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Die S i cherung des K i ndeswohls Ein Anliegen der Kindertagesstätten. Jörg Maywald, Güstrow, 21.1.2008. Gliederung ______________________________________. Rechtliche Rahmenbedingungen Kindeswohl – was ist das eigentlich? Grundbedürfnisse und Grundrechte von Kindern - PowerPoint PPT Presentation
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Gliederung______________________________________
Rechtliche Rahmenbedingungen
Kindeswohl – was ist das eigentlich?
Grundbedürfnisse und Grundrechte von Kindern
Elternrechte und Kindeswohl
Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung
Wege des Handelns ...
Gliederung______________________________________
► Rechtliche Rahmenbedingungen
Kindeswohl – was ist das eigentlich?
Grundbedürfnisse und Grundrechte von Kindern
Elternrechte und Kindeswohl
Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung
Wege des Handelns ...
Kinderschutz: rechtliche Rahmenbedingungen________________________________________
Elternrecht, Kindeswohl und Wächteramt (Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz) starkes Elternrecht, bisher keine Kinderrechte im Grundgesetz Elternrecht an Wohl des Kindes gebunden
(treuhänderisches, fremdnütziges Recht) Wächteramt durch staatliche Gemeinschaft Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung
(§ 1631 Abs. 2 BGB)
Schutzpflicht bei Gefährdung des Kindeswohls keine Melde- oder Anzeigpflicht aber: (strafbewehrte) Pflicht zur Hilfeleistung
(§ 171 StGB Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht,§ 323c StGB unterlassene Hilfeleistung)
Zivilrechtliche Maßnahmen (§§ 1666, 1666a BGB)(bei Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls;Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Vorrang öffentlicher Hilfen)
Schutzauftrag der Jugendhilfe(§ 1 Abs. 3 SGB VIII: Jugendhilfe soll Kinder vor Gefahren für ihr Wohl schützen;§ 8a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung)
Schutzauftrag von Einrichtungen und DienstenVerfahrensweise gemäß § 8a SGB VIII (KJHG)
________________________________________ Wahrnehmen/Erkennen gewichtiger Anhaltspunkte
für eine Kindeswohlgefährdung
Information der Leitung und kollegiale Beratung
Hinzuziehung insofern erfahrener Fachkraft (intern oder extern)
Risikoeinschätzung (Gespräch Fachkraft/Leitung/Mitarbeiter/in)(evtl. Anonymisierung der Daten)
Kontakt Eltern: Hinwirkung auf Inanspruchnahme von Hilfen(Vergewisserung über Inanspruchnahme und Wirksamkeit der Hilfe)
Im Falle nicht ausreichender Hilfe: Information des Jugendamts (Information an Eltern)
Bei dringender Gefahr: Information des Jugendamtsauch ohne Einwilligung der Eltern
Gliederung______________________________________
Rechtliche Rahmenbedingungen
► Kindeswohl – was ist das eigentlich?
Grundbedürfnisse und Grundrechte von Kindern
Elternrechte und Kindeswohl
Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung
Wege des Handelns ...
Kindeswohl: Rechtliche Orientierungen______________________________________
Kindeswohl als allgemeines Prinzipelterlicher und familienrichterlicher Entscheidungen(§§ 1627 bzw. 1697 a BGB)
Kindeswohl als unbestimmter Rechtsbegriff(→ Verweis auf Erkenntnisse der Medizin- und Sozialwissen-schaften)
Kindeswohl: Arbeitsdefinition_____________________________________
Wohl des Kindes(best interests of the child)
Ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handelnist dasjenige, welches die an denGrundbedürfnissen und Grundrechten orientierte,für das Kind jeweils günstigsteHandlungsalternative wählt.
Gliederung______________________________________
Rechtliche Rahmenbedingungen
Kindeswohl – was ist das eigentlich?
► Grundbedürfnisse und Grundrechte von Kindern
Elternrechte und Kindeswohl
Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung
Wege des Handelns ...
Grundbedürfnisse von Kindern________________________________________
Das Bedürfnis nach beständigen liebevollen Beziehungen
Das Bedürfnis nach körperlicher Unversehrtheit, Sicherheitund Regulation
Das Bedürfnis nach Erfahrungen, die auf individuelle Unterschiede zugeschnitten sind
Das Bedürfnis nach entwicklungsgerechten Erfahrungen
Das Bedürfnis nach Grenzen und Strukturen
Das Bedürfnis nach stabilen, unterstützenden Gemeinschaftenund kultureller Kontinuität
Das Bedürfnis nach einer sicheren Zukunft für die Menschheit
T. Berry Brazelton und Stanley I. Greenspan 2002
Das Gebäude der Kinderrechte_______________________________________
Rechte nach der UN-Kinderrechtskonvention
Schutzrechte (Protection)u.a. Recht auf Schutz: der Identität; vor Trennung von den Eltern;der Privatsphäre; vor Schädigung durch Medien; vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Vernachlässigung; vor sexuellem Missbrauch;vor wirtschaftlicher Ausbeutung; vor Suchtstoffen; vor Entführung;in Strafverfahren; vor Todesstrafe und lebenslanger Freiheitsstrafe;bei bewaffneten Konflikten; von Kinderflüchtlingen; von Minderheiten
Förderrechte (Promotion)u.a. Recht auf: Leben und Entwicklung; Familienzusammenführung;Versammlungsfreiheit; Zugang zu den Medien; Kontakt mit beiden Eltern; Förderung bei Behinderung; Gesundheitsförderung; Bildung; kulturelleEntfaltung; Ruhe, Freizeit, Spiel und Erholung; Integration geschädigter Kinder
Beteiligungsrechte (Participation)u.a. Recht auf: eigene Meindung und deren angemessene Berücksichtigung; Gehör; freie Meinungsäußerung; Freiheit des Gewissens und der Religion; Informationsbeschaffung und -weitergabe; Nutzung kindgerechter Medien
Gliederung______________________________________
Rechtliche Rahmenbedingungen
Kindeswohl – was ist das eigentlich?
Grundbedürfnisse und Grundrechte von Kindern
► Elternrechte und Kindeswohl
Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung
Wege des Handelns ...
Kinderrechte und Elternrechte ________________________________________
Elternrecht heißt vor allem Elternverantwortung.
Diese Verantwortung beinhaltet das Rechtund die Pflicht der Eltern, „das Kindbei der Ausübung seiner anerkannten Rechtein einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen“.
Artikel 5 UN-Kinderrechtskonvention
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Rechtliche Rahmenbedingungen
Kindeswohl – was ist das eigentlich?
Grundbedürfnisse und Grundrechte von Kindern
Elternrechte und Kindeswohl
► Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung
Wege des Handelns ...
Gefährdung: Definition_______________________________________
Gefährdung ist zu verstehen als
„eine gegenwärtig in einem solchen Maße
vorhandene Gefahr, dass sich bei einer
weiteren Entwicklung eine erhebliche
Schädigung mit ziemlicher Sicherheit
voraussehen lässt“.
(BGH FamRZ 1956, S. 350 = NJW 1956, S. 1434)
Kindeswohlgefährdung: Formen_______________________________________
Körperliche Misshandlung Seelische Misshandlung Vernachlässigung Sexueller Missbrauch Psychische Erkrankung der Eltern Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom Erleben häuslicher Gewalt Suchtabhängigkeit der Eltern
Gefährdungsursachen (nach § 1666 BGB)
________________________________________
Missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge
Vernachlässigung des Kindes
Unverschuldetes Versagen der Eltern
Gefährdung durch das Verhalten Dritter
Mangelnder Wille oder mangelnde Fähigkeitder Eltern zur Gefahrenabwehr
Risikoeinschätzung: Begriff________________________________________
Der Begriff der Risikoeinschätzung benennt einen speziellen Falleiner Diagnostik/sozialpädagogischen Fallverstehens,der sich auf die Grenzziehung zwischen einer bloßen
„Nicht-Gewährleistung einer dem Wohldes Kindes oder Jugendlichen entsprechenden Erziehung“(§ 27 SGB VIII)
und einer
„Gefährdung des Kindeswohls“(§§ 8a SGB VIII, 1666 BGB) bezieht.
(Reinhold Schone 2006)
Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung_________________________________________
Art der möglichen Schädigung
Erheblichkeit von Schädigungen
Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts
Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern zur Gefahrenabwehr (Problemakzeptanz, Problem-kongruenz, Hilfeakzeptanz)
Verfügbarkeit notwendiger und geeigneter Mittelzur Gefahrenabwehr
(Reinhold Schone 2006)
Bewertungsprozesse_________________________________________
(A) Eine dem Wohl des Kindes/Jugendlichen entsprechende Erziehung ist nicht gewährleistet und Eltern wollen und könnenHilfe annehmen.→ Gewährung von Hilfen
(B) Das Wohl des Kindes/Jugendlichen ist gefährdet und Eltern wollen und können Hilfe annehmen.→ Gewährung von Hilfen und Kontrolle
(C) Eine dem Wohl des Kindes/Jugendlichen entsprechende Erziehung ist nicht gewährleistet und Eltern wollen und könnenHilfe nicht annehmen. → Motivation zur Annahme von Hilfen
(D) Das Wohl des Kindes/Jugendlichen ist gefährdet und Eltern wollen und können Hilfe nicht annehmen. → Intervention (Auflagen bzw. Einschränkung Sorgerecht)
Hilfen im Zwangskontext
Gliederung______________________________________
Rechtliche Rahmenbedingungen
Kindeswohl – was ist das eigentlich?
Grundbedürfnisse und Grundrechte von Kindern
Elternrechte und Kindeswohl
Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung
► Wege des Handelns ...
Merkmale eines erfolgreichen Kinderschutzes________________________________________
Gesellschaftliche Übereinkunft, gemeinsam Verantwortungfür den Schutz von Kindern zu übernehmen(keine Delegation der Verantwortung allein auf das Jugendamt)
Integrierte Verfahren und Instrumente(Verknüpfung von Risikoeinschätzung, Ursachenforschung und Schutzkonzept)
Niedrigschwellige und offene Angebote für Elternsowie Daten- und Vertrauensschutz(lückenlose Überwachung treibt in die Isolation)
Zeit, Geduld und Verbindlichkeit(tragfähige Hilfekonzepte müssen Schritt für Schritt mit den Eltern erarbeitet werden)
Empathie, Offenheit und ein ernst gemeintes Kontaktangebot(Schuldzuweisungen und Verurteilungen sind Aufgabe der Justiz)
Gelassenheit und Besonnenheit(Aktionismus, Panik und ein auf die persönliche Absicherung vor strafrechtlichen Folgen gerichtetes Handeln verstellt den Blick für das im Interesse der Kinder Notwendige)
(Christine Gerber 2006)
Kindertageseinrichtungen: Wege des Handelns
________________________________________ Aufnahmegespräche unter Einbezug
der gesamten Familiensituation
Beobachtung und Dokumentation als Grundlagefür den Dialog mit Kindern und Eltern
Elterninformationen zum Thema „Gewaltfreie Erziehung“
Stärkung der kindlichen Persönlichkeitals Bildungsschwerpunkt (Kindergarten plus)
Kinderschutz-Vereinbarung mit dem Jugendamt (§ 8a SGB VIII)
Austausch mit insofern erfahrenen Fachkräften (§ 8a SGB VIII)
Vernetzung im Sozialraum
Schutzauftrag des JugendamtsVerfahrensweise gemäß § 8a SGB VIII (KJHG)
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Wahrnehmen/Erkennen gewichtiger Anhaltspunktefür eine Kindeswohlgefährdung
Risikoeinschätzung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte(soweit möglich mit Einbeziehung von Kind und Eltern)
Angebot geeigneter und notwendiger Hilfenzur Abwendung der Gefahr
Falls erforderlich: Anrufung des Familiengerichts(auch wenn Eltern bei Abschätzung des Risikos nicht mitwirken)
Bei dringender Gefahr: Inobhutnahme
Falls erforderlich: Einbeziehung von Gesundheitshilfeund/oder Polizei (soweit möglich mit Einbeziehung der Eltern)