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Kreissparkasse Reutlingen
Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr Ihre Kreissparkasse Reutlingen begleitet Sie als zuverlässiger Partner
Kreissparkasse Reutlingen
Was präsentieren wir Ihnen heute…
¾Was bedeutet SEPA
¾ IBAN und BIC
¾SEPA Überweisung
¾SEPA Lastschrift
¾SEPA Lastschriftmandat
¾Wie bereiten Sie sich richtig vor…
Kreissparkasse Reutlingen
Partner Ziele Definition
Ihre Kreissparkasse Reutlingen unterstützt Sie als Kunden bei der Umsetzung der SEPA und bietet Ihnen neue, zukunftsorientierte SEPA-Produkte an.
SEPA ermöglicht grenzen-loses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungs-verkehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlands-zahlungen.
SEPA ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrs-raum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden.
SEPA – Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa
Kreissparkasse Reutlingen
Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten
Teilnehmende Länder
Land
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Irland
Island
Italien
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Lettland
Land
Malta
Monaco
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweiz
Schweden
Spanien
Slowenien
Slowakei
Tschechische Republik
Ungarn
Zypern
Kreissparkasse Reutlingen
* EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive – PSD, 2007/64/EG), EU-Preisverordnung (924/ 2009), EU-SEPA-Migrationsverordnung (260/2012) etc.
SEPA wird Wirklichkeit
Europaweit einheitliche Formate auf XML-Basis
Einheitlicher Rechtsrahmen* für EU-Zahlverfahren
Einheitliche Basisverfahren im EU-Zahlungsverkehr
SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer – SCT) am 28.01.2008 eingeführt 3 1. Schritt
SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit – SDD) am 01.11.2010 in der Sparkassen-Finanzgruppe eingeführt 3 2. Schritt
Nationale Zahlverfahren in Euro werden am 01.02.2014 abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt 3. Schritt
Kreissparkasse Reutlingen
IBAN
Kreissparkasse Reutlingen
IBAN und BIC – Die neue Kontokennung
IBAN BIC
– International Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer
– Besteht in Deutschland aus dem Länder-kennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen
Beispiel:
– Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl
– Besteht aus 8 oder 11 Stellen. – Enthält in Kurzform den Institutsnamen,
das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut (z. B. SOLADES1REU)
Länderkenn-zeichen
Prüfziffer 2-stellig
Bankleitzahl 8-stelllig
Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen)
DE 87 12345678 0012343121
IBAN und BIC sind auf Ihren Kontoauszügen, im Online-Banking und zukünftig auch auf neuen SparkassenCards zu finden !
Kreissparkasse Reutlingen
Die SEPA-Überweisung
Kreissparkasse Reutlingen
Neues SEPA-Überweisungsformular Beleglos oder per Formular in Euro überweisen
Hinweistexte erleichtern ab 01.02.2014 das Ausfüllen
�
Auch als Zahlschein für Ihre Rechnungen erhältlich !
ab 01.02.2014 sind keine beleghaften Sammelüberweisungen mehr möglich
�
Kreissparkasse Reutlingen
MAX MUSTERMANN 58123546780123456789
HOTEL DE SOLEIL
BE68539007547034
BANKBEBB
Die SEPA-Überweisung Beleglos oder per Formular in Euro überweisen
Die SEPA-Überweisung kann ausschließlich für Euro-Zahlungen genutzt werden.
2 2
Zur eindeutigen Identifikation des Zahlungsempfängers muss bei der SEPA-Überweisung die IBAN und ggf. der BIC angegeben werden.
1
1
Der Kontoinhaber muss bei der SEPA-Überweisung ebenfalls seine IBAN angeben.
3 3
Die SEPA-Überweisung trägt den Textschlüssel 16. 4
4
Kreissparkasse Reutlingen
Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick
IBAN und ggf. BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl 1.
Auftragswährung ist immer Euro 2.
Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen 3.
Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages 4.
Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt 5.
Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts 6.
XML-basiertes SEPA-Datenformat statt DTAUS (nur noch 140 Zeichen VWZ möglich) 7.
Kreissparkasse Reutlingen
Im Euroraum wurden 30,2% aller Überweisungen
im Oktober 2012 als SEPA-Überweisung
ausgeführt. Lastschriften: Nur 1,9%
Kreissparkasse Reutlingen 11.06.2013 Sparkasse Musterstadt 13
Kreissparkasse Reutlingen
Die SEPA-Lastschrift
Kreissparkasse Reutlingen
Europaweit Geldeinzüge tätigen: Die SEPA-Lastschriftverfahren im Überblick
Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro.
�
Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschrift-
mandat.
�
Das Lastschriftmandat ist eine Ermächti-
gung für den Zahlungsempfänger, fällige Beträge einzuziehen und eine Weisung an die Bank des Zahlungspflichtigen Last-schriften einzulösen.
�
Ein exaktes Fälligkeitsdatum zur Einlösung der Lastschrift muss angegeben werden. �
Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z. B. durch einen Vertrag oder eine Rechnung).
�
Kreissparkasse Reutlingen
Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick
Festgelegte Vorlagefristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (5 Geschäftstage bei Erst-/Einmal- und 2 Geschäftstage bei Folgelastschriften).
�
Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach Belastung.
�
Erfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPA-
Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung.
�
Der Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. �
Das XML-basierte SEPA-Datenformat wird genutzt (statt DTAUS-Format). �
Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos (online). �
Kreissparkasse Reutlingen
Die Vorabinformation an den Zahlungspflichtigen soll das Rücklastschriftrisiko minimieren
Der Zahlungsempfänger wird in der Inkasso-vereinbarung verpflichtet, den Zahlungspflichti-gen vor einem geplanten Einzug zu informieren. Die Vorabinformation kann auch als Teil eines Vertrages oder einer Rechnung erfolgen. Sie kann sowohl einen als auch mehrere Einzüge ankündigen (z.B. Zahlungs- plan bei Ratenzahlungen, Verein- barung monatlicher Mietzahlung).
Die Vorabinformation enthält den Fälligkeitstag
und den Betrag des nächsten Lastschrifteinzuges unter Angabe der Gläubiger-ID und der
Mandatsreferenz.
Sollte der Zahlungsempfänger die Vorabinformation nicht versenden, verstößt er gegen die Regelungen der Inkassovereinbarung und riskiert, dass es zu einer Rücklastschrift kommt. Die Gültigkeit des Mandats wird dadurch nicht berührt.
Die Vorabinformation ist spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit
durch den Zahlungs- empfänger zu versenden, damit der
Zahlungspflichtige die erforderliche Deckung bereitstellen kann. Eine kürzere Frist kann
zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungs-pflichtigen vereinbart werden (z.B. AGB).
Vorab-
information
Kreissparkasse Reutlingen
Prozessschritt Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift
Zahlungs-
empfänger
(ZE)
1. Inkassostelle
(Kreditinstitut
des ZE)
Zahlungs-
pflichtiger
(ZP)
Zahlstelle
(Kreditinstitut
des ZP)
0 7 3 0 6
1
2
4
5
0. Inkassovereinbarung (ZE)/ Kundenbedingungen Lastschrift (ZP) 1. Unterschriebenes Mandat 2. Vorabinformation (z. B. D-14) 3. Initiierung Lastschrift (D-14 bis D-5 bzw. D-2)
4. Initiierung Vorlage bei Zahlstelle (D-5 bzw. D-2) 5. Zahlungsverrechnung (D) 6. Kontobelastung Zahlungspflichtiger (D) 7. Gutschrift
Der Ablauf einer SEPA-Basis-Lastschrift ähnelt dem Ablauf im bisherigen Verfahren
Kreissparkasse Reutlingen
Frühe Finalität bei Lastschriftzahlungen: Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren
Die SEPA-Firmen-Lastschrift hat folgende Besonderheiten:
Der Zahlungspflichtige verzichtet auf seinen Erstattungsanspruch.
�
Verbraucher sind als Zahlungspflichtige nicht
zugelassen. �
Die Vorlagefrist bei der Zahlstelle beträgt einheitlich einen Tag.
�
Der Zahlungspflichtige muss vor der ersten Einlösung das Mandat bei seinem Kredit- institut bestätigen (Mitteilung relevanter Mandats- daten bzw. Kopie des Mandats).
�
Kreissparkasse Reutlingen
Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Die Mandatsbestätigung ist zusätzlicher Bestandteil
Prozessschritt Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift
Zahlungs-
empfänger
(ZE)
1. Inkassostelle
(Kreditinstitut
des ZE)
Zahlungs-
pflichtiger
(ZP)
Zahlstelle
(Kreditinstitut
des ZP)
0 8 4 0 7
1
2
5
6
3
0. Inkassovereinbarung (ZE)/ Kundenbedingungen Lastschrift (ZP) 1. Unterschriebenes Mandat 2. Vorabinformation (z. B. D-14) 3. Bestätigung Mandat
4. Initiierung Lastschrift (D-14 bis D-1) 5. Initiierung Vorlage bei Zahlstelle (D-1) 6. Zahlungsverrechnung (D) 7. Kontobelastung Zahlungspflichtiger (D) 8. Gutschrift
Kreissparkasse Reutlingen
Das SEPA-Lastschriftmandat
Kreissparkasse Reutlingen
Die SEPA-Lastschrift: Das Lastschriftmandat als grundlegende Neuerung
Das SEPA-Lastschriftmandat…
– ermächtigt den Zahlungsempfänger,
den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen
– weist die Bank des Zahlungs-pflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an
– ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriften und muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden
– enthält Information zu Rückgabe-
rechten
– gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn:
– der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder
– das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung
– ist im Original durch den Zahlungs-empfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufzubewahren
Kreissparkasse Reutlingen
Das SEPA-Lastschriftmandat: Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben
Abbildung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat
Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben …
vom Zahlungsempfänger:
– Name und Adresse – Gläubiger-Identifikationsnummer – Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungs- empfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) – Kennzeichnung für wiederkehrende/
einmalige Zahlungen
�
vom Zahlungspflichtigen:
– Name und Anschrift des Kontoinhabers – IBAN und ggf. BIC – Unterschrift und Unterschriftsdatum
�
Ausführliche Erläuterungen und Beispiele finden Sie in den Broschüren der Kreissparkasse Reutlingen.
Besonderheit SEPA-Firmen-Lastschriftmandat:
– Der Autorisierungstext enthält eine Verzichtserklärung des Zahlungspflichtigen auf den Erstattungsanspruch. Daher ist die SEPA-Firmen-Lastschrift für Verbraucher
als Zahlungspflichtige nicht zugelassen
�
Kreissparkasse Reutlingen
Die Gläubiger-Identifikationsnummer kann nur online bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden
Voraussetzung: Hauptwohnsitz bzw. Haupt-geschäftssitz in Deutschland
Antrag unter http://glaeu biger-id.bundes bank.de
Dateneingabe: Angaben zur Person/Firma, Registernummer und Ort (z.B. Handels-, Ge-nossenschafts-, vereinsregister) Ausweisnummer ausstellende Behörde und Ort benötigt
E-Mail mit der Aufforderung zur Freischal-tung des Antra-ges von der Deutschen Bundesbank
Freischaltung durch Kunden
Mitteilungs-schreiben mit Gläubiger-ID per E-Mail von der Deutschen Bundesbank
Das Mitteilungsschreiben ist im Rahmen der Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahren dem kontoführenden Kreditinstitut vorzulegen.
Kreissparkasse Reutlingen
Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist durch die Geschäftsbereichskennung individualisierbar
Quelle: Deutsche Bundesbank
Die Gläubiger-Identifikations-nummer (kurz Gläubiger-ID) enthält neben einer von der Deutschen Bundesbank vergebenen fortlaufenden nationalen Nummer eine durch den Zahlungsempfänger individuell nutzbare Geschäftsbereichskennung.
Damit können mehrere
Einheiten in einem Unternehmen durch Kennzeichnung der Geschäfts-bereiche die Lastschrift-mandate für Ihre Vertrags-beziehungen selbständig verwalten.
Alternativ kann die Kenn-zeichnung eines Geschäfts-bereichs auch als Teil der Mandatsreferenz erfolgen, so dass die Gläubiger-ID für das Unternehmen immer einheitlich ist.
ISO-Ländercode DE
Prüfziffer 02
Geschäftsbereichskennung ZZZ
Nationales Identifikations-merkmal 01234567890
– Die Geschäftsbereichskennung ist von der Deutschen Bundesbank mit ZZZ vorbelegt
– Sie kann bei Bedarf vom Zahlungs-empfänger frei, alphanumerisch belegt
werden, um seine Geschäftsbereiche gesondert zu kennzeichnen
Nicht zulässig sind Leerzeichen, Sonderzeichen und Umlaute
Kreissparkasse Reutlingen
Das SEPA-Lastschriftmandat Die Mandatsreferenz
Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. – Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben – Die Länge beträgt maximal 35 Zeichen – Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden
(z. B. Vertrags-/Kundennummer)
�
Kreissparkasse Reutlingen
Bereits bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-Basis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden
Mit der Änderung der „Bedingungen für die Zahlungen mittels Lastschrift
im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren“ zum 09.07.2012 ist der Grundstein für die Weiternutzung von bereits erteilten deutschen Einzugsermächtigungen als SEPA-Lastschriftmandat gelegt. Bei bestehenden Einzugsermächtigungen müssen Sie als Lastschrifteinreicher nur noch folgende ergänzende Aktivitäten durchführen:
Eine Inkassovereinbarung für die Nutzung von SEPA-Basis-Lastschriften mit Ihrer Kreissparkasse Reutlingen (bzw. weiterer Bank) abschließen. �
Eine Mandatsreferenz für jedes Lastschriftmandat vergeben und in die Kundenstamm- daten einpflegen. �
Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren. Die Unterrichtung kann mittels Rechnung, Vertragsänderung bzw. separat erfolgen. Alternativ kann die Mitteilung auch im Verwendungszweck der letzten Einzugsermächti- gungslastschrift erfolgen.
�
Kreissparkasse Reutlingen
Textvorschlag für Firmen Information zum Wechsel auf das SEPA-Lastschriftverfahren
Die Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-
Lastschriftverfahren und weitere Nutzung Ihrer Einzugsermächtigung
Sehr geehrte Damen und Herren, wir nutzen bei der mit Ihnen bestehenden Geschäftsbeziehung für Zahlungen die Lastschrift im Einzugs-ermächtigungsverfahren. Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums SEPA (Single Euro Payments Area) stellen wir ab dem Datum auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um. Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch die � Mandatsreferenz XYXYXYXY (evtl. Kundennr.) und � unsere Gläubiger-Identifikationsnummer DEXXXXXXXXXXXXX
gekennzeichnet. Diese wird von uns bei allen künftigen Lastschrifteinzügen angegeben werden. Da diese Umstellung durch uns erfolgt, brauchen Sie nichts unternehmen. Lastschriften werden weiterhin von Ihrem folgenden Konto eingezogen: IBAN: DE45 0123 4567 8901 2345 67 BIC: SPARDEMU (Sparkasse Musterstadt, Musterstadt)
Sollten diese Angaben nicht mehr aktuell sein, bitten wir Sie um Nachricht. Ihre IBAN und den BIC finden Sie z. B. auch auf Ihrem Kontoauszug. Mit freundlichen Grüßen Ihre …
Kreissparkasse Reutlingen
Für bereits bestehende Abbuchungsaufträge werden neue Mandate benötigt
Bisherige Abbuchungsaufträge können nicht für den Einzug von SEPA-Lastschriften weitergenutzt werden. Wenn der Zahlungsempfänger weiterhin Lastschriften ohne Erstattungsrecht
des Zahlungspflichtigen einziehen will, muss…
der Zahlungsempfänger ein neues SEPA-Firmen-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen einholen �
der Zahlungspflichtige die Erteilung dieses SEPA-Firmen-Lastschriftmandats vor dem ersten Einzug bei seinem Institut bestätigen �
SEPA-Firmen-Lastschriften sind für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht
zugelassen, da sie kein Erstattungsrecht beinhalten. Mit Verbrauchern können nur SEPA-Basis-Lastschriften vereinbart werden !
Kreissparkasse Reutlingen
Mögliche Fälle der Änderung von SEPA-Lastschriftmandaten
Grundsätzlich sind Änderungen von Mandatsdaten ohne Vereinbarung und Unterzeichnung eines neuen Mandats möglich.
Änderungen durch Zahlungsempfänger Änderungen durch Zahlungspflichtigen
Mandatsreferenz (z.B. aus organisatorischen Gründen)
IBAN und/oder BIC (z.B bei Kontowechsel)
Name bzw. der Rechtsform des Zahlungs- empfängers (z.B. bei Fusion, Umfirmierung)
Name (z.B. bei Heirat)
Adresse (z.B. bei Umzug)
Adresse (z.B. bei Umzug)
Gläubiger-ID
Änderungen sind in der vereinbarten Art und Weise mitzuteilen sowie im Datensatz anzugeben
Wenn sich die Person des Zahlungspflichtigen oder des Zahlungsempfängers ändert, muss der Zahlungspflichtige zwingend ein neues Mandat unterzeichnen.
Ausnahme
Kreissparkasse Reutlingen
Die SEPA-Migrationsverordnung
Kreissparkasse Reutlingen
Der EU-Gesetzgeber schreibt Abschaltung nationaler Euro-Zahlverfahren zum 01.02.2014 vor
31.03.2012
– Für die 17 Länder mit Euro-Landeswährung ist die Erreichbarkeit für SEPA-Überweisungen und SEPA-Basis-Lastschriften gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus sind viele Zahlungsdienstleister in den weiteren 15 Ländern des SEPA-Raumes bereits erreichbar
– Kunden und Zahlungsdienstleister in
Deutschland müssen SEPA-ready sein
– Die nationalen Euro-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften werden abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt
– Für inländische SEPA-Zahlungen ist die Angabe der IBAN ausreichend (BIC ist optional)
01.02.2014
Kreissparkasse Reutlingen
– Auch für grenzüberschreitende SEPA-Zahlungen ist die Angabe der IBAN ausreichend (BIC ist optional)
– Die geplante Ausnahmeregelung des deutschen Gesetzgebers für karteninitiierte Lastschriften im DTAUS-Format (ELV) läuft aus
01.02.2016
Die Migrationsverordnung regelt „IBAN only“ europaweit ab 01.02.2016
31.10.2016
– Sofern Zahlungsdienstleister in Nicht-Euro-Ländern im Inland Zahlungen in Euro anbieten, sind diese auch zur europaweiten Erreich-barkeit verpflichtet
Kreissparkasse Reutlingen
Die SEPA-Migration im Unternehmen vorbereiten
Kreissparkasse Reutlingen
Zur strukturierten Umsetzung der SEPA-Migration sollte rechtzeitig ein Projekt aufgesetzt werden
Wichtige Handlungsfelder:
Eigene IBAN und BIC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben 3
Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellen 3
Anpassung der Fachanwendungen, soweit erforderlich 3
Software (Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltssoftware, Electronic Banking…) an SEPA-Datenformat* anpassen 3
Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten 3
Zahlungen möglichst beleglos einreichen 3
Eigene Kunden UND Mitarbeiter rechtzeitig über Änderungen informieren 3
* ISO 20022 XML-Standard
Zum Umrechnen von Kontonummer/BLZ in IBAN und BIC stellt Ihnen Ihre Kreissparkasse Reutlingen Konvertierungstools zur Verfügung !
Kreissparkasse Reutlingen
Zur Umstellung auf die SEPA-Lastschrift sind weitere Handlungen erforderlich
Entscheidung, ob SEPA-Basis- und/oder SEPA-Firmen-Lastschrift genutzt werden soll 3
Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen 3
SEPA-Inkassovereinbarung mit eigenem Kreditinstitut abschließen 3
Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung der Mandate, Archivierung, Verträge, Abläufe im Unternehmen)
3
Aktuelle Broschüren zum Thema SEPA-Lastschriften erhalten Sie bei der Kreissparkasse Reutlingen !
Kreissparkasse Reutlingen
SEPA-Account-Converter
– Kundenstammdaten mit Konto/BLZ auf IBAN/BIC wandeln
– Für Einzelkonten und Dateien mit vielen Kontodatensätzen
XML-Checker
– Prüfung SEPA-XML-(Fremd-)Dateien auf (syntaktische und semantische) Fehler
SEPA-File-Converter
– Umwandlung von DTAUS/DTAZV-Dateien in SEPA-XML-Format
– Einlesen von erforderlichen SEPA-Zusatzinformationen
Unterstützungsangebote Ihrer Sparkasse für die SEPA-Umstellung
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Electronic Banking-Experten !
Exkurs: Daueraufträge
– Die automatische Umstellung auf SEPA ist geplant
Kreissparkasse Reutlingen
Nutzen Sie die neueste Electronic Banking Software
SFirm 2.5 ist bereits SEPA-ready und enthält u. a. folgende Funktionen:
– SEPA-Konvertierung alter Datenbestände (Konto/BLZ auf IBAN/BIC)
– Im-/Export-Schnittstellen für SEPA-Aufträge oder -Mandate
– SEPA-Mandatsverwaltung
Online-Banking und SB-Terminals
– Umwandlungshilfen (Konto/BLZ auf IBAN/BIC) sind geplant
SPG-Verein
– ab der Version 3.03 ist SPG-Verein SEPA-ready
– Empfehlung: Update auf Version 3.1
– SEPA-Konvertierung, Mandatsverw., …
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Berater oder Electronic Banking-Experten !
Kreissparkasse Reutlingen
Zahlreiche Informationen sind jetzt schon erhältlich
Zum Beispiel auf www.sparkasse.de oder www.ksk-reutlingen.de/sepa
� Checklisten � Textvorschläge � Tools � …
Kreissparkasse Reutlingen
Fazit
Kreissparkasse Reutlingen
Fazit
Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Migrations-Endtermin zum 01.02.2014 stehen insbesondere Sie als Firmenkunden vor der Herausforderung, die SEPA-Umstellung erfolgreich und rechtzeitig zu meistern.
Ihre Kreissparkasse Reutlingen begleitet Sie gern als zuverlässiger Partner bei Ihrer SEPA-Migration und hält zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten (Checklisten, Tools, usw.) für Sie bereit.
Es gilt: Nur die frühzeitige Ermittlung des erforderlichen Anpassungs-bedarfs und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen sichert eine reibungslose SEPA-Migration !
Kreissparkasse Reutlingen
Kreissparkasse Reutlingen. Gut für die Region. Und fit für Europa.