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Planungsbericht Überbauungsordnung und Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung «Feldschlössli-Areal» (ZPP 8.8) Fassung für die öffentliche Auflage Biel, den 9. November 2017

Direction des travaux publics - biel-bienne.ch · Überbauungsordnung und Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung «Feldschlössli-Areal» (ZPP 8.8), Planungsbericht 1 Inhaltsverzeichnis

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Planungsbericht

Überbauungsordnung und Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung

«Feldschlössli-Areal» (ZPP 8.8)

Fassung für die öffentliche Auflage

Biel, den 9. November 2017

Überbauungsordnung und Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung

«Feldschlössli-Areal» (ZPP 8.8), Planungsbericht 1

Inhaltsverzeichnis

1 Ausgangslage ...................................................................................................... 2

2 Zielsetzungen für den Planungsperimeter ............................................................ 3

3 Das Projekt .......................................................................................................... 4

4 Übergeordnete Vorgaben .................................................................................... 5

5 Kommunale Vorgaben ......................................................................................... 7

6 Überbauungsordnung «Feldschlössli-Areal» ...................................................... 10

7 Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung ................................................ 14

8 Planerische Beurteilung ..................................................................................... 15

9 Verfahren ........................................................................................................... 23

Anhang ....................................................................................................................... 24

Situation des Sektors «Feldschlössli-Areal»

Überbauungsordnung und Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung

«Feldschlössli-Areal» (ZPP 8.8), Planungsbericht 2

1 Ausgangslage

Im Jahr 2012 hat sich der Grosse Rat für eine Zusammenführung der Berner

Fachhochschulen auf einen Campus in Biel ausgesprochen. Entsprechend den

Vorschlägen der Stadt Biel und den Gesprächen mit dem Kanton (Amt für Grundstücke

und Gebäude) wurde das «Feldschlössli-Areal» im Masterplangebiet, direkt südlich des

Bahnhofs Biel, als geeignetster Standort ausgewählt.

Am 21. Februar 2014 wurde die Zone mit Planungspflicht (ZPP) «Feldschlössli-Areal»

genehmigt, welche die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung des

Fachhochschulcampus auf dem Areal auf der Stufe der baurechtlichen Grundordnung

geschaffen hat. Die ZPP hat neben der Realisierung eines qualitativ hochwertigen

Campus auch die Neugestaltung der umliegenden öffentlichen Strassenräume zum

Ziel, welche eng mit dem Projekt Westast der A5-Umfahrung Biel koordiniert werden

muss.

Zone mit Planungspflicht 8.8 «Feldschlössli-Areal»

Überbauungsordnung und Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung

«Feldschlössli-Areal» (ZPP 8.8), Planungsbericht 3

Auf der Basis der ZPP hat das Amt für Grundstücke und Gebäude des Kantons Bern

mit Einbezug der Stadt Biel 2013-14 einen Projektwettbewerb durchgeführt.1 Dessen

Resultat, das Siegerprojekt «Trèfle» von pool Architekten aus Zürich, wurde in der

Zwischenzeit zum Vorprojekt weiterbearbeitet.

Gleichzeitig mit der Vorprojektierung des Campus wurde eine Vorstudie für die

Gestaltung der öffentlichen Räume im Bereich J.-Aberli- und M.-Chipot-Strasse

erarbeitet. Die M.-Chipot-Strasse soll als qualitativ hochwertiger Strassenraum die

Langsamverkehrsachse Bahnhof–See aufwerten. Die J.-Aberli-Strasse soll

entsprechend der Resultate der städtebaulichen Begleitplanung A5 Westast für den

Langsamverkehr als wichtiger Abschnitt der Verbindung Bahnhof–Weidteile ebenfalls

aufgewertet werden (vgl. Kapitel 5.1). Gleichzeitig verläuft über diese Strasse auch die

Zufahrt zum Parking sowie für die Anlieferung des Coop Bahnhof, welche gewährleistet

werden muss. Hier wurde mit der Vorstudie ein Konzept erarbeitet, wie die

verschiedenen Verkehrsarten nebeneinander funktionieren können.

Damit der Campus Biel-Bienne realisiert werden kann, muss für die

ZPP «Feldschlössli-Areal» eine Überbauungsordnung erlassen werden (vgl. Kapitel 0).

Die Umgestaltung der J.-Aberli-Strasse bedingt zudem eine geringfügige Erweiterung

des heutigen Strassenraumes und somit der Zone mit Planungspflicht 8.8 nach

Norden. Dafür ist eine Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung notwendig (Bau-

und Nutzungszonenplan, Baulinienplan, vgl. Kapitel 0).

2 Zielsetzungen für den Planungsperimeter

Im Rahmen der Erarbeitung der Zone mit Planungspflicht 8.8 «Feldschlössli-Areal»

wurden folgende Hauptziele der Planung formuliert, welche in die Vorgaben zur ZPP

eingeflossen sind:

Zuweisung des Feldschlössli-Areals für den Campus Biel/Bienne: Obwohl der

Campus Biel/Bienne anfänglich wahrscheinlich nur den westlichen Teil des Feldschlössli-Areals einnehmen wird, sollte längerfristig das gesamte Bauland dieses Bereichs, inklusive der derzeit in privater Hand befindlichen Parzellen, der öffentlichen Nutzung durch die Berner Fachhochschule zugewiesen werden.

Aufwertung der M.-Chipot-Strasse: Der Ausbau des Robert-Walser-Platzes ist das Ergebnis eines Studienauftrags, der die gesamte M.-Chipot-Strasse umfasste. Jedoch wurde 2002 nur der erste Teil des Projekts realisiert. Das südliche Teilstück dieser Verbindung Bahnhof–See, welche dem Langsamverkehr vorbehalten ist, wartet noch darauf, aufgewertet zu werden.

1 Projektwettbewerb Neubau Campus Biel/Bienne, Berner Fachhochschule BFH. Schlussbericht des Preisgerichts verfügbar unter: http://www.campus-biel-bienne.ch/projekt/projektwettbewerb/

Überbauungsordnung und Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung

«Feldschlössli-Areal» (ZPP 8.8), Planungsbericht 4

Attraktivierung der Verbindung Bahnhof–Guido-Müller-Platz: der Zugang zum Zentrum von Nidau ist heute für den Fussgänger- und Veloverkehr so unattraktiv, dass die Nutzerinnen und Nutzer ihm einen Umweg über die Dr. Schneider-Strasse vorziehen. Diese Situation könnte mittels Gestaltungsmassnahmen entlang der Aarbergstrasse sowie durch die Sicherstellung einer gewissen Durchlässigkeit des Feldschlössli-Areals verbessert werden.

Neugestaltung der Salzhausstrasse: Das Autobahnumfahrungsprojekt in Biel sieht in der Verlängerung der Salzhausstrasse einen Vollanschluss «Bienne-Centre» vor, der teilweise oberirdisch verlaufen wird. Der Verkehr wird von der Autobahn über zwei Rampen auf das städtische Strassennetz geleitet, von der eine in die Salzhausstrasse integriert werden muss. Dies erfordert eine erhebliche Erweiterung des westlichen Teils der Strasse sowie eine Trasseekorrektur des östlichen Strassenabschnitts, gemäss Richtplan Städtebau A5-Westast.

Verkehrsmanagement im Bereich unterhalb des Bahnhofs: Das im Masterplan-gebiet befindliche Einkaufszentrum Coop Bahnhof generiert erheblichen Verkehr. Dieser wird von der Salzhausstrasse über die J.-Aberli-Strasse zu einer konzentrierten Parkierungsanlage geleitet. Ein zweites unterirdisches und direkt an die Aarbergstrasse angeschlossenes Parking ermöglicht es, den weiteren Aktivitäten des Masterplans gerecht zu werden. Gegenwärtig gibt es noch oberirdische Parkplätze. Diese sollen jedoch gemäss den aktuellen Planungszielen, die unterirdische Parkierungsanlagen vorsehen, abgeschafft werden, um die oberirdischen Flächen dem Fussgängerverkehr zurückzugeben. Bei der Planung des Feldschlössli-Areals muss die Verkehrsproblematik im gesamten Masterplangebiet berücksichtigt werden. Ein besonderes Augenmerk gilt hier der Zufahrt zum Parkhaus des Einkaufszentrums.

3 Das Projekt

Grundlage für die Überbauungsordnung «Feldschlössli-Areal» bildet das Siegerprojekt

«Trèfle» des Projektwettbewerbs. Dieses sieht den Bau eines Kleeblattförmigen

Gebäudekomplexes vor, in dessen im Endausbau vier äusseren, fünfgeschossigen

Trakten die notwendigen Büro- und Laborräumlichkeiten sowie die «Campus Hall», ein

grosser Vorlesungs- und Veranstaltungssaal angeordnet werden können. In einem

zentralen Trakt in der Mitte des Gebäudekomplexes werden die Vorlesungssääle

angeordnet. Die für den Campus nicht zu vernachlässigende Anlieferung (Ver- und

Entsorgung) erfolgt im Wesentlichen über die nordöstliche Ecke des Areals, in welcher

eine Art Werkhof vorgesehen ist.

Nordwestlich des Gebäudes, in der Verlängerung des R.-Walser-Platzes, sieht das

Projekt einen öffentlichen Quartierplatz vor, welcher in der M.-Chipot-Strasse seine

Fortsetzung findet. Mit der Umgestaltung der öffentlichen Strassenräume (J.-Aberli-

und M.-Chipot-Strasse, Trottoir Aarbergstrasse und Salzhausstrasse) können die

Langsamverkehrsverbindungen im Masterplangebiet aufgewertet und die wichtigen

Achsen Bahnhof–See (via M.-Chipot-Strasse) und Bahnhof–Nidau (via Aarbergstrasse

und J.-Aberli-Strasse) gestärkt werden. Aufgrund des Projekts A5-Westast, welches

die Umgestaltung der Salzhausstrasse beinhaltet, und der verkehrlich flankierenden

Überbauungsordnung und Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung

«Feldschlössli-Areal» (ZPP 8.8), Planungsbericht 5

Massnahmen zur A5 insbesondere im Bereich der Aarbergstrasse besteht hoher

Koordinationsbedarf bei der Aufwertung dieser öffentlichen Räume.

Schemaplan des Projekts «Campus Biel/Bienne» inkl. umliegenden öffentlichen Räumen

4 Übergeordnete Vorgaben

4.1 Kantonaler Richtplan

Der Planungsperimeter «Feldschlössli-Areal» ist Teil des so genannten «Masterplan»-

Gebiets, welches im kantonalen Richtplan2 als Entwicklungsschwerpunkt (ESP)

Dienstleistungen bezeichnet ist. Ebenfalls wird das Projekt Fachhochschul-Campus

Biel im Massnahmenblatt C_26 (Standortkonzentration der Berner Fachhochschule)

des kantonalen Richtplans festgesetzt. Demgemäss sollen die Departemente

Architektur, Holz und Bau sowie Technik und Informatik im Neubau am Bahnhof Biel

angesiedelt werden. Der Neubau soll städtebaulich und verkehrstechnisch optimal in

das Bahnhofgebiet Biel eingegliedert werden.

2 Richtplan Kanton Bern, Richtplan 2030, RRB 1032/2015 vom 2. September 2015, Stand: 27. Februar 2017

Neubau Campus

Etappe 1 Etappe 2

Quartier-

platz

Werkhof

N

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Überbauungsordnung und Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung

«Feldschlössli-Areal» (ZPP 8.8), Planungsbericht 6

Die Planung zur Ansiedlung des Fachhochschulcampus entspricht somit den

Zielsetzungen des kantonalen Richtplans voll und ganz und bildet eine Ergänzung zu

den bereits vorhandenen Dienstleistungs- und Bildungsnutzungen im Masterplan-

gebiet.

4.2 Westast A5-Umfahrung Biel

Wie in Kapitel 2 erwähnt, ist der Planungsperimeter «Feldschlössli-Areal» direkt vom

Projekt Westast der A5-Umfahrung Biel betroffen. Die Salzhausstrasse muss zur

Integration der Auffahrtrampe am Anschluss «Bienne-Centre» verbreitert werden, was

den Abbruch der innerhalb des Feldschlössli-Areals liegenden Gebäudezeile westlich

der Strasse bedingt.

Übersichtsplan zum Projekt A5-Westast. Der Planungsperimeter ist blau umkreist.

4.3 Überkommunaler Richtplan Energie

Ebenfalls relevant auf überregionaler Ebene ist der 2015 erlassene überkommunale

Richtplan Energie der Agglomeration Biel3. Für das Masterplangebiet legt der Richtplan

kurzfristig eine Wärmeversorgung mittels Energieholz fest. Langfristig besteht die

Option für einen Verbund für die Versorgung mit Wärme und Kälte durch Grund- oder

Seewasser (Massnahmenblatt M 06).

3 Überkommunaler Richtplan Energie Agglomeration Biel/Bienne, Gemeinden Biel, Brügg und Nidau,

28.01.2015

Anschluss

Bienne-Centre

Anschluss

Seevorstadt

Anschluss

Brüggmoos

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Überbauungsordnung und Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung

«Feldschlössli-Areal» (ZPP 8.8), Planungsbericht 7

5 Kommunale Vorgaben 5.1 Richtplan Städtebau Westast A5 Für das gesamte vom A5-Westast betroffene Gebiet wurde am 27. Mai 2014 der Richtplan Städtebau Westast A5 für die Städte Biel und Nidau erlassen. Momentan ist im Rahmen der städtebaulichen Begleitplanung zum A5-Westast eine Aktualisierung dieses Richtplanes sowie eine Revision der geltenden baurechtlichen Grundlagen für alle betroffenen Gebiete im Gang (Stand öffentliche Mitwirkung im Januar und Februar 2017).

Bereiche, die gemäss Richtplan Städtebau Westast A5 (Aktualisierung Stand Mitwirkungsverfahren) einer städtebaulichen Transformation bedürfen (rot: umfassende Neustrukturierung mit Integration Autobahn notwendig, gelb: Neustrukturierung mittel- bis langfristig wünschbar, blau: neu zu gestaltende öffentliche Verkehrsräume in Folge der Realisierung des Westastes). Das Feldschlössli-Areal ist blau umkreist.

Das Planungsgebiet «Feldschlössli-Areal» ist von der städtebaulichen Begleitplanung

A5 Westast insofern betroffen, als dass der Bereich entlang der Salzhausstrasse und

am G.-Müller-Platz einer umfassenden Neustrukturierung bedarf. Ebenfalls hält der

aktualisierte Richtplan (Stand Mitwirkung) fest, dass auch die restlichen an das

Planungsareal angrenzenden Strassenräume (M.-Chipot-, J.-Aberli- und

Aarbergstrasse) infolge der Realisierung des Westastes neu zu gestalten sind (vgl.

Abbildung unten).

Ebenfalls definiert der Richtplan Städtebau Westast A5 (Aktualisierung Stand

Mitwirkung) das Velonetz im vom Bau der Umfahrung betroffenen Stadtgebiet. Zu

nennen sind insbesondere die Komfortroute vom Bahnhof Biel über die J.-Aberli-

Strasse und den verlängerten Schützenmattweg in Richtung Weidteile Nidau. Für diese

Verbindung ist die Aufwertung der J.-Aberli-Strasse für den Veloverkehr eine wichtige

Massnahme. Ebenfalls Teil einer Komfortroute (Bahnhof–See respektive Bahnhof–

Zentrum Nidau) ist die M.-Chipot-Strasse, welche ebenfalls einer Aufwertung bedarf.

Und schliesslich sind die Aarberg- und Salzhausstrasse als Hauptrouten für den

Veloverkehr vorgesehen.

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Überbauungsordnung und Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung

«Feldschlössli-Areal» (ZPP 8.8), Planungsbericht 8

Velonetz gemäss Richtplan Städtebau Westast A5 (Aktualisierung Stand Mitwirkungsverfahren). Das Feldschlössli-Areal ist blau umkreist

5.2 Baurechtliche Teilgrundordnung A5-Westast

Die städtebauliche Begleitplanung zum A5-Westast hat die baurechtliche

Teilgrundordnung A5-Westast hervorgebracht, für welche im Januar-Februar 2017

zusammen mit dem aktualisierten Richtplan (vgl. Kapitel 5.1) das öffentliche

Informations- und Mitwirkungsverfahren durchgeführt wurde. Für den

Planungsperimeter «Feldschlössli-Areal» ist insbesondere der revidierte Baulinienplan

von Bedeutung (vgl. Abbildung unten). Dieser sichert neben dem notwendigen

Strassenraum namentlich für die Umgestaltung der Salzhausstrasse

(Autobahnanschluss Bienne-Centre) und der Aarbergstrasse zwei öffentliche

Platzbereiche.

Einerseits ist dies im nordwestlichen Bereich der ZPP «Feldschlössli-Areal» der

gemäss Wettbewerbsprojekt Campus vorgesehene öffentliche Quartierplatz

(vgl. Kapitel 3). Andererseits ist es ein öffentlicher Platzbereich in der südöstlichen

Ecke der ZPP, als Teil der Umgestaltung des G.-Müller-Platzes. Ebenfalls sieht der

Teilbaulinienplan Baumreihen entlang der Salzhaus- und Aarbergstrasse sowie auf

dem Platzbereich im Südosten vor.

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Überbauungsordnung und Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung

«Feldschlössli-Areal» (ZPP 8.8), Planungsbericht 9

Auszug aus dem Teilbaulinienplan «A5-Westast» (Stand öffentliche Mitwirkung). Grau: öffentlicher Verkehrsraum.

5.3 Geltende ZPP 8.8 «Feldschlössli-Areal»

Wie in Kapitel 1 erwähnt, gilt für den Planungsperimeter seit dem 21. Februar 2014 die

Zone mit Planungspflicht 8.8 «Feldschlössli-Areal». Folgendes sind deren wichtigsten

Inhalte:

Planungsziel: Erstellen eines dichten Campus-Geländes mit hoher architektonischer und städtebaulicher Qualität.

Art der Nutzung: Zone für öffentliche Nutzungen

Maximale Geschosszahl fünf, bei der Durchführung eines qualitätssichernden Verfahrens (SIA-Wettbewerb oder Studienauftrag) sind maximal 7 Geschosse plus Attika (Maximalhöhe 30 m) zulässig.

Neugestaltung der öffentlichen Räume auf dem und um das Areal, namentlich der M.-Chipot-Strasse als wichtige Verbindung zum See sowie des Trottoirs entlang der Aarbergstrasse (in Koordination mit den flankierenden Massnahmen zur A5). Gestaltung der öffentlichen Räume, so dass eine gewisse Durchlässigkeit des Planungsperimeters gewährleistet bleibt.

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Überbauungsordnung und Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung

«Feldschlössli-Areal» (ZPP 8.8), Planungsbericht 10

6 Überbauungsordnung «Feldschlössli-Areal»

6.1 Inhalte der Überbauungsordnnung

Die wichtigsten Inhalte der neuen Überbauungsordnung (UeO) «Feldschlössli-Areal»

können wie folgt zusammengefasst werden:

Qualität der Bauten und Aussenräume (Art. 3-4)

Für die Realisierung des Campus wird eine Wettbewerbspflicht auferlegt. Dieser wurde

mit dem Projektwettbewerb 2013-14 entsprochen. Zudem werden verschiedene

Gestaltungsgrundsätze formuliert, welche einerseits eine stimmige Gestaltung der

Bauten und Aussenräume innerhalb des Feldschlössli-Areals und andererseits eine

gewisse Kontinuität mit den umliegenden öffentlichen Räumen und mit der Bebauung

des Masterplangebiets gewährleisten sollen.

Übersichtsplan zur Überbauungsordnung «Feldschlössli-Areal» (vereinfachte Darstellung)

Überbauungsordnung und Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung

«Feldschlössli-Areal» (ZPP 8.8), Planungsbericht 11

Sektor A (Art. 6)

Als Sektor A wird der Hauptbaubereich bezeichnet. Hier können Gebäude mit rund

27 m Gebäudehöhe realisiert werden (festgelegte Höhenkote 460 m.ü.M,

massgebendes Terrain Höhenkote 433.30 m.ü.M). Die Hauptbaubereiche entsprechen

dem weiterbearbeiteten Wettbewerbsprojekt und bilden das charakteristische Kleeblatt.

Dem Hauptbaubereich wird sowohl die nun in der Bauprojektierung befindliche

Etappe 1 als auch die als langfristige Erweiterungsoption zu betrachtende Etappe 2

zugeordnet (vgl. Schemaplan oben).

Sektor B (Art. 6)

In den Sektoren B sind Hof- und Nebenbauten möglich, mit einer pro Hof variierenden

maximalen Höhe von zwischen 6.00 m und 12 m. So wird sichergestellt, dass die

kleeblattförmige Struktur des Wettbewerbsprojekts mit seinen tieferen Hofräumen

ermöglicht wird. Diese Höhen werden mittels maximalen Gebäudehöhen in Metern

über Meer festgelegt.

Sektoren C-F (Art. 9-13)

Die die Baubereiche umgebenden Trottoir- und Strassenräume werden dem

öffentlichen Verkehrsraum zugeordnet. Ein Richtkonzept im Anhang der

Überbauungsvorschriften zeigt, wie die Gestaltung dieser öffentlichen Räume

vorgesehen ist, insbesondere was die Aufteilung auf Langsam- und motorisierten

Verkehr sowie die Bepflanzung betrifft. Wichtiges Element in diesen öffentlichen

Räumen ist der Quartierplatz (Sektor C), welcher hochwertig und vielseitig gestaltet

werden soll.

Sektoren G und H (Art. 14-15)

Die Sektoren G und H bilden private Freiräume innerhalb des Campus-Areals (Sektor

G) sowie nördlich der J.-Aberli-Strasse für den Coop-Gebäudekomplex (Sektor H).

Beide sind in Abstimmung mit dem Charakter der umgebenden Strassen zu gestalten.

Parkierung und Anlieferung (Art. 17-19)

Die Parkierung des motorisierten Verkehrs soll vollständig unterirdisch erfolgen. Die

hauptsächliche Anlieferung erfolgt über die J.-Aberli-Strasse in den erwähnten Werkhof

im nordöstlichen Bereich des Perimeters (vgl. Schemaplan oben). Zudem wird die

bestehende Anlieferung von Coop ab der J.-Aberli-Strasse mit der Überbauungs-

ordnung gesichert, genauso wie die Zufahrt zum Parking von Coop. Auf die heute noch

bestehende zweite Ein-und Ausfahrt zum Parking ganz im Westen des Coop-

Gebäudekomplexes und somit direkt zum vorgesehenen Quartierplatz hin ist Coop

gemäss Vorabklärungen mit der Präsidialdirektion bereit, zu verzichten. Mit dieser sehr

erfreulichen Umgestaltung kann gewährleistet werden, dass der motorisierte Verkehr

an der östlichen Grenze des Quartierplatzes unterbunden werden kann und dass

dieser somit vollständig dem Langsamverkehr zur Verfügung steht.

Überbauungsordnung und Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung

«Feldschlössli-Areal» (ZPP 8.8), Planungsbericht 12

6.2 Abgleich mit der ZPP

Die Gestaltungsgrundsätze zur ZPP 8.8 regeln die wichtigsten Vorgaben zur

Gestaltung und Erschliessung des Perimeters generell. Im Folgenden wird

beschrieben, wie die einzelnen Vorgaben in die Überbauungsordnung umgesetzt

werden.

Gestaltungsgrundsätze ZPP Umsetzung in die UeO

Neugestaltung der M.-Chipot-Strasse und Schaffen von attraktiven öffentlichen Räumen der Strasse entlang, welche die Verbindung Bahnhof–See aufwerten.

Die M.-Chipot-Strasse ist grösstenteils durch die bestehende

Überbauungsordnung «Kerngebiet Masterplan Nr. 1» vom

26.05.2005 geregelt und gilt als Basiserschliessung. Der

Bereich der M.-Chipot-Strasse, welche innerhalb des

Perimeters der Überbauungsordnung «Feldschlössli-Areal»

liegt, wird dem Sektor C (Verbindung Bahnhof–See und

Quartierplatz) zugeordnet. Dieser Bereich ist dem

Langsamverkehr vorbehalten und muss hochwertig gestaltet

werden (Art. 9 UeV).

Gestaltung der öffentlichen Räume, so dass eine gewisse Durchlässigkeit des Baubereichs gewährleistet ist und die Achse Bahnhof–Guido-Müller-Platz attraktiver wird.

Die Durchlässigkeit des Baubereiches wird entsprechend

dem Wettbewerbsprojekt primär durch die Aufwertung

der bestehenden öffentlichen Räume rund um den

Campus gewährleistet (Langsamverkehrsachsen J.-Aberli-

und M.-Chipot-Strasse sowie Verbreiterung und Aufwertung

der Trottoirräume der Salzhaus- und Aarbergstrasse). Damit

entstehen den gesamten Campus umlaufende, hochwertige

Langsamverkehrsflächen, welche es erlauben, nicht nur die

Achse Bahnhof–Zentrum Nidau, sondern auch die

Verbindung vom Bahnhof über die J.-Aberli-Strasse in das

Weidteilequartier wesentlich zu stärken (Art. 8-10 UeV).

Erstellen von Parkplätzen in erster Linie in unterirdischen Parkhausanla-gen mit direktem Anschluss an das übergeordnete Strassennetz.

Die Überbauungsvorschriften (Art. 16) sehen vor, dass

sämtliche Abstellplätze für Motorfahrzeuge (inkl. Motorräder)

unterirdisch erstellt werden müssen. Die Zufahrt erfolgt über

die Aarbergstrasse und somit direkt an das übergeordnete

Strassennetz.

Neugestaltung der J.-Aberli-Strasse, damit sie sich harmonisch in das Netz an öffentlichen Räumen des Bereichs «Masterplan» einfügt und ein reibungsloses Nebeneinander von Fussgänger- und Veloverkehr und Anlieferungsverkehr gewährl-eistet ist.

Die J.-Aberli-Strasse dient einerseits als Anlieferungsachse

für den Campus und für das nördliche Coop-Einkaufszentrum

sowie als Zufahrt zu dessen Parking. Andererseits soll sie

aber auch für den Langsamverkehr attraktiv gestaltet werden

(Art. 12 UeV). Das dafür erarbeitete Vorprojekt wird als

Richtprojekt im Anhang der Überbauungsordnung

festgehalten.

Neugestaltung des Trottoirs entlang der Aarbergstrasse in Koordination mit den flankierenden Massnahmen A5.

Der Trottoirbereich der Aarbergstrasse wird dem Sektor D

(Fussgängerfläche) zugeordnet (Art. 10 UeV). Im

Richtkonzept im Anhang der Überbauungsvorschriften wird

aufgezeigt, wie die Gestaltung der Aarbergstrasse koordiniert

mit den flankierenden Massnahmen zur A5 ausgestaltet

werden kann. Neben einer Verbreiterung des Trottoirs ist die

Pflanzung einer strassenbegleitenden Baumreihe

vorgesehen.

Koordination der Gestaltung im Bereich entlang der Salzhausstrasse mit dem Projekt für die A5 und den dazugehörigen flankierenden

Der Verkehrsraum der Salzhausstrasse (Sektor E, Art. 11

UeV) wurde auf das Projekt A5-Westast abgestimmt und

gewährleistet den Raumbedarf für die Neugestaltung der

Salzhausstrasse. Um neben den verkehrstechnischen

Überbauungsordnung und Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung

«Feldschlössli-Areal» (ZPP 8.8), Planungsbericht 13

Massnahmen. Als Autobahnzubringer hat die Salzhausstrasse primär den hohen verkehrstechnischen Anforde-rungen der Nationalstrasse zu genügen.

Anforderungen der Nationalsstrasse eine hohe Qualität auch

für den Fussverkehr zu gewährleisten, wird eine grosszügige

Fussgängerfläche (Sektor D, Art. 10 UeV) ausgeschieden.

Gewährleistung einer Zufahrt zum Einkaufszentrum «Coop Bahnhof», unterirdisch von der Aarbergstrasse aus oder auf andere Weise, falls der Wettbewerb eine überzeugendere Lösung erbringen sollte.

Die Vorschriften zur ZPP 8.8 sehen vor, dass die Zufahrt zum

Einkaufszentrum «Coop Bahnhof» unterirdisch von der

Aarbergstrasse erfolgen soll und somit die Zufahrten zu Coop

und zum Campus zusammengefasst werden könnten.

Da zum Zeitpunkt des Erlasses der ZPP noch nicht

abschliessend geklärt war, ob und unter welchen

Bedingungen dies möglich wäre, wurde in den ZPP-

Vorschriften der Vorbehalt gemacht, dass die Erschliessung

auch auf eine andere Weise erfolgen kann, falls der

Wettbewerb eine überzeugendere Lösung erbringen sollte.

Zwar sah das Wettbewerbsprojekt noch die Erschliessung

von Coop ab der Aarbergstrasse vor, es zeigte sich aber in

der Weiterbearbeitung, dass diese Lösung technisch nicht

machbar ist. Aus diesem Grund wird die Erschliessung von

Coop weiterhin über die J.-Aberli-Strasse erfolgen. Es sind

jedoch Anpassungen am Strassenraum notwendig, damit die

wichtige Langsamverkehrsachse nicht durch den

Zufahrtsverkehr zum Parking von Coop beeinträchtigt wird

(vgl. Kapitel 3). In der Weiterbearbeitung des Projekts A5

Westast muss noch geprüft werden, ob von Süden her

(Nidau) das Linksabbiegen auf die J.-Aberli-Strasse

ermöglicht werden kann. Dies sieht das Ausführungsprojekt

momentan nicht vor. Zwar ist diese Abbiegebeziehung weit

weniger wichtig als der Abbieger von Norden her, d.h. von

der Autobahn, jedoch wäre ein direktes Linksabbiegen von

Süden her ebenfalls wünschenswert. Alternativen wie eine

Wendemöglichkeit im Bereich des Autobahnanschlusses

oder das Wenden über den Kreisel Bienne-Centre sind

jedoch ebenfalls denkbar.

Eine von der baurechtlichen Grund-ordnung abweichende Anordnung der Attikageschosse kann im Rah-men der Überbauungsordnung fest-gelegt werden.

Die Überbauungsordnung regelt lediglich eine maximale

Gebäudehöhe von 460 m.ü.M (entsprechend rund 27 m

effektiver Höhe), lässt die Geschosszahl jedoch im Rahmen

der ZPP-Vorgaben (maximal 7 + Attika) frei. Zur Attika

werden keine speziellen und somit von der Grundordnung

abweichenden Vorgaben erlassen.

Bei der Gestaltung der ZPP ist der Schutz vor Naturgefahren zu berück-sichtigen.

Beim Erlass der Zone mit Planungspflicht wurde festgestellt,

dass sich das Planungsgebiet aufgrund der Überflutungs-

gefahr durch die Schüss in der blauen Gefahrenzone

befindet. Entsprechende Schutzmassnahmen müssen im

Rahmen der Überbauungsordnung nachgewiesen werden..

Überbauungsordnung und Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung

«Feldschlössli-Areal» (ZPP 8.8), Planungsbericht 14

7 Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung

Wie in Kapitel 2 angetönt, ist zur Umgestaltung der J.-Aberli-Strasse und zur Schaffung

des öffentlichen Quartierplatzes eine Anpassung der baurechtlichen Grundordnung

notwendig. Diese umfasst die Erweiterung der ZPP 8.8, sodass die J.-Aberli-Strasse,

der Vorgartenbereich des Coop-Komplexes und der gesamte Quartierplatz innerhalb

der ZPP zu liegen kommen. Dazu werden die bestehenden Bau- und Nutzungszonen

nördlich der ZPP verkleinert (Bauzone 4 und Mischzone B im Osten, Zone mit

Planungspflicht 8.5.2 im Westen (vgl. Abbildung unten). Die Erweiterung der Zone mit

Planungspflicht 8.8 dient dazu, dass nicht nur die Bebauung des Campus, sondern

auch die damit in Verbindung stehenden öffentlichen Räume mit Aufwertungsbedarf

durch die Überbauungsordnung «Feldschlössli-Areal» geregelt werden können.

Übersichtsplan zur Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung

Überbauungsordnung und Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung

«Feldschlössli-Areal» (ZPP 8.8), Planungsbericht 15

8 Planerische Beurteilung

8.1 Verkehrserzeugung

Im Planungsverfahren zum Erlass der Zone mit Planungspflicht 8.8 «Feldschlössli-

Areal» (genehmigt durch das AGR am 21. Februar 2014) wurde die Erschliessung des

zukünftigen Campus sowie die Auswirkungen des Projekts auf die Luftreinhaltung im

Detail geprüft. Eine im Rahmen des Verfahrens erarbeitete Verkehrstudie (Anhang 1)

kam zum Schluss, dass die Verkehrserzeugung des Campus aufgrund des geringen

Angebots an Parkplätzen kaum Einfluss auf die Funktionsweise des Strassennetzes

mit Zeithorizont 2020 und 2030 hat. Es wurde damals ebenfalls festgehalten, dass eine

Erschliessung nur ab der Salzhausstrasse oder nur ab der Aarbergstrasse zu

vermeiden ist. Es brauche eine Kombination der Erschliessungen ab der

Salzhausstrasse und ab der Aarbergstrasse. Schliesslich hält die Studie fest, dass mit

der Eröffnung des Ostastes die Kapazität des Knotens Salzhausstrasse-J.-Abeli-

Strasse erhöht werden muss. Dies jedoch unabhängig des Campus, der erzeugte

Mehrverkehr verschlechtert die Funktionsweise nicht.4

Fazit in Bezug auf die Überbauungsordnung:

Die Überbauungsordnung sieht entsprechend den Ergebnissen der Verkehrsstudie

eine Aufsplittung der Erschliessung auf die Aarberg- und J.-Aberli-Strasse vor. Über

die Aarbergstrasse soll die unterirdische Einstellhalle erschlossen werden, über die J.-

Aberli-Strasse (wie heute bereits) das bestehende Coop-Parking. Ferner erfolgt die

hauptsächliche Anlieferung ebenfalls über die J.-Aberli-Strasse. Beides entspricht den

Vorgaben der geltenden ZPP 8.8. Die Anzahl der zulässigen Parkplätze wird in der

Überbauungsordnung auf maximal 100 festgelegt. Dies entspricht dem im

Genehmigungsverfahren der ZPP angenommenen Wert. Dieser diente als Basis zur

Abschätzung der verkehrlichen Auswirkungen der Campus Biel und der Einhaltung der

Vorgaben bezüglich Luftreinhaltung (örtliche Belastbarkeit). Die Ergebnisse der

Untersuchungen in Rahmen des Erlasses der ZPP werden in den folgenden

Unterkapiteln beschrieben.

8.2 Luftreinhaltung

Bezüglich Luftreinhaltung wurde im Rahmen der vertieften Studie vor dem Erlass der

ZPP 8.8 (Anhang 2) festgestellt, dass sowohl die Salzhausstrasse als auch die

Aarbergstrasse zum heutigen Zeitpunkt aus der Sicht der Luftreinhaltung als

«überlastet» beurteilt werden müssen. Dies hätte bedeutet, dass das Projekt nur

realisiert hätte werden können, wenn es gegenüber heute keinen Mehrverkehr erzeugt.

Dies ist zwar – aufgrund der bereits heute bestehenden Nutzungen des Areals als

Parkplatz und für gewerbliche und Wohnnutzungen – nicht auszuschliessen, jedoch

eher unrealistisch bzw. auf dieser Planungsstufe zu stark einschränkend. Es wurde

deshalb von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bei speziellen Rahmenbedingungen,

4 Biel Masterplan Bahnhof – Campus, Zwischenabgabe vom 29. Juli 2013, Transitec

Überbauungsordnung und Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung

«Feldschlössli-Areal» (ZPP 8.8), Planungsbericht 16

insbesondere bei Gesamtplanungen von der zulässigen Belastbarkeit abzuweichen.

Begründet wurde dies wie folgt:5

Die Verkehrsbelastung der Aarberg- und Salzhausstrasse muss im Zusammenhang mit der Realisierung der A5 Umfahrung Biel betrachtet werden. Die Salzhausstrasse wird mit der Fertigstellung des A5-Westastes zur Zufahrt zum Autobahnanschluss «Bienne-Centre», direkt nördlich des zukünftigen Campus-Areals.

Durch die Realisierung der A5 Umfahrung Biel und deren flankierende Massnahmen wird die Aarbergstrasse eine deutliche Verkehrsabnahme erfahren. Dadurch entsteht ein Handlungsspielraum, welcher die Aufnahme des Mehrverkehrs durch den Campus auf der Aarbergstrasse ermöglicht.

Im Gegensatz dazu wird die Salzhausstrasse eine Verkehrszunahme erfahren. Als Autobahnzufahrt muss sie aber im übergeordneten Kontext betrachtet werden. Die Überlastung der Salzhausstrasse darf in diesem Sinn nicht dem Projekt Campus zugerechnet werden. Trotz der Verkehrszunahme sollte durch die verkehrlich flankierenden Massnahmen zur Autobahn A5 eine Verstetigung des Verkehrsflusses auf der Salzhausstrasse und der Aarbergstrasse erreicht werden.

Mit dieser Begründung wurde eine mögliche zusätzliche Belastung aus Sicht der

Luftreinhaltung im Rahmen der ZPP zugelassen.

Fazit in Bezug auf die Überbauungsordnung:

Die Grundsätze zur Zone mit Planungspflicht machen keine spezifischen Vorgaben

bezüglich Verkehrserzeugung und Luftreinhaltung (respektive Parkierung). Nichts

desto trotz bietet es sich auch abgesehen von der bestehenden, hohen Verkehrs-

belastung im direkten Umfeld an, die Parkplatzzahl auf dem «Feldschlössli-Areal» auf

ein Minimum zu beschränken. Der künftige Campus liegt in nächster Nähe zum Bieler

Hauptbahnhof und ist damit mit dem öffentlichen Verkehr optimal erschlossen. Auch

mit dem Langsamverkehr ist die Erschliessung gut, sie wird sich aber langfristig mit der

städtebaulichen Begleitplanung zum A5-Westast noch wesentlich verbessern (vgl.

Kapitel 5.1). Aus diesem Grund soll die Parkplatzzahl auf der Basis der im Rahmen

des Erlasses der ZPP erarbeiteten Verkehrsstudie von Transitec (vgl. Kapitel Erreur !

Source du renvoi introuvable.) auf das Maximum von 100 Parkplätzen beschränkt

werden.

Es wurde im Rahmen dieser Studie festgehalten, dass diese Anzahl an Parkplätzen für

die Campusnutzung eher unterdimensioniert ist (zum Vergleich: Parkplatzbedarf

gemäss BauV: 110-150, gemäss VSS-Norm: 135), angesichts der starken Verkehrs-

belastung und der Überbelastung betreffend Luftreinhaltung ist eine Beschränkung auf

100 Parkplätze jedoch dennoch vertretbar. Unerlässlich ist jedoch, dass im Baubewilli-

gungsverfahren mittels Mobilitätskonzept aufgezeigt wird, mit welchen Massnahmen

eine entsprechende Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr auf den

Langsam- und öffentlichen Verkehr erreicht werden kann. Die Überbauungsvorschrif-

ten werden entsprechend ergänzt (vgl. Anhang).

5 vgl. Bericht Örtliche Belastbarkeiten der Strassen durch Projekt Bahnhof – Campus Biel, Sigmaplan, 26.09.2013

Überbauungsordnung und Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung

«Feldschlössli-Areal» (ZPP 8.8), Planungsbericht 17

Überbauungsordnung und Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung

«Feldschlössli-Areal» (ZPP 8.8), Planungsbericht 18

8.3 Störfallvorsorge

Das Planungsgebiet befindet sich aufgrund der Nähe zur Aarberg- und Salzhaus-

strasse in einem Konsultationsbereich betreffend Störfallvorsorge (vgl. Abbildung

weiter unten). Aus diesem Grund mussten die Auswirkungen der Neuüberbauung im

Planungsperimeter «Feldschlössli-Areal» auf das Störfallrisiko im Detail untersucht

werden.

Triage aufgrund der Risikorelevanz

In einem ersten Analyseschritt musste mit dem so genannten Referenzwertansatz

überprüft werden, ob es sich beim geplanten Fachhochschulcampus um eine störfall-

relevante Planung handelt.

Gemäss Auskunft des Kantonalen Laboratoriums beträgt der Referenzwert RefBev für

beide Strassen im Bereich des Areals 440 Personen pro Scannerzelle (4ha). Allein für

das Feldschlössli-Areal (Grundfläche: ca. 2.2 ha) wird im Vollausbau mit der gleich-

zeitigen Anwesenheit von 1'785 Personen gerechnet. Da ein sehr grosser Anteil des

Areals innerhalb einer Scannerzelle zu liegen kommt, wird RefBev wesentlich

überschritten. Die Triage ergibt somit keine Risikotragbarkeit und es ist eine detaillierte

Beurteilung durch das Kantonale Labor notwendig. Die untersuchten Scannerzellen

sind in der untenstehenden Abbildung dargestellt.

Untersuchte Scannerzellen für die Aarbergstrasse (links) und Salzhausstrasse (rechts). Der Planungs-perimeter ist grün markiert.

Grundlagen für die detaillierte Beurteilung

Für eine detaillierte Beurteilung des Störfallrisikos muss die Personenbelegung des Ist-

und des Planungszustands in vier Bereichen beidseits der zu betrachtenden Strassen

erhoben werden und zwar jeweils aufgeteilt in Abstandsbereiche von bis 50, 200 und

500 Metern der Strassen. Die Abstandsbereiche wurden vom kantonalen Labor zur

Verfügung gestellt (siehe Karten Abstandsbereiche A und B sowie Abstandsbereiche C

und D im Anhang). Einzubeziehen sind auch Drittplanungen und allenfalls vorhandene

Überbauungsordnung und Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung

«Feldschlössli-Areal» (ZPP 8.8), Planungsbericht 19

Nutzungsreserven innerhalb dieser Bereiche. Die berücksichtigten Planungsprojekte

sind in der untenstehenden Abbildung ersichtlich.

Konsultationsbereiche Störfallvorsorge (gelb) im Bereich des Planungsperimeters «Feldschlössli-Areal» sowie in der Störfallanalyse berücksichtigte Planungsprojekte in Biel und Nidau

Die Resultate der Screening-Untersuchung wurden durch das Kantonale Laboratorium geprüft. Es beurteilt das Störfallrisiko als tragbar, sofern im Baubewilligungsverfahren nachgewiesen wird, dass die Evakuierung der Gebäude auf der dem Störfall abgewandten Seite möglich ist. In den Überbauungsvorschriften wurde ein entsprechender Artikel aufgenommen. 8.4 Naturgefahren

Die Gefahrenkarte der Stadt Biel wird momentan überarbeitet. Gemäss der

Gefahrenkarte aus dem Jahr 2005 liegt das gesamte Feldschlössli-Areal aufgrund der

Überflutungsgefahr durch die Schüss im blauen (mittleren) Gefahrengebiet. Die

Überflutungskote liegt bei einem 300-jährigen Hochwasser auf 433.10 m. Im Rahmen

des Baubewilligungsverfahrens ist der Nachweis zu erbringen, wie der

Hochwasserschutz mit geeigneten Objektschutzmassnahmen gewährleistet werden

kann. Mobile Massnahmen sind möglich. Die Überbauungsvorschriften wurden mit

einem Artikel ergänzt, welche die entsprechenden Vorgaben zum Hochwasserschutz

beinhalten.

Überbauungsordnung und Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung

«Feldschlössli-Areal» (ZPP 8.8), Planungsbericht 20

Auszug aus der Gefahrenkarte der Stadt Biel aus dem Jahr 2005 (in Überarbeitung, Feldschlössli-Areal schwarz markiert)

8.5 Energie

Wie in Kapitel 4.3 beschrieben, sieht der überkommunale Richtplan Energie für das

Masterplangebiet eine Einzelversorgung mittels Energieholz oder eine Verbundlösung

mittels See- oder Grundwasser zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfes vor.

Aktuell laufen die Vorabklärungen für die Schaffung eines Wärmeverbundes mit

Seewasser, welche bei Inbetriebnahme des Fachhochschulcampus zur Verfügung

stehen soll.

Da es sich beim Campus um eine öffentliche Nutzung handelt, welche mittels

Baurechtsvertrag zwischen der Stadt Biel und dem Kanton Bern geregelt wird, soll auf

eine grundeigentümerverbindliche Festlegung einer Anschlusspflicht verzichtet werden.

Ein weiterer Grund für diesen Verzicht ist, dass der Wärmeverbund aktuell sowohl

planerisch als auch zeitlich noch nicht gesichert ist und damit die Bedingungen für

einen Anschluss noch nicht genügend definiert sind, um eine Anschlusspflicht vertreten

zu können.

8.6 Anpassung an die BMBV

Die Berner Gemeinden sind verpflichtet, ihre Baureglemente sowie die mit ihr in

Verbindung stehenden Überbauungsordnungen bis zum 31.12.2020 an die Vorgaben

der Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV, BSG 721.3

vom 25. Mai 2011) anzupassen. Die BMBV definiert die künftig zu verwendenden

Baubegriffe (z.B. Geschossfläche, Fassadenhöhe, Attikageschoss) und die dazu

gehörenden Messweisen neu und abschliessend. So haben die Gemeinden beispiels-

weise künftig die Auswahl, die Höhe der Gebäude mittels der «Gesamthöhe»,

Überbauungsordnung und Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung

«Feldschlössli-Areal» (ZPP 8.8), Planungsbericht 21

«Fassadenhöhe» oder «Geschosshöhe» festzulegen. Altrechtliche Begriffe wie

beispielsweise die Bieler «Gebäudehöhe» werden nach 2020 nicht mehr zulässig sein.

Die Planung «Feldschlössli-Areal», also sowohl die ZPP als auch die vorliegende

Überbauungsordnung fallen unter die Bestimmungen der BMBV und müssen bis 2020

gemäss den neuen Begriffen und Messweisen formuliert sein.

Die Stadt Biel erarbeitet momentan eine Anpassung ihrer baurechtlichen Grund-

ordnung an die BMBV. Für diese wird voraussichtlich Anfang 2018 das öffentliche

Informations- und Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen dieser Anpassung

müssen entsprechend den Vorgaben der BMBV nicht nur die im Baureglement

definierten Begriffe und Messweisen revidiert werden, sondern auch alle Zonen mit

Planungspflicht und die für diese geltenden Überbauungsordnungen.

Für die Überbauungsordnung «Feldschlössli-Areal» gibt es bezüglich der Pflicht zur

Umsetzung der BMBV zwei Vorgehensmöglichkeiten:

a) Die Überbauungsordnung wird nach neuen Begriffen und Messweisen formuliert, was bedingen würde, dass die ZPP entsprechend angepasst wird. Dies bietet den Nachteil, dass sämtliche Begriffe und Messweisen in der ZPP abschliessend definiert werden müssen, ZPP und Überbauungsordnung würden damit ein geschlossenes System bilden. Dies würde bedeuten, dass sämtliche verwendeten Begriffe und Messweisen (z.B. Gesamthöhe, Attikaregelung, technische Aufbauten usw.) separat in der ZPP definiert werden müssten. Es wären somit umfangreiche Spezialregelungen notwendig.

b) Die Überbauungsordnung wird – entsprechend der geltenden ZPP – nach den

geltenden «alten» Begriffen und Messweisen verfasst. Dies bietet zwar den Nachteil, dass die Überbauungsordnung und die ZPP in einem nachgelagerten Verfahren bis 2020 an die BMBV angepasst werden müssen, dafür sind aufwändige Spezialregelungen vermeidbar, da beispielsweise für die Definition der Gebäudehöhe das geltende Baureglement gilt.

Aufgrund der erwähnten Vor- und Nachteile wird die Möglichkeit b) weiterverfolgt. In

der Überbauungsordnung findet sich deshalb nach wie vor der nicht BMBV-konforme

Begriff der «Gebäudehöhe».

Überbauungsordnung und Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung

«Feldschlössli-Areal» (ZPP 8.8), Planungsbericht 22

8.7 Etappierung und Zwischennutzungen

Der Campus Biel/Bienne wird wie in Kapitel 3 beschrieben voraussichtlich in zwei

Etappen realisiert. In der ersten Etappe bleiben die bestehenden Gebäude entlang der

Salzhausstrasse erhalten (vgl. Kapitel 0).

Vorgesehene Etappierung der Überbauung

Für die bebaubaren Flächen (Sektoren A und B), welche in der ersten Etappe nicht in

Anspruch genommen werden, macht die Überbauungsordnung zwei Aussagen:

1) Die vorläufig (oder definitiv) unbebauten Flächen in den Sektoren A und B gelten als Sektor H3 (Art. 6 Abs. 3 Überbauungsvorschriften). Der Sektor H3 gilt als privater Ausseenraum. Innerhalb diesem sind wie im Projekt für die erste Etappe des Campus vorgesehen – offene und überdeckte Veloabstellplätze zulässig (Art. 15 Abs. 6 Überbauungsvorschriften). Diese Bestimmung gewährleistet, dass auch in der Zwischenphase bis zur Etappe 2 für diesen Bereich klare baurechtliche und die Nutzung betreffende Regelungen vorliegen und dass er zweckmässig genutzt werden kann.

2) Für Bereiche, die in einer ersten Phase gar nicht beansprucht werden (wie insbesondere die Gebäudezeile entlang der Salzhausstrasse) gilt die Besitzstands-garantie (Art. 19 Überbauungsvorschriften).

Überbauungsordnung und Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung

«Feldschlössli-Areal» (ZPP 8.8), Planungsbericht 23

8.8 Eigentumsverhältnisse

Eigentumsverhältnisse im «Feldschlössli-Areal»

Die zur Realisierung des Fachhochschulcampus nötigen Parzellen sind grösstenteils

schon im Besitz der Stadt Biel. Es ist vorgesehen, dass die notwendige Fläche für die

Realisierung der Bauten dem Kanton Bern (Amt für Grundstücke und Gebäude) im

Baurecht abgegeben wird. Ein entsprechender Baurechtsvertrag für die erste Etappe

des Campus wurde im September 2017 vom Bieler Stimmvolk beschlossen, mit der

Regelung, dass die Stadt auch die notwendige Fläche für die zweite Etappe zur

Verfügung stellen wird, sobald die entsprechenden Parzellen in ihrem Eigentum sind.

Für mehrere Parzellen, welche für die erste Etappe des Campus notwendig sind,

konnte kein freihändiger Kauf erreicht werden. Es muss deshalb ein Enteignungs-

gesuch gestellt werden. Die betroffenen Parzellen sind im Plan oben dargestellt.

Allenfalls notwendige Enteignungen für die zweite Etappe des Campus – welche erst

langfristig angedacht ist – werden erst bei einem konkreten Projekt beantragt.

Überbauungsordnung und Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung

«Feldschlössli-Areal» (ZPP 8.8), Planungsbericht 24

9 Verfahren

Für die Überbauungsordnung sowie die Teiländerung der baurechtlichen

Grundordnung der Stadt Biel im Bereich «Feldschlössli-Areal» wurde nach dem

Beschluss durch den Gemeinderat am 7. Juni 2017 zwischen Juni und November 2017

die kantonale Vorprüfung durchgeführt. Das kantonale Amt für Gemeinden und

Raumordnung beurteilt die Planung gemäss Vorprüfungsbericht vom 2. November

2017 mit einzelnen Vorbehalten als Genehmigungsfähig. Diese Genehmigungs-

vorbehalte wurden in der Zwischenzeit bereinigt.

Da es sich um eine Überbauungsordnung in einer ZPP handelt, kann diese nach

erfolgter öffentlicher Auflage und allfälligen Einigungsverhandlungen durch den

Gemeinderat beschlossen sowie durch das kantonale Amt für Gemeinden und

Raumordnung genehmigt werden.

Die Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung zur Erweiterung der ZPP 8.8 kann

im Verfahren der geringfügigen Änderung gemäss Art. 122 Abs. 7 der kantonalen

Bauverordnung (BauV6) erfolgen. Da die Teiländerung inhaltlich direkt mit der

Überbauungsordnung verbunden ist, wird die Auflage der beiden Planungsverfahren

gleichzeitig durchgeführt, auch die Genehmigung durch den Gemeinderat und durch

das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung wird gleichzeitig erfolgen.

6 Bauverordnung des Kantons Bern vom 6. März 1985, BSG 721.1

Überbauungsordnung und Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung

«Feldschlössli-Areal» (ZPP 8.8), Planungsbericht 25

Anhang 1. Biel Masterplan Bahnhof – Campus, Zwischenabgabe vom 29. Juli 2013, Transitec

2. Örtliche Belastbarkeiten der Strassen durch Projekt Bahnhof – Campus Biel, Sigmaplan, 26.09.2013

3. Abstandsbereiche Screening-Untersuchung Störfallvorsorge