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Die wirtschaftlichen Gesellschaften in BeLARUS. W. Tanin & A. Belyakova. Die Gesetzgebung, die diese Frage reguliert. Die Verfassung Das Bürgerliche Gesetzbuch der Republik Weißrussland Das Gesetz der Republik Weißrussland über den wirtschaftlichen Gesellschaften - PowerPoint PPT Presentation
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W. Tanin & A. Belyakova
DIE WIRTSCHAFTLICHEN GESELLSCHAFTEN IN BELARUS
DIE GESETZGEBUNG, DIE DIESE FRAGE REGULIERT• Die Verfassung
• Das Bürgerliche Gesetzbuch der Republik Weißrussland
• Das Gesetz der Republik Weißrussland über den wirtschaftlichen Gesellschaften
• Die Verordnungen und die Dekrete des Präsidenten der Republik Weißrussland
DIE ARTEN DER WIRTSCHAFTLICHEN GESELLSCHAFTEN• Die Aktiengesellschaft
• Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
• Die Gesellschaft mit der zusätzlichen Verantwortung
• Das unitäre Unternehmen
DIE BESONDERHEITEN DER AKTIENGESELLSCHAFT• Es gibt zwei Typen der Aktiengesellschaften - geöffnet und geschlossen.
• Ein beliebiger Interessent kann die Aktien in der offenen Aktiengesellschaft erwerben
• Es ist genug kompliziert, die Aktien in der geschlossenen Aktiengesellschaft zu erwerben - es ist das Einverständnis aller Aktionäre notwendig.
• Die Teilnehmer der Aktiengesellschaft bekommen die Dividenden jede Kalenderperiode, die im statutengemäßen Dokument bestimmt ist
DIE AKTIENGESELLSCHAFT• Gilt aufgrund des Statuts
• Für die Institution ist es nicht weniger als 100 grundlegende Größen notwendig.
• Die minimale Zahl der Teilnehmer - 2, das Maximum der Teilnehmer - 50
DIE GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNGDIE GESELLSCHAFT MIT DER ZUSÄTZLICHEN VERANTWORTUNG
• Gilt aufgrund des Statuts
• Das Maximum der Teilnehmer - 50 Menschen
• Es gibt kein Mindeststammkapital
DAS UNITÄRE UNTERNEHMEN• Das unitäre Unternehmen ist eine kommerzielle Organisation, die nicht mit dem
Eigentumsrecht auf gefestigte für sie mit dem Besitzer das Eigentum verliehen ist.
• Ein Gründungsdokument des unitären Unternehmens ist das Statut
GESELLSCHAFT MIT AUSLÄNDISCHEN INVESTITIONEN• eine der bisher genannten Rechtsformen mit Privilegien des Investitionsrechts
• „Ausländisches Unternehmen“ - 100% des Stammkapitals von ausländischen Partnern, "Gemeinsames Unternehmen“ – mit belarussischen Mitgliedern
• ausländische Partners am Stammkapital – mindestens 20.000 USD in entsprechendem Gegenwert in BYR
• Das Stammkapital muss zu 50% binnen eines Jahres und zu 50% binnen eines weiteren Jahres zur Verfügung gestellt werden
• Jährliche Wirtschaftsprüfung
DIE ERÖFFNUNG VON REPRÄSENTANZENAUSLÄNDISCHER UNTERNEHMEN
• kann nur im Namen und im Auftrag des vertretenen ausländischen Unternehmens handeln
• die juristische Person und nicht die Repräsentanz wird bei allen Geschäften und Verträgen der Repräsentanz berechtigt und verpflichtet
• Tätigkeiten, die in Belarus genehmigungspflichtig sind, dürfen auch von der Repräsentanz nur nach Erhalt einer entsprechenden Genehmigung ausgeübt werden
• Für Eröffnung stellt ein ausländisches Unternehmen an das Außenministerium jeweiligen Antrag, stellt Informationen zur Tätigkeit des ausländischen Unternehmens zur Verfügung und Dokumente