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© 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Autor: MG / 06.04.2020 E-Bilanz – Grundsätzliche Vorgehensweise Inhaltsverzeichnis Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1204 3 1. Ziel 3 2. Voraussetzungen 4 3. Vorgehensweise 4 3.1. Aufruf des Assistenten 5 3.2. Auswahl des zutreffenden Auswertungsschemas 6 3.3. Automatisierte Prüfungen 15 3.4. Schritt: Grundlage der E-Bilanz 16 3.5. Schritt: Teilnahmevereinbarung 16 3.6. Schritt: Stammdaten des Unternehmens 17 3.7. Schritt: Informationen zum Bericht 18 3.8. Schritt: Bearbeitungsmodus 23 3.9. Schritt: Vorschau 24 4. Details 24 4.1. Übermittlung einer Eröffnungsbilanz 26 4.2. Anlagegüter manuell erfassen 28 4.3. Differenz: Bilanz und Anlagespiegel (brutto) 30 4.4. Steuerliche Gewinnermittlung 31 4.5. Übergangsgewinn/-verlust bei Wechsel der Gewinnermittlungsart 32 4.6. Auffangposten 33 4.7. Sonstige Aktiva und sonstige Passiva 33 4.8. »Vortrag auf neue Rechnung« gezielt umbuchen 35 4.9. Aufzulösende Auffangposten: Sammelposten anrechenbare Privatsteuern 36 4.10. Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung

E-Bilanz – Grundsätzliche VorgehensweiseE-Bilanz – Grundsätzliche Vorgehensweise Inhaltsverzeichnis Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1204 1. Ziel 3 2. Voraussetzungen 3

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© 2020 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KGAutor: MG / 06.04.2020

E-Bilanz – Grundsätzliche Vorgehensweise

Inhaltsverzeichnis

Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1204

31. Ziel

32. Voraussetzungen

43. Vorgehensweise

43.1. Aufruf des Assistenten

53.2. Auswahl des zutreffenden Auswertungsschemas

63.3. Automatisierte Prüfungen

153.4. Schritt: Grundlage der E-Bilanz

163.5. Schritt: Teilnahmevereinbarung

163.6. Schritt: Stammdaten des Unternehmens

173.7. Schritt: Informationen zum Bericht

183.8. Schritt: Bearbeitungsmodus

233.9. Schritt: Vorschau

244. Details

244.1. Übermittlung einer Eröffnungsbilanz

264.2. Anlagegüter manuell erfassen

284.3. Differenz: Bilanz und Anlagespiegel (brutto)

304.4. Steuerliche Gewinnermittlung

314.5. Übergangsgewinn/-verlust bei Wechsel der Gewinnermittlungsart

324.6. Auffangposten

334.7. Sonstige Aktiva und sonstige Passiva

334.8. »Vortrag auf neue Rechnung« gezielt umbuchen

354.9. Aufzulösende Auffangposten: Sammelposten anrechenbare Privatsteuern

364.10. Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung

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364.11. Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag (IAB)

375. Sonstiges

375.1. Technische Begriffe

375.2. ELSTER-Fehlermeldungen

386. Wichtige Informationen

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Seite 3Info für Anwender Nr. 1204

Ziel1.

Das Info beschreibt die notwendigen Schritte zur Übermittlung einer E-Bilanz an die Finanzverwaltung.

Voraussetzungen2.

Lizenzierung

»FIBU | Tools | Lizenzen«

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Seite 4Info für Anwender Nr. 1204

Vorgehensweise3.

Aufruf des Assistenten3.1.

Starten Sie den Bereitstellungsassistenten im Auswertungsfenster FIBU-Jahresabschluss: »Auswertungen | Jahresabschluss | Bilanz/GuV-Überschussrechnung«.

Zutreffende Rechtsform auswählen.

Passende Gewinnermittlungsart einstellen.

Das zur Rechtsform entsprechende Auswertungsschema wählen.

Assistent E-Bilanz starten.

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Seite 5Info für Anwender Nr. 1204

Auswahl des zutreffenden Auswertungsschemas3.2.

Für die E-Bilanz stehen die folgenden Auswertungsschemas für den Jahresabschluss zur Verfügung:

§ 020 KapG (E-Bilanz)

§ 021 Einzelunternehmen (E-Bilanz)

§ 022 PersG - OHG, KG, GbR (E-Bilanz)

§ 023 PersG - GmbH & Co. KG (E-Bilanz)

§ 024 Sonderbilanz (E-Bilanz) [ab 2015]

§ 025 Ergänzungsbilanz (E-Bilanz) [ab 2015]

HinweisMit dem Schema 023 übertragen Sie Personengesellschaften, die unter die Vorschriften des§ 264a ff. HGB fallen (Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinien-Gesetz). Das sind Gesellschaften,bei denen es keinen persönlich haftenden Gesellschafter gibt. Ein typisches Beispiel stellt die GmbH& Co. KG dar, bei der ausschließlich die GmbH der Vollhafter ist.

Grundsätzlich gibt es:

§ Keine größenabhängigen ErleichterungenEine kleine Kapitalgesellschaft muss in punkto Gliederungstiefe von Bilanz und GuV einen ge-nauso detaillierten Datensatz liefern wie eine große Kapitalgesellschaft.

§ Keine VorjahresangabenIm Rahmen der E-Bilanz werden immer ausschließlich die Daten des aktuellen Wirtschaftsjah-res übertragen. Der Vorjahresvergleich im Papierformat dient lediglich Ihrer Plausibilisierung desZahlenmaterials im Vergleich zum Vorjahr.

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Seite 6Info für Anwender Nr. 1204

Automatisierte Prüfungen3.3.

Beim Start des Bereitstellungsassistenten wird eine Reihe von Prüfungen durchlaufen. Diese sollen si-cherstellen, dass die zu übermittelnde E-Bilanz den Anforderungen der Finanzverwaltung entspricht.

Exemplarisch werden die folgenden Prüfungen beleuchtet:

§ Abgang von Anlagevermögen

§ Ergebnisverwendung

§ Steuerrechtlich unzulässige Positionen

Abgang von Anlagevermögen3.3.1.

Bei der Verbuchung von Anlagenabgängen ist ein korrektes Buchungsverhalten gefordert. Konkret be-steht die Anforderung in der Unterscheidung, ob bei dem Verkauf ein Buchgewinn oder ein Buchverlustentstanden ist.

Über eine automatische Prüfung unterstützen wir Sie bei der Umsetzung dieser Anforderung.

Beispiel

Die L+L GmbH hat in 2018 einen Pkw für 10.000 Euro netto verkauft. Zum Zeitpunkt des Verkaufs hat-te der Pkw einen Restbuchwert in Höhe von 12.000 Euro. Der Vorgang wurde im SKR 04 über die fol-genden Konten abgewickelt:

4855 »Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn)« 12.000 Euro

6885 »Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchver-lust)«

10.000 Euro

Vorgehensweise

Es ist falsch, den Anlagenabgang auf das Konto 4855 »Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwertbei Buchgewinn)« zu buchen. Im Beispiel liegt kein Buchgewinn, sondern ein Buchverlust von 2.000Euro vor.

Sie erhalten die folgende Meldung beim Versuch, den Bereitstellungsassistenten für die E-Bilanz auf-zurufen:

Sobald die Verbuchung des Sachverhalts korrigiert ist, können Sie den Assistenten starten.

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Seite 7Info für Anwender Nr. 1204

Zulässige Kombinationen

SKR 03 Verkauf mit Buchgewinn Verkauf mit Buchverlust

Verkaufserlös 8820 Erlöse aus VerkäufenSachanlagevermögen 19 % USt

(bei Buchgewinn)

8801 Erlöse aus VerkäufenSachanlagevermögen 19 % USt

(bei Buchverlust)

Restbuchwert des Anlageguts 2315 Anlagenabgänge Sachan-lagen

(Restbuchwert bei Buchgewinn)

2310 Anlagenabgänge Sachan-lagen

(Restbuchwert bei Buchverlust)

SKR 04 Verkauf mit Buchgewinn Verkauf mit Buchverlust

Verkaufserlös 4845 Erlöse aus VerkäufenSachanlagevermögen 19 % USt

(bei Buchgewinn)

6885 Erlöse aus VerkäufenSachanlagevermögen 19 % USt

(bei Buchverlust)

Restbuchwert des Anlageguts 4855 Anlagenabgänge Sachan-lagen

(Restbuchwert bei Buchgewinn)

6895 Anlagenabgänge Sachan-lagen

(Restbuchwert bei Buchverlust)

Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung

Darstellung im Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung

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Seite 8Info für Anwender Nr. 1204

Sonderfall: Verschrottung des Anlageguts

Bei einer Verschrottung gibt es keine Erlösbuchung in der Finanzbuchführung. Der Buchwert muss folg-lich mit Buchverlust ausgebucht werden:

Kontenrahmen Konto

SKR 03 2310 »Anlagenabgänge Sachanlagen(Restbuchwert bei Buchverlust)«

SKR 04 6895 »Anlagenabgänge Sachanlagen(Restbuchwert bei Buchverlust)«

Sonderfall: Privatentnahme des Anlageguts

Der Ertrag aus dem Abgang ist auf die folgenden Konten zu buchen:

Kontenrahmen Konto

SKR 03 2720 »Erträge aus dem Abgang von Gegenständendes Anlagevermögens«

SKR 04 4900 »Erträge aus dem Abgang von Gegenständendes Anlagevermögens«

HinweisEs handelt sich bei diesen Konten um keine Automatikkonten. Verwenden Sie ggf. zusätzlich denpassenden Steuerschlüssel (z. B. den Steuerschlüssel 3 »Umsatzsteuer 19 %«).

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Seite 9Info für Anwender Nr. 1204

Ergebnisverwendung3.3.2.

Laut § 268 Abs. 1 HGB darf die Bilanz entweder vor oder nach Verwendung des Jahresergebnissesaufgestellt werden. Die ELSTER-Plausibilitätsprüfung verprobt die E-Bilanz auf unzulässige Vermi-schungen aus vor und nach Ergebnisverwendung.

Beispiel

Die Bilanz der L+L GmbH enthält die folgenden Posten:

Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt, dass 40 % des Jahresüberschusses ausgeschüttet wurden:

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Seite 10Info für Anwender Nr. 1204

Beim Start des Assistenten erhalten Sie die folgende Meldung:

Vorgehensweise

In der Gewinn- und Verlustrechnung wird eine Gewinnausschüttung in Höhe von 40.000 Euro ausge-wiesen. Der Jahresüberschuss wurde damit teilweise verwendet. Diese teilweise Verwendung führtdazu, dass statt der Posten Jahresüberschuss und Gewinnvortrag der Posten Bilanzgewinn auszuwei-sen ist.

Posten Erläuterung

Jahresüberschuss/Gewinnvortrag

Diese Posten dürfen nur vorhanden sein, wenn die Bilanz vor Er-gebnisverwendung aufgestellt wurde.

Bilanzgewinn Dieser Posten darf nur vorhanden sein, wenn die Bilanz nach Er-gebnisverwendung aufgestellt wurde.

Feststellung: Die obige Bilanz enthält eine unzulässige Vermischung.

Folgende Umbuchung ist durchzuführen:

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Seite 11Info für Anwender Nr. 1204

Damit ergibt sich die folgende, korrekte Darstellung in der Bilanz:

Die Gewinn- und Verlustrechnung liefert die folgende, korrekte Darstellung:

Übersicht der Umbuchungen

Umbuchung Gewinnvortrag

SKR 03

0860 Gewinnvortrag vor Verwendung an 2860 Gewinnvortrag nach Verwendung

SKR 04

2970 Gewinnvortrag vor Verwendung an 7700 Gewinnvortrag nach Verwendung

Umbuchung Verlustvortrag

SKR 03

2868 Verlustvortrag nach Verwendung an 0868 Verlustvortrag vor Verwendung

SKR 04

7720 Verlustvortrag nach Verwendung an 2978 Verlustvortrag vor Verwendung

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Steuerrechtlich unzulässige Positionen3.3.3.

Mit dem Bereitstellungsassistenten können Sie eine Steuerbilanz oder eine Einheitsbilanz (Handelsbi-lanz = Steuerbilanz) an die Finanzverwaltung übermitteln. In beiden Fällen dürfen keine Positionen ent-halten sein, die ausschließlich in einem handelsrechtlichen Jahresabschluss zulässig sind.

Abschließende Aufzählung der steuerrechtlich unzulässigen Positionen:

§ Bilanzierungshilfe (Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbe-triebs)

§ Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

§ Aktive latente Steuern

§ Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

§ Passive latente Steuern

§ Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge/Aufwendungen im Zusammenhang mit Vermögensver-rechnung

§ Bilanzierte latente Steuern

Beispiel

Der Jahresabschluss 2018 der L+L GmbH enthält passive latente Steuern.

Vorgehensweise

Die Berechnung des Jahresabschlusses erfolgt mit dem für die Rechtsform zutreffenden E-Bilanz-Schema 020 »KapG (E-Bilanz)«.

Eine Meldung weist darauf hin, dass der Jahresabschluss passive latente Steuern enthält.

Es ist zu unterscheiden, ob Sie mit einem oder mit zwei Abschlusszwecken arbeiten: »Stammdaten | Mandanten-Programmdaten | Register: Jahresabschluss«.

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Einheitsbilanz: Ein Abschlusszweck

Es wird unterstellt, dass Sie einen Jahresabschluss erstellen, der sowohl den handelsrechtlichen alsauch den steuerrechtlichen Grundsätzen entspricht (sogenannte Einheitsbilanz). Der Posten »Passivelatente Steuern« darf nicht enthalten sein, da dieser ausschließlich in einer reinen Handelsbilanz zu-lässig ist. Die Buchung der latenten Steuern ist zu stornieren.

Handels- und steuerrechtlicher Jahresabschluss: Zwei Abschlusszwecke

Hier wird unterstellt, dass Sie parallel einen handelsrechtlichen und einen steuerrechtlichen Jahresab-schluss erstellen. In dem handelsrechtlichen Jahresabschluss dürfen passive latente Steuern ausge-wiesen werden. In dem steuerrechtlichen Jahresabschluss dürfen keine latenten Steuern ausgewiesensein.

Im Rahmen der E-Bilanz wird der steuerrechtliche Jahresabschluss übertragen.

Wir entscheiden uns für die Lösung mit den zwei Abschlusszwecken. Dazu gehen Sie wie folgt vor:

§ Aktivieren Sie den zweiten Abschusszweck( »Stammdaten | Mandanten-Programmdaten | Register: Jahresabschluss«).

§ Wechseln Sie in die steuerrechtlichen Anpassungsbuchungen (Periode 13, Buchungskreis110).

§ Markieren Sie die gewünschte Buchung in der Kontenauskunft.

§ Wählen Sie im Kontextmenü (rechte Maustaste) die folgende Möglichkeit:

Im Ergebnis erreichen Sie, dass die passiven latenten Steuern in der Handelsbilanz enthalten bleibenund in der Steuerbilanz neutralisiert werden.

HinweisEine detaillierte Beschreibung finden Sie im Info Nr. 1190 Handels- und Steuerbilanz im Agen-da-Rechnungswesen (Zwei Abschlusszwecke)

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Seite 14Info für Anwender Nr. 1204

Der Bereitstellungsassistent wird aus dem Modus »Steuerrecht« gestartet:

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Seite 15Info für Anwender Nr. 1204

Schritt: Grundlage der E-Bilanz3.4.

Standardmäßig startet der Bereitstellungsassistent im Vollbildmodus.

Bilanzierungsstandard

Im Fall der L+L GmbH arbeiten wir mit zwei Abschlusszwecken. Der Bereitstellungsassistent wird ausdem steuerrechtlichen Bereich gestartet. Beim Bilanzierungsstandard belegen wir automatisch denpassenden Eintrag »Steuerbilanz« vor:

Der Gesetzgeber ermöglicht die folgenden drei Bilanzierungsstandards für die E-Bilanz:

Bilanzierungsstandard Von Agenda unterstützt

Einheitsbilanz Ja

Steuerbilanz Ja

Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung Nein(siehe Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung)

Branche

Unter Branche legen Sie fest, welcher Branche der zu übermittelnde Mandant angehört:

§ Kerntaxonomie Standard (keine Branche)Die Kerntaxonomie beinhaltet alle Begriffe, die in einem Jahresabschluss vorkommen können.

§ Branchentaxonomie KontenmappingFür die Wohnungswirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen,Verkehrsunternehmen und kommunale Eigenbetriebe gibt es spezielle Begriffe. Für diese spezi-ellen Begriffe gibt es spezielle Taxonomien. Um eine bessere Unterscheidung zu erreichen, hatman für diese Bereiche begriffliche Insellösungen geschaffen. Diese ergänzen die Standardbe-griffe der Kerntaxonomie.

§ Spezialtaxonomien KontenmappingBei Banken und Versicherungen unterscheidet sich der Aufbau von Bilanz und GuV derart vomStandard, dass jeweils eine spezielle Taxonomie geschaffen wurde.

HinweisEine detaillierte Beschreibung finden Sie im Info Nr. 1266 E-Bilanz – Kontenmapping.

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Seite 16Info für Anwender Nr. 1204

Schritt: Teilnahmevereinbarung3.5.

Es handelt sich bei der Vorlage um einen Formulierungsvorschlag. Wenn Sie die Vorlage nutzen, müs-sen Sie die Formulierungen entsprechend manuell anpassen. Auf jeden Fall müssen die unter Punkt 5beschriebenen »Haftungsbegrenzungen« ergänzt werden.

Öffnen Sie die Teilnahmevereinbarung zum Bearbeiten über :

Im unteren Bereich haben Sie anschließend folgende Auswahlmöglichkeiten:

Bitte wählen Sie den passenden Eintrag. Erst dann können Sie zum nächsten Schritt im Assistentenwechseln.

Schritt: Stammdaten des Unternehmens3.6.

Beachten Sie, dass die Pflichtfelder für die Bereitstellung gefüllt werden müssen. Die wesentlichen Da-ten werden aus den Adressdaten des Mandanten bereits vorbelegt.

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Seite 17Info für Anwender Nr. 1204

Adressdaten bearbeiten

Über die Schaltfläche <Adressdaten bearbeiten> nehmen Sie Ergänzungen bzw. Änderungen in denAdressdaten vor. Diese werden nach dem Erfassen und Speichern automatisch übernommen.

Rechtsform

Entscheidend für den weiteren Verlauf im Bereitstellungsassistenten ist die Wahl der korrekten Rechts-form. Diese Auswahl ist eine abschließende Vorgabe von Seiten der Finanzverwaltung. Bezeichnungender Rechtsformen können weder verändert werden, noch können Rechtsformen hinzugefügt werden.Teilweise sind Rechtsformen unter allgemeinen Begriffen einzuordnen.

Beispiel

Sie betreuen ein Unternehmen mit Rechtsform »Limited«. Die Auswahl der Rechtsformen bietet je-doch keine Limited an. Stattdessen erwartet die Finanzverwaltung die Übermittlung der Limited mitder Rechtsform »Sonstige/ausländische Rechtsform Typ Körperschaft«.

Schritt: Informationen zum Bericht3.7.

In diesem Schritt können Sie Details zum Bericht festlegen bzw. auswählen. Je nach ausgewählterBilanzart erscheinen weitere Erfassungsfelder.

Beginn/Ende der Berichtsperiode

Es müssen die Datumsangaben übermittelt werden, zu dem das Wirtschaftsjahr beginnt und endet. Be-ginn und Ende werden automatisch aus den Mandanten-Programmdaten übernommen. Diese könnennicht verändert werden.

Beginn/Ende der Vorperiode

Es soll der Zeitraum des Vorjahres erfasst werden:

§ Sofern es für den Mandanten in der FIBU ein Vorjahr gibt, werden die beiden Datumsangabenautomatisch eingesteuert.

§ Haben Sie das Mandat übernommen und gibt es in Agenda FIBU kein Vorjahr, ergänzen Sie dieAngabe bitte manuell.

§ Falls es tatsächlich kein Vorjahr gibt (Gründung in der Berichtsperiode) lassen Sie die beidenFelder ohne Inhalt.

HinweisTrotz der Abfrage des Zeitraums gilt, dass niemals Vorjahreswerte übermittelt werden.

Fertigstellungsstatus des Berichts

Beachten Sie, dass der Datensatz bei der Finanzverwaltung nur für die Veranlagung herangezogenwer-den darf, wenn die Kennung »endgültig« gesetzt ist.

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Seite 18Info für Anwender Nr. 1204

Status des Berichts

Wird eine nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 2 EStG i. V. m. R 4.4. EStR berichtigte, geänderte oderberichtigt und geänderte Bilanz an die Finanzverwaltung übermittelt, sind die entsprechenden Ausprä-gungen auszuwählen.

Enthält die erneut übermittelte E-Bilanz differenziertere Informationen als beim erstmaligen Versand,ist die Ausprägung »identischer Abschluss mit differenzierteren Informationen« auszuwählen. Darunterfallen beispielsweise:

§ Der bisherige Datensatz enthält keine Kontennachweise. Es erfolgt jetzt eine Übermittlung derE-Bilanz mit Kontennachweisen.

§ In der steuerlichen Gewinnermittlung wurden manuell zusätzliche Angaben erfasst.

Zuordnung zur Einkunftsart

Die Finanzverwaltung unterscheiden zwischen:

§ Einkünfte aus Gewerbebetrieb

§ Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

§ Einkünfte aus selbständiger Arbeit

§ Sonstige Fälle

Wählen Sie den passenden Eintrag.

HinweisKapitalgesellschaften erzielen immer Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 8 Abs. 2 KStG). Haben Siebei der Rechtsform eine Kapitalgesellschaft ausgewählt, wird unveränderbar »Einkünfte aus Gewer-bebetrieb« hinterlegt.

Schritt: Bearbeitungsmodus3.8.

Im Bearbeitungsmodus erfolgt die Darstellung der Werte, die an die Finanzverwaltung übertragen wer-den.

TippUm die vielen Informationen besser lesen zu können, öffnet sich der Bereitstellungsassistent stan-dardmäßig im Vollbildmodus. Um zusätzlichen Platz am Bildschirm zu gewinnen, kann die Über-sicht der »Schritte im Assistenten« über die Symbole bzw. ausgeblendet werden:

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Seite 19Info für Anwender Nr. 1204

Filter

Aus Gründen der Übersichtlichkeit öffnet sich der Bearbeitungsmodus mit der Filtereinstellung »nurwerthaltige Positionen anzeigen«:

HinweisAuf den Umfang der Datenübermittlung hat der Filter keinerlei Einfluss.

Insgesamt gibt es die folgenden Einstellungen:

§ Nur werthaltige Positionen anzeigen

§ Alle Pflichtpositionen anzeigen

§ Alle Positionen anzeigen

Option Erläuterung

Nur werthaltige Positionen an-zeigen

Es werden nur die Positionen angezeigt, die lt. Berechnung desJahresabschlusses einen Wert beinhalten bzw. für die manuell einWert erfasst wurde.

Alle Pflichtpositionen anzeigen Es werden nur die folgenden Felder angezeigt:

§ Mussfeld

§ Mussfeld, Kontennachweis erwünscht

§ Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden

HinweisEin werthaltiger Auffangposten wird gemäß den Vorgaben derFinanzverwaltung mit der Kennung »Rechnerisch notwendig, so-weit vorhanden« übertragen. Auffangposten sind ausschließlichüber deren Bezeichnung (nicht zuordenbar/ohne Zuordnung) zuerkennen.

Alle Positionen anzeigen Es werden alle Positionen des amtlichen Datensatzes angezeigt.Das sind die Pflichtpositionen, ergänzt um die freiwilligen Angaben.Die freiwilligen Angaben erkennen Sie daran, dass in der Spalte»Kennung« kein Eintrag vorhanden ist.

Kontennachweis übertragen

Im oberen Bereich befindet sich eine Auswahl, über die Sie festlegen, zu welchen Positionen ein Kon-tennachweis übertragen werden soll.

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Seite 20Info für Anwender Nr. 1204

Da die Übermittlung des Kontennachweises auf freiwilliger Basis erfolgt, belegen wir standardmäßigdie Variante »zu keiner Position einen Kontennachweis übertragen« vor.

TippDie Finanzverwaltung hat zahlreiche Positionen mit der Kennung »Mussfeld, Kontennachweis er-wünscht« versehen. Wie die Betitelung aussagt, hätte die Finanzverwaltung zu diesen Positionengerne den Kontennachweis mit übermittelt. Verpflichtend ist es jedoch nicht. Mit einem Klick mar-kieren Sie alle diese gewünschten Positionen:

HinweisEs werden die Kontonummer, die Kontobezeichnung und der Saldo übermittelt. Darüber hinauswerden keinerlei Informationen übermittelt. Die E-Bilanz darf hier nicht mit den GDPdU-Datengleichgesetzt werden.

Manuell angepasster Wert

Im Bearbeitungsmodus haben Sie die Möglichkeit, manuelle Anpassungen an den Ausgangswerten ausder FIBU vorzunehmen. Lediglich die Endwerte werden im Rahmen der E-Bilanz an die Finanzverwal-tung übertragen. Sobald Sie einen manuellen Eingriff vorgenommen haben, wird das durch den Eintrag»Ja« gekennzeichnet.

Beachten Sie, dass Sie für manuell angepasste Positionen keinen Kontennachweis übertragen können.

Suche nach Bezeichnung

Über das Suchfeld können Sie nach Bezeichnungen, Kontonummern und Salden suchen.

Beispiel

Sie möchten sich einen Überblick über die bebuchten Auffangposten verschaffen. Auffangposten er-kennt man ausschließlich an der Bezeichnung »nicht zuordenbar« bzw. »ohne Zuordnung«.

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Seite 21Info für Anwender Nr. 1204

Vorgehensweise

Über die entsprechenden Suchbegriffe erhalten Sie sofort den gewünschten Überblick:

Register »Anlagespiegel (brutto)«

Ab dem Wirtschaftsjahr 2017 wird zwingend eine Übermittlung des Anlagespiegel (brutto) gefordert.Konto und Inventar werden hierbei nicht mit übermittelt.

Die Werte für den Anlagespiegel (brutto) werden automatisch aus Agenda ANLAG in den Bereitstel-lungsassistent übernommen.

HinweisEine genaue Beschreibung zu den Fällen »Anlagegüter nicht in Agenda ANLAG gepflegt« bzw.»Abweichung zwischen Register »Bilanz/GuV usw.« und Register »Anlagespiegel brutto« finden Siein den Abschnitten Anlagegüter manuell erfassen bzw. Differenz: Bilanz und Anlagespiegel.

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Seite 22Info für Anwender Nr. 1204

Register »Anlageverzeichnis«

Ab dem Wirtschaftsjahr 2016 können Sie das Anlageverzeichnis freiwillig übermitteln. Sie überlieferndadurch detaillierte Informationen zu den einzelnen Anlagegütern.

Setzen Sie ein Häkchen für die Aktivierung der Übermittlung, erhalten Sie das Anlageverzeichnis zurVorschau.

HinweisIm Bearbeitungsschritt »Vorschau« sehen Sie im Protokoll auch noch einmal die Informationen, dietatsächlich an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Register »Anhang«

Der Anhang kann freiwillig übermittelt werden. Es handelt sich um ein reines Textfeld. Eine Formatie-rung ist nicht möglich.

Sie können die Angaben entweder manuell erfassen oder aus der Freien Auswertung des Jahresab-schlusses hineinkopieren:

§ Assistenten zur E-Bilanz schließen.

§ Über <Inhalt bearbeiten> die Freien Auswertung öffnen, in der sich der Anhang befindet.

§ Gesamten Inhalt über <Strg+A> markieren.

§ Markierten Inhalt über <Strg+C> in den Zwischenspeicher kopieren.

§ Assistenten zur E-Bilanz starten und das Register »Anhang« auswählen.

§ Anhang aus dem Zwischenspeicher über <Strg+V> einfügen.

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Schritt: Vorschau3.9.

Beim Wechsel vom Bearbeitungsmodus in die Vorschau findet die ELSTER-Plausibilitätsprüfung statt.Nur wenn die Plausibilitätsprüfung erfolgreich durchlaufen wird, gelangt man in die Vorschau.

In dem von Agenda erstellten Protokoll werden sämtliche Daten dargestellt. Ein amtliches Übertra-gungsprotokoll gibt es nicht (wie z. B. bei der Übermittlung einer Einkommensteuererklärung).

Um den Versand der E-Bilanz anzustoßen, aktivieren Sie das Kontrollkästchen <Der Inhalt der Vor-schau wurde geprüft>.

Sie haben zwei Möglichkeiten die E-Bilanz zu versenden:

§ E-Bilanz sofort versenden

§ E-Bilanz bereitstellen für Agenda ZDÜ

Möglichkeit Erläuterung

E-Bilanz sofort versenden Die E-Bilanz wird direkt aus dem Assistent versendet. Beim Ver-sand erfolgen der Ausdruck des Übertragungsprotokolls und derAusdruck des Datenprotokolls aus Agenda FIBU. In Agenda ZDÜfinden Sie die versendete E-Bilanz unter Jahresabschlüsse, Regis-ter »Gesendete Jahresabschlüsse«.

E-Bilanz bereitstellen für AgendaZDÜ

Die E-Bilanz wird an die ZDÜ bereitgestellt. In der ZDÜ finden Siediese unter Jahresabschlüsse, Register »Bereitgestellte Jahresab-schlüsse«. In diesem Register erfolgt auch die Übermittlung an dieFinanzverwaltung. Beim Versand werden das Übertragungsproto-koll und das Datenprotokoll ausgegeben. Nach der Übertragung fin-den Sie die E-Bilanz unter Jahresabschlüsse, Register »GesendeteJahresabschlüsse«.

HinweisBeachten Sie, dass die Datenübermittlung nur im authentifizierten Verfahren möglich ist. Ist keinZertifikat hinterlegt, ist die Übermittlung nicht möglich. Eine detaillierte Beschreibung zu diesemVerfahren finden Sie im Info Nr. 0908 Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten.

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Details4.

Übermittlung einer Eröffnungsbilanz4.1.

Beispiel

Am 01.03.2019 wird die L+L GmbH gegründet. Es muss die Eröffnungsbilanz übermittelt werden.

Vorgehensweise

Einstellungen im Assistenten

Starten Sie den Assistent E-Bilanz mit den folgenden Einstellungen:

Wählen Sie die Auswertung »Eröffnungsbilanz« und ggf. »Kontennachweis zur Eröffnungsbilanz«aus.

Ändern Sie nicht die Periode. Behalten Sie die voreingestellte Periode 13 bei.

Hintergrund: In den Auswertungen »Eröffnungsbilanz« und »Kontennachweis zur Eröffnungsbilanz«werden ausschließlich Buchungen gegen 9000 bis 9099 (ohne 9090 Summenvortrags-konto) berücksichtigt. Durch die Auswahl der Periode 13 (Abschlussperiode) ist sicher-gestellt, dass die komplette Buchhaltung des Wirtschaftsjahres auf Eröffnungsbuchun-gen durchsucht wird.

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Schritt: Informationen zum Bericht

Bei den gewählten Auswertungen befand sich die »Eröffnungsbilanz«. Folglich wird die Bilanzart»Eröffnungsbilanz« vorbelegt.

Bedingt durch die Bilanzart »Eröffnungsbilanz« wird das Feld »Bilanzstichtag« aktiv. Hier wird un-veränderbar der Beginn des Rumpfwirtschaftsjahres eingesteuert.

Die Eröffnungsbilanz zum 15.01.2019 fällt in den Zeitraum der Berichtsperiode 15.01.2019 bis31.12.2019. Diese Angabe darf nicht so missverstanden werden, dass die Eröffnungsbilanz denZeitraum vom 15.01.2019 bis 31.12.2019 umfasst.

Bei Angabe, dass ein Anlagevermögen vorhanden ist, stehen einige Gründe für die Eröffnungsbi-lanz zur Auswahl. Diese Angabe dient rein zur Bearbeitung des Anlagespiegel (brutto) im Schritt»Bearbeitungsmodus«. Sie wird nicht an die Finanzverwaltung übermittelt.

HinweisBei einer Eröffnungsbilanz können die Werte aus Agenda ANLAG nicht direkt in den Bereitstel-lungsassistent übergeben werden. Tragen Sie die Werte zu den bestehenden Anlagegütern da-her manuell in den Anlagespiegel (brutto) ein.

Siehe auch Abschnitt Anlagegüter manuell erfassen.

Die restlichen Schritte sind unverändert zur Übermittlung eines Jahresabschlusses.

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Anlagegüter manuell erfassen4.2.

Die Übermittlung des Anlagespiegel (brutto) ist ab dem Wirtschaftsjahr 2017 Pflicht.

Bei folgenden Fällen muss daher der Anlagespiegel (brutto) manuell ausgefüllt werden:

§ Agenda ANLAG ist nicht lizenziert

§ Anlagegüter sind nicht in Agenda ANLAG erfasst

§ Übermittlung einer Eröffnungsbilanz

Beispiel

Für den Mandant L+L GmbH wurde die Finanzbuchführung 2018 erfasst. Die Anlagegüter werden je-doch nicht in Agenda ANLAG geführt.

Vorgehensweise

1. Starten Sie den Bereitstellungsassistenten mit dem für die Rechtsform zutreffenden E-Bilanz-Schema 020 »KapG (E-Bilanz)« und gehen Sie bis zum Schritt »Bearbeitungsmodus«.

2. Wechseln Sie in das Register »Anlagespiel (brutto)«.

Filter »vorhandene Positionen aus Bilanz« ist hinterlegt: Sie erhalten in der Tabelle nur die Po-sitionen, zu denen es einen Wert aus der FIBU gibt. Das vereinfacht Ihnen die manuelle Wer-terfassung.

Filter »Darstellung ohne Konto und Inventar« ist hinterlegt: In Anlag ist kein Konto mit Inventar-nummer vorhanden, somit kann dieses in der Tabelle auch nicht angezeigt werden.

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3. Erfassen Sie die Werte in den einzelnen Spalten.

Klicken Sie in das gewünschte Feld, um die entsprechenden Werte einzutragen.

Bereits manuell erfasste Werte werden Ihnen grün markiert angezeigt. Bei den restlichen Fel-dern handelt es sich um Rechenfelder.

Die Werte laut »Buchwert zum Ende der Periode« muss dem Wert laut »Bilanz/GuV usw.« ent-sprechen.

WichtigWurde in der Spalte »Anschaffungs- und Herstellungskosten zum Anfang der Periode« einWert erfasst, muss auch ein Wert in der Spalte »Buchwert zum Ende der Vorperiode« erfasstwerden.

4. Wechseln Sie mit <Weiter> in die Vorschau. Eine Prüfung vergleicht die Werte aus den Registern»Anlagespiegel (brutto)« und »Bilanz/GuV usw.«. Sollten Differenzen bestehen, werden diese wiefolgt dargestellt:

HinweisErst wenn diese Differenzen beseitigt sind, kann die E-Bilanz übermittelt werden.

5. In der Vorschau sehen Sie im Protokoll die Informationen, die tatsächlich an die Finanzverwaltungübermittelt werden.

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Differenz: Bilanz und Anlagespiegel (brutto)4.3.

Für die Übermittlung der E-Bilanz müssen Anlagespiegel (brutto) und das in FIBU gebuchte Anlagever-mögen zwingend übereinstimmen. Bevor im Bereitstellungsassistent in die Vorschau gewechselt wer-den kann, wird dies geprüft.

Bei einer Abweichung werden Sie mit einer Meldung darauf hingewiesen.

Gründe für eine Abweichung sind z. B.:

§ Ein Anlagegut wurde versehentlich vergessen, in Agenda ANLAG zu erfassen.

§ Die Abschreibung wurde für einen Monat nicht gebucht/aus ANLAG übergeben.

§ Zwei Abschlusszwecke aktiviert: nur handelsrechtliche Werte aus ANLAG an FIBU übergeben.

Beispiel

Der Mandant L+L GmbH wird auf Basis von zwei Abschlusszwecken geführt: »Stammdaten | Mandanten-Programmdaten | Register: Jahresabschluss«.

Bei einem Anlagegut wurde im steuerrechtlichen Bereich eine Sonderabschreibung eingepflegt. ImRahmen der E-Bilanz soll nun der steuerrechtliche Jahresabschluss 2018 übermittelt werden.

Vorgehensweise

1. Starten Sie den Bereitstellungsassistenten aus dem Bereich Steuerrecht mit dem für die Rechts-form zutreffenden E-Bilanz-Schema 020 »KapG (E-Bilanz)«.

HinweisBeim Start des Assistenten sind keine weiteren Einstellungen vorzunehmen. Die Anlagegüterwerden automatisch aus Agenda ANLAG Bereich Steuerrecht in den Bereitstellungsassistenteneingesteuert.

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Seite 29Info für Anwender Nr. 1204

2. Im Schritt Bearbeitungsmodus wechseln Sie über <Weiter> in die Vorschau. Hier erfolgt die Prü-fung zur Übereinstimmung der Werte des Anlagevermögens. Folgende Meldung teilt eine Abwei-chung mit:

3. In der E-Bilanz werden die steuerrechtlichen Werte übermittelt. Um die Differenz zu ermitteln ver-gleichen Sie:

§ Kontennachweis in der FIBU

§ Anlagespiegel im Bereich Steuerrecht in Anlag ( »ANLAG | Bereich | Option: Steuer-recht«).

Im Beispiel wurde die unterjährige Abschreibung, nicht aber die Sonderabschreibung (steuerrecht-licher Bereich) übergeben.

4. Differenz beheben und im Bearbeitungsmodus die Werte für den Anlagespiegel (brutto) aktualisie-ren.

5. Über <Weiter> in die Vorschau wechseln.

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Steuerliche Gewinnermittlung4.4.

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften fordert die Finanzverwaltung die Übertragung vonausgewählten steuerlichen Hinzu- und Abrechnungen.

HinweisDie Auswertung »Steuerliche Gewinnvermittlung« finden Sie nur in den E-Bilanz-Schemas für Ein-zelunternehmen (Nr. 021 bzw. 024 oder 025) sowie Personengesellschaften (Nr. 022 sowie 023).

Bei Kapitalgesellschaften wird die steuerliche Gewinnermittlung von der Finanzverwaltung nicht ange-fordert. Dies wird damit begründet, dass die Informationen bereits aus der Körperschaftsteuererklärunghervorgehen.

Im Papierformat liefert die Auswertung »Steuerliche Gewinnermittlung« das folgende Ergebnis:

Der Hinweis soll Sie dafür sensibilisieren, dass manuell in den Steuerprogrammen ergänzte Sachver-halte nicht berücksichtigt werden. Beispielsweise fließt die Bildung des Investitionsabzugsbetrags (IAB)nur dann in die Auswertung ein, wenn die Bildung über die statistischen Konten (hier: Konto 9970 an9971) gebucht wurde.

Nutzen Sie die Verwaltung der Investitionsabzugsbeträge in Agenda ANLAG. Damit werden die statisti-schen Buchungssätze für Bildung und Auflösung automatisch erzeugt. Die Buchungssätze müssendann in die FIBU-Buchungserfassung übergeben werden.

Detaillierte Informationen finden Sie im Info Nr. 2109 Investitionsabzugsbeträge verwalten.

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Ausweis E-Bilanz-Assistent

Im Bearbeitungsmodus des Bereitstellungsassistenten für die E-Bilanz erfolgt die Einsteuerung in dieRubrik »Steuerlicher Gewinn/Verlust«:

Übergangsgewinn/-verlust bei Wechsel der Gewinnermittlungsart4.5.

Ein Übergangsgewinn oder -verlust beim Wechsel der Gewinnermittlungsart kann nicht gebucht wer-den.

Folglich sind die Angaben manuell im Bearbeitungsmodus vorzunehmen:

Den Filter auf »alle Pflichtpositionen anzeigen« umschalten.

Den außerhalb der FIBU manuell ermittelten Übergangsgewinn (z. B. via Excel) in der Spalte »End-wert, der an die Finanzverwaltung übermittelt wird« eintragen.

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Auffangposten4.6.

Auffangposten sind notwendig, um Sachverhalte auszuweisen, die sich keiner konkreten Position zu-ordnen lassen. Sie erkennen die Auffangposten in der Bilanz und in der GuV an der Formulierung »oh-ne Zuordnung« bzw. »nicht zuordenbar«.

Beispiele sind:

§ Umsatzerlöse ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen

§ soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, nicht zuorden-bar

§ usw.

Grundsätzlich besteht bei Auffangposten kein Handlungsbedarf, das Buchungsverhalten zu ändern.Diese können problemlos an die Finanzverwaltung übertragen werden. Letztlich erkennt die Finanzver-waltung jedoch, dass das differenzierte Buchungsverhalten mittels Standardkonten nur bedingt einge-halten wurde. Ob und inwieweit das Auswirkungen auf Rückfragen hat, bleibt abzuwarten. FolgendeUnterteilung soll Ihnen bei der Beurteilung helfen.

Beispiel: Umsatzerlöse ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen

Der Posten »Umsatzerlöse« ist in der GuV sehr stark unterteilt. Bei Verwendung der Standardkontenerfolgt die differenzierte Einsteuerung nach Umsatzsteuertatbestand.

Werden aber z. B. alle Umsatzerlöse pauschal auf das Konto 8000 »Umsatzerlöse (SKR 03)« bzw.4000 »Umsatzerlöse (SKR 04)« gebucht, kann keine automatische Zuordnung erfolgen. Damit derDatensatz in sich rechnerisch korrekt ist, werden die Umsatzerlöse als sogenannter Auffangpostenübertragen. Das erfolgt automatisch durch die Anwendung.

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Sonstige Aktiva und sonstige Passiva4.7.

Das Gliederungsschema des § 266 HGB kennt weder sonstige Aktiva noch sonstige Passiva. In beidenFällen handelt es sich um fehlerhaft bebuchte Konten. Das bedeutet, dass diese Positionen definitivnicht elektronisch an die Finanzverwaltung übertragen werden können.

Mögliche Ursachen sind:

§ Ein Kassenkonto weist einen Habensaldo auf Sonstige Passiva.

§ Ein Rückstellungskonto weist einen Sollsaldo auf Sonstige Aktiva.

Damit die Übermittlung durchgeführt werden kann, müssen die Positionen umgebucht werden.

Beispiel

Versehentlich wurde der Körperschaftsteuer-Erstattungsanspruch auf das Rückstellungskonto gebucht.Dies hat zur Folge, dass ein Konto, für das nur ein Habensaldo sinnvoll ist, einen Sollsaldo aufweist.Das Jahresabschluss-Schema kann dieses Konto folglich keiner Position zuweisen. Damit die Bilanz inSumme aufgeht (Summe Aktiva = Summe Passiva) erfolgt der Ausweis unter der Position »SonstigeAktiva«.

Vorgehensweise

Es wird die Umbuchung auf das Konto »Körperschaftsteuerrückforderung« durchgeführt. Damit erfolgtder Ausweis korrekt im Bereich der »sonstigen Vermögensgegenstände«.

»Vortrag auf neue Rechnung« gezielt umbuchen4.8.

Das Auswertungsschema für den Jahresabschluss 020 »KapG (E-Bilanz)« enthält den aufzulösendenAuffangposten »Vortrag auf neue Rechnung«:

In einer Handelsbilanz können Sie die Gewinnverwendung als »Vortrag auf neue Rechnung« auswei-sen. Mit dem Bereitstellungsassistenten können Sie eine Einheitsbilanz (Handelsbilanz = Steuerbilanz)oder eine Steuerbilanz übertragen. In beiden Fällen ist dieser Ausweis laut Taxonomie der Finanzver-waltung für die E-Bilanz nicht zulässig.

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Seite 34Info für Anwender Nr. 1204

Hintergrund

Für Kapitalgesellschaften gibt es im Bereich des Eigenkapitals die Taxonomie »Gewinn-/Verlustvortrag– bei Kapitalgesellschaften«:

In diese Taxonomie wird die Bilanzposition »Gewinnvortrag« bzw. »Verlustvortrag« eingesteuert.

Hinweise

§ Das Vorjahresergebnis ist bei Kapitalgesellschaften im aktuellen Wirtschaftsjahr auf die folgen-den Standardkonten vorzutragen:SKR 03: 0860 »Gewinnvortrag vor Verwendung« bzw. 0868 »Verlustvortrag vor Verwendung«SKR 04: 2970 »Gewinnvortrag vor Verwendung« bzw. 2978 »Verlustvortrag vor Verwendung«Beachten Sie bitte Info für Anwender Nr. Nr. 1114 Ergebnisverwendung bei Kapitalgesell-schaften

§ Nicht zu verwenden sind folgende Konten:SKR 03: 0869 »Vortrag auf neue Rechnung«SKR 04: 2979 »Vortrag auf neue Rechnung«Diese werden in den aufzulösenden Auffangposten »Vortrag auf neue Rechnung« eingesteuert.

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Seite 35Info für Anwender Nr. 1204

Aufzulösende Auffangposten: Sammelposten anrechenbare Privatsteuern4.9.

Die anrechenbaren Steuern sind den einzelnen Gesellschaftern zuzuordnen.

Nehmen Sie die Umbuchung auf das zutreffende Konto vor:

Sammelposten anre-chenbare Privatsteu-ern

Konten für den Ausweis je Gesellschaftergruppe

Vollhafter Eigenkapital

Teilhafter Eigenkapital

Teilhafter Fremdkapital

9143 Privatsteuern Ka-pitalertragsteuer

9157 Privatsteuern Ka-pitalertragsteuer

9167 PrivatsteuernKapitalertragsteuer

9186 Privatsteuern Ka-pitalertragsteuer

9144 Privatsteuern Soli-daritätszuschlag

9158 Privatsteuern Soli-daritätszuschlag

9168 PrivatsteuernSolidaritätszuschlag

9187 PrivatsteuernSolidaritätszuschlag

9145 Privatsteuern Kir-chensteuer

9159 Privatsteuern Kir-chensteuer

9169 PrivatsteuernKirchensteuer

9188 PrivatsteuernKirchensteuer

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Seite 36Info für Anwender Nr. 1204

Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung4.10.

Derzeit unterstützen wir nicht die Übermittlung einer Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung. DerGrund liegt in der Komplexität und damit verbundenen Fehleranfälligkeit dieser Variante.

Beispiel

Ein Gesellschafter der L+L GmbH erhält eine Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung. Dieseerfüllt die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 HGB.

Vorgehensweise

Die Finanzverwaltung fordert die Überleitungsrechnung nach der sogenannten Bilanzposten-Methode.Je Bilanzposten sind die folgenden Informationen zu berichten:

Position Handels-bilanz

Umgliede-rung

Steuer-bilanz vorWert-änderung

Wert-änderungaus Vor-perioden

Wert-änderungaus dem ak-tuellenWirtschafts-jahr

Steuer-bilanz

Rückstellung 100.000,00 20.000,00 120.000,00 - 25.000,00 - 5.000,00 90.000,00

Erläuterung

Handelsrechtlich sind Rückstellung und Anspruch aus Rückdeckungsversicherung (Planvermögen) zusaldieren. Steuerrechtlich besteht gemäß § 5 Abs. 1a EStG ein Saldierungsverbot.

Die handelsrechtliche Rückstellung (100.000 Euro) ist im ersten Schritt um den Wert der Rückde-ckungsversicherung (20.000 Euro) durch Umgliederung zu bereinigen. Damit ergibt sich ein Wert inder Steuerbilanz von vorläufig 120.000 Euro.

Im nächsten Schritt ist zu beachten, dass die finanzmathematischen Gutachten unterschiedliche Wer-te für die Rückstellungen in Handelsbilanz und Steuerbilanz liefern. Über die Jahre baut sich eine Un-terschiedsbetrag (30.000 Euro) auf. Dieser ist aufzuteilen in die Wertänderungen, die aus den Vorpe-rioden (25.000 Euro) und dem aktuellen Wirtschaftsjahr (5.000 Euro) stammen. Im letzten Schritt er-gibt sich der Wert laut Steuerbilanz in Höhe von 90.000 Euro.

Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag (IAB)4.11.

Laut BMF-Schreiben vom 20. März 2017 sind zwei Vorgehensweisen zu unterscheiden:1. Bildung des Investitionsabzugsbetrages vor 2018

2. Bildung des Investitionsabzugsbetrages ab 2018

Nr. 2109 Investitionsabzugsbeträge verwalten

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Seite 37Info für Anwender Nr. 1204

Sonstiges5.

Technische Begriffe5.1.

Begriff Erläuterung

Mussfeld Ein Mussfeld verlangt zwingend eine Wertzuweisung. Falls diesePosition im Jahresabschluss nicht vorhanden ist, muss AgendaFIBU automatisch einen sogenannten NIL-Wert übermitteln. NILsteht für »Not In List« und bedeutet einfach ausgedrückt, dass derWert 0 für diese Position übertragen wird. Das darf nicht so miss-verstanden werden, dass hier Sachverhalte mit 0 Euro Buchungenzu erfassen wären. Diese Ergänzung um NIL-Werte erfolgt vollkom-men automatisch.

Mussfeld, Kontennachweis er-wünscht

Funktionalität wie beim »Mussfeld«.

Zusätzlich soll bei diesen Positionen (auf freiwilliger Basis) ein Kon-tennachweis mit übertragen werden. Darüber hinaus ist ein frei-willi-ger Kontennachweis auch für jede andere Taxonomie-Position mög-lich. Letztlich ist dieser Bestandteil des Datensatzes vergleichbarmit den bisherigen Kontennachweisen im Papierformat.

Rechnerisch notwendig, soweitvorhanden

Im Unterschied zum »Mussfeld« wird für diese Position nur einWert übermittelt, wenn die Position auch tatsächlich werthaltig ist.Ein NIL-Wert wird nicht übermittelt.

ELSTER-Fehlermeldungen5.2.

Im Rahmen der ELSTER-Plausibilitätsprüfung kann es zu teilweise schwer verständlichen Fehlermel-dungen kommen. Folgende Übersicht bietet Ihnen eine Hilfestellung:

Original ELSTER-Plausibilitäts-fehler

Erläuterung der Meldung

Es wird kein ELSTER-Plausibilitäts-fehler angezeigt. Das Feld ist kom-plett leer (ohne Inhalt).

Im Schritt »Stammdaten des Unternehmens« oder »Stammda-ten der Gesellschafter« ist ein fehlerhaftes Finanzamt hinterlegt.

Hinterlegen Sie das korrekte Finanzamt.

value "3422" does not match anymember types of the union

Im Schritt »Stammdaten des Unternehmens« übernehmen wirdas Finanzamt aus den Mandanten-Adressdaten. Dort befindetsich ein selbst (und vor allem fehlerhaft) angelegtes Finanzamtmit der Finanzamtsnummer 3422. Die Nummer 3422 ist nur bei-spielhaft zu sehen. Hier wird immer die Finanzamtsnummer desjeweils fehlerhaften Eintrags angezeigt.

Hinterlegen Sie das korrekte Finanzamt.

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Seite 38Info für Anwender Nr. 1204

Bei der gegebenen Belegung derPosition „genInfo.report.id.inco-meStatementendswithBalProfit“und „genInfo.company.id.legalSta-tus“ muss der für „Jahresüber-schuss/-fehlbetrag“ bzw. „is-mi.netIncome“ berichtete Wert mitdem aus den relevanten Einzelan-gaben im Bereich „Bilanz“ berech-neten Wert übereinstimmen.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

1. Prüfen Sie, ob das im Auswertungsfenster-Jahresabschlussausgewählte Schema zu der Rechtsform im Schritt »Stamm-daten des Unternehmens« passt.

Beispiel: Sie starten den Bereitstellungsassistenten mitdem Schema »020 E-Bilanz Kapitalgesellschaft«und wählen versehentlich im Assistenten dieRechtsform »Gesellschaft bürgerlichen Rechts«.

2. Prüfen Sie die Gewinn- und Verlustrechnung im Papierformatauf Posten mit negativen Vorzeichen.

Beispiel: Die Position »Erträge aus der Auflösung vonRückstellungen« weist fehlerhaft einen Sollsaldoaus. Dies führt im Papierformat zu der Darstel-lung mit einem Minus. Die Finanzverwaltung er-wartet für diese Position jedoch einen Habensal-do. Dies führt zu Differenzen im zu übermitteln-den Zahlenmaterial. Es kommt zu dieserELSTER-Fehlermeldung.

Lösung: Buchen Sie auf die zutreffende Aufwandspositi-on um.

Feld '$/Kontext[1]/gcd[*]/gcd:genIn-fo.company.id.idNo.type.compa-nyId.ST13[1]$': Sie haben eine un-gültige Steuernummer angegeben.

Im Schritt »Stammdaten des Unternehmens« ist eine ungültigeSteuernummer hinterlegt. Bitte korrigieren Sie die Steuernum-mer in den Adressdaten.

Feld '$/Kontext[1]/gcd[*]/gcd:genIn-fo.company.id.shareholder.taxnum-ber[2]$': Sie haben eine ungültigeSteuernummer angegeben.

Im Schritt »Stammdaten der Gesellschafter« ist bei dem Gesell-schafter in Zeile 2 eine ungültige Steuernummer hinterlegt. Bittekorrigieren Sie die Steuernummer.

Achten Sie immer auf die Nummer in der Meldung, um den rich-tigen Gesellschafter zu identifizieren. Hierbei geht es um dieReihenfolge, in der Sie die Gesellschafter eingetragen haben.

Es ist nicht die Zahl gemeint, die in der Zeile »Nummer des Be-teiligten aus Feststellungserklärung (Vordruck FB)« erfasst wur-de.

Der im Tupel 'genInfo.report.id.ac-cordingTo.idNo' unter 'genInfo.com-pany.id.idNo.type.companyId.ST13'angegebene Wert stimmt mit derentsprechenden Angabe im Tupel'genInfo.company.id.idNo' oder mitdem unter 'genInfo.compa-ny.id.shareholder.taxnumber' ange-gebenen Wert überein.

Prüfen Sie die Steuernummern bei Sonder- bzw. Ergänzungsbi-lanzen:

§ Im Schritt »Stammdaten des Unternehmens« ist die Steu-ernummer des Gesellschafters einzutragen.

§ Im Schritt »Informationen zum Bericht« ist die Steuer-nummer der Gesamthand einzutragen.

(Diese sind keinesfalls identisch).

Wichtige Informationen6.

Nr. 1265 E-Bilanz – Besonderheiten bei Personengesellschaften

Nr. 1266 E-Bilanz – Kontenmapping

Nr. 1267 Wechsel der Gewinnermittlungsart

Nr. 2109 Investitionsabzugsbeträge verwalten