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www.bundesnetzagentur.de Die Qualitätsregulierung Strom und Gas als besondere Ausprägung der Versorgungssicherheit Dr. Bodo Herrmann, Leiter des Referats Anreizregulierung 3. Göttinger Tagung zu aktuellen Fragen zur Entwicklung der Energieversorgungsnetze 12.–13. Mai 2011, Paulinerkirche Göttingen

Die Qualitätsregulierung Strom und Gas als besondere ... · ASIDI (Mittelspannung) der Jahre 2007-2009 3. Qualitätsregulierung Strom ab 2012. 15 Qualitätsregulierung Netzzuverlässigkeit

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www.bundesnetzagentur.de

Die Qualitätsregulierung Strom und Gas als besondere Ausprägung der VersorgungssicherheitDr. Bodo Herrmann, Leiter des Referats Anreizregulierung

3. Göttinger Tagung zu aktuellen Fragen zur Entwicklung der Energieversorgungsnetze12.–13. Mai 2011, Paulinerkirche Göttingen

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Übersicht

1. Qualitätsregulierung als notwendiges Regulierungsinstrument

2. Die Qualitätsregulierung der Netze in Europa und in Deutschland

3. Qualitätsregulierung Strom ab 20124. Qualitätsregulierung Gas5. Qualitätsregulierung als elementare Aufgabe der

Energieregulierung

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1. Qualitätsregulierung als notwendiges Regulierungsinstrument

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§ 1 EnWG

sichere Versorgung preisgünstige Versorgung

§ 21a EnWG

Berücksichtigung der Versorgungsqualität

§§ 18 - 21 ARegV

Qualitätselement

1. Qualitätsregulierung als notwendiges Regulierungsinstrument

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1. Qualitätsregulierung als notwendiges Regulierungsinstrument

Anreizregulierung: Effizienzbasierte Erlösobergrenzen seit 2009

Anreize zur Effizienzsteigerung - Kosteneffizienz

Zusätzliche Renditechance für Netzbetreiber

Entlastung der Netzkunden durch niedrigere Netznutzungsentgelte

Jedoch:Ausschließliche Fokussierung auf Effizienzsteigerung

Gefahr, dass Kostensenkungen zu Lasten der Versorgungsqualität gehen

Qualitätsregulierung als notwendiger Bestandteil der Anreizregulierung Pflicht zur Einführung einer Qualitätsregulierung

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2. Die Qualitätsregulierung der Netze in Europa und in Deutschland

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2. Die Qualitätsregulierung der Netze in Europa und in Deutschland

Europäische Nachbarländer:

Einführung Qualitätsregulierung: Norwegen 2001, UK 2002, Niederlande 2006 etc.

„Regulierungserfahrung“ in Sachen Versorgungsqualität

Umsetzung variiert von Land zu Land

Ähnliche Ziele: Erhaltung, Verbesserung oder Optimierung der Versorgungsqualität

Deutschland:

Betritt „Neuland“ mit dem Start der Qualitätsregulierung Orientierung an europäischen Erfahrungen

Unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen sind zu beachten

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Versorgungs-

zuverlässig-

keit

Versorgungs-

sicherheit

Produkt-

qualität

Versorgungsqualität

Aspekte der Versorgungsqualität:

Internationales Verständnis

Service-

qualität

2. Die Qualitätsregulierung der Netze in Europa und in Deutschland

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Versorgungsqualität

Aspekte der Versorgungsqualität:

Internationales Verständnis Verständnis nach ARegV

Netz-

zuverlässig-

keit

Versorgungs-

sicherheit

Produkt-

qualität

Service-

qualität

Netz-

leistungs-

fähigkeit

Produktqualität als Teil der Versorgungszuverlässigkeit

kein Bestandteil des Q-Elements

neu!

2. Die Qualitätsregulierung der Netze in Europa und in Deutschland

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2. Die Qualitätsregulierung der Netze in Europa und in Deutschland

Netzzuverlässigkeit in Deutschland:

Hohe Netzzuverlässigkeit bzgl. Strom und Gas im europäischen Vergleich

Durchschnittliche Versorgungsunterbrechung Strom in Minuten je angeschlossenem Letztverbraucher für 2009: 14,63 Minuten

Dieser Wert umfasst jedoch nur ungeplante Unterbrechungen Versorgungsunterbrechungen länger als 3 Minuten

Geplante Versorgungsunterbrechungen sind keine vernachlässigbare Größe

Kurze Unterbrechungen (< 3 Minuten) werden bisher nicht erhoben, können aber größere Schäden für Industrie verursachen

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2. Die Qualitätsregulierung der Netze in Europa und in Deutschland

Wachsende Bedeutung einer zuverlässigen Stromversorgung

Industriestandort Deutschland:

Hohe Anforderungen an die Netzzuverlässigkeit

Haushaltskunden: Steigendes Zuverlässigkeits-Bedürfnis mit technologischem Fortschritt

Wandel: Stromversorgung wird unter dem Aspekt der Netzzuverlässigkeit vom low interest product zum high interest product

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3. Qualitätsregulierung Strom ab 2012

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Bisherige Milestones:

Beratungsprojekt zur Ausgestaltung des Q-Elements (Netzzuverlässigkeit Strom) mit Consentec/Frontier/FGH

Zwei Arbeitstreffen mit der Branche im Jahr 2009

Konsultation der Eckpunkte Q-Element am 15.12.2010

Austausch mit den Landesregulierungsbehörden

Austausch mit europäischen Regulierungsbehörden

Gespräche mit Verbänden und Netzbetreibern

Festlegung zur Datenabfrage durch Beschlusskammer 8

3. Qualitätsregulierung Strom ab 2012

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Qualitätsregulierung Netzzuverlässigkeit Strom (1):

Start der Grundvariante: 01.01.2012

Qualitätselement erlöswirksam für 2012 und 2013

Qualitätselement nur für Nieder- und Mittelspannungsebene

Qualitätselement nur für Netzbetreiber im Regelverfahren

Erlösanpassung durch Bonus-/Malussystem bei Abweichung von Referenzwerten

Kenngrößen zur Bildung von Referenzwerten: SAIDI (Niederspannung) bzw. ASIDI (Mittelspannung) der Jahre 2007-2009

3. Qualitätsregulierung Strom ab 2012

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Qualitätsregulierung Netzzuverlässigkeit Strom (2):

Referenzwerte

sind als gewichtete Durchschnittswerte aller Netzbetreiber zu ermitteln

müssen gebietsstrukturelle Unterschiede berücksichtigen: Lastdichte als Strukturparameter

Keine Zielvorgaben und Anpassungspfade im Sinne von bindenden Vorgaben für Netzplanung und -betrieb

Anreizsystem mit Referenzwerten, die eine Über- oder Unterschreitung zulassen (unternehmerisches Kalkül des Netzbetreiber)

3. Qualitätsregulierung Strom ab 2012

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Qualitätsregulierung Netzzuverlässigkeit Strom (3):

Monetarisierung der Abweichung der Kennzahl vom Referenzwert:

Bisher keine Kundenumfragen in Deutschland

Analytische Methoden zur Bestimmung des Wertes einer nicht gelieferten Energiemenge

Symmetrische Kappung von Bonus und Malus zur Begrenzung der Auswirkungen auf die Erlösobergrenze

3. Qualitätsregulierung Strom ab 2012

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Malus

SAIDI/ASIDI Ref

SAIDI/ASIDI NB2

SAIDI/ASIDI NB1

100%

Bonus

Qualität

Qualitäts-Erlös-Funktion

3. Qualitätsregulierung Strom ab 2012

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Grundvariante:

Einfach, transparent u. nachvollziehbar

Ausbaufähiger, solider Anfang

Erweiterungsvariante:

Soll den erkannten Bedürfnissen Rechnung tragen, etwa durch Einbeziehung von kurzen Versorgungsunterbrechungen (< 3 Minuten) weiteren Kennzahlen, z.B. „nicht gelieferte Energie“ oder „nicht

gedeckte Last“ Durchführung von Kundenumfragen

Q-Regulierung als lernendes, sich fortentwickelndes System

3. Qualitätsregulierung Strom ab 2012

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4. Qualitätsregulierung Gas

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4. Qualitätsregulierung Gas

Forschungsprojekt WIK: Befragung betroffener Stakeholder & Workshop im Juni 2010

Teilnahme an Meilensteinsitzungen des DVGW zur Qualitätsregulierung Gas 2009 – 2010

Erfahrungsaustausch mit anderen europäischen Regulierungsbehörden

Sinnvolle Kennzahlenbildung schwierig

Technische Sicherheit als Treiber der Netzzuverlässigkeit ?!

Fokus auf Netzleistungsfähigkeit ?!

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5. Qualitätsregulierung als elementare Aufgabe der Energieregulierung

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5. Q-Regulierung als elementare Aufgabe der Energieregulierung

Aspekte der Versorgungsqualität spielen in der Regulierungsrealität bislang eine eher untergeordnete Rolle

Aber: Getätigte bzw. unterlassene Netzinvestitionen und -maßnahmen wirken sich erst mit – teilweise erheblicher –Zeitverzögerung auf die Versorgungsqualität aus (time lag)

Daher: Fokus der Regulierung auf Versorgungsqualität ist notwendig

Andernfalls: Gefahr des Wiegens in einer (nur) vermeintlichen „Versorgungs“-Sicherheit

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5. Q-Regulierung als elementare Aufgabe der Energieregulierung

„Cheap electricity does not really mean anything if there are constant interruptions in the supply“1

Energieversorgung ist nur gewährleistet, wenn Energie auch tatsächlich beim Kunden „ankommt“

Unter diesem Aspekt bedeutet Qualitätsregulierung

Netzbetreiber dürfen die Versorgungsqualität nicht vernachlässigen

Kunde steht im Zentrum der (Qualitäts-)Regulierung

Qualitätsregulierung ist eine elementare Aufgabe der Energieregulierung!

1 Ajodhia/Hakvoort 2005

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Dr. Bodo HerrmannLeiter des Referats Anreizregulierung

E-Mail: [email protected]

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Back up

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§ 20 (1) ARegV: Zulässige Kennzahl zur Bewertung der Netzzuverlässigkeit:Dauer der Unterbrechung der Energieversorgung

NS: SAIDI =∑(Dauer*unterbrochene LV)

angeschlossene LV

MS: ASIDI =∑(Dauer*inst. Bemessungsscheinleistung der ausgefallenen NKT und LVT)

inst. Bemessungsscheinleistung aller NKT und LVT

SAIDI = System Average Interruption Duration Index ASIDI = Average System Interruption Duration Index

LV = LetztverbraucherNKT = NetzkuppeltransformatorenLVT = Letztverbrauchertransformatoren