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Die Stimme der Verbraucher Jahresbericht 2005

Die Stimme der Verbraucher - vzbv.de · „Nähe schafft Vertrauen“: regionale Landwirtschaft stärken ..... 30 Gesundheit und Pflege ... Handel, Recht, Telekommunikation ... derte

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Die Stimme der Verbraucher

Jahresbericht 2005

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Impressum

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Herausgeber:Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

Markgrafenstraße 66 · 10969 Berlin

Tel. (030) 258 00-0 · Fax (030) 258 00-218

info @ vzbv.de · www.vzbv.de

Für den Inhalt verantwortlich:Prof. Dr. Edda Müller

Konzeption und Redaktion:Carel Mohn

Lektorat:Ileana von Puttkamer

Redaktionsschluss:Mai 2005

Gestaltung:da vinci design GmbH Berlin

Fotos:da vinci design GmbH Berlin, Bildagentur Mauritius GmbH,

Christof Rieken, ddp/Michael Kappeler, DB AG/DB AG/Lautenschläger,

Verbraucherzentrale Bundesverband

Druck:Königsdruck GmbH, Berlin

gedruckt auf 100 Prozent Recylingpapier

Berichtszeitraum:Mai 2004 bis Mai 2005

© 2005 Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

Die Stimme der Verbraucher

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Inhalt

3

Vorwort .................................................................................................................... 6

Editorial .................................................................................................................... 9

1. Einfluss nehmen: Lobbyarbeit ............................................................................ 15

Energie, Umwelt, BauenEnergiemarkt: Regulierung entscheidet über Binnenkonjunktur .......................... 16Consumer Watchdogs: Großbritannien als Modell? ............................................. 19Die Energieberatung der Verbraucherverbände:

Impulse für einen nachhaltigen Konsum ............................................................ 20Schutz vor gefährlichen Chemikalien: Lücken bei Spielzeug ............................... 21Privates Baurecht: Lobbyarbeit und Verbandsklage gehen Hand in Hand ........... 22

Ernährung und LandwirtschaftGlobalisierung des Lebensmittelmarkts: No risk, no trade? ................................ 24Herkunftskennzeichnung: hohe Standards belohnen .......................................... 27Nährwertangaben bei Lebensmitteln: Firmen laufen den Lobbyisten davon ....... 29

„Nähe schafft Vertrauen“: regionale Landwirtschaft stärken ............................... 30

Gesundheit und PflegeGesundheitsreform: erste Bilanz neuer Mitwirkungsrechte ................................ 32Gesundheits-Monitor 2004: Versicherte wollen mehr Informationen

über Qualität ...................................................................................................... 35Pflege: Transparenz im Netz der Hilfeangebote .................................................. 36Rechte und Pflichten in der Pflege: Charta schafft Klarheit .................................. 37

Handel, Recht, TelekommunikationReform des Wettbewerbsrechts ......................................................................... 38Kartellrecht: Verbraucherinteressen nicht länger außen vor? .............................. 40Corporate Social Responsibility:

Transparenz bei Umwelt- und Sozialstandards ................................................... 42Telekommunikation: Verbraucherrechte müssen sich bei der

Regulierungsbehörde noch wirksamer durchsetzen lassen ................................ 43Post: Kunden sehen Verschlechterung des Angebots ......................................... 44

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Inhalt

4

FinanzdienstleistungenZugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr:

Schutz vor Kontokündigung und Recht auf Girokonto ......................................... 46Verbraucherkreditrichtlinie: Kontroverse spitzt sich weiter zu ............................. 48Sicherheit im Zahlungsverkehr: alte Lücken, neue Gefahren .............................. 49Altersvorsorge: schwieriger Weg zur individuellen Entscheidung ........................ 50Anlegerschutz: Zehn-Punkte-Programm der Bundesregierung weist Lücken auf ... 52Versicherungen: Reformen mit Fragezeichen ...................................................... 54

Europäische VerbraucherpolitikNeue Verfassung, neues Parlament, neue Kommission:

Weichenstellungen in Brüssel ............................................................................ 58Internationale Aufbauarbeit: Mittel- und Osteuropa holt auf .............................. 60

VerbraucherforschungForschungsdesign veröffentlicht:

ein interdisziplinärer Rahmen für die Wissenschaft ........................................... 62Europäische Verbraucherforschung:

Fragmentierte Forschung braucht eine Klammer ................................................ 64Schriftenreihe zur Verbraucherpolitik: Ein Forum für die Wissenschaft ............... 65

VerbraucherbildungBildungslücken beim Konsum: ein verbraucherpolitisches Kernthema ............... 66yomag.net: Flaggschiff der Verbraucherbildung nimmt Kurs auf Tschechien ....... 68Hänsel und Gretel – ein Antimärchen ................................................................ 69

2. Recht durchsetzen: Verbraucherschutz vor Gericht ............................................ 73

Nachteil per Vertrag: unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen .............. 74

Musterklage: mehr Klarheit im Gewährleistungsrecht ...................................... 78

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Inhalt

5

Wettbewerbsrechtliche Verfahren: Schutz für Verbraucher und Unternehmen ... 80„Kinderkampagne“: Projekt beendet, Probleme bleiben ..................................... 82„Mangelhaft“: Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest ................... 83Gewerbliche „Schuldenregulierer“: Enge Verzahnung von

Rechtsdurchsetzung und politischer Interessenvertretung ................................. 85Telefonwerbung: vzbv setzt gesetzliches Verbot vor Gericht durch ....................... 87Lockvogelangebote: super Angebot, leeres Regal .............................................. 89Rabattaktionen: Alles ist erlaubt? ...................................................................... 90Wertstellung von Kontoguthaben:

mangelnde Transparenz bei Kontoauszügen ...................................................... 90

Konsumklänge ....................................................................................................... 92

3. Beratung fördern: Unterstützung der Mitgliedsverbände .................................. 97

ELVIS: Wissensmanagement im Dauer-Lauf ....................................................... 98

Die Infothek: Gute Noten der Verbraucher: Ansporn für weitere Verbesserung .................................................................. 100

Fortbildung: 1.300 mal Expertise auf dem neuesten Stand ............................... 102Fachinformationen für Fachleute ...................................................................... 102

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit .......................................................................... 107

Organisation und Haushalt .................................................................................... 115

Gremien und Mitgliedschaften ............................................................................... 123

Organigramm ........................................................................................................ 131

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Vorwort

6

Stimmt der Kurs? Welchen Beitrag leistet die Arbeit des Verbraucherzentrale Bundes-

verbands für die Verbraucherpolitik und für seine Mitglieder? Und wie gut ist der Verbrau-

cherzentrale Bundesverband im Innern organisiert? Gut drei Jahre nach seiner Gründung

standen diese Fragen im Mittelpunkt einer umfassenden externen Evaluierung. Bereits

bei der Etablierung des Verbands vorgesehen, sollte die Evaluierung Auskunft geben

über bisher Erreichtes sowie über notwendige Kurskorrekturen der jungen Organisation.

Insgesamt ergibt die Evaluierung, dass die mit der Strukturreform der Verbraucherarbeit

in Deutschland angestrebten Ziele erfüllt wurden. So hat sich die Wirksamkeit der ver-

braucherpolitischen Arbeit deutlich erhöht, verbraucherpolitische Themen werden in

der Öffentlichkeit besser wahrgenommen. Die Zusammenarbeit zwischen Dachverband

und Verbraucherzentralen wird für verbesserungsfähig gehalten. Positiv wird die Orga-

nisation der internen Abläufe der Geschäftsstelle bewertet, so dass dem Verbraucher-

zentrale Bundesverband sowohl hinsichtlich der Effektivität seiner Arbeit als auch der

Wirtschaftlichkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung und Mittelverwaltung eine gute

Arbeit bescheinigt werden.

Dieses positive Urteil empfinden wir als Ansporn und Ermutigung, den eingeschlage-

nen Weg mit Energie und Konsequenz fortzusetzen. Die Aktivitäten des Verbandes wer-

den weiterhin darauf gerichtet sein, die Lobbyarbeit in der Verbraucherpolitik zu beset-

zen, die Rolle des Konsumenten am Markt zu stärken sowie zu einer nachhaltigen

Entwicklung beizutragen.

Neben diesen nach außen gerichteten Aktivitäten erfüllt der Verbraucherzentrale

Bundesverband für seine Mitglieder aber auch eine zentrale Aufgabe als Dachorga-

nisation. Diese Aufgabe soll weiter gestärkt und ausgebaut werden, so eines der Kern-

ergebnisse der Evaluierung. Ausgangspunkt hierfür sind die berechtigten Erwartungen

der Verbraucherinnen und Verbraucher: Ob in Flensburg oder Rosenheim, Aachen oder

Görlitz – von den Verbraucherzentralen erwarten die Konsumenten überall in Deutsch-

land kompetente und aktuelle Beratung. Diesem Ziel sind bereits seit längerem die so

genannten Netzwerkgruppen verpflichtet: Arbeitsgruppen von Fachleuten aus den Ver-

braucherzentralen, die für die gängigsten Verbraucherfragen in allen wichtigen Themen-

gebieten Beratungsstandards entwickeln. Doch so wichtig diese Grundbausteine der

Verbraucherberatung auch sind – ebenso wichtig ist es, dass die Verbraucherberaterin-

nen und -berater vor Ort schnell und unkompliziert Zugriff darauf haben.

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Vorwort

7

Mit dem Elektronischen Verbraucherzentralen-Informations-System ELVIS ist eben dies

für die Mitarbeiter der Verbraucherzentralen und des Bundesverbands seit Januar 2005

im regulären Betrieb bundesweit möglich. Damit ist auch die vorangegangene Aufbau-

und Erprobungsphase für das Intranet-System abgeschlossen, in deren Verlauf Hun-

derte von Rechnern umgerüstet und entsprechend viele Mitarbeiter im Umgang mit

ELVIS geschult wurden. Das Intranet-System ELVIS erlaubt dabei nicht nur schnellen

Zugang zu Hunderten von Beratungsstandpunkten, sondern ermöglicht den Verbrau-

cherzentralen auch das Management von Beratungsterminen, die dezentrale Arbeit an

gemeinsamen Dokumenten und eine Optimierung interner Abläufe.

So positiv die mit ELVIS verbundenen Möglichkeiten für die Arbeit der Verbraucher-

zentralen sind – die durch immer weitergehende Sparauflagen der Länder ausgelöste

Finanzkrise einiger Verbraucherzentralen hat auch das Jahr 2004 geprägt. Erstmals in

der Geschichte der Verbraucherzentralen in Deutschland musste 2004 in Mecklenburg-

Vorpommern eine Verbraucherzentrale sogar den Gang zum Insolvenzrichter antreten.

Nachdem die Landesregierung ihre Zuschüsse an die Verbraucherzentrale im laufenden

Haushaltsjahr um mehr als die Hälfte gekürzt hatte, war die Zahlungsfähigkeit nicht

mehr gegeben. Trotz dieser alarmierenden Nachricht: Auch weiterhin gibt es in Meck-

lenburg-Vorpommern unabhängige Verbraucherberatung. So kam es dank des Engage-

ments der Mitglieder der Verbraucherzentrale im August 2004 zur Gründung der Neuen

Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V. Mit fünf Beratungsstellen

und einem verkleinerten Stab an Mitarbeitern setzt sie die Arbeit der Verbraucherzen-

trale fort und ist inzwischen auch als Nachfolgeinstitution in den Bundesverband auf-

genommen worden. Damit ist sichergestellt, dass die Serviceleistungen des Bundes-

verbands sowie Projektmittel des Bundes auch weiterhin der Verbraucherarbeit in

Mecklenburg-Vorpommern zugutekommen.

Die Entwicklung – nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern – zeigt: Für die Verbraucher-

zentralen in ganz Deutschland ist es unerlässlich, Zukunftsstrategien zu entwickeln.

Dabei gilt es, das gemeinsame Selbstverständnis noch präziser zu definieren, die

Kooperation und Vernetzung untereinander voranzutreiben und die Serviceangebote

für die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter zu verbessern. Mit diesen Zielen

haben die Verbraucherzentralen 2004 einen Arbeitsprozess begonnen, dessen Ergeb-

nisse bereits ab 2005 umgesetzt werden.

„Die Verbraucherzentralen stellen

das Rückgrat des Verbraucher-

schutzes in Deutschland dar.

Deshalb brauchen wir eine Strate-

gie, wie wir in ganz Deutschland

ein Angebot an unabhängiger

Verbraucherberatung halten und

entwickeln können.“

Dr. Günter Hörmann,

Vorsitzender des Verwaltungsrats

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Vorwort

8

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat auch im zurückliegenden Jahr seine Mit-

gliedsbasis erweitert. So traten das deutsche Chapter der internationalen Anti-Korrup-

tions-Organisation Transparency International sowie die Eurotoques-Stiftung dem

Bundesverband als Fördermitglieder bei. Die Eurotoques-Stiftung versteht sich als unab-

hängige Verbraucherinitiative für gesunde Ernährung mit natürlichen Lebensmitteln.

Erfolgreich entwickelt sich das Engagement des Bundesverbands bei der Förderung des

Verbraucherjournalismus. So starteten im Juni 2004 die ersten vier Trainees im Rahmen

des gemeinsam mit der Stiftung Warentest initiierten Traineeprogramms praxis 4. Das

zwölfmonatige Traineeprogramm gibt Nachwuchsjournalisten die Chance, durch Praktika

und Seminare einen umfassenden Einstieg in den Verbraucherjournalismus zu bekommen.

Nachdem sich bereits für den ersten Jahrgang mehr als 160 Journalisten beworben hatten,

wird praxis 4 nun für den zweiten Durchlauf von vier auf acht Plätze aufgestockt. Neben

dem Rundfunk Berlin-Brandenburg, der Stiftung Warentest, der Berliner Journalistenschule

und der Universität Mainz sind als zusätzliche Programmpartner erstmals auch der Deut-

sche Mieterbund, das Zweite Deutsche Fernsehen und der Tagesspiegel beteiligt.

Ob in der Medienpräsenz oder bei den internen Strukturen – der Evaluationsbericht hat

gezeigt, dass der Bundesverband auf einem guten Wege ist. Die wichtigste Vorausset-

zung hierfür ist die engagierte und professionelle Arbeit des Vorstands und der Mitarbei-

terinnen und Mitarbeiter des Bundesverbands. Ihnen gilt daher mein besonderer Dank.

Wir erkennen aber auch, dass die gute Positionierung in der Verbraucherpolitik nicht nur

unser eigenes Verdienst ist. Zum Erfolg des Verbraucherzentrale Bundesverbands tragen

ganz entscheidend die mit der Schaffung des Bundesverbraucherministeriums verbesser-

ten politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen unserer Arbeit bei. Für die wei-

tere Entwicklung des Bundesverbands und den Erfolg seiner Arbeit wird es deshalb wich-

tig sein, dass die finanziellen Ressourcen gesichert bleiben und der Verbraucherschutz

weiterhin in der Bundesregierung, im parlamentarischen Raum und in der Öffentlichkeit

die Aufmerksamkeit und Unterstützung erfährt, die ihm angesichts der Bedeutung des

Konsums für die wirtschaftliche und soziale Situation in unserem Land zukommt.

Dr. Günter Hörmann, Vorsitzender des Verwaltungsrats

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Editorial

9

Interview mit Prof. Dr. Edda Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands

Frau Müller, der Verbraucherzentrale Bundesverband arbeitet in seinem fünften Jahr.

Eine externe Evaluierung hat dem Verband gerade eine starke Präsenz in der Verbrau-

cherpolitik und eine gute interne Organisation bescheinigt – war 2004/2005 für Sie

also ein ganz normales Jahr in der Verbraucherarbeit?

Es war vor allem ein Jahr, in dem der wirtschaftspolitische Stellenwert der Verbraucher-

politik sichtbar wurde – ein Musterbeispiel hierfür ist der Streit um die Regulierung

des liberalisierten Strom- und Gasmarktes in Deutschland. Ein anderes Beispiel ist die

Debatte um einen neuen Kurs in der europäischen Wirtschaftspolitik nach dem Antritt

der Barroso-Kommission – beides zeigt, dass die wirtschaftspolitischen Diskussionen

einseitig auf die Angebotsseite ausgerichtet sind. Zwar haben wir uns als Stimme der

Verbraucher immer wieder deutlich zu Gehör gebracht. Sowohl auf deutscher als auch

auf europäischer Ebene ist die Berücksichtigung von Verbraucherinteressen politisch

und institutionell jedoch entwicklungsbedürftig.

Woran liegt das?

Die Interessen der Konsumenten, der Nachfrageseite sind wenig greifbar: Für einen

Politiker ist es immer attraktiver, sich für eine Spezialbranche mit 10.000 Arbeits-

plätzen einzusetzen als zu erreichen, dass 40 Millionen Privathaushalte jährlich um

100 Euro entlastet werden.

Nun ist die Schaffung einer Regulierungsbehörde für den Strom- und Gasmarkt aus Ver-

brauchersicht aber doch ein Fortschritt?

Ganz sicherlich, ein Erfolg übrigens, für den wir im vergangenen Jahr hart gekämpft

haben. Allerdings wäre diese Regulierung ohne Druck seitens der EU wohl nicht gekom-

men. Hieran wird deutlich, wie ambivalent die Rolle der EU in der Verbraucherpolitik

ist: Auf der einen Seite zwingt sie die Nationalstaaten wie jetzt in der Energiebranche

dazu, bisher abgeschottete Märkte für den Wettbewerb zu öffnen. Das ist positiv, weil

wir nur mit Hilfe der EU die Monopolstrukturen der deutschen Strom- und Gaswirtschaft

brechen konnten.

„Ich habe ein Problem damit,

Verbraucherschutz automatisch

mit Belastungen für die Unter-

nehmen gleichzusetzen“

Prof. Dr. Edda Müller,

Vorstand des Verbraucher-

zentrale Bundesverbands

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Editorial

10

... andererseits bedeutet mehr Wettbewerb ja nicht zwangsläufig ein besseres Angebot

für die Verbraucher.

Das ist in der Tat der entscheidende Punkt: Das Bestreben, der EU-Kommission, die

Märkte europaweit für mehr Wettbewerb zu öffnen, deckt sich zwar in vielen Punkten

mit den Interessen der Verbraucher – es ist damit aber nicht automatisch deckungs-

gleich. Hier genau ist jedoch die Schwachstelle der europäischen Verbraucherpolitik zu

sehen: Es fehlt die systematische Betrachtung der Frage, inwieweit eine Marktöffnung –

etwa bei den Dienstleistungen – auch mit dem Verbraucherschutz in Einklang gebracht

werden kann.

Sie haben im Herbst 2004 einen Verbraucherschutzindex der Bundesländer veröffent-

licht – haben Sie mit derart heftigen Reaktionen gerechnet?

Können Sie sich noch an die Spiegel-Liste erinnern?

... das Ranking der besten deutschen Universitäten, so Ende der Achtziger?

Ja! Dieses Ranking hat einen Sturm der Entrüstung in der deutschen Hochschulland-

schaft entfacht. Die Vergleiche seien unwissenschaftlich, die Daten überholt, die Indi-

katoren zu undifferenziert. Die gleichen Einwände sind uns nach der Veröffentlichung

des Verbraucherschutzindex entgegengeschallt. Und ich kann die Heftigkeit der Reak-

tionen gut verstehen: Im deutschen Föderalismus wird zwar viel vom Wettbewerb der

Länder geredet, wirklich beliebt macht man sich jedoch nicht, wenn man Vergleiche

anstellt.

In dem Index haben diejenigen Bundesländer besser abgeschnitten, bei denen der

„Verbraucherschutz“ im Titel eines Ministeriums vorkommt – haben die Kritiker nicht

Recht mit dem Einwand, Sie messen Formales statt die Ergebnisse zu untersuchen?

Die Frage ist doch, mit welchen Strukturen sich politisch etwas für die Verbraucher

erreichen lässt. Verbraucherpolitik braucht Sichtbarkeit, braucht Politiker, die man

verantwortlich machen und in die Pflicht nehmen kann. Das funktioniert in der Politik

aber nur, wenn ich die Dinge beim Namen nenne und damit signalisiere, was Priorität

hat und was nicht.

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Editorial

11

Nun haben die Bundesländer in der Lebensmittelüberwachung oder bei der Gewerbe-

aufsicht zwar wichtige Aufgaben im Verbraucherschutz – die eigentliche Verbraucher-

politik wird doch aber gar nicht in Deutschland, sondern auf EU-Ebene gemacht ...

Zunächst einmal: Auch die besten EU-Vorschriften nutzen nichts, wenn ihre Umsetzung

in Deutschland nicht wirksam überwacht und kontrolliert wird. Und das ist nun einmal

die Aufgabe der Länderverwaltungen. Die große Bedeutung der EU-Politik ist aber auch

der Grund, warum wir als deutsche Verbraucherorganisation unser Engagement auf

europäischer Ebene ausbauen und in Brüssel Präsenz zeigen.

Nach dem Start der Barroso-Kommission ist aus meiner Sicht allerdings offen, ob ein

Europa der Verbraucher überhaupt noch auf der Agenda steht. Es ist wichtig, dass die

Lissabon-Agenda die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas in den Blick nimmt.

Ich habe nur ein Problem damit, wenn der Verbraucherschutz automatisch mit Belas-

tungen für die Unternehmen gleichgesetzt wird.

Das klingt jetzt aber sehr pauschal ...

Dann nenne ich Ihnen ein ganz konkretes Beispiel: Bei sichtbaren Autoersatzteilen gibt

es derzeit in Europa ein rechtlich abgesichertes Monopol der Autohersteller. Weil der

Wettbewerb fehlt, hat das die Preise für Ersatzteile wie Kotflügel oder Stoßstangen nach

oben getrieben – und verteuert nebenbei auch die Versicherungsprämien. Die Prodi-

Kommission wollte dieses Monopol knacken und für den Wettbewerb öffnen. Erstaun-

lich ist nun die Kehrtwende des neuen Industriekommissars, der die Marktöffnung auf

die lange Bank schieben will. Meines Erachtens ist hier der alte industriepolitische Irr-

glaube zu besichtigen, dass der Schutz einer großen Industriebranche automatisch für

die gesamte Volkswirtschaft gut ist.

Trotzdem: Ist der Designschutz für Autoersatzteile nicht eher ein Einzelfall?

Leider sieht es danach nicht aus. Sehen Sie sich an, was die luxemburgische EU-

Medienkommissarin bei der Fernsehrichtlinie plant. Sie will die in Deutschland bisher

gültige Beschränkung der Werbezeiten von maximal zwölf Minuten pro Stunde auf-

heben. Die Begründung: Es entstünde mehr Wettbewerb, die Verbraucher könnten mit

der Fernbedienung selbst entscheiden, was sie sehen wollen. Tatsächlich haben die

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Editorial

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Verbraucher von einer solchen Freigabe überhaupt nichts. Profitieren würden allein die

kommerziellen TV-Sender, allen voran die Luxemburger RTL-Gruppe.

Frau Müller, als Politologin haben Sie der Arbeit des Verbraucherzentrale Bundesver-

bands konzeptionelle und programmatische Leitplanken gegeben. Der Bundesverband

hat nun im Berliner Wissenschafts-Verlag eine wissenschaftliche Schriftenreihe zur Ver-

braucherpolitik gestartet – ist das Ihr Vermächtnis als Politikwissenschaftlerin?

(lacht) ... von Vermächtnis zu reden, ist vielleicht etwas verfrüht. Tatsächlich sprechen

Sie hier aber einen Punkt an, der bei mir echte wissenschaftliche Leidenschaft ent-

facht. Wir müssen in der täglichen politischen Arbeit feststellen, dass ein schlüssiger

theoretischer Gesamtansatz für die Verbraucherpolitik bislang fehlt. Das ist bei ein-

zelnen Gesetzesvorhaben sicher weniger problematisch. Ingesamt ist eine innere

Geschlossenheit unserer Positionen aber unabdingbar. Und auch die Verbraucher-

politik insgesamt braucht Kohärenz, braucht ein Fundament, wenn es um mehr gehen

soll als Klientelpolitik.

Sie wollen für Ihre Arbeit also Rückendeckung aus der Wissenschaft?

Die brauchen wir in der Tat. Zunächst geht es aber überhaupt erst einmal darum, die

Verbraucherpolitik für Wissenschaft und Forschung zu erschließen und wissenschaft-

lichen Einzelbeiträgen ein Forum zu bieten. Die Schriftenreihe ist eine Art Plattform –

sie soll als Katalysator wirken, um ganzheitliche Strategien für die verbraucherpoli-

tische Arbeit zu entwickeln. Genau diese Katalysatorfunktion hat natürlich der Ver-

braucherzentrale Bundesverband auch insgesamt.

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1. Einfluss nehmen: Lobbyarbeit

Als Anwalt der Verbraucher stehen wir im ständigen Dialog mit der

Politik. Wir weisen frühzeitig auf Fehlentwicklungen hin, zeigen auf,

wie sich Gefahren und Risiken abwenden lassen und drängen auf

Abhilfe, wenn es dafür bereits zu spät ist. Weil wir wissen, wovon wir

reden, können wir Politikberatung leisten – und können uns dabei auf

den Sachverstand unserer Mitgliedsverbände stützen. Beim Anleger-

schutz ebenso wie bei Fahrgastrechten, bei den Belangen von Patien-

ten, Bauherren oder Heimbewohnern ebenso wie bei den Interessen

privater Energieverbraucher.

Weil wir aber auch wissen, dass Politikberatung nicht immer will-

kommen ist, verstehen wir uns genauso gut aufs Kämpfen. Solange,

bis wir unsere Ziele erreichen. Wo uns das 2004 gelungen ist, darüber

informiert dieser Jahresbericht.

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Energie, Umwelt, Bauen

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Energiemarkt: Regulierung entscheidet über Binnenkonjunktur

Eines der wichtigsten Themen für den Verbraucherzentrale Bundesverband war auch

2004 die Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes. Hierbei ging es auf einem zen-

tralen Feld der Wirtschaftspolitik auch um die Frage, inwieweit das Interesse der

Verbraucher an wettbewerbsfähigen Märkten und die beabsichtigte Stärkung der

Binnennachfrage politisches Gehör findet. Parallel zur intensiven Begleitung des

Gesetzgebungsprozesses für das Energiewirtschaftsgesetz machte sich der Bundes-

verband auch dafür stark, mit dem britischen Modell der Consumer Watchdogs auch

hierzulande neue Wege für eine bessere Vertretung der Verbraucherinteressen auf

regulierten Märkten zu beschreiten (siehe dazu Seite 19: „Consumer Watchdogs –

Modell für Deutschland?“).

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Energie, Umwelt, Bauen

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Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und dem Erlass einer Vielzahl neuer

Verordnungen hätte die europäische Beschleunigungsrichtlinie zur Liberalisierung des

Strom- und Gasmarktes bereits bis zum 01. Juli 2004 umgesetzt und eine Regulierungs-

behörde zur Kontrolle der Netznutzungsentgelte eingeführt werden müssen. Die hefti-

gen politischen Auseinandersetzungen um das grundlegende Konzept des neuen Ord-

nungsrahmens sowie die intensive Lobbyarbeit der Energiekonzerne führten jedoch zu

Verzögerungen bei der Umsetzung.

Änderungen am bestehenden Konzept der Liberalisierung sind aus Verbrauchersicht

im Rahmen der Energierechtsnovelle dringend erforderlich. Die bereits 1998 vorgenom-

mene formale Liberalisierung des Energiemarkts hat in Deutschland zu keinem echten

Wettbewerb geführt. Im europäischen Vergleich zahlen die privaten Haushaltskunden

in Deutschland einen Spitzenpreis für ihren Strom. Der Strompreis wird dabei wesent-

lich durch die Entgelte für die Nutzung des natürlichen Netzmonopols der alten Versor-

ger bestimmt. Auch der Gaspreis bewegt sich auf einem überdurchschnittlich hohen

Niveau. Den hohen Energiepreisen in Deutschland standen Rekordgewinne der großen

Energieunternehmen und weitere Preissteigerungsrunden gegenüber. Würde das Preis-

niveau für Strom und Gas in Deutschland auf das Niveau Großbritanniens sinken, könn-

ten die Haushaltskunden in Deutschland jährlich um etwa 11 Milliarden Euro entlastet

und so die Binnenkonjunktur gestärkt werden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband wandte sich vor diesem Hintergrund gegen

einen ersten Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums, der das gescheiterte

Konzept einer Selbstregulierung der Stromkonzerne in ein neues rechtliches Gewand

gekleidet hätte. Der Referentenentwurf verfolgte offenbar das industriepolitische Ziel, in

Deutschland auf dem Rücken der Haushaltskunden große Energiekonzerne zu schaffen,

die als „nationale Champions“ auch auf europäischer Ebene den Markt dominieren

sollen. Aus verbraucherpolitischer Sicht war der Referentenentwurf jedoch nicht geeignet,

angemessene Preise sicherzustellen. Bei Anhörungen des Bundeswirtschaftsministe-

riums und des Deutschen Bundestages sowie in Stellungnahmen, politischen Gesprächen

sowie in Presseinformationen und zahlreichen Interviews forderte der Verbraucherzentrale

Bundesverband daher eine Neuorientierung des energierechtlichen Ordnungsrahmens.

Zu den Kernforderungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands gehört die Ver-

ankerung einer starken und unabhängigen Regulierungsbehörde, die die Netzentgelte

„Das Ergebnis einer verbraucher-

orientierten Energiepolitik wären

Kostensenkungen für alle und ein

Anschub der Binnenkonjunktur.“

Dr. Holger Krawinkel,

Fachbereich Bauen,

Energie, Umwelt

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Energie, Umwelt, Bauen

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zur besseren Kontrolle der Netzmonopolisten ex ante genehmigt und im Rahmen einer

Anreizregulierung die Kompetenz zur Kappung der Netzentgelte erhält. Anfangs stand

der Verbraucherzentrale Bundesverband mit der Forderung nach einer ex ante Regulie-

rung allein, insbesondere, weil die Praktikabilität vorab genehmigter Netzentgelte in

Zweifel gezogen wurde. Allerdings erhielt die Forderung im Laufe der politischen Aus-

einandersetzung immer größeren Zuspruch. Insbesondere die intensive Kommunika-

tion mit den Wirtschaftsministerien der Bundesländer führte dazu, dass sich auch der

Bundesrat in seiner Gegenäußerung zum Regierungsentwurf für eine ex ante-Regulie-

rung aussprach. Eine weitere Forderung betrifft die Festlegung einer neuen Kalkulations-

methode für angemessene Netznutzungsentgelte, die auf dem Prinzip der effizienten

Leistungsbereitstellung beruht. Regelungen zu Lasten der Verbraucher müssen künftig

gesetzlich ausgeschlossen sein.

Angesichts der ungleichen Kräfteverhältnisse zwischen Energieunternehmen und Haus-

haltskunden steht auch die institutionelle Stärkung der Verbraucherrechte auf der

Tagesordnung. Angeregt durch die britischen Consumer Watchdogs, trat der Verbrau-

cherzentrale Bundesverband für die Errichtung einer Beschlusskammer für Verbrau-

cherfragen bei der Regulierungsbehörde, eine Stärkung der Verbandsklagerechte der

Verbraucherverbände etwa im Bereich der Gewinnabschöpfung, ein obligatorisches

Beschwerdemanagement der Unternehmen sowie die Errichtung einer Schlichtungs-

stelle für Verbraucherbeschwerden bei den Verbraucherverbänden ein.

Auf dem Gasmarkt besteht die besondere Situation, dass den neuen Anbietern die

bestehenden Leitungsnetze zur Belieferung von Haushaltskunden aufgrund der wett-

bewerbsfeindlichen Berechnung der Netzentgelte faktisch verschlossen bleiben. Der

Verbraucherzentrale Bundesverband setzte sich zur Öffnung der Netze für die Normie-

rung eines Entry-Exit-Modells ein, bei dem die Netzentgelte entfernungsunabhängig

nach den Ein- und Ausspeisepunkten einfach berechnet werden können. Auch die

vom Verbraucherzentrale Bundesverband geforderte gesetzliche Festschreibung des

„Rucksackprinzips“, bei dem die Leitungskapazität mit dem Anbieterwechsel automa-

tisch auf den neuen Anbieter übergeht, dient der Schaffung eines funktionierenden

Wettbewerbs.

t www.vzbv.de (> Umwelt & Energie > Energie)

„Bei der Regulierung des Energie-

marktes geht es um die Berück-

sichtigung der Interessen von

Millionen von Haushaltskunden –

im Vordergrund muss dabei die

Stärkung der Binnennachfrage

stehen.“

Dr. Thorsten Kasper,

Referat Energie

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Energie, Umwelt, Bauen

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„Eine politische Strategie für eine

wirksame Vertretung der Ver-

braucherinteressen auf regulier-

ten Märkten ist in Deutschland

bislang nicht erkennbar.“

Dr. Otmar Lell,

Referat Verbraucherpolitische

Grundsatzfragen

Consumer Watchdogs: Großbritannien als Modell?

Großbritannien ist das Land in Europa, das die Liberalisierung von Leistungen der

Daseinsvorsorge am entschiedensten vorangetrieben hat. Hierbei hat man die Erfah-

rung gemacht, dass die Märkte keineswegs von sich aus effiziente und kundengerechte

Leistungen hervorbringen. Um die Interessen der Verbraucher in liberalisierten Märkten

gegenüber den Unternehmen durchzusetzen, wurden daher „Consumer Watchdogs“

eingerichtet. Die Watchdogs sind spezialisierte Verbraucherorganisationen für die Sek-

toren Energie, Telekommunikation, Post, Eisenbahn und Wasser. Sie nehmen gegen-

über den Unternehmen die Rechte der Verbraucher wahr und setzen sich aufgrund ihrer

Marktkenntnis politisch für eine verbrauchergerechte Regulierung ein.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Deutsche Mieterbund haben mit ihrer

gemeinsamen Tagung „Consumer Watchdogs“ im September 2004 die britischen Erfah-

rungen in die wirtschaftspolitische Diskussion eingebracht. Die Tagung fand in der briti-

schen Botschaft in Berlin statt. Vertreter der Watchdogs für Energie, Post und Wasser-

versorgung erläuterten das britische Konzept aus erster Hand. Von deutscher Seite

befanden sich unter den Referenten und Diskutanten der hessische Wirtschaftsminister

Alois Rhiel, der Präsident der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation

Matthias Kurth sowie Vertreter aller Fraktionen des deutschen Bundestages. Die Tagung

bot damit auch ein ausgezeichnetes Forum, um den verbraucherpolitischen Reform-

bedarf bei der laufenden Novellierung des Energiewirtschaftsrechts deutlich zu machen.

Die Herausforderung, eine Vertretung der Verbraucherinteressen in den liberalisierten

Märkten institutionell zu etablieren, wurde mit der Veranstaltung aufgezeigt; sie bleibt

nun noch praktisch umzusetzen. In Deutschland existiert unter dem Dach des Verbrau-

cherzentrale Bundesverbands ein Netz von Verbraucherorganisationen, das strukturell

geeignet ist, diese Aufgabe wahrzunehmen. Erforderlich ist aber ein klarer gesetzlicher

Auftrag und eine gesicherte Finanzierung, damit das britische Modell der Consumer

Watchdogs auch in Deutschland mit Leben erfüllt werden kann.

Die Ergebnisse der Tagung werden 2005 im Berliner Wissenschafts-Verlag in der

Schriftenreihe zur Verbraucherpolitik unter dem Titel „Consumer Watchdogs – eine

Option für die liberalisierten Märkte in Deutschland?“ veröffentlicht.

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Energie, Umwelt, Bauen

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Die Energieberatung der Verbraucherverbände: Impulse für einen nachhaltigen Konsum

Mit rund 250 Honorarberatern an etwa 400 Beratungsorten und einem finanziellen

Volumen von knapp fünf Millionen Euro ist das Energieberatungsprojekt das größte

Projekt des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Die Mittel kommen weitgehend der

Verbraucherberatung zugute. Das Projekt wird aus dem Haushalt des Bundesministe-

riums für Wirtschaft und Arbeit finanziert. 2004 wurden in der stationären Energiebera-

tung rund 60.000 Ratsuchende zu Möglichkeiten der Energieeinsparung beraten. Hinzu

kommen rund 7.000 Beratungen der mobilen Energieberatung, die zum Ende des Jahres

2004 zugunsten des flächendeckenden Ausbaus der stationären Energieberatung ein-

gestellt wurde.

Im Jahr 2004 wurde die stationäre Energieberatung, eine kostenlose und persönliche

Beratung in den Beratungsstellen und Beratungsstützpunkten um eine weitere Kom-

ponente ergänzt. So wurde als Pilotprojekt die einzelfallbezogene Energieberatung

beim Ratsuchenden vor Ort erfolgreich eingeführt und soll nun bundesweit umgesetzt

werden.

Nach dem Umzug des Energie-Teams aus Bonn nach Berlin im Mai 2004 ist das Team

mit sieben Mitarbeitern vollständig besetzt. Das Energie-Team koordiniert und unter-

stützt die administrativen Abläufe der Energieberatung der Verbraucherzentralen und

weiterer Mitgliedsverbände in den Bundesländern.

Um die administrativen Abläufe effizienter zu gestalten und die Kommunikation der

Projektteilnehmer nach innen und nach außen zu verbessern, wurde ein neues Konzept

entwickelt. Neben der Verschlankung der Ablauforganisation wurden alle Projektteil-

nehmer in eine Intranet-gestützte Kommunikation eingebunden.

Weiteres Kernelement des Konzepts ist die Umsetzung eines Corporate Designs der

Energieberatung der Verbraucherverbände. Durch einen gemeinsamem Auftritt soll die

Energieeinsparberatung der Verbraucherzentralen einer breiteren Öffentlichkeit zugäng-

lich gemacht werden. Die Entwicklung der Energiepreise und der klimaschutzbedingten

Auflagen zeigt, dass die Beratung zu energieeinsparenden Maßnahmen und zum Ein-

satz regenerativer Energien zukünftig noch mehr Bedeutung erhalten wird.

„Für eine nachhaltige Klima- und

Energiepolitik brauchen wir auch

die Nachfrageseite – deshalb ist

die bundesweite Energieberatung

so wichtig.“

Dr. Christiane Dudda,

Projekt Energieberatung

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Energie, Umwelt, Bauen

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Schutz vor gefährlichen Chemikalien: Lücken bei Spielzeug

Die europäische Chemikalienpolitik steht unter dem Kürzel REACH seit Jahren im Mit-

telpunkt heftiger Auseinandersetzungen um Umwelt-, Gesundheits- und Unternehmens-

interessen. Umstritten ist dabei auch, inwieweit das komplizierte Regelwerk der EU-

Kommission zur Registrierung, Evaluierung und Zulassung von Chemikalien tatsächlich

dazu beiträgt, die Konsumenten vor gefährlichen Chemikalien zu schützen.

Angesichts der zum Teil eher von industriepolitischen Argumenten geprägten Debatte

auf EU-Ebene gerät leicht in Vergessenheit, wie die tatsächliche Belastung durch gefähr-

liche Chemikalien bei Alltagsprodukten aussieht. So ist unklar, welcher konkrete Hand-

lungsbedarf beispielsweise bei Kinderspielzeug besteht. Zwar gibt es für Spielzeuge

europäische Regelungen, die die Verwendung einiger problematischer Chemikalien

beschränken. Ob diese Regelungen jedoch eingehalten werden und ob sie ausreichend

sind, ist auch angesichts des anhaltenden politischen Streits um die EU-Chemikalien-

politik von besonderem Interesse.

Diese Ausgangssituation bestimmte die Zusammenarbeit des Verbraucherzentrale

Bundesverbands in einem gemeinsamen Projekt mit neun weiteren europäischen Ver-

braucherorganisationen im Jahr 2004. Ziel war es, Informationen über das Vorhanden-

sein von gesundheits- und umweltschädlichen Chemikalien in Spielzeug zu erhalten,

das in den zehn Ländern im Handel erhältlich ist. Überprüft wurde das Vorhandensein

verschiedener Stoffgruppen: Schwermetalle, Flammschutzmittel, Weichmacher, Azofarb-

stoffe, organische Zinnverbindungen, flüchtige organische Verbindungen und Formalde-

hyd standen auf der Untersuchungsliste.

Insgesamt 81 verschiedene Spielzeuge wurden in mehr als 200 Untersuchungen getestet.

Das Ergebnis: Sechs der acht untersuchten Stoffgruppen konnten in den Spielzeugen

nachgewiesen werden. Bei Weichmachern wurden bestehende Werte überschritten –

die Spielzeuge wurden den Behörden übergeben. Auch bei anderen Stoffgruppen offen-

barte sich dringender Regelungsbedarf: Formaldehyd, Flammschutzmittel und einige

der flüchtigen organischen Verbindungen haben in Kinderspielzeug nichts zu suchen.

„Gerade bei Chemikalien brau-

chen wir eine Abkehr von der

alten Politik: erst handeln, wenn

der Schaden schon da ist.“

Dr. Gabriela Fleischer,

Referat Umwelt

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Energie, Umwelt, Bauen

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Das Beispiel der Spielzeuge zeigt den dringenden Handlungsbedarf: Vor allem der

besonders empfindliche Organismus von Kindern ist derzeit nicht ausreichend vor

problematischen Chemikalien geschützt. Handlungsbedarf besteht daher ganz unab-

hängig von dem politischen Großvorhaben REACH. So müssen strengere Beschrän-

kungen problematischer Chemikalien kurzfristig über die Spielzeug-Richtlinie erreicht

werden. Grundlegendere Verbesserungen im Verbraucherschutz auch für andere Pro-

duktgruppen lassen sich dagegen im Rahmen von REACH erreichen, indem etwa Zulas-

sungsbeschränkungen für die Verwendung besonders gefährlicher Stoffe im verbrau-

chernahen Bereich verankert werden.

t www.vzbv.de (> Umwelt & Energie > Chemikalien & Schadstoffe)

Privates Baurecht: Lobbyarbeit und Verbandsklage gehen Hand in Hand

„Private Bauherren sind im deutschen Baurecht eine unbekannte Größe.“ So hieß es im

Jahresbericht 2003/2004. „Aber das Bewusstsein, dass sich dies ändern muss, wächst“,

lautet die Bilanz der Entwicklung des letzten Jahres im Bereich des Bauvertragsrechts.

Der Vorstoß des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die jahrzehntelang als

Leitbild einer fairen Vertragsabwicklung propagierte „Vergabe- und Vertragsordnung für

Bauleistungen, Teil B“, kurz VOB/B hat in Wirtschaft, juristischer Fachöffentlichkeit und

Politik starke Beachtung gefunden. Im April 2004 hatte der Verbraucherzentrale Bundes-

verband ein in seinem Auftrag erstelltes Rechtsgutachten zur Anwendung der VOB/ B

bei privaten Bauvorhaben vorgelegt. Die VOB/B – ursprünglich für öffentliche Bauauf-

träge entwickelt – ist inzwischen für rund 70 bis 80 Prozent aller privaten Bauvorhaben

die Vertragsgrundlage. Laut Gutachten führt sie – in der aktuellen Fassung der VOB/ B

2002 – in nicht weniger als 24 Klauseln zu massiven Nachteilen für Verbraucher. Aber

Verbraucher sind hiergegen derzeit schutzlos. Denn die VOB/B ist seit 1977 durch

gesetzliche Ausnahmebestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und eine hieran

anknüpfende Rechtsprechung von der gesetzlichen Kontrolle freigestellt, ob ihre Inhalte

verbrauchergerecht sind. Laut Gutachten ist dies jedoch ein Verstoß gegen die EU-Richt-

linie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen vom 05. April 1993.

„Die VOB/B hat bei Verträgen mit

privaten Bauherren in der vorlie-

genden Form nichts zu suchen.“

Stefan Bentrop,

Referat Bauen und Wohnen

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Energie, Umwelt, Bauen

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Als Konsequenz des Gutachtens hat der Verbraucherzentrale Bundesverband den

Urheber und Verfasser der VOB/B, den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für

Bauleistungen (DVA) abgemahnt und im Januar 2005 verklagt. Das Ziel dabei ist es, die

Verbrauchernachteile in der VOB/B zu beseitigen. Mit dem Verfahren steht nicht nur die

Verbrauchertauglichkeit der VOB/B auf dem Prüfstand, sondern auch die Untätigkeit

des deutschen Gesetzgebers, angemessene gesetzliche Vorschriften zum Schutze priva-

ter Bauherren zu schaffen.

Während Bauwirtschaft und DVA die Privilegien zu Lasten von Verbrauchern zu ver-

teidigen suchen, zeigt die Politik bereits Bewegung. Es ist geplant, die gesetzlichen

Ausnahmebestimmungen zugunsten der VOB/B im BGB zu ändern. Damit würde der

Weg für eine verbraucherorientierte gesetzliche Kontrolle der VOB/B eröffnet. Sie

wird zeigen, welche Nachteile unser Recht privaten Bauherren zumutet und ist damit

zugleich ein Beitrag zu dem zweiten Schritt, den der deutsche Gesetzgeber gehen

muss: einer Reform des privaten Bauvertragsrechts, bei der klare gesetzliche Rege-

lungen zum Schutze privater Bauherren geschaffen werden.

Nach vielen Jahren der Untätigkeit ist nun ein erster Schritt Richtung Reform erfolgt:

Im November 2004 hat das Bundesjustizministerium den Interessenvertretungen der

Baubeteiligten im Wege einer bis zum Frühsommer 2005 laufenden Umfrage Gelegen-

heit gegeben, ihre Vorstellungen zu einem neuen privaten Bauvertragsrechts vorzu-

legen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wird sich hier für die Schaffung eines

verbraucherorientierten Bauvertragsrechts einsetzen, das sichere und verlässliche

Grundlagen für private Bauvorhaben schafft.

t www.vzbv.de/go/dokumentepositionen/290/2/6/index.html

Das Gutachten zur VOB/B wurde 2005 im Berliner Wissenschafts-Verlag in der

Schriftenreihe zur Verbraucherpolitik veröffentlicht:

Hans-W. Micklitz: Bauverträge mit Verbrauchern und die VOB Teil B.

Zur Bedeutung der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in

Verbraucherverträgen

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Ernährung und Landwirtschaft

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Globalisierung des Lebensmittelmarkts: No risk, no trade?

Um hohe Standards des Verbraucherschutzes auch international durchzusetzen,

haben wir unser Engagement im Rahmen des Codex Alimentarius verstärkt. Dies ist

wichtig, da die Welthandelsorganisation (WTO) die Standards der internationalen

Codex-Alimentarius-Kommission als Richtschnur für den freien Welthandel betrachtet.

Davon abweichende, das heißt auch darüber hinausgehende Standards können von

WTO-Mitgliedsstaaten vor deren Gremien angefochten werden. Verbraucherschutz

im globalen Lebensmittelmarkt war vor diesem Hintergrund das Leitthema der vom

Verbraucherzentrale Bundesverband veranstalteten Tagung „No risk, no trade? –

Verbraucherschutz im globalen Lebensmittelmarkt“ im Rahmen der Internationalen

Grünen Woche im Januar 2005 in Berlin.

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Ernährung und Landwirtschaft

25

Zu Einschränkungen der Verbraucherinformation infolge der WTO-Regeln könnte es

bei verpflichtenden Produktkennzeichnungen zum Herstellungsprozess oder bei

Importbeschränkungen aufgrund der Produktionsbedingungen kommen. Hierunter

fällt beispielsweise die Gentechnikkennzeichnungspflicht. Der Hintergrund: Die Welt-

handelsorganisation betrachtet im globalen Lebensmittelhandel die Standards der

internationalen Codex-Alimentarius-Kommission als Richtschnur für den freien Welt-

handel. Der Codex Alimentarius regelt in erster Linie die Lebensmittelsicherheit. Weiter-

gehende nationale oder europäische Verbraucherschutzstandards, die sich beispiels-

weise auf die Produktionsweise beziehen, werden von der WTO nur in engen Grenzen

akzeptiert. Der Europäischen Union droht deswegen beispielsweise eine Klage vor der

Welthandelsorganisation wegen der Kennzeichnungspflicht bei gentechnisch verän-

derten Lebensmitteln.

An die Grenzen des geltenden WTO-Rechts stößt jedoch nicht nur die Verbraucherinfor-

mation über Herstellungsverfahren. Das Beispiel des Schimmelgiftes Ochratoxin A ver-

deutlicht, dass auch die Auslegung des Vorsorgeprinzips international umstritten ist.

Für den unter anderem in Kaffee vorkommenden Giftstoff gibt es auf internationaler

Ebene bisher keinen vom Codex Alimentarius festgelegten Höchstwert für Kaffee. Den

europäischen Höchstwert für das als krebserregend geltende Ochratoxin A sehen die

Kaffeeexporteure wie Kolumbien, Brasilien und Ekuador denn auch als Behinderung

des freien Welthandels. Die strengeren Verbraucherschutzgesetze in Europa haben nur

dann gegenüber dem WTO-Recht Bestand, wenn sie nach eng ausgelegten Kriterien

als wissenschaftlich belegt gelten. Die Beweislast liegt bei demjenigen, der höhere Ver-

braucherschutzstandards hat.

Vor diesem Hintergrund ist vor allem die unzureichende Verankerung des Vorsorge-

prinzips innerhalb der Codex-Standards und der WTO problematisch. So gelangen

Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Verbraucher unter Rechtfertigungsdruck gegen-

über der WTO.

Die wichtigsten vom Verbraucherzentrale Bundesverband vorgelegten Forderungen sind:

t Wahlfreiheit: Das Welthandelsrecht muss das Verbraucherrecht auf Information

und Wahlfreiheit anerkennen. Beschränkungen und Kennzeichnungspflichten für

von Verbrauchern nicht akzeptierte Produktionsverfahren müssen möglich sein.

„Unsere Lebensmittel werden

immer internationaler. Das darf

nicht dazu führen, dass die Wahl-

freiheit der Verbraucher auf der

Strecke bleibt.“

Clara Meynen,

Referat Codex Alimentarius

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Ernährung und Landwirtschaft

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t WTO-Recht: Verbraucherrechte müssen innerhalb des WTO-Rechts verankert

werden, beispielsweise durch die Aufnahme des Ziels „Verbraucherschutz“ in die

Präambel der WTO oder durch eine Verbraucherschutzklausel.

t Herstellungsbedingungen: Der Produktionsprozess muss auch im Codex Alimen-

tarius berücksichtigt werden. So müssen die Codex-Richtlinien zur Kennzeichnung

von gentechnisch veränderten Lebensmitteln eine Prozesskennzeichnungspflicht

wie die der EU ermöglichen.

t Vorsorgeprinzip: Das Vorsorgeprinzip muss besser im Codex Alimentarius verankert

werden. Die derzeit diskutierte Richtlinie zur Risikoanalyse in den Mitgliedsländern

muss möglichst schnell verabschiedet werden.

t Transparenz: Die Transparenz im Codex Alimentarius muss erhöht werden. Auch

Nichtregierungsorganisationen müssen zum Exekutivkomitee zugelassen werden

und Expertenkomitees transparenter arbeiten.

t Zivilgesellschaft: Die Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen im Codex

Alimentarius muss gestärkt werden. Die Mitgliedsstaaten sollen darin unterstützt

werden, Verbraucherorganisationen in den Codex-Prozess einzubeziehen. Bisher

kommen von 151 nichtstaatlichen Beobachtern 107 von der Industrie, nur zwölf

dagegen von Verbraucher- oder Umweltorganisationen.

t Nationales Codex-Komitee: Die Bundesregierung soll – wie in ihrem Aktionsplan

Verbraucherschutz im Mai 2003 angekündigt – ein ständiges nationales Codex-

Komitee einrichten.

t www.vzbv.de/go/presse/486/4/16/index.html

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Ernährung und Landwirtschaft

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Herkunftskennzeichnung: hohe Standards belohnen

Verbraucherinformation bei Lebensmitteln gehört seit Jahren zu den Kernthemen der

Verbraucherarbeit. Die Debatte um Kennzeichnungsregeln spiegelt ein verändertes Kauf-

verhalten ebenso wider wie gestiegene Erwartungen vieler Verbraucher an die Transpa-

renz und Vollständigkeit der verfügbaren Informationen. Vor diesem Hintergrund machte

der Verbraucherzentrale Bundesverband die Verbrauchertäuschung bei Lebensmitteln

zum Kernthema seiner Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Internationalen Grünen

Woche 2005 in Berlin. Angesichts der wachsenden wirtschaftlichen und ökologischen

Bedeutung einer regional ausgerichteten Landwirtschaft lag der Schwerpunkt dabei auf

Lebensmitteln, bei denen die besondere regionale Herkunft im Vordergrund steht.

Die steigende Nachfrage nach Exklusivprodukten hat zur Folge, dass immer mehr Pro-

duzenten und Händler versuchen, ihre Produkte durch besondere Qualitäten vom

durchschnittlichen Produkt abzuheben. Dabei halten nicht alle Produkte, was sie

versprechen. So nutzen viele Lebensmittelproduzenten die zu weiten Maschen des

Gesetzes, andere schießen durch bewusste Falschetikettierungen über die gesetz-

lichen Grenzen hinaus. Eine regionale Spezialität kommt häufig gar nicht aus der ange-

gebenen Region, ein „Premiumlachs“ ist oft nichts anderes als Standardware und „aus

eigener Herstellung“ bedeutet nicht unbedingt „selbst gemacht“.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband setzt sich dafür ein, der Verbrauchertäu-

schung bei Lebensmitteln mit einem Maßnahmenpaket entgegenzuwirken. So sollten

die Bundesregierung und die Landesregierungen:

t Sich auf EU-Ebene für ein konsistentes System zur Herkunftskennzeichung ein-

setzen: Das bedeutet unter anderem eine Abschaffung der EU-Rechtsvorschrift für geschützte geografische Angaben (g.g.A). Das Zeichen kann derzeit an Produkte

vergeben werden, die in einem begrenzten Gebiet entweder erzeugt, verarbeitet

oder hergestellt werden.

t Nachbesserungen bei der Vergabe des Zeichens einer garantierten traditionellen Spezialität (g.t.S.) durchsetzen. Damit die traditionelle Zusammensetzung eines

„Die Herkunft muss zum Kauf-

argument werden können. Nur

so werden freiwillige Anstren-

gungen und hohe Standards

belohnt.“

Jutta Jaksche,

Referat Agrarpolitik

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Ernährung und Landwirtschaft

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Produkts oder eines traditionellen Herstellungsverfahrens auch belohnt wird, müs-

sen die Kriterien verschärft werden.

t Eine Herkunftskennzeichnung für die Ausgangsrohstoffe von Lebensmitteln ver-

ankern. Derzeit kann beispielsweise ein in Deutschland gemischter Reismix aus

verschiedenen Reissorten mit der Herkunft Deutschland versehen werden.

t Ein Kennzeichnungssystem für die Prozessqualität einführen. So sollten Verbrau-

cher zum Beispiel erkennen können, welche Tierschutzstandards bei verarbeiteten

Produkten eingehalten werden, die Fleisch enthalten. Nur so können Bemühungen

um eine artgerechte Tierhaltung am Markt „belohnt“ werden.

t EU-weite Vermarktungsnormen in der Tierhaltung entwickeln, die auch die Art der

Tierhaltung beschreiben. Bisher existieren lediglich für Mastgeflügel und Eier Ver-

marktungsnormen, die eine artgerechtere Haltungsform definieren. Wolkige Wohl-

fühlbegriffe wie „kontrollierte Tierhaltung“ oder „Bäuerliche Aufzucht“ müssen

unterbunden werden.

t www.vzbv.de/go/presse/483/4/16/index.html

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Ernährung und Landwirtschaft

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Nährwertangaben bei Lebensmitteln: Firmen laufen den Lobbyisten davon

Nicht nur in Bezug auf Lebensmittel mit einer besonderen regionalen Herkunft besteht

Handlungsbedarf bei der Lebensmittelkennzeichnung. Ein bewusster Einkauf wird auch

durch die unvollständige Nennung der Inhaltsstoffe und Nährwerte erschwert. Nähr-

wertangaben sind bislang nur in wenigen Fällen gesetzlich vorgeschrieben, etwa bei

Diätprodukten oder Säuglingsnahrung.

Unternehmensverbände lehnten in der Vergangenheit Forderungen nach einer besse-

ren Kennzeichnung ihrer Produkte mit Angaben zu Fett, Eiweiß, Zucker, Ballaststoffen,

Vitaminen und Mineralstoffen häufig ab. Als Gründe dafür werden mangelnder Platz

auf dem Etikett, eine mit der Kennzeichnung einhergehende mögliche Verteuerung der

Lebensmittel und angeblich fehlendes Interesse der Konsumenten angeführt.

Eine vom Verbraucherzentrale Bundesverband veröffentlichte Untersuchung der Ver-

braucherzentralen bei 1.400 untersuchten Lebensmittelpackungen zeigte jedoch: Was

die Branchenverbände der Lebensmittelindustrie heftig bekämpfen, geschieht bei zwei

Dritteln der untersuchten Lebensmitteln sogar freiwillig. So waren der 2004 durchge-

führten Untersuchung zufolge 47 Prozent der Produkte mit Angaben zum Nährwert ver-

sehen. Während nur etwa jedes sechste Produkt pflichtgekennzeichnet war, hatten die

Hersteller rund jedes dritte Produkt freiwillig mit solchen Informationen versehen.

Wesentlich schlechter als bei verpackten Lebensmitteln ist die Situation der Kennzeich-

nung bei loser Ware, also bei unverpackter Feinkost, Salaten, Backwaren, Käse und

Wurst. Hierzu haben wir eine Schwachstellenanalyse vorgelegt und auf gesetzliche

Verbesserungen der Kennzeichnung auch bei loser Ware gedrängt.

t www.vzbv.de/go/presse/483/4/16/index.html

„Eine durchgängige Nährwert-

kennzeichnung ist machbar und

praktikabel – und sie hilft, sich

gesund zu ernähren.“

Angelika Michel-Drees,

Referat Ernährung

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Ernährung und Landwirtschaft

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„Nähe schafft Vertrauen“: regionale Landwirtschaft stärken

Der Anteil regional erzeugter Lebensmittel am Umsatz des Lebensmitteleinzelhandels

in Deutschland ist verschwindend gering: Weniger als ein Prozent der Lebensmittel wer-

den in der jeweiligen Herkunftsregion verkauft. Das theoretisch erreichbare Potential

liegt jedoch erheblich höher: Je nach Größe einer Region und ihrer klimatischen Lage

könnten es bis zu 80 Prozent sein.

Die Verbesserung des Marketings regional erzeugter Lebensmittel steht im Mittelpunkt

des Projekts „Nähe schafft Vertrauen“. Träger des Projekts sind der Verbraucherzentrale

Bundesverband und der Deutsche Verband für Landschaftspflege. Im Rahmen des vom

Bundesverbraucherministerium geförderten Projekts haben wir auch im vergangenen

Jahr Erzeugergemeinschaften in Qualitäts- und Marketingfragen qualifiziert. Zugleich

ging es darum, Verbraucher für Regionalprodukte zu sensibilisieren und über die Vor-

teile des Einkaufs in der Region aufzuklären.

Besonders engagierten wir uns dafür, den Dialog zwischen Regionalvermarktungsinitia-

tiven und Gaststätten sowie Hotels zu fördern. In einer Regionalwoche im Deutschen

Bundestag erreichten wir beispielsweise, dass in den Restaurants und Kantinen des

Bundestags eine ganze Woche lang mit Brandenburger Produkten gekocht wurde. Zu

Tisch kamen mehr als 10.000 Mahlzeiten, bei denen die Zutaten überwiegend aus

Berlin-Brandenburg kamen. Bei einem Gespräch mit Mitgliedern des Verbraucheraus-

schusses anlässlich der Regionalwoche haben wir Möglichkeiten und Hemmnisse der

Regionalvermarktung erörtert. Darüber hinaus haben wir uns mit politischen Stellung-

nahmen für eine bundeseinheitliche, sichere und dennoch praktikable Anwendung von

Hygieneregelungen für Kleinbetriebe ausgesprochen.

t www.naehe-schafft-vertrauen.de

„Wir dürfen nicht immer nur neid-

voll nach Frankreich oder Italien

blicken, sondern müssen selber

mehr tun, damit die Vielfalt der

regionalen Landwirtschaft und

der regionalen Küche zum Wirt-

schaftsfaktor wird.“

Bodo Tegethoff,

Projekt Nähe schafft Vertrauen

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Gesundheit und Pflege

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Gesundheitsreform: erste Bilanz neuer Mitwirkungsrechte

Eine stärkere Einbindung von Patientenvertretern, eine bessere Verankerung von Patien-

tenrechten – dies ist eines der positiven Ergebnisse der Gesundheitsreform 2004. So

sind seit Anfang 2004 auch Vertreter der Verbraucher und Patienten im Gemeinsamen

Bundesausschuss der Krankenkassen, Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser vertreten.

Nach den gesetzlichen Vorgaben wird im Gemeinsamen Bundesausschuss zum einen

der Leistungskatalog für gesetzlich Krankenversicherte ausgestaltet. Zum anderen

hat der Gemeinsame Bundesausschuss auch leistungsrechtliche Fragen zu klären.

Beispielsweise geht es um die Definition des gesetzlichen Begriffs „schwerwiegende

chronische Erkrankung“ – sie entscheidet darüber, in welchen Fällen Patienten gerin-

gere Zuzahlungen bei Medikamenten leisten müssen.

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Gesundheit und Pflege

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Fazit nach rund einem Jahr Mitwirkung: Auch wenn die Verbraucher- und Patienten-

organisationen lediglich ein Antrags- und Mitberatungsrecht haben und ihnen ein

gleichberechtigtes Mitbestimmungsrecht bislang verwehrt wird, konnten einige

Beschlüsse aus Verbrauchersicht verbessert werden. Zugleich wird immer deutlicher:

Wer eine echte Beteiligung von Verbrauchern und Patienten an den zeitintensiven

Beratungen oftmals sehr detaillierter und komplizierter Sachverhalte will, der muss

bei zukünftigen Gesundheitsreformen deren tatsächliche Mitwirkungsmöglichkeiten

deutlich nachbessern. Die gegenwärtige Situation, bei der eine Handvoll überwiegend

ehrenamtlicher Patientenvertreter einem hochbezahlten Stab zahlreicher Mitarbeiter

der Kassen und Leistungsanbieter gegenübersteht, hat mit Chancengleichheit wenig

zu tun. Die strukturelle Asymmetrie zwischen den Möglichkeiten der Mitwirkung der

„Zivilgesellschaft“ und den Trägern des Bundesausschusses, also den großen Leistungs-

anbieter- und Krankenkassenorganisationen, ist derzeit leider immens groß.

Diesen Schwierigkeiten zum Trotz konnten die Patientenvertreter im Gemeinsamen

Bundesausschuss dennoch erste Erfolge erzielen. Vor allem chronisch Kranke konnten

davon profitieren:

t Chronikerrichtlinie: Die Definition, die der alte Bundesausschuss beschlossen

hatte, wurde im Januar 2004 maßgeblich zugunsten der Patienten verbessert.

t Fahrtkosten: Patienten, die stark in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, aber häufig

zum Arzt müssen, können Fahrtkosten erstattet bekommen; die Richtlinie wurde

entschärft, die Praxis der Kassen ist aber leider noch uneinheitlich und nicht

patientenfreundlich.

t Heilmittelrichtlinie: Der ursprüngliche Entwurf der Heilmittelrichtlinie hätte in

vielen Fällen dazu geführt, dass auch notwendige Weiterbehandlungen wie etwa

Massagen oder Physiotherapie vorzeitig hätten abgebrochen werden müssen.

Auf Druck der Patientenvertreter sind Versorgungslücken nunmehr weitgehend

ausgeschlossen.

t Ausnahmeliste für die Verordnung rezeptfreier Arzneimittel: Sie wird von Patien-

tenvertretern als unzureichend abgelehnt. Gefordert wird vor allem, dass Kranken-

kassen Medikamente auch dann bezahlen, wenn sie zur Linderung von Neben-

„Wenn unser Gesundheitssystem

auf Dauer funktionieren soll, führt

an einer Stärkung der Patienten-

rechte kein Weg vorbei.“

Thomas Isenberg,

Fachbereich Gesundheit

und Ernährung

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Gesundheit und Pflege

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wirkungen bei schwerer Krankheit oder auch zur Sekundärprophylaxe eingesetzt

werden. Immerhin gab es einen Teilerfolg: Die Liste soll 2005 überarbeitet werden.

t Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit: Ihre Beteiligungsrechte an dem neu

eingerichteten Institut sehen die Patientenvertreter als unzureichend an. In der

Satzung ist nur ein Recht zur Stellungnahme vorgesehen. Das garantiert nicht, dass

das Institut sich argumentativ mit der Patientensicht befassen muss.

t Verfahrensordnung für den Bundesausschuss und das Institut: Die Patientenver-

treter drängen auf eine erweiterte und differenzierte Anwendung evidenzbasierter

Medizin unter Einbeziehung ärztlicher Expertise und der Patientenperspektive.

t Arzneimittelfestbeträge: Die umstrittene Gruppenbildung haben die Patienten-

vertreter befürwortet, fordern bei neuer Studienlage aber eine Revision.

t Festzuschüsse bei Zahnersatz: Im Zuge der Gesundheitsreform wurde gesetzlich

festgeschrieben, dass die Kosten für Zahnersatz ab 2005 nicht mehr prozentual,

sondern in Form so genannter befundorientierter Festzuschüsse erstattet werden.

Zur Definition dieses neuen Abrechnungssystems waren 2004 schwierige Diskus-

sionen nötig. Die Patientenvertreter haben versucht zu erreichen, dass gesetzlich

Versicherte bedarfsorientiert möglichst viele sinnvolle Leistungen ohne private

Zusatzrechnung erhalten. Dies ist nur bedingt gelungen.

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Gesundheit und Pflege

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Gesundheits-Monitor 2004: Versicherte wollen mehr Informationen über Qualität

Verbraucher erwarten deutlich mehr Informationen über die Qualität von Kranken-

häusern und Ärzten. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse des Gesundheitsmoni-

tors 2004, den die Bertelsmann Stiftung auf einer gemeinsamen Tagung mit dem Ver-

braucherzentrale Bundesverband vorstellte. Die Befragung gibt auch Auskunft über die

Erwartungen der Bürger an die Gesundheitspolitik: Eine große Mehrheit der Verbrau-

cher will auch weiterhin eine einkommensabhängige Finanzierung der Krankenver-

sicherung und lehnt einen einheitlichen Pauschalbeitrag ab.

Der Gesundheitsmonitor zeigt: Unabhängig von ihrer parteipolitischen Präferenz

sprechen sich die Befragten für zentrale Elemente der Bürgerversicherung aus – Ein-

beziehung weiterer Einkommensarten in die Beitragsbemessung und Ausweitung der

gesetzlichen Krankenversicherung auf Selbständige, Beamte und Gutverdiener. Die mit

großem Aufwand betriebene Diskussion um die Kopfpauschale geht an den Wünschen

der Verbraucherinnen und Verbraucher vorbei.

So wünschen sich drei Viertel der Versicherten mehr Informationen über Qualität und

Effizienz von Krankenhäusern und Ärzten. Auch die Verbraucherzentralen sehen sich

täglich mit Fragen konfrontiert, welcher Arzt oder welches Krankenhaus in der Region

zu empfehlen ist. Daten über Qualitätsunterschiede bei Krankenhäusern sind zwar

längst vorhanden, werden aber immer noch unter Verschluss gehalten. So stehen

Informationen über Qualitätsstandards einzelner Krankenhäuser bisher nur auf Landes-

ebene und nur für die Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen zur Verfügung.

Auch die Patientenberatung der Verbraucherzentralen hat hier bisher keinen Zugriff. Der

Verbraucherzentrale Bundesverband forderte auf der Tagung, dass die Daten vom neu

gegründeten Bundesinstitut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

aufbereitet und öffentlich zugänglich gemacht werden müssten.

Weitere wichtige Ergebnisse des Gesundheitsmonitors 2004:

t Bürgerversicherung: Die Einbeziehung weiterer Einkommensarten in die Beitrags-

bemessung und Ausweitung der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht auf

„Es ist schwer verständlich,

warum sich Verbraucher über die

Qualität von Verhütungsmitteln

oder Bestattungsunternehmen

heute besser informieren können

als über die Qualitätsstandards

bei Hüftoperationen oder Entbin-

dungen.“

Dr. Stefan Etgeton,

Referat Gesundheit

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Gesundheit und Pflege

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Selbständige, Beamte und Gutverdiener wird von einer sehr großen Mehrheit der

Bevölkerung unterstützt.

t Künftige Leistungen: Der überwiegende Teil der Versicherten befürchtet eine Ver-

schlechterung der medizinischen Versorgung in der Zukunft.

t Zuzahlungen: Zwei Drittel der kranken Versicherten mit geringem Einkommen

geben an, dass es schwierig sei, die bestehenden Zuzahlungen aufzubringen.

t www.stiftung.bertelsmann.de/de/4194.jsp

Pflege: Transparenz im Netz der Hilfeangebote

Bei der Beratung, Unterstützung und Betreuung älterer Menschen bestehen in Deutsch-

land erhebliche Informationsdefizite. Das Netz an Einrichtungen für ältere Menschen ist

ebenso vielfältig wie unübersichtlich. Die Strukturen sind in den einzelnen Bundeslän-

dern sehr unterschiedlich ausgeprägt. Häufig sind Betroffenen und deren Angehörigen

die vorhandenen Hilfestrukturen nicht bekannt. Darüber hinaus haben auch die vorhan-

denen Beratungs- und Hilfeeinrichtungen keinen vollständigen Überblick über alterna-

tive oder ergänzende Angebote. Vielfach laufen Anfragen ins Leere, bleibt den Betrof-

fenen die erforderliche und mögliche Hilfestellung aufgrund fehlender Informationen

verwehrt. Hinzu kommt, dass die jeweiligen Träger ihre Beratungsarbeit relativ isoliert

durchführen und bisher nur unzureichend vernetzt sind.

Gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden hat sich der Verbraucherzentrale Bun-

desverband im vergangenen Jahr dafür engagiert, mehr Transparenz über vorhan-

dene Informations-, Beratungs- und Hilfestrukturen für ältere Menschen und deren

Angehörige zu schaffen. Eine Datenbank „Hilfe für Senioren“ soll Beratungskräften

dabei helfen, Betroffene gezielt an Beratungseinrichtungen weitervermitteln zu

können, die nicht im eigenen Einzugsbereich liegen. Die im Internet zugängliche

Datenbank soll aber auch Angehörige dabei unterstützen, den für sie richtigen

Ansprech- und Hilfepartner ausfindig zu machen. Um die Position der hilfebedürf-

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Gesundheit und Pflege

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tigen Menschen zu stärken, empfiehlt auch der Runde Tisch Pflege eine solche

Informationsdatenbank einzurichten. Die Realisierung des Projekts ist für 2005 und

2006 geplant.

Rechte und Pflichten in der Pflege: Charta schafft Klarheit

Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten sind ein Ansatz, die Handlungs-

souveränität von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zu stärken. Darüber hinaus

gilt es, ein breiteres Bewusstsein für die Rechte und Pflichten von pflegebedürftigen

Menschen und ihren Angehörigen zu schaffen. Die vor zwei Jahren begonnene Arbeit

am Runden Tisch Pflege zeigt erste inhaltliche Ergebnisse. So hat sich der Verbraucher-

zentrale Bundesverband aktiv an der Erarbeitung einer Charta der Rechte hilfs- und

pflegebedürftiger Menschen beteiligt. Ein Entwurf dieser Charta liegt inzwischen vor.

Die Charta stellt ein Novum in der Geschichte der Pflege dar. Erstmals werden grund-

legende Rechte von Pflegebedürftigen zusammengefasst und in verständlicher

Sprache konkretisiert. Bewohner von Heimen, Angehörige, Seniorenvertretungen und

Verbraucherorganisationen erhalten wichtige Informationen für eine Einschätzung von

Heimen und ambulanten Diensten. Gleichzeitig verfügen Träger und Personal dieser

Einrichtungen über ein Instrument zur Selbsteinschätzung. Freilich: Die Charta wird

nicht Endpunkt, sondern der Beginn eines gesellschaftlichen Diskurses darüber sein,

wer künftig Verantwortung trägt für die Umsetzung der Rechte von hilfe- und pflege-

bedürftigen Menschen.

„Angesichts des immensen

Informationsbedarfs von Ange-

hörigen ist es frappierend, wie

unübersichtlich und lückenhaft

die Informationsmöglichkeiten

über Pflegeangebote sind.“

Dieter Lang,

Referat Pflege

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Handel, Recht und Telekommunikation

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Reform des Wettbewerbsrechts

Nach jahrelanger Debatte trat am 18. Juli 2004 das novellierte Gesetz gegen den unlau-

teren Wettbewerb (UWG) Kraft. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte die

Diskussionen um das neue Wettbewerbsrecht intensiv begleitet und sich mit einigen

seiner Forderungen durchsetzen können: Der Verbraucherschutz ist als Ziel explizit

in das Gesetz aufgenommen worden, ein Gewinnabschöpfungsanspruch wurde ein-

geführt, Kinder- und Jugendliche werden besser vor der Ausnutzung ihrer Unerfahren-

heit geschützt, beworbene Waren müssen für mindestens zwei Tage vorrätig sein

(Lockvogelwerbung). Außerdem wurden die Regelungen zu den Sonderverkaufsver-

anstaltungen gestrichen. Entgegen der Forderung des Verbraucherzentrale Bundesver-

bands hat das neue UWG allerdings keine Individualrechte für Verbraucher eingeführt.

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Handel, Recht und Telekommunikation

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Positiv wiederum ist die Regelung für die bis zuletzt heftig umstrittene Telefonwerbung

zu nennen: Erstmals wird die von vielen Verbrauchern als erhebliche Belästigung emp-

fundene Telefonwerbung nun ausdrücklich auch per Gesetz für rechtswidrig erklärt.

Diesem klaren gesetzlichen Verbot kommt gerade vor dem Hintergrund der Erfahrungen

der Verbraucherzentralen eine besondere Bedeutung zu, sind es doch insbesondere

unseriöse Unternehmen, die für die Geschäftsanbahnung auf Telefonmarketing setzen.

Dies gilt in vielen Fällen für den Grauen Kapitalmarkt oder spekulative Immobilienge-

schäfte ebenso wie etwa für den Vertrieb gewerblicher Lottospielgemeinschaften.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband wird die Effizienz des neuen Gesetzes in den

kommenden Jahren auf den Prüfstand stellen. Erste Tendenzen in der Rechtsprechung

werden gegen Ende des Jahres 2005 erkennbar sein – zu diesem Zeitpunkt sind auch

erste Hinweise zu erwarten, ob das neue UWG den erklärten politischen Zielen größerer

Rechtssicherheit und eines verbesserten Verbraucherschutzes genügt.

Das Hauptaugenmerk des Verbraucherzentrale Bundesverbands wird künftig auf der

praktischen Durchsetzung des neuen Gewinnabschöpfungsanspruchs liegen. Nach

dem Gesetz sind der Verbraucherzentrale Bundesverband und die anderen klagebefug-

ten Verbände nunmehr berechtigt, Unrechtsgewinne abzuschöpfen, die durch unlau-

teren Wettbewerb erwirtschaftet wurden. Ob dies in der Praxis funktioniert, wird ent-

scheidend von der praxisnahen und verbraucherfreundlichen Auslegung der Gerichte

abhängen. Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen für die Gewinnabschöpfung sehr

eng gezogen. Sollten sich die Befürchtungen bestätigen, dass der Nachweis eines vor-

sätzlichen Rechtsverstoßes und die Gewinnberechnung kaum überwindbare Hürden

darstellen, führt an einer Nachbesserung des Gesetzes kein Weg vorbei.

Auch auf europäischer Ebene ist die Reform des Wettbewerbsrechts inzwischen weiter

vorangekommen. So trat im Oktober 2004 die Verordnung zur Zusammenarbeit im Ver-

braucherschutz in Kraft. Sie schafft ein europäisches Behördennetzwerk, um so die

Rechtsdurchsetzung von Verbraucherschutzgesetzen bei grenzüberschreitenden Wett-

bewerbsverstößen sicherzustellen. Danach sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, bis

2006 eine staatliche „Durchsetzungsbehörde“ aufzubauen, die an dem EU-Verbund

teilnimmt. Diese nationalen Stellen können dann die Partnerbehörden der anderen

Länder um Amtshilfe bitten. Das in Deutschland bewährte Verbraucherschutzsystem

durch private Organisationen muss jedoch nicht aufgegeben werden: Der Verbraucher-

„Verbraucher bleiben an Verträge

gebunden, selbst wenn diese

Verträge durch illegale Praktiken

wie verbotene Telefon- und Fax-

werbung oder Täuschung ange-

bahnt wurden.“

Patrick von Braunmühl,

Fachbereich Wirtschaft

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Handel, Recht und Telekommunikation

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zentrale Bundesverband konnte sich auf europäischer Ebene mit seinem Vorschlag

durchsetzen, wonach staatliche Stellen private Organisationen mit der Rechtsdurch-

setzung beauftragen können. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wird dadurch

auch bei grenzüberschreitenden Fällen seine erfolgreiche Abmahn- und Klagetätigkeit

weiterführen können.

Parallel dazu ist die erste Stufe der Vollharmonisierung im Bereich des unlauteren

Wettbewerbs gegenüber Verbrauchern nunmehr abgeschlossen: Der Rat der Europä-

ischen Union stimmte dem EU-Richtlinienentwurf über unlautere Geschäftspraktiken

am 18. April 2005 zu. Durch das Engagement von BEUC, des europäischen Verbraucher-

verbands, und Verbraucherzentrale Bundesverband konnten die anfänglichen Befürch-

tungen vor einer Absenkung des nationalen Verbraucherschutzniveaus ausgeräumt

werden, indem zum Beispiel das Herkunftslandprinzip verhindert wurde. Für eine Über-

gangsfrist von acht Jahren darf jedes Land über die Richtlinie hinausgehende Vorschrif-

ten beibehalten. Falls notwendig, kann diese Frist auch verlängert werden.

Kartellrecht: Verbraucherinteressen nicht länger außen vor?

Eine wirksamere Vertretung von Verbraucherinteressen ist bei der Reform des Kartell-

rechts zu erwarten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte sich hier für eine

ausdrückliche Verankerung von Verbraucherinteressen im Gesetz und die Einführung

einer Verbandsklagebefugnis für Verbraucherverbände im deutschen Kartellrecht ein-

gesetzt. So wird die für 2005 vorgesehene Kartellrechtsreform (Siebte GWB-Novelle)

voraussichtlich erstmals auch den Verbraucher als Nutznießer des kartellrechtlich

geschützten Wettbewerbs anerkennen und Verbraucherverbände mit einer Verbands-

klagebefugnis zur Durchsetzung dieser Rechte ausstatten.

Die Verbandsklagebefugnis ist dabei deshalb so wichtig, weil die wirtschaftliche

Betroffenheit des Einzelnen von einem kartellrechtswidrigen Verhalten der Unterneh-

men zumeist nicht so hoch ist, dass es ihn motivieren würde, gegen diese Maßnahme

vorzugehen. Es handelt sich typischerweise um so genannte Streuschäden in Höhe von

wenigen Cent oder Euro pro Verbraucher, aber Tausenden oder Millionen Betroffener.

Die kartellrechtswidrig handelnden Unternehmen können deshalb bei einer entspre-

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Handel, Recht und Telekommunikation

41

chend hohen Anzahl an Kunden einen Vorteil von mehreren Millionen Euro aus ihrem

rechtswidrigen Vorgehen ziehen. Diese Konstellation spricht für die Wahrnehmung der

Interessen des einzelnen Verbrauchers durch einen Verband.

Der gegenwärtige Regierungsentwurf ist aber nach Auffassung des Verbraucherzentrale

Bundesverbands immer noch verbesserungsfähig. Denn die Verbandsklagebefugnis

soll bislang nur greifen, wenn verbraucherschützende Kartellrechtsnormen verletzt

werden. Welche das im Einzelfall sind, ist weitgehend unklar, was in der Praxis zu

Rechtsunsicherheit führen wird.

Darüber hinaus soll im künftigen Kartellrecht die Beteiligung von Verbraucherver-

bänden an Kartellverfahren erleichtert werden. Damit wird eine wichtige Forderung

des Verbraucherzentrale Bundesverbands zugunsten einer ausgewogenen Entschei-

dungspraxis und gerichtlichen Kontrollmöglichkeit umgesetzt. Denn Gerichte können

Kartellbeschlüsse bislang nur prüfen, wenn gewerblich handelnde Unternehmen

um eine gerichtliche Entscheidung ersuchen. In der Folge können die am Zusam-

menschluss beteiligten Unternehmen nach Erhalt einer kartellrechtlichen Genehmi-

gung die beschwerdeführenden Konkurrenten „herauskaufen“, in dem sie sie für

die Zurücknahme der Beschwerde bezahlen. Damit liegt es zur Zeit in der Hand von

privatwirtschaftlichen Unternehmen, ob eine gerichtliche Kontrolle von Zusammen-

schlussentscheidungen stattfindet. Nach Umsetzung der Siebten GWB-Novelle werden

unabhängige, nicht an eigene wirtschaftliche Interessen gebundene Verbraucherver-

bände wie der Verbraucherzentrale Bundesverband unter bestimmten Voraussetzungen

Fusionsentscheidungen und andere kartellrechtliche Beschlüsse gerichtlich überprüfen

lassen können.

t www.vzbv.de/go/dokumentepositionen/332/5/23/index.html

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Handel, Recht und Telekommunikation

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Corporate Social Responsibility: Transparenz bei Umwelt- und Sozialstandards

Viele Verbraucher legen Wert darauf, dass unter sozial und ökologisch fairen Bedingun-

gen produziert wird. Sie erwarten, dass die Einhaltung sozial- und umweltverträglicher

Produktionsstandards zum „ungeschriebenen“ Qualitätsmerkmal eines Produktes

gehört. Sie sind boykottbereit, wenn sich herausstellt, dass Hersteller oder Händler

grundlegende Wertvorstellungen ignorieren und Waren unter menschenverachtenden

Bedingungen produziert werden.

Die Bereitschaft zu einer sozialen Kaufentscheidung hängt aber vor allem von verläss-

lichen Informationen über die Produktionsbedingungen ab. Der Verbraucherzentrale

Bundesverband hat hierzu 2004 eine Studie veröffentlicht, derzufolge sich eine große

Mehrheit der Verbraucher mehr Informationen über die Arbeitsbedingungen wünscht.

Verbraucher sind naturgemäß unsicher und skeptisch, wenn es um Produktionsbedingun-

gen geht, die sie dem Produkt nicht ansehen können. Im Interesse der Konsumenten geht

es deshalb vor allem darum, die Wahrnehmung sozialer und ökologischer Verantwortung

(Corporate Social Responsibility) durch Produzenten und Händler transparent und über-

prüfbar zu gestalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat sich deshalb in zahlrei-

chen Projekten zur Förderung der Transparenz von Corporate Social Responsibility enga-

giert – zu nennen ist beispielsweise das Eintreten für ein Sozialsiegel für Spielzeug.

Im Juni 2004 wurde die entscheidende Weiche für eine Normung des sozialen Verhal-

tens von Unternehmen durch die international anerkannte Normungsorganisation ISO

gestellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband beteiligt sich aktiv an diesem Nor-

mungsvorhaben, denn die Entscheidung, einen einheitlichen Leitfaden für CSR zu ent-

wickeln, ist ein wichtiger Schritt zugunsten von Vergleichbarkeit und Transparenz. Die

„Wer was wo herstellen lässt und

welche Arbeitsbedingungen dort

vorherrschen, war noch nie so

unklar wie heute.“

Roland Stuhr,

Referat Handel und Wettbewerb

Die Studie zu Informationsansprüchen der Verbraucher und die Ergebnisse einer

Tagung zu Verbraucherinformation sind dokumentiert in: Wirtschaftsfaktor Verbrau-

cherinformation. Die Bedeutung von Information für funktionierende Märkte, her-

ausgegeben vom Verbraucherzentrale Bundesverband in der Wissenschaftlichen

Schriftenreihe beim Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2005 (im Erscheinen)

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Handel, Recht und Telekommunikation

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Einhaltung von ansonsten nur schwer zu bewertenden Produkt- und Produktionskrite-

rien in Bezug auf Sozialstandards kann Verbrauchern und anderen Beteiligten auf diese

Weise künftig verlässlicher vermittelt werden.

„Unseriöse Telekommunikations-

anbieter stoßen stets in die

Lücken, die der Gesetzgeber oder

der Regulierer lassen. In diesem

Hase- und Igelspiel können Ver-

braucher sich auf die Schnellig-

keit des Hasen bisher nicht ver-

lassen.“

Carola Elbrecht,

Referat Post, Telekommunikation,

Medien

Telekommunikation: Verbraucherrechte müssen sich bei der Regulierungsbehörde noch wirksamer durchsetzen lassen

Die raschen technologischen Veränderungen, der ständige Wandel des Marktes führen

in der Telekommunikation dazu, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den

Verbraucherschutz ständig angepasst und weiterentwickelt werden müssen. Immer

wieder werden Gesetzeslücken ausgenutzt, um Verbraucher durch missbräuchliche

Angebote und intransparente Geschäftsmodelle zu schädigen. Für den Verbraucher-

zentrale Bundesverband bedeutete dies, dass die Novellierung des Telekommunika-

tionsgesetzes zu den wichtigsten Aufgaben im Bereich des wirtschaftlichen Verbrau-

cherschutzes gehörte.

Die 2004 in Kraft getretenen Änderungen des Telekommunikationsgesetzes bedeuten

eine zumindest teilweise Verbesserung des Verbraucherschutzes. So wird der Schutz

der Verbraucher im Gesetz nun als ein wichtiges Regulierungsziel betont, sind die

Kompetenzen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) aus-

geweitet worden. Insbesondere wurden deren Sanktionsinstrumentarium – einschließ-

lich der Möglichkeit einer Vorteilsabschöpfung – und die Eingriffsbefugnisse über

die bisher gesetzlich geregelten Rufnummerngassen 0190 und 0900 hinaus auf alle

Nummernbereiche ausgedehnt. Des weiteren räumt das Gesetz nicht nur den Wett-

bewerbern, sondern ausdrücklich auch Verbraucherorganisationen das Recht auf

Unterlassungsklage im Missbrauchsfall ein.

Diese gesetzliche Klarstellung der Verbandsklage gegen Telekommunikationsunter-

nehmen bedeutet einen Fortschritt. Die Hauptverantwortung für die Unterbindung von

Gesetzesverstößen liegt aber nach wie vor bei der Regulierungsbehörde. Daher wäre

es umso wichtiger gewesen, eine Regelung ins Gesetz aufzunehmen, nach der die

Behörde auch auf Antrag von Verbraucherverbänden ermittelnd tätig werden müsste.

Dieser Forderung ist der Gesetzgeber leider nicht gefolgt.

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Handel, Recht und Telekommunikation

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Post: Kunden sehen Verschlechterung des Angebots

Seit Inkrafttreten des Postgesetzes im Januar 1998 hat sich im Bereich der privaten Ver-

sender kein nachhaltiger Wettbewerb entwickeln können. Dies gilt, obwohl inzwischen

zwei Drittel des Postmarktes – neben den Kurier-, Express- und Paketdiensten auch

Teile des Briefmarktes – für den Wettbewerb geöffnet sind. Nach wie vor hat die Deut-

sche Post AG im lizenzpflichtigen Bereich der Briefbeförderung einen Marktanteil von

rund 95 Prozent. Der Bereich der Standardbriefe unterliegt bis Ende 2007 weiterhin der

gesetzlichen Regulierung. Die dort der Deutschen Post zugestandene Exklusivlizenz ist

verbunden mit Auflagen aus der Postdienstleistungs- und der Postuniversaldienstleis-

tungsverordnung. Sie regeln Art, Umfang und Qualität der jeweiligen Leistungen. Auf

massive öffentliche Kritik an der Schließung von Postfilialen und dem Abbau von Brief-

kästen sowie nach Empfehlungen der Regulierungsbehörde reagierte die Deutsche Post

AG im April 2004 mit einer Selbstverpflichtungserklärung gegenüber der Politik. Hierin

sagte sie die Sicherstellung von zum Teil über die Vorgaben der Universaldienste-Ver-

ordnung hinausgehende Leistungen bis 2007 zu.

Vor diesem Hintergrund hat der Verbraucherzentrale Bundesverband Ende 2004 eine

Situationsanalyse und eine repräsentative Verbraucherbefragung zum Service der Deut-

schen Post durchgeführt. Zweck der Umfrage war die Zufriedenheit der Bürger mit der

Dienstleistungsqualität und dem Beschwerdemanagement des marktbeherrschen-

den Postdienstleisters in Deutschland zu erfahren. Vor allem interessierte dabei die

Frage, wie der Abbau der Versorgung von den Verbrauchern wahrgenommen wird: So

hat sich zum Beispiel die Zahl der Postfilialen und -agenturen von 14.482 im Jahr 1998

auf heute 12.000 verringert. In Bezug auf die unternehmenseigenen Postfilialen wies

Deutschland EU-weit zwischen 1998 und 2003 die vierthöchste Abbaurate auf. Auch die

Brieflaufzeiten haben sich gegenüber 1998 verschlechtert, wenngleich sie noch immer

innerhalb der gesetzlichen Vorgabe liegen. Ähnlich ist die Situation bei den Briefkästen.

Von dieser Entwicklung ist insbesondere der ländliche Raum betroffen.

Die Ergebnisse der Befragung ergaben, dass nur ein Bruchteil der Befragten in den ver-

gangenen zwölf Monaten eine Verbesserung der Dienstleistungsqualität wahrgenom-

men hatte. Die Mehrheit sah keine Veränderung – jeder fünfte Befragte hatte dagegen

eine Verschlechterung festgestellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wertet dies

„Die Post muss in der Fläche

präsent bleiben – auch und

gerade in ländlichen Gebieten.“

Michael Bobrowski,

Referat Post, Telekommunikation,

Medien

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Handel, Recht und Telekommunikation

45

als Indiz dafür, dass die von der Deutschen Post in den vergangenen Monaten durch-

geführten Rationalisierungsmaßnahmen nicht ohne negative Auswirkungen auf die

Privatkunden außerhalb der Ballungsräume geblieben sind.

Angesichts dessen sollte die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation

eine regelmäßige Evaluierung der Dienstleistungsqualität der Deutschen Post AG

durchführen und deren Ergebnisse veröffentlichen.

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Finanzdienstleistungen

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Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr: Schutz vor Kontokündigung und Recht auf Girokonto

Mehr als drei Millionen Haushalte in Deutschland gelten als überschuldet. Zu den

aktuell bedeutsamen Rechtsproblemen in Zusammenhang mit der Überschuldung

zählen die Kontokündigung sowie der verweigerte Zugang zu einem Konto. Wer kein

Konto hat, ist de facto wirtschaftlich ausgebürgert: Das Girokonto ist essentielle Vor-

aussetzung, um am Wirtschaftsleben teilhaben zu können. Der Abschluss einer Haft-

pflichtversicherung, das Beantragen eines Telefonanschlusses, das Unterzeichnen

eines neuen Mietvertrags, all dies ist ohne Konto in der Praxis kaum möglich.

Haushalte in finanziellen Krisen sind Kontopfändungen ausgesetzt. Die anschließende

Blockade des Kontos verhindert dann beispielsweise, dass die Miete pünktlich abge-

bucht werden kann. Ein Gutachten im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands

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Finanzdienstleistungen

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zeigte die Defizite des geltenden Rechts: Um bei einem gepfändeten Konto überhaupt

an das pfändungsfreie Existenzminimum zu gelangen, sind aufwendige gerichtliche

Verfahren erforderlich. Kennen die Betroffenen ihre Rechte nicht oder reagieren sie

nicht rechtzeitig, verlieren sie nicht nur ihre komplette finanzielle Grundlage. Meist

kündigt die Bank dann auch das Konto. Kontopfändungen und Kontokündigungen

lassen den Schuldenberg der Haushalte weiter wachsen, wenn existenzielle Überwei-

sungen nicht mehr ausgeführt, stattdessen aber Kosten für Baranweisungen und - ein-

zahlungen anfallen.

Vor diesem Hintergrund setzte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband 2004 für

eine Reform des Kontopfändungsrechts sowie für einen gesetzlichen Anspruch auf ein

Girokonto auf Guthabenbasis ein. Einen vergleichbaren Rechtsanspruch gibt es bereits

in Frankreich, Belgien und Portugal.

Auf einer Pressekonferenz im Juni 2004 stellte der Verbraucherzentrale Bundesverband

seine Reformvorschläge zum Kontopfändungsrecht vor. Im Mittelpunkt der Vorschläge

steht ein pfändungsfreier Sockelbetrag, der auf dem Konto zur freien Verfügung, ins-

besondere zur Sicherung des Existenzminimums, verbleibt. Die Empfehlungen berück-

sichtigen zugleich die Interessen der Gläubiger, der kontoführenden Banken und der

Justiz. Die Vorschläge fanden weitgehend Eingang in einen Referentenentwurf des

Bundesjustizministeriums, der zur Zeit kontrovers diskutiert wird.

Immobilienfinanzierung: Vorfälligkeitsentschädigung europaweit an der Spitze

Banken in Deutschland verlangen europaweit die höchsten Vorfälligkeitsentschädigun-

gen für Immobiliendarlehen. Dies zeigt eine Untersuchung des Instituts für Finanzdienst-

leistungen im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Nach der im Juni 2004

veröffentlichten Studie zahlen Verbraucher in Deutschland für eine frühzeitige Ablö-

sung eines Hypothekenkredites mit Festzinsvereinbarung erheblich mehr an Entgelten

als in allen anderen untersuchten Staaten und sogar fast doppelt so viel wie im nächst

teuren Österreich. Darüber hinaus mangelt es in Deutschland an Transparenz bei der

Berechnung dieser Entschädigung. Erst zum Jahresende kam es hier zu ersten Verbes-

serungen durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Banken den

Schaden nicht mehr in Bezug auf willkürlich „erfundene“ Vergleichszinssätze berech-

nen dürfen.

„Das derzeitige Kontopfändungs-

recht ist ein Musterbeispiel an

Bürokratie. Es belastet Justiz und

Banken und belässt die Verbrau-

cher in der Schuldenspirale.“

Helga Springeneer,

Referat Banken

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Finanzdienstleistungen

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Ziel des Bundesverbands ist eine Begrenzung dieser Vorfälligkeitsentschädigung auf

ein durchschnittliches europäisches Maß. Sollte es nicht möglich sein, in Deutschland

eine für den Verbraucher angemessene freiwillige Lösung zu finden, wird es gesetz-

licher Regelungen bedürfen.

t www.vzbv.de/mediapics/projektbericht_vfe_europa.pdf

Verbraucherkreditrichtlinie: Kontroverse spitzt sich weiter zu

Seit dem ersten Gesetzgebungsvorschlag 2002 hat der Verbraucherzentrale Bundesver-

band die EU-Verbraucherkreditrichtlinie intensiv begleitet. In Anhörungen, bei eigenen

Veranstaltungen, in Studien, Stellungnahmen und Pressekonferenzen haben wir uns in

engem Kontakt mit dem Europäischen Verbraucherverband BEUC für eine verbraucher-

freundliche Regelung dieser zentralen Finanzdienstleistung eingesetzt.

Auch 2004 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband den Fortgang des Richtlinien-

verfahrens im Europäischen Parlament verfolgt und kommentiert.

Der Gesetzgebungsprozess befindet sich zur Zeit in einer besonders kritischen Phase:

Nachdem sich die EU-Kommission in einigen Punkten der Mehrheitsposition des EU-

Parlaments angenähert hatte, stehen inzwischen für den Verbraucherschutz wichtige

Inhalte des Ursprungsentwurfes zur Disposition. So verzichtet die Kommission jetzt

beispielsweise auf das Verbot des Aushandelns von Kreditverträgen an der Haustür.

Andererseits will sie weiter an einer Maximalharmonisierung festhalten, was das EU-

Parlament ablehnt. Diese Maximalharmonisierung soll es den Mitgliedstaaten verweh-

ren, weitergehende nationale Regelungen zu erlassen, als sie in der Richtlinie vorge-

sehen sind, und bedingt die Gefahr mangelnder Reaktionsmöglichkeit bei Missständen

in einzelnen Mitgliedstaaten und eines Rückbaus von erreichten Schutzniveaus. Noch

sind die Inhalte der Richtlinie nicht festgezurrt. Auf Grund der erheblichen Auswirkun-

gen auch auf nationales Recht wird der Verbraucherzentrale Bundesverband das Ver-

fahren weiterhin aktiv begleiten.

„Es geht darum, die Interessen

der Banken und die Interessen

der Verbraucher in die richtige

Balance zu bringen.“

Manfred Westphal,

Fachbereich Finanzdienst-

leistungen

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Finanzdienstleistungen

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Sicherheit im Zahlungsverkehr: alte Lücken, neue Gefahren

Verbraucherschutz im Internet – das war das Leitthema der Aktivitäten der Verbraucher-

zentralen und des Bundesverbands beim Weltverbrauchertag 2005. Ein besonderer

Schwerpunkt lag dabei auf den Problemen bei der Sicherheit des Online-Banking und

des Zahlungsverkehrs im Internet.

Seit 2004 gibt es zunehmend ernstzunehmende Angriffe auf die Sicherheit des Online-

Banking. Phishing Mails und andere gezielte Attacken offenbarten, dass die Verbrau-

cher das am schwächsten geschützte Glied der bestehenden Sicherheitskonzepte dar-

stellen. So wurde immer erfolgreicher versucht, die Kontozugangsdaten durch gezielte

Täuschung der Verbraucher beziehungsweise durch Hackerangriffe von Kriminellen in

Erfahrung zu bringen.

Auch die Zahl betrügerischer Kartenabhebungen mit PIN-Nummern am Geldautomaten

nahm zu. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterstellte im Herbst 2004,

dass die geschädigten Verbraucher den Schaden selbst zu verantworten haben, da

sie mit den Kontozugangsdaten auf grob fahrlässige Weise umgegangen seien. Inzwi-

schen wurden bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen jedoch etwa 1.000 Fälle

registriert, die Anlass zu Zweifeln gegenüber einer derartigen Pauschalverurteilung

geschädigter Verbraucher geben. So kann bei einer Reihe von Fällen sogar zweifelsfrei

ausgeschlossen werden, dass der Verbraucher seine PIN aufgeschrieben und damit

Kriminellen fahrlässig zugänglich gemacht hatte – in diesen Fällen war das Konto

abgeräumt worden, bevor der Kunde die PIN überhaupt kennen konnte. Aber auch so

vermag die PIN keinen Schutz vor dem simplen Ausspähen im Kassenbereich zu geben.

Vor diesem Hintergrund wird sich der Verbraucherzentrale Bundesverband auch weiter-

hin dafür einsetzen, dass Schutzsysteme unabhängig überprüft werden, und zwar nicht

nur in Bezug auf Verschlüsselungstechnik. Die Missbrauchsfälle legen nahe, dass der

Angriff jenseits der angeblich schützenden Merkmale erfolgt. Vor allem aber kommt es

auch darauf an, den Verbraucher etwa am heimischen Rechner nicht zur „Soll-Bruch-

stelle“ der Sicherheitssysteme zu machen und ihm die Haftungsrisiken zu überlassen.

„Die Risiken des Online-Banking

dürfen nicht auf die Verbraucher

verlagert werden.“

Frank-Christian Pauli,

Referat Banken

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Finanzdienstleistungen

50

Altersvorsorge: schwieriger Weg zur individuellen Entscheidung

In immer stärkerem Umfang sind die Bürger aufgefordert, ihre Altersvorsorge selbst-

verantwortlich zu organisieren. Die Entscheidung für die passende Altersvorsorge-

strategie sowie die konkrete Produktwahl erfordert eine Vielzahl von Informationen

und ist im Einzelfall sehr komplex und kompliziert. Insbesondere bei der betrieblichen

Altersvorsorge fühlen sich Verbraucher häufig mit der Entscheidung überfordert, ob

sie die von ihrem Arbeitgeber unterbreiteten Angebote annehmen sollen oder nicht.

Da bislang eine verlässliche Basis fehlte, um beispielsweise Fragen zur Qualität der

Produkte und zur Einschätzung der Vertragsbedingungen qualifiziert beantworten

zu können, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband im Jahr 2004 ein Projekt

zur betrieblichen Altervorsorge durchgeführt. Gefördert wurde das Projekt durch das

Bundesverbraucherministerium.

Neben der Analyse und Bewertung insbesondere betrieblicher Vorsorgeprodukte war ein

weiteres Projektziel die verbesserte Information von Multiplikatoren und Verbraucher-

beratern, aber auch der Konsumenten selbst. Hierfür wurde ein Internetangebot ent-

wickelt, das im März 2005 unter der Adresse www.vorsorgedurchblick.de online ging.

Die Aufarbeitung der dürftigen Produktinformationen und die genaue Analyse der

angebotenen Produkte ergab jedoch einen wichtigen Nebeneffekt: So wurden zahl-

reiche Unklarheiten und rechtliche Lücken bei der betrieblichen Altersvorsorge auf-

gedeckt – der Gesetzgeber ist hier zu Korrekturen aufgerufen.

Dringend geboten ist dabei die Behebung der desolaten Informationslage in der betrieb-

lichen Altersvorsorge, die momentan eine Entscheidung für eine Betriebsrente zu einer

Blackbox-Entscheidung macht. Dies kann später zu unangenehmen Überraschungen

führen und bietet den Anbietern zu viel Spielraum, die tatsächlichen Kosten eines

Produkts zu verschleiern. Ein konkret einsetzbares Instrument, um diesem Defizit zu

begegnen, ist ein im Rahmen der Projektarbeit entwickeltes Musterinformationsblatt:

In verständlicher und übersichtlicher Form enthält es alle Angaben, die Arbeitnehmer

haben müssten, um ihre Vorsorgeentscheidung treffen zu können. Der Verbraucher-

zentrale Bundesverband setzt sich für eine gesetzliche Verankerung solcher Basis-

informationen – gleichermaßen auch im Bereich der privaten Altersvorsorge – ein.

„Wer Flexibilität am Arbeitsmarkt

will, muss auch die betriebliche

Altersvorsorge flexibel gestalten.“

Dorothea Kleine,

Referat Geldanlage/

Altersvorsorge

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Finanzdienstleistungen

51

Daneben zeigen die Projektergebnisse deutlich, dass die hohen Kosten für den Ver-

tragsabschluss die Arbeitnehmer vor allem bei der betrieblichen Altersvorsorge mit

Gehaltsumwandlung benachteiligen. Das Problem sind die so genannten gezillmerten

Tarife. Hierbei sind die Abschlusskosten nicht gleichmäßig auf alle Vertragsjahre ver-

teilt, sondern werden auf einen Schlag am Anfang der Vertragslaufzeit erhoben. Die

damit verbundenen Anfangsverluste führen dazu, dass eine Beitragsfreistellung auf-

grund von Arbeitslosigkeit oder die Übertragung des Kapitals beim Arbeitsplatzwech-

sel einen unwiederbringlichen und erheblichen Verlust verursachen. Der notwendige

Kapitalaufbau fürs Alter wird auf diese Weise konterkariert, die von den Arbeitnehmern

immer wieder geforderte Flexibilität behindert.

Gegen die Zillmerung spricht auch, dass Arbeitnehmer in der betrieblichen Altersvor-

sorge kein Wahlrecht haben. Der Arbeitgeber schreibt sowohl den Durchführungsweg

als auch den Anbieter vor. Zudem gilt es zu bedenken, dass die finanziellen Verluste

insbesondere bei Arbeitgeberwechsel oder Arbeitsplatzverlust auftreten. Da dies

jedoch in der Regel unfreiwillige Folgen der Arbeitsmarktlage sind, belastet die Zill-

merung einseitig Arbeitnehmer beziehungsweise Verbraucher. Lösen lässt sich dieses

Problem nur durch ein gesetzliches Zillmerverbot.

Darüber hinaus leitet der Verbraucherzentrale Bundesverband folgende Forderungen

aus den Projektergebnissen ab:

t Gleichbehandlung von beitragsfrei gestellten und beitragspflichtigen Verträgen,

um damit eine gleichmäßige und gerechte Beteiligung an Verwaltungskosten- und Risikogewinnen zu erreichen.

t Verbindliche Einbeziehung der Pensionskassen in die Insolvenzsicherung

t Angleichung von Zwangsabfindungsklauseln für Haupt- und Nebenversicherungen,

damit vermieden wird, dass Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeits- und

Hinterbliebenenversicherungen beim Arbeitgeberwechsel wegfallen.

t Begrenzung des Rabattabzugs beim Umstieg von Kollektiv- auf Einzeltarife

t www.vorsorgedurchblick.de

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Finanzdienstleistungen

52

Anlegerschutz: Zehn-Punkte-Programm der Bundesregierung weist Lücken auf

Anfang 2003 hat die Bundesregierung mit ihrem Zehn-Punkte-Programm einen Maß-

nahmenkatalog zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes vor-

gestellt. Erklärtes Ziel war es, die Rechte und das Vertrauen der Anleger zu stärken, um

somit die Leistungsfähigkeit des Finanzmarktes Deutschland nachhaltig zu verbessern.

Um die Erfüllung dieser Absichtserklärungen zu beleuchten, hat der Verbraucherzen-

trale Bundesverband im November 2004 den aktuellen Stand der Umsetzung analy-

siert. Die Ergebnisse stellte der Bundesverband in einer gemeinsamen Pressekonferenz

mit der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger vor.

Die Bilanz fiel ernüchternd aus. In wesentlichen Punkten bleiben die bislang realisier-

ten Maßnahmen hinter den angestrebten Zielen zurück. So wurde die wohl wichtigste

Gesetzesinitiative – das Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz – zur Regelung einer

persönlichen Haftung von Leitungsorganen für falsche Kapitalmarktinformationen, zur

Verlängerung der Verjährungsfristen und zur Entschärfung der Beweispflichten des Anle-

gers auf unbestimmte Zeit zurückgezogen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband for-

derte die Bundesregierung auf, weiterhin an einer gesetzlichen Regelung festzuhalten.

Eine zumindest teilweise Verbesserung des Anlegerschutzes gab es beim Grauen

Kapitalmarkt. So wurde auf Drängen des Verbraucherzentrale Bundesverbands im

Anlegerschutzverbesserungsgesetz eine Prospektpflicht für Kapitalanlagen des Grauen

Kapitalmarktes festgelegt. Damit haften Unternehmen für fehlerhafte oder unvollstän-

dige Angaben im Verkaufsprospekt. Allerdings ist hiermit keine inhaltliche Prüfung

durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgeschrieben, so

dass eine Kontrolle der Prospektangaben auf Richtigkeit fehlt. Hinsichtlich der Prospekt-

inhalte hatte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband für eine transparente und

standardisierte Struktur eingesetzt, um eine übersichtliche Gestaltung und Vergleich-

barkeit verschiedener Angebote zu gewährleisten. Diese Forderung griff die Bundes-

regierung zumindest in Teilen auf. Auch wurde eine Vorschrift zur transparenten und

verständlichen Risikoaufklärung aufgenommen.

Ein weiteres Element des Zehn-Punkte-Programms der Bundesregierung betrifft die

kollektive Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Hierfür legte die Bundes-

„Ziel muss es bleiben, die Rechte

und das Vertrauen der Anleger zu

schützen.“

Lars Gatschke,

Referat Banken

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Finanzdienstleistungen

53

regierung den Entwurf für ein Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz vor. Der Verbrau-

cherzentrale Bundesverband kritisierte im Regierungsentwurf die zwangsweise Ein-

beziehung aller klagenden Anleger in ein Verfahren und plädierte für eine freiwillige

Beteiligung jedes Anlegers. Erreicht werden konnte bislang zumindest, dass nicht allein

die Schadenshöhe den Ausschlag dafür gibt, wer der Musterkläger und damit Haupt-

vertreter der Anleger ist. Hätte man allein auf die Schadenshöhe abgestellt, wären

regelmäßig die Großaktionäre die Hauptvertreter aller Anleger. Dies hätte die Gefahr

einer Benachteiligung einzelner Kleinaktionäre im Verfahren mit sich gebracht.

t www.vzbv.de (> Geld & Versicherungen > Geldanlage)

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Finanzdienstleistungen

54

Versicherungen: Reformen mit Fragezeichen

Die Verhältnisse im deutschen Privatversicherungsmarkt sind in mehrfacher Hinsicht

unbefriedigend. Zum einen wird der unübersichtliche Markt von Versicherungsvermitt-

lern dominiert, die weniger an einer bedarfsorientierten Beratung ihrer Kunden als am

Verkauf besonders provisionsträchtiger Produkte interessiert sind. Die Höhe der Pro-

visionen steht dabei meist in keinem Zusammenhang mit dem tatsächlichen Versiche-

rungsbedarf der Kunden. Den rund 500.000 „beratenden“ Verkäufern stehen dabei

nur wenige Hundert Berater bei den Verbraucherzentralen und gerichtlich zugelassene,

unabhängige Versicherungsberater ohne Provisionsinteresse gegenüber. Die meisten

Haushalte sind daher falsch versichert; gravierende finanzielle Risiken bleiben unge-

deckt, notwendige Vorsorge unterbleibt.

Darüber hinaus sind die Angebotsinformationen der Versicherer vom Umfang her so

abschreckend und so unterschiedlich gestaltet, dass es für die Verbraucher nahezu

unmöglich ist, ohne fremde Hilfe eine rational begründete Produktauswahl zu treffen.

Und schließlich weisen die gesetzlichen Vorschriften erhebliche Gerechtigkeitsdefizite

zu Lasten der Verbraucher auf. Notwendig sind daher transparentere, vergleichbare und

„ungefährliche“ Produkte, mehr unabhängige Beratung und eine bessere Rechtsstel-

lung der Verbraucher.

Der aktuellen Reform des Versicherungsvertragsrechts kommt vor diesem Hintergrund

eine besondere Bedeutung zu. Nach fast vierjähriger Arbeit legte die Kommission

zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes im April 2004 ihren Abschlussbericht

vor. Die Bundesregierung ist an die Vorschläge der Kommission zwar nicht gebunden.

Dennoch gilt der Bericht als wichtige Wegmarke für die anstehende gesetzliche Rege-

lung. Würden die Vorschläge der Reformkommission umgesetzt, gäbe es an einigen

Stellen durchaus Verbesserungen für die Verbraucher. Dies gilt zum Beispiel für die

Informationspflichten der Versicherer, die Vertragslösungsrechte der Verbraucher, die

vorvertraglichen Anzeigepflichten, die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung von For-

derungen gegen die Versicherer sowie bei den Sanktionen der Versicherer gegen Pflicht-

verletzungen der Versicherungsnehmer.

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Finanzdienstleistungen

55

Allerdings greift – trotz positiver Regelungsvorschläge der Kommission die angestrebte

Reform zu kurz und wird die geschilderten Verhältnisse nicht grundlegend ändern. Die

Vorschläge zementieren das Marktversagen, insbesondere das Festhalten am gängigen

Verfahren zum Vertragsabschluss: So sollen Verbraucher die vollständigen Informatio-

nen über die Vertragskonditionen auch weiterhin erst erhalten, wenn sie den Versiche-

rungsantrag bereits unterschrieben haben – eine einzigartige Bevorzugung der Ver-

sicherungsunternehmen, die in anderen Rechtsbereichen völlig undenkbar wäre. Zu

bemängeln ist schließlich auch noch, dass das federführende Bundesministerium der

Justiz bisher immer noch keinen Referentenentwurf für das Gesetzesvorhaben vorgelegt

hat, obwohl der Schlussbericht der Kommission mittlerweile bereits seit etwa einem

Jahr vorliegt. Damit drohen kurze Fristen bei der parlamentarischen Behandlung, Hektik

und Fehler – wenn nicht sogar eine Verschiebung des Projekts auf die nächste Legis-

laturperiode.

Parallel zur Neuregelung des Versicherungsvertragsrechts steht auch eine Reform der

Versicherungsvermittlung auf der Agenda. Im Kern geht es vor allem um den Verbrau-

cherschutz: Bisher darf in Deutschland jeder Versicherungen verkaufen, egal ob er

etwas davon versteht oder nicht. Das sollte sich durch die Umsetzung der EU-Versiche-

rungsvermittlerrichtlinie bis Januar 2005 ändern. Die Richtlinie fordert von den Mitglied-

staaten unter anderem eine behördliche Registrierung der Versicherungsvermittler,

verbesserte Berufsqualifikationen und eine zwingende Berufshaftpflichtversicherung

beziehungsweise eine Haftungsübernahme durch die Versicherer. Außerdem vorgese-

hen sind eine Pflicht zur Berücksichtigung der Kundenwünsche und des Versicherungs-

bedarfs sowie eine Verpflichtung der Vermittler zur Dokumentation und Begründung

ihrer Produktempfehlungen. Deutschland hat die bis Mitte Januar 2005 fällige Umset-

zung bislang leider versäumt.

Die bisher bekannten Pläne zur Umsetzung der Richtlinie weisen aus Sicht des Ver-

braucherzentrale Bundesverbands deutliche Schwächen auf. In Stellungnahmen, auf

Fachtagungen und in der Presse hat der Verbraucherzentrale Bundesverband daher

Verbesserungsvorschläge zu den Diskussionspapieren des federführenden Bundeswirt-

schaftsministeriums unterbreitet. Die EU-Richtlinie über die Versicherungsvermittlung

verlangt von den Vermittlern unter anderem, dass sie jede Produktempfehlung begrün-

den müssen. Die Bundesregierung will diese Begründung und den Umfang der Bera-

tung jedoch davon abhängig machen, wie hoch die Prämie ist. Aus Sicht des Verbrau-

„Die meisten Bürger haben

Versicherungen, die sie nicht

brauchen oder die bei existenz-

bedrohenden Schadensfällen

nicht zahlen.“

Wolfgang Scholl,

Referat Versicherungen

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Finanzdienstleistungen

56

cherzentrale Bundesverbands wäre es dagegen sinnvoller, auf die Risiken abzustellen,

denen der Verbraucher durch die Produktwahl ausgesetzt wird – etwa auf existenz-

bedrohende Deckungslücken oder andere gravierende Schutzlücken. Auch im Hinblick

auf die Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen nach einem Beratungsver-

schulden des Vermittlers mahnte der Bundesverband Nachbesserungsbedarf an.

Die Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie hat uns auch auf andere Weise

beschäftigt. So hatte die Netzwerkgruppe Versicherungen Produktbeurteilungsraster

für die wichtigsten Zweige der Privatversicherungszweige erarbeitet. Hiermit hatten wir

uns auf die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes und die anstehende Umsetzung

der EU-Versicherungsvermittlungsrichtlinie vorbereitet. Zugleich dienten diese Arbeiten

nun als Basis für die Erstellung von Risikoanalyse-Bögen in den einzelnen Privatver-

sicherungssparten. Die entsprechenden Materialien konnten wir außerdem nutzen,

um die Vorbereitung der Verbände der Versicherungsvermittler auf die kommenden

Beratungs- und Dokumentationspflichten in unserem Sinne zu beeinflussen. So über-

nahmen die wichtigsten Vermittlerverbände die Idee, eigene Mindeststandards für

Versicherungsprodukte zu setzen. Diese Standards sind zwar von unseren Zielvorstel-

lungen noch weit entfernt. Es ist jedoch zu erwarten, dass sie schrittweise verbessert

werden, um die heutigen gravierenden Deckungslücken in der Privatversicherung

schrittweise abzubauen.

Die anstehenden Reformen im Versicherungsvertragsrecht und bei der Versicherungs-

vermittlung waren auch Gegenstand einer vom Verbraucherzentrale Bundesverband

veranstalteten Tagung unter dem Titel „Verbrauchergerechte Reform des Versicherungs-

rechts“ im November 2004. Parallel dazu stellten wir unsere Reformvorschläge in einer

Pressekonferenz vor, die erhebliche Resonanz fand.

t www.vzbv.de (> Geld & Versicherungen > Versicherungen)

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Europäische Verbraucherpolitik

58

Neue Verfassung, neues Parlament, neue Kommission: Weichenstellungen in Brüssel

Mit der Neuwahl des Europäischen Parlaments und der Neuberufung der Europäischen

Kommission gab es 2004 wichtige Weichenstellungen auch für die europäische Ver-

braucherpolitik. Mit der neuen Wahlperiode des Parlaments änderten sich die Zustän-

digkeiten der Parlamentsausschüsse. Verbraucherpolitische Themen werden nun

schwerpunktmäßig im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und im Aus-

schuss für Umweltschutz, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit behandelt.

Wichtige Entscheidungen stehen jedoch auch in den Ausschüssen für Verkehr und

Tourismus, Wettbewerb, Energie oder Landwirtschaft auf der Agenda. Für manche

Dossiers sind bis zu sieben Ausschüsse mitberatend eingebunden, wie das Beispiel

der Chemikalienpolitik zeigt. Für eine wirksame Vertretung der Verbraucherinteressen

bedeutet dies eine enorme Herausforderung, allein wenn es darum geht, eine Vielzahl

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Europäische Verbraucherpolitik

59

von Berichterstattern, Koordinatoren, Vorsitzenden und neuen Ausschussmitgliedern

mit den Positionen der Verbraucherorganisationen vertraut zu machen. Einen guten

Anlass hierfür bot ein erstmals vom Verbraucherzentrale Bundesverband und von BEUC

organisierter Parlamentarischer Abend mit den deutschen EU-Abgeordneten in Brüssel.

Einen Rückschlag für den Verbraucherschutz gab es in Bezug auf die neue Europä-

ische Verfassung. Trotz intensiver Bemühungen der europäischen und nationalen

Verbraucherorganisationen ist der Verbraucherschutz als eigenständiges Ziel nicht

in die europäische Verfassung aufgenommen worden, die im Oktober 2004 von den

Staats- und Regierungschefs unterzeichnet wurde. Allerdings wird der Verbraucher-

schutz durch die Integration der Grundrechtecharta in den Verfassungsvertrag zumin-

dest mittelbar gestärkt: Danach muss Europäische Politik ein hohes Verbraucher-

schutzniveau sicherstellen.

Die EU-Kommission nimmt ihren Neustart zum Anlass, ihre verbraucherpolitische Stra-

tegie weiterzuentwickeln. Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz

initiierte dazu einen Konsultationsprozess mit den Verbraucherorganisationen der Mit-

gliedstaaten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband nutzte diese Gelegenheit zur

Präsentation zweier grundsätzlicher Vorschläge zur institutionellen Stärkung einer

kohärenten EU-Verbraucherpolitik: Die Intensivierung der Verbraucherforschung und

die Etablierung eines Mechanismus für die dauerhafte Beobachtung und regelmäßige

Berichterstattung zum Zustand des Verbrauchermarktes in der EU (zur Europäischen

Verbraucherforschung siehe den Abschnitt „Verbraucherforschung“ auf Seite 64).

Das Instrument der regelmäßigen Berichterstattung über Stand und Entwicklung der

Nachfrageseite des EU-Binnenmarkt kann genutzt werden, um etwa alle zwei bis drei

Jahre eine öffentliche Debatte zu initiieren und damit Verbraucherthemen regelmäßig

auf die politische Tagesordnung zu setzen. Basis eines solchen Berichtswesens müsste

die Einrichtung eines Beobachtungssystems sein, das die relevanten Daten sammelt

und analysiert und der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten als Grundlage für ihre

verbraucherpolitische Arbeit zur Verfügung stellt. Die zu identifizierenden Indikato-

ren müssen auch geeignet sein, Erfolg und Versagen von Verbraucherpolitik zu messen.

Wie ein solches Berichtswesen zu organisieren und zu finanzieren ist, kann beispielhaft

an dem seit langem etablierten Europäischen Umweltinformations- und Beobachtungs-

Netzwerk der Europäischen Umweltagentur gesehen werden.

„Eine öffentliche Debatte um das

Für und Wider eines verbesser-

ten europäischen Verbraucher-

schutzes findet in Deutschland

regelmäßig erst dann statt, wenn

die Entscheidungen auf EU-Ebene

bereits getroffen sind.“

Anne-Lore Köhne,

Stabsstelle EU-Angelegenheiten,

Internationales

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Europäische Verbraucherpolitik

60

Internationale Aufbauarbeit: Mittel- und Osteuropa holt auf

Eine wirkungsvolle Vertretung von Verbraucherinteressen auf europäischer Ebene

bedarf nicht allein der Präsenz in Brüssel. Sie ist ebenso auf ein effizientes Netzwerk

von Verbraucherorganisationen in den Mitgliedsstaaten angewiesen. Die neuen EU-

Mitglieder in Mittel- und Osteuropa dürfen dabei nicht außen vor bleiben. Zum einen

ist hier der Beratungs- und Informationsbedarf der Verbraucher besonders groß. Zum

anderen spielen die EU-Neulinge im Parlament, im Ministerrat und in der Kommission

eine häufig unterschätzte Rolle bei der Gestaltung der europäischen Wirtschafts- und

Verbraucherpolitik. Ohne die deutlich artikulierte Stimme der Verbraucher würde dieser

Prozess allerdings zu einer Vernachlässigung der Nachfrageseite führen.

Vor diesem Hintergrund engagiert sich der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits

seit Anfang der neunziger Jahre für den Aufbau und die Stärkung von Verbraucherorga-

nisationen in Mittel- und Osteuropa.

Die Schwerpunkte dieser Zusammenarbeit mit den Verbraucherorganisationen in den

neuen Mitgliedstaaten verlagern sich nach deren Beitritt zur Europäischen Union mehr

und mehr auf die verbraucherpolitische Arbeit im Rahmen des europäischen Verbrau-

cherverbandes BEUC. Dort sind mittlerweile Verbraucherorganisationen aus allen

neuen Mitgliedsländern außer Litauen vertreten sind. Nach wie vor brauchen aller-

dings sowohl die Verbraucherorganisationen als auch die Regierungen in den neuen

Mitgliedsstaaten Unterstützung, um einen effizienten Verbraucherschutz zu entwickeln

und um auf nationaler und europäischer Ebene Einfluss auf die Gestaltung der Verbrau-

cherpolitik nehmen zu können. Diese Hilfe leistet der Verbraucherzentrale Bundesver-

band nunmehr im Rahmen der so genannten Twinning-Projekte der Europäischen Kom-

mission als Partner des Bundeswirtschaftsministeriums. Im Oktober 2004 ging ein

knapp zweijähriges Twinning-Projekt zu Wettbewerbspolitik und Verbraucherschutz in

t Polen zu Ende. Im Rahmen eines Übergangsprogramms der EU für Polen ist geplant,

ab 2005 eine Online-Infothek in Kooperation mit den polnischen Verbraucherorganisa-

tionen aufzubauen. Auch in t Estland wird 2005 ein Twinning-Projekt zur Stärkung des

Verbraucherschutzes durchgeführt.

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Europäische Verbraucherpolitik

61

Großen Entwicklungsbedarf gibt es in den Ländern Südosteuropas. Seit Jahren unter-

stützt der Verbraucherzentrale Bundesverband die Verbraucherorganisationen in

t Mazedonien und t Rumänien mit Fördermitteln des Bundesministeriums für wirt-

schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und in Kooperation mit der Deut-

schen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ). In Mazedonien wird durch

das im März 2005 endende Projekt, vor allem die verbraucherpolitische Rolle der Ver-

braucherorganisation OPM (Organizacija na potrošuva ite na Makedonija) gestärkt,

Angebote zur Verbraucherbildung entwickelt sowie Informations- und Beratungs-

angebote erweitert.

In Rumänien wird die Ausweitung der Verbraucherberatung in andere Landesteile unter-

stützt – so wurden 2004 zwei neue Verbraucherberatungsstellen eröffnet. Außerdem

wurden Verbraucherinformation und -beratung durch die Entwicklung einer Infothek

gefördert und die rumänische Verbraucherorganisation APC (Asociata pentru Protec-

tia Consumatorilor din Romania) bei der Veröffentlichung von Informationsmaterialien

unterstützt. In beiden Ländern wird außerdem die Integration der Verbraucherorganisa-

tionen in die europäische Verbraucherarbeit gefördert: die mazedonische Verbraucher-

organisation ist seit einigen Jahren Mitglied bei BEUC, die rumänische hat den Antrag

auf Mitgliedschaft 2004 gestellt.

In t Albanien, das einen Stabilisierungs- und Assoziierungsvertrag mit der Europäi-

schen Union anstrebt, hilft der Verbraucherzentrale Bundesverband seit August 2004

mit einem ebenfalls vom Bundesentwicklungsministerium und der GTZ geförderten

Projekt, den Verbraucherschutz in Kooperation mit dem zuständigen Wirtschaftsminis-

terium und der unabhängigen albanischen Verbraucherorganisation ACA im Einklang

mit den europäischen Standards zu entwickeln. Schwerpunkte sind die Erarbeitung

einer mittelfristigen Strategie für die Stärkung des Verbraucherschutzes und der Aufbau

eines Pilot-Verbraucherberatungszentrums in Tirana in Trägerschaft der ACA (Albanian

Consumers Association). Bei der Aufbauarbeit in Albanien kommt der regionalen

Zusammenarbeit insbesondere mit Mazedonien große Bedeutung zu.

„Man kann die Wahrung der

Rechte und Pflichten von über

105 Millionen zusätzlichen Ver-

brauchern im erweiterten Binnen-

markt nicht einfach sich selbst

überlassen.“

Drago Trbojevic,

Stabsstelle EU-Angelegenheiten,

Internationales

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Verbraucherforschung

62

Forschungsdesign veröffentlicht: ein interdisziplinärer Rahmen für die Wissenschaft

Eine moderne Verbraucherpolitik hat künftig nicht nur – wie bislang schon – eine

defensive Schutzaufgabe für den einzelnen Konsumenten. Sie zielt auch auf die

Gestaltung der Nachfrageseite des Marktes. Diese zweite Säule einer neuen Verbrau-

cherpolitik sieht in der Nachfrage nach Wirtschaftsgütern die Möglichkeit verantwor-

tungsbewusster Verbraucher, einen Beitrag für allgemeine wirtschaftliche und gesell-

schaftliche Ziele zu leisten, beispielsweise in der Form eines nachhaltigen Konsums.

Die Schwäche einer solchen aktiven und gestaltenden Verbraucherpolitik liegt aller-

dings in ihrem Theoriedefizit hinsichtlich der gesamtwirtschaftlich und gesellschaft-

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Verbraucherforschung

63

lich verantwortlichen Gestaltung von Nachfrage. Eine verbraucherpolitisch orientierte

Forschung, die die Bemühungen der Verbraucherpolitik und der Verbraucherverbände

wissenschaftlich unterstützen könnte, existiert gegenwärtig nicht. Dies ergab eine vom

Verbraucherzentrale Bundesverband beauftragte Studie zum Stand der Verbraucher-

forschung in Deutschland. So fehlt es an jeglicher Grundlagenforschung, welche die

systemischen Fragen der kollektiven Bedeutung der Marktnachfrage aufgreift. Sektorale

verbraucherorientierte Fragen werden ohne Bezug aufeinander behandelt und sind

häufig von der Marketingperspektive der Anbieter dominiert.

Die Verbraucherpolitik benötigt heute jedoch einen theoretischen Überbau, der die

geltenden angebotsorientierten wirtschaftswissenschaftlichen Theorien ergänzt und

die Aufgaben der Verbraucherpolitik nicht allein auf Basis der Wettbewerbstheorie

begründet. Eine wissenschaftliche Fundierung der neuen verbraucherpolitischen

Gestaltungsaufgabe könnte auch konsumorientierte Antworten geben auf gesamt-

gesellschaftliche Probleme wie Arbeitslosigkeit und Umweltzerstörung.

Als Ergebnis einer Tagung des Verbraucherzentrale Bundesverbands zu diesen Fragen

im Herbst 2003 hatte eine Forschergruppe im Auftrag des vzbv ein Forschungsdesign

zur Zukunft der verbraucherpolitisch orientierten Forschung erarbeitet. Dieses im Som-

mer 2004 veröffentlichte Forschungsprogramm analysiert die neuen Herausforderungen

an die Verbraucherpolitik und beschreibt neue Arbeitsansätze für die Verbraucherfor-

schung. Einen vom Forschungsdesign beschriebenen konkreten Ansatz in diesem

Zusammenhang stellt die Governance-Theorie dar. Sie könnte den unterschiedlichen

wissenschaftlichen Disziplinen eine Verständigungsplattform für interdisziplinäres,

arbeitsteiliges Forschen geben. Schließlich werden in dem Forschungsdesign vorran-

gige Forschungsfelder beschrieben und Vorschläge für eine angemessene Forschungs-

förderung unterbreitet.

Dieses Positionspapier aus der Wissenschaft, dessen Sichtweisen weder thematische

noch methodische Aspekte präjudizieren, wird künftig als Grundlage für unsere Gesprä-

che mit Wissenschaft und Politik, mit Forschungseinrichtungen und wissenschaftlich

orientierten Stiftungen dienen. Die beschriebenen Vorschläge sollen intensiv diskutiert

werden. Sie sind jedoch mehr als wissenschaftliche Selbstbetrachtung, sondern fester

Bestandteil der verbraucherpolitischen Programmatik des Verbraucherzentrale Bundes-

verbands: Schließlich kann die Verbraucherforschung – ebenso wie die Nachfrageseite

„In einer Marktwirtschaft brau-

chen wir nicht nur Studien, die

untersuchen, welches Knister-

geräusch einer Chipstüte den

Absatz besonders fördert, son-

dern auch dazu, wie Verbraucher-

schutz die Wirtschaft ankurbeln

kann.“

Günther Rosenberger,

Referat Fortbildung und Wissens-

management

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Verbraucherforschung

64

insgesamt – einen wesentlichen Beitrag zum Umbau unserer Gesellschaft und zur

Sicherung des Wirtschafts- und Wissensstandortes Deutschland liefern.

Die Ergebnisse der Tagung und das Forschungsdesign wurden 2005 in der

Schriftenreihe zur Verbraucherpolitik veröffentlicht:

Verbraucherzentrale Bundesverband (Hg.): Verbraucherforschung in Deutschland,

Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2005

Europäische Verbraucherforschung: Fragmentierte Forschung braucht eine Klammer

Zum Amtsantritt der neuen EU-Kommission hatte die Generaldirektion Gesundheit und

Verbraucherschutz einen Konsultationsprozess über die Weiterentwicklung der europäi-

schen Verbraucherpolitik gestartet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband nahm dies

zum Anlass, die Intensivierung der europäischen Verbraucherforschung zu fordern. Sie

soll dazu beitragen, Leitlinien für eine kohärente EU-Verbraucherpolitik zu entwickeln.

Ausgangspunkt dieses Vorschlags ist die Bedeutung des EU-Rechts für die Wirtschafts-

und Verbraucherpolitik in den Mitgliedsstaaten: Als Akteur der wirtschaftspolitischen

Rahmensetzung sollte die EU dabei nicht nur die Bedingungen auf der Angebotsseite

des Marktes, sondern auch die nachfrageseitigen Marktbedingungen zum Gegenstand

eines eigenständigen Forschungsbereichs machen. Die bisher fragmentierte Verbrau-

cherforschung in den Mitgliedstaaten der EU bedarf einer koordinierenden Klammer

mit dem Ziel, Synergien zu nutzen, Forschungsanstrengungen zielorientiert zu bündeln,

die disziplinäre und interdisziplinäre Kooperation von Wissenschaftlern sowie den Aus-

tausch von Forschungsstrategien und Forschungsergebnissen zu fördern. Das in Vor-

bereitung befindliche Siebte Forschungsrahmenprogramm sollte Fragestellungen der

Verbraucherforschung nicht allein in verschiedene Teilprogramme integrieren, sondern

übergreifende Forschungsfelder explizit in einem eigenen Programm zur Verbraucher-

forschung bündeln.

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Verbraucherforschung

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Schriftenreihe zur Verbraucherpolitik: Ein Forum für die Wissenschaft

Verbraucherpolitik als politische Querschnittsaufgabe stellt auch die Wissenschaft vor

neue Herausforderungen. So ist die Verbraucherforschung in Deutschland zersplittert

und weist erhebliche Lücken auf. Bislang fehlt es an einer interdisziplinären Zusam-

menführung der sektoralen Forschungsthemen. Die neue Verbraucherpolitik braucht

aber eine wissenschaftliche Fundierung, wenn sie ihrem gesellschaftlichen Gestaltungs-

anspruch gerecht werden will. Politik und Wissenschaft müssen die Bedeutung einer

verbraucher- und verbraucherpolitisch orientierten Forschung künftig stärker erkennen.

Diesem Zweck dient die neue Schriftenreihe des Verbraucherzentrale Bundesverbands

zur Verbraucherpolitik. Die beim Berliner Wissenschafts-Verlag erscheinende Reihe ver-

sammelt Beiträge zu aktuellen verbraucherpolitischen Fragen aus allen wissenschaft-

lichen Disziplinen. Die Schriftenreihe wurde am 17. Januar 2005 in einer Veranstaltung

im Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung erstmals vorgestellt. Im Mittel-

punkt der Veranstaltung stand die Frage, welchen Beitrag Verbraucherschutz und Ver-

braucherpolitik leisten können, um soziale Stabilität und qualitatives Wachstum in

Deutschland und Europa zu bewirken. Die ersten drei Bände der Reihe befassen sich

mit Verbraucherforschung, Verbraucherbildung sowie mit Verbraucherschutz im Bau-

recht. Für 2005 sind weitere Veröffentlichungen zum Wirtschaftsfaktor Verbraucher-

information, zum Modell der britischen Consumer Watchdogs sowie der Schuldenreport

2005 geplant.

t www.bwv-verlag.de

„Verbraucherforschung entwickelt

sich mehr und mehr zu einem

transdisziplinären Wissenschafts-

gebiet, das empirisch und theo-

retisch normative Theorieansätze

und analytische Methoden aus

der Jurisprudenz, der Wirtschafts-

wissenschaft, der Soziologie

und Politikwissenschaft über-

nimmt. Deshalb ist es wichtig,

Verbraucherforschung auch in

einer eigenen wissenschaftlichen

Schriftenreihe zu thematisieren.“

Dr. Volker Schwarz,

Berliner Wissenschafts-Verlag

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Verbraucherbildung

66

Bildungslücken beim Konsum: ein verbraucherpolitisches Kernthema

Das Thema Verbraucherbildung hat in der politischen Arbeit des Verbraucherzentrale

Bundesverbands einen hohen Stellenwert. Hintergrund ist nicht zuletzt das vom Euro-

päischen Gerichtshof entwickelte Leitbild des Konsumenten – für das weitgehend an

der Rechtsprechung orientierte Verbraucherrecht in Deutschland hat es sich inzwischen

zur zentralen Bezugsgröße entwickelt. Dieses Leitbild vom „durchschnittlich informier-

ten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher“ bringt eine verbrau-

cherpolitische Orientierung allein am schwachen, schutzbedürftigen Verbraucher in die

Defensive. Die Formulierung behauptet ja, dass der Verbraucher selbst beurteilen kann,

was gut für ihn ist. Die Realität jedoch sieht oft anders aus: Konsumenten ernähren

sich unvernünftig, fallen auf unseriöse oder irreführende Werbeaussagen herein oder

können den Preis einer Leistung nicht realistisch beurteilen.

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Verbraucherbildung

67

Eine Verbraucherpolitik, die auf Markttransparenz, auf Information und Beratung setzt,

braucht allerdings einen gebildeten Wirtschaftsbürger. Ebenso brauchen die Unter-

nehmen kenntnisreiche Konsumenten. Nur so kann sich Qualität am Markt wirklich

durchsetzen. Denn es hilft wenig, wenn verbesserte Verbraucherrechte, mehr Trans-

parenz gesetzlich verankert werden, aber viele Verbraucher ihre Rechte und Informa-

tionsmöglichkeiten weder kennen noch nutzen.

Vor diesem Hintergrund ist eine Stärkung und Aufwertung der Verbraucherbildung an

den Schulen essentiell. Schülerinnen und Schüler haben ebenso ein Recht auf Verbrau-

cherbildung wie es eine Pflicht der Schulen gibt, die Konsumkompetenz ihrer Schüler

zu fördern. Dem populären Ruf nach einem neuen Unterrichtsfach schließt sich der

Verbraucherzentrale Bundesverband nicht an. Vielmehr geht es darum,

t die Ernährungs- und Verbraucherbildung durch Weiterentwicklung traditioneller Fächer zu einem modernen Unterrichtsfach auszubauen – dies betrifft vor allem

Fächer wie Sachkunde, Hauswirtschaft oder Arbeitslehre;

t die Verbraucherbildung in die Lehrpläne aller Schulen, angefangen bei der Grund-

schule, aufzunehmen;

t sie durch die Aus- und Fortbildung kompetenter Fachlehrer zu stützen und sie

tatsächlich zu unterrichten.

Diese bildungspolitischen Kernforderungen bildeten auch das Fazit der vom Verbrau-

cherzentrale Bundesverband veranstalteten Tagung „PISA in der Verbraucherbildung –

sind wir alle Konsumanalphabeten?“ im Juli 2004. Vertreter der Verbraucher- und

Bildungspolitik, der Wirtschaft und Wissenschaft, der Schulverwaltung, der Lehrerfort-

bildung sowie der Eltern- und Lehrerverbände hatten die Notwendigkeit einer verstärk-

ten Verbraucherbildung an den Themen Finanzdienstleistungen, Ernährung und Nach-

haltigkeit diskutiert.

Die Ergebnisse der Tagung und das Forschungsdesign wurden 2005 in der

Schriftenreihe zur Verbraucherpolitik veröffentlicht:

Verbraucherzentrale Bundesverband (Hg.): PISA in der Verbraucherbildung:

Sind wir alle Konsum-Analphabeten?, Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2005

„Schulen sind zum Lernen da –

deshalb brauchen wir klare

Grenzen für den Kommerz im

Klassenzimmer.“

Peter Gnielczyk,

Referat Fortbildung und Wissens-

management

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Verbraucherbildung

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yomag.net: Flaggschiff der Verbraucherbildung nimmt Kurs auf Tschechien

Das Online-Magazin www.yomag.net gehört zu den Flaggschiffen der Verbraucherbil-

dung auf europäischer Ebene. Die Artikel rund um Konsum stammen ausschließlich von

Schülern zwischen 14 bis 19 Jahren. Zur Zeit arbeiten etwa 300 Verbraucherjournalisten

in spe aus neun europäischen Ländern für das Magazin. Sie kommen aus Deutschland,

Italien, Mazedonien, Norwegen, Polen, Rumänien, der Slowakei, Spanien und der

Tschechischen Republik.

Mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums konnten zuletzt vor allem in den

neuen Mitgliedsländern der EU neue Kooperationspartner, Schulen und Verbraucher-

organisationen, gewonnen und geschult werden. Der inhaltliche Schwerpunkt lag dabei

auf Fragen des nachhaltiges Konsums.

Auch 2005 wird nachhaltiger Konsum das Leitthema der Nachwuchsjournalisten blei-

ben. Von der deutschen UNESCO-Kommission wurde yomag.net als offizielles Projekt

der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ausgezeichnet.

Die Zusammenarbeit mit dem „Europäischen Verbraucher-Kalender für Schüler“ der

Generation Europe Foundation wird yomag.net 2005 einem noch größeren Publikum

bekannt machen: Etwa 30.000 Lehrerinnen und Lehrer werden durch diesen Kalender

über die Angebote des Verbraucher-Magazins informiert. Der Kalender wird an Schulen

in allen 25 Mitgliedsstaaten der EU verteilt.

Vor dem Hintergrund dieser erfolgreichen Entwicklung von yomag.net ist auch die Über-

gabe des Projektmanagements der Website vom Verbraucherzentrale Bundesverband

an die tschechische Verbraucherorganisation SOS (Consumers Defence Association of

the Czech Republic) zu sehen. Mit diesem Rotations-Mechanismus folgen die Projekt-

partner erprobten Traditionen innerhalb der europäischen Verbraucherverbände. Der

Verbraucherzentrale Bundesverband wird als Partnerorganisation weiterhin die Aktivi-

täten von yomag.net im deutschen Raum koordinieren.

t www.yomag.net

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Verbraucherbildung

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Hänsel und Gretel – ein Antimärchen

erzählt von Paul Herz für www.yomag.net

Konsumverzicht und Sparen – das Märchen von den beiden Geschwistern, die von einer

Hexe ins vermeintliche Knabberparadies gelockt werden, ist auch 150 Jahre nach den

Brüdern Grimm noch aktuell. Für Paul Herz, Schüler der Klasse 6b der Berliner Linden-

grundschule, war das Märchen Ausgangspunkt für einen Beitrag zu yomag.net, dem

europäischen Online-Magazin für Jugendliche:

Eines kalten Wintertages kam Hänsel mit seiner Schwester Gretel von der Schule

wieder. Sie wollten ihr Mittagessen, doch es gab nichts, nicht einmal einen Tee. „Hey

Mama, wo ist denn was zu essen?“, fragte Hänsel. Die Mutter antwortete traurig: „Wir

haben leider nichts mehr.“ „Na toll, dann kucke ich eben Pokemon“, erwiderte Hänsel.

Doch auch der Fernseher ging nicht mehr – Stromrechnung nicht bezahlt. Jetzt wurde

Hänsel sehr wütend: „Der Fernseher geht nicht mehr?!“, schrie er seine Mutter an.

Gretel begriff einfach nicht, was los war. „Heißt das, dass ich Sissi nicht mehr kucken

kann?“, fragte sie. Die Mutter nickte nur traurig und murmelte leise „Hartz IV“.

Jetzt reichte es den beiden, und sie beschlossen zu gehen. Nachdem die Sachen

gepackt waren, stiegen sie in Papas Auto, und Hänsel startete den Motor. „Kannst du

überhaupt Auto fahren?“, fragte Gretel ihren Bruder etwas ängstlich. „Mit einem hoch-

komplizierten Mercedes nicht, aber mit diesem alten Golf schon“, war die hochnäsige

Antwort. Kaum waren sie auf der Autobahn, mussten sie auch schon rechts ranfahren,

der Wagen stotterte, das Benzin war alle. Und hinter ihnen kam bereits ein Polizeiauto

zum Stehen. „Komm schnell raus hier.“ Hänsel zerrte seiner Schwester hinter sich her,

und sie liefen so schnell sie konnten in den Wald.

Nach wenigen Minuten entdeckten sie ein goldenes Schild mit der Aufschrift „Zum

Sparen da lang“. Nach ein paar Kilometern sahen sie immer mehr solcher Schilder.

Und plötzlich standen sie vor einem Haus, dessen Fenster waren voller Fernseher und

Handys. Hänsel klopfte stürmisch an die Tür, über der Mediapark stand. Eine dunkle

Stimme fragte von innen: „Wer klopft da an mein Häuschen?“, die Tür öffnete sich.

Drinnen roch es nach Plastik und auffällig nach Menschenschweiß. Plötzlich stand

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Verbraucherbildung

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eine alte hässliche Frau vor ihnen. „Willkommen im Mediapark, ich bin die Mutter aller

Schnäppchen.“ Sie zeigte auf den neuesten Fernseher, den es auf dem Markt gab:

„Wollt ihr ein wenig fernsehen?“, fragte sie freundlich. „Ja, gerne“, antworteten die

Kinder fröhlich und traten ein.

Nach zwei Stunden bekamen Hänsel und Gretel richtig Hunger und fragten die Alte

nach etwas Essbarem. Da führte sie die beiden in einen großen Raum, in dem schon

viele andere Kinder waren. Die saßen schwitzend und mager an langen Fließbändern

und bauten Fernseher und Handys zusammen. Mit höllischem Gelächter schrie die Alte

sie an: „Hahaha, so werdet ihr auch enden, jetzt gibt es wieder frisches Menschen-

fleisch!“ Die Kinder versuchten vor der Alten wegzulaufen, aber dummerweise liefen

sie genau in den heißen Raum hinein, den die Alte, immer noch lachend, hinter ihnen

zusperrte.

Und wenn sie nicht gestorben sind, verkaufen sie heute vielleicht Elektrogeräte.

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2. Recht durchsetzen: Verbraucherschutz vor Gericht

Die deutschen Verbraucherschutzgesetze sind überwiegend im Zivil-

recht verankert. Das hat Folgen. Staatliche Behörden, die wie in Frank-

reich, Großbritannien oder Schweden Verbraucherrechte kontrollieren

und durchsetzen, sieht das Zivilrecht nicht vor – Recht und Gesetz

müssen vielmehr Fall für Fall vor Gericht erstritten werden. Hierbei

spielen die Verbraucherzentralen und der Bundesverband eine ent-

scheidende Rolle. Als Anwalt der Verbraucherinnen und Verbraucher

tragen wir nicht nur zur Rechtssicherheit und Fortentwicklung des

Rechts bei. Mit gesetzlichen Verbandsklagebefugnissen ist der Bun-

desverband ein konstitutiver Teil des Verbraucherschutzes in Deutsch-

land. Als Teil der Zivilgesellschaft arbeiten wir schnell und reagieren

direkt – und leisten damit einen Beitrag zur Entbürokratisierung.

Jährlich geht der Verbraucherzentrale Bundesverband in rund 400 Ver-

fahren gegen Verstöße gegen Verbraucherschutzbestimmungen vor.

Eine neu gestaltete und erweiterte Dokumentation von Verfahren – ein-

schließlich der Gerichtsurteile – ist auf unserer Website zu finden.

t www.vzbv.de (> Urteile zum Verbraucherrecht)

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Nachteil per Vertrag

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Nachteil per Vertrag: unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wirtschaft – das sind Jahr für Jahr Millionen und Abermillionen von Verträgen zwischen

Verbrauchern und Unternehmen. Nur eine verschwindend kleine Zahl dieser Verträge

wird individuell ausgehandelt: Meist stützen sich die Vertragspartner dagegen auf

Standardverträge. Nicht immer berücksichtigen diese Verträge in den Allgemeinen

Geschäftsbedingungen die gesetzlich verankerten Rechte der Verbraucher. Im Rahmen

seiner Verbandsklagebefugnisse geht der Verbraucherzentrale Bundesverband deshalb

schwerpunktmäßig gegen Vertragsklauseln vor, die besonders häufig verwendet wer-

den – und die Verbraucher besonders deutlich benachteiligen.

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Nachteil per Vertrag

75

t Pflegeverträge

Als Anfang 2002 das neue Heimgesetz in Kraft trat, das den Heimbewohnern mehr

Mitwirkungsrechte einräumte, passierte erst einmal: gar nichts. Viele Heimbetreiber

wussten schlicht nichts von der Änderung. Erst eine Intervention des Verbraucher-

zentrale Bundesverbands schaffte Klarheit. So ging der vzbv in zahlreichen Verfahren

gegen Heimbetreiber vor, die durch Pflege- und Betreuungsverträge die Heimbewoh-

ner in ihren Rechten beschnitten. Die Mehrzahl der Heimbetreiber reagierte positiv

und änderte ihre Verträge sofort. Die verbleibenden Fälle führten zu 15 Klageverfahren,

in denen der Verbraucherzentrale Bundesverband zahlreiche Vertragsklauseln durch

Gerichte überprüfen ließ. Anfang Februar 2005 waren bis auf ein Verfahren alle Klagen

erstinstanzlich durch Urteil, Anerkenntnis oder durch Abgabe einer Unterlassungs-

erklärung nach Klageerhebung abgeschlossen. In drei Angelegenheiten laufen noch

Berufungsverfahren.

Die Bilanz ist im Sinne der Verbraucher: Nur bei neun von insgesamt 89 beanstandeten

Vertragsklauseln konnte der Verbraucherzentrale Bundesverband bei den Gerichten

nicht durchdringen. Dazu zählen bislang fast alle angegriffenen Klauseln, die Regelun-

gen zur Erstattung von Entgelten für Zeiten der Abwesenheit des Heimbewohners betref-

fen. Letztlich unterlegen ist der Verbraucherzentrale Bundesverband hinsichtlich der

Beanstandung von Klauseln, die für die Leistungskomplexe Unterkunft und Verpflegung

nur einen einzigen Entgeltbetrag in den Verträgen ausweisen. Obsiegen konnte der Ver-

braucherzentrale Bundesverband dagegen mit der Beanstandung vieler gesetzeswidri-

ger Kündigungs-, Haftungs-, Räumungs- und Gerichtsstandsklauseln sowie hinsichtlich

der Klauseln, die die Regelung der vertraglichen Verhältnisse nach dem Tod des Heim-

bewohners betreffen.

t Reiserecht

Wegen der Anzahlungsklausel in Pauschalreiseverträgen hat der Verbraucherzentrale

Bundesverband gegenüber zehn großen Reiseveranstaltern Abmahnverfahren ein-

geleitet. Konkret geht es um die Verpflichtung zur Zahlung von 20 Prozent des Reise-

preises bei Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung, ohne dass zu diesem Zeitpunkt

dem Reisenden Reisedokumente wie Flugschein oder Hotelgutscheine zur Verfügung

gestellt werden. Die Anzahlung wird also unter Umständen mehrere Monate im vor-

„Wir achten darauf, dass der

Wettbewerb nicht auf dem Rücken

der Verbraucher ausgetragen

wird. Und wir schauen genau

hin, ob Versicherungs-,Telefon-

oder Kaufverträge in Einklang mit

Recht und Gesetz stehen.“

Petra Glomb,

Referat Wirtschaftsrecht

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Nachteil per Vertrag

76

aus ohne eine entsprechende Minimalabsicherung gefordert. Dies widerspricht dem

von der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz, das Leistungen Zug um Zug erbracht

werden müssen.

Die Verfahren waren zum Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen.

t Elektronischer Versandhandel

In einer Aktion gegen zwanzig Anbieter im Internet hat der Verbraucherzentrale Bundes-

verband eine Klausel abgemahnt, derzufolge der Kunde das Transportrisiko zu tragen

hat. Im Verbrauchsgüterkauf geht – anders als beim sonstigen Versendungskauf – das

Risiko des so genannten zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung

(Transportgefahr) der Sache nämlich nicht mit der Übergabe an den Spediteur, sondern

erst mit der Übergabe auf den Käufer über.

Die Unternehmen haben überwiegend Unterlassungserklärungen abgegeben. Ein Teil

der Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

t Datenschutzklauseln

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Firma eBay nach längeren Verhand-

lungen wegen der Verwendung einer Klausel abgemahnt, mit der sich der Kunde damit

einverstanden erklärt, dass eBay seine personenbezogenen Daten für Marketing-Maß-

nahmen, wie zum Beispiel zur Versendung von E-Mail-Newsletters und für persönlich

zugeschnittene Werbemails nutzt. Außerdem wurde beanstandet, dass der Kunde sich

durch einen Klick damit einverstanden erklärt, dass seine personenbezogenen Daten

entsprechend einer an anderer Stelle wiedergegebenen umfangreichen Datenschutz-

erklärung verarbeitet und genutzt werden. Beanstandet wurden dabei nicht nur die Art

der Darstellung, die die notwendige Aufmerksamkeit vermissen lässt, sondern auch

die Tatsache, dass die Teilnahme am eBay-Verfahren abhängig gemacht wird von der

Zustimmung zur Verarbeitung seiner persönlichen Daten. Dies stellt aus Sicht des Ver-

braucherzentrale Bundesverbands eine Verletzung des Kopplungsverbots dar.

Urteil des Landgerichts Potsdam vom 10.03.2005 (Aktenzeichen: 12 O 287/04),

noch nicht rechtskräftig.

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Nachteil per Vertrag

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t Warenrücksendung im Versandhandel

Einen Erfolg für die Verbraucher hat der Verbraucherzentrale Bundesverband bei der

Abwicklung von Versandhandelsgeschäften vor dem Oberlandesgericht Hamm erstritten.

Viele Verbraucher sind sich ihrer Rechte bei der Abwicklung von Versandhandelsgeschäf-

ten nicht bewusst. So ist eine weitverbreitete irrige Meinung, das Widerrufsrecht könne

nur ausgeübt werden, wenn der Kunde die Ware in der Originalverpackung zurückschickt.

Folgende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Versandhändler

trägt dazu bei, diesen Eindruck zu erwecken: „Bitte senden Sie uns die Ware in der

Originalverpackung zurück, legen Sie den beigefügten Rücksendeschein ausgefüllt

dazu und verwenden Sie für die Rücksendung den Retourenaufkleber ...“

Wegen der Verwendung dieser Klausel hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband die

Karstadt AG zur Unterlassung aufgefordert. Eine Unterlassungserklärung gab Karstadt

nicht ab, so dass der Verbraucherzentrale Bundesverband vor dem Landgericht Dortmund

klagte. Zwar wurde die Klage mit Urteil vom 05. März 2004 abgewiesen (Aktenzeichen:

8 O 406/03). Die Berufung beim Oberlandesgericht Hamm war jedoch erfolgreich.

Die Klausel wurde für unwirksam erklärt, weil das Rückgaberecht mit keinen Erschwernissen

zu Lasten des Verbrauchers verknüpft werden darf, die ihn in der Ausübung des Rückgabe-

rechts hindern könnten. Um eine derartige unzulässige Erschwernis handelt es sich jedoch

bei der von Karstadt gewünschten Rücksendung der Ware in der Originalverpackung und

unter Verwendung des Rücksendescheines sowie des Retourenaufklebers. Den Käufer trifft

allein die Verpflichtung, die Kaufsache in einer gegen typische Transportgefahren geschützten

Weise zurückzusenden. Die Verwendung der Originalverpackung ist dabei nicht zwingend.

Das Urteil ist wichtig, stärkt es doch die Verbraucher bei der Wahrnehmung ihrer Rechte:

So könnte ein Verbraucher bereits aufgrund der Bestimmung, die Originalverpackung

und den Rücksendeschein zu verwenden, davon abgehalten werden, sein Rückgabe-

recht auszuüben, falls Originalverpackung und Rücksendeschein nicht mehr vorhanden

oder beschädigt sind.

Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 10.12.2004 (Aktenzeichen: 11 U 102/04)

– rechtskräftig –

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Musterklage

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Musterklage: mehr Klarheit im Gewährleistungsrecht

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat 2004 auch von seinem Klagerecht nach

dem Rechtsberatungsgesetz Gebrauch gemacht. Diese Befugnis zur Einleitung von

Musterklagen beziehungsweise so genannten Abtretungsklagen soll dazu beitragen,

offene Fragen des Verbraucherrechts gerichtlich klären zu lassen.

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Musterklage

79

Im konkreten Fall ging es um die Klärung der Frage, ob so genannte Nutzungsentschä-

digungen im Fall einer Ersatzlieferung zulässig sind. Der Hintergrund: Einige Händler

verlangen von Verbrauchern im Falle einer Reklamation wegen eines defekten Produkts,

wenn daraufhin ein neues Produkt geliefert wird, einen Geldbetrag als Ersatz für die

Nutzung des defekten Produktes. Diese Forderung wird auch dann erhoben, wenn

eine Reparatur für den Verkäufer nicht möglich oder zu teuer ist, der Käufer jedoch gar

nicht an einer Neulieferung interessiert ist. Derartige Forderungen sind nach Auffas-

sung des Verbraucherzentrale Bundesverbands unzulässig. Artikel 3 der Europäischen

Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie ordnet nämlich an, dass die Herstellung des vertragsge-

mäßen Zustands durch Reparatur oder Ersatzlieferung kostenfrei zu erfolgen hat. Eine

dem europäischen Recht entsprechende Auslegung des deutschen Gewährleistungs-

rechts würde nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands bedeuten:

Auch mittelbare Kosten, die entstehen, um den vertragsgemäßen Zustand herbeizu-

führen, dürfen nicht auf den Verbraucher abgewälzt werden. Der Verbraucher soll

schließlich nicht dadurch finanziell schlechter gestellt werden, dass der Händler nicht

ordnungsgemäß geliefert hat.

In dem Musterverfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gegen die Quelle AG ist in

erster Instanz entschieden worden, dass eine Entschädigung für die Nutzung des fehler-

haften Produkts vom Händler nicht gefordert werden kann. Der Verbraucherzentrale

Bundesverband hatte hierbei für eine Verbraucherin die Rückerstattung des Betrages

für die Nutzungsentschädigung beantragt. Das Urteil war zum Redaktionsschluss nicht

rechtskräftig (Aktenzeichen: 7 O 10714/04).

„Ohne eine professionelle

Beratung durch die Verbraucher-

zentralen wird es vor allem

schwächeren Verbraucherschich-

ten schwerfallen, zivilrechtliche

Ansprüche gegenüber Unter-

nehmen durchzusetzen.“

Annette Marienberg,

Referat Wirtschaftsrecht

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Wettbewerbsrechtliche Verfahren

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Wettbewerbsrechtliche Verfahren: Schutz für Verbraucher und Unternehmen

Von den kollektiven Rechtsschutzinstrumenten im Bereich des Wettbewerbsrechts hat

der Verbraucherzentrale Bundesverband im Berichtszeitraum in enger Zusammenarbeit

mit den Verbraucherzentralen aktiv Gebrauch gemacht. So wurden insgesamt 383

Abmahnungen versandt, 164 Unterlassungserklärungen erwirkt und 108 Gerichtsver-

fahren eingeleitet.

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Wettbewerbsrechtliche Verfahren

81

In vielen Fällen konnte der Bundesverband bereits mit seinen Abmahnungen eine

Änderung unlauteren Anbieterverhaltens erreichen. Mit seinen Abmahnungen und

Gerichtsverfahren unterstützte der Verbraucherzentrale Bundesverband häufig auch

die Verbraucherzentralen bei der Wahrnehmung ihrer Rechtsberatungs- und -besor-

gungstätigkeit. So tragen die wettbewerbsrechtlichen Verfahren oft dazu bei, im außer-

gerichtlichen Bereich Ansprüche der Verbraucher gegenüber Gewerbetreibenden effek-

tiver durchzusetzen und unberechtigte Forderungen gegenüber Verbrauchern leichter

abzuwehren. Dies ist selbst dann der Fall, wenn wettbewerbsrechtliche Verfahren keine

unmittelbaren zivilrechtlichen Auswirkungen hatten. Es zeigt sich beispielsweise immer

wieder, dass Firmen eher zu einem Vergleich mit den Verbrauchern bereit waren, wenn

die Verbraucherzentralen auf Abmahnungen, Unterlassungserklärungen oder entspre-

chende Gerichtsentscheidungen verweisen konnten.

Eine ähnliche präventive Wirkung hatte auch die intensive Medienberichterstattung

über die vom Verbraucherzentrale Bundesverband eingeleiteten Verfahren. So wur-

den zum Beispiel Verbraucher davor gewarnt, sich auf die beanstandete Werbung einzu-

lassen, während Mitbewerber sensibilisiert wurden, sich gesetzestreu zu verhalten.

Schwerpunkte der Maßnahmen waren unter anderem:

t unlautere kinder- und jugendspezifische Werbung („Kinderkampagne“)

t irreführende Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest

t irreführende Werbung gewerblicher Schuldensanierer

t belästigendes Telefonmarketing

t Verbrauchertäuschungen durch intransparente Rabattaktionen

t unzulässige Lockvogelwerbung für nicht ausreichend vorrätige Produkte

In insgesamt elf noch nicht abgeschlossenen Verfahren versuchte der Verbraucher-

zentrale Bundesverband darüber hinaus, zu Unrecht erzielte Gewinne abzuschöpfen.

Dabei geht es auch darum, in Musterverfahren die Wirksamkeit des seit der UWG-

Reform bestehenden Anspruchs auf Abschöpfung von Unrechtsgewinnen zu erproben.

Drei derartige Verfahren sind inzwischen vor Gericht anhängig.

„Fairness und Transparenz

verstehen sich im Wettbewerb

nicht von selbst – mit unserer

Arbeit wollen wir erreichen, dass

sich Verbraucher auf Werbe-

aussagen verlassen können.“

Egbert Groote,

Referat Wirtschaftsrecht

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Wettbewerbsrechtliche Verfahren

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„Kinderkampagne“: Projekt beendet, Probleme bleiben

Mit seiner „Kinderkampagne“ wollte der Verbraucherzentrale Bundesverband dazu

beitragen, dass ältere Kinder und Jugendliche die Hintergründe und das Funktionieren

von Werbung besser verstehen. Kinder und Jugendliche sollten in die Lage versetzt

werden, der Werbeflut angemessen begegnen zu können, sollen problematische Wer-

bebotschaften erkennen und ihr Konsumverhalten bewusst steuern können. Zugleich

hatte das Projekt den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor wettbewerbswidriger

Werbung zum Ziel. Das vom Bundesverbraucherministerium geförderte Projekt endete

im Herbst 2004.

Was bleibt von gut anderthalb Jahren intensiver Arbeit am Thema? Zunächst einmal mit

www.kinderkampagne.de eine hoch informative Website, die für Eltern und Pädagogen,

aber auch für Kinder und Jugendliche nach wie vor aktuelle Informationen rund um

Konsum und Werbung bietet. Zu einer nachhaltigen Sensibilisierung der Öffentlichkeit

und einer intensiven Berichterstattung in den Medien haben neben den für die Kinder-

kampagne entwickelten Informationsmaterialien vor allem die wettbewerbsrechtlichen

Verfahren gegen unzulässige Werbung beigetragen. Sie trugen zugleich zur Klärung

bislang offener rechtlicher Fragen in Zusammenhang mit der an Kinder und Jugend-

liche gerichteten Werbung bei. Bisher war die Rechtsprechung äußerst zurückhaltend

bei der wettbewerbsrechtlichen Bewertung derartiger Werbung. Mit den eingeleiteten

Verfahren soll eine höchstrichterliche Feststellung der nach Auffassung des Verbrau-

cherzentrale Bundesverbands strengen Anforderungen an die Zulässigkeit der Werbung

zum Schutz der Kinder und Jugendlichen erreicht werden.

Ein erheblicher Teil der im Rahmen der Kinderkampagne bekanntgewordenen Sachver-

halte betraf Lebens- und Genussmittel. Oftmals werden Süßigkeiten mit positiv besetz-

ten Aussagen wie beispielsweise: „Ohne Fett“, „ mit Calcium und Traubenzucker“ oder

„mit viel Vitamin C“... beworben, um den Kindern und Jugendlichen beziehungsweise

deren Eltern über ihre Bedenken gegen die meist besonders fett- oder zuckerreichen

Produkte hinwegzuhelfen.

Auch wenn mehrere Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, so ist

bereits festzustellen: Unterlassungsansprüche auf dem Feld der kinderspezifischen

„Es ist kein Zufall, dass jedes

fünfte Kind in Deutschland über-

gewichtig ist, wenn im Umfeld

von Kinderprogrammen massiv

für Schokoriegel, gezuckerte

Milchprodukte, Eis, Softdrinks

oder Snacks geworben wird.“

Kerstin Hoppe,

Referat Unlauterer Wettbewerb

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Wettbewerbsrechtliche Verfahren

83

gesundheitsbezogenen Lebensmittelwerbung durchzusetzen, erweist sich bisher als

wenig wirksam. In der aktuellen Rechtsprechung hat sich die Tendenz etabliert, die ein-

seitige Darstellung gesundheitlicher Vorzüge zuzulassen, wenn das Produkt nicht zu

einem ganz überwiegenden Anteil aus Zucker besteht.

Die schwierige Rechtsdurchsetzung im Bereich der gesundheitsbezogenen Lebensmit-

telwerbung verdeutlicht die bisherigen rechtlichen Defizite auf diesem Gebiet. Lebens-

mittel mit einem ernährungsphysiologisch ungünstigen Nährstoffprofil, wie zum Bei-

spiel Süßigkeiten, Limonaden, Fast Food und andere Produkte, die viel Fett, Zucker

oder Salz enthalten, sollten künftig nicht mehr als „gesund“ bezeichnet werden kön-

nen. Ihnen sollte auch nicht mehr durch entsprechende, hervorgehobene Hinweise auf

das Fehlen oder das Vorhandensein bestimmter Nährstoffe oder anderer Substanzen

ein „gesunder Anstrich“ verliehen werden können.

t www.kinderkampagne.de

„Mangelhaft“: Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Verfolgung unlauterer Werbung mit

Testergebnissen in enger Zusammenarbeit mit der Stiftung Warentest intensiviert.

Grundlage des wettbewerbsrechtlichen Vorgehens sind die Empfehlungen der Stiftung

Warentest zur Werbung mit Untersuchungsergebnissen sowie die in diesem Bereich

etablierte Rechtsprechung.

An die Zulässigkeit der Werbung mit Testergebnissen sind hohe Anforderungen zu stel-

len. Angesichts des hohen Bekanntheitsgrads und der Reputation der Stiftung Waren-

test messen Konsumenten den Bewertungen der Stiftung einen deutlich größeren Stel-

lenwert bei, als etwa der Werbeaussage des Herstellers oder Händlers. Diesen „Bonus“

macht sich der Werbende zunutze, indem er das Testergebnis für eigene Werbezwecke

einsetzt. Daraus resultiert jedoch umgekehrt auch die Pflicht zur zutreffenden und voll-

ständigen Aufklärung der Verbraucher über die Testergebnisse.

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Wettbewerbsrechtliche Verfahren

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Im Berichtszeitraum hat der Verbraucherzentrale Bundesverband wegen irreführender

Werbung mit Testergebnissen 116 Unternehmen abgemahnt. Überwiegend haben sich

die Unternehmen verpflichtet, die beanstandete Werbung zu unterlassen. Zahlreiche

Gerichtsverfahren wurden zugunsten des Verbraucherzentrale Bundesverbands ent-

schieden. Zwei Gewinnabschöpfungsverfahren waren bei Redaktionsschluss noch

anhängig.

Unter anderem wurden folgende wettbewerbsrechtliche Verstöße verfolgt:

t Es werden günstige Einzelbewertungen in der Werbung herausgestellt, zugleich

aber weniger günstige Einzelurteile und das Gesamturteil verschwiegen.

t Es fehlt die Angabe des Test-Veröffentlichungsdatums.

t Die Produkte werden fälschlich als Testsieger herausgestellt.

t Veraltete Testwerbung: Es wird mit einem nicht mehr verwertbaren Testergebnis

geworben, da inzwischen aufgrund geänderter Prüfbedingungen ein Wiederholungs-

test stattgefunden hat

Beispielhaft sei auf die folgenden beiden Verfahrensergebnisse verwiesen:

t Positive Einzelaussagen – Verschweigen ungünstigerer Bewertungen

Eine Irreführung ist anzunehmen, wenn aus einem Test günstige Einzelaussagen isoliert

wiedergegeben werden – unter Verschweigen der nach Meinung der Stiftung Warentest

zu bemängelnden Punkte.

Der Werbende ist verpflichtet, das Testergebnis vollständig, also auch unter dem Hin-

weis auf für ihn weniger positive Ergebnisse, wiederzugeben und es dem Verbraucher

zu ermöglichen, sich ein umfassendes Bild von dem Testurteil über das Produkt zu

machen.

Urteil des Landgerichts Passau vom 29.07.2004 (Aktenzeichen: 1HK O 93/04) in Sachen

Provitec GmbH

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Wettbewerbsrechtliche Verfahren

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t Zwischenergebnis statt Gesamturteil

Die Werbung für eine Kaffeemaschine mit den Angaben: „Stiftung Warentest ... sehr gut

... Für Kaffeearoma test 01/04 ...“ ist irreführend, wenn das zusammenfassende Quali-

tätsurteil „gut“ nicht angegeben ist. Die Verbrauchererwartungen werden durch die

in den Empfehlungen der Stiftung Warentest zur Werbung mit Untersuchungsergebnis-

sen festgehaltenen Standards geprägt, so dass ein beachtlicher Teil der angesproche-

nen Verkehrskreise das angegebene Zwischenergebnis für das zusammenfassende

Qualitätsurteil hält. Nach den Empfehlungen soll ein Qualitätsurteil in jedem Fall mit-

geteilt werden.

Urteil des Landgerichts Berlin vom 14.12.2004 (Aktenzeichen: 102 O 195/04) in Sachen

Media Markt Hi-Fi Elektro GmbH Berlin-Wedding – nicht rechtskräftig, Berufung vom

14.01.05 beim Kammergericht eingelegt

Gewerbliche „Schuldenregulierer“: Enge Verzahnung von Rechtsdurchsetzung und politischer Interessenvertretung

Das Vorgehen gegen so genannte Schuldenregulierer ist ein Beispiel dafür, wie sich die

rechtliche Durchsetzung von Verbraucherrechten verbindet mit der politischen Arbeit

des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Viele „Schuldensanierungs“-Firmen nutzen die Leichtgläubigkeit und schwierige wirt-

schaftliche Lage der Schuldner für Geschäfte mit der Armut. Sie bieten eine vermeint-

lich effektive Schuldenregulierung an, obwohl sie hierzu weder bereit noch in den

meisten Fällen rechtlich befugt sind. Der Preis für diese „Leistungen“ sind in jedem Fall

aber hohe Gebühren für die Verbraucher. Die Firmen wenden sich dabei auch unauf-

gefordert gezielt an Personen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden und

schnelle Hilfe benötigen. Wegen ihrer Unerfahrenheit und wirtschaftlichen Not sind die

Betroffenen besonders geneigt, den Ankündigungen und Versprechungen der Schul-

denregulierer zu vertrauen. In den meisten Fällen sind die Schuldenregulierungs-Maß-

nahmen für die Verbraucher völlig wertlos und stehen in einem auffälligen Missverhält-

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Wettbewerbsrechtliche Verfahren

86

nis zu den geforderten Gebühren: Typischerweise besteht die Leistung unter anderem

darin, lediglich eine Übersicht über die bestehenden Zahlungsverpflichtungen zu

erstellen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat 2004 in enger Zusammenarbeit mit den

Verbraucherzentralen und gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen insgesamt 65

Abmahnungen versandt, die zur Abgabe zahlreicher Unterlassungserklärungen geführt

haben. Diverse Gerichtsverfahren wurden eingeleitet, die überwiegend noch nicht abge-

schlossen sind. Die Abmahnungen und die daraufhin abgegebenen Unterlassungserklä-

rungen haben in vielen Fällen das Anbieterverhalten zu Gunsten der verschuldeten Ver-

braucher geändert. Die Verfahrensergebnisse waren vielfach eine hilfreiche Grundlage

zur Unterstützung der Rechtsberatungs- und -besorgungstätigkeit der Verbraucherzen-

tralen und der gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen.

Allerdings ist es daneben auch notwendig, auf politischem Wege zu verhindern, dass

die Notlage der mehr als drei Millionen überschuldeten Haushalte in Deutschland auf

derartige Weise ausgenutzt wird. Umgehungsversuche so genannter Schuldenregu-

lierer, die sich über eine Kooperation mit Rechtsanwälten einen legalen Zugang zur

Rechtsberatung suchen, müssen gesetzlich ausgeschlossen werden. Bei der geplanten

Novelle des Rechtsberatungsrechts muss verhindert werden, dass im Rechtsdienstleis-

tungsgesetz die Tätigkeit unseriöser Schuldenregulierer mit Hilfe von Öffnungsklauseln

erleichtert und sogar legalisiert wird.

Unabhängig von den Bemühungen um eine Verbesserung des Diskussionsentwurfs

geht der Verbraucherzentrale Bundesverband davon aus, dass die bisherigen und

künftigen Ergebnisse der von uns veranlassten Gerichtsverfahren dazu beitragen, eine

verbraucherfreundliche Rechtsprechung auch im künftigen Rechtsdienstleistungs-

gesetz zu etablieren.

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Wettbewerbsrechtliche Verfahren

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Telefonwerbung: vzbv setzt gesetzliches Verbot vor Gericht durch

Die Reform des Wettbewerbsrechts hat für die Verbraucher eine deutliche Verbesserung

der Rechtslage bei unerwünschter Telefonwerbung gebracht. Obwohl nunmehr auch

gesetzlich untersagt, halten sich viele Firmen nicht an dieses Verbot. Weiterhin werden

die Möglichkeiten der Kundenwerbung über das Telefon von zahlreichen Unternehmen

genutzt. Für den Verbraucherzentrale Bundesverband ist es daher unerlässlich, mit

wettbewerbsrechtlichen Mitteln die Vertragsanbahnung durch unlautere Telefonwer-

bung zu unterbinden. Vor diesem Hintergrund hat der Verbraucherzentrale Bundes-

verband zahlreiche wettbewerbsrechtliche Unterlassungsverfahren wegen unerwünsch-

ter Telefonwerbung – insbesondere „cold-calling“ – eingeleitet und in mehreren Fällen

zum Teil gerichtlich erfolgreich abgeschlossen. Oft ist die Beweislage sehr schwierig,

wenn etwa zu den eingegangenen Verbraucherbeschwerden keine präzisen Angaben

und Unterlagen vorliegen, welche die unlauteren Telefonanrufe belegen. In vielen Fällen

versuchen die abgemahnten Unternehmen, die Telefonanrufe zu Unrecht mit Hinweis

auf bestehende Vertragsbeziehungen oder auf eine vorherige Einwilligung aufgrund

einer „opt in“-Erklärung gemäß Allgemeiner Geschäftsbedingung zu rechtfertigen.

Beispielhaft sei auf folgende Verfahren verwiesen:

t Bundesgerichtshof weist Beschwerde von Vodafone D2 zurück

Der Bundesgerichtshof hat am 7. Dezember 2004 eine Nichtzulassungsbeschwerde der

Firma Vodafone D2 GmbH zurückgewiesen. Er bestätigte damit ein vom Verbraucher-

zentrale Bundesverband erstrittenes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom

30. März 2004. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist der von Voda-

fone D2 angeführten AGB-Klausel keine wirksame Einwilligung in einen Telefonanruf

zu entnehmen. Ihr fehlt es jedenfalls an der erforderlichen Klarheit und Verständlich-

keit. Eine wirksame Einwilligung setzt voraus, dass der Kunde in Kenntnis des zu seinen

Gunsten bestehenden Verbotes sich gleichwohl mit Werbeanrufen der Beklagten ein-

verstanden erklärte. Zumindest wäre es geboten, dem Kunden beim so genannten „opt

out“ eine echte Wahl zu lassen, nämlich mit zwei Kästchen für „ja“ und „nein“. Diese

Wertung gilt ungeachtet der derzeitigen Rechtslage, dass eine Einwilligung in allgemei-

nen Geschäftsbedingungen grundsätzlich unzulässig ist.

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Wettbewerbsrechtliche Verfahren

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Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.12.2004 (Aktenzeichen I ZR 62/04)

bestätigt das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30.03.2004

(Aktenzeichen I-20 U 118/03).

t OLG Köln: Geschäftsbeziehungen rechtfertigen keine Werbeanrufe

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Urteil vom 25. Februar 2005 festgestellt, dass

es wettbewerbswidrig ist, Verbraucher zwecks Erweiterung der Geschäftsverbindung

anzurufen oder anrufen zu lassen. Maßnahmen, die der Erweiterung oder Fortsetzung

eines bestehenden Vertragsverhältnisses dienen, sind grundsätzlich Wettbewerbs-

handlungen, da der Kunde die Wahl hat, ob er sich darauf einlässt oder an einen Mit-

bewerber wendet. Nach dem Urteil ist unlautere Telefonwerbung bereits dann wett-

bewerbsrechtlich erheblich, wenn die Interessen nur eines einzigen Verbrauchers an

der Wahrung seiner Privatsphäre beeinträchtigt werden können und Umstände nicht

ersichtlich sind, welche mit der Telefonwerbung verbundene Nachteile nach Art und

Schwere gering erscheinen lassen.

Urteil des OLG Köln vom 25.02.2005 i.S. Deutsche Telekom AG

(Aktenzeichen: 6 U 155/04).

t O2: „Nachhaken“ bei abgesprungenen Kunden ist nicht zulässig

Eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München I hat der Verbraucherzentrale Bun-

desverband gegen die Firma O2 (Germany) GmbH & Co OHG erwirkt. Nach dem einstwei-

ligen Verfügungs-Urteil ist es unzulässig, Verbraucher nach Kündigung eines Mobilfunk-

vertrages ohne vorheriges Einverständnis anzurufen, um nachzufragen, ob diese mit der

Rücknahme der Kündigung und einem Vertragsverlängerungsangebot einverstanden sind.

Ein Anruf zu Werbezwecken liegt auch dann vor, wenn ein „abgesprungener“ Kunde

zur Wiederaufnahme der Geschäftsbeziehung bewegt werden soll. Der Klausel im

Auftragsformular kann kein Einverständnis entnommen werden, da diese sich ledig-

lich – offensichtlich aus datenschutzrechtlichen Gründen – mit der Nutzung personen-

bezogener Daten befasst. Gibt im Übrigen ein Kunde auf einem Bestell- oder Vertrags-

formular seine Telefonnummer an, so bezieht sich das Einverständnis mangels

besonderer Anhaltspunkte lediglich auf solche Anrufe, die das konkrete Vertragsver-

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Wettbewerbsrechtliche Verfahren

89

hältnis betreffen, nicht aber Anrufe zu weitergehenden Zwecken. Dementsprechend

ist auch das so genannte Nachbearbeiten von Kunden, die von einem Widerrufsrecht

Gebrauch gemacht oder den Vertrag gekündigt haben, nicht von dem Einverständnis

gedeckt.

Einstweiliges Verfügungs-Urteil des Landgerichts München I vom 28.10.2004

(Aktenzeichen: 7 O 16580/04)

Lockvogelangebote: super Angebot, leeres Regal

Attraktive Angebote bereits nach kürzester Zeit nicht mehr vorrätiger Waren sind ein

Verbraucherärgernis erster Ordnung. Die Verbraucherzentralen und der Bundesverband

erhalten tagtäglich zahlreiche Verbraucherbeschwerden. Positiv ist daher eine neue

Regelung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb: Sie sieht vor, dass Sonder-

angebote in der Regel zwei Tage lang verfügbar sein müssen.

Vor dem Hintergrund dieser verbesserten Rechtslage ging der Verbraucherzentrale

Bundesverband unter anderem gegen die Discountkette Plus vor. Zahlreiche Verbrau-

cher hatten berichtet, dass die angebotenen Produkte bereits nach wenigen Stunden

oder sogar bei Geschäftsöffnung am ersten Verkaufstag nicht vorrätig waren. Auch der

Versuch, die Produkte über die in der Werbebroschüre angegebene Telefon-Hotline

zu bestellen, schlug fehl. Damit verstieß Plus nach Ansicht des Verbraucherzentrale

Bundesverbands mehrfach gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom

05. März 2002. Der vzbv veranlasste daher ein gerichtliches Vollstreckungsverfahren

und beantragte ein spürbares Ordnungsgeld. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Ziel dieses und anderer Verfahren ist es, Gesetzesverstöße wegen unlauterer Lockvogel-

werbung zum Schutz vieler frustrierter Verbraucher nachhaltig zu verfolgen und dadurch

weiteren Rechtsverletzungen vorzubeugen.

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Wettbewerbsrechtliche Verfahren

90

Rabattaktionen: Alles ist erlaubt?

Die Abschaffung von Beschränkungen bei Rabatten und Schlussverkäufen durch das

reformierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb stellt eine längst überfällige

Liberalisierung dar. Umso mehr kommt es angesichts der neuen Vielfalt bei Rabatten

auf Transparenz für die Verbraucher an.

Ein Musterbeispiel fehlender Transparenz stellte nach Ansicht des Verbraucherzentrale

Bundesverbands die Werbeaktion von Media Markt zum Jahresbeginn 2005 dar. Media

Markt warb mit der Aussage: „Am 03.01. zahlt Deutschland keine Mehrwertsteuer – alle

Produkte dadurch 16 Prozent billiger.“ Daraufhin beschwerten sich Hunderte von Ver-

brauchern bei den Verbraucherzentralen. Die Preise, so die Beschwerden, seien kurz

vor der Aktion heraufgesetzt worden. Dabei war ein erheblicher Teil der Kunden davon

ausgegangen, dass es sich bei dem Preis um den unmittelbar vor der Aktion verlang-

ten Preis handelte. Viele Kunden hatten aufgrund der massiven Werbung ihren Einkauf

zunächst verschoben, um dann am 03.01. in den Genuss der angekündigten Preisredu-

zierung von 16 Prozent auf den zuvor geforderten Preis zu kommen.

Nach Eingang diverser Beschwerden hat der Verbraucherzentrale Bundesverband exem-

plarisch drei Media Markt-Niederlassungen wegen irreführender Preisaktionen abge-

mahnt und Unterlassungsklagen erhoben. Auch wenn die umstrittene Werbeaktion am

03. Januar 2005 abgeschlossen war, soll mit den Verfahren gerichtlich geklärt werden,

ob entsprechende Rabattaktionen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine Aus-

wertung der Verbraucherbeschwerden legte nach Einschätzung des Verbraucherzen-

trale Bundesverbandes nahe, dass es sich nicht um Einzelfälle, sondern offensichtlich

um eine systematische Täuschung der Verbraucher handelte.

Wertstellung von Kontoguthaben: mangelnde Transparenz bei Kontoauszügen

Die Praxis der Banken bei der Wertstellung von Guthaben stellt seit Jahren ein Ärgernis

für die Verbraucher dar. Trotz eindeutiger Rechtsprechung bis hin zum Bundesgerichts-

hof, kommt es immer wieder zu Verfahren, welche die Verbraucher zum Teil deutlich

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Wettbewerbsrechtliche Verfahren

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benachteiligen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband setzt sich seit langem dafür

ein, dass die Angabe des Kontostandes in Kontoauszügen und am Geldautomaten

generell den Saldo der wertgestellten Beträge wiedergibt, die zinsfrei verfügbar sind. In

einem Musterverfahren gegen die Sparkasse Hannover aufgrund mehrerer Verbraucher-

beschwerden zur mangelnden Transparenz von Kontoauszügen, konnte der Verbraucher-

zentrale Bundesverband eine Entscheidung von breitenwirksamer Relevanz erreichen.

t „Aktueller Kontostand“ ist irreführend

Das Oberlandesgericht Celle hat in einem Musterverfahren des Verbraucherzentrale

Bundesverbands gegen die Sparkasse Hannover entschieden, dass auf Kontoauszügen

klar erkennbar sein muss, welcher Betrag zum aktuellen Zeitpunkt zinsfrei verfügbar

ist. Demnach ist die Verwendung eines Kontoauszugs mit der Mitteilung eines „neuen

Kontostandes“ einschließlich noch nicht wertgestellter Buchungen irreführend. Sie

kann nämlich Kunden zur Abhebung tatsächlich nicht zinsfreier Guthaben veranlassen.

Im konkreten Fall stellte die Sparkasse Hannover einem Kunden Überziehungszinsen

in Rechnung gestellt, obwohl im Kontoauszug als „Neuer Kontostand“ – optisch her-

vorgehoben und mit aktuellem Datum versehen – ein positives Guthaben verzeichnet

war. Der Grund hierfür lag darin, dass dem Konto bereits ein Betrag gutgeschrieben

war, obwohl das Geld tatsächlich erst einige Tage später wertgestellt wurde. Mit dem

Wertstellungstag wird der Zeitpunkt angegeben, ab dem über den gutzuschreibenden

Betrag zinsfrei verfügt werden kann.

Mit dem Urteil bestätigte das Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichts Hannover

vom 22. Dezember 2003. Die Gerichte teilen somit die Auffassung des Verbraucherzen-

trale Bundesverbands, der gefordert hatte, dass die Angabe des Kontostandes in Konto-

auszügen und am Geldautomaten generell den Saldo der wertgestellten Beträge wieder-

gibt, die zinsfrei verfügbar sind.

Urteil des Oberlandesgerichtes Celle vom 16.06.2004 (Aktenzeichnen: 3 U 38/04)

bestätigt die Entscheidung des Landgerichts Hannover vom 22.12.2003 (Aktenzeichen:

18 0 251/03) – nicht rechtskräftig –, Revision wurde am 28.06.2004 eingelegt (Akten-

zeichnen I ZR 87/04).

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Konsumklänge

Konsumklänge

Die Verbraucherglosse von Volker Preuß

Alles lässt sich versilbern – auch Konsumkritik. Der fotografische Siebdruck auf

Vinyl der amerikanischen Künstlerin Barbara Kruger, I shop therefore I am, erzielte

kürzlich auf einer New Yorker Auktion einen Spitzenpreis. Die Frankfurter Allgemeine

Zeitung berichtete in ihrem „Kunstmarkt“: „Für das teuerste Los des Abends endeten

die Gebote an Telefonen und im Saal unter Applaus erst bei 530.000 Dollar“. I shop

therefore I am, 284,5 x 287 cm, zeigt eine Hand, die die Sentenz, in schmuckloser Type

gesetzt, dem Betrachter etwa so entgegenhält, wie man es mit seiner Visitenkarte

machte, wahlweise auch mit seiner Gesundheitskassen- oder HappyDigits-card.

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Mit ihrer Konzentration auf das shopping ist Kruger „aktueller“, als jener Kreuzberger

Sprayer, der auf einer Ufermauer des Berliner Landwehrkanals – arglose Spaziergänger

irritierend – „Ich konsumiere, also bin ich!?“ bekannte. „Aktueller“ ist die Krugersche

Aussage deshalb, weil sie in Übereinstimmung mit Auffassungen zum shopping als

lifestyle die Lust, den Kick des Konsumenten vor allem im Kaufakt selbst, weniger im

Besitz und kaum noch im Gebrauch der Produkte erkennt (Frage: Wie viele Funktionen

Ihres neuen Handys nutzen Sie wirklich?). Sollte der Medienwissenschaftler Norbert

Bolz in seinem „Konsumistischen Manifest“, einem süffigen Theorien-Cocktail in bester

happy-hour-Laune, Recht haben, ist shopping für den postmodernen Konsumenten

„eigentlich objektlos“, ja „spirituell“.

Eines ähnlich hohen Tons hatte sich einst – vor knapp einhundert Jahren, allerdings

aus anderen Gründen – kein geringerer als Karl-Ernst Osthaus im Deutschen Werkbund

befleißigt. Osthaus sprach feinst ziseliert vom Kauf als dem „Mysterium der Vermäh-

lung des Käufers mit der Ware“. Bedauerlich, am Rande bemerkt, dass er dies nur als

Schlussbild eines Spiels um Verbraucherbegehren und Nutzenversprechen verstand

und nicht zugleich als Beginn einer langfristigen Konsument-Produkt-Bindung. Zu all

den möglichen Störungen im Fortgang einer solchen Symbiose hätte der sprachgewal-

tige Reformer beispielsweise auf dem Boulevardtheater vielfältige nach-hochzeitliche

Entsprechungen finden können. Man denke an den Seitensprung, den Liebhaber im

Kleiderschrank, das Dreiecksverhältnis und so fort. Osthaus beschied sich – wie jeder

gute Roman- und Filmautor auch – mit dem happy-end.

Die von Barbara Kruger so effektvoll und teuer ins Bild gesetzte Formel, die das Des-

cartes’sche cogito durch das shopping ersetzt, hatte Andy Warhol bereits 1975 mit

dem Satz vorweggenommen, dass Einkaufen amerikanischer sei als Denken. Unter den

Bedingungen der Globalisierung und damit seiner nationalen Komponente entäußert,

gilt diese Aussage für die ganze Welt: Einkaufen ist auch deutscher, Einkaufen ist auch

chinesischer, Einkaufen ist – man zuckt davor zurück, dies der Festplatte anzuver-

trauen – schlichtweg menschlicher als Denken.

Diese Folgerung deckt sich aber durchaus mit den beredten Auslassungen von Bolz,

die kaum ein Stirnrunzeln erkennen lassen. Wer im shopping „spirituelle“ Momente

entdeckt, kann das Denken entsorgen.

Konsumklänge

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Dass dies, der Ersatz des Denkens durch shopping, das Aufgehen im „System des

Konsumismus“ (nochmals Bolz) gewaltig schiefgehen kann, davon künden andere:

Literatur und Theater. Zu nennen wären Frédéric Beigbeders „39,90“, Brett Easton

Ellis´ „American Psycho“ und Mark Ravenhills „Shoppen & Ficken“ (wir erfüllen mit der

Nennung des vollen Titels Chronistenpflicht). Letzeres, ein Theaterstück, war lange Zeit

Kassenschlager der Schaubühne am Kurfürstendamm.

Die genannten Texte sind – vordergründig – allesamt scheußlich, über weite Strecken

zutiefst abstoßend. Ihre Düsterkeit steht in engstem Zusammenhang mit der, wie es bei

Beigbeder heißt, „Post-Shopping-Frustration“. Ob es um die abartigen ultra-consumers

auf der sozialen Leiter weit oben geht – als New Yorker Investmentbanker der eine,

als zynischer Pariser Werbestar der andere – oder um die armen Teufel ganz unten:

Mit ihrem jeweiligen Elend ist shopping als Lebensstil – tatsächlich realisiert oder

nur ersehntes Disneyland – in engster Weise verknüpft. Wer sich den Arbeiten stellt,

wird zweifeln, ob die Kuschel-Rhetorik unserer „Trendforscher“, die von „Marken und

Läden als Seismographen für neue Lebensinhalte, Lebensformen und Lebenskulturen“

raunen, die wirklichen „Trends“ trifft.

Shopping, Konsum und Theater: Alles fing so harmlos an! Die Exzesse in „Shop-

pen“ des Briten Ravenhill etwa hätte sich Friedrich Kiesler, der theatererfahrene Pio-

nier der amerikanischen Schaufenstergestaltung, nicht träumen lassen. Kiesler rief

in den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts nach dem shopwindow als Bühne,

nach einem „Theater für Handelswaren“, nach einem „Bühnenstück mit Herrn Hut und

Fräulein Handschuh in den Hauptrollen“.

Auch ein gewisser Hannes Meyer, der als Architekt um 1920 die Siedlungsgenossen-

schaft Freidorf für den Verband der Schweizerischen Konsumvereine erbaute und

als Produktgestalter und Grafiker die genossenschaftliche Warenpräsentation ent-

scheidend beeinflusste, wird diese Entwicklung nicht gewollt haben. Sein „Theater

Co-op“, im surrealistischen Stil der Zeit, setzte auf Poesie.

Titel: „Der Traum“, Untertitel: „Einer armseligen Familie erscheint im Traumgesicht die

wahre Genossenschaft“. In den Regieanweisungen zu diesem Stück heißt es: „Eine

Mutter und zwei Kinder...Auftreten des Vaters...Stille und Erwartung. Aus einem Papier

Konsumklänge

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wickelt der Vater einen Brotlaib. Das Papier ist ein Co-op-Plakat. Der Vater heftet es

an die Wand. Erregung der Familie (...) Das Traumbild: Die Co-op-Packungen steigen

herab: Würste, Waren...gaukeln und entschwinden. Das Bild der Zukunft steigt auf,

riesengroß.“

Aber das dicke Ende! „Die Hand der Rückvergütung kommt herab, goldbeladen. Gierig

greifen Mutter und Vater danach: der Spuk zerfällt.“

Kritik, Konsumkritik also schon hier. Das bestätigt Gerhard Schulzes Einschätzung in

seinem Buch „Die beste aller Welten“, Konsum und seine Kritik gehörten zusammen,

Konsumkritik sei nichts anderes als das „Verdauungsgeräusch“ des Konsums.

„O Freunde, nicht diese Töne!“? Aber ja doch! Dieses Geräusch, diese Konsumklänge,

weiß zumindest Ms Kruger (siehe oben), haben das Potenzial, sich – zum Ersten, zum

Zweiten und zum Dritten – in kauflustiges Münzklimpern und anschaffwütiges Bank-

notenknistern zu verwandeln. So schließt sich der Kreis: Sei, also shop nu‘ endlich!

Konsumklänge

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Als Berater garantieren die Verbraucherzentralen, dass die Konsu-

menten überall in Deutschland Zugang zu unabhängigen und seriö-

sen Informationen haben. Die Verbraucherzentralen in den Ländern

sind Marktführer in Sachen seriöse Verbraucherinformation und unab-

hängige Beratung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband trägt als

Dachorganisation dazu bei, eine qualitativ hochwertige, bundesweit

einheitliche Beratung in den rund 200 Beratungsstellen der Verbrau-

cherzentralen anzubieten. So können wir garantieren, dass Verbrau-

cher überall in Deutschland Zugang haben zu aktuellen, verlässlichen

Informationen.

Zugleich bündelt der Bundesverband die fachliche Kompetenz der

unter seinem Dach zusammengeschlossenen Verbraucherverbände –

die politische Interessenvertretung zum Teil hoch ausdifferenzierter

Verbraucherthemen gewinnt dadurch an Gewicht.

3. Beratung fördern: Unterstützung der Mitgliedsverbände

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ELVIS

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ELVIS: Wissensmanagement im Dauer-Lauf

Eines der zentralen Instrumente zur Bündelung und Weiterentwicklung der Beratungs-

kompetenz unserer Mitgliedsverbände ist ELVIS, das Elektronische Verbraucherzentra-

len-Informations-System. Seit Anfang 2005 im Regelbetrieb laufend, vernetzt ELVIS alle

Beratungsstellen und erlaubt ihnen einen schnellen und zuverlässigen Austausch von

Informationen. Auch die Mitarbeiter des Projekts Energieberatung sollen noch 2005

Zugang zu ELVIS bekommen und dadurch in ihrer Arbeit unterstützt werden. Insgesamt

haben damit 1.000 Lizenznehmer bei den Verbraucherzentralen und weitere 250 Ener-

gieberater Zugriff zu dem System. Mit diesem vom Bundesverbraucherministerium

geförderten Intranet verfügen die Verbraucherzentralen und der Bundesverband nun

über ein modernes Wissensmanagement-System, das die Effizienz und Effektivität der

gemeinsamen Verbraucherarbeit erheblich steigern wird.

Die Erwartungen an ELVIS sind klar: Das System soll den Informationsfluss zwischen

dem Bundesverband und seinen Mitgliedern sowie der Mitglieder untereinander ver-

bessern. Ebenso geht es um größere Transparenz bei der Planung und Abstimmung

gemeinsamer Aktivitäten. Auch die Arbeit der Netzwerkgruppen wird durch klarere

organisatorische Abläufe und überschaubare Kommunikationsprozesse unterstützt.

Letztlich soll also durch ELVIS die Qualität der Verbraucherinformation und -beratung

gesichert und verbessert werden.

Mit ELVIS sind auch die Voraussetzungen geschaffen, die Koordination bundesweiter

Projekte effizienter zu organisieren. So wurde beispielsweise das Projekt „Wirtschaft-

licher Verbraucherschutz“ über das Intranet koordiniert. In diesem vom Bundesverbrau-

cherministerium geförderten Projekt der Verbraucherzentralen zu den Themen Alters-

vorsorge, Telekommunikation und Verschuldung konnten über ELVIS darüber hinaus

Produkte wie Faltblätter, Plakate oder Vorträge allen Beteiligten bereitgestellt werden.

Doch was bringt ELVIS konkret, was sind die Vorteile für die tägliche Arbeit in den

Beratungsstellen der Verbraucherzentralen? Zum einen können die Beraterinnen und

Berater in ganz Deutschland über das Intranet auf mehr als 800 Beratungsstandpunkte

in sieben Themengebieten zurückgreifen. Diese Beratungsstandpunkte wurden in den

Netzwerkgruppen mit Fachleuten aus den Verbraucherzentralen erarbeitet. Doch es

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ELVIS

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geht nicht nur um eine Plattform für den Zugriff auf bundesweit einheitliche Beratungs-

inhalte. Künftig sollen über das Intranet auch die Erfahrungen und Informationen aus

der Beratung erfasst werden – schließlich geht es darum, aus den Problemen und

Fragen von jährlich mehr als drei Millionen Beratungsgesprächen Anregungen und Hin-

weise für die verbraucherpolitische Arbeit zu gewinnen.

Ein Beispiel macht deutlich, worum es geht: Ein Verbraucher beschwert sich über unver-

langte Telefonwerbung oder über unfaire Geschäftsbedingungen eines Unternehmens.

In der Beratungsstelle erfährt er, wie er sich individuell verhalten kann. Zugleich ergibt

sich erst aus den Erfahrungsberichten und Beschwerden vieler Tausend rechtswidrig

belästigter Verbraucherinnen und Verbraucher ein schlüssiges Gesamtbild. Verbands-

klageverfahren oder die Forderungen nach Gesetzesänderungen erhalten durch Ver-

weis auf die konkreten Erfahrungsberichte in der Beratung ihr besonderes Gewicht und

politische Glaubwürdigkeit. Um auf diese Weise die Stimme der Verbraucher politisch

noch wirksamer zu Gehör bringen zu können, werden die Beratungskontakte daher

künftig im Intranet erfasst, statistisch ausgewertet und in der Anbieterdatenbank AIDA

aufbereitet. Die Ergebnisse stehen dann den Verbraucherzentralen und dem Bundes-

verband für die Optimierung der Beratung und verbraucherpolitische Schlussfolgerun-

gen zur Verfügung.

ELVIS, das ist also Kommunikation in zwei Richtungen: Gemeinsam erarbeitete, zentral

koordinierte Beratungsinhalte gehen bundesweit in die Beratung. Und aus der flächen-

deckend erfolgenden Beratung werden Kernprobleme und wichtige Aufgaben für die

politische Interessenvertretung herausgefiltert.

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Die Infothek

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Die Infothek: Gute Noten der Verbraucher: Ansporn für weitere Verbesserung

Service und Unterstützung der Mitgliedsverbände – eines der zentralen Instrumente

bei dieser Kernaufgabe des Verbraucherzentrale Bundesverbands ist auch die Infothek.

Dieses 1987 erstmals bundesweit angebotene Informationssystem bildet in den Bera-

tungsstellen der Verbraucherzentralen, aber auch in vielen Bibliotheken und Bürger-

ämtern Rückgrat und Basis der Verbraucherinformation. Heute informiert die Infothek

an 327 verschiedenen Standorten in ganz Deutschland mit je 61 Themenordnern mit

Basisinfos, Tests, Empfehlungen und Übersichten zu nahezu allen Verbraucherthemen.

In den fast zwanzig Jahren ihres Bestehen haben sich nicht allein Erscheinungsbild,

Struktur und Inhalt der Infothek erheblich gewandelt. Auch das mediale und informa-

tionstechnische Umfeld hat sich auf dem Weg ins digitale Zeitalter rasant verändert. Um

angesichts dieser technologischen Umbrüche ein qualitativ weiterhin überzeugendes

Informationssystem anzubieten, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband im Jahr

2004 eine umfassende Evaluation der Infothek durchgeführt.

Von den Nutzern wie von den Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Verbraucher-

zentralen gab es dabei Lob für den hohen Informationsgehalt, die klare Gliederung

sowie für die Verständlichkeit der Informationen. Im Vergleich zu einer früheren Evalua-

tion 1993 ergaben sich bei den Befragten deutlich verbesserte Zufriedenheitswerte,

und auch die Zahl der Mehrfachnutzer hat sich deutlich erhöht.

Ein weiteres Evaluierungsergebnis verdient besonderes Augenmerk. So gab es bei der

Zahl der Nutzer mit niedrigen Bildungsabschlüssen einen klaren Zuwachs. Dies ver-

deutlicht zum einen, dass die Infothek ein geeignetes Instrument ist, um Verbraucher-

gruppen zu erreichen, die mit traditionellen Beratungsangeboten üblicherweise nur

schwer zu erreichen sind. Zum anderen zeigt sich hierin, dass der Weg zu unabhängiger

Verbraucherinformation jenseits des Internets für große Teile der Bevölkerung auch

weiterhin offen bleiben muss. Die sich abzeichnende digitale Spaltung der Gesellschaft

wird damit auch für die Verbraucherinformation zu einer Herausforderung.

Die Evaluation 2004 hat gezeigt: Bei allen positiven Rückmeldungen muss sich die

Infothek der Nachfrage und den Erwartungen der Konsumenten weiterhin kontinuier-

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Die Infothek

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lich anpassen. So macht sich die Entwicklung des Internets spiegelbildlich auch bei

der Nutzung der Infothek bemerkbar: Das Publikum der Infothek altert mit der Infothek.

Waren 1993 noch 31 Prozent der Nutzer unter 30 Jahre alt, so waren es 2003/2004

lediglich zwölf Prozent. Insgesamt gehen die Nutzerzahlen der Infothek zwar zurück,

gegenläufige Trends gibt es allerdings auch. So tendiert in wirtschaftlich stärkeren Bun-

desländern die Nutzung nach oben, in schwächeren nach unten und in ausgeprägt

strukturschwachen Gebieten sogar deutlich abwärts. Ein anderer Vergleich zeigt, dass

das System als Papierinfothek an Grenzen der Handhabbarkeit stößt. Wurden 1993 die

60 Themenordner noch 200 mal aktualisiert, so wurden sie in 2004 rund 400 mal mit

5.622 Seiten je Exemplar aktualisiert. Vor Ort war jede Infothek monatlich mit durch-

schnittlich circa 470 Austauschseiten auf aktuellem Stand zu halten.

Die Herausforderungen für die Zukunft sind damit klar: Mit einer moderneren Auf-

machung, den flexibleren Möglichkeiten von Intranet und Internet zur Distribution

aktueller Inhalte sowie einer intensiveren Bewerbung der Infotheken auch außerhalb

der Verbraucherzentralen soll die Infothek ihre Leser zukünftig noch besser bedienen

und zugleich neue Nutzergruppen erreichen.

t www.verbraucherinfothek.de

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Fortbildung

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Fortbildung: 1.300 mal Expertise auf dem neuesten Stand

Die Qualität der Verbraucherberatung sichern: Dieser Kernaufgabe des Verbraucher-

zentrale Bundesverbands dient auch das umfangreiche Fortbildungsangebot. So wurde

auch 2004 zur Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbraucherzent-

ralen ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm durchgeführt. Vorausgegangen war

wiederum ein enger Abstimmungsprozesses zwischen den Verbraucherzentralen und

dem Bundesverband. Insgesamt hatten die 85 zum Teil aktuell konzipierten Seminare

rund 1.300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Nicht zu jedem Thema entwickelte der Bundesverband eigene Seminarangebote: In

besonderen Fällen wurden deshalb als so genannte Drittveranstaltungen auch Ange-

bote auf dem Weiterbildungsmarkt vermittelt. Davon machten 14 Mitarbeiterinnen aus

Verbraucherzentralen in acht Veranstaltungen Gebrauch.

Das vollständige Fortbildungsprogramm des Bundesverbands ist im Intranet sowie im

Internet zu finden:

t www.verbraucherbildung.de

Fachinformationen für Fachleute

Die Fort- und Weiterbildungsangebote des Verbraucherzentrale Bundesverbands rich-

ten sich nicht nur an die Mitarbeiter der Verbraucherzentralen. Zu den Zielgruppen

gehören ebenso professionelle und ehrenamtliche Mitarbeiter der übrigen Mitglieder

des Bundesverbands, auf Verbraucherrecht spezialisierte Juristen, Lehrer oder Haus-

wirtschaftskräfte, sprich an alle, die lehrend und beratend Inhalte der Verbraucher-

arbeit vermitteln und multiplizieren. Für die besonderen Interessen dieser Zielgruppen

hat der Bundesverband daher eine Reihe spezieller Instrumente entwickelt.

Gebündelt werden diese Angebote auf unserer Fortbildungsplattform im Internet. Nach

einem Relaunch hat die Website jetzt ein attraktiveres Gesicht und einen neuen Namen

bekommen: www.verbraucherbildung.de (vorher: www.lernerfolg.vzbv.de). Sie bietet

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Fortbildung

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Multiplikatorinnen und Multiplikatoren verschiedene Formen von Online-Kursen und

Materialien zu unterschiedlichsten Themen der Verbraucherbildung an. Ihr Ziel ist es

nicht zuletzt, Aspekte des nachhaltigen Konsums in didaktisch nutzbarer Form bereit-

zustellen, um die Eigenverantwortung im Konsumalltag zu fördern sowie das Heraus-

bilden von „intelligenten Lebensstilen“ zu unterstützen. So finden hier Lehrerinnen und

Lehrer didaktisch aufbereitete Unterrichtsmodule mit Hintergrundinformationen zum

direkten Einsatz im Unterricht.

Weiterhin stehen Online-Kurse zum individuellen und gruppenbezogenen Lernen zur

Verfügung. Zum Teil sind sie öffentlich zugänglich, zum Teil nur für die Mitarbeiterin-

nen und Mitarbeiter der Verbraucherzentralen und der weiteren Mitgliedsverbände

bestimmt. Ein Newsletter wird künftig aktuelle Entwicklungen schneller bekannt

machen und einen direkten Kontakt zu den Nutzern ermöglichen.

Die wichtigsten Angebote der Fachinformation für Multiplikatoren werden im Folgenden

vorgestellt:

t Mailingliste Verbraucherrecht

Teilnehmer dieser Mailingliste sind Juristen des Verbraucherzentrale Bundesverbands

und seiner Mitgliedsverbände, verbraucherrechtlich tätige Rechtsanwälte sowie mit

diesen Fragestellungen befasste Angehörige von Bundes- und Landesverwaltungen.

Die Mailingliste dient als aktuelles Anfrage- und Informationsmedium sowie als Forum

zur Diskussion problematischer Konstellationen im Verbraucherrecht. Das Fachwissen

der Teilnehmer aus unterschiedlichen Berufsgruppen wird so im Interesse der Rechts-

anwendung zusammengeführt und vertieft.

Die Zahl der Teilnehmer stieg inzwischen auf 225; die Teilnehmer nutzten die Mailing-

liste 2004 mit mehr als 1.100 Mitteilungen äußerst rege. Die Inhalte spiegeln das breite

Spektrum des Verbraucherrechts wider: Neben Fragen unlauteren Wettbewerbs und

Problemen des Telekommunikationsrechts lag ein Diskussionsschwerpunkt auf neues-

ten Entwicklungen der Rechtsprechung zu Fragen des Kapitalanlagerechts.

t www.vzbv.de/go/themen/1/3/mit_intro/index.html

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Fortbildung

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t Fernlehrgang Verbraucherrecht

Der Fernlehrgang dient auch dazu, mit seiner umfassenden Darstellung beratungs-

relevanter Rechtsthemen der Verbraucherberatung laufend Informationen über recht-

liche Zusammenhänge zur Verfügung zu stellen. Die regelmäßige Überarbeitung der

Lehrbriefe stellt sicher, dass Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung zeitnah

berücksichtigt sind. Die gewohnte Systematik bietet die Möglichkeit, den Kontext einer

aktuellen Rechtsfrage zu erfassen und so das in der Einarbeitungsphase erworbene

Wissen zu aktualisieren.

Die Materialien werden daher auch in unser Intranet ELVIS eingestellt. Bei der Über-

arbeitung der Texte werden den Ausführungen zu den Rechtsthemen jeweils Zusammen-

fassungen angefügt. So erkennt der Nutzer der Texte in ELVIS, welche Veränderungen

sich im betreffenden Zusammenhang ergeben haben, um sich bei Bedarf intensiver mit

den Lehrinhalten zu befassen. Der Fernlehrgang stellt somit eine zweckmäßige Ergän-

zung der Beratungsstandpunkte im Intranet zum rechtlichen Verbraucherschutz dar.

t www.verbraucherbildung.de

t Nachhaltig informieren und beraten – Marketing und Kommunikationsmanagement in der Umweltberatung

Kann die Umweltberatung vom kommerziellen Marketing lernen? Diese Frage stand im

Mittelpunkt eines von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geförderten Projekts. Im

August 2004 abgeschlossen, wurden in der dreijährigen Laufzeit erfolgreiche Metho-

den des Marketings für die Umwelt-, Energie- und Ernährungsberatung adaptiert

und weiterentwickelt. Gemeinsam mit dem Bundesverband für Umweltberatung, der

Umweltberatung Nordost und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wurden

exemplarische Vorhaben nach Marketingkriterien geplant, realisiert und ausgewertet.

Der im Rahmen des Projekts entwickelte Leitfaden „Engagement braucht Strategien –

Marketing in der Umweltkommunikation“ gibt praxisbezogene Hinweise zur Optimie-

rung eigener Projekte.

t www.umweltkommunikation.de

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Fortbildung

105

t Zertifikatskurs Neue Hauswirtschaft

Ziel des Projektes „Zertifikatskurs Neue Hauswirtschaft“ war es, 18 Multiplikatorinnen

und Multiplikatoren in der hauswirtschaftlichen und familienbezogenen Bildung weiter

zu qualifizieren. Der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

geförderte, tutoriell begleitete Online-Kurs wurde mit der Zertifikatsvergabe an die

Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Oktober 2004 erfolgreich abgeschlossen.Neben

den inhaltlichen Aspekten, den vielfältigen Anforderungen an die Haushalte, standen

Methoden- und Umsetzungskompetenzen im Vordergrund. Das Kursdesign als blended

learning (eine Folge aufeinander abgestimmter Online-Module und Präsenzseminare)

vermittelte überdies Medien- und Online-Kompetenz.

Der Kurs wird nun nach dem Anschub durch das Projekt von den ausgebildeten Teil-

nehmerinnen und Teilnehmern in ihren jeweiligen Verbänden und Institutionen als

Weiterbildung angeboten. Er wird auch in Form eines Selbstlernkurses auf unserer

Fortbildungsplattform zur Verfügung stehen.

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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

108

www.vzbv.de: Starke Präsenz im Netz

Die Website des Verbraucherzentrale Bundesverbands erweist sich auch weiterhin als

eines der wichtigsten Instrumente der öffentlichen Kommunikation. Dies zeigt sich

auch an den Nutzerzahlen: Sie stiegen 2004 auf durchschnittlich etwa 34.000 monat-

lich, was einer Steigerung von mehr als 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Parallel entwickelte sich die elektronische Presseschau zur Verbraucherpolitik, die

täglich an mehr als 5.000 Abonnenten versandt wird.

Neben der Aktualität und Übersichtlichkeit gewinnt die Website auch durch regel-

mäßige Erweiterungen und Überarbeitungen an Attraktivität. Hier einige Beispiele:

t Dokumentenservice zur Verbraucherpolitik

Mit dem neuen Dokumentenservice zur Verbraucherpolitik können sich Interessierte

per eMail benachrichtigen lassen, wenn neue Dokumente auf der Website erscheinen –

wie zum Beispiel Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen. Dabei kann man sich auch

gezielt zu einzelnen Themengebieten informieren lassen, beispielsweise ausschließlich

zu Finanzdienstleistungen oder zu Gesundheit und Ernährung. Der Informationsservice

ist kostenlos zu abonnieren über www.vzbv.de (dort unter > Presse > Presseservice >

Dokumentenservice).

t Urteile zum Verbraucherrecht

Auch unser Informationsangebot zum Thema Verbraucherrecht haben wir erweitert und

neu strukturiert. Wichtige Urteile zum Verbraucherrecht finden sich auf der Website jetzt

in neuer und übersichtlicher Form: (unter > Urteile zum Verbraucherrecht). 270 Urteile

zum Verbraucherrecht sind bis jetzt dort nachzulesen, zum Teil mit den abgedruckten

Urteilstexten zum Herunterladen.

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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

109

t Verbraucherthemen in Radio und Fernsehen

Die Hörfunk- und Fernseh-Tipps auf der vzbv-Website wurden erweitert: Außer tages-

aktuellen Tipps gibt es nun auch eine Zusammenstellung aller wichtigen Verbraucher-

sendungen, unterteilt nach Tagen und Medien. Damit lässt sich schnell recherchieren,

wann welche Verbrauchersendungen und mit welchem Schwerpunkt laufen.

t Die Stimme der Verbraucher im O-Ton

Seit 2004 ist die Stimme der Verbraucher auch hörbar: So konnten sich Journalisten

2004 erstmals Interviews im Originalton von der Website herunterladen. Zu wichtigen

Ereignissen wie dem Weltverbrauchertag oder dem Verbraucherschutzindex der Länder

wurden kurze O-Töne (Interviews, Statements) eingestellt – für die Nutzer zum Hören

oder zur Nutzung für die Pressearbeit von Journalisten.

praxis 4: Das Traineeprogramm für den verbraucherjournalistischen Nachwuchs

Das gemeinsam vom Verbraucherzentrale Bundesverband und der Stiftung Warentest

ins Leben gerufene Traineeprogramm praxis 4 zur Nachwuchsförderung im Verbraucher-

journalismus geht 2005 in die zweite Runde. Die ersten vier Teilnehmer haben das

Programm erfolgreich abgeschlossen. In dem einjährigen Traineeprogramm erhalten

junge Journalistinnen und Journalisten die Chance, in vier Praktika sowie in Kursen und

Seminaren Einblick in den Alltag der journalistischen Arbeit zu Verbraucherthemen zu

gewinnen. Darüber hinaus geht es aber auch um eine Innenperspektive der Presse-

und Medienarbeit der führenden deutschen Verbraucherorganisationen sowie unserer

Programmpartner. Damit wollen wir einen Beitrag für einen qualitäts- und recherche-

orientierten Verbraucherjournalismus leisten.

Für das zweite Jahr konnten wir die Zahl der Trainees auf acht erhöhen. Darüber hinaus

haben wir mit dem Deutschen Mieterbund, dem ZDF und dem Berliner Tagesspiegel

neue Partner gewinnen können. Die Praktika finden in Radio- und Fernsehredaktionen

des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), beim ZDF-Magazin WISO, in den Redaktio-

nen von test und FINANZtest sowie des Berliner Tagesspiegels, in der Pressestelle

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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

110

des vzbv, der Stiftung Warentest und des Deutschen Mieterbundes statt. Seminare an

der Berliner Journalistenschule, beim RBB sowie die „Sommerakademie Verbraucher-

journalismus“ an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz ergänzen den praktischen

Teil. Die nächsten Trainees, die sich in der Auswahl jeweils gegen etwa dreißig Mitbe-

werber durchsetzen mussten, starten zum 1. Juni 2005.

t www.praxis4.de

Veröffentlichungen

Ratgeber

t Einkaufsführer für Muslime, 2. Auflage 2004

(gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Bremen)

t Erbschaften – Ein Ratgeber für Erben und Erblasser,

11. Auflage 2004 und 12. Auflage 2005

t Feuchtigkeit und Schimmelbildung, 11. Auflage 2004

t Funktionelle Lebensmittel – gesünder essen mit probiotischem Joghurt

und Pflanzenzusätzen?, 1. Auflage 2005

t Nahrungsergänzungsmittel – gesünder leben durch Pillen und Pulver?,

1. Auflage 2005

t Regenwasser für Haus und Garten. 5. Auflage 2004

t Was tun, wenn jemand stirbt? 15. Auflage 2005

Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit

t Die Stimme der Verbraucher:

Imagebroschüre des Verbraucherzentrale Bundesverbands

t Die Stimme der Verbraucher: Kurzportrait des Verbraucherzentrale Bundesverbands

t Ratgeber für Verbraucher: Übersicht über das Ratgebersortiment, mehrere Auflagen

t Service für Journalisten: Faltblatt zu Informationsangeboten für Journalisten

t praxis 4: Faltblatt zum Traineeprogramm für qualifizierten Nachwuchs

im Verbraucherjournalismus

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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

111

t A change in attitudes: Faltblatt zur Renewables 2004 – UN-Konferenz

zu erneuerbaren Energien, in englischer Sprache

t Schriftenreihe des Verbraucherzentrale Bundesverbands zur Verbraucherpolitik:

Informationsbroschüre

t Fortbildung 2004/2005: Das vollständige Programm der vzbv-Fortbildungsangebote

t Verbraucherschutz im Internet: Wie viel Vertrauen ist gerechtfertigt?

Dossier zum Weltverbrauchertag 2005

t Wahlprüfsteine für die Verbraucherpolitik in Europa:

Programmpapier zu den Europawahlen 2004

Dokumentationen und wissenschaftliche Veröffentlichungen

t Verbraucherzentrale Bundesverband (Hg.): Verbraucherforschung in Deutschland,

Band 1 der Schriftenreihe zur Verbraucherpolitik, Berliner Wissenschafts-Verlag,

Berlin 2005

t Hans-W. Micklitz: Bauverträge mit Verbrauchern und die VOB Teil B. Zur Bedeutung

der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen,

Band 2 der Schriftenreihe zur Verbraucherpolitik, Berliner Wissenschafts-Verlag,

Berlin 2005

t Verbraucherzentrale Bundesverband (Hg.): „PISA“ in der Verbraucherbildung:

Sind wir alle Konsum-Analphabeten?, Band 3 der Schriftenreihe zur Verbraucher-

politik, Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2005

t Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung (Hg.):

Politikfeld Verbraucherschutz, Dokumentation einer Veranstaltungsreihe in

Kooperation mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband, Potsdam 2004

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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

112

Pressekonferenzen

14.01.2004 Essen im Alter – Zu wenig, zu viel, das Falsche?

Pressekonferenz anlässlich der Internationalen Grünen Woche

20.01.2004 Datenschutz

Gläserne Verbraucher – Hysterie oder Alltag?

12.03.2004 Immer mehr Verbraucher bleiben außen vor

Pressekonferenz zum Weltverbrauchertag

18.03.2004 Energiewirtschaftsgesetz: Notwendige Weichenstellungen fehlen

Gemeinsame Pressekonferenz mit dem Bund der Energieverbraucher

und dem Deutschen Mieterbund

19.04.2004 Baurecht – VOB

Pressegespräch: Private Bauverträge künftig mit verbesserten

Verbraucherrechten

02.06.2004 Verbraucher sollen Energieproduzenten werden

Pressegespräch anlässlich der UN-Konferenz Renewables 2004

08.06.2004 Europawahlen

Wahlprüfsteine für die europäische Verbraucherpolitik

10.06.2004 Kontopfändung

Pressegespräch: Kontopfändungsrecht

01.07.2004 Verbraucherbildung

PISA in der Verbraucherbildung – sind wir alle Konsum-Analphabeten?

27.09.2004 Watchdogs

Die britischen Consumer Watchdogs – Ein Modell für Deutschland?

21.10.2004 Verbraucherschutzindex der Länder

Verbraucherpolitik auf dem Prüfstand

16.11.2004 Das Zehn-Punkte-Programm der Bundesregierung zum Anlegerschutz:

Eine Zwischenbilanz

Gemeinsame Pressekonferenz mit der Schutzgemeinschaft

der Kapitalanleger

24.11.2004 Reform des Versicherungsrechts

Warum die Meisten falsch versichert sind

09.12.2004 Gesundheitspolitik auf dem Prüfstand

Gemeinsame Pressekonferenz mit der Bertelsmann Stiftung

zur Vorstellung des Gesundheitsmonitors 2004

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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

113

19.01.2005 Verbrauchertäuschung bei Lebensmitteln

Pressekonferenz zur Internationalen Grünen Woche

15.02.2005 Ausweitung der Fluggastrechte

Gemeinsame Pressekonferenz mit der Europäischen Kommission

11.03.2005 Verbraucherschutz im Internet

Pressekonferenz zum Weltverbrauchertag

15.03.2005 Aktionsbündnis gegen Werbemüll im Internet

Gemeinsame Pressekonferenz mit dem BMVEL, der Zentrale zur

Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (WBZ) sowie dem Verband

der deutschen Internetwirtschaft (eco)

Veranstaltungen

Lebensmittel – bald nur noch mit Beipackzettel?Verbraucherpolitisches Forum bei der Internationalen Grünen Woche 2004

22.01.2004

Parlamentarischer Abend Präsentation des World Watch Report

in Zusammenarbeit mit dem World Watch Institute und Germanwatch

29.04.2004

Die Europawahlen und die VerbraucherDiskussion zur Verbraucherpolitik mit den Spitzenkandidaten der Parteien

in Zusammenarbeit mit dem DeutschlandRadio

10.05.2004

Was Verbraucher wissen wollen: Wirtschaftsfaktor Verbraucherinformation

17.06.2004

„PISA“ in der Verbraucherbildung: Sind wir alle Konsum-Analphabeten?

01.07.2004

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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

114

Consumer Watchdogs: Modell für Deutschland?

in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Mieterbund

27.09.2004

Verbrauchergerechte Reform des Versicherungsrechts24.11.2004

Gesundheitspolitik auf dem Prüfstand: Was erwarten die Versicherten von Reformen im Gesundheitswesen?

in Zusammenarbeit mit der Bertelsmann Stiftung

09.12.2004

Wenn aus Bürgern Verbraucher werdenDer Konsum als dritte Kraft und die Bedeutung der Verbraucherforschung

in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung

und dem Berliner Wissenschafts-Verlag

17.01.2005

No risk, no trade?Verbraucherschutz im globalen Lebensmittelmarkt

Verbraucherpolitisches Forum bei der Internationalen Grünen Woche 2004

27.01.2005

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Organisation und Haushalt

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Organisation und Haushalt

116

Organisation

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. – vzbv ist die Dachorganisation der 16 Verbrau-

cherzentralen der Länder und von 21 verbraucherpolitisch orientierten Verbänden. Der Ver-

ein hat drei Organe: die Mitgliederversammlung, den Verwaltungsrat und den Vorstand.

Mitglieder

t Aktion Bildungsinformation e. V.

t Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.

t Bund der Energieverbraucher e. V.

t Bundesverband der Meisterinnen

und Meister der Hauswirtschaft e. V.

t Deutsche Volksgesundheits-

bewegung e. V.

t Deutscher Caritasverband e. V.

t Deutscher Evangelischer Frauenbund

e. V. – Arbeitsgemeinschaft evange-

lischer Haushaltsführungskräfte

t Deutscher Familienverband e. V.

t Deutscher Frauenring e. V.

t Deutscher Hausfrauen-Bund – Berufs-

verband der Haushaltsführenden e. V.

t Deutscher Mieterbund e. V.

t Deutscher Siedlerbund e. V.

t Diakonisches Werk der Evange-

lischen Kirche in Deutschland

t Familienbund der Katholiken e. V.

t Gemeinschaft Hausfrauen – Berufs-

gemeinschaft in der Katholischen

Frauengemeinschaft Deutschlands

Bundesverband e. V.

t Institut für angewandte

Verbraucherforschung e. V.

t Katholische Arbeitnehmer-

Bewegung Deutschlands e. V.

t PRO BAHN e. V.

t Schutzgemeinschaft der

Kapitalanleger e. V.

t VerbraucherService im Katholischen

Deutschen Frauenbund e. V.

t Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD)

t Verbraucherzentrale Baden-

Württemberg e. V.

t Verbraucherzentrale Bayern e. V.

t Verbraucherzentrale Berlin e. V.

t Verbraucherzentrale Brandenburg e. V.

t Verbraucherzentrale Bremen e. V.

t Verbraucherzentrale Hamburg e. V.

t Verbraucherzentrale Hessen e. V.

t Neue Verbraucherzentrale in

Mecklenburg-Vorpommern e. V.

t Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V.

t Verbraucherzentrale

Nordrhein-Westfalen e. V.

t Verbraucherzentrale

Rheinland-Pfalz e. V.

t Verbraucherzentrale des

Saarlandes e. V.

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Organisation und Haushalt

117

t Verbraucherzentrale Sachsen e. V.

t Verbraucherzentrale

Sachsen-Anhalt e. V.

t Verbraucherzentrale

Schleswig-Holstein e. V.

t Verbraucherzentrale Thüringen e. V.

Fördermitglieder

t Deutscher Gewerkschaftsbund

t Deutscher LandFrauenverband

t Eurotoques Stiftung

t RAL – Deutsches Institut für Güte-

sicherung und Kennzeichnung e. V.

t Slow Food Deutschland e. V.

t Stiftung Warentest

t Transparency Deutschland e. V.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat wird von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag der Verbraucher-

zentralen (vier Mitglieder) und der anderen Mitgliedsverbände (vier Mitglieder) gewählt.

Mit der Wahl des neuen Verwaltungsrats am 30.10.2003 wurde der erste Wechsel seit

der Neugründung vollzogen. Dem neu gewählten Verwaltungsrat gehören an:

t Dr. Günter Hörmann, Geschäfts-

führer der Verbraucherzentrale

Hamburg e. V., Vorsitzender

t RA Dr. Franz-Georg Rips, Direktor

des Deutschen Mieterbundes e. V.,

Stellvertretender Vorsitzender

t Annelie Braumann, Geschäfts-

führerin der Verbraucherzentrale

Schleswig-Holstein e. V.

t Irmgard Czarnecki, Geschäftsführerin

der Verbraucherzentrale Bremen e. V.

t Elke Wieczorek Deutscher Haus-

frauen-Bund e. V.

t Dr. Christian Koth, Geschäftsführer der

Verbraucherzentrale Thüringen e. V.

t Sigrid Lewe-Esch, Vorsitzende der

Arbeitsgemeinschaft Evangelischer

Haushaltsführungskräfte des

Deutschen Evangelischen Frauen-

bundes e. V.

t Doris Schneider-Zugowski, DGB,

vzbv-Fördermitglied

Vorstand

Prof. Dr. Edda Müller

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Organisation und Haushalt

118

Haushalt und Finanzen

Kernhaushalt

Der Gesamthaushalt des Verbraucherzentrale Bundesverbands im Haushaltsjahr 2004

umfasste insgesamt geplante Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 16.554.800 Euro.

Im Kernhaushalt des Verbandes wurden zur Durchführung der satzungsgemäßen Auf-

gaben 9.539.000 Euro planmäßig bewirtschaftet. Als Fehlbedarfsfinanzierung wurden

vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL)

wie im Vorjahr zur institutionellen Finanzierung Mittel in Höhe von 8.766.000 Euro

bereitgestellt. Die übrigen rund neun Prozent der geplanten Ausgaben wurden durch

Eigeneinnahmen gedeckt. Für die Erfordernisse der Haushaltsdurchführung im Jahr

2004 wurden auf Antrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands nach schriftlicher

Zustimmung des BMVEL geringfügige Mittelumsetzungen genehmigt, weil ein unab-

weisbarer und nicht vorhersehbarer Bedarf an den Ausgaben bestand.

Im Jahr 2004 wurden insgesamt 101,60 Prozent der geplanten Einnahmen erfüllt und

entsprechend die Ausgaben eingesetzt. Dabei konnten 108.000 Euro der bewilligten

Zuwendungen nicht verwendet werden. Diese wurden mit Zustimmung des BMVEL zur

Liquidität im Jahr 2005 eingesetzt. Die nicht eingesetzten Mittel sind Minderausgaben

bei den Personalausgaben, weil bei den Altersteilzeitstellen in der Arbeitsphase regel-

gerecht Entgelte gekürzt werden. Erforderliche Mehrausgaben in der Ruhephase bei der

Anbringung und Besetzung von Ersatzplanstellen müssen dann in den Folgejahren zu

Lasten der Haushaltsausgaben finanziert werden. Mehreinnahmen entstanden haupt-

sächlich aus dem Verkauf von Ratgebern und der Erstattung von Prozesskosten. Bei

beiden Einnahmepositionen besteht ein Fließvermerk zu den Ausgaben, so dass mit

diesen Einnahmen zum Beispiel die geplanten Ausgaben bei den Prozesskosten zur

Durchführung von juristischen Maßnahmen gegenüber Anbietern im Bereich Unlauterer

Wettbewerb und Allgemeine Geschäftsbedingungen verstärkt werden konnten. Es ist im

Abrechnungsjahr erstmals im Verband gelungen, die damit möglichen Mehrausgaben

auszuschöpfen. Die Ausgaben wurden insgesamt mit 100,47 Prozent erfüllt.

In den Ausgaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind Leistungen für die Mit-

glieder in den Bereichen der Verbandsklagetätigkeit, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,

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Organisation und Haushalt

119

Konferenzen, Hauptherausgeberleistungen bei der Ratgeberproduktion enthalten.

Daneben wurden quantifizierbare Dienstleistungen des Bundesverbands erbracht für

seine Mitglieder, insbesondere den Verbraucherzentralen, im Umfang von 2.880.000

Euro für die Herausgeberleistungen der Infothek, dem Selbstinformationsinstrument

in allen Beratungsstellen, der beruflichen Fortbildung der Mitarbeiter in der Beratungs-

tätigkeit, der Netzwerkgruppenarbeit zur Erarbeitung bundeseinheitlicher Beratungs-

standpunkte und dem vom BMVEL geförderten Projekt zum Aufbau eines bundesein-

heitlichen Intranet.

Projekthaushalt

Der Projekthaushalt des Verbraucherzentrale Bundesverbands umfasste im Jahr 2004

insgesamt 33 Projekte. Damit verbunden war ein Finanzvolumen von 6.751.399 Euro

zu bewirtschaften. Davon wurden 470.129 Euro im Abrechnungsjahr nicht verausgabt

und in das folgende Jahr übernommen. Von den nicht einzusetzenden Mitteln stehen

352.000 Euro entsprechend der Bewilligungsbescheide zu den Projekten zur weiteren

Verwendung im Folgejahr zur Verfügung und 118.000 Euro wurden als nicht verbrauchte

Mittel an die jeweiligen Zuwendungsgeber zurück überwiesen.

Damit wurde im Berichtsjahr nach der Anzahl der Projekte und der zu bewirtschaften-

den Projektmittel das Niveau der Vorjahre gehalten.

Vom BMVEL wurden im Jahr 2004 acht Projekte für den Verbraucherzentrale Bundes-

verband gefördert, für die Ausgaben in Höhe von insgesamt 2.156.294,38 Euro bereit-

gestellt wurden. Davon wurden die Projekte zur Kinderkampagne und zur betrieblichen

und privaten Altersvorsorge mit Zuwendungen von 242.929 Euro im Berichtsjahr abge-

schlossen und gegenüber dem Zuwendungsgeber abgerechnet. Das darin enthaltene

zentrale und verbandsintern bedeutende Projekt wurde in den Jahren 2003 und 2004

zur Einführung des bundesweiten Intranet für den Verbraucherzentrale Bundesver-

band und seine Mitlieder, insbesondere die Verbraucherzentralen, mit Ausgaben in

Höhe von 997.691 Euro im Jahr 2004 abgeschlossen. Auf der Grundlage einer Koope-

rationsvereinbarung wurde der Dauerbetrieb mit den Rechten und Pflichten sowie

der Finanzierung der Kosten durch die Nutzer des Intranet ab 01.01.2005 geregelt.

Zur Gewährleistung von mehr Transparenz bei der Ernährungsaufklärung wurden die

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Organisation und Haushalt

120

Projekte zur Sinnesschulung für Kinder, Trendgetränke und ausgewogen Essen mit

60plus im Umfang von insgesamt 375.668 Euro in Zusammenarbeit mit allen Verbrau-

cherzentralen der Länder durchgeführt. Das Projekt zur verbraucherorientierten Qua-

lifizierung von Regionalinitiativen zur Förderung besonderer Leistungen im Tier- und

Umweltschutz wurde im Umfang von 540.000 Euro im Jahr 2004 weitergeführt und zen-

trale Aktivitäten zur Durchführung von Schulungen für Regionalinitiativen umgesetzt

und Aktionsmodule von den Verbraucherzentralen erarbeitet.

Für die acht Projekte zur Energieberatung wurden im Jahr 2004 vom Bundesministerium

für Wirtschaft und Arbeit über das BAFA insgesamt 3.997.616 Euro bereitgestellt. Davon

wurden für die Durchführung der stationären Energieberatung im Haushaltsjahr 2004

am 30.06.2004 Mittel in Höhe von 2.046.000 Euro abschließend bewilligt. Insgesamt

wurden für die Energieprojekte 233.070 Euro dieser Mittel nicht verwendet und an den

Zuwendungsgeber zurück überwiesen, weil insbesondere Personalkapazitäten nicht

vollständig eingesetzt werden konnten. Im Rahmen der Projektdurchführung wurden

persönliche Beratungen von Verbrauchern durchgeführt und vielfache Maßnahmen zur

Bewerbung von Energieeinsparmaßnahmen veröffentlicht. Mit den bewilligten Mitteln

wurden auch zweckgebunden 150.000 Euro für den Umzug von Bonn nach Berlin bewil-

ligt und vollständig ausgeschöpft. Nach den Festlegungen des Zuwendungsgebers war

vom Verbraucherzentrale Bundesverband die mobile Energieberatung zum 31.12.2004

einzustellen. Die Entscheidung wurde, trotz mehrfacher Argumentation des Verbraucher-

zentrale Bundesverbandes zum Bedarf und der Präsenz der mobilen Energieberatung

insbesondere in den ländlichen Gebieten, vom Zuwendungsgeber aufrecht gehalten.

Das erforderte betriebsbedingte Kündigungen von vier Beratern und in Folge langwie-

rige arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen bis zur Zustimmung zu Vergleichen.

Vom Bundesumweltministerium wurde das Projekt Youth Dialogue in Höhe von 62.150

Euro finanziert. Im Rahmen des Projektes konnte die Zusammenarbeit mit Mittel- und

Osteuropäischen Verbraucherorganisationen zu den Themen Konsum, Lebensstil und

Nachhaltigkeit weitergeführt werden.

Vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurden Projektmit-

tel an den Verbraucherzentrale Bundesverband zur Weiterführung beim Aufbau einer

Online-Plattform zur neuen Hauswirtschaft in Höhe von 19.779 Euro bereitgestellt.

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Organisation und Haushalt

121

Für die Herausgabe und Redaktion der in den Verbraucherberatungsstellen eingesetz-

ten bundeseinheitlichen Infothek wurden von den Verbraucherzentralen Finanzierungs-

anteile an die Geschäftsstelle bereitgestellt und damit in Höhe von rd. 33.419 Euro ein

Teil der für diese Arbeiten erforderlichen Personalkapazitäten finanziert.

Vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit wurden über die Deutsche

Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) im Jahr 2004 sechs Projekte zum

Aufbau der Verbraucherarbeit in Makedonien, Rumänien, Chile, Bulgarien, Russland

und für das Twinning-Projekt in Polen gefördert und Ausgaben in Höhe von insgesamt

340.383,62 Euro Euro bereitgestellt. Von der EU-Kommission wurden im Rahmen des

Phare-Projektes für den Aufbau der Verbraucherarbeit in den Mittel- und Osteuropäi-

schen Ländern Projektmittel in Höhe von 8.731 Euro bereitgestellt.

Weitere Projektmittel wurden von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt für das Projekt

Marketing in der Umweltberatung im Umfang von 43.506 Euro bereitgestellt und das

Projekt vom Jahr 2004 mit dem Betrag von 20.007,16 Euro in das Folgejahr übernom-

men. Von der Kreditanstalt für Wiederaufbau wurden für den Wohnbauförderer, ein

Online-Angebot zur Baufinanzierung, Mittel im Umfang von 56.045 Euro bereitgestellt.

Weitere kleine Projekte wurden als Nachauftragnehmer im Volumen von insgesamt

42.205 Euro durchgeführt.

Der Abschluss der Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres 2004 wurde im

April 2005 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Susat & Partner, Berlin, geprüft.

Nach Abschluss der Prüfung ist dem Verbraucherzentrale Bundesverband bescheinigt

worden, dass die Prüfung über die Buchführung und die Aufstellung der Haushaltsrech-

nung nach den gesetzlichen Vorschriften und den haushaltsrechtlichen Grundlagen

erfolgt und zu keinen Einwendungen geführt hat.

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Organisation und Haushalt

122

Jahresabschluss 2004

EINNAHMENInstitutioneller Haushalt ...................................................................... 9.583.444,67 €davon

Einnahmen aus Veröffentlichungen .......................................................... 627.894,18 €Vermischte Einnahmen ............................................................................ 261.177,48 €Zuwendungen des BMVEL ..................................................................... 8.657.854,33 €Erstattung von Verwaltungsausgaben ......................................................... 14.601,92 €Mitgliedsbeiträge ...................................................................................... 21.850,00 €Sonstige Zuschüsse ......................................................................................... 66,76 €Projektförderung .................................................................................. 6.272.783,83 €

Gesamtsumme der Ist-Einnahmen ..................................................... 15.856.228,50 €

AUSGABENInstitutioneller Haushalt ...................................................................... 9.583.444,67 €davon

Personalausgaben ............................................................................... 4.248.494,08 €Geschäftsbedarf ...................................................................................... 274.725,65 €Bewirtschaftung der Gebäude und Räume ............................................... 246.889,05 €Mieten und Pachten ................................................................................ 481.036,69 €Aus- und Fortbildung ................................................................................... 34.111,21 €Sachverständige (einschließlich Netzwerkgruppen) ................................. 976.293,40 €Mitglieder in Fachgremien .......................................................................... 23.021,47 €Prozesskosten für Klagen nach dem UWG und BGB .................................. 344.993,51 €Reisekosten ............................................................................................... 76.677,54 €Veranstaltungen und Veröffentlichungen .............................................. 2.176.468,89 €Mitgliedsbeiträge .................................................................................... 187.244,68 €Sonstige Sachkosten ................................................................................ 64.369,06 €Informationstechnik ................................................................................ 264.667,33 €Verschmelzungsbedingte Sonderausgaben ............................................... 184.452,11 €Projektförderung .................................................................................. 6.272.783,83 €

Gesamtsumme der Ist-Ausgaben ....................................................... 15.856.228,50 €

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Gremien und Mitgliedschaften

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Gremien und Mitgliedschaften

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Vertretung in öffentlichen und privaten Organisationen

Stand: 11. April 2005

Mitgliedschaften des vzbv

InternationalConsumers International (CI)

Bureau Européen des Unions

de Consommateurs (BEUC)

Deutsche UNESCO Kommission (DUK)

Federation of Air Transport User

Representatives in Europe (FATURE)

Framework Convention Alliance (FCA)

Health Action International Europe

United Nations Educational, Scientific

and Cultural Organization (UNESCO)

Deutsches Nationalkomitee für die

UN-Dekade „Bildung für nachhaltige

Entwicklung 2005–2014“

NationalAktionsforum Gesundheitsinformations-

system afgis e. V.

Bundesverband deutscher

Pressesprecher e. V.

Deutsche Gesellschaft für

Hauswirtschaft e. V. (dgh)

Institut für angewandte Verbraucher-

forschung e. V. (IFAV)

Vertretung in anderen Verbraucherorganisationen

Stiftung WarentestVerwaltungsrat

Kuratorium

Expertenrunde Recht

Expertenrunde Weiterbildungstests

Verbraucherzentrale BerlinArbeitsgruppe Grauer Kapitalmarkt

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Gremien und Mitgliedschaften

125

Bundesministerien, nachgeordnete Behörden und Regierungskommissionen

BundeskanzleramtRat für Nachhaltige Entwicklung

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS)Gemeinsamer Bundesausschuss in der

Besetzung für die vertragsärztliche

Versorgung nach § 91 Abs. 5 SGB V

Plenum

Unterausschuss „Ärztliche

Behandlung“

Unterausschuss „Häusliche

Krankenpflege“

Unterausschuss „Heil- und

Hilfsmittel“

Unterausschuss „Qualitätssicherung“

Unterausschuss „Verfahrensordnung“

Unterausschuss „Familienplanung“

Sachverständigen-Ausschuss

für Apothekenpflicht

Sachverständigen-Ausschuss

für Standardzulassungen

Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS) und Bun-desministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)Programmbeirat zum Modellprogramm

„Weiterentwicklung der Pflegeversiche-

rung nach § 8 III SGB XI“

Runder Tisch Pflege

Runder Tisch Pflege, AG III

„Entbürokratisierung“

Runder Tisch Pflege, AG IV „Charta der

Rechte hilfe- und pflegebedürftiger

Menschen“

Bundesministerium der Justiz (BMJ)AG Patientenautonomie am Lebensende

Bundesministerium für Umwelt, Natur-schutz und Reaktorsicherheit (BMU)Jury Umweltzeichen

Jurymitglied

Plenum

Ausschuss Vergabegrundlagen

Ausschuss Marketing

Ausschuss Europäisches Umwelt-

zeichen/Internationale Kooperation

Bundesministerium für Verbraucher-schutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL)Verbraucherausschuss

Begleitausschuss für das Bundespro-

gramm Ökolandbau

Lenkungsausschuss zum Diskurs

Grüne Gentechnik

Wirtschaftsausschuss für

Außenhandelsfragen

Deutsche Lebensmittelbuch-Kommis-

sion: Präsidium, Fachausschüsse

AK BSE

Zentrale Kommission für biologische

Sicherheit (ZKBS)

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Gremien und Mitgliedschaften

126

Bundesforschungsanstalt für FischereiBeirat

Bundesforschungsanstalt für Lebensmittel und ErnährungBeirat

Nationale Verzehrstudie

Bundesinstitut für RisikobewertungSachverständigenkommission

„Neuartige Lebensmittel“

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und PostAusschuss für technische Regulierung

in der Telekommunikation (ATRT)

Lenkungskreis

Senatsverwaltung BerlinRunder Tisch Verbraucherschutz – tech-

nische Produkte und Gerätesicherheit

Verein VersicherungsombudsmannBeirat

Umweltbundesamt (UBA)Projektbegleitender Ausschuss:

Öko-Bilanz Getränkeverpackungen

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW)Initiative „Kostengünstig qualitäts-

bewusst Bauen“

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)Ausschuss technische Arbeitsmittel

und Verbraucherprodukte (AtAV)

Ausschuss für Gefahrstoffe

Initiative Digitaler Rundfunk (IDR)

Mitgliederversammlung

Beauftragter Netze und Aktionsfelder

(BNA)

Deutscher Wirtschaftsfilm-Preis

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)Runder Tisch Verhaltenskodizes

(Durchführung durch GTZ)

Bundesanstalt für Getreide-, Kartoffel- und FettforschungBeirat

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)Verwaltungsrat

Bundesanstalt für Finanzdienstleis-tungsaufsicht (BaFin)Arbeitskreis Verbraucherschutz

Beirat

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Gremien und Mitgliedschaften

127

Absatzfonds der deutschen Agrarwirt-schaft (gem. Absatzfondsgesetz)Verwaltungsrat

Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie e. V. (APM)Kuratorium

aid – Infodienst Verbraucher, Ernährung, LandwirtschaftMitgliederversammlung

Verwaltungsrat

Programmausschuss

AG 6a – „Verbraucherschutz und neu-

artige Lebensmittel“

Arbeitsgemeinschaft Schuldner-beratung der Verbände – AG SBVStändiger Ausschuss

AK INSO

AK Europa

AK Geschäfte mit der Armut

Bundeskonferenz zur Qualitätssicherung im Gesundheits- und Pflegewesen e. V. (BUKO-QS e. V.)Beirat zum Modellprojekt „Qualitätsent-

wicklung in der Pflege und Betreuung“

Bundesmarktverband der Fischwirt-schaft e. V.Forum „Bestandserhaltende Fischerei“

Centrale Marketinggesellschaft der Deutschen Agrarwirtschaft mbH (CMA)Koordinierungsbeirat

Codex-Alimentarius-Kommission für Ernährung und diätetische LebensmittelDeutsche Delegation

Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE)Koordinierungskreis „Öffentlich

geförderte Ernährungsaufklärung“

Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V. (dgh)Vorstand

Deutsche Gesellschaft für ökonomische BildungBeirat

Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e. V. (DLG)Gesamtausschuss

Fachbereich Markt und Ernährung

Deutscher Siedlerbund e. V.Beirat „Bauen und Wohnen“

Deutscher WeinfondsVerwaltungsrat

Weitere Behörden und Organisationen

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Gremien und Mitgliedschaften

128

Deutsches Netzwerk für Qualitätsent-wicklung in der Pflege e. V. (DNQP e. V.)Externer Fachexperte

DIN – Deutsches Institut für NormungVerbraucherrat – Ständiger Ausschuss

des Präsidiums

KonRat – Deutscher Rat für Konformi-

tätsbewertung – Ständiger Ausschuss

des Präsidiums

SICT (Strategieausschuss für Standar-

disierung in der IuK-Technik)

NAGUS – Grundlagen des Umwelt-

schutzes – Beirat

NAGUS AA 1 – Umweltaspekte in der

Produktentwicklung

NAGUS AA 4 – Umweltbezogene Kenn-

zeichnung

NAGUS AA 6 – Umweltkommunikation

NASG AA 1 „CSR“

NAGD Gebrauchstauglichkeit und

Dienstleistungen – Beirat

NAGD AA „Markt- und Sozialforschung“

NAGD AA „4.16 Versicherungsinfor-

mationen“

NAGD AA „Financial Planner“

NAGD AA „Betreutes Wohnen“

NAVp Normenausschuss Sport- und

Freizeitgeräte – Beirat

NAVp Normenausschuss

Verpackungswesen – Beirat

FB 4 – Verpackung und Umwelt

Koordinierungsstelle Umweltschutz

(KU)-Fachbeirat

NAL Normenausschuss Lebensmittel

und landwirtschaftliche Produkte

DKE (Deutsche Kommission Elektrotech-nik-Elektronik-Informationstechnik)K 135 „Verfahren zur Erfassung von Stof-

fen in Produkten der Elektrotechnik“

K 733 „Sicherheit von Ton- und Fernseh-

empfängern und verwandten Geräten“

KU – Fachbeirat – Koordinierungsstelle

Umweltschutz

Institut für Qualität und Wirtschaft-lichkeit im GesundheitswesenKuratorium

Internationale Grüne Woche Berlin (IGW)Fachbeirat

Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU)Kuratorium

QS Qualität und Sicherheit GmbHKuratorium

RAL – Deutsches Institut für Güte-sicherung und Kennzeichnung e. V.Präsidium

Kuratorium

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Gremien und Mitgliedschaften

129

Internationale Verbraucherarbeit

ANEC – Europäische Vereinigung für die Koordinierung der Verbrauchervertre-tung in der europäischen NormungGeneralversammlung (über EU-CC/

BEUC-Sitz)

ANEC – interne Arbeitsgruppen

WG DOMAP (Domestic Appliances)

Bureau Européen des Unions de Consommateurs (BEUC)Executive

WG Food

WG Energy Labeling and Energystar

WG Intellectual Property

Consumers International (CI)Council

Food Working Group

WG Trade

WG Standards

Europäische KommissionCommittee of European

Banking Supervisors

Beratender Ausschuss

Commission‘s Expert Group on Lifelong GuidanceDG Internal Market

WG Payment System Group

WG Fraud Prevention Group

Subgroup Identity Theft

FIN-USE

DG Landwirtschaft

Beratender Ausschuss „Non Food

und Faserpflanzen“

ECCG – Europäische beratende Ver-

brauchergruppe bei der Europäischen

Kommission

WG on Competition Issues

Transparency International Deutschland e. V.Beirat

Vereinigung Deutscher Gewässerschutz e. V. (VDG)

Wissenschaftlicher Beirat der WGL

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Gremien und Mitgliedschaften

130

Europäische Normung (CENELEC)

BT (Bureau Technique)

Health Action International

ICPEN – International Consumer Protection and Enforcement Network

ISO International Organisation for Standardisation COPOLCO – Committee on Consumer PolicyGlobal Markets Group

WG “CSR”

Trans Atlantic Consumer Dialogue (TACD)Internet Working Group

Trade Working Group

Food Working Group

WSA – Wirtschafts- und Sozial-ausschuss

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Organigramm

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Organigramm

132

Stabsstelle S1 Strategisches Controlling/ GremienGudrun Stoeff

Vorzimmer: Tel. (030) 258 00 - 513Aufgaben- und Finanzplanung;

Projektentwicklung; Gremienarbeit

Fachbereich 1 FinanzdienstleistungenManfred Westphal

Vorzimmer: Tel. (030) 258 00 - 304

Fachbereich 2 Bauen, Energie, UmweltDr. Holger Krawinkel

Vorzimmer: Tel. (030) 258 00 - 310

Referat 1.1 Banken und allgemeine Fragen FDLBanken; Querschnittsfragen FDL;

Schulden/Insolvenz; Grauer Kapitalmarkt

Referat 2.1 Nachhaltigkeit, verbraucherpolitische Grundsatzfragen

Nachhaltiger Konsum; Verkehrspolitik; Grundsatzfragen netzgebundener Dienstleistungen

Referat 1.2 VersicherungenPrivate Personen- und Sachversicherungen; Versicherungsrecht; Versicherungswirtschaft

Referat 2.2 UmweltKonsum und Umweltschutz; Elektrosmog; Umweltrelevante Normung;

Verbraucherbelange der Abfallpolitik, Chemikalienpolitik

Referat 1.3 Geldanlage und private AltersvorsorgeKapitalanlage und -märkte; private und betriebliche Altersvorsorge;

Nachhaltiges Investment; Steuerfragen

Referat 2.3 Bauen, WohnenPrivates und öffentliches Baurecht; Immobilienrecht;

Bautechnik, Bauprodukte; Qualitätssicherung; Wohnungs- und Städtebaupolitik

Referat 2.4 Energie/JustitiarEnergierecht; Energiepolitik; Energieversorgungssysteme;

Justitiariat

Projekt EnergieFörderung der unabhängigen Beratung privater Verbraucher

über Möglichkeiten der Energieeinsparung

Postanschrift Geschäftsstelle Berlin: Markgrafenstraße 66, 10969 BerlinTel. (030) 258 00-0Fax (030) 258 00-218info @ vzbv.dePressestelle:Tel. (030) 258 00-525Fax (030) 258 00-522presse @ vzbv.dewww.vzbv.deMitarbeiter-E-Mail: nachname @ vzbv.deBesuchereingang:Kochstrasse 22, GSW-GebäudeÈZugang, ÈWCStand: 01.06.2005

BetriebsratVorsitzende: Maria-Luise Buchholz-Schüler

Tel. (030) 258 00-214

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Organigramm

133

Stabsstelle S2 Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitCarel Mohn

Vorzimmer: Tel. (030) 258 00 - 525Medien- und Öffentlichkeitsarbeit;

Veranstaltungen; Website; Corporate Design

Stabsstelle S3 EU-Angelegenheiten, Internationales Anne-Lore Köhne

Vorzimmer: Tel. (030) 258 00 - 401Internationale Gremien, Organisationen u. Institutionen;

Projekte in Mittel- und Osteuropa; Drittländer

Fachbereich 3 Gesundheit, ErnährungThomas Isenberg

Vorzimmer: Tel. (030) 258 00 - 432

Fachbereich 4 WirtschaftsfragenPatrick von Braunmühl

Vorzimmer: Tel. (030) 258 00 - 100

Fachbereich 5 InfrastrukturUwe Hüser

Vorzimmer: Tel. (030) 258 00 - 200

Referat 3.1 Ernährung sowie Codex AlimentariusLebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz;

WHO-Codex-Alimentarius; internationale und nationale Standardsetzung bei Lebensmitteln und Agrarprodukten

Referat 4.1 Wirtschaftsrecht, Handel und WettbewerbEinzelhandel; Werbung; Wettbewerbspolitik;

Welthandel; Allgemeine Dienstleistungen, Zivil- und wirtschaftsrechtliche Fragen, Datenschutz

Referat 5.1 VerwaltungVerwaltung und innerbetriebliche Organisation;

Personal; Dienstreisen; Haushaltsrecht und Finanzbuchhaltung

Referat 3.2 Agrar- und ernährungspolitische Grundsatzfragen

Agrar- und Ernährungspolitik; Agrarprodukte- und Lebensmittelhandel; Gütezeichen; Agrarproduktion; Futtermittel; Tierschutz; Gentechnik

Referat 4.2 Telekommunikation, Post, MedienTelekommunikation; Postdienstleistungen; Medien

Referat 5.2 I&K TechnikIT-Infrastruktur; Administration; User-Support; Kommunikations- und Bürotechnik; Internet

Referat 3.3 Pflege und kollektiver Verbraucherrechtsschutz

Seniorenpolitik; Pflegeversicherungsrecht; Heimbewohnerschutzgesetz; Pflegedienste; Qualitätssicherung

Referat 4.3 Normung, Produktsicherheit, KennzeichnungNormung, Produktsicherheit; Kennzeichnung; Eichwesen

Referat 5.3 Fortbildung und WissensmanagementJahresfortbildungsprogramm; Präsenz- und Online-Angebote;

Verbraucherbildung; Forschungsmanagement; Wissensmanagement und Intranet

Referat 3.4 GesundheitGesundheitspolitik; Sozialversicherungsrecht; Arzneimittelpolitik;

Arzneimittelrecht; ärztliche und zahnärztliche Versorgung; Qualitätssicherung; Public Health

Referat 4.4 RechtsdurchsetzungAbmahnungen und Unterlassungsverfahren;

UWG, Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze; Sammelklagen; Außergerichtliche Streitschlichtung

5.4 InfothekSelbstinformationssystems Infothek mit

integriertem Online-Angebot

VorstandProf. Dr. Edda Müller

Vorzimmer: Tel. (030) 258 00 - 509/ - 511

Mitgliederversammlung

Verwaltungsrat

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www.vzbv.de