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Fachhochschule PotsdamFachbereich Informationswissenschaften
Studiengang Archiv
Diplomarbeit
Die Archivierung von Videoaufzeichnungen am Beispiel des „Wendler-Projektes“ im Archiv Demokratischer Sozialismus
der Rosa-Luxemburg Stiftung
zur Erlangung des akademischen GradesDiplom-Archivar (FH)
Vorgelegt von:Marcel Ruhl
Matrikelnummer: 6756
Bearbeitungszeitraum: 30. März 2009 bis 30. Juni 2009
Erstgutachter: Prof. Dr. phil. Hartwig WalbergZweitgutachterin: Christine Gohsmann (Dipl. Archivarin FH)
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen
Inhaltsverzeichnis1. Einleitung...............................................................................................................4
2. Technische Grundlagen........................................................................................6
2.1 Fernsehübertragungstechnik..........................................................................6
2.1.1 Übertragung der Helligkeitsinformation...................................................7
2.1.2 Übertragung der Farbbildinformation......................................................8
2.2 Aufzeichnungstechnik...................................................................................10
2.2.1 Analoge Aufzeichnungstechnik.............................................................11
2.2.2 Digitale Aufzeichnungstechnik..............................................................13
2.3 Kompressionsverfahren und Formate..........................................................13
2.4 Aufbewahrung digitaler Bewegtbilder...........................................................17
2.4.1 Speichermöglichkeiten..........................................................................17
2.4.2 Probleme der Langzeitspeicherung.......................................................22
3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“..............................................................24
3.1 Bestandsgenese...........................................................................................25
3.2 Verlauf der Pilotphase..................................................................................29
3.3 Digitalisierungsverfahren..............................................................................34
4. Rechtliche Fragestellungen................................................................................38
5. Erschließung.......................................................................................................42
5.1 Erschließung audiovisueller Medien.............................................................42
5.2 Erschließung des Bestandes „Video-Sammlung PDS / DIE LINKE.“...........45
5.3 Exkurs: Automatische Inhaltserschließung...................................................49
6. Benutzung...........................................................................................................54
6.1 Benutzung von digitalen Beständen.............................................................54
6.2 Quellenwert des Bestandes „Video-Sammlung PDS / DIE LINKE.“............56
6.3 Hinweise zu einer Benutzungsordnung........................................................57
7. Schlussfolgerungen.............................................................................................59
8. Verzeichnisse......................................................................................................61
Abkürzungsverzeichnis.......................................................................................62
2
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen
Abbildungsverzeichnis........................................................................................65
Tabellenverzeichnis............................................................................................66
Quellenverzeichnis .............................................................................................67
Literaturverzeichnis.............................................................................................68
Internetquellen.....................................................................................................76
3
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 1. Einleitung
1. Einleitung
Als 1895 zuerst die Gebrüder Skladanowsky und danach die Gebrüder Lumier die
ersten bewegten Bilder öffentlich vorführten1, konnte sich noch niemand vorstel
len, dass 100 Jahre später Filme ein Massenmedium sein würden. Filme lagen auf
Filmrollen vor und wurden mit Projektoren abgespielt. Im vergangenen Jahrhun
dert gab es auf diesem Sektor viele Veränderungen. Aufnahme- und Abspieltech
niken haben sich gewandelt, es gibt neue Trägermedien und Formate. Doch was
passiert mit Filmen, die zum Beispiel aus dem Fernsehen aufgenommen wurden
und auf verschiedenen Bandmedien vorliegen? Gibt es Möglichkeiten, diese Auf
zeichnungen zu digitalisieren und sie dauerhaft zu bewahren? Wie sind die rechtli
chen Rahmenbedingungen und wie können die Digitalisate erschlossen und ge
nutzt werden? Diese Fragen stellten sich auch die Mitarbeiter des Archiv Demo
kratischer Sozialismus (ADS) der Rosa-Luxemburg Stiftung (RLS), als 2008 die
Privatperson Klaus Wendler mit dem Vorschlag an sie herantrat, Videomitschnitte
aus 20 Jahren Geschichte der Partei DIE LINKE. und ihrer Vorgängerorganisatio
nen zu digitalisieren und so den Nutzern des Archivs zugänglich zu machen.
Hieraus entwickelte sich ein Pilotprojekt.
Die aus dem Pilotprojekt resultierenden Fragen für die Digitalisierung und Archi
vierung von, auf verschiedenen Trägermedien vorliegenden, Videoaufzeichnungen
sollen in dieser Arbeit beantwortet werden. Die Pilotphase des Digitalisierungspro
jektes wird analysiert und Schlussfolgerungen für dessen Weiterführung werden
gezogen. Um technische Verfahren und Begriffe zu erläutern, werden zu Beginn
der Ausarbeitung die technischen Grundlagen für das Projekt beschrieben. Es
wird auf Fernsehübertragungstechniken, analoge und digitale Aufzeichnungstech
niken, Kompressionsverfahren sowie Formate eingegangen. Weiterhin werden die
Speicherung digitaler Objekte und die damit zusammenhängenden Probleme der
Langzeitspeicherung beschrieben. Bei diesen Punkten wurde jeweils eine Aus
1 Vgl. Pollert: Film- und Fernseharchive (1996), S.17.
4
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 1. Einleitung
wahl aus der Fülle der technischen Möglichkeiten getroffen. Daran anschließend
wird das Projekt vorgestellt, indem der Vorlauf, die Bestandsgenese und das an
gewendete Digitalisierungsverfahren erklärt werden. In der Arbeit werden auftre
tende rechtliche Fragestellungen ebenso vorgestellt wie die Erschließung der ferti
gen Digitalisate mit AUGIAS-Archiv 8.1. Abschließend werden die Möglichkeiten
der Benutzung von Digitalisaten im ADS erläutert.
Bei der Bearbeitung des Themas wurde auf einschlägige Literatur zu Digitalisie
rungsprojekten und Medienarchiven zurückgegriffen. Besonders hervorzuheben ist
die Dissertation von Susanne Pollert „Film- und Fernseharchive“ von 1996, von
der es bisher keine neue Auflage gibt. Neben dem Bestand „Video-Sammlung
PDS / DIE LINKE.“ selber wurden interne, nicht zur Veröffentlichung bestimmte
Unterlagen des ADS verwendet.
In der Arbeit wird der weitläufig verwendete Begriff der Langzeitarchivierung nicht
verwendet. Eine Archivierung im Sinne der Informationswissenschaften ist immer
eine dauerhafte. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um analoge oder digitale
Unterlagen handelt. Es wird statt dessen der Begriff Archivierung benutzt. Weiter
hin spricht die Arbeit von Videomitschnitten wenn nur die Aufnahmen aus dem
Fernsehen gemeint sind. Die Begriffe Videoaufzeichnungen oder Beiträge meinen
alle im Bestand verfügbaren Filmbeiträge.
5
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen
2. Technische Grundlagen
Um das Digitalisierungsprojekt und die in diesem Zusammenhang getroffenen Ent
scheidungen verständlicher zu machen, sollen in diesem Kapitel die technischen
Grundlagen erläutert werden. Zuerst wird auf die zwei in der Geschichte Deutsch
lands verwendeten Fernsehübertragungstechniken PAL (BRD) und SECAM
(DDR) eingegangen. Anschließend werden die Aufzeichnungstechniken VHS, Hi8
und MiniDV und die für die Bestandserhaltung wichtige Problematik der Magnet
bänder näher beschrieben. Daran anschließend beschäftigt sich dieses Kapitel mit
der Aufbewahrung von Bewegtbildern und den verwendeten Kodierungsverfahren
sowie Speicherformaten bzw. -medien. Es wird auch auf Probleme des Zugriffs
und der Migration eingegangen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass hier nur die für das konkrete Projekt
wichtigen Dinge beschrieben werden. Für eine umfassende Abhandlung aller ver
fügbaren Techniken reicht der Rahmen dieser Arbeit nicht aus.
2.1 Fernsehübertragungstechnik
Da die Videomitschnitte zu einem sehr großen Teil mit einem Videorecorder über
das Fernsehen aufgenommen wurden, ist es wichtig, die verwendete Übertra
gungstechnik zu beschreiben. Die ersten Videoaufzeichnungen wurden im No
vember 1989 vom DDR-Fernsehen gemacht. Zu dieser Zeit wurde in der DDR das
französische Farbfernsehverfahren SECAM verwendet. Mit der Wiedervereinigung
wurde auch in den neuen Bundesländern das in der BRD verwendete System PAL
einheitlicher Standard, sodass ab Oktober 1990 die Mitschnitte mit diesem System
gemacht wurden. Diese unterschiedlichen Verfahren haben bestimmte Auswirkun
gen auf die Digitalisierung und die Qualität der Digitalisate. Aus diesem Grund
wird im Folgenden kurz auf die Technik der Bildübertragung im Fernsehen einge
gangen.
6
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen
2.1.1 Übertragung der Helligkeitsinformation
Die Bildübertragung beruht auf der kontinuierlichen Umwandlung der Helligkeits-
und Farbverteilung einer Bildvorlage in ein elektrisches Signal, das zum Empfän
ger übertragen und dort in ein äquivalentes optisches Bild umgewandelt wird. Die
Helligkeitsverteilung (Schwarz-Weiß-Bild) der einzelnen Bildpunkte des Bildes wird
abgetastet und in ein zeitabhängiges Signal (BAS-Signal) umgewandelt. Dieses
wird dann kabelgebunden oder über Funk zum Empfänger übertragen. Hier wird
das Signal durch einen elektrisch-optischen Wandler (Bildröhre) in die ursprüngli
che Helligkeitsverteilung des Originalbildes umgewandelt, sodass ein getreues Ab
bild wiedergegeben werden kann.2
„Die Abtastung der Bildvorlage durch den Lesestrahl erfolgt zeilenweise von links
nach rechts und von oben nach unten“3. Auf der Empfängerseite wird das Abbild
durch den Schreibstrahl der Bildröhre auf dieselbe Weise erzeugt. Damit sich die
beiden Strahlen gleichzeitig bewegen, müssen sie synchronisiert werden.4
„Die Qualität der Bildübertragung wird durch die Auflösung5 des Bildes [...] be
stimmt. Die Auflösung und damit die Bildschärfe ist um so besser, je höher die Zei
lenzahl ist.“6 In Deutschland wird eine Zeilenzahl von 625 verwendet, wovon je
doch nur 576 im sichtbaren Bildfeld genutzt werden.7 Eine Zeile besteht aus 720
Bildpunkten, so das sich eine Auflösung von 720x575 Pixel pro Bild ergibt.
Als weiterer Parameter für die Bildübertragung ist die Bildwechsel- oder Bildwie
derholfrequenz zu nennen. Diese gibt die Anzahl von Bildwiederholungen pro Se
kunde an. Hierbei müssen die Trägheit des menschlichen Auges sowie die Be
trachtungsbedingungen des Fernsehens berücksichtigt werden. Üblicherweise
werden 24 Hz vom Menschen als flimmerfrei empfunden. Da das Bild jedoch zei
2 Vgl. Mäusl: Fernsehtechnik (1991), S. 1.3 Ebd., S. 1.4 Vgl. Ebd., S. 1.5 Die Auflösung wird durch die Anzahl der Zeilen und die Anzahl der Spalten (Bildpunkte je Zeile) eines
Bildes bestimmt. Multipliziert man beide Werte erhält man die Anzahl der Bildpunkte (Pixel).6 Mäusl: Fernsehtechnik (1991), S. 2.7 Vgl. Ebd., S. 3.
7
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen
lenweise übertragen wird, werden 50 Hz verwendet.8 Um das Flimmern noch wei
ter zu reduzieren und für das Auge nicht wahrnehmbar zu machen, wird das über
tragene Bild im Zeilensprungverfahren (Interlace) auf die Bildröhre projiziert. Hier
bei werden abwechselnd die geraden und ungeraden Zeilen dargestellt, sodass
sich zwei Halbbilder ergeben. Der Halbbildwechsel wird alle 20ms durchgeführt.9
2.1.2 Übertragung der Farbbildinformation
Um neben der Helligkeitsinformation auch Farbinformation übertragen zu können,
gibt es verschiedene Verfahren der Farbbildübertragung im Frequenzmultiplex
(NTSC, PAL, SECAM) bzw. im Zeitmultiplex (MAC, HD-MAC, MUSE). Da im ana
logen Fernsehbereich die Verfahren des Frequenzmultiplex Standard sind, be
schränkt sich diese Arbeit auf deren Erläuterung.
Aufgrund der begrenzten Übertragungsbandbreite des Fernsehsignals ist es not
wendig die „Farbinformation [F] in die Lücken des Frequenzspektrums des BAS-
Signales“10 einzufügen. Das BAS-Signal ist das für Schwarz-Weiß-Bildübertragung
benötigte komplette Fernsehsignal. „Dieses setzt sich aus dem eigentlichen Bildsi
gnal (B), dem Abtastsignal (A) und dem Synchronsignal (S) zusammen“11. Das
entstandene Signal wird FBAS-Signal genannt.
NTSC
Die Aufmodulation der Farbinformation auf das vorhandene Signal der Helligkeits
informationsübertragung wurde im Januar 1956 in Amerika eingeführt. Das hier
verwendete Verfahren wurde nach dem Erfindergremium National Television Sys
tem Committee mit NTSC benannt.12 Es verwendet eine Auflösung von 720x480
Pixel13 und hat den Nachteil das durch die Beeinflussung des Signals während der
8 Vgl. Ebd., S. 4.9 Vgl. Ebd., S. 5.10 Mäusl: Fernsehtechnik (1991), S. 90.11 Ebd., S. 6. 12 Vgl. Ebd., S. 102.13 Vgl. Matzer: Dateiformate (2007), S. 297f.
8
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen
Übertragung Phasenverschiebungen auftreten, welche durch das menschliche
Auge als Farbtonverfälschungen wahrgenommen werden.14 Um hier entgegen zu
wirken, war es nötig die Farbe mit einem Drehknopf manuell zu korrigieren.15 Um
dieses Problem zu lösen, wurden in Europa parallel zwei andere Verfahren entwi
ckelt – PAL und SECAM.
PAL
Diese verbesserte NTSC-Systemvariante wurde 1963 erstmalig von dem Deut
schen Walter Bruch vorgestellt und 1966 durch das Comité Consultatif Internatio
nal des Radiocommunications (CCIR) zur Norm erklärt. Es wurde in der BRD zur
Funkausstellung am 25.08.1967 eingeführt und ist bis heute in vielen Ländern
Westeuropas der verwendete Standard.16 Dieses Farbbildübertragungsverfahren
zeichnet sich durch eine Korrektur von den beim NTSC-Verfahren auftretenden
Störungen des Farbsignals bei der Übertragung durch einen „zeilenweisen Pha
senwechsel, englisch Phase Alternation Line“17 aus. Hier leitet sich auch der Name
ab. Dieser Phasenwechsel beruht auf der Annahme, dass sich die Farbinformation
zweier aufeinander folgender Zeilen nicht ändert.18
SECAM
Dieser Annahme folgt auch das von Henri de France in Frankreich entwickelte
System. Jedoch werden hier die oben beschriebenen Störungen dadurch beho
ben, dass „dem Farbträger in jeder Zeile nur eines der beiden Farbdifferenzsignale
aufmoduliert wird“19. Die Farbinformation wird so nicht gleichzeitig, sondern nach
einander übertragen. Dies hat zur Folge, dass „das Signal einer Zeile [...] gespei
14 Vgl. Mäusl: Fernsehtechnik (1991), S. 106.15 Vgl. Ebd., S. 106.16 Vgl. Mäusl: Fernsehtechnik (1991), S. 107.17 Ebd., S. 108.18 Vgl. Ebd., S. 109.19 Ebd., S. 120.
9
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen
chert werden“20 muss. Es handelt sich um ein sequenzielles Verfahren mit Signal
speicherung, französisch „Séquentiel couleur à mémoire“. Im Unterschied zu PAL,
welches amplitudenmodulierte Signale verwendet, wird bei SECAM ein frequenz
moduliertes Signal genutzt. Dies ist eine Schwäche gegenüber PAL, da „wegen
der relativ geringen verfügbaren Übertragungsbandbreite die Frequenzmodulation
bereits an ihrer physikalischen Grenze ausgenutzt wird“21.
Die verwendeten Farbbildübertragungsverfahren PAL und SECAM unterscheiden
sich in einem wesentlichen Punkt. Sie verwenden unterschiedliche Modulations
verfahren (Amplituden- und Frequenzmodulation), um die Farbinformation mit dem
Signal für die Helligkeitsinformation zu kombinieren. Aus diesem Grund sind beide
Systeme nicht kompatibel. Die verwendeten Empfangs- und Aufzeichnungsgeräte
müssen das verwendete System unterstützen. Verwendet man zum Abspielen von
in SECAM aufgenommenen Beiträgen PAL-Geräte, wird die Farbinformation nicht
korrekt wiedergegeben. Es entstehen Störungen des Farbbildes und nur die Hel
ligkeitsinformation wird richtig erkannt. Für das Projekt bedeutet dies, dass die in
SECAM aufgezeichneten Beiträge nur mit einem SECAM-fähigen Abspielgerät in
Farbe digitalisiert werden können. Mit einem PAL-Gerät entstehen nur brauchbare
schwarz-weiß Digitalisate, wenn man die Kabel für die Übertragung der Farbinfor
mation, abzieht.
2.2 Aufzeichnungstechnik
Um Fernsehsendungen auch nach dem Sendedatum immer wieder ansehen zu
können, ist es notwendig diese aufzuzeichnen. Hier bedient man sich in der Regel
eines Video- bzw. DVD-Rekorders. Diese Geräte sind in der Lage das übertrage
ne Fernsehsignal (FBAS) zu empfangen (auch wenn das Fernsehgerät ausge
schaltet ist) und auf das Aufnahmemedium zu überspielen. Man unterscheidet hier
magnetische (Bandmedien) und optische (CD-R, DVD, etc.), analoge und digitale
20 Ebd., S. 120.21 Ebd., S. 124.
10
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen
Aufnahmesysteme und -medien. Dieser Abschnitt beschränkt sich auf die Erläute
rung ausgewählter analoger und digitaler Aufzeichnungstechniken, die mit Ma
gnetbändern arbeiten.
Bei allen magnetischen Bandaufzeichnungsverfahren umschlingt das Band eine
rotierende Kopftrommel, welches so mit dem Videosignal bespielt (magnetisiert)
und auch wieder ausgelesen werden kann. Die Verfahren unterscheiden sich in
den verwendeten „Bandformaten, der Aufteilung und Beschreibung des Bandes
und in der Signalaufbereitung“22.
2.2.1 Analoge Aufzeichnungstechnik
Analoge Aufzeichnungsverfahren speichern die Daten als Signale mit einem konti
nuierlichen Werteverlauf, wobei jedem Punkt unterschiedliche Informationen zuge
ordnet sind.“23 Auf dem Markt existieren verschiedene Systeme für Amateurfilmer
oder solche mit professionellen Ansprüchen.
VHS
Das VHS-Verfahren (Video Home System) wurde gegen Ende der 1970er Jahre
von der Firma JVC entwickelt und konnte sich bei den Privatverbrauchern gegen
andere Systeme (zum Beispiel Betamax) durchsetzten. Beim VHS-Verfahren lie
gen die Videoköpfe genau gegenüber, sodass das Band immer von mindestens
einem Kopf beschrieben bzw. ausgelesen werden kann. Die Kopftrommel wird im
Schrägspurverfahren in einem Winkel von 6° über das Band geführt.24 Das
Schrägspurverfahren wird verwendet, weil so die Kapazität des Bandes besser
ausgenutzt wird. Die Spur wird ca. acht mal länger als bei linearer Aufzeichnung.25
Jeder der Köpfe schreibt während des Aufnahmevorgangs ein Halbbild, welche
beim Abspielen zu einem Vollbild zusammengefügt werden. Das Audiosignal wird
22 Stotz: Computergestützte Audio- und Videotechnik (1995), S. 244.23 Arzberger: Tabellenbuch Informations- und Telekommunikationstechnik (2000), S. 275.24 Stotz: Computergestützte Audio- und Videotechnik (1995), S. 245.25 Vgl. IT-Handbuch (2001), S. 129.
11
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen
durch einen Tonkopf an den oberen Rand des Bandes geschrieben. Die Grafik
zeigt die Anordnung der Spuren auf dem Band.
Das verwendete Polyesterband hat eine Breite von 12,7 mm26 und je nach Ausfer
tigung eine unterschiedliche Länge. Die Horizontalauflösung der Bilder beträgt 250
Pixel.
Video Hi8
Dieses magnetische Bandaufzeichnungsverfahren „wurde speziell für Camcorder
entwickelt“27 und zeichnet sich durch ein sehr kleines Kassettenformat aus. Die
verwendeten Bänder ermöglichen aufgrund ihrer Beschaffenheit und der ange
wandten Beschreibtechnik eine große Schreibdichte. Es sind Bilder mit einer Hori
zontalauflösung von 400 Pixeln möglich.28
26 Stotz: Computergestützte Audio- und Videotechnik (1995), S. 246.27 Stotz: Computergestützte Audio- und Videotechnik (1995), S. 250.28 Vgl. Ebd.
12
Abbildung 1: Spurlagen beim VHS-System
Quelle: Stotz: Computergestützte Audio- und Videotechnik (1995), S. 245.
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen
2.2.2 Digitale Aufzeichnungstechnik
Im Gegensatz zu analogen Aufzeichnungsverfahren werden die Daten bei den di
gitalen Verfahren bei der Aufnahme gesampelt29 und digital abgespeichert. Die
„Signale haben eine bestimmte Anzahl von Wertebereichen, wobei jedem Werte
bereich eine bestimmte Information zugeordnet ist.“30 Eine Teilgruppe der digitalen
Signale sind die binären Signale, „mit nur zwei Wertebereichen (z.B. 0 und 1).“31
Digitale Aufzeichnungsverfahren sind weit verbreitet und werden analoge Verfah
ren in der Zukunft ablösen. Beispielhaft soll hier nur das auch von Herrn Wendler
verwendete MiniDV-Format beschrieben werden.
MiniDV
Dieser Standard zeichnet sich durch ein kleineres Kassettenformat als Digital Vi
deo (DV) aus, bei dem die Bilder digital aufgezeichnet werden. Um die Daten be
reits bei der Aufnahme zu reduzieren, werden sie mit der Diskreten Kosinustrans
formation (ähnlich wie beim MPEG-Standard) komprimiert. Die Datenrate liegt bei
3,125 Mbyte/s. Das System verwendet eine Auflösung von 720 × 576 Pixel (PAL)
bzw. 720 × 480 Pixel (NTSC). Es werden 50 Halbbilder pro Sekunde aufgenom
men. Dieses Format ist bei Amateurfilmern üblich.
2.3 Kompressionsverfahren und Formate
Bei der Digitalisierung werden die analogen Daten der Videoaufzeichnungen in di
gitale Daten umgewandelt. Hierbei werden die analogen Daten in vorgegebenen
Zeitabschnitten gemessen und als Zahlenwerte digital abgespeichert (Sampling).
Hierbei können sehr große Datenmengen entstehen, wie folgendes Beispiel zeigt:
29 Siehe Kapitel 2.3.30 Arzberger: Tabellenbuch Informations- und Telekommunikationstechnik (2000), S. 275.31 Ebd., S. 275.
13
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen
720x575 Auflösung eines PAL-Bildes
=414000 Anzahl der Pixel pro Bild
x3 Byte Pro Farbe (RGB) wird ein Byte (256 Schattierungen) benötigt
=1242000 Byte pro Bild
x25 Pro Sekunde werden 25 Einzelbilder (50 Halbbilder) gespeichert (Bildwiederholfrequenz)
31050000 (29,61 MB/s)
Benötigter Speicherplatz pro Sekunde Film
1,74 GB/min Benötigter Speicherplatz pro Minute Film
104,1 GB/h Benötigter Speicherplatz pro Stunde Film
Tabelle 1: Speicherplatzbedarf unkomprimierter, digitaler Bewegtbilder
Es wird deutlich, dass die Datenmengen dieser Größenordnung nur problematisch
zu handhaben sind. Aus diesem Grund werden die Daten komprimiert, das heißt
die Datenrate, also die Datenmenge pro Zeiteinheit, wird reduziert. Der hierfür be
nutzte Algorithmus wird als Codec (Codieren/Decodieren) bezeichnet und das
hierfür verwendete Programm nennt man Encoder.32 Das Ziel der Kompression ist
die Reduzierung der Datenrate, wobei die Verschlechterung der Qualität vermie
den werden soll. Es gibt verschiedene Verfahren, die in verlustfreie und verlustbe
haftete eingeteilt werden.33 Als verlustfreie Komprimierungsverfahren werde solche
ohne Qualitätsverlust bezeichnet. Daten können in zusammengefasster Form ge
speichert werden (zum Beispiel 00000001 = 7x0 und 1). Das Original und die Ko
pie haben den gleichen Informationsgehalt. Verlustbehaftete Verfahren gehen da
gegen immer mit einem Qualitätsverlust einher. Die Auflösung könnte zum Bei
spiel durch Skalieren von 720x575 auf 360x278 verkleinert oder die Bildwiederhol
frequenz von 25 auf 12,5 Bilder pro Sekunde reduziert werden.
Bei der Komprimierung von Bewegtbildern unterscheidet man daneben noch zwi
schen Intraframe-Methoden (auf ein einzelnes Bild bezogen) und Interframe-Me
32 Vgl. Matzer: Dateiformate (2007), S. 225.33 Vgl. Ebd., S. 226.
14
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen
thoden (Einbezug aufeinander folgender Bilder).
Ein Standard für die Speicherung von Videodaten ist der MPEG-Standard (Moving
Pictures Experts Group). Hinter diesem Kürzel verbirgt sich eine Arbeitsgruppe der
ISO (International Organisation for Standardisation) die sich mit der Entwicklung
von Standards für die Kompression und Decompression von Video- und Audioda
ten beschäftigt.34 Bisher wurden die Standards MPEG-1, MPEG-2, MPEG-4,
MPEG-7 und MPEG-21 entwickelt.35 Von der MPEG wurde eine Interframe-Metho
de zur Videokomprimierung eingeführt. Hierbei wird vorausgesetzt, dass sich auf
einander folgende Bilder nur in geringem Maße unterscheiden (zum Beispiel bei
Bewegungen vor einem ruhigen Hintergrund). Es wird das erste Bild (Keyframe)
analysiert und mit dem folgenden Bild verglichen. Der Keyframe wird komplett, von
dem folgenden Bild werden nur die Unterschiede zum ersten Bild gespeichert.
Werden die Unterschiede zwischen den Bildern zu groß, zum Beispiel bei Schnit
ten, wird wieder ein Keyframe gespeichert. Auf diese Weise wird die Datenmenge
erheblich reduziert. Größere Reduktionen lassen sich erzeugen, wenn Einzelbilder
mit dem vorhergehenden und dem nachfolgenden Bild verglichen werden. Im Fol
genden werden die MPEG-Standards kurz beschrieben.
MPEG-1 (ISO/IEC 11172)
Dieser Standard wurde 1992 entwickelt und beschreibt die Speicherung von Vi
deo- und Audiodaten auf Speichermedien mit einer Datenrate von bis zu 1,5
Mbps, ist also für die Verwendung auf CD vorgesehen. Der Standard ist weit ver
breitet und wird von vielen Geräten unterstützt.36 Großen Bekanntheitsgrad besitzt
hier MPEG-1 Audio Layer III (MP3) das für die Codierung von Audiodaten verwen
det wird.
34 Vgl. Moving Pictures Experts Group, http://www.chiariglione.org/mpeg/achievements.htm (letzter Zugriff: 08.06.2009).
35 Vgl. Ebd.36 Vgl. Ebd.
15
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen
MPEG-2 (ISO/IEC 138
MPEG-2 stammt aus dem Jahre 1994. Es handelt sich hierbei um einen offenen
Standard, der eine weite Verbreitung hat. Er wird für die Speicherung von Video
auf Datenträgern mit einer Datenrate bis zu 15 Mbps und damit für Video-DVDs
verwendet. Der Standard wird von fast allen Geräten und Abspielprogrammen un
terstützt. Mit MPEG-2 kodierte Dateien können die Dateiendungen .mpg, .mpeg
oder .m2p haben.
MPEG-4 (ISO/IEC 144
1998 zum Standard erhoben, ist MPEG-4 ein Standard für die Codierung von au
diovisuellen Objekten. Mit einer höheren Datenreduktion als MPEG-2 und Strea
mingfähigkeit ist dieser Standard speziell auf die Nutzung von Video im Internet
ausgerichtet.37
MPEG-7 (ISO/IEC 15938)
Bei MPEG-7 handelt es sich nicht um ein Kompressionsverfahren für audiovisuelle
Medien, wie bei MPEG-1, MPEG-2 und MPEG-4. Dieser seit 1997 entwickelte
Standard dient der Beschreibung von multimedialen Daten. Er enthält Metadaten
für die Bereiche Digital Rights Management, Organisation von Inhalten sowie die
Beschreibung von Struktur und Semantik der Multimediaobjekte.38
MPEG-21 (ISO/IEC 21000)
MPEG-21 geht einen Schritt weiter und stellt einen Standard für eine Arbeitsumge
bung zur Herstellung von Multimediaobjekten bereit. Es werden Benutzer, digitale
Objekte und Aktionen zwischen diesen beschrieben. Auch die Definition von geis
tigem Eigentum und dessen Schutz sind Bestandteil des Standards.39
37 Vgl. Ebd.38 Vgl. Ebd.39 Vgl. Ebd.
16
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen
AVI
Bei dem Datenformat AVI (Audio Video Interleaved) handelt es sich um einen Me
diencontainer, der mit unterschiedlichen Codecs komprimiert sein kann.40 Hierbei
ist die Menge des Datenverlustes einstellbar. Bei AVI handelt es sich um ein nicht
von der ISO standardisiertes, von Microsoft entwickeltes, proprietäres Format. Aus
diesem Grund wird von der Verwendung als Archivierungsformat abgeraten, auch
wenn das Format allgemein verbreitet ist.
Neben diesen Formaten für die Komprimierung von Video- und Audiodaten gibt es
weitere Formate wie Quicktime oder Realvideo. Diese sind eher für die Nutzung
über das Internet ausgelegt oder typisch für Rechnersysteme wie Macintosh. Da
her sind sie hier nicht relevant.
2.4 Aufbewahrung digitaler Bewegtbilder
Digitale Daten benötigen spezielle Umgebungen für die Speicherung, die Aufbe
wahrung und den Zugriff. Hierzu gehören in erster Linie technische Anlagen und
Geräte, die immer auf eines angewiesen sind: elektrischen Strom. Weiterhin veral
ten diese Geräte und neue Technologien werden eingeführt. Daneben werden
spezielle Programme für die Interpretation der binären Information benötigt. Aus
diesen Umständen ergeben sich Probleme, die noch nicht abschließend gelöst
sind und damit die digitale Überlieferung der letzten Jahre sowie die der Zukunft
bedrohen. Es gibt aber Strategien, wie die Emulation von Hardware- und Softwa
reumgebungen oder die Migration von Daten und Trägermedien, um die Informati
on zu bewahren.
2.4.1 Speichermöglichkeiten
Ein wichtiger Punkt im Umgang mit Digitalisaten ist ihre Speicherung. Hier ergibt
sich eine große Auswahl an Speichermedien, die in magnetische und optische
Speichermedien untergliedert werden können. Daneben gibt es auch Kombinatio
40 Vgl. Matzer: Dateiformate (2007), S. 293.
17
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen
nen beider Gruppen und Spezialformen. Alle haben ihre Vor- und Nachteile und
sollten deshalb entsprechend dem Einsatzgebiet ausgewählt werden. Für be
stimmte Anwendungen ist auch eine Kombination verschiedener Medien empfeh
lenswert.
Magnetische Speichermedien
Bei diesen Medien wird die Information durch die Magnetisierung eines Trägerme
diums gespeichert. Magnetische Speicher können in Festplattenspeicher und
Bandmedien unterteilt werden. Festplattenspeicher sind „die dominierende Tech
nik des wiederbeschreibbaren Sekundärspeichers“41. Sie können, mit einem
Durchmesser von 2,5'' oder 3,5'', in die Computer- und Serversysteme eingebaut
oder als externe Festplatten verwendet werden. Die Speicherkapazitäten liegen
heute, abhängig von Größe und Schnittstelle (IDE oder SATA), zwischen 80 GB
und 1 TB. Die Kapazitäten werden in der Zukunft weiter steigen. Festplatten bieten
einen direkten Zugriff auf die Daten und sind auf einen ständigen Schreib-Lese-
Zugriff ausgelegt. Sie arbeiten mit ausgereiften Fehlerkorrekturverfahren.42 Die Le
bensdauer liegt, je nach Einsatzbereich und Nutzungsfrequenz, zwischen drei und
zehn Jahren.4344 Es gibt eine Reihe von Gründen, die zu Störungen oder gar Total
ausfällen von Festplatten führen können. Zu nennen sind hier thermische Proble
me (Ausfall durch Überhitzung), mechanische Belastungen (Erschütterungen,
Head Crash), äußere Magnetfelder (dynamische oder statische) und Fehler in der
Elektronik.45 Um diese Risiken zu reduzieren, ist der Einsatz von redundanten
Speichern, wie RAID-Systemen (Redundant Array of Independent Disks), zu emp
fehlen.
Bandmedien zeichnen sich durch die Fähigkeit aus, große Datenmengen kosten
41 Coy: Perspektiven der Langzeitarchivierung multimedialer Objekte (2004), S. 31.42 Ebd., S. 31.43 Vgl. Illing: Immer wieder? ... Neue Medien! (2009), S. 11. 44 Vgl. Engelhardt: Daten sicher aufbewahren (2008), S. 33.45 Vgl. Ebd., S. 14.
18
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen
günstig und platzsparend zu speichern.46 Aus diesem Grund sind sie für die Durch
führung von Datensicherungen in Produktivsystemen (BackUp) und für die Spei
cherung von großen Datenmengen geeignet. Ein Nachteil ist der sequenzielle Zu
griff.47 Das Band muss an die Stelle gespult werden, an der sich die benötigte In
formation befindet. Damit wird die Zugriffszeit, im Vergleich zu dem wahlfreien Zu
griff bei Festplatten und Optischen Speichern, lang. Bandmedien unterliegen bei
der Benutzung einer mechanischen Abnutzung, da das Band immer in Kontakt mit
dem Schreib-Lese-Kopf steht.48 Die Lebensdauer liegt zwischen fünf und zehn
Jahren49, hängt aber von äußeren Einflüssen ab. Als Störeinflüsse sind hier zu
große Hitze und Kälte, Staub, Feuchtigkeit sowie Magnetfelder zu nennen. Auch
Erschütterungen können sich negativ auf die Lebensdauer auswirken.
Optische Speichermedien
Ein kostengünstiges, robustes und einfach handhabbares Speichermedium ist der
optische Plattenspeicher in seinen zahlreichen Ausführungen.50 Zu nennen sind
hier CD (Compact Disc), DVD (Digital Versatile Disc), BD (Blue-ray Disc) und
UDO (Ultra-Density-Optical). Diese unterscheiden sich im wesentlichen im Aufbau
und in der Speicherkapazität, welche durch die Verwendung immer kurzwelligerer
Laser stetig steigt. Gemeinsamkeiten liegen im Prinzip der Datenspeicherung. Mit
dem Laser werden Vertiefungen, sogenannte Pits, in die Trägerschicht gebrannt.
Die so entstehenden Erhebungen werden Lands genannt. Der Wechsel zwischen
Pits und Lands repräsentiert den Wechsel zwischen 0 und 1 der digitalen Daten.
Bei allen optischen Speichermedien muss zwischen gepressten, für die Distributi
on von Informationen (Software, Musik) hergestellten, und beim Kauf leeren, durch
den Nutzer beschreibbare, Medien unterschieden werden. Die Lebensdauer ge
46 Vgl. Ebd., S. 17.47 Vgl. Coy: Perspektiven der Langzeitarchivierung multimedialer Objekte (2004), S. 32.48 Vgl. Engelhardt: Daten sicher aufbewahren (2008), S. 18.49 Vgl. Ebd., S. 35.50 Vgl. Coy: Perspektiven der Langzeitarchivierung multimedialer Objekte (2004), S. 28.
19
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen
presster Medien ist wesentlich höher als die gebrannter.51 Ein weiterer Vorteil liegt
in der Unveränderbarkeit (Authentizität und Integrität) der einmal geschriebenen
Daten.
Die CD wurde zuerst für den Verkauf von Musik verwendet. Anschließend wurde
sie für die Verwendung im Computerbereich weiterentwickelt. Die Speicherkapazi
tät von handelsüblichen CD-R bzw. CD-RW liegt bei 700 MB, was einer Spieldau
er von 80 Minuten entspricht. Zum Schreiben und Lesen der Daten wird ein roter
Laser mit einer Wellenlänge von 780 nm verwendet.52
Der Nachfolger der CD ist die DVD. Diese bietet pro Schicht eine Speicherkapazi
tät von 4,7 GB. Auf dem Markt sind doppellagige und doppelseitige Ausführungen
erhältlich. Die Speicherkapazität kann so auf 18,8 GB erhöht werden. Der Laser
hat eine Wellenlänge von 650 nm.53
Mit der Einführung der BD wird die DVD schrittweise abgelöst werden. Diese ver
wendet einen Laser mit einer Wellenlänge von 405 nm und erreicht damit eine
sehr große Schreibdichte auf der 12 cm großen Scheibe.54 Die Speicherkapazität
reicht, je nach Anzahl der Schichten, von 25 GB bis zu 200 GB. Auch hier gibt es,
wie bei CD und DVD, Ausführungen die einmal (BD-R) bzw. wiederbeschreibbar
(BD-RW) sind.
Auch das von der ISO standardisierte Verfahren UDO verwendet einen Laser mit
einer Wellenlänge von 405 nm, erreicht durch die Verwendung eines anderen Lin
sensystems aber höhere Speicherkapazitäten. Diese liegen zwischen 30 GB und
230 GB.55
Hier endet die Entwicklung nicht. Die Nachfolger sind mit MODS (Multiplexed Opti
cal Data Storage)56 und TeraDisk57 bereits benannt. Hier wird durch eine asynchro
51 Vgl. Ebd., S. 29.52 Vgl. Engelhardt: Daten sicher aufbewahren (2008), S. 7.53 Vgl. Ebd., S. 7.54 Vgl. Ebd., S. 8.55 Vgl. Ebd., S. 9.56 Vgl. Coy: Perspektiven der Langzeitarchivierung multimedialer Objekte (2004), S. 30.57 Vgl. Mempile, http://www.mempile.com/TeraDisc™+Technology/ (letzter Zugriff: 10.06.2009).
20
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen
ne Anordnung von Pits und Lands eine weitere Steigerung der Speicherkapazität
erreicht.
Die Haltbarkeit optischer Medien liegt nach Herstellerangaben zwischen 30 und 50
Jahren.58 Dies setzt die Vermeidung von hoher Luftfeuchtigkeit, Staub und Er
schütterungen bei der Verwendung voraus. Dennoch sind diese Zahlen nur Ver
mutungen und liegen bei gebrannten Ausführungen wesentlich niedriger. Hier
wiegt die veraltende Technik schwerer als die physikalische Alterung des Medi
ums.59
Holographische Speichermedien
Eine Sonderform der optischen Speichermedien sind die holographischen Spei
cher. Hier wird mit einem Laser das gesamte Volumen von speziell gezüchteten
Litiumniobat-Kristallen ausgenutzt.60 Diese Kristalle sind vermutlich über 100 Jahre
stabil.61 Der Laser wird bei diesem Verfahren in unterschiedlichen Winkeln und
Wellenlängen über den Speicherbaustein geführt, sodass auf der Fläche einer
DVD (12 cm Durchmesser) bis zu 2 TB gespeichert werden können.62 Hierbei han
delt es sich bisher um ein experimentelles Verfahren, welches noch keine
Marktreife besitzt.
Für eine auf Langzeiterhalt der Daten ausgerichtete Speicherstrategie ist eine
Kombination von Festplatten (schneller Zugriff) und anderen Medien, zum Beispiel
optischer oder Bandmedien (Langzeitstabilität), notwendig.
58 Vgl. Engelhardt: Daten sicher aufbewahren (2008), S. 35.59 Vgl. Ebd., S. 34.60 Vgl. Illing: Immer wieder? ... Neue Medien! (2009), S. 17. 61 Vgl. Coy: Perspektiven der Langzeitarchivierung multimedialer Objekte (2004), S. 34.62 Vgl. Holography System Development Forum, http://www.hvd-forum.org/abouthvd/technology.html (letzter
Zugriff: 13.06.2009).
21
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen
2.4.2 Probleme der Langzeitspeicherung
Der technische Fortschritt ermöglicht immer schnelleren Zugang zu Informationen,
immer mehr Speicherplatz für digitale Daten und immer neue Anwendungen. Dies
alles hat Vorteile, bringt aber auch Probleme. Formate und Technologien drohen
zu veralten. Digitale Daten sind äußerst flüchtig und ohne Einsatz von Technologie
nicht nutzbar. Diesen Problemen dauerhaft zu begegnen und die Informationen an
spätere Generationen zu überliefern sind die Herausforderungen, vor denen unter
anderem Informationswissenschaftler und Informatiker stehen. Noch gibt es keine
endgültige Lösung. Es gibt aber Strategien, um mit diesen Problemen umzugehen.
Refreshing
Unter diesem Begriff wird das Umkopieren der Daten von einem Medium auf ein
anderes der gleichen Art ohne Umkodierung verstanden. Mit dieser Methode kann
der physikalischen Zerstörung des Speichermediums begegnet werden, nicht aber
dem Veralten der Technik oder der Formate. Hierfür sind andere Strategien not
wendig.63
Migration
Migration ist der regelmäßige Transfer digitaler Daten von einer Hardware- oder
Softwareumgebung in eine andere bzw. von einer Technologiegeneration in die
nächste. Sie ist bei jeder Einführung neuer Technologien anzuwenden.64 Es kann
zwischen der Migration von Speichermedien und der Migration von Formaten un
terschieden werden. Die durch Speichermedien entstehende Risiken können nur
durch das regelmäßige Umkopieren der Daten auf aktuelle Medienvarianten redu
ziert werden.65 Die Migration der Formate ist ein weiteres Problem. Auch wenn of
fene und langfristig verfügbare Dateiformate verwendet werden, werden die ge
63 Vgl. Lazinger: Digital Preservation and Metadata (2001), S. 76.64 Vgl. Ebd., S. 77.65 Vgl. Coy: Perspektiven der Langzeitarchivierung multimedialer Objekte (2004), S. 65.
22
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 2. Technische Grundlagen
nannten Probleme nicht abschließend gelöst. Dabei wird die Umkodierung in an
dere, neue Formate notwendig. Problematisch kann die Migration komprimierter
Daten sein, da dies zu einer Verschlechterung der Datenqualität führen kann.66
Der Datenverlust ist so klein wie möglich zu halten.67
Emulation
Diese Strategie der Langzeitspeicherung beinhaltet die Simulation von veralteten
Rechnerarchitekturen und Softwareumgebungen auf aktuellen Systemen. So wird
die Verwendung der digitalen, im Originalzustand gespeicherten Daten unter ur
sprünglichen Bedingungen ermöglicht.68 Eine Emulation proprietärer Systeme
ohne Kenntnis des Aufbaus (zum Beispiel Quellcode) oder der rechtlichen Rah
menbedingungen ist schwierig bis unmöglich.69 Weiterhin ist diese Form der digita
len Langzeitspeicherung sehr kostenintensiv, da für jeden Anwendungsfall ein ei
gener Emulator programmiert werden muss.
Um die angewendeten Methoden und die Geschichte des digitalen Objektes nach
vollziehbar zu halten, ist die Erfassung von umfassenden Metadaten notwendig.
Diese sollten Informationen zur Erstellung, Migration, Dateiformate, Encodierung,
Qualitätskontrolle und das Rechtemanagement enthalten.70
66 Vgl. Ebd., S. 49.67 Vgl. Ebd., S. 65.68 Vgl. Hughes: Digitizing collections (2004), S. 205.69 Vgl. Coy: Perspektiven der Langzeitarchivierung multimedialer Objekte (2004), S. 60.70 Vgl. Anderson: Starting a Digitization Center (2004), S. 162.
23
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“
3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“
Am 01.08.2007 trat Herr Wendler mit einem Projektantrag „Video-Archiv: 15 Jahre
PDS (1989-2004) / DIE LINKE. (2006-2007)“ an die Rosa-Luxemburg Stiftung her
an.71 In diesem Projektantrag schlug er vor, „das vorhandene Archiv (VHS) [zu] en
codieren und auf externen Festplatten als digitale Mpeg-Dateien zu Forschungs
zwecken für die nächsten Jahre zur Verfügung“72 zu stellen. Herr Wendler hatte
seit 1989 ein privates, sehr umfangreiches Videoarchiv mit „rund 2400 VHS-Bän
dern und ca. 20.000 Dokumentationen zur Zeitgeschichte“73 zu verschiedenen
Themenbereichen aufgebaut. Neben Beiträgen zur Deutschen Geschichte, zum
Dritten Reich oder der Geschichte der BRD, finden sich auch Themen wie „Die
Wiedervereinigung im Spiegel der elektronischen Medien“ oder Geschichte der
DDR.74 Der Erhaltungszustand der, bis zu 20 Jahre alten, Bänder, war durch ihr
Alter und die Lagerungsbedingungen in der Privatwohnung gefährdet. Herr Wend
ler, ab 1964 beim Fernsehen der DDR tätig, bemühte sich die Bandmedien zu er
halten, indem er sie einmal jährlich in seinem privaten Aufnahmestudio75 vor- und
zurückspulte (rollen).76 Trotzdem zeigten einige Aufnahmen bereits Bildstörun
gen77, sodass ein schnelles Handeln geboten war.
Die Übernahme von audiovisuellen Unterlagen zur Geschichte der Partei durch
die Rosa-Luxemburg Stiftung wurde bereits im Oktober 2006 in einem Brief von
Bodo Ramelow (MdB) an Dr. Evelin Wittich (damalige Geschäftsführerin der Rosa-
Luxemburg Stiftung) angeregt.78 Der Antrag von Herrn Wendler bot für beide Sei
71 Vgl. Projektantrag Wendler.72 Ebd., S. 4.73 Ebd., S. 3.74 Vgl. Ebd., S. 3.75 Die Digitalisierung der Beiträge findet auch in diesem Privatstudio statt.76 Vgl. Protokolle der Treffen der Projektgruppe Wendler vom 17.03.2009., S. 1.77 Einige Fachleute vertreten die Meinung das eine Digitalisierung von VHS-Kassetten unnötig ist, solange
diese regelmäßig „gerollt“ werden, Vgl. Illing, Ulrich: Immer wieder? ... Neue Medien! (2009), S. 12. Dies sorgte auf der, von dem Kompetenzzentrum Bestandserhaltung für Archive und Bibliotheken in Berlin und Brandenburg im Mai 2009 durchgeführten, Weiterbildung „Immer wieder? ... Neue Medien!“ für Irritation unter den anwesenden ArchivarInnen, da dies der allgemeinen Fachmeinung widerspricht.
78 Vgl. Weichold: Gutachterliche Stellungnahme (29.08.2007), S.1.
24
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“
ten Vorteile. Herr Wendler bekam die Möglichkeit seine Videosammlung gewinn
bringend zu digitalisieren, seine Arbeit der Öffentlichkeit zu erhalten und zugäng
lich zu machen. Die Rosa-Luxemburg Stiftung mit dem Archiv Demokratischer So
zialismus (ADS) hatte die Gelegenheit die eigenen Bestände durch Filmbeiträge
zur Partei zu ergänzen. Die Forschung sowie die stiftungseigenen Bereiche, wie
das Institut für Gesellschaftsanalyse, erhalten so eine gute Quellenbasis zur Erfor
schung der Entwicklung der PDS und deren Medienbild. Da es bis zu diesem Zeit
punkt noch keine Sammlung von audiovisuellen Medien über die PDS bzw. DIE
LINKE. im ADS gab, war das Angebot noch interessanter. Nach internen Verhand
lungen wurde Herrn Wendler am 17.01.2008 mitgeteilt, dass das Projekt gefördert
werden würde.79
3.1 Bestandsgenese
Der angebotene Bestand setzt sich aus insgesamt 713 Videoaufzeichnungen (ca.
562 Stunden Spielzeit) zusammen und enthält neben verschiedenen Fernsehsen
dungen, wie Nachrichten, Dokumentationen, Übertragungen von Parteitagen und
Bundestagsdebatten, auch Eigenproduktionen von Herrn Wendler. Der durch die
Beiträge abgedeckte Zeitraum beginnt im November 1989 und endet, nach einem
Abbruch der Aufnahmetätigkeit seitens Herrn Wendler in den Jahren 2003 bis
200680, im September 2007. Das folgende Diagramm zeigt die Verteilung der Bei
träge auf die einzelnen Jahre.
79 Vgl. Weichold: Brief an Klaus Wendler vom 17.01.2008 (2008).80 Die Überlieferungslücke kann teilweise durch die Übernahme von über 500 Videokassetten von Bärbel
Romanowski geschlossen werden. Dieser Bestand mit der Abgabenummer 2009-024, umfasst ebenfalls Fernsehmitschnitte über die PDS und wurde unter dem Geschichtspunkt Medientraining angelegt.
25
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“
Jahr 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999
Beiträge 13 45 21 23 31 106 84 44 46 72 49
Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Beiträge 59 40 44 7 9 0 1 18
Tabelle 2: Aufstellung der Beiträge nach Jahren
In den Jahren 1994 und 1998 sind Häufungen der aufgenommenen Beiträge er
kennbar, welche auf die in diesen Jahren stattfindenden Wahlen zum 13. bzw. 14.
Bundestag zurückzuführen sind. 1994 fand die Wahl des Europaparlaments, so
wie in verschiedenen Bundesländern die Wahl des Landtages und die Kommunal
wahl statt, sodass DIE LINKE. (damals noch PDS) stark in den Medien vertreten
war. Der Bestand enthält für das Jahr 1990 sowie für die Jahre 1993 bis 2002 eine
überdurchschnittliche Anzahl von Beiträgen und stellt somit der historischen For
schung über diesen Zeitraum audiovisuelle Medien zur Verfügung.
Eine Aufstellung des Bestandes nach Sendeanstalten zeigt das folgende Bild. Die
Beiträge der Agenturen Trialon und Cineplus fallen hier ein wenig heraus, da diese
keine Sendeanstalten im klassischen Sinne sind. Diese Firmen sind Produzenten
von Wahlwerbespots und somit Rechteinhaber. Genauso verhält es sich bei den
31 Eigenproduktionen von Herrn Wendler.
26
Abbildung 2: Aufstellung der Beiträge nach Jahren
1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007
0
20
40
60
80
100
120
DurchschnittAnzahl Beiträge
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“
Sender Anzahl Beiträge
Sender Anzahl Beiträge
3sat 6 RBB 3
ARD 163 RIAS-TV 2
arte 1 RTL 18
DDR 1 8 Sat.1 39
DDR 2 15 SFB1 60
DFF 1 6 TV.B 2
DFF 2 3 VOX 1
FAB 1 WDR 9
IA 1 ZDF 140
MDR 16 Sonstige
n-tv 12 Wendler 31
N3 26 Trialon 1
ORB 80 Cineplus 1
Phoenix 68
Tabelle 3: Aufstellung der Beiträge nach Sendern
Diese Aufstellung macht eine Häufung der Beiträge bei den öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten erkennbar. Die meisten Mitschnitte wurden bei den Sendern
27
Abbildung 3: Aufstellung der Beiträge nach Sendern
3sat
AR
Dar
teD
DR
1D
DR
2D
FF 1
DFF
2FA
B IAM
DR
n-tv N3
OR
BPh
oeni
xR
BB
RIA
S-T
VR
TLS
at.1
SFB
1TV
.BV
OX
WD
RZ
DF
Wen
dler
Tria
lon
Cin
eplu
s
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
Anzahl Beiträge
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“
ARD (163 Beiträge), ZDF (140 Beiträge), ORB (80 Beiträge), Phoenix (68 Beiträ
ge) und SFB1 (60 Beiträge) gemacht. Ein Großteil der im Bestand enthaltenen
Mitschnitte hat einen neutralen Charakter in der Berichterstattung, da die öffent
lich-rechtlichen Rundfunkanstalten hierzu gesetzlich verpflichtet sind. So heißt es
zum Beispiel im „Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemein
samen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg“ in §4 Abs. 1:
„Der Rundfunk Berlin-Brandenburg trägt durch die Herstellung und Verbreitung seiner
Programme und Angebote zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung
bei. Dabei stellt er sicher, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen in der Gesamt
heit seiner Programme und Angebote ausgewogen und angemessen Ausdruck fin
det.“81
Weiter unten heißt es:
„Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hat in seinen Sendungen einen objektiven und um
fassenden Überblick über das internationale, europäische, bundesweite sowie länder-
und regionenbezogene Geschehen in allen wichtigen politischen, sozialen, wirtschaftli
chen und kulturellen Fragen zu geben.“82
Der Nutzer bekommt die Möglichkeit, sein in Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz gegebenes
Recht auf freie Meinungsbildung wahrzunehmen. Einschränkend muss bemerkt
werden, das Fernsehbeiträge immer nur einen bestimmten Teil der Geschehnisse
widerspiegeln können. Der Grund liegt in der begrenzten Sendezeit, die für zum
Beispiel Nachrichten zur Verfügung steht sowie in der Tatsache, dass nicht von je
dem Ereignis Aufnahmen gemacht werden können. Die Redaktion muss demnach
eine Auswahl treffen, welche Bilder gezeigt werden. Nach welchen Auswahlkriteri
en dies geschieht, ist letztendlich das Merkmal, welches eine neutrale Berichter
stattung ausmacht.
81 Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg, §4 Abs. 1, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I –Gesetze vom 21.10.2001, http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/media.php/land_bb_bravors_01.a.111.de/GVBl_I_09_2002.pdf (letzter Zugriff: 16.04.2009).
82 Ebd., §4 Abs. 2.
28
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“
Da von den Fernsehanstalten nicht alles gefilmt wird und aus zeitlichen Gründen
im Fernsehen nicht alles gezeigt werden kann, machte Herr Wendler eigene Auf
nahmen mit einer Canon XL1 (Hi8) bzw. mit einer Canon XL1 (MiniDV).83 So ent
stand eine größere Gruppe mit 31 Eigenproduktionen. Thematisch handelt es sich
dabei überwiegend um Beiträge über Parteitage der PDS bzw. der Partei DIE LIN
KE. sowie Wahlkampfveranstaltungen. Diese Eigenproduktionen sind in keinem
anderen Archiv zu finden.
Die zu digitalisierenden Videoaufzeichnungen liegen auf unterschiedlichen Träger
medien vor, wobei die Gruppe der VHS-Kassetten mit 68884 Beiträgen die größte
ist.
Trägermedium Anzahl Beiträge
DVD 1
MiniDV 3
Hi8 4
DVCAM 17
VHS 688
Tabelle 4: Verteilung der Beiträge auf Trägermedien
3.2 Verlauf der Pilotphase
Der Projektantrag wurde unter der Auflage genehmigt, dass Herr Wendler die Mit
schnitte nicht nur digitalisiert, sondern diese parallel in AUGIAS-Archiv 8.1 er
schließt und indexiert.85 Diese Entscheidung wurde getroffen, da die Grundlage für
eine Benutzung des Bestandes im Archiv nur mit einer ausreichenden Erschlie
ßung bzw. Recherchierbarkeit gegeben ist. Herr Wendler würde das Material bei
83 Vgl. Protokolle der Treffen der Projektgruppe Wendler vom 01.12.2008 (2008), S. 1. und Wendler: Interview am 15.04.2009 (2009).
84 Diese Anzahl entspricht nicht der Anzahl der digitalisierten VHS-Kassetten, da sich auf einer VHS-Kassette mehr als ein Beitrag befinden kann.
85 Vgl. Protokoll der Bereichsberatung Archiv/Bibliothek (12.06.2008), S. 1.
29
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“
der Digitalisierung ohnehin sichten. Es lag nahe, ihm aus diesem Grund diese Ar
beit zu übertragen. Dazu musste Herr Wendler in die Grundlagen der Erschlie
ßung eingeführt sowie mit der Erschließungssoftware vertraut gemacht werden.
Diese Aufgabe wurde durch Herrn Runkwitz und Frau Gohsmann bei den Projekt
treffen übernommen. Im Februar 2009 nahm Herr Wendler an einer bereichsinter
nen Mitarbeiterschulung im Zusammenhang mit der Einführung von AUGIAS-Ar
chiv 8.1 im Bereich Archiv/Bibliothek der RLS teil.86
Für die Erschließung der Digitalisate wurde eine Erschließungsmaske87 mit der
Bezeichnung „Video“ erstellt.
Das Projekt ist auf drei Jahre angelegt und in verschiedene Phasen eingeteilt. Die
erste Phase (Pilotphase) startete am 01.01.2009 und endet offiziell am
30.06.2009. In dieser Phase sollen 60 Stunden des Materials digitalisiert und er
schlossen werden. Den Abschluss dieser Phase bildet die Übergabe der Daten
und einer ausformulierten Konzeption sowie eine Präsentation der Arbeitsergeb
nisse durch Herrn Wendler. Aufgrund von konzentrierter und schneller Arbeit
konnte dieser die ersten 165 MPEGs88 mit den dazugehörigen AUGIAS-Datensät
zen bereits am 17.03.2009 übergeben, sodass sich die Mitarbeiter des Bereichs
Archiv/Bibliothek in der Folge stichprobenartig ein Bild von der Qualität der Arbeit
machen konnten. Diese Qualitätskontrolle fand auf Grundlage folgenden Kriterien
kataloges89 statt:
1. Audio
- Verständlichkeit
- Lautstärke
- Nebengeräusche (z.B. Rauschen, Knacken, Schnarren, Pfeifen)
86 Vgl. Protokoll der Bereichsberatung Archiv/Bibliothek (24.02.2009), S. 2.87 Für nähere Informationen zur Erschließung des Bestandes siehe Kapitel 5.88 Für nähere Informationen zu einzelnen Formaten siehe Kapitel 2.3.89 Der Katalog wurde in Anlehnung an folgende Quellen entwickelt: Baumann: Innovationsforum „CineArchiv
digital“ (15.10.2008), S. 27; Bettington: Keeping Archives (2008), S. 621f und International Federation of Film Archives: The FIAF cataloguing rules for film archives (1991), S. 120ff.
30
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“
2. Video
- Helligkeit
- Kontrast
- Farbintensität (kräftig/blass, verschobenes Farbspektrum (rot, blau, gelb))
- Störbilder (z.B. Vierecke/Pixel, Streifen, Schnee)
- Verzögerung zwischen den Bildern (Ruckeln)
3. Bild und Ton synchron?
- ja/nein
4. Verzeichnungseinheit (VE)
- Übereinstimmung Insert/VE
- Übereinstimmung Video/Inhalt VE
- Übereinstimmung Video/Zeitmarken
Bei dieser stichprobenartigen Kontrolle stellte sich heraus, dass die Qualität der
Digitalisate im Allgemeinen recht gut ist. Einige wenige Beiträge weisen Tonstö
rungen auf. Bei allen Beiträgen ist jedoch ein schmaler unscharfer Streifen am un
teren Bildrand sichtbar. Diese Bildstörung ist vermutlich auf das Tracking des
VHS-Abspielgerätes bei der Digitalisierung zurückzuführen, wobei dies nicht ab
schließend geklärt werden konnte. Bei der Durchsicht der Verzeichnungseinheiten
in AUGIAS-Archiv 8.1 wurde der Entschluss gefasst, die bis dahin verwendete Er
schließungsmaske um ein Feld Kurzbeschreibung zu erweitern. Auch war eine
Nacharbeit der Erschließung sowie Indexierung durch Herrn Wendler notwendig,
da verwendete Schreibweisen von zum Beispiel Sendeanstalten nicht einheitlich
gewählt wurden. Im Falle einer Benutzerrecherche entstünde so eine ungenaue
Trefferquote. Es ergab sich auch die Notwendigkeit, Herrn Wendler einen an den
Bestand angepassten Beispielindex zugänglich zu machen, um die Qualität der In
dexierung zu erhöhen.90
90 Für nähere Informationen zur Erschließung des Bestandes siehe Kapitel 5.
31
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“
Die Präsentation der Arbeitsergebnisse der Pilotphase91 wurde am 11.05.2009
durch Herrn Wendler vorgenommen. Bei diesem Termin waren die Mitarbeiter des
Bereichs Archiv/Bibliothek, des Bereichs Projektförderung sowie ein Vertreter der
Geschäftsleitung, anwesend. Herr Wendler bekam die Möglichkeit, drei selbst aus
gewählte der 165 digitalisierten und bearbeiteten Beiträge sowie die jeweils zuge
hörige Verzeichnung vorzuführen. Zusätzlich wurden drei Beiträge von den Mitar
beitern des Archivs ausgewählt. Die Qualität der Digitalisate war erwartungsge
mäß gut, Bild und Tonstörungen waren, bis auf den erwähnten Streifen, wenig vor
handen. Die Qualität der Verzeichnung entsprach, trotz mehrmaliger Hinweise im
Vorfeld, noch nicht den Erwartungen des ADS. Um diesen Mangel zu beheben,
wurde mit Herrn Wendler eine Nachbesserung bis zum 04.06.2009 vereinbart.
Das ADS wirkte hier unterstützend, indem Herrn Wendler ein Ausdruck der ersten
44 Verzeichnungseinheiten mit Korrekturvorschlägen übergeben wurde. Diese
sollten als Beispiel für die zukünftige Verzeichnung der Beiträge dienen. Weiterhin
wurde eine kurze Verzeichnungsrichtlinie erstellt, in der Vorgaben für bestimmte
Felder gemacht wurden. Es wurde auch die Entscheidung getroffen die Indexie
rung, bis zur zufriedenstellenden Verzeichnung insbesondere des Feldes Kurzbe
schreibung, zurückzustellen.
In der vierten Maiwoche wurde Herrn Wendler ein Beispielindex übergeben, auf
dessen Grundlage die Indexierung der Verzeichnungseinheiten in der Zukunft er
folgen sollte. Bei diesem Treffen aller Beteiligten wurden weitere Vorschläge für
den Sachindex diskutiert und ca. 20 Verzeichnungseinheiten, bei denen Fragen
zur Indexierung auftraten, um einen Index ergänzt. Zu diesem Zeitpunkt hatte Herr
Wendler die Eintragungen von 130 Beiträgen in AUGIAS-Archiv 8.1 korrigiert, so
dass bis zum Ende der Pilotphase am 30.06.2009 alle 165 Beiträge umfassend
verzeichnet sein würden. Eine Übergabe wurde bis zum 22.06.2009 vereinbart,
die Entscheidung über die Weiterführung des Projekts sollte bis zu 28.06.2009 ge
troffen werden.
91 Vgl. Protokoll der Präsentation der Arbeitsergebnisse (11.05.2009).
32
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“
Am 22.06.2009 wurden von Herrn Wendler die Videodateien übergeben, die Ver
zeichnung in AUGIAS-Archiv 8.1. wurde bereits in der Woche davor in das System
der RLS importiert. Nach seinen Erfahrungen und Eindrücken mit dem bisherigen
Vorgehen befragt, antwortete Herr Wendler, dass er die gegebenen Hilfestellun
gen besonders für die Indexierung im Sachindex sehr gut verwenden konnte.
Auch die im Verzeichnungsformular ergänzten Auswahllisten halfen bei der ein
heitlichen Verzeichnung von Sendeanstalten und Sendungsthema. Weiterhin be
schrieb er das Pilotprojekt als Lernprozess. Nach Aussage von Herrn Wendler ver
wendet dieser bei der Verzeichnung die meiste Zeit für das Feld Detailübersicht.
Das Feld Kurzbeschreibung wird von ihm als eher nachrangig betrachtet. In Aus
wertung dieses Treffens wurde von den Projektmitarbeitern festgestellt, dass sich
die bei der Verzeichnung aufgewendete Zeit auf die Qualität der einzelnen Felder
auswirkt. Die Verzeichnung funktionierte im Allgemeinen recht gut, die Inhaltsbe
schreibung im Feld Kurzbeschreibung war aber noch immer nicht zufriedenstel
lend. Es wurde die Entscheidung getroffen eine parallele Verzeichnung der Num
mern 166 bis 200 durchzuführen, um die Ergebnisse mit denen von Herrn Wendler
vergleichen zu können. Sollten die Ergebnisse nicht den Vorstellungen entspre
chen, behält sich das ADS die Verzeichnung des Feldes Kurzbeschreibung vor.
Die Tendenz der Projektmitarbeiter für die Weiterführung des Projektes war nach
diesem Treffen positiv.92
Bei einem Treffen von Vertretern des ADS, des Bereiches Projektförderung und
der Geschäftsleitung wurde Ende Juni 2009 über die Weiterführung des Projektes
entschieden.
92 Vgl. Protokolle der Treffen der Projektgruppe Wendler vom 22.06.2009 (2009),
33
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“
3.3 Digitalisierungsverfahren
Für die Digitalisierung der Bandmedien werden ein Abspielgerät für das zu digitali
sierende Medium und ein Schnittrechner mit einem Schnittprogramm benötigt.
Dieses sehr allgemeine Schema verdeutlicht das Prinzip der Digitalisierung der
Beiträge. Das benutzte Abspielgerät wird mit dem Schnittrechner verbunden. Auf
diesem wird der Beitrag digital aufgenommen, bearbeitet und in MPEG-2 konver
tiert. Als Dateiformat wurde MPEG-2 gewählt, weil dieser Standard wegen seiner
Verbreitung von Fachgremien empfohlen wird. Dies wird mittelfristig aufgrund der
Bedeutung von MPEG-2 für die Nutzung bei DVDs so bleiben. Weiterhin fällt der
Qualitätsverlust bei der Komprimierung kaum ins Gewicht.93
Das folgende Schema zeigt den Aufbau der Geräte und deren Spezifikationen bei
Herrn Wendler.
93 Vgl. Kapitel 2.3.
34
Abbildung 4: Ablaufschema Digitalisierung
Abspielgerät- VHS, Hi8, MiniDV
Schnittrechner- Schnittprogramm- MPEG-2 EncoderDigitalisierung
analog digital
Abbildung 5: Aufbau der Geräte bei Herrn Wendler
Abspielgerät:Panasonic NV-HS 950
Kontrollmonitor Kontrollmonitor
Sony EV-S9000DE
Schnittrechner:CPU: 3 Ghz TaktfrequenzRAM: 2 GBFestplatte: 700 GBGrafik: Nvidia GeForce 7600 GSAdobe Premiere Pro 1.5
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“
Zwischen dem VHS-Abspielgerät (Panasonic NV-HS 950) und dem Schnittrechner
ist ein weiteres Gerät (Sony EV-S9000DE) zwischengeschaltet. Zum Einen wird
hierüber ein Kontrollmonitor betrieben, um das Ausgangssignal des Abspielgerä
tes zu überwachen. Zum Anderen ist es das Abspielgerät für Hi8 und MiniDV-Kas
setten. So muss an dem Geräteaufbau nichts geändert werden, wenn andere Me
dien als VHS-Kassetten digitalisiert werden sollen.
Im konkreten Beispiel wird das Band der VHS-Kassette mit einem Abspielgerät
einmal gerollt, also komplett vor und wieder zurückgespult. Hierbei wird eine zu
lose Wickelung gestrafft und das Band auf ein fehlerfreies Abspielen vorbereitet.
Anschließend wird das Band an eine Stelle kurz vor dem Beitrag gespult, um eine
vollständige Digitalisierung des Beitrages zu ermöglichen. Es wird für das Spulen
des Bandes ein anderer Rekorder genutzt, um die Videoköpfe des für die Digitali
sierung verwendeten Rekorders zu schonen. Das Band wird anschließend in
einen zweiten Videorekorder (Panasonic NV-HS 950) eingelegt und dort abge
spielt. Gleichzeitig wird in Adobe Premiere Pro 1.5 auf dem Schnittrechner die Auf
nahme gestartet. Das Band wird in diesem Schritt als AVI-Datei94 gespeichert und
liegt damit digital vor. Dieser Vorgang läuft in Echtzeit ab, sodass parallel eine ers
te Verzeichnung stattfinden kann. Wenn der Beitrag digitalisiert ist, wird die Bear
beitung im Schnittprogramm vorgenommen. Die nicht zu dem Beitrag gehörenden
Vor- bzw. Nachläufe am Anfang und Ende des Digitalisates werden entfernt. Ein
fünf Sekunden langes Insert wird dem Beitrag vorangestellt. Dieses Insert enthält
den Titel der Sendung, den Sender sowie das Datum der Ausstrahlung. In diesem
Bearbeitungsschritt wird der Ton normalisiert, die Lautstärke also an einen Mittel
wert angeglichen.
Anschließend wird eine sekundengenaue manuelle Erschließung des Beitrages
auf Grundlage der Timeline im Schnittprogramm durchgeführt. Für die gewählten
Zeitangaben ist die Tonspur ausschlaggebend, da diese manchmal von den Bil
dern abweichen (Sprecher setzt früher ein, Überblendungen, etc.).
94 Videoformate werden in Kapitel 2.3 näher beschrieben.
35
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“
Um die AVI-Datei in eine MPEG2-kodierte-Datei umzuwandeln, wird das Digitali
sat mit dem Canopus-Encoder aus dem Schnittprogramm exportiert. Dies wird mit
folgenden Einstellungen für Bild und Ton durchgeführt. Der Ton wird mit 48.000Hz
bzw. 48 Khz und das Bild mit 6.000.000 bps (5,72 Mbps) und einer Auflösung von
720x576 Pixel als MPEG2 encodiert. Dieser Prozess läuft ebenfalls in Echtzeit ab.
Es entsteht eine Datei mit der Dateiendung *.m2p. Da diese Dateien nicht von al
len gängigen Abspielprogrammen wiedergegeben werden können, wird die Datei
endung manuell in *.mpg geändert. Dies hat keine Auswirkungen auf die Inhalte
der Datei und kann somit risikolos durchgeführt werden.
Die Zeit des Encodierens wird genutzt, um die Verzeichnungseinheit zu indexie
ren.
Es entsteht eine AVI-Datei von ca. 4,17 GB und eine MPEG2-Datei von 858,3 MB
(0.8382 GB).95 Die Größe der Ursprungsdatei lässt sich durch die mit der Encodie
rung automatisch durchgeführte Kompression um den Faktor 5 reduzieren. Hierbei
entstehen keine wahrnehmbaren Qualitätsverluste. Insgesamt werden für die in
der Pilotphase digitalisierten 165 Beiträge rund 183 GB Speicherplatz benötigt, der
Gesamtbestand benötigt voraussichtlich 1491,97 GB oder 1,457 TB Speicherplatz.
Die Digitalisierung eines Beitrages von 20 Minuten Länge lässt sich in ca. 80 Mi
nuten durchführen. Diese Zeit setzt sich aus zweimal 20 Minuten, für das Über
spielen in den Schnittrechner und das Encodieren, aus 30 Minuten für die Bearbei
tung (Insert und Tonnormalisierung) und die Verzeichnung sowie aus 10 Minuten
für die Vor- und Nachbereitung (Spulen des Bandes, Bereinigung des Schnittpro
gramms, Löschen der AVI-Datei) zusammen. Es ergibt sich für dieses Beispiel fol
gende Berechnungsformel für die Bearbeitungsdauer DBearbeitung aus der Beitrags
dauer DBeitrag:
DBearbeitung = (2 x DBeitrag) + (1,5 x DBeitrag) + (0,5 x DBeitrag)
95 Ein Bit ist die kleinste Informationseinheit in der Computertechnik. Diese kann zwei Zustände annehmen (an oder aus, wahr oder falsch, 0 oder 1). 8 Bit sind 1 Byte. Die Umrechnung von zum Beispiel Gigabyte in Megabyte erfolgt durch die Multiplikation mit dem Faktor 1024. 1 Gigabyte = 1024 Megabyte = 1048576 Kilobyte = 1073741824 Byte.
36
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 3. Beschreibung des „Wendler-Projektes“
Dieser Formel folgend ergibt sich eine viermal höhere Gesamtbearbeitungszeit im
Vergleich zur Spieldauer des Beitrages. Dieses Verhältnis ist aber nicht immer
gleich, da die Zeit für die Vor- und Nachbereitung nicht von der Länge des Beitra
ges abhängig ist, bei kürzeren Beiträgen also genauso lange dauern kann wie bei
längeren. Längere Beiträge können auch eine kürzere Zeit für die Verzeichnung
beanspruchen. Dieser Wert ist als Richtwert zu verstehen.
37
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 4. Rechtliche Fragestellungen
4. Rechtliche Fragestellungen
Die Beiträge des hier behandelten Bestandes sind Filmwerke im Sinne des „Ge
setzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“ kurz Urheberrechtsgesetz
(UrhG). „Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaf
fen werden“96 zählen zu den geschützten Werken. Ihr Urheber genießt einen
Schutz für seine Werke.97 Allerdings ist im Gesetz stets die Rede von „Werken der
Literatur, Wissenschaft und Kunst“98. Es stellt sich die Frage, zu welchem dieser
drei Bereiche Fernsehsendungen gehören. Es wird unterstellt, dass handwerkli
ches Können und Kreativität notwendig sind, um zum Beispiel eine Nachrichten
sendung in Szene zu setzen. Hier spielen die Beleuchtung, der Schnitt, die Bei
tragsgestaltung und das Formulieren von Text zusammen, sodass von einer
künstlerischen Leistung gesprochen werden kann. Die ausgestrahlten Beiträge
sind demnach urheberrechtlich geschützt. Es besteht deshalb die Notwendigkeit,
sich mit den rechtlichen Aspekten zu beschäftigen. Zuerst wird ein Einblick in das
UrhG gegeben, um daraus Schlussfolgerungen und Konsequenzen für die Nut
zung der Digitalisate abzuleiten.
Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Das Urheberrechtsgesetz wurde am 09.09.1965 erlassen und am 07.12.2008 zu
letzt geändert. Es „schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Be
ziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Si
cherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.“99 Mit der
letzten Änderung wurden unter anderem die Nutzung von Neuen Medien und
neuere Verwertungsrechte, wie die Internetpublikation, berücksichtigt. Die Ände
rung des Gesetzes hat weitreichende Auswirkungen auf die Nutzung und Verwer
96 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) §2 Abs.1.97 Vgl. UrhG §1.98 Ebd. §1.99 UrhG §11.
38
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 4. Rechtliche Fragestellungen
tung von urheberrechtlich geschützten Werken. In diesem Abschnitt wird nur der
Umgang mit Filmwerken bzw. Laufbildern behandelt. Unter Laufbildern werden
Filmwerke verstanden, für die kein Drehbuch vorhanden ist und die keine beson
deren Anforderungen an Beleuchtung und Maske, etc. stellen. Als Beispiel ist hier
das klassische Straßeninterview zu nennen. Filmwerke sind Filme, die mit einem
entsprechenden Aufwand gedreht werden. Es gibt unter anderem ein Drehbuch,
Regisseure und Produzenten. Die Unterscheidung ist wichtig, da die Schutzfristen
für diese Werke unterschiedlich sind. Das Urheberrecht erlischt „siebzig Jahre
nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Ur
heber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende
Filmwerk komponierten Musik.“100 Laufbilder sind dagegen nur 50 Jahre nach Er
scheinen geschützt.101 Es ist also bei der Klärung des Urheberrechtes zuerst die
Art des Werkes zu bestimmen, um anschließend entscheiden zu können, ob die
ses noch urheberrechtlich geschützt ist. Ist der Schutz des Urheberrechts erlo
schen, kann das Werk frei genutzt werden.102 Da der hier behandelte Bestand erst
im Jahre 1989 beginnt, sind die Schutzfristen in keinem Fall abgelaufen. Die Bei
träge unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
Aus diesem Grund muss die Frage gestellt werden, ob die mit den Beiträgen
durchgeführten Tätigkeiten (Nutzung) urheberrechtlich relevant sind. Die Digitali
sierung stellt eine Vervielfältigung im Sinne des §16 UrhG dar. Hier heißt es:
„Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzu
stellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft, in welchem Verfahren und in wel
cher Zahl.“103
Für die Vervielfältigung muss das Vervielfältigungsrecht nach §16 vom Urheber
bzw. Rechteinhaber erworben werden. Auch eine Präsentation oder Vorführung
unterliegt nach §19 Abs. 4 UrhG der Zustimmung des Urhebers. Unter diesen Vor
100 UrhG §65 Abs. 2.101 Vgl. UrhG §§95, 94 Abs. 3.102 Diese Schlussfolgerung legt der §11 UrhG über den Zweck des Gesetzes nahe.103 UrhG §16 Abs. 1.
39
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 4. Rechtliche Fragestellungen
aussetzungen wäre die Nutzung der Digitalisate im Archiv nicht gestattet.
Es gibt jedoch Schranken, welche bestimmte Nutzungsarten unter bestimmten
Umständen erlauben. Hier ist vorrangig §53 Abs. 2 zu nennen, nach dem es
„zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstel
len zu lassen zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung
zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werk
stück benutzt wird“.104
Für die Nutzung der Beiträge im Archiv spielt §52b eine große Rolle. In diesem
Paragrafen ist die Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öf
fentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven wie folgt geregelt.
„Zulässig ist, veröffentlichte Werke aus dem Bestand öffentlich zugänglicher Bibliothe
ken, Museen oder Archive, die keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder
Erwerbszweck verfolgen, ausschließlich in den Räumen der jeweiligen Einrichtung an
eigens dafür eingerichteten elektronischen Leseplätzen zur Forschung und für private
Studien zugänglich zu machen“105.
Es ist also das Ansehen und die Auswertung von digitalisierten Beiträgen im Lese
saal für die Forschung gestattet. Hierbei gibt es nur die Einschränkung, dass
„grundsätzlich nicht mehr Exemplare eines Werkes an den eingerichteten elektroni
schen Leseplätzen gleichzeitig zugänglich gemacht werden, als der Bestand der Ein
richtung umfasst.“106
Jedoch gibt es bei den §§52b und 53 zu bedenken, dass der Gesetzgeber die Ver
vielfältigung von einem eigenen Werkstück vorsieht bzw. die Zugänglichmachung
auf die Anzahl der im Archiv befindlichen Werkstücke begrenzt. Eine Übernahme
nur von Digitalisaten (ohne zugehörige Datenträger) vonseiten des Archivs ist
demnach nicht zulässig. Hier besteht in dem konkreten Fall des Digitalisierungs
projektes ein Problem, da die Rosa-Luxemburg-Stiftung nur die Digitalisate, nicht
jedoch die Ausgangsmedien, übernimmt. Der mit diesem Vorgehen riskierte Ver
104 UrhG §53 Abs. 2.105 UrhG §52b. 106 Ebd. §52b.
40
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 4. Rechtliche Fragestellungen
stoß gegen das Urheberrechtsgesetz ist nur zu umgehen, indem das Archiv die Vi
deobänder übernimmt. Hier muss eine Regelung mit Herrn Wendler gefunden
werden. Auf den Medien sind Beiträge, die digitalisiert werden mit solchen die
nicht übernommen werden, vermischt. Bei einer Weitergabe der Bänder an das
Archiv würden sich diese Beiträge dem Zugriff durch Herrn Wendler entziehen.
Das muss bei der Findung eines Lösungsansatzes berücksichtigt werden. Eine
Dauerleihgabe mit uneingeschränkter Nutzung durch Herrn Wendler ist hier denk
bar.
41
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 5. Erschließung
5. Erschließung
Unter Erschließung versteht man die
„Tätigkeiten der Verzeichnung und Ordnung von Archivgut als Einheit bei der Vorberei
tung zur Bereitstellung der Bestände. [...] Ergebnis der Erschließung ist der auswertba
re Bestand, repräsentiert im Findbuch.“107
Bei der Verzeichnung wird der Aktentitel gebildet108 und, wenn notwendig oder
sinnvoll, mit einem Enthält-Vermerk ergänzt. Dieses Vorgehen ist unabhängig von
der Art des Bestandes, trifft demnach in gleicher Weise auf audiovisuelles Archiv
gut zu.
5.1 Erschließung audiovisueller Medien
Bei der Erschließung audiovisueller Medien gibt es, im Vergleich zu der Erschlie
ßung von Schriftgut, Besonderheiten. Die „spezifischen Eigenschaften bewegt-
bildlicher Aufzeichnungen fordern ein interdisziplinäres Herangehen an ihre Er
schließung.“109 Es ist eine Kombination von Methoden der drei informationswissen
schaftlichen Richtungen, Archiv, Bibliothek und Dokumentation, notwendig, um be
wegt-bildliche Aufzeichnungen verzeichnen zu können.
Zum einen können alle Gattungen, Genres und Sparten in einem Bestand bewegt-
bildlicher Aufzeichnungen vorhanden sein. Die Bestände haben eine große Uni
versalität.110 Hierauf ist bei der Entwicklung eines Erschließungsmodells Rücksicht
zu nehmen. Die Bereiche Archiv und Bibliothek bieten ausgefeilte Modelle an, die
jedoch eher geschlossen sind und vordefinierte Parameter, wie Interpunktionszei
chen, enthalten. Diese Modelle müssen an die jeweiligen Umstände angepasst
werden.111 Im Bereich der Dokumentation sind die Modelle eher offen gestaltet, da
sie sich an den konkreten Anfragen der Nutzer orientieren. Die Elemente können
107 Menne-Haritz: Schlüsselbegriffe der Archivterminologie (2000), S. 64.108 Ebd., S. 96.109 Pollert: Film- und Fernseharchive (1996), S. 305.110 Vgl. Ebd., S. 305.111 Vgl. Ebd., S. 306.
42
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 5. Erschließung
frei definiert und so an die Nutzeransprüche angepasst werden. Bei der Erschlie
ßung muss auf die vorgefundene Erschließungspraxis und auf die verfügbaren
personellen, finanziellen und technischen Mittel Rücksicht genommen werden.112
Des Weiteren bestimmen die Auswertungsinteressen der Einrichtungen die ver
wendeten Erschließungsmethoden.113 Hierbei muss beachtet werden, dass
„Vorgehen und Hilfsmittel in Anlehnung an die methodischen Instrumentarien der ver
schiedenen [...] Disziplinen entwickelt und gleichzeitig die Methoden antizipiert werden,
derer sich Nutzer bei der Analyse bewegt-bildlicher Aufzeichnungen bedienen.“114
Die Erschließungsmethode muss sich demnach am Nutzer orientieren und deren
Ergebnisse, zum Beispiel durch entsprechende Software, auch zukünftig nutzbar
sein. Dies darf jedoch nicht mit der Vorwegnahme von Auswertungsinhalten ver
wechselt werden. Da die Fragestellungen der Nutzer nicht prognostizierbar sind,
dürfen diese „nicht für die Selektion der Inhalte und für die Intensität ihrer Be
schreibung maßgebend sein.“115 Auch darf die Erschließung „nicht zu einer Inter
pretation der abgebildeten Inhalte führen“116.
Die Erschließung von Beständen sollte einen beschreibenden Charakter haben.
Sie dient dazu, den Nutzer an die Quelle heranzuführen. Es ist nicht Sinn und
Zweck die Quelle zu ersetzen.117 Vielmehr soll sie eine Recherche unterstützen118
und dem Nutzer so die Möglichkeit geben, sich die für seine Fragestellungen rele
vanten Beiträge herauszusuchen. Um dies zu gewährleisten, ist eine „Kontinuität
in der Verfahrensweise“119 notwendig, die eine gleich bleibende Qualität garantiert.
Dies wird durch die Entwicklung von verbindlichen Konventionen, zum Beispiel
Regelwerke wie Verzeichnungsrichtlinien, unterstützt.120 Das Ziel der Erschließung
ist es, Bezugseinheiten, hier einzelne Beiträge, „zu identifizieren und durch Be
112 Ebd., S. 306.113 Vgl. Ebd., S. 307.114 Ebd., S. 308.115 Ebd., S. 309.116 Ebd., S. 309.117 Vgl. Ebd., S. 309.118 Vgl. Ebd., S. 305.119 Ebd., S. 310.120 Vgl. Ebd., S. 311.
43
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 5. Erschließung
schreibung äußerer und innerer Merkmale langfristig auffindbar und benutzbar zu
machen.“121 Dabei ist eine „eindeutige, möglichst wertfreie, knappe und präzise
Beschreibung“122 notwendig.
Um die Kontinuität im Vorgehen zu garantieren, ist es zuerst notwendig, einheitli
che Beschreibungselemente zu definieren. Diese Elemente lassen sich für be
wegt-bildliche Aufzeichnungen zum Beispiel in folgende drei Gruppen gliedern:
1.) Elemente der formalen filmtechnischen Beschreibung
2.) Elemente der inhaltlichen Beschreibung
3.) Elemente der optischen und akustischen Beschreibung123
Aber auch die Aufnahme der Daten nach folgendem Schema ist möglich:
1.) Technische Daten- Daten zur physischen Beschaffenheit der Informationsträger
2.) Formale Daten im engeren Sinne- Titel- Namen und Funktionen von Personen, etc. die als Urheber oder Mitwirkende an der Produktion beteiligt waren- Daten zu Produktion, Verleih, Sprachfassung, Rechten
3.) Inhaltliche Angaben- Haupt-/Sachtitel- Verbale Beschreibung des Inhalts (Abstract)- Klassifizierende Beschreibung des Inhalts (Indexierung)124
Diese Elemente müssen den speziellen Anforderungen entsprechend angepasst
und erweitert werden.
Die Beschreibung der einzelnen Verzeichnungseinheiten wird in zwei Phasen
durchgeführt. Zuerst werden in der Formalerfassung die äußeren Merkmale aufge
nommen.125 Hierzu kann, neben den physikalischen Eigenschaften des Mediums
121 Ebd., S. 318.122 Ebd., S. 318.123 Vgl. Kroker: Handbuch für Wirtschaftsarchivare (1998), S. 162.124 Für die Aufstellung Vgl. Pollert: Film- und Fernseharchive (1996), S. 323f.125 Ebd., S. 324.
44
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 5. Erschließung
(Material, verwendeter Standard, etc.), auch der Titel gehören, wenn dieser auf
dem Medium angebracht ist. Bei der anschließenden Inhaltsanalyse wird der Bei
trag durchgesehen und entsprechend beschrieben. Die folgende Grafik verdeut
licht den Ablauf der Inhaltsanalyse.
Es wird deutlich, dass das Vorgehen recht komplex und auch aufwendig ist. Das
Ergebnis dieser Beschreibung und deren Verwertbarkeit wird zu einem wesentli
chen Teil von „den Kenntnissen und Fähigkeiten der erschließenden Mitarbeiter“126
bestimmt.
126 Ebd., S. 327.
45
Abbildung 6: Ablauf der Inhaltsanalyse
Quelle: Pollert: Film- und Fernseharchive (1996), S. 328.
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 5. Erschließung
5.2 Erschließung des Bestandes „Video-Sammlung PDS / DIE LINKE.“
Der Erschließung des vorliegenden Bestandes „Video-Sammlung PDS / DIE LIN
KE.“ in AUGIAS-Archiv 8.1 kommt eine große Bedeutung zu. Sie ist die Grundlage
für eine Recherche in dem Bestand und bietet somit einen ersten Zugang zu den
Beiträgen. Deshalb muss sie eine gute Qualität haben und möglichst fehlerfrei
sein. Diese Arbeiten, einschließlich der Indexierung der Verzeichnungseinheiten,
wurden von Herrn Wendler parallel zur Digitalisierung der Beiträge durchgeführt.
Das ADS spielte hierfür eine Lizenz von AUGIAS-Archiv 8.1 auf den Laptop von
Herrn Wendler.
Um eine an die Anforderungen des Bestandes angepasste Erschließungsmaske
erstellen zu können, wurden im Vorfeld der Pilotphase durch die Mitarbeiter des
ADS die erforderlichen und aufzunehmenden Daten127 definiert.
Alt-Signatur Provenienz
Bemerkungen Sendeanstalt
Bestandsname Sendedatum
Datierung bis Sendeformat
Datierung von Sperrvermerk
Gesamtdauer Thema der Sendung
Inhaltsbeschreibung (Detailübersicht) Verweis auf andere Beiträge
Klassifikation Videoformat
Laufende Nummer Vorläufige Nummer
Name der Sendung
Es fällt auf, dass weniger technische als inhaltliche Daten erfasst werden. Der
Grund hierfür liegt in der Erschließung von Digitalisaten von Videoaufzeichnungen.
Hierbei sind die Aufnahme des Dateiformates und der verwendete Codec, als
technische Angaben, erforderlich. Es ist weniger wichtig, Daten zu den bei der
127 Vgl. Protokolle der Treffen der Projektgruppe Wendler vom 01.12.2008.
46
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 5. Erschließung
Aufzeichnung verwendeten Medien (Bandlänge, Kassettenformate, etc.) aufzu
nehmen, da diese nicht die Ursprungsmedien sind. Es handelt sich überwiegend
um Fernsehmitschnitte (also nicht um Originale), sodass bei der Verzeichnung das
Augenmerk auf Inhalte gerichtet wurde. Weiterhin ist ein Unterschied in der Er
schließungstiefe im Vergleich zu den Fernsehanstalten auszumachen. Diese nut
zen Archivmaterial in neuen Produktionen nach und sind somit auf eine sehr ge
naue Erschließung angewiesen.128 Meist sind diese mit umfangreicheren Ressour
cen ausgestattet, sodass der angestrebte Maßstab erfüllt werden kann.
Die verwendeten Felder wurden in der Pilotphase weiterentwickelt und an die kon
kreten Anforderungen angepasst. Zum Beispiel wurden die Felder Sendeformat
und Thema durch das Feld Genre ersetzt. Zusätzlich zu der Detailübersicht des
Beitrages, in dem eine sekundengenaue Auflistung von erscheinenden Personen,
Redebeiträgen und Einspielern in Nachrichtensendungen gemacht wird, wurde ein
weiteres Feld Kurzbeschreibung eingefügt, das in Inhalt und Ansetzung mit dem
klassischen Enthält-Vermerk vergleichbar ist. Hier werden die sachthematischen
Inhalte eines Beitrages aufgeführt. Dieses Feld dient auch als Grundlage für den
Sachindex. Der Personenindex wird hingegen aus der Detailübersicht erstellt.
128 Vgl. Hauptstock: Regionale Filmquellen und ihre Nutzung (2008), S. 34.
47
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 5. Erschließung
Herr Wendler hatte zu Beginn der Pilotphase keine Erfahrung mit der Erschlie
ßung von Archivalien und dem Umgang von AUGIAS-Archiv 8.1. Aus diesem
Grund musste vonseiten der Mitarbeiter des ADS Hilfestellung gegeben werden.
So wurde Herr Wendler unter anderem die Teilnahme an der Mitarbeiterschulung
in AUGIAS-Archiv 8.1 ermöglicht. Während der Pilotphase wurden die Arbeitser
gebnisse ständig stichprobenartig überprüft und weitere Hinweise gegeben.
In Vorbereitung der Zwischenpräsentation der Ergebnisse am 11.05.2009 wurden
ca. 40 Beiträge gesichtet und mit der Erschließung verglichen. Bei dieser Analyse
stellte sich heraus, dass die Beiträge oberflächlich und nicht mit gleich bleibender
Qualität erschlossen waren. Unterschiede in der Orthografie von Sendeanstalten
und Sendungen sowie zu wenig aussagekräftige Kurzbeschreibungen prägten das
Bild. Dies würde Rechercheergebnisse verfälschen und konnte so nicht akzeptiert
48
Abbildung 7: Verzeichnungsmaske Video in AUGIAS-Archiv 8.1
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 5. Erschließung
werden. Als Konsequenz wurde eine kurze Verzeichnungsrichtlinie129 erstellt, in
der Festlegungen für die Felder Sender, Genre, Provenienz, Bemerkung, Kurzbe
schreibung und Detailübersicht gemacht wurden. Die Namen der Sender, das
Genre sowie die Provenienz wurden als Auswahllisten im Formular hinterlegt, um
eine einheitliche Schreibung in diesen Feldern zu garantieren. Weiterhin wurde ein
Beispielindex mit ca. 100 Haupt- und ca. 200 Unterbegriffen entwickelt130, welcher
durch Herrn Wendler verbindlich zu verwenden ist. Dieser Index wird während der
Erschließung ständig in Abstimmung mit dem ADS erweitert. Hierfür finden, wäh
rend der gesamten Dauer des Projektes, regelmäßig Treffen zwischen den Pro
jektverantwortlichen und Herrn Wendler statt. Weiterhin wurden ihm Quellen, wie
die Protokolle der Volkskammertagungen, für die Verzeichnung zur Verfügung ge
stellt.
Die zusätzliche Betreuung der Erschließung durch die Mitarbeiter des ADS erfor
dert einen sehr großen Zeitaufwand. Dieser hätte minimiert werden können, wenn
Herr Wendler von Anfang an verpflichtet gewesen wäre, die genannten Papiere
(Verzeichnungsrichtlinie und Beispielindex) zu verwenden. Sicher muss auch eine
gewisse Unwissenheit vonseiten Herrn Wendlers eingeräumt werden, da dieser
den Aufwand einer korrekten Erschließung im Vorfeld sicher unterschätzt hat.
Auch muss darüber nachgedacht werden, ob die Qualität der Arbeitsergebnisse
eine Übertragung von archivischen Kernaufgaben an fachfremde Personen recht
fertigt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Erschließung von audiovisuellen Ma
terialien ganz aus der Hand des Menschen in die Bearbeitung durch den Compu
ter zu geben.
129 Vgl. Archiv Demokratischer Sozialismus: Richtlinie für die Verzeichnung des Digitalen Archivs (2009).130 Zahlen Stand: 29.05.2009.
49
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 5. Erschließung
5.3 Exkurs: Automatische Inhaltserschließung
Viele der bei der Erschließung manuell gewonnenen Daten können auch mit com
putergestützten Methoden aus dem digitalen, audiovisuellen Medium extrahiert
werden. Bei dieser automatischen Inhaltsanalyse werden Verfahren für die Aus
wertung von Audio- und Videodaten unterschieden. Die Gemeinsamkeiten aller
Methoden ist, dass durch den Vergleich bestimmter Merkmale der digitalen Daten
Informationen gewonnen werden.
Bei der Analyse von Audiodaten „werden aus dem rohen Datenstrom Merkmale
des Audiosignals bestimmt“131. Diese Merkmale können zum Beispiel Lautstärke,
Frequenzhöhe oder Pausen sein. Anhand der Kombination kann eine „Klassifizie
rung von Signalverläufen, also die Unterscheidung zwischen Musik, Sprache und
Umgebungsgeräusche oder die Einordnung nach Geschlecht von Sprechern bzw.
Musik-Genres“132 durchgeführt werden.
Eine automatische Spracherkennung ist ebenfalls möglich. Hierbei spielt die Er
kennung und Verarbeitung verschiedener Sprecher und die Transkription des Ge
sagten eine große Rolle.133 Bevor dies erfolgen kann, muss das Audiosignal in
Sprache und Nicht-Sprache sowie die Sprache in männliche und weibliche Spre
cher unterteilt werden. „Die Identifikation von Sprechern beruht auf dem Ähnlich
keitsvergleich zwischen den Deskriptoren eines beobachteten Audiosignals und
einer Datenbank mit Sprechermodellen.“134 Die segmentierten Abschnitte können
dann einer Sprachtranskription135 zugeführt werden. Hierfür gibt es verschiedene
Methoden, die von manuellen bis zu automatischen Methoden reichen. Der Ab
gleich kann mit lexikalischen Modellen oder Sprachmodellen erfolgen. Der Nach
teil dieser Verfahren ist, dass die verwendeten Datenbanken möglichst viele und
eindeutige Sprechermodelle bzw. Wortrepräsentationen enthalten müssen, um die
131 Baumann: Innovationsforum „CineArchiv digital“ (2008), S. 9.132 Ebd., S. 10.133 Vgl. Ebd., S. 13.134 Ebd., S. 14.135 Vgl. Ebd., S. 15.
50
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 5. Erschließung
Identifikation der Sprecher und die Sprachtranskription mit einer hohen Genauig
keit zu realisieren. Die Systeme können trainiert werden, was zusätzlichen War
tungsaufwand bedeutet. Auch die Qualität des Audiosignals, die Überlappung von
Sprechern oder die Aufnahmeumgebung haben einen hohen Einfluss auf die Er
gebnisse der Segmentierung und Transkription.
Der Analyse von Videodaten werden die Eigenschaften einzelner oder Gruppen
von Pixeln zugrunde gelegt. Farbmerkmale, Texturmerkmale, Bewegungsmerkma
le und Form bestimmter Bildregionen dienen hier als Beschreibungselemente.136
Die Segmentierung des Bildes oder von Bildsequenzen wird anhand der Einheit
lichkeit bestimmter Merkmale oder Merkmalsgruppen durchgeführt. Es werden die
räumliche und die zeitliche Segmentierung sowie die Segmentierung nach Farbe
oder Bewegung unterschieden.137 Ein weiteres wichtiges Merkmal sind die Über
gänge zwischen zwei Sequenzen, Shot Boundaries genannt. Hier gibt es „abrupte
Übergänge (Schnitte) und sanfte Übergänge (z.B. Blenden und Fading)“138, die an
hand verschiedener Ansätze erkannt werden können.
Für die Erschließung von audiovisuellen Medien ist die Erkennung von Schrift (Op
tical Character Recognition - OCR) sowie die Gesichtserkennung von Bedeutung.
Die Videodatenanalyse kann auch für die Erkennung von Bildstörungen und -de
fekten eingesetzt werden.139
Texte in Videos müssen nach Szenen- und Overlaytext unterschieden werden.
Der Szenentext ist in den Bildern integriert und tritt „unvermittelt und unbeabsich
tigt auf, etwa auf Straßenschildern“140. Diese Texte sind in unterschiedlichen Win
keln, Beleuchtungen und Qualitäten (Schriftart und Größe) vorhanden. Overlaytext
dagegen tritt immer beabsichtigt auf und ist meist vordergründig und an der Sicht
achse ausgerichtet.141 Beide Textarten können, nach ihrer Extraktion142, für eine In
136 Vgl. Ebd., 17f.137 Vgl. Ebd., 19f.138 Ebd., S. 21.139 Vgl. Ebd., 27.140 Ebd., S. 22.141 Vgl. Ebd.142 Für detaillierte Informationen zu der Extraktion von Texten aus Videos siehe: Gllavata: Extracting Textual
51
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 5. Erschließung
dexierung der Beiträge genutzt werden. Zuvor muss der Text im Bild lokalisiert
und segmentiert, also vom Bildhintergrund getrennt, werden, um eine OCR durch
führen zu können.143 Bei dieser wird die segmentierte visuelle Information durch
einen Vergleich mit einer Datenbank in computernutzbare Textinformation umge
wandelt. Diese Textinformation kann anschließend automatisch in ein Indexie
rungsprogramm überführt werden.
Für die Gesichtserkennung ist zunächst einmal eine Erfassung von Gesichtern
notwendig, also eine „Identifikation all derjenigen Bildbereiche, die ein menschli
ches Gesicht beinhalten“144. Hier gibt es die Schwierigkeit, dass „Gesichter in un
terschiedlichen Größenordnungen, Blickrichtungen, Drehbewegungen und Verzer
rungen im Video auftreten können.“145 Nach der Erfassung und Segmentierung der
Bereiche, in denen sich Gesichter befinden, können diese mit Vergleichsbildern
abgeglichen werden. Heute ist noch keine „fehlerfreie Gesichtserkennung in kom
plexen Bewegungs- und Beleuchtungssituationen“146 möglich.
Durch die Kombination von Audio- und Videodatenanalyse lassen sich Beiträge
zum Beispiel in einzelne Szenen unterteilen. Dies unterscheidet sich von Shot
Boundaries, da Szenen sich aus mehreren Videosequenzen mit Schnitten zusam
mensetzen können, wobei ein einzelner Sprecher die Audiodaten prägt. Für eine
solche Szenensegmentierung gibt es Verfahren, die auf vorhandenes Vorwissen
über die Struktur eines Sachgebietes (zum Beispiel Nachrichtensendungen) auf
bauen oder statistische Methoden auf Basis von Beispieldatensätzen.147 Nachrich
tensendungen haben zum Beispiel einen meist gleichen Aufbau. Der Nachrichten
sprecher wechselt mit Bildbeiträgen; Diagramme und Grafiken werden eingeblen
det. Die Segmentierung ist bei Nachrichtensendungen leichter zu realisieren als
bei einem Sportereignis. Durch die kombinierte „Analyse von visuellen, auditiven
Information from Images and Videos (2007), http://archiv.ub.uni-marburg.de/diss/z2007/0107/pdf/djg.pdf (letzter Zugriff: 22.05.2009).
143 Vgl. Baumann: Innovationsforum „CineArchiv digital“ (2008), S. 23f.144 Ebd., S. 25.145 Ebd., S. 25.146 Ebd., S. 26.147 Vgl. Ebd., S. 29.
52
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 5. Erschließung
und sprachlichen Charakteristika“148 können „Sprecherwechsel, Wechsel zwischen
Musik und Sprache, Erfassung von Audio-Jingles und weitere Veränderungen in
der akustischen Umgebung“149 erkannt und durchgeführt werden. Auch eine Klas
sifikation der Segmente nach Genre (Werbung, Nachrichten oder Spielfilm), In
haltsbezug (Innen- und Außenaufnahmen, Studio- und Liveproduktionen) oder Er
eignissen und Objekten ist möglich.150
Viele dieser Methoden, wie zum Beispiel Schnitt-, Text- und Gesichtserkennung,
sind in der Videoanalysesoftware Videana151 der Universität Siegen enthalten.152
Eine Analyse (Schnitt-, Text- und Gesichtserkennung) von acht Kurzfilmen mit ei
ner Gesamtdauer von 80 Minuten nimmt mit Videana 20 Minuten in Anspruch153,
also viermal weniger Zeit als die Gesamtdauer der Beiträge. Der Faktor für die Er
schließung der Beiträge in der in Kapitel 3.3 eingeführten Formel, zur Berechnung
des Zeitaufwandes für die Bearbeitung eines Beitrages, könnte sich also von 1,5
auf den Faktor 0,5 reduzieren. Hierbei wird angenommen, dass Zeit für die Erstel
lung des Inserts benötigt wird. Bei einem Beitrag mit 20 Minuten Länge könnten
25% der Bearbeitungszeit gespart werden.
Es ist zu beachten, dass vor der Benutzung von Methoden der automatischen In
haltsanalyse viel Zeit für die Entwicklung eines geeigneten Systems investiert wer
den muss.154 Verwendete Vergleichsdatenbanken müssen erstellt und laufend trai
niert, die Ergebnisse der Analysen normiert und in das Erschließungsprogramm
übertragen, werden. Dieser Vorgang läuft am effektivsten automatisch ab. Hierfür
müssen die Ergebnisse von dem Analyseprogramm in eine eigene Datenbank
übertragen werden, um deren Einzelfelder dann mit den Feldern der Datenbank
148 Ebd., S. 29.149 Ebd., S. 29.150 Vgl. Ebd., S. 30.151 Für eine ausführliche Beschreibung dieser Software siehe: Ewerth: Verfahren zur automatischen
Annotation und Erschließung von Videomaterial (2007). 152 Vgl. Ewerth: Informatikmethoden für die medienwissenschaftliche Analyse (2005). 153 Vgl. Ebd.154 Nachfragen bei verschiedenen Softwareherstellern ergaben, dass diese momentan keine
Implementierung von Werkzeugen zur automatischen Inhaltsanalyse in ihre Produkte planen. Lediglich Startext (Hersteller von actapro) fand die Idee interessant und bot die Erstellung eines Prototypen an.
53
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 5. Erschließung
des Erschließungsprogramms zu mappen, also automatisch ausfüllen zu können.
Diese Ergebnisse sind dann immer noch nicht semantisch interpretiert, sodass
eine manuelle Nacharbeit notwendig ist. Der Einsatz von automatischen Verfahren
kann noch nicht die manuelle Erschließung durch den Menschen ersetzen, sie
kann aber unterstützen und neue Blickwinkel eröffnen. In dem beschriebenen Pro
jekt ist der Einsatz von Verfahren der automatischen Inhaltserschließung nicht ge
plant, da das Verhältnis von Aufwand und Nutzen zu unterschiedlich ist.
54
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 6. Benutzung
6. Benutzung
Die Daseinsberechtigung eines Archivs beruht auf der Benutzung der Archivalien.
Aus diesem Grund ist das ADS während der Öffnungszeiten für die interessierte
Öffentlichkeit zugänglich, sofern ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.155
Damit kann der Bestand „Video-Sammlung PDS / DIE LINKE.“, nach dessen Frei
gabe, von jedem Nutzer angesehen werden. Als Zugangsvoraussetzung muss ein
Benutzungsantrag ausgefüllt werden, in dem der Zweck der Benutzung angege
ben wird. Dieser wird dem Leiter des ADS zur Genehmigung vorgelegt. Gebühren
entstehen nach der „Gebühren- und Entgeltordnung für das Archiv Demokrati
scher Sozialismus bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Gesellschaftsanalyse und
Politische Bildung e. V.“ nur für die Benutzung zu gewerblichen Zwecken. Die Be
nutzung zu wissenschaftlichen und privaten Zwecken ist kostenlos. Die Kosten für
das Anfertigen von Kopien sind entsprechend dem Benutzungszweck gestaffelt.
Daneben gibt es eine Ermäßigung für Schüler, Studenten, Arbeitssuchende und
Rentner.156 Diese Regelungen sind hier nicht relevant, weil aus urheberrechtlichen
Gründen keine Kopien der Beiträge angefertigt werden können.
6.1 Benutzung von digitalen Beständen
Voraussetzung für die Benutzung der digitalen Beiträge ist ein auf die Nutzung
elektronischer Dokumente ausgerichteter Lesesaal.157 Das bedeutet, dass die Da
ten leicht zugänglich, komfortabel recherchierbar und einsehbar sein müssen.
Hierzu gehört die Bereitstellung einer Arbeitsumgebung, in der die Dokumente zur
Verfügung gestellt und angesehen werden können.158 Dies bedeutet nicht, dass
155 Vgl. Benutzungsordnung für das Archiv Demokratischer Sozialismus bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung (2003), S. 1, http://www.rosalux.de/cms/fileadmin/rls_uploads/pdfs/ADS/Benutzungsordnung_ADS.pdf (letzter Zugriff: 01.06.2009).
156 Vgl. Gebühren- und Entgeltordnung für das Archiv Demokratischer Sozialismus bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung (2001), http://www.rosalux.de/cms/fileadmin/rls_uploads/pdfs/ADS/Gebuehrenordnung.pdf (letzter Zugriff: 01.06.2009).
157 Vgl. Höötmann: Auswirkungen der Digitalisierung auf die Lesesaalkonzeption (2000).158 Vgl. Nimz: Elektronische Archivierung (2000), S. 14.
55
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 6. Benutzung
sich die Daten physikalisch in dieser Arbeitsumgebung befinden müssen.159 Diese
stellt nur den Zugang über Verweise oder Hyperlinks, bereit. Im Allgemeinen ist
auch die Erstellung von Benutzerkopien in dieser Arbeitsumgebung sinnvoll, dies
spielt im konkreten Fall aufgrund urheberrechtlicher Beschränkungen keine Rolle.
Im ADS setzt sich die beschriebene Arbeitsumgebung aus einem Lesesaalcompu
ter mit Internetzugang, Office-Anwendungen und AUGIAS-Archiv 8.1 zusammen.
Der Benutzer kann selbstständig und bestandsübergreifend, in den freigegebenen
Beständen, recherchieren. Um Archivalien zu bestellen, muss bei analogen Unter
lagen ein Bestellzettel ausgefüllt werden. Dieser Schritt entfällt bei Digitalisaten,
da die Videodateien mit den zugehörigen Verzeichnungseinheiten verknüpft
sind.160 Sie können, mithilfe eines in der Erschließungssoftware integrierten
Players, direkt angeschaut werden. Eine Bestellung entfällt. Dies hat den Vorteil,
dass der Nutzer schnell über die Relevanz der Informationen entscheiden kann.
Die durch den Bestell- und Aushebevorgang entstehenden Wartezeiten entfallen.
Allerdings verliert das Archiv so die Kontrollmöglichkeit darüber, was der Nutzer
auswertet. Das Führen einer Statistik ist so nicht möglich. Dies könnte umgangen
werden, wenn der Nutzer während der Benutzung ein Formular ausfüllt.
Um andere Nutzer im Lesesaal durch die Benutzung von audiovisuellen Materiali
en nicht zu stören, ist die Ergänzung der Arbeitsumgebung um ein Paar Kopfhörer
sinnvoll. Diese sind ohne großen Kostenaufwand zu beschaffen und können vor
einer entsprechenden Bestandsnutzung an den Arbeitscomputer angeschlossen
werden. Dies suggeriert dem Benutzer im Vorfeld, dass Kopfhörer zu verwenden
sind. Die Aufnahme in die Benutzungsordnung würde den Benutzer zu einer Ver
wendung verpflichten. Das Aufstellen von Sichtschutzwänden oder das Einrichten
eines separaten Arbeitsplatzes für die Nutzung audiovisueller Medien kann sinn
voll sein.
159 Die Daten können sich auf einem Server befinden auf den über eine Internetseite orts- und zeitunabhänig zugegriffen werden kann. Hier spielt eine Vor-Ort-Benutzung keine Rolle mehr. Das Archiv stellt lediglich die Arbeitsumgebung zur Verfügung.
160 Die Dateien befinden sich physisch nicht auf dem Lesesaalcomputer. Sie sind auf einem Server im Intranet der RLS gespeichert.
56
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 6. Benutzung
6.2 Quellenwert des Bestandes „Video-Sammlung PDS / DIE LINKE.“
Der Bestand „Video-Sammlung PDS / DIE LINKE.“ setzt sich, wie beschrieben,
aus Videoaufzeichnungen zusammen, welche Ausschnitte der Geschichte dieser
politischen Partei dokumentieren. Es stellt sich die Frage nach dem Quellenwert
des Bestandes. Welchen Wert hat dieser für die Forschung?
Bewegtbildliche Dokumente können im historischen Kontext zur Ergänzung schrift
licher Quellen herangezogen werden. So können geschichtliche Zusammenhänge
illustriert werden. Die historische Atmosphäre und die Stimmung der Zeit werden
so veranschaulicht.161 Auch ist die Bedeutung für biografische Fragestellungen
nicht zu unterschätzen. So geben diese Quellen
„nicht nur über die äußere Physiognomie [...] Auskunft, indem sie das Erscheinungs
bild, das Auftreten, die Mimik, die Gestik oder die Redeweise einer Person erhellen; sie
können auch charakterliche Eigenschaften sichtbar machen“162.
Eine wichtige Rolle können solche Bestände auch als Beweismittel bei Rechtss
treitigkeiten haben.163
Diese Quellenart wird zu Illustrationszwecken in der Lehre an Schulen eingesetzt.
Dabei sind quellenkritische Ansätze der Interpretation anzuwenden. Die Entste
hungszusammenhänge der Beiträge (Traditions- oder Überrestquelle) sind zu klä
ren und ein Vergleich mit Parallelquellen ist anzustreben.164 Da es sich bei dem
vorliegenden Bestand inhaltlich überwiegend um das Wirken einer politischen Par
tei handelt, ist immer zu fragen, was mit den Aussagen und der Darstellung von
Parteimitgliedern bezweckt wird. Diese Frage gewinnt besonders im Vorfeld von
Wahlen an Bedeutung.
Da die Auswertungsinteressen der Nutzer nicht vorhersehbar sind165, kann keine
161 Vgl. Bucher: Der Film als Quelle (1988), Sp. 518ff.162 Ebd., Sp. 520.163 In diesem Zusammenhang sind bereits häufiger Anfragen bei Herrn Wendler eingegangen.164 Vgl. Sellin: Einführung in die Geschichtswissenschaft (2005), S. 44ff.165 Vgl. Pollert: Film- und Fernseharchive (1996), S. 309.
57
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 6. Benutzung
umfassende Ausführung der möglichen inhaltlichen Fragestellungen erfolgen. Man
kann die Nutzergruppen aber in externe und interne Nutzer aufteilen. Interne Nut
zung liegt vor, wenn Mitarbeiter und Bereiche der RLS, zum Beispiel die Akademie
für politische Bildung oder das Institut für Gesellschaftsanalyse, den Bestand für
die Vorbereitung von Seminaren verwenden. Externe Nutzer sind zum Beispiel
Politikwissenschaftler, Historiker oder Biografen, welche den Bestand für die Erfor
schung der Entwicklung von Standpunkten der Partei, zur Klärung von geschichtli
chen Zusammenhängen und deren Darstellung im Fernsehen oder für die Erarbei
tung von Biografien politischer Persönlichkeiten verwenden. In diesem Zusam
menhang kann der Bestand in der Zukunft eine wichtige Rolle für die Forschung
spielen, da dieser zum Teil Aufzeichnungen enthält, wie die Eigenproduktionen
von Herrn Wendler, über die kein anderes Archiv verfügt. Dies ist ein Alleinstel
lungsmerkmal, welches die Nutzung des Bestandes erhöhen kann, sofern der Be
stand unter den Nutzergruppen richtig beworben wird.166
6.3 Hinweise zu einer Benutzungsordnung
Wie einleitend in Kapitel 6. erläutert, muss vor einer Benutzung des Archivs einen
Benutzungsantrag gestellt werden, in dem die Benutzungsordnung anerkannt
wird. Da es sich bei den Beiträgen um urheberrechtlich geschütztes Material han
delt und das Archiv nicht die Kapazitäten hat, um die Rechte eindeutig zu klären,
ist ein Hinweis hierauf für die Benutzer in der Benutzungsordnung notwendig. Das
Archiv der sozialen Demokratie (AdsD) weist zum Beispiel in einem „Beiblatt recht
liche Informationen“167 darauf hin. Hier heißt es:
„Das AdsD archiviert Film- und Tonmaterial und verfügt nicht in jedem Fall über die für
eine öffentliche und/oder gewerbliche Nutzung des Materials erforderlichen Nutzungs
166 Hinweise könnten zum Beispiel im Jahresbericht der Stiftung oder in dem voraussichtlich 2009 erscheinenden Archivführer der politischen Archive „Die Archive der Politischen Stiftungen in der Bundesrepublik Deutschland – ein Archivführer“ platziert werden.
167 Vgl. Archiv der sozialen Demokratie: Beiblatt rechtliche Informationen, http://www.fes.de/archiv/adsd_neu/inhalt/sammlung/Preislisten/Beiblatt%20rechtliche%20Informationen.pdf (letzter Zugriff: 28.04.2009).
58
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 6. Benutzung
rechte. Das AdsD hat im einzelnen auch nicht etwaige Rechte und Rechteinhaber re
cherchiert bzw. vorhandene Angaben überprüft. Angesichts der historischen Natur des
Materials wäre dies mit einem unverhältnismäßigen zeitlichen und kostenintensiven
Aufwand verbunden, den das AdsD nicht leisten kann.“168
Und weiter:
„Bei einer zustimmungspflichtigen Verwendung hat allein der Nutzer die entsprechen
den Rechte zu recherchieren und von dem/den Berechtigten einzuholen. In jedem Fall
trägt er hierfür die alleinige Verantwortung.“169
Auch die anderen Stiftungsarchive, wie das Archiv für Christlich-Demokratische
Politik170, das Archiv des Liberalismus171 und das Archiv Grünes Gedächtnis172 ma
chen in ihren Internetauftritten und auf gesonderten Merkblättern ähnliche Anmer
kungen. Allein bei einem geplanten Besuch im Archiv für Christlich-Soziale Politik
sind vorher keinerlei Informationen zu diesem Thema im Internet abrufbar.
Das ADS hat sich im Vorfeld des Projektes entschieden, sich den anderen Stif
tungsarchiven anzuschließen und die Benutzer im Vorfeld, spätestens jedoch bei
der Benutzung, zu informieren. Von Vorteil ist die Aufnahme eines eigenen Para
grafen in die Benutzungsordnung des ADS. Diese muss durch jeden Benutzer,
beim Stellen eines Benutzungsantrages, zur Kenntnis genommen werden. Der An
tragsteller quittiert dies mit seiner Unterschrift. Bei Verstößen gegen das Urheber
recht, die durch Benutzer zu verantworten sind, könnte sich das Archiv auf diese
Weise absichern. Diese Regelung sollte erst in die Benutzungsordnung aufgenom
men werden, wenn der Bestand benutzbar ist. Sonst könnten sich im Vorfeld Be
nutzungsinteressen ergeben, die noch nicht befriedigt werden können.
168 Ebd.169 Ebd.170 Vgl. Archiv für Christlich-Demokratische Politik: Audiovisuelles Sammlungsgut,
http://www.kas.de/wf/de/71.3791/ (letzter Zugriff: 28.04.2009).171 Vgl. Archiv des Liberalismus: Nutzerinformation audiovisuelle Medien,
http://www.freiheit.org/files/288/Nutzer-Info-AV.pdf (letzter Zugriff: 28.04.2009).172 Vgl. Archiv Grünes Gedächtnis: Die dokumentarischen Sammlungen des Archiv Grünes Gedächtnis,
http://www.boell.de/stiftung/archiv/archiv-4801.html (letzter Zugriff: 28.04.2009).
59
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 7. Schlussfolgerungen
7. Schlussfolgerungen
Der digitalisierte Bestand „Video-Sammlung PDS / DIE LINKE.“ enthält Beiträge,
die die Forschung auf dem Gebiet der Parteiengeschichte für den Zeitraum 1989
bis 2007 ergänzen. Die Vorteile der digitalen Nutzungsform liegen im schnellen
Zugriff auf die einzelnen Beiträge. Relevante Szenen können ohne langes Spulen
angeschaut werden. Allerdings werfen digitale Objekte, wie analoge elektronische
Daten auch, ständig Probleme wie das Veralten der Technologie, Veränderung
der Dateiformate oder Beschädigung der Speichermedien auf. Diesen kann nur
durch eine geeignete Speicherstrategie mit regelmäßiger Migration der Medien
und Formate begegnet werden. Der zeitliche und finanzielle Aufwand der Betreu
ung von digitalen Beständen darf nicht unterschätzt werden. Mit der Digitalisierung
von Videoaufzeichnungen wird der Fokus der Bestandserhaltung von den Band
medien auf digitale Objekte und deren Trägermedien verschoben. Die Probleme
verschwinden nicht, sie werden nur verlagert. Trotzdem ist der Autor der Meinung,
dass es sinnvoll ist, vorhandene Videoaufzeichnungen zu digitalisieren, da so die
Recherche, der Zugriff und die Benutzung erleichtert werden. Hierfür ist die fach
gerechte Erschließung der digitalisierten Beiträge notwendig. Die während der Pi
lotphase verwendete Verzeichnungsrichtlinie bietet eine gute Grundlage. Sie ge
währleistet eine nutzerorientierte inhaltliche Erschließung, die sich bewusst, auf
grund mangelnder zeitlicher, personeller und finanzieller Ressourcen, von der Er
schließungsintensität reiner Medienarchive abgrenzt. Es sollte aber über eine Er
weiterung der technischen Metadaten um Angaben zum Digitalisierungsverfahren
(verwendeter Codec, Auflösung, Datenrate, Bilder pro Sekunde) nachgedacht wer
den. Diese können bei einer späteren Migration in andere Formate wichtige Infor
mationen sein. Die Daten müssen nicht in jeder Verzeichnungseinheit erscheinen,
da die verwendeten Parameter für den gesamten Bestand gelten, können sie in
bestandsweiten Metadaten erfasst werden. Weiterhin unterliegen die Beiträge ur
heberrechtlichen Bestimmungen, die nur durch die Anwendung der Schrankenpa
60
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 7. Schlussfolgerungen
ragrafen §52b und §53 Urheberrechtsgesetz im Archiv genutzt werden können.
Die Weitergabe von Kopien, die Veröffentlichung oder gar eine öffentliche Zugäng
lichmachung, zum Beispiel über das Internet, ist ohne eine Lizenzierung durch den
jeweiligen Rechteinhaber nicht möglich. Diese Vorgaben sind in der Zukunft unbe
dingt zu beachten, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Die Aufnahme
von entsprechenden Regelungen in die Benutzungsordnung ist für die Umsetzung
dieser Punkte notwendig.
Abschließend ist zu sagen, dass die Weiterführung des Projektes entschieden ist.
Es wird in den kommenden Jahren einen Teil der Ressourcen des ADS binden, je
doch nach Freigabe des Bestandes den Nutzern eine gute Forschungsgrundlage
bieten.
61
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen 8. Verzeichnisse
8. Verzeichnisse
Auf den folgenden Seiten ist das Abkürzungsverzeichnis, das Abbildungsverzeich
nis, das Tabellenverzeichnis und das Literaturverzeichnis zu finden. Das Abkür
zungsverzeichnis schlüsselt verwendete Einheiten und Sendeanstalten gesondert
auf. Das Literaturverzeichnis beinhaltet zitierte Literatur und solche, die ergänzend
herangezogen wurde. Es weißt Quellen und Internetseiten extra aus.
62
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
ADS Archiv Demokratischer Sozialismus
AdsD Archiv der sozialen Demokratie
AVI Audio Video Interleaved
BAS Bildsignal, Abtastsignal, Synchronsignal
BD Blue-ray Disk
BD-R Blue-ray Disk - Recordable
BD-RW Blue-ray Disk - Rewritable
BRD Bundesrepublik Deutschland
CCIR Comité Consultatif International des Radiocommunications
CD Compact Disk
CD-R Compact Disk - Recordable
CD-RW Compact Disk - Rewritable
DDR Deutsche Demokratische Republik
DV Digital Video
DVD Digital Versatile Disk
FBAS Farbsignal, Bildsignal, Abtastsignal, Synchronsignal
GG Grundgesetz
HD-MAC High Definition - Multiplexed Analogue Components
HI8 Highband Video 8
IDE Integrated Drive Electronics
ISO International Organisation for Standardisation
JVC Victor Company of Japan, Limited
MAC Multiplexed Analogue Components
MdB Mitglied des Bundestages
MiniDV Mini Digital Video
MODS Multiplexed Optical Data Storage
MP3 MPEG-1 Audio Layer III
MPEG Moving Pictures Experts Group
MUSE Multiple Sub-Nyquist-Sampling Encoding
63
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen Abkürzungsverzeichnis
NTSC National Television System Committee
OCR Optical Character Recognition
PAL Phase-Alternation-Line
RAID Redundant Array of Independent Disks
RGB Rot Gelb Blau
RLS Rosa-Luxemburg Stiftung
SATA Serial Advanced Technology Attachment
SECAM Séquentiel couleur à mémoire
UDO Ultra-Density-Optical
UrhG Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
VHS Video Home System
Einheiten
Im Folgenden werden die verwendeten mathematischen und physikalischen Ein
heiten aufgelöst.
bps Bit pro Sekunde
GB Gigabyte
Hz Hertz
KB Kilobyte
KHz Kilohertz
Mbps Megabit pro Sekunde
MB Megabyte
MByte/s Megabyte pro Sekunde
mm Millimeter
ms Millisekunde
nm Nanometer
Pixel Bildpunkt
TB Terabyte
64
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen Abkürzungsverzeichnis
Sendeanstalten
Der Vollständigkeit halber werden im folgenden die Kürzel der Sendeanstalten
aufgelöst. Eine Ausnahme bildet hier der Sender VOX. Dieser Name leitet sich
vom lateinischen „vox“ ab, was „Stimme“ bedeutet, und ist somit keine Abkürzung.
ARD Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland
arte Association Relative à la Télévision Européenne
DDR 1 Fernsehen der DDR 1
DDR 2 Fernsehen der DDR 2
DFF 1 Deutscher Fernsehfunk 1
DFF 2 Deutscher Fernsehfunk 2
FAB Fernsehen aus Berlin
IA IA Fernsehen (gesprochen Eins Ah)
MDR Mitteldeutscher Rundfunk
N3 Nord 3
ORB Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg
RBB Rundfunk Berlin-Brandenburg
RIAS-TV Rundfunk im amerikanischen Sektor-Television
RTL Radio Télévision Luxembourg
Sat.1 Satellit 1
SFB1 Sender Freies Berlin 1
TV.B TV.Berlin
WDR Westdeutscher Rundfunk
ZDF Zweites Deutsches Fernsehen
65
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Spurlagen beim VHS-System............................................................12
Abbildung 2: Aufstellung der Beiträge nach Jahren................................................26
Abbildung 3: Aufstellung der Beiträge nach Sendern.............................................27
Abbildung 4: Ablaufschema Digitalisierung............................................................34
Abbildung 5: Aufbau der Geräte bei Herrn Wendler...............................................34
Abbildung 6: Ablauf der Inhaltsanalyse...................................................................45
Abbildung 7: Verzeichnungsmaske Video in AUGIAS-Archiv 8.1..........................48
66
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen Tabellenverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Speicherplatzbedarf unkomprimierter, digitaler Bewegtbilder...............14
Tabelle 2: Aufstellung der Beiträge nach Jahren....................................................26
Tabelle 3: Aufstellung der Beiträge nach Sendern.................................................27
Tabelle 4: Verteilung der Beiträge auf Trägermedien.............................................29
67
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen Quellenverzeichnis
Quellenverzeichnis
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77
M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen Internetquellen
Danksagung
Mein Dank gilt allen Personen, die mich bei der Ausarbeitung der Diplomarbeit un
terstützt haben. Zu nennen sind hier Prof. Dr. phil. Hartwig Walberg und Christine
Gohsmann, die mich als Diplombetreuer auf dem eingeschlagenen Weg hielten.
Weiterhin Jan Runkwitz als Mitarbeiter des Archiv Demokratischer Sozialismus bei
der Rosa-Luxemburg-Stiftung und Klaus Wendler für die produktive und diskurs
orientierte Mitarbeit am Projekt. Ganz besonders möchte ich Ramona Leupold und
meiner Familie für den emotionalen Rückhalt danken.
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M. Ruhl: Archivierung von Videoaufzeichnungen Internetquellen
Erklärung
Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Diplomarbeit selbstständig angefertigt
habe. Es wurden nur die in der Arbeit ausdrücklich genannten Quellen und Hilfs
mittel benutzt. Wörtlich oder sinngemäß übernommenes Gedankengut habe ich
als solches kenntlich gemacht.
Potsdam, 30. Juni 2009
Ort und Datum Unterschrift
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