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Die neue Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV Präsentation für die Kunden der Stadtreiniger Kassel

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  • Die neue Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV

    Präsentation für die Kunden der

    Stadtreiniger Kassel

  • Die neue Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV

    Gilt für:alle Gewerbebetriebe und deren Abfälle aus den Kapiteln 20 und 17 der AVV

    Gilt ab:August 2017

    Gilt nicht für:Krankenhausabfälle (Kapital 18 AVV) und gefährliche Abfälle nach KrWG (*-Abfälle)

    Gilt nicht für:Gemischt genutzte Grundstücke (Gewerbe+Wohnen) - §5 GewAbfV

  • Ziele der neuen Gewerbeabfallverordnung

    - Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierachie nach §§ 6-8 KrWG

    - Stärkung der Getrenntsammlung von Abfällen

    - Förderung des Recyclings und der stofflichen Verwertung

    - Transparenz bei der Erfüllung abfallwirtschaftlicher Pflichten (u.a. Dokumentationspflicht)

  • Getrenntsammlung von Abfällen

    Bisherige Pflicht zur Getrenntsammlung:

    -Papier-Glas-Kunststoff-Metall-Bioabfall

    Pflichten durch die neue GewAbfV:

    -Papier bleibt-Glas bleibt-Kunststoff bleibt-Metall bleibt-Bioabfall bleibt-Textilien zusätzlich-Holz zusätzlich

    Pflicht zur besseren Getrenntsammlung von gewerblichen Abfällen nach § 3 Abs. 1 GewAbfV

    War die Getrennthaltung in der Vergangenheit nicht möglich, wurden viele Gewerbeabfälle in gemischter Form als Abfall zur Verwertung (AzV-Gemisch) entsorgt.

    Auch die neue GewAbfV ermöglicht die Erzeugung solcher „AzV-Gemische“ (§ 4 Abs. 1). Dafür gelten aber nunmehr enge Grenzen. Gemische dürfen erzeugt werden, wenn

    A, eine technische Unmöglichkeit besteht – z.B. Platz für weitere Behälter fehlt.

    B, eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit besteht – z.B. durch zu hohe Kosten.

  • Kaskadenmodell zur Gewerbeabfallentsorgung

    Erzeuger von Gewerbeabfällen

    Kaskade 2: Vorbehandlung

    Kaskade 3: Hochwertige thermische Verwertung

    Kaskade 1: Pflicht zur Trennung am Anfallort

    Wenn die Pflicht zur Trennung am Anfallort aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht oder nur in Teilen realisierbar ist, entsteht die Pflicht, das erzeugte Gemisch einer Vorbehandlung zuzuführen(§4 Abs. 1). In der Vorbehandlung soll dann die stoffliche Trennung erfolgen.

    Ist das Gemisch aus technischund wirtschaftlichen Gründennicht vorzubehandeln (§4 Abs. 4),kann es direkt einer hochwertigenthermischen Verwertung zugeführtwerden.

    Trennung:-Papier-Glas-Kunststoff-Metall-Bioabfall-Textilien-Holz

    Pflicht zur Trennungnach § 3 Abs. 1

  • Getrenntsammlung von Abfällen

    Aus der Praxis:

    Gewerbebetriebe kommen ihrer Verpflichtung nach einer verstärkten Getrennthaltung von Abfällen nach und führen neue Trennsysteme für solche Abfälle ein, wo dies aus technischen und wirtschaftlichen Gründen möglich ist.

    -Papier schon vorhanden-Glas schon vorhanden-Metall schon vorhanden-Bioabfall wird zusätzlich eingeführt-Holz wir zusätzlich eingeführt-Kunststoff techn. + wirtsch. nicht möglich-Textilien techn. + wirtsch. nicht möglich

    Für Gewerbeabfälle, deren weitere Trennung aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, wird an der Entsorgung als AzV-Gemisch festgehalten. (§4 Abs. 1 GewAbfV)

  • Kaskadenmodell: Idealfall (90/10

    Erzeuger von Gewerbeabfällen

    Kaskade 3: thermische Verwertung

    Kaskade 1: Pflicht zur Trennung am Anfallort

    Trennung:

    -Papier-Glas-Kunststoff-Metall-Bioabfall-Textilien-Holz

    Nur im Rahmen einer mehr als 90 prozentigen Trennung der Abfälle direkt beim Erzeuger kann die Vorbehandlungspflicht für die verbleibenden 10% AzV-Gemisch entfallen und die hochwertige thermische Verwertung direkt in Anspruch genommen werden. Hier besteht ferner die Pflicht die Getrennthaltungsquote durch einen zugelassenen Sachverständigen gem. §3 Abs. 5 GewAbfV zu bestätigen lassen.

    Praxis: eher seltener Fall mit klar geregelter Dokumentationsnotwendigkeit.

    90% aller Abfällewerden getrennt

  • Kaskadenmodell: Regelfall

    Erzeuger von Gewerbeabfällen

    Kaskade 2: Vorbehandlung

    Kaskade 1: Pflicht zur Trennung am Anfallort

    Trennung:

    -Papier-Metall-Holz

    70% aller Abfällewerden getrennt

    Kaskade 3: thermische Verwertung

    30% der Abfälle gehen als Gemisch in eine Vorbehandlung oder in die therm. Verwertung

    Der Erzeuger muss klar dokumentieren, warum er nur Teilströme trennt und ein Gemisch der Vorbehandlung zuführt.Im Falle einer Umgehung der Vorbehandlung muss er mit dem Entsorger begründen, warum dies erfolgt.

  • Kaskadenmodell: keine Trennung

    Erzeuger von Gewerbeabfällen

    Kaskade 2: Vorbehandlung

    Kaskade 1: Pflicht zur Trennung am Anfallort

    Trennung:keine Abfällewerden getrennt

    Kaskade 3: thermische Verwertung

    100% der Abfälle gehen als Gemisch in eine Vorbehandlung oder die therm. Verwertung

    Diesen Fall wird es nur noch in begrenzter und genauestens zu begründender Ausnahme geben.

  • Dokumentationspflichten

    Dokumentation der Getrennthaltung

    Wer muss dokumentieren?Erzeuger und Besitzer der Abfälle

    Wie muss dokumentiert werden?Mit -Lageplänen

    -Fotos-Liefer- u. Wiegescheine

    Es ist zu dokumentieren wer die einzelnenFraktionen entsorgt und welche Menge entsorgt wird. Derjenige, der die Abfallfraktion entsorgt muss dem Erzeuger erklären, was mit dessen Abfall geschieht (z.B. Recycling in Papierfabrik)

    Wie oft ist zu dokumentieren?Die Dokumentation des Erzeugers soll einmal erstellt und dann zeitnah aktualisiert werden. (jährlich)

    Die jeweilige Dokumentation ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.

    Dokumentation einer Ausnahme der Getrennthaltung dann Vorbehandlung

    Wer muss dokumentieren?Erzeuger und Besitzer der Abfälle müssen die Umstände, die zur technischen Unmöglichkeit oder wirtschaftlichen Unzumutbarkeit einer Getrennthaltung führen, dokumentieren.

    Wie muss dokumentiert werden?Mit Lageplänen, Fotos dass es z.B. keinen weiteren Platz für zusätzliche Behälter gibt. (technisch)

    Mit Kostenbetrachtungen, die eine Getrennthaltung sehr teuer gestalten. (wirtschaftlich)

    Muss der Entsorgungsweg der Gemische dokumentiert werden?Ja, die Zuführung der Gemische zu einer Vorbehandlungsanlage ist zu dokumentieren. Der Entsorger muss dies dem Erzeuger bestätigen.

    Wie oft ist zu dokumentieren?Eine zeitnahe Aktualisierung muss bei wesentlichen Änderungen der Rahmenbedingungen zeitnah vorgenommen werden, ansonsten jährlich.

    Dokumentation einer Ausnahme der Vorbehandlung + Zuführung zur hochwertigen Verwertung

    Wer muss dokumentieren?Erzeuger und Besitzer der Abfälle

    Wie muss dokumentiert werden?Die Umstände, die dazu führen, dass die Zuführung der Gemische zu einer Vorbehandlungsanlage technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, müssen dargestellt werden.Die Verordnung enthält keine abschließenden Vorgaben darüber, wie die Dokumentation erfolgen soll. Am sinnvollsten erscheint eine gemeinsame Bewertung von Erzeuger, Entsorger und Vorbehandlungsanlage.Abfälle, die nicht vorbehandlungsfähig sind, müssen einer hochwertigen (u.a. thermischen) Verwertung zugeführt werden. Auch dies ist zu dokumentieren.90/10 Regel beachten!

    Wie oft ist zu dokumentieren?Eine zeitnahe Aktualisierung bei wesentlicher Änderung der Rahmenbedingungen, ansonsten jährlich.

  • Dokumentation der Abfallströme

    Dokumentation der Abfallströme nach GewAbfVDatenblatt

    Werner Müller GmbHMüllergasse 134123 Kassel

    Verantwortlicher für die Abfallentsorgung: Herr Müller

    Im Unternehmen anfallende Abfälle Getrenntsammlung

    Fraktion ja nein Sammelsystem Leerungszyklus Entsorgungsunternehmen techn. nicht wirtschaftlich nichtBioabfall ja 1x80 l Behälter 14 tägig Stadtreiniger KasselMetall nein kein AnfallHolz nein kein AnfallGlas nein kein AnfallKunststoff nein nicht genug PlatzTextilien nein kein AnfallPapier ja 1x1.100 l Behälter 14 tägig Stadtreiniger KasselAzV ja 1x1100 l Behälter 14 tägig Stadtreiniger KasselAndereRestmüll ja 80 l Behälter 14 tägig Stadtreiniger kassel

    Erklärung:Bei der Fa. Werner Müller fallen insgesamt nur wenig Gewerbeabfälle an. Der AzV wird von den Stadtreinigern Kassel entsorgt und einer Sortieranlage nach GewAbfV zugeführt. Die Bestätigung der StadtreinigerKassel über diese Verwertung liegt als Anlage vor.

  • Dokumentation der Abfallströme

    Dokumentation der Abfallströme nach GewAbfVMengendokumentation

    2017 Alle Mengen in MgKunde Trennung Bioabfall Papier Holz Kunststoff Textilien Glas Metall AzV Gemisch Gesamtmenge WertstoffanteilWerner Müller GmbH Ja/Nein ja ja nein nein nein nein nein ja

    Menge 0,97 1,45 0 0 0 0 0 2,08 4,5 53,78%

    %-Anteil 21,56% 32,22% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 46,22%

    2018 Alle Mengen in MgKunde Trennung Bioabfall Papier Holz Kunststoff Textilien Glas Metall AzV Gemisch Gesamtmenge WertstoffanteilWerner Müller GmbH Ja/Nein ja ja nein nein nein nein nein ja

    Menge 0 0,00%

    %-Anteil

    2019 Alle Mengen in MgKunde Trennung Bioabfall Papier Holz Kunststoff Textilien Glas Metall AzV Gemisch Gesamtmenge WertstoffanteilWerner Müller GmbH Ja/Nein ja ja nein nein nein nein nein ja

    Menge 0 0,00%

    %-Anteil

  • Dokumentation der Abfallströme

    Die Stadtreiniger Kassel bestätigen der Firma Werner Müller GmbH, dass deren AzV-Gemisch in einer Vorbehandlungsanlage nach GewAbfV ordnungsgemäß behandelt wird. § 4 Abs. 1 und Abs. 2

    Die Firma Werner Müller GmbH und die Stadtreiniger Kassel sind nach einer gemeinsamen Sichtung des AzV-Gemisches zur der Auffassung gelangt, dass dieses Gemisch nicht vorbehandlungsfähig ist und damit einer hochwertigen thermischen Verwertung zugehführt werden muss. § 4 Abs. 4

    Die Firma Werner Müller trennt Bioabfälle und Papier, deren Entsorgung durch die Stadtreiniger Kassel erfolgt. Holz, Kunststoffe, Textilien, Metall und Glas fallen nur in geringen Mengen an, so dass eine Getrennthaltung zu kostenintensiv wäre. Für diese Abfälle steht eine Entsorgung als AzV Gemisch zur Verfügung. Für Abfälle zur Beseitigung nutzt das Unternehmen eine 80l Restmülltonne.

  • Dokumentation der Abfallströme

    Umrechnungstabelle Volumen/Gewicht

    Werden Abfälle mittels einer Regelentsorgung z. B. 240 l Tonne 14 tägige Leerungentsorgt, muss das entsorgte Volumen in ein Gewicht umgerechnet werden.Dazu dienen Volumenrichtwerte u. a. des Landes Bayern und der Stadt Hamburg.

    Richtwertatbelle Stadtreiniger Kassel

    FraktionTonnengrößein Liter

    durchschnittliches Gewichtpro Leerung in kg

    AzV 770 60-75 kg1.100 90-120 kg

    Biomüll 80 32-35 kg120 48-55 kg240 90-100

    Papier 240 20-30 kg1.100 80-140 kg

    Restmüll 80 8-10 kg120 12-15 kg240 24-28 kg770 77-85 kg1.100 100-120 kg

    Textilien Umrechnungsfaktor = 80-100 kg/cbmHolz Umrechnungsfaktor = 100-200 kg/cbmGlas Umrechnungsfaktor = 1200 kg/cbmKunststoff Umrechnungsfaktor = 20-40 kg/cbmMetall Umrechnungsfaktor abhängig von Metallart

    Richtwerte auf Basis 100% Verfüllung. Abweichungen möglich.

    Deckblatt (2)

    Dokumentation der Abfallströme nach GewAbfV

    Datenblatt

    Werner Müller GmbH

    Müllergasse 1

    34123 Kassel

    Verantwortlicher für die Abfallentsorgung: Herr Müller

    Im Unternehmen anfallende AbfälleGetrenntsammlung

    FraktionjaneinSammelsystemLeerungszyklusEntsorgungsunternehmentechn. nichtwirtschaftlich nicht

    Bioabfallja1x80 l Behälter14 tägigStadtreiniger Kassel

    Metallneinkein Anfall

    Holzneinkein Anfall

    Glasneinkein Anfall

    Kunststoffneinnicht genug Platz

    Textilienneinkein Anfall

    Papierja1x1.100 l Behälter14 tägigStadtreiniger Kassel

    AzVja1x1100 l Behälter14 tägigStadtreiniger Kassel

    Andere

    Restmüllja80 l Behälter14 tägigStadtreiniger kassel

    Erklärung:

    Bei der Fa. Werner Müller fallen insgesamt nur wenig Gewerbeabfälle an.

    Der AzV wird von den Stadtreinigern Kassel entsorgt und einer Sortieranlage nach GewAbfV zugeführt. Die Bestätigung der Stadtreiniger

    Kassel über diese Verwertung liegt als Anlage vor.

    Deckblatt

    Dokumentation der Abfallströme nach GewAbfV für das Jahr 2017

    Datenblatt

    Press- und Metallwerk Müller

    Bettenhäuser Straße 8-12

    34266 Niestetal

    Verantwortlicher für die Abfallentsorgung: Herr Reinhard Müller

    Im Unternehmen anfallende AbfälleGetrenntsammlung

    FraktionjaneinSammelsystemLeerungszyklusEntsorgungsunternehmentechn. nichtwirtschaftlich nicht

    Bioabfallja1x240 l Behälter14 tägigRegionale Abfallentsorgung KS

    Metallja4 cbm Mulde, Gitterboxen, Spänewanneauf AbrufTrillhof Handeslges.

    Holzjalose Sammlungauf AbrufArosa Gmbh

    Glasneinkein Platz

    KunststoffjaFoliensäckemonatlichEFN GmbH

    Textiliennein200% Kosten

    Papierja2x1100 l BehälterwöchentlichEFN GmbH

    AzVja1x1100 l Behälter als Gemisch14 tägigEFN GmbH

    Restmüllja80 l Behälter14 tägigRegionale Abfallentsorgung KS

    Erklärung:

    Beim Abfall zur Verwertung (AzV) handelt es sich um ein Abfallgemisch, das im gesamten Unternehmer anfällt. Der Verwertungspartner, die

    EFN GmbH hat bestätigt, dass der Abfall entsprechend der GewAbfV einer Vorbehandlungsanlage zugeführt wird.

    Die Mengendokumentation erfolgt jährlich und ist mit den Entsorgungspartner abgestimmt.

    Datum:Unterschrift:

    Tabelle1 (2)

    Dokumentation der Abfallströme nach GewAbfV

    Mengendokumentation

    2017Alle Mengen in Mg

    KundeTrennungBioabfallPapierHolzKunststoffTextilienGlasMetallAzV GemischGesamtmengeWertstoffanteil

    Werner Müller GmbHJa/Neinjajaneinneinneinneinneinja

    Menge0.971.45000002.084.553.78%

    %-Anteil21.56%32.22%0.00%0.00%0.00%0.00%0.00%46.22%

    2018Alle Mengen in Mg

    KundeTrennungBioabfallPapierHolzKunststoffTextilienGlasMetallAzV GemischGesamtmengeWertstoffanteil

    Werner Müller GmbHJa/Neinjajaneinneinneinneinneinja

    Menge00.00%

    %-Anteil

    2019Alle Mengen in Mg

    KundeTrennungBioabfallPapierHolzKunststoffTextilienGlasMetallAzV GemischGesamtmengeWertstoffanteil

    Werner Müller GmbHJa/Neinjajaneinneinneinneinneinja

    Menge00.00%

    %-Anteil

    Tabelle1

    Dokumentation der Abfallströme nach GewAbfV

    Mengendokumentation

    2017

    KundeTrennungBioabfallPapierHolzKunststoffTextilienGlasMetallAzV GemischGesamtmengeWertstoffanteil

    Herkules PresswerkJa/Neinjajajajaneinneinjaja

    Heerdt GmbHMenge0.971.452.451.230013.452.0821.6390.38%

    %-Anteil4.48%6.70%11.33%5.69%0.00%0.00%62.18%9.62%

    Tabelle2

    Umrechnungstabelle Volumen/Gewicht

    Werden Abfälle mittels einer Regelentsorgung z. B. 240 l Tonne 14 tägige Leerung

    entsorgt, muss das entsorgte Volumen in ein Gewicht umgerechnet werden.

    Dazu dienen Volumenrichtwerte u. a. des Landes Bayern und der Stadt Hamburg.

    Richtwertatbelle Stadtreiniger Kassel

    FraktionTonnengrößein Literdurchschnittliches Gewichtpro Leerung in kg

    AzV77060-75 kg

    1,10090-120 kg

    Biomüll8032-35 kg

    12048-55 kg

    24090-100

    Papier24020-30 kg

    1,10080-140 kg

    Restmüll808-10 kg

    12012-15 kg

    24024-28 kg

    77077-85 kg

    1,100100-120 kg

    TextilienUmrechnungsfaktor = 80-100 kg/cbm

    HolzUmrechnungsfaktor = 100-200 kg/cbm

    GlasUmrechnungsfaktor = 1200 kg/cbm

    KunststoffUmrechnungsfaktor = 20-40 kg/cbm

    MetallUmrechnungsfaktor abhängig von Metallart

    Richtwerte auf Basis 100% Verfüllung. Abweichungen möglich.

  • GewAbfV - kinderleicht

    Ansprechpartner:

    Torsten Wiedelbach 5003-210

    Osman Duygu 5003-178

    Ulrike Schimann 5003-179

    Armin Körbs 5003-172

    Foliennummer 1Foliennummer 2Foliennummer 3Foliennummer 4Foliennummer 5Foliennummer 6Foliennummer 7Foliennummer 8Foliennummer 9Foliennummer 10Foliennummer 11Foliennummer 12Foliennummer 13Foliennummer 14Foliennummer 15