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Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit Informationsveranstaltung zum Übergang in die Sekundarstufe I Referat 24 – Schulaufsicht Referat 24 – Schulaufsicht

Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit Informationsveranstaltung zum Übergang in die Sekundarstufe I Referat 24 – Schulaufsicht

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Die Senatorin für Bildung,Wissenschaft und Gesundheit

Informationsveranstaltung zum Übergang in die Sekundarstufe I

Referat 24 – SchulaufsichtReferat 24 – Schulaufsicht

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Herzlich Willkommen!

1. Begrüßung

2. Grundlegende Informationen

3. Schulen der SEK I stellen sich kurz vor

4. Möglichkeit für Rückfragen

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Die beiden Schularten

Die Oberschule ist eine Schule für alle und führt zu allen Abschlüssen

(Berufsbildungsreife, Mittlerer Schulabschluss, Abitur) bietet eine 2. Fremdsprache an, sie ist aber nicht Pflicht führt i. d. R. nach 9 Jahren zum Abitur

Das Gymnasium ist auf das Abitur ausgerichtet und setzt Lernfähigkeit in erhöhtem

Lerntempo auf einem Anforderungsniveau voraus bietet eine 2. Fremdsprache verpflichtend an führt nach 8 Jahren zum Abitur führt zu Abschlüssen in der Sek I

(Berufsbildungsreife und Mittlerer Schulabschluss)

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Abschulung und Nichtversetzung

In beiden Schularten durchlaufen die Schülerinnen und Schüler künftig die Sekundarstufe I bis zur

letzten Jahrgangsstufe ohne eine Versetzungs(entscheidung)

Erst für den Übergang in die Gymnasiale Oberstufe ist eine Versetzungsentscheidung

notwendig.

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Fachleistungsdifferenzierung in der Oberschule

Unterricht auf zwei Niveaus

Grundlegende Anforderungen (G-Niveau)

Erweiterte Anforderungen (E-Niveau)- Englisch und Mathematik ab Jahrgang 7- Deutsch in der Regel ab Jahrgang 8, spätestens ab Jahrgang 9- Physik oder Chemie spätestens im Jahrgang 9

Eltern haben Erstentscheidungsrecht der Einstufung

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Abschlüsse in beiden Bildungsgängen

Grundsatz:

Abschlüsse werden erst nach Prüfungen erworben

Abschlüsse: Erweiterte Berufsbildungsreife Mittlerer Schulabschluss Abitur

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Abitur

nach 8 Jahren

in der

Oberschule

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Voraussetzungen

Eltern entscheiden nach Beratung durch die Klassenlehrkraft am Ende der Jahrgangstufe 6

Bedingungen ab Jahrgang 7:- Kurse mit erweiterten Anforderungen (E-Kurse) in den

Fächern Deutsch, Englisch, Mathe sowie Chemie oder Physik- zusätzlicher Unterricht

Schulen legen ein Konzept zur Umsetzung (Differenzierung und zusätzlicher Unterricht) vor

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AufnahmeverfahrenOberschule

und Gymnasium

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Grundprinzipien des Übergangsverfahrens

Elternwahlrecht hat die oberste Priorität bei der Wahl der Schule

Eltern haben einen Erst-, Zweit- und Drittwunsch

Nur bei überangewählten Schulen findet ein Aufnahmeverfahren statt

Abgabe des Anmeldebogens in der Grundschule ist der

6. Februar 2013

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Das Aufnahmeverfahren

Bei ausreichenden Kapazitäten werden alle Kinder aufgenommen Bei Überanwahl:

Oberschule:

1. bis zu 10% Härtefälle (inkl. Geschwisterkinder)

2. ggf. Grundschulen mit besonderen Fremdsprachen

3. bis zu 1/3 nach Leistung über dem Regelstandard (ggf. Los)

4. regional zugeordnete Grundschulen (ggf. Los)

5. nicht zugeordnete Grundschulen (ggf. Los)

Gymnasium:

1. bis zu 10% Härtefälle (inkl. Geschwisterkinder)

2. ggf. Grundschulen mit besonderen Fremdsprachen

3. Leistung über dem Regelstandard (ggf. Los)

4. Losverfahren unter den übrigen Schülerinnen und Schülern

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Härtefallregelung

Dafür stehen maximal 10% der jeweiligen Kapazität der Schule

zur Verfügung.

Voraussetzungen für einen Härtefall sind:

1. Für die vorhandene Körperbehinderung gibt es an der Schule die notwendigen baulichen und räumlichen Voraussetzungen.

2. Aufgrund außergewöhnlicher familiärer und sozialer Situation entstehen erhöhte Belastungen.

3. Ein Geschwisterkind (im familienrechtlichen Sinn) befindet sich bereits in derselben Schule und die Nichtaufnahme führt zu ganz besonderen familiären Problemen.

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Kein Wunsch konnte berücksichtigt werden

Schülerinnen und Schüler werden unter Berücksichtigung des Schulweges und nach Beratung durch die SfBWG folgendermaßen zugewiesen:

einer anderen Schule derselben Schulart

einer Schule einer anderen Schulart, die dieselbe abschließende Berechtigung vergibt

Am Dienstag, 12.03.13 und Donnerstag, 14.03.13 werden die Sprechzeiten zur telefonischen Elternberatung bis 19:00 Uhr verlängert

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Weitere Informationen finden Sie unterwww.bildung.bremen.de