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Die Vertragswerke von Bonn und Paris vom Mai 1952. Band 10 der Dokumente und Berichte des Europa-Archivs Review by: H.-J. Schlochauer Archiv des Völkerrechts, 4. Bd., 1. H. (März 1953), pp. 126-127 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40796035 . Accessed: 16/06/2014 19:17 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to Archiv des Völkerrechts. http://www.jstor.org This content downloaded from 195.78.108.107 on Mon, 16 Jun 2014 19:17:27 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Die Vertragswerke von Bonn und Paris vom Mai 1952. Band 10 der Dokumente und Berichte des Europa-Archivs

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Die Vertragswerke von Bonn und Paris vom Mai 1952. Band 10 der Dokumente und Berichtedes Europa-ArchivsReview by: H.-J. SchlochauerArchiv des Völkerrechts, 4. Bd., 1. H. (März 1953), pp. 126-127Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40796035 .

Accessed: 16/06/2014 19:17

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A. W. Justs verantwortlich zeichnet, ver- meidet nicht nur diese Fehler, sondern sie läßt in Lebhaftigkeit und Prägnanz nicht einmal erkennen, daß Ursprungs- sprache des Werkes nicht das Deutsche gewesen ist.

Prof. Dr. Reinhart Maurach, München

HANS THALMANN: Grundprin- zipien des modernen zwischen- staatlichen Nachbarrechts. Zü- rich: Polygraphischer Verlag. 195 1. 175 S. (Genfer Dissertation, Heft 19 der Züricher Studien zum internatio- nalen Recht.) Der Verfasser versucht, in Abgren-

zung zum Grenzrecht, aus der Ana- lyse praktischer Fälle und auf Grund rechtstheoretischer Erwägungen ein zwi- schenstaatliches Nachbarrecht zu ent- wickeln, dessen gewohnheitsrechtliche Geltung die Lösung von Konflikten er- mögliche, die daraus entstehen, daß das einem Staate zuzurechnende Verhalten im Nachbarstaat zu schädigenden Folgen führt.

Die aus dem privatrechtlichen Imis- sionsbegriff abgeleiteten Elemente eines internationalen Nachbarrechts scheinen, zum mindesten in dem vom Verfas- ser angenommenen Gehalt, aber bisher noch nicht als - wenn auch nur parti- kuläres - Völkergewohnheitsrecht nach- weisbar. Ein Teil der als Beispiele an- geführten Tatbestände („Immissionen" durch Radiowellen oder überfliegende Geschosse, Vorbereitungsakte zur Durch- führung „kriegerischer Expeditionen" gegen Drittstaaten) sind nicht an die geographische Nachbarschaft gebunden und werden durch völkerrechtliche De- liktsgrundsätze oder international-ver- tragsrechtliche Spezialregelungen erfaßt.

Wenn auch die vom Verfasser aufge- stellten „Grundprinzipien" nicht ohne Einschränkungen hingenommen werden können, verdient seine Schrift doch starke Beachtung, da sie in sorgfältiger Darlegung und Verwertung schwer zu- gänglichen Materials zur Erforschung eines bisher wenig beachteten Sachge- biets wertvolle Anregungen gibt, die der

Klärung von Rechtsfragen dienen kön- nen, denen in den Beziehungen der Staaten (z. B. Gewinnung von Boden- schätzen in Grenzgebieten, Nutzung von Flüssen, deren Lauf das Landgebiet mehrerer Staaten berührt) wachsende Bedeutung zukommt.

Schlochauer

Revue Internationale française du Droit des Gens. Herausgegeben von Raoul Genet. Bd. 20 (1950), 21 (1951) 416 und 432 S. Der Herausgeber hat mit großer

Energie und viel Geschick die Heraus- gabe seiner Zeitschrift fortgesetzt, die stärker als viele andere seine persön- liche Note trägt. Er hat in den beiden nun abgeschlossenen vorliegenden Jahr- gängen eine Anzahl interessanter Auf- sätze und eine Fülle von Material ver- einigt (Romero, Le Droit et sa Dynami- que; Genet, La Revision de la Xe Con- vention de la Haye relative à la Guerre sur Mer; Castillo, L'expérience inter- nationale de Tanger; Munch, Le trans- fert des droits de souveraineté aux orga- nismes nationaux; Je sehe k, L'activité des Tribunaux Français d'occupation en Allemagne en matière civile). Unter den Aufsätzen befinden sich auch zwei von deutschen Privatdozenten (Jeschek, Münch) . Besonders reichhaltig sind die Chroniken internationaler Ereignisse aus der Feder des Herausgebers, die, wiewohl subjektiv gefärbt, ihren großen praktischen Wert durch die exakte chro- nologische Wiedergabe der Ereignisse unter Originalabdruck der wichtigsten Dokumente gewinnen. Vielseitig und instruktiv ist bei aller Kürze auch der Besprechungsteil.

Schätzel

Die Vertragswerke von Bonn und Paris vom Mai 1952. Band 10 der Dokumente und Berichte des Europa- Archivs. Frankfurt a. M.: Verlag für Geschichte und Politik. XL u. 356 S. Großformat. Der Band enthält die deutschen Texte

des Vertrags über die Beziehungen zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland

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und den Drei Mächten, der Zusatzver- träge und Briefwechsel sowie die fran- zösischen Texte nebst vorläufigen amt- lichen deutschen Übersetzungen des Vertrags über die Gründung der Euro- päischen Verteidigungsgemeinschaft und aller seiner Anlagen.

Die übersichtlich geordnete Ausgabe ist ein wertvolles Hilfsmittel zur Orien- tierung in den beiden umfassenden, schwer überschaubaren Vertragswerken. Ein sorgfältig angelegtes Register leistet nützliche Dienste.

Den Dokumenten sind dankenswerter- weise zwei einführende Berichte voran- gestellt. Graf Kielmansegg, der als Mit- glied der deutschen Delegation an den

- Beratungen über die Europäische Ver- teidigungsgemeinschaft teilgenommen hat, erläutert Bedeutung und Grund- gedanken der Verteidigungsgemeinschaft. Wilhelm Cornides und Hermann Volle be- richten in großen Zügen über den Ver- lauf der Verhandlungen, die zur Unter- zeichnung der beiden Vertragswerke ge- führt haben. Schlochauer

THE UNIVERSITY TEACHING OF INTERNATIONAL RELATIONS: Hrsg. Geoffrey L. Goodwin für die International Studies Conference. Ox- ford: B. H. Blackwell Ltd. und Paris: Presses Universitaires de France. 1951. 126 S. Seit 1928 besteht eine „Conference of

Institutions for the Scientific Study of International Relations", und ihre Arbei- ten haben naturgemäß neuerdings das Interesse der UNESCO gefunden. Es entstand der Wunsch, die zwischenstaat- lichen Beziehungen noch mehr als bisher zu einer besonderen wissenschaftlichen Disziplin auszubauen und dazu aus den Zusammenhängen zu lösen, in denen sie, als Gegenstand akademischer Lehre und Forschung, noch stecken: Neue Ge- schichte, Völkerrecht, Weltwirtschaft, Soziologie u. a. Die hier besprochene Schrift enthält die Ergebnisse einer Ta- gung vom März 1950 nebst einigen spä- ter gelieferten Länderberichten über Stand und Aussichten der „International Relations" als Lehrfach.

Der Gegenstand ist gewissenhaft und gründlich erörtert worden, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt, ob er wissenschaftlich genügend selbständig ist, ob er eine eigene Methode erhalten kann und wie er sich in die vorhandenen Lehrpläne einfügt. Es gibt Institute - und man kann neue schaffen - für Spe- zialstudien, die aber nur fortgeschritte- nen Studenten oder Interessenten nach abgeschlossenem Hochschulstudium of- fen sind. Man kann auch dort, wo es üblich ist, Lehrstühle für zwischenstaat- liche Beziehungen stiften. Was aber er- strebt wird, ist mehr; insbesondere in den angelsächsischen Ländern möchte man ein eigenes vollwertiges Studium aus dem Fach machen.

Das ist in großem Umfang aber nur dort möglich, wo der Besuch der Uni- versität nicht in erster Linie einer Be- rufsausbildung, sondern der Allgemein- bildung dient. In Deutschland z. B. sucht derjenige, der nicht einen ausge- sprochen akademischen Beruf wählt, seine Allgemeinbildung nur noch auf dem Gymnasium, und man müßte die dort schon knapp bedachte Staatsbürger- kunde um International Relations erwei- tern. Auf der Universität müßte es dem Interesse des Lehrkörpers und der Stu- denten überlassen bleiben, innerhalb der neuen Geschichte, des Völkerrechts und der Nationalökonomie über das Notwen- dige hinaus Vorlesungen über den inter- nationalen Bereich zu halten und zu hören. Selbstverständlich ist hier mit geringem Aufwand schon manches zu leisten; die Vorlesungsverzeichnisse und insbesondere die Veranstaltungen für das Studium universale enthalten schon heute Stoff aus diesem Gebiet.

Um ein eigenes Studiengebiet aus In- ternational Relations zu machen und gar Fakultäten dafür einzurichten, müßte es einem Berufsbild des praktischen Lebens entsprechen. In Betracht käme aber nur der auswärtige Dienst, und dessen Nach- wuchs ist - selbst bei Verstärkung durch Liebhaber aus anderen Karrieren - nicht zahlreich genug, um auch nur im Rah- men einer Fakultät eine besondere Sparte zu bilden, sofern sie an allen Universi-

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