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AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER STADT OFFENBACH AM MAIN Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für die S-Bahn Rhein-Main, Nordmainische S-Bahn, Planfeststellungsabschnitt 1, Frank- furt, von Bahn-km 2,400 bis Bahn-km 8,660 der Eisenbahnstrecke 3660, Frankfurt (Main) Ost - Gemarkungsgrenze Maintal, und von Bahn-km 52,550 bis Bahn- km 60,069 der Eisenbahnstrecke 3685, Ffm-Konstabler- wache - Gemarkungsgrenze Maintal in der Stadt Frankfurt am Main und Offenbach am Main sowie für für das Vorhaben geplante Kompensations- maßnahmen in der Stadt Gelnhausen sowie in den Gemeinden Freigericht, Hasselroth, Linsengericht und Münster; Ergänzende Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund von Änderungen des ausgelegten Plans Die DB ProjektBau GmbH, jetzt DB Netz AG, hat im Auftrag der DB Netz AG so- wie der DB Station&Service AG die Durchführung eines Planfeststellungsver- fahrens beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken für den 4-gleisigen Ausbau der nördlich des Mains verlaufenden Bahnstrecke 3660 zwischen Frankfurt Ost und Hanau Hbf beantragt. Aufgrund der im Rahmen des vorangegangenen Anhörungsverfahrens gewon- nenen Erkenntnisse hat die DB Netz AG nunmehr die im Jahr 2015 ausgelegten Planunterlagen modifiziert und aktualisiert. Im Wesentlichen sind folgende Änderungen und Ergänzungen seitens der DB Netz AG vorgesehen: Überarbeitung der technischen Planung Überarbeitung der wasserrechtlichen Antragsunterlagen Anpassung der Schalltechnische Untersuchung Überarbeitung der Unterlagen zum Grunderwerb entsprechend des aktuel- len Stands Überarbeitung der naturschutzrechtlichen Unterlagen Überarbeitung des Brand- und Katastrophenschutzkonzepts Ergänzende Begutachtung der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) Ergänzende Planung hinsichtlich Bodenschutz/Altlasten Erstellung einer Studie zur Beurteilung des Störfallrisikos (Seveso III - Gut- achten) Wegen des Umfangs der Änderungen und im Hinblick auf den nicht abschlie- ßend individuell bestimmbaren Kreis der erstmals oder zusätzlich durch die Än- derung Betroffenen erfolgt eine ergänzende Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Auswirkungen des geänderten Vorhabens. Zur Anhörung der Öffentlichkeit liegt der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) in der Zeit vom 7. Mai 2018 bis einschließlich 6. Juni 2018 im Rathaus, Ber- liner Straße 100, 63065 Offenbach, Zimmer-Nr.: 15, während der Dienststunden Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch auch von 13.00 bis 16.00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zudem werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die geänderten Planun- terlagen über die Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt (https://rp- darmstadt.hessen.de, Rubrik: „Presse” Öffentliche Bekanntmachungen Übersicht aller Öffentlichen Bekanntmachungen”) und das UVP-Portal des Landes Hessen (https://www.uvp-verbund.de/startseite) zugänglich gemacht; maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen. 1. Alle, deren Belange durch die Änderungen des Vorhabens berührt werden, können sich bis zum 6. Juli 2018 bei dem Regierungspräsidium Darmstadt (Anhörungsbehörde), Dezernat III 33.1, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt (Postanschrift: Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darm- stadt) oder bei den Städten Frankfurt am Main, Offenbach am Main und Gelnhausen sowie den Gemeinden Freigericht, Hasselroth, Linsengericht und Münster schriftlich oder zur Niederschrift äußern und Einwendungen er- heben. Äußerungen und Einwendungen müssen Namen und Anschrift lesbar ent- halten, den geltend gemachten Belang und das Maß der befürchteten Beein- trächtigungen erkennen lassen und unterschrieben sein. Einfache E-Mails erfüllen das Schriftformerfordernis nicht. Dabei sind nur solche Einwen- dungen zugelassen, die sich auf die Änderungen in den ausgelegten Planfeststellungsunterlagen beziehen. Einwendungen zu dem bisheri- gen Verfahren sind dagegen ausgeschlossen. Abweichend davon kön- nen Personen, die durch die verfahrensgegenständlichen Änderungen des Plans erstmals von dem Vorhaben betroffen werden, auch gegen den ursprünglichen Plan Einwendungen erheben. Mit Ablauf der oben genannten Frist sind für die Dauer des Verwaltungsver- fahrens alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privat- rechtlichen Titeln beruhen. Die Äußerungsfrist gilt auch für solche Einwen- dungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des geänderten Vorha- bens beziehen und für Stellungnahmen der Vereinigungen. Bei Eingaben, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unter- zeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht wer- den (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der üb- rigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Eingaben un- berücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass die ggf. im Zuge der frühen Öffentlichkeits- beteiligung nach § 25 Abs. 3 HVwVfG eingereichten Äußerungen für das An- hörungsverfahren keine Geltung entfalten, sondern erneut vorgebracht wer- den müssen. 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 HVwVfG von der Auslegung des Plans. 3. Rechtzeitig eingegangene Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen können in einem Termin erörtert werden, der ggf. noch ortsüblich oder öf- fentlich bekannt gemacht wird. Findet ein Erörterungstermin statt, werden diejenigen, die sich rechtzeitig geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Ein- wendungen der Vertreter (§ 17 HVwVfG), von dem Termin gesondert benach- richtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächti- gung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, die Einreichung von Äußerun- gen, Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des An- hörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zu- stellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an diejenigen, die Einwendungen erhoben oder eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zu- stellungen vorzunehmen sind. 7. Mit dem Beginn der Auslegung dürfen auch auf den von der Planänderung zusätzlich betroffenen Flächen bis zu ihrer Inanspruchnahme wesentlich wertsteigernde oder die geplanten Baumaßnahmen erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden; vielmehr treten die Beschrän- kungen des § 19 AEG (Veränderungssperre) in Kraft. Die bereits mit der ers- ten Auslegung bewirkte Veränderungssperre besteht fort. 8. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 74 Abs. 2 UVPG nach der Fassung des Gesetzes, die vor dem 16. Mai 2017 galt (im Folgenden: a. F.), zu Ende zu führen ist, dass die für das Verfahren zuständige Behörde das Regierungspräsidium Darmstadt und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorha- bens zuständige Behörde das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frank- furt/ Saarbrücken (EBA) ist, dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbe- schluss entschieden werden wird, dass die ausgelegten Planunterlagen die nach § 6 Abs. 3 UVPG a. F. not- wendigen Angaben enthalten, soweit diese geändert wurden und dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbezie- hung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen der Änderungen des Vorhabens gemäß § 9 Abs. 1 UVPG a. F. ist. 9. Bei dem UVP-pflichtigen Vorhaben werden gem. § 9 Abs. 1b UVPG a. F. die Unterlagen nach § 6 UVPG a. F. sowie die entscheidungserheblichen Berich- te und Empfehlungen betreffend das Vorhaben zur Einsicht für die Öffent- lichkeit im Rahmen des Beteiligungsverfahrens ausgelegt. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende im Inhaltsverzeichnis der Planfeststellungs- unterlagen aufgeführten Unterlagen: Anlage 1a: Erläuterungsbericht einschl. allgemein verständlicher, nicht- technischer Zusammenfassung der Umweltauswirkungen des Vorha bens, Anlage 10a: Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis, Anlage 11a: Landschaftspflegerischer Begleitplan Anlage 12.01a: Umweltverträglichkeitsstudie, Anlage 12.02a: Gutachten zur Elektromagnetischen Verträglichkeit, Anlage 12.03a, 12.04a: Schwingungs- und schalltechnische Untersu- chungen, Anlage 12.05a bis 12.08a: Geotechnische und Hydrologische Gutachten, Altlastengutachten, Anlage 12.09a, 12.10a: Unterlagen zum Brand- und Katastrophenschutz, Anlage 12.12a, 12.13a: Baulärm- und Gesamtlärmgutachten, Anlage 12.14a: Seveso Studie. Regierungspräsidium Darmstadt Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt III.33.1 - 66 c 10/01 - DB-NM-S-Bahn-PFA 1

Donnerstag, 26. April 2018 SEITE 19 · SCHECK-IN CENTER SEGM LLER ANK UFE Wir kaufen W ohnmobile + W ohnwagen 03944 - 36160 www .wm-aw .de Fa. REISE STE WA To uristik GmbH Lindigstraße

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Page 1: Donnerstag, 26. April 2018 SEITE 19 · SCHECK-IN CENTER SEGM LLER ANK UFE Wir kaufen W ohnmobile + W ohnwagen 03944 - 36160 www .wm-aw .de Fa. REISE STE WA To uristik GmbH Lindigstraße

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Geschäftsführer Harald Müller

Vor 2 Jahren wurdest Du durch einen unverschuldeten Unfallmitten aus dem Leben gerissen. Du hattest noch so viel vor.

Erik Schließmann* 7. 7. 1969 † 26. 4. 2016

Du fehlst uns!

Dein Patenkind & Deine FreundeBenedikt, Manfred, Karin, Franziska, Richard, Natascha, Chiara,

Zoe, Markus, Melanie, Michelle, Andi, Yvonne, Udo, Tanja

Du bist nicht mehr da, wo Du warst, aber Du bist überall wo wir sind.

Herzlichen Danksagen wir allen, die mit uns trauern und gemeinsam Ab-schied nahmen von meinem Mann, meinem Vater, unseremSchwager und Onkel

Kurt Schlapp* 23. 9. 1937 † 1. 4. 2018

und die ihre Anteilnahme auf so vielfältige und liebevolleWeise zum Ausdruck brachten.

Im Namen aller Angehörigen:Doris SchlappClaudia und Arndt

63225 Langen, Teichstraße 5, im April 2018

für den gemeinsamen Abschied,für eine stumme Umarmung,für das tröstende Wort,gesprochen oder geschrieben,für einen Händedruck,wenn die Worte fehlten,für alle Zeichender Liebe und Freundschaft,für Blumen, Kränze undGeldspenden.

Im Namenaller Angehörigen:

Anna AmerschlägerLucia undJürgen Utzinger

63110 Rodgau-Weiskirchen,im April 2018

D

A

N

K

E

Franz OswaldAmerschläger

An alle, die in Gedanken bei uns sind.

Brigitte Weiland* 27.12.1948 † 18.03.2018

Zum Abschied von unserer geliebten

Jakob Weiland,Angela, Andy, Daniela, Luc und Jürgen

danken wir allen, die uns aufgefangen haben, als wir meinten,den Boden unter den Füßen zu verlieren.

Danke für die tröstenden Worte, Umarmungen und die Liebe.

Heute finden Sie bei unsfolgende Beilagen:

(Die Prospekte sind nicht immer für alle Ausgaben gebucht.)

Prospekte, die ankommen!

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Graubünden und nach St. Moritz.4.Tag: Freizeit oder Möglichkeit zu einerAusflugsfahrt mit sachkundiger Reiseleitungzum Kaunertaler Gletscher (bitte gleichmitbuchen). 5.Tag: Fahrt durch das Unter-vinschgau nach Meran. Stadtführung mitsachkundiger Reiseleitung. Freizeit.6.Tag: Rückreise. Weitere Eintrittsgelder nichtim Preis enthalten. Ortstaxe ca. € 2,- p.P./Tagzahlbar vor Ort. Mindestteilnehmerzahl: 20Personen, Absagefrist: 14 Tage vor Abreise.Aufpreis p. P., bitte gleich mitbuchen:• DZ zur Alleinbenutzung € 125,-.• Ausflug Kaunertaler Gletscher mit

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AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER STADT OFFENBACH AM MAIN

Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)i. V. m. §§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für die S-BahnRhein-Main, Nordmainische S-Bahn, Planfeststellungsabschnitt 1, Frank-furt, von Bahn-km 2,400 bis Bahn-km 8,660 der Eisenbahnstrecke 3660,Frankfurt (Main) Ost - Gemarkungsgrenze Maintal, und von Bahn-km52,550 bis Bahn- km 60,069 der Eisenbahnstrecke 3685, Ffm-Konstabler-wache - Gemarkungsgrenze Maintal in der Stadt Frankfurt am Main undOffenbach am Main sowie für für das Vorhaben geplante Kompensations-maßnahmen in der Stadt Gelnhausen sowie in den Gemeinden Freigericht,Hasselroth, Linsengericht und Münster;Ergänzende Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund von Änderungen desausgelegten PlansDie DB ProjektBau GmbH, jetzt DB Netz AG, hat im Auftrag der DB Netz AG so-wie der DB Station&Service AG die Durchführung eines Planfeststellungsver-fahrens beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken fürden 4-gleisigen Ausbau der nördlich des Mains verlaufenden Bahnstrecke 3660zwischen Frankfurt Ost und Hanau Hbf beantragt.Aufgrund der im Rahmen des vorangegangenen Anhörungsverfahrens gewon-nenen Erkenntnisse hat die DB Netz AG nunmehr die im Jahr 2015 ausgelegtenPlanunterlagen modifiziert und aktualisiert.Im Wesentlichen sind folgende Änderungen und Ergänzungen seitens der DBNetz AG vorgesehen:• Überarbeitung der technischen Planung• Überarbeitung der wasserrechtlichen Antragsunterlagen• Anpassung der Schalltechnische Untersuchung• Überarbeitung der Unterlagen zum Grunderwerb entsprechend des aktuel-

len Stands• Überarbeitung der naturschutzrechtlichen Unterlagen• Überarbeitung des Brand- und Katastrophenschutzkonzepts• Ergänzende Begutachtung der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV)• Ergänzende Planung hinsichtlich Bodenschutz/Altlasten• Erstellung einer Studie zur Beurteilung des Störfallrisikos (Seveso III - Gut-

achten)Wegen des Umfangs der Änderungen und im Hinblick auf den nicht abschlie-ßend individuell bestimmbaren Kreis der erstmals oder zusätzlich durch die Än-derung Betroffenen erfolgt eine ergänzende Beteiligung der Öffentlichkeit zuden Auswirkungen des geänderten Vorhabens.Zur Anhörung der Öffentlichkeit liegt der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen)in der Zeit vom 7. Mai 2018 bis einschließlich 6. Juni 2018 im Rathaus, Ber-liner Straße 100, 63065 Offenbach, Zimmer-Nr.: 15, während der DienststundenMontag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch auch von 13.00 bis16.00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus.Zudem werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die geänderten Planun-terlagen über die Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de, Rubrik: „Presse” ➔ Öffentliche Bekanntmachungen ➔Übersicht aller Öffentlichen Bekanntmachungen”) und das UVP-Portal desLandes Hessen (https://www.uvp-verbund.de/startseite) zugänglich gemacht;maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.1. Alle, deren Belange durch die Änderungen des Vorhabens berührt werden,

können sich bis zum 6. Juli 2018 bei dem Regierungspräsidium Darmstadt(Anhörungsbehörde), Dezernat III 33.1, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283Darmstadt (Postanschrift: Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darm-stadt) oder bei den Städten Frankfurt am Main, Offenbach am Main undGelnhausen sowie den Gemeinden Freigericht, Hasselroth, Linsengerichtund Münster schriftlich oder zur Niederschrift äußern und Einwendungen er-heben.Äußerungen und Einwendungen müssen Namen und Anschrift lesbar ent-halten, den geltend gemachten Belang und das Maß der befürchteten Beein-trächtigungen erkennen lassen und unterschrieben sein. Einfache E-Mailserfüllen das Schriftformerfordernis nicht. Dabei sind nur solche Einwen-dungen zugelassen, die sich auf die Änderungen in den ausgelegtenPlanfeststellungsunterlagen beziehen. Einwendungen zu dem bisheri-gen Verfahren sind dagegen ausgeschlossen. Abweichend davon kön-nen Personen, die durch die verfahrensgegenständlichen Änderungendes Plans erstmals von dem Vorhaben betroffen werden, auch gegenden ursprünglichen Plan Einwendungen erheben.Mit Ablauf der oben genannten Frist sind für die Dauer des Verwaltungsver-fahrens alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privat-rechtlichen Titeln beruhen. Die Äußerungsfrist gilt auch für solche Einwen-dungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des geänderten Vorha-bens beziehen und für Stellungnahmen der Vereinigungen.Bei Eingaben, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unter-zeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht wer-den (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenenSeite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der üb-rigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Eingaben un-berücksichtigt bleiben.Es wird darauf hingewiesen, dass die ggf. im Zuge der frühen Öffentlichkeits-beteiligung nach § 25 Abs. 3 HVwVfG eingereichten Äußerungen für das An-hörungsverfahren keine Geltung entfalten, sondern erneut vorgebracht wer-den müssen.

2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung derVereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 HVwVfG von der Auslegung des Plans.

3. Rechtzeitig eingegangene Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmenkönnen in einem Termin erörtert werden, der ggf. noch ortsüblich oder öf-fentlich bekannt gemacht wird. Findet ein Erörterungstermin statt, werdendiejenigen, die sich rechtzeitig geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Ein-wendungen der Vertreter (§ 17 HVwVfG), von dem Termin gesondert benach-richtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können siedurch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächti-gung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Aktender Anhörungsbehörde zu geben ist.Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohneihn verhandelt werden.Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, die Einreichung von Äußerun-gen, Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungsterminoder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung demGrunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin,sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des An-hörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zu-stellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an diejenigen, dieEinwendungen erhoben oder eine Stellungnahme abgegeben haben, kanndurch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zu-stellungen vorzunehmen sind.

7. Mit dem Beginn der Auslegung dürfen auch auf den von der Planänderungzusätzlich betroffenen Flächen bis zu ihrer Inanspruchnahme wesentlichwertsteigernde oder die geplanten Baumaßnahmen erheblich erschwerendeVeränderungen nicht vorgenommen werden; vielmehr treten die Beschrän-kungen des § 19 AEG (Veränderungssperre) in Kraft. Die bereits mit der ers-ten Auslegung bewirkte Veränderungssperre besteht fort.

8. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen,• dass die Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 74 Abs. 2 UVPG nach der

Fassung des Gesetzes, die vor dem 16. Mai 2017 galt (im Folgenden:a. F.), zu Ende zu führen ist,

• dass die für das Verfahren zuständige Behörde das RegierungspräsidiumDarmstadt und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorha-bens zuständige Behörde das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frank-furt/ Saarbrücken (EBA) ist,

• dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbe-schluss entschieden werden wird,

• dass die ausgelegten Planunterlagen die nach § 6 Abs. 3 UVPG a. F. not-wendigen Angaben enthalten, soweit diese geändert wurden und

• dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbezie-hung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen der Änderungen desVorhabens gemäß § 9 Abs. 1 UVPG a. F. ist.

9. Bei dem UVP-pflichtigen Vorhaben werden gem. § 9 Abs. 1b UVPG a. F. dieUnterlagen nach § 6 UVPG a. F. sowie die entscheidungserheblichen Berich-te und Empfehlungen betreffend das Vorhaben zur Einsicht für die Öffent-lichkeit im Rahmen des Beteiligungsverfahrens ausgelegt. Dabei handelt essich insbesondere um folgende im Inhaltsverzeichnis der Planfeststellungs-unterlagen aufgeführten Unterlagen:• Anlage 1a: Erläuterungsbericht einschl. allgemein verständlicher, nicht-

technischer Zusammenfassung der Umweltauswirkungen des Vorhabens,

• Anlage 10a: Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis,• Anlage 11a: Landschaftspflegerischer Begleitplan• Anlage 12.01a: Umweltverträglichkeitsstudie,• Anlage 12.02a: Gutachten zur Elektromagnetischen Verträglichkeit,• Anlage 12.03a, 12.04a: Schwingungs- und schalltechnische Untersu-

chungen,• Anlage 12.05a bis 12.08a: Geotechnische und Hydrologische Gutachten,

Altlastengutachten,• Anlage 12.09a, 12.10a: Unterlagen zum Brand- und Katastrophenschutz,• Anlage 12.12a, 12.13a: Baulärm- und Gesamtlärmgutachten,• Anlage 12.14a: Seveso Studie.

Regierungspräsidium DarmstadtWilhelminenstraße 1 - 3, 64283 DarmstadtIII.33.1 - 66 c 10/01 - DB-NM-S-Bahn-PFA 1

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER KREISSTADT DIETZENBACH

Öffentliche FälligkeitsanzeigeBei der Stadt Dietzenbach werden am 15. 05. 2018 fällig:Grundbesitzabgaben II. Quartal 2018Gewerbsteuer-Vorauszahlungen II. Quartal 2018zum jeweiligen festgesetzten Zahlungstermin gemäß Abgabenbescheid.Wir bitten, die Zahlungstermine pünktlich einzuhalten, da bei Zahlungsverzug1 % Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat des Verzugs berechnetwerden muss. Außerdem werden die Rückstände kostenpflichtig im Wege derVerwaltungsvollstreckung eingezogen.Barzahlungen sind bei der Stadtkasse Dietzenbach nicht mehr möglich. Werjedoch bar einzahlen möchte, kann dies bei allen hiesigen Banken zu Gunstender Stadtkasse Dietzenbach tun.Unsere dringende Bitte:Bei allen Einzahlungen und Überweisungen Ihre Kontonummer (Steuer-nummer) und Verwendungszweck angeben!Diejenigen Zahlungspflichtigen, die der Stadtkasse Dietzenbach bereits eineAbbuchungsermächtigung vorgelegt haben, bitten wir, keine Überweisungenmehr vorzunehmen. Die fälligen Beträge werden von uns zu den Fälligkeits-terminen von den entsprechenden Konten abgebucht.Dietzenbach, den 26. 04. 2018 Stadtkasse Dietzenbach

Fachbereich FinanzenKnippel, Kassenverwalterin

Hinterlassen SieSpuren über denTod hinaus – miteinem Vermächtniszugunsten derFriedensarbeit desVolksbundes:www.gutvorgesorgt.info

SpendenkontoCommerzbank Kassel:IBANDE23520400210322299900BIC COBADEFFXXX

Was bleibt,wenn Siegehen?

Volksbund DeutscheKriegsgräberfürsorge e. V.

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Wir trauern um unsere Mutter, Großmutter,Schwiegermutter und Freundin

Annegret Lüderwaldt* 12. 12. 1941 † 22. 4. 2018

Danzig Dreieichenhain

In Liebe und Dankbarkeit

Joachim, Annette, MitjaMaximilian, Isabella, Clara

Golnar, Moritz, Tatjana, Juliasowie alle Angehörigen

Die Beerdigung ist am Mittwoch, dem 2. Mai 2018,um 14.30 Uhr auf dem Waldfriedhof in

Dreieich-Dreieichenhain, Waldstraße 57.

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Wer mir vertraut, wird leben,auch wenn er stirbt.Und wer lebt und sich auf mich verlässt,wird niemals sterben.

Johannes 11, 25

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Donnerstag, 26. April 2018 SEITE 19