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Dienstvorschriften zu unterscheiden sind Polizeidienstvorschr iften (PDV) Leitfäden (LF) aufgrund unterschiedlicher Bindungswirkung Beide Vorschriftentypen sind keine Gesetze, entfalten also keine unmittelbare Bindungswirkung nach außen, PDVen enthalten Regelungen spezifischer Sachverhalte mit Verbindlichkeit auf Bundesebene (in allen Ländern) Sie gelten als allgemeine Weisung Lf enthalten Handlungsempfehlungen mit ohne strikte Bindungswirkung Aber: Erfahrung sollte nicht leichtfertig ignoriert werden!! PDVen und Lf sind nur für den Dienstgebrauch bestimmt

Dienstvorschriften

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Dienstvorschriften. zu unterscheiden sind. aufgrund unterschiedlicher Bindungswirkung. Polizeidienstvorschriften (PDV). Leitfäden (LF). Beide Vorschriftentypen sind keine Gesetze, entfalten also keine unmittelbare Bindungswirkung nach außen,. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Dienstvorschriften

Dienstvorschriften

zu unterscheiden sind

Polizeidienstvorschriften

(PDV)

Leitfäden

(LF)

aufgrund unterschiedlicher Bindungswirkung

Beide Vorschriftentypen sind keine Gesetze, entfalten also keine unmittelbare Bindungswirkung nach außen,

PDVen enthalten Regelungen spezifischer Sachverhalte mit Verbindlichkeit auf Bundesebene (in allen Ländern)

Sie gelten als allgemeine Weisung

Lf enthalten Handlungsempfehlungen mit ohne strikte Bindungswirkung

Aber: Erfahrung sollte nicht leichtfertig ignoriert werden!!

PDVen und Lf sind nur für den Dienstgebrauch bestimmt

Page 2: Dienstvorschriften

Dienstvorschriften

zu unterscheiden sind

Polizeidienstvorschriften

(PDV)

Landesteile zu PDVen

aufgrund unterschiedlicher regionaler Geltung

PDVen enthalten Regelungen spezifischer Sachverhalte mit Verbindlichkeit auf Bundesebene, sofern bundesweite Einigkeit über Regelungsbedürftigkeit besteht.

Landesteile befassen sich mit Sachverhalten, für deren verbindliche Regelung auf Landesebene

ein ergänzendes Bedürfnis erkannt ist

In NRW gelten PDVen und dazu erlassene Landesteile gleichermaßen als allgemeine Weisung.

Da nur Ergänzungen zu den Regelungen der jeweiligen PDV vorgenommen werden, bestehen keinerlei Konkurrenzen.

Page 3: Dienstvorschriften

Dienstvorschriften

das Ordnungssystem

001 – 099 Allgemeines

100 – 199 Führung, Einsatz und Versorgung

Hier besonders wichtig:

PDV 100 „Führung und Einsatz der Polizei“ und Landesteile

PDV 129: Personen- und Objektschutz (VS-NfD)

PDV 131: Einsatz bei Entführungen (VS-NfD)

PDV 132: Einsatz bei Geiselnahmen (VS-NfD)

LF 150: Versorgung der Polizei im Einsatz

Page 4: Dienstvorschriften

Dienstvorschriften

das Ordnungssystem

001 – 099 Allgemeines

100 – 199 Führung, Einsatz und Versorgung

200 – 299 Allgemeine Ausbildung und Leibeserziehung

Hier besonders wichtig:

PDV 201: allgemeine Ausbildung

PDV 230: Übungen

LF 290: Sport in der Polizei

Page 5: Dienstvorschriften

Dienstvorschriften

das Ordnungssystem

001 – 099 Allgemeines

100 – 199 Führung, Einsatz und Versorgung

200 – 299 Allgemeine Ausbildung und Leibeserziehung

300 – 349 polizeiärztlicher Dienst

350 – 399 täglicher Dienst einschließlich Verbrechensbekämpfung

Hier besonders wichtig:

PDV 350: Wachdienstordnung

LF 371: Eigensicherung

PDV 384.I: Fahndung (VS NfD)

PDV 389: Vermisste, unbekannte Tote, unbekannte hilflose Personen

Page 6: Dienstvorschriften

Dienstvorschriften

das Ordnungssystem

001 – 099 Allgemeines

100 – 199 Führung, Einsatz und Versorgung

200 – 299 Allgemeine Ausbildung und Leibeserziehung

300 – 349 polizeiärztlicher Dienst

350 – 399 täglicher Dienst einschließlich Verbrechensbekämpfung

400 – 449 Dienst der technischen Einheiten

450 – 499 Selbstschutz der Polizei

500 – 549 Bootsführung u. Technik der Wasserschutzpolizei u. des BGS See

550 – 599 Flugwesen der Polizei

600 – 699 Wirtschaft und Verwaltung der Polizei

700 – 799 Kraftfahrtwesen der Polizei

800 – 899 Fernmeldewesen der Polizei

900 – 999 Waffen, Munition und Gerät der Polizei

Page 7: Dienstvorschriften

Polizeidienstvorschrift 100:

Inhaltliche Ansätze:

1. Grundlagen und Grundsätze

2. Allgemeine Maßnahmen

3. Taktische Maßnahmen

4 Maßnahmen aus besonderen Anlässen

Anlage 1: Planungs- und Entscheidungsprozess für den EinsatzAnlage 2: Beurteilung der Lage (Merkpunkte)Anlage 2: Durchführungsplan (Muster)Anlage 4: Gliederung eines BefehlsAnlage 5: Grafischer Befehl (Muster)Anlage 6: Führungsstab (Gliederungsmodell)Anlage 7: KräftesammelstelleAnlage 8: Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von

Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung (IMK-Beschluss)

Anlage 9: „publizistische Grundsätze“ und „Richtlinien für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserates“

Page 8: Dienstvorschriften

Landesteile NRW zur PDV 100:

Teil A Einsatz von Führungsstäben und Führungsgruppen; Ständige Stäbe

Teil B Einsatzbegleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Lageorientierung bei Einsätzen aus besonderem Anlass

Teil C Nachbereitung polizeilicher Einsätze aus besonderem Anlass

Teil D Betreuung von Polizeibeamtinnen und -beamten nach besonders belastenden beruflichen Ereignissen

Teil E Leitlinien für den Einsatz der Polizei bei Sportveranstaltungen, insbesondere der Fußball-Bundesliga

Teil F Einsatz der Polizei bei Bedrohungslagen

Teil G Maßnahmen zur Verhinderung oder Bewältigung rechtsextremistischer Veranstaltungen mit Öffentlichkeitsbezug

Teil H Verhalten/Maßnahmen bei/nach Einsätzen mit gravierenden Folgen

Teil I Einsatz der Polizei bei größeren Schadenslagen

Page 9: Dienstvorschriften

Landesteile NRW zur PDV 100:

Teil J Einsatzleitlinie Beweissicherung und Freiheitsentziehung bei gewalttätigen Aktionen

Teil K Polizeiliche Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten, Verfolgungsfahrten

Teil L Einsatz- und Objektakten.

Teil M Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Rettungsdienst und Betreuungsdienst in besonderen Lagen