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Dr. Erich Hille Projektleitung Projekt Neues Erhebungssystem Zahlungsbilanz Resümee des Umstellungsprozesses bisher und Ausblick auf den Jahreswechsel

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Dr. Erich HilleProjektleitung Projekt

Neues Erhebungssystem Zahlungsbilanz

Resümee des Umstellungsprozesses bisher

und Ausblick auf den Jahreswechsel 2006

Page 3: Dr. Erich Hille Projektleitung Projekt Neues Erhebungssystem Zahlungsbilanz Resümee des Umstellungsprozesses bisher und Ausblick auf den Jahreswechsel

• Worüber informiert die Zahlungsbilanz?

• Was musste gemeldet werden?

• Was muss gemeldet werden?– Dienstleistungen– Kapitalverkehr

• Wie kann gemeldet werden?

• Wann kommt das neue System in Österreich?

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• Worüber informiert die Zahlungsbilanz?

• Was musste gemeldet werden?

• Was muss gemeldet werden?– Dienstleistungen– Kapitalverkehr

• Wie kann gemeldet werden?

• Wann kommt das neue System in Österreich?

Page 5: Dr. Erich Hille Projektleitung Projekt Neues Erhebungssystem Zahlungsbilanz Resümee des Umstellungsprozesses bisher und Ausblick auf den Jahreswechsel

• Realwirtschaft: Leistungsbilanz

• Waren• Dienstleistungen• Einkommen• Transfers

• Vermögenstransfers

• Finanzwirtschaft: Kapitalbilanz

• Direktinvestitionen• Portfolioinvestitionen• Sonstige Investitionen• Derivate• Währungsreserven

Worüber informiert die Zahlungsbilanz?

Page 6: Dr. Erich Hille Projektleitung Projekt Neues Erhebungssystem Zahlungsbilanz Resümee des Umstellungsprozesses bisher und Ausblick auf den Jahreswechsel

• Worüber informiert die Zahlungsbilanz?

• Was musste gemeldet werden?

• Was muss gemeldet werden?– Dienstleistungen– Kapitalverkehr

• Wie kann gemeldet werden?

• Wann kommt das neue System in Österreich?

Page 7: Dr. Erich Hille Projektleitung Projekt Neues Erhebungssystem Zahlungsbilanz Resümee des Umstellungsprozesses bisher und Ausblick auf den Jahreswechsel

Was musste gemeldet werden?

Statistische

Angaben

Bis Anfang der 90-er Jahre mussten am Überweisungsauftrag umfangreiche statistische Angaben gemacht werden:

• Genaue handelsübliche Bezeichnung der Ware

• Zoll-Tarif-Nummer

• Ursprungsland

• Lieferland (Verkäufer-) Land

• Warenwert laut Faktura

• Allfällige Nebenkosten

• Zeitpunkt der Einfuhr

• Fakturen Gesamtbetrag

• Geleistete Teilzahlungen

• Genaue Bezeichnung der Dienstleistung

• Genaue Bezeichnung sonstiger Schuldverpflichtungen

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Auch heute sind bei Auslandzahlungen statistische Angaben erforderlich:

• Import/Export

• Reiseverkehr

• Kontoüberträge

• Sonstige Zahlungsgründe:

genau zu beschreiben

• Bei Überweisungen über € 12 500

Statistische

Angaben

Was muss(te) gemeldet werden?

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Was muss(te) gemeldet werden?

Schon Heute:

• keine Angaben bei Zahlungen in € innerhalb der EU unter € 12 500 Überweisungsbetrag

Zukunft:

• Keine statistischen Angaben bei Auslandüberweisungen

• Keine Erhebung bei Zahlungseingängen aus dem Ausland

Anstelle der Erfassung über Banken tritt die direkte Meldung durch Unternehmen.

Unternehmen haben aber auch schon bisher direkt gemeldet:

• Auslandskontenmeldung, Verrechnungsmeldung, Transitmeldung

• Befragung Direktinvestitionen aktiv und passiv

• Befragung Handelskredite

• Wertpapierstandmeldung

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• Worüber informiert die Zahlungsbilanz?

• Was musste gemeldet werden?

• Was muss gemeldet werden?– Dienstleistungen– Kapitalverkehr

• Wie kann gemeldet werden?

• Wann kommt das neue System in Österreich?

Page 11: Dr. Erich Hille Projektleitung Projekt Neues Erhebungssystem Zahlungsbilanz Resümee des Umstellungsprozesses bisher und Ausblick auf den Jahreswechsel

• Realwirtschaft: Leistungsbilanz

• Waren Außenhandelsstatistik• Dienstleistungen Dienstleistungserhebung• Einkommen Kapitalertragsmeldung • Transfers Meldung zusammen mit Dienstleistungen

• Vermögenstransfers Liegenschaften/Vermögensübertragungen

• Finanzwirtschaft: Kapitalbilanz

• Direktinvestitionen Transaktionsmeldung und Jahresbefragung

• Portfolioinvestitionen Wertpapierstandmeldung• Sonstige Investitionen Meldung über Sonstige Investitionen• Derivate Derivatmeldung• Währungsreserven OeNB - Bilanz

Was muss gemeldet werden?

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OeNB-Leitlinie:

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Was muss gemeldet werden?

• A. Dienstleistungen

Kapitalverkehr und Vermögensübertragungen

• I. Direktinvestitionen

• II. Portfolioinvestitionen

• III. Finanzderivate

• IV. Sonstige Investitionen

• V. Liegenschaften und Vermögensübertragungen

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• Vereinfachungen im Zahlungsverkehr werden genutzt– Vereinfachung der Zahlungsaufträge– Auslandspesen (€ im EU-Raum) gleich Inlandsspesen

• Erfahrungen aus der Road - Show– Für alle Unternehmen Neuland– Abgrenzungsfragen: steuerrechtlich, bilanzrechtlich – Meldezeitpunkt– Praktische Umsetzung: Skonto, Abzüge– Unternehmen tendieren zu Meldekonzept II – Detaillierte Meldungen sind häufig einfacher

• Melden: so einfach wie möglich!– Anbot von zwei Meldealternativen

A. Dienstleistungen

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I. Direktinvestitionen

• Meldung von Umsätzen im Anlassfall – Kauf/Verkauf von Unternehmensanteilen– Gewinnausschüttungen– Meldegrenze: 100.000 EUR pro Geschäftsfall

• Erfahrung aus Road - Show und Beratertagen – Wenige Transaktionen im Jahr– Häufig „Sonderfälle“– Automation nur bei wenigen Unternehmen sinnvoll– Organisatorische Maßnahmen Ziel führend

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I. Direktinvestitionen

• Jahresbefragung– Informationen über Ihr Unternehmen in Österreich– Informationen zu Ihren ausländischen Eigentümern – Informationen zu Ihren Beteiligungen im Ausland– Zusendung eines Fragebogens durch OeNB– Einige Vereinfachungen im Vergleich zu bisher

• Erfahrung aus Road - Show und Beratertagen– Wunsch nach Verbesserung der derzeitigen WEB – Formulare– Wird umgesetzt!

• Melden: so einfach wie möglich!– Vorausfüllen von Fragebögen (WEB - Formular)

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II. Portfolioinvestitionen

• Besonderheiten– Banken melden weiterhin Depotbestände ihrer Kunden

• Gliederung nach Kundengruppen

– Direkt erhoben wird nur, was nicht über Banken erfasst werden kann

– Meldung mit ISIN – Code (wie bisher)• Identifizierung von Einzelwertpapieren

• Umfangreiche Berechnungen durch OeNB– Erträge: „cash“ und „accrual“– Bewertungseffekte: Wechselkurse, Wertpapierkurse– Klassifizierungen

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II. Portfolioinvestitionen

• Meldung von Beständen und Umsätzen …– … für Wertpapiere in Auslandsdepots und in Eigenverwahrung– … für Pensions- und Wertpapierleihegeschäften mit

ausländischen Geschäftspartnern– Meldegrenzen (Bestand zu Jahresende):

• Quartalsmeldung: wenn Bestand größer als 30 Mio. EURO• Jahresmeldung: wenn Bestand größer 5 Mio. EUR

• Erfahrung aus Road - Show und Beratertagen– Wo notwendig, „maßgeschneiderte“ Lösungen

• Melden: so einfach wie möglich!– Drastische Erhöhung der Wertgrenzen– Verwendung des ISIN - Codes

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III. Finanzderivate

• Meldung von Eigengeschäften mit ausländischen Geschäftspartnern …– Umsätze im Monat

Meldegrenze: 1 Mio. EUR saldierte Zahlungsein- und -ausgänge im Monat

– Bestände im Quartal (nur bei Rechnungslegung nach IAS)Meldegrenze: Summe aus Forderungen oder Verpflichtungen größer als 1 Mio

€-Gegenwert

• Erfahrung aus Road - Show und Beratertagen– Datenbasis in Unternehmen vorhanden

• Melden: so einfach wie möglich!– Festlegung von Meldegrenzen folgt Buchhaltungsvorschriften

(IAS) und nicht nur statistischen Kriterien

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IV. Sonstige Investitionen

• Meldung von - Beständen und getrennt betrachtet, Handelskrediten

- gegenüber ausländischen Geschäftspartnern - gegenüber verbundenen Unternehmen im Ausland

- Erträgen (Zinseinkünfte und –Aufwendungen) – Meldeperiode: Monat– Meldegrenze: Wenn Forderungen oder Verpflichtungen am

Monatsultimo größer als 3 Mio. EUR

• Erfahrung aus Road - Show und Beratertagen– Wesentliche Entlastung durch Wegfall der

Auslandskontenmeldung– Wann endetet die Meldepflicht?

• Bei (dauerhaftem) Unterschreiten des Schwellenwertes, letzte Nullmeldung erforderlich

– Ist zu melden, wenn keine Veränderung stattgefunden hat? - Ja

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IV. Sonstige Investitionen

Melden: so einfach wie möglich! Niederlande

Art der Forderung

Land des ausländi-

schen Schuldners

Währung, auf die die Forderung

lautet

Forderungen

Stand am Beginn der

Periode

Veränderungen während des Monats

Stand am Ende der Periode

Transaktionen Bewertungen

sonstige Ände-rungen

 

Erhöhung der

Forderun-gen

Verminde-rung der

Forderun-gen

Wechsel-kurs Preis

                   

Art der Forderung

Land des ausländi-

schen Schuldners

Währung, auf die die Forderung

lautet

Erträge

Stand am Beginn der

Periode

Veränderungen während des Monats

Stand am Ende der Periode

TransaktionenBewertun-gen und andere

Änderun-gen

In der Periode

angefallen Erträge

erhaltene Zahlungen

               

Meldung in Österreich

und NiederlandeMeldung in Österreich

Meldung in den

Niederlanden

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IV. Sonstige Investitionen

Melden: so einfach wie möglich! Österreich

Forderungen

Land des Schuldners

Währung, auf die dieForderung

lautetArt der

Forderung

Forderung-verzichte,

Abschreibungen

Bestand am Ende der

Meldeperiode

         

Zinsertrag: fällige Zinsen

Land des Schuldners

Währung auf die die Forderung

lautet

Gegenüber ausländischen

Banken

Gegenüber ausländischen Nichtbanken  

     

• Reduzierung der Erhebung auf das unbedingt Notwendige

• Durchführung von umfangreichen Berechnungen in der OeNB

• Berücksichtigung der Datenlage in den Unternehmen

• Meldung ín Österreich ist einfacher als in anderen europäischen Ländern

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V. Liegenschaften/Vermögensübertragungen

• Meldung im Anlassfall von- Grenzüberschreitenden Käufen/Verkäufen von Liegenschaften- Grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen

• Meldegrenze: 100.000 EUR pro Geschäftsfall

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• Worüber informiert die Zahlungsbilanz?

• Was musste gemeldet werden?

• Was muss gemeldet werden?– Dienstleistungen– Kapitalverkehr

• Wie kann gemeldet werden?

• Wann kommt das neue System in Österreich?

Page 25: Dr. Erich Hille Projektleitung Projekt Neues Erhebungssystem Zahlungsbilanz Resümee des Umstellungsprozesses bisher und Ausblick auf den Jahreswechsel

Wie kann gemeldet werden?

• Meldewege– Eigenes Online-Erfassungsprogramm

• Kann bereits im Internet getestet werden

– Down- und Upload von elektronischen Formularen– Datenübermittlung (XML-Files) via

• File Transfer („Connect Direct“)• Secure E-Mails • CD-ROM/Datenträger

– Papier (Vordrucke für Meldungen)

• Melden: so einfach wie möglich!– Großes Angebot an technischen Schnittstellen– Unterschiedliches Service– Unterschiedliche Sicherheiten

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• Worüber informiert die Zahlungsbilanz?

• Was musste gemeldet werden?

• Was muss gemeldet werden?– Dienstleistungen– Kapitalverkehr

• Wie kann gemeldet werden?

• Wann kommt das neue System in Österreich?

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Wann kommt das neue System in Österreich?

Umstellungstermin

• Umstellung in Österreich zum Stichtag 1. Jänner 2006

• Rechtzeitige Information der Wirtschaft seit 2004

• Möglichkeiten zum Kennenlernen des neuen Systems

Jahreswechsel

• Letzte Meldungen nach dem alten System– Jänner 2006 Stichtag 31.12.2005

• Erste Meldung nach dem neuen System– Jänner 2006: Stichtag 31.12.2005: Sonstige Investitionen– Feber 2006: Stichtag 31.01.2006: Transaktionen zu

Direktinvestitionen, Finanzderivate, Liegenschaften und

Vermögensübertragungen– April 2006 Stichtag 31.03.2006: Dienstleistungen,

Portfolioinvestitionen– Herbst 2006 Stichtag 31.12.2005: Befragung Direktinvestitionen

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Wann kommt das neue System in Österreich?

Informationen

• Webseite: www.zahlungsbilanz.oenb.at

• Telefonhotline OeNB: 01 40420 4444

• Telefonhotline Statistik Austria: 01 71128 7272

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