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Die regionale Ebene in den Programmen INTERREG IV B und C am Beispiel von Baden- Württemberg Strukturen, Rolle & Aufgaben Christine Krammer-Bensegger

Die regionale Ebene in den Programmen INTERREG IV B und C am Beispiel von Baden-Württemberg

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Die regionale Ebene in den Programmen INTERREG IV B und C am Beispiel von Baden-Württemberg. Strukturen, Rolle & Aufgaben Christine Krammer-Bensegger. Strukturfonds und Ziele Ziel 3 - Europäische Territoriale Zusammenarbeit Übersicht Ziel 3 B und C in Baden-Württemberg - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Die regionale Ebene in den Programmen INTERREG IV B und C am Beispiel von Baden-Württemberg

Die regionale Ebene in den Programmen INTERREG IV B und C am Beispiel von

Baden-Württemberg

Strukturen, Rolle & Aufgaben

Christine Krammer-Bensegger

Page 2: Die regionale Ebene in den Programmen INTERREG IV B und C am Beispiel von Baden-Württemberg

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Agenda

Strukturfonds und Ziele

Ziel 3 - Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Übersicht Ziel 3 B und C in Baden-Württemberg

Ziel 3 B-Programm-Strukturen

Ziel 3 B-Besonderheiten: Transnationalität, Prioritäten, EU-Beihilferecht

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Ziele, Strukturfonds und -instrumente 2007-2013

EFRE ESFESFKohäsions-

fondsKonvergenz (Ziel 1)

Regionale Wettbewerbs-fähigkeit und Beschäftigung

(Ziel 2)

Europäische TerritorialeZusammenarbeit (Ziel 3)

EFRE

EFRE

ESFESF

Infrastruktur, Innovation,

Investitionenetc.

Ausbildung,Beschäftigung

etc.

Mitgliedstaaten mitBSP/Kopf <90%

Umwelt- & Verkehrs-infrastrukturen,

erneuerbare Energien

alle Mitgliedstaaten und Regionen

ZieleStrukturfonds und -instrumente

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Kohäsionspolitik 2007-2013

3 Ziele

307,6 Mrd. EUR(0,41% des EU-BNE)

Konvergenz (Ziel 1) 81,7% (251,3 Mrd. EUR)

Programme undInstrumente

Förderfähigkeit Schwerpunkte Mittel

Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (Ziel 2) 15,8% (48,79 Mrd. EUR)

Nationale und regionale Pro-gramme EFREESF

Kohäsionsfonds

Regionen mit BIP/Kopf75% in der EU25

Statistischer EffektRegionen mit BIP/Kopf

75% in der EU15 und >75% in der EU25

Mitgliedstaaten mitBSP/Kopf 90%

in der EU25

Innovation; Umweltschutz/ Risikovorsorge; Zugang; Infrastrukturen; Humanresourcen; Verwaltungskapazität

Verkehr(TENs); Umweltvorhaben; nachhaltige Verkehr- und Energieinfrastruktur

57,6%= 177,29 Mrd. EUR

4,1%= 12,52 Mrd. EUR

20,0%= 61,42 Mrd. EUR

Regionale Programme (EFRE) nationale Programme(ESF)

"Phasing-in"(EFRE)

im Prinzip alle Regionen ausserhalb "Konvergenz"; Mitgliedstaaten schlagen

ein Liste vor (NUTS I or II)

Regionen mit Ziel 1-Statuszwischen 2000-06 undnicht vom Konvergenz-

ziel betroffen

Innovation; Umweltschutz/ Risikovorsorge; Zugang; Europ. Beschäftigungs- strategie (EBS)

Innovation; Umweltschutz/ Risikovorsorge; Zugang; Europ. Beschäftigungs- strategie (EBS)

15.5%EUR 38,4 Mrd.

3.4%EUR 10,38 Mrd.

Grenzüberschreitendeund transnationale

Programme, interregionaleZusammenarbeit(EFRE)

Grenzregionen, trans-nationale Koopera-tionsräume, Netz-

werke

Innovation; Umweltschutz/ Risikovorsorge; Zugang; Bildung, Kultur

davon:77.6% grenzüber.18.5% transnational 3.9% interregional + ENPI

Europäische territoriale Zusammenarbeit (Ziel 3) 2,44% (7.5 Mrd. EUR)

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Ziel 3: Europäische Territoriale Zusammenarbeit

• Politischer Rahmen:

Fokus auf der Lissabon Agenda (Wettbewerbsfähigkeit & Innovation, Unternehmertum) und Göteborg Zielsetzungen (nachhaltige Entwicklung, Klimawandel, Risikomanagement)

• Strategischer Rahmen:

Kohäsionspolitik für Wachstum und Beschäftigung – Strategische Leitlinien 2007-2013

• Rechtlicher Rahmen:

Strukturfondsverordnungen: Grundverordnung, EFRE, ESF, Kohäsionsfonds, EVTZ, DurchführungsVO

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Ziel 3 B in Baden-Württemberg 2007- 2013

Teilnahme an drei transnationalen Kooperationsräumen (B):

- Alpenraum

- Mitteleuropa (= Central Europe)

- Nordwesteuropa NWE

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Ziel 3 C – Interregionale Zusammenarbeit 2007-2013

• deckt ganz Europa ab

• 321 Mio. € EFRE

• bis zu 75 % EFRE(max. 85 % inKonvergenzgebieten)

• Innovation

• Regions for Economic Change

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Monitoring Committee/ Program Committee

CertifyingAuthority

ManagingAuthority

JointTechnicalSecretariat

Group ofAuditors

AuditAuthority

1st levelcontrolbodies Project Lead Partners

Project Partner Project Partner Project Partner

ContactPoints

Ziel 3 B-Programm-Strukturen

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Ziel 3 B Programme

Was bedeutet Transnationalität?

• Minimalvoraussetzung: 2-3 Partner aus 2-3 Mitgliedstaaten, aber Achtung: kein GÜZ!

• Themen mit einer transnationalen Dimension, die für den Kooperationsraum von zentraler Bedeutung sind

• Problemstellungen und Herausforderungen, die eine transnationale Kooperation erfordern, um zu langfristigen nachhaltigen Lösungen zu kommen

• Gemeinsame Entwicklung und/oder Transfer von übertragbaren innovativen Lösungsansätzen

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Gezielter und ergebnisorientierter Ansatz insbesondere zur Erreichung der Ziele von Lissabon und Göteborg. Vor allem sollen die neuen Programme:

-neue Akteure auf den Gebieten Innovation, wirtschaftliche Entwicklung und Umwelt erreichen

-aus vergangenen und aktuellen Aktivitäten und Initiativen Nutzen ziehen und einen besseren Umgang mit verfügbarem Wissen fördern

-sich mehr auf die Vorbereitung konkreter Investitionen konzentrieren und die Entwicklung und Durchführung von Projekten fördern, die von herausragender strategischer Bedeutung für den jeweiligen Programmraum sind.

Was ist neu bei den Ziel 3 B Programmen?

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Ziel 3 B-Programm-Prioritäten

• Priorität 1 Innovation : Entwicklung der wissensbasierten Wirtschaft / Verbesserung der Innovationsbedingungen / Stimulierung von Innovation, Unternehmertum sowie Stärkung von Forschung und Innovationskapazitäten bei KMU

• Priorität 2 Umwelt: Nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen und natürlicher und technischer Risken / Verantwortungsbewusste Nutzung und Schutz der Umweltpotentiale / Schutz, Management und Nutzung der natürlichen und kulturellen Potenziale

• Priorität 3 Erreichbarkeit: Verbesserung der Verbindungsqualität in NWE durch Unterstützung intelligenter und nachhaltiger Transport- und IuK-Lösungen / Stärkung des Zusammenhalts / Verbesserung des Zugangs zu Dienstleistungen und Erhöhung der Erschließungsqualität

• Priorität 4 Attraktive Städte & Regionen: Förderung starker und prosperierender Städte und Regionen / Stärkung der polyzentrischen Siedlungsstruktur / Förderung einer ausgeglichenen Raumentwicklung

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Bei Genehmigung der neuen Programme der transnationalen Zusammenarbeit hat die Kommission ausgeführt, dass die programmverantwortlichen Stellen die beihilferechtlichen Vorgaben einzuhalten haben.

Nach Art. 87 Abs. 1 EGV müssen folgende v i e r Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein, damit Beihilfe vorliegt:

1. Die Maßnahme muss dem begünstigten Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen

2. vom Staat oder aus staatlichen Mitteln gewährt werden3. im Einzelfall gewährt werden, d.h. sie darf nur bestimmte Unternehmen oder bestimmte

Produktionszweige begünstigen und 4. den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen oder den Wettbewerb zu

verfälschen drohen

Eine Notifizierung der Programme ist nicht praktikabel und daher nicht erfolgt.

Ziel 3 B Förderprogramme und europäisches Beihilferecht

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Projekte, die den Tatbestand einer Beihilfe erfüllen, sind denkbar. Die Anträge werden daher zusätzlich überprüft, ob die beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten sind. Diese Überprüfung erfolgt in den drei Programmen, an denen Baden-Württemberg beteiligt ist, wie folgt:

• Die Programme Alpenraum und Nordwesteuropa führen die Überprüfung auf der Ebene des Mitgliedsstaates durch. Bei Klärungsbedarf setzen sich nationale Stellen mit den Projektpartnern in Verbindung

• Das Programm Mitteleuropa verlangt bei der Antragstellung zusätzliche Angaben von den Projektpartnern sowie zu deren beihilferechtlichen Einschätzung des Antrags. Externe Experten und in einer weiteren Stufe nationale Stellen bewerten das Beihilferisiko

Für die bereits durchgeführten Calls und bei den angekündigten Calls kann bei beihilferechtlichen Problemfällen nach der De-minimis-Regel verfahren werden.

Ziel 3 B Förderprogramme und europäisches Beihilferecht

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De-minimis-Beihilfen nach der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag liegen bei geringfügigen Zuschüssen vor.

• Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 EUR nicht übersteigen.

• Für den Straßentransportsektor gilt ein besonderer Höchstbetrag von 100.000 EUR

Unter diesen Voraussetzungen besteht eine Anmeldepflicht nicht

Ziel 3 B Förderprogramme und europäisches Beihilferecht

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Nordwesteuropa

JTS: +33 (0) 3 20 78 55 [email protected]

NCP: Wolfgang Schneider+49 (0) 211 83 74 [email protected]

Alpenraum

JTS: +49 (0) 8031 36 27 [email protected]

NCP: Dr. Florian Ballnus+49 (0) 8821 943 16 [email protected]

Mitteleuropa

JTS: +43 (1) 4000 [email protected]

NCP: Bernd Diehl+49 (0) 351 4679 [email protected]

Interreg IVC

JTS: +33 (0) 328 144 [email protected]

IP: Ronald Lieske+49 (0) 381 45484 [email protected]

Wirtschaftsministerium BW

+49 (0) 711 123 - [email protected]

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