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1 D www.klv.ch Zahlungsverkehr Zahlungsverkehr Dossier Zahlungsverkehr L F S Z M V „Welche Zahlungsmittel haben sich im Alltag durchge- setzt?“ und „Welche Möglichkeiten gibt es Rechnungen zu begleichen, ohne dass die Rechnungsdaten ein zweites Mal erfasst werden müssen?“ sind zentrale Fragestellungen im Zahlungsverkehr. Diese Themen sind bei den Verfahren im Leistungs- und im finanziellen Konzept einzuordnen. 1 Zahlungsmittel im Alltag und auf Reisen Bargeld Noten und Münzen haben die meisten Kon- sumenten dabei, wenn sie Einkäufe tätigen. Jedoch nimmt die Bedeutung anderer Zah- lungsmittel zu, da sie bequem und sicherer sind. Postcard Bargeldbezug in der Schweiz an den Geldau- tomaten der Post (sog. Postomaten), der Bank (Bancomaten) bis zu CHF 1’000.– bzw. EUR 700.– täglich. Dazu benötigt man neben der Postcard eine persönliche Identifikationsnum- mer (PIN), die in den Automaten einzutippen ist. An allen Postschaltern kann bis zu CHF 4’000.– pro Bezug kostenlos Bargeld bezogen werden. Ferner kann man weltweit an über 1 Mio. Geld- ausgabeautomaten, die das Zeichen “PLUS“ oder „EUFISERV“ aufweisen, CHF 1’000.– Bar- geld in fremder Währung beziehen. Bargeldlose Wareneinkäufe, Tanken und sogar Bargeldbezüge, dort wo die Ladenkasse mit EFT/POS (Electronic Funds Transfer at the Point of Sale) ausgerüstet ist. Dabei wird der Betrag von der Laden- kasse aus direkt (online) dem Postkonto des Einkaufenden belastet und dem Konto des Empfängers gutgeschrieben. Bei diesem sogenannten POS-System (POS = Point of sales, d. h. Verkaufsstelle) er- folgt also der Wareneinkauf Zug um Zug (Ware gegen Geld) und dennoch bargeldlos – im Gegensatz zum Einkauf mit Kreditkarte, wo Einkauf und Kontobelastung zeitlich auseinander liegen. Es vereinigt somit die Vorteile der bargeldlosen Zahlung mit denen der Barzahlung. Die Maestro-Karte der Banken (ec-Karten) erfüllt die gleichen Aufgaben wie die Postcard.

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Dossier Zahlungsverkehr

L F S

Z

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„Welche Zahlungsmittel haben sich im Alltag durchge-setzt?“ und „Welche Möglichkeiten gibt es Rechnungen zu begleichen, ohne dass die Rechnungsdaten ein zweites Mal erfasst werden müssen?“ sind zentrale Fragestellungen im Zahlungsverkehr. Diese Themen sind bei den Verfahren im Leistungs- und im finanziellen Konzept einzuordnen.

1 Zahlungsmittel im Alltag und auf Reisen

Bargeld

Noten und Münzen haben die meisten Kon-sumenten dabei, wenn sie Einkäufe tätigen. Jedoch nimmt die Bedeutung anderer Zah-lungsmittel zu, da sie bequem und sicherer sind.

Postcard

Bargeldbezug in der Schweiz an den Geldau-tomaten der Post (sog. Postomaten), der Bank (Bancomaten) bis zu CHF 1’000.– bzw. EUR 700.– täglich. Dazu benötigt man neben der Postcard eine persönliche Identifikationsnum-mer (PIN), die in den Automaten einzutippen ist. An allen Postschaltern kann bis zu CHF 4’000.– pro Bezug kostenlos Bargeld bezogen werden.

Ferner kann man weltweit an über 1 Mio. Geld-ausgabeautomaten, die das Zeichen “PLUS“ oder „EUFISERV“ aufweisen, CHF 1’000.– Bar-geld in fremder Währung beziehen.

Bargeldlose Wareneinkäufe, Tanken und sogar Bargeldbezüge, dort wo die Ladenkasse mit EFT/POS (Electronic Funds Transfer at the Point of Sale) ausgerüstet ist. Dabei wird der Betrag von der Laden-kasse aus direkt (online) dem Postkonto des Einkaufenden belastet und dem Konto des Empfängers gutgeschrieben. Bei diesem sogenannten POS-System (POS = Point of sales, d. h. Verkaufsstelle) er-folgt also der Wareneinkauf Zug um Zug (Ware gegen Geld) und dennoch bargeldlos – im Gegensatz zum Einkauf mit Kreditkarte, wo Einkauf und Kontobelastung zeitlich aus einander liegen. Es vereinigt somit die Vorteile der bargeldlosen Zahlung mit denen der Barzahlung.

Die Maestro-Karte der Banken (ec-Karten) erfüllt die gleichen Aufgaben wie die Postcard.

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Kreditkarte

Sie bestätigt die Zugehörigkeit des Inhabers zu einer Kreditkartenorganisation wie Mastercard, American Express, Visa, Diners Club u. a., von der sie herausgegeben wird. Die Kreditkarte ermög-licht den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Laden-geschäften, Hotels, Restaurants, Reisebüros usw. sowie an Tankstellen.

Hier wird jedoch nicht wie beim EFT/POS-System der Betrag sofort dem Kontoinhaber belastet, son-dern er kauft auf Kredit und erhält von der Kreditorganisation monatlich eine Rechnung, die durch Überweisung oder durch direkte Belastung auf seinem Bankkonto (Lastschriftverfahren LSV, siehe Seite 14) beglichen wird.

Von den ihr angeschlossenen Firmen (Vertragsunternehmen) verlangt die Kreditkartenorganisation eine Kommission auf den erzielten Umsätzen (2-3 %).

Heute werden die bekanntesten Kreditkarten oft auch von grossen Banken und anderen Unterneh-mungen mit ihrem Firmenaufdruck an ihre Kunden abgegeben. Neben diesen allgemeinen Kreditkar-ten gibt es auch die von Warenhäusern, Autovermietungsfirmen, Tankstellen usw. ausgegebenen Kun-denkreditkarten, die nur für Einkäufe bei diesen Firmen benützt werden können (Beispiele: Manor, Shell, Hertz u. a.).

Travel Cash Karte

Mindestens 100 Euro, US-Dollar oder Schweizer Franken können auf die Karte geladen und welt-weit an über 1.5 Millionen Geldautomaten in der Landeswährung bezogen werden. (www.travelcash.ch)

K 1 Wie gehen Sie vor, um am Postomaten oder Bancomaten Geld zu beziehen?

K 2 Wie heisst in unserem Beispiel der Inhaber der Kreditkarte? Benötigt er eine PIN, wenn er die Karte für Einkäufe oder für die Bezahlung einer Konsumation benützt?

K 3 Was ist nötig, wenn man die Maestro-Karte am Bancomaten oder zur Zahlung an einer dafür eingerichte-ten Ladenkasse oder Tankstelle benützen will?

K 4 Einige wenige Geschäfte akzeptieren bei Sonderverkäufen keine Kreditkarten. Warum nicht?

Aufgabe 1

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2 Postzahlungsverkehr

In diesem Abschnitt werden die verschiedenen Dienstleistungen der PostFinance beschrieben. Die In-formationen sind der Homepage www.postfinance.ch entnommen. Ausnahmen: Die Nachnahme und Wertsendungen sind Dienstleistungen, die auf der Homepage www.post.ch nachzulesen sind.

2.1 E-Finance

Der Zahlungsverkehr im Inland und mit dem Ausland lässt sich über das Internet abwickeln, wobei jederzeit Zugriff auf Konten und Dokumente gewährleistet wird. Auf der Homepage der PostFinance wird eine Demoversion offeriert.

Kunden, die über das Internet ihren Zahlungsverkehr abwickeln, sind vor dem Phishing zu warnen. Da-bei versuchen Betrüger, die Post- und auch die Bankkunden per E-Mail irrezuführen und zur Heraus-gabe von Zugangsdaten und Passwörtern zu bewegen.

2.2 E-Rechnung

Mit E-Rechnung erhält der Kontoinhaber zwei Möglichkeiten: Als Rechnungsempfänger kann er sich die Rechnungen zahlreicher Rechnungssteller (Telefongesellschaften, Versicherungen, Energieunter-nehmen) vollelektronisch zusenden lassen und mit drei Mausklicks bezahlen. Andererseits kann der Kontoinhaber als Rechnungssteller seinen Kunden vollelektronisch Rechnungen ohne „Medienbruch“ zustellen. Druck- und Versandkosten entfallen.

2.3 E-Payment

Speziell für Internetshops bietet PostFinance ein Produkt an, das den Kunden die Bezahlung ihrer Auf-träge erleichtern soll: E-Payment. Die Kunden begleichen die Einkäufe direkt via Computer oder Mo-biltelefon. Zahlung mit der Postcard oder E-Finance. Die Internetshops ersparen sich die Rechnungs-stellung, den Kunden wird das Postkonto direkt belastet.

K 5 Wie heisst die Dienstleistung, bei der … a) ... der Internetkunde via Handy einen Einkauf bezahlen kann? b) ... alle Zahlungen über das Internet abgewickelt werden? c) ... die Rechnungen vollelektronisch über die Post versendet werden?

K 6 Das neudeutsche Wort „Phishing“ ist eine Wortkombination. Aus welchen zwei englischen Wörtern setzt sich „Phishing“ zusammen?

Aufgaben 2 / 3

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2.4 Debitorenlösungen

Hier werden die Möglichkeiten für die Kunden (= Debitoren) aufgezeigt, die ihnen zugestellten Rech-nungen zu begleichen.

2.4.1 Einzahlungsscheine

Einzahlungsscheine: rote (ES) und orange (ESR)

Wenn der Empfänger der Zahlung in der Schweiz oder in Liechtenstein ein Postkonto hat, kann der Ab-sender einen roten oder orangenen Einzahlungsschein verwenden. Damit kann ein Betrag am Post-schalter entweder einbezahlt oder mit Zahlungsaufträgen überwiesen werden. Die Einzahlungsscheine sind in CHF oder EUR erhältlich. Sie werden meistens für Überweisungen, also für blosse Umbuchun-gen vom Postkonto des Absenders auf das Post- oder Bankkonto des Empfängers, benutzt.

Beispiel: Der rote Einzahlungsschein mit Mitteilungsmöglichkeit

Empfangsschein / Récépissé / Ricevuta Einzahlung Giro Versement Virement Versamento GirataEinzahlung für / Versement pour / Versamento per Einzahlung für / Versement pour / Versamento per Zahlungszweck /Motif versement /Motivo versamento

105

Konto / Compte / Conto Konto / Compte / Conto

Einbezahlt von / Versé par / Versato da

Die AnnahmestelleL’office de dépôtL’ufficio d’accettazione

Einbezahlt von / Versé par / Versato da

▼ ▼

▼ ▼

CHF CHF

441.

02PF

250090342>

250090342>

Robert Schneider SACase postale2501 Biel/Bienne

25-9034-2

Robert Schneider SACase postale2501 Biel/Bienne

25-9034-2

Abonnements-BeitragACHTUNG!Diesen Einzahlungsschein nur für die Bezahlungdes Abonnements-Beitrages benützen.

Besten Dank!

SPEC

IMEN

Nebst dem Betrag kann der Absender dem Geldempfänger auch Mitteilungen zukommen lassen, da dieser eine Abbildung des Original-Einzahlungsscheines erhält (im Gegensatz zum orange-nen Einzahlungsschein). Die Kodierzone (weisses Feld rechts unten) darf nicht beschrieben werden; sie ist für Verarbeitungsvermerke der Post reserviert (Codezahlen zur optisch-maschinellen Ablesung der Daten durch den Computer).

Bleibt als Quittung

beim Absender Geht zum Empfänger als Gutschriftsanzeige

(Sein Guthaben auf dem Konto nimmt zu.)

Lehmann BorisMarktplatz 49400 Rorschach

Lehmann BorisMarktplatz 49400 Rorschach

1 8 0 1 8 0

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Beispiel: Der orangene Einzahlungsschein mit Referenznummer

Empfangsschein / Récépissé / Ricevuta Einzahlung Giro Post Versement Virement Poste Versamento Girata PostaEinzahlung für / Versement pour / Versamento per Einzahlung für / Versement pour / Versamento per Bitte keine Mitteilungen anbringen

Pas de communications s.v.p.Non aggiungete comunicazioni p.f.

Konto / Compte / Conto Konto / Compte / Conto

Fr. c. Fr. c.

Einbezahlt von / Versé par / Versato da

Die AnnahmestelleL’office de dépôtL’ufficio d’accettazione

Einbezahlt von oder Giro aus KontoVersé par ou Virement du compteVersato da o Girata dal conto Nº

Referenz-Nr./No de référence/No di riferimento

H

10.2

003

IR44

2.03

.4 (1

3205

9) P

F

Die Codierzeile enthält alle zur Abwicklung der Zahlung notwendigen Daten. Sie muss in OCR-B-Schrift gedruckt sein.

In der Referenznummer können alle Daten eingeschlossen werden, die für die Buchhaltung und das Marketing wichtig sind. Bei der Rechnungsstellung an den Kunden wird der vollständig codierte Ein-zahlungsschein in einem Arbeitsgang ausgedruckt. Zahlungsübersicht: periodisch werden die Gutschriftsdaten ausgeliefert u. a. via E-Finance oder via Fi-letransfer für Geschäftskunden. Die Verbuchung kann mit einer entsprechenden Finanzbuchhaltungs-Software automatisch erfolgen.

ESR mit Liste

Kleinere Unternehmen ohne EDV können fortlaufend nummerierte Einzahlungsscheine verwenden: einzeln oder endlos, vorgedruckt oder neutral, mit oder ohne Anhang. Zahlungsübersicht: periodisch per E-Mail im PDF-Format (kostenlos) oder per Post in Papierform (kostenpflichtig).

Software ESR E-List

Die Software von PostFinance eignet sich insbesondere für Firmen, die ihre Debitorenverwaltung mit „ESR mit Liste“ vereinfachen möchten. Hauptfunktionen: Debitorenliste, Rechnungen, Mahnungen und Begleitbriefe zu den vorgedruckten ESR erstellen. Beim Zahlungseingang werden die offenen Posten durch die via E-Finance oder E-Mail abgeholten Gutschriftsdaten automatisch abgebucht.

Bleibt als Quittung

beim Absender Der Empfänger erhält die Daten z. B. via E-Finance oder Filetransfer

Gemeindeverwaltung8965 Berikon

Gemeindeverwaltung8965 Berikon

9 7 7 3 5 9 7 7 3 5

0100000977358>000000000000118200000077950+ 010105157>

Herr und FrauBernd SuterVerena Suter-NaefSpitzackerstrasse 598965 Berikon

000000000000118200000077950

Herr und FrauBernd SuterVerena Suter-NaefSpitzackerstrasse 598965 Berikon

00 00000 00000 11820 00000 77950

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2.4.2 Inkasso am Verkaufspunkt

EFT/POS: bargeldloses Inkasso am Verkaufspunkt

Die Kunden bezahlen bargeldlos am Verkaufspunkt. Heute ist jeder mit dieser Zahlungsmöglichkeit im Ladengeschäft vertraut, wenn eine Karte durch ein Lesegerät geführt und eine Geheimnummer (PIN-Code) eingetippt wird. Die mit der PostFinance Card Direct bezahlten Beträge werden am Folgetag gut-geschrieben. Das umständliche Zählen und Herausgeben des Bargeldes wird vermieden.

2.4.3 Debit Direct

Debit Direct ist ein vollelektronisches Verfahren für das Inkasso und die Debitorenkontrolle. Der Konto-inhaber (Schuldner) ermächtigt den Rechnungssteller (Gläubiger) zur direkten Belastung seines Kon-tos. Dieses Verfahren ist im Bankzahlungsverkehr als Lastschriftverfahren bekannt (siehe Kap. 3.8). Es eignet sich, wenn Unternehmungen regelmässig von ihren Kunden Beträge einzuziehen haben. Zum Beispiel wenn Telefonrechnungen vom Anbieter direkt dem eigenen Konto belastet werden.

2.4.4 Zahlen mit dem Handy

Die Kunden können per SMS Waren oder Dienstleistungen bestellen. Diese offerierten Preise werden mit dem Handy direkt über das Postkonto beglichen. Der Versand von Rechnungen und Mahnungen ist überflüssig, da der Kunde vor der Lieferung der Ware bezahlt.

2.4.5 Nachnahme

Mit der Nachnahme beauftragt man die Post, beim Empfänger der Nachnahmesendung einen be-stimmten Betrag einzuziehen und an den Absender zu überweisen. Ohne Bezahlung wird die Sendung nicht ausgehändigt, sondern geht an den Absender zurück. Es gibt drei Arten von Nachnahmen:

• Nachnahme in Verbindung mit einem Postpaket: Kunden, die als schlechte Zahler bekannt sind, oder unbekannte und sogenannte „Einmalkunden“ werden von vorsichtigen Lieferanten nur gegen Nachnahme beliefert: Ware gegen Geld, genannt Zug-um-Zug-Geschäft oder „Barzahlung auf Dis-tanz“.

• Nachnahme in Verbindung mit einem Brief: Gebührenpflichtige amtliche Dokumente werden oft als Briefnachnahme versandt und nur gegen Bezahlung ausgehändigt.

• Inkassonachnahme: Ein Gläubiger lässt eine fällige Forderung bei seinem säumigen Schuldner durch die Post einziehen. Da die Bezahlung jedoch vom guten Willen des Schuldners abhängt, ist der Erfolg meistens gering.

Nachnahmesendungen werden durch eine besondere Klebeetikette gekennzeichnet. Der Sendung ist zudem ein ausgefülltes Nachnahmeformular beizulegen, dessen eine Hälfte der Schuldner bei Bezah-lung als Quittung erhält; die andere Hälfte dient der Post zur Überweisung an den Gläubiger. Nachnah-men sind nur bis CHF 10’000.– möglich. Die Nachnahme ist eine verhältnismässig teure Zahlungsart (CHF 15.–), weshalb sie nach Möglichkeit vermieden wird.

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K 7 Was versteht man unter Debitorenlösung?

K 8 Die klassische Debitorenlösung ist die Zahlung mit Einzahlungsscheinen: rote (ES) und orange (ESR). a) Welcher Teil des ES bleibt beim Absender, also dem Kunden, der seine Rechnung bezahlt? b) Welcher Teil des ES geht zum Empfänger, also dem Rechnungssteller? c) Wie erhält der Rechnungssteller, der das Verfahren ESR einsetzt, seine Gutschrift?

K 9 Wie heisst die Dienstleistung, bei der der Kontoinhaber (Schuldner) den Rechnungssteller (Gläubiger) zur direkten Belastung seines Kontos ermächtigt?

K 10 Welche Tätigkeiten werden eingespart, wenn die Kunden bargeldlos am Verkaufspunkt im Geschäft bezahlen?

K 11 Welche Möglichkeit haben Handybesitzer, wenn sie bestellte Ware bezahlen wollen?

Aufgabe 4

2.5 Kreditorenlösungen

Hier werden die Möglichkeiten aufgezeigt, fällige Rechnungen oder andere Verpflichtungen zu beglei-chen.

2.5.1 Elektronischer Zahlungsauftrag

Beim elektronischen Zahlungsauftrag (EZAG) werden Überweisungen auch bei grossen Volumina in ei-nem einzigen Arbeitsgang erledigt. Die Zahlungsaufträge werden direkt in der Zahlungs- und Finanz-buchhaltungssoftware aufbereitet und erfasst. Die Datenübermittlung erfolgt via E-Finance oder File-transfer für Geschäftskunden.

2.5.2 UN/EDIFACT

UN/EDIFACT ist ein internationaler Standard für den unternehmensübergreifenden Datenaus-tausch. Der gesamte Datentransfer mit Geschäftspartnern im In- und Ausland wird vollelektro-nisch ohne Wiedererfassung bearbeitet. Die PostFinance übermittelt alle Belastungsanzeigen und Gutschriften direkt an das EDV-System.

2.5.3 Lohnzahlungen

Die Lohnzahlungen können unabhängig davon, ob die Mitarbeitenden ein Postkonto oder ein Bankkon-to besitzen, ausgeführt werden. Die PostFinance gewährleitet Diskretion durch individuell definierba-re Nutzungsrechte im E-Finance für die Freigabe und die Detailansicht von Lohnaufträgen. Voraus-setzungen für diese Dienstleistung ist der EZAG via E-Finance oder EZAG/EDIFACT via Filetransfer für Geschäftskunden.

2.5.4 Zahlungsauftrag auf Papier

Der Zahlungsauftrag auf Papier eignet sich für jede Art von Rechnungen (Überweisungen) sowie für Zahlungsanweisungen (Barauszahlung). Er ist als papiergebundenes Verfahren auf kleinere Zah-lungsvolumen ausgerichtet. Die Zahlungsbelege werden unter Angabe von Beleganzahl, Totalbetrag und Ausführungstermin unterschrieben an die Post gesendet und rechtzeitig ausgeführt.

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2.5.5 Dauerauftrag

Der Dauerauftrag eignet sich für periodisch wiederkehrende Zahlungen mit fixen Beträgen wie z. B. Miete oder Leasingrate. Der Post wird einmalig mitgeteilt, wer wann wie viel erhält. Der Betrag wird jeweils automatisch im definierten Intervall (z. B. jeden Monat, alle drei Monate) vom Postkonto abge-bucht und überwiesen. Die Bank bietet einen vergleichbaren Dienst an (sieh Kap. 3.3).

2.5.6 Auszahlungsschein

Der Auszahlungsschein (ASR) ermöglicht eine schnelle und sichere Barauszahlung, z. B. von Kreditoren, deren Kontonummer nicht bekannt sind. Der Absender (im Beispiel die Firma R. Schneider AG) lässt durch eine von PostFinance autorisierte Druckerei ASR-Belege erstellen. Der Höchstbetrag ist CHF 10’000.–. Es können fixe Beträge vorgegeben werden oder das entsprechende Feld wird leer gelassen und kann von Hand ausgefüllt werden. Die Formulare ASR und ASR+ (ohne vor-gedruckten Betrag) sind zu unterscheiden.

Auszahlungsarten:

• ASR Schalter Auszahlung in der Poststelle • ASR Domizil Auszahlung durch den Postbeamten an der Adresse des Empfängers • ASR eigenhändig Auszahlung nur an den Empfänger selbst

2.5.7 Wertsendung

Wer Banknoten, Wertpapiere oder Wertsachen durch die Post senden will, muss dies mit Hilfe einer Wertsendung (Wertbrief oder Wertpaket) tun, denn einem gewöhnlichen Brief darf man weder Bargeld noch andere Wertsachen beilegen, weil die Post dafür keine Haftung übernimmt. Aber auch bei einem eingeschriebenen Brief haftet die Post nur bis zu einem beschränkten Betrag (gegenwärtig höchstens CHF 500.–).

Die Besonderheiten einer Wertsendung sind:

• Verpackungsvorschriften: Besonders starke Briefumschläge und bei grösseren Beträgen even-tuell besonderer Wertverschluss (Siegellack, Bleiplombe oder spezielles Klebeband). Je nach Verschluss verschiedene Taxen (Gattung A oder B). Nähere Angaben im Posttarif oder Auskunft am Postschalter.

• Wertangabe (Wertdeklaration): Die Post haftet im Fall von Verlust, Beschädigung oder Berau-bung bis zum deklarierten Betrag. Überdeklaration, d. h. Angabe eines höheren als des wirklichen Wertes ist verboten.

• Taxzuschlag zur gewöhnlichen Brief- oder Pakettaxe, je nach Höhe der Wertangabe.

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K 12 Was versteht man unter Kreditorenlösung?

K 13 Wie heisst die Dienstleistung, mit der … a) ... periodisch wiederkehrende Zahlungen mit fixen Beträgen automatisch vom Postkonto abge- bucht und überwiesen werden? b) ... Kreditoren, deren Kontonummer nicht bekannt ist, bezahlt werden können? c) ... Kunden ohne den Einsatz von EDV ihre Rechnungen begleichen können?

K 14 Wie heisst der internationale Standard für den unternehmensübergreifenden Datenaustausch?

Aufgabe 5

2.6 Internationaler Zahlungsverkehr

2.6.1 Giro international

Mit Giro international überweisen Postkunden Geld vom Geschäftskonto oder Depositokonto für Unternehmen auf ein Post- oder Bankkonto im Ausland. Die Überweisung erfolgt mit Zahlungs-/Dau-erauftrag, EZAG, via E-Finance oder am Postschalter. Die Gutschrift beim Empfängerinstitut geschieht in der Regel innert 2-4 Arbeitstagen.

2.6.2 Giro international plus

Mit Giro international plus überweisen Postkunden Geld auf ein Post- oder Bankkonto in einem EU-Land. Gutschrift innert maximal 2 Arbeitstagen. Vergütungswährung: Euro.

2.6.3 Cash international

Mit Cash international überweisen Postkunden Bargeld oder einen Check an einen Empfänger im Ausland, der kein Post- oder Bankkonto hat. Die Überweisung erfolgt mit Zahlungs-/Dauerauftrag, EZAG, via E-Finance oder am Postschalter in weltweit über 80 Länder. Die Auszahlung/Zustellung wird innert 5-8 Arbeitstagen ausgeführt.

2.6.4 Western Union

Wenn die Zahlung besonders eilig ist, bietet die Post in Zusammenarbeit mit Western Union ei-nen schnellen Service an: Weltweiter Bargeldtransfer in über 200 Länder und Regionen. ausge-führt wird. Das transferierte Geld ist innert weniger Minuten in einer der 345’000 Western-Union- Vertriebsstandorten abholbereit. Die Einzahlung in der Schweiz erfolgt bar am Postschalter oder wesentlich günstiger mit E-Finance. Dieser Dienst kann auch an gegen 200 SBB-Bahnhöfen genutzt werden.

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2.6.5 Zahlungseingänge vom Ausland

Überweisungen von ausländischen Post- und Bankkonten auf ein Geschäftskonto der PostFinance ist in verschiedenen Währungen möglich. Die Gutschrift auf das Geschäftskonto erfolgt in CHF, in EUR oder in anderer Fremdwährung.

Die Verwendung von IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) ist für alle grenzüberschreitenden Zahlungen in der EU obligatorisch. Dieser Beschluss gilt auch für Zahlun-gen aus der Schweiz in die EU und umgekehrt.

Zahlungen mit IBAN und BIC

IBAN steht für International Bank Account Number und ist die internationale Darstellung einer Konto-nummer. Die IBAN ermöglicht eine vollautomatische Verarbeitung einer Zahlung.

Beispiel einer Schweizer IBAN (21 Stellen):

CH84 0076 9016 1234 5678 9

Prüfziffer

Ländercode Identifikation Finanzinstitut

Kontonummer

Wenn der Postkunde (oder Bankkunde) eine Zahlung erwartet, sollte er dem ausländischen Schuldner anstelle der bisherigen Kontonummer die IBAN mitteilen.Der BIC (Bank Identifier Code) erlaubt die eindeutige Identifizierung der Bank.

Fehlen IBAN und/oder BIC oder sind die Angaben nicht korrekt, werden manuelle Eingriffe in der Zah-lungsverarbeitung notwendig. Dadurch entstehen für die auftraggebende Bank oder Post zusätzliche Spesen, die dem Kunden weiterbelastet werden.

K 15 Wie heisst die Dienstleistung, mit der Postkunden … a) ... Geld an Unternehmen im Ausland überweisen können? b) ... Bargeld oder einen Check an einen Empfänger im Ausland, der kein Post- oder Bankkonto hat, schicken können? c) ... eine besonders eilige Zahlung innert weniger Minuten in 200 Ländern ausführen lassen können? d) ... Geld an Unternehmen im EU-Ausland innert 2 Tagen überweisen können?

K 16 Was ist das Spezielle am Service „Western Union?“

Aufgabe 6

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3 Bankzahlungsverkehr

3.1 Bankkonto und Bankvergütung

Während das Postkonto nur dem Zahlungsverkehr dient, können über ein Bankkonto auch Kreditverhältnisse zwischen der Bank und ihrem Kunden abgerechnet werden. Bei einem Bankkonto kann der Kontoinhaber also nicht nur Gläubiger, sondern auch Schuldner sein, nämlich dann, wenn er von der Bank einen Kredit erhält.

Dementsprechend gibt es zwei Hauptarten von

Bankkonten

KreditorenrechnungenDebitorenrechnungen

Der Kontoinhaber ist Schuldner(Debitor) der Bank, er erhält von ihr Geld auf Kredit.

Das Konto weist, von der Bank aus gesehen, einen Sollsaldo (Debet) aus. Die Bank hat ein Guthaben.

Zinssatz hoch (5 % bis 10 % und mehr). Er hängt von der Art des Kredits ab, den die Bank dem Kunden gewährt (ob gedeckt oder ungedeckt, siehe Buch Kapitel 6.5, Bankkredite beanspruchen).

Der Kontoinhaber darf die Kreditlimite (Grenze des gewährten Kredits) nicht überschreiten, also das Konto nicht überziehen.

In der Regel berechnet die Bank auch eine Kreditkommission, die auf eine Verteuerung des Kredits um etwa 1 % hinausläuft.

Der Kontoinhaber ist Gläubiger (Kreditor) der Bank. Er legt bei ihr Geld an.

Das Konto weist einen Habensaldo (Cre-dit) aus. Für die Bank stellt dies eine Schuld dar.

Zinssatz niedrig (etwa 1/4 bis 3 %). Er hängt von der Art des Kontos ab. Man un-terscheidet vor allem folgende Arten:

• Gewöhnliches Kontokorrent (wörtlich übersetzt: laufende Rech-nung), vor allem für den geschäft-lichen Zahlungsverkehr. Zins sehr niedrig (unter 1 %), dafür Rückzüge je-derzeit unbeschränkt möglich.

• Privat-, Gehalts- oder Salärkonten für Privatpersonen. Oft Vorzugszins

für Jugendliche und Senioren. Rück-züge beschränkt (z. B. auf CHF 20’000.– monatlich).

• Anlage- und Sparkonten, weniger für den Zahlungsverkehr als für Geldan-lage und Wertschriftengeschäfte be-stimmt. Rückzüge bei den meisten Banken nur bis CHF 10’000.– monatlich.

Vom Zins auf Kreditorenkonten zieht die Bank Verrechnungssteuer (zurzeit 35 %) ab. Näheres dazu im Kapitel Steuern.

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Die Bankvergütung (Banküberweisung, Bankgiro) ist die bequemste Zahlungsart zwischen Inhabern von Bankkonten, seien sie nun Kunden ein und derselben Bank oder verschiedener Banken.

Der Ablauf ist ähnlich wie beim Postgiro:

Absender(Schuldner,

Auftraggeber)

Bank A desAbsenders

SICClearing

Bank E des Empfängers

Empfänger(Gläubiger,

Begünstigter)

Zahlungs-auftrag

Belastungs-anzeige

Gutschrifts-anzeige

Die Abrechnung zwischen den beteiligten Banken erfolgt über das SIC-Rechenzentrum. SIC (Swiss In-terbank Clearing) ist ein elektronisches Online-Abrechnungssystem zwischen den Banken, welches sowohl die Übermittlung von Daten als auch die Verrechnung (Clearing) der Beträge erlaubt. Voraus-setzung hierfür ist, dass der Begünstigte ein Konto bei einer schweizerischen Bank oder ein Postkonto besitzt. Das Hin- und Hersenden von Belegen wird überflüssig, die Zahlungsabwicklung rationalisiert.

K 17 Um welche Art von Bankkonto handelt es sich, wenn der Bankkunde von seiner Bank Kredit beansprucht?

K 18 Ist der Zinssatz bei solchen Konten hoch oder niedrig? Und warum?

K 19 Welches Bankkonto ist für Bankgläubiger mit starkem Zahlungsverkehr geeignet?

K 20 Welches ist sein Hauptvor- und sein Hauptnachteil für den Bankkunden, verglichen mit anderen Kredito-renkonten?

K 21 Bei welchen Kreditorenkonten sind Rückzüge nur in beschränktem Umfang möglich (mindestens vier Be-zeichnungen)? Wie hoch ist der Zins bei solchen Konten ungefähr?

K 22 Bei welchen Konten berechnet die Bank in der Regel Kommission? Und was für eine Art von Kommission?

K 23 Wie viel beträgt die Verrechnungssteuer bei Debitorenkonten?

Aufgabe 7

3.2 Zahlungs- oder Vergütungsauftrag

Um Vergütungen vorzunehmen, muss der Zahlungsabsender keine Einzelaufträge mehr schreiben, sondern er sendet seiner Bank die Einzahlungsbelege (ESR = Einzahlungsschein mit Referenznum-mer Der Begünstigte hat ein Postkonto oder BESR = Bank-Einzahlungsschein mit Referenznum-mer Der Begünstigte hat ein Bankkonto) zusammen mit dem folgenden Formular, auf dem er nur noch den Totalbetrag aller Zahlungen aufführt. Wenn er für eine Zahlung keinen Einzahlungsschein hat, schreibt er auf einem Formular, das er ebenfalls von der Bank erhält, einen Girobeleg, auch die-sen ohne Doppel.

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BeispielVergütungsauftragBeilage zu3 Einzahlungsscheinen

Wenn die Bank die Zahlungsaufträge ausgeführt hat, sendet sie dem Auftraggeber eine Belas-tungsanzeige, in der die einzelnen Zahlungen und der Totalbetrag aufgeführt sind.

Ähnlich wie bei der Post dienen auch bei der Bank besonders rationelle Zahlungsverfahren der Arbeits-ersparnis beim Auftraggeber und bei der Verarbeitung.

3.3 Dauerauftrag

Für Zahlungen, die sich regelmässig wiederholen, kann der Kunde der Bank einen einmaligen Dauer-auftrag geben. Beispiel: Mietzinszahlungen, Krankenkassenbeiträge. Die Post bietet einen vergleich-baren Dienst an (siehe Kap. 2.5.5).

3.4 Stammliste

Für Zahlungen an einen festen Kreis von regelmässigen Geldempfängern erstellt die Bank eine Liste der Empfänger mit allen nötigen Stammdaten, d. h. gleichbleibenden Angaben wie Namen, Adressen, Bank- oder Postkonten usw. Nachher hat der Auftraggeber seiner Bank jedesmal nur noch die sich ändernden Daten (Beträge) mitzuteilen, ohne selbst eine EDV-Anlage einsetzen zu müssen. Beispiel: Salärzahlun-gen an die Angestellten.

3.5 Internetbanking

Wer einen Internetzugang, einen Vertrag mit einer Bank und ein Passwort hat, dem stehen – wie auch bei der PostFinance – folgende Dienstleistungen rund um die Uhr zur Verfügung:

• Erteilung von Zahlungsaufträgen in CHF und in Fremdwährung zu Lasten CHF-Konten oder Fremdwährungskonten

• Pendente, also noch nicht ausgeführte Zahlungen anzeigen und mutieren (= verändern)• Abspeichern von Zahlungsgruppen für wiederkehrende Zahlungen• Abfrage von Kontoinformationen• Depotinformationen sowie Analyse nach Titelart, Branche, Land und Währung• Erteilen von Börsenaufträgen• Beantragung eines Hypothekarkredites

1500.–23. 4. 200830. 4. 2008 3

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3.6 Phonebanking

Auch hier kann der Kunde rund um die Uhr, wenn er ein WAP-fähiges Mobiltelefon besitzt, verschiede-ne Dienstleistungen wie beispielsweise Saldoabfragen in Anspruch nehmen. Der Dienst ist auch vom Festnetz aus nutzbar.

3.7 Datenträgeraustausch (DTA)

Der Datenträgeraustausch ist eine Dienstleistung der Banken für In- und Auslandzahlungen in CHF und in fremden Währungen. Der Auftraggeber übergibt seiner Bank keine Zahlungsbelege mehr, sondern erfasst die Zahlungen in einer DTA-fähigen Software. Die DTA-Files werden der Bank bzw. deren Rechenzentrum zur Ausführung übermittelt.

3.8 Lastschriftverfahren (LSV+)

Hier veranlasst nicht der Schuldner die Vergütung, sondern der Gläubiger, indem er seine regelmäs-sigen Rechnungen über seine Bank auf dem Konto des Schuldners belasten lässt – selbstverständlich nur nach vorheriger Ermächtigung des Schuldners. Beispiele für solche Gläubiger: Elektrizitätswer-ke, Swisscom, Versicherungen, Krankenkassen, Kreditkartenorganisationen und andere, die regelmä-ssig Beträge bei ihren Kunden einzuziehen haben. Der Zahlungspflichtige hat bei ungerechtfertigter Belastung die Möglichkeit, innert 30 Tagen die Lastschrift seiner Bank zurückzugeben. Die Belas-tung wird rückgängig gemacht und der Betrag dem Zahlungsempfänger wieder belastet. Bei Business Direct Debit (BDD = LSV ohne Widerspruchsrecht) kann eine nicht akzeptierte Belastung nur direkt beim Zahlungsempfänger wieder eingefordert werden.

K 24 Wo ersieht man die Zahlungsempfänger bei einer Überweisung (zwei Angaben)?

K 25 Was erhält der Auftraggeber nach Erledigung der Zahlung?

K 26 Welches arbeitssparende Bankzahlungsverfahren kann ein Wohnungsmieter zur regelmässigen Überwei-sung seines Monatszinses verwenden?

K 27 Welches rationelle Verfahren kommt für eine Firma in Frage, wenn sie die Löhne ohne Einsatz einer EDV-Anlage überweisen will?

K 28 Wer veranlasst beim Lastschriftverfahren (LSV) jeweils den einzelnen Zahlungsvorgang?

K 29 Bei welchem Verfahren erstellt der Zahlungsabsender keine Belege, sondern einen elektronischen Daten-träger?

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3.9 Zahlungen mit Check

Neben der Bankvergütung dient in vielen anderen Ländern auch der auf eine Bank gezogene Check als Zahlungsmittel zur Begleichung von Rechnungen. Durch den Check weist der Aussteller seine Bank (die bezogene Bank) an, dem Empfänger die auf dem Check genannte Summe zu zahlen. Aussteller und Empfänger (Begünstigter) des Checks tragen ein geringeres Diebstahlsrisiko als bei Barzahlung.

Check

Absender = Aussteller

Bank A =Bezogener

Empfänger = Checknehmer

(Remittent)

Bank E

1

3

4 2

Der Zahlungsabsender stellt den Check aus (zieht ihn auf seine Bank A) und sendet ihn dem Zahlungsempfänger (= Checknehmer oder Remittent).

Der Empfänger reicht den Check seiner Bank E ein zur Gutschrift auf seinem Bankkonto oder zur Barauszahlung.

Die beteiligten Banken rechnen gegenseitig über das SIC ab.

Die bezogene Bank A belastet das Konto des Ausstellers mit dem Checkbetrag.

In der Schweiz ist der Check durch die ec-Karte und die Kreditkarten verdrängt worden (vgl. S. 1 und 2). Allerdings hat der „Bankcheck“ seine Bedeutung nicht verloren, z. B. im Tourismus.

Der eigentliche „Bankcheck“

Wenn Bankfachleute von einem „Bankcheck“ sprechen, so meinen sie damit einen Check, der nicht nur auf eine Bank gezogen, sondern auch von einer Bank ausgestellt ist. Er ist auf jeden Fall gedeckt, denn der Kunde muss die Checksumme beim Kauf des Checks sofort bezahlen. Deshalb wird der Bankcheck lieber in Zahlung genommen als ein gewöhnlicher Bankcheck.

Beispiel: Anstatt unserem Gläubiger im Ausland einen von uns ausgestellten Check zu senden, beauftragen wir unsere Bank, selbst einen Check auf eine Bank in der Nähe des Gläubigers zu ziehen. Diesen kann unser Gläubiger (z. B. in New York) dann auf einfache Art rasch und sicher einziehen. Für ihn ist ein solcher Check, der auf eine ihm be-kannte Bank in seinem Land gezogen ist, leichter einzulösen als einer, der auf unsere Bank lautet, die ihm fremd ist.

Zürich, 12. April 2003

Konkursamt Schaffhausen

CHF - thirty thousand - 00/00*******

CHF ******30000.00******

UBS AGP.O. Box8098 ZÜRICH 001-1-001001

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Die besondere Sicherheit des Bankchecks wird auch bei Auktionen geschätzt. So ist der abgebildete Check für eine Versteigerung ausgestellt, auf die das Amtsblatt des Kantons Zürich hingewiesen hat. Auszug:

Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 30’000.– in bar oder mit Bankcheck einer schweizerischen Bank (weder Auslandbank noch Privatcheck) zu leisten.

Konkursamt Schaffhausen

Der Reisecheck

Ein Reisecheck lautet auf einen runden, vorgedruckten Betrag (z. B. CHF 50.–, 100.–, 500.–). Weil der Gegenwert dieser Checks vom Benutzer im Voraus bezahlt werden muss, sind sie voll gedeckt und lassen sich jederzeit in Bargeld umwandeln oder als Zahlungsmittel in Hotels, Ladengeschäften, Reisebüros usw. verwenden.

Beispiel: B. Riemek kauft Reisechecks am Bankschalter, entweder gegen Bar zahlung oder gegen Belastung auf seinem Bank konto (zuzüg lich Kom mis sion von meist 1 %).

Der Käufer von Reise checks hat diese sofort beim Bezug auf der Bank zu unter schreiben. Bei der Ver-wendung als Zahlungsmittel muss die Unterschrift auf dem Check unter den Augen des Kassiers oder Verkäufers wiederholt werden. Der Unterzeichnende hat sich dabei meistens durch seinen Pass oder seine Identitätskarte auszuweisen.

Der Reisecheck gleicht im Gebrauch stark der Banknote. Vorteil jedoch im Falle eines Verlus-tes: Wegen der Unterschriftskontrolle kann ein unrechtmässiger Besitzer (Dieb oder Finder) mit einem Reisecheck weniger anfangen als mit einer Banknote, und der Verlierer erhält bei sofortiger Meldung des Verlustes rasch Ersatz oder Rückerstattung.

Der Reisecheck ist kein Check im gesetzlichen Sinne, denn der Bezogene ist keine Bank. Weltweit wer-den jährlich für ca. 50 Mrd. USD Reisechecks herausgegeben von American Express, Swiss Bankers Travellers Cheques, Thomas Cook u. a.

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K 30 Wie heisst der Begünstigte bei einem Check?

K 31 Einen gewöhnlichen Check, der von einem Bankkunden ausgestellt wird, nennen Bankfachleute gewöhn-lich «Kundencheck». Wie heisst dort ein von einer Bank ausgestellter Check?

K 32 Betrachten Sie unser Beispiel des Reisechecks genau. a) Wo wird Bernd Riemek bei der Einlösung des Reisechecks seine zweite Unterschrift hinsetzen müssen? b) Wo kann er den Begünstigten angeben?

K 33 Welcher Ausdruck auf dem Reisecheck zeigt an, dass der Begünstigte ihn weitergeben (indossieren) kann?

K 34 Welchen Vorteil bietet ein auf CHF 500.– lautender Reisecheck dem Aussteller gegenüber einer Banknote?

K 35 Warum wird der Käufer von Reisechecks angehalten, diese beim Bezug sofort mit seiner Unterschrift zu versehen?

Aufgabe 8

3.10 Das Akkreditiv

Im Auslandsverkehr besteht zwischen Lieferant und Käufer oft nicht das gleiche Vertrauensverhält-nis wie im Inland, da sich die Geschäftspartner vielfach nicht kennen. Wenn z. B. ein Schweizer Liefe-rant einem amerikanischen Käufer liefern müsste, bevor er die Zahlung erhielte, ginge er ein grosses Risiko ein, denn die Eintreibung der Forderung in den USA wäre umständlich, kostspielig und unsicher. Anderseits wäre der amerikanische Käufer nicht bereit zu zahlen, bevor er sicher ist, dass er die Ware wirklich erhält. So entsteht im internationalen Waren- und Geldverkehr ein Bedürfnis nach zusätzli-chen Sicherheiten.

Hier hilft das Akkreditiv: Damit keiner der beiden Partner ein Risiko eingehen muss, stellt der Käufer den Kaufpreis bei einer Bank des Lieferanten bereit, jedoch so, dass der Lieferant das Geld erst dann in Empfang nehmen kann, wenn er die Ware versandt hat. Es handelt sich also um eine Art „unterbro-chene Bankvergütung“: Die Überweisung wird zwar vorbereitet, aber erst ausgeführt, wenn der Liefe-rant die Ware verschickt hat, was er durch Einreichen der im Akkreditiv verlangten Versanddokumente an die Bank beweisen muss.

Zu diesen Versanddokumenten gehören neben der Faktura (engl. Invoice) vor allem der Frachtbrief, also die Bestätigung des Spediteurs, dass die Fracht transportiert wird, und die Transportversiche-rungspolice (Certificate of insurance) für die Ware. Als Frachtbrief kommt der Seefrachtbrief (Konnos-sement, Bill of lading, gilt als Wertpapier), der Luftfrachtbrief (Airway bill) oder der Bahnfrachtbrief (Railway bill) in Frage.

Beispiel: Die Bank des Lieferanten leitet diese Dokumente an die Bank des Käufers weiter, und diese übergibt sie dem Käufer, denn nur mit ihnen kann dieser die Ware am Bestimmungsort in Empfang nehmen.

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Ablauf beim Akkreditiv

Käufer Lieferant

Bank A Bank E

1 5

25

5 3

4

USA Schweiz

¥1 Akkreditivauftrag: Der Käufer gibt seiner Bank A den Auftrag, ein Akkreditiv zugunsten des Liefe-

ranten zu eröffnen.

2 Akkreditiveröffnung: Die Bank A eröffnet das Akkreditiv bei der Bank E des Lieferanten (Korrespon-denzbank genannt).

3 Akkreditivbestätigung: Die Bank E bestätigt (avisiert) dem Lieferanten, dass der Betrag für ihn bereitstehe (Lieferant = Begünstigter).

4 Versand der Ware und Ausstellung der Versanddokumente

5 Einreichung der Dokumente an die Bank E und Weiterleitung über die Bank A an den Käufer. Damit erhält der Lieferant sein Geld und der Käufer die Ware.

Da der Lieferant dieses Akkreditiv nur benützen kann gegen Einreichung der Versanddokumente, heisst es Dokumentarakkreditiv.

Für den Lieferanten ist wichtig, dass das einmal eröffnete Akkreditiv nicht nachträglich vom Käufer widerrufen werden kann. Denn sonst könnte es ihm passieren, dass er die Ware wohl abschickt, aber nachher keine Zahlung erhält. Er wird deshalb meistens ein unwiderrufliches Akkreditiv verlangen. Das heisst, dass während einer bestimmten Zeit (z. B. drei Monaten) der für ihn bereitstehende Betrag nicht zurückgezogen werden kann.

Im internationalen Handel spielt das von der avisierenden Korrespondenzbank bestätigte, unwiderrufliche Dokumentarakkreditiv die grösste Rolle. Die Bank E übernimmt durch die Be-stätigung ein Zahlungsversprechen, das für den Schweizer Lieferanten die Sicherheit erhöht, für ihn also das Delkredererisiko mindert. Daneben gibt es zahlreiche andere Varianten von Akkreditiven mit verschiedenartigen rechtlichen Konsequenzen für die Beteiligten, die fast nur für den Fachmann überblickbar sind.

K 36 Welche Sicherheit bietet das Akkreditiv dem Lieferanten und welche dem Käufer?

K 37 Warum heisst die am häufigsten benützte Art von Akkreditiven Dokumentarakkreditiv?

K 38 Welche drei Dokumente benötigt der Begünstigte, um den Akkreditivbetrag zu erhalten?

K 39 In welchem Fall wird keine Versicherungspolice benötigt?

K 40 Wer veranlasst ... a) ... den Akkreditivauftrag? b) ... die Akkreditiveröffnung?

K 41 Wie heisst die Mitteilung, welche die Korrespondenzbank dem Begünstigten zukommen lässt?

K 42 Welche Art von Akkreditiv ist bei internationalen Warenlieferungen am meisten üblich?

Aufgabe 9 / 10

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Aufgaben

1 In welcher Situation hilft die Kreditkarte, in welcher die Travel Cash Karte weiter?

a) Eine Angestellte mit gutem Einkommen will im Ausland ihre Hotelrechnung bezahlen.

b) Ein junger Mann in Ausbildung benötigt auf einer Reise mehr Geld als er budgetierte. Die Eltern sind bereit, ihm zu helfen.

2 Warum wird vor dem sog. Phishing gewarnt? Was bedeutet überhaupt dieser Ausdruck?

3 Die Post bietet für Internetshops mit E-Payment ein Produkt an, um Online-Einkäufern eine bequeme und sichere Zahlung zu ermöglichen. Konkurrent für diese Dienstleistung der Post ist Paypal. Recherchieren Sie auf der Home-page das Angebot, das vielen Teilnehmern von Online-Auktionshäusern bekannt ist (www.paypal.ch).

4 Welche Vorteile bietet der Einsatz von ESR?

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5 Wann eignet sich der Elektronische Zahlungsauftrag?

6 Warum werden im internationalen Zahlungsverkehr IBAN und BIC eingesetzt?

7 Bankkonto und Bankgiro. Setzen Sie die fehlenden Ausdrücke in die folgende Zusammenfassung ein:

Wenn der Inhaber eines Bankkontos der Bank gegenüber Schuldner ist, so bezeichnet die Bank sein Kon-

to als ...................................................konto. Der Zinssatz beträgt dabei je nach Art des gewährten Kredits

................... % oder mehr. Zusätzlich zum Zins belastet ihm die Bank eine ............................................................. ,

die meistens auf eine Verteuerung des Kredits um ................... % hinausläuft. Der Kontoinhaber darf das Konto nicht

überziehen, also die gewährte ................................................................ nicht überschreiten.

Wenn der Bankkunde Gläubiger ist, spricht man von einem ..............................................................konto. Der

Zinssatz ist ........................................................ als bei einem Debitorenkonto. Das für den geschäftlichen

Zahlungsverkehr bestgeeignete Kreditorenkonto ist das gewöhnliche ............................................................. .

Vorteil dieses Kontos für den Kontoinhaber: ........................................................................................................... .

Nachteil: ................................................................................ . Weitere Kreditorenkonten gibt es unter folgenden Be-

zeichnungen (etwa vier nennen): .....................................................................................................................................

................................................................................. . Deren Zinssatz beträgt etwa ................. bis ................. %. Ver-

rechnungssteuer von ................. % zieht die Bank ab vom Zins auf ..........................................................konten.

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Für eine gewöhnliche Banküberweisung verwendet der Zahlungsabsender (Auftraggeber) ein Formu-

lar mit der Überschrift ................................................................................... . Die Überweisung erfolgt auf sein

............................................................... oder ............................................................... . Die Abrechnung zwischen den

Banken geschieht über das SIC (= .................................................................................................................).

Wenn der Zahlungsabsender seiner Bank mehrere Posteinzahlungsscheine zur Erledigung von Zahlungen

sendet, legt er diesen einen .................................................... bei, auf dem er nur den ......................................

aller Zahlungen angeben muss.

Nach der Erledigung von Zahlungsvorgängen erhält der Zahlungsabsender von der Bank eine ..................................

..................................................................................... .

8 a) Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit der Besitzer von Checkformularen einen Check auf seine Bank ausstellen darf (OR 1103)?

b) Welche Folgen hätte es für ihn, wenn er diese Vorschrift missachten würde (OR 1103/3)?

c) Innerhalb welcher Frist muss ein im Inland zahlbarer Check bei der bezogenen Bank einkassiert werden (OR 1116)?

d) Was könnte nach Überschreitung dieser Frist passieren (OR 1119)?

e) Wie heisst in der Bankfachsprache ein Check, der nicht von irgendeinem Bankkunden ausgestellt ist (auch ge-nannt Kundencheck), sondern von einer Bank?

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9 Welche der folgenden Aussagen sind richtig (mit Begründung bei den falschen)?

R F

a) Bei einem Debitorenkonto ist der Kunde Schuldner der Bank.

Begründung:

b) Auf Debitorenkonten berechnet die Bank in der Regel eine Kreditkommission, aber keine Verrechnungssteuer auf dem Zins.

Begründung:

c) Die Maestro-Karte eignet sich als Zahlungsmittel auf der ganzen Welt.

Begründung:

d) DTA heisst Datenträgeraustausch und ist auch möglich für Bankkunden ohne EDV.

Begründung:

e) Bezogene bei Checks können nur Banken sein.

Begründung:

f) Beim Stammlistenauftrag benötigt der Auftraggeber keine EDV-Anlage, da er nur sich ändernde Daten der Geldempfänger (Betrag) der Bank mitteilen muss.

Begründung:

g) Über das Internet (Internetbanking) kann der Kunde rund um die Uhr Zahlungs-aufträge erteilen.

Begründung:

h) Für Bezüge beim Bancomaten benötigt man nichts ausser der persönlichen Maestro-Karte.

Begründung:

i) Beim LSV veranlasst der Zahlungsabsender (Schuldner) den Zahlungsvorgang.

Begründung:

j) Der Begünstigte bei einem Dokumentarakkreditiv kann dieses nur benützen gegen Einreichung der Versanddokumente an die Bank, die ihm das Akkreditiv bestätigt hat.

Begründung:

k) Der Check ist eine Zahlungsaufforderung des Ausstellers an den Checknehmer (Remittenten).

Begründung:

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10 Welche Einrichtungen des Bankzahlungsverkehrs eignen sich für die folgenden Fälle? a) Salärzahlungen an die Angestellten einer Firma ohne DTA

b) Sie nehmen Zahlungsmittel auf eine Ferienreise nach Griechenland mit.

c) Sie nehmen Zahlungsmittel auf eine USA -Reise mit.

d) Bargeldloses Tanken zu jeder Uhrzeit

e) Ein Exporteur, der einen Auftrag für eine Warenlieferung in ein Land des Nahen Ostens erhält, möchte sich den Eingang der Zahlung sichern.

f) Belastung der Monatsrechnungen einer Kreditkartenorganisation auf dem Bankkonto des Karten-inhabers.

g) Sie rüsten sich mit Zahlungsmitteln für eine Reise in der Schweiz aus und sind Inhaber eines Bankkontos.

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Antworten zu den Kontrollfragen

1 Postcard einführen und PIN eingeben. Die weiteren Schritte werden am Bildschirm erklärt.

2 Jacques Müller; er benötigt dafür keine PIN, er identifiziert sich mit seiner Unterschrift.

3 Eine persönliche Identifikationsnummer (PIN), die bei Automaten die persönliche Unterschrift ersetzt.

4 Bei Sonderverkäufen sind die Preise oft so weit herabgesetzt, dass die geringe Marge des Geschäfts keine Kommissionszahlung an die Kreditkartenorganisation verträgt.

5 a) E-Payment b) E-Finance c) E-Rechnung

6 password fishing

7 Verschiedene Kunden (= Debitoren) müssen die ihnen zugestellten Rechnungen begleichen. Die Post bietet hierfür verschiedene Möglichkeiten (= Lösungen) an: z. B. Einzahlungsscheine, Debitdirect etc..

8 a) Empfangsschein (kleinerer, linker Teil des Einzahlungsscheins) b) Der übrige Teil des Einzahlungsscheins. Somit erhält der Rechnungssteller von der Post eine Gutschriftsanzeige. c) Er erhält die Daten über E-Finance oder Filetransfer.

9 Debit Direct

10 Das Zählen und Herausgeben von Bargeld wird vermieden.

11 Sie können per SMS bezahlen.

12 Möglichkeiten, fällige Rechnungen oder andere Verpflichtungen zu begleichen.

13 a) Dauerauftrag b) Auszahlungsschein c) Zahlungsauftrag auf Papier

14 UN/EDIFACT (United Nations/Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport)

15 a) Giro international b) Cash international c) Western Union d) Giro international plus

16 Da auch zahlreiche SBB-Bahnhöfe diesen Service anbieten, ist es auch möglich, ausserhalb der Bürozeiten und ohne Internetanschluss sehr schnell Geld zu überweisen bzw. an eine Person im Ausland auszahlen zu lassen. Dies ist eine kostenpflichtige Dienstleistung.

17 Um eine Debitorenrechnung (Debitor, d. h. der Kunde ist Schuldner, vom Standpunkt der Bank aus)

18 Hoch, weil die Bank auf die Zinsdifferenz zwischen Debitoren- und Kreditorenkonten angewiesen ist (Zinsmarge)

19 Das gewöhnliche Kontokorrent

20 Vorteil: Rückzüge unbeschränkt möglich Nachteil: Sehr niedriger Zins

21 Privat-, Gehalts-, Salär-, Anlage-, Sparkonto. Zins meistens etwa 1 bis 3 %; abhängig vom allgemeinen Zinsniveau

22 Bei Debitorenkonten, eine Kreditkommission (auf dem gewährten Kredit)

23 Null Prozent! Verrechnungssteuer gibt es nur bei Kreditorenkonten.

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24 Aus den dem Auftrag beigelegten Zahlungsbelegen und nachher aus der Belastungsanzeige der Bank

25 Eine Belastungsanzeige

26 Den Dauerauftrag

27 Der Stammlistenauftrag

28 Der Gläubiger (Zahlungsempfänger, Begünstigter).

29 Beim Datenträgeraustausch (DTA).

30 Checknehmer oder Remittent

31 Bankcheck

32 a) Oben links (bei anderen Reisechecks öfters unten, immer gemäss Vordruck) b) Hinter den Worten „to/an/à“. (Oft besorgt diese Angabe der Begünstigte selber durch Stempelaufdruck.)

33 „oder Order“

34 Geringeres Risiko des Missbrauchs bei Verlust oder Diebstahl

35 Damit eine missbräuchliche Verwendung bei Verlust oder Diebstahl weniger leicht möglich ist

36 Dem Lieferanten: sichere Zahlung; dem Käufer: sichere Warenlieferung

37 Weil der Lieferant sein Geld nur gegen Einreichung der Dokumente erhält

38 Faktura, Konnossement (oder eventuell Luftfrachtbrief) und (meistens) Transportversicherungspolice

39 Wenn nicht der Lieferant, sondern der Käufer die Transportversicherung abschliesst (also je nach Vereinba-rung im Kaufvertrag)

40 a) Der Käufer (Geld-Schuldner) b) Die Bank des Käufers (Schuldners)

41 Akkreditivbestätigung

42 Das bestätigte, unwiderrufliche Dokumentarakkreditiv

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Lösungen

1 Kreditkarte/Travel Cash Karte

a) Eine Angestellte mit gutem Einkommen will im Ausland ihre Hotelrechnung bezahlen.

Kreditkarte

b) Ein junger Mann in Ausbildung benötigt auf einer Reise mehr Geld als er budgetierte. Die Eltern sind bereit, ihm zu helfen.

Travel Cash Karte, die von den Eltern zu Hause „aufgeladen“ werden kann.(vgl. auch Möglichkeit mit Western Union, Kap. 2.6.4)

2 Phishing Der elektronische Zahlungsverkehr gewinnt immer mehr an Bedeutung. Wichtig ist, dass ein Internetsurfer niemals auf

eine Anfrage hin – das Phishing – die Benutzerdaten oder gar die Passwörter für seine Post-, Bankkonten oder Kredit-karten bekannt gibt. Die betrügerischen Anfragen werden oft über eine gefälschte Homepage gestreut. Der Betrüger wird sehr schnell den erhofften Zugang zum Post- oder Bankkonto missbrauchen und das Konto zu seinen Gunsten plündern.

3 Online-Einkäufer Aktuelle Lösung vgl. www.paypal.ch

4 ESR 1. In der Referenznummer können alle Daten eingeschlossen werden, die für die Buchhaltung und das Marketing wichtig

sind. 2. Bei der Rechnungsstellung an den Kunden wird der vollständig codierte Einzahlungsschein in einem Arbeitsgang

ausgedruckt. 3. Die Gutschriftsdaten werden periodisch ausgeliefert u. a. via E-Finance oder via Filetransfer für Geschäftskunden. So

wird eine gute Zahlungsübersicht gewährleistet. 4. Die Verbuchung kann mit einer entsprechenden Finanzbuchhaltungs-Software automatisch erfolgen.

5 Elektronischer Zahlungsauftrag Der EZAG eignet sich, um zahlreiche Überweisungen in einem einzigen Arbeitsgang zu erledigen. Die Zahlungsaufträge

werden direkt in der Zahlungs- und Finanzbuchhaltungssoftware aufbereitet und erfasst. Die Datenübermittlung erfolgt via E-Finance oder Filetransfer für Geschäftskunden.

6 IBAN und BIC IBAN ist die internationale Darstellung einer Kontonummer und ermöglicht eine vollautomatische und damit kostengün-

stige Verarbeitung einer Zahlung.

Die Verwendung von IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) ist für alle grenzüber-schreitenden Zahlungen in der EU obligatorisch.

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7 Bankkonto und Bankgiro

Wenn der Inhaber eines Bankkontos der Bank gegenüber Schuldner ist, so bezeichnet die Bank sein Konto als

Debitorenkonto. Der Zinssatz beträgt dabei je nach Art des gewährten Kredits 6-8 % oder mehr. Zusätzlich zum Zins

belastet ihm die Bank eine Kreditkommission, die meistens auf eine Verteuerung des Kredits um 1 % hinausläuft.

Der Kontoinhaber darf das Konto nicht überziehen, also die gewährte Kreditlimite nicht überschreiten.

Wenn der Bankkunde Gläubiger ist, spricht man von einem Kreditorenkonto. Der Zinssatz ist niedriger als bei ei-

nem Debitorenkonto. Das für den geschäftlichen Zahlungsverkehr bestgeeignete Kreditorenkonto ist das gewöhn-

liche Kontokorrent. Vorteil dieses Kontos für den Kontoinhaber: Beliebig hohe Rückzüge. Nachteil: Sehr niedriger

Zins. Weitere Kreditorenkonten gibt es unter folgenden Bezeichnungen (etwa vier nennen): Privatkonto, Lohnkonto,

Gehaltskonto, Anlagekonto, Sparkonto.

Deren Zinssatz beträgt etwa ½ bis 3 %. Verrechnungssteuer von 35 % zieht die Bank ab vom Zins auf Kreditoren-

konten.

Für eine gewöhnliche Banküberweisung verwendet der Zahlungsabsender (Auftraggeber) ein Formular mit der

Überschrift Zahlungsauftrag. Die Überweisung erfolgt auf sein Bank- oder Postkonto. Die Abrechnung zwischen den

Banken geschieht über das SIC (= Swiss Interbank Clearing).

Wenn der Zahlungsabsender seiner Bank mehrere Posteinzahlungsscheine zur Erledigung von Zahlungen

sendet, legt er diesen einen Vergütungsauftrag bei, auf dem er nur den Totalbetrag aller Zahlungen angeben muss.

Nach der Erledigung von Zahlungsvorgängen erhält der Zahlungsabsender von der Bank eine Belastungsanzeige.

8 a) Der Aussteller muss bei der bezogenen Bank über ein Guthaben oder einen Kredit verfügen.

b) Er hätte dem Inhaber des zu Unrecht ausgestellten Checks 5 % des nicht gedeckten Betrages und ausserdem einen allfällig verursachten Schaden zu vergüten.

c) Innerhalb von 8 Tagen. Bei ausländischen Checks sieht das Gesetz längere Fristen vor.

d) Der Aussteller könnte den Check widerrufen (sperren) lassen.

e) Bankcheck

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R F

9 a) Bei einem Debitorenkonto ist der Kunde Schuldner der Bank.X

b) Auf Debitorenkonten berechnet die Bank in der Regel eine Kreditkommission, aber keine Verrechnungssteuer auf dem Zins. X

c) Die Maestro-Karte eignet sich als Zahlungsmittel auf der ganzen Welt.X

d) DTA heisst Datenträgeraustausch und ist auch möglich für Bankkunden ohne EDV.

Begründung: Für elektronische Datenträger ist eine EDV-Anlage erforderlich. X

e) Bezogene bei Checks können nur Banken sein. X

f) Beim Stammlistenauftrag benötigt der Auftraggeber keine EDV-Anlage, da er nur sich ändernde Daten der Geldempfänger (Betrag) der Bank mitteilen muss. X

g) Über das Internet (Internetbanking) kann der Kunde rund um die Uhr Zahlungs-aufträge erteilen. X

h) Für Bezüge beim Bancomaten benötigt man nichts ausser der persönlichen Maestro-Karte.

Begründung: Zusätzlich nötig ist ein Code, d. h. die persönliche Identifikations-nummer (PIN).

X

i) Beim LSV veranlasst der Zahlungsabsender (Schuldner) den Zahlungsvorgang.

Begründung: Beim Lastschriftverfahren veranlasst der Gläubiger die Belastung auf dem Bankkonto des Schuldners.

X

j) Der Begünstigte bei einem Dokumentarakkreditiv kann dieses nur benützen gegen Einreichung der Versanddokumente an die Bank, die ihm das Akkreditiv bestätigt hat.

X

k) Der Check ist eine Zahlungsaufforderung des Ausstellers an den Checknehmer (Remittenten).

Begründung: Nicht an den Checknehmer, sondern an den BezogenenX

10 Einrichtungen des Bankzahlungsverkehrs

a) Stammlistenauftrag

b) Reisechecks, Travel Cash Karte, einige Euros und/oder Kreditkarte

c) Auf US-$ lautende Reisechecks, Travel Cash Karte, Kreditkarte, einige (vor allem kleinere) Dollarnoten

d) Maestro-Karte

e) Unwiderrufliches, bestätigtes Dokumentarakkreditiv

f) Lastschriftverfahren (LSV)

g) Bargeld, Maestro-Karte, Travel Cash Karte, Kreditkarte, evtl. Reisechecks