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E-Commerce Vertragsgestaltung und RL Christoph Brenn Austria

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E-CommerceVertragsgestaltung und RL

Christoph BrennAustria

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Verbreitung des Internets

Seit den 70iger JahrenKommunikationsinfrastrukturInternetrevolution – New Economy1999:

1,5 Mio regelmäßige Nutzer 540.000 Österreicher – Einkäufe

2002: 4,7 Mio Nutzer

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E-Europe

E-Europe globaler Charakter Rückstand zu USA aufholen Aktionsplan - Strategien für die Zukunft

sichere Nutzung• Zugang• Verschlüsselung• Datenschutz

Schulentechnische Entwicklung

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Initiativen der EK

vollwertige Entwicklung deselektronischen Geschäftsverkehrs Rechtssicherheit Kunden- und Verbraucherschutz

viele Richtlinien und EmpfehlungenE-Commerce Richtlinie

18.11.98: Vorlage (Ö Präsidentschaft) 28.2.00: Gemeinsamer Standpunkt 4.5.00: Annahme (Rat und EP)

RL 2000/31/EG, ABl L 178/1 vom 17.7.2000

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Richtlinien

RL über elektronische Signaturen RL 1999/93/EG, ABl L 13/12 vom 19.1.2000 Signaturgesetz, BGBl I 190/1999 (1.1.2000)

RL über den Verbraucherschutz im Fernabsatz RL 97/7/EG, ABl L 144/19 vom 4.6.1997 Fernabsatzgesetz, BGBl I 185/1999 (1.6.2000)

RL über zugangskontrollierte Dienste RL 98/84/EG, ABl L 328/54 vom 28.11.1998 Zugangskontrollgesetz, BGBl I 60/2000 (12.7.2000)

RL über den elektronischen Geschäftsverkehr RL 2000/31/EG, ABl L 178/1 vom 17.7.2000 EC-G, BGBl I 152/2001 (1.1.2002)

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E-Commerce

Geschäftsaktivitäten mit Hilfe vonelektronischen Netzwerken Waren Dienstleistungen

wirtschaftlichen Präsentationen und Transaktionen unter Verwendung elektronischer Übermittlungswege Information (Werbung) Kommunikation (Vertrag, E-Mail) Transaktion (Überweisung, E-Learning,

Teleworking)

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E-Commerce

Werbung Kontaktaufnahme mit dem Kunden Austausch von Informationen Verhandlungen und Vertragsabschluss Elektronischer Zahlungsverkehr Vertrieb

Verwalten körperlicher Produkte Vertrieb von elektronischen Produkten

Reklamationen Kooperation zwischen Unternehmen

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Vertrieb von Waren und DL

Verträge Kaufverträge

Bücher, CD-ROM, Kleidung, SportartikelLizenzen für Software, Bilder, Musik

Erbringung von DienstleistungenInformationen, Auskünfte, E-Banking,

Reisebuchungen

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Vertrieb von Waren und DL

Powershopping bzw Co-Shopping Einkaufsgemeinschaft je nach Anzahl der Interessenten unterschiedliche

Mengenrabatte Online-Auktionen

Erwerb durch Zuschlag Englische Auktion – Startpreis bis Höchstpreis Holländische Auktion – fallende Preise bis 1. Bieter Nonstop – Zeitspanne mehrere Tage oder Wochen Live – Zeitspanne wenige Minuten oder Stunden Kaufverträge

Angebot, wenn dieses freigeschaltet Beschreibung

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Vertrag – Abschluss + Gestaltung

Zulässigkeit elektronischer Kommunikation mehrere E-Mail-Adressen Verkehrssitte, dass Annahme erfolgt ? ausdrückliche Ablehnung möglich Frage: Ist die Erklärung wirksam ? Zustimmung zur Teilnahme am E-Commerce

stillschweigend• Geschäftspapier• im Geschäftsverkehr üblich• Verbraucher: E-Mail-Adresse im Geschäftsverkehr

nachweislich, mühelos und unmissverständlich lesbar

Datenformate

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Vertrag – Zugang einer WE

Zugang elektronischer Erklärungen Art 11 EC-RL: Abgabe einer Bestellung Bestätigung des Empfangs der

Bestellungauf elektronischem Weg

Zugang: wenn für den anderen abrufbarMailbox

nicht abdingbar zu Lasten von Verbrauchern

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Vertrag – Zugang einer WE

nach RL Bestellung und Empfangsbestätigung mit Abrufbarkeit automatische Bestätigung zulässig – Willenserklärung ?

elektronische Vertragserklärungen andere rechtlich erhebliche elektronische

Erklärungen Zugang

wenn Partei unter gewöhnlichen Umständenabrufen kann

Geschäftszeiten ?

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Vertrag – Homepage als Angebot?

Anpreisung von Waren und DL Text, Bilder Musik, Videos

Bindungswille ?Angebot

zielgerichtet und bestimmt wesentliche Vertragspunkte Annahme durch einfache Zustimmung

Warenkataloge, Prospekte, Preislisten invitatio ad offerendum

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Vertrag – Homepage als Angebot?

Webseiten ohne Bestellfunktion invitatio ad offerendum

Webseiten mit Bestellfunktion Bindungswille

Anpreisung konkretisiert, individualisiertbestimmter, eingeschränkter Personenkreisbestimmte Waren oder Dienstleistungenzu einem bestimmten Preis

virtuelle Produkte und online-Informationen Software, Bilder, Musik, Texte sofort mit Anforderung bezogen

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Vertrag – Widerruf einer WE

bis Zugang Risiko einer Veränderung bei Erklärenden erkennbar, dass nicht vollständig

Zugang nicht wirksam

Widerruf Zugang Widerruf vor oder spätestens

gleichzeitig mit ErklärungTelefonanruf

besondere Rücktrittsrechte

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Vertragsabschluss

ab dem Zugang Bindungswirkung

sofern kein Unverbindlichkeitszusatz beigefügt Erklärung kann nicht mehr widerrufen werden

angemessene Bindungsfrist (Annahmefrist)Vertragsabschluss

durch Annahme des Angebots Antwortmail, Warenlieferung Download von Software oder Informationen

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Vertrag - AGB

Art 10 EC-RL Vertragsbestimmungen und AGB speicherbar und wiedergebbar

elektronisch wiedergeben oder ausdruckenDownload und Ausdrucken

nicht abdingbar zu Lasten von Verbrauchern

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Vertrag - AGB

Einbeziehungskontrolle vor Vertragsabschluss ausdrücklich oder stillschweigend

erkennbar, dass AGBdeutlicher Hinweis

• leicht und unmittelbar zugänglich• auf Startseite oder den Bestellseiten• leicht sichtbar

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Vertrag - AGB

Möglichkeit, Kenntnis zu nehmenständig und leicht zugänglichklar und leicht verständlich

• Link (1 Klick)speichern und wiedergeben

• elektronisch wiedergeben oder ausdrucken

Sprache wie Vertragstext

Geltungskontrolle überraschend (§ 864a ABGB)

Inhaltskontrolle gröblich benachteiligend

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E-Commerce Richtlinie - Vertrag

Ermöglichung elektronischer Verträge (Art 9) elektronische Signaturen

Informationspflichten (Art 10) bei Verbrauchern zwingend nicht E-Mail klar und verständlich Zustandekommen des Vertrags – technische Abläufe ob Speicherung beim Diensteanbieter wie Korrektur von Eingabefehlern Sprachen allfällige Verhaltenskodizes

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E-Commerce Richtlinie - Vertrag

Einräumung von Korrekturmöglichkeiten (Art 11) zwingend bei Verbrauchern nicht bei E-Mail

Bestellung und Empfangsbestätigung (Art 11) Bestätigung auf elektronischem Weg Zugang mit Abrufbarkeit bei Verbrauchern zwingend nicht bei E-Mail

Speicherung und Wiedergabe Vertragstext und AGB(Art 10) Download, Ausdruck bei Verbrauchern zwingend

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weitere Regelungen der RL

keine gesonderte ZulassungDienste der Informationsgesellschaft

elektronisch // TelekommunikationSpeicherung und Verarbeitung von Datenbei Sender und bei Empfänger

im Fernabsatz auf individuellen Abruf // Fernsehen online Dienste

online Angebote über Waren und Dienstleistungenonline Verkauf von Warenonline Erbringung von Dienstleistungen

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allgemeine Informationen

leicht und unmittelbar ständig verfügbar auf Startseite oder auffälliger Link

zusammengefasst (1 Klick) zusätzlich zu zB Fernabsatzrichtlinie

Name geographische (ladungsfähige) Anschrift Kontaktmöglichkeit, E-Mail-Adresse FN und FBG Aufsichtsbehörde Berufsverband, Berufsbezeichnung, Hinweis auf Vorschriften Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Preise: klar und eindeutig auszuweisen; ob Steuern und

Versand

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kommerzielle Kommunikation

Kennzeichengebot leicht und klar erkennbar Rechnungsträger Banner, Hypertext ausreichend

Kennzeichnung nicht angeforderter E-Mails Spamming

EU-weites opt out Robinson-Listen Diensteanbieter müssen beachten nur für MS, die ohne Zustimmung zulassen

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Verantwortlichkeit der Provider

für Vermittlungstätigkeiten - technische Vermittlung

Übermittlung fremder InformationenAccess Provider

Speicherung fremder InformationenHost Service Provider

horizontale Regelung

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Reine Durchleitung

Zugang zu KommunikationsnetzÜbermittlung von fremden Informationen

Übertragung von Daten und Zugänglichmachung an Knotenpunkt

Voraussetzungen (passive Tätigkeit) Übermittlung nicht veranlasst Adressaten nicht auswählt Informationen nicht auswählt oder verändert

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Reine Durchleitung

nicht verantwortlich Befreiung von Strafbarkeit und Schadenersatz

Anordnungen unberührt -Rechtsverletzung abstellen oder verhindern Unterlassungsanordnungen und Beseitigungsanordnungen zulässig

automatische kurzzeitige Zwischenspeicherung zur Übermittlung

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Caching

Übermittlung fremder Informationen

automatische undzeitlich begrenzte Zwischenspeicherung

Übermittlung an andere Nutzer effizienter

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Caching

nicht verantwortlich Information nicht verändert Bedingungen für Zugang beachten Aktualisierung der Informationen Technologien zur Sammlung von Daten über

Nutzungwenn erlaubt

Sperren oder entfernenbei tatsächliche KenntnisSperrung oder Entfernung der Original-Webseite oderSperrung oder Entfernung angeordnet

Unterlassungsanordnungen zulässig

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Hosting

Speicherung fremder Informationennicht verantwortlich

keine tatsächliche Kenntnis von rechtswidriger Tätigkeit oder Information

Existenz und Rechtswidrigkeit

Schadenersatzansprüchekeiner Umstände bewusstaus denen rechtswidrige Tätigkeit oder

Information offensichtlich

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Hosting

nicht verantwortlich trotz Kenntnis oder Bewusstsein unverzügliche Sperrung oder Entfernung

Rechtsverletzung abstellen oder verhindern Unterlassungsanordnungen

Verfahren für Sperrung oder Entfernung möglich Anforderungen bei Sperrung oder Entfernung

Beweissicherung

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Überwachung

keine allgemeine Überwachungspflicht übermittelte oder gespeicherte Informationen

aber bei behördlichen Maßnahmen

Anzeigepflichten möglich mutmaßliche rechtswidrige Tätigkeiten oder Informationen Nutzerdaten mitteilen

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Rechtsdurchsetzung

Verhaltenskodizes (Selbstregulierung)außergerichtliche Streitbeilegungssysteme

bestehende: elektronische Abwicklung zusätzlich: wenn Befassung der Gerichte nicht

zu erwartenangemessene Verfahrensgarantien (Ombudsmann)

Klagemöglichkeiten rasche Maßnahmen, um Rechtsverletzung

abzustellen Dringlichkeitsverfahren (EV)

Verbindungsstellen - Informationen

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Ausnahmen von der Richtlinie

Gänzliche Ausnahmen Steuerwesen Datenschutz Kartellrecht Notare

Ausübung öffentlicher Befugnisse Rechtsanwälte

Vertretung vor Gericht• gewerblicher Rechtsberater

GeldspieleGlücks- und Gewinnspiele; Lotterien

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Binnenmarktprinzip

Niederlassungsprinzip Kontrolle an der Quelle

Herkunftslandprinzip freien Verkehr von Diensten nicht aus Gründen

einschränken, die in den koordinierten Bereich fallen

Anerkennung von Rechtsvorschriften Recht des Niederlassungsstaates anwendbar

auch IPR

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Binnenmarktprinzip

Ausnahmen von Artikel 3 - AnhangBereiche

Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte Finanzdienstleistungen (elektronisches Geld) Rechtswahl vertragliche Schuldverhältnisse – Verbraucher Zulässigkeit nicht angeforderter E-Mails

zu Werbezwecken

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Binnenmarktprinzip

Einzelfallausnahmen - Schutzziel öffentliche Ordnung

StrafverfolgungJugendschutzVerletzung der Menschenwürde

öffentliche Gesundheit öffentliche Sicherheit Schutz der Verbraucher, einschließlich der Anleger Verhältnismäßigkeit der Maßnahme Notifikationsverfahren

beabsichtigte Maßnahmenicht Gerichte

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Elektronische Signaturen

eigenhändige Unterschrift persönliches Merkmal einer natürlichen Person Identitätsfunktion, Zuordnung (Echtheit)

elektronische Signaturen technische Verfahren, mit denen die Zuordnung

elektronischer Daten zum Signator(berechtigter Inhaber) sichergestellt werden soll

TechnologieneutralitätAuthentizität, Integritäteinfache/sichere elektronische

Signaturen

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Elektronische Signatur

Hash Funktionh = H(M)

h

Dokument

signieren

Signiertes Dokument

Privater Schlüssel

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Signaturprüfung

h

Signiertes Dokument

Öffentlicher Schlüssel

h‘

=????

Hash Funktion h = H(M)

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Zertifikat

ZDA: Name,Land...

Signator: Name, Attribute

Gültigkeitszeitraum

Signaturprüfdaten

Signatur des ZDA

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Ein Zertifikat und ein öffentlicher Schlüssel

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Besondere Rechtswirkungen

Sichere elektronische Signaturen:Unterschrift, insbesondere Schriftlichkeit

§ 886 ABGB - elektronische Form gesetzliche Schriftform (SigG ausschließbar) vereinbarte Schriftform

Ausnahmen Bürgschaft – Verbraucher (§ 1346 ABGB) öffentliche Form (Wirksamkeit, Register) Schriftform im Erb- und Familienrecht

als Beweismittel zulässig

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§ 5: Qualifizierte Zertifikate (1)

Bezeichnung als qualifiziertes Zertifikat Haftung

Bezeichnung des ZDA und Staat/NiederlassungName des Signators oder

Pseudonym - identifizierenspezifische Eigenschaft des Inhabers

Berechtigungen, Zulassungen

Signaturprüfdaten (öffentlicher Schlüssel), die mit Signaturerstellungsdaten korrespondieren

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Qualifizierte Zertifikate (2)

Gültigkeitsdauer des ZertifikatsBeschränkungen

Verwendung Zertifikat (Anwendungsbereich) Transaktionswert

Identitätscode des Zertifikatselektronische Signatur des ZDA (§ 5 Abs 3)

dadurch Zertifikatallenfalls dass sichere Signatur (§ 7 Abs 5)allenfalls dass akkreditiert (§ 17 Abs 2)

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§ 18 Abs 1 - 2: Sichere Signaturerstellungseinheiten (1)

Signaturerstellungsdaten:Signaturerstellungsdaten praktisch nur 1xGeheimhaltung gewährleistet

ausschließlich zugeordnet

nicht ableitbar (§ 18 Abs 2)

Signatur nicht fälschbar und verfälschbarSchutz vor unbefugter Verwendung

(PIN)

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§ 18 Abs 2: Sichere Signaturerstellungseinheiten (2)

Signaturerstellungseinheiten:verändern zu signierende Daten nichtverhindern nicht, dass Daten vor dem

Signaturvorgang dargestellt werden (Anzeige) signierte Daten müssen angezeigten entsprechen bewusst

ChipkartenSicherheitsbescheinigung (§ 18 Abs 5):

Komponenten und Verfahren für Erstellung Bestätigungsstelle: A-SIT (BGBl II Nr 31/2000)

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Smartcards - das Mittel

Schutz privater Schlüssel Kontrolle der Anwendung

von Signaturerstellungsdaten Bindung von Daten und Methoden (kann nur zur

Signatur verwendet werden) Bewusste Nutzung durch den Signator Bekannte Technologie (Bankomat)

Sicherheitsbescheinigung – Bestätigungsstelle Aufsicht