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Direktzahlungen/Zahlungsansprüche Milch - Sonderprogramme - Neuregelungen 2011 - Stand: März 2011 Informationsveranstaltung ALFF Mitte Halberstadt, den 14.04.2011

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Direktzahlungen/ZahlungsansprücheMilch - Sonderprogramme- Neuregelungen 2011 -

Stand: März 2011

Informationsveranstaltung ALFF Mitte

Halberstadt, den 14.04.2011

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MLU, Referat 56 - InVeKoSMLU, Referat 56 - InVeKoS 2

Direktzahlungen / ZA / Milchprogramme - Neuregelungen 2011 -

1. Vernässung von Ackerflächen – Regelungen zum Agrarantrag 2011

2. Änderungen im Verfahren der Direktzahlungen

3. Änderungen im Bereich der Zahlungsansprüche

4. Milch - Sonderprogramme

- Grünlandprämie

- Kuhprämie

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Direktzahlungen / ZA / Milchprogramme - Neuregelungen 2011 -

1. Vernässung von AckerflächenAckerflächen – Regelungen zum Agrarantrag 2011

Ziel, den Landwirten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Ziel, den Landwirten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten vereinfachte Regelungen zur Antragstellung anzubieten.vereinfachte Regelungen zur Antragstellung anzubieten.

A) Eine Fläche wurde vor Antragstellung ganzheitlich bestellt Eine Fläche wurde vor Antragstellung ganzheitlich bestellt (Herbstbestellung), (Herbstbestellung), TeileTeile der Fläche sind vernässt: der Fläche sind vernässt:

Sofern erkennbar ist, dass die gesamte Fläche vollständig bewirtschaftet wurde und nur unwesentliche, nicht überwiegende Teile eines Schlages betroffen sind und auch keine teilweise Nach-bestellung erfolgt, ist die gesamte Fläche für die Betriebsprämie beihilfefähig.

Eine gesonderte Schlagbildung und Größenbestimmung für die Vernässungsanteile entfällt.

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Direktzahlungen / ZA / Milchprogramme - Neuregelungen 2011 -

1. Vernässung von Ackerflächen – Regelungen zum Agrarantrag 2011

B) Eine Fläche wurde vor Antragstellung ganzheitlich bestellt, der Eine Fläche wurde vor Antragstellung ganzheitlich bestellt, der überwiegende Teilüberwiegende Teil der Fläche ist vernässt: der Fläche ist vernässt:

Sofern sich der Landwirt nicht ohnehin aufgrund agronomischer oder wirtschaftlicher Hintergründe für einen (Teil-) Umbruch und eine Neuansaat entscheidet oder diese Flächen als aus der Erzeugung genommen deklariert, sind in diesen Fällen separate Schläge zu bilden und im Antrag entsprechend zu codieren.

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Direktzahlungen / ZA / Milchprogramme - Neuregelungen 2011 -

1. Vernässung von Ackerflächen – Regelungen zum Agrarantrag 2011

C) Eine Fläche konnte vor Antragstellung Eine Fläche konnte vor Antragstellung nichtnicht oder oder nur teilweise nur teilweise bestelltbestellt werden (überwiegend Frühjahrsbestellung): werden (überwiegend Frühjahrsbestellung):

In diesen Fällen ist mit Ausnahme von Kleinstflächen (Wasser-löcher) eine Bildung separater Schläge unerlässlich. Sofern eine Bestellung nicht möglich ist, gibt es auch hier die Möglichkeit, diese Flächen als aus der Erzeugung genommen zu deklarieren.

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Direktzahlungen / ZA / Milchprogramme - Neuregelungen 2011 -

1. Vernässung von Ackerflächen – Regelungen zum Agrarantrag 2011

Darüber hinaus gilt für alle Fallkonstellationen: A, B, CDarüber hinaus gilt für alle Fallkonstellationen: A, B, C

SchlaggrößeSchlaggröße

Sofern durch Vernässung bedingt separat gebildete Schläge (z. B. andere Kulturart) kleiner als 0,3 ha entstehen und damit die vorgeschriebene Mindestschlaggröße nicht eingehalten wird, kann ein solcher Sachverhalt in Folge schriftlicher Anzeige anerkannt werden. Die Beihilfefähigkeit bleibt erhalten.

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Direktzahlungen / ZA / Milchprogramme - Neuregelungen 2011 -

1. Vernässung von Ackerflächen – Regelungen zum Agrarantrag 2011

Darüber hinaus gilt für alle Fallkonstellationen: A, B, CDarüber hinaus gilt für alle Fallkonstellationen: A, B, C

AgrarumweltmaßnahmeAgrarumweltmaßnahme

Können im Falle von Agrarumweltmaßnahmen bestimmte Verpflichtungen nicht eingehalten werden, sind diese durch separate Schlagbildungen in Verbindung mit einer Anzeige zur Reduzierung der Verpflichtungsflächen zu benennen.

Darüber hinaus wird generell empfohlen, derartige Problemlagen im Agrarantrag anzuzeigen.

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Direktzahlungen / ZA / Milchprogramme - Neuregelungen 2011 -

2. Direktzahlungen / Betriebsprämie

Anhebung der Basismodulation,Anhebung der Basismodulation,

Alle einen Betriebsinhaber in einem bestimmten Kalenderjahr zu gewährenden Direktzahlungen (DZ), die 5.000,- € überschreiten werden bis 2012 um folgende Prozentsätze gekürzt:

2009: 7 %2010: 8 %2011: 2011: 9 % 9 %2012: 10 %

Die Kürzung für Beträge von über 300.000,-- € beträgt wie im Vorjahr zusätzlich 4 Prozentpunkte.

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Direktzahlungen / ZA / Milchprogramme - Neuregelungen 2011 -

2. Direktzahlungen / Betriebsprämie

Mindestbetriebgröße Mindestbetriebgröße

Zahlungen für DZ werden nur gewährt, wenn die beihilfefähige Fläche des Betriebes für den die Stützungsregelungen beantragt beantragt werden oder zu gewähren sindwerden oder zu gewähren sind, vor Anwendung der vorgesehenen Kürzungen mindestens mindestens eineneinen Hektar Hektar umfasst.

Ausnahme: Besonderer ZA hier gilt 100 € - Grenze

Schlagdefinition / MindestparzellengrößeSchlagdefinition / Mindestparzellengröße

Mindestparzellengröße = 0,3 ha Mindestparzellengröße = 0,3 ha auf den Schlag bezogen auf den Schlag bezogen

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Direktzahlungen / ZA / Milchprogramme - Neuregelungen 2011 -

Ausnahmen „Mindestparzellengröße“

Mindestparzellengröße = 0,3 ha Mindestparzellengröße = 0,3 ha

Es gelten folgende AusnahmenAusnahmen: Beihilfefähig im Sinne der Direktzahlungen können Schläge < 0,3 ha auch dann sein, wenn

a) es sich um benachbarte Schläge eines Antragsteller handelt, die mit gleichem Nutzcodegleichem Nutzcode aber abweichenden Bindungen angegeben sind.

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Direktzahlungen / ZA / Milchprogramme - Neuregelungen 2011 -

Ausnahmen „Mindestparzellengröße“

• b) es sich um die NC 574 (Blühstreifen), 994 u. 996 (unbefestigte, vorübergehend genutzte Lagerplätze) handelt, welche als Teil des bewirtschafteten SchlagesTeil des bewirtschafteten Schlages angesehen werden können.

• c) verschiedene Stärkekartoffel-NCStärkekartoffel-NC nebeneinander liegen.

• d) durch vorhandene und beantragte Landschaftselemente eine BruttoflächeBruttofläche >= 0,3 ha erreicht wird.

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Ausnahme „Mindestparzellengröße“

• e) durch witterungsbedingte oder besondere besondere UmständeUmstände (z.B. Hochwasser, Vernässungen, Auswinterung, späte ZR-Abfuhr o.ä.) auf unwesentlichen Teilflächen eines Schlages eine Ersatzbestellung erforderlich wird, welche jedoch nicht mit dem NC des eigentlichen Schlages übereinstimmt und somit ein neuer Schlag mit einer Größe < 0,3 ha zu bilden ist.

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2. Direktzahlungen / Betriebsprämie

letztmalig Möglichkeit der Beantragung im Jahr 2011

Entkopplung der Maßnahmen (spätestens) im Jahr 2012:spätestens) im Jahr 2012: Prämie für Eiweißpflanzen, Flächenzahlungen für Schalenfrüchte, Beihilfe für Stärkekartoffeln,

entkoppelten Mittelvolumen als Flaterate (flächengebundene Zuweisung) auf alle ZA

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2. Direktzahlungen / Betriebsprämie

Ausnahme

StärkekartoffelerhöhungsbetragStärkekartoffelerhöhungsbetrag für das Jahr 2012

Jeder ZA eines Betriebsinhabers, der für das WJ 2011/2012 einen Anbauvertrag mit einem Kartoffelstärke erzeugenden Unternehmen schließt, wird auf Antrag mit Wirkung nur für das Jahr 2012 um einen Stärkekartoffelerhöhungsbetrag erhöht.

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2. Direktzahlungen / Betriebsprämie

KurzumtriebsplantagenKurzumtriebsplantagen

„Flächen, die mit GehölzartenGehölzarten des KN-Codes 0602 90 41 bestockt sind, bei denen es sich um mehrjährige Gehölzpflanzen handelt, deren WurzelstockWurzelstock oder Baumstumpf nach der Ernte im Boden verbleibtim Boden verbleibt und in der nächsten Saison wieder austreibtwieder austreibt; diese Gehölze müssen auf einer von den Mitglieds-staaten ab 2010 (für 2011 erweitert) zu erstellenden ListeListe der für den Kurzumtrieb geeigneten Arten und deren maximalen Erntezyklen stehen.“

Im EU-Recht zählt der „Niederwald mit Kurzumtrieb“„Niederwald mit Kurzumtrieb“ zu den Dauer-kulturen und ist damit Teil der beihilfefähigen landwirtschaftlichen Fläche. In der VO (EG) Nr. 1120/2009, wird erstmals der Begriff „Niederwald mit Kurzumtrieb“ näher definiert:

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2. Direktzahlungen / Betriebsprämie

Für das Jahr 2011 ergänzte Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft mit den für den Kurzumtrieb geeigneten Arten und deren maximale Erntezyklen

Lfd. Gattung Art Max. Erntezyklus

Nr. dt. Bezeichnung bot. Bezeichnung dt. Bezeichnung bot. Bezeichnung (Jahre)

1 Weiden Salix alle Arten 20

2 Pappeln Populus alle Arten 20

3 Robinien Robinia alle Arten 20

4 Birken Betula alle Arten 20

5 Erlen Alnus alle Arten 20

6 Eschen Fraxinus Gemeine Esche F. excelsior 20

7 Eichen Querus Stieleiche Q. robur 20

8 Eichen Querus Traubeneiche Q. petraea 20

9 Eichen Querus Roteiche Q. rubra 20

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Hinweise zum Verfahren Betriebsprämie

Landschaftselemente

Tümpel, Sölle, DolinenTümpel, Sölle, Dolinen und andere vergleichbare Feuchtbereiche werden ab 2011 in § 5 der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung integriert

EU-KOM hat im Rahmen ihrer Prüfungen im Jahr 2008 in D drei LE-Typen, die in § 8a der InVeKoS-VO geregelt sind, als nicht mit dem EU-Recht vereinbar bewertet. Es handelt sich dabei um die Typen:• Tümpel, Sölle, Dolinen und vergleichbare Feuchtgebiete,• Fels- und Steinriegel und naturversteinte Flächen und• Binnendünen.

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Hinweise zum Verfahren Betriebsprämie

Landschaftselemente

Landschaftselemente nach § 5 der Direktzahlungen - Verpflichtungenverordnung

Landschaftselemente nach § 8a der InVeKoS - Durchführungsverordnung

Hecken ab 20 m Länge

Baumreihen ab 5 Bäumen und ab 50 m Länge

Feldgehölze ab 100 m² bis 2000 m²

Feuchtgebiete bis 2000 m²

Einzelbäume nach § 28 BNatSchG

Tümpel u. vergleichbare Feuchtbereiche bis 2000 m² *

• Hecken bis 20 m Länge• Baumreihen bis 50 m Länge• Feldgehölze bis 100 m²• Einzelbäume, auch abgestorbene• Tümpel u. vergleichbare Feuchtbereiche bis 2000 m² *• Feldraine• Trocken- und Natursteinmauern• Fels- und Steinriegel u.a. bis 2000 m²• Binnendünen

CC-relevant – unterliegen speziellem

Beseitigungsverbot

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Hinweise zum Verfahren Betriebsprämie

Ganzjährige Beihilfefähigkeit

Die beantragten Flächen müssen das gesamte Kalenderjahr für die landwirtschaftliche Erzeugung zur Verfügung stehen.

Hektarflächen müssen den Beihilfebedingungen jederzeit während des Kalenderjahres entsprechen.

Ausnahmen für vorübergehende nichtlandwirtschaftliche Nutzung (z.B. Dorffeste, Reitturnier) sind möglich, jedoch anzeigepflichtig (ÄLFF). .

Die Verwendung einer Fläche zum 1.12. eines Antragsjahres als Bauland führt zur Aberkennung der Beihilfefähigkeit rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr.

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Direktzahlungen / ZA / Milchprogramme - Neuregelungen 2011 -

Hinweise zum Verfahren Betriebsprämie

Nicht-landwirtschaftliche Tätigkeit nach § 30 Abs.1b InVeKoS-Verordnung

Nutzung einer Fläche, für die ein Antrag auf einheitliche Betriebsprämie gestellt ist und die während des Kalenderjahres der Antragstellung auch für eine vorübergehende nicht-landwirtschaftliche Tätigkeit (z.B. Dorffest) genutzt werden soll, ist die Aufnahme dieser Tätigkeit mindestens drei Tage vorher schriftlich anzuzeigen unter Angabe

1. der Art der nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeit und2. des Beginns und des Endes der nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeit.

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Hinweise zum Flächennachweis (NN 2011)

Zusätzlich sind auch alle weiteren zum Betrieb gehörenden Flächen außerhalb des Landes anzugeben oder eine Kopie des NN des jeweiligen Betriebssitzlandes beizufügen.

Verpflichtung zur Angabe aller bewirtschafteten Flächen

In diesem Fall sind sämtliche, in Sachsen-Anhalt gelegenen Flächen des Betriebes, d.h. neben den beantragten auch die nicht beantragten Flächen im NN 2011 anzugeben.

Die Verpflichtung zur Angabe aller landwirtschaftlichen Flächen gilt auch dann, wenn nur Agrarumweltmaßnahmen und /oder Erstaufforstung und keine Betriebsprämie beantragt wird.

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Hinweise zum Verfahren Betriebsprämie

Bejagungsschneisen in Maisschlägen

Vollständige BestellungVollständige Bestellung der Fläche und späteres Anlegenspäteres Anlegen einer Bejagungsschneise durch vorzeitige Mahdvorzeitige Mahd des Grünmaises, Beantragung wie bisher (Maisfläche insgesamt ein Schlag)

Anlegen von Bejagungsschneisen durch SelbstbegrünungBejagungsschneisen durch Selbstbegrünung oder gezielte Begrünunggezielte Begrünung muss unter Einhaltung der Schlagdefinition (Mindestgröße: 0,3 ha) als eigenständiger Schlag beantragt werden

Hinweis auf CC-Kontrollpflicht im Falle aus der Erzeugung genommener Flächen!

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MLU, Referat 56 - InVeKoSMLU, Referat 56 - InVeKoS 23

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Hinweise zum Verfahren Betriebsprämie

Schläge nach Artikel 34 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 73/2009

„„beihilfefähige Hektarflächen“beihilfefähige Hektarflächen“ sind auch

Flächen, die im Jahr 2008 Anspruch auf Zahlungen im Rahmen der Betriebsprämienregelung hatten und infolge von Maßnahmen der• Vogelschutz-Richtlinie• FFH-Richtlinie und• Wasserrahmenrichtlinienicht mehr der Begriffsbestimmung „beihilfefähig“ entsprechen. Beantragung mit NC 583

AntragsvoraussetzungAntragsvoraussetzung: hoheitliche oder sonstige schriftlich vereinbarte Umweltauflagen, die die Flächensukkzession zum Inhalt haben.

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Allgemeine Hinweise

Nachweis- und Meldepflichten

Prinzipiell ist jede Veränderungjede Veränderung, die dazu führt, dass die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nicht mehr mit den Angaben oder Erklärungen im Antrag übereinstimmen dem ALFF unverzüglich schriftlich mitzuteilenunverzüglich schriftlich mitzuteilen, sofern in anderen Rechts-vorschriften nichts anderes geregelt ist. (§ 30 Abs. 2 InVeKoS – Verordnung)

Eine aus der Erzeugung genommenen FlächeEine aus der Erzeugung genommenen Fläche (NC 591 und 592)wird wieder genutzt, dann ist dies mindestens drei Tage vorhermindestens drei Tage vorher schriftlich anzuzeigen, sofern die Aufnahme der Nutzung innerhalb des in § 4 Abs. 3 der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung festgelegten Zeitraums erfolgt (01.04. – 30.06.des Jahres) § 30 Abs. 1a InVeKoS-Verordnung

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3. Änderung im Verfahren Betriebsprämie / ZA

Nicht genutzte ZahlungsansprücheNicht genutzte Zahlungsansprüche

Alle Zahlungsansprüche, die während eines Zeitraums von zwei Jahren nicht aktiviert wurden, werden der nationalen Reserve zugeschlagen (bisherige Regelung Einzug nach 3 Jahren).

Ausnahme: höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände,

Hinweis auf Festlegung einer Reihung der ZA- Standardverfahren (wertoptimiert)- eigene Reihung auf der ZID festlegen

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3. Änderung im Verfahren Betriebsprämie / ZA

Zuweisung neuer Zahlungsansprüche

Der Antrag auf Festsetzung des gesonderten Betrages und Zuweisung der entsprechenden Zahlungsansprüche ist bis zum 16. Mai 2011 bei den zuständigen Stellen der Länder zu stellen.

Verkauf oder VerpachtungVerkauf oder Verpachtung eines Betriebes oder Betriebsteils.

Vererbung oder vorweggenommene ErbfolgeVererbung oder vorweggenommene Erbfolge: Betriebsinhaber die einen Betrieb nachnach dem 15. Mai 2010 durch Vererbung oder vorweggenommene Erbfolge erhalten,

Betriebsinhaber in besondere Lage:Betriebsinhaber in besondere Lage:

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MLU, Referat 56 - InVeKoSMLU, Referat 56 - InVeKoS 27

Direktzahlungen / ZA / Milchprogramme - Neuregelungen 2011 -

3. Änderung im Verfahren Betriebsprämie / ZA

Kürzungsmechanismus

Für ZA - Anträge, die im Jahr 2011 gestellt werden, wird ein KürzungsmechanismusKürzungsmechanismus sowohl hinsichtlich des Referenzbetrages als auch der Zahl der zu gewährenden ZA angewandt.

•im Jahr 2008 = 0,5 2009 = 0,3 ab dem Jahr 2010 = ab dem Jahr 2010 = 0,20,2

Die zuzuweisenden Beträge bzw. Zahlungsansprüche werden mit folgenden Koeffizienten multipliziert:

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MLU, Referat 56 - InVeKoSMLU, Referat 56 - InVeKoS 28

Direktzahlungen / ZA / Milchprogramme - Neuregelungen 2011 -

3. Änderung im Verfahren Betriebsprämie / ZA

Anpassung der Zahlungsansprüche / Gleitflug

Überführung vom Kombinationsmodell zum Regionalmodell,

Die zwischen den Betrieben unterschiedlichen Werte der ZA werden in einer Angleichungsphase zwischen den Jahren 2010 und 2013 zu regional einheitlichen ZA angeglichen.

RZW ST ~ 355 €.

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MLU, Referat 56 - InVeKoSMLU, Referat 56 - InVeKoS 29

Direktzahlungen / ZA / Milchprogramme - Neuregelungen 2011 -

3. Änderung im Verfahren Betriebsprämie / ZA

Bekanntmachung der regionalen Zielwerte im eBA

Land Sachsen-AnhaltBekanntmachung

des regionalen Zielwerts der Zahlungsansprüchefür die einheitliche Betriebsprämie

für die Region Sachsen-AnhaltVom 8. Januar 2010

Auf Grund des § 6 Absatz 1 Satz 4 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2006 (BGBl. I S. 1298) macht das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt bekannt:Der regionale Zielwert eines Zahlungsanspruchs für die einheitliche Betriebsprämie für die Region Sachsen-Anhalt beträgt 354,97 Euro.354,97 Euro.

Magdeburg, den 8. Januar 201060.126 - 56

Ministerium für Landwirtschaft und UmweltIm Auftrag

Jürgen S t a d e l m a n n

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MLU, Referat 56 - InVeKoSMLU, Referat 56 - InVeKoS 30

Direktzahlungen / ZA / Milchprogramme - Neuregelungen 2011 -

3. Änderung im Verfahren Betriebsprämie / ZA

Anpassung der Zahlungsansprüche / Gleitflug

In 2010 – 2013 wird diese Differenz schrittweise abgebaut.

In der ZID können Betriebsinhaber die Anpassung der regionalen Zielwerte verfolgen.

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MLU, Referat 56 - InVeKoSMLU, Referat 56 - InVeKoS 31

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3. Änderung im Verfahren Betriebsprämie / ZA

Zielwerte im Vergleich der Bundesländer

SH 358,83 2.NI 352,38NRW 359,44 1.HE 299,58299,58RP 294,54294,54BW 308,05BY 354,55SL 258,96258,96BB 300,30MV 329,44SN 357,26 3.

Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt 354,97354,97 4.4.TH 346,3

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Direktzahlungen / ZA / Milchprogramme - Neuregelungen 2011 -

3. Änderung im Verfahren Betriebsprämie / ZA

Anpassung der Zahlungsansprüche / Gleitflug

20092009 20102010 20112011 20122012 20132013

Differenz zum RZW: 100 90 70 40 0

Beispiel:Beispiel: 20092009 20102010 20112011 20122012 20132013

ZA 1 317 320,8 328,4 339,8355

ZA 2 100 125,5 176,5 253355

ZA 3 450 440,5 421,5 393355

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MLU, Referat 56 - InVeKoSMLU, Referat 56 - InVeKoS 33

Direktzahlungen / ZA / Milchprogramme - Neuregelungen 2011 -

4. Milch - Sonderprogramme

GrünlandprämieGrünlandprämie für Milchkuhhalter für Milchkuhhalter

- - ist Teil des SammelantragesTeil des Sammelantrages, damit Antragsfrist bis 16. Mai 2011

- Laufzeit des Programms 2 Jahre von 2010 bis 2011

- Zahlungstermin zusammen mit der Betriebsprämie geplant

- 2010 wurden 39,14 € je ha Grünland ausgezahlt

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MLU, Referat 56 - InVeKoSMLU, Referat 56 - InVeKoS 34

Direktzahlungen / ZA / Milchprogramme - Neuregelungen 2011 -

4. Milch - Sonderprogramme

GrünlandprämieGrünlandprämie für Milchkuhhalter für Milchkuhhalter

- Bemessungsgrundlage ist die festgestellte Grünlandflächefestgestellte Grünlandfläche aus dem Sammelantrag des jeweiligen Antragsjahres

- Berücksichtigungsfähig sind maximal drei Hektar Grünlanddrei Hektar Grünland je Kuhje Kuh des maßgeblichen Kuhbestandes des Betriebes

- Nachweis der MilcherzeugereigenschaftMilcherzeugereigenschaft für April des jeweiligen Antragsjahres muss bis 30.06.2011 vorliegen

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MLU, Referat 56 - InVeKoSMLU, Referat 56 - InVeKoS 35

Direktzahlungen / ZA / Milchprogramme - Neuregelungen 2011 -

4. Milch - Sonderprogramme

KuhprämieKuhprämie für Milchkuhhalter für Milchkuhhalter

- Teil des SammelantragsTeil des Sammelantrags, damit Antragsfrist bis 16. Mai 2011

- max. 7500 € in 3 Jahren

- 21 € / Kuh

- früher Auszahlungstermin wird angestrebt

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MLU, Referat 56 - InVeKoSMLU, Referat 56 - InVeKoS 36

Direktzahlungen / ZA / Milchprogramme - Neuregelungen 2011 -

4. Milch - Sonderprogramme

KuhprämieKuhprämie für Milchkuhhalter für Milchkuhhalter

- Bemessungsgrundlage ist der durchschnittliche Kuhbestand im April der HIT-Datenbank - ohne Fleischrassen

- Nachweis der MilcherzeugereigenschaftMilcherzeugereigenschaft für April des Antragsjahres

- Gewährung als De-minimis-Beihilfe

Obergrenze für diese Beihilfen sind 7.500 € innerhalb von drei Kalenderjahren

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MLU, Referat 56 - InVeKoSMLU, Referat 56 - InVeKoS 37

Direktzahlungen / ZA / Milchprogramme - Neuregelungen 2011 -

Sonstiges – Ausgleichszulage f. ben. Gebiet

Für die Antragstellung der Ausgleichszahlung für benachteiligte Gebiete (AGZ) ist der Nachweis der Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ein notwendiger Bestandteil des Antrages.

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Direktzahlungen/ZahlungsansprücheMilch - Sonderprogramme- Neuregelungen 2011 -

Stand: März 2011

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit