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REGIONALVERSAMMLUNG SÜDHESSEN Darmstadt, den 6. Mai 2019 E R G E B N I S N I E D E R S C H R I F T über die 16. Sitzung der Regionalversammlung Südhessen (RVS) (IX. Wahlperiode) am 12. April 2019 Tagungsort: Stadtverordnetensitzungssaal im Rathaus „Römer“ in Frankfurt am Main Beginn: 15:00 Uhr Ende: 16:00 Uhr Teilnehmer: siehe Anwesenheitsliste Obere Landesplanungsbehörde: Frau Regierungspräsidentin Lindscheid Herr Regierungsvizepräsident Dr. Böhmer Herr Dr. Beck Frau Güss Frau Dr. Zeiß Herr Hennig Herr Ortmüller Herr Martin Schriftführerin: Frau Scheuermann

E R G E B N I S N I E D E R S C H R I F T über die 16 ......den Herren Gerhard Salz und Heinz Lotz zum 65. Geburtstag. Der Vorsitzende stellte fest, dass die Einladung zur Sitzung

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REGIONALVERSAMMLUNG

SÜDHESSEN

Darmstadt, den 6. Mai 2019

E R G E B N I S N I E D E R S C H R I F T

über die 16. Sitzung

der Regionalversammlung Südhessen (RVS)

(IX. Wahlperiode)

am 12. April 2019

Tagungsort: Stadtverordnetensitzungssaal im Rathaus „Römer“ in Frankfurt am Main

Beginn: 15:00 Uhr Ende: 16:00 Uhr

Teilnehmer: siehe Anwesenheitsliste

Obere Landesplanungsbehörde: Frau Regierungspräsidentin Lindscheid

Herr Regierungsvizepräsident Dr. Böhmer

Herr Dr. Beck

Frau Güss

Frau Dr. Zeiß

Herr Hennig

Herr Ortmüller

Herr Martin

Schriftführerin: Frau Scheuermann

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TO I

1. Antrag der Stadt Karben, Stadtteil Petterweil auf Zulassung einer Abweichung von den

Zielsetzungen des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010

gem. § 8 Abs. 2 HLPG zur Ausweisung einer Grünfläche/Sportanlage im Stadtteil Petterweil

im Bereich des „Hofgutes Gauterin“

Drs. Nr. IX / 86.0 und Drs. Nr. IX / 86.1

2. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Planänderungsverfahrens nach

Baugesetzbuch (BauGB) für die Stadt Schwalbach, Stadtteil Schwalbach,

Gebiet: „Östlich der Straße Am Flachsacker“ – Drs. Nr. IX / 62.2

3. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Planänderungsverfahrens nach

Baugesetzbuch (BauGB) für die Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Gronau,

Gebiet: „Dottenfelder Hof“ – Drs. Nr. IX / 65.2

4. Antrag der Firma RÖHRIG granit GmbH auf Zulassung einer Abweichung von Ziel 10.2-12 des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 zugunsten einer Erweiterung des Granitsteinbruchs Gehrenberg in Heppenheim-Sonderbach vom 11. September 2018 – Drs. Nr. IX / 80.1

5. Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans

(RPS/RegFNP); hier: Evaluierung des RPS/RegFNP 2010 - Drs. Nr. IX / 66.1

6. Bericht der oberen Landesplanungsbehörde

TO II

7. Antrag der Stadt Rüsselsheim, Stadtteil Königstädten auf Zulassung einer Abweichung von

den Zielsetzungen des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010

gem. § 8 Abs. 2 HLPG für die Ausweisung eines Sondergebiets „Nahversorgung

Königstädten“ - Drs. Nr. IX / 87.0

Der Vorsitzende der Regionalversammlung Südhessen (RVS), Herr Joachim Arnold, begrüßte

die Anwesenden. Sein besonderer Gruß galt Frau Regierungspräsidentin Lindscheid, Herrn

Regierungsvizepräsidenten Dr. Böhmer sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der

oberen Landesplanungsbehörde.

Er gratulierte – auch im Namen der RVS – Herrn Andreas Guntrum zum 60. Geburtstag sowie

den Herren Gerhard Salz und Heinz Lotz zum 65. Geburtstag.

Der Vorsitzende stellte fest, dass die Einladung zur Sitzung der RVS form- und fristgerecht

erfolgt ist. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung wurden am 8. April 2019 im Staatsanzeiger

für das Land Hessen veröffentlicht.

Anschließend stellte der Vorsitzende die Beschlussfähigkeit der Regionalversammlung fest.

Er wies darauf hin, dass von der Geschäftsstelle heute folgende Unterlagen verteilt wurden:

Protokolle: NLF vom 4. April 2019

HPA und ÄR vom 5. April 2019

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Auf Nachfrage der FDP-Fraktion zum HPA-Protokoll vom 5. April 2019 wurde festgestellt, dass

das Ergebnis der Diskussionen zur Drs. Nr. IX / 66.1

„Neuaufstellung des Regionalplans / Regionalen Flächennutzungsplans (RPS/RegFNP); hier: Evaluierung des RPS/RegFNP 2019“ nicht korrekt protokolliert wurde.

Das HPA-Protokoll werde deshalb wie folgt geändert:

Die sich hieran anschließende Diskussion führte zu dem Ergebnis, dass der zweite Satz des

Beschlussvorschlages „Er stellt einen ersten Schritt in die Erarbeitung der Grundlagen für die

Neuaufstellung des RPS / RegFNP dar.“ gestrichen wird. Im Übrigen wird der beiliegende

Evaluierungsbericht zur Kenntnis genommen.

Das HPA-Protokoll gilt somit als in dieser Form geändert.

Herr Arnold wies abschließend darauf hin, dass er die Drs. IX / 66.1 in der geänderten Fassung

zur Abstimmung stellen werde.

Auf Grund der in der Sitzung des Ältestenrates vom 5. April 2019 erfolgten Beratungen ergibt

sich für die heutige Sitzung folgende Tagesordnung:

TO I

1. Antrag der Stadt Karben, Stadtteil Petterweil auf Zulassung einer Abweichung von den

Zielsetzungen des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010

gem. § 8 Abs. 2 HLPG zur Ausweisung einer Grünfläche/Sportanlage im Stadtteil Petterweil

im Bereich des „Hofgutes Gauterin“ - Drs. Nr. IX / 86.0 und Drs. Nr. IX / 86.1

2. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Planänderungsverfahrens nach

Baugesetzbuch (BauGB) für die Stadt Schwalbach, Stadtteil Schwalbach,

Gebiet: „Östlich der Straße Am Flachsacker“ – Drs. Nr. IX / 62.2

3. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Planänderungsverfahrens nach

Baugesetzbuch (BauGB) für die Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Gronau,

Gebiet: „Dottenfelder Hof“ – Drs. Nr. IX / 65.2

4. Antrag der Firma RÖHRIG granit GmbH auf Zulassung einer Abweichung von Ziel 10.2-12 des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 zugunsten einer Erweiterung des Granitsteinbruchs Gehrenberg in Heppenheim-Sonderbach vom 11. September 2018 – Drs. Nr. IX / 80.1

5. Bericht der oberen Landesplanungsbehörde

TO II

6. Antrag der Stadt Rüsselsheim, Stadtteil Königstädten auf Zulassung einer Abweichung von

den Zielsetzungen des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010

gem. § 8 Abs. 2 HLPG für die Ausweisung eines Sondergebiets „Nahversorgung

Königstädten“ – Drs. Nr. IX / 87.0

7. Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans

(RPS/RegFNP); hier: Evaluierung des RPS/RegFNP 2010 – Drs. Nr. IX / 66.1

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Herr Arnold wies darauf hin, dass die FDP-Fraktion zu TOP 4 einen Ergänzungsantrag

eingereicht und an die RVS-Mitglieder verteilt habe.

Zur Tagesordnung gab es keine Änderungswünsche.

Herr Arnold rief nun TO II zur Abstimmung auf.

Beschluss: Die Regionalversammlung Südhessen stimmt den Drucksachen unter Tages-ordnung II einstimmig zu.

Herr Arnold teilte mit, dass das Bundessschiedsgericht Frau Christin Thüne mit Urteil vom

5. April 2019 aus der Partei der AfD ausgeschlossen habe. Frau Thüne gehöre somit nicht mehr

der AfD-Fraktion an, sei jedoch weiterhin Mitglied der Regionalversammlung Südhessen.

Er bat die RVS-Geschäftsstelle zu prüfen, ob sich daraus Konsequenzen bei der

Zusammensetzung der Ausschüsse und gegebenenfalld weiterer Gremien der RVS ergeben.

zu TOP 1: Antrag der Stadt Karben, Stadtteil Petterweil auf Zulassung einer Abweichung von

den Zielsetzungen des Regionalplanes Südhessen/Regionalen

Flächennutzungsplans 2010 gem. § 8 Abs. 2 HLPG zur Ausweisung einer

Grünfläche/Sportanlage im Stadtteil Petterweil im Bereich des „Hofgutes Gauterin“

Drs. Nr. IX / 86.0 und Drs. Nr. IX / 86.1

Herr Salz (DIE GRÜNEN) begründete für seine Fraktion unter Hinweis auf den Verlust

hochwertiger landwirtschaftlicher Böden sowie der zu erwartenden Erhöhung des

Individualverkehrs die Ablehnung des Beschlussvorschlages der oberen

Landesplanungsbehörde.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, ließ Herr Arnold über die Drs. Nr. IX / 86.1

abstimmen.

Beschluss: Die Regionalversammlung Südhessen stimmt mit den Stimmen der SPD-, CDU-,

FDP- und AfD-Fraktion sowie mit den Stimmen der Vertreter von Uwiga und

ÜWG, gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN der Drs. Nr. IX / 86.1

mehrheitlich zu.

zu TOP 2: Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des

Planänderungsverfahrens nach Baugesetzbuch (BauGB) für die Stadt Schwalbach,

Stadtteil Schwalbach, Gebiet: „Östlich der Straße Am Flachsacker“

Drs. Nr. IX / 62.2

Da keine Wortmeldungen vorlagen, ließ Herr Arnold über die Drs. Nr. IX / 62.2 abstimmen.

Beschluss: Die Regionalversammlung Südhessen stimmt der Drs. Nr. IX / 62.2 einstimmig zu.

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zu TOP 3: Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des

Planänderungsverfahrens nach Baugesetzbuch (BauGB) für die Stadt Bad Vilbel,

Stadtteil Gronau, Gebiet: „Dottenfelder Hof“ – Drs. Nr. IX / 65.2

Da keine Wortmeldungen vorlagen, ließ Herr Arnold über die Drs. Nr. IX / 65.2 abstimmen.

Beschluss: Die Regionalversammlung Südhessen stimmt der Drs. Nr. IX / 65.2 einstimmig zu.

zu TOP 4: Antrag der Firma RÖHRIG granit GmbH auf Zulassung einer Abweichung von Ziel

10.2-12 des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010

zugunsten einer Erweiterung des Granitsteinbruchs Gehrenberg in Heppenheim-

Sonderbach vom 11. September 2018 – Drs. Nr. IX / 80.1

Herr Arnold wies darauf hin, dass im HPA in der Drs. Nr. IX / 80.1 folgende redaktionelle

Änderungen vorgenommen und beschlossen wurden.

Seite 14; Absatz 3: Durch die Naturschutzvereinigungen seien, bis auf eine Ausnahme, keine Bedenken geäußert worden.

Seite 19; Absatz 2: Bedenken gegen die Steinbrucherweiterung wurden dabei, bis auf eine Ausnahme, nicht vorgetragen.

Herr Herbert (SPD) teilte mit, dass seine Fraktion der detaillierten und gut begründeten

positiven Beschlussvorlage zustimmen werde. Der heute eingebrachte Ergänzungsantrag der

FDP-Fraktion werde von der SPD-Fraktion jedoch abgelehnt.

Herr Hörst (FDP) begründete ausführlich den heute eingebrachten Ergänzungsantrag seiner

Fraktion. Es gelte sowohl die Interessen der Firma Röhrig am Fortbestehen des Granitwerkes als

auch die grundsätzlichen Bedenken der Bürgerinitiative im Ortsteil Juhöhe wahrzunehmen und

zu berücksichtigen.

Herr Figjai (DIE GRÜNEN) legte detailliert da, warum seine Fraktion der Drs. IX / 80.1 nicht

zustimmen werde. Insbesondere kritisierte er den Umgang mit Schutz- und Bannwald. Des

Weiteren vertrete seine Fraktion die Auffassung, dass im vorliegenden Verfahren kein

öffentliches Interesse vorliege.

Herr Richter (CDU) machte deutlich, dass die Sicherung der Rohstoffversorgung vor Ort

zugegebenermaßen immer auch negative Folgen habe. Aus der Vorlage der oberen

Landesplanungsbehörde gehe hervor, dass eine ausführliche Abwägung stattgefunden habe.

Seine Fraktion werde deshalb auch dieser Vorlage zustimmen. Der Ergänzungsantrag der FDP-

Fraktion werde jedoch als für nicht notwendig erachtet und deshalb abgelehnt.

Nach weiteren Wortbeiträgen von Herrn Hörst (CDU), Herrn Schindler (SPD), Herrn Kaufmann

(DIE GRÜNEN) sowie Herrn Rock (FDP) ließ der Vorsitzende zunächst über den

Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion abstimmen.

Beschluss: Die Regionalversammlung Südhessen lehnt mit den Stimmen der SPD- und CDU-

Fraktion, gegen die Stimmen der FDP- und AfD-Fraktion sowie gegen die

Stimmen der Vertreter von Uwiga und ÜWG, bei Enthaltung der Fraktion DIE

GRÜNEN den Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion mehrheitlich ab.

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Anschließend ließ Herr Arnold über die Drs. Nr. IX / 80.1 abstimmen.

Beschluss: Die Regionalversammlung Südhessen stimmt mit den Stimmen der SPD-, CDU-

und FDP-Fraktion, gegen die Stimmen der GRÜNEN- und AfD-Fraktion sowie

gegen die Stimmen der Vertreter von Uwiga und ÜWG, mehrheitlich zu.

zu TOP 5: Bericht der oberen Landesplanungsbehörde

Es lag kein Bericht vor.

Die nächste Sitzung der Regionalversammlung Südhessen findet am Freitag, den 14. Juni 2019

um 15:00 Uhr im Stadtverordnetensitzungssaal im Römer der Stadt Frankfurt am Main statt.

Der Vorsitzende der

Regionalversammlung Südhessen

Schriftführerin

Joachim Arnold Conny Scheuermann

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