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DIE ZUNFTGLOCKE KREISHANDWERKERSCHAFT REGION MEISSEN verstehen · bündeln · handeln Kreishandwerkerschaft Obermeistertagung und Mitglieder- versammlung der KHS Region Meißen Seiten 4 – 5 Europa Geoblocking abgeschafft Seite 12 Nr. 2/2018 Foto: fotolia.com – Marina Lohrbach gern aufs Dach! Wir steigen Ihnen Ihre Dachdeckerinnung Datenschutzrecht Was Betriebe künftig zu beachten haben Seiten 10 – 11

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DIEZUNFTGLOCKEKREISHANDWERKERSCHAFT REGION MEISSEN

v e r s t e h e n · b ü n d e l n · h a n d e l n

KreishandwerkerschaftObermeistertagung und Mitglieder-versammlung der KHS Region Meißen

Seiten 4 – 5

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Seiten 10 – 11

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Egal, welches Handwerk Sie genaubeherrschen: Wir versichern es Ihnen.

René Uhlig01589 RiesaTelefon 03525 733963Mobil 0172 3507979

Jens Dietrich01589 RiesaTelefon 03525 732253Mobil 0172 3538761

Dirk Hinze01594 PanitzTelefon 035268 83001Mobil 0172 4347944

Kevin Derendorf01445 RadebeulTelefon 0351 84160962Mobil 0151 21286564

Lothar Pürschel01640 CoswigTelefon 03523 60592Mobil 0172 3524079

Nadja Schellenberg01445 RadebeulTelefon 0351 84160962Mobil 0173 3714429

Michael Sackstedt01471 BerbisdorfTelefon 035208 81980Mobil 0162 2598628

Marko Löschner01326 DresdenTelefon 0351 4173537Mobil 0172 9388214

Barbara Schirmer01662 MeißenTelefon 03521 731810Mobil 0172 3655221

Barbara Pforte01589 RiesaTelefon 03525 7792494Mobil 0157 59694523

Lars Martin01723 WilsdruffTelefon 035204 29245Mobil 0172 7850218

Von speziellen Unfallversicherungen für das Handwerk über die Prüflisten bis zur MeisterPolicePro – durch unsere langjährige Zusammenarbeit mit dem Handwerk sind schon viele Ideen und Produkte entstanden. Das freut uns natürlich. Denn so können wir uns noch besser um Ihre Versicherungen kümmern.

Versorgungswerk und SIGNAL IDUNA – zwei starke Partner!

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DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2018 Auf ein Wort

ImpressumHerausgeber:Kreishandwerkerschaft Region MeißenKörperschaft des öffentlichen RechtsHauptstraße 52, 01589 RiesaTelefon: 0 35 25/73 39 63Fax: 0 35 25/5 29 00 94E-Mail: [email protected]: www.khs-meissen.de

Redaktion: Jens-Torsten Jacob

Anzeigenverwaltung:Kreishandwerkerschaft Region MeißenHauptstraße 52, 01589 Riesa

Satz, Gestaltung, Druck und Versand:Satztechnik Meißen GmbHAm Sand 1 c, 01665 Nieschützwww.satztechnik-meissen.de

Auflage: 4.300 Exemplare

Erscheinungsweise: 6 × jährlich

Namentlich oder durch Kürzel gekenn-zeichnete Beiträge geben die Meinung des Autors wieder. Für unaufgefordert eingesandte Bilder und Beiträge kann keine Haftung übernommen werden.

Inhalt

Auf ein Wort . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Kreishandwerkerschaft . . 4 – 5

Innungen . . . . . . . . . . . . . . . 6 – 7

Steuerrecht . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Datenschutzrecht . . . . 10 – 11

Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Service . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Innungskrankenkasse . . . 14

Versorgungswerk . . . . . . . . 15

Handwerkskammer . . . 16 – 17

Kooperationsbörse . . . . . . . 18

Projekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Liebe Leser,

erwartungsgemäß sind mit Frühlingsbeginn die Bautätigkeiten im Handwerk sprunghaft angestiegen. Seit mehr als einem halben Jahr hat die Republik nun auch eine Regie-rung. Und man wird den Eindruck nicht los, dass beides irgendwie zusammengehört. Auf einmal wird an vielen Straßen und Ecken gebaut, sodass man denkt, nun endlich wur-de das Geld freigegeben. Dass sie davon ja eine Menge (fast zu viel) hat, beweist die Tat- sache, dass ein unerwarteter Überschuss im letzten Jahr in Höhe von 63 Milliarden erzielt wurde. Damit stellt sich jedoch auch gleich die Frage, wo er herkommt und was man damit machen will. Mehr Staatsbeamte einstellen? Der Bundestag ist zahlenmäßig so groß wie noch nie in seiner Geschichte und das wird schon größere Kosten verursachen. Zusätz-lich berichteten die Medien unlängst, dass ein Mehrbedarf von ca. 200 Stellen für die neue Regierung erwartet wird. Und wer zahlt das alles? Wäre es nicht mal an der Zeit, nach vier Jahren positivem Jahresabschluss der Bundesregierung darüber zu reden, welche Steuer gesenkt werden könnte, um den Steuer- zahler zu entlasten? Darüber führt man leider keine Debatten. Vielmehr beschäftigt man den Handwerker mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung. Neben der Einführung von manipulationssicheren Kassen, der Dokumentationspflicht beim Mindestlohngesetz und der neuen Gewerbe-abfallverordnung hat der Unternehmer kaum noch Zeit, sich auf sein eigenes Geschäft zu konzentrieren. Im Übrigen verweise ich da-rauf, dass wir in einer der vorangegangenen Ausgaben mal vom existierenden Büro- kratieentlastungsgesetz berichtet haben.Wird es nicht mal Zeit, diese Themen in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken? Erst kürz-lich hat der neue Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier eine neue Internet-Plattform für Existenzgründer freischalten lassen. Diese

soll Interessierten helfen, einen Businessplan aufzustellen und Förderkredite zu beantragen. Wenn der Minister dem Unternehmernach-wuchs gleichzeitig diese Gesetze und Ver- ordnungen mit auf den Weg gibt, wird er wohl wenig Erfolg haben.

Das Handwerk bleibt dennoch optimistisch und es gibt auch Positives zu berichten. So freuen wir uns, in der aktuellen Ausgabe gleich über zwei neue Projekte der Kreishand-werkerschaft berichten zu können. Das eine, finanziert und unterstützt von der regionalen Fachkräfteallianz, beschäftigte sich mit der Frage der besseren regionalen Ansprache an Jugendliche und junge Erwachsene, um sie von einer beruflichen Entwicklung im Hand-werk zu überzeugen (Seite 5). Das andere, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, befasst sich mit der Möglichkeit, Innovationen im Handwerk regional zu unterstützen (Seite 6). Beide zielen darauf ab, dem zunehmenden Fach-kräftemangel zu begegnen. Denn wer soll denn mal die Steuern erwirtschaften, um bei den eingangs erwähnten Gedanken zu bleiben. ...

Besonders hervorzuheben bei diesen Projekten ist vor allem der Umstand, dass diesmal nicht über das Handwerk geforscht oder berichtet wird. Nein, vielmehr wird dem Handwerker vor Ort die Möglichkeit eröffnet, aktiv mitzugestalten. Einen ersten Start dafür gab es bereits. Weitere werden folgen.

In diesem Sinne verbleibe ich mit handwerklichen Grüßen

Jens-Torsten Jacob

Jens-TorstenJacob Geschäftsführer

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DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2018 Kreishandwerkerschaft

Obermeistertagung und Mitgliederversammlung der KHS Region Meißen

ten fest, dass es auch weiterhin noch einen immensen Klärungs- und Informationsbe-darf in dieser Angelegenheit gibt. Herr Jacob informierte in diesem Zusammenhang über eine angestrebte Vereinbarung mit einer ent- sprechenden Firma zur Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten. Er schlug den Anwesenden vor, sich bei Bedarf dem Vorhaben der KHS anzuschließen, auch wenn diese für die Innung keine Geschäftsführung ausübe. Herr Liebe bedankte sich bei Frau Klauck für deren Ausführungen.

Anschließend übergab er das Wort an den Geschäfftsführer der KHS, Herrn Jacob. Dieser

Der Kreishandwerksmeister hatte die Ober-meister und die gewählten Vertreter zur Kreis-handwerkerschaft Region Meißen für den 11. April 2018 nach Großenhain in die „Mückenschänke“ eingeladen. Als besondere Gäste begrüßte er Frau Klauck, Rechtsberate-rin von der Handwerkskammer Dresden, sowie den neuen Regionalgeschäftsführer IKK classic, Herrn B. Amann, und Herrn W. Klein von der SIGNAL IDUNA.Herr Amann, seit dem 1. Dezember 2017 neuer Regionalgeschäftsführer von der RD Dresden/Elbland (Sitz: Tannenstr. 4 b, 01099 Dresden), bedankte sich für die Einladung und stellte sich kurz vor. Er berichtete über Neuigkeiten bei der IKK classic. Ausgehend vom Konzept IKK classic 2020 ergeben sich einige Verän-derungen bei der IKK, das sind u. a. bessere Erreichbarkeit für den Kunden – jederzeit und überall, insbesondere über digitale Zugangs-kanäle (Internet-Filiale, E-Mail, Apps, Chat und Telefon), regionale Servicestandorte mit einheitlichen Öffnungszeiten und Bearbei-tung der kundennahen Dienstleistungen, mobile Berater, Bildung von Fachcentern, die die zentrale Bearbeitung verschiedener Aufgaben wahrnehmen, z. B. Krankengeld, freiwillige Versicherung, Familienversiche-rung und Veränderung der Orga-Struktur in der Fläche.Für Sachsen ergibt das die Zusammenlegung der zwölf Regionaldirektionen zu nunmehr insgesamt sechs. Die ServiceCenter Meißen und Riesa bleiben bestehen, wobei Riesa verstärkt werden soll. Großenhain perspekti-visch vakant.

Herr Liebe dankte Herrn Amann für seine Informationen und übergab nach kurzen ein-leitenden Worten an Frau Klauck. Er äußerte seinen Unmut über die bevorstehenden Aus-wirkungen für die einzelnen Unternehmen und die ständig zunehmende Bürokratie. Frau Klauck äußerte darüber Verständnis und begann nachfolgend mit den Erläuterungen der neuen Datenschutzverordnung. Sie gab den Anwesenden wertvolle Hinweise für die Handhabung des neuen Gesetzes, welches am 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Im Einzelnen geht es um die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten. Frau Klauck wies darauf hin, was man alles unter personenbezogenen Daten versteht, und sensibilisierte für den Umgang mit diesen Daten. Im weiteren Verlauf ging sie detailliert auf die Datenschutzgrundverordnung ein. Im Anschluss diskutierten die Anwesenden über dieses umfangreiche Thema und stell-

berichtete über den Start des Projektes „WIR! – InnoHandwerk – Das Handwerk als Innovati-onsmotor in der Elberegion Meißen“. Ziel des Projektes ist, ein umfangreiches Konzept für die Umsetzungsphase der „WIR-Ausschrei-bung“ zu entwickeln. Konkret soll in diesem Rahmen beschrieben werden, wie es gelin-gen kann, die lokale Innovationskompetenz und -kapazität in der Elberegion Meißen zu stärken. Die Entfaltung und Nutzung des In-novationspotenzials bei kleinen und mittleren Unternehmen, insbesondere des Handwerks, sollen u. a. deren Attraktivität für junge Fach- kräfte erhöhen und eine nachhaltige Weiter- entwicklung der Unternehmen ermöglichen.

Laut Tagesordnung ging es mit dem Ver- lesen des Jahresberichtes 2017 durch Herrn Liebe weiter. Er resümierte über die im Vorjahr gelaufenenen Aktivitäten und erinnerte in Auszügen an verschiedene Veranstaltungen. Herr Jacob erläuterte anhand einer allen vor-liegenden Aufstellung die Jahresrechnung 2017. Herr Jacob beantwortete auftretende Fragen. Daran schloss sich der Kassen- prüfungsbericht an, den Herr Brade vornahm. Zu den gemachten Berichten gab es keine weiteren Fragen. Die Mitglieder erklärten sich mit den vorgetragenen Berichten und Zahlen einverstanden. Damit wurden der Vorstand und die Geschäftsführung einstimmig ent-lastet. Aufgrund der Bewilligung des Projekts „WIR! – InnoHandwerk – Das Handwerk als In- novationsmotor in der Elberegion Meißen“ und der damit verbundenen Zuwendung wurde es notwendig, einen Nachtrag zum Haushalts-plan 2018 zu beschließen. Der Geschäftsführer erläuterte die Einnahmen und geplanten Aus-gaben zum Projekt. Er bat die Anwesenden um Bestätigung des Beschlusses.

Im September 2019 wird in Riesa zum zwei-ten Mal der „Tag der Sachsen“ ausgerichtet. Herr Liebe bat die anwesenden Mitglieder und Obermeister dazu um Stellungnahme. Bereits in der letzten Mitgliederversammlung 2017 wurde dieses Thema angesprochen, aber es konnte keine Entscheidung zur Teilnahme ge-troffen werden. Die Mitglieder der Tischlerin-nung Meißen gaben bekannt, dass ihrerseits eine Teilnahme an diesem Großereignis nicht infrage kommt. Der Kreishandwerksmeister appellierte an alle Anwesenden, dass es wich-tig ist, das Handwerk bei so einem Event zu präsentieren. Herr Kuge, Uhrmachermeister, sagte die Teilnahme am Stand sowie am Fest- umzug zu. Alle anderen Mitglieder erbaten sich nochmals Bedenkzeit aus, um diese

Innung 20171. Bäckerinnung Meißen

Beschäftigtenzahl:50

5492. Innung des Bauhandwerks

Meißen*Beschäftigtenzahl:

12

1533. Bauinnung Riesa-Großenhain

Beschäftigtenzahl:12

1844. Dachdeckerinnung

MEI-RIE-GRHBeschäftigtenzahl:

20

805. Elektroinnung

Meißen-RadebeulBeschäftigtenzahl:

39

1126. Elektroinnung

Riesa-GroßenhainBeschäftigtenzahl:

25

1257. Friseurinnung Meißen*

Beschäftigtenzahl:24

1098. KfZ-Innung Region Meißen

Beschäftigtenzahl:114653

9. Innung des Maler- und Lackiererhandwerks Meißen

Beschäftigtenzahl:

37

16410. Metallinnung Meißen*

Beschäftigtenzahl:17

13511. Metallinnung

Riesa-Großenhain*Beschäftigtenzahl:

34

15112. Innung Sanitär-Heizung-

Klima Riesa*Beschäftigtenzahl:

28

19613. Tischlerinnung MEI – RIE – GRH

Beschäftigtenzahl:55

18014. Innung der Uhrmacher

Ost-SachsenBeschäftigtenzahl:

22

12GESAMT 489

Beschäftigtenzahl: 2803Beschäftigungsquote: 5,73

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* Innung mit Geschäftsführung durch die KHS

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Kommunikationswege

DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2018 Kreishandwerkerschaft

es besser wäre, wenn die Stände vorrangig von Innungsbetrieben betreut würden. Den letzten Tagesordnungspunkt für den Abend übernahm Herr Jacob mit Informationen aus der Geschäftsstelle. Er verwies auf an-

Thematik in den Innungen erneut zu diskutie-ren. Die Mitglieder einigten sich darauf, dass alle Handwerker der Region, egal ob sie In-nungsmitglied sind oder nicht, angesprochen werden sollten. Herr Liebe betonte aber, dass

stehende Termine der nächsten Zeit. Herr Liebe bedankte sich für die Vorbereitung und die informativen Beiträge zur Versammlung und beendete die Mitgliederversammlung. (KHS)

Neue Ansätze für eine regionale Werbestrategie im Handwerk

ßerten, an neuen regionalen Ideen mitzuwir-ken. So bildete sich unter dem Arbeitstitel „Der Club der Willigen“, welcher sich bereits vier Wochen später zu einer weiteren Beratung in der Kreishandwerkerschaft traf. Bei der sehr in-tensiven und konstruktiven Diskussion rund um das Thema war man sich schnell einig geworden, gemeinsam und gewerkübergrei-fend Entsprechendes und Ansprechendes zu unternehmen. Erste konkrete Aufgaben und mögliche Ziele wurden dabei abgesteckt. Die Projektergebnisse bilden dabei die Grund-lage. Wer von Ihnen, verehrte Leser, Lust und Laune hat, in dieser Initiative mitzuwirken, ist herzlich eingeladen. Der nächste Treff findet am 22. Mai 2018, 17:00 Uhr in der Kreishand-werkerschaft statt. Um Anmeldung (telefo-nisch unter: 0 35 25/73 39 63 oder per E-Mail: [email protected]) wird gebeten. (KHS)

Im Zeitraum vom 1. August 2017 bis 28. Februar 2018 konnte durch die Kreishandwerkerschaft Region Meißen ein SAB-Projekt im Rahmen der regionalen Fachkräfteallianz unter dem Ti-tel „Konzeption zielorientierter Kommunikati-onsmaßnahmen zur Sensibilisierung und Motivation von jungen Menschen für eine Tä-tigkeit im Handwerk“ durchgeführt werden. Dabei wurden durch die Projektpartner Co-noscope (Leipzig) und Eldorado Valley (Riesa) Jugendliche zu ihrer konkreten Einstellung zum Handwerk und ob sie sich ihre berufliche Zukunft im Handwerk vorstellen könnten be-fragt. Daraus ableitend, sind Handlungsemp-fehlungen erarbeitet worden.Hintergrund dieser Initiative ist es, dass Ausbildungs- und Arbeitsplätze im regionalen Handwerk schlecht oder zum Teil gar nicht besetzt werden können und was man ge- meinsam dagegen tun kann. Diese Realität betrifft auch das Thema der Unternehmens-nachfolge. Das Projekt sollte vor allem aufzeigen, wie eine gezielte regionale Kommunikationsstrategie zur Motivation junger Menschen für das Karri-ereziel Handwerk gestaltet werden kann.

Die Ergebnisse dieser Studie wurden Anfang Februar dieses Jahres zunächst unseren Obermeistern und dann in einer Bildungskon-ferenz interessierten Handwerksunterneh-men vorgestellt und führten zu ersten Diskus-sionen. Es stellte sich schnell heraus, dass die Anwesenden echtes Interesse an der Studie zeigten und alle einhellig den Wunsch äu-

„Gelingt der regionalen Handwerker-schaft die glaubwürdige Beweisführung, dass es sich um die „Wirtschaftsmacht von nebenan” handelt, werden Chancen und Möglichkeiten gesehen, junge Leute für den Handwerkerberuf zu sensibilisieren. Das beinhaltet allerdings auch, dass man sich intern mit der Zukunftsfähigkeit des Produktes „Ausbildung und Zukunft im Handwerk” auseinandersetzt und an den Stellen nacharbeitet, an denen es not-wendig und möglich ist. Das Handwerk kann und soll dabei nicht versuchen, sich so zu verbiegen, dass es jedem recht ge-macht wird. Handwerk ist Realität und „ehrlicher Hände Arbeit”. Das gehört zu einer glaubhaften Kommunikation und es ist einer deren zentralen Bestandteile.“

Herr Roßberg (Eldorado Valley) präsentiert die ErgebnisseFoto

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Bäckerinnung Meißen

Kfz-Innung

Innung des Bauhandwerks Meißen

DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2018 Innungen

Gesellenfreisprechung

Am 3. März 2018 wurden in der Aula des BSZ Meißen die diesjährigen Gesellen durch die Kfz-Innung Region Meißen freigesprochen und in ihr Berufsleben entlassen.Das betraf 29 Lehrlinge, die in den vergange-nen 3 1/2 Jahren in Handwerksbetrieben un-serer Region als Kfz-Mechatroniker ausgebildet worden sind. Der Vorsitzende des Prüfungs-ausschusses, Herr Renner, gab die entspre-chenden Ergebnisse bekannt. Als Beste des Jahrganges konnten Yaroslav Marushchak, Alexander Lehmann und Philipp Kelm hervor-gehoben werden, wobei Philipp Kelm sogar einen Notendurchschnitt von 1,2 erreichte.Als Ehrengast konnten wir den Haupt- geschäftsführer des Kfz-Landesverbandes Sachsen, Herrn Ulrich Große, gewinnen, der den neuen Gesellen im Rahmen seiner Ansprache ein paar Grußworte mit auf den Weg gab. Zum Abschluss der Veranstaltung entließ der Obermeister der Kfz-Innung Region Meißen, Herr Hartmut Merker, die frischgebackenen Gesellen mit dem Spruch:„Zieht hinaus in das Leben mit Wissen, Anstand und Würde!“Zu der feierlichen Veranstaltung, die umrahmt wurde von Beiträgen zweier Mitglieder der Musikschule des Landkreises Meißen und dem Hofnarren Fröhlich aus Dresden, waren neben den Angehörigen und Lehrern auch

Vertreter der ausbildenden Handwerksbetriebe erschienen, denen wir auf diesem Wege noch-mals ganz herzlich für ihr Engagement bei der Lehrlingsausbildung danken.

(Udo Perl – Geschäftsführer der Kfz-Innung Region Meißen)

Innungsversammlung

Am 21. März 2018 trafen sich die Mitglieder der Bäckerinnung Meißen zur ersten Innungs-versammlung des Jahres in der Winzergenos-senschaft Meißen. Nach der Eröffnung der Versammlung durch den Obermeister, Karsten Liebscher, informierten Frau Steg-mann-Schaaf und Herr Schulze von der Handwerkskammer Dresden über die Vorbe-reitungen zum Landeserntedankfest in Coswig. Aufgrund der erfolgten Informationen diskutierten die Mitglieder angeregt über die evtl. Teilnahme am Landeserntedankfest und deren Umsetzung. Nachfolgend berichtete Frau Manuela Lohse (Geschäftsführerin LIV Saxonia) über Wissenswertes bzgl. der Zu-schläge bei Nachtarbeit, über Umsatzsteuer im Bäckereifachgeschäft und über das The-ma Datenschutzbeauftragter. Besonders das Thema Datenschutz wirft bei den Mitgliedern noch detaillierte Fragen auf. Ein weiterer Gast der Innung war Herr René Uhlig, Versorgungs-werk des Handwerks der Region Meißen e. V.

und Verkaufsdirektor der Signal Iduna. Er erläuterte einige wichtige Punkte und Ver-gleichszahlen zur Krankenversicherung im Alter. Es folgte die Verlesung des Rechen-schaftsberichtes 2017 und des Kassenprüf-berichtes 2017. Abschließend informierte der Obermeister zu verschiedenen Themen aus dem Bereich Innungsleben. Als Termin für die öffentliche Brotprüfung wurde der 21. April 2018 bekannt gegeben. Die Brotprüfung findet im Beratungsraum der Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft Region Meißen in Riesa statt. Alle Innungskollegen sind aufge-fordert, sich rege an dieser Qualitätsfeststel-lung zu beteiligen. Neugierige und Besucher sind natürlich herzlich willkommen. Herr Liebscher schloss die Versammlung und dankte allen anwesenden Innungsmit- gliedern für ihr Interesse an der Innung. (KHS)

Neuwahlen

Zu der am 8. März 2018 stattgefundenen Mit- gliederversammlung hatte der Vorstand der Innung des Bauhandwerks Meißen den Kreis-handwerksmeister, Herrn Peter Liebe, als be-sonderen Gast mit eingeladen. Dieser nahm die gegebene Möglichkeit wahr, um sich persönlich kurz vorzustellen und auf inhaltliche Schwerpunkte der Aufgaben in der KHS Region Meißen einzugehen. Anschließend kam Herr

Die Junggesellen des Kfz-Handwerkes 2018

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Elektroinnung

DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2018 Innungen

Peter Brand vom Sächs. Baugewerbeverband zu Wort, um auf das neue Datenschutzgesetz einzugehen. Er verwies auf die Sitzung der Bau-innung Riesa-Großenhain, die zu dem Thema eine Referentin der HWK eingeladen hat. Im Ergebnis dieser Sitzung wird Herr Brand die Meißner Kollegen informieren. Anschließend überbrachte der Obermeister den Rechen-schaftsbericht für die vergangene Wahlperiode. Herr Reuschel, Kassenprüfer der Innung, verlas den Bericht zur erfolgten Kassenprüfung für das Rechnungsjahr 2017. Damit wurden der Vorstand und die Geschäftsführung einstim-mig entlastet. Bevor es zu den Neuwahlen des Obermeisters, des Stellvertreters sowie der Vorstände und Ausschüsse kam, wurde Herr Michael Heinze offiziell als stellvertretender Obermeister verabschiedet. Sichtlich bewegt nahm er das Innungspräsent aus den Händen des Vorstandes, Eberhard Löwe, entgegen.

Zentrale Junggesellen-Freisprechung 2018

Bereits zum 10. Mal luden die Elektroinnung Meißen-Radebeul und die Elektroinnung Riesa-Großenhain zur zentralen Freisprechung der Junggesellen ein.Am 3. März 2018 begrüßte Obermeister Frank Opitz (Elektroinnung Meißen-Radebeul) die 18 Junggesellen und die zahlreichen Gäste, unter anderem den Kreishandwerksmeister Peter Liebe sowie den Hauptgeschäftsfüh-rer der Handwerkskammer Dresden, Herrn Dr. Andreas Brzezinski, zur diesjährigen Freisprechungsfeier im „Adams Gasthof“ Moritzburg und beglückwünschte die Jung- gesellen zum erreichten Ausbildungsziel.Nach der Festansprache durch den Haupt- geschäftsführer der Handwerkskammer Dresden, Herrn Dr. Andreas Brzezinski, wurden

Der neue Vorstand von links: Herr Hendrik Fuchs, Herr Michael Wolf, Herr Robert Bialek und Herr Eberhard Löwe

die Gesellenbriefe für die Elektroniker-Lehrlinge in den Fachrichtungen Energie- und Gebäude- technik/Automatisierungstechnik sowie In-formations- und Telekommunikationstechnik und Anlagenmechaniker der Fachrichtung Sanitär-Heizung-Klimatechnik durch den Gesellenprüfungsausschuss übergeben.Auch in diesem Jahr wurden die Junggesellen durch Rundfunkmechanikermeister Hans- Jürgen Päßler (Informationstechniker Dresden) mit einem besonderen Elektrowerkzeug, der „Spannungsabfallschere“, freigesprochen und in den Gesellenstand aufgenommen.

Das Schlusswort hielt Obermeister Jürgen Köhler (Elektroinnung Riesa-Großenhain).Das gemeinsame Mittagessen im festlichen Saal des Gasthofes bildete den Abschluss der Feier.Für die musikalische Umrahmung sorgte das Saxophon-Ensemble der Musikschule des Landkreises Meißen. (Frank Opitz,

OM der Elektroinnung Meißen-Radebeul)

Obermeister Michael Seifert (SHK) gratulierte Maria Schiefelbein zum Abschluss als Anlagenmechanikerin SHK

Die Gesellen während der sogenannten „Spannungsabfallschere“Dank an Herrn Heinze für sein jahrelanges Engagement

Herr Liebe übernahm daraufhin die Wahl- leitung. Als Obermeister wurde erneut Herr Hendrik Fuchs, Coswig, in seinem Amt bestä-tigt. Zum neuen stellvertretenden Obermeister wurde Michael Wolf aus Weinböhla gewählt. Im Vorstand arbeiten künftig Herr Eberhard Löwe, Lommatzsch und neu Herr Robert Bialek aus Radebeul mit. Das Amt im Kassenprü-fungsausschuss begleiten weiterhin Bernhard Reinert, Meißen, und Uwe Reuschel, Krögis. Die Gewählten nahmen die Wahl an. Abschlie-ßend informierte Herr Heinze über die bevor- stehende Innungsfahrt und Herr Fuchs erfragte den Bedarf an DRK-Lehrgängern bzw. Arbeits-schutzbelehrungen. Mit einem gemeinsamen Abendessen fand die Versammlung neben angeregten Gesprächen ihren Abschluss. (KHS)

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DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2018 Steuerrecht

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: EBZ

Verträge mit Angehörigen – so nutzen Sie Ihre Steuer-Chancen

erhebliche steuerliche Vorteile erzielen. Wenn sich fremde Personen als Vertrags- partner gegenüberstehen, kann man davon ausgehen, dass der Vertragsschluss von Interessengegensätzen gekennzeichnet ist. Verträge unter nahen Angehörigen sind da-gegen vielfach von familiären Erwägungen bestimmt. An die steuerliche Anerkennung solcher Verträge werden daher strenge An- forderungen gestellt.Grundsätzlich werden vertragliche Verein- barungen zwischen nahen Angehörigen steuerlich nur anerkannt, wenn sie klar und ernstlich gewollt sind. Die zivilrechtlichen Voraussetzungen müssen beachtet werden. Vor allem aber muss der Inhalt von Verträgen dem entsprechen, was unter Fremden üblich ist. Schließlich müssen die Verträge auch voll- zogen werden.Tipp: Wahren Sie für jeden Vertrag die Schrift-form, denn Sie tragen bei einem Streit mit dem Finanzamt wegen des Inhalts des Vertrags die Feststellungslast.Minderjährige Kinder müssen bei Vertrags-abschlüssen mit einem Elternteil durch einen Ergänzungspfleger vertreten sein. Die steuer-

Einkünfte innerhalb der Familie zu verlagern, ist ein interessantes Steuersparmodell. Ein Ziel kann es sein, Unterhaltsleistungen für Kinder, die eigentlich steuerlich nicht abzugsfähig sind, in steuerlich abzugsfähige Kosten um-zuqualifizieren.Werden Einkünfte auf Angehörige mit nied-rigerer Steuerbelastung verlagert, sparen die Familienmitglieder mit hohem Einkommen infolge des progressiven Einkommensteuer-tarifs mehr Steuern, als die Angehörigen mit niedrigerem Einkommen zusätzlich zahlen müssen. Daneben ist es oft vorteilhaft, Be-triebsausgaben im Unternehmen zu gene-rieren, die auch zu einer Steuerersparnis füh-ren. So lassen sich durch den Abschluss von Arbeits-, Darlehens-, Miet- und Gesellschafts-verträgen zwischen Eltern und Kindern oft

liche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses setzt voraus, dass ein arbeitsrechtliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Die Arbeits-leistung muss tatsächlich wie von einem fremden Arbeitnehmer erbracht werden und die Lohnvereinbarung und -zahlung muss einem Fremdvergleich standhalten.Zahlen Eltern ihren Kindern Zinsen aufgrund von entsprechenden Darlehensverträgen, können die Zinsen bei den betrieblichen Ein-künften der Eltern als Betriebsausgaben ab-ziehbar sein. Miet- und Pachtverträge unter nahen Angehörigen sind steuerrechtlich an-zuerkennen, wenn sie klar, ernstlich gewollt und rechtswirksam sind und wenn der Inhalt und die Durchführung der Verträge dem ent-sprechen, was unter Fremden üblich ist.

Kathrin Reichert Wirtschaftsprüferin/ Steuerberaterin

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Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin Kathrin Reichert, Hauptstraße 104 in 04932 Röderland OT Prösen Telefon: 0 35 33/48 81 30 E-Mail: [email protected] Internet: www.steuerberatung-elbeelster.de oder www.auditor-reichert.de

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DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2018 Beratung

Elektrobildungs- und Technologie-zentrum e. V. (EBZ) stellt neues JOBSTARTER plus-Projekt vor:

„Serviceberatung betriebliche Ausbildung ELT 4.0“ – dieses Projekt bietet den KMU der Elektro-Branche Beratung und Unterstützung bei der Gewinnung von Auszubildenden und der Anpassung der betrieblichen Ausbildung an die Herausforderungen der Digitalisierung.Mit diesem Projekt beteiligt sich das EBZ an der Initiative „Berufsbildung 4.0“ der Bundesregie-rung, um die berufliche Ausbildung attraktiver zu gestalten.

Es gilt, Innovationen der Digitalisierung zu nutzen, dabei an die Erfahrungen aus der be-währten betrieblichen Ausbildung anzuknüp-fen und einen Wandel aktiv zu gestalten.

Für eine zielgerichtete Beratung werden frei-willige Unternehmensbefragungen durch- geführt, um den jeweiligen Stand der Digitali-sierung in der Ausbildung zu ermitteln.Wir bieten diese Serviceberatung im EBZ Dresden sowie in den Kreishandwerker-schaften Bautzen, Pirna und Riesa an.

Beratung vor Ort ist jeweils am 24. April 2018, der 29. Mai 2018 und der 26. Juni 2018 jeweils von 9:00 – 15:00 Uhr direkt in der Kreishandwerkerschaft. Wir bitten um tele- fonische Voranmeldung. (EBZ)

Der Lehrstellenkompass„Future-Line“geht in dienächste Runde!

Die sieben vorangegangenen Veröf-fentlichungen sind auf großes Interes-se, sowohl bei den Schülern als auch bei den Eltern, gestoßen. In einer Reihe von Schulen werden die Exemplare aktiv genutzt, um bei der geeigneten Lehrstellensuche behilflich zu sein. Die achte Ausgabe des Lehrstellen-kompasses „Future-Line“ für das Aus- bildungsjahr 2019/2020 ist bereits in der Vorbereitung. Neben der Kurz- darstellung des Berufes werden alle uns gemeldeten Ausbildungsplätze kostenfrei veröffentlicht. Die Verteilung erfolgt an alle Schulabgänger des Kreises. Diese Broschüre wird durch die Kreishandwerkerschaft aktiv auf Messen, Ausbildungsbörsen und im Rahmen der beruflichen Orientierung eingesetzt.

Für Betriebe, die darüber hinaus eine deutlichere Darstellung wünschen, haben wir die Möglichkeit für eine Anzeige geschaffen. Beachten Sie bitte den Redaktionsschluss.

Redaktionsschluss: 31. Mai 2018Erscheinungsdatum: 15. August 2018(Änderungen vorbehalten)

Weitere Informationen und Auskünfte erteilt Ihnen gern Frau Beyer-Riedelvon der Kreishandwerkerschaft Region Meißen unter der Rufnummer 0 35 25/73 39 63.

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Elektrobildungs- und Technologiezentrum e. V. in Dresden

Weitere Informationen und Termine finden Sie auf: www.serviceberatung-e-handwerk.de

Ansprechpartner sind:Wilfried Schock 03 51/85 06-332 Michael Kaßner 03 51/85 06-343

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DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2018 Datenschutzrecht

Das neue Datenschutzrecht – Was Betriebe künftig zu beachten haben – Teil 2

Daten gespeichert sind und verarbeitet werden. Ist das der Fall, hat der Betrieb Auskunft über diese Daten, deren Herkunft sowie weitere Informationen zu erteilen. In der Praxis werden solche Auskunftsanfragen i.d.R. von Kunden auf Betriebe zukommen (siehe hierzu Kapitel 5 „Erteilung von Auskünften“).

Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)Sind personenbezogene Daten falsch, nicht mehr aktuell oder unvollständig, haben die betroffenen Personen gemäß Art. 16 ein Recht auf Berichtigung. Der verantwortliche Daten-verarbeiter muss die unrichtigen oder unvoll-ständigen Daten unverzüglich korrigieren.

Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)Nach Art. 17 haben Betroffene das Recht, die Löschung ihrer Daten zu verlangen, wenn einer der gesetzlich geregelten Löschungs- gründe vorliegt. Ein solcher Grund liegt vor, wenn• die Aufbewahrung der Daten für den Zweck,

zu dem sie ursprünglich erhoben wurden, nicht mehr erforderlich ist,

• die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden,

• der Betroffene seine Einwilligung für eine weitere Speicherung widerrufen hat.

Selbst wenn einer der vorgenannten Gründe vorliegt, dürfen Daten aber nicht gelöscht wer-den, wenn gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen und der Verantwortliche damit zur Aufbewahrung verpflichtet ist (z. B. bei renten-relevanten Unterlagen von Mitarbeitern).Anstelle einer Löschung tritt die sog. Ein-schränkung der Verarbeitung gemäß § 35 BDSG, wenn die Löschung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand mög-lich ist und das Interesse des Betroffenen

3. Formelle Pflichten von Betrieben – Ein Überblick

Welchen Zweck verfolgen die Pflichten?Das Datenschutzrecht räumt Personen, de-ren Daten von Betrieben genutzt werden, zahlreiche Rechte ein. Mithilfe dieser Rechte soll erreicht werden, dass diese Betroffenen Einfluss auf den Umgang und die Verbreitung ihrer Daten haben.Für Betriebe, die Daten verarbeiten, bestehen kehrseitig gewisse Anforderungen an die Datennutzung. Wer Daten z. B. seiner Kunden und Geschäftspartner nutzen möchte, muss diese überwiegend formalen Anforderungen erfüllen. Die Pflichten von Betrieben und die Rechte von Betroffenen sind in den Artikeln 12 bis 22 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Die Vorschriften werden durch die §§ 32 bis 37 des Bundesdaten-schutzgesetzes (BDSG) ergänzt.Betriebe, die Daten nutzen, werden vom Gesetz als „Verantwortliche“ bezeichnet, weil sie die Datennutzung verantworten und für Datenpannen einstehen müssen. Ihre Pflich-ten sind im Einzelnen:

Transparenzgebot (Art. 12 DSGVO)Art. 12 regelt den Umgang mit Anfragen des Betroffenen und in welcher Form Anfragen zu beantworten sind. Der Verantwortliche hat der betroffenen Person sämtliche Informati- onen und alle Mitteilungen auf präzise, trans-parente, verständliche und leicht zugängliche Weise in einer klaren und einfachen Sprache unverzüglich zu übermitteln. Obwohl auch eine mündliche Information zulässig ist, ist in der Praxis die Textform allein aus Beweis- gründen zu empfehlen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Text in Papierform oder elektro-nisch übermittelt wird.

Informationspflichten (Art. 13 und 14 DSGVO)

Art. 13 regelt, welche Informationen der Verantwortliche dem Betroffenen zu erteilen hat, wenn er beim Betroffenen Daten erhebt. Art. 14 bestimmt die Informationspflichten, wenn die Daten nicht bei der betroffenen Person selbst, sondern bei einem Dritten erhoben werden. Siehe hierzu ausführlich Kapitel 4 „Informationspflichten bei Erhebung personenbezogener Daten“.

Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)Betroffene haben das Recht, vom daten- verarbeitenden Betrieb eine Bestätigung zu verlangen, ob über sie personenbezogene

an der Löschung als gering anzusehen ist (siehe hierzu unten).

Recht auf Vergessenwerden (Art. 17 DSGVO)Eine besondere Form des Löschungsan-spruchs ist das „Recht auf Vergessenwerden“. Dieses Recht bezieht sich auf Daten, die ver-öffentlicht wurden, und zielt insbesondere auf Veröffentlichungen im Internet ab. Für Hand-werksbetriebe dürfte dies in der Praxis jedoch keine große Rolle spielen.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

Mit dem Recht auf Einschränkung der Ver- arbeitung können Betroffene in bestimmten Fällen erwirken, dass der Datenverarbeiter ihre Daten sperrt und somit nicht weiter ver- arbeiten darf. Dies gilt u .a. für den Fall, dass• die Richtigkeit gespeicherter Daten be-

stritten wird und die Datennutzung für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit aus-gesetzt werden soll,

• die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist und der Betroffene anstatt der Löschung die Nutzungseinschränkung bevorzugt.

Pflicht zur Datenübertragung (Art. 20 DSGVO)

Das Recht auf Datenübertragung gibt Betrof-fenen unter bestimmten Voraussetzungen ei-nen Anspruch, eine Kopie der sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem üblichen Dateiformat zu erhalten. Der Betroffene hat damit das Recht, Daten von einem Anbieter zu einem anderen „mitzunehmen“. Die Regelung soll den Wechsel zu einem anderen Anbieter, insbesondere bei sozialen Netzwerken oder Verträgen mit Energieversorgern, Banken und

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DatenschutzrechtSerie:

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DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2018 Datenschutzrecht

Versicherungen, erleichtern. Für Handwerks-betriebe wird dieses Recht jedoch keine Praxis- relevanz haben.

Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)Betroffenen steht ein Widerspruchsrecht ge-gen eine Verarbeitung ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung zu. Obwohl die Nutzung von Daten zur Direktwerbung zulässig ist, können betroffene Personen hiergegen jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen. Nach erfolgtem Widerspruch dürfen die Daten nicht mehr zur Direktwerbung genutzt werden.

Dokumentationspflicht (Art. 30 DSGVO)Handwerksbetriebe sind verpflichtet, sämt-liche Verarbeitungsprozesse im sogenannten „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ zu dokumentieren. Hierdurch soll eine Übersicht über die datenschutzrelevanten Abläufe im Betrieb gegeben werden. Erweist sich eine beabsichtigte Datennutzung als risikoreich, ist zusätzlich eine „Datenschutz-Folgen- abschätzung“ nach Art. 35 DSGVO vorzu- nehmen. Siehe hierzu ausführlich Kapitel 6 „Dokumentationspflicht“.

4. Informationspflichten bei Erhebung personenbezogener Daten

Transparenz durch InformationenPersonen, deren Daten von einem anderen verarbeitet werden, sollen im Vorlauf zur Da-tenverarbeitung informiert werden. Insbeson-dere sollen sie erfahren, welche Daten über sie erhoben und zu welchem Zweck sie genutzt werden. Um diese Transparenz herzustellen, sind Betriebe verpflichtet, den jeweils betrof-fenen Personen zahlreiche Informationen über die beabsichtigte Datennutzung zu ertei-len. Welche Informationen dies im Einzelnen sind, ist in den Art. 13 und 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf-gelistet, die durch §§ 32 und 33 des Bundes-datenschutzgesetzes (BDSG) ergänzt werden.Bei den Informationspflichten sind drei Situati-onen zu unterscheiden:• Die Daten werden bei der Person, deren

Daten verarbeitet werden sollen, direkt er-hoben.

• Die Daten, die verarbeitet werden sollen, werden nicht bei der betroffenen Person selbst, sondern von einem Dritten erhoben.

• Der Datenverarbeiter hat die Daten bereits vorliegen und möchte die Daten zu einem anderen Zweck nutzen, als zu dem, zu dem sie ursprünglich bei der betroffenen Person erhoben wurden.

Erhebung personenbezogener Daten beim Betroffenen selbst (Art. 13 DSGVO)

Werden personenbezogene Daten beim Be-troffenen direkt erhoben, müssen diesem ins-

besondere folgende Informationen mitgeteilt werden:• Identität des Verantwortlichen: Name und

Kontaktdaten des Datenverarbeiters (bei ju-ristischen Personen zudem Name des Ver-treters, z. B. Name des Geschäftsführers).

• Kontaktdaten des Datenschutzbeauftrag-ten (DSB): Dies gilt nur, sofern ein DSB be-stellt ist. Der Name des DSB ist hierbei nicht zwingend zu nennen. Zur Frage wann ein DSB zu bestellen ist, siehe Kapitel 7 „Der Da-tenschutzbeauftragte“.

• Verarbeitungszweck der Datennutzung: z. B. für Werbemaßnahmen oder zur Abwicklung eines Vertrags.

• Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung: Entweder Benennung der gesetzlichen Norm, die die Datenerhebung erlaubt (si-ehe hierzu Kapitel 1 „Zulässige Datenver- arbeitung ohne Einwilligung“) oder Ein- willigung des Betroffenen (siehe hierzu Kapitel 2 „Anforderungen der datenschutz-rechtlichen Einwilligung“). Bei einer Ein- willigung ist zusätzlich der Hinweis auf das Recht zum Widerruf der Einwilligung erforderlich.

• Empfänger oder Kategorien von Empfän-gern der Daten: Gilt nur, wenn die Daten an Dritte weitergeleitet werden, z. B. Weitergabe von Daten an die Creditreform.

• Dauer der Verarbeitung oder Dauer der Datenspeicherung: In der Regel dauert die Datennutzung an, bis der Zweck der Daten-verarbeitung erreicht ist.

• Rechte der Betroffenen: z. B. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung (siehe hierzu Kapitel 3 „Formelle Pflichten – Ein Überblick“).

• Hinweis auf das Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.

• Hinweis, ob die Bereitstellung der Daten für den Abschluss oder die Abwicklung eines Vertrags erforderlich ist: z. B. Adresse des Kunden, wo der Auftrag zur Reparatur durchgeführt werden soll.

Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (Art. 14 DSGVO)

Werden personenbezogene Daten nicht beim Betroffen selbst, sondern bei einem Dritten oder aus öffentlichen Quellen erhoben, müs-sen zunächst dieselben Angaben gemacht werden, wie bei der Erhebung beim Betrof-fenen selbst.Zusätzlich sind dem Betroffenen zwei weitere Informationen zu erteilen:• Welche Kategorien personenbezogener Da-

ten erhoben werden: Werden z. B. einfache Adressdaten oder besonders sensible Da-ten wie z. B. Gesundheitsdaten erhoben?

• Aus welcher Quelle die personenbezo-genen Daten stammen und ob es sich da-bei um eine öffentlich zugängliche Quelle handelt.

ZweckänderungFür den Fall, dass der Verantwortliche die Da-ten bereits vorliegen hat und für einen anderen Zweck weiterverarbeiten möchte, muss er die betroffenen Personen vor der Weiterverarbei-tung über folgende Aspekte informieren:• den neuen Zweck der Verarbeitung• die Dauer der Verarbeitung (siehe oben bei

Erhebung beim Betroffenen)• die Rechte des Betroffenen (siehe oben bei

Erhebung beim Betroffenen)• Beschwerderecht (siehe oben bei Erhebung

beim Betroffenen)

Wann ist zu informieren?Im Fall der Datenerhebung beim Betroffenen müssen die Informationen im Zeitpunkt der Datenerhebung mitgeteilt werden. Werden die Daten nicht beim Betroffenen erhoben, muss der Verantwortliche die Informationen innerhalb einer angemessenen Frist, spätes- tens jedoch nach einem Monat erteilen. Bei ei-ner Zweckänderung ist der Betroffene vor der Verwendung der Daten zum neuen Zweck zu unterrichten.

Gibt es Ausnahmen von der Informationspflicht?

Die Information des Betroffenen ist nicht erfor-derlich, soweit dieser bereits Kenntnis über die einzelnen Angaben der Datenverarbeitung hat.Werden die Daten bei einem Dritten erhoben, darf die Information zudem unterbleiben, wenn die Informationserteilung unmöglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand er-fordern würde.

Sind Formvorschriften zu beachten?Die Informationen müssen nach Maßgabe von Art. 12 Abs. 1 DSGVO in präziser, transpa-renter, verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie in einer klaren und einfachen Sprache erteilt werden (siehe hierzu das bei-gefügte Muster).Die Übermittlung der Informationen sollte grundsätzlich in Textform erfolgen. Obwohl auch eine mündliche Information möglich ist, sollte in der Praxis allein aus Beweisgründen die Textform gewählt werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Text in Papierform oder elektronisch übermittelt wird.

Drohen bei Verstößen Sanktionen?Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Informationspflichten können gemäß Art. 83 Abs. 5 DSGVO Strafen in Höhe von bis zu 20 Mio. EUR oder vier Prozent des Weltjahres-umsatzes ausgesprochen werden.

Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Lesen Sie mehr in der nächten Ausgabe ...

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Friedemann Findeis, Geschäftsführer der FR L’Osteria GmbH

Telefon 03521-467500E-Mail [email protected] www.vr-meissen.de

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DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2018 Europa

Geoblocking abgeschafft – Onlinehandel europaweit vereinfacht

blocking betrif f t auch weitere Dienst- leistungsbereiche, welche man vielleicht nicht sofort damit assoziiert. Doch zunächst einmal von vorn: Was ist Geoblocking über-haupt und was hat dies mit der Europäischen Union zu tun?

Geoblocking heißt, dass bestimmte Online-dienstleistungen von den jeweiligen Anbie-tern mit einer regionalen Sperrung versehen werden. So war es bisher teilweise nicht möglich, als deutscher Kunde z. B. den Video-Streaming-Dienst Netflix während des Urlaubs im EU-Ausland zu nutzen. Doch damit ist jetzt Schluss. Nach der neuen Geoblocking-Verord-nung der Europäischen Union darf dies nun nicht mehr der Fall sein. Ein deutsches Abo muss auch im EU-Ausland nutzbar sein und es darf nicht mehr auf die jeweilige Länder-seite weitergeleitet werden. Das ist aber nicht alles. Geoblocking war nicht nur bei Streaming eine Hürde, sondern auch beim digitalen Binnenmarkt, sodass auch der Online- Handel davon betroffen war.

Geoblocking wird häufig in Verbindung mit Streaming-Diensten gebracht, ob bei Netflix, Spotify oder Amazon Prime. Doch das Geo-

Waren in Onlineshops müssen bald zu gleichen Konditionen europaweit angeboten werden, auch hier ist die Weiterleitung auf jeweilige Länderpartner-Webseiten nicht mehr gestattet bzw. das Anbieten der Waren zu unterschiedlichen Preisen für Verbraucher aus einem anderen Herkunftsland als der Onlineshop. Jedoch muss der Händler dann nicht zwangsläufig auf den höheren Liefer-kosten für das EU-Ausland hängen bleiben. So kann dem Käufer der Waren angeboten werden, die Lieferung seiner gekauften Ware selbst zu arrangieren oder diese sich selbst abzuholen. Damit soll die Diskriminierung nach Wohnsitz im Onlinehandel eliminiert werden, denn im Ladengeschäft werden ja auch nicht nach Nationalität des Käufers Waren zu unterschiedlichen Preisen angeboten. Bis Ende 2018 soll dies nun europaweit in Kraft treten. Damit ist ein weiterer Schritt für die Harmonisierung des Binnenmarktes getan, auch in der Hoffnung, dass nun z. B. Handwer-ker einfacher und effizienter ihre Materialien, Werkzeuge und Rohstoffe beziehen können.

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Hermann WinklerEU-Abgeordneter

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DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2018 Service

Handwerkerkleidung für Frühjahr und Sommer

Wohlfühlfaktor: Auch für das sommerliche Arbeitsoutfit gilt: Der Mitarbeiter muss sich wohlfühlen. Andernfalls greift er auf private, nicht schützende Kleidung zurück, die auch optisch nicht in das Konzept des Betriebes passt. Es ist ratsam, den Mitarbeitern ein attraktives und angenehmes Outfit für Tage mit zweitstelligen Plusgraden zur Verfügung zu stellen.

Firmenimage: Handwerker sollten immer angemessen gekleidet sein. Achselhemd und ausgefranste Shorts gehören nicht an

Cooles Outfit für warme Tage. Was ist bei Schönwetterkleidung zu beachten?

Sonnige Zeiten auf der Baustelle: Da wird die Arbeitskleidung gerne gegen ein sommer-liches Outfit getauscht: Shirt statt Jacke, Bermudas statt Bundhose. Doch ist leichte Kleidung für die Baubranche geeignet? Sechs Aspekte, die bei der Ausrüstung an Sonnen- tagen zu beachten sind:

Sicherheit: Kurze Hosen und Shirts dürfen am Arbeitsplatz getragen werden. Ausnahme: Die Gefährdungsbeurteilung sieht vor, dass Beine und Arme geschützt sein müssen. Wenn Schutzkleidung vorgeschrieben ist, dann gilt das auch im Sommer. Geschlossene Sicherheitsschuhe sind auf der Baustelle immer Pflicht.

Sonnenschutz: Wer viel draußen arbeitet, muss sich vor der Sonne schützen. An einem sonnigen Arbeitstag gehören Sonnencreme, Sonnenbrille und eine Kopfbedeckung – etwa Basecaps mit Lüftungsöffnungen – zur Aus- rüstung dazu.

Funktionalität: Frühjahr- und Sommer- kleidung muss praktisch sein – wie etwa die Kollektion DYNAMIC von MEWA, die um Shorts erweitert wurde. Viele Taschen bieten Platz für Werkzeug. Der Bund ist variabel ein-stellbar und im Rücken etwas höher geschnit-ten, sodass die kurze Hose auch beim Bücken gut sitzt. Eine passende Arbeitsweste bietet Bewegungsfreiheit und Stauraum.

den Arbeitsplatz. Ebenfalls tabu: Arbeiten mit nacktem Oberkörper. Das ist unpro-fessionell und gesundheitsgefährdend. Im Idealfall ergänzt die Sommerkollektion den Gesamtauftrit t der Firma. Bei MEWA gibt es Shorts und Westen in den gleichen Farbvarianten wie die anderen Artikel der Kollektion, so bleibt das Erscheinungsbild einheitlich.

Fünf Prozent Preisvorteil für Mitglieder Viele Betriebe scheuen den Aufwand für eine zusätzliche leichte Kleidung für ihre Mitarbei-ter. Die Lösung: mieten statt kaufen. MEWA bietet dies innerhalb eines laufenden Miet- vertrages an. Dazu gehören Beratung, Aus-stattung des Teams, Abholen und Waschen der Kleidung sowie das Anliefern zu verein-barten Terminen. Auf personelle Änderungen reagiert MEWA flexibel: Neue Mitarbeiter werden größengerecht eingekleidet, über- zählige Stücke werden zurückgenommen. Das Service-Paket gibt es zu besten Kondi- tionen für Mitglieder: Ein Rahmenvertrag mit MEWA garantiert ihnen fünf Prozent Preis-vorteil gegenüber den Normalpreisen. (MEWA)

Kontakt: MEWA AG & Co. Vertrieb OHGDamaschkeweg 207745 JenaTelefon: 0 36 41/23 74 00E-Mail: [email protected]

Professionell gekleidet an sonnigen Tagen: Shirt statt Jacke, Bermudas statt Bundhose

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DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2018 Innungskrankenkasse

Lohnfortzahlung bei KrankheitSeit dem 1. Januar 2018 werden die Voraus- setzungen für eine solche Abfrage konkreti-siert. Die Anfrage erfolgt über systemgeprüfte Entgeltabrechnungsprogramme oder ma-schinelle Ausfüllhilfen mit dem Meldegrund 41 (Anforderung Vorerkrankungsmitteilungen) und darf künftig nur noch erfolgen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen:• Für die aktuelle Arbeitsunfähigkeit liegt ein

Nachweis vor.• In den letzten sechs Monaten vor Beginn

der aktuellen Arbeitsunfähigkeit liegt min-destens eine bescheinigte Vorerkrankung in Bezug auf die aktuelle Arbeitsunfähigkeit vor und

• die Summe der Zeiten der anzufragenden Arbeitsunfähigkeiten beträgt mindestens 30 Tage.

Neue Voraussetzungen bei Abfrage von Vorerkrankungen

Wenn Arbeitnehmer krank werden, müssen Arbeitgeber in der Regel zunächst für sechs Wochen das Arbeitsentgelt weiter fortzahlen. Mit Ende der Entgeltfortzahlung haben die meisten Arbeitnehmer Anspruch auf Kran-kengeld. Wenn sich der Arbeitnehmer aber in den letzten sechs Monaten vor Beginn der Erkrankung bereits mindestens einmal arbeitsunfähig gemeldet hat und die Krank-heiten ursächlich zusammenhängen, kann sich der Zeitraum der Entgeltfortzahlung um den Zeitraum für die Vorerkrankung reduzie-ren. Zur Prüfung können sich Arbeitgeber an die für ihren Arbeitnehmer zuständige gesetz-liche Krankenkasse wenden.

Mit der neuen Regelung sollen die Vorer- krankungsanfragen auf das notwendige Maß beschränkt und die Aufwände für Arbeitgeber und Krankenkassen reduziert werden.Zugleich wird ein neuer Meldegrund 99 (Adressierung) eingeführt, damit Verände-rungen der Adressierung an die Sozialversi-cherungsträger gemeldet werden können. Das Ende des Bezugs von Krankengeld wird zukünftig automatisch von der Krankenkasse an den Arbeitgeber gemeldet, wenn die Leistungsdauer endet.

Bei Fragen wenden Sie sich an die kostenfreie Firmenkundenhotline der IKK classic unter 0800 045 5400.

Quelle: Informationsportal Arbeitgeber Sozialversicherung

Weiterbildung mit der IKK classicrecht bei Werkstudenten und Praktikanten, Beitragsberechnung und Melderecht bei Werkstudenten und Praktikanten.Aktuelles zur Betriebsprüfung: 3. Mai 2018, 15:00 – 16:30 UhrFür den Bereich der Sozialversicherung über-nimmt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) die Durchführung der Betriebs-prüfungen, erfahren Sie in diesem Online-Seminar, welches die häufigsten Fehler bei Betriebsprüfungen sind und wie Sie diese ver-meiden können. Seminarinhalte sind u. a. der Phantomlohn, Versicherungsrechtliche Beur-teilung GmbH-Gesellschafter und die Abgabe zur Künstlersozialversicherung.Für die Teilnahme an einem Webinar der IKK classic sind keine komplizierten Downloads

Kostenlose Webinare im Frühjahr

Aktuelle Informationen sind insbesondere für Betriebsinhaber und Führungskräfte unverzicht-bar. Im hektischen Berufsalltag fehlt jedoch oft die Zeit, um sich schnell und unkompliziert auf den neuesten Stand der Dinge zu bringen. Deshalb bietet die IKK classic regelmäßige kostenfreie, kompakte Online-Seminare an. Beschäftigung von Studenten und Prakti-kanten: 26. April 2018, 15:00 – 16:30 UhrDas Online-Seminar richtet sich vor allem an Interessenten, die eine grundlegende Ein-führung in das Versicherungs- und Beitrags-recht von Werkstudenten und Praktikanten wünschen. Das Online-Seminar umfasst u. a. die Themen Versicherungs- und Beitrags-

oder Installationen erforderlich. Benötigt wird nur ein PC oder ein Tablet-Computer mit Internetverbindung und Lautsprecher- bzw. Kopfhöreranschluss. Die Teilnehmer können während des Seminars Fragen im Online-Chat stellen. Im Anschluss an das Seminar werden die Fragen beantwortet.Weitere Informationen zu Inhalten und Anmeldung gibt es unter www.ikk-classic.de/seminare. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmer ihre Zugangsdaten und alle weite-ren Informationen zum Ablauf per E-Mail.

kassen, Rentenversicherung oder berufs- ständischen Versorgungseinrichtungen) ver-sandt. Seit Januar 2018 wird das Verfahren schrittweise digitalisiert.

Ab dem 1. Januar 2018 können Arbeitgeber die A1-Bescheinigung elektronisch beantragen. Dafür ist ein systemgeprüftes Entgeltabrech-nungsprogramm oder eine systemuntersuchte Ausfüllhilfe nötig. Das Antragsverfahren in Papierform ist weiterhin zulässig. Ab dem 1. Juli 2018 erfolgen die Rückmeldungen der zustän-digen Stellen in digitaler Form, wenn auch der

Digitalisierung der A1-Bescheinigung

Entsenden Firmen einen ihrer Arbeitnehmer vorübergehend ins Ausland, gilt die A1-Beschei-nigung im EU-Ausland und anderen Ab- kommensstaaten als Nachweis darüber, dass für den Arbeitnehmer in Deutschland ein Sozial-versicherungsschutz besteht. Der Arbeitnehmer muss sich dann nicht bei der Sozialversicherung des ausländischen Staates anmelden.Bisher wurden A1-Bescheinigungen von den Arbeitgebern in Papierform angefordert und ebenso von den zuständigen Stellen (Kranken-

Antrag elektronisch gestellt worden ist. Von den Entgeltabrechnungsprogrammen werden die Daten in ein druckbares PDF-Dokument umge-wandelt. Das Antragsverfahren und die Rück-meldung in Papierform sind weiter möglich. Ab dem 1. Januar 2019 ist das elektronische Ver- fahren dann verpflichtend von allen Beteiligten anzuwenden. A1-Bescheiningung sind dann grundsätzlich elektronisch zu beantragen.

Bei Fragen wenden Sie sich an die kostenfreie Firmenkundenhotline der IKK classic unter 0800 045 5400.

Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland

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DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2018 Versorgungswerk

Risiko Cyber-Kriminalitätbis zu 50 Milliarden Euro. Jedes dritte Unter-nehmen schätzt inzwischen die Bedrohung durch Cyber-Attacken als bedeutsam ein – mit steigender Eintrittswahrscheinlichkeit.Die SIGNAL IDUNA trägt diesem Umstand Rechnung und bringt jetzt den digitalen Schutzschild für Gewerbekunden auf den Markt. Er umfasst drei Verteidigungslinien: Vorkehrungen zur IT-Sicherheit, Präventions- maßnahmen sowie einen leistungsstarken Cyber-Versicherungsschutz. Dieser ist gedacht für Betriebe mit einem Umsatz von bis zu 1,5 Millionen Euro. Versichert sind Ver- mögensschäden aufgrund einer Informati-onssicherheitsverletzung wie Datendiebstahl, -manipulation oder Cyberspionage. Die Ver- sicherungssummen liegen zwischen 50.000 und 250.000 Euro.

Stellt ein Betrieb Auffälligkeiten in seiner IT oder auf seiner Webseite fest, kann er sich an eine 24-Stunden-Hotline wenden, die erste Hilfe im Cyber-Schadenfall bietet. Die Spezia-

Der digitale Schutzschild

Moderne Datenverarbeitung ist auch in Handwerksunternehmen nicht mehr weg- zudenken. Der neue digitale Schutzschild der SIGNAL IDUNA schließt eine gefährliche Deckungslücke bei Cyber-Attacken.

Mittlerweile haben viele Handwerksbetriebe die Digitalisierung fest in ihrer Geschäfts-strategie verankert. Damit machen sie sich greifbarer gegenüber Cyber-Kriminalität, bei-spielsweise Datendiebstahl oder Datenverlust sowie Sabotage. In Deutschland ist bislang jedes zweite Unternehmen bereits Opfer von Cyber-Kriminalität geworden. Die geschätzten wirtschaftlichen Schäden belaufen sich auf

listen dort helfen entweder direkt am Telefon, um Schäden zu beseitigen, zu vermeiden oder zu mindern. Ist eine „ambulante“ Hilfe nicht möglich, helfen weitere Dienstleister oder Forensiker bei Bedarf vor Ort. Des Weiteren arbeitet die SIGNAL IDUNA mit der Perseus Technologie GmbH, Berlin, zusammen. Neben der Schadenhilfe bietet Perseus mit ihrem Cyber Security Club (CSC) Firmeninhabern und deren Mitarbeitern Unterstützung und Fort- bildung, um selbst zur Cyber-Sicherheit bei- tragen zu können.

Neugierig? Sprechen Sie für weiterführende Informationen einfach mit Ihrem persönlichen SIGNAL IDUNA Berater oder direkt mit:

Rene UhligHauptstr. 52, 01589 RiesaTelefon: 0 35 25/73 39 63Fax: 0 35 25/5 29 00 94E-Mail: [email protected]

Kein Zusammenhang zwischen Ausbildungsvergütung und Ausbildungsabbruch

ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke zur aktuellen Diskussion um Ausbildungsabbrüche und einen Mindestlohn in der Ausbildung:

nehmende Vertragslösungsquote ist auch auf die steigende Zahl von geflüchteten Aus-zubildenden zurückzuführen. Sprachdefizite und unzureichende Kenntnisse in Rechnen, Schreiben und Lesen führen zu Problemen, vor allem in der Berufsschule und damit leider auch zu Ausbildungsabbrüchen. Die Ausbildungsvergütung ist selten der Grund für den Abbruch einer Ausbildung. Schornsteinfeger-Azubis verdienen zum Beispiel deutlich weniger als der Schnitt und haben dennoch eine unterdurchschnittliche Vertragslösungsquote. Auszubildende in Maurerbetrieben hingegen verdienen deut-lich mehr als der Schnitt, ihre Vertragslösungs-quote hingegen ist überdurchschnittlich. Wir dürfen auch nicht die Themen Aus- bildungsvergütung und Lohn in einen Topf werfen. Die Ausbildungsvergütung ist kein Lohn oder Gehalt, sondern ein Zuschuss zum Lebensunterhalt. Dazu kommen dann noch das Kindergeld und weitere soziale Förde-rungen. Azubis sind keine voll einsatzfähigen Arbeitskräfte, sondern lernen noch. Die Höhe

„Wir im Handwerk wollen Fachkräfte qualifi-zieren und an uns binden. Insofern bedauern wir, wenn Auszubildende vorzeitig ihre Lehre abbrechen. Und wir analysieren die Ursachen. Dabei stellen wir fest: Vorzeitiges Beenden von Ausbildungsverträgen hat sehr unterschied-liche Ursachen. Ein Großteil hat die Ausbildung nicht wirklich abgebrochen, sondern nur den Vertrag gelöst und setzt die Ausbildung in einem anderen Betrieb fort. Ein Wechsel ist umso leichter, je größer das Ausbildungs- angebot ist.

Die Aussteigerzahlen müssen aber auch im Verhältnis zu anderen Bildungsbereichen gesehen werden. Im Vergleich zum akade-mischen Bereich sind die Ausbildungsab-brüche im Handwerk deutlich geringer. Mit ausbildungsbegleitenden Hilfen und der As-sistierten Ausbildung stehen Auszubilden-den zudem Unterstützungsinstrumente bei fachlichen und persönlichen Schwierigkeiten zur Auswahl, die noch bekannter gemacht werden müssen. Die in jüngster Zeit zu-

der Ausbildungsvergütungen orientiert sich an der Leistungsfähigkeit der ausbildenden Betriebe und den steigenden Einsatzmöglich-keiten der Auszubildenden.

Hinzu kommt, dass es regionale wie auch branchenbezogene Unterschiede bei den Auszubildenden-Entgelten gibt. Je nach Region und Branche können die Ausbil-dungsvergütungen deutlich variieren. Eine generelle starre Untergrenze für Ausbildungs-vergütungen würde dieser Vielfalt und den regionalen wie branchenüblichen Besonder-heiten in keiner Weise gerecht. Deswegen kann nur ein branchenspezifischer Ansatz eine Lösung sein. Darüber sollten aber die Sozialpartner entscheiden und nicht die Bun-desregierung. Wir wollen auf keinen Fall, dass die Tarifautonomie ausgehebelt wird. Um Auszubildende besser zu unterstützen, wäre das Azubi-Ticket eine Möglichkeit. Schließlich bekommt auch ein Student während seiner Ausbildung Vergünstigungen, wie das Seme-sterticket.“ (ZDH)

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Handwerkskammer DresdenAm Lagerplatz 8 | 01099 DresdenTelefon: 0351 4640-30 | Fax: 0351 4719188E-Mail: [email protected] | www.hwk-dresden.deAn

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Bildung – maßgeschneidert

Informationen: Bildungszentrum Hand-werk, Am Lagerplatz 8, 01099 Dresden;Tel. 0351 8087-50; [email protected]

VorbereitungskurseMeister

Bau-/Holz-/Farb-/ZahntechnikGeprüfter Fertigungsplaner im Tischler--handwerk, Mo – Fr 7.5.18 – 3.7.18 Zahntechnische Abrechnung – Expert -Seminar, 9.5.18Zahntechnische Abrechnung – Extreme-Work-out, 27.6.18Schnittgestaltung am PC, Fr/Sa 25.5.18 –-15.6.18 Fachwirt für Gebäudemanagement-(HWK, Fr/Sa 1.6.18 – 15.12.18Airbrush – Portraitkurs Farbe, 18.9.18 –-21.9.18Airbrush – Portraitkurs Schwarz-Weiß ,-1.10.18 – 2.10.18

Elektro-/Informations-/GebäudetechnikWLAN in Gebäuden – Techniken, Aufbau-und Konfiguration, 2.5.18 – 3.5.18Blitzschutzanlagen – Akt. Normenstand-für das Elektrohandwerk, 3.5.18 – 4.5.18Wasserhaushaltsgesetz – Sachkunde für-Fachbetriebe, 3.5.18 – 4.5.18Technische Regeln Flüssiggas (TRF 2012)-7.5.18 – 8.5.18Hydraulischer Abgleich, 9.5.18-VDE-Vorschriften – Elektro aktuell, 9.5.18-IT 2/00 – Betriebliche Nutzung von Soft--ware, Datensicherung/Datenrettung Mo – Fr 14.5.18 – 18.5.18Qualifikationsnachweis für Probenehmer-lt. Trinkwasserverordnung, 2.6.18Energetische Bilanzierung von Gebäuden-nach DIN V 18599, 4.6.18 – 5.6.18

UnternehmensführungDas kleine Controlling ABC, 4.5.18 – 5.5.18-Knigge im Beruf für Azubis 18.5.18-Buchhaltung kompakt für KMU – Grund--lagen und Crashkurs, Di/Do 15.5.18 – 7.6.18Betrieblicher Datenschutzbeauftragter –-Fachkundeseminar, 7.6.18 – 8.6.18Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt-(HwO), Di/Mi/Sa 25.9.18 – 8.2.20Geprüfter Betriebswirt nach der HwO,-Mo – Fr 5.11.18 – 30.4.19

SchweisstechnikEindringprüfung Stufe 1 + 2, Mo – Fr-14.5.18 – 18.5.18Vorbereitung auf die Schweißerprüfung-nach DIN EN 287, DIN EN ISO 9606 im E-,Gas, MAG-, MIG- und WIG-Schweißen –Einstieg jederzeit möglich

Ausbildung der Ausbilder Teil IV: Mo – Fr 14.5.18 –1.6.18; Mo/Mi 4.6.18 – 5.9.18; Fr/Sa 7.9.18 – 1.12.18

Betriebswirtschaft Teil III: Mo/Mi 14.5.18 –27.3.19;Mo – Fr 6.8.18 –9.10.18.; Fr/Sa 10.8.18 – 27.4.19

Dachdecker Teil II: Mo – Fr 3.9.18 –18.1.19; Fr/Sa 11.1.19 – 8.2.20

Damen- und Herrenmaßschneider Teile II/I:Fr/Sa 14.6.19 – 17.10.20

Elektrotechniker Teile II/I: Mo – Fr 6.8.18 –21.3.19; Fr/Sa 29.11.19– 23.10.21

Fahrzeuglackierer Teile II/I: Fr/Sa: 2.11.18 –28.2.20; Mo – Fr 25.2.19 – 12.7.19

Feinwerkmech. Teile II/I: Fr/Sa 19.10.18 – 8.2.20

Gerüstbauer Teile II/I: Mo – Fr 15.10.18 –22.3.19; Fr/Sa 9.11.18 – 29.2.20

Gold- und Silberschm. II: Fr/Sa 15.2.19 – 27.9.19

Informationstechniker Teile II/I: auf Anfrage

Installateur- und Heizungsbauer II/I: Fr/Sa15.6.18 – 7.2.20; Mo – Fr 11.3.19 – 9.9.19

Kosmetiker Teile II/I: Mo/Sa 4.2.19 – 28.3.20

Landmaschinenmechaniker Teil II/I:Fr/Sa 21.9.18 – 20.5.19

Maler/Lackierer Teile II/I: Mo – Fr 17.9.18 –7.6.19; Mo/Sa 14.1.19 – 19.12.20

Maurer und Betonbauer Teile II/I: Mo – Fr22.10.18 – 22.3.19; Fr/Sa 8.2.19 – 27.6.20

Metallbauer Teil II: Mo – Fr 17.9.18 – 23.1.19;Fr/Sa 19.10.18 – 4.1.20

Ofenbauer II/I: Fr/Sa 1.2.19 – 30.5.20; Mo-Fr 4.2. – 12.7.19

Raumausstatter Teil II/I: Mo – Fr 4.3.19– 5.7.19

Schilder- und Lichtreklamehersteller Teile II/I:Fr/Sa 24.8.18 – 12.10.19

Tischler Teile II/I: Mo – Fr 5.11.18 – 26.4.19;Mi/Sa 8.1.20 – 15.5.21

Uhrmacher Teile II/I: Mo – Sa 18.2.19 – 10.2.20

Zahntechniker: Teil II – TZ: Fr/Sa 17.8.18 – 6.7.19; Teile II/I – VZ: Di – Sa 15.8.18 – 6.7.19

Zimmerer Teile II/I: Mo – Fr 11.9.18 – 6.6.19

Handwerkskammer-Vollversammlungfordert Pakt zur dualen AusbildungDringender Handlungsbedarf – Deutliche Stärkung nötig

Mit sieben klaren Forderungen setztsich die Vollversammlung der Hand-werkskammer Dresden gegenüber derLandespolitik für eine Stärkung derdualen Ausbildung ein. Hintergrund istdas von der Staatsregierung beschlos-sene Handlungsprogramm zur Lehrer-verbeamtung über 1,7 Milliarden Euro.„Das kann jedoch allenfalls ein ersterSchritt sein“, so Jörg Dittrich, Präsidentder Handwerkskammer Dresden. „Einedeutliche Stärkung der Oberschulenund der dualen Ausbildung, der es drin-gend bedarf, ist auf Landesebene bishernicht in Sicht.“

Der von der Vollversammlung inihrer Sitzung am 22. März geforderte

„Pakt zur Stärkung der dualen Ausbil-dung“ reicht von der wirksamen Stär-kung der Oberschulen über Sicherungeiner flächendeckenden Berufsorientie-rung in Sachsen bis hin zur Etablierungder dualen Ausbildung mit Abitur.

„Mit Blick auf die gerade von Minis-terpräsident Michael Kretschmer gezo-gene Bilanz über die ersten 100 Tageseiner Amtszeit ist es uns wichtig, auf-zuzeigen, wo weitere große Baustellenim Bildungssystem liegen, die drin-gend von der Regierung angegangenwerden müssen“, so Dittrich. „Das ost-sächsische Handwerk steht bereit,mit der Politik dazu in den vertieftenDialog zu treten.“

Foto: André Wirsig

Tipps zum neuen DatenschutzAb 25. Mai gilt die neue europäischeDatenschutzgrundverordnung. Sie ent-hält einige Neuerungen, aus denenauch Handwerksbetriebe Konsequen-zen ziehen müssen. Wir klären diewichtigsten Fragen.

Welche Firmen sind betroffen?Jedes Unternehmen, das personenbe-zogene Daten verarbeitet, ist betrof-fen und verpflichtet die neue EU-Da-tenschutzgrundverordnung einzuhal-ten. Dabei ist es uner-heblich wie vieleMitarbeiter ein Betriebhat oder wie viel Umsatzer macht.Reicht eine sehr gute IT-Sicherheit nicht aus, umden neuen Anforderun-gen zu genügen?Nein, denn Datenschutzist nicht gleichzusetzenmit IT-Sicherheit. Datenschutz ist in ers-ter Linie eine juristische und organisato-rische Herausforderung. Die Einhaltungder Datenschutzrichtlinien benötigtklare Antworten auf eine Frage wie: Werdarf welche Daten für welche Zweckeverwenden?Wann braucht ein Handwerksbetriebeinen Datenschutzbeauftragten?Unternehmen haben einen Daten-schutzbeauftragten zu ernennen,wenn bei ihnen mindestens zehn Per-sonen angestellt sind, die ständig mitder automatisierten Verarbeitung per-sonenbezogener Daten zu tun haben,also Kundendaten an ihren Rechnernnutzen.Darüber hinaus sind Unternehmenauch unterhalb dieser Schwelle zur Be-stellung eines Datenschutzbeauftrag-ten verpflichtet. Etwa dann, wenn siesensible Daten, z. B. Gesundheitsdaten,nutzen. Die Anforderungen von derVerarbeitung von Gesundheitsdatenvon Kunden sind höher als bei anderenHandwerksbetrieben. Dies betrifftetwa Augenoptiker, Hörgeräteakusti-ker, Orthopädieschuhmacher undZahntechniker.

Wer kann Datenschutzbeauftragterwerden?Datenschutzbeauftragte müssen zweiVoraussetzungen erfüllen. Sie müssendie Fachkunde besitzen, also eine ent-sprechende Schulung absolviert ha-ben, und sie dürfen durch die Aus-übung ihrer Aufgaben keinen Interes-senkonflikten unterliegen. Letzteresheißt, dass Datenschutzbeauftragtebeispielsweise nicht Mitglieder der Ge-schäftsführung, Leiter der EDV- oder

der Personalabteilungeines Betriebes seinkönnen. Firmen könnenauch externe Dienstleis-ter mit dem Daten-schutz beauftragen.Welche Aufgaben hatein Datenschutzbeauf-tragter?Er unterrichtet und berätsowohl die Geschäfts-

führung als auch die Mitarbeiter in allenBelangen des Datenschutzes. Er über-wacht die Einhaltung der Datenschutz-vorschriften, sensibilisiert und schult dieMitarbeiter. Aber Achtung: Die Ge-schäftsführung bleibt trotz der Ernen-nung eines Datenschutzbeauftragtenfür das rechtmäßige Handeln im Be-trieb verantwortlich.Welche Strafen drohen?Aufsichtsbehörden können Bußgeldervon bis zu vier Prozent des weltweitenJahresumsatzes eines Unternehmensverhängen.

Seminare zum DatenschutzMitarbeiterdatenschutz im Betrieb■- 23.4. in Großenhain- 29.5.2018 in BautzenBetrieblicher Datenschutzbeauf-■tragter- 26.4 – 27.4. in Dresden- 7.6. – 8.6 in Bautzen- 14.6. – 15.6. in DresdenDatenschutzbeauftragter – das Jah-■

resupdate zur Kenntnisauffrischung- 21.6. in Dresden- 20.9. in Dresden

Kontakt: Kerstin Hinderer, Tel. 03518087-520, E-Mail: [email protected]

Foto: Fotolia.com/vege

Für diesen Moment geben wir allesWelcher Moment im Job ist ganz be-sonders in Erinnerung geblieben? Wel-che Glücksmomente erleben Hand-werker in ihrem Alltag? Und warum istein handwerklicher Beruf so erfüllend?Diese Fragen stehen im Zentrum einerdeutschlandweiten PR-Aktion zum Tagdes Handwerks. Initiiert von der Image-kampagne des Handwerks werden Be-triebe gesucht, die mit ihrer Geschichtedas diesjährige Motto „Für diesen Mo-ment geben wir alles“ zum Leben erwe-cken – z. B. mit besonderen Produkten,ungewöhnlichen Unternehmenserfol-

gen, Erfolgen in der Ausbildung oderemotionalen Momenten beim sozialenEngagement oder im Ehrenamt.

Alle Teilnehmer werden mit ihrerGeschichte in der Woche vor dem Tagdes Handwerks – ab 10. September – inder „Galerie der Handwerksmomente“auf www.handwerk.de veröffentlicht.Zudem sind eine Sonderbeilage in derBild am Sonntag und eine Video-Aktion geplant.Kontakt: Carolin Schneider, Tel. 03514640-406, E-Mail: [email protected]

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Handwerkskammer DresdenAm Lagerplatz 8 | 01099 DresdenTelefon: 0351 4640-30 | Fax: 0351 4719188E-Mail: [email protected] | www.hwk-dresden.deAn

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Bildung – maßgeschneidert

Informationen: Bildungszentrum Hand-werk, Am Lagerplatz 8, 01099 Dresden;Tel. 0351 8087-50; [email protected]

VorbereitungskurseMeister

Bau-/Holz-/Farb-/ZahntechnikGeprüfter Fertigungsplaner im Tischler--handwerk, Mo – Fr 7.5.18 – 3.7.18 Zahntechnische Abrechnung – Expert -Seminar, 9.5.18Zahntechnische Abrechnung – Extreme-Work-out, 27.6.18Schnittgestaltung am PC, Fr/Sa 25.5.18 –-15.6.18 Fachwirt für Gebäudemanagement-(HWK, Fr/Sa 1.6.18 – 15.12.18Airbrush – Portraitkurs Farbe, 18.9.18 –-21.9.18Airbrush – Portraitkurs Schwarz-Weiß ,-1.10.18 – 2.10.18

Elektro-/Informations-/GebäudetechnikWLAN in Gebäuden – Techniken, Aufbau-und Konfiguration, 2.5.18 – 3.5.18Blitzschutzanlagen – Akt. Normenstand-für das Elektrohandwerk, 3.5.18 – 4.5.18Wasserhaushaltsgesetz – Sachkunde für-Fachbetriebe, 3.5.18 – 4.5.18Technische Regeln Flüssiggas (TRF 2012)-7.5.18 – 8.5.18Hydraulischer Abgleich, 9.5.18-VDE-Vorschriften – Elektro aktuell, 9.5.18-IT 2/00 – Betriebliche Nutzung von Soft--ware, Datensicherung/Datenrettung Mo – Fr 14.5.18 – 18.5.18Qualifikationsnachweis für Probenehmer-lt. Trinkwasserverordnung, 2.6.18Energetische Bilanzierung von Gebäuden-nach DIN V 18599, 4.6.18 – 5.6.18

UnternehmensführungDas kleine Controlling ABC, 4.5.18 – 5.5.18-Knigge im Beruf für Azubis 18.5.18-Buchhaltung kompakt für KMU – Grund--lagen und Crashkurs, Di/Do 15.5.18 – 7.6.18Betrieblicher Datenschutzbeauftragter –-Fachkundeseminar, 7.6.18 – 8.6.18Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt-(HwO), Di/Mi/Sa 25.9.18 – 8.2.20Geprüfter Betriebswirt nach der HwO,-Mo – Fr 5.11.18 – 30.4.19

SchweisstechnikEindringprüfung Stufe 1 + 2, Mo – Fr-14.5.18 – 18.5.18Vorbereitung auf die Schweißerprüfung-nach DIN EN 287, DIN EN ISO 9606 im E-,Gas, MAG-, MIG- und WIG-Schweißen –Einstieg jederzeit möglich

Ausbildung der Ausbilder Teil IV: Mo – Fr 14.5.18 –1.6.18; Mo/Mi 4.6.18 – 5.9.18; Fr/Sa 7.9.18 – 1.12.18

Betriebswirtschaft Teil III: Mo/Mi 14.5.18 –27.3.19;Mo – Fr 6.8.18 –9.10.18.; Fr/Sa 10.8.18 – 27.4.19

Dachdecker Teil II: Mo – Fr 3.9.18 –18.1.19; Fr/Sa 11.1.19 – 8.2.20

Damen- und Herrenmaßschneider Teile II/I:Fr/Sa 14.6.19 – 17.10.20

Elektrotechniker Teile II/I: Mo – Fr 6.8.18 –21.3.19; Fr/Sa 29.11.19– 23.10.21

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Feinwerkmech. Teile II/I: Fr/Sa 19.10.18 – 8.2.20

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Informationstechniker Teile II/I: auf Anfrage

Installateur- und Heizungsbauer II/I: Fr/Sa15.6.18 – 7.2.20; Mo – Fr 11.3.19 – 9.9.19

Kosmetiker Teile II/I: Mo/Sa 4.2.19 – 28.3.20

Landmaschinenmechaniker Teil II/I:Fr/Sa 21.9.18 – 20.5.19

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Maurer und Betonbauer Teile II/I: Mo – Fr22.10.18 – 22.3.19; Fr/Sa 8.2.19 – 27.6.20

Metallbauer Teil II: Mo – Fr 17.9.18 – 23.1.19;Fr/Sa 19.10.18 – 4.1.20

Ofenbauer II/I: Fr/Sa 1.2.19 – 30.5.20; Mo-Fr 4.2. – 12.7.19

Raumausstatter Teil II/I: Mo – Fr 4.3.19– 5.7.19

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Tischler Teile II/I: Mo – Fr 5.11.18 – 26.4.19;Mi/Sa 8.1.20 – 15.5.21

Uhrmacher Teile II/I: Mo – Sa 18.2.19 – 10.2.20

Zahntechniker: Teil II – TZ: Fr/Sa 17.8.18 – 6.7.19; Teile II/I – VZ: Di – Sa 15.8.18 – 6.7.19

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Handwerkskammer-Vollversammlungfordert Pakt zur dualen AusbildungDringender Handlungsbedarf – Deutliche Stärkung nötig

Mit sieben klaren Forderungen setztsich die Vollversammlung der Hand-werkskammer Dresden gegenüber derLandespolitik für eine Stärkung derdualen Ausbildung ein. Hintergrund istdas von der Staatsregierung beschlos-sene Handlungsprogramm zur Lehrer-verbeamtung über 1,7 Milliarden Euro.„Das kann jedoch allenfalls ein ersterSchritt sein“, so Jörg Dittrich, Präsidentder Handwerkskammer Dresden. „Einedeutliche Stärkung der Oberschulenund der dualen Ausbildung, der es drin-gend bedarf, ist auf Landesebene bishernicht in Sicht.“

Der von der Vollversammlung inihrer Sitzung am 22. März geforderte

„Pakt zur Stärkung der dualen Ausbil-dung“ reicht von der wirksamen Stär-kung der Oberschulen über Sicherungeiner flächendeckenden Berufsorientie-rung in Sachsen bis hin zur Etablierungder dualen Ausbildung mit Abitur.

„Mit Blick auf die gerade von Minis-terpräsident Michael Kretschmer gezo-gene Bilanz über die ersten 100 Tageseiner Amtszeit ist es uns wichtig, auf-zuzeigen, wo weitere große Baustellenim Bildungssystem liegen, die drin-gend von der Regierung angegangenwerden müssen“, so Dittrich. „Das ost-sächsische Handwerk steht bereit,mit der Politik dazu in den vertieftenDialog zu treten.“

Foto: André Wirsig

Tipps zum neuen DatenschutzAb 25. Mai gilt die neue europäischeDatenschutzgrundverordnung. Sie ent-hält einige Neuerungen, aus denenauch Handwerksbetriebe Konsequen-zen ziehen müssen. Wir klären diewichtigsten Fragen.

Welche Firmen sind betroffen?Jedes Unternehmen, das personenbe-zogene Daten verarbeitet, ist betrof-fen und verpflichtet die neue EU-Da-tenschutzgrundverordnung einzuhal-ten. Dabei ist es uner-heblich wie vieleMitarbeiter ein Betriebhat oder wie viel Umsatzer macht.Reicht eine sehr gute IT-Sicherheit nicht aus, umden neuen Anforderun-gen zu genügen?Nein, denn Datenschutzist nicht gleichzusetzenmit IT-Sicherheit. Datenschutz ist in ers-ter Linie eine juristische und organisato-rische Herausforderung. Die Einhaltungder Datenschutzrichtlinien benötigtklare Antworten auf eine Frage wie: Werdarf welche Daten für welche Zweckeverwenden?Wann braucht ein Handwerksbetriebeinen Datenschutzbeauftragten?Unternehmen haben einen Daten-schutzbeauftragten zu ernennen,wenn bei ihnen mindestens zehn Per-sonen angestellt sind, die ständig mitder automatisierten Verarbeitung per-sonenbezogener Daten zu tun haben,also Kundendaten an ihren Rechnernnutzen.Darüber hinaus sind Unternehmenauch unterhalb dieser Schwelle zur Be-stellung eines Datenschutzbeauftrag-ten verpflichtet. Etwa dann, wenn siesensible Daten, z. B. Gesundheitsdaten,nutzen. Die Anforderungen von derVerarbeitung von Gesundheitsdatenvon Kunden sind höher als bei anderenHandwerksbetrieben. Dies betrifftetwa Augenoptiker, Hörgeräteakusti-ker, Orthopädieschuhmacher undZahntechniker.

Wer kann Datenschutzbeauftragterwerden?Datenschutzbeauftragte müssen zweiVoraussetzungen erfüllen. Sie müssendie Fachkunde besitzen, also eine ent-sprechende Schulung absolviert ha-ben, und sie dürfen durch die Aus-übung ihrer Aufgaben keinen Interes-senkonflikten unterliegen. Letzteresheißt, dass Datenschutzbeauftragtebeispielsweise nicht Mitglieder der Ge-schäftsführung, Leiter der EDV- oder

der Personalabteilungeines Betriebes seinkönnen. Firmen könnenauch externe Dienstleis-ter mit dem Daten-schutz beauftragen.Welche Aufgaben hatein Datenschutzbeauf-tragter?Er unterrichtet und berätsowohl die Geschäfts-

führung als auch die Mitarbeiter in allenBelangen des Datenschutzes. Er über-wacht die Einhaltung der Datenschutz-vorschriften, sensibilisiert und schult dieMitarbeiter. Aber Achtung: Die Ge-schäftsführung bleibt trotz der Ernen-nung eines Datenschutzbeauftragtenfür das rechtmäßige Handeln im Be-trieb verantwortlich.Welche Strafen drohen?Aufsichtsbehörden können Bußgeldervon bis zu vier Prozent des weltweitenJahresumsatzes eines Unternehmensverhängen.

Seminare zum DatenschutzMitarbeiterdatenschutz im Betrieb■- 23.4. in Großenhain- 29.5.2018 in BautzenBetrieblicher Datenschutzbeauf-■tragter- 26.4 – 27.4. in Dresden- 7.6. – 8.6 in Bautzen- 14.6. – 15.6. in DresdenDatenschutzbeauftragter – das Jah-■

resupdate zur Kenntnisauffrischung- 21.6. in Dresden- 20.9. in Dresden

Kontakt: Kerstin Hinderer, Tel. 03518087-520, E-Mail: [email protected]

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Für diesen Moment geben wir allesWelcher Moment im Job ist ganz be-sonders in Erinnerung geblieben? Wel-che Glücksmomente erleben Hand-werker in ihrem Alltag? Und warum istein handwerklicher Beruf so erfüllend?Diese Fragen stehen im Zentrum einerdeutschlandweiten PR-Aktion zum Tagdes Handwerks. Initiiert von der Image-kampagne des Handwerks werden Be-triebe gesucht, die mit ihrer Geschichtedas diesjährige Motto „Für diesen Mo-ment geben wir alles“ zum Leben erwe-cken – z. B. mit besonderen Produkten,ungewöhnlichen Unternehmenserfol-

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Gittersee/Coschütz.: Manfred Berndt: Tel.: 0177/4 03 41 70, Mail: [email protected]

Chiffre-Nr.: 65 – 29/01

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DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2018 Projekt

Neue Wege und Partner für das Handwerk in der Elberegion Meißen

ter über 100 Bewerbungen aus den neuen Bundesländern durchgesetzt, um für die Region neue Impulse zu setzen.Impulse und Innovationen bedarf es ge-rade für das Handwerk, da die Digitalisie-rung, Nachfolgeregelung oder der bekannte Fachkräftemangel gerade in den ländlichen Regionen ihre Spuren zeigen. Hier sollen

neue Strukturen und Weiterbildungsformate, Kooperationen und branchenübergreifende Netzwerke aus Handwerkern und Hand-werksbetrieben unterstützen.Für das aktuelle WIR!-Bündnis aus Kreis-handwerkerschaft Region Meißen, Kreatives Sachsen, SMILE Gründerinitiative der Univer-sität Leipzig, Qualifizierungszentrum Riesa,

Am 1. April 2018 startete das Projekt „Das Handwerk als Innovationsmotor in der Elbe- region Meißen”. Das Projekt wird im Rahmen des neuen Bundesprogramms „WIR! – Wandel durch Innovation in der Region” gefördert. Handwerk und Kreativwirtschaft gehen für das Pilotprojekt erstmals als Bünd-nis Hand in Hand, um sowohl die Attraktivität für junge Fachkräfte zu erhöhen als auch den Weg für Innovationen im Handwerk zu ebnen. Insbesondere die Kreativwirtschaft bietet als Vorreiter und Trendsetter großes Potenzial im wirtschaftlichen Wandel. Neben der Gründung einer Innovationsakademie des Handwerks sollen daher die Kooperationen zwischen dem Handwerk und der Kreativ-wirtschaft angebahnt und gefestigt werden.Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit dem neuen Programm „WIR! – Wandel durch Innovation in der Region” strukturschwache Regionen in Ostdeutschland und unterstützt diese so, den Strukturwandel zu meistern.Die Idee zum Projekt „Das Handwerk als Innovationsmotor in der Elberegion Meißen” hatte sich neben 31 weiteren Projekten un-

Staatliche Studienakademie Riesa und die Leipziger CONOSCOPE GmbH eröffnet sich mit der Förderung die Chance, das Konzept für mehr Innovationen im Handwerk bis Oktober weiterzuentwickeln. Wenn dieses Ende des Jahres vor einer Jury überzeugt, kann es mit finanzieller Unterstützung des Bundes umgesetzt werden.

Hintergrund

Aktuell sind 3.744 Handwerksbetriebe mit ca. 22.000 Beschäftigten im Landkreis Meißen ansässig (Stand 31. Dezember 2017). Schwer-punkte bilden die Gruppen Metall/Elektro, ge-folgt von Bau/Ausbau. Zu einer der zentralen Herausforderungen im Handwerk der Region zählt die Nutzung bestehender Innovations-potenziale sowohl aus technischer Perspektive (Digitalisierung) als auch aus gesellschaftlicher Sicht (Individualisierung).

Handwerker in der Altersgruppe ab 50 Jahren stehen vor der Herausforderung, sich auf diese Veränderungen einzustellen. Junge Handwerker hingegen sehen sich, gerade auch in der Ausbildung, mit traditionellen Strukturen konfrontiert, die eine Nutzung neuer Technologien und Arbeitsformen in den meisten Bereichen des Berufslebens fordern.

Am 31. Mai 2018 lädt das WIR!-Bündnis zur Innovationskonferenz in die Berufs- akademie Sachsen – Staatliche Studien- akademie Riesa herzlich ein. Die Konfe-renz ist kostenfrei und findet zwischen 10:00 – 14:00 Uhr vor Ort statt.

Anmeldungen und nähere Informationen:

Stephan FranckWiss. Mitarbeiter/Projektmanagement

Hauptstraße 5201589 RiesaTelefon: 0 35 25/73 39 63Email: [email protected]

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