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Kreissparkasse Reutlingen Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr Ihre Kreissparkasse Reutlingen begleitet Sie als zuverlässiger Partner

Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr · als SEPA-Basis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden Mit der Änderung der „Bedingungen für die Zahlungen mittels Lastschrift im

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Kreissparkasse Reutlingen

Die Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr Ihre Kreissparkasse Reutlingen begleitet Sie als zuverlässiger Partner

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Kreissparkasse Reutlingen

Was präsentieren wir Ihnen heute…

¾Was bedeutet SEPA

¾ IBAN und BIC

¾SEPA Überweisung

¾SEPA Lastschrift

¾SEPA Lastschriftmandat

¾Wie bereiten Sie sich richtig vor…

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Kreissparkasse Reutlingen

Partner Ziele Definition

Ihre Kreissparkasse Reutlingen unterstützt Sie als Kunden bei der Umsetzung der SEPA und bietet Ihnen neue, zukunftsorientierte SEPA-Produkte an.

SEPA ermöglicht grenzen-loses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungs-verkehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlands-zahlungen.

SEPA ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrs-raum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden.

SEPA – Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa

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Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten

Teilnehmende Länder

Land

Belgien

Bulgarien

Dänemark

Deutschland

Estland

Finnland

Frankreich

Griechenland

Großbritannien

Irland

Island

Italien

Liechtenstein

Litauen

Luxemburg

Lettland

Land

Malta

Monaco

Niederlande

Norwegen

Österreich

Polen

Portugal

Rumänien

Schweiz

Schweden

Spanien

Slowenien

Slowakei

Tschechische Republik

Ungarn

Zypern

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* EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive – PSD, 2007/64/EG), EU-Preisverordnung (924/ 2009), EU-SEPA-Migrationsverordnung (260/2012) etc.

SEPA wird Wirklichkeit

Europaweit einheitliche Formate auf XML-Basis

Einheitlicher Rechtsrahmen* für EU-Zahlverfahren

Einheitliche Basisverfahren im EU-Zahlungsverkehr

SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer – SCT) am 28.01.2008 eingeführt 3 1. Schritt

SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit – SDD) am 01.11.2010 in der Sparkassen-Finanzgruppe eingeführt 3 2. Schritt

Nationale Zahlverfahren in Euro werden am 01.02.2014 abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt 3. Schritt

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IBAN

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IBAN und BIC – Die neue Kontokennung

IBAN BIC

– International Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer

– Besteht in Deutschland aus dem Länder-kennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen

Beispiel:

– Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl

– Besteht aus 8 oder 11 Stellen. – Enthält in Kurzform den Institutsnamen,

das Land, den Ort und ggf. die Filiale/ das angeschlossene Institut (z. B. SOLADES1REU)

Länderkenn-zeichen

Prüfziffer 2-stellig

Bankleitzahl 8-stelllig

Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen)

DE 87 12345678 0012343121

IBAN und BIC sind auf Ihren Kontoauszügen, im Online-Banking und zukünftig auch auf neuen SparkassenCards zu finden !

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Die SEPA-Überweisung

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Neues SEPA-Überweisungsformular Beleglos oder per Formular in Euro überweisen

Hinweistexte erleichtern ab 01.02.2014 das Ausfüllen

Auch als Zahlschein für Ihre Rechnungen erhältlich !

ab 01.02.2014 sind keine beleghaften Sammelüberweisungen mehr möglich

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Kreissparkasse Reutlingen

MAX MUSTERMANN 58123546780123456789

HOTEL DE SOLEIL

BE68539007547034

BANKBEBB

Die SEPA-Überweisung Beleglos oder per Formular in Euro überweisen

Die SEPA-Überweisung kann ausschließlich für Euro-Zahlungen genutzt werden.

2 2

Zur eindeutigen Identifikation des Zahlungsempfängers muss bei der SEPA-Überweisung die IBAN und ggf. der BIC angegeben werden.

1

1

Der Kontoinhaber muss bei der SEPA-Überweisung ebenfalls seine IBAN angeben.

3 3

Die SEPA-Überweisung trägt den Textschlüssel 16. 4

4

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Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick

IBAN und ggf. BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl 1.

Auftragswährung ist immer Euro 2.

Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen 3.

Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages 4.

Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt 5.

Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts 6.

XML-basiertes SEPA-Datenformat statt DTAUS (nur noch 140 Zeichen VWZ möglich) 7.

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Im Euroraum wurden 30,2% aller Überweisungen

im Oktober 2012 als SEPA-Überweisung

ausgeführt. Lastschriften: Nur 1,9%

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Kreissparkasse Reutlingen 11.06.2013 Sparkasse Musterstadt 13

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Die SEPA-Lastschrift

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Europaweit Geldeinzüge tätigen: Die SEPA-Lastschriftverfahren im Überblick

Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro.

Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschrift-

mandat.

Das Lastschriftmandat ist eine Ermächti-

gung für den Zahlungsempfänger, fällige Beträge einzuziehen und eine Weisung an die Bank des Zahlungspflichtigen Last-schriften einzulösen.

Ein exaktes Fälligkeitsdatum zur Einlösung der Lastschrift muss angegeben werden. �

Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z. B. durch einen Vertrag oder eine Rechnung).

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Europaweit Geldeinzüge tätigen: Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren im Überblick

Festgelegte Vorlagefristen müssen bei der Einreichung der Lastschrift beachtet werden (5 Geschäftstage bei Erst-/Einmal- und 2 Geschäftstage bei Folgelastschriften).

Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach Belastung.

Erfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPA-

Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung.

Der Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. �

Das XML-basierte SEPA-Datenformat wird genutzt (statt DTAUS-Format). �

Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos (online). �

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Die Vorabinformation an den Zahlungspflichtigen soll das Rücklastschriftrisiko minimieren

Der Zahlungsempfänger wird in der Inkasso-vereinbarung verpflichtet, den Zahlungspflichti-gen vor einem geplanten Einzug zu informieren. Die Vorabinformation kann auch als Teil eines Vertrages oder einer Rechnung erfolgen. Sie kann sowohl einen als auch mehrere Einzüge ankündigen (z.B. Zahlungs- plan bei Ratenzahlungen, Verein- barung monatlicher Mietzahlung).

Die Vorabinformation enthält den Fälligkeitstag

und den Betrag des nächsten Lastschrifteinzuges unter Angabe der Gläubiger-ID und der

Mandatsreferenz.

Sollte der Zahlungsempfänger die Vorabinformation nicht versenden, verstößt er gegen die Regelungen der Inkassovereinbarung und riskiert, dass es zu einer Rücklastschrift kommt. Die Gültigkeit des Mandats wird dadurch nicht berührt.

Die Vorabinformation ist spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit

durch den Zahlungs- empfänger zu versenden, damit der

Zahlungspflichtige die erforderliche Deckung bereitstellen kann. Eine kürzere Frist kann

zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungs-pflichtigen vereinbart werden (z.B. AGB).

Vorab-

information

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Prozessschritt Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift

Zahlungs-

empfänger

(ZE)

1. Inkassostelle

(Kreditinstitut

des ZE)

Zahlungs-

pflichtiger

(ZP)

Zahlstelle

(Kreditinstitut

des ZP)

0 7 3 0 6

1

2

4

5

0. Inkassovereinbarung (ZE)/ Kundenbedingungen Lastschrift (ZP) 1. Unterschriebenes Mandat 2. Vorabinformation (z. B. D-14) 3. Initiierung Lastschrift (D-14 bis D-5 bzw. D-2)

4. Initiierung Vorlage bei Zahlstelle (D-5 bzw. D-2) 5. Zahlungsverrechnung (D) 6. Kontobelastung Zahlungspflichtiger (D) 7. Gutschrift

Der Ablauf einer SEPA-Basis-Lastschrift ähnelt dem Ablauf im bisherigen Verfahren

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Frühe Finalität bei Lastschriftzahlungen: Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren

Die SEPA-Firmen-Lastschrift hat folgende Besonderheiten:

Der Zahlungspflichtige verzichtet auf seinen Erstattungsanspruch.

Verbraucher sind als Zahlungspflichtige nicht

zugelassen. �

Die Vorlagefrist bei der Zahlstelle beträgt einheitlich einen Tag.

Der Zahlungspflichtige muss vor der ersten Einlösung das Mandat bei seinem Kredit- institut bestätigen (Mitteilung relevanter Mandats- daten bzw. Kopie des Mandats).

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Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Die Mandatsbestätigung ist zusätzlicher Bestandteil

Prozessschritt Transport Mandatsinformation im Lastschriftdatensatz D = Vereinbartes Fälligkeitsdatum der SEPA-Lastschrift

Zahlungs-

empfänger

(ZE)

1. Inkassostelle

(Kreditinstitut

des ZE)

Zahlungs-

pflichtiger

(ZP)

Zahlstelle

(Kreditinstitut

des ZP)

0 8 4 0 7

1

2

5

6

3

0. Inkassovereinbarung (ZE)/ Kundenbedingungen Lastschrift (ZP) 1. Unterschriebenes Mandat 2. Vorabinformation (z. B. D-14) 3. Bestätigung Mandat

4. Initiierung Lastschrift (D-14 bis D-1) 5. Initiierung Vorlage bei Zahlstelle (D-1) 6. Zahlungsverrechnung (D) 7. Kontobelastung Zahlungspflichtiger (D) 8. Gutschrift

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Das SEPA-Lastschriftmandat

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Die SEPA-Lastschrift: Das Lastschriftmandat als grundlegende Neuerung

Das SEPA-Lastschriftmandat…

– ermächtigt den Zahlungsempfänger,

den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen

– weist die Bank des Zahlungs-pflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an

– ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriften und muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden

– enthält Information zu Rückgabe-

rechten

– gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn:

– der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder

– das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung

– ist im Original durch den Zahlungs-empfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschrieben Form aufzubewahren

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Das SEPA-Lastschriftmandat: Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben

Abbildung: SEPA-Basis-Lastschriftmandat

Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben …

vom Zahlungsempfänger:

– Name und Adresse – Gläubiger-Identifikationsnummer – Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungs- empfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) – Kennzeichnung für wiederkehrende/

einmalige Zahlungen

vom Zahlungspflichtigen:

– Name und Anschrift des Kontoinhabers – IBAN und ggf. BIC – Unterschrift und Unterschriftsdatum

Ausführliche Erläuterungen und Beispiele finden Sie in den Broschüren der Kreissparkasse Reutlingen.

Besonderheit SEPA-Firmen-Lastschriftmandat:

– Der Autorisierungstext enthält eine Verzichtserklärung des Zahlungspflichtigen auf den Erstattungsanspruch. Daher ist die SEPA-Firmen-Lastschrift für Verbraucher

als Zahlungspflichtige nicht zugelassen

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Die Gläubiger-Identifikationsnummer kann nur online bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden

Voraussetzung: Hauptwohnsitz bzw. Haupt-geschäftssitz in Deutschland

Antrag unter http://glaeu biger-id.bundes bank.de

Dateneingabe: Angaben zur Person/Firma, Registernummer und Ort (z.B. Handels-, Ge-nossenschafts-, vereinsregister) Ausweisnummer ausstellende Behörde und Ort benötigt

E-Mail mit der Aufforderung zur Freischal-tung des Antra-ges von der Deutschen Bundesbank

Freischaltung durch Kunden

Mitteilungs-schreiben mit Gläubiger-ID per E-Mail von der Deutschen Bundesbank

Das Mitteilungsschreiben ist im Rahmen der Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahren dem kontoführenden Kreditinstitut vorzulegen.

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Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist durch die Geschäftsbereichskennung individualisierbar

Quelle: Deutsche Bundesbank

Die Gläubiger-Identifikations-nummer (kurz Gläubiger-ID) enthält neben einer von der Deutschen Bundesbank vergebenen fortlaufenden nationalen Nummer eine durch den Zahlungsempfänger individuell nutzbare Geschäftsbereichskennung.

Damit können mehrere

Einheiten in einem Unternehmen durch Kennzeichnung der Geschäfts-bereiche die Lastschrift-mandate für Ihre Vertrags-beziehungen selbständig verwalten.

Alternativ kann die Kenn-zeichnung eines Geschäfts-bereichs auch als Teil der Mandatsreferenz erfolgen, so dass die Gläubiger-ID für das Unternehmen immer einheitlich ist.

ISO-Ländercode DE

Prüfziffer 02

Geschäftsbereichskennung ZZZ

Nationales Identifikations-merkmal 01234567890

– Die Geschäftsbereichskennung ist von der Deutschen Bundesbank mit ZZZ vorbelegt

– Sie kann bei Bedarf vom Zahlungs-empfänger frei, alphanumerisch belegt

werden, um seine Geschäftsbereiche gesondert zu kennzeichnen

Nicht zulässig sind Leerzeichen, Sonderzeichen und Umlaute

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Das SEPA-Lastschriftmandat Die Mandatsreferenz

Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. – Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben – Die Länge beträgt maximal 35 Zeichen – Der Aufbau kann vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden

(z. B. Vertrags-/Kundennummer)

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Bereits bestehende Einzugsermächtigungen können als SEPA-Basis-Lastschriftmandate weitergenutzt werden

Mit der Änderung der „Bedingungen für die Zahlungen mittels Lastschrift

im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren“ zum 09.07.2012 ist der Grundstein für die Weiternutzung von bereits erteilten deutschen Einzugsermächtigungen als SEPA-Lastschriftmandat gelegt. Bei bestehenden Einzugsermächtigungen müssen Sie als Lastschrifteinreicher nur noch folgende ergänzende Aktivitäten durchführen:

Eine Inkassovereinbarung für die Nutzung von SEPA-Basis-Lastschriften mit Ihrer Kreissparkasse Reutlingen (bzw. weiterer Bank) abschließen. �

Eine Mandatsreferenz für jedes Lastschriftmandat vergeben und in die Kundenstamm- daten einpflegen. �

Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren. Die Unterrichtung kann mittels Rechnung, Vertragsänderung bzw. separat erfolgen. Alternativ kann die Mitteilung auch im Verwendungszweck der letzten Einzugsermächti- gungslastschrift erfolgen.

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Textvorschlag für Firmen Information zum Wechsel auf das SEPA-Lastschriftverfahren

Die Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-

Lastschriftverfahren und weitere Nutzung Ihrer Einzugsermächtigung

Sehr geehrte Damen und Herren, wir nutzen bei der mit Ihnen bestehenden Geschäftsbeziehung für Zahlungen die Lastschrift im Einzugs-ermächtigungsverfahren. Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums SEPA (Single Euro Payments Area) stellen wir ab dem Datum auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um. Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch die � Mandatsreferenz XYXYXYXY (evtl. Kundennr.) und � unsere Gläubiger-Identifikationsnummer DEXXXXXXXXXXXXX

gekennzeichnet. Diese wird von uns bei allen künftigen Lastschrifteinzügen angegeben werden. Da diese Umstellung durch uns erfolgt, brauchen Sie nichts unternehmen. Lastschriften werden weiterhin von Ihrem folgenden Konto eingezogen: IBAN: DE45 0123 4567 8901 2345 67 BIC: SPARDEMU (Sparkasse Musterstadt, Musterstadt)

Sollten diese Angaben nicht mehr aktuell sein, bitten wir Sie um Nachricht. Ihre IBAN und den BIC finden Sie z. B. auch auf Ihrem Kontoauszug. Mit freundlichen Grüßen Ihre …

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Für bereits bestehende Abbuchungsaufträge werden neue Mandate benötigt

Bisherige Abbuchungsaufträge können nicht für den Einzug von SEPA-Lastschriften weitergenutzt werden. Wenn der Zahlungsempfänger weiterhin Lastschriften ohne Erstattungsrecht

des Zahlungspflichtigen einziehen will, muss…

der Zahlungsempfänger ein neues SEPA-Firmen-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen einholen �

der Zahlungspflichtige die Erteilung dieses SEPA-Firmen-Lastschriftmandats vor dem ersten Einzug bei seinem Institut bestätigen �

SEPA-Firmen-Lastschriften sind für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht

zugelassen, da sie kein Erstattungsrecht beinhalten. Mit Verbrauchern können nur SEPA-Basis-Lastschriften vereinbart werden !

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Mögliche Fälle der Änderung von SEPA-Lastschriftmandaten

Grundsätzlich sind Änderungen von Mandatsdaten ohne Vereinbarung und Unterzeichnung eines neuen Mandats möglich.

Änderungen durch Zahlungsempfänger Änderungen durch Zahlungspflichtigen

Mandatsreferenz (z.B. aus organisatorischen Gründen)

IBAN und/oder BIC (z.B bei Kontowechsel)

Name bzw. der Rechtsform des Zahlungs- empfängers (z.B. bei Fusion, Umfirmierung)

Name (z.B. bei Heirat)

Adresse (z.B. bei Umzug)

Adresse (z.B. bei Umzug)

Gläubiger-ID

Änderungen sind in der vereinbarten Art und Weise mitzuteilen sowie im Datensatz anzugeben

Wenn sich die Person des Zahlungspflichtigen oder des Zahlungsempfängers ändert, muss der Zahlungspflichtige zwingend ein neues Mandat unterzeichnen.

Ausnahme

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Die SEPA-Migrationsverordnung

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Der EU-Gesetzgeber schreibt Abschaltung nationaler Euro-Zahlverfahren zum 01.02.2014 vor

31.03.2012

– Für die 17 Länder mit Euro-Landeswährung ist die Erreichbarkeit für SEPA-Überweisungen und SEPA-Basis-Lastschriften gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus sind viele Zahlungsdienstleister in den weiteren 15 Ländern des SEPA-Raumes bereits erreichbar

– Kunden und Zahlungsdienstleister in

Deutschland müssen SEPA-ready sein

– Die nationalen Euro-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften werden abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt

– Für inländische SEPA-Zahlungen ist die Angabe der IBAN ausreichend (BIC ist optional)

01.02.2014

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– Auch für grenzüberschreitende SEPA-Zahlungen ist die Angabe der IBAN ausreichend (BIC ist optional)

– Die geplante Ausnahmeregelung des deutschen Gesetzgebers für karteninitiierte Lastschriften im DTAUS-Format (ELV) läuft aus

01.02.2016

Die Migrationsverordnung regelt „IBAN only“ europaweit ab 01.02.2016

31.10.2016

– Sofern Zahlungsdienstleister in Nicht-Euro-Ländern im Inland Zahlungen in Euro anbieten, sind diese auch zur europaweiten Erreich-barkeit verpflichtet

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Die SEPA-Migration im Unternehmen vorbereiten

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Zur strukturierten Umsetzung der SEPA-Migration sollte rechtzeitig ein Projekt aufgesetzt werden

Wichtige Handlungsfelder:

Eigene IBAN und BIC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben 3

Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellen 3

Anpassung der Fachanwendungen, soweit erforderlich 3

Software (Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltssoftware, Electronic Banking…) an SEPA-Datenformat* anpassen 3

Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten 3

Zahlungen möglichst beleglos einreichen 3

Eigene Kunden UND Mitarbeiter rechtzeitig über Änderungen informieren 3

* ISO 20022 XML-Standard

Zum Umrechnen von Kontonummer/BLZ in IBAN und BIC stellt Ihnen Ihre Kreissparkasse Reutlingen Konvertierungstools zur Verfügung !

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Kreissparkasse Reutlingen

Zur Umstellung auf die SEPA-Lastschrift sind weitere Handlungen erforderlich

Entscheidung, ob SEPA-Basis- und/oder SEPA-Firmen-Lastschrift genutzt werden soll 3

Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen 3

SEPA-Inkassovereinbarung mit eigenem Kreditinstitut abschließen 3

Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung der Mandate, Archivierung, Verträge, Abläufe im Unternehmen)

3

Aktuelle Broschüren zum Thema SEPA-Lastschriften erhalten Sie bei der Kreissparkasse Reutlingen !

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SEPA-Account-Converter

– Kundenstammdaten mit Konto/BLZ auf IBAN/BIC wandeln

– Für Einzelkonten und Dateien mit vielen Kontodatensätzen

XML-Checker

– Prüfung SEPA-XML-(Fremd-)Dateien auf (syntaktische und semantische) Fehler

SEPA-File-Converter

– Umwandlung von DTAUS/DTAZV-Dateien in SEPA-XML-Format

– Einlesen von erforderlichen SEPA-Zusatzinformationen

Unterstützungsangebote Ihrer Sparkasse für die SEPA-Umstellung

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Electronic Banking-Experten !

Exkurs: Daueraufträge

– Die automatische Umstellung auf SEPA ist geplant

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Kreissparkasse Reutlingen

Nutzen Sie die neueste Electronic Banking Software

SFirm 2.5 ist bereits SEPA-ready und enthält u. a. folgende Funktionen:

– SEPA-Konvertierung alter Datenbestände (Konto/BLZ auf IBAN/BIC)

– Im-/Export-Schnittstellen für SEPA-Aufträge oder -Mandate

– SEPA-Mandatsverwaltung

Online-Banking und SB-Terminals

– Umwandlungshilfen (Konto/BLZ auf IBAN/BIC) sind geplant

SPG-Verein

– ab der Version 3.03 ist SPG-Verein SEPA-ready

– Empfehlung: Update auf Version 3.1

– SEPA-Konvertierung, Mandatsverw., …

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Berater oder Electronic Banking-Experten !

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Kreissparkasse Reutlingen

Zahlreiche Informationen sind jetzt schon erhältlich

Zum Beispiel auf www.sparkasse.de oder www.ksk-reutlingen.de/sepa

� Checklisten � Textvorschläge � Tools � …

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Kreissparkasse Reutlingen

Fazit

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Kreissparkasse Reutlingen

Fazit

Durch den gesetzlich vorgeschriebenen Migrations-Endtermin zum 01.02.2014 stehen insbesondere Sie als Firmenkunden vor der Herausforderung, die SEPA-Umstellung erfolgreich und rechtzeitig zu meistern.

Ihre Kreissparkasse Reutlingen begleitet Sie gern als zuverlässiger Partner bei Ihrer SEPA-Migration und hält zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten (Checklisten, Tools, usw.) für Sie bereit.

Es gilt: Nur die frühzeitige Ermittlung des erforderlichen Anpassungs-bedarfs und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen sichert eine reibungslose SEPA-Migration !

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Kreissparkasse Reutlingen. Gut für die Region. Und fit für Europa.