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Entwässerungsplanung Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Jörg Probst

Hochschule Bochum Fachbereich Architektur

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Inhaltsverzeichnis

1 Grundlagen 4 1.1 Allgemeines 4 1.2 Arten der Abwässer 5

2 Begriffe 6 2.1 Zeichnerische Darstellung 6 Sinnbilder für die schematische Darstellung von Entwässerungsanlagen 6 2.2 Bezeichnungen der Leitungsteile 10

3 Entwässerungsplan 11 3.1 Lageplan M 1: 1.000 mit folgenden Eintragungen 11 3.2 Grundrisse der einzelnen Geschosse M 1:100 12 3.3 Grundriss des Kellergeschosses M 1: 100 13 3.4 Schnitte M 1:100 13 3.5 Detailpläne 13

4 Arten und Systeme 14 4.1 Örtliche Abwasserbeseitigung 14 4.2 Zentrale Abwasserleitung 14 4.3 Entwässerungssysteme 14

4.3.1 Trennsystem 14 4.3.2 Mischsystem: 14

5 Leitungen 16 5.1 Anordnung und Verlegung 16 5.2 Lüftung der Abwasserleitungen 16 5.3 Schmutzwasserleitungen 17

5.3.1 Fremdeinspülung 17 5.3.2 Schmutzwasserfallleitungen 18

5.4 Regenwasserfallleitungen 19 5.5 Sammelleitungen 19 5.6 Grundleitungen 20 5.7 Anschlusskanal 20

6 Bemessungsgrundlage für Abwasserleitungen 22 6.1 Schmutzwasseranlagen (DIN EN 12056-2 und DIN 1986-100): 22

6.1.1 Schmutzwasserabfluss 22 6.1.2 Anschlussleitung 23

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6.1.3 Fallleitungen 25 6.1.4 Bemessung der Sammel- und Grundleitungen 26 6.1.5 Lüftungsleitungen 28

6.2 Regenentwässerungsanlagen 28 6.2.1 Regenwasserabfluss 28 6.2.2 Berechnungsregenspende r 29 6.2.3 Abflussbeiwert C 30 6.2.4 Abflusswirksame Flächen 30 6.2.5 Rinnen 31 6.2.6 Dachrinnenabläufe, Dachrinnenstutzen 34 6.2.7 Anzahl der Dachabläufe 35 6.2.8 Regenwasserfallleitungen 36

Quellennachweis 38

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1 Grundlagen

1.1 Allgemeines

Die Abwasserbeseitigung spielt aus ökologischer Sicht ein wichtige Rolle für den Kreis-lauf der Natur. Die Beseitigung der anfallenden Abwässer auf hygienische und tech-nisch einwandfreie Weise ist von großer Bedeutung für die Planung und Ausführung einzelner Gebäude und Siedlungen.

Eine genaue Planung, Bemessung und Darstellung der Entwässerungsanlage erfolgt im „Entwässerungsplan“, der gemäß der entsprechenden technischen Normen und Richtlinien bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen ist.

Im Zuge der Erarbeitung harmonisierter Europäischer Normen sind Entwässerungsan-lagen für Gebäude und Grundstücke nach der DIN EN 12056-1 bis 5 sowie der DIN EN 752 zu planen und auszuführen, nationale besondere Anforderungen an die Abwasser-abführung, die von der europäischen Norm abweichen, werden in Deutschland durch die DIN 1986-100 geregelt.

Quelle: DIN 1986-100

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1.2 Arten der Abwässer

Schmutzwasser:

- Hausabwässer aus Sanitär- und Wirtschafsräumen, Arbeitsräumen und Fäkalien

- Gewerbe- und Industrieabwässer unterschiedlicher Qualität aus verfahrens-technischem gebrauch, bei dem in der Regel noch eine Zwischenreinigung er-folgen muss.

Regenwasser:

- Niederschlagswasser in stark schwankender Menge und Reinheit. Das ggf. oh-ne Reinigung direkt in den Vorfluter abgeleitet wird oder versickern kann.

Mischwasser:

- Mischwasser entsteht beim Zusammenleiten von Schmutz- und Regenwasser in eine gemeinsame Kanalisation

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2 Begriffe

2.1 Zeichnerische Darstellung

Sinnbilder für die schematische Darstellung von Entwässerungsanlagen

Quelle: DIN 1986-100

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Quelle: DIN 1986-100

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Quelle: DIN 1986-100

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Quelle: DIN 1986-100

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2.2 Bezeichnungen der Leitungsteile

Quelle: Pistohl, Handbuch der Gebäudetechnik

AL Anschlussleitung: Leitung vom Geruchverschluss bis zur weiterführenden Lei-tung bzw. zur Abwasserhebeanlage

EAL: Einzelanschlussleitung. Leitung zur Aufnahme eines Entwässerungsge-genstandes

SAL: Sammelanschlussleitung. Leitung zur Aufnahme mehrerer Einzelan-schlussleitungen

VL Verbindungsleitung: Leitung von der Ablaufstelle bis zum Geruchverschluss des Entwässerungsgegenstandes

FL Fallleitung: Senkrechte Leitung, ggf. mit Verziehung, die das Abwasser einer Grund- oder Sammelleitung zuführt

SFL: Schmutzwasserfallleitung. Leitung für Schmutzwasser

RFL: Regenwasserfallleitung- Leitung für Regenwasser

LL Lüftungsleitung: Verlängerung der Fallleitung über Dach zur Be- und Entlüftung der Fallleitung

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SL Sammelleitung: Liegende Leitung zur Aufnahme des Abwassers von Fall- und Anschlussleitungen, die nicht im Erdreich oder in der Bodenplatte verlegt ist

GL Grundleitung: Im Erdreich oder unzugänglich in der Bodenplatte verlegte Lei-tung, die das Abwasser in der Regel dem Anschlusskanal zuführt.

AK Anschlusskanal: Kanal zwischen dem öffentlichen Abwasserkanal und der Grundstücksgrenze bzw. der ersten Reinigungsöffnung auf dem Grundstück

3 Entwässerungsplan

Bauliche Anlagen dürfen nur errichtet werden, wenn die einwandfreie Beseitigung der Abwässer und des Niederschlagswassers gesichert ist.

Eine endgültige Baugenehmigung wird erst nach Vorlage und Genehmigung der Ent-wässerungsanlage erteilt. Dazu sind nach Maßgabe der zuständigen Behörde – in der Regel zusammen mit dem Baugesuch – entsprechende „Entwässerungspläne“ einzu-reichen.

Quelle Abbildung: Daniels, Gebäudetechnik

Folgende Planunterlagen sind für die Genehmigung der Entwässerung erforderlich:

3.1 Lageplan M 1: 1.000 mit folgenden Eintragungen

- Maßstab, Nordpfeil, Lage und Flurstücksnummer des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke mit Angabe der Eigentümer und – soweit vorhan-den – der Straße und Hausnummer

- Vorhandenen und geplante bauliche Anlagen mit Angabe der Nutzung, Ge-schosszahl, Dachform, Höhenlage des Erdgeschossfußbodens zur Straße und zum Baugrundstück

- Lage, Anordnung und Abmessung der vorhandenen, geplanten oder zu beseiti-genden Entwässerungsanlagen, Führung der Abwasserleitungen außerhalb der

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Gebäude mit lichter Weite und Fließrichtung sowie die Sohlenhöhe der An-schlussstelle an den weiterführenden, in der Regel öffentlichen Kanal

- Lage der vorhandenen oder geplanten Brunnen, Kleinkläranlagen, Gruben, Si-ckeranlagen, Revisionsschächte, Abscheider usw., soweit nicht in größerem Maßstab dargestellt

Quelle Abbildung: Daniels, Gebäudetechnik

3.2 Grundrisse der einzelnen Geschosse M 1:100

Schematische Darstellung der Grundrisse mit Eintragung aller Entwässerungsgegens-tände, der Fall- und Anschlussleitungen mit Angabe der Nennweite und Werkstoffe.

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3.3 Grundriss des Kellergeschosses M 1: 100

Eintragung aller Entwässerungsgegenstände, Absperrschieber, Rückstauverschlüsse, Hebeanlagen, Kontrollschächte, usw.

Ferner alle Fall-, Sammel- und Grundleitungen für Schmutzwasser, Regenwasser und Mischwasser bis zum Anschluss an den öffentlichen Kanal, mit Angabe der Nennwei-ten, Werkstoffe, Reinigungsöffnungen und eventuellen Revisionsschächten.

3.4 Schnitte M 1:100

Schematische Darstellung der Gebäude mit Wänden und Geschossdecken. Angaben der Fall- und Lüftungsleitungen mit den zugehörigen Anschlussleitungen und Entwäs-serungsgegenständen.

Quelle Abbildung: Daniels, Gebäudetechnik

Darstellung des Anschlusskanals, der Haupt- und wichtiger Nebengrundleitungen so-wie der Sammelleitungen als Abwicklung in wahrer Länge mit Angaben des Gefälles. Angabe der Abzweigpunkte, Übergänge, Richtungsänderungen usw. und der genauen Höhenlage der Sohle über Meereshöhe („über Normal-Null“ –ÜNN).

3.5 Detailpläne

Soweit zur Klärung notwendig, sind weitere Detailpläne erforderlich. Maßstab nach Erfordernis.

Die Darstellung der Entwässerungsanlagen und der Leitungen erfolgt schematisch. Dabei sind die Sinnbilder der DIN 1986-100 zu verwenden.

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4 Arten und Systeme

4.1 Örtliche Abwasserbeseitigung

Nur dort, wo eine Ableitung der Abwässer in eine Sammelkanalisation (noch) nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht tragbar ist – z.B. bei abgelegenen einzelnen Ge-bäuden im Außenbereich - ist in Ausnahmefällen als Notlösung eine örtliche Abwas-serbeseitigung durch Kleinkläranlagen, Gruben und Sickeranlagen zulässig.

Für die Beseitigung des Schmutzwassers gilt die DIN 4261. Regen oder Dränagewas-ser wird direkt in den Vorfluter abgeleitet.

4.2 Zentrale Abwasserleitung

Die Ableitung von Schmutz- und Regenwasser erfolgt unterirdisch in einer öffentlichen Kanalisationsanlage. Das Abwasser wird einer Sammelkläranlage zugeführt. Soweit öffentliche Entwässerungsanlagen vorhanden sind, müssen alle Grundstücke an diese angeschlossen werden. Der Anschluss ist Beitragspflichtig. Jedes anzuschließende Haus muss auch an eine zentrale Wasserversorgung angeschlossen sein.

4.3 Entwässerungssysteme

4.3.1 Trennsystem

Regen- und Schmutzwasser werden in getrennten Leitungssystemen geführt. Abwas-ser gelangt zur Kläranlage, Regenwasser wird in das Bach- Flusssystem geleitet (Vor-fluter).

Vorfluter: Bach- Flusssystem, in das Abwasser und Regenwasser bei Hochwasser geleitet wird. Dabei wird versucht, die erste Welle, den so genannten Spülstoß (all das, was sich in Zei-ten geringer Wasserführung abgelagert hat oder hängen geblieben ist, wird mit dem ers-ten kräftigen Wasserstoß losgerissen, auf-gewirbelt und fortgespült), noch der Kläran-lage zuzuführen.

Quelle Abbildung: Pistohl, Handbuch der Gebäudetechnik

4.3.2 Mischsystem:

Regen- und Schmutzwasser werden im gleichen Leitungssystem geführt und gemein-sam der Kläranlage zugeführt. Regen- und Schmutzwasser dürfen nur außerhalb des Gebäudes in der Grundleitung zusammengeführt werden.

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Der Vorteil dieses Systems liegt in der einfacheren, über-sichtlichen und in der Regel kostengünstigeren Ausführung des Kanalnetzes. Allerdings erfordert dieses System große Leitungsquerschnitte und besondere Schutzmaßnahmen gegen die Rückstaugefahr bei starken Regenfällen.

Quelle Abbildung: Pistohl, Handbuch der Gebäudetechnik

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5 Leitungen

5.1 Anordnung und Verlegung

Aus Gründen der Inspizierbarkeit und der einfacheren Sanierungsmöglichkeit sollten im Gebäude verlegte Grundleitungen vermieden und stattdessen als Sammelleitungen verlegt werden. Dies gilt nicht für Gebäude ohne Kellerräume – hier sollten die Grund-leitungen möglichst geradlinig aus dm Gebäudebereich herausgeführt werden.

Richtungsänderungen von Grund- und Sammelleitungen dürfen nur mit Bögen ≤ 45° ausgeführt werden. In liegenden Leitungen dürfen nur Abzweige ≤ 45° eingebaut wer-den. Doppelabzweige in liegenden Leitungen sind unzulässig.

Reduzierungen der Rohr-Nennweite in Fließrichtung sind unzulässig.

Größere Höhenunterschiede in Grundleitungen sind als Abstürze in Verbindung mit besteigbaren Schächten auszuführen.

5.2 Lüftung der Abwasserleitungen

Eine Lüftungsleitung ist eine über Dach geführte Leitung, die zur Be- und Entlüftung der Fallleitung dient, jedoch kein Wasser aufnimmt.

Lüftungsleitungen dienen dazu,

den Druck in Fallleitungen abzubauen, der durch verdrängte Luft in der Leitung entstehen kann einer Fallleitung Luft aus dem Freien zuzuführen, um die Entstehung eines Un-

terdrucks im gerade benützten Fallstrang zu vermeiden Kanalgase ins Freie abzuziehen.

Jede Fallleitung sowie Grund- und Sammelleitungen, die an keine Fallleitungen angeschlossen sind, sind mit einer Hauptlüftung über Dach zu führen. Lüftungsschächte und Schornsteine dürfen dafür nicht genutzt werden.

Oberkante der Dachausmündung von Leitungsleitungen:

bei Dachneigungen bis 15°: ≥ 15 cm über Dachhaut bei Dachneigungen über 15°:

≥ 30 cm über Dachhaut

In schneereichen Gebieten können auch größere Höhen erforderlich sein.

Quelle Abbildung: Pistohl, Handbuch der Gebäudetechnik

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Lüftungsleitungen dürfen nur an lotrechten Teile der Abwasserleitungen angeschlos-sen werden und sollen möglichst geradlinig geführt werden.

Mündet eine Lüftungsleitung in der Nä-he von Lüftungsöffnungen von Aufent-haltsräumen, so ist sie mindestens 1 m über den Fenstersturz hochzuführen oder mit 2 m seitlichem Abstand zur gefährdeten Öffnung anzuordnen. Das gleiche gilt für Ablaufstellen für Regen-wasser im Mischverfahren, soweit sie keine Geruchverschlüsse besitzen.

! Achtung im Sogbereich von Lüf-tungs- und Klimaanlagen !

5.3 Schmutzwasserleitungen

5.3.1 Fremdeinspülung

Benachbarte Anschlussleitungen sind so zu verlegen, dass Fremdeinspülungen ver-mieden werden. Für Anschlussleitungen, bei denen mit Fremdeinspülungen aus Klo-settbecken gerechnet werden muss, sollten die Maße nach der folgenden Abbildung (Fall a) und Fall b)) eingehalten werden.

Für den Anschluss von gegenüberliegenden Klosetts gilt Fall c).

Quelle Abbildung: DIN 1986-100

Anschlussleitungen für Klosettbecken, Bade- und Duschwannen sowie Badabläufe sind so in die Fallleitung einzuführen, dass das Maß des DN Fallleitung ≥ DN Anschlussleitung ist. Siehe nachfolgende Abbildung

Quelle Abbildung: Pistohl, Handbuch derGebäudetechnik

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Quelle Abbildung: DIN 1986-100

5.3.2 Schmutzwasserfallleitungen

Schmutzwasserfallleitungen sind ohne Nennweitenänderung möglichst geradlinig durch die Geschosse bis über Dach zu führen.

Nebeneinander liegende Wohnungen dürfen nur dann in eine gemeinsame Schmutz-wasserfallleitung angeschlossen werden, wenn mit entsprechenden Maßnahmen so-wohl der Schall- als auch der Brand-schutz gewährleistet ist.

Die Mindestweite von Fallleitungen beträgt DN 70, bei Anschluss eines WC-Beckens DN 100. Beim Über-gang in eine Grund- oder Sammellei-tung ist eine Reinigungsöffnung vorzusehen.

Bei Fallleitungen die nicht länger als 10 m (1 bis 3 Geschosse) sind, kann die Umlenkung in die liegende Lei-tung mit einem Bogen ausgeführt werden.

Quelle Abbildung: Pistohl, Handbuch der Gebäudetechnik

Bei Fallleitungen über 10 m bis 22 m Länge (4 bis 8 Geschosse) sind die Bogen mit einem Zwischenstück von 250 mm Länge zum Druckabbau (als „Beruhigungsstrecke“) aufzulösen. Siehe nachfolgende Abbildungen:

Quelle Abbildung: Pistohl, Handbuch der Gebäudetechnik

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Bei mehr als 3 Geschossen ist die Fallleitung oberhalb des zulaufseiti-gen Bogens einer Verziehung auf eine Höhe von mindestens 2 m von Anschlüssen freizuhalten. Anschlüs-se an die liegende Leitung sind mit einem Abstand von 1 m zur lotrech-ten Leitung vorzunehmen. Wird die-se Anschlussstrecke < 2 m, ist eine Umgehungsleitung einzubauen

Quelle Abbildung: Pistohl, Handbuch der Gebäudetechnik

Bei Fallleitungen über 22 m (> 8 Geschosse) müssen bei Fallleitungsverziehungen o-der beim Übergang in eine liegende Leitung Umgehungsleitungen eingebaut werden. Die Umgehungsleitung ist min. 1,5 m über dem Boden, bzw. 1 m unterhalb des ab-laufseitigen Bogens anzuschließen.

5.4 Regenwasserfallleitungen

Innen- und außenliegende Regenfallleitungen zum Ablauf des Regenwassers von Dachflächen, Balkonen und Loggien. In Regenwasserfallleitungen darf kein Schmutz-wasser eingeleitet werden.

Fallleitungen über 22 m müssen dem Druck standhalten, der durch Aufstau, z. B. infol-ge einer Verstopfung, entstehen kann. Für Hochhäuser sing ggf. besondere Maßnah-men hinsichtlich höherer Druckfestigkeit zu treffen.

Innenliegende Regenfallleitungen sind durch eine entsprechende Dämmung gegen Schwitzwasserbildung zu schützen, um eine Durchfeuchtung von Wänden und Decken zu verhindern. Besonders zu beachten ist eine Dämpfung der Fließgeräusche: Anord-nung der Regenfallleitungen möglichst nicht in Wänden, die an Schlafräume grenzen; Verwendung schwerer Rohrmaterialien, ggf. zusätzliche Maßnahmen zur Schalldäm-mung treffen.

5.5 Sammelleitungen

In eine Sammelleitung für Schmutzwasser darf kein Re-genwasser, in eine solche für Regenwasser kein Schmutz-wasser eingeleitet werden. Mindest-Nennweite DN 70.

Vorschriften für Gefälle, Richtungsänderung, Abzweige, Reinigungsöffnungen usw. analog Grundleitungen. Beim Übergang einer Sammelleitung in eine Grundleitung ist eine Reinigungsöffnung vorzusehen.

Quelle Abbildung: Pistohl, Handbuch der Gebäudetechnik

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5.6 Grundleitungen

Grundleitungen sind im Erdreich oder in der Grundplatte unzugänglich verlegte Leitun-gen, die das Abwasser in der Regel dem Anschlusskanal zuführen. Wegen der Unzu-gänglichkeit der Leitungen sind diese besonders zu schützen:

- frostsichere Verlegung

- Mindest-Erdeckung über den Grundleitungen 15 cm, dies ergibt eine Sohlentie-fe von ca. 40-45 cm unter OKF Kellergeschoss.

- Streifenfundamente können rechtwinklig oder schräg durchfahren werden. Die Rohre müssen durch entsprechende Dämmstoffummantelungen geschützt werden, damit sich Bauwerkssetzungen nicht auf die Grundleitungen auswir-ken.

Bei Verlegung parallel zu den Fundamenten ist der Druckausbreitungswinkel der Fundamente zu beachten!

- Verfüllung der Rohrgräben mit Sand und Mittelkies in ca. 25 cm dicken Lagen, gleichmäßig verdichtet.

Eine sorgfältige Planung des Grundleitungssystems ist wichtig, da Planungs- und Aus-führungsfehler später kaum zu ändern sind. Die räumliche Lage des Grundleitungssys-tems wird durch die Anordnung der Fallleitungen bestimmt, wobei – soweit dies im Kellergeschoß nicht stört – mehrere Fallstränge unter der Kellerdecke zusammenge-fasst werden können, um möglichst wenige Anschlüsse an Grundleitungen zu erhal-ten.

Die Nennweite von erdverlegten Grundleitungen muss mindestens DN 100 betragen.

Grundleitungen sollten möglichst geradlinig – parallel zu den Fundamenten – geführt werden. Richtungsänderungen dürfen nur mit genormten 15°-, 30°-, oder 45°-Bögen durchgeführt werden.

In Grund- und Sammelleitungen dürfen Abzweige nur mit 45° ausgeführt werden. Eine Leitung darf in Fließrichtung ihre Nennweite nicht verringern.

5.7 Anschlusskanal

Die lichte Weite des Anschlusskanals wird von der örtlichen Behörde festgelegt (im Allgemeinen ≥ DN 150). Falls das Gefälle bis zum Kanalanschluss nicht ausreicht, kann in Verbindung mit einem Revisions-schacht ein äußerer Absturz vorgesehen werden. Siehe nachfolgende Abbildung.

Quelle Abbildung: Pistohl, Handbuch der Gebäudetechnik

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Nahe der Grundstücksgrenze sind Reinigungsöffnungen anzuordnen, die in Schächten unterzubringen sind. Diese Revisionsschächte kön-nen innenliegend im Keller, nahe der Außenwand oder im Freien angeord-net werden. Siehe nachfolgende Abbildung.

Quelle Abbildung: Pistohl, Handbuch der Gebäudetechnik

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6 Bemessungsgrundlage für Abwasserleitungen

6.1 Schmutzwasseranlagen (DIN EN 12056-2 und DIN 1986-100):

Entwässerungsanlagen könne in vier Systemtypen unterteilt werden, in Deutschland sind Entwässerungsanlagen für die Schmutzwasserableitung gemäß „Systemtyp I“ nach DIN EN 12056-2 zu planen, herzustellen und zu betreiben.

Systemtyp I: Einzelfallleitungsanlage mit teilbefüllten Anschlussleitungen Sanitäre Entwässerungsgegenstände sind an teilbefüllte Anschlussleitungen an-geschlossen. Die teilbefüllten Anschlussleitungen sind für eine Füllungsgrad von 0,5 (50 %) ausgelegt und sind an eine einzelne Schmutzwasserfallleitung ange-schlossen.

6.1.1 Schmutzwasserabfluss

totQ ist der geplante Gesamtschmutzwasserabfluss in einem Teil oder der gesamten

Entwässerungsanlage. Er umfasst die angeschlossenen sanitären Entwässerungsge-genstände und/oder Abwasserhebeanlagen.

[l/s]

totQ = der gesamte Schmutzwasserabfluss, in Liter je Sekunde [l/s]

wwQ = der Schmutzwasserabfluss, in Liter je Sekunde [l/s]

cQ = der Dauerabfluss, in Liter je Sekunde [l/s]

pQ = der Pumpenförderstrom, in Liter je Sekunde [l/s]

Maßgebend für die Bemessung der Entwässerungsanlagen ist der maximal auftreten-de Schmutzwasserabfluss wwQ [l/s]. Dieser wird unter der Berücksichtigung der

Gleichzeitigkeit aus der Summe der einzelnen Anschlusswerte DU für die Entwässe-rungsgegenstände nach folgender Formel ermittelt:

∑⋅= DUKQww [l/s]

wwQ = Schmutzwasserabfluss in l/s

∑DU = Summe der Anschlusswerte in l/s

K = Abflusskennzahl, ergibt sich aus Gebäudeart und Abflusscharakteristik

pcwwtot QQQQ ++=

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Quelle: DIN 1986-100

6.1.2 Anschlussleitung

Für die verschieden Entwässerungsgegenstände müssen entsprechende Nennweiten der Einzelanschlussleitungen eingehalten werden. Siehe nachfolgende Tabellen:

Quelle: DIN 1986-100

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GERTEC 24

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Quelle: DIN EN 12056-2

Unbelüftete Anschlussleitungen:

- das Mindestgefälle beträgt 1 cm/m

- die Leitung darf nicht länger als 4 m sein

- innerhalb eines Fleißweges maximal drei 90°-Umlenkungen

- die Höhendifferenz h∆ zwischen einem Anschluss an einen Entwässerungs-gegenstand und der Rohrsohle im Anschlussabzweig an die Fallleitung darf 1 m nicht überschreiten. Siehe nachfolgende Abbildung.

- kann eine der vorstehenden Bedingungen nicht erfüllt werden, muss die Ein-zelanschlussleitung belüftet werden.

Quelle: DIN 1986-100

Belüftete Einzelanschlussleitungen:

- das Mindestgefälle beträgt 0,5 cm/m

- die Leitung darf nicht länger als 10 m sein

- die Höhendifferenz h∆ zwischen einem Anschluss an einen Entwässerungs-gegenstand und der Rohrsohle im Anschlussabzweig an die Fallleitung darf 3 m nicht überschreiten. Siehe nachfolgende Abbildung.

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GERTEC 25

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Sammelanschlussleitungen:

Sammelanschlussleitungen sind nach folgenden Tabellen und unter Berücksichtigung der folgenden Anwendungsgrenzen zu bemessen:

Quelle: DIN 1986-100

- das Mindestgefälle für unbelüftete Sammelanschlussleitungen beträgt 1 cm/m

- die Länge des Fleißweges in einer unbelüfteten Sammelanschlussleitung darf die in oben stehenden Tabellen angegebenen maximale Länge nicht über-schreiten

- innerhalb der unbelüfteten Sammelanschlussleitung gelten die Festlegungen für Einzelanschlussleitungen

- kann eine der genannten Anwendungsgrenzen nicht erfüllt werden, handelt es sich um eine Sammelleitung, die belüftet und entsprechend 6.5 werden muss.

6.1.3 Fallleitungen

Fallleitungen sind nach der nachstehenden Tabelle zu bemessen:

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GERTEC 26

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6.1.4 Bemessung der Sammel- und Grundleitungen

Für Planungen ohne Festlegung des Rohrwerkstoffes können die Nennweiten unter Verwendung der folgenden Bemessungstabellen ermittelt werden.

Quelle: DIN 1986-100, Anhang A

Quelle: DIN 1986-100, Anhang A

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GERTEC 27

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Quelle: DIN 1986-100, Anhang A

6.1.4.1 Sammelleitungen

Innerhalb eines Gebäudes gelten für Sammelleitungen folgende Bemessungsparame-ter:

- Füllungsgrad idh / = 0,5

- Mindestgefälle I = 0,5 cm/m

- Mindestfließgeschwindigkeit 0,5 m/s

6.1.4.2 Grundleitungen

Innerhalb des Gebäudes gelten für Grundleitungen folgende Bemessungsparameter:

- Füllungsgrad idh / = 0,5

- Mindestgefälle I = 0,5 cm/m

- Mindestfließgeschwindigkeit 0,5 m/s

Hinter der Einleitung eines Volumenstroms aus einer Abwasserhebeanlage kann die Grundleitung innerhalb des Gebäudes für einen Füllungsgrad von idh / = 0,5 bemes-

sen werden.

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GERTEC 28

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Außerhalb des Gebäudes gelten für Grundleitungen folgende Bemessungsparameter:

- Füllungsgrad idh / = 0,7

- Mindestgefälle I = 1 : DN

- Mindestfließgeschwindigkeit 0,7 m/s

- Höchstfließgeschwindigkeit 2,5 m/s

Hinter der Einleitung eines Volumenstroms aus einer Abwasserhebeanlage kann die Grundleitung innerhalb des Gebäudes für einen Füllungsgrad von idh / = 1,0 bemes-

sen werden.

6.1.5 Lüftungsleitungen

6.1.5.1 Einzel-Hauptlüftungsleitungen

Einzel-Hauptlüftungsleitungen sind mit der Nennweite der zugehörigen Fallleitung aus-zuführen.

6.1.5.2 Sammel-Hauptlüftung

Der Querschnitt einer Sammel-Hauptlüftung muss mindestens so groß sein, wie die Hälfte der Summe der Einzelquerschnitte der Einzel-Hauptlüftungen. Die Nennweite der Sammel-Hauptlüftung muss jedoch (ausgenommen Einfamilienhäuser) mindestens eine Nennweite größer als die größte Nennweite der zugehörigen Einzel-Hauptlüftungen sein.

6.1.5.3 Umgehungsleitung

Die Umgehungsleitung ist in der gleichen Nennweite wie die Fallleitung, jedoch höchs-tens in DN 100, auszuführen. Der Lüftungsteil ist wie eine Umlüftungsleitung zu be-messen.

6.1.5.4 Umlüftungsleitung

Die Umlüftungsleitung ist in der gleichen Nennweite auszuführen, wie die damit belüf-tete Sammelanschlussleitung an der Einmündung in die Fallleitung, ausreichend ist jedoch DN 70. Der Leitungsquerschnitt bis zum Beginn der Umlüftung ist ebenfalls in dieser Nennweite auszuführen.

6.2 Regenentwässerungsanlagen

6.2.1 Regenwasserabfluss

Maßgebend für die Bemessung der Regenwasserleitungen ist der maximal auftreten-de Regenwasserabfluss Q [l/s]. Dieser wird für die angeschlossene Niederschlagsflä-che nach folgender Formel ermittelt:

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GERTEC 29

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000.10

),( TDrACQ ⋅⋅= [l/s]

Q = Regenwasserabfluss in l/s

C = Abflussbeiwert, abhängig von der Art der Niederschlagsfläche

A = wirksame Niederschlagsfläche in m²

),( TDr = Berechnungsregenspende in l/(s*ha), ermittelt auf statistischer Grundlage

6.2.2 Berechnungsregenspende r

Für die Ermittlung der anfallenden Niederschlagsmengen sind die Werte des Deut-schen Wetterdienstes zugrunde zu legen. Folgende Tabelle stellt in Auszügen die Re-genspenden an ausgewählten Orten in Deutschland dar.

Quelle: DIN 1986-100

Die für die Bemessung maßgebenden Regendauer ist mit D =5 Minuten zu berück-sichtigen. Die Jährlichkeit T wird unter Beachtung der Art und Nutzung des Gebäudes vorgenommen.

Die Jährlichkeit des Berechnungsregens für die Entwässerung von Dachflächen muss mindestens 5 Jahre (T =5) betragen. Für alle anderen Grundstücksflächen muss die Jährlichkeit für Niederschlagsflächen ohne geplante Regenrückhaltung mindestens 2 Jahre (T =2) betragen.

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GERTEC 30

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6.2.3 Abflussbeiwert C

Quelle: DIN 1986-100

6.2.4 Abflusswirksame Flächen

6.2.4.1 Dachfläche A

Bei der Bemessung der wirksamen Dachfläche A ist die im Grundriss projizierte Dach-fläche zugrunde zu legen.

A = die wirksame Dachfläche in Quadratmetern [m²]

RL = die Trauflänge [m]

RB = die horizontale Projektion der Dachtiefe von der Traufe bis zum First

Quelle: DIN 1986-100

6.2.4.2 Grundstücksfläche

Die Fläche ist aus dem Außenanlagenplan unter Berücksichtigung des Abflussbeiwer-tes zu berechnen.

RR BLA ⋅=

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GERTEC 31

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6.2.5 Rinnen

Die Entwässerungsleistung von Dachrinnen ist abhängig von deren

1. Größe (Querschnittsfläche) 2. Form (halbrund, Kastenform, Sonderformen) 3. Länge 4. Gefälle 5. Verlauf (Richtungsänderungen)

Im Allgemeinen gilt:

- zu 1. Die Entwässerungsleistung steigt mit der Nenngröße - zu 2. Halbrunde Rinnen haben bei gleicher Nenngröße höhere Entwässerungs-

leistungen als - Kastenrinnen. Hintergrund: Wassertiefe geht stärker ein als Rinnenbreite. - zu 3. Die Entwässerungsleistung sinkt mit Länge der Rinne (Reibung senkt

Fließgeschwindigkeit) - zu 4. Gefällegebung erhöht die Entwässerungsleistung - zu 5. Richtungsänderungen senken die Fließgeschwindigkeit und damit die

Entwässerungsleistung

Bei vorgehängten Dachrinnen erfolgt die Notentwässerung über die Rinnenvorderkan-te.

Dachrinnen dürfen mit oder ohne Gefälle verlegt werden. Rinnen mit einem Gefälle bis 3 mm/m werden planerisch als Dachrinnen ohne Gefälle behandelt.

Das Abflussvermögen LQ einer Rinne berechnet sich aus deren Nenn-

Abflussvermögen NQ und den aus der Länge und dem Verlauf (Richtungsänderung)

resultierenden Parametern. Zusätzlich ist ein Sicherheitsfaktor von 0,9 zu berücksichti-gen.

LQ = Abflussvermögen der Dachrinne [l/s]

NQ = das Nenn-Abflussvermögen der Dachrinne [l/s]

SF = Sicherheitsfaktor 0,9 dimensionslos

LF = Dachrinnen-Abflussbeiwert, abhängig von der Rinnenlänge dimensionslos

RF = Richtungsänderungsfaktor dimensionslos

RLNL FFSFQQ ⋅⋅⋅=

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GERTEC 32

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halbrunde Dachrinne: 25,151078,29,0 EN AQ ⋅⋅⋅= − [l/s]

EA = Querschnitt Dachrinne [mm²]

rechteckige / trapezförmige Dachrinne: SdSEN FFQQ ⋅⋅= [l/s]

Abflussvermögen 25,151048,3 ESE AQ ⋅⋅= − [l/s]

dF = Tiefenfaktor dimensionslos

SF = Formfaktor dimensionslos

EA = Querschnitt der Dachrinne [mm²]

Quelle: DIN 1986-100, Anhang B

Für Dachrinnen mit oder ohne Gefälle, deren Verhältnis von Länge L und Sollwasser-tiefe W größer als das 50 ist, ist das Abflussvermögen LQ mit dem zugehörigen Ab-

flussbeiwert LF zu multiplizieren. Siehe nachfolgende Tabelle:

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GERTEC 33

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Quelle: DIN EN 12056-3

ACHTUNG:

Die Länge ergibt sich aus der Fließlänge des Wassers, nicht aus der Einbaulänge der Dachrinne!

Eine 8 m lange Metallrinne mit einem Ablauf in der Mitte wird somit rechnerisch als zwei Rinnen der Länge 4 m betrachtet. Eine 20 m lange Rinne mit je einem Ablauf an den Rinnenenden und 1 Ablauf in der Mitte wird für die Berechnung als vier Rinnen á 5 m betrachtet.

Wenn die Dachrinnenlänge eine oder mehrere Richtungsänderungen enthält, die grö-ßer als 10° sind, ist das berechnete Abflussvermögen LQ mit einem Reduktionsfaktor von 0,85 zu multiplizieren.

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6.2.6 Dachrinnenabläufe, Dachrinnenstutzen

Die Bemessung der Rinnenabläufe in Kombination mit den entsprechenden Fallleitun-gen kann nach den folgenden Tabellen erfolgen:

Quelle: 1986-100

Quelle: 1986-100

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GERTEC 35

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Quelle: 1986-100

6.2.7 Anzahl der Dachabläufe

Bei der Ermittlung der Anzahl der Dachabläufe sind folgende Kriterien zu berücksichti-gen:

- Jeder durch die Dachkonstruktion vorgegebene Tiefpunkt muss mindestens ei-nen Dachablauf erhalten.

- Es muss geprüft werden, ob weitere Tiefpunkte, bedingt durch die Dachkon-struktion entstehen (z.B. Durchbiegung der Dachfläche)

- Konstruktionsbedingte Aufteilung der Dachfläche (z.B. Lichtöffnungen, Gebäu-dewände, Aufbauten)

- Wenn sich die Dachabläufe in einem linearen Tiefpunkt ohne nennenswerte Höhendifferenz befinden, sollte der maximale Abstand der Dachabläufe 20 m nicht überschreiten.

Die Anzahl der erforderlichen Dachabläufe ist unter Verwendung folgender Gleichung zu ermitteln:

DAn = Mindestanzahl der Dach- bzw. Rinnenabläufe, auf volle Stückzahl aufgerun-det

Q = der Regenwasserabfluss einer Dachfläche bzw. von einer Teilfläche, in [l/s]

DAQ = das Abflussvermögen des gewählten Dachablaufes von der Stauhöhe (Druckhöhe) am Dachablauf in [l/s]

DADA Q

Qn =

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6.2.8 Regenwasserfallleitungen

Der maximale Regenwasserabfluss soll in senkrechten Regenwasserfallleitungen mit kreisförmigen Querschnitt kleiner als der Wert in der nachfolgenden Tabelle sein. Es ist ein Füllungsgrad f von 0,33 zu verwenden.

Quelle: DIN EN 12056-3

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GERTEC 37

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Beispiel 1: Pultdach in Köln [r 5,5 = 312 l / (s*ha)]

Dachneigung: 45°

Sparrenlänge = 10 m, Trauflänge = 15 m

Gefälle: 0 mm/m, 1 Fallrohr am Rinnenende

1. Schritt: Berechnung der Regenspende

Regenwasserabfluss = (r 5,5 (Köln) / 10.000) * (wirksame Dachfläche)

= (312 l / (s*ha) / 10.000) * (150 m² * cos (45°))

= (312 / 10.000) l / (s * m²) * 106,07 m²

= 3,31 l/s

2. Schritt: Wahl einer passenden Rinne

gewählt aus Tabelle: halbrund Rinne, Nenngröße 400 mm (QL muss größer Regenwas-serabfluss sein)

3. Schritt: Prüfung durch Berechnung des Abflussvermögens der Rinne

Q = QN * SF * FL * FR

= 5,14 l/s * 0,9 * 0,9 * 1,0

= 4,16 l/s

Das Abflussvermögen der Rinne ist mit 4,16 l/s auch nach Einrechnung von FL und FR

noch größer als der Regenwasserabfluss (= 3,31 l/s). Die Rinne ist somit ausreichend dimensioniert.

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GERTEC 38

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Quellennachweis

Teilweise sind die in diesem Skript aufgeführten Textpassagen aus folgenden Quellen übernommen worden:

- Pistohl, W.; Handbuch der Gebäudetechnik Band 1, Werner Verlag

- DIN 1986-100: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke

- DIN EN 12056: Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden

- Daniels, K.; Gebäudetechnik, Oldenbourg Verlag