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Dr. Valentin Aichele, LL.M. 1 Die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention : der BMZ-Aktionsplan 6. Februar 2013 Berlin Anlässlich der Veröffentlichung des BMZ-Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention : der BMZ-Aktionsplan

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Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention : der BMZ-Aktionsplan. 6. Februar 2013 Berlin Anlässlich der Veröffentlichung des BMZ-Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Die  Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention : der BMZ-Aktionsplan

Dr. Valentin Aichele, LL.M. 1

Die Umsetzung derUN-Behindertenrechtskonvention:

der BMZ-Aktionsplan

6. Februar 2013Berlin

Anlässlich der Veröffentlichung des BMZ-Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch

das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

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Die Monitoring-Stelle

• Seit 2009 angesiedelt beim Deutschen Institut für Menschenrechte

• Politisch unabhängig• Mandat: Rechte von Menschen mit

Behinderungen fördern und schützen; Umsetzung in Deutschland überwachen

• Aufgaben: Beobachtung, Klärung, Intervention

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Schlaglichter auf eine dynamische Entwicklung

Anstoß: UN-Behindertenrechtskonvention• Seit 2009: gesellschaftspolitische

Diskussion, Veröffentlichungen, Tagungen, Kampagnen

• Politik: Weihnachtsansprache des Bundespräsidenten, Koalitionsverträge, Inklusionsbeiräte

• Aktionspläne

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Inklusion im Diskurs

• Inklusion als menschenrechtliche Leitnorm für die Umsetzung der UN-BRK

• Kenntnisse und Unterstützungspotentiale in der allgemeinen Bevölkerung ausbaufähig

• Ausstrahlungswirkung auf andere Diskurse• Nach wie vor: Inklusionskritischer bis –

feindlicher Kontext

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Page 5: Die  Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention : der BMZ-Aktionsplan

Koalitionsverträge der Länder  UN-BRK

allgemeinBarrierefreiheit Inklusion Seiten

 

Baden-Württemberg 

3

Bayern 

nein nein nein ½

Berlin 

2

Brandenburg 

½

Bremen 

3

Hamburg 

nein nein 1

Hessen 

nein nein nein ½

Mecklenburg-Vorpommern

nein 1

Niedersachsen 

nein nein ½

Nordrhein-Westfalen (2012) 

8

Rheinland-Pfalz 

4

Saarland 

nein 1 ½

Sachsen 

nein nein ½

Sachsen-Anhalt 

1

 Schleswig-Holstein(2012) 

       2

Thüringen 

nein ½

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Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung (NAP)

• Kabinettstermin: 15.6.2011; Anhörung im Bundestag: 17.10.2011

• 213 Einzelmaßnahmen in zwölf übergeordneten Handlungsfeldern

• Zeitrahmen bis 2021: Entwicklungsklausel; institutionelle Absicherung (z.Bsp. Inklusionsbeirat, Ausschuss)

• Erster Zwischenbericht 2013

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• In Kraft: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen

• In Vorbereitung: Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein

• In Planung: Bremen • Keine Planung: Sachsen

Aktionspläne: Länder(Stand 1/2013)

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Page 8: Die  Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention : der BMZ-Aktionsplan

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Durchführung

Ansatz: Geeignete Maßnahmen auf zwei Ebenen (siehe Artikel 2 UN-Zivilpakt, Artikel 2 UN-Sozialpakt, Artikel 4 UN-BRK)

– Makroebene: Gesetzgebung; allgemeine politische Maßnahmen; Programme

– Mikroebene: Behördliche und gerichtliche Einzelfallentscheidungen (Anwendung)

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Aktionsplan

• Anforderungen an eine Strategie der Umsetzung, etwa– Rückbindung an die UN-BRK– Bestandsaufnahme– Überprüfbarkeit und Messbarkeit

• Stufenplan: Vorbereitung, Entwicklung, Umsetzung, Monitoring, Evaluierung

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Menschenrechtsansatz (MRA)

• Rechtsträger und Verpflichtungsträger– Achtungspflichten– Schutzpflichten– Gewährleistungspflichten

• Durchsetzungsfähige (einklagbare) Rechtsansprüche

• Menschenrechtliche Prinzipien, z.Bsp. Partizipation, Nichtdiskriminierung

• Menschenrechtsbildung, insbesondere Empowerment

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MRA in der EZ

• Extraterritoriale Reichweite eigener staatlicher Verpflichtungen

• Spezifische Verpflichtung zur Entwicklungszusammenarbeit zur Umsetzung der UN-BRK (Art. 32 UN-BRK)

• Verpflichtung, Rechte von Menschen andernorts nicht zu verletzen

• Verpflichtung, mit den Partnern die Gewährleistung von Rechten zu fördern

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Reichweite

• Zusammenarbeit zwischen Staaten, einschließlich der Durchführungsorganisationen

• Mitwirkung Deutschlands in internationalen Organisationen, z.Bsp. Weltbank, Europäische Union

• Förderung der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit, z.Bsp. Der politischen Stiftungen

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Herausforderungen

• Papier ist immer nur so gut wie seine Umsetzung sowie die tatsächlichen Verbesserungen der Lebenswirklichkeit

• Abstimmung innerhalb der gegliederten deutschen Außenpolitik (Kohärenz)

• Der BMZ-Aktionsplan als Instrument des Menschenrechtsansatzes zu nutzen und entsprechend weiterzuentwickeln

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Ich danke Ihnen für

Ihre Aufmerksamkeit!