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Dr. Johannes Schädler ZPE, Universität Siegen Das Persönliche Budget – als örtliche Umsetzungsaufgabe ?

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Dr. Johannes SchädlerZPE, Universität Siegen

Das Persönliche Budget – als örtliche Umsetzungsaufgabe?

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Überblick

1. Behindertenpolitische Einordnung des Persönlichen Budget

2. Bisherige Entwicklung

3. Persönliches Budget als örtliches Implementationsproblem

4. Überlegungen zu örtlichen Handlungsstrategien

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Behindertenpolitische Einordnung

Bürgerrechte und Teilhabe als übergeordnetes Ziel (SGB IX)

Fortschritte bei zivilen und politischen Rechten behinderter Menschen

Defizite im Bereich der sozialen Rechte

Zivile Rechte Politische Rechte Soziale Rechte

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Diskriminierung im Bereich Sozialer Hilfen

Diskriminierung durch fehlende Hilfen(z.B. fehlende Hilfen für Menschen mit schweren und komplexen Behinderungen und ihre Angehörigen, u.a.)

Diskriminierung durch erbrachte Hilfen(z. B. Dominanz des stationären Versorgungsmodells, fehlende Personenzentrierung, u.a.)

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Stationäres Hilfesystem: veraltetes und teueres Konzept?

Beschäftigtenzahlen in WfbM

1994: 159.000 Personen

2001: 215.000 Personen

2005: 250.000 Personen

Zuwächse, Tendenz: steigend

Behinderte Menschen in Heimen

2005: ca. 200.000 (EGH)ca. 38.000 behinderte Menschen unter 60 Jahren in Pflegeheimen

Zuwächse, Tendenz: stagnierend

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Persönliches Budget - Warum? Einrichtungen bekommen für jeden behinderten

Menschen, dem sie helfen, Geld. Behinderte Menschen wissen meist nicht, wieviel Geld

dies ist und wofür es ausgegeben wird. Manche behinderte Menschen stört das nicht… Andere aber schon: Sie wollen mehr selber

bestimmen, haben eigene Ideen, wie sie leben wollen und wie sie ‚ihr Geld‘ verwenden wollen.

Sie wollen mehr Rechte und mehr ‚Macht‘!

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Hohe Erwartungen an das Persönliche Budget: Karl-Hermann Haack (2004):

„Durch ein Persönliches Budget stärkt man ambulante, wohnortnahe Hilfen. Stationäre Aufenthalte werden in der Zukunft nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme sein. Die flächendeckende Einführung Persönlicher Budgets ist ein starkes Steuerungsinstrument gegen die Beharrungskräfte des Systems“.

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Persönliches Budget: langsame Entwicklung

SGB IX 1.7.2001: Leistungen zur Teilhabe können als PB gewährt werden: PB in Modellvorhaben

SGB IX 1.7.2004: Vorgaben zur Gewährung des PB in § 17 SGB IX und Budgetverordnung. Bis 12/2007 werden Persönliche Budgets in Modellregionen erprobt.Erfahrungen: wenige Budgetnehmer, kaum trägerübergreifende Budgets, Verfahrens-unsicherheiten, aber

„Zum großen Teil“ positive Rückmeldungen der Budgetnehmer/innen

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Persönliche Budget - Geld direkt an behinderte Menschen

Ab dem 1. Januar 2008 können behinderte Menschen das Geld, das sie für ihre Hilfen brauchen, selbst bekommen: auf‘s Konto oder als ‚Gutschein‘.

Wie das genau geht, ist durch ein Gesetz der Regierung

geregelt: die Budgetverordnung (BudgetV).

Man kann alle Hilfen als Budget bekommen, oder auch nureinen Teil. Das soll ganz so gemacht werden, wie die behinderten Menschen das wollen.

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z.B. Max Müller: • 29 Jahre alt,

• wohnt bei seinen Eltern

• arbeitet in einer WfbM

Persönliches Budget – wie kann‘s gehen?

• will nächstes Jahr selbständig wohnen

• interessiert sich für das Persönliche Budget, weil er mal aus der WfbM raus und nicht in ein Wohnheim rein will

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Wenn Max ein persönliches Budget will, muss er sich Gedanken machen!

Vorteile des P.B.:

Max kann bestimmen, welche Hilfen er haben will

wann er sie haben will von wem er sie haben

will Max kann auch Geld

ansparen

Nachteile des PB: Max muss genauer wissen,

was er will Er muss viel selber regeln Er braucht Unterstützung

im Umgang mit dem Geld und bei der Organisation der Hilfen

Max muss mit dem Geld auskommen

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Max will sich beraten lassen, aber wo?z.B. beim Sozialamt?

oder bei• der Pflegekasse?,• der Krankenkasse?• der Arbeitsagentur?• der Rentenversicherung?• der Servicestelle?• dem Integrationsamt?

Dort sollte man wissen, was zu tun ist!

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Das Verfahren zum Persönlichen Budget: Aufgaben der Leistungsträger / Ämter

• die Antragsannahme• die vorbereitende Beratung, • die Organisation des (trägerübergreifenden)• Bedarfsfeststellungsverfahrens• die Erarbeitung einer Zielvereinbarung• die Koordination der Auszahlung des Geldbetrages, und • die Unterstützung der Budgetnehmer/innen bei der

Verwendung des Budgets

Der ‚Beauftragte‘ koordiniert das Verfahren, erlässt den Verwaltungsakt und zahlt die Leistungen aus. Widerspruchsverfahren richten sich gegen den Beauftragten.

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Persönliches Budget: Implementationsproblem

PB: ‚neues Regelwerk‘ in einem ‚alten System‘ mit fest institutionalisierten Regeln

Bei Regelveränderungen befürchten Akteure .

Machtverlust

Interne Instabilität

Hohe Umstiegskosten

Konzeptionelle Verunsicherung

Präferenz zur Fortführung bekannter Regeln und Routinen, obwohl diese als ‚sub-optimal‘ gelten.

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Eine örtliche Implementations-strategie für das Persönliche Budget?

Strategische Frage:

„Wie kann man das Persönliche Budget vor Ort zu einer fairen Finanzierungs-alternative für leistungsberechtigte behinderte Menschen machen?“

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Elemente strategischer Überlegungen

Positionierung ‚mächtiger‘ Akteure? Wer ist der ‚Veränderungsmotor‘? Wie kann die BudgetV an örtliche

Gegebenheiten angepasst werden? Sozialhilfeträger als ‚Generalbeauftragter‘? Örtlich abgestimmte Beratungskonzeption

für ‚Budget-Berater/innen‘ ?

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Persönliches Budget als ‚Aufgabe vor Ort‘

Für die Anfangszeit: örtliche Budgetberatungsstellen?

Information und Qualifizierung im örtlichen Feld

Persönliches Budget:Örtliche ‚Leuchtürme‘ schaffen

Als ‚örtlicher Lernprozess‘

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Und Max …?

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Was können wir Max raten?Am besten, er macht sich schon schlau, wie er sein Budget

haben will, bevor er einen Antrag stellt, z.B.:

Bei behinderten Leuten, die schon Erfahrung haben mit dem Persönlichen Budget

In Informationsbroschüren und im Internet

Im ‚Unterstützerkreis‘ bei seiner persönlichenZukunftsplanung

Bei unabhängigen ‚Budgetberatungsstellen‘ (???)

oder