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* Stand 12/2012 Informationen zu einigen Änderungen nach Ablösung der DIN EN 473 durch die neue DIN EN ISO 9712

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* Stand 12/2012

Informationen zu einigen Änderungen nach Ablösung der

DIN EN 473

durch die neue

DIN EN ISO 9712

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Sehr geehrter Kunde,

wir möchten Sie mit diesem Schreiben auf einige Änderungen hinweisen, die seit Anfang 2013 in Kraft getreten sind und über die für Sie wichtigen neuen Vorgehensweisen für die Qualifizierung von Personal für die Zerstörungsfreie Prüfung (ZfP) informieren.

Seit dem 01.01.2013 wurde die Norm für die Personalqualifizierung und Zertifizierung in der ZfP, von der bisher gültigen

DIN EN 473

auf die neue

DIN EN ISO 9712umgestellt.

Es haben sich einige wichtige Veränderungen ergeben:

• Für eine Qualifizierungsprüfung wird verlangt, dass 10% der für die Zertifizierung notwendigen industriellen Erfahrungszeiten bereits vor der Durchführung der Qualifizierungsprüfung nachgewiesen werden müssen.

• Für Rezeritifizierungsprüfungen werden im Rahmen der DGZfP-Ausbildung nur noch Kurse in Verbindung mit der Rezertifizierungsprüfung angeboten. Es ist nicht mehr möglich, ausschliesslich an einer Rezertifizierungsprüfung teilzunehmen

• Die Dauer der Rezertifizierungsveranstaltungen hat sich deutlich erhöht, denn auch ....

• ... der Umfang der Rezertifizierungsprüfung hat sich erhöht und entspricht in etwa dem eines praktischen Teils einer Erstprüfung (Stufe 2 inkl. Prüfanweisung)

• Jeder Teilnehmer muss am Tage der Qualifizierungsprüfung/Rezertifizierungsprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis zur Identitätskontrolle vorlegen

• Zur Teilnahme an der Qualifizierungsprüfung muss vom Teilnehmer spätestens am Prüfungstag ein gültiger Sehtest nach DIN EN ISO 9712 vorgelegt werden

• Für Qualifizierungen in der Sichtprüfung (VT) muss zusätzlich eine ausreichende Fernsehfähigkeit bescheinigt werden

• Kurse der Stufe 3 sind in der Regel für Teilnehmer ausgelegt die über eine Ausbildung zum Meister, Techniker oder Ingenieur absolviert haben. Beim Zugang ohne Zertifikat der Stufe 2 muss zwingend das jeweilige Vorpraktikum (2 F) besucht werden.Kandidaten ohne oben genannte Ausbildung müssen (da sonst die Mindestausbildungszeiten nicht erreicht werden) in Besitz eines gültigen Stufe 2 Zertifikates des entsprechenden Verfahren sein

• Besondere Beachtung sollten den erforderlichen Erfahrungszeiten für die Stufe 3 geschenkt werden, da die Gültigkeit der Qualifizierungsprüfung im Hauptverfahren der Stufe 3 nur für 2 Jahre gültig ist. Der erforderliche BASIC Kurs hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und kann vor oder nach dem Hauptverfahren absolviert werden.

Wir werden Sie auch zukünftig weiter informieren.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Team der Q-AW Matthias Quast

* Stand 12/2012