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EUROPAISCHES PARLAMENT 02/A-2003 TÄ T I G K E I T E N DIREKTION PLANUNG DER PARLAMENTARISCHEN ARBEIT Generaldirektion Präsidentschaft DE DE

DIREKTION PLANUNG DER PARLAMENTARISCHEN ARBEIT TÄ T I …2003)02_de.pdf · neuen institutionellen Struktur der EU E-3782/02 Erik Meijer Gefahren der Bejagung des Fuchsbestandes und

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E U R O P A I S C H E S P A R L A M E N T

02/A-2003

T Ä T I G K E I T E N

D I R E K T I O N P L A N U N GD E R P A R L A M E N T A R I S C H E N A R B E I T

G e n e r a l d i r e k t i o n P r ä s i d e n t s c h a f t

DE DE

ERKLÄRUNGEN DER ABKÜRZUNGEN

Fraktionen

PPE-DE Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und dereuropäischen Demokraten

PSE Fraktion der Sozialdemokratischen Partei EuropasELDR Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei EuropasVerts/ALE Fraktion der Grünen/Freie Europäische AllianzGUE/NGL Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische GrüneUEN Fraktion Union für das Europa der NationenEDD Fraktion für das Europa der Demokratien und der UnterschiedeNI Fraktionslos

Ausschüsse

AFET Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsameSicherheit und Verteidigungspolitik

BUDG HaushaltsausschussCONT Ausschuss für HaushaltskontrolleLIBE Ausschuss für Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere

AngelegenheitenECON Ausschuss für Wirtschaft und WährungJURI Ausschuss für Recht und BinnenmarktITRE Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und EnergieEMPL Ausschuss für Beschäftigung und soziale AngelegenheitenENVI Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und VerbraucherpolitikAGRI Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche EntwicklungPECH Ausschuss für FischereiRETT Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und FremdenverkehrCULT Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien uns SportDEVE Ausschuss für Entwicklung und ZusammenarbeitAFCO Ausschuss für konstitutionelle FragenFEMM Ausschuss für die Rechte der Frau und ChancengleichheitPETI PetitionsausschussENQU Nichtständiger Untersuchungsausschuss

http://www.europarl.ep.ec/bulletins (Intranet)http://www.europarl.eu.int/bulletins (Internet)

\\Epades\public\bulletin\Activités

Redaktionsschluss: 03.02.2003

INHALT 3

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

PRÄSIDENTSCHAFT

Wesentliche Beschlüsse des Kollegiums der Quästoren ....................................................................8

ZUSAMMENSETZUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

Ernennungen/Rückritte/Erlöschen des Mandats ...............................................................................10Liste der interfraktionellen Arbeitsgruppen......................................................................................11

TÄTIGKEITEN DER MITGLIEDER

Schriftliche Anfragen .......................................................................................................................16Fragestunde (B5-0001/03) ................................................................................................................24Zusammenfassung Fragestunde - Januar 2003 .................................................................................26Schriftliche Erklärungen ..................................................................................................................27

AUSSCHÜSSE

Benennung von Berichterstattern .....................................................................................................30

AMTLICHE DOKUMENTE

Dokumente der Kommission ...........................................................................................................36

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Erklärung zum Territorialstreit zwischen Belize und Guatemala.....................................................40Erklärung zu Belarus ........................................................................................................................40Erklärung zum 7-Punkte-Plan des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der VN,Steiner, für Mitrovica........................................................................................................................41Erklärung zur humanitären Lage in Sudan .......................................................................................42Erklärung zu den Parlamentswahlen in der Slowakei.......................................................................43Erklärung zur Lage in Venezuela .....................................................................................................43Erklärung zu den Ergebnissen des Regierungsgipfels über Burundiam 7. Oktober 2002 in Daressalam...................................................................................................44Erklärung betreffend die zweite Runde der Präsidentschaftswahlen in Serbien...............................45Erklärung zu den Parlamentswahlen in Jammu und Kaschmir.........................................................45Erklärung zur Lage in Nepal.............................................................................................................46Erklärung zu den jüngsten Verhaftungen aus politischen Gründen in Birma/Myanmar ..................47Erklärung zu den für den 16. Oktober angesetzten Wahlen in Jamaika ...........................................48Erklärung zur Wiederaufnahme der sudanesischen Friedensverhandlungen....................................48Erklärung zu den allgemeinen Wahlen in Pakistan ..........................................................................49

INHALT4

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Erklärung zu den Entwicklungen in Südasien...................................................................................50Erklärung zu den anhaltenden Kämpfen im Osten und Nordosten derDemokratischen Republik Kongo .....................................................................................................50Erklärung zum Atomwaffenprogrammm Nordkorea........................................................................51Erklärung betreffend die Verlängerung der Geltungsdauer des Gemeinsamen Standpunkts zuBirma/Myanmar ................................................................................................................................52Erklärung zur Einstellung der Feindseligkeiten in Somalia..............................................................53Erklärung zum versuchten Staatstreich in der Zentralafrikanischen Republik .................................53Erklärung im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen vom 27. Oktober 2002 in Brasilien ..........54Erklärung zu den Parlamentswahlen in Togo ...................................................................................55Erklärung betreffend den ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe in Sudan.............................55Erklärung zu einer Einigung über die Einstellung der Feindseligkeiten zwischen derRegierung Indonesiens und der Bewegung für ein freies Aceh (GAM) ...........................................56Erklärung nach den Parlamentswahlen in Bahrain ...........................................................................57Erklärung zur Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus ..................57Erklärung zu Côte d'Ivoire ................................................................................................................58Erklärung zur Resolution 1441 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Irak) ........................58Erklärung zur Entführung von Mitarbeitern von Hilfsorganisationen im Nordkaukasus .................59Erklärung zur Wahl eines neuen Premierministers in Pakistan ........................................................60Erklärung zur Freilassung von Riad al Turk in Syrien......................................................................60Erklärung zu den Terroranschlägen in Jammu und Kaschmir ..........................................................61Erklärung zum Friedensprozess in Angola .......................................................................................61Erklärung zur Wahl von Herrn Lucio Gutierrez zum Präsidenten Ecuadors ....................................62Erklärung zur Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs vom 10. Oktober über dieLand- und Seegrenzen zwischen Nigeria und Kamerun ...................................................................63Erklärung zur Unterzeichnung eines Waffenstillstandsabkommens in Burundi...............................64Erklärung zu Somalia........................................................................................................................64Erklärung zum Transnistrien-Konflikt in der Republik Moldau.......................................................65Erklärung zum kroatischen Entwurf eines Verfassungsgesetzes über dieRechte nationaler Minderheiten ........................................................................................................66Erklärung zu der Menschenrechtslage in Ituri und den schwerwiegendenMenschenrechtsverletzungen ............................................................................................................66Erklärung zur Lage in der Zentralafrikanischen Republik................................................................67Erklärung zur Lage in Turkmenistan ................................................................................................68Erklärung zur Anwendung der EU-Leitlinien für Bemühungen zur Verhütung undAbschaffung der Folter .....................................................................................................................69Erklärung zur Annahme des Fakultativprotokolls zum Internationalen Übereinkommengegen Folter.......................................................................................................................................70Erklärung zur Lage in der Pool-Region in der Republik Kongo.......................................................71Erklärung zum Abschluss der innerkongolesischen Verhandlungen in Pretoria ..............................71Erklärung zur Lage in Côte d'Ivoire..................................................................................................72Erklärung zur Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus ..................73Erklärung zu den Wahlen in Äquatorialguinea .................................................................................74Erklärung zu den Parlamentswahlen in Madagaskar ........................................................................74Erklärung zur Festnahme von Gewerkschaftsführern in Simbabwe .................................................75Erklärung zur innenpolitischen Situation in Venezuela ....................................................................76

INHALT 5

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Wirtschafts- und Sozialausschuss

Plenartagung am 22./23. Januar 2003...............................................................................................77

WEITERBEHANDLUNG DER ARBEITEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

Dieses Dokument kann unter

http://www.europarl.ep.ec/bulletins/postsession.htm (Intranet)http://www.europarl.eu.int/bulletins/postsession.htm (Internet)

abgerufen werden.

PRÄSIDENTSCHAFT 7

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

PRÄSIDENTSCHAFT

PRÄSIDENTSCHAFT8

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

WICHTIGSTE BESCHLÜSSE DES KOLLEGIUMS DER QUÄSTOREN

Es wird darauf hingewiesen, dass das Kollegium der Quästoren die folgenden Mitteilungen an die Mitgliederdes Europäischen Parlaments verteilen ließ :

Nr. 36/02 Anpassung der Vergütungen für 2003

Nr. 01/03 Reservierung von Dienstwagen während der Spitzenstunden

Nr. 02/03 Straßburg : Büros im Turm des Gebäudes LOW- Einbau eines automatischen Ablasssystems in den Duschen- Auswechslung der Druckregler in den Sanitäreinrichtungen

Nr. 03/03 Arbeiten in den Gebäuden des EP in Brüssel

Zusätzliche Auskünfte können im Sekretariat des Kollegiums der Quästoren eingeholt werden :

Straßburg : Salvador de Madariaga (SDM)-Gebäude, 6/20 Tel. 74195

Brüssel : Paul-Henri Spaak-(PHS) Gebäude, 8b/66 Tel. 43722

____________________

ZUSAMMENSETZUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS 9

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

ZUSAMMENSETZUNG DESEUROPÄISCHEN PARLAMENTS

ZUSAMMENSETZUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS10

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

ERNENNUNGEN/RÜCKRITTE/ERLÖSCHEN DES MANDATS

Rücktritt eines schwedischen Mitglieds des Europäischen Parlaments

Gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Geschäftsordnung hat

Frau Anneli HULTHÉN (PSE/SV)

mit Wirkung vom 1. Februar 2003 seinen Rücktritt als Mitglied des Europäischen Parlaments erklärt.

Das Parlament hat in seiner Sitzung vom 29. Januar 2003 hiervon Kenntnis genommen.

_______________

Offizielle Bekanntgabe der Wahl eines schwedischen Mitgliedsin das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament hat in seiner Plenarsitzung vom 30. Januar 2003 die Wahl von

Frau Yvonne SANDBERG-FRIES

anstelle von Frau Anneli HULTHÉN (PSE/SV) mit Wirkung vom 1. Februar 2003 zur Kenntnisgenommen.

_______________

ZUSAMMENSETZUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS 11

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

LISTE DER INTERFRAKTIONELLEN ARBEITSGRUPPEN,die sich gemäß der von der Konferenz der Präsidenten am 16.12.1999 beschlossenen Regelung im Europäischen Parlament konstituiert haben

(Stand: ´15.01.2003)

Name Zeitpunkt derKonstituierung

Vorsitz Anzahl derMitglieder

Patenschaft(Fraktionen)

ANTIRACISME – EGALITE DES DROITS 12.09.2000 SYLLA Fodé (GUE/NGL) 26 PSEVerts/ALEGUE/NGL

CIEL ET ESPACE 11.06.2001 SAVARY Gilles (PSE) 33 PPE-DEPSEGUE/NGL

CINEMA, AUDIOVISUEL, PROPRIETEINTELLECTUELLE

20.10.2000 HIERONYMI Ruth (PPE-DE)VELTRONI Walter (PSE)FRASSE Geneviève (GUE/NGL)

24 PPE-DEPSEGUE/NGL

COMITE QUART MONDE EUROPEEN 17.05.2000 ROURE Martine (PSE) 41 PPE-DEPSEGUE/NGL

CONSUMER FORUM 15.10.2002 THORS Astrid (ELDR)WHITEHEAD Philip (PSE)de ROO Alexander (Verts/ALE)

27 PSEELDRGUE/NGL

DISABILITY INTERGROUP 01.02.2000 HOWITT Richard (PSE) 59 PPE-DEPSEELDR

ZUSAMMENSETZUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS12

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

ECONOMIE SOCIALE 27.11.2002 GILLIG Hélène(PSE) 16 PPE-DEPSEGUE/NGL

ETAT HEBREU 04.01.2000 DE CLERCQ Willy (ELDR) 35 PPE-DEELDREDD

FAMILLE ET PROTECTION DE L'ENFANT 01.02.2000 HERMANGE Marie-Thérèse (PPE-DE) 16 PPE-DEPSEUEN

GAY AND LESBIAN RIGHTS 06.03.2002 SWIEBEL Joke (PSE) 16 PSEELDRVerts/ALE

HEALTH INTERGROUP 19.06.2001 STIHLER Catherine (PSE)GROSSETÊTE Françoise (PPE-DE)AHERN Nuala (VERTS/ALE)

10 PPE-DEPSEVerts/ALE

INITIATIVES POUR LA PAIX 10.09.2000 MORGANTINI Luisa (GUE/NGL) 22 PSEVerts/ALEGUE/NGL

JAGD FISCHEREI UND UMWELT 18.01.2000 EBNER Michl (PPE-DE) 15 PPE-DEUENEDD

NATIONS SANS ETAT – STATELESS NATIONS 07.06.2000 ESTEVE Pere (ELDR)NOGUEIRA Camilo (Verts/ALE)

28 ELDRVerts/ALETDI

ZUSAMMENSETZUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS 13

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

PANEUROPEEN FRIEDRICH Ingo (PPE-DE) 07 PPE-DEUENTDI

REGIONAL AND MINORITY LANGUAGES 13.09.2000 MORGAN Eluned (PSE) 12 PPE-DEPSEELDR

TAXATION DU CAPITAL, FISCALITE,MONDIALISATION

20.09.2000 DESIR Harlen (PSE) 55 PSEVerts/ALEGUE/NGL

THIRD AND FOURTH AGE 13.10.2000 PODESTA’ Guido (PPE-DE) 44 PPEPSEVerts/ALE

TIBET 03.01.2001 MANN Thomas (PPE-DE) 15 PPE-DEELDRTDI

VITICULTURE- TRADITION –QUALITE 05.09.2000 LULLING Astrid (PPE-DE) 58 PPE-DEPSEELDRUEN

WELFARE AND CONSERVATION OF ANIMALS 13.01.2000 GIL ROBLES GIL DELGADO José Maria(PPE/DE)

11 PPE-DEPSEVerts/ALE

TÄTIGKEITEN DER MITGLIEDER 15

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

TÄTIGKEITEN DER MITGLIEDER

TÄTIGKEITEN DER MITGLIEDER16

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

SCHRIFTLICHE ANFRAGEN Stand : 15.01.2003

Verfasser Betrifft Nr.

Annullierte Frage E-3779/02

Kathleen Van Brempt Durchführung der Verordnung (EG) 1259/1999 -Berichterstattung der Mitgliedstaaten betreffendUmweltbestimmungen und Beihilferegelung in derLandwirtschaft

E-3780/02

Jan Mulder Verhaltenskodex für Nahrungsmittel importierendemultinationale Unternehmen

E-3781/02

Erik Meijer Verbindung von parlamentarischer Demokratie und demRecht auf dezentrale Beschlüsse und Vielfalt in einerneuen institutionellen Struktur der EU

E-3782/02

Erik Meijer Gefahren der Bejagung des Fuchsbestandes undNotwendigkeit einer Koordinierung etwaiger Maßnahmengegen sein weiteres Anwachsen

E-3783/02

Diana Wallis Vertragsverletzungsverfahren P-3784/02

Bruno Gollnisch Etikettierung von Verbrauchsgütern in französischerSprache

P-3785/02

Johannes Swoboda Sprachendiskriminierung bei Stellenausschreibungen aufeuropäischer Ebene

E-3786/02

Bill Miller Rechte von Künstlern E-3787/02

Bruno Gollnisch Kennzeichnung von Konsumgütern in französischerSprache in Frankreich

E-3788/02

Olivier Dupuis Affäre Antonio Russo E-3789/02

Jules Maaten Auftreten der Polizei gegenüber Touristen inBeitrittsländern

E-3790/02

Ilda Figueiredo Massenentlassungen E-3791/02

Giovanni Pittella Anwendung der Regel über die automatische Freigabe P-3792/02

Dorette Corbey und Marie IslerBéguin

Jahresbericht über den Zustand der Natur und dieArtenvielfalt in Europa

E-3793/02

Christos Folias Zweites GFK E-3794/02

Robert Goebbels Statistiken über weltweite Armut E-3795/02

Dirk Sterckx Zufluchtsorte für Schiffe in Not P-3796/02

Christos Folias Gutachten zur Via Egnatia E-3797/02

TÄTIGKEITEN DER MITGLIEDER 17

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Christos Folias Fortschritte bei der Umsetzung des dritten GFK E-3798/02

Elizabeth Lynne Arzneimittelregulierungsbehörden E-3799/02

Bernard Poignant Immer häufigerer Gebrauch der englischen Sprache alseinziger Arbeitssprache

E-3800/02

Jules Maaten Verbrauchsteuern auf Tabakwaren für medizinischeKräuterzigaretten

E-3801/02

Camilo Nogueira Román Netz Natura 2000 in Galicien (Spanischer Staat) E-3802/02

Joan Colom i Naval Sendung im katalanische Fernsehen über Betrügereien imZusammenhang mit dem ESF in Spanien

P-3803/02

Christos Folias Naturkatastrophen P-3804/02

Michl Ebner Alpentransit E-3805/02

Karin Junker IKT-Projekte der Kommission und der Mitgliedstaaten fürEntwicklungsländer

E-3806/02

Caroline Jackson EU-Einstufung von Müllverbrennungsasche E-3807/02

Olivier Dupuis Erweiterung der EU um die Balkan- und Kaukasusländer E-3808/02

Vitaliano Gemelli Ernennung von leitenden Beamten bei der EuropäischenKommission

P-3809/02

Albert Maat Transport von Tieren E-3810/02

Charles Tannock Das anhaltende Problem der Bewertung von Fenthion E-3811/02

Miquel Mayol i Raynal Zweisprachige Schulen (Immersion) in Frankreich E-3812/02

Annullierte Frage E-3813/02

Graham Watson Betrügerische "Gewinn"-Postsendungen E-3814/02

Maria Sanders-ten Holte Stand der Dinge betreffend die Ratifizierung desÜbereinkommens von Montreal zur Vereinheitlichungbestimmter Vorschriften über die Beförderung iminternationalen Luftverkehr

E-3815/02

Isidoro Sánchez García Abschaffung der internationalen Telefontarife zwischenden EU-Mitgliedstaaten

E-3816/02

Erik Meijer Wirksame Maßnahmen, damit EU-Bürger ein für alle Malnicht mehr von Kinderarbeit in anderen Ländernprofitieren können

E-3817/02

Erik Meijer Die Wettbewerbsposition des öffentlichen Verkehrs undder Einfluss von Besteuerungen auf Kraftstoffe,Infrastruktur und Kartenverkauf

E-3818/02

TÄTIGKEITEN DER MITGLIEDER18

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Erik Meijer Umgehung von Fahrt- und Ruhezeiten im internationalenGüterverkehr, indem Angaben über freie Tage nur imeigenen Mitgliedstaat kontrolliert werden

E-3819/02

Jonas Sjöstedt Schwankungen des Euro gegenüber anderen Währungen E-3820/02

Elena Paciotti Verletzung des Asylrechts in der Union P-3821/02

Pasqualina Napoletano Asylrecht in der Union P-3822/02

Claude Moraes Freizügigkeit von Palästinensern innerhalb der EU P-3823/02

Jan Wiersma Roma in Buhusi P-3824/02

Avril Doyle Richtlinie zur Veterinärmedizin P-3825/02

Giuseppe Di Lello Finuoli Ausweisung der Familie Al-Shari aus Italien P-3826/02

Theodorus Bouwman Betrug mit Urlaubsbescheinigungen imStraßengüterverkehr in den Niederlanden und den übrigenEU-Mitgliedstaaten

P-3827/02

Freddy Blak Handelshemmnis Dansk Retursystem A/S E-3828/02

Torben Lund Handelsabkommen zwischen der EU und Mexiko undSchutz der Menschenrechte

E-3829/02

Michl Ebner Arzneimittel - Dopingmittel E-3830/02

Mihail Papayannakis Umsetzung von Richtlinie 97/36(EG) E-3831/02

Konstantinos Hatzidakis Kontrollen auf dem Zentralmarkt von Rendi in Athen E-3832/02

Avril Doyle Regelung für den Vorruhestand in der Landwirtschaft E-3833/02

Philip Bushill-Matthews Menschenrechte in Indien E-3834/02

Isidoro Sánchez García Verfahren für die Erklärung zur besonderenVogelschutzzone

E-3835/02

Anna Terrón i Cusí Ausführung von Haushaltsmitteln in Katalonien zwischen2000 und 2002

E-3836/02

Camilo Nogueira Román Verletzung des Grundsatzes des freien Wettbewerbs durchdie spanische staatliche Gesellschaft TRAGSA

E-3837/02

Camilo Nogueira Román Untersuchung des OLAF über Schulungskurse in Spanien E-3838/02

Olivier Dupuis Beweise für die Existenz von Konzentrationslagern inNordkorea

E-3839/02

Olivier Dupuis Beweise für die Existenz von Konzentrationslagern inNordkorea

E-3840/02

Walter Veltroni MWSt auf CDs E-3841/02

Paolo Pastorelli Provinz Novara E-3842/02

TÄTIGKEITEN DER MITGLIEDER 19

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Giuseppe Di Lello Finuoli Ausweisung der Familie Al-Shari aus Italien E-3843/02

Theodorus Bouwman Behinderung der grenzüberschreitenden Beschäftigungund der Arbeitsmobilität durch Steuerabkommenzwischen den Niederlanden und Belgien

E-3844/02

Ieke van den Burg und WilfriedKuckelkorn

Eurorechtliche Aspekte der deutschen Zulagen zurFörderung einer Zusatzrente

E-3845/02

Ieke van den Burg und WilfriedKuckelkorn

Europarechtliche Aspekte der deutschen Zulagen zurFörderung des Erwerbs oder der Errichtung vonWohneigentum ("Eigenheimzulagen")

E-3846/02

Erik Meijer Verfügbarkeit eines Kursbuchs mit grenzüberschreitendenund überregionalen Verbindungen für die Öffentlichkeit inganz Europa ab November 2003

E-3847/02

Erik Meijer Vorabmaßnahmen zur Vermeidung von Vorwürfen wegenparteiischer Verwendung öffentlicher Gelder beiReferenda über den Beitritt zur EU in denBewerberländern

E-3848/02

Erik Meijer Der mühsame Weg hin zur Vollendung eines nachallgemeiner Ansicht ausreichenden eindeutigen undkontrollierbaren Rechnungsführungssystems für EU-Ausgaben

E-3849/02

Françoise Grossetête Europäische Charta für Kinder in Krankenhäusern P-3850/02

Arie Oostlander Entführung von Arjan Erkel in der Russischen RepublikDagestan

P-3851/02

Christopher Beazley Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in nationalenMuseen

P-3852/02

Francesco Fiori Export von Grana-Padano-Käse in die Schweiz P-3853/02

Rodi Kratsa-Tsagaropoulou Innovationsdefizit in Griechenland P-3854/02

Pietro-Paolo Mennea Verletzung der Rechte von Passagieren P-3855/02

Eija-Riitta Korhola Verbraucherpreise beim fairen Handel P-3856/02

Mark Watts Abschlachten von Robbenbabies im Weißen Meer,Russland

P-3857/02

María Valenciano Martínez-Orozco Umgang mit den Rückständen vom Unfall der "Prestige" P-3858/02

Alexander de Roo Unvollständige Durchführung der Richtlinie übernatürliche Lebensräume

P-3859/02

Mogens Camre Entscheidung einer Minderheit vonKommissionsmitgliedern über die Ausarbeitung einesVertragsentwurfs ohne Einschaltung der Kommission alsKollegium

E-3860/02

TÄTIGKEITEN DER MITGLIEDER20

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Barbara Weiler Einführung eines europäischen Behindertenausweises E-3861/02

Ioannis Averoff Finanzierung eines Wasserkraftwerkes in Anilio/PräfekturJoannina

E-3862/02

Graham Watson Flüchtlinge aus Nordkorea E-3863/02

Joost Lagendijk, Raina Echerer undHeide Rühle

Verschlüsselung digitaler Satellitenfernsehkanäle E-3864/02

Jules Maaten und Lousewies vander Laan

Ad-hoc Gerichte zu Osttimor in Indonesien E-3865/02

Pasqualina Napoletano Ernennungen bei der Europäischen Beobachtungsstelle fürDrogen und Drogensucht (EBDD)

E-3866/02

Margrietus van den Berg Bergung der Fähre "Le Joola" E-3867/02

Ria Oomen-Ruijten und BarthoPronk

Gesetz über die niederländische Studienfinanzierung E-3868/02

Sérgio Marques Gebiet der Inselgruppe Madeira E-3869/02

Camilo Nogueira Román Sperrung des Zugangs für die Öffentlichkeit zu demSystem Eurodicautom

E-3870/02

Ilda Figueiredo Bau der West-Deponie E-3871/02

Ilda Figueiredo Erhaltung von Arbeitsplätzen und soziale Maßnahmen E-3872/02

Ilda Figueiredo Petition an das Europäische Parlament zu der Versandungder Lagune von Óbidos (Petition Nr. 978/01)

E-3873/02

Salvador Garriga Polledo Bessere militärische Mittel für Europa zum Zweckgrößerer Autonomie

E-3874/02

Salvador Garriga Polledo Gemeinschaftskriterien für die Regelung des Ausbaus desregionalen Flugverkehrs

E-3875/02

Jorge Hernández Mollar 10. Jahrestag des Technologieparks von Andalusien(Malaga)

E-3876/02

Jorge Hernández Mollar Einheitliches europäisches Strafgesetzbuch E-3877/02

Salvador Garriga Polledo Vereinheitlichung der Verjährungsfristen fürSteuerschulden auf Gemeinschaftsebene

E-3878/02

Jorge Hernández Mollar Einführung der Kennzeichnung "Hergestellt in Malaga" E-3879/02

Jorge Hernández Mollar Gemeinschaftsprogramm zur Schaffung von Altenheimenan der spanischen Costa del Sol

E-3880/02

Jorge Hernández Mollar Gemeinschaftsbeihilfe für die Einrichtung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

E-3881/02

TÄTIGKEITEN DER MITGLIEDER 21

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Helle Thorning-Schmidt Freihandelsabkommen Mexikos undMenschenrechtsverletzungen

E-3882/02

Konstantinos Hatzidakis Informationen über die Verwendung vonGemeinschaftsmitteln im Integrierten Informationssystem(OPS) in Griechenland

E-3883/02

Konstantinos Hatzidakis Verwendung von Gemeinschaftsmitteln in Griechenland -Stand Ende 2002

E-3884/02

Konstantinos Hatzidakis Mittelverwendung in den EU-Mitgliedstaaten - StandEnde 2002

E-3885/02

Ioannis Marinos Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen E-3886/02

Theodorus Bouwman, BarthoPronk und Stephen Hughes

Schutz vor Asbestexposition E-3887/02

Olivier Dupuis Neue Unterdrückungswelle in Tunesien E-3888/02

Olivier Dupuis Ersuchen um Auslieferung von Herrn Khemais Toumi ausFrankreich nach Tunesien

E-3889/02

Robert Goebbels Ausführung des Programms Sapard im Jahr 2001 E-3890/02

Giovanni Pittella Operationelles Regionalprogramm Kalabrien E-3891/02

Marco Cappato Unterstützung der Regierung des Sudan durch dieEuropäische Union

E-3892/02

Erik Meijer Aktive Offenheit im Hinblick auf die im Namen der EUim TABD eingenommenen Haltungen und die Folgendieser Beratungen für die EU-Politik

E-3893/02

Erik Meijer Abgeschnittensein der Niederlande vom Bahnfernverkehrdurch Einstellung von Direktverbindungen undAnschlüssen an deutsche Nachtzüge

E-3894/02

Erik Meijer Wiederherstellung von Umsteigemöglichkeiten aufFernreisen in Duisburg auf der wichtigstenBahnverbindung zwischen den Niederlanden undDeutschland

E-3895/02

Kathleen Van Brempt Untersuchungen zur Verringerung und nachhaltigenVerwendung von Pestiziden

E-3896/02

Ilda Figueiredo Die Kosten der Erweiterung und die nationalen Beiträgeder derzeitigen Mitgliedstaaten

E-3897/02

Ilda Figueiredo Gemeinschaftsbeihilfen für kleine und mittlereUnternehmen

E-3898/02

Sérgio Marques Europäisches Jahr der Erziehung durch Sport 2004 E-3899/02

TÄTIGKEITEN DER MITGLIEDER22

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Lennart Sacrédeus Behandlung und Lebensbedingungen von Mädchen undFrauen in Afghanistan

E-3900/02

Lennart Sacrédeus EU/UN-Drogenkonferenz im April 2003 in Wien undUnterstützung für Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder

E-3901/02

Mogens Camre Finanzierung der Ausarbeitung eines inoffiziellenVertragsentwurfs durch die Kommission

E-3902/02

Bill Newton Dunn Äußerst unangenehme Erfahrung eines Bürgers meinesWahlkreises am Bahnhof Brüssel-Midi

E-3903/02

Nelly Maes Finanzhilfe für Ruanda und Uganda E-3904/02

Nelly Maes Wiederaufbau eines Rechtsstaats in der DemokratischenRepublik Kongo

P-3905/02

Anna Karamanou Problem der Unterernährung im Gaza-Streifen undWestjordanland

P-3906/02

Ilda Figueiredo Wirtschaftliche und soziale Folgen der EU-Erweiterung P-3907/02

Caroline Lucas Malta E-3908/02

Caroline Lucas GATS E-3909/02

Eija-Riitta Korhola Diskriminierung im Bereich derKraftfahrzeugfinanzierung in Finnland

E-3910/02

Dirk Sterckx Die Anwendung der Richtlinie 2000/14/EG auf LKW-Kühlanlagen

E-3911/02

Dirk Sterckx UEFA-Exklusivverträge und das Recht auf Informationund Pressefreiheit

E-3912/02

Camilo Nogueira Román, CarlosBautista Ojeda und Josu OrtuondoLarrea

Verweigerung des Zugangs zur Tagung des Rates(Landwirtschaft und Fischerei) für die Vertreter vonGalicien, Baskenland und Andalusien

E-3913/02

Juan Naranjo Escobar Europol E-3914/02

Juan Naranjo Escobar Finanzhilfe für Lateinamerika E-3915/02

Juan Naranjo Escobar Das Glücksspiel im Internet E-3916/02

Juan Naranjo Escobar Grenzregionen E-3917/02

Juan Naranjo Escobar EU-weit gültige Krankenversicherungskarte E-3918/02

Roberta Angelilli Europäische Agentur für die Satellitennavigation E-3919/02

Roberta Angelilli Beunruhigung über Vogelschwärme im Zentrum von Rom E-3920/02

Roberta Angelilli Straßen- und Wegenetz des Stadtgebietes "Tiburtino" inRom

E-3921/02

Anna Terrón i Cusí Einsetzbarkeit des Solidaritätsfonds für Katastrophen P-3922/02

TÄTIGKEITEN DER MITGLIEDER 23

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Olivier Dupuis Tod des tschetschenischen Staatsbürgers Salman Raduyevin einem russischen Gefängnis

E-3923/02

Olivier Dupuis Tod des tschetschenischen Staatsbürgers Salman Raduyevin einem russischen Gefängnis

E-3924/02

Cristina Gutiérrez-Cortines Kompetenz P-3925/02

Niels Busk Produktionsabgabe in Frankreich P-3926/02

Graham Watson Patentierung von Software E-3927/02

TÄTIGKEITEN DER MITGLIEDER24

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

FRAGESTUNDE (B5-0001/03) 14. und 15. Januar 2003

23 Anfragen (Artikel 43 der Geschäftsordnung)

Verfasser Betrifft Nr.

ANFRAGEN AN DEN RAT

Josu ORTUONDOLARREA

Unmittelbare Anwendung der Richtlinien der Pakete Erika Iund II

H-0833/02

Manuel MEDINA ORTEGA Durchfahrt von Öltankern durch die Gewässer der Azoren,Kanarischen Inseln und von Madeira

H-0839/02

Camilo NOGUEIRAROMÁN

Die Gesetzespakete Erika und der Oil Pollution Act der USAvon 1990

H-0847/02

John CUSHNAHAN Seeschifffahrtskatastrophen in jüngster Zeit H-0871/02

Alexandros ALAVANOS Lösung des Zypern-Problems und Beitritt Zyperns zurEuropäischen Union

H-0837/02

Sarah LUDFORD Verfahrensrechtliche Schutzvorschriften für Angeklagte inStrafverfahren

H-0842/02

Bernd POSSELT Polizeiakademie und EU-Grenzschutz H-0865/02

Rodi KRATSA-TSAGAROPOULOU

Initiativen zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen H-0875/02

Hans-Peter MARTIN Beitrittstermin neuer Mitgliedstaaten H-0877/02

KonstantinosALYSSANDRAKIS

Bemühungen um den Sturz des rechtmäßig gewähltenPräsidenten Venezuelas

H-0880/02

Efstratios KORAKAS Verstärkte Vorbereitungen für den Krieg gegen den Irak H-0881/02

Ioannis PATAKIS Rückzug der USA aus dem ABM-Vertrag und Gefahr für denWeltfrieden

H-0882/02

Matti WUORI Menschenrechtslage in der tschetschenischen Republik H-0884/02

Bart STAES Lage in Tschetschenien H-0889/02

TÄTIGKEITEN DER MITGLIEDER 25

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

ANFRAGEN AN DIE KOMMISSION

Carlos LAGE Humanitäre Krise in Angola H-0851/02

John CUSHNAHAN Seeschifffahrtskatastrophen in jüngster Zeit H-0872/02

ANFRAGEN AN DIE FÜR DIESE TAGUNG BENANNTEN KOMMISSIONSMITGLIEDER

Frau de PALACIO

Mihail PAPAYANNAKIS Beschuldigungen wegen Folter in Griechenland H-0874/02

Herrn LIIKANEN

Rodi KRATSA-TSAGAROPOULOU

Griechenland und kleine und mittlere Unternehmen H-0876/02

Paul RÜBIG Stellung der Drittzertifizierer in der EU H-0879/02

Herrn PATTEN

Bart STAES GASP - Zukunftsperspektive für Kosovo H-0832/02

Bernd POSSELT Status des Kosovo H-0866/02

Torben LUND Israelische Militäraktionen und verlorene EU-Mittel H-0836/02

Olivier DUPUIS Voice of Europe H-0843/02

TÄTIGKEITEN DER MITGLIEDER26

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

ZUSAMMENFASSUNG FRAGESTUNDEJANUAR 2003

Institution

Anzahl dereinge-

reichtenAnfragen

Auf derTagung

behandelteAnfragen

Anfragenmit schrift-

licherAntwort

ZusätzlicheAnfragen

HinfälligeAnfragen(Abwesen-

heit desFrage-stellers)

Vom Frage-steller

zurück-gezogeneAnfragen

In der TObereitsvorge-sehene

Anfragen

Vertreter der Institutionen

Rat 14 14 0 9 0 0 0 Herr YIANNITSIS

Kommission 44 9 32 7 2 1 0 Herr NIELSONFrau DIAMANTOPOULOUFrau de PALACIOHerr LIIKANENHerr PATTEN

Ingesamt 58 23 32 16 2 1 0

TÄTIGKEITEN DER MITGLIEDER 27

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNGEN1

Nr. Nr. EP Verfasser Gegenstand Einreichung Frist Unterschrift

17/2002 323.955 Jo LEINEN, Alain LAMASSOURE,Cecilia MALMSTRÖM, MonicaFRASSONI und MihailPAPAYANNAKIS

Wahl des Präsidenten der EuropäischenKommission durch das Europäische Parlament

17.10.2002 17.01.2003 320

18/2002 324-277 James PROVAN, Jan MULDER undTerence WYNN

Anwendung des Verfahrens der Mitentscheidungauf gemäß Artikel 37 des Vertrags gefassteBeschlüsse

21.10.2002 21.01.2003 62

19/2002 325.134 Jean LAMBERT und PhilllipWHITEHEAD

Andauernde Gefangenhaltung von MordechaiVanunu durch Israel

29.10.2002 29.01.2003 36

1 Stand am 16.01.2003

TÄTIGKEITEN DER MITGLIEDER28

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

20/2002 325.556 Marie-Hélène DESCAMPS, Marie-Thérèse HERMANGE, DominiqueVLATO und Françoise deVEYRINAS

Schutz von Minderjährigen vor pornographischenBildern und grundlosen Gewalttätigkeiten

18.11.2002 18.02.2003 15

21/2002 325.687 Mario BORGHEZIO Einrichtung einer Antiterror-Finanzkontrolle für dieEU-Beihilfen an die PalästinensischeAutonomiebehörde

18.11.2002 18.02.2003 12

1/2003 327.463 Marie Anne ISLER BEGUIN undInger SCHÖRLING

Schaffung einer Europäischen Bank für Schutz undWiederherstellung der Umwelt

13.01.2003 13.04.2003 10

AUSSCHÜSSE 29

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

AUSSCHÜSSE

AUSSCHÜSSE30

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

BENENNUNG VON BERICHTERSTATTERN(Befassung: F = Federführend / M = Mitberatend)

Name Thema Ausschuß Datum Dok.

VERTS/ALE-Fraktion

Die Frauen der ländlichen Gebiete in derEU im Hinblick auf die GemeinsameAgrarpolitik

AGRI (M) 23.01.03

ADAM(PSE)

System zur Kennzeichnung undRegistrierung von Schafen und Ziegen -Änderung der Verordnung EWG 3508/92

AGRI (F) 23.01.03

BAUTISTAOJEDA(VERTS/ALE)

Reis: Gemeinsame MarktorganisationGMO

AGRI (F) 23.01.03

JEGGLE(PPE-DE)

Milch und Milcherzeugnisse:Gemeinsame Marktorganisation GMO(Änderung der Verordnung1255/1999/EG)

AGRI (F) 23.01.03

JEGGLE(PPE-DE)

Milch und Milcherzeugnisse: Einführungeiner Abgabe

AGRI (F) 23.01.03

KREISSL-DÖRFLER(PSE)

Tierkrankheiten: Maul- undKlauenseuche (Änderung der Richtlinie92/46/EWG)

AGRI (F) 23.01.03

OLSSON(ELDR)

EAGFL: Förderung der Entwicklung desländlichen Raums (Änd. Verordnung1257/1999/EG, Aufhebung Verordnung2826/2000/EG)

AGRI (F) 23.01.03

SOUCHET(NI)

Getreidesorten: Berechnung desEinfuhrzolls (Änderung der Verordnung1766/92/EWG)

AGRI (F) 23.01.03

SOUCHET(NI)

Getreide: Gemeinsame MarktorganisationGMO

AGRI (F) 23.01.03

SOUCHET(NI)

Trockenfutter: GemeinsameMarktorganisation GMO für dieWirtschaftsjahre 2004/05 bis 2007/08

AGRI (F) 23.01.03

AUSSCHÜSSE 31

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Name Thema Ausschuß Datum Dok.

PPE-DE-Fraktion Gemeinsame Agrarpolitik:Direktzahlungen und Unterstützung vonErzeugern bestimmter Kulturpflanzen

AGRI (F) 23.01.03

DÜHRKOPDÜHRKOP(PSE)

Fischereiabkommen EG/Kiribati BUDG (M) 21.01.03

SEPPÄNEN(GUE/NGL)

Umsetzung der Unterstützung im BereichMikrofinanzierung für Drittländer

BUDG (M) 21.01.03

McCARTIN(PPE-DE)

System zur Kennzeichnung undRegistrierung von Schafen und Ziegen -Änderung der Verordnung EWG 3508/92

CONT (M) 22.01.03

ALAVANOS(GUE/NGL)

Geminschaftsrahmen für dieInkassoinstitute im Bereich derUrheberrechte

CULT (M) 21.01.03

MAURO(PPE-DE)

Programm "eLearning" CULT (F) 21.01.03 C5-0630/02

FLESCH(ELDR)

Die Arbeiten der ParitätischenVersammlung AKP-EU

DEVE (F) 21.01.03

GRÖNFELDTBERGMAN(PPE-DE)

Entlastung 2001: EG-Gesamthaushaltsplan, Einzelplan III:Kommission

ECON (M) 20.01.03 C5-0239/02

RAPKAY(PSE)

Gas und Elektrizität: Vorschriften überden Ort der Lieferung (Änderung derRichtlinie 77/388/EWG)

ECON (F) 20.01.03 C5-0617/02

THORS(ELDR)

Vorschriften für Doppelhüllen beiÖltankern

ENVI (M) 28.01.03 C5-0629/02

PSE-Fraktion Tierkrankheiten: Maul- undKlauenseuche (Änderung der Richtlinie92/46/EWG)

ENVI (M) 28.01.03

TRAKATELLIS(PPE-DE)

Schutz der Gesundheit der Kinder:Phthalate, gefährliche Stoffe, Spielzeug(Änderung der Richtlinie)

ENVI (F) 21.01.03 C5-0276/99

PPE-DE-Fraktion Begrenzung der Emissionen flüchtigerVerbindungen aus Lösemitteln beiAutolackierungen

ENVI (F) 28.01.03 C5-0632/02

AUSSCHÜSSE32

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Name Thema Ausschuß Datum Dok.

PSE-Fraktion Emissionen von gasförmigenSchadstoffen und luftverunreinigendenPartikeln aus Verbrennungsmotoren fürmobile Maschinen

ENVI (F) 28.01.03 C5-0636/02

GRÖNER(PSE)

Programm "eLearning" FEMM (M) 23.01.03 C5-0630/02

SMET(PPE-DE)

Haushaltsplan 2004: Einzelplan III,Kommission - Leitlinien

FEMM (M) 23.01.03

PPE-DE-Fraktion Gesellschaftsrecht, Übernahmeangebote ITRE (M) 23.01.03 C5-0481/02

PSE-Fraktion Aufhebung der Lieferbindungen: für einewirksamere Hilfe

ITRE (M) 23.01.03 C5-0626/02

PSE-Fraktion Flüssige Kraftstoffe: Schwefelgehalt vonSchiffskraftstoffen (Änderung derRichtlinie 1999/32/EG)

ITRE (M) 23.01.03 C5-0558/02

PPE-DE-Fraktion Gas und Elektrizität: Vorschriften überden Ort der Lieferung (Änderung derRichtlinie 77/388/EWG)

ITRE (M) 23.01.03 C5-0617/02

MARTIN(PSE)

Die Rolle der europäischenIndustrieverbände bei der Festlegung derpolitischen Maßnahmen der Union

ITRE (F) 23.01.03

WESTENDORP YCABEZA(PSE)

Autoindustrie: Systeme zur speziellenNachrüstung auf LPG und CNG,Wirtschaftskommission der VereintenNationen

ITRE (F) 23.01.03 C5-0546/02

WESTENDORP YCABEZA(PSE)

Stahlindustrie: jährliche Stahlstatistikender Gemeinschaft für die Jahre 2003-2009

ITRE (F) 23.01.03 C5-0509/02

McCARTHY(PSE)

Wertpapierdienstleistungen und geregelteMärkte (Änd. der Richtlinien85/611/EWG, 93/6/EWG und2000/12/EG)

JURI (M) 28.01.03 C5-0586/02

PPE-DE-Fraktion Der Schutz der finanziellen Interessen derGemeinschaften und dieBetrugsbekämpfung - Jahresbericht

JURI (M) 28.01.03 C5-0519/02

AUSSCHÜSSE 33

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Name Thema Ausschuß Datum Dok.

GARGANI(PPE-DE)

Land- oder forstwirtschaftlicheZugmaschinen: EG-Typgenehmigung(Neufassung der Richtlinie 74/150/EWG)

JURI (F) 28.01.03 C5-0025/02

VERTS/ALE-Fraktion

Bericht über die Anwendung desGemeinschaftsrechts

JURI (F) 28.01.03 C5-0008/03

ELDR-Fraktion Bericht: "Bessere Rechtsetzung" -Anwendung des Grundsatzes derSubsidiarität

JURI (F) 28.01.03 C5-0007/03

HERNANDEZMOLLAR(PPE-DE)

Visa: Drittländer, deren Staatsangehörigeim Besitz eines Visums sein müssen oderv.d.Visumpflicht befreit sind

LIBE (F) 21.01.03 C5-0609/02

VERTS/ALE-Fraktion

Die Lage der Grundrechte in derEuropäischen Union (2003)

LIBE (F) 21.01.03

PERRY(PPE-DE)

Haushaltsplan 2004: übrige Einzelpläne -Leitlinien

PETI (M) 23.01.03

BAKOPOULOS(GUE/NGL)

Flüssige Kraftstoffe: Schwefelgehalt vonSchiffskraftstoffen (Änderung derRichtlinie 1999/32/EG)

RETT (M) 21.01.03 C5-0558/02

ELDR-Fraktion Strukturfonds: Bewertung des"abzuwickelnden Restes" sowie desBedarfs für 2004

RETT (M) 21.01.03

PSE-Fraktion Emissionen von gasförmigenSchadstoffen und luftverunreinigendenPartikeln aus Verbrennungsmotoren fürmobile Maschinen

RETT (M) 21.01.03 C5-0636/02

POMES RUIZ(PPE-DE)

Die strukturell benachteiligten Regionenvor dem Hintergrund derKohäsionspolitik und institutionellePerspektiven

RETT (F) 20.01.03

RACK(PPE-DE)

Tunnel im transeuropäischen Straßennetz RETT (F) 21.01.03 C5-0635/02

AUSSCHÜSSE34

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

PSE-Fraktion Vorschriften für Doppelhüllen beiÖltankern

RETT (F) 21.01.03 C5-0629/02

PSE-Fraktion Mindestanforderungen für dieAusbildung von Seeleuten

RETT (F) 21.01.03 C5-0006/03

AMTLICHE DOKUMENTE 35

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

AMTLICHE DOKUMENTE

AMTLICHE DOKUMENTE36

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

DOKUMENTE DER KOMMISSION

Berichte und Mitteilungen

Gegenstand Überweisung Dok.

Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen: Förderung desSprachenlernens und der sprachlichen Vielfalt - Konsultation

CULT SEC (02) 1234endg.

Mitteilung der Kommission an den Rat: Bericht über Verhandlungenmit Drittländern über die Besteuerung von Zinserträgen

JURIECON

SEC (02) 1287endg.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und denRat: Aktionsplan zur Bewältigung der sozialen, wirtschaftlichen undregionalen Folgen der Umstrukturierung der EU-Fischerei

BUDGRETTPECH

COM (02) 600endg.

Mitteilung der Kommission an den Rat und das EuropäischeParlament: Nukleare Sicherheit im Rahmen der Europäischen Union

ENVIITRE

COM (02) 605endg.

Bericht der Kommission über den Stand der Durchführung derRichtlinien zur Luftreinhaltung 80/779/EWG, 82/884/EWG und85/203/EWG im Zeitraum 1997-1999

ENVI COM (02) 609endg.

Mitteilung der Kommission an den Rat und das EuropäischeParlament: Verbesserung des Unternehmensumfelds

EMPLITRE

ECON

COM (02) 610endg.

Fünfte Mitteilung der Kommission an den Rat und das EuropäischeParlament über die Durchführung der Artikel 4 und 5 der Richtlinie89/552/EWG "Fernsehen ohne Grenzen" in der geänderten Fassungder Richtlinie 97/36/EG im Zeitraum 1999-2000

CULT COM (02) 612endg.

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament undden Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Durchführung desBeschlusses 1999/784/EG des Rates vom 22. November 1999 überdie Beteiligung der Gemeinschaft an der EuropäischenAudiovisuellen Informationsstelle

ITRECULT

COM (02) 619endg.

Mitteilung der Kommission an den Rat: Entwurf des GemeinsamenBeschäftigungsberichts 2002

CULTECONFEMMEMPL

COM (02) 621endg.

Sechster Bericht der Kommission an den Rat zur Lage desWeltmarktes im Schiffbausektor

ITRE COM (02) 622endg.

AMTLICHE DOKUMENTE 37

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Gegenstand Überweisung Dok.

Mitteilung der Kommission an den Rat und das EuropäischeParlament: Fahrpläne für Bulgarien und Rumänien

TOUTAFET

COM (02) 624endg.

Mitteilung der Kommissionan an den Rat und das EuropäischeParlament über die Tierschutzvorschriften für landwirtschaftlicheNutztiere in Drittländern und ihre Auswirkungen für die EU

ENVIITREAGRI

COM (02) 626endg.

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Ratüber die Anwendung der Postrichtlinie (Richtlinie 97/67/EG)

ECONJURIRETT

COM (02) 632endg.

Anzeiger für staatliche Beihilfen Herbstausgabe 2002 -Sonderausgabe zu den Beitrittsländern

AFETITRE

ECON

COM (02) 638endg.

Bericht der Kommission an die Haushaltsbehörde über dieAuswirkungen der Entwicklung der Euro/Dollar-Parität auf dieAusgaben des EAGFL-Garantie im Haushaltsjahr 2002

AGRICONT

COM (02) 648endg.

Mitteilung der Kommission an den Rat und das EuropäischeParlament: eEurope 2005: Indikatoren für den Leistungsvergleich

ITRE COM (02) 655endg.

Mitteilung der Kommission an den Rat und das EuropäischeParlament: Aktionsplan der Gemeinschaft zur Einschränkung derRückwürfe beim Fischfang

ENVIPECH

COM (02) 656endg.

Fortschrittsbericht zur Mitteilung der Kommission über dieAuswirkungen der Erweiterung für die an Beitrittsländerangrenzenden Regionen: Gemeinschaftsaktion für Grenzregionen

AFETEMPLRETT

COM (02) 660endg.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und denRat zur Statistik über die Eurozone: Wege zu methodologischverbesserten Statistiken und Indikatoren für die Eurozone

ECON COM (02) 661endg.

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Ratüber die Anwendung der Richtlinie 97/5/EG des EuropäischenParlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 übergrenzüberschreitende Überweisungen

ENVIJURI

ECON

COM (02) 663endg.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN 39

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

ALLGEMEINE INFORMATIONEN40

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

GEMEINSAME AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK

141/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzum Territorialstreit zwischen Belize und Guatemala

Brüssel, 3. Oktober 2002

Die Europäische Union würdigt die Leistung der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) und ihrerModeratoren (Sir Shridath Ramphal für Belize und Herr Paul Reichler für Guatemala), die den Regierungenvon Belize und Guatemala dabei geholfen haben, sich einer gegenseitig annehmbaren und zufriedenstellenden Übereinkunft zur Lösung ihres Territorialstreits zu nähern. Zu würdigen ist hier auch daskonstruktive Vorgehen der Regierung von Honduras hinsichtlich der Seegebietsfragen.

Die Europäische Union hofft, dass die Vorarbeit der Moderatoren zu einer raschen Beilegung desTerritorialstreits zwischen Belize und Guatemala führen kann, wodurch der Weg für eine engereZusammenarbeit zwischen den beiden Staaten zu einer Zeit geebnet würde, zu der Zentralamerika eineengere soziale und wirtschaftliche Integration anstrebt.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länderschließen sich dieser Erklärung an.

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142/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzu Belarus

Brüssel, den 4. Oktober 2002

Die EU ist beunruhigt über die sich verschlechternde Lage in Bezug auf die Medienfreiheit und die Freiheitder Meinungsäußerung in Belarus. Die Zensur und die Einschüchterung von unabhängigen Medien seitensdes belarussischen Staates geben Anlass zu großer Besorgnis. Die EU bedauert zutiefst, dass Journalisten,Gewerkschaften und andere Kritiker des Präsidenten Lukaschenko Repressalien ausgesetzt sind.

Die EU unterstützt uneingeschränkt die Erklärung des OSZE-Beauftragten für die Freiheit der Medien imAnschluss an die jüngst erfolgte Verurteilung des Chefredakteurs Iwaschkewitsch wegen Diffamierung desPräsidenten Lukaschenko und verweist auf die Erklärung der EU im Ständigen Rat der OSZE. Die Prozessegegen Iwaschkewitsch, Markewitsch und Mosheiko sowie das Verfahren gegen Frau Chalip sind Besorgniserregende Beispiele für die Einschüchterung von Medienvertretern durch die belarussischen Behörden. DieEU appelliert an die belarussischen Behörden, diese Urteile aufzuheben.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN 41

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Die EU äußert darüber hinaus ihre tiefe Besorgnis über die Ermittlungen gegen den Oppositions-führer Lebedko wegen angeblicher Verleumdung des Präsidenten und appelliert an die Behörden, ihreVersuche, die Opposition zu unterdrücken, abzustellen.

Die EU ruft Belarus dazu auf, seinen internationalen Verpflichtungen im Bereich der Medienfreiheit und derFreiheit der Meinungsäußerung nachzukommen, und appelliert an die Behörden, die Bestimmungen desStrafgesetzbuches zu revidieren, die die Medienfreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerungbeeinträchtigen.

Die EU betont, dass sich die Lage in Bezug auf die Menschenrechte und die Demokratie verbessern muss,bevor die Beziehungen zwischen der EU und Belarus weiter vorangebracht werden können.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island,Liechtenstein und Norwegen schließen sich dieser Erklärung an.

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143/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zum 7-Punkte-Plan desSonderbeauftragten des Generalsekretärs der VN, Steiner, für Mitrovica

Brüssel, 4. Oktober 2002

Die Europäische Union bringt ihre volle Unterstützung für den 7-Punkte-Plan des Sonderbeauftragten desGeneralsekretärs der VN, Steiner, für Mitrovica zum Ausdruck.

Vertrauen statt Angst und die vom Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der VN vorgeschlagenenkonkreten vertrauensbildenden Maßnahmen werden den Weg zur Beendigung des Konflikts an den beidenUfern des Flusses Ibar ebnen. Die Verwirklichung dieses Plans erfordert guten Willen und Aufrichtigkeit aufSeiten aller Beteiligten. Sie beginnt mit der Teilnahme an den Wahlen und setzt sich fort in der Übernahmevon Verantwortung in einer gemeinsamen Verwaltung auf allen Ebenen. Die Menschen in Nord-Mitrovicahaben nichts zu verlieren, sie können nur gewinnen.

Die EU wird ihrerseits weiterhin alle Bewohner und Volksgruppen des Kosovo bei ihrer Annäherung aneuropäische Standards und ihren Bemühungen, Mitrovica zu einer normalen europäischen Stadt zu machen,unterstützen.

Die Teilnahme aller Wähler - auch der Minderheiten - an den Kommunalwahlen ist dabei von größterBedeutung.

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN42

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

144/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzur humanitären Lage in Sudan

Brüssel, den 4. Oktober 2002

Gemeinsame Erklärung der Ad-hoc-Gebergruppe zu Sudan

Die Vereinigten Staaten, die Europäische Union, Norwegen, Kanada, die Schweiz und Japan äußern ihreernste Besorgnis über die humanitäre Lage in Sudan, insbesondere über das von der Regierung Sudans am27. September verfügte Verbot humanitärer Maßnahmen. Wir weisen darauf hin, dass dieses Verbot bereitsjetzt nachteilige Folgen für die vom Krieg betroffene Bevölkerung in Sudan hat. Schätzungen der VNzufolge wird damit für mindestens 500.000 Bürger Sudans die dringend benötigte Hilfe ausbleiben. Zudemführt die Situation dazu, dass rund 400 in der humanitären Hilfe tätige Personen in den Konfliktgebieten inSüdsudan festsitzen und isoliert sind. Das Flugverbot macht es den VN derzeit unmöglich, diese Personenselbst bei medizinischen Notfällen zu evakuieren.

Wir fordern alle Beteiligten erneut nachdrücklich auf, den humanitären Helfern unverzüglichuneingeschränkten, sicheren und ungehinderten Zugang zu den schutz- und hilfsbedürftigen Gruppen derZivilbevölkerung zu gestatten, wie dies in dem Protokoll von 1999 über die Begünstigten der Operation"Lifeline Sudan" verankert ist. Wir bringen unsere Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass die RegierungSudans erneut untersagt hat, dass Gebiete, die dringend humanitäre Hilfe benötigen, im Rahmen derOperation "Lifeline Sudan" aus der Luft versorgt werden.

Wir fordern die Regierung Sudans und die sudanesische Volksbefreiungsbewegung SPLM auf, an denVerhandlungstisch zurückzukehren. Die Friedensgespräche von Machakos geben Anlass zur Hoffnung undbieten eine echte Chance für das Zustandekommen eines gerechten und dauerhaften Friedens für dieBevölkerung Sudans.

Die mit der Europäischen Union assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas, die assoziierten Länder Zypernund Malta sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder schließen sich dieserErklärung an.

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN 43

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

145/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzu den Parlamentswahlen in der Slowakei

Brüssel, den 8. Oktober 2002

Die Europäische Union sieht der Bildung einer neuen slowakischen Regierung erwartungsvoll entgegen,welche die Slowakische Republik auf dem Wege zur EU-Mitgliedschaft weiterhin erheblich voranbringenwird. Die EU bekräftigt ihre Entschlossenheit, die Beitrittsverhandlungen mit den Bewerberländern, die dazuin der Lage sind, bis Ende 2002 abzuschließen. Die EU würde die Slowakische Republik als neuenMitgliedstaat begrüßen.

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146/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzur Lage in Venezuela

Brüssel, 9. Oktober 2002

Die Europäische Union verfolgt die durch schroffe Gegensätze gekennzeichnete politische Lage inVenezuela weiterhin mit Aufmerksamkeit und Besorgnis.

Die Europäische Union bekräftigt ihre uneingeschränkte Unterstützung für die Bemühungen, die von der ausder OAS, dem UNDP und dem Carter Centre zusammengesetzten dreigliedrigen Arbeitsgruppe zurErleichterung eines nationalen Dialogs zwischen der Regierung Venezuelas und der "CoordinadoraDemocratica" sowie anderen betreffenden Gruppen der Gesellschaft unternommen wurden.

Die Europäische Union begrüßt ferner die wichtige Rolle des Generalsekretärs der OAS bei dem Bestreben,die politische Krise in Venezuela friedlich, verfassungsgemäß und demokratisch zu lösen. Alle politischenund sozialen Akteure des Landes werden aufgerufen, eine angemessene Toleranz an den Tag zu legen, damitunter der Bevölkerung Venezuelas ein dauerhaftes Klima der Aussöhnung entsteht.

Die Europäische Union hebt hervor, dass die großen Probleme im Rahmen eines Dialogs gelöst werdenmüssen, und ruft die Regierung, die politischen Parteien und die Zivilgesellschaft dazu auf, sich dafüreinzusetzen, dass im Wege von Verhandlungen und eines umfassenden nationalen Konsenses Lösungengefunden werden, bei denen die Verfassung Venezuelas, die universellen Menschenrechte und die in derInteramerikanischen Demokratischen Charta aufgeführten demokratischen Werte in jeder Hinsicht gewahrtwerden.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN44

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraums angehörenden EFTA-Länder,schließen sich dieser Erklärung an.

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147/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzu den Ergebnissen des Regionalgipfels über Burundi am 7. Oktober 2002 in Daressalam

Brüssel, den 10. Oktober 2002

Die Europäische Union begrüßt die Ergebnisse des Regionalgipfels über Burundi am 7. Oktober 2002 inDaressalam, die ihrer Ansicht in die richtige Richtung hin zu einem allumfassenden Waffenstillstand und zurUmsetzung des Abkommens von Arusha führen.

Die Europäische Union begrüßt die Unterzeichnung eines Waffenstillstandsabkommens zwischen derCNDD-FDD (Jean-Bosco Ndayikengurukiye) bzw. der Palipehutu-FNL (Alain Mugarabona) und derRegierung von Burundi.

Die Europäische Union unterstützt den auf dem Regionalgipfel aufgestellten Zeitplan für den Abschlusseines Waffenstillstandsabkommens zwischen der CNDD-FDD (Pierre Nkurunziza) bzw. der Palipehutu-FNL(Agathon Rwasa) und der Regierung von Burundi. Die EU appelliert an alle Beteiligten, diese Chance füreinen Frieden zu nutzen, und ruft alle genannten Parteien nachdrücklich dazu auf, sich auf höchster Ebenedazu zu verpflichten, innerhalb von 30 Tagen Waffenstillstandsabkommen abzuschließen.

Die Europäische Union unterstützt den Appell des Regionalgipfels an alle Unterzeichner des Abkommensvon Arusha, die Einbeziehung der Unterzeichner der Waffenstillstandsabkommen in dieÜbergangseinrichtungen, einschließlich der Armee und der übrigen Sicherheitskräfte, zu erleichtern.

Die Europäische Union fordert alle Beteiligten in Burundi auf, sofort alle Militäraktionen zu beenden, dieMenschenrechte zu achten und die Zivilbevölkerung zu schützen.

Die EU bittet dringend alle Länder in der Region, von jeglicher Unterstützung für Militäraktionen der amBurundi-Konflikt beteiligten bewaffneten Gruppen Abstand zu nehmen.

Die EU ruft die Demokratische Republik Kongo und Burundi dazu auf, im Interesse der Normalisierungihrer Beziehungen auf der Grundlage ihres im Januar 2002 unterzeichneten Abkommens zu einerVereinbarung zu gelangen.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN 45

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Abschließend bekräftigt die EU, dass sie die regionalen Bemühungen, auch der Vermittler, um ein Ende derGewalt in Burundi auch weiterhin unterstützen wird, damit wieder Frieden, Stabilität und Fortschritt zumNutzen der gesamten burundischen Bevölkerung einkehren.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länderschließen sich dieser Erklärung an.

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149/02Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union

betreffend die zweite Runde der Präsidentschaftswahl in SerbienBrüssel, 10. Oktober 2002

Der Rat der Europäischen Union hat am 30. September begrüßt, dass die erste Runde derPräsidentschaftswahl auf geordnete Weise vonstatten ging, und hat gleichzeitig alle Parteien aufgerufen,ihren Beitrag zu einem zufrieden stellenden Verlauf der weiteren Wahlprozesse in Serbien und Montenegrozu leisten.

Im Hinblick auf die zweite Runde der Präsidentschaftswahl in Serbien am Sonntag, den 13. Oktober, hebt dieEuropäische Union hervor, dass die Stimmabgabe in einer demokratischen Gesellschaft als Ausdruck desWillens des Volkes von wesentlicher Bedeutung ist. Sie ruft daher alle Wahlberechtigten auf, ihrdemokratisches Recht in Anspruch zu nehmen.

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150/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzu den Parlamentswahlen in Jammu und Kaschmir

Brüssel, 11. Oktober 2002

Die Europäische Union begrüßt den erfolgreichen Abschluss der Parlamentswahlen in Jammu und Kaschmir.Sie appelliert an alle Parteien, die Wahlergebnisse zu respektieren.

Die Europäische Union nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass viele Kandidaten und Wähler trotz derAnschläge und Einschüchterungsversuche der Terroristen, von ihrem demokratischen Recht, an der Wahlihrer regionalen Vertreter teilzunehmen, Gebrauch gemacht haben. Die EU verurteilt aufs Schärfste diezahlreichen Gewalttaten, bei denen viele Menschen auf tragische Weise ums Leben gekommen sind.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN46

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Zwar hat eine Wahlbeobachtung seitens der EU nicht stattgefunden, doch konnte eine Reihe von in NeuDelhi ansässigen diplomatischen Vertretern aus der EU die Wahl mit Unterstützung der indischen Regierungverfolgen. Die EU begrüßt, dass sich die indische Wahlkommission den persönlichen Eindrücken dieserDiplomaten zufolge unermüdlich dafür eingesetzt hat, dass freie und faire Wahlen stattfinden können. Siefordert die indische Regierung auf, ihre Zusage zu erfüllen und Berichten über Unregelmäßigkeitenkonsequent nachzugehen.

Die EU hofft, dass die Wahlen den Auftakt zu einem zukunftsorientierten und umfassenden Dialog mit allenBeteiligten in Kaschmir bilden. Für die weitere Zukunft erwartet sie Verbesserungen, was die Staatsführungund Menschenrechtslage in Kaschmir betrifft.

Die Europäische Union appelliert an Indien und Pakistan, den diplomatischen Dialog über alle Streitfragen,einschließlich Kaschmir, so rasch wie möglich wieder aufzunehmen. Eine dauerhafte Beilegung desKaschmir-Konflikts kann nur über einen Dialog erreicht werden, der alle Beteiligten, auch die BevölkerungKaschmirs, einschließt.

Die Europäische Union ist bereit, mit Indien und Pakistan sowie anderen Mitgliedern der internationalenGemeinschaft zusammenzuarbeiten, um die anhaltende Krise zwischen Indien und Pakistan zu entschärfenund die Bemühungen um Beilegung der Streitigkeiten im Wege eines bilateralen Dialogs zu unterstützen.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern und Malta sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder schließen sichdieser Erklärung an.

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151/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzur Lage in Nepal

Brüssel, 11. Oktober 2002

Die Europäische Union bekräftigt, dass sie die demokratische Staatsführung sowie die Grundsätze einerMehrparteiendemokratie und konstitutionellen Monarchie, wie sie in der Verfassung Nepals verankert sind,unterstützt.

Die Europäische Union nimmt die Bildung einer Interimsregierung in Nepal zur Kenntnis. Wir hoffen, dassdiese Regierung auf der Grundlage eines breiten politischen Konsenses arbeiten wird. Die EU appelliert andie neue Regierung, bald Verhandlungen mit den Maoisten aufzunehmen, um sie in den politischen Prozesszu integrieren. In diesem Zusammenhang sieht die EU verbesserten Voraussetzungen für friedliche unddemokratische Wahlen erwartungsvoll entgegen und ruft die Regierung auf, rasch neue Termine fürKommunalwahlen und allgemeine Wahlen anzukündigen.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN 47

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Die Europäische Union verurteilt die gewalttätigen bewaffneten Aktionen der aufständischen Maoisten, dieunter der Zivilbevölkerung Nepals großes Leid verursacht und schließlich dazu geführt haben, dass dieallgemeinen Wahlen abgesagt wurden. Die EU richtet daher den dringenden Appell an die Rebellen, ihregewalttätigen Aktionen unverzüglich einzustellen und in einen politischen Dialog mit der Regierung Nepalszu treten.

Zugleich bekräftigt die Europäische Union, dass dringend die Ursachen des herrschenden Konflikts,einschließlich solcher Fragen wie Armut, Ausgrenzung, Korruption und Menschenrechte, angegangenwerden müssen.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länderschließen sich dieser Erklärung an.

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152/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zu den jüngsten Verhaftungenaus politischen Gründen in Birma/Myanmar

Brüssel, 11. Oktober 2002

Die EU nimmt mit großer Besorgnis die Berichte über die jüngsten politischen Inhaftierungen undFestnahmen in Birma/Myanmar zur Kenntnis; hierzu gehören ein Bericht über die Inhaftierung mehrererStudenten im August und als letzte Meldung die Inhaftierung von 30 Personen in der letztenSeptemberwoche.

Die Europäische Union hat zusammen mit den Mitgliedern der Generalversammlung der Vereinten Nationenund der VN-Menschenrechtskommission wiederholt die Freilassung aller politischen Gefangenen inBirma/Myanmar gefordert.

Die Europäische Union hat es begrüßt, dass in den vergangenen 18 Monaten mehr als 300 politischeGefangene freigelassen worden sind. Dieser bescheidene Fortschritt wird jedoch von der durch nichts zurechtfertigenden Wiederaufnahme der Praxis politischen Inhaftierungen und Festnahmen untergraben.

Die Europäische Union fordert die Behörden Birmas/Myanmars auf, sofort die Praxis der Festnahme undInhaftierung von Menschen aus politischen Gründen einzustellen. Die Europäische Union fordert dieBehörden in Birma/Myanmar zudem auf, die bevorstehenden Besuche des Sonderberichterstatters derVereinten Nationen für Menschenrechte und des Sondergesandten des Generalsekretärs der VereintenNationen dazu zu nutzen, rasch Fortschritte im Hinblick auf die Förderung einer nationalen Aussöhnung, dieAchtung der Menschenrechte und die Rückkehr zur Demokratie zu erzielen.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die ebenfalls assoziiertenLänder Zypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder schließen sich dieser Erklärung an.

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN48

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

153/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzu den für den 16. Oktober angesetzten Wahlen in Jamaika

Brüssel, 14. Oktober 2002

Die Europäische Union beobachtet aufmerksam den Wahlprozess in Jamaika und die für den 16. Oktoberangesetzten Wahlen und begrüßt die Appelle der wichtigsten politischen Parteien, für einen freien undfriedlichen Ablauf dieser Wahlen zu sorgen. Ebenso begrüßt es die Europäische Union, dass die politischenParteien einen "Verhaltenskodex" für die Durchführung des Wahlverfahrens verabschiedet haben und dassein Ombudsmann benannt wurde, der für einen offenen Zugang zum Verfahren und für dessen korrektenAblauf sorgen soll. Diese Maßnahmen sind ein positives Anzeichen dafür, dass die Beteiligten engagiert füreine Beendigung der politischen Gewalt eintreten.

Gleichwohl nimmt die Europäische Union mit Besorgnis die in den letzten Wochen verübten brutalen Mordezur Kenntnis.

Die Europäische Union hofft, dass die bevorstehenden Wahlen zur Errichtung einer gewaltfreienGesellschaft in Jamaika beitragen werden.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länderschließen sich dieser Erklärung an.

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154/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzur Wiederaufnahme der sudanesischen Friedensverhandlungen

Brüssel, 14. Oktober 2002

Die Europäische Union begrüßt es, dass die Regierung Sudans und die SPLM/A die Friedensverhandlungenheute, am 14. Oktober 2002, wieder aufgenommen haben. Vor allem begrüßt die Europäische Union dieAnkündigung, dass beide Parteien mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung eine Einstellung derFeindseligkeiten in allen Gebieten beschlossen haben.

Die Europäische Union ruft alle beteiligten Parteien dazu auf, die notwendigen Maßnahmen zur Förderungder Friedensverhandlungen zu treffen und aktiv auf die Herbeiführung eines gerechten und dauerhaftenFriedens hinzuarbeiten.

Die Europäische Union bekundet, dass sie den IGAD-Friedensprozess, Kenias Vermittlerrolle in diesemRahmen und diejenigen externen Partner, die bei dem Prozess eine entscheidende Rolle spielen, weiterhinuneingeschränkt unterstützt.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN 49

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Die Europäische Union bekräftigt ihre Bereitschaft, ein Friedensabkommen nachdrücklich zu unterstützenund Sudan auf dem Weg der Friedenskonsolidierung zu begleiten.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länderschließen sich dieser Erklärung an.

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155/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzu den allgemeinen Wahlen in Pakistan

Brüssel, den 15. Oktober 2002

Die Europäische Union begrüßt, dass in Pakistan auf nationaler und auf Provinzebene Wahlen unter Beteili-gung vieler Parteien abgehalten worden sind. Diese Wahlen sind ein Schritt in Richtung auf den allmähli-chen Übergang Pakistans zur echten Demokratie. Die Europäische Union hofft, dass alle Parteien und politi-schen Kräfte zusammenarbeiten werden, um in Pakistan eine verantwortungsvolle Staatsführung undfunktionierende demokratische Institutionen zu schaffen und den Übergang der Macht von der Militär- aufeine Zivilverwaltung zu verwirklichen.

Die Europäische Union wird diesen Prozess weiterhin aufmerksam verfolgen und Pakistan bei seinem Über-gang zur Demokratie zur Seite stehen.

Eine EU-Beobachtermission hat die Wahlen verfolgt und am 12. Oktober 2002 eine Erklärung über ihreersten Feststellungen abgegeben. Die Europäische Union beglückwünscht die pakistanischen Behörden dazu,dass sie mit der EU-Beobachtermission zusammengearbeitet und für einen weitgehend sicheren und gewalt-freien Wahltag Sorge getragen haben. Die Europäische Union ist jedoch besorgt angesichts von Berichtenüber Manipulationen und fordert die Wahlkommission auf, Klagen über den Wahlprozess nachzugehen.

Nachdem sowohl die Wahlen in Jammu und Kaschmir als auch die Wahlen in Pakistan abgeschlossen sind,fordert die Europäische Union außerdem Indien und Pakistan auf, Schritte zu einem Abbau der Spannungenzwischen ihnen zu unternehmen und so bald wie möglich wieder einen diplomatischen Dialog über alletrennenden Fragen, einschließlich Kaschmirs, aufzunehmen.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern und Malta sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder schließen sichdieser Erklärung an.

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN50

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

156/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzu den Entwicklungen in Südasien

Brüssel, 18. Oktober 2002

Die Europäische Union begrüßt die Ankündigung der Regierung Indiens, in größerem Umfang Truppen vonder indisch-pakistanischen Grenze abzuziehen. Diese Entscheidung unterstreicht die Bereitschaft derRegierung Indiens zur Konfliktentschärfung und zur Übernahme einer stabilisierenden Rolle im SüdenAsiens.

Ferner begrüßt die Europäische Union die Antwort Pakistans und seine Ankündigung, Truppen von derGrenze zu Indien abzuziehen.

Die Europäische Union gibt der Hoffnung Ausdruck, dass diesen wichtigen ersten Schritten weitereInitiativen zum Abbau der Spannungen und zur Schaffung eines Klimas des Vertrauens zwischen beidenSeiten folgen werden. Die Europäische Union erinnert in diesem Zusammenhang daran, wie wichtig es ist,jeder Form von Terrorismus in der Region Einhalt zu gebieten.

Die Europäische Union fordert Indien und Pakistan auf, so bald wie möglich wieder einen diplomatischenDialog über alle trennenden Fragen, einschließlich Kaschmirs, aufzunehmen. Die Europäische Union istbereit, mit beiden Seiten und mit weiteren Partnern der internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten,um eine weitere Entschärfung der Krise zwischen Indien und Pakistan zu bewirken und einen dauerhaftenFrieden für die Region zu erreichen.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern und Malta sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder schließen sichdieser Erklärung an.

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157/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzu den anhaltenden Kämpfen im Osten und Nordosten

der Demokratischen Republik KongoBrüssel, 22. Oktober 2002

Die Europäische Union ist über die jüngsten Gewaltausbrüche im Osten und Nordosten der DemokratischenRepublik Kongo und über die politischen Implikationen der wieder aufflammenden Kämpfe sowie über diehumanitären Folgen für die kongolesische Bevölkerung sehr besorgt.

Die EU befürchtet, dass die neuerlichen Spannungen die eindrucksvollen Fortschritte, die auf der Grundlageder Abkommen von Pretoria und Luanda in letzter Zeit erzielt wurden, wieder zunichte machen könnten.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN 51

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Die EU ruft alle in der Demokratischen Republik Kongo operierenden bewaffneten Gruppen und Milizenauf, sich jetzt, da der Rückzug der ausländischen Truppen aus dem Gebiet der Demokratischen RepublikKongo zum Abschluss kommt, militärischer Aktivitäten zu enthalten und auf eine politische Lösung desKonflikts im Rahmen des innerkongolesischen Dialogs hinzuarbeiten. Die EU appelliert an dieVertragsparteien der Abkommen von Pretoria und Luanda, konstruktiv zusammenzuarbeiten, um in denGebieten, in denen die Kämpfe ausgebrochen sind, Vertrauen aufzubauen und die Stabilitätwiederherzustellen.

Die EU begrüßt die Erklärung der Regierung der Demokratischen Republik Kongo, in der diese diebewaffneten Gruppen aufruft, die Kampfhandlungen im Osten der Demokratischen Republik Kongoeinzustellen, und appelliert gleichzeitig an alle Regierungen, Militärkräfte und sonstigen Organisationen undPersonen, jegliche Unterstützung für an den Kämpfen im Osten der Demokratischen Republik Kongo und inBurundi beteiligte Gruppen einzustellen und ihren Einfluss auf diese Gruppen geltend zu machen, um siedazu zu bringen, jegliche Militäraktion unverzüglich einzustellen.

Die EU ist ernstlich besorgt über die zunehmenden Menschenrechtsverletzungen in der Region Ituri undfordert die Konfliktparteien auf, die Menschenrechte der Bevölkerung zu achten.

Die EU fordert den VN-Sicherheitsrat dringend auf, über Schritte zur Lösung der Spannungen im Osten undNordosten der Demokratischen Republik Kongo nachzudenken und insbesondere das Mandat der MONUCdahin gehend zu revidieren, dass die Präsenz der Überwachungsmission im Osten der DemokratischenRepublik Kongo erhöht wird. Die EU appelliert an die Regierung der Demokratischen Republik Kongo, inBezug auf den DDRRR-Prozess uneingeschränkt mit der MONUC und allen anderen betroffenen Parteienzusammenzuarbeiten. Insbesondere muss die Zusammenarbeit im Rahmen des DDRRR-Prozesses in Kaminadringend verbessert werden (Zugang der MONUC zu ehemaligen Kämpfern, Ausschaltung der FDLR-Mitglieder, die den Prozess behindern).

Die EU appelliert an alle am innerkongolesischen Dialog Beteiligten, die Bemühungen um eine umfassendeEinigung im Hinblick auf die Bildung einer Übergangsregierung zu verstärken.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länderschließen sich dieser Erklärung an.

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158/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zumAtomwaffenprogramm Nordkoreas

Brüssel, 18. Oktober 2002

Die EU bringt ihre tiefe Besorgnis zum Ausdruck über Berichte im Anschluss an den Besuch desSondergesandten der USA in der Demokratischen Volksrepublik Korea, demzufolge dieses Land zugegebenhat, ein geheimes Atomwaffenprogramm durchzuführen. Die Europäische Union ersucht Nordkoreaeindringlich, diese Angelegenheit unverzüglich klarzustellen.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN52

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Ein derartiges Programm stellt eine ernste Verletzung der Verpflichtungen dar, die Nordkorea im Rahmendes Nichtverbreitungsvertrags, des Übereinkommens der Internationalen Atomenergie-Organisationbetreffend die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen sowie der von Nord- und Südkorea abgegebenengemeinsamen Erklärung über die Schaffung einer kernwaffenfreien Koreanischen Halbinsel und dervereinbarten Rahmenregelung eingegangen ist.

Die EU fordert Nordkorea auf, unverzüglich Schritte einzuleiten, um den im internationalen Rahmeneingegangenen Nichtverbreitungsverpflichtungen nachzukommen und sein Atomwaffenprogramm in einerüberprüfbaren Weise rückgängig zu machen, wie dies in dem Nordkorea betreffenden IAEO-Übereinkommen über Sicherungsmaßnahmen vorgesehen ist.

Die Europäische Union hofft, dass die jüngsten Fortschritte beim Friedensprozess auf der KoreanischenHalbinsel nicht gefährdet sind.

Die Europäische Union ist bereit, mit allen Parteien im Hinblick auf eine friedliche Lösung dieserAngelegenheit zusammenzuarbeiten.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länderschließen sich dieser Erklärung an.

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159/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zu einer Erklärung der mit derEuropäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, der assoziierten Länder Zypernund Malta sowie der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Liechtenstein

und Norwegen betreffend die Verlängerung der Geltungsdauer des Gemeinsamen Standpunkts zuBirma/Myanmar

Brüssel, 30. Oktober 2002

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern und Malta sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Liechtensteinund Norwegen erklären, dass sie die Ziele des Gemeinsamen Standpunkts 2002/.../GASP betreffend dieVerlängerung der Geltungsdauer des Gemeinsamen Standpunkts zu Birma/Myanmar, den der Rat derEuropäischen Union am 21. Oktober 2002 auf der Grundlage von Artikel 15 des Vertrags über dieEuropäische Union angenommen hat, befürworten. Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre einzelstaatlichePolitik mit diesem Gemeinsamen Standpunkt in Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN 53

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

160/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzur Einstellung der Feindseligkeiten in Somalia

Brüssel, 5. November 2002

Die Europäische Union begrüßt die Erklärung zur Einstellung der Feindseligkeiten und zu der Struktur undden Grundsätzen des Friedens- und Aussöhnungsprozesses für Somalia, die die beteiligten somalischenParteien auf ihrem Treffen in Eldoret anlässlich der ersten Konferenz des Friedens- und Aussöh-nungsprozesses unter der Schirmherrschaft der IGAD angenommen haben. Mit dieser Abmachung wurde einentscheidender Schritt vollzogen, der eine breite Konsensgrundlage für den Prozess gewährleistet.

Die Europäische Union beglückwünscht alle Beteiligten zu dieser Bekundung ihres Strebens nach Frieden,Stabilität und Normalität, das auch dem sehnlichsten Wunsch des somalischen Volkes entspricht, und fordertsie auf, ihre Bemühungen auf diesem Wege fortzusetzen. Die EU nimmt mit Erleichterung die Ankündigungzur Kenntnis, dass die zweite Phase des Prozesses am 1. November beginnt, in der Beratungen der Parteienüber Kernfragen des Prozesses stattfinden sollen. Dabei wird es sich um eine äußerst wichtige Phasehandeln, in der das echte Engagement aller beteiligten Parteien für die Suche nach Lösungen vonentscheidender Bedeutung sein wird.

Die Europäische Union bekräftigt, dass sie den Friedensprozess unter der Schirmherrschaft der IGAD unddie Bemühungen des von Kenia koordinierten Technischen Ausschusses, der bei der Erzielung diesesbedeutsamen Ergebnisses eine ausschlaggebende Rolle gespielt hat, in vollem Umfang unterstützt.

Die Europäische Union bekräftigt ihre Bereitschaft, das Vorgehen im Rahmen der Konferenz von Eldoretpolitisch, finanziell und technisch zu unterstützen und weiter zur Entwicklung des Landes beizutragen,sobald spürbare Fortschritte auf dem Weg der Aussöhnung, des Friedens und der Sicherheit erzielt werden.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länderschließen sich dieser Erklärung an.

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161/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zum versuchten Staatsstreich in derZentralafrikanischen Republik

Brüssel, 5. November 2002

Die Europäische Union verurteilt mit Entschiedenheit den versuchten Staatsstreich in derZentralafrikanischen Republik und beklagt die damit verbundenen Verluste an Menschenleben. DieEuropäische Union bekräftigt erneut, dass sie den Grundsätzen der Afrikanischen Union verpflichtet ist undjede Gewaltanwendung zur Erreichung politischer Veränderungen verurteilt.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN54

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Die Europäische Union appelliert an die aufständischen Soldaten, ihre Waffen niederzulegen. DieEuropäischen Union fordert die Länder in der Region auf, die Souveränität und die territoriale Integrität derZentralafrikanischen Republik zu wahren. Sie ruft insbesondere die Nachbarstaaten dazu auf, die Tätigkeitenvon Staatsangehörigen der Zentralafrikanischen Republik aufmerksam zu verfolgen, um sie daran zuhindern, Destabilisierungsoperationen vom Staatsgebiet dieser Länder aus durchzuführen.

Die Europäische Union ruft alle Bürger Zentralafrikas auf, den Weg zur Aussöhnung und zum Wiederaufbaudes Landes fortzusetzen, und appelliert an alle führenden Politiker, den politischen Dialog unverzüglichwieder aufzunehmen.

Die Europäische Union weist auf die auf dem Gipfeltreffen der Staatschefs vom 2. Oktober 2002 inLibreville getroffenen Vereinbarungen hin und drängt auf ihre unverzügliche Umsetzung.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länderschließen sich dieser Erklärung an.

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162/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union im Anschluss an diePräsidentschaftswahlen vom 27. Oktober 2002 in Brasilien

Brüssel, 29. Oktober 2002

Die Europäische Union beglückwünscht Herrn Luiz Inacio Lula da Silva zu seinem Wahlsieg und wünschtihm jeglichen Erfolg für die Ausübung seines künftigen Amtes als Präsident Brasiliens.

Die Europäische Union bekräftigt, dass sie daran festhält, ihre ausgezeichneten Beziehungen zu Brasilienfortzuführen und den politischen Dialog, die Handelsbeziehungen und die wirtschaftlichen Verbindungenweiter zu verbessern.

Die Europäische Union hat Vertrauen in die Kraft der brasilianischen Wirtschaft und ihr Potenzial fürweiteres Wachstum. Sie sieht einer engen Zusammenarbeit mit der neuen brasilianischen Regierung, undzwar auch im Hinblick auf eine Stärkung des Mercosur, erwartungsvoll entgegen und bekräftigt, dass ihrsehr an weiteren Fortschritten in den laufenden Verhandlungen EU-Mercosur gelegen ist.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länderschließen sich dieser Erklärung an.

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN 55

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

163/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzu den Parlamentswahlen in Togo

Brüssel, 5. November 2002

Die Europäische Union hat den Ablauf der Parlamentswahlen vom 27. Oktober 2002 in Togo mit Besorgnisverfolgt.

Obgleich die Wahlen ohne Zwischenfälle verliefen, wurden die im Rahmenabkommen von Loméfestgelegten Bedingungen im Vorfeld der Wahlen nicht eingehalten, und die Oppositionsparteien, die diesesAbkommen unterzeichnet hatten, nahmen nicht an den Wahlen teil.

Unter diesen Umständen ist die Europäische Union der Auffassung, dass die Wahlen nicht zur Förderung desDialogs im Land beitragen.

Die fragwürdigen Bedingungen, unter denen die Wahlen abgehalten wurden, werden nicht zu Fortschrittenim Hinblick auf eine Lösung der politischen Krise in Togo beitragen.

Die Europäische Union rät der Regierung von Togo und allen Oppositionsparteien, dafür Sorge zu tragen,dass bei den nächsten Wahlen alle politischen Strömungen zu Wort kommen und an den Wahlen mit dergrößtmöglichen Transparenz und Unabhängigkeit teilnehmen können.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länderschließen sich dieser Erklärung an.

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164/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union betreffend den ungehinderten Zugang fürhumanitäre Hilfe in SudanBrüssel, 6. November 2002

Erklärung der Gebergemeinschaft für Sudan

Die Vereinigten Staaten, die Europäische Union, Norwegen, Kanada, Japan und die Schweiz begrüßen es,dass die Regierung Sudans und die Sudanesische Volksbefreiungsbewegung SPLM am 15. Oktober eineVereinbarung über die Einstellung der Feindseligkeiten unterzeichnet haben, die beide Parteien verpflichtet,für humanitäre Hilfe ungehinderten Zugang zu allen Gebieten und allen hilfsbedürftigenBevölkerungsgruppen zu gewähren. Wir erwarten, dass beide Seiten ihrer Verpflichtung, bei derDurchführung humanitärer Hilfsprogramme behilflich zu sein, unverzüglich nachkommen. Wir sehen dieWiederaufnahme der Friedensgespräche in der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde IGAD als einhoffnungsvolles Zeichen an und möchten der Regierung Kenias, die hier eine entscheidende Rolle gespielthat, unsere Anerkennung aussprechen.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN56

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Die humanitäre Lage in Sudan ist nach wie vor äußerst besorgniserregend, insbesondere in den Gebieten, dieseit langem keine humanitäre Hilfe erreicht hat. Die Gebergemeinschaft ist bereit, die Vereinten Nationenund ihre Partner bei ihren Bemühungen zu unterstützen, überall in Sudan ungehinderten Zugang fürhumanitäre Hilfe - einschließlich der Durchführung von Bedarfs- und Sicherheitsanalysen - sicherzustellen.Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei der Ausdehnung der Hilfsprogramme auf das gesamtesudanesische Gebiet die Sicherheit aller im Bereich der humanitären Hilfe tätigen Personen gewährleistetwerden muss.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länderschließen sich dieser Erklärung an.

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165/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zu einer Einigungüber die Einstellung der Feindseligkeiten zwischen der Regierung

Indonesiens und der Bewegung für ein freies Aceh (GAM)Brüssel, 4. November 2002

Die Europäische Union unterstützt die derzeitigen Bemühungen der Regierung Indonesiens und derBewegung für ein freies Aceh (GAM) um eine friedliche Lösung für die durch Gewalttätigkeitgekennzeichnete Lage in Aceh.

Der Dialog ist hierfür die einzig tragfähige Lösung. Die Europäische Union bestärkt die beteiligten Parteiendarin, alles zu unternehmen, um bald zu einer Einigung zu gelangen, die zu einem allumfassenden Dialogund schließlich zu einer dauerhaften Beilegung des Konflikts in Aceh führen kann, welche sich positiv aufdie Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Entwicklung auswirkt.

Die Europäische Union wird die laufenden Verhandlungen zwischen der Regierung Indonesiens und derGAM weiterhin aufmerksam verfolgen.

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN 57

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

166/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union nach denParlamentswahlen in Bahrain

Brüssel, 5. November 2002

Die Europäische Union begrüßt die Entwicklung des Wahlprozesses im Königreich Bahrain, die zeigt, dassBahrain und die bahrainische Bevölkerung bedeutende Fortschritte auf dem Weg zum Aufbau einesdemokratischen Staates erzielt haben. Mit den Parlamentswahlen vom 24. und 31. Oktober 2002 erhielt diebahrainische Bevölkerung Gelegenheit, ihr demokratisches Wahlrecht auszuüben. Die Europäische Unionnimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Parlamentswahlen ruhig und geordnet verliefen, was auch vonder Opposition anerkannt wurde. Die Europäische Union begrüßt ferner, dass Frauen an den Wahlenteilnehmen konnten. Die Union ist davon überzeugt, dass die neue Regierung auf der soliden Grundlage derRechtsstaatlichkeit und der Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Lage sein wird, demStreben der gesamten Bevölkerung nach Frieden und Wohlstand in vollem Umfang zu entsprechen.

Die Europäische Union wird dem Königreich Bahrain und der bahrainischen Bevölkerung bei ihrenBemühungen um demokratische Reformen weiterhin zur Seite stehen.

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167/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union,der mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder,

der assoziierten Länder Zypern, Malta und Türkei undder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder

zur Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des TerrorismusBrüssel, 11. November 2002

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Ländererklären, dass sie die Ziele des Gemeinsamen Standpunkts 2002/847/GASP des Rates vom 28. Oktober 2002betreffend die Aktualisierung des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendungbesonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des GemeinsamenStandpunkts 2002/462/GASP befürworten. Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre einzelstaatliche Politikmit diesem Gemeinsamen Standpunkt im Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN58

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

168/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzu Côte d'Ivoire

Brüssel, 15. November 2002

Die Europäische Union fordert die Parteien mit Nachdruck auf, unverzüglich eine Vereinbarung im Rahmender Dialogvereinbarungen der ECOWAS, die nach der Unterzeichnung des Waffenstillstandsabkommens inLomé eingeführt wurden, zu unterzeichnen.

Die Europäische Union unterstützt einen raschen Einsatz der Sicherheits- und Überwachungstruppe derECOWAS.

Die Europäische Union verurteilt jegliche Gewalt gegenüber allen Personen, ungeachtet auf welcher Seite siestehen. Die EU fordert die Behörden des gesamten Landes auf, umfassende Ermittlungen zu der Ermordungvon Dr. Benoît Dacoury-Tabley und den verübten Gräueltaten durchzuführen und Maßnahmen zu ergreifen,um sicherzustellen, dass die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.

Die Europäische Union fordert die Regierung auf, die vom Forum für die nationale Aussöhnungvorgeschlagenen Reformen umzusetzen, zu deren Durchführung sie sich im Hinblick auf eine verstärkteDemokratisierung des Landes bereit erklärt hat.

Die Europäische Union weist die Nachbarländer auf die Notwendigkeit hin, weiterhin strenge Kontrollen anihren Grenzen durchzuführen.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länderschließen sich dieser Erklärung an.

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169/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zur Resolution 1441 des Sicherheitsratesder Vereinten Nationen (Irak)

Brüssel, 14. November 2002

Die Europäische Union begrüßt die Annahme der Resolution 1441 des VN-Sicherheitsrates vom8. November 2002 und die Tatsache, dass diese Resolution einstimmig angenommen wurde. Mit derVerabschiedung der neuen Resolution hat der Sicherheitsrat seine Rolle und seine Verantwortung für denErhalt des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit geltend gemacht.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN 59

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Die Resolution stellt einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Beseitigung der Massen-vernichtungswaffen Iraks dar. Die Europäische Union fordert Irak auf, der Resolution 1441 des VN-Sicherheitsrates unverzüglich zuzustimmen und alle Bestimmungen dieser Resolution bedingungslos zuerfüllen. Dies ist für Irak die letzte Gelegenheit, seinen Abrüstungsverpflichtungen nachzukommen. DieEuropäische Union fordert Irak auf, jede Art von Zusammenarbeit mit den Waffeninspekteuren zu leistenund den unverzüglichen, bedingungslosen und ungehinderten Zugang der Waffeninspekteure zu allenBereichen und Anlagen in Irak sicherzustellen.

Die Europäische Union erklärt, dass Dr. Hans Blix von der UNMOVIC und Dr. El Baradei von der IAEO beider Wahrnehmung ihrer Aufgaben das volle Vertrauen und die uneingeschränkte Unterstützung derEuropäischen Union genießen.

Die Europäische Union bekräftigt ferner ihre Unterstützung für den Sicherheitsrat bei seinem weiterenVorgehen in dieser Frage.

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171/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zur Entführung von Mitarbeitern vonHilfsorganisationen im Nordkaukasus

Brüssel, 20. November 2002

Die Europäische Union begrüßt die sichere Freilassung der beiden entführten Mitarbeiter des InternationalenKomitees vom Roten Kreuz im Nordkaukasus. Die Europäische Union ist jedoch weiterhin tief besorgt überdas Schicksal der russischen Staatsbürgerin Nina Davidovic, Mitarbeiterin der "Druzhba"(Partnerorganisation von UNICEF), und des niederländischen Staatsbürgers Arjan Erkel, Mitarbeiter von"Ärzte ohne Grenzen" (Schweiz). Diese beiden Mitarbeiter von Hilfsorganisationen wurden im Juli undAugust in Tschetschenien bzw. Dagestan entführt und von ihrem Verbleib fehlt leider weiterhin jede Spur.

Die Europäische Union fordert die Entführer auf, für die sofortige Freilassung und sichere Rückkehr derGeiseln Sorge zu tragen. Wesentliche Voraussetzung für die Leistung humanitärer Hilfe ist der sichere undungehinderte Zugang zu den betroffenen Gebieten. Die Entführung der Mitarbeiter von Hilfsorganisationenim Nordkaukasus beeinträchtigt in hohem Maße die Arbeit dieser Organisationen, die weiterhin einewesentliche Rolle für die Unterstützung der bedürftigen Bevölkerung spielen.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länderschließen sich dieser Erklärung an.

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN60

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

172/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzur Wahl eines neuen Premierministers in Pakistan

Brüssel, 22. November 2002

Die Europäische Union gratuliert Herrn Zafarullah Khan Jamali zu seiner Wahl zum neuen PremierministerPakistans.

Die Europäische begrüßt es, dass die Übernahme der Amtsgeschäfte durch eine Zivilregierung innerhalb derim pakistanischen Zeitplan für den Übergang zur Demokratie vorgesehenen Frist erfolgt ist, und bringterneut die Hoffnung zum Ausdruck, dass alle Parteien und politischen Kräfte mit dem Zielzusammenarbeiten werden, eine verantwortungsvolle Staatsführung und funktionierende demokratischeInstitutionen zu verwirklichen.

Die Europäische Union sieht der Zusammenarbeit mit der neuen pakistanischen Regierung in allenBereichen von gegenseitigem Interesse, einschließlich der Bekämpfung des Terrorismus, erwartungsvollentgegen.

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173/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzur Freilassung von Riad al Turk in Syrien

Brüssel, 21. November 2002

Die Europäische Union begrüßt, dass Riad Al Turk nach einer persönlichen Amnestie des Präsidenten am 16.November 2002 aus der Haft entlassen wurde.

Die Europäische Union fordert die syrische Regierung dringend auf, auf diesen positiven Schritt weiterefolgen zu lassen und alle politischen Gefangenen freizulassen, einschließlich der neun angesehenenMitglieder der Zivilgesellschaft, die im Herbst 2001 inhaftiert wurden, nachdem sie friedlich von ihremRecht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hatten.

Die Europäische Union wird die Menschenrechtslage in Syrien weiterhin beobachten und dabei der Situationder noch inhaftierten prominenten Mitglieder der Zivilgesellschaft besondere Aufmerksamkeit widmen. DieEuropäische Union hofft, ihren Menschenrechtsdialog mit der syrischen Regierung fortsetzen zu können.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern und Malta sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder schließen sichdieser Erklärung an.

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN 61

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

174/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzu den Terroranschlägen in Jammu und Kaschmir

Brüssel, 26. November 2002

Die Europäische Union verurteilt auf das Schärfste die sinnlosen Angriffe vom 24. November auf denRaghunath- und den Shiv-Tempel in Jammu.

Die Europäische Union ist tief betroffen über die Verluste an unschuldigen Menschenleben unter derZivilbevölkerung und versichert die Hinterbliebenen sowie die Regierung Indiens ihrer Anteilnahme.

Angesichts der verabscheuungswürdigen Anschläge wird nur noch deutlicher, dass es gilt, im Kampf gegenden Terrorismus nicht nachzulassen. Diese Taten dürfen nicht dazu führen, dass das Bemühen um einefriedliche Lösung im Staate Jammu und Kaschmir aufgehalten wird. Die Hoffnung der Bevölkerung vonJammu und Kaschmir auf Frieden und Normalität kann nur durch den Dialog erfüllt werden.

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175/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der EU zum Friedensprozess in AngolaBrüssel, 2. Dezember 2002

Die EU äußert ihre Genugtuung über den Abschluss der Arbeiten der Gemeinsamen Kommission; damit sinddie wesentlichen Aufgaben im Rahmen des Friedensprozesses in Angola bewältigt.

Nach der Unterzeichnung der Abschlusserklärung der Gemeinsamen Kommission in Luanda wird die EUden VN-Sicherheitsrat bei der Überprüfung der gegen die UNITA verhängten Sanktionen weiterhin aktivunterstützen und jeglichen Beschluss über die Aufhebung von Sanktionen gegen die UNITA unverzüglichund umfassend umsetzen. Die Unterzeichnung wird es dem Generalsekretär darüber hinaus ermöglichen,dem Sicherheitsrat den Bericht über die im Rahmen des Friedensprozesses in Angola getroffenen wichtigenMaßnahmen vorzulegen.

Angola hat sich mittel- und langfristig noch einer Reihe von Herausforderungen, wie der Wieder-eingliederung, der Wiederansiedlung, dem Wiederaufbau und der Wiedereinführung von Wahlen, zu stellen.Diese Aufgaben sind nunmehr im Rahmen des von beiden Parteien eingeleiteten Prozesses der nationalenWiederaussöhnung zu bewältigen.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN62

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Die EU beglückwünscht die angolanische Regierung und die UNITA dazu, dass sie nachdrücklich ihrepolitische Absicht bekundet haben, das Ziel der Wiederherstellung von Frieden und nationaler Aussöhnungzu verwirklichen, und ersucht alle Parteien, weiterhin eng zusammenzuarbeiten, um das bisher Erreichte zuvollenden. Die EU zeigt Vertrauen in die Entschlossenheit des angolanischen Volkes und ermutigt dieangolanischen Führer, den legitimen Bestrebungen nach Frieden, nationaler Wiederaussöhnung undDemokratie nachzukommen. Die EU begrüßt nachdrücklich die Erklärung der angolanischen Regierung vom19. November 2002, in der diese ihr Bekenntnis zur sozialen Wiedereingliederung aller Angolaner bekräftigtund anerkennt, dass die UNITA sich umfassend am Friedensprozess beteiligt.

Die EU appelliert an die Regierung Angolas, die notwendigen Mittel bereitzustellen, um den humanitärenProblemen zu begegnen und Politiken durchzuführen, die darauf abzielen, die bürgerlichen Rechte zugewährleisten und spürbare und nachhaltige wirtschaftliche und soziale Reformen einzuleiten, und begrüßtdie Absicht der Regierung, zusätzliche Mittel in diesen Bereichen zur Verfügung zu stellen.

Die EU bekräftigt, dass sie entschlossen ist, die angolanischen Behörden bei ihren Bemühungen zurMinderung der Leiden der Bevölkerung weiterhin zu unterstützen. In diesem Zusammenhang ist dieEuropäische Kommission bereit, über den im Mai 2002 beschlossenen kurzfristigen Aktionsplan zurUnterstützung des Friedensprozesses hinaus mit der Regierung Angolas die neue KooperationsstrategieEG/Angola für den Zeitraum 2002-2007 zu unterzeichnen, mit der Hilfs-, Wiederaufbau- undEntwicklungsmaßnahmen im Rahmen des Cotonou-Abkommens miteinander verknüpft werden.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länderschließen sich dieser Erklärung an.

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176/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzur Wahl von Herrn Lucio Gutierrez zum Präsidenten Ecuadors

Brüssel, 26. November 2002

Die Europäische Union spricht dem ecuadorianischen Volk ihre Glückwünsche zum friedlichen undtransparenten Verlauf der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vom 20. Oktober und 24. November 2002aus.

Die Abhaltung freier und ordnungsgemäßer Wahlen ist ein Zeichen für die Festigung der Demokratie inEcuador, was die Wahlbeobachtungsmission der EU bezeugt, die während des gesamten Wahlprozessesanwesend war.

Die EU beglückwünscht Herrn Lucio Edwin Gutierrez Borbúa zu seiner Wahl zum Präsidenten Ecuadorsund wünscht ihm Erfolg bei der Erfüllung der Aufgabe der weiteren Stabilisierung der Demokratie und desRechtsstaats. Sie hält alle politischen und gesellschaftlichen Kräfte Ecuadors dazu an, im Wege des Dialogsund des nationalen Konsenses zusammenzuarbeiten, um die politischen und wirtschaftlichenHerausforderungen, denen das Land gegenübersteht, zu bewältigen.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN 63

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Die EU möchte bekräftigen, dass sie entschlossen ist, ihre Beziehungen zu Ecuador und zur gesamtenAndenregion in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Entwicklung mit dem Ziel zu vertiefen, die Armut zuverringern, gegen die Korruption vorzugehen sowie die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte undden Rechtsstaat zu stärken.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länderschließen sich dieser Erklärung an.

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177/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzur Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs vom 10. Oktober

über die Land- und Seegrenzen zwischen Nigeria und KamerunBrüssel, 2. Dezember 2002

Die Europäische Union beglückwünscht die Regierungen Nigerias und Kameruns zu den positivenErgebnissen, die bei dem Treffen der Präsidenten Nigerias und Kameruns am 15. November 2002 in Genfunter dem Vorsitz des Generalsekretärs der Vereinten Nationen in der Frage der gemeinsamen Grenzenerzielt worden sind.

Die Europäische Union ermutigt beide Seiten, ihren Dialog im Interesse der Herbeiführungvertrauensbildender Maßnahmen fortzusetzen.

Die Europäische Union begrüßt die Einsetzung der gemischten Kommission Kamerun/Nigeria als ein Forum,das die Beratungen betreffend die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs über ihre Land- undSeegrenzen vorantreiben soll.

Die Europäische Union sieht dem ersten Zusammentreffen der gemischten Kommission am 1. Dezember2002 in Yaounde mit Interesse entgegen.

Die Europäische Union ist bereit, diesen Prozess zu unterstützen.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern und Malta sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder schließen sichdieser Erklärung an.

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN64

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

178/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzur Unterzeichnung eines Waffenstillstandsabkommens in Burundi

Brüssel, 4. Dezember 2002

Die Europäische Union nimmt zur Kenntnis, dass der Präsident der Übergangsregierung von Burundi, PierreBuyoya, und der Führer der Rebellenbewegung FDD (Kräfte zur Verteidigung der Demokratie), PierreNkurunziza, am 3. Dezember 2002 in Arusha (Tansania) ein Waffenstillstandsabkommen unterzeichnethaben.

Die Europäische Union würdigt die unermüdlichen Anstrengungen der afrikanischen Regional- undVermittlungsinitiative, alle Konfliktparteien zusammenzuführen, um auf dem Verhandlungswege einefriedliche Lösung zu erreichen.

Die Europäische Union appelliert an die Parteien, diese Chance für einen Frieden in Burundi und in derRegion der Großen Seen zu ergreifen und den Erwartungen der Bevölkerung Burundis zu entsprechen, dieallzu lange Krieg, Gewalt und Entbehrungen erleiden musste.

Die Europäische Union ruft die FNL eindringlich auf, sich diesem wichtigen dynamischen Prozessanzuschließen und an der Wiederherstellung von Frieden und Stabilität in Burundi mitzuwirken.

Die Europäische Union, die sich stets für diesen Friedensprozess eingesetzt hat, bekräftigt ihreEntschlossenheit, weiterhin wesentlich zu Frieden und Wohlstand in Burundi beizutragen.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länderschließen sich dieser Erklärung an.

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180/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zu SomaliaBrüssel, 6. Dezember 2002

Die Europäische Union erinnert an die Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Juli 2002 zu Somalia, in denensie ihre Unterstützung für die IGAD-Friedens- und Aussöhnungsinitiative bekräftigt und den allgemeinenRahmen für die Unterstützung dieser regionalen Initiative durch die EU dargelegt hat.

Die Europäische Union begrüßt die Erklärung zur Einstellung der Feindseligkeiten und zu der Struktur undden Grundsätzen des Prozesses für Frieden und nationale Aussöhnung, die am 2. Dezember 2002 von allenam 27. Oktober 2002 in Eldoret vertretenen Parteien unterzeichnet worden ist, sowie den Beginn derArbeiten - am 2. Dezember 2002 - der sechs technischen Ausschüsse, die diese grundlegenden Aspekte desFriedensprozesses prüfen sollen. Die Europäische Union ist der Ansicht, dass sich für eine Lösung desKonflikts in Somalia ganz neue Perspektiven eröffnet haben.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN 65

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Die EU betont, welche Bemühungen die Mitglieder des technischen Ausschusses der IGAD unternommenhaben, um dieses Ergebnis zu erreichen, und sie begrüßt diese Bemühungen; ferner fordert sie die Parteien inSomalia auf, die derzeitige Dynamik bestmöglich zu nutzen und alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damitsichergestellt ist, dass die Konferenz ihre Arbeit fortsetzt und zu einem Erfolg wird.

Die EU fordert ferner die IGAD und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zur Förderung dernationalen Aussöhnung in Somalia zu verstärken und durch Festigung der Stabilität und der Sicherheit in derRegion einen Beitrag zur Bekämpfung des Terrorismus zu leisten.

Die EU fordert ferner alle Länder und alle internationalen Organisationen auf, ihren Einfluss geltend zumachen, um die Eldoret-Konferenz zu unterstützen und den Aussöhnungsprozess zu festigen.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länderschließen sich dieser Erklärung an.

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181/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zum Transnistrien-Konflikt in derRepublik Moldau

Brüssel, 4. Dezember 2002

Die EU ist tief besorgt über die Lage hinsichtlich des Transnistrien-Konflikts in der Republik Moldau. DieEU betont, dass eine Konfliktlösung gefunden werden muss, bei der die territoriale Unversehrtheit desmoldauischen Staates uneingeschränkt gewahrt bleibt. Die EU ruft die Konfliktparteien nachdrücklich dazuauf, die Verhandlungen im Hinblick darauf voranzutreiben, dass so bald wie möglich eine Lösung gefundenwird.

Die EU bedauert die geringen Fortschritte bei der Erfüllung der in Istanbul eingegangenen Verpflichtungen.

Die EU hat durchwegs die Bemühungen der internationalen Vermittler zur Erleichterung einerKonfliktlösung unterstützt, und sie bedauert zutiefst die mangelnde Bereitschaft der transnistrischen Seite zurZusammenarbeit im Verhandlungsprozess.

Die EU bringt ihre Besorgnis über die illegalen, mit dem Konflikt zusammenhängenden Aktivitäten zumAusdruck. Sie fordert alle beteiligten Parteien dazu auf, diesen ein Ende zu setzen, und bekundet ihreBereitschaft, Maßnahmen zu prüfen, die zur Erreichung dieses Ziels und zur Förderung einer politischeLösung beitragen können.

Die EU erwartet, dass alle Partner in der Region konstruktiv im Verein mit den internationalen Bemühungenzusammenarbeiten werden, damit es zu einem Durchbruch in der festgefahrenen politischen Situation kommtund der Verhandlungsprozess wieder in Bewegung gebracht

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN66

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

182/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzum kroatischen Entwurf eines Verfassungsgesetzes

über die Rechte nationaler MinderheitenBrüssel, 6. Dezember 2002

Die EU erinnert daran, dass die Achtung der demokratischen Grundsätze und der Menschenrechte, auch derRechte der Angehörigen nationaler Minderheiten, wesentliche Bestandteile der im Oktober 2001unterzeichneten Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen sind. Vor diesem Hintergrund verfolgt die EUmit höchster Aufmerksamkeit die zweite Lesung des Entwurfs für ein Verfassungsgesetz über die Rechtenationaler Minderheiten, die derzeit im kroatischen Parlament stattfindet. Die EU geht davon aus, dass daslang erwartete Gesetz die Minderheiten in einer Weise schützen wird, die diese selbst als nützlich undlegitim ansehen. Es ist wichtig, dass ein gutes und nicht nur irgendein Gesetz verabschiedet wird. Das Gesetzsollte den Empfehlungen des Hohen Kommissars der OSZE für nationale Minderheiten und desEuroparates/der Venedig-Kommission sowie den Verpflichtungen im Rahmen der betreffendeninternationalen Übereinkommen Rechnung tragen. Die EU schließt sich den Empfehlungen der OSZE-Mission in Kroatien an, damit die Minderheiten ihre bereits erworbenen Rechte behalten und ihnen eineangemessene Vertretung im Parlament und in verschiedenen anderen Gremien gewährt wird.

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183/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zu der Menschenrechtslage in Ituri undden schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen

Brüssel, den 11. Dezember 2002

Die Europäische Union möchte ihre tiefe Besorgnis über die Menschenrechtslage in Ituri und dieschwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen zum Ausdruck bringen.

Sie fordert alle Parteien auf, den Zugang humanitärer Hilfe zu den von dem Konflikt betroffenenBevölkerungsteilen zu erleichtern und die Neutralität und Unabhängigkeit der Helfer zu achten und ihreSicherheit zu garantieren.

Die Europäische Union verurteilt scharf die anhaltenden militärischen Aktionen der bewaffneten Milizen, dieeinen örtlichen Konflikt zwischen Volksgruppen zu politischen und wirtschaftlichen Zwecken missbrauchen.

Die Europäische Union fordert alle Parteien auf, uneingeschränkt zu kooperieren, damit die Kommission zurBefriedung Ituris eingerichtet werden kann. Außerdem appelliert die EU an die Regierungen derDemokratischen Republik Kongo und Ugandas, all ihren Einfluss geltend zu machen, um die Spannungen zubeenden, und darauf hinzuwirken, dass in Ituri Bedingungen geschaffen werden, die eine erfolgreicheUmsetzung des Abkommens von Luanda ermöglichen. In diesem Zusammenhang nimmt die EU zurKenntnis, dass Uganda im Rahmen des Abkommens von Luanda zugesagt hat, den Abzug seiner Truppen bisspätestens 15. Dezember 2002 abzuschließen. Die EU fordert ferner alle anderen Staaten in der Region auf,ebenfalls einen Beitrag zu Frieden und Stabilität in dieser Region zu leisten.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN 67

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Die EU ersucht die Vereinten Nationen, die Lage in Ituri weiterhin genau zu beobachten und das MONUC-Mandat im Lichte der derzeitigen Krise erforderlichenfalls in geeigneter Weise anzupassen.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länderschließen sich dieser Erklärung an.

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185/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzur Lage in der Zentralafrikanischen Republik

Brüssel, den 10. Dezember 2002

Die EU ist tief besorgt über die unsichere Lage in der Zentralafrikanischen Republik, die die regionaleSicherheit und Stabilität gefährden könnte.

Die EU begrüßt das Angebot zur politischen Öffnung, das Präsident Patassé unterbreitet hat, der einenDialog mit der Opposition und der Zivilgesellschaft vorschlägt, sowie die vom Außenminister der RepublikTschad abgegebene Erklärung über die Zusammenarbeit mit dem CEMAC-Kontingent und ruft die Parteienin der ZAR zu einem nationalen Dialog auf, bei dem eine Aussöhnung nicht von vornherein ausgeschlossenist, der allen dynamischen Kräften der Nation offen steht und der in klare Zusagen zur Verbesserung derpolitischen, sozialen und wirtschaftlichen Lage des Landes münden sollte.

Die EU appelliert an die Staatschefs der Zentralafrikanischen Republik und der Republik Tschad, ihreEntschlossenheit zu bekräftigen, die Streitigkeiten zwischen den beiden Ländern im Wege des Dialogs unddes fortwährenden friedlichen Ausbaus ihrer Beziehungen beizulegen.

Die Europäische Union fordert die CEMAC und die CEN-SAD nachdrücklich auf, geeignete Maßnahmenzur Konsolidierung von Frieden und Sicherheit in der ZAR zu ergreifen und dadurch den Einsatz derÜberwachungstruppe der CEMAC zu erleichtern, was den Abzug aller ausländischen Milizen ermöglichenwürde.

Die EU würdigt die Initiativen, die die Staatschefs in Libreville ergriffen haben sowie die Vermitt-lungsbemühungen der Afrikanischen Union und des Vertreters des UNO-Generalsekretärs.

Die EU ruft dazu auf, den Vereinbarungen von Libreville unverzüglich nachzukommen.

Die Europäische Union möchte an die Völkergemeinschaft appellieren, die für den Einsatz einerFriedenstruppe erforderliche technische und finanzielle Unterstützung zur Verfügung zu stellen sowie einenBeitrag zur Umstrukturierung der Armee und zur sozioökonomischen Erholung der ZAR zu leisten.

Die EU bekräftigt die Bereitschaft der Europäischen Kommission, zu diesem Vermittlungsprozessbeizutragen, indem sie die Tätigkeit eines Sonderbeauftragten der Afrikanischen Union in Banguiunterstützt.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN68

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länderschließen sich dieser Erklärung an.

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186/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzur Lage in TurkmenistanBrüssel, 10. Dezember 2002

Die Europäische Union äußert ihr Bedauern über die Gewaltanwendung bei dem gemeldeten Mordanschlaggegen Präsident Nijasow am 25. November in Aschgabad und gibt ihrem Mitgefühl mit den unschuldigenOpfern Ausdruck.

Die EU hat zwar Verständnis für den Wunsch der turkmenischen Regierung, den gemeldeten Anschlagumfassend aufzuklären und die Schuldigen vor Gericht zu stellen, sie ist aber über die Art und Weisebesorgt, in der die Ermittlungen geführt werden. Es gibt zahlreiche Berichte über Massenverhaftungen, auchüber die Festnahme und Inhaftierung ganzer Familien von Personen, die der Mittäterschaft bei demgemeldeten Anschlag beschuldigt werden.

Die EU fordert die turkmenischen Behörden auf, Zurückhaltung zu üben und ihre Ermittlungen in völligerÜbereinstimmung mit der turkmenischen Verfassung und mit den völkerrechtlichen VerpflichtungenTurkmenistans zu führen. Zu diesen Verpflichtungen gehört, dass sichergestellt werden muss, dass alleVerhafteten Rechtsbeistand in Anspruch nehmen können, dass niemand gefoltert oder misshandelt wird unddass niemand übermäßig lange ohne Anklage inhaftiert bleibt.

Die EU fordert die turkmenische Regierung nachdrücklich auf, nicht auf Forderungen einiger Kreise imLande nach Wiedereinführung der Todesstrafe einzugehen. Dies wäre ein schwerwiegender Rückschritt, dersich auf das internationale Ansehen Turkmenistans negativ auswirken würde.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern und Malta sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder schließen sichdieser Erklärung an.

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN 69

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

188/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zur Anwendungder EU-Leitlinien für Bemühungen zur Verhütung und Abschaffung der Folter

Brüssel, 11. Dezember 2002

Die Abschaffung von Folter, wo immer sie auftritt, ist eines der vorrangigen Anliegen der EuropäischenUnion. Die Europäische Union hat daher die Annahme des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegenFolter in der VN-Generalversammlung entschieden unterstützt.

Der Rat hat 2001 umfassende Leitlinien für die Politik der Europäischen Union gegenüber Drittländernbetreffend Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafeangenommen. Zweck der Leitlinien ist es, Mittel und Wege aufzuzeigen, wie ein wirksames Eintreten für dieVerhütung von Folter und anderer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe im Rahmender Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU erfolgen kann.

Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee hat ein Arbeitsdokument über die Anwendung derLeitlinien betreffend Folter angenommen, damit eine systematische Anwendung der Leitlinien gewährleistetwird.

In dem Arbeitsdokument ist vorgesehen, dass die EU-Missionschefs systematisch über etwaigeFoltervorkommnisse in dem Land, in das sie entsendet sind, Bericht erstatten. Die EU wird auf derGrundlage dieser Berichte sowie anderer verlässlicher Quellen über spezifische Maßnahmen zur Verhütungvon Folter befinden.

Zu den Maßnahmen gehören gegebenenfalls Demarchen gegenüber Ländern, die dem VN-Sonder-berichterstatter über Folter die Einreise verweigert haben, Folgemaßnahmen im Hinblick auf dieDurchführung der Empfehlungen des Sonderberichterstatters und Maßnahmen in Bezug auf Länder, in denenFolter weiterhin systematisch angewandt wird. Die EU kann ferner Demarchen in ausreichenddokumentierten konkreten Fällen von Folter unternehmen und die Führung des betreffenden Landesnachdrücklich auffordern, die physische Unversehrtheit der Person zu gewährleisten, Informationen zurVerfügung zu stellen und die einschlägigen Übereinkünfte anzuwenden. Die EU wird dazu aufrufen,umgehend Ermittlungen durchzuführen, Folterer zur Verantwortung zu ziehen und für die Rehabilitation derOpfer sowie für Wiedergutmachung und Schadensersatz für die Opfer zu sorgen. Die EU wird Länder, diedem VN-Übereinkommen gegen Folter noch nicht beigetreten sind, mit Nachdruck auffordern, dies zu tun,und wird weitere Aspekte aufgreifen, die in den Leitlinien über Folter aufgeführt sind.

Derartige Gesichtspunkte werden ferner gegebenenfalls Bestandteil des Menschenrechtsdialogs der EU unddes politischen Dialogs sein und in Erklärungen vor internationalen Gremien eingehen.

Die Verhütung von Folter gilt darüber hinaus als ein vorrangiges Ziel der bilateralen und multilateralenZusammenarbeit zur Förderung der Menschenrechte. Die EU wird unter anderem in Erwägung ziehen, dieVerwirklichung der Empfehlungen des VN-Ausschusses gegen Folter und anderer einschlägigerInstitutionen sowie die Schaffung unabhängiger Einrichtungen für die Untersuchung von Berichten überFolter zu unterstützen und technische Hilfe für solche Untersuchungen zu leisten.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN70

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Das Arbeitsdokument wird ein wiederkehrendes Dokument sein, das im Lichte der Erfahrungen und inZusammenarbeit mit anderen wichtigen Akteuren auf diesem Gebiet aktualisiert und überarbeitet wird.

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189/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzur Annahme des Fakultativprotokolls

zum Internationalen Übereinkommen gegen FolterBrüssel, den 19. Dezember 2002

Die Verhütung und Abschaffung aller Formen von Folter und anderer unmenschlicher oder erniedrigenderBehandlung oder Strafe, wo immer sie auftritt, ist ein politisches Ziel, das von der Europäischen Union undihren Mitgliedstaaten mit Nachdruck verfolgt wird.

Daher begrüßt die Europäische Union ausdrücklich die Annahme des Fakultativprotokolls zumÜbereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oderStrafe durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen.

Dank dieses Fakultativprotokolls ist es unabhängigen Experten künftig möglich, Inspektionen vonHaftanstalten durchzuführen. Das Protokoll ruht auf zwei Säulen: Zum einen ist ein dem VN-Ausschussgegen Folter zugeordneter internationaler Unterausschuss beauftragt, internationale Inspektionen inHaftanstalten vorzunehmen. Zum anderen sind die dem Protokoll beigetretenen Staaten verpflichtet, aufnationaler Ebene Einrichtungen für unabhängige Inspektionen zu schaffen bzw. gegebenenfallsbeizubehalten.

In diesem Jahr wird der 15. Jahrestag der Annahme des VN-Übereinkommens gegen Folter begangen.Gleichwohl sind Folter und andere Formen von Misshandlung nach wie vor verbreitet. Es sind weitereMaßnahmen erforderlich, um dem Kampf gegen Folter größere Wirksamkeit zu verleihen. Zu diesenMaßnahmen gehört auch das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen.

Die Europäische Union hofft, dass alle Länder sich an das völkerrechtlich bindende, bedingungslose Verbotaller Formen von Folter halten, und gibt ihrer Überzeugung Ausdruck, dass das Fakultativprotokoll überall inder Welt zu Fortschritten bei der Verhütung der Folter führen wird. Die Europäische Union fordert alleStaaten zur unverzüglichen Unterzeichnung und Ratifizierung des Protokolls auf.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länderschließen sich dieser Erklärung an.

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN 71

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

190/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zur Lage in der Pool-Region in der Republik Kongo

Brüssel, 16. Dezember 2002

Die Europäische Union ist sehr besorgt über die seit März 2002 anhaltenden Auseinandersetzungen zwischenbewaffneten Rebellengruppierungen und den kongolesischen Streitkräften in der Pool-Region in derRepublik Kongo.

Die EU befürchtet, dass sich die humanitäre und Sicherheitslage aufgrund dieser lang anhaltenden Krisebedenklich zuspitzt.

Die Europäische Union verurteilt die an der örtlichen Bevölkerung verübten Gräueltaten. Sie appelliert andie kongolesischen Behörden, den humanitären Organisationen dringend Zugang zu den betroffenenGebieten zu gewähren.

Die Europäische Union nimmt mit Interesse die unlängst in Zusammenarbeit mit wichtigen Akteuren derPool-Region ergriffenen Initiativen zur Kenntnis, die dazu beitragen könnten, dass für diese Krise im Wegedes Dialogs eine Lösung gefunden wird. Der Europäischen Union liegt viel daran, dass alle Parteien aufdieses Ziel hinarbeiten.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länderschließen sich dieser Erklärung an.

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192/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zum Abschluss der innerkongolesischenVerhandlungen in Pretoria

Brüssel, den 17. Dezember 2002

Die Europäische Union gratuliert allen kongolesischen Parteien zum Abschluss eines umfassendenAbkommens über den Übergang in der Demokratischen Republik Kongo am 13. Dezember 2002 in Pretoria.

Die Europäische Union verleiht ihrer hohen Wertschätzung für die konzertierten Vermittlungsbemühungendes Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Herrn Moustapha Niasse, und derDelegation der südafrikanischen Regierung Ausdruck. Ihre Dankbarkeit gilt auch Präsident Thabo Mbeki fürsein persönliches Engagement.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN72

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Die Europäische Union hält dieses Abkommen für einen bedeutenden Durchbruch bei der Wiederherstellungeines dauerhaften Friedens in der Demokratischen Republik Kongo und in der gesamten Region der GroßenSeen. Die noch ausstehenden Fragen sollten zügig und in demselben konstruktiven Geiste behandelt werden,der zu dem umfassenden Abkommen geführt hat. Sie fordert die Unterzeichnerparteien auf, dieBestimmungen dieses Abkommens nach bestem Wissen und Gewissen umzusetzen und bei der Bildungeiner umfassend repräsentativen nationalen Übergangsregierung, die die Geschicke der DemokratischenRepublik Kongo bis zu den ersten demokratischen Wahlen lenken wird, zusammenzuarbeiten.

Die Europäische Union appelliert nachdrücklich an alle vor Ort noch an Feindseligkeiten beteiligtenbewaffneten Gruppen, alle militärischen Handlungen, insbesondere in den östlichen Provinzen und in Ituri,unverzüglich einzustellen und sich den Bemühungen um die Befriedung, die Vereinigung und denWiederaufbau des Landes anzuschließen.

Die Europäische Union ruft alle Länder der Region auf, im Hinblick auf die Umsetzung des Abkommensvon Pretoria mit der Übergangsregierung zusammenzuarbeiten.

Die Europäische Union ist bereit, die Umsetzung des Abkommens insbesondere durch ein substanziellesProgramm zur Unterstützung der künftigen kongolesischen Übergangsregierung beim Wiederaufbau desLandes zu begleiten. Ferner sagt sie bedeutende humanitäre Hilfe zu, um die dringenden Bedürfnisse derBevölkerung, die in den langen Kriegsjahren stark gelitten hat, zu decken.

Die Europäische Union spricht sich noch einmal für die Initiative der Vereinten Nationen und derAfrikanischen Union aus, eine internationale Konferenz über Demokratie, Frieden, Stabilität undEntwicklung in der Region der Großen Seen einzuberufen, sobald die Umstände dies erlauben.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länderschließen sich dieser Erklärung an.

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193/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzur Lage in Côte d'Ivoire

Brüssel, den 18. Dezember 2002

Die Europäische Union bekräftigt, dass sie den gewaltsamen Angriff gegen eine rechtmäßige Regierung inCôte d'Ivoire verurteilt. Sie betont erneut, dass sie den Grundsätzen der Afrikanischen Union verpflichtet ist,wonach jede Gewaltanwendung zur Erreichung politischer Veränderungen zu verurteilen ist.

Die Europäische Union unterstreicht, dass alle an der derzeitigen Krise Beteiligten an einer politischenLösung des Konflikts mitwirken, alle Feindseligkeiten einstellen und den MenschenrechtsverletzungenEinhalt gebieten müssen.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN 73

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Die Europäische Union verleiht ihrer Erschütterung angesichts der Entdeckung von MassengräbernAusdruck und bekräftigt, dass sie Gewalt verurteilt. Die Europäische Union missbilligt jeglichen Gewaltaktgegen die Bevölkerung gleich welchen Ursprungs.

Die Europäische Union schlägt vor, dass die VN eine Untersuchung durchführt, um festzustellen, wasvorgefallen ist, und die Verantwortlichen für die Menschenrechtsverletzungen, insbesondere imZusammenhang mit den Massengräbern, zu ermitteln.

Die Europäische Union unterstützt auch künftig die Vermittlung durch die ECOWAS und würde esbegrüßen, wenn die ECOWAS-Beobachtungsgruppe rasch in Côte d'Ivoire zum Einsatz käme.

Abschließend weist die Europäische Union die Nachbarstaaten auf die Notwendigkeit hin, strikteGrenzkontrollen auszuüben.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länderschließen sich dieser Erklärung an.

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195/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union,der mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder,

der assoziierten Länder Zypern, Malta und Türkei undder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder

zur Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des TerrorismusBrüssel, den 23. Dezember 2002

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Ländererklären, dass sie die Ziele des Gemeinsamen Standpunkts 2002/976/GASP des Rates vom 12. Dezember2002 betreffend die Aktualisierung des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP über die Anwendungbesonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des GemeinsamenStandpunkts 2002/847/GASP befürworten. Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre einzelstaatliche Politikmit diesem Gemeinsamen Standpunkt im Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN74

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

196/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzu den Wahlen in Äquatorialguinea

Brüssel, 18. Dezember 2002

Die EU ist besorgt über die interne Lage in Äquatorialguinea hinsichtlich des Demokratisierungsprozesses.Die EU bedauert insbesondere die Art und Weise, in der die Wahlen am 15. Dezember 2002 durchgeführtworden sind. Die EU ist der Auffassung, dass die Opposition bei den Wahlen nicht angemessen vertretenwar, und bedauert, dass Oppositionsführer noch immer verurteilt und in Haft sind oder im Exil leben.

Die EU ist enttäuscht, dass die Regierung den von den VN-Sonderbeauftragten für die Menschenrechtslagemehrmals hervorgehobenen Empfehlungen nicht nachgekommen ist, in denen die Regierung mit Nachdruckdazu aufgefordert wird, deutlich ihr entschiedenes Eintreten für ein tatsächliches demokratisches System zuzeigen und eine Unterstützungsmission der VN und/oder der EU für die Wahlen einzuladen.

Um das Vertrauen wiederherzustellen und eine positive politische Entwicklung zu fördern, ruft die EU dieRegierung mit Nachdruck auf, unverzüglich eine umfassende Amnestie für die Mitglieder der politischenOpposition zu erlassen.

Die EU appelliert an die Regierung und die politische Opposition, einen alle Beteiligten einschließendenpolitischen Dialog über den Prozess der Demokratisierung der Institutionen und der GesellschaftÄquatorialguineas und die Festlegung von Garantien für die Wahrung der Menschenrechte zu führen.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länderschließen sich dieser Erklärung an.

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199/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zu denParlamentswahlen in Madagaskar

Brüssel, 23. Dezember 2002

Die Europäische Union begrüßt es, dass die Parlamentswahlen in Madagaskar am Sonntag, den15. Dezember 2002, nach einem Wahlkampf ohne gewaltsame Zwischenfälle in einer ruhigen Atmosphärestattfinden konnten. Sie ist auch über die hohe Wahlbeteiligung erfreut.

Die Europäische Union begrüßt den allgemein positiven Eindruck, den die EU-Wahlbeobachtungsmissionvom Wahltag hatte, nimmt aber auch die Defizite, von denen die Mission insbesondere in Bezug auf dieverbesserungs-würdigen Wählerverzeichnisse berichtete, sowie vereinzelten Fälle von Einschüchterung zurKenntnis.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN 75

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Die Union verleiht der Hoffnung Ausdruck, dass die Auszählung der Stimmen und die Berechnung derWahlergebnisse bis zur amtlichen Bekanntgabe des endgültigen Ergebnisses auf zufriedenstellende undtransparente Weise erfolgen werden.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei und die EFTA-Länder, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören,schließen sich dieser Erklärung an.

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200/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzur Festnahme von Gewerkschaftsführern in Simbabwe

Brüssel, 20. Dezember 2002

Die EU bringt ihre tiefe Besorgnis angesichts der jüngsten Festnahmen von zehn Gewerkschaftsführern zumAusdruck, die zudem während ihrer Haft misshandelt worden sein sollen. Diese Festnahmen folgen auf eineReihe weiterer Akte der Einschüchterung und Gewalt, die in den vergangenen Monaten gegenüberGewerkschaften verübt wurden.

Als Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation hat sich Simbabwe zur Wahrung der grundlegendenPrinzipien und Rechte bei der Arbeit verpflichtet.

Freie Gewerkschaften sind unabdingbarer Bestandteil jeder normalen Gesellschaft. Der Versuch, dieGewerkschaftsbewegung durch die Festnahme ihrer Führer einzuschüchtern, ist ein Partisanenakt derPolizeikräfte Simbabwes.

Die Wirtschaftskrise in Simbabwe spitzt sich weiter zu. Die Europäische Union fordert die RegierungSimbabwes eindringlich auf, in einen politischen Dialog mit der Zivilgesellschaft einzutreten und die Rechteder Gewerkschaften zu respektieren. Damit wäre ein Schritt getan, einen Ausweg aus der derzeitigen Krisezu finden.

Die EU wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die assoziierten LänderZypern, Malta und Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länderschließen sich dieser Erklärung an.

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN76

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

201/02

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Unionzur innenpolitischen Situation in Venezuela

Brüssel, den 23. Dezember 2002

Die Europäische Union verfolgt die innenpolitische Situation in Venezuela weiterhin sehr aufmerksam undmit wachsender Besorgnis.

Die Europäische Union begrüßt die vom Ständigen Rat der OAS verabschiedete Resolution 833, in derdieser seine Unterstützung für die demokratischen Institutionen Venezuelas und dieVermittlungsbemühungen des Generalsekretärs der OAS zum Ausdruck bringt.

In diesem Zusammenhang unterstützt die Europäische Union nachdrücklich die Bemühungen desGeneralsekretärs der OAS zur Schaffung der Voraussetzungen für den Dialog und die nationale Aussöhnung.

Die Europäische Union ruft die Institutionen und die Bevölkerung Venezuelas auf, sich darum zu bemühen,die Krise auf friedlichem Wege und im Einklang mit der Verfassung beizulegen, damit sich die Lage imLand wieder stabilisieren kann und so der wirtschaftliche Fortschritt und die soziale Entwicklung untervoller Wahrung der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätze gefördert werden.

Die mit der Europäischen Union assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die ebenfalls assoziiertenLänder Zypern, Malta und die Türkei sowie die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder schließen sich dieser Erklärung an.

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN 77

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS

PLENARTAGUNG

AM 22./23. JANUAR 2003

ZUSAMMENFASSUNGDER VERABSCHIEDETEN STELLUNGNAHMEN

Der Volltext aller EWSA-Stellungnahmen ist in den 11 Amtssprachen auf derWebsite des Ausschusses unter folgender Adresse abzurufen:

http://www.esc.eu.int (Rubrik "Documents")

An der Plenartagung am 22./23. Januar 2003 nahmen Herr Akis TSOCHATZOPOULOS,griechischer Minister für Entwicklung, im Namen des amtierenden Ratsvorsitzes der Europäischen Unionund Frau Loyola de PALACIO, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, teil.

Herr TSOCHATZOPOULOS stellte das Arbeitsprogramm der griechischenPräsidentschaft und Frau Loyola de PALACIO das Arbeitsprogramm der Kommission unter besondererBerücksichtung der Verkehrsthematik vor. Ebenfalls sprachen auf der Plenartagung: Herr Jinhua CHEN,Präsident des chinesischen Wirtschafts- und Sozialrates und Vizepräsident der Beratenden Konferenz desChinesischen Volkes (CCPPC), sowie Herr Bas TREFFERS, stellvertretender Vorsitzender desEuropäischen Behindertenforums.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN78

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

1. WETTBEWERB UND STEUERWESEN

• XXXI. Bericht über die Wettbewerbspolitik Berichterstatter: Herr BARROS VALE (Arbeitgeber - P) – Referenz: SEK(2002) 462 endg. – CESE 69/2003 – Kernpunkte:

Der Ausschuss betont, dass die Durchsetzung der Wettbewerbsregeln eine der Haupt-aufgaben der Kommission und von zentraler Bedeutung für das Funktionieren des Binnenmarktes ist. Auchwird die zentrale Rolle der Wettbewerbspolitik bei der Schaffung eines zunehmend ausgewogenen, fürGerechtigkeit sorgenden europäischen Rechtsrahmens hervorgehoben, welcher in dem Maße an Bedeutunggewinnt, wie die Globalisierung der Wirtschaft voranschreitet. Angesichts der bevorstehenden Erweiterung der EU hält der Ausschuss es für überauswichtig, dass die Kommission ihre Aufmerksamkeit verstärkt den Bewerberstaaten zuwendet, damitgewährleistet wird, dass in der gesamten EU dieselben Regeln mit der gleichen Effizienz angewandt werden. Der Ausschuss vertieft in seiner Stellungnahme verschiedene Fragen im Bereich desWettbewerbs, wie z.B.: • die Vorbereitung der Beitrittsländer in Wettbewerbsfragen; • die Stärkung des Binnenmarkts und die Gewährleistung gleicher Bedingungen für die Unternehmen; • die Ausnahme von Unternehmensvereinbarungen von der Notifizierungspflicht und die Annahme

ihrer Vereinbarkeit mit den Wettbewerbsvorschriften im Hinblick auf eine einheitliche Anwendungder Wettbewerbsregeln;

• die absolute Notwendigkeit der Reform der Untersuchungsbefugnisse der Kommission im Sinne

ihrer Verstärkung und Ausdehnung; • die automatische Gemeinschaftszuständigkeit; • die Zusammenarbeit zwischen den für die Wettbewerbsaufsicht zuständigen Behörden der

verschiedenen Länder und/oder Wirtschaftszusammenschlüsse; • die Vereinbarungen von geringer Bedeutung ("De-minimis-Bekanntmachungen") und eine

geringere Belastung der Unternehmen durch Verwaltungsvorschriften; • die Einführung von Mechanismen zur Erhöhung der Wettbewerbsintensität, insbesondere auf stark

reglementierten Märkten; • eine breite Veröffentlichung der Wettbewerbsregeln und der Möglichkeiten zur Anzeige von

Verstößen;

ALLGEMEINE INFORMATIONEN 79

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

• die Konkurrenz zwischen KMU und Großunternehmen, zwischen peripheren und/oderbenachteiligten Regionen und Regionen in günstigerer Lage, zwischen reichen Ländern und armenLändern sowie zwischen den Rahmenbestimmungen und Rechnungslegungsvorschriften derGemeinschaft einerseits und der USA andererseits;

• die Revision der Fusionsvorschriften der EU und die Zusammenarbeit mit internationalen Instanzen; • die Einbeziehung der nationalen Behörden in die Prüfung von Fusionsvorhaben; • eine wirksame Kontrolle der staatlichen Beihilfen, um zu gewährleisten, dass diese Mittel effizient

genutzt werden; • die schweren Mängel aufgrund des Fehlens zahlreicher Informationen über die staatlichen Beihilfen

und aufgrund der Darstellung der Informationen; • das Fehlen einer Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Generaldirektionen der Kommission im

Sinne einer konzertierten Aktion zugunsten des freien Wettbewerbs. – Ansprechpartner: Herr João Pereira dos Santos

(Tel.: 0032 2 546 92 45, E-Mail: [email protected]) • Besteuerung/Dieselkraftstoff

Berichterstatter: Herr LEVAUX (Arbeitgeber – F)

– Referenz: KOM (2002) 410 endg. -2002/0191 (CNS) – CESE 73/2003– Kernpunkte:

Insgesamt befürwortet der Ausschuss die Bestimmungen der Richtlinie und ergänzt sie um Vorschläge, diesich in 4 Maßnahmen zusammenfassen lassen:

– Verkürzung des Übergangszeitraum um ein bis zwei Jahre, um 2008 oder 2009 zu einem Leitsatz zugelangen.

– Einführung eines Gebührensystems – ähnlich dem in der Schweiz – zugunsten des EU-Haushalts, das

auf ausländische Lkw angewandt wird, die die EU-Grenzen überschreiten. – Schaffung eines Europäischen Infrastrukturfonds, der über eine europäische Steuer von 1 Cent pro Liter

und über die auf ausländische Lkw erhobenen Gebühren gespeist wird. – Betrauung der EIB mit der Verwaltung der so eingenommenen Gelder dergestalt, dass sie Kredite

unterstützt und zinsverbilligt, die die Durchführung der vorrangigen Transportinfrastrukturprojekteermöglichen.

− Ansprechpartnerin:Frau Katarina Lindahl

(Tel: 00 32 2 546 92 54 - E-Mail: [email protected])

ALLGEMEINE INFORMATIONEN80

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

2. LANDWIRTSCHAFT UND UMWELT • Nachhaltige Nutzung von Pestiziden Berichterstatter: Herr NILSSON (Verschiedene Interessen - S)

– Referenz: KOM(2002) 349 final – CESE 68/2003 Kernpunkte:

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt die Bemühungen derKommission, im Sinne dieser Mitteilung eine thematische Strategie für Pflanzenschutzmittel auszuarbeiten.Diese Strategie sollte bereits vorhandene und ergänzende Maßnahmen kombinieren, deren Umsetzung ingeschlossener, kohärenter Form geschehen sollte, um Überschneidungen zu vermeiden, die zu unklarerAufgabenverteilung und allzu hohen Kosten für die Wirtschaftsteilnehmer führen könnten. Eingegangenwerden sollte auch auf den Schutz von Kulturpflanzen, der durch den Einsatz von Pestiziden gewährleistetwerden kann; deren Risiken und Vorteile müssen auf einer soliden wissenschaftlichen Grundlage bewertetwerden. Im Rahmen der künftigen Strategie sollten folgende Maßnahmen vorgeschlagen werden:

• Gemeinsame europäische Kriterien und Leitlinien, wenngleich die praktischen Details derAktionsprogramme auf einzelstaatlicher Ebene erstellt werden müssen, da hierdurch die all-gemeinen Kriterien an die jeweilige Lage vor Ort angepasst werden können;

• Schulung und Beratung der Landwirte, landwirtschaftlichen Arbeitskräfte, Saisonarbeitskräfte und

sonstiger Anwender zur Minderung der Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit.Diese Maßnahmen könnten zum Teil über eine angemessene Sonderabgabe aufPflanzenschutzmittel finanziert werden, die zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen auch inanderen Ländern eingeführt werden sollte.

• Konzentration der Aufmerksamkeit in erster Linie auf die Risikominderung bei der Verwendung

von Pestiziden, was auch die Verringerung der Mengen der eingesetzten Chemikalien beinhaltenkann, insbesondere, wenn sie an die nationalen, regionalen und lokalen Erfordernisse angepasstwerden.

Der Ausschuss begrüßt die Überarbeitung der Richtlinie 91/414/EWG zur Vermarktung vonPflanzenschutzmitteln und erachtet die Aufnahme des Substitutionsprinzips und regionaler Prüfungen fürpositiv. – Ansprechpartner: Herr Johannes Kind

(Tel: 0032 2 546 91 11, E-Mail: [email protected].)–

ALLGEMEINE INFORMATIONEN 81

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

3. KOMMUNIKATIONSSTRATEGIE

• Eine Informations- und Kommunikationsstrategie für die Europäische Union

Hauptberichterstatter: Herr EHNMARK (Arbeitnehmer – S)

− Referenz: KOM (2002) 350 endg. – CESE 72/2003 – Kernpunkte:

Die Europäische Union tritt in eine entscheidende Phase des Wandels ein. Die EU-Bürgerfühlen sich nicht ausreichend informiert über die Tätigkeiten der Union und die Veränderungen, die bereitsstattfinden oder noch diskutiert werden. Zur Verbesserung der Situation hat die Europäische Kommissioneinen Vorschlag für eine neue und verstärkte Informations- und Kommunikationsstrategie unterbreitet.Dieser Vorschlag, in dem vier vorrangige Informationsthemen herausgestellt werden, zielt auf eine bessereKoordinierung der Informationsmaßnahmen zwischen europäischer und nationaler Ebene ab.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt den Vorschlag, der einengeeigneten Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationsarbeitdarstellt. Gleichwohl gibt der Vorschlag nach Auffassung des Ausschusses in drei wesentlichen PunktenAnlass zur Kritik:

• In der Strategie bleibt die Rolle, die die organisierte Zivilgesellschaft in der gesamtenInformations- und Kommunikationsarbeit bezüglich der Aktivitäten der EU spielen kann,unberücksichtigt.

• Die vier vorgeschlagenen Informationsthemen sind gut gewählt. Allerdings fehlen die Themen"Umwelt" und "nachhaltige Entwicklung" auf der Liste.

• Die Strategie sollte stärker auf den Bildungssektor sowie auf junge Menschen abzielen.

Schließlich ist der Ausschuss der Ansicht, dass der alltäglichen Lebenswirklichkeit derBürger Beachtung geschenkt werden sollte, da die Tätigkeiten der EU hier für jeden Einzelnen greifbarwerden. Der Ausschuss beabsichtigt, seine eigene Informations- und Kommunikationsarbeitdementsprechend zu gestalten.

− Ansprechpartner: Herr Vasco de Oliveira

(Tel: 0032 2 546 93 96, E-Mail: [email protected])

ALLGEMEINE INFORMATIONEN82

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

4. SPRACHE UND KULTUR

• Förderung des Sprachenlernens und der sprachlichen Vielfalt Hauptberichterstatterin: Frau HEINISCH (Verschiedene Interessen – D) – Referenz: SEK(2004) 1234 endg. – CESE 71/2003 – Kernpunkte: Es ist aus der Sicht des EWSA positiv und zukunftsweisend zu bewerten, dass dieEuropaïsche Kommission die "Europäischen Jahre" (Lebensbegleitendes Lernen, Europaïsches Jahr derSprachen) nicht als isolierte Aktionen wertet, sondern deren Ergebnisse erfasst werden und in dieBildungsprogramme einfließen. Der EWSA unterstützt dieses Vorgehen. Deshalb begrüßt der EWSA die Förderung des Sprachenlernens durch die EU. Sprachendürfen nicht zu Grenzen werden und Barrieren der globalen Integration und Kommunikation sein. Die EU muss auf die kommende Herausforderung mehrsprachig reagieren. Nur so kann diekulturelle Identität der Völker und die regionalen Verschiedenheiten und damit der kulturelle Reichtum inEuropa gewahrt werden; so wird gleichzeitig dem Prinzip der Subsidiarität Rechnung getragen.

Es ist Aufgabe des EWSA, Mobilität der Arbeitnehmer zu fördern und zu ermöglichen,gegenseitige Verständigung und Solidarität nicht mehr durch sprachliche Grenzen zu behindern und dennochdie sprachliche und kulturelle Vielfalt in Europa zu wahren. Alle Sprachen Europas haben den gleichenkulturellen Wert. – Ansprechpartnerin: Frau Stefania Barbesta

(Tel: 0032 2 546 95 10, E-Mail: [email protected])– 5. VERSICHERUNG

• Jahresabschluss von Versicherungsunternehmen – Hauptberichterstatter: Herr RAVOET (Arbeitgeber – B)

– Referenz: KOM (2002) 259 endg. - CESE 91/2003

– Ansprechpartner: Herr João Pereira dos Santos

(Tel: 0032 2 546 92 45, E-Mail: [email protected])

ALLGEMEINE INFORMATIONEN 83

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

6. FORSCHUNG

• Chemische Stoffe Hauptberichterstatter: Herr BEDOSSA (Verschiedene Interessen – F)

– Referenz: KOM(2002) 530 endg. -2002/0231 COD – CESE 75/2003

– Ansprechpartner: Herr João Pereira dos Santos

(Tel: 0032 2 546 92 45, E-Mail: [email protected])

• Gute Laborpraxis Hauptberichterstatter: Herr BEDOSSA (Verschiedene Interessen - F) – Referenz: KOM(2002) 529 endg. -2002/0233 COD – CESE 74/2003 – Ansprechpartner: Herr João Pereira dos Santos

(Tel: 0032 2 546 92 45, E-Mail: [email protected])

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WEITERBEHANDLUNG DER ARBEITEN 85

Bulletin 10.02.2003 - DE - PE 327.465

Übersicht über angenommene Entschließungenund Beschlüsse, im Plenum erörterte Themen

und deren Weiterbehandlung

Dieses Dokument kann unter

http://www.europarl.ep.ec/bulletins/postsession.htm (Intranet)http://www.europarl.eu.int/bulletins/postsession.htm (Internet)

abgerufen werden.

zuständig für diesen Teil: Generaldirektion Ausschüsse und Direktionen

WEITERBEHANDLUNG DERARBEITEN DES

EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

Addendum: 1

New .eu Domain

Changed Web and E-Mail AddressesThe introduction of the .eu domain also required the web and e-mail addresses of the European institutions to be adapted. Below please find alist of addresses found in the document at hand which have been changed after the document was created. The list shows the old and newlist of addresses found in the document at hand which have been changed after the document was created. The list shows the old and newaddress, a reference to the page where the address was found and the type of address: http: and https: for web addresses, mailto: for e-mailaddress, a reference to the page where the address was found and the type of address: http: and https: for web addresses, mailto: for e-mailaddresses etc.addresses etc.

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