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Die Sicherung des Kindeswohls Ein Anliegen der Kindertagesstätten Jörg Maywald, Güstrow, 21.1.2008

Die S i cherung des K i ndeswohls Ein Anliegen der Kindertagesstätten

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Die S i cherung des K i ndeswohls Ein Anliegen der Kindertagesstätten. Jörg Maywald, Güstrow, 21.1.2008. Gliederung ______________________________________. Rechtliche Rahmenbedingungen Kindeswohl – was ist das eigentlich? Grundbedürfnisse und Grundrechte von Kindern - PowerPoint PPT Presentation

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Die Sicherung des Kindeswohls

Ein Anliegen der Kindertagesstätten

Jörg Maywald, Güstrow, 21.1.2008

Gliederung______________________________________

Rechtliche Rahmenbedingungen

Kindeswohl – was ist das eigentlich?

Grundbedürfnisse und Grundrechte von Kindern

Elternrechte und Kindeswohl

Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung

Wege des Handelns ...

Gliederung______________________________________

► Rechtliche Rahmenbedingungen

Kindeswohl – was ist das eigentlich?

Grundbedürfnisse und Grundrechte von Kindern

Elternrechte und Kindeswohl

Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung

Wege des Handelns ...

Kinderschutz: rechtliche Rahmenbedingungen________________________________________

Elternrecht, Kindeswohl und Wächteramt (Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz) starkes Elternrecht, bisher keine Kinderrechte im Grundgesetz Elternrecht an Wohl des Kindes gebunden

(treuhänderisches, fremdnütziges Recht) Wächteramt durch staatliche Gemeinschaft Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung

(§ 1631 Abs. 2 BGB)

Schutzpflicht bei Gefährdung des Kindeswohls keine Melde- oder Anzeigpflicht aber: (strafbewehrte) Pflicht zur Hilfeleistung

(§ 171 StGB Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht,§ 323c StGB unterlassene Hilfeleistung)

Zivilrechtliche Maßnahmen (§§ 1666, 1666a BGB)(bei Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls;Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Vorrang öffentlicher Hilfen)

Schutzauftrag der Jugendhilfe(§ 1 Abs. 3 SGB VIII: Jugendhilfe soll Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen;§ 8a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung)

Schutzauftrag von Einrichtungen und DienstenVerfahrensweise gemäß § 8a SGB VIII (KJHG)

________________________________________ Wahrnehmen/Erkennen gewichtiger Anhaltspunkte

für eine Kindeswohlgefährdung

Information der Leitung und kollegiale Beratung

Hinzuziehung insofern erfahrener Fachkraft (intern oder extern)

Risikoeinschätzung (Gespräch Fachkraft/Leitung/Mitarbeiter/in)(evtl. Anonymisierung der Daten)

Kontakt Eltern: Hinwirkung auf Inanspruchnahme von Hilfen(Vergewisserung über Inanspruchnahme und Wirksamkeit der Hilfe)

Im Falle nicht ausreichender Hilfe: Information des Jugendamts (Information an Eltern)

Bei dringender Gefahr: Information des Jugendamtsauch ohne Einwilligung der Eltern

Gliederung______________________________________

Rechtliche Rahmenbedingungen

► Kindeswohl – was ist das eigentlich?

Grundbedürfnisse und Grundrechte von Kindern

Elternrechte und Kindeswohl

Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung

Wege des Handelns ...

Kindeswohl: Rechtliche Orientierungen______________________________________

Kindeswohl als allgemeines Prinzipelterlicher und familienrichterlicher Entscheidungen(§§ 1627 bzw. 1697 a BGB)

Kindeswohl als unbestimmter Rechtsbegriff(→ Verweis auf Erkenntnisse der Medizin- und Sozialwissen-schaften)

Kindeswohl: Arbeitsdefinition_____________________________________

Wohl des Kindes(best interests of the child)

Ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handelnist dasjenige, welches die an denGrundbedürfnissen und Grundrechten orientierte,für das Kind jeweils günstigsteHandlungsalternative wählt.

Gliederung______________________________________

Rechtliche Rahmenbedingungen

Kindeswohl – was ist das eigentlich?

► Grundbedürfnisse und Grundrechte von Kindern

Elternrechte und Kindeswohl

Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung

Wege des Handelns ...

Grundbedürfnisse von Kindern________________________________________

Das Bedürfnis nach beständigen liebevollen Beziehungen

Das Bedürfnis nach körperlicher Unversehrtheit, Sicherheitund Regulation

Das Bedürfnis nach Erfahrungen, die auf individuelle Unterschiede zugeschnitten sind

Das Bedürfnis nach entwicklungsgerechten Erfahrungen

Das Bedürfnis nach Grenzen und Strukturen

Das Bedürfnis nach stabilen, unterstützenden Gemeinschaftenund kultureller Kontinuität

Das Bedürfnis nach einer sicheren Zukunft für die Menschheit

T. Berry Brazelton und Stanley I. Greenspan 2002

Das Gebäude der Kinderrechte_______________________________________

Rechte nach der UN-Kinderrechtskonvention

Schutzrechte (Protection)u.a. Recht auf Schutz: der Identität; vor Trennung von den Eltern;der Privatsphäre; vor Schädigung durch Medien; vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Vernachlässigung; vor sexuellem Missbrauch;vor wirtschaftlicher Ausbeutung; vor Suchtstoffen; vor Entführung;in Strafverfahren; vor Todesstrafe und lebenslanger Freiheitsstrafe;bei bewaffneten Konflikten; von Kinderflüchtlingen; von Minderheiten

Förderrechte (Promotion)u.a. Recht auf: Leben und Entwicklung; Familienzusammenführung;Versammlungsfreiheit; Zugang zu den Medien; Kontakt mit beiden Eltern; Förderung bei Behinderung; Gesundheitsförderung; Bildung; kulturelleEntfaltung; Ruhe, Freizeit, Spiel und Erholung; Integration geschädigter Kinder

Beteiligungsrechte (Participation)u.a. Recht auf: eigene Meindung und deren angemessene Berücksichtigung; Gehör; freie Meinungsäußerung; Freiheit des Gewissens und der Religion; Informationsbeschaffung und -weitergabe; Nutzung kindgerechter Medien

Gliederung______________________________________

Rechtliche Rahmenbedingungen

Kindeswohl – was ist das eigentlich?

Grundbedürfnisse und Grundrechte von Kindern

► Elternrechte und Kindeswohl

Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung

Wege des Handelns ...

Kinderrechte und Elternrechte ________________________________________

Elternrecht heißt vor allem Elternverantwortung.

Diese Verantwortung beinhaltet das Rechtund die Pflicht der Eltern, „das Kindbei der Ausübung seiner anerkannten Rechtein einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen“.

Artikel 5 UN-Kinderrechtskonvention

Gliederung______________________________________

Rechtliche Rahmenbedingungen

Kindeswohl – was ist das eigentlich?

Grundbedürfnisse und Grundrechte von Kindern

Elternrechte und Kindeswohl

► Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung

Wege des Handelns ...

Gefährdung: Definition_______________________________________

Gefährdung ist zu verstehen als

„eine gegenwärtig in einem solchen Maße

vorhandene Gefahr, dass sich bei einer

weiteren Entwicklung eine erhebliche

Schädigung mit ziemlicher Sicherheit

voraussehen lässt“.

(BGH FamRZ 1956, S. 350 = NJW 1956, S. 1434)

Kindeswohlgefährdung: Formen_______________________________________

Körperliche Misshandlung Seelische Misshandlung Vernachlässigung Sexueller Missbrauch Psychische Erkrankung der Eltern Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom Erleben häuslicher Gewalt Suchtabhängigkeit der Eltern

Gefährdungsursachen (nach § 1666 BGB)

________________________________________

Missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge

Vernachlässigung des Kindes

Unverschuldetes Versagen der Eltern

Gefährdung durch das Verhalten Dritter

Mangelnder Wille oder mangelnde Fähigkeitder Eltern zur Gefahrenabwehr

Risikoeinschätzung: Begriff________________________________________

Der Begriff der Risikoeinschätzung benennt einen speziellen Falleiner Diagnostik/sozialpädagogischen Fallverstehens,der sich auf die Grenzziehung zwischen einer bloßen

„Nicht-Gewährleistung einer dem Wohldes Kindes oder Jugendlichen entsprechenden Erziehung“(§ 27 SGB VIII)

und einer

„Gefährdung des Kindeswohls“(§§ 8a SGB VIII, 1666 BGB) bezieht.

(Reinhold Schone 2006)

Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung_________________________________________

Art der möglichen Schädigung

Erheblichkeit von Schädigungen

Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts

Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Gefahrenabwehr (Problemakzeptanz, Problem-kongruenz, Hilfeakzeptanz)

Verfügbarkeit notwendiger und geeigneter Mittelzur Gefahrenabwehr

(Reinhold Schone 2006)

Bewertungsprozesse_________________________________________

(A) Eine dem Wohl des Kindes/Jugendlichen entsprechende Erziehung ist nicht gewährleistet und Eltern wollen und könnenHilfe annehmen.→ Gewährung von Hilfen

(B) Das Wohl des Kindes/Jugendlichen ist gefährdet und Eltern wollen und können Hilfe annehmen.→ Gewährung von Hilfen und Kontrolle

(C) Eine dem Wohl des Kindes/Jugendlichen entsprechende Erziehung ist nicht gewährleistet und Eltern wollen und könnenHilfe nicht annehmen. → Motivation zur Annahme von Hilfen

(D) Das Wohl des Kindes/Jugendlichen ist gefährdet und Eltern wollen und können Hilfe nicht annehmen. → Intervention (Auflagen bzw. Einschränkung Sorgerecht)

Hilfen im Zwangskontext

Gliederung______________________________________

Rechtliche Rahmenbedingungen

Kindeswohl – was ist das eigentlich?

Grundbedürfnisse und Grundrechte von Kindern

Elternrechte und Kindeswohl

Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung

► Wege des Handelns ...

Merkmale eines erfolgreichen Kinderschutzes________________________________________

Gesellschaftliche Übereinkunft, gemeinsam Verantwortungfür den Schutz von Kindern zu übernehmen(keine Delegation der Verantwortung allein auf das Jugendamt)

Integrierte Verfahren und Instrumente(Verknüpfung von Risikoeinschätzung, Ursachenforschung und Schutzkonzept)

Niedrigschwellige und offene Angebote für Elternsowie Daten- und Vertrauensschutz(lückenlose Überwachung treibt in die Isolation)

Zeit, Geduld und Verbindlichkeit(tragfähige Hilfekonzepte müssen Schritt für Schritt mit den Eltern erarbeitet werden)

Empathie, Offenheit und ein ernst gemeintes Kontaktangebot(Schuldzuweisungen und Verurteilungen sind Aufgabe der Justiz)

Gelassenheit und Besonnenheit(Aktionismus, Panik und ein auf die persönliche Absicherung vor strafrechtlichen Folgen gerichtetes Handeln verstellt den Blick für das im Interesse der Kinder Notwendige)

(Christine Gerber 2006)

Kindertageseinrichtungen: Wege des Handelns

________________________________________ Aufnahmegespräche unter Einbezug

der gesamten Familiensituation

Beobachtung und Dokumentation als Grundlagefür den Dialog mit Kindern und Eltern

Elterninformationen zum Thema „Gewaltfreie Erziehung“

Stärkung der kindlichen Persönlichkeitals Bildungsschwerpunkt (Kindergarten plus)

Kinderschutz-Vereinbarung mit dem Jugendamt (§ 8a SGB VIII)

Austausch mit insofern erfahrenen Fachkräften (§ 8a SGB VIII)

Vernetzung im Sozialraum

Schutzauftrag des JugendamtsVerfahrensweise gemäß § 8a SGB VIII (KJHG)

________________________________________

Wahrnehmen/Erkennen gewichtiger Anhaltspunktefür eine Kindeswohlgefährdung

Risikoeinschätzung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte(soweit möglich mit Einbeziehung von Kind und Eltern)

Angebot geeigneter und notwendiger Hilfenzur Abwendung der Gefahr

Falls erforderlich: Anrufung des Familiengerichts(auch wenn Eltern bei Abschätzung des Risikos nicht mitwirken)

Bei dringender Gefahr: Inobhutnahme

Falls erforderlich: Einbeziehung von Gesundheitshilfeund/oder Polizei (soweit möglich mit Einbeziehung der Eltern)