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EA Münsterland Ein Service der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Städte Hamm und Münster Stand: 23. November 2009 1

EA Münsterland

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EA Münsterland Ein Service der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Städte Hamm und Münster. Stand: 23. November 2009 1. EG Dienstleistungsrichtlinie. EA Münsterland. Ziele. - PowerPoint PPT Presentation

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EA MünsterlandEin Service der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Städte Hamm und Münster

Stand: 23. November 2009 1

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EG Dienstleistungsrichtlinie

Ziele

• Ausbau der EU zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt (Lissabon-Strategie)

• Schaffung eines Rechtsrahmens, der die Niederlassungs-/ Dienstleistungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten garantiert

• Abbau bürokratischer Hindernisse und Vereinfachung von Verwaltungsverfahren

• Stärkung der Europäischen Verwaltungszusammenarbeit

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Wer bzw. welche Tätigkeit ist betroffen?

• EU-ausländische Dienstleistungserbringer sowie inländische Dienstleister (Ergebnis der WMK v. 04.07.2007)

• Jede selbständige wirtschaftliche Tätigkeit, die in der Regel gegen Entgelt außerhalb der Beschränkungen eines Arbeitsvertrages erbracht wird

• Insbesondere gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche und freiberufliche Tätigkeiten

EG Dienstleistungsrichtlinie

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Ausnahmen

Nicht in den Anwendungsbereich der EG-DLR fallen u. a.:

• Arbeitsrecht, Steuerrecht

• Finanzdienstleistungen

• Verkehrsdienstleistungen

• Leiharbeit

• Gesundheitsdienstleistungen

• Dienstleistungen der Daseinsvorsorge

• Hoheitliche Tätigkeiten

Freiwillige Serviceleistungen sind im Rahmen der nationalen Umsetzung in NRW nicht vorgesehen

EG Dienstleistungsrichtlinie

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Konkrete Vorgaben (1)

Art. 5 Prüfung und Vereinfachung der Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten (Normenscreening)

Art. 6 Einheitlicher Ansprechpartner für alle dienstleistungsbezogenen Genehmigungen und Erlaubnisse

Art. 7 Recht auf Information durch einheitliche Ansprechpartner oder zuständige Behörden

Art. 8 vollständige elektronische Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten zur Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen

EG Dienstleistungsrichtlinie

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Konkrete Vorgaben (2)

Art. 13 Genehmigungsfiktion, sofern ein Antrag nicht innerhalb einer bestimmten Frist beantwortet ist

• Verweisungsnorm im Fachrecht (s. § 42a VwVfG NRW)

• Fristbeginn erst, wenn Unterlagen vollständig eingereicht wurden, einmalige Fristverlängerung möglich

• Ausnahme von Genehmigungsfiktion bei zwingendem Grund des Allgemeininteresses

Art. 34 Europäische Amtshilfe durch „Internal Market Information System (IMI)“ als datenbankgestütztes Instrument

Umsetzung der DLR bis zum 28.12.2009

EG Dienstleistungsrichtlinie

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EA Gesetz NRW

§ 1 Aufgaben des EA, Verortung • Verfahrensmanager als einheitliche Stelle im Sinne des § 71a VwVfG NRW

(Verweisungsnorm im Fachrecht erforderlich)

• Koordinierung des Verfahrens in beide Richtungen. Empfangsbote der zuständigen Behörde (Zugang)

• Keine Verfahrens- oder Entscheidungskompetenzen, diese bleiben unverändert bei den zuständigen Stellen

• Inanspruchnahme ist Recht, keine Pflicht für den Dienstleister

• Die Verortung des EA ist Ländersache: In NRW auf die Kreise und kreisfreien Städte als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen

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EA Gesetz NRW

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§ 2 Zusammenarbeit zwischen Aufgabenträgern und Kammern

• Kammern sind bei der Aufgabenwahrnehmung zu beteiligen

• Nutzung des umfangreichen und wirtschaftsnahen Detailwissens der Kammern in Bezug auf Unternehmensgründungen und -beratungen

§ 3 Gebühren und Auslagen

• Anwendung des Kostendeckungsprinzips

• EA-Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet und muss in angemessenem Verhältnis zu den Gebühren für die Haupttätigkeit stehen

• Schaffung von Tarifstellen im Gebührentarif der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung

• Festsetzung in gesondertem Kostenbescheid

EA Gesetz NRW

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§ 4 Elektronische Verfahrensabwicklung und Informationsbereitstellung• Alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder Ausübung der

Dienstleistungstätigkeit betreffen ( z. B. Berufsanerkennung, Gewerbeanmeldung, -anzeige, Eintragung in Handwerksrolle)

• Über die einheitlichen Ansprechpartner und über die zuständigen Behörden

• Zwischen dem Einheitlichen Ansprechpartner und den zuständigen Behörden bzw. unter den zuständigen Behörden oder unter verschiedenen Einheitlichen Ansprechpartnern

• Umsetzung der Mindestanforderungen bis Ende 2009 (Bereitstellung von Informationen im Internet und Kommunikation mittels Virtueller Poststelle)

EA Gesetz NRW

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§ 5 Sonderaufsicht und Weisungsrecht

• Sonderaufsicht durch die Bezirksregierungen

• Wirtschaftsministerium als Oberste Aufsichtsbehörde

• Jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Wirtschaftsministerium über den Umfang der Inanspruchnahme der EA

EA Gesetz NRW

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Kooperation

• 1,77 Mio. Einwohner

• 67 Städte und Gemeinden

• Bereits jetzt vielfältige

Formen der guten

Zusammenarbeit: z.B.

ÖPNV, IT, Tourismus,

Wirtschaftsförderung

IT kann man kaufen – Vertrauen nicht!

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ProjektgruppeEinheitlicher Ansprechpartner

je 1 Führungskraft der Kooperationspartner

UnterarbeitsgruppeIT / Organisation

Mitarbeiter aus den Fachbereichen der Kooperationspartner

Landräte-Konferenz

Kooperation

EA übergreifende Zusammenarbeit mit EA OWL, EA Südwestfalen,

Bochum , …

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Empfehlungen zur Umsetzung:

• Ergebnisdokument der Dezentralen Arbeitsgruppe, Stand: 24.07.2009• Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände

NRW vom 27.08.2009• Beschlussvorlage für die Umsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung

einheitlicher Arbeitsweisen der Einheitlichen Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen vom 05.08.2009

In welchem Maße der Einheitliche Ansprechpartner zu Beginn des neuen Jahres genutzt wird, kann bislang niemand voraussagen.

Aus diesem Grunde werden sich die Informationsbereitstellung in elektronischer Form und die Elektronische Verfahrensabwicklung bis Ende 2009 an den Grundanforderungen der EG-Dienstleistungsrichtlinie orientieren.

Kooperation

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Beschlussvorlage für die Umsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung einheitlicher Arbeitsweisen der Einheitlichen Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen vom 05.08.2009:

Für das Informationsmanagement der Einheitlichen Ansprechpartner sind die Inhalte der Leistungsbeschreibungen auf der Grundlage einer

• landeseinheitlichen Informationsschablone und • landesweit einheitlichem Inhalt • im Internetauftritt der Zuständigen Stellen vorzuhalten

und den Einheitlichen Ansprechpartnern für Online-Auskünfte zur Verfügung zu stellen.

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Informationsportal

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Informationsbereitstellung in elektronischer Form

• Portal unter http://www.ea-muensterland.de bzw.

http://www.psc-muensterland.de usw.

• Die Einheitlichen Ansprechpartner pflegen die invarianten Inhalte des Leistungsbeschreibungsregisters

• Invariante Beschreibungen aus Sicht des Dienstleisters werden vom EA hinzugefügt.

• Die varianten Informationen werden von den Zuständigen Stellen erfasst.

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Informationsportal

Hinweis:Die Zuständigen Stellen sind für die Beschreibung ihrer Dienstleistungen zuständig.

Art. 7 Abs. 2 EG-DLR

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Vorteil• Leistungen werden gleich beschrieben. Der Dienstleister findet sich in den

unterschiedlichen Portalen gut zurecht.• Nicht jede Verwaltung muss die Beschreibung neu erstellen.

Herausforderung• Die Arbeitsgruppen auf Landesebene haben mit der Erstellung des

Ergebnisdokumentes ihre Arbeit abgeschlossen.• Die Fortführung dieser Arbeiten steht noch nicht fest.• Wer legt fest, wie die landeseinheitliche Schablone aussieht und welche

Inhalte vorzuhalten sind?• Ein Betreibermodell für das Leistungsbeschreibungsregister liegt noch nicht

vor.

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Informationsportal

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Zielsetzung: • Zukünftig muss diese Aufgabe von einer zentralen Stelle koordiniert werden

(z.B. d-NRW)

• Die Virtuellen Rathäuser stellen über festgelegte Standards und Schnittstellen entsprechende Informationen bereit.

• Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz nutzen einen Zuständigkeitsfinder mit einer entsprechenden Schnittstelle

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Informationsportal

Hersteller von Virtuellen Rathäusern mit Schnittstellen; u.a.:

O.S.I.R.I.S.In der Entwicklung. TSA erstellt z.Zt. diese Erweiterung.

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Informationsportal

Zielgruppen des Portals:

• Dienstleister• Zuständige Stellen• Einheitlicher

Ansprechpartner

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Darstellung im EA Portal

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Informationsportal

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EA Münsterland

Darstellung im EA Portal

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Informationsportal

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EA Münsterland

Darstellung im EA Portal

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Informationsportal

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EA Münsterland

Anmeldung für die Pflege

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Informationsportal

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Von EA Münsterland, OWL, Südwestfalen, Bochum bewertete Leistungen

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Informationsportal

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EA Münsterland

Auswahl der Leistung zum Bearbeiten

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Informationsportal

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EA Münsterland

Invariante Infos: Teil 1

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Invariante Infos: Teil 2

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Variante Informationen der Zuständigen Stellen:

mindestens ein Link zur Dienstleistung im Virtuellen Rathaus

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Informationsportal

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EA Münsterland

Kontaktinfo: Teil 1

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Informationsportal

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EA Münsterland

Kontaktinfo: Teil 2

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Informationsportal

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EA Münsterland

Ihr Zugang zum Leistungsbeschreibungsregister:

• Pro Zuständiger Stelle eine Person, die die varianten Inhalte pflegt.

• Mail an [email protected] mit folgenden Angaben:

• Nachname• Vorname• Mailadresse• Stadt- bzw. Gemeindename

• Anschließend erhalten Sie die entsprechenden Zugangsdaten (Benutzername und Kennwort)

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Informationsportal

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Örtlicher Koordinator

Der Einheitliche Ansprechpartner ist in Person zunächst beim Kreis Warendorf angesiedelt.

Eingehende Anträge von Dienstleistern, die über ihn abgewickelt werden sollen, müssen dann vom EA Münsterland im Regelfall an die örtlich zuständigen Stellen seines Einzugsgebietes weitergeleitet werden.

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Örtlicher Koordinator

Schematische DarstellungDL = Dienstleister

EA = Einheitlicher Ansprechpartner

ZS = Zuständige Stelle

DL EA

ZS

ZS

ZS

ZS

KommuneoderBehörde

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Örtlicher Koordinator

Der Örtliche Koordinator übernimmt folgende Aufgaben:

• Weiterleitung der Anträge vom EA an die Stellen, die den Antrag tatsächlich bearbeiten müssen

• Weiterleitung der Ergebnisse an den EA• Anlaufstelle für den EA bei Fragen zu internen Abläufen

oder Zuständigkeiten

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Örtlicher Koordinator

Schematische Darstellung(Variante mit Internem Ansprechpartner)DL= Dienstleister

EA = Einheitlicher Ansprechpartner

ZS = Zuständige Stelle

IA = Interner Ansprechpartner

SB = Sachbearbeitende Stelle

DL EA

SB

SB

SB

SB

KommuneoderBehörde

ZS(IA)

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Virtuelle Poststelle

Für die Kommunikation:EA <--> ZSEA <--> DL

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Virtuelle Poststelle

Kontaktaufnahme über das

Kontaktformular

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Virtuelle Poststelle

Auswahl der entsprechenden

Region

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Virtuelle Poststelle

Der EA schickt eine Mail an den

Dienstleister bzw. an die ZS ohne VPS.

Der Empfänger bekommt 2 E-Mails:

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Virtuelle Poststelle

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Virtuelle Poststelle

Über den Link landet der Empfänger auf der Login-

Seite des Webmailers. Der Zugriff erfolgt verschlüsselt

über HTTPS.

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Virtuelle Poststelle

Im Posteingang befindet sich die Nachricht vom

EA.

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Virtuelle Poststelle

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Virtuelle Poststelle

Der Dienstleister bzw. die ZS

kann dem EA über den

Webmailer Nachrichten mit Anlagen

senden

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Verfahrensabwicklung

Ein Vorgang ist die Summe aller Dokumente und Informationen, die für die Bearbeitung eines Anliegens notwendig sind. Ergänzungen gehören ebenfalls hierzu. Jedem Vorgang wird eine eindeutige Vorgangsnummer zugeordnet. Diese Nummer ist den Zuständigen Stellen und ggfls. Exteren Partnern mitzuteilen.

Folgende Statusmeldungen sind für Vorgänge möglich:

Eingegangen• Antragseingang wird vom EA festgehalten.

Abgabe an die Zuständige Stelle• Antrag mit Unterlagen wird vom EA an die ZS weitergeleitet.• Die ZS erhält eine Mitteilung über die Statusänderung vom EA.• Der DL erhält eine Mitteilung über die Statusänderung vom EA.

………

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Verfahrensabwicklung

Entwurf Ausarbeitung erfolgte am 06.11.2009

(Stadt Hamm, Stadt Münster,

Kreis Warendorf)

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Verfahrensabwicklung

System über Statusmeldungen

noch nicht geklärt!

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Verfahrensabwicklung

Die genauen Abläufe und „Spielregeln“ in Bezug auf die Bearbeitung der Fälle werden Ihnen rechtzeitig vor dem Startdatum (29.12.2009) mitgeteilt.

Im wesentlichen handelt es sich um die Festlegung von Kommunikationswegen, Dokumentationsverfahrern und Bearbeitungsfristen.

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EA Münsterland

Vorstellung folgender Systeme:

Leistungsbeschreibungsregister: http://ea.citkomm.de

Informationsportal EA Münsterland: http://www.citeq.de/ea-muensterland

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Informationsportal

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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!