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I Dienstcharta Dienststelle für Kindergärten www.gemeinde.bozen.it/sdikg

Dienstcharta Dienststelle für Kindergärten

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DienstchartaDienststelle für Kindergärtenwww.gemeinde.bozen.it/sdikg

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DienstchartaDienststelle für Kindergärten

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1. AUFBAU DER DIENSTCHARTA

2. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

3. DER DIENST3.1 Mission und Qualitätspolitik

Mission BenutzerQualitätspolitik

3.2 Verweis auf gesetzliche Bestimmungen3.3 Die Organisationsstruktur

Organigramm Aufgaben und Verantwortungsbereiche

3.4 Modalitäten für die Inanspruchnahme des Dienstes Aufnahmekriterien Aufnahmeverfahren Einschreibung Festlegung, Zahlung und gesonderte Berechnung der BesuchsgebührenAusspeisungsdienstGrundlegende Informationen über die Kindergärten

4. QUALITÄTSMASSSTÄBE UND IHRE ÜBERPRÜFUNG

5. KOMMUNIKATION, SCHUTZMECHANISMEN UND GARANTIEN FÜR DIE KORREKTE ANWENDUNG DER DIENSTCHARTA 5.1 Auskünfte erteilen und zuhören 5.2 Die Bewertung des Dienstes durch die Bürger 5.3 Entgegennahme von Beschwerden5.4 Antrag auf Neuüberprüfung des Gesuches5.5 Schadenersatz5.6 Ansprechpartner

6. DIE UMFRAGE ÜBER DIE ZUFRIEDENHEIT DER FAMILIEN 6.1 Die allgemeine Zufriedenheit6.2 Beschreibung der Dienstnutzer6.3 Innenräume6.4 Kindergartenausspeisung6.5 Grünflächen der Struktur6.6 Kommunikation

TrAduZIOnE:

COn LA COLLABOrAZIOnE dI:

GrAFICA:

STAMpA:

prIMA EdIZIOnE:

rEALIZZATO A CurA dI:

COOrdInAMEnTO prOGETTO:

ErSTELLT VOn:dienststelle für KindergärtenGemeinde BozenMatteo FaiferHugo di BlasiEvi Alessandrini

prOJEKTKOOrdInIErunG:Cristina pierotti Qualität der dienste

LAYOuT:dOC.bz

1. AuSGABE: 20032. AuSGABE: 20043. AuSGABE: 20054. AuSGABE: 20065. AuSGABE: 20076. AuSGABE: 20087. AuSGABE: 20098. AuSGABE: 20109. AuSGABE: 2011

das Titelbild wurde von einem Kindergartenkind gezeichnet.die verschiedenen Farben entsprechen jeweils einem Kapitel.

Stadt Bozen – Sieger 2008

Lobende Erwähnung – Stadt Bozen für die Qualität der öffentlichen diensteItalienischer Verbraucherrat (CnCu)

Premio Italia a Tavola

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die öffentliche Verwaltung ist zunehmend mit der Herausforderung konfron-tiert, sich den ständig ändernden wirtschaftlichen, politischen und sozialen Entwicklungen anzupassen und den Bürgerinnen und Bürgern eine dienst-qualität sowie Bedingungen zu bieten, die dem Standard anderer europäi-scher Staaten entsprechen. Zentrales Anliegen der Gemeinde Bozen ist es daher, effiziente, hochwertige dienste zu erbringen und sie laufend zu verbessern. In diesem Sinne ist es oberste priorität der dienststelle für Kindergärten, den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien gerecht zu werden und in den Kindergärten ein geeignetes, sicheres umfeld und eine gesunde Ernährung zu gewährleisten. daraus ergibt sich die notwendigkeit, die Einhaltung der in dieser dienstcharta festgelegten Kriterien und Qualitätsstandards sowie die Zufriedenheit der Fa-milien mit dem Kindergartendienst ständig zu überprüfen. Eine hohe dienst-qualität, die den Kindergärten 2008 auch mit der Zertifizierung ISO 9001 bescheinigt wurde, ist nämlich eine unerlässliche Voraussetzung, damit der vom Land wahrgenommene Erziehungsauftrag erfolgreich ausgeführt wer-den kann.

Der Stadtrat für Bürgerbeteiligung, Personal und öffentliche Arbeiten

Luigi Gallo

die Gemeinde Bozen und insbesondere das Amt für unterricht und die dienststelle für Kindergärten haben sich in den vergangenen Jahren dar-um bemüht, das Angebot an Kindergartenplätzen auszuweiten, sich den Entwicklungen und den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen und die einzelnen Stadtviertel mit den nötigen Strukturen auszustatten. Zudem haben sie große Anstrengungen unternommen, um die Qualität des dienstes, deren Zertifizierung durchgeführt worden ist, zu halten und auszubauen. dies gilt einmal für die Zubereitung der Mahlzeiten nach er-nährungswissenschaftlichen Kriterien und mit biologischen nahrungsmit-teln in den zumeist eigenen Küchen, für die Ausstattung der räume mit kindergerechten Materialien und für die Gestaltung der Grünflächen und der Außenräume. die ErzieherInnen und die Kinder sollen unter guten Voraussetzungen ar-beiten und sich entfalten können und die Eltern sollen ihre Kinder bestens aufgehoben wissen. die Gemeinde Bozen ist bestrebt, den Familien durch ein einkommenbe-zogenes Tarifsystem entgegenzukommen und die Besuchsgebühren unter dem vom Land vorgesehenen Höchstbetrag zu halten. Auch unterstützt sie unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Angebote der Sektionen mit verlängerten Besuchszeiten und sucht nach Möglichkeiten, den Vorstellungen der Eltern nach mehr Flexibilität bei der Auswahl des Kindergartenplatzes entgegenzukommen. In dieser Broschüre finden Sie Informationen über die angebotenen dienste und darüber, welche Ämter dafür zuständig sind. Auch finden Sie Anlei-tungen, wie Sie diese beanspruchen können und wer Ihre Ansprechpartner sind.die Gemeinde Bozen ist bestrebt, auch in Zukunft alles zu tun, um den Kin-dern einen Kindergartenplatz zu garantieren, wo sie sich gesund entfalten, entwickeln und so in unsere Stadtgemeinschaft hineinwachsen können.

Die Stadträtin für Schule, Freizeit und Mobilität

Judith Kofler peintner

Vorwort Vorwort

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2. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

die dienststelle für Kindergärten der Gemeinde Bozen führt die eigenen dienste unter Einhaltung der richtlinie des Ministerpräsidenten vom 27. Jänner 1994, in welcher die prinzipien festgelegt sind, auf deren Grundlage die Erbringung öffentlicher dienste zu erfolgen hat.

GleichheitAllen dienstnutzern soll derselbe dienst geboten werden – unabhängig von Geschlecht, rasse, Sprache, religion, politischen Ansichten, psycho-physi-schen und sozialen-wirtschaftlichen Bedingungen.

UnparteilichkeitAll jene, die den dienst in Anspruch nehmen, haben das recht, objektiv, gerecht, unparteiisch und höflich behandelt zu werden. Außerdem muss die konstante und vollständige Übereinstimmung mit den Gesetzen und Verordnungen gewährleistet werden.

Kontinuitätdie Erbringung des dienstes muss ordnungsgemäß, kontinuierlich und ohne unterbrechungen erfolgen. Im Falle von umständen, welche die ordnungs-gemäße Abwicklung unterbrechen, ist umgehend eine Lösung zu finden.

BeteiligungEntgegennahme eines jeden Hinweises, Tipps, einer jeden rückmeldung seitens der Familien, um den Bedürfnissen der dienstnutzer zunehmend entgegenkommen zu können.die Einrichtungen, das personal, die Familien und Kinder nehmen an der Führung der dienste teil, wobei die allgemeinen Standards der dienste um-gesetzt werden sollen und eine ständige Verbesserung der gebotenen Qua-lität angestrebt wird.

Recht auf AuswahlBei der Zuweisung der Kinder an die Kindergärten ist im rahmen des Mög-lichen den Bedürfnissen der Familien rechnung zu tragen und jedenfalls das Kriterium des Wohnortes zu bevorzugen. Es muss die Verfügbarkeit von Strukturen, ressourcen und personal gewährleistet werden, um den Anfragen der Familien konkret entgegenkommen zu können.Effizienz und WirksamkeitZiel ist es, die Bedürfnisse der dienstnutzer durch die laufende Verbesse-rung des dienstes zufrieden zu stellen.Gewährleistung der höchstmöglichen Vereinfachung der Aufnahmemoda-litäten zum dienst, flexibler Öffnungszeiten der Ämter mit parteienverkehr, der Kompetenz und Hilfsbereitschaft des personals, der Sicherheit und Hy-giene in den räumlichkeiten sowie eines angenehmen Aufenthaltes im Kindergarten für Kinder und personal.

TransparenzKlare, vollständige und umgehende Informationen über die Verfahren, Fris-ten und Kriterien zur Erbringung des dienstes sowie über die rechte und Möglichkeiten, welche die Familien in Anspruch nehmen können.

1. AUFBAU DER DIENSTCHARTA

die dienstcharta ist ein Instrument zur Qualitätsentwicklung, zur Bewer-tung der dienstleistungen und organisatorischen Weiterentwicklung des dienstes, mit welchem sich die Gemeinde gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet, gewisse Qualitätsstandards zu gewährleisten und eine ständige Verbesserung des dienstes anzustreben.die dienstcharta ist Ausdruck einer Verpflichtung für eine explizite und kontrollierbare Qualität. Sie stellt für die Bürgerinnen und Bürger die Mög-lichkeit dar, den dienst zu kontrollieren und verbessern, zu erneuern und weiterzuentwickeln.die dienstcharta gilt ein Jahr lang und wird zu Beginn eines jeden Schul-jahres erneuert.Sie besteht aus fünf Abschnitten.Im ersten Abschnitt sind die allgemeinen Grundsätze erfasst, auf welchen der dienst fußt.Im zweiten Abschnitt werden die dienststelle für Kindergärten und die erbrachten dienste vorgestellt: Zielsetzungen und Qualitätsorientierung, Organisationsaufbau, Aufnah-mekriterien, Kosten, sämtliche Informationen für eine angemessene Inan-spruchnahme des dienstes.der dritte Abschnitt legt die zu gewährleistenden Qualitätsstandards fest.Im vierten Abschnitt werden die Modalitäten festgelegt, wie die Familien an der Führung des dienstes teilhaben und ihren Beitrag für die korrekte An-wendung der Charta leisten können. Im fünften Abschnitt finden sich die Ergebnisse zu den umfragen über die Zufriedenheit der dienstnutzer.

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3. DER DIENST

die dienststelle für Kindergärten der Gemeinde Bozen ist für die Organisa-tion und Führung der dienste verantwortlich, die in den 35 Kindergärten erbracht werden, und zwar hinsichtlich•der Ausstattung, d.h. die Zuweisung und Instandhaltung der Gebäude,

Grünflächen, Infrastrukturen und Geräte;•der Verwaltung, d.h. die Festlegung der Besuchsgebühren und die

personalisierung des dienstes;•der Hygiene und Lebensmittel, d.h. die reinigung und desinfizierung

der räume, die Festlegung und eventuelle personalisierung der Kinder-menüs, die Lieferung der Lebensmittel.

Bei der Ausübung der in ihre Zuständigkeit fallenden Aufgaben bedient sich die dienststelle für Kindergärten der unterstützung und Mitarbeit anderer Gemeindeämter und -abteilungen sowie anderer öffentlicher und privater Einrichtungen.die dienststelle ist für die Kontrolle und Überprüfung der nach außen dele-gierten Tätigkeiten zuständig und übernimmt dafür die Verantwortung.die erzieherischen Aspekte der dienste in den Kindergärten fallen in die Zu-ständigkeit der Autonomen provinz Bozen, die über die Kindergartendirek-torinnen und –direktoren versucht, die bestmögliche Ergänzung zwischen den Zuständigkeiten und der Verantwortungsbereiche der Gemeinde und des Landes zu finden.

3.1 Mission und Qualitätspolitik

die dienststelle für Kindergärten setzt sich durch die Erbringung ihrer dienste zum Ziel, die Zugänglichkeit zum dienst unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kinder und der Familien zu erleichtern und ein gesundes, angemessenes und sicheres umfeld sowohl in Bezug auf die durchgeführ-ten Tätigkeiten als auch auf die Ernährung zu garantieren.

die Zufriedenstellung der Kunden und die Verbesserung des dienstes in qualitativer Hinsicht bilden die Grundlage der Tätigkeit der dienststelle für Kindergärten, die im rahmen der Festlegung der eigenen Ziele als Kunden betrachtet:

•die Dienstnutzer, die Kinder und deren Eltern; von ihnen erhält die dienststelle die grundlegenden Informationen hinsichtlich der Zufrieden-heit mit dem dienst, damit dieser ständig verbessert werden kann;

Mission

Kunden

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5) die Umsetzung des ges.vertr. Dekretes Nr. 81 vom 9. April 2008 über den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz;

6) die Umsetzung des Datenschutzgesetzes Nr. 196/2003 i.g.F., in Bezug auf die Behandlung persönlicher daten im öffentlichen Bereich, um sämtliche Garantien und Erfüllungen zum Schutz der personenrech-te und der Sicherheit der Informationen zu gewährleisten und die Be-ziehung zwischen öffentlicher Verwaltung und Bürger hinsichtlich des Schutzes der person und ihrer rechte zu verbessern;

7) der Einsatz von geeignetem Personal hinsichtlich Anzahl und Kom-petenzen;

8) die Gewährleistung einer passenden und gezielten Ausbildung des Personals zum Zweck der laufenden Verbesserung des dienstes sowie der Motivation und Miteinbeziehung der Mitarbeiter bei der Errei-chung der angestrebten Ziele;

9) die Rationalisierung der Ausgaben unter Berücksichtigung der ver-fügbaren ressourcen und der Einschränkungen im Haushalt;

10) die Konsolidierung der Beziehungen zu anderen Körperschaften oder interessierten Ansprechpartnern, wobei die Festlegung gemeinsamer Ziele und die umsetzung gemeinsamer projekte gefördert werden sollen.

Die Dienststelle verpflichtet sich, den Bürgerinnen und Bürgern op-timale Bedingungen und Voraussetzungen anzubieten, indem quali-tativ hochwertige Dienste gewährleistet und die ständige Verbesse-rung der eigenen Leistungen angestrebt werden.

Als Bestätigung und Beweis für den Willen der dienststelle für Kindergär-ten, den erklärten Verpflichtungen nachzukommen, gilt die Qualitätszertifi-zierung nach unI En ISO 9001:2008, welche die dienststelle erhalten hat, und zwar in Bezug auf die folgenden dienste:Vorbereitung und Verteilung der Mahlzeiten, Durchführung der Rei-nigungsarbeiten und Instandhaltung von Einrichtungen und Gerä-ten, kundenbezogene Verwaltungsverfahren in den von der Stadt-gemeinde Bozen geführten Kindergärten.

Qualitätspolitik

•die Institution, die dienststelle für Kindergarten pflegt die Kontakte mit der Autonomen provinz Bozen, verantwortliche Institution für den unterricht, und ist weiterhin beschäftigt dafür zu sorgen, dass die erzie-herischen Tätigkeiten in einem angemessenen und angenehmen umfeld ausgeübt werden können;

•das Arbeits- und Verwaltungspersonal, das bei der dienststelle für Kindergärten im dienst ist.

die Zielsetzungen der dienststelle für Kindergärten sind:1) auf die vom Kunden geäußerten Bedürfnisse sowie auf die po-

tentiellen, von den gesellschaftlichen Veränderungen hervorge-rufenen Erfordernisse einzugehen,(a) indem auf die Ernährung des Kindes ein besonderes Augenmerk

gelegt wird und im rahmen des Möglichen Qualitätsprodukte aus biologischem Anbau verwendet werden. Es sollen insbesondere die vom diätologischen dienst des Sanitätsbetriebes zusammengestellten Menüs angeboten werden, und es besteht die Möglichkeit, dass diese Menüs bei Vorlage entsprechender ärztlicher Atteste auf die Bedürf-nisse des einzelnen Kindes abgestimmt werden;

(b) indem die Kindergartensektionen mit verlängerter Besuchszeit geför-dert werden;

(c) indem – sofern möglich – gewährleistet wird, dass der Kindergarten möglichst nahe bei der Wohnung des dienstnutzers liegt.

2) die Gewährleistung, dass die den Kindern vorbehaltenen Räume hinsichtlich der Größe, der Anzahl an Grünflächen, der reinigung, der Sicherheit angemessen sind und mit den von den geltenden einschlä-gigen Bestimmungen vorgesehenen Standards und Auflagen überein-stimmen; dies wird durch eine sorgfältige planung der neuen Einrich-tungen – auch durch die Errichtung spezieller räumlichkeiten – sowie durch die planung der Anpassungs- und umbauarbeiten der Gebäude und räumlichkeiten verwirklicht;

3) die Gewährleistung der Funktionalität und Sicherheit der Geräte, Maschinen, Anlagen und Einrichtungen, wobei Wartungs- und repara-tureingriffe und – im Falle von neuankäufen – Marktanalysen vorgenom-men werden;

4) die Umsetzung des Programmes zur Eigenkontrolle der Lebensmit-telhygiene, die vom ges.vertr. dekret 155/97 und der Eu-Verordnung 852/04 i.g.F., vorgesehen ist, und der Gewährleistung der HACCp-Verfah-ren (europäische Hygienenorm) bei der Anschaffung und Lagerung der Le-bensmittel durch Kontrollen in den Küchen mittels mikrobiologischer Ana-lysen und einer entsprechenden Ausbildung des Küchenpersonals dient; www.gemeinde.bozen.it/sdikg

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3.3 Die Organisationsstruktur

DIREKTIONSie legt die allgemeine Ausrichtung des dienstes fest, koordiniert die ver-schiedenen Tätigkeiten und macht sich die Bedürfnisse der Allgemeinheit zu eigen. Es wird dabei die Teamarbeit gefördert, die auf die ständige Ver-besserung sämtlicher Bereiche abzielt.

VERANTWORTLICHER/E DES PERSONALSEr/Sie ist für sämtliche, mit der Führung des angestellten personals (nicht Lehrkräfte) zusammenhängenden Aufgaben verantwortlich.

VERANTWORTLICHE/R FÜR DIE ERBRINGUNG DES DIENSTESEr/Sie plant und kontrolliert den reinigungs- und Ausspeisungsdienst in Bezug auf die Einhaltung der Auflagen zur Hygiene und Lebensmittelsi-cherheit.

VERANTWORTLICHE/R FÜR DIE LIEFERUNGENEr/Sie ist für die verwaltungstechnischen Verfahren zur Lieferung beweg-licher Güter und von Verbrauchsgütern in Übereinstimmung mit den ein-schlägigen staatlichen und europäischen Bestimmungen verantwortlich.

VERANTWORTLICHE/R FÜR DIE INSTANDHALTUNGEr/Sie plant und verwaltet die Instandhaltungseingriffe.

Aufgaben und Verantwor-tungsbereiche

3.2 Verweis auf gesetzliche Bestimmungen

• RichtliniedesMinistersfürdenöffentlichenDienstvom24.März2004

• RichtliniedesPräsidentendesMinisterratesvom27.Jänner1994

• Richtlinievom20.12.2006vomMinisterfürReformenundInnovationindenöf-fentlichen Verwaltungen „Für eine Qualitätsorientierte öffentliche Verwaltung“

• Ges.vertr. Dekret Nr. 286 vom 30. Juli 1999 – Abschnitt III – Art. 11 „Qualität der öffentlichen dienste und dienstcharta“ in geltender Fassung.

• LandesgesetzNr.36vom17.August1976–RechtsordnungdesKindergartenwesens.

• BeschlußCIVITNr.88/2010„RichtlinienfürdieDefinitionderQualitätsstandards“(Artikel 1, Komma 1, Legislativdekret 20.12.2009, nr. 198)

• LandesgesetzNr.5vom16.Juli2008–AllgemeineBildungszieleundOrdnungvonKindergarten und unterstufe.

• Ges.vertr.DekretNr.81vom9.April2008UmsetzungvonArt.1desGesetzesNr.123vom 3. August 2007 bzgl. Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

• Ges.vertr.DekretNr.196i.g.F.,vom30.06.2003„Datenschutzkodex“u.f.V.

• Ges.vertr.DekretNr.155vom26.Mai1997i.g.F.,–LebensmittelhygieneHACCP– Hazard Analysis and Critical Control points und Ergänzungen, ersetz durch – Eu-Verordnung 852/04 i.g.F.

• Ges.vertr.DekretNr.46vom26.02.1999–NeuordnungderRegelungderEinhe-bung mittels Steuerrolle.

• Ges.vertr.DekretNr.112vom13.04.1999–NeuordnungdesEinhebungsdienstes

• D.P.R. Nr. 445 vom28.12.2000 – Einheitstext über dieGesetzesbestimmungenund Vorschriften auf dem Gebiet der Verwaltungsunterlagen.

• Ges.vertr.DekretNr.109vom31.März1998(abgeändertmitges.vertr.Dekretnr. 130 vom 3. Mai 2000) – Festlegung von Einheitskriterien für die Bewertung der wirtschaftlichen Situation der Antragsteller von Sozialhilfe, nach Maßgabe des Gesetzes nr. 449 vom 27. dezember 1997, Art. 59, Abs. 51

• DekretdesMinisterpräsidentenNr.221vom7.Mai1999–Ordnungüberdiedurchführungsbedingungen und Anwendungsbereiche der Einheitskriterien für die Bewertung der wirtschaftlichen Situation der Antragsteller von Sozialhilfe.

• DekretdesMinisterpräsidentenNr.242vom4.April2001–Ordnungbetreffenddie Abänderung des d.M. nr. 221 vom 7.5.1999 zur Festlegung von Einheitskriteri-en für die Bewertung der wirtschaftlichen Situation der Antragsteller von Sozialhilfe und zur definition der Familiengemeinschaft in Sonderfällen, im Einklang mit Art. 1, Abs. 3 und Art. 2, Abs. 3 des Gvd. nr. 109 vom 31. März 1998, in der vom Gvd. nr. 130 vom 3. Mai 2000 geänderten Form.

• GesetzNr.214vom22.Dezember2011–UmwandlungdesGesetzesdekretesNr.201/11 in Gesetz – dringende Bestimmungen zur Stärkung, zum Ausgleich und zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen.

• Ges.vertr.DekretNr. 286,Art. 11,Abs.2, abgeändertmitArt. 28desGes.vertr.dekrets nr. 150 vom 27. Oktober 2009 über die Qualität der öffentlichen dienste.

• BeschlussderunabhängigenKommissionfürdieBewertung,TransparenzunddieIntegrität der öffentlichen Verwaltung (Civit) nr. 3/2012 – richtlinien für die Ver-besserung der Instrumente zur Sicherstellung der Qualität der öffentlichen dienst-leistungen.

Alle Gesetze liegen bei der Dienststelle für Kindergärten zur Einsichtnahme auf.

Abteilungsdirektor

Leiter der Dienststelle

Interner Verantwortlicher für die Qualität

Sekretariat

Verantwortlicher für die Erbringung des Dienstes

Vizeköche Küchenhilfs-personal

HilfspersonalAnsprechpartnerfür die Reinigung

Verantwortlicher für die Besuchsgebühren

Verantwortlicher CQRH

Verantwortlicher für die Instandhaltung

Verantwortlicher für das Personal

Ansprechpartnerfür die Köche

Ansprechpartner für das Magazin

Verantwortlicher für Transporte

KöcheFahrer

Verantwortlicher für die Lieferung

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DienstchartaDienststelle für Kindergärten

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VERANTWORTLICHE/R FÜR DIE BESUCHSGEBÜHRENEr/Sie ist für die Kommunikation mit dem Kunden zuständig, berechnet die Besuchsgebühren und leitet das Einhebungsverfahren ein. Außerdem erhält er/sie die Gesuche um Befreiung von bzw. reduzierung der Besuchsgebüh-ren von der zuständigen Körperschaft.

VERANTWORTLICHE/R CQRHEr/Sie überprüft die verschiedenen Tätigkeiten in Bezug auf die Einhaltung der HACCp-Bestimmungen.

VERANTWORTLICHE/R FÜR DAS QUALITÄTSSYSTEMEr/Sie ist für die korrekte umsetzung des Qualitätssystems der dienststelle für Kindergärten zuständig.

SEKRETARIATEs ist für die Kommunikation und Information gegenüber den dienstnut-zern verantwortlich.

ANSPRECHPARTNER FÜR DAS MAGAzIN – VERANTWORTLICHE/R FÜR DIE TRANSPORTEEr/Sie trägt für die Verwaltung der Lagerräume des Kindergartendienstes Sorge und kümmert sich um die Koordinierung der Fahrer.

FAHRER/INEr/Sie trägt für das ihm/ihr anvertraute Fahrzeug die Verantwortung und sorgt für dessen Fahr- und Funktions-tüchtigkeit und reinigung. Er/sie führt die Lieferungen, mit welchen er/sie beauftragt wurde, gemäß den vorgege-benen Arbeitsplänen durch.

ANSPRECHPARTNER FÜR DIE KÖCHEEr/Sie ist verantwortlich für die ordnungsgemäße durchführung der Arbeits-gänge zur Verteilung der Mahlzeiten in den Kindergärten. Er/Sie arbeitet mit den Verantwortlichen der dienststelle in Bezug auf die verschiedenen Aspekte, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, zusammen.

KOCH/KÖCHINEr/Sie ist für die Verwaltung der Küche sowohl hinsichtlich der Zubereitung der Mahlzeiten als auch der Aufbewahrung der Lebensmittel, der reini-gung, Hygiene und Instandhaltung der räume und Geräte verantwortlich.

VIzE-KOCH/KÖCHINEr/Sie arbeitet mit dem Koch/der Köchin bei der Zubereitung der Mahlzei-ten und der Küchenverwaltung zusammen.

HILFSKOCH/KÖCHIN – REINIGUNGSPERSONALEr/Sie trägt zur ordnungsgemäßen Erbringung des dienstes gemäß den vom Koch/von der Köchin erteilten Anweisungen bei.

ANSPRECHPARTNER FÜR DIE REINIGUNGSARBEITENEr/Sie trägt für die korrekte durchführung des reinigungsdienstes in den Kindergärten Verantwortung und arbeitet mit den Verantwortlichen der dienststelle in Bezug auf die verschiedenen Aspekte des in ihre Zuständig-keit fallenden Bereiche zusammen.

REINIGUNGSPERSONALEr/Sie trägt zur ordnungsgemäßen Erbringung des dienstes gemäß den vom Ansprechpartner für die reinigungsarbeiten erteilten Anweisungen bei.

Es wird an dieser Stelle noch auf zwei weitere Aufgabenbereiche verwiesen, die nicht in die Zuständigkeit der dienststelle für Kindergärten fallen, wohl aber für die Gesamtheit des dienstes von unerlässlicher Bedeutung sind:

ANSPRECHPARTNER DES KINDERGARTENS – LEITER/INIn verwaltungstechnischer Hinsicht ist er/sie für die Sammlung der Ein-schreibegesuche und für die Übermittlung der Informationen bezüglich der dienstnutzer an die dienststelle für Kindergärten verantwortlich. Außerdem händigt er/sie den Familien die Vordrucke für das Ansuchen um Befreiung bzw. reduzierung der Besuchsgebühren aus und teilt der dienststelle für Kindergärten die neueinschreibungen, die Abmeldungen und die Abwe-senheit der Kinder wegen Krankheit mit.

FÜHRUNGSBEIRATEr setzt sich aus den planmäßig angestellten beauftragten Kindergärtnerin-nen des Kindergartens, einer Vertreterin der pädagogischen Mitarbeiterin-nen, den Elternvertretern, einem Grundschullehrer und einem Gemeinde-vertreter zusammen.Er entscheidet über die Aufnahme und den Ausschluss der Kinder, erteilt Gutachten über das Ausmaß der Besuchsgebühren, über die notwendigen Ankäufe und schlägt dem/der direktor/in den täglichen Stundenplan vor.

PERSONALVorgesehenes personal für das Schuljahr 2012/13: 102 personen Verwaltungspersonal: 6Küchenpersonal: 16 Köche/innen, 15 Hilfsköche/innenHilfspersonal in der Küche: 8Hilfspersonal für die reinigung: 55in den Lagerräumen beschäftigtes personal: 2

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DienstchartaDienststelle für Kindergärten

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3.4 MODALITÄTEN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME DES DIENSTES

die dienststelle für Kindergärten plant jährlich die verschiedenen Aspekte des dienstes auf Grund der Informationen, die sich aus der Analyse der potentiellen nachfrage, den politisch-institutionellen Angaben, den über die dienstnutzer in den vorangegangenen Schuljahren gesammelten da-ten, den rückmeldungen der Benutzer und auch auf der Grundlage der Bewertungen über die finanzielle Gebarung der Vorjahre ergeben.unten sind die wichtigsten Schritte für die Einschreibung in den Kinder-garten zusammengefasst. Aufgrund der Überschneidung des Zustän-digkeitsbereiches der dienststelle für Kindergärten der Stadtgemein-de Bozen und der Autonomen provinz Bozen sind in der Folge bei je-der phase auch die verantwortlichen Körperschaften/Ämter angeführt:

• Erhebungder voraussichtlichenNeueinschreibungenundAusarbeitungsowie Übermittlung der Informationen für die Einschreibungen (dienst-stelle für Kindergärten – Gemeinde Bozen);

• EinsammelndereingereichtenEinschreibegesuche(Kindergartenleiter/in);• ErstellungundGenehmigungderRangordnungen(Führungsbeiratdes

Kindergartens);• FestlegungderBesuchsgebühren(DienststellefürKindergärten–

Gemeinde Bozen);• EinhebungderBesuchsgebühren(DienststellefürKindergärten–

Gemeinde Bozen)

personalisierung des dienstes:•Menü(DienststellefürKindergärten–GemeindeBozen);• Antrag auf Befreiung bzw. reduzierung der Besuchsgebühren

(dienststelle für Kindergärten – Gemeinde Bozen in Zusammenarbeit mit den Steuerdienststellen CAF – für die ISEE Berechnung).

Zum Besuch des Kindergartens sind die Kinder ab dem gesetzlich vorgese-henen Eintrittsalter bis zum Schulalter zugelassen.

Einschreibungdie dienststelle für Kindergärten erstellt anhand der meldeamtlichen daten die Listen der Kinder die das Alter erreicht haben um den Kindergarten besuchen zu können. Vor dem Einschreibetermin sendet die dienststelle daher die notwendigen Informationen und Formulare an die Familien der Kinder. die Autonome provinz Bozen legt die Kriterien, die Termine1 und Modalitäten für die Einschreibung fest.

Besuchs-gebühren

ReduzierteBesuchs-gebühren

Änderung der Besuchszeit

Vor Beginn des Schuljahres2 teilen die Kindergartenleiterinnen den Familien der neu eingeschriebenen Kinder die Annahme des Einschreibegesuchs mit.Außerhalb der vorgesehenen Fristen eingereichte Einschreibegesuche:Für die italienischen Kindergärten können sich die Eltern an das dokumen-tationszentrum für das Kindergartenwesen, diazstr. 33 – Tel. 0471 41 19 84 wenden. Für den deutschen Kindergarten ist die Kindergartendirektion in der Brennerstr. 3 – Tel. 0471 98 22 00 zuständig.

Festlegung, zahlung und gesonderte Berechnung der Besuchsge-bühren

der Höchsttarif der monatlichen Kindergartengebühren beträgt für in Bo-zen Ansässige zur Zeit:• 74,30 Euro für den Besuch von Sektionen mit normalen Besuchszeiten

(bis 15.00 uhr) und•90,50 Euro für den Besuch von Sektionen mit verlängerten Besuchszeiten.

1) für den Kindergarten besuchende Geschwister:die Höchstgebühr wird für das zweite, den Kindergarten besuchende Kind um 30% reduziert. Für das dritte, den Kindergarten besuchende Kind hin-gegen wird die Höchstgebühr um 50% reduziert.

2) Für alle weiteren, nicht den Kindergarten besuchende Geschwister:Bis zum Monat der Vollendung des 6. Lebensjahres werden 10,00 Euro von der Gebühr des ersten besuchenden Kindes abgezogen.Für die Berechnung der Besuchsgebühr wird die Ersatzerklärung des Fami-liebogens herangezogen, die bis zum 15.10. vorgelegt werden muss.

Sollten die Eltern im Laufe des Schuljahres die notwendigkeit empfinden, die Besuchszeit ihres Kindes zu ändern (normale oder verlängerte Besuchs-zeit), müssen sie dies der dienststelle für Kindergärten mitteilen, indem Sie ein Formular ausfüllen. dieser Vordruck, der in jedem Kindergarten aufliegt oder von der Internetseite www.gemeinde.bozen.it/sdikg herunterge-laden werden kann, muss der Kindergartenleiterin ausgehändigt werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der letztmögliche Termin für die Änderung der Besuchszeit der 30. April eines laufenden Schuljahres ist. nach diesem datum werden keine Variationen mehr vorgenommen.die Berechnung der neuen Gebühr für den Wechsel von der normalen Be-suchszeit zur verlängerten Besuchszeit erfolgt immer ab dem 1 Tag des An-tragsmonats. Beim Wechsel von der verlängerten zur normalen Besuchszeit wird der Betrag ab dem 1. Tag des Folgemonats berechnet.

2 Der Schulkalender wird jährlich vom zuständigen Landesamt festgelegt.1 Die Einschreibung wird jährlich vom zuständigen Landesamt festgelegt.

Aufnahme-kriterien

Aufnahme-verfahren

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DienstchartaDienststelle für Kindergärten

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Sollte im Laufe des Schuljahres eine Familie beschließen, das Kind vom Kindergarten abzumelden, muss dies der dienststelle für Kindergärten mit-geteilt werden, indem ein diesbezüglicher Vordruck ausgefüllt wird. das Formular liegt im Kindergarten auf oder kann von unserer Internetseite www.gemeinde.bozen.it/sdikg heruntergeladen werden und muss bei zuständigen Kindergartenleiterin abgegeben werden. Die Besuchsgebühr wird bis zum Ende des Monats der Abmeldung berechnet. Abmeldungen können bis 28.02. mitgeteilt werden. Nach diesem Datum muss der Verzicht begründet sein (Krankheit oder Um-zug der Familie mit Verlegung des Wohnsitzes in eine andere Gemein-de), ansonsten muss die Gebühr bis zum Ende des Schuljahres bezahlt werden. Beträge unter Euro 10,00 werden nicht rückerstattet.

Für Abwesenheiten wegen Krankheit des Kindes an 30 aufeinanderfol-genden Tagen, die aus einem ärztlichen Attest hervorgeht, ist die rück-vergütung von 20% der Monatsgebühr vorgesehen. die Familien müssen innerhalb 30. Juni bei der dienststelle für Kindergärten einen Antrag auf rückerstattung der Besuchsgebühren einreichen und das entsprechende ärztliche Zeugnis vorlegen. Innerhalb 30. September wird den Familien die Höhe der eventuellen rückvergütung mitgeteilt, die der Konzessionär für den Abgabeneinzugsdienst auszahlt (innerhalb 30. Oktober). Beträge un-ter Euro 10,00 werden nicht rückerstattet.

Für Familien, die ihren Wohnsitz nicht in der Stadtgemeinde Bozen haben, wird die von der Autonomen provinz Bozen jährlich festgesetzte maximale Besuchsgebühr berechnet (zur Zeit 78,00 Euro für die normale Besuchszeit und 102,00 Euro für die verlängerte Besuchszeit).

die Besuchsgebühren werden von der dienststelle für Kindergärten einge-hoben, die über alle für die Zahlungsanweisung notwendigen Informatio-nen verfügt. die Einzahlungsscheine werden den Familien mindestens 15 Tage vor der Zahlungsfrist übermittelt. die Einhebung der Gebühren erfolgt in gleichen 4 raten mit Fälligkeit am 15.12., 15.02., 15.04. und 15.06.Bei nicht erfolgter Zahlung sorgt die Gemeindeverwaltung für die Zwangs-eintreibung im Sinne der geltenden Gesetzgebung.

In der Stadtgemeinde Bozen ansässige Familien, die Anrecht aufgrund Ih-rer finanziellen Situation haben, können bei der dienststelle für Kindergär-ten um die Befreiung bzw. reduzierung der Besuchsgebühren ansuchen auf Grund der Berechnung ISEE – in Bezug auf das Einkommen des vergangenen Jahres.

ISEE ist ein Indikator für die Ermittlung der wirtschaftlichen Situation einer Familie unter Berücksichtigung von Einkommen, Besitzverhältnissen, Zusam-mensetzung und Art der Familie und eventuellen schwierigen Situationen.

Die ISEE Berechnung – in Bezug auf das Einkommen des vergange-nen Jahres wird ausschließlich von den Steuerdienststellen (CAF) erlassen und muss innerhalb 15. Oktober 2012 erfolgen; diesem Da-tum nachträglich erfolgte Berechnungen werden nicht berücksich-tigt, es gilt das Datum der ISEE Berechnung.das Ansuchen ist auf einem eigenen Vordruck abzufassen, der zwischen 01.06. und 15.10. in allen Kindergärten und den Bürgerzentren aufliegt oder von der Webseite www.gemeinde.bozen.it/sdikg, heruntergela-den werden kann.das Gesuchsformular für die Tarifbegüstigung muss ausgefüllt und mit beiliegender ISEE-Berechnung innerhalb 15.10.2012 bei den zuständigen Kindergarten bzw. in der Gemeinde bei der dienststelle für Kindergärten, Gumergasse 7, 4. Stock, Zimmer 413, abgegeben werden.Für Berechnungen die nicht innerhalb 15.10.2012 abgegeben werden, wird die Befreiung bzw.Herabsetzung wie folgt berechnet: (die ISEE Berechnung muss trotzdem innerhalb 15.10.2012 erfolgt sein)• für vom 01. bis zum 15. des Monats abgegebene Anträge wird die Tarif-begünstigung ab der Mitte des Abgabemonats berechnet• für vom 16. und 31. des Monats abgegebene Anträge wird die Tarifbe-günstigung ab dem Folgemonat berechnet

Achtung! Frist für die Abgabe des Ansuchens um Tarifbegünstigung für jedes Schuljahr: vom 01.06. bis 15.10.

Für neueinschreibung während des Schuljahres muss das Ansuchen um Ta-rifbegünstigung komplett ausgefüllt und mit beiliegender ISEE-Berechnung innerhalb von 30 Tagen ab dem Einschreibedatum in der dienststelle für Kin-dergärten – Gumergasse 7 – IV. Stock – Zimmer 413 abgegeben werden.Auf der Homepage http://servizi.inps.it/servizi/isee/Simulazione/Simulazione-Calcolo.asp kann die Berechnung des eigenen ISEE Indikators simuliert werden; das Ergebnis der Simulation ist kein Zertifikat und hat nur einen richtwert. die notwendigen dokumente sind im Ansuchen um Taribegünstigung aufgelistet.

ISEE < 5.500 Befreiung von der Bezahlung

Stufe 1: ISEE von 5.501 bis 6.500 Herabsetzung um 80% der Gebühr

Stufe 2: ISEE von 6.501 bis 7.500 Herabsetzung um 50% der Gebühr

Stufe 3: ISEE von 7.501 bis 8.500 Herabsetzung um 20% der Gebühr

Stufe 4: ISEE über 8.501 Bezahlung der vollen Gebühr

Abmeldung

Abwesenheit wegen

Krankheit

Nicht in der Stadtgemeinde

Bozen ansässige Familien

Modalitäten für die zahlung

der Besuchs-gebühren

Gesonderte Berechnung

der Besuchs-gebühren

Page 11: Dienstcharta Dienststelle für Kindergärten

DienstchartaDienststelle für Kindergärten

18 19

Für termingerecht abgegebene Anfragen teilt die dienststelle für Kinder-gärten innerhalb 30. november den Familien schriftlich die Befreiung bzw. die neu festgelegte Höhe der Besuchsgebühren mit.Anträge um neuerliche Überprüfung der Berechnung der Besuchsgebühr aufgrund besonderer umstände, wie außerordentliche Schulden oder eine vorübergehende schwierige Situation, werden nach Einholung des Berichts der zuständigen Sozialassistentin nur von der zuständigen Gemeinderats-kommission behandelt.

der Mensadienst verfügt über 15 Küchen für die Zubereitung von Gerich-ten. Es gibt ein auf acht Wochen aufgegliedertes Menü, das für alle Kin-dergärten gleich ist und vom Amt für diät und klinische Ernährung des Gesundheitsbezirks Bozen erstellt wurde. die zu befolgenden regeln für die Zubereitung und das Kochen der nahrungsmittel sowie die portionen für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren sind dem Verzeichnis des Gesundheits-assessorats des Landes entnommen. das Menü ist auf unserer Internetseite www.gemeinde.bozen.it/sdikg abrufbar.In Anwendung der geltenden Gesetzesgebung sind alle Küchen mit einem Kontrollplan und -handbuch ausgestattet, in denen die strukturellen sowie die hygiensch-funktionalen Eigenschaften der „nahrungsmittel-industrie – Küche“ ebenso wie die prozeduren zur Überwachung der besonderen risi-kofaktoren beschrieben sind, um den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Lebensmittel zu gewährleisten.die Mahlzeiten werden mit für den Transport von Lebensmitteln geeigneten Mitteln in thermischen Behältern zu jenen Kindergärten gebracht, die nicht über eine Küche verfügen.die Köche/Köchinnen und das gesamte mit der Zubereitung beauftragte personal werden ständig weitergebildet und von einem verwaltungsexter-nen Berater unterstützt.Beim Kauf der Lebensmittel wird besonders auf die Qualität und die Über-einstimmung der produkteigenschaften mit den in der Ausschreibung fest-gelegten Kriterien geachtet. Insbesondere dürfen die Lebensmittel oder die Zutaten keine genetisch veränderten Organismen enthalten und einige Zu-taten für die personalisierten Menüs dürfen keine Laktose, polyphosphate, Konservierungs- oder Farbstoffe usw. enthalten. die Etikette muss alle von den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Angaben aufweisen.Entsprechend dem Finanzgesetz aus dem Jahr 2000 zur Förderung der biologi-schen Landwirtschaft hat auch unser dienst biologische nahrungsmittel – be-sonders Obst und Gemüse, Essig, vegetarische Suppenwürfel, sowie Gewürz-würfel, Fruchtsäfte, Tomantenmark, und -soße, Milch, Yoghurt, Butter, natur-reines Olivenöl, Weizen- und polentamehl, pulver für pudding, Marmelade, Zu-cker, Kapern, Salz, Mandeln, nüsse, Getreidekekse, Backpulver, Kartoffelmehl, Weizenstärke, Mayonnaise, perlgraupen, Grieß, reis und nudeln – eingeführt.

Ausspeisungs-dienst

Personalisierung des DienstesIm Fall von dokumentierter notwendigkeit können Familien um ein spezielles Menü für ihr Kind ansuchen, indem sie das Formular ausfüllen, das in allen Kin-dergärten und bei der dienststelle für Kindergärten aufliegt. diesem Vordruck ist das ärztliche Zeugnis des Basiskinderarztes beizulegen, der die pathologie bescheinigt und eventuell die Liste der auszuschliessenden Lebensmittel.die genannten dokumente müssen innerhalb 31.08.2012 bei der dienst-stelle für Kindergärten, Gumergasse 7, 4. Stock, Zimmer 412 abgegeben werden. die dienststelle für Kindergärten überprüft den Antrag und teilt den Familien innerhalb dem Beginn des Schuljahres mit, ob das Gesuch angenommen oder abgelehnt wurde.Für Anfragen die nach diesem datum eintreffen wird der Familie und dem zuständigen Kindergarten bzw. der zuständigen Küche innerhalb von 5 Ta-gen Bescheid gegeben.

Alle Formulare können auch über unsere Website www.gemeinde. bozen.it/sdikg heruntergeladen werden.

die dienststelle für Kindergärten führt 35 gleichmäßig über das Gemeinde-gebiet verteilte Kindergärten. nachstehend sind einige nützliche Informa-tionen angeführt. detaillierte Informationen über jeden einzelnen Kinder-garten erteilt die jeweilige direktorin. Für jeden Kindergarten sind die Zone/das entsprechende Stadtviertel, die Anschrift und die Anzahl der Sektionen in italienischer Sprache/ deutscher Sprache angegeben. die Eintritts- und Abholzeiten der Kinder werden jährlich von den Kindergartendirektionen aufgrund der von den Familien geäußerten Bedürfnissen festgelegt. Im nachstehenden Verzeichnis sind die Kindergärten, die im selben Gebäu-de untergebracht sind, zusammen angeführt. Bei den blau markierten Kin-dergärten handelt es sich um Einrichtungen mit verwaltungsextern anver-trauter Führung, d.h. sie werden nicht direkt vom Kindergartendienst der Gemeinde Bozen verwaltet.

Anträge auf personalisierte Menüs und/oder Meldungen von Allergien

Grundlegende Informationen über die Kindergärten

premio Italia a Tavola 2009

Page 12: Dienstcharta Dienststelle für Kindergärten

Gemeindekindergärten Kindergärten mit anvertrauter Führung

St.-Johann-Gasse 23/A - Tel. [email protected]

4 St. Johann

deutschsprachige Sektionen: 5Verfügt über eigene Küche.

Selig-Heinrich-Straße 10Tel. 0471 [email protected]

1 S. Heinrich

deutschsprachige Sektionen: 2

Vintlerstraße 18 - Tel. 0471 [email protected]

2 Girasole

ItalienischsprachigeSektionen: 3 a Rentsch

Einzugsgebiet zentrum Bozner Boden

dolomitenstraße 11

Dolomiti: Tel. 0471 [email protected] Sektionen: 3

Dolomiten: Tel. 0471 [email protected] Sektionen: 2Verfügt über eigene Küche.

5 Dolomiti - Dolomiten

Vintlerstraße 14 - Tel. 0471 [email protected]

3 Kofler

deutschsprachige Sektionen: 2

20 21

Weggensteinstraße 6 Tel. 0471 [email protected]

6 Girasole 2

Italienischsprachige Sektionen: 2

Page 13: Dienstcharta Dienststelle für Kindergärten

22 23

Cl.-Augusta-Straße 52 - Tel. 0471 [email protected]

1 Vittorino da Feltre

Italienischsprachige Sektionen: 4Verfügt über eigene Küche

Weineggstraße 1 - Tel. 0471 [email protected]

2 Weinegg

deutschsprachige Sektionen:1pfarrhofstraße 13 - Tel. 0471 [email protected]

4 Melarancia

Italienischsprachige Sektionen: 2

Weineggstraße 16 - Tel. [email protected]

3 Casa del Bosco

Italienischsprachige Sektionen: 4Verfügt über eigene Küche.

Gemeindekindergärten Kindergärten mit anvertrauter FührungEinzugsgebiet Haslach Oberau

a Haslach

b St. Gertraud

Claudia Augustastraße [email protected]

5 Dante Alighieri

Italienischsprachige Sektionen: 3

Claudia Augustastr. 52 - Tel. 0471 [email protected]

6 Tambosi Jolly

Italienischsprachige Sektionen: 1

Page 14: Dienstcharta Dienststelle für Kindergärten

rovigostraße 50 - Tel. 0471 [email protected] Sektionen: 6

rovigostraße 50 - Tel. 0471 [email protected] Sektionen: 2

Verfügt über eigene Küche.

1 La Fiaba

2 Gebrueder Grimm

neustifter Straße 9Tel. 0471 513669 [email protected]

4 Sonnenblume

deutschprachige Sektionen: 3Verfügt über eigene Küche

Triester Straße 28 - Tel. 0471 [email protected]

5 Biancaneve

Italienischsprachige Sektionen: 4

Aostastr. 43 - Tel. 0471 [email protected]

3 Airone

Italienischsprachige Sektionen: 7Verfügt über eigene Küche

24 25

Gemeindekindergärten Kindergärten mit anvertrauter FührungEinzugsgebiet Neustift

Page 15: Dienstcharta Dienststelle für Kindergärten

26 27

reschenstraße 28/f - Tel. 0471 [email protected]

2 Kaiserau

deutschsprachige Sektionen: 2

neubruchweg 31 - Tel. 0471 532224 [email protected]

3 Neubruchweg

deutschsprachige Sektionen: 1

passage der Erinnerung 5 Tel. 0471 [email protected]

4 Gulliver

Italienischsprachige Sektionen: 6Verfügt über eigene Küche

parmastraße 5 - Tel. 0471 [email protected]

5 Casa dei Bambini „Montessori“

Italienischsprachige Sektionen: 4Verfügt über eigene Küche

Mailandstraße 131 - Tel. 0471 [email protected]

6 Arcobaleno

Italienischsprachige Sektionen: 5Verfügt über eigene Küche

drususstraße 227 - Tel. 0471 [email protected]

8 Pollicino

Italienischsprachige Sektionen: 2

Genuastraße 94 - Tel. 0471 [email protected]

7 Raggio di Sole

Italienischsprachige Sektionen: 5Verfügt über eigene Küche.

Bau eines Kindergartens geplant

10 Casanova

Gemeindekindergärten Kindergärten mit anvertrauter FührungEinzugsgebiet Don Bosco

Mailandstraße 167 - Tel. 0471 [email protected]

1 Peter Pan

Italienischsprachige Sektionen: 4

a Maria Heim

Montessoriplatz [email protected]

9 Firmian

Italienischsprachige Sektionen: 4Verfügt über eigene Küche

Page 16: Dienstcharta Dienststelle für Kindergärten

28 29

Legenda

Scuole gestione comunale

Scuole gestione affidata

Guntschnastraße 54 - Tel. 0471 [email protected]

1 Kunterbunt

deutschsprachige Sektionen: 2

a Martin Knoller

Legenda

Scuole gestione comunale

Scuole gestione affidata

Wentergasse 1 - Tel. 0471 [email protected]

2 Gries

Italienischsprachige Sektionen: 5Verfügt über eigene Küche.

Max-Valier-Straße 28 - Tel. 0471 [email protected]

7 Max Valier

deutschsprachige Sektionen: 1

Legenda

Scuole gestione comunale

Scuole gestione affidata

Frontkämpferstraße 7Tel. 0471 [email protected]

3 Aquilone

Italienischspr. Sektionen: 1

b Quirein

roenstr. 6 - Tel. 0471 [email protected]. Sektionen: 5

roenstr. 6 - Tel. 0471 [email protected] Sektionen: 1Verfügt über eigene Küche

4 Bambi

5 Roen

Venediger Straße 45 Tel. 0471 266079città[email protected]

6 Città dei Bambini

Italienischsprachige Sektionen: 5Verfügt über eigene Küche

a

b

Gemeindekindergärten Kindergärten mit anvertrauter FührungEinzugsgebiet Gries

Positano: positanostraße 10 - Tel. 0471 [email protected] Italienischsprachige Sektionen: 2

Positano: positanostraße 10 - Tel. 0471 [email protected] Sektionen: 3

Verfügt über eigene Küche.

8 Positano

Page 17: Dienstcharta Dienststelle für Kindergärten

DienstchartaDienststelle für Kindergärten

30 31

4. QUALITÄTSMASSSTÄBE UND IHRE ÜBERPRÜFUNG

die grundlegenden Kriterien, die der Tätigkeit der dienststelle für Kinder-gärten zugrunde liegen, sind eine möglichst große Zufriedenheit der dienst-nutzer und die laufende Verbesserung der eigenen dienste. Mit diesen Zielsetzungen vor Augen hat die dienststelle für Kindergärten den Weg für die Zertifizierung gemäß unI En ISO 9001:2000 eingeschla-gen, die es 2003 erhalten hat.die dienststelle hat neue Instrumente zur Kontrolle und Überprüfung der erbrachten Tätigkeiten ausgearbeitet und Qualitätsmaßstäbe festgelegt, die sowohl in Bezug auf die Gesamtheit der erbrachten Leistungen als auch in Bezug auf jeden einzelnen geleisteten dienst messbar sind.die im zweiten Abschnitt der dienstcharta beschriebene Qualitätspolitik legt die allgemeinen Ziele und die von der dienststelle für Kindergärten bestimmten Verbesserungsbereiche fest: davon wurden die spezifischen Zielsetzungen abgeleitet, die eine konkrete Auswirkung auf die dienste ha-ben und die sich die dienststelle verpflichtet zu verfolgen und ständig zu aktualisieren.nachstehend sind angeführt:• die Qualitätsfaktoren, die aufgrund der allgemeinen Grundsätze, auf

welche die dienste fußen, sowie der Eigenschaften und Bedürfnisse der dienstnutzer festgelegt wurden;

• die Verpflichtungen für jeden einzelnen Qualitätsfaktor;• die Qualitätsstandards, welche die dienststelle für Kindergärten einzuhal-

ten beabsichtigt.

Page 18: Dienstcharta Dienststelle für Kindergärten

DienstchartaDienststelle für Kindergärten

32 33

Qualitätsfaktoren Indikatoren Standard Schaden-ersatz

Pünktlichkeit bei der Erbringung des Dienstes

Einhaltung der Fristen bei der Erbrin-gung des dienstes: Frist für die dienst-nutzer, die einen Antrag auf Befreiung bzw. reduzierung der Besuchs-gebüh-ren zu stellen

vom 01/06bis 30/09

Schnelligkeit bei der Beantwortung der Anträge um Befreiung/reduzierung der Besuchsgebühren für ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllte Gesuche, die Termingerecht abgegeben worden sind.

innerhalb 30/10

Schnelligkeit bei der Beantwortung der Anträge auf rückerstattung wegen Abwesenheit aus Krankheitsgründen

Innerhalb von 90 Tagen nach dem Ende des

Schuljahres

Ja

Schnelligkeit bei der Beantwortung der Anträge auf Menüpersonalisierung

innerhalb 30/08 abgegebene Anträge

während des Schuljahres abgegebene Anträge

innerhalb Beginn des Schuljahres

5 Tage ab Erhalt

Ja

Schnelligkeit bei der Beantwortung ei-ner Beschwerde

8 Tage Ja

Schnelligkeit bei der Beantwortung eines Antrages auf neuüberprüfung des Gesuchs

15 Tage ab Behandlung des Gesuchs

in der zuständigen Kommission

Ja

Schnelligkeit bei der Entrichtung des Schadenersatzes im Falle der nichtein-haltung der vorgegebenen Standards

30 Tage Ja

zugänglichkeit und Aufnahme-fähigkeit

Strukturelle Zugänglichkeit:% der Einrichtungen ohne architekto-nische Barrieren, in welchen Kinder mit Behinderung untergebracht sind

100%

Verhältnis Quadratmeter/Kind (gesetz-licher Standard: 9 m²)

10,48

Qualitätsfaktoren Indikatoren Standard Schaden-ersatz

Kundenorientierte Organisation

Entwicklung von konkreten Maßnah-men der Kundenorientierung:

•Anzahl von strukturierten Verfahren zur Kommunikation

1(ISO 9001)

•% des Erhalts der dienstcharta (Ver-teilung der neuesten Auflage)

100 %

• % der Verteilung von Fragebögen über die Kundenzufriedenheit (er-reichte Zielgruppe)

100 %

Sicherheit und Hygiene

Schutz der Sicherheit:

• % der Kindergärten mit Einrich-tungen und Verfahren gemäß den gültigen Sicherheitsnormen

100 %

• % des personals mit spezifischer Ausbildung über die Sicherheitsbe-stimmungen

100 %

•% der Kindergärten mit gesicherten Spielflächen im Freien

100 %

datenschutz – privacy Ja

Hygieneschutz:

• % der Kindergärten, in denen die HACCp-richtlinie angewandt wird

100 %

•Einhaltung der HACCp-richtlinien Ja

•Genaue Befolgung der reinigungs-pläne der Kindergärten und der Kü-chen

100 %

Ernährung Verwendung von Menüs, die vom lo-kalen Sanitätsbetrieb zertifiziert sind

Ja Ja

rotation des Menüs alle … Wochen 8

Hauptsächlich auf biologische Lebens-mittel aufgebauter Speiseplan

Ja

Gentechnikfreie Lebensmittel 100%

Einhaltung des Kaloriengehalts pro Mahlzeit von 580/630 KCAL

Ja

personalisierten Menüs bei triftigen Gründen

100%

Page 19: Dienstcharta Dienststelle für Kindergärten

DienstchartaDienststelle für Kindergärten

34 35

5. KOMMUNIKATION, SCHUTZ-MECHANISMEN UND GARANTIEN FÜR DIE KORREKTE AN WENDUNG DER DIENSTCHARTA

5.1 Auskünfte erteilen und zuhören

die Aufmerksamkeit gegenüber den Bürgern und nutzern der Gemeinde-dienste ist – entsprechend der richtlinie des Ministers für den öffentlichen dienst vom 24.03.2004 zur „Feststellung der von den Bürgern wahrge-nommenen Qualität“ – ist wie bereits erwähnt, eine der Hauptaufgaben der Gemeindeverwaltung.um die Entwicklung einer Kultur der ständigen Qualitätsverbesserung zu ermöglichen und um die dialog- und Beziehungsbereitschaft zwischen den dienstanbietern und -nutzern zu verbessern, hat die dienststelle verschie-dene Möglichkeiten zur Anhörung der Bürger/Benutzer eingerichtet:

1) Erhebungen der Kundenzufriedenheit: In regelmäßigen Abständen fin-den untersuchungen statt, um über die Akzeptanz des dienstes bei den „Benutzern“ Aufschluss zu erhalten;

2) Analyse der eingegangenen Vorschläge und Meldungen;3) Überprüfung der Fälle, in denen die in der dienstcharta festgelegten

Standards nicht eingehalten werden konnten.

5.2 Die Bewertung des Dienstes durch die Bürger

die dienststelle für Kindergärten führt regelmäßige Erhebungen durch, um die Meinung der Bürger kennenzulernen und so nützliche Informationen für die Ausrichtung der pläne zur Verbesserung des dienstes zu erhalten.die Ergebnisse der Erhebung, welche im Schuljahr 2009/2010 durchgeführt wurde, sind in Kapitel 6 enthalten.

5.3 Entgegennahme von Beschwerden

Beschwerden, Hinweise und Meldungen über Missstände oder über die nichteinhaltung der in dieser dienstcharta festgelegten Verpflichtungen können gemäß der richtlinie des präsidenten des Ministerrates vom 27.01.1994 mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail bzw. mit dem entsprechenden Vordruck vorgebracht werden. um das problem aus-findig machen zu können und die Überprüfung des gemeldeten Sachver-halts zu ermöglichen, muss die Beschwerde folgende Angaben enthalten:

Qualitätsfaktoren Indikatoren Standard Schaden-ersatz

Genauigkeit undzuverlässigkeit

% der von den Familien einge-reichten Beschwerden im vergangenen Schuljahr

1%

Erreichbarkeit derDienststelle für Kindergärten

Anzahl der wöchentlichen parteienver-kehrsstunden

23 h 30 min

Anzahl der Wochenstunden für telefo-nische Auskünfte

38 h

Elektronische post – Anzahl E-Mail-Adressen

4

Überwachung der Verfahren

Anzahl der Überprüfungen der struk-turierten Verfahren

Ja

Anzahl der Überprüfungen über die Einhaltung der angebeben Standards

Ja

Page 20: Dienstcharta Dienststelle für Kindergärten

DienstchartaDienststelle für Kindergärten

36 37

•dasVerhaltendesPersonals(AngabenüberdiePersondesAmtes),•dieQualitätdeserbrachtenDienstes,•dieNichteinhaltungderfestgelegtenStandards.

Etwaige Hinweise und Meldungen können in den entsprechenden Sam-melurnen, die in jedem Kindergarten aufgestellt sind, eingeworfen werden bzw. während der Sitzungen des Führungsbeirates oder anderen Treffen zwischen den Familien und den Kindergartendirektorinnen abgegeben wer-den.

Beschwerden nehmen entgegen:

•dieBürgerzentren•derBürgerschalter.

die betreffenden Anschriften und Telefonnummern finden Sie am Ende die-ses Kapitels („Allgemeine Informationen“).Außerdem gibt es den Beschwerdenschalter, der auf der Internetseite der Gemeinde Bozen bei der Sektion des Amtes für die Beziehungen zur Öf-fentlichkeit unter www.gemeinde.bozen.it eingerichtet wurde. In jedem Fall wird die Meldung an das zuständige Amt weitergeleitet. Innerhalb von 8 Tagen wird auf die Beschwerde schriftlich geantwortet. Falls es sich um außergewöhnliche Forderungen handelt, die umfangreiche-re nachforschungen notwendig machen, erhält der/die Bürger/in jedenfalls innerhalb von 8 Tagen eine schriftliche Mitteilung, in welcher die Gründe für die Verlängerung der Frist zur Behandlung der Angelegenheit angege-ben und eine neue Frist festgelegt werden.Sollte die eingegangene Beschwerde nicht in die Zuständigkeit der dienst-stelle für Kindergärten fallen, werden der person, die sich beschwert hat, die nötigen Auskünfte über den richtigen Ansprechpartner erteilt.

5.4 Antrag auf Neuüberprüfung des Gesuches

Wenn die Familien über triftige Gründe verfügen, aufgrund welcher sie nicht mit dem Ergebnis des Gesuches um Befreiung/reduzierung der Besuchsge-bühren einverstanden sind, besteht die Möglichkeit, eine neuüberprüfung des Gesuchs zu beantragen. der Antrag ist schriftlich an die folgende Ad-resse zu stellen:dienststelle für Kindergärten – direktion Gumergasse 7 – Bozen.Innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt nimmt der/die Leiter/in der dienststelle alle notwendigen Erhebungen vor und teilt der Familie die Frist mit, inner-halb welcher der rekurs von der ratskommission für Schule und Freizeit der Stadtgemeinde Bozen, die darüber zu entscheiden hat, behandelt wird.

5.5 Schadenersatz

Als Zeichen für den Willen der dienststelle für Kindergärten, den Qualitäts-standard, der in dieser Charta festgelegt ist, zu erhalten und zu verbessern, gilt der Schadenersatz, der im Falle der nichteinhaltung einiger Qualitäts-maßstäbe an die betroffenen Familien entrichtet wird.In der Tabelle, in welcher die von der dienststelle für Kindergärten garan-tierten Qualitätsstandards angeführt sind, steht in der Spalte „Schadener-satz“ bei einigen Indikatoren ein „Ja“. Sollten ein Qualitätsstandard nicht eingehalten werden, so hat der Kunde Anrecht auf einen Schadenersatz, der aus 5 ermäßigten Eintrittskarten für das Frei- oder Hallenbad besteht.

5.6 Allgemeine Informationen

um die Inanspruchnahme der dienste seitens der Familien zu erleichtern und um den dienst laufend zu verbessern, setzt sich die dienststelle für Kindergärten die Förderung der Kommunikation mit den Familien zum Ziel und bestimmt zu diesem Zweck die je nach Bereich zuständigen verwal-tungsinternen und -externen Ansprechpartner, die Informationen erteilen und Meldungen und Beschwerden entgegennehmen.In diesem Sinne erstellt die dienststelle für Kindergärten zu Beginn eines jeden Schuljahres ein aktualisiertes Verzeichnis der Ansprechpartner das die Familien bei der Kindergartenleitung oder bei der dienststelle anfordern können. In der folgenden Tabelle sind die verschiedenen Tätigkeitsbereiche samt Ansprechpartner, deren Anschrift und Telefonnummern zusammen-gefasst.

Ansprech-partner

Page 21: Dienstcharta Dienststelle für Kindergärten

DienstchartaDienststelle für Kindergärten

38 39

Dienst Ansprechpartner Anschrift

Festlegung der Besuchsgebühren:- Änderung der

Adresse- Änderung der

Besuchszeit- Abmeldung- Einschreibung wäh-

rend des Schuljahres

Informationen und Berech-nung der Gebühren:dienststelle für Kindergärten – Verantwortliche/r für die Besuchsgebühren

Gumergasse 7 - BozenTel. 0471 997585Fax. 0471 997470e-mail: [email protected]

Vordrucke: bei der Kindergartenleiterin oder auf der Webseite

www.gemeinde.bozen.it/sdikg

Befreiung von bzw.Herabsetzung der Besuchsgebühren:

Informationen: dienststelle für Kindergärten – Verantwortliche/r für die Be-suchsgebühren

Gumergasse 7 - Bozen Tel. 0471 997585 Fax. 0471 997470e-mail: [email protected]

Ausgabe der Vordrucke:bei der Kindergartenleiterin, bei den Bürgerzentren, in der dienststelle für Kindergärten oder auf unserer Webseite

www.gemeinde.bozen.it/sdikg

Berechnung:Steuerdienststellen (CAF)

Speiseplan Informationen:dienststelle für Kindergärten – Verantwortliche/r für HACCp und Qualitätskontrolle (CQrH), oder auf der Webseite

Gumergasse 7 - BozenTel. 0471 997417Fax. 0471 997470e-mail: [email protected]/sdikg

Dienst Ansprechpartner Anschrift

Antrag auf persona-lisierten Menüplan

Informationen und Bewer-tung der Anträge:dienststelle für Kindergärten– Verantwortlicher Kontrolle der Qualität der Ausspeisung und HACCp

Gumergasse 7 - BozenTel. 0471 997417Fax. 0471 997470e-mail: [email protected]

Vordrucke:bei der Kindergartenleiterinoder auf der WebseiteAbgabe der Anträge:dienststelle für Kindergärten– Verantwortlicher Kontrolle der Qualität der Ausspeisung und HACCp

www.gemeinde.bozen.it/sdikg

Reinigung Informationen:dienststelle für Kindergärten– Verantwortliche/r für die Erbringung des dienstes

Gumergasse 7 - BozenTel. 0471 997305Fax. 0471 997470e-mail: [email protected]

Neueinschreibung(zuständigkeit Auto-nome Provinz Bozen)

die neueinschreibungen werden direkt im Kindergarten von den Leiterinnen abgewickelt

Zuständiger Kindergarten

Erstellung der Rangordnung(zuständigkeit Auto-nome Provinz Bozen)

Führungsbeirat Zuständiger Kindergarten

Page 22: Dienstcharta Dienststelle für Kindergärten

DienstchartaDienststelle für Kindergärten

40 41

nachstehend einige nützliche Adressen und Telefonnummern der Ämter und Einrichtungen.

Dienststelle für KindergärtenGumergasse 739100 BozenTel. 0471 997696Fax 0471 997470www.gemeinde.bozen.it/sdikgE-mail: [email protected]

die Ansprechpartner sämtlicher Bereiche der dienststelle für Kindergärten sind erreichbar:VON MONTAG BIS FREITAG 9.00-12.30 UhrDIENSTAGS 15.00-16.30 UhrDONNERSTAGS 8.30-13.00 Uhr / 14.00-17.30 Uhr

BürgerschalterGumergasse 7 - 39100 BozenTel. 0471 997621Fax 0471 997622E-mail: [email protected] MONTAG BIS MITTWOCH 8.30 - 13.00 Uhr / 14.00 - 17.00 UhrDONNERSTAG 8.30 - 13.00 Uhr/ 14.00 - 17.30 UhrVEN 8.30 - 13.00 / 14.00 - 16.00Jeden ersten Montag des Monats nachmittags geschlossen.Webseite: www.gemeinde.bozen.it

Allgemeine Informationen

Bürgerzentren

ÖFFNUNGSzEITENMO - MI - FR 8.30 - 12.30DI - DO 8.30 - 13.00 / 14.00 - 17.30Die Bürgerzentren sind am ersten Montag jeden Monats geschlossen.

BÜRGERzENTRUMzENTRUM - BOzNER BODEN - RENTSCHGumergasse 7 Erdgeschoss rathausTel. 0471 99 75 93Fax 0471 99 76 [email protected]

BÜRGERzENTRUMOBERAU - HASLACHAngela-nikoletti-platz 4Tel. 0471 99 70 70Fax 0471 99 70 [email protected]

BÜRGERzENTRUMEUROPA - NEUSTIFTdalmatienstraße 30/CTel. 0471 99 70 80Fax 0471 99 70 [email protected]

BÜRGERzENTRUMDON BOSCOdon-Bosco-platz 17Tel. 0471 92 09 61Fax 0471 92 09 [email protected]

BÜRGERzENTRUMGRIES - QUIREINGrieser platz 18 (Altes Grieser rathaus)Tel. 0471 28 58 36Fax 0471 28 57 [email protected]

Page 23: Dienstcharta Dienststelle für Kindergärten

DienstchartaDienststelle für Kindergärten

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In der folgenden Grafik werden die durchschnittlichen Bewertungen der Eltern in Bezug auf die verschiedenen Aspekte der Innenräume aufgezeigt.

6.4 Kindergartenausspeisung

die Ausspeisung in den Kindergärten ist, wie schon in den vergangenen Jahren ein sehr positiver Aspekt des dienstes (durchschnittsbewertung von 8,6).

6. DIE UMFRAGE ÜBER DIE ZUFRIEDENHEIT DER FAMILIEN

Im April 2011 wurde die umfrage über den Zufriedenheitsgrad der Familien mit dem Angebot der Kindergärten durchgeführt. An die Eltern wurden anonyme Fragebögen verteilt.die Beantwortung der Fragebögen war freiwillig und dennoch haben 50%, also die Hälfte der befragten Familien einen ausgefüllten Fragebogen ab-gegeben.dieser prozentsatz zeigt, dass die Kindergärten und ihre dienste den Eltern am Herzen liegen und dass sie an ihrer Verbesserung mitwirken möchten.Hier die wichtigsten Ergebnisse.

6.1 Die allgemeine Zufriedenheit

die Familien sind im Allgemeinen mit dem erbrachten dienst sehr zufrie-den: Auf die Frage, wieviele punkte zwischen 1 und 5 sie dem eigenen Kin-dergarten geben würden, haben sie durchschnittlich 4,3 punkte vergeben.die positive Beurteilung der vergangenen Jahre von 4,3 wurde somit be-stätigt.

6.2 Beschreibung der Dienstnutzer

29% der Kinder besucht einen Kindergarten mit verlängerten Besuchszei-ten, während 71% der Kinder den Kindergarten bis 15.00 uhr besuchen.

6.3 Innenräume

Am positivsten bewerten die Eltern die Sauberkeit der Innenräume; diese erreicht auf einer Skala von 1 bis 10 eine Quote von 8,8.

Innenräume

zustimmungsgrad

durchschnitt

durchschnittKindergartenausspeisung

zustimmungsgrad

genügend didaktisches Spielmaterial

gepflegte und saubere räume

die Speisen schmecken den Kindern

die Mengen sind angemessen

das Menü ist abwechslungsreich

8,0 8,2 8,4 8,6 8,8 8,9

8,8

8,7

8,0 8,1 8,2 8,3 8,4 8,5 8,6 8,7 8,8

8,6

8,7

8,7

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DienstchartaDienststelle für Kindergärten

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6.5 Grünflächen der Kindergärten

die Bewertungen der Grünflächen der Kindergärten bewegen sich zwi-schen 8,3 und 8,5 Aufgrund der unterschiede in den einzelnen Kinder-gärten gibt es sehr unterschiedliche Antworten. Auch die Ausstattung und pflege der Grünflächen wird sehr Zufriedenstellend bewertet.

6.6 Kommunikation

50% der Eltern haben die dienstcharta der dienststelle für Kindergärten der Stadtgemeinde Bozen gelesen. 26% der Eltern hat sich an die dienststelle ge-wandt: der Großteil hat sich mit dem dienst telefonisch in Verbindung gesetzt bzw. ihn persönlich aufgesucht; die restlichen haben mittels E-Mail, post oder Fax Kontakt aufgenommen.Insgesamt erklären die Eltern, dass das personal des Kindergartendienstes kompetent und zuvorkommend ist (durchschnitt: 8,2) und dass die Fragen und Anfragen schnell und zufriedenstellend beantwortet werden (durch-schnitt: 8,2). die Eintreibung der Besuchsgebühren von Seiten des Einhe-bungsbeauftragen Equitalia Trentino Alto Adige Südtiroll AG hat einen durch-schnitt von 8,2 bekommen.Fast 39% der dienstnehmer nimmt die Zahlung der Besuchsgebühren mittels postdienst, 31,2% mittels Bank und fast 21,2% mittels Internet Banking vor.

durchschnittGrünflächen

zustimmungsgrad

im Garten gibt es ausreichende

Spielmöglichkeiten

der Garten ist gepflegt

der Garten ist für Kinder geeignet

durchschnittKommunikation

zustimmungsgrad

der Gebühren-eintreibungsdienst

funktioniert gut

die Anfragen werden schnell und erschöpfend beantwortet

das personal der dienststelle für Kindergärten ist kompetent

und zuvorkommend

die dienstcharta ist ein

nützliches Informationsmittel

die dienstcharta ist klar und verständlich

8,0 8,1 8,2 8,3 8,4 8,5

8,3

8,5

8,47,9 8,0 8,1 8,2 8,3 8,4

8,2

8,2

8,4

8,4

8,2