worten, mehr als 80 % der Bevölkerung lebt auf den beiden Hauptinseln, die, wie schon erläutert, als überwiegend städtische Regionen eingestuft sind (Pkt. 1.1). Aufgrund seiner geringen Fläche verzeichnet der Archipel eine hohe Bevölkerungsdichte (284,5 Einw./km²), das Dreifache des spanischen Durchschnitts (93 Einw./km²) und 2,5-mal höher als das Gemeinschaftsmittel (115,5 Einw./km²) (TABELLE 2.2). Diese Dichte ist besonders hoch auf den beiden am stärksten bevölkerten Inseln, Gran Canaria (542 Einw./km²) und Teneriffa (445,7 Einw./km2). Von den 87 Gemeinden der Inseln weisen 48 eine Dichte von über 150 Einw./km² auf und werden als städtische Gemeinden betrachtet (KARTE 3). Dort konzentriert sich 83 % der Bevölkerung. Die übrigen gelten als ländliche Gemeinden. Wie schon erwähnt (Pkt. 1.2), kommt die Autonome Gemeinschaft der Kanarischen Inseln aufgrund ihrer Geschichte und ihrer geografischen Bedingungen in den Genuss einer besonderen Wirtschafts- und Steuerregelung. Zu ihren steuerlichen Besonderheiten gehört die Verlustrückstellung auf den Kanaren (RIC), die die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer senkt. Weiterhin gilt für sie das so genannte Sondergebiet Kanaren (ZEC), das sie zu einer Freizone macht, in der die dort angesiedelten Unternehmen von einer erheblichen Reduzierung der Körperschaftssteuern profitieren. 2 Das Parlament der Autonomen Gemeinschaft der Kanaren besitzt eine dreifache Parität: Gleichheit der Sitze

zwischen beiden Provinzen, den beiden größten Inseln und zwischen den großen und kleinen Inseln. Damit soll die Ausgewogenheit zwischen Bevölkerung und Fläche erreicht werden.

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KARTE 3. BEVÖLKERUNGSDICHTE NACH INSELN UND GEMEINDEN

Quelle: Programm für die ländliche Entwicklung der Kanaren 2007/2013

2.2. Der Beitritt Spaniens zu den Europäischen Gemeinschaften und die schrittweise Integration der kanarischen Landwirtschaft in die GAP

1986 führte der Beitritt Spaniens zu den Europäischen Gemeinschaften zu einer starken Polemik über das Integrationsmodell für die Kanarischen Inseln. Die kanarische Gesellschaft entschied sich damals für eine spezifische Regelung, mit der der steuerliche und wirtschaftliche Status des Archipels erhalten werden konnte. Daraus resultierte, dass sich die Kanaren nicht der Zollunion und der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) anschlossen

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und keine Mehrwertsteuer erhoben. Diese Regelung wurde in die Beitrittsakte aufgenommen (3). Folglich waren die Bestimmungen der GAP auf die Inseln zunächst nicht anwendbar, mit Ausnahme der soziostrukturellen Maßnahmen. Weiterhin hatten die Agrar- und Fischereiprodukte keinen freien Zugang zum übrigen Gemeinschaftsgebiet, wobei für sie Zollkontingente und in bestimmten Fällen Referenzpreise galten. Es wurde der für die spanischen Produktionen der Halbinsel vorgesehene Zollabbau im Rahmen der vereinbarten Kontingente und unter Achtung der gegebenenfalls vorvereinbarten Referenzpreise angewendet. Parallel dazu wurden zeitweilig (1993) bestimmte Abgaben für einige Erzeugnisse gegenüber der Gemeinschaft (Arbitrio insular-tarifa especial) aufrechterhalten. Andererseits bedeutete die Abweichung von der GAP, dass die Agrarimporte aus der Europäischen Gemeinschaft weiterhin von der Ausfuhrerstattung profitierten. Schließlich blieben die sektorspezifischen Regelungen für Tomaten und Gurken für weitere vier Jahre in Kraft (1.1.1990) und der spanische Markt blieb für weitere zehn Jahre (1.1.1996) den kanarischen Bananen vorbehalten, falls keine (bis dahin nicht existierende) Gemeinsame Marktordnung (GMO) für dieses Erzeugnis errichtet würde. Allerdings ist die politische und soziale Debatte auf den Inseln über die Zweckmäßigkeit einer vollen Zugehörigkeit zur Zollunion und der Gemeinsamen Agrarpolitik nicht abgeflaut und wird von den Sorgen der besonders auf den Agrarbereich konzentrierten Inseln über die Zukunft ihrer Exporte immer wieder angefacht. Mehrere Umstände sprachen übereinstimmend für eine Überarbeitung des 1986 vereinbarten Integrationsmodells:

- Zum einen die Unterzeichnung der Einheitsakte im Jahr 1987 mit der konsequenten Durchsetzung des Binnenmarkts 1992, was zur Einführung einer GMO für Bananen führte, um die Fragmentierung auf dem Gemeinschaftsmarkt nach ihrem Ursprung zu beseitigen („Dollar“-Bananen aus Lateinamerika, Bananen aus den AKP-Ländern und europäische Produktion von Madeira, den Überseedepartements der EG und den Kanarischen Inseln) (4).

- Gleichzeitig wirkte das Ende der für die spanische Landwirtschaft in der Beitrittsakte

vereinbarten Übergangszeit im Jahr 1996 und ihre mögliche Kürzung aufgrund der Realisierung des Binnenmarkts, zugunsten einer Revision des Eingliederungsstatus.

- Drittens führte die Beschleunigung der GAP-Reformen zu einer größeren Integration

der kanarischen Landwirtschaft. Es erfolgte ein Wandlungsprozess ihrer Mechanismen, der Mitte der 1980er Jahre eingeleitet wurde und im Juli 1991 in die Vorlage eines radikalen Reformvorschlags mündete, nach dem das Instrument der Garantiepreise schrittweise durch Direktbeihilfen für die Erzeuger (McSharry-Reform von 1992) ersetzt werden sollte.

- Die Durchsetzung einer „erneuerten Mittelmeerpolitik“ ab 1992 barg gleichzeitig das

Risiko einer Begünstigung der Exporte aus den Drittländern im Mittelmeerraum (DML) auf Kosten der kanarischen Produktion.

3 Artikel 25, 155, 186 und 187 der Beitrittsakte und Protokoll Nr.2 mit seinen Anhängen A und B (ABl. EG L 302

vom 15.11.1985). 4 Die GMO für Bananen wurde schließlich durch die Verordnung (EWG) Nr. 404/1993 (ABl. L 47 vom 25.2.1993)

eingeführt. Später passte die Verordnung (EG) Nr. 2013/2006 (ABl. L 384 vom 29.12.2006) die Direktbeihilfen für die Bananen an die Betriebsprämienregelung an, und die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 (ABl. L 299 vom 16.11.2007) nahm die Regelung des Bananenmarkts in die einheitliche GMO auf. Wie im Pkt: 3.4 erläutert wird, ist der Bananensektor heute in die POSEI-Programme eingeschlossen.

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- Schließlich begann 1986 in Punta del Este eine neue Verhandlungsrunde des GATT, um den Weltagrarmarkt zu liberalisieren und die öffentliche Hilfe für die Agrarproduktion zu reduzieren.

1991 endlich erfolgte eine Änderung des Integrationsstatus (5), die in der schrittweisen Aufnahme der Inseln in die Zollunion (bis zum Dezember 2000 abzuschließen), der Schaffung einer Sonderregelung zur Versorgung mit Agrarprodukten für den Konsum oder die Verarbeitung auf dem Archipel, die ergänzt wird durch eine Steuer auf die Einfuhr von Waren ("Arbitrio sobre la producción y sobre las importaciones" - APIM), der Erhebung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes (Impuesto General Indirecto Canario - IGIC) und schließlich der vollen Einbeziehung der kanarischen Landwirtschaft in die GAP bestand. Dieser neue Rechtsrahmen wurde noch 1991 vervollständigt, als den Kanarischen Inseln der Status eines Gebiets in äußerster Randlage zuerkannt und dann das „Programm zur Lösung der spezifisch auf die Abgelegenheit und Insellage der Kanarischen Inseln zurückzuführenden Probleme“ (POSEICAN) beschlossen wurde (6).

2.3. Die Kanarischen Inseln, ein Gebiet der Europäischen Union in äußerster Randlage

Der erste europäische Text zu den spezifischen Programmen zugunsten der Gebiete in äußerster Randlage ist eine Entschließung des Europäischen Parlaments von 1987 betreffend die französischen Überseedepartements (DOM). Der Beschluss 89/687/EG vom 22.12.1989 legte das erste Programm für die DOM fest, ein echter Startpunkt für die POSEI-Programme. 1991 erfolgte ein weiterer Schritt, und neben der Aktualisierung von POSEIDOM wurden Programme für Madeira und die Azoren (POSEIMA) sowie die Kanarischen Inseln (POSEICAN) ins Leben gerufen (siehe Fußnote 6). 1999 schrieb der Vertrag von Amsterdam den Begriff „Gebiet in äußerster Randlage“ in seinem Artikel 299 mit ausdrücklicher Erwähnung der Kanarischen Inseln fest. Mit der Unterzeichnung des Lissabon-Vertrags schließlich nahmen Artikel 349 und 355 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) wieder die Definition des „Gebiets in äußerster Randlage“ des Vertrags von Amsterdam sowie seine spezifischen Maßnahmen im Hinblick auf Zollunion, gemeinsame Handelspolitik, Steuerpolitik, Freizonen, gemeinsame Agrarpolitik, gemeinsame Fischereipolitik, Versorgung mit Rohstoffen und grundlegenden Gebrauchsgütern, staatliche Beihilfen und Bedingungen für den Zugang zu den Strukturfonds auf. Nach dem Vertrag gründet sich das Konzept des „Gebiets in äußerster Randlage“ auf die strukturbedingten sozialen und wirtschaftlichen Besonderheiten einer bestimmten Region, die durch ihre Abgelegenheit, Insellage, geringe Größe, ihr Relief und Klima sowie ihre wirtschaftliche Abhängigkeit von einigen wenigen Erzeugnissen erschwerten Bedingungen unterliegen. Diese Faktoren beeinflussen entscheidend ihre Entwicklung. Die Kanarischen Inseln erfüllen diese Bedingungen eindeutig:

5 Verordnung (EG) Nr. 1911/1991, ABl. L 171 vom 29.6.1991. 6 Beschluss 91/314/EG (ABl. L 171 vom 29.6.1991). Dieser Beschluss wurde ergänzt durch die Verordnung (EG)

Nr. 1601/92 (ABl. L 173 vom 27.6.1992) zur Einführung von Sondermaßnahmen für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse der Kanarischen Inseln im Rahmen von POSEICAN, später geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2826/2000 (ABl. L 328 vom 23.12.2000). Wie unter Pkt. 3.4 erläutert, wurde die Verordnung (EG) Nr. 1601/92 durch die Verordnung (EG) Nr. 1454/2001 (ABl. L 198 de 21.7.2001) aufgehoben, und diese wiederum durch die Verordnung (EG) Nr. 247/2006 (ABl. L 42 vom 14.2.2006) ersetzt, die geltende Rechtsgrundlage für die POSEI-Regelung.

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Die Landwirtschaft der Kanarischen Inseln ____________________________________________________________________________________________

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- Geografisch befinden sie sich im Atlantik, 1050 km von der Iberischen Halbinsel und 3054 km von Brüssel entfernt. Damit erfüllen sie die Bedingungen der Insellage und Abgelegenheit von ihren repräsentativsten Märkten, mit den sich daraus ergebenden zusätzlichen Logistik- und Transportkosten. Andererseits führt die geografische Zersplitterung zur sogenannten doppelten Insellage, in der sich die Inseln, die keine Hauptstädte haben, gegenüber Teneriffa und Gran Canaria befinden, da dort die Verwaltungs- und Wirtschaftstätigkeit angesiedelt ist.

- Weiterhin sind sie durch ihre geringe Nutzfläche geprägt, speziell die

landwirtschaftliche, die zudem ein hohes Erosionsrisiko besitzt (7), besonders schwerwiegend auf Fuerteventura und Gran Canaria, wo mehr als 50 % des Territoriums diesem Phänomen ausgesetzt ist. Aufgrund ihrer unebenen orografischen Bedingungen mit starken Neigungen und ausgedehnten Berg- und Vulkanregionen sind nur 7,26 % der Fläche für den Anbau nutzbar. 20,4 % wird als Waldgebiet eingestuft, 4,02 % als Weiden und Wiesen, 0,43 % als Flüsse und Seen und der Rest (67,89%) ist für „andere Zwecke“ bestimmt. Wie wir bereits gesehen haben (Pkt. 1.1), unterliegt der größte Teil des Territoriums Umweltschutzregelungen.

– Der Mangel an Nutzflächen wird noch verschärft durch die Wasserknappheit für den

Verbrauch in den Städten und der Landwirtschaft. Nicht zufällig ist der Wasserpreis auf den Kanaren der höchste in Spanien (2006 waren es 1,74 EUR/m³ gegenüber 1,08 EUR als Landesdurchschnitt). Dennoch steigt der Verbrauch ständig an. Im Zeitraum 2000/2007 erhöhte sich der durchschnittliche Verbrauch der Haushalte (Liter/Einwohner/Tag) um 10,8 %, vor allem infolge des Tourismus. Die Versalzung ist ebenfalls ein Phänomen, das es zu bedenken gilt.

– Aus soziodemografischer Sicht sind die Inseln, wie wir schon gesehen haben, durch

ihre hohe Bevölkerungsdichte (285 Einwohner/km²) gekennzeichnet (Pkt. 1.1.). Hinzu kommen eine hohe strukturelle Arbeitslosigkeit (28,5 % der Erwerbsbevölkerung im Jahr 2011) und ein starker Migrationsdruck durch ihre Nähe zum afrikanischen Kontinent: Halten wir uns vor Augen, dass die Insel Fuerteventura nicht einmal 95 km von der Küste der Sahara entfernt liegt.

– Der Archipel hebt sich auch durch seine wirtschaftliche Fragilität hervor, die auf seine

hohe Außenabhängigkeit und die begrenzte Zahl an Aktivitäten (Tourismus) und eigenen Produktionsgütern (Exportlandwirtschaft) zurückzuführen ist. Erwähnt sei in diesem Zusammenhang nur, dass sich die Wareneinfuhren 2010 auf 14,104 Mrd. EUR und die Ausfuhren auf 3,189 Mrd. beliefen (TABELLE 5). Daraus ergibt sich ein Defizit von 10,916 Mrd. (Pkt. 3.3).

– Abschließend seien die spezifischen natürlichen Gefahren wie Stürme und

Waldbrände genannt, von denen der Archipel heimgesucht wird. Hinzu kommen sporadisch auftretende Vulkanausbrüche. Die letzten wurden 1949 auf La Palma (Nambroque und San Juan) und 1971 (Teneguía) registriert.

7 Der Bodenverlust betrug 2008 im Jahresdurchschnitt 9,72 t/ha. 69,25 % der Bodenfläche ist von mäßigen

Erosionsprozessen betroffen (0 bis 10 t/ha pro Jahr). 21,86 % verzeichnet eine mittlere Erosion (von 10 bis 25 t/ha pro Jahr). 8,89 % der Fläche ist einer als hoch eingestuften Erosion ausgesetzt (mehr als 25 t/ha pro Jahr). Quelle: MARM „Perfil Ambiental de España“, 2009.

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2.4. Die Wirtschaft der Kanarischen Inseln : Basisindikatoren In den 1960er Jahren lag der Anteil der Landwirtschaft am regionalen BIP bei 32 %. Jetzt sind es kaum 1,3 % (siehe Pkt. 3.1). Im Ergebnis dieser tiefgreifenden Umwälzung trägt die kanarische Wirtschaft heute hauptsächlich Dienstleistungscharakter. Der Beitrag der Bruttowertschöpfung (BWS) des Dienstleistungssektors zum BIP erreicht 83 % (TABELLE 3). Seine Hauptkomponente sind der Tourismus und damit verbundene Tätigkeiten, die sich aufgrund der ausgezeichneten klimatischen Bedingungen auf den Inseln über das ganze Jahr erstrecken (Pkt. 1.1). Mit knapp 10 Millionen ausländischen Besuchern jährlich sind die Kanarischen Inseln die drittwichtigste spanische Tourismusregion nach Katalonien und den Balearen.

TABELLE 3. ZUSAMMENSETZUNG DES KANARISCHEN BIP NACH SEKTOREN IM VERGLEICH ZUM SPANISCHEN BIP

ANGABEN 2010 (*) (IN MILLIONEN EUR)

KANAREN % SPANIEN % % KAN./SPAN.

BRUTTOWERTSCHÖPFUNG (BWS) GESAMT

37 783,7

100

972 403,0

100

3,9 %

BWS der Land-, Vieh- und Fischereiwirtschaft

489,0

1,3 %

26 062,0

2,7 %

1,9 %

BWS des Energiesektors 1 040,1

2,8 %

29 684,0

3,0 %

3,5 %

BWS des Industriesektors, davon

BWS der Lebensmittel-, Getränke- u.

Tabakindustrie

1 384,2

594,9

3,7 %

1,6 %

122 132,0

20 245,0

12,6 %

2,0 %

1,1 %

2,9 %

BWS des Bausektors 3 483,8

9,2 %

97 791,0

10,0 %

3,6 %

BWS des Dienstleistungssektors

31 386,3

83,0 %

696 734,0

71,7 %

4,5 %

(*) Angaben der sektorspezifischen Zusammensetzung des BIP, errechnet auf der Grundlage des Beitrags jedes Sektors zur BWS insgesamt ohne Berücksichtigung des Wertes der Nettoproduktionsabgaben. Vorläufige Angaben des Haushaltsjahrs 2010. Quellen: Statistisches Amt der Kanarischen Inseln (ISTAC), Regionale Gesamtrechnung Spaniens und eigene Ausarbeitung Die Industrie besitzt nur eine geringe wirtschaftliche Bedeutung, ihr Anteil am regionalen BIP liegt bei weniger als 4 %, weit unter den kontinentalen Standards (TABELLE 3). Einen wichtigen Platz nimmt in diesem Zusammenhang der Agrar- und Nahrungsmittelsektor mit 43 % der industriellen BWS der Region ein, einem Beitrag zum kanarischen BIP von 1,6 % (TABELLE 3). 29,6 % der gesamten Erwerbsbevölkerung ist in der Industrie beschäftigt (TABELLE 4 - IV). Der Teilsektor Energie hat ebenfalls eine gewisse Bedeutung (2,8 % des BIP) (TABELLE 3), er basiert hauptsächlich auf der Erdölraffinerie. Der größte Teil der Elektroenergie stammt aus Wärmekraftwerken, doch sei die schrittweise Entwicklung der erneuerbaren Energien unter Nutzung der günstigen klimatischen Bedingungen der Inseln betont. Zur Deckung des ständig steigenden Stromverbrauchs (4,2 MW/Einwohner im Jahr 2008), und ohne die

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Möglichkeit für die Energieerzeugung aus Wasserkraft zu haben, wird an der Verstärkung der Energie aus Windkraft (heute mit einer installierten Leistung von 142 MW) und der Solarenergie (mit 95 MW) gearbeitet. Insgesamt verzeichnen die erneuerbaren Energien zurzeit eine installierte Leistung von 277 MW, noch weit entfernt von ihrer theoretischen Wachstumskapazität. Die geothermische Energie im Zusammenhang mit der Vulkantätigkeit könnte künftig ebenfalls entwickelt werden. Eng verknüpft mit der Entwicklung des Tourismus ist die Bauindustrie als zweitwichtigster Sektor mit einem Anteil am BIP von 9,2 % im Jahr 2010 (TABELLE 3). Er behält seine Bedeutung trotz des starken Einbruchs, zu dem die gegenwärtige Wirtschaftskrise in diesem Bereich geführt hat. Der Absturz der Binnennachfrage und der drastische Rückgang des Tourismus aufgrund der Krise führten zum Platzen der Immobilienblase in Spanien im Allgemeinen und auf den Kanarischen Inseln im Besonderen. Dabei hat die Beeinträchtigung der Bautätigkeit, die 2007, vor der Krise, 12,5 % der Erwerbsbevölkerung beschäftigte (TABELLE 1.3), entscheidend zum starken Anstieg der schon immer sehr hohen Arbeitslosigkeit beigetragen. 2008 waren 17,4 % der Erwerbsbevölkerung auf dem Archipel ohne Beschäftigung (TABELLE 2.3). Nach den jüngsten veröffentlichten Zahlen belief sich die regionale Arbeitslosigkeit im ersten Quartal 2011 auf 28,5 % der Erwerbsbevölkerung. Das hohe Bevölkerungswachstum auf den Kanaren, das im Zeitraum 2000/2007 bei 2,4 % jährlich lag und damit weit über dem spanischen (1,6 %) bzw. dem der EU-27 (0,4 %) (TABELLE 2.2), trägt ebenfalls zu dieser strukturellen Arbeitslosigkeit bei und ist eine Erklärung dafür, dass die Jugendarbeitslosigkeit doppelt so hoch ist wie im EU-Durchschnitt (TABELLE 2.3). Obwohl die Geburtenrate zurückgegangen ist und der Anteil der Kinder unter 14 Jahren ähnlich wie in Europa liegt (15,6 %) (TABELLE 2.2), ist die Bevölkerungspyramide insgesamt jünger als auf dem spanischen Festland und dem größten Teil des europäischen Kontinents. Diese Situation wird noch verschärft durch die verstärkte Einwanderung in jüngster Zeit: 2008 waren 16,28 % der kanarischen Bevölkerung zwischen 15 und 64 Jahren außerhalb der EU geboren (im Gegensatz zu 6,6 % in der EU-27 insgesamt) (TABELLE 2.2). Gegenwärtig leben auf dem Archipel etwa 250 000 Ausländer. Die eine Hälfte kommt aus Europa, die andere Hälfte ist lateinamerikanischer und afrikanischer Herkunft. In jüngster Zeit erlangten die Migrationsbewegungen aus den afrikanischen Ländern besondere Bedeutung, speziell betraf das die dem Kontinent am nächsten liegenden Inseln (Fuerteventura und Lanzarote). In TABELLE 1 sind die Nettozuwanderung und die Veränderungen in der Gesamtbevölkerung der Inseln im Vergleich zu denen der EU dargestellt: Während die EU-27 im Zeitraum 2001/2007 einen mittleren Migrationssaldo von 2,6 pro 1000 Einwohner aufwies, wurde auf Fuerteventura ein Index von 55,39, auf Lanzarote von 39,63, auf Teneriffa von 21,63 und auf La Gomera von 21,13 verzeichnet. Auf allen Inseln ist die Gesamtbevölkerungszahl spürbar gestiegen, weit über dem Gemeinschaftsdurchschnitt in diesem Zeitraum (TABELLE 1).

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3. DIE LANDWIRTSCHAFT UND DER NAHRUNGSMITTELSEKTOR DER KANARISCHEN INSELN

3.1. Die wirtschaftliche, umweltpolitische und territoriale Rolle der kanarischen Landwirtschaft

Der Primärsektor ist für das BIP des Archipels von relativer Bedeutung: Mit einer BWS von 489 Mio. EUR entspricht er knapp 1,3 %, ähnlich dem Gewicht der Landwirtschaft in der EU-27 mit 1,1 %, ist aber geringer als der Gesamtwert Spaniens (2,7 %) (TABELLE 3). Trotz der geringen Bedeutung der Agrarnahrungsmittelindustrie gegenüber den übrigen Wirtschaftsbereichen (und insbesondere dem Dienstleistungssektor) (TABELLE 3) spielt sie eine wichtige Rolle im sozioökonomischen Gleichgewicht der Region:

- Sie macht ein Fünftel der kanarischen Exporte aus (TABELLE 5 - I.1), hauptsächlich mit Bananen, Obst- und Gemüseerzeugnissen, Fischereiprodukten, Tabak, Blumen und Pflanzen.

- In diesem Sektor sind 24 500 von insgesamt 771 200 Beschäftigten der kanarischen

Gesamtwirtschaft tätig (3,1 %) (Angaben aus dem letzten Quartal 2010 - TABELLE 4 - I). Besondere Bedeutung haben Inseln wie El Hierro, La Palma und La Gomera. In einer Krise wie der jetzigen ist zu betonen, dass der Agrarsektor der Kanaren viele Tätigkeiten bietet, die sehr arbeitsintensiv sein können und eine große Aufnahmefähigkeit für den Teil der Erwerbsbevölkerung mit einer niedrigen Qualifikation hat, die mit dem Niedergang der Bauindustrie ihre Beschäftigung verloren hat.

- Zu den direkt Beschäftigten des Primärsektors sind weitere 10 832 Beschäftigte der

Lebensmittel-, Getränke- und Tabakindustrie hinzuzuzählen (TABELLE 4 - IV). Diese Zahl entspricht 29,6 % der Gesamtbeschäftigten der kanarischen Industrie.

- Die Landwirtschaft ermöglicht zudem den Erhalt einer grundlegenden ländlichen

Struktur in einer Region mit erheblichen Ungleichgewichten und einer beschleunigten Entvölkerung in einigen Gebieten des Binnenlands der Inseln. Folglich stellt sie einen Grundpfeiler einer ländlichen Region dar, die sich über 3865 km² erstreckt und in der 196 164 Menschen leben (8).

- Sie sorgt für die Belebung einer großen Reihe von vor- und nachgelagerten

Tätigkeiten, die von der Verpackung der landwirtschaftlichen Produkte bis zum Be- und Entladen in den Häfen reichen. Durch die Spezialisierung auf Frischware konnten sich bis jetzt keine großen Verarbeitungsbetriebe für Obst und Gemüse etablieren. Allerdings besitzt der Teilsektor Lebensmittel, Getränke und Tabak ein größeres Wirtschaftsgewicht als der Agrarsektor selbst (1,6 %). Gerichtet auf die Versorgung des kanarischen Marktes und vorwiegend auf den der jeweiligen Insel, verzeichnet er einen Umsatz von 1668,7 Mio. EUR (TABELLE 4 - IV) und stellt 22,2 % des gesamten regionalen Industriesektors dar. Dabei ragen die Bereiche Milch (294,8 Mio. EUR Gesamtumsatz 2008), Wasser und alkoholfreie Getränke (293,5 Mio.) sowie Brot, Kuchen und Teigwaren (201,27 Mio.) heraus. Weitere Bereiche von gewisser

8 Angaben der gemäß Gesetz 45/2007 über nachhaltige Entwicklung der ländlichen Gegenden mit einer

Bevölkerung unter 30 000 Einwohner und einer Bevölkerungsdichte unter 100 Einwohner/km² als ländliche Gemeinden eingestuften Ansiedlungen.

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Bedeutung sind das Sortieren und Verpacken von Eiern, der Umschlag und die Verarbeitung von Fleischprodukten und Weinbauerzeugnissen.

- Schließlich bildet die Landwirtschaft einen wirksamen Schutz für eine aus

ökologischer Sicht außerordentlich interessante Umwelt (siehe Pkt. 1.1), die durch geringe Naturressourcen (Boden und Wasser), gravierende Versalzungs- und Erosionsprobleme (siehe Pkt. 2.3) gekennzeichnet und einem starken demografischen Druck ausgesetzt ist, der durch den Tourismus und die Migrationsströme vom afrikanischen Kontinent noch verschärft wird (siehe Pkt. 2.4).

3.2. Strukturprofil der kanarischen Landwirtschaft Das Hauptmerkmal der kanarischen Landwirtschaft ist der Mangel an Wasser und Anbaufläche. Letztere macht knapp 7,6 % der Gesamtfläche aus, woraus sich erklärt, dass der Hektar Anbaufläche der Kanaren der teuerste von Spanien ist. Die Beschränkungen der Produktionsfaktoren stehen allerdings im Gegensatz zu klimatischen Vorteilen, die tropische und subtropische Produktionen sowie den Export eines breiten Obst- und Gemüsesortiments in Außenmärkte „außerhalb der Saison" (Pkt. 3.3) ermöglichen. Weiterhin wird heute 40 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LNF) (23 384 ha) mit großem Arbeitskräfteaufwand künstlich bewässert, 76,1 % davon mit lokaler Bewässerung, um die knappen Wasserressourcen maximal zu nutzen. Auf den Kanarischen Inseln gibt es 14 416 Landwirtschaftsbetriebe (TABELLE 4 - I), die mit durchschnittlich vier Hektar LNF (die kleinste Größe von ganz Spanien) und 18,2 Vieheinheiten (9) im Allgemeinen klein sind (TABELLE 4 - I). Im Gegenzug haben sie ein größeres wirtschaftliches Gewicht mit 33 EGE pro Betrieb (10), mehr als das Doppelte des spanischen Durchschnitts (15,6). Diese hohe wirtschaftliche Rentabilität gestattet es, im Durchschnitt 2,2 JAE (11) pro Betrieb zu erhalten (TABELLE 4 - I). Doch über die statistischen Durchschnittswerte hinaus hebt sich der kanarische Agrarsektor durch seinen dualen Charakter hervor. Ein hoch spezialisierter Teilsektor der Exportlandwirtschaft (Obst, Gemüse, Pflanzen und Blumen), der 67 % der landwirtschaftlichen BWS verkörpert, existiert neben einer Landwirtschaft, die auf die Versorgung des einheimischen Marktes gerichtet ist (Wein, Tierproduktion) und sich durch seine soziale und umweltpolitische Rolle hervorhebt. Diese Produktionsdualität spiegelt sich in der Struktur wider. 85 % der Betriebe besitzen weniger als 5 ha und 55 % von ihnen kommen nicht auf 8 EGE. In diesen marginalen Betrieben ist das Gros der Agrarproduktion für den kanarischen Markt angesiedelt. Auf der anderen Seite konzentriert sich der größte Teil des Exports auf Betriebe mit mehr als 50 ha oder große Gewächshäuser. Zu diesem Segment gehören die 5 % der Betriebe mit über 40 EGE. Der größte Teil der Anbaufläche wird von drei Produktionen beherrscht (TABELLE 4 - II): Weinbau (18 932 ha), eine besonders wichtige Kultur wegen der großen Zahl von Kleinbetrieben, auf denen er basiert: Bananenanbau (mit 9113 ha, vor allem auf Teneriffa und La Palma angesiedelt), mit einer steigenden Produktion, die sich 2010 auf 420 700 t und einen Wert von fast einem Viertel der landwirtschaftlichen Endproduktion belief, und

9 Die Vieheinheiten (VE) entsprechen der Zahl der Tiere eines Betriebs, multipliziert mit einem Koeffizienten, der

je nach Gattung und Art schwankt. Folglich werden mehrere Herden in einem Indikator zusammengefasst. 10 EGE: Europäische Größeneinheit (1 EGE = 1 200 EUR Standarddeckungsbeitrag), 11 JAE: Jahresarbeitseinheit. 1 JAE entspricht der Arbeit, die eine Vollzeitarbeitskraft in einem Jahr (1826

Stunden) verrichtet.

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Kartoffelanbau, der eine Fläche von 4134 ha einnimmt, jedoch für den Export wenig Bedeutung besitzt. Weitere, wirtschaftlich gesehen bedeutende Gemüseproduktionen sind: Tomaten (konzentriert auf Gran Canaria, Teneriffa und Fuerteventura, auf einer Fläche von 1819 ha in Gewächshäusern und einer Produktion von 119 800 t im Jahr 2010, mit einem Wert entsprechend 9 % der landwirtschaftlichen Endproduktion, wenn auch im Rückgang), Blumen und Zierpflanzen (711 ha), mit starken Zuwächsen, beträgt heute schon 7 % der kanarischen landwirtschaftlichen Endproduktion, und Gurken, Paprika sowie grüne Bohnen, alles Produktionen mit einer geringen Anbaufläche aber großem Gewicht für den Export. In der Tierproduktion heben sich besonders Ziegen (Milch- und Fleischproduktion) mit 305 320 Stück Vieh (10,5 % des spanischen Gesamtbestands) und Legehennen (mit 2,2 Millionen Stück (5,2 % der spanischen Gesamtzahl) (TABELLE 4 - III) hervor. Was die Politik der Lebensmittelqualität angeht, so haben die Kanarischen Inseln 14 Lebensmittel und Getränke mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geschützter geografischer Angabe (g.g.A.). Zu ihnen gehören: „Queso Majorero“, „Queso de Guía“, „Ronmiel“ und die Weine „Tacoronte-Acentejo“ und „Lanzarote“. Die jüngsten Einstufungen von Mitte 2011, die noch vorläufigen Charakter tragen, beziehen sich auf die g.U. „Papas Antiguas de Canarias“ und die g.g.A. „Plátano de Canarias“. Weiterhin wird auf 5009 ha ökologische Landwirtschaft betrieben (TABELLE 4 - II).

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TABELLE 4. GRUNDLEGENDE STRUKTURDATEN DER AGRAR- UND ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFT DER KANARISCHEN INSELN

Gesamtzahl der

Betriebe

Durchschn. LNF (ha)

pro Betrieb

Durchschn.

Vieheinheiten (VE)

Durchschn. JAE pro Betrieb

Durchschn. EGE pro Betrieb

Landwirtsch.

Arbeitskräfte

insgesamt

I.

BETRIEBE (2010)

14.416

4,0

18,2

2,2

33,4

24.500

Wein Bananen Kartoffeln Gemüse

allgemein Gewächsha

us- tomaten

Ökologische

Landwirtschaft

II. ANBAU-FLÄCHE

(in ha) (2008)

18 932

9113

4134

6545

1819

5009 Lege-

hennen Masthühne

r Ziegen Schafe Schweine Kühe

(Mutter- u. Milchkühe)

III.

TIERHALTUNG (Stck. Tiere)

(2010)

2 279 128

1 448 411

305 320

88 128

68 877

18 890

Zahl der Beschäf-

tigten insges.

Schwankung

Beschäftigte in %

Schwankung

Beschäftigte in %

2009/2008

Umsatz (in Mio. EUR)

% Umsatz von

Industrie gesamt

Schwankung in %

IV.

LEBENSMITTEL, GETRÄNKE UND

TABAK (2009)

10 832

29,6

-1,9

1668,7

22,2

-3,7

Erläuterungen: NF: landwirtschaftliche Nutzfläche; JAE: Jahresarbeitseinheit; EGE: Europäische Größeneinheit (siehe Definitionen in den Fußnoten 9 bis 11) Quellen: MARM (Statistisches Jahrbuch Landwirtschaft 2009), INE (Erhebung Industrieunternehmen) und eigene Ausarbeitung.

3.3. Der Handel mit Agrarnahrungsmitteln Der Handel mit Agrarprodukten und Nahrungsmitteln ist für die Kanarischen Inseln aufgrund ihrer Insellage und ihrer beschränkten Möglichkeiten zur Gewährleistung der Versorgung der ansässigen Bevölkerung und der Touristen von besonderer Bedeutung. Andererseits spiegelt sich die bereits beschriebene Dualität der kanarischen Agrarproduktion (Pkt. 3.2) in den Handelsbeziehungen wider: traditionelle Exportsektoren bestehen neben denen für den Binnenbedarf der Inseln, die ihrerseits durch die besondere Steuer- und Handelsregelung der Inseln einem starken Wettbewerb von außen ausgesetzt sind. Und schließlich sorgen die wichtigen Agrareinfuhren auf den Archipel für die Versorgung eines wesentlichen Teils der Agrar- und Nahrungsmittelindustrie zur Weiterverarbeitung der Produkte auf den Kanarischen Inseln (Pkt. 3.1). Im Ergebnis dieser Situation ist die Handelsbilanz für Agrarprodukte und Nahrungsmittel stark defizitär (2,179 Mrd. EUR im Jahr 2010) (TABELLE 5). Ihre Export-/Importquote beträgt knapp 23,5 %.

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Die Landwirtschaft der Kanarischen Inseln ____________________________________________________________________________________________

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Der größte Teil des Agrar- und Nahrungsmittelhandels wird mit dem spanischen Festland abgewickelt (70,5 %) (TABELLE 5 - I.1 und II.1.). Die EU-27 (ausgenommen Spanien) stellt den zweitwichtigsten Handelspartner dar, an den 20,7 % der Agrarexporte gehen und von wo 17,4 % der Importe dieses Bereichs kommen (TABELLE 5 - I.1 und II.1.). Aufgrund seiner Nähe ist der afrikanische Kontinent die drittwichtigste Handelszone, auch wenn sie weit hinter den beiden ersten zurückliegt. Die Agrar- und Nahrungsmittelausfuhren betragen 21 % der Gesamtexports, ein verlässlicher Beweis für die Dynamik einer Landwirtschaft, die, wie wir bereits gesehen haben (Pkt. 3.1), lediglich 1,3 % des regionalen BIP entspricht. Hauptausfuhrartikel sind Früchte (einschließlich Bananen) im Wert von 223,2 Mio. EUR im Jahr 2010 (ein Drittel der Agrar- und Nahrungsmittelexporte und 7 % der kanarischen Gesamtverkäufe ins Ausland.) (TABELLE 5 - I.1), gefolgt von Fischereiprodukten, Tabakerzeugnissen (im Wert von 129,6 Mio.) und Gemüse (87,4 Mio.) (TABELLE 5 - I.1). Es sei betont, dass die Ausfuhren der Tabakindustrie von den Tabakblättereinfuhren abhängen. Ähnlich verhält es sich mit den Exporten von Gefrierfisch und Fischkonserven, wo die Tatsache genutzt wird, dass die Kanarischen Inseln die Operationsbasis zahlreicher Flotten darstellen, die unter verschiedenen Flaggen entlang der afrikanischen Küste tätig sind. Aufgrund der straken Spezialisierung der Inseln auf Frischobst und -gemüse sind die wichtigsten Agrarexportprodukte Bananen, Tomaten, Gurken und Paprika. Hervorzuheben ist, dass praktisch die Gesamtheit der Früchte nach Spanien geht (TABELLE 5 - I.1), was auf die traditionellen Handelsströme zurückzuführen ist, die durch den Vorbehalt der Bananen für den spanischen Markt entstanden sind (Pkt. 2.2). In den übrigen Zollkapiteln nimmt das spanische Festland bei Agrarausfuhren von den Kanaren ebenfalls eine vorherrschende Stellung ein. Abgesehen von Spanien sind die wichtigsten Zielländer nach Agrar- und Nahrungsmittelkapiteln (Angaben von 2010):

- bei Gemüse (Kapitel 07), Vereinigtes Königreich und die Niederlande (mit einem Umsatz von 44 Mio. bzw. 31 Mio. EUR),

- bei Fischereierzeugnissen (Kapitel 03), Italien (mit 11,7 Mio. EUR), Niederlande

(6,1 Mio.), Nigeria (4 Mio.) und Frankreich, USA und Kap Verde (mit jeweils einer Million Euro),

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TABELLE 5. AUSSENHANDEL MIT AGRARNAHRUNGSMITTELN IM RAHMEN DES GESAMTHANDELS DER KANARISCHEN INSELN UND SALDEN (JAHR 2010, in Tausend EUR)

GESAMT

SPANIEN

EU-27 (OHNE

SPANIEN)

AFRIKA

ANDERE

REGIONEN

GEOGRAFISCHES ZIEL- ODER

HERKUNFTSGEBIET /

ZOLLKAPITEL

(% vom Gesamtwert)

(% vom Kapitel)

(% vom Kapitel)

(% vom Kapitel)

(% vom Kapitel)

I. GESAMT- EXPORTE (% vom

Gesamtwert)

3 189 117

(100)

1 335 278

(42)

885 788

(28)

187 165

(6)

780 886

(24)

I.1. Gesamtexporte Agrarprodukte und Nahrungsmittel (*),

davon:

672 782,4

(21,0)

473 698,4

(70,4)

139 078,4

(20,7)

29 223,4

(4,3)

30 782,2

(4,6)

08. Früchte (einschl. Bananen)

223 211,4 (7,0)

221 922,6 (99,4)

321,7 (0,1)

966,8 (0,5)

0,3 (0)

03. Fischerei- erzeugnisse

154 546,9 (4,8)

94 248,6 (61)

25 659,5 (16,6)

18 693,7 (12,1)

15 945,1 (10,3)

24. Tabak 129 597,9 (4,0)

114 107,9 (88,0)

10 770,5 (8,3)

106,4 (0,1)

4613,1 (3,6)

07. Gemüse 87 452,0 (2,7)

10 971,0 (12,6)

76 183,3 (87,2)

207,4 (0,2)

90,3 (0)

22. Getränke 21 704,7 (0,7)

10 629,4 (49,0)

7932,0 (36,5)

934,6 (4,3)

2208,7 (10,2)

06. Lebende Pflanzen 14 634,5 (0,5)

5384,0 (36,8)

7424,8 (50,7)

500,5 (3,4)

1325,2 (9,1)

II. GESAMT IMPORTE (% vom

Gesamtwert)

14 104 928

(100)

9 463 716

(67,0)

2 014 034

(14,3)

1 092 992

(7,7)

1 534 186

(10,8)

II.1. Gesamtimporte Agrarprodukte und Nahrungsmittel(*),

davon: :

2.852.515,3

(20,2)

2.008.787,1

(70,5)

496.247,5

(17,4)

43.207,9

(1,5)

304.272,8

(10,6)

16. Fleisch- und Fischereierzeugnisse

422.451,3 (3,0)

391.555,0 (92,7)

24.210,1 (5,7)

589,5 (0,1)

6.096,7 (1,5)

02. Fleisch 322.871,1 (2,3)

174.262,5 (54,0)

20.839,3 (6,5)

8,5 (0)

127.760,8 (39,5)

22. Getränke 319.969,4 (2,3)

262.698,9 (82)

51.507,5 (16,0)

2.664,9 (1,0)

3.098,1 (1,0)

04. Milchprodukte 275.711,3 (1,9)

178.121,2 (65)

97.437,9 (35)

0,00 (0)

152.2 (0)

HANDELSSALDO GESAMT

(I-II)

-10 915 811

-8 128 438

-1 128 246

-905 827

-753 300

SALDO AGRARPRODUKTE

UND NAHRUNGSMITTEL

(I.1 - II.1)

-2 179 733

-1 535 089

-357 169

-13 984

-273 490

(*) Agrar- und Nahrungsmittelhandel: Kapitel 01 bis 24 der zolltariflichen Nomenklatur

Quelle: Statistisches Amt der Kanarischen Inseln (ISTAC) 2011 und eigene Ausarbeitung

Page 31: die landwirtschaft der kanarischen inseln vermerk

Die Landwirtschaft der Kanarischen Inseln ____________________________________________________________________________________________

PE 460.050 27

- bei lebenden Pflanzen (Kapitel 06), Niederlande (3,9 Mio.) und Deutschland (2,3 Mio.), - bei verarbeiteten Getreideprodukten (Kapitel 19), Niederlande (1,4 Mio. EUR) - und bei verschiedenen Erzeugnissen tierischer Herkunft (ausgenommen

Milchprodukte und Fleisch) (Kapitel 05), Deutschland (für eine Million Euro).

Die Agrar- und Nahrungsmitteleinfuhren belaufen sich auf 20,2 % des Imports aus dem Ausland (TABELLE 5 - II.1). Im ersten Importkapitel sind die Fleisch- und Fischereiprodukte aufgeführt, (sie entsprechen 4 % der Agrar- und Nahrungsmittelkäufe und 3 % des Gesamtimports der Kanarischen Inseln), die größtenteils aus Spanien stammen. Ihnen folgen Fleisch verschiedener Art (11,3 % der Agrar- und Nahrungsmittelimporte und 2,3 % der aus dem Ausland eingeführten Gesamtmenge), Getränke (11,2 % der Agrar- und Nahrungsmittelbewegungen und 2,3 % des Gesamtimports) und Milchprodukte (9,6 % der Agrar- und Nahrungsmitteleinfuhren und 1,9 % der Gesamtmenge aus dem Ausland). Wie auch bei den Exporten, ist Spanien der Hauptlieferant der Inseln für Agrar- und Nahrungsmittelerzeugnisse (70,5 % der Gesamtmenge) (TABELLE 5 - II.1). Neben dem spanischen Festland sind die Hauptländer für den Import von Agrar- und Nahrungsmittelprodukten (Angaben von 2010):

- bei Fleisch (Kapitel 02), Brasilien (mit Käufen von 70,2 Mio. EUR) und die Niederlande (8,9 Mio.); zu diesem Kapitel sei betont, dass die Gesamtimporte aus der EU-27 unter den Käufen aus Drittländern liegen,

- bei Fischereiprodukten (Kapitel 03), China (mit 44 Mio.), Niederlande (20,1 Mio.) und

Vereinigtes Königreich (mit 13,9 Mio.),

- bei Milcherzeugnissen (Kapitel 04), Niederlande (mit 34,6 Mio.) und Deutschland (33,6 Mio.),

- bei Gemüse (Kapitel 07), Vereinigtes Königreich (mit 25,5 Mio.),

- und bei Getränken (Kapitel 22), Vereinigtes Königreich (mit 22,8 Mio.).

3.4. Die kanarische Landwirtschaft und die Europäische Union Der Gemeinschaftsrahmen für die kanarische Landwirtschaft basiert auf zwei Regelungen (TABELLE 6):

- das Programm zur Lösung der spezifisch auf die Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme (POSEI), durch das die Kanarischen Inseln eine gleichbleibende jährliche Finanzierung aus dem EGFL von 268,4 Mio. EUR erhalten (Pkt. 3.4.1),

- das Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums der Kanarischen Inseln 2007/2013, zu Lasten des ELER in Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen und Behörden der Autonomen Gemeinschaften, aus dem 2010 19,3 Mio. flossen (Pkt. 3.4.2).

Neben diesen spezifischen Programmen sind jene Maßnahmen zu nennen, die indirekt zur Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums der Inseln beitragen und die sich

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik ____________________________________________________________________________________________

PE 460.050 28

aus der Kohäsionspolitik (und vor allem aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – EFRE ableiten (Pkt. 3.4.3)). 3.4.1. Das POSEICAN Seit 1992 sind die Kanarischen Inseln Teil der POSEI-Programme (Pkt. 2.3). Das erste POSEICAN wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1601/92 (ABl. L 173 vom 27.6.1992) instrumentiert. Die konkreten Maßnahmen zugunsten der kanarischen Landwirtschaft hatten ihre Fortsetzung in der Verordnung (EG) Nr. 1454/2001 (ABl. L 198 vom 21.7.2001), durch die die damals bestehenden Programme POSEIDOM, POSEIMA und POSEICAN in einem einzigen Text zusammengefasst wurden. Gegenwärtig befinden wir uns in der dritten Etappe der Agrarpolitik zur Förderung der landwirtschaftlichen Produkte der Regionen in äußerster Randlage, die in der Verordnung (EG) Nr. 247/2006 des Rates (ABl. L 42 vom 14.2.2006) (12) und der Verordnung (EG) Nr. 793/2006 der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2006) festgelegt wurde. Die wichtigste Neuerung der Reform der POSEI von 2006 war die Einführung eines von den nationalen Stellen festzulegenden und umzusetzenden Mehrjahresprogramms, ähnlich den bestehenden Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums. Auf dieser Grundlage wurde 2010 das Gemeinschaftsprogramm zur Unterstützung der Agrarproduktion der Kanarischen Inseln (13) durch die Beschlüsse der Kommission vom 25. März und 29. September beschlossen. Dieses Programm besteht aus drei großen Kapiteln: a) Die Sonderregelung zur Versorgung der Kanarischen Inseln Diese Regelung soll die Versorgungsmehrkosten kompensieren, die sich aus der Insellage und der Abgelegenheit der Kanarischen Inseln ergeben. Für ihre Umsetzung wird zuvor eine vorläufige jährliche Versorgungsbilanz erarbeitet und eine Registrierung der begünstigten Unternehmen vorgenommen. Es gibt zwei Arten von Instrumenten für den Kostenausgleich: 1) Einfuhrkontingente für bestimmte Agrarerzeugnisse aus Drittländern und 2) Lieferbeihilfen für eingelagerte Gemeinschaftsprodukte. 2010 beliefen sich diese Beihilfen auf 72,7 Mio. EUR (TABELLE 6).

12 Offen ist noch die Annahme eines Vorschlags zur Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 247/2006, in dem es

auch um die Anpassung an die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon im Hinblick auf delegierte und Durchführungsakte geht (KOM (2010) 498 vom 24.9.2010).

13 Verfügbar in seiner konsolidierten Fassung vom September 2010 auf der Webseite der Regierung der Kanarischen Inseln: http://www.gobcan.es/agricultura/doc/otros/posei/POSEI_Canarias_Consolidado_27-09-2010.pdf.

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Die Landwirtschaft der Kanarischen Inseln ____________________________________________________________________________________________

PE 460.050 29

TABELLE 6. BEIHILFEN DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR DIE KANARISCHE LANDWIRTSCHAFT (2010)

DIREKTHILFEN 2010 (IN TAUSEND EUR)

KANARISCHE INSELN

SPANIEN % KAN./SPAN.

Gesamtzahlungen aus dem EGFL (*) davon

Gesamthilfen POSEICAN,davon:

– Versorgungsregelung– Hektarbeihilfen für Pflanzenproduktion

– Beihilfen für Bananen– Beihilfen für Tierproduktion

268 400

268 400

72 700 34 600

141 100 20 000

6 426 400

-- -- -- -- -- --

4,18

-- -- -- -- -- --

Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums (**)

19 300 1 562 500 1,24

(*) Zahlungen ohne Anwendung der Modulation. Die jährliche Mittelausstattung von POSEICAN ist in Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 247/2006 vordefiniert. (**) Für die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums der Kanarischen Inseln und Spaniens: ELER + nationale Ausgaben + Ausgaben der Autonomen Gemeinschaft.

Quelle: Spanischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (FEGA).

b) Maßnahmen zugunsten lokaler Produktionen Das zweite große Kapitel des Programms umfasst die Maßnahmen für den Erhalt und die Entwicklung der lokalen Agrarproduktion. Dabei kann zwischen drei Arten von Instrumenten unterschieden werden:

Die flächenbezogenen Beihilfen für die Pflanzenproduktion mit einer jährlichen Mittelausstattung von 34,6 Mio. EUR aus dem EGFL (TABELLE 6). Die Hauptmaßnahmen sind Beihilfen für die Vermarktung von Obst und Gemüse für den lokalen Markt (13,8 Mio.) und für den Export (10,1 Mio.).

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik ____________________________________________________________________________________________

PE 460.050 30

GRAFIK 1. LOGO DER POSEI ZUR FÖRDERUNG DER AGRARPRODUKTE

VON DEN KANARISCHEN INSELN

Quelle: Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 793/2006 (ABl. L 145 vom 31.5.2006) (S. 41 ff.)

Die Beihilfen für die Bananenproduzenten im Gesamtwert von 141,1 Mio. EUR pro Jahr bilden das weitaus wichtigste Kapitel der finanziellen Unterstützung der Gemeinschaft für die Kanarischen Inseln (TABELLE 6). Die Maßnahmen zur Direkthilfe für Bananen, traditionell in der GAP angesiedelt, sind seit 2006 Bestandteil der POSEI (Verordnung (EG) Nr. 2013/2006, ABl. L 384 vom 29.12.2006). Damit konnten die pauschalen Beihilfen gemäß den historischen Referenzen beibehalten und sie vom gesamten Entkopplungsprozess von der Produktion, der seit 2003 auf die Gesamtheit der GAP-Beihilfen angewendet wird, herausgenommen werden (14). Im Gegenzug zum Bezug dieser Beihilfen wird eine Ausgabenobergrenze festgelegt und von den Begünstigten gefordert, sich den Erzeugerorganisationen anzuschließen und sich zu bestimmten Produktionsmengen zu verpflichten.

Die Beihilfen für die Tierproduktion mit einer jährlichen Mittelausstattung von

20 Mio. EUR aus dem EGFL (TABELLE 6). Die Hauptmaßnahmen in diesem

14 Möglichkeit, die bereits in Artikel 70 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 für die gesamte Agrarproduktion der

Gebiete in äußerster Randlage vorgesehen waren.

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Die Landwirtschaft der Kanarischen Inseln ____________________________________________________________________________________________

PE 460.050 31

Bereich sind Beihilfen für Schafe und Ziegen (7,1 Mio. pro Jahr) und für den Konsum von Kuhmilch lokalen Ursprungs (5,5 Mio.).

c) Begleitende Maßnahmen Das letzte Kapitel der POSEI umfasst eine ganze Reihe unterschiedlicher Maßnahmen, darunter vor allem ein spezifisches Logo, an dem der Verbraucher die Agrarprodukte von den Kanarischen Inseln erkennen kann (GRAFIK 1), ein Paket von Befreiungen und Ausnahmeregelungen gegenüber den allgemeinen Regeln zur Entwicklung des ländlichen Raums, staatliche Beihilfen (15) sowie bestimmte sektorspezifische Regelungen, die in der einheitlichen GMO (Wein, Milch, Tierhaltung und Tabak) aufgeführt sind.

TABELLE 7. FINANZPLAN DES PROGRAMMS ZUR ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS DER KANARISCHEN INSELN (2007-2013)

Öffentlicher Beitrag (in Euro)

ACHSE Öffentliche Ausgaben

gesamt (I+II+III)

% Achse v.

Gesamt

I. Anteil des ELER

% von Ges.-Aus-

gaben Achse

II. Anteil der

Regierung des

Staates

III. Anteil der Regierung

der Kanaren

Achse 1. Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit

210 681 844 62,9 74 062 154 35,1 54 735 240 81 884 450

Achse 2. Verbesserung der Umwelt und des ländlichen Raums der Kanaren

63 867 356

19,0

47 958 748

75,1

7 954 304 7 954 304

Achse 3. Lebensqualität und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft

37 214 640

11,1

16 746 588

45,0

10 010 738 10 457 314

Achse 4. LEADER 18 233 079 5,5 15 498 117 85,0 1 367 481 1 367 481

Technische Hilfe 4 858 485 1,5 3 199 798 65,8 212 237 1 446 450

GESAMT 334 855 404 100 157 465 405 47,0 74 280 000 103 109 999 Quelle: Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums der Kanarischen Inseln 2007/2013, aktualisiert 2009, nach der Anwendung des Europäischen Konjunkturprogramms und dem Gesundheitscheck der GAP. 3.4.2. Das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums 2007/2013 Die Autonome Gemeinschaft der Kanarischen Inseln ist in das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ der Kohäsionspolitik der EU mit „Phasing in“-Regelung einbezogen. Diese Regelung umfasst die im Zeitraum 2000-2006 zum „Ziel 1“ gehörenden Gebiete, die für den Zeitraum 2007-2013 nicht vom neuen „Konvergenzziel“ abgedeckt sind. Dies bringt eine Reduzierung des Kofinanzierungsgrads seitens der Strukturfonds (einschließlich ELER – Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) mit sich. In diesem Rahmen ist das zweite große Gemeinschaftsprogramm zugunsten der kanarischen Landwirtschaft das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum 2007-2013. Die öffentlichen Gesamtausgaben dieses Programms belaufen sich

15 Die Verordnung (EG) Nr. 247/2006 ermöglicht die Gewährung einer zusätzlichen Finanzierung für die lokale

Pflanzen- und Tierproduktion aus Regionalfonds, die als staaliche Beihilfen betrachtet werden. Die Kanarischen Inseln haben für die Pflanzenproduktion eine zusätzliche Finanzierung von 38,1 Mio. EUR pro Jahr und eine weitere für die Tierproduktion von 8,3 Mio. geplant.

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik ____________________________________________________________________________________________

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auf 334,8 Mio. EUR und haben eine durchschnittliche Kofinanzierung aus dem ELER von 47 % (TABELLE 7) (16). Der Rest wird zwischen der Zentralregierung des Staates und der Regionalregierung aufgeteilt. Die Prioritätsachse des Programms ist die Nummer 1, in der die Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft zusammengefasst sind. Sie macht 63 % der Gesamtausgaben aus, obwohl sie einen niedrigen Beitrag aus dem ELER erhält (35,1 % der Gesamtausgaben). Ihre Hauptaktion ist die Unterstützung bei der Modernisierung der Betriebe, gefolgt von Maßnahmen zur Erhöhung des Mehrwerts der Agrarerzeugnisse. Die zweite Achse, die der Verbesserung der Umwelt und des kanarischen ländlichen Raums dient, erhält eine höhere Kofinanzierung aus dem ELER (75,1 %). Sie nimmt den zweiten Platz unter den Prioritäten der kanarischen Regierung mit 19 % der Gesamtausgaben ein (TABELLE 7). Die wichtigsten Aktionen dieser Achse sind die Beihilfen für Agrarumweltmaßnahmen. Die Achse 3 für die Lebensqualität in den ländlichen Gegenden und die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft ist die dritte Achse auch in finanzieller Hinsicht mit 11,1 % der Gesamtausgaben und einem Beitrag aus dem ELER von 45 % (TABELLE 7). Die repräsentativste Maßnahme in diesem Rahmen stellt der Erhalt des ländlichen Erbes dar. Schließlich entfallen auf die Gemeinschaftsinitiative LEADER zugunsten der lokalen Entwicklung 1,5 % der Gesamtausgaben mit einer Kofinanzierung aus dem ELER von 85 % (TABELLE 7). Auf jeder Hauptinsel wurde eine Lokale Aktionsgruppe (LAG) zur Umsetzung der Maßnahmen geschaffen (17). 3.4.3. Die Kohäsionspolitik Zusätzlich zu den Maßnahmen von POSEICAN und ELER trägt der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) mit seinen Investitionen in Infrastrukturen zur Stützung der gesamten kanarischen Wirtschaft bei und hat indirekte Auswirkungen auf die Exportkapazität der Landwirtschaft und auf die Entwicklung des ländlichen Raums. Im Rahmen der „Phasing in“-Regelung weist dieser Fonds dem Archipel für den Zeitraum 2007-2013 einen Betrag von 112,4 Mio. EUR zu. Zu dieser Summe müssen ein Teil der multiregionalen Programme zugunsten von Spanien und die spezifischen Maßnahmen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mit einem geringeren Betrag hinzugerechnet werden.

16 Der Haushalt schließt die Maßnahmen aus dem Europäischen Konjunkturplan für den Zeitraum 2009/2013 mit

Gesamtausgaben von 1,9 Mio. EUR ein, von denen 1,6 Mio. dem ELER zuzuordnen sind. 17 Auf der Grundlage des Gesetzes über die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums von 2007 verfügt

Spanien über ein Programm zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung, parallel zu den von der Kommission vorgelegten Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums. Für seine Umsetzung ist es erforderlich, dass das zentrale Ministerium und die Autonomen Gemeinschaften ein allgemeines Protokoll unterzeichnen, das die Modalitäten der administrativen Zusammenarbeit im Detail aufführt. Die Kanaren unterzeichneten ihr Protokoll 2010. Nach den Prognosen des Programms zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung 2010-2014 werden die Kanaren einen Gesamthaushalt von 113,5 Mio. EUR haben (der zu 50 % zwischen Staat und Region zu finanzieren ist). Der Beitrag des Staates beläuft sich auf 4,4 % des für ganz Spanien vorgesehen Gesamtbetrags.

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Die Landwirtschaft der Kanarischen Inseln ____________________________________________________________________________________________

PE 460.050 33

3.5. Institutionelle Risikofaktoren für die Zukunft der kanarischen Landwirtschaft

3.5.1. Der neue mehrjährige Finanzrahmen 2014-2020 Aus institutioneller Sicht ist die wichtigste unbekannte Größe für die Zukunft der kanarischen Landwirtschaft haushaltspolitischer Natur. Man wird sehen, welchen Einfluss der neue mehrjährige Finanzrahmen 2014-2020 auf die Programme der Gebiete in äußerster Randlage und auf den ELER als Finanzierungsquelle der Gemeinschaft eines neuen Plans zur Entwicklung des ländlichen Raums nimmt. Die einschneidenden Auswirkungen der Wirtschaftkrise auf die Inseln (derzeit sind 28,5 % der Erwerbsbevölkerung arbeitslos) und die Marktprobleme, vor denen die landwirtschaftlichen Hauptexportprodukte stehen (siehe Pkt. 3.6), machen die Beibehaltung der finanziellen Anstrengungen der EU für den Archipel notwendig. Die Strategie 2020, die den Rahmen für den neuen Programmzeitraum bildet, sollte eine spezifische Antwort auf die schwierige soziale und wirtschaftliche Lage geben, unter der die Gebiete in äußerster Randlage im Allgemeinen und die Kanarischen Inseln im Besonderen leiden. 3.5.2. Die Reformen der GAP und der POSEI mit Blick auf ihre Umsetzung im

Zeitraum 2014-2020 Neben der für die Periode 2014-2020 verfügbaren Finanzierung ist es interessant zu wissen, wie sich die Änderungen in der Vorgehensweise und im Inhalt der neuen POSEI und der neuen Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums nach 2013 auswirken werden. Mit besonderer Aufmerksamkeit müssen die möglichen Konsequenzen der Umsetzung des integrierten Territorialansatzes zwischen den Strukturfonds verfolgt werden, der in der Mitteilung der Kommission vom 17. November 2010 über die GAP (KOM (2010) 672) umrissen wird. In diesem Zusammenhang ist der niedrige Stand der Mittelausführung für die Entwicklung des ländlichen Raums auf den Kanarischen Inseln hervorzuheben, der aus dem Zwischenbericht über die Evaluierung des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums vom Dezember 2010 hervorgeht und vom Begleitausschuss im Juni 2011 bestätigt wurde. Gegenwärtig liegt der mittlere Ausführungsgrad des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums der Kanaren bei 15 %, obwohl Achse 3 (Diversifizierung) weniger als 6 % beträgt und Achse 4 (LEADER) noch gar nicht gestartet wurde. Folglich besteht ein gewisses Risiko, ELER-Mittel für 2011 zu verlieren, wenn die kanarischen Behörden die Zahlungserklärungen nicht zügig verbessern (18). Doch das Wichtigste ist, dass diese Ausführungsprobleme einen gefährlichen Präzedenzfall im Hinblick auf den neuen Programmzeitraum 2014-2020 darstellen, in den eine Effizienzreserve aufgenommen wird, die aus den nicht ausgeführten ELER-Mitteln zur Neuzuteilung an die nationalen Behörden, die eine größere Managementkompetenz nachgewiesen haben, gespeist wird. Ein weiterer Aspekt, der die künftigen POSEI beeinflussen kann, ist die bessere Abstimmung der Instrumente mit anderen gemeinsamen Maßnahmen wie der Nachbarschaftspolitik, der Kooperations- und Entwicklungspolitik (aus dem EEF –

18 Siehe Seite 9 der Zusammenfassung des Zwischenberichts über die Evaluierung des Programms zur

Entwicklung des ländlichen Raums der Kanarischen Inseln vom Dezember 2010 (Resumen Ejecutivo del Informe de Evaluación Intermedia del PDR de Canarias de diciembre 2010) (http://ec.europa.eu/agriculture/rurdev/countries/es/mte-rep-es-canary-islands_es.pdf).

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik ____________________________________________________________________________________________

PE 460.050 34

Europäischem Entwicklungsfonds) oder den Verkehrsinfrastrukturen (Programm Marco Polo). 3.5.3. Das WTO-Panel für Bananen Die Kanarischen Inseln gehören mit einer Jahresproduktion von rund 420 000 t zu den wichtigsten Bananenproduzenten der Welt. Praktisch die gesamte Produktion wird vom spanischen Markt absorbiert, auf dem sie bis zur Errichtung der GMO 1993 das Liefermonopol hatte („nationale Reserve“) (Pkt. 2.2). Die EU ist der weltweit größte Bananenkonsument und -importeur. 72 % der vermarkteten Bananen kommen aus Lateinamerika (vor allem aus Ecuador und Kolumbien), etwa 17 % stammen aus den Ländern Afrikas, dem Karibischen und Pazifischen Raum (AKP) (Kamerun, Elfenbeinküste, Dominikanische Republik …) und die restlichen 11 % sind Eigenproduktion (hauptsächlich von den Kanaren, den Azoren, Madeira, den französischen Überseedepartements und in geringerem Maße auch aus Griechenland und Zypern). In Januar 2006 führte die Europäische Union eine neue zollrechtliche Regelung mit einem einheitlichen Zollsatz von 176 EUR/t auf die Importe aus Drittländern (vor allem aus Lateinamerika) ein, die unter die „Meistbegünstigungsklausel“ der Welthandelsorganisation (WTO) fallen (19). Die Bananen aus den AKP-Ländern konnten, als Bestandteil der von der EU anerkannten Handelspräferenzen für diese Länder, weiterhin frei in das Gemeinschaftsgebiet importiert werden. Zusätzlich zur neuen zolltariflichen Regelung wurde im Dezember 2006 das Beihilfesystem für die europäischen Bananenproduzenten geändert, das später in die POSEI aufgenommen wurde (Pkt. 3.4.1). Ecuador erhob Einspruch vor der Welthandelsorganisation (WTO) mit der Begründung, dass die Importregelung der EU gegen die geltenden Handelsregelungen verstoße und das „Meistbegünstigungsprinzip“ verletze, da sie die Bananen nach ihrer Herkunft diskriminieren würde. 2008 entschied das gebildete Panel zugunsten von Ecuador und der Länder, die die Klage unterstützt hatten (darunter die USA). Es folgten mühsame Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und den klagenden Ländern. Im Dezember 2009 wurde in Genf ein Übereinkommen unterzeichnet, das dem Handelsstreit ein Ende setzte. Es wurde im Februar 2011 vom Plenum des Europäischen Parlaments gemäß den Vorschlägen des Ausschusses für internationalen Handel (INTA) ratifiziert (20). Der Kompromiss sieht vor, dass die EU die Zollsätze für Bananen aus Lateinamerika schrittweise von 176 EUR/t auf 114 EUR/t senkt. Der Umsetzungszeitraum wird im Prinzip 2017 bzw. spätestens 2019 abgeschlossen. Eine erste Herabsetzung des Zollsatzes in Höhe von 28 EUR/t (auf einen Satz von 148 EUR) sollte sofort nach der Unterzeichnung des Übereinkommens erfolgen. Im Gegenzug verpflichteten sich die lateinamerikanischen Länder, ihre Klage zurückzuziehen und keine weiteren Kürzungen im Rahmen der Verhandlungen der Doha-Runde zu fordern. Indirekt höhlte das Genfer Übereinkommen die Präferenzbehandlung der Bananen aus den AKP-Ländern aus, auch wenn diese weiterhin zoll- und kontingentfrei in die EU eingeführt werden. Die Entschließung des Europäischen Parlaments vom Februar 2011, in der dem Übereinkommen zugestimmt wurde, bestätigte jedoch die Auswirkungen, die dieses Vertragswerk auf die Einkommen der Gemeinschaftserzeuger haben würde. Es forderte daher, für die Produzenten der Gebiete in äußerster Randlage das Beihilfepaket im Rahmen der POSEI anzupassen. 19 Verordnung (EG) Nr. 1964/2005, ABl. L 316 vom 2.12.2005.

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Die Landwirtschaft der Kanarischen Inseln ____________________________________________________________________________________________

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Derzeit befinden wir uns im zweiten Jahr der Umsetzung des Übereinkommens über die Zollsenkungen. Es ist logisch anzunehmen, dass im Zuge der Durchführung und des Rückgangs des Marktpreises die Mittelausstattung in den POSEI steigen muss. Die Bananenbeihilfen der POSEI sind in der Tat zu einem Hauptinstrument für den Einkommenserhalt der Bananenproduzenten geworden. Auf den Kanaren stellen die Beihilfen des POSEICAN (TABELLE 6) gegenwärtig die Hälfte der Gesamteinnahmen des Sektors dar. In diesem Zusammenhang wurden bereits Verhandlungen zwischen der Kommission und den Regierungen Spaniens, Frankreichs und Portugals aufgenommen. Zusätzlich wird für die Produktion der Kanarischen Inseln auch über die Zahlung nationaler Transportbeihilfen verhandelt, die bereits in den allgemeinen Subventionsregelungen für den Warenverkehr von den Kanarischen Inseln auf das Festland vorgesehen sind. 3.5.4. Die Erneuerung des Landwirtschaftsprotokolls zum

Assoziierungsabkommen mit Marokko Ein letzter institutioneller Faktor, der die kanarische Landwirtschaft beunruhigt, ist die Erneuerung des Landwirtschaftsprotokolls zum Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und dem Königreich Marokko. Im Dezember 2010 ratifizierte der EU-Ministerrat das neue, von der Kommission vorgeschlagene Landwirtschaftsprotokoll (KOM (2010) 485 vom 16.9.2010). Das letzte Wort hat allerdings gemäß den Bestimmungen des Vertrags von Lissabon (Zustimmungsverfahren) das Europäische Parlament. Es ist vorgesehen, dass das Parlament seine Stellungnahme im Juli 2011 erarbeitet, nach der Annahme der drei Berichte der zuständigen Parlamentsausschüsse: der Ausschüsse für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, für Fischerei und für internationalen Handel. Das Protokoll sieht die praktisch vollständige Liberalisierung für Obst und Gemüse aus Marokko vor, mit Ausnahme von sechs Produkten, die an Kontingente gebunden sind: Tomaten, Zucchini, Gurken, Knoblauch, Clementinen und Erdbeeren. Für alle übrigen Erzeugnisse wird eine volle Abschaffung der Zollsätze ad valorem verfügt und der Einfuhrpreis für praktisch sämtliches Steinobst, alle Tafeltrauben und Zitrusfrüchte um 30 % gesenkt. Die sechs Kontingente für die als sensibel eingestuften Produkte werden wesentlich aufgestockt. Das größte Zugeständnis erfolgt bei Tomaten, deren Basiskontingent 2013 von 185 000 t auf 257 000 t steigt. Das Zusatzkontingent liegt bei 28 000 t. Der kanarische Agrarsektor, und ganz besonders die Tomatenproduzenten, haben sich geschlossen gegen das Protokoll ausgesprochen. Sie führen an, dass die festgelegten niedrigen Einfuhrpreise, die übereinstimmenden Produktionszeiten, der Mangel an Gegenseitigkeit bei den von Marokko geforderten Produktionsbedingungen und schließlich die unzureichenden Zollkontrollen an den Grenzen eine größere Produktkonzentration auf einem schon unausgewogenen Markt und eine gleichzeitige Abwertung der einheimischen Preise am Ursprungsort zur Folge haben werden. Zur Untermauerung ihrer Forderung führen sie an, dass seit 1995, als das erste Assoziierungsabkommen mit Marokko unterzeichnet wurde, bis heute ein kontinuierlicher Rückgang der Tomatenanbaufläche zu verzeichnen ist, die Hälfte ihrer Betriebe aufgegeben

20 P7_TA-PROV (2011) 0030 vom 3.2.2011 (http://www.europarl.europa.eu/oeil/file.jsp?id=5848082).

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wurden und die Produktion von 450 000 t auf knapp 126 000 t im Jahr 2009 und 119 800 t in 2010 gesunken ist (21).

3.6. Agrarkonjunktur: die schwierige Situation des Tomaten- und des Bananensektors

Das Exportgemüse der Kanarischen Inseln leidet in jüngster Zeit unter den Auswirkungen der Krise der E. coli-Bakterien in Mitteleuropa, die die bereits von den Produktions- und Exportzahlen sowie den Preisen für 2011 angekündigte heikle Lage noch verschärft hat. Vergessen wir nicht, dass die Hauptgemüseart für den Export Tomaten sind. Und vor Ausbruch der Krise verzeichnete dieser Sektor bereits einen Produktionsrückgang, der zu den beiden Vorjahren hinzukam, obwohl die Flächengröße (1 500 ha) unverändert blieb (Pkt. 3.5.4). Ähnlich rückläufig verlief die Entwicklung bei Weintrauben in den letzten Jahren (16 600 t. in 2009; 11 700 t. in 2010). Was die Tierhaltung betrifft, so gehen die Schlachtungen bei Rindern zurück, während sie bei Schweinen und vor allem Ziegen ansteigen. Es sei betont, dass 25 % der Schlachtungen von Ziegen in Spanien auf den Kanarischen Inseln erfolgt. Bei den Agrarpreisen des Wirtschaftsjahrs 2011 springt der relative Anstieg der Kartoffelpreise ins Auge. Dagegen wurde zu Jahresbeginn ein starker Absturz der Bananenpreise beobachtet, der aus der ständigen Erhöhung des Angebots (359 000 t in 2009; 420 700 t in 2010) und der Sättigung des spanischen Marktes durch lateinamerikanische Importe resultiert. Diese Lage führte zur Vernichtung eines Teils der Ernte, um so den Markt wieder zu stabilisieren und die Preise steigen zu lassen. Der Grundstimmung des Vorjahrs folgend, in dem bereits eine Überproduktion von 40 000 t. zu verzeichnen war, mussten 38 000 t vernichtet und ein Teil der Bananenproduktion zum Selbstkostenpreis verkauft werden. In den letzten Monaten scheinen sich die Preise allmählich zu stabilisieren. In diesem Zusammenhang fordert der Bananensektor die Aktualisierung der POSEI-Beihilfen, wie es das Europäische Parlament bereits im vergangenen Februar getan hat (Pkt. 3.5.3), um die Zollzugeständnisse an die Bananenproduzenten aus Drittländern zu kompensieren und die Lebensfähigkeit der kanarischen Bananpflanzungen zu gewährleisten.

21 Auf Forderung des Sektors haben die öffentlichen Stellen einige spezifische Maßnahmen zur Unterstützung der

Tomatenproduktion in Gewächshäusern festgelegt, um diesem rückläufigen Trend entgegenzuwirken. Sie werden im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums durch eine nationale Beihilfe instrumentiert, d. h. ohne Kofinanzierung aus dem ELER. Ihr Budget geht zu gleichen Teilen (50 %) zu Lasten des zentralen Ministeriums und der Regierung der Kanarischen Inseln. Im Juli 2010 überwies das Ministerium an die Kanaren die ersten 10,4 Mio. EUR über diese Linie. Im Dezember 2010 kamen 3,5 Mio. hinzu. Sie werden in Form von Beihilfen zur Modernisierung und Verbesserung der Energieeffizienz der Gewächshäuser gezahlt und decken maximal 75 % der Gesamtinvestition. Zur Verbesserung der Verwaltung des Gemeinschaftsmarkts besteht andererseits eine spanisch-französische Kontaktgruppe für Tomaten, die 1997 im Rahmen des Gemischten Spanisch-Französiscen Ausschusses für Obst und Gemüse gebildet wurde.

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INFORMATIONEN ZU DEN VON DER DELEGATION BESUCHTEN INSELN LA PALMA: http://www.turismodecanarias.com/canary-islands-spain/tourism-office/la-palma-island/index.html TENERIFFA: http://www.turismodecanarias.com/canary-islands-spain/tourism-office/tenerife-island/index.html

GRAN CANARIA: http://www.turismodecanarias.com/canary-islands-spain/tourism-office/gran-canaria-island/index.html

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