Upload
others
View
0
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
REGIONALVERSAMMLUNG
SÜDHESSEN
Darmstadt, den 6. Mai 2019
E R G E B N I S N I E D E R S C H R I F T
über die 16. Sitzung
der Regionalversammlung Südhessen (RVS)
(IX. Wahlperiode)
am 12. April 2019
Tagungsort: Stadtverordnetensitzungssaal im Rathaus „Römer“ in Frankfurt am Main
Beginn: 15:00 Uhr Ende: 16:00 Uhr
Teilnehmer: siehe Anwesenheitsliste
Obere Landesplanungsbehörde: Frau Regierungspräsidentin Lindscheid
Herr Regierungsvizepräsident Dr. Böhmer
Herr Dr. Beck
Frau Güss
Frau Dr. Zeiß
Herr Hennig
Herr Ortmüller
Herr Martin
Schriftführerin: Frau Scheuermann
Seite 2 von 6
TO I
1. Antrag der Stadt Karben, Stadtteil Petterweil auf Zulassung einer Abweichung von den
Zielsetzungen des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
gem. § 8 Abs. 2 HLPG zur Ausweisung einer Grünfläche/Sportanlage im Stadtteil Petterweil
im Bereich des „Hofgutes Gauterin“
Drs. Nr. IX / 86.0 und Drs. Nr. IX / 86.1
2. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Planänderungsverfahrens nach
Baugesetzbuch (BauGB) für die Stadt Schwalbach, Stadtteil Schwalbach,
Gebiet: „Östlich der Straße Am Flachsacker“ – Drs. Nr. IX / 62.2
3. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Planänderungsverfahrens nach
Baugesetzbuch (BauGB) für die Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Gronau,
Gebiet: „Dottenfelder Hof“ – Drs. Nr. IX / 65.2
4. Antrag der Firma RÖHRIG granit GmbH auf Zulassung einer Abweichung von Ziel 10.2-12 des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 zugunsten einer Erweiterung des Granitsteinbruchs Gehrenberg in Heppenheim-Sonderbach vom 11. September 2018 – Drs. Nr. IX / 80.1
5. Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans
(RPS/RegFNP); hier: Evaluierung des RPS/RegFNP 2010 - Drs. Nr. IX / 66.1
6. Bericht der oberen Landesplanungsbehörde
TO II
7. Antrag der Stadt Rüsselsheim, Stadtteil Königstädten auf Zulassung einer Abweichung von
den Zielsetzungen des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
gem. § 8 Abs. 2 HLPG für die Ausweisung eines Sondergebiets „Nahversorgung
Königstädten“ - Drs. Nr. IX / 87.0
Der Vorsitzende der Regionalversammlung Südhessen (RVS), Herr Joachim Arnold, begrüßte
die Anwesenden. Sein besonderer Gruß galt Frau Regierungspräsidentin Lindscheid, Herrn
Regierungsvizepräsidenten Dr. Böhmer sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
oberen Landesplanungsbehörde.
Er gratulierte – auch im Namen der RVS – Herrn Andreas Guntrum zum 60. Geburtstag sowie
den Herren Gerhard Salz und Heinz Lotz zum 65. Geburtstag.
Der Vorsitzende stellte fest, dass die Einladung zur Sitzung der RVS form- und fristgerecht
erfolgt ist. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung wurden am 8. April 2019 im Staatsanzeiger
für das Land Hessen veröffentlicht.
Anschließend stellte der Vorsitzende die Beschlussfähigkeit der Regionalversammlung fest.
Er wies darauf hin, dass von der Geschäftsstelle heute folgende Unterlagen verteilt wurden:
Protokolle: NLF vom 4. April 2019
HPA und ÄR vom 5. April 2019
Seite 3 von 6
Auf Nachfrage der FDP-Fraktion zum HPA-Protokoll vom 5. April 2019 wurde festgestellt, dass
das Ergebnis der Diskussionen zur Drs. Nr. IX / 66.1
„Neuaufstellung des Regionalplans / Regionalen Flächennutzungsplans (RPS/RegFNP); hier: Evaluierung des RPS/RegFNP 2019“ nicht korrekt protokolliert wurde.
Das HPA-Protokoll werde deshalb wie folgt geändert:
Die sich hieran anschließende Diskussion führte zu dem Ergebnis, dass der zweite Satz des
Beschlussvorschlages „Er stellt einen ersten Schritt in die Erarbeitung der Grundlagen für die
Neuaufstellung des RPS / RegFNP dar.“ gestrichen wird. Im Übrigen wird der beiliegende
Evaluierungsbericht zur Kenntnis genommen.
Das HPA-Protokoll gilt somit als in dieser Form geändert.
Herr Arnold wies abschließend darauf hin, dass er die Drs. IX / 66.1 in der geänderten Fassung
zur Abstimmung stellen werde.
Auf Grund der in der Sitzung des Ältestenrates vom 5. April 2019 erfolgten Beratungen ergibt
sich für die heutige Sitzung folgende Tagesordnung:
TO I
1. Antrag der Stadt Karben, Stadtteil Petterweil auf Zulassung einer Abweichung von den
Zielsetzungen des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
gem. § 8 Abs. 2 HLPG zur Ausweisung einer Grünfläche/Sportanlage im Stadtteil Petterweil
im Bereich des „Hofgutes Gauterin“ - Drs. Nr. IX / 86.0 und Drs. Nr. IX / 86.1
2. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Planänderungsverfahrens nach
Baugesetzbuch (BauGB) für die Stadt Schwalbach, Stadtteil Schwalbach,
Gebiet: „Östlich der Straße Am Flachsacker“ – Drs. Nr. IX / 62.2
3. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Planänderungsverfahrens nach
Baugesetzbuch (BauGB) für die Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Gronau,
Gebiet: „Dottenfelder Hof“ – Drs. Nr. IX / 65.2
4. Antrag der Firma RÖHRIG granit GmbH auf Zulassung einer Abweichung von Ziel 10.2-12 des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 zugunsten einer Erweiterung des Granitsteinbruchs Gehrenberg in Heppenheim-Sonderbach vom 11. September 2018 – Drs. Nr. IX / 80.1
5. Bericht der oberen Landesplanungsbehörde
TO II
6. Antrag der Stadt Rüsselsheim, Stadtteil Königstädten auf Zulassung einer Abweichung von
den Zielsetzungen des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
gem. § 8 Abs. 2 HLPG für die Ausweisung eines Sondergebiets „Nahversorgung
Königstädten“ – Drs. Nr. IX / 87.0
7. Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans
(RPS/RegFNP); hier: Evaluierung des RPS/RegFNP 2010 – Drs. Nr. IX / 66.1
Seite 4 von 6
Herr Arnold wies darauf hin, dass die FDP-Fraktion zu TOP 4 einen Ergänzungsantrag
eingereicht und an die RVS-Mitglieder verteilt habe.
Zur Tagesordnung gab es keine Änderungswünsche.
Herr Arnold rief nun TO II zur Abstimmung auf.
Beschluss: Die Regionalversammlung Südhessen stimmt den Drucksachen unter Tages-ordnung II einstimmig zu.
Herr Arnold teilte mit, dass das Bundessschiedsgericht Frau Christin Thüne mit Urteil vom
5. April 2019 aus der Partei der AfD ausgeschlossen habe. Frau Thüne gehöre somit nicht mehr
der AfD-Fraktion an, sei jedoch weiterhin Mitglied der Regionalversammlung Südhessen.
Er bat die RVS-Geschäftsstelle zu prüfen, ob sich daraus Konsequenzen bei der
Zusammensetzung der Ausschüsse und gegebenenfalld weiterer Gremien der RVS ergeben.
zu TOP 1: Antrag der Stadt Karben, Stadtteil Petterweil auf Zulassung einer Abweichung von
den Zielsetzungen des Regionalplanes Südhessen/Regionalen
Flächennutzungsplans 2010 gem. § 8 Abs. 2 HLPG zur Ausweisung einer
Grünfläche/Sportanlage im Stadtteil Petterweil im Bereich des „Hofgutes Gauterin“
Drs. Nr. IX / 86.0 und Drs. Nr. IX / 86.1
Herr Salz (DIE GRÜNEN) begründete für seine Fraktion unter Hinweis auf den Verlust
hochwertiger landwirtschaftlicher Böden sowie der zu erwartenden Erhöhung des
Individualverkehrs die Ablehnung des Beschlussvorschlages der oberen
Landesplanungsbehörde.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, ließ Herr Arnold über die Drs. Nr. IX / 86.1
abstimmen.
Beschluss: Die Regionalversammlung Südhessen stimmt mit den Stimmen der SPD-, CDU-,
FDP- und AfD-Fraktion sowie mit den Stimmen der Vertreter von Uwiga und
ÜWG, gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN der Drs. Nr. IX / 86.1
mehrheitlich zu.
zu TOP 2: Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des
Planänderungsverfahrens nach Baugesetzbuch (BauGB) für die Stadt Schwalbach,
Stadtteil Schwalbach, Gebiet: „Östlich der Straße Am Flachsacker“
Drs. Nr. IX / 62.2
Da keine Wortmeldungen vorlagen, ließ Herr Arnold über die Drs. Nr. IX / 62.2 abstimmen.
Beschluss: Die Regionalversammlung Südhessen stimmt der Drs. Nr. IX / 62.2 einstimmig zu.
Seite 5 von 6
zu TOP 3: Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des
Planänderungsverfahrens nach Baugesetzbuch (BauGB) für die Stadt Bad Vilbel,
Stadtteil Gronau, Gebiet: „Dottenfelder Hof“ – Drs. Nr. IX / 65.2
Da keine Wortmeldungen vorlagen, ließ Herr Arnold über die Drs. Nr. IX / 65.2 abstimmen.
Beschluss: Die Regionalversammlung Südhessen stimmt der Drs. Nr. IX / 65.2 einstimmig zu.
zu TOP 4: Antrag der Firma RÖHRIG granit GmbH auf Zulassung einer Abweichung von Ziel
10.2-12 des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010
zugunsten einer Erweiterung des Granitsteinbruchs Gehrenberg in Heppenheim-
Sonderbach vom 11. September 2018 – Drs. Nr. IX / 80.1
Herr Arnold wies darauf hin, dass im HPA in der Drs. Nr. IX / 80.1 folgende redaktionelle
Änderungen vorgenommen und beschlossen wurden.
Seite 14; Absatz 3: Durch die Naturschutzvereinigungen seien, bis auf eine Ausnahme, keine Bedenken geäußert worden.
Seite 19; Absatz 2: Bedenken gegen die Steinbrucherweiterung wurden dabei, bis auf eine Ausnahme, nicht vorgetragen.
Herr Herbert (SPD) teilte mit, dass seine Fraktion der detaillierten und gut begründeten
positiven Beschlussvorlage zustimmen werde. Der heute eingebrachte Ergänzungsantrag der
FDP-Fraktion werde von der SPD-Fraktion jedoch abgelehnt.
Herr Hörst (FDP) begründete ausführlich den heute eingebrachten Ergänzungsantrag seiner
Fraktion. Es gelte sowohl die Interessen der Firma Röhrig am Fortbestehen des Granitwerkes als
auch die grundsätzlichen Bedenken der Bürgerinitiative im Ortsteil Juhöhe wahrzunehmen und
zu berücksichtigen.
Herr Figjai (DIE GRÜNEN) legte detailliert da, warum seine Fraktion der Drs. IX / 80.1 nicht
zustimmen werde. Insbesondere kritisierte er den Umgang mit Schutz- und Bannwald. Des
Weiteren vertrete seine Fraktion die Auffassung, dass im vorliegenden Verfahren kein
öffentliches Interesse vorliege.
Herr Richter (CDU) machte deutlich, dass die Sicherung der Rohstoffversorgung vor Ort
zugegebenermaßen immer auch negative Folgen habe. Aus der Vorlage der oberen
Landesplanungsbehörde gehe hervor, dass eine ausführliche Abwägung stattgefunden habe.
Seine Fraktion werde deshalb auch dieser Vorlage zustimmen. Der Ergänzungsantrag der FDP-
Fraktion werde jedoch als für nicht notwendig erachtet und deshalb abgelehnt.
Nach weiteren Wortbeiträgen von Herrn Hörst (CDU), Herrn Schindler (SPD), Herrn Kaufmann
(DIE GRÜNEN) sowie Herrn Rock (FDP) ließ der Vorsitzende zunächst über den
Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion abstimmen.
Beschluss: Die Regionalversammlung Südhessen lehnt mit den Stimmen der SPD- und CDU-
Fraktion, gegen die Stimmen der FDP- und AfD-Fraktion sowie gegen die
Stimmen der Vertreter von Uwiga und ÜWG, bei Enthaltung der Fraktion DIE
GRÜNEN den Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion mehrheitlich ab.
Seite 6 von 6
Anschließend ließ Herr Arnold über die Drs. Nr. IX / 80.1 abstimmen.
Beschluss: Die Regionalversammlung Südhessen stimmt mit den Stimmen der SPD-, CDU-
und FDP-Fraktion, gegen die Stimmen der GRÜNEN- und AfD-Fraktion sowie
gegen die Stimmen der Vertreter von Uwiga und ÜWG, mehrheitlich zu.
zu TOP 5: Bericht der oberen Landesplanungsbehörde
Es lag kein Bericht vor.
Die nächste Sitzung der Regionalversammlung Südhessen findet am Freitag, den 14. Juni 2019
um 15:00 Uhr im Stadtverordnetensitzungssaal im Römer der Stadt Frankfurt am Main statt.
Der Vorsitzende der
Regionalversammlung Südhessen
Schriftführerin
Joachim Arnold Conny Scheuermann