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Seite 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | 4. Berliner Verwaltungskongress 7.9.2017
© koya979/depositphotos.com
E-Akte und digitale Vorgangsbearbeitung: Grundstein für die Digitalisierung der Verwaltung
Seite 2
E-Government Gesetz Berlin
© fotomek / fotolia.com
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | 4. Berliner Verwaltungskongress 7.9.2017
• § 7 (1) EGovG Bln: Die Berliner Verwaltung führt seine Akten spätestens ab 01.01.2023 elektronisch. Hierbei ist durch geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik sicherzustellen, dass die Grundsätze ordnungsgemäßer Aktenführung und die für die Berliner Verwaltung geltenden Standards, auch im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit, eingehalten werden. Die Behörden der Berliner Verwaltung nutzen den landeseinheitlichen IKT-Dienst für die elektronische Aktenführung, soweit nicht andere IKT-Systeme für konkrete Aufgaben zur Aktenführung eingesetzt werden müssen oder bei Inkrafttreten dieser Vorschrift schon eingesetzt waren.
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | 4. Berliner Verwaltungskongress 7.9.2017 Seite 3
Bildnachweis (Julian Kücklich)
Agenda
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | 4. Berliner Verwaltungskongress 7.9.2017 Seite 4
- Umsetzungsplanung für die elektronische Aktenführung gem. Berliner E-Government-Gesetz
- Schaffung der notwendigen Voraussetzungen in der Verwaltung
- Erfahrungen aus der Umsetzungspraxis
Katrin Bauch Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Jörn Kantimm ITDZ Berlin
Marc-Stephan Garbe AWS Consulting
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | 4. Berliner Verwaltungskongress 7.9.2017 Seite 5
Vorgehensplanung
Verantwortung: IKT-Steuerung
Verantwortung: Behörden Unterstützung: IKT-Steuerung
Einführung E-Akte in den Behörden
Auswahl externe Projektunterstützung
Auswahl Realisierungsdienstleister
Aufbau IKT-Basisdienst E-Akte
Betrieb IKT- Basisdienst E-Akte
Projekte E-Akte-Ready in den Behörden
Einführung E-Akte in den Behörden Einführung E-Akte
in den Behörden
© AnatolyM/Depositphotos.com
• Phase 1: Projektinitialisierung • Erstellung und Freigabe Projektauftrag • Vorbereitung und Durchführung Vergabeverfahren für externe Projektunterstützung • Konzeption zur Herstellung E-Akte-Ready in den Berliner Behörden
• Phase 2: Anforderungsdefinition für IKT-Basisdienst E-Akte • Erhebung Anforderungen, Erstellung Pflichtenheft für IKT-Basisdienst E-Akte und Erstellung weiterer Konzepte • Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung für die E-Akte einschließlich Realisierungsdienstleister • Vorbereitung / Einleitung Gremienbeteiligungen
• Phase 3: Einführung IKT-Basisdienst E-Akte • Auswahl E-Aktensoftware • Implementierung und Einführung IKT-Basisdienst E-Akte • Durchführung Gremienbeteiligungen • Aufbau Geschäftsstelle E-Akte • Pilotierung für Einführung in Behörden
• Phase 4: Einführung der E-Akte in den Berliner Behörden • Vorgehen:
=> 1. Herstellung E-Akte-Ready in den Behörden => 2. Einführung E-Akte in den Behörden
• Ausschreibung Rahmenvertrag zur speziellen Einführungsunterstützung der E-Akte in den Berliner Behörden
Sachstand und geplantes Vorgehen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | 4. Berliner Verwaltungskongress 7.9.2017 Seite 6
© AnatolyM/Depositphotos.com
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | 4. Berliner Verwaltungskongress 7.9.2017 Seite 7
Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4
Phase 1 Projektinitialisierung
Phase 2 Anforderungsdefinition für IKT-Basisdienst E-Akte
Phase 3 Auswahl und Aufbau IKT-Basisdienst E-Akte
Phase 4 Einführung E-Akte in den Berliner Behörden
Projekt-/Akzeptanzmanagement
Auswahl externe Projektunterstützung
Konzept E-Akte Ready
Auswahl E-Aktensoftware und Realisierungsdienstleister
Pflichtenheft IKT-Basisdienst E-Akte
Betrieb IKT-Basisdienst E-Akte
Initiierung Reihenfolge Behördeneinführung
Start der E-Akte-Ready-Projekte in den Behörden
Gesamtprojektplanung
Agenda
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | 4. Berliner Verwaltungskongress 7.9.2017 Seite 8
- Umsetzungsplanung für die elektronische Aktenführung gem. Berliner E-Government-Gesetz
- Schaffung der notwendigen Voraussetzungen in der Verwaltung
- Erfahrungen aus der Umsetzungspraxis
© koya979/depositphotos.com
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | 4. Berliner Verwaltungskongress 7.9.2017 Seite 9
Quelle: http://www.herzogtum-direkt.de, Agentur für Arbeit Bad Oldesloe, Foto: hfr
http://buero-moebel.net/
Warum arbeiten wir bislang (zumeist)
in der Papierwelt?
Warum werden Akten geführt wie sie
geführt werden?
Wie ist ein Umstieg in die elektronische
Welt vorzubereiten und was ist zu
beachten?
Was wollen wir durch den Einsatz der
elektronischen Akte / Vorgangs-
bearbeitung erreichen?
Voraussetzungen zur Umsetzung
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | 4. Berliner Verwaltungskongress 7.9.2017 Seite 10
Rechtliche Grundlagen (Berlin)
Grundgesetz (Art. 20 Rechtsstaatsprinzip)
Verwaltungsverfahrensgesetz (z.B. §29 Akteneinsicht durch Beteiligte)
eGovernment-Gesetz des Landes Berlin
Verwaltungsvorschriften (GGO I, etc.)
Org. Regelungen der Behörden (Geschäftsanweisung)
Archivgesetz des Landes Berlin
Art. 20 Abs. 3 Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | 4. Berliner Verwaltungskongress 7.9.2017 Seite 11
Vollständigkeit
Erkennbarkeit des Urhebers
Aktenwahrheit und
-klarheit
Sicherung der Auffindbarkeit
Manipulationsschutz
Zugriffsschutz
Nachvollziehbarkeit
Vernichtung
Akteneinsicht
Beweiskraft
Anforderungen an Aktenführung
Grundprinzipien
rechtsstaatlicher
Aktenführung
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | 4. Berliner Verwaltungskongress 7.9.2017 Seite 14
Schriftgut, das bei der Erfüllung der behördlichen
Aufgaben erstellt und/oder empfangenen
wurde und zur Dokumentation des
Verwaltungshandelns notwendig ist.
(i.S. Nachvollziehbarkeit, Rechtmäßigkeit und
Kontinuität)
Aktenrelevantes Schriftgut
Schriftgut, das vereinfacht geordnet, abgelegt, nur kurzfristig (häufig; ein
Kalenderjahr) aufbewahrt und dann ausgeschieden
wird. Sie erhalten die Schlussverfügung
“weglegen”.
Weglegesachen
Dokumente, die nicht zur Dokumentation dienen
und auf die nicht zurückgegriffen werden
muss.
Nicht zu erfassende Dokumente werden in
einer durch die Registratur geführten Negativliste
erfasst.
Papierkorb
Dokumente, die nicht aktenrelevant sind und nicht bei dem üblichen Schriftgut aufbewahrt
werden. Persönliche
Informationssammlung, die für die Bearbeitung
hilfreich sind. (z.B. Gesetzesauszüge)
Persönliche Sammlung
Die Sachakte ist eine Zusammenfassung sachlich zusammengehöriger Dokumente gegliedert nach Vorgängen. Das Ordnungskriterium ist i. d. R. der Aktenplan. Die Fallakte ist eine Zusammenfassung Verfahrensgleicher und sachlich gleichartiger Akten (z. B. Personalakten). Häufig eine große Zahl gleichartig strukturierter Vorgänge. Ordnungskriterium ist ein formales Merkmal (z. B. Personalnummer).
Was wird wo „veraktet“?
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | 4. Berliner Verwaltungskongress 7.9.2017 Seite 15
Vorgänge in der Akte umfassen die Gesamtheit des chronologisch geordneten Schriftguts zu der entsprechenden Einzelmaßnahme.
Verfügung • Kenntnisnahme • zur Bearbeitung • Mitzeichnung • Schlusszeichnung • Zu den Akten • …
Geschäftsgang
Akte Vorgang Schriftgut (Dokumente)
Wie gliedern sich Akte / Vorgang?
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | 4. Berliner Verwaltungskongress 7.9.2017 Seite 16
https://www.berlin.de/sen/inneres/service/aktenplan/
Der Aktenplan - Beispiel SenInnDS (Auszug)
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | 4. Berliner Verwaltungskongress 7.9.2017 Seite 17
Wozu wird ein Aktenplan benötigt? Inhaltliche Eigenschaften
• Der Aktenplan ist aus den Aufgaben der Behörde entwickelt und neutral zur Aufbauorganisation.
• Die dargestellten Aufgaben werden sachbezogen und systematisch gegliedert.
• Die Gliederung der Aufgaben erfolgt hierarchisch und unter Berücksichtigung des Schriftgutanfalls.
• Der Aktenplan bildet den Ordnungsrahmen für das vorhandene und das voraussichtlich anfallende Schriftgut.
• Der Aktenplan besitzt eine verhältnismäßig große Stabilität und Übersichtlichkeit.
• Der Aktenplan strebt keine Vollständigkeit im Sinne einer wissenschaftlichen Systematik an, wodurch er sich von einem systematischen Katalog einer Bibliothek unterscheidet.
• Der Aktenplan ist fortzuschreiben.
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | 4. Berliner Verwaltungskongress 7.9.2017 Seite 18
Hauptgruppe 05 – Interne Querschnittsaufgaben
Gruppe 052 - Personalmanagement
Untergruppe 0523 Personalverwaltung
Betreffseinheit 05232 Tarif- und Dienstrecht
Akte Vorgang Dokument
Akten
plan
A
kte
Obergruppe 0 - SenInnSport
Zusammenhang Aktenplan & Akte
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | 4. Berliner Verwaltungskongress 7.9.2017 Seite 19
Archivierung Dauerhafte Aufbewahrung
Vernichtung Die zur Vernichtung ausgewählten Akten werden gelöscht.
Aktenführende Behörde Zuständiges Archiv
Phase 1 - Bearbeitung
Phase 2 - Langzeitspeicherung
Aufbewahrungsfrist
Abschluss der
Bearbeitung
Phase 3 - Aussonderung
Abgabe/
Übernahme Entstehung Akte / Vorgang
zdA
Verändert entnommen: Bundesministerium des Innern Organisationskonzept elektronische Verwaltungsarbeit – E-Langzeitspeicherung
Lebenszyklus Akte / Vorgang
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | 4. Berliner Verwaltungskongress 7.9.2017 Seite 20
Was will meine Behörde erreichen (bitte Akzeptanzmanagement beachten)?
• Schriftlichkeit Was soll veraktet werden und wie kommt es in die Akte (Digitalisierung / Registratur / Vertraulichkeit / Wie wird mit Papieroriginalen verfahren)?
• Akten- und Vorgangsbildung Wie werden Akten / Vorgänge gebildet? Gibt es einen praxistauglichen Aktenplan?
• Vollständigkeit Wie wird erreicht, dass die Akte vollständig, aktuell und wahr ist?
• Zeichnung Ist eine elektronische Zeichnung (im Geschäftsgang) ausreichend; ggf. auch an Dritte?
• Verbleibsnachweis Wie soll auf dem Aktenbestand recherchiert werden (Rechte)? Wie werden personelle Wechsel abgebildet?
Checkliste Vorbereitung (Auszug 1/2)
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | 4. Berliner Verwaltungskongress 7.9.2017 Seite 21
• Zugriffsregelungen Wie wird der Zugriff organisiert (Rechte, Stellvertretung)? Ist ein Zugriff immer und durchgängig möglich / erforderlich?
• Bestands - und Manipulationssicherheit Wie soll eine Unveränderbarkeit sichergestellt werden? Wann erfolgt eine Abgabe / Vernichtung (Aufbewahrungsfristen)?
• Nachvollziehbarkeit / Akteneinsicht Wie greifen Dritte auf die Akte zu?
• Ergänzende Themen Verfügt die Behörde über geeignete Geräte zur optischen Darstellung? Ist eine barrierefreie Nutzung möglich? Ist die Akte transportabel?
• Migration
Checkliste Vorbereitung (Auszug 2/2)
Agenda
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | 4. Berliner Verwaltungskongress 7.9.2017 Seite 22
- Umsetzungsplanung für die elektronische Aktenführung gem. Berliner E-Government-Gesetz
- Schaffung der notwendigen Voraussetzungen in der Verwaltung
- Erfahrungen aus der Umsetzungspraxis
© koya979/depositphotos.com
14.09.2017 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | Grundstein für die Digitalisierung der Verwaltung Seite 23
14.09.2017 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | Grundstein für die Digitalisierung der Verwaltung Seite 24
• pragmatischen Ansatz wählen
• E-Akte-Projekte sind im Wesentlichen Organisationsprojekte
• Innovationsbereiche finden
• passendes Einführungsvorgehen wählen
• Einführungszeitraum nicht zu eng planen
• Testsystem zur Visualisierung von Workshop Ergebnissen
• beim Softwarestandard bleiben
• Vorteile zeigen sich erst nach einem längeren Nutzungszeitraum
• Wissensdatenbank baut sich auf
• Was ist eine Akte?
• Wie ermittle ich die Aktenstrukturen?
(bestehende Papierakte; Outlook, Verzeichnisse)
• Registraturaufgaben
E-Akte
14.09.2017 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | Grundstein für die Digitalisierung der Verwaltung Seite 25
Mögliche Vorgehensweisen zur Einführung der E-Akte
Variante 1 - Verwaltung mit homogenen Arbeitsaufgaben
AP 1 – Initialisierung
AP 2 – Workshops und Konzepte
AP 3 - Systemkonfiguration
AP 4 – weitere Konzepte
AP 5 – Einführung und Schulung
AP 6 – Projektmanagement und Akzeptanzmanagement
Variante 2 – Verwaltung mit heterogenen Arbeitsaufgaben
AP 1 – Projektinitialisierung
AP 2 – Einführung in den Referaten
AP 2b – Systemkonfiguration (fachlich)
AP 3 – weitere Konzepte
AP 2c – Schulung/Einführung/ Coaching
AP 4 – Projektmanagement und Akzeptanzmanagement
AP 2a – Workshops und Fachkonzeption
1. Klärung der Anforderungen / Einsatzgebiet • Workshop 1 (3-4 h): Aktenplan, Akten- / Vorgangs- und Dokumentenstruktur,
Postlauf, Negativliste, Digitalisierung, Geschäftsgang, Rahmenbedingungen • Workshop 2 (2-3 h): Feinabstimmung, Vorbereitung Schulungsthemen,
Umsetzungsplanung im Detail 2. Schulungen
• Schulung 1 (4 h): VIS Einführung / Basis • Schulung 2 (4 h): konkretes Vorgehen in der Organisationseinheit (Werkzeug-
und Organisationsschulung) • Personen mit VIS-Vorkenntnissen besuchen nur Schulung 2, je Schulung max.
8 Teilnehmende 3. Einführung
1. Begleitung an den ersten 2-3 Tagen 2. Kurzdokumentation mit allgemeinen Hinweise (zzgl. Intranet) 3. Multiplikatoren als direkten Hilfe nach dem Start
Formelles Vorgehen (Beispiel)
14.09.2017 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | Grundstein für die Digitalisierung der Verwaltung Seite 27
Projektphasen / Nutzung der E-Akte nach dem Einführungsprojekt
Schaffung der Voraussetzungen
Einführung der E-Akte
Nutzung der E-Akte
14.09.2017 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | Grundstein für die Digitalisierung der Verwaltung Seite 28
Anforderungen / CAB
Softwareupdates / Test
Sicherheitskonzeption fortschreiben
Weiterentwicklung / Konsolidierung / Abbildung neuer Prozesse
Reorganisation / Fluktuation von Mitarbeitenden / Schulung
14.09.2017 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | Grundstein für die Digitalisierung der Verwaltung Seite 29
• Betrifft die gesamte Organisation
• Veränderung der Arbeitsweise
• Offene Information
• Beteiligung der Mitarbeitenden
• Veränderungen darstellen / Transformation mit
möglichst geringer Belastung für die Mitarbeitenden
Veränderungen
14.09.2017 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | Grundstein für die Digitalisierung der Verwaltung Seite 30
14.09.2017 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | Grundstein für die Digitalisierung der Verwaltung Seite 31
• Akzeptanz und Veränderungsprozesse stehen im
engen Zusammenhang
• informieren und beteiligen
• Leitung gewinnen
• Vorreiterinnen und Vorreiter finden
• dauerhafte Strukturen schaffen
• Schulung und intensive Betreuung anbieten
• verbindliche Regeln zur Nutzung schaffen
E-Akte - Akzeptanz
14.09.2017 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | Grundstein für die Digitalisierung der Verwaltung Seite 32
14.09.2017 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | Grundstein für die Digitalisierung der Verwaltung Seite 33
in ein paar Jahren …
14.09.2017 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | Grundstein für die Digitalisierung der Verwaltung Seite 34
60.000
Vielen Dank für Ihr Interesse!
=> Fragen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin | 4. Berliner Verwaltungskongress 7.9.2017 Seite 35
© AnatolyM/Depositphotos