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Die Abstimmungshilfe easyvote informiert Jugendliche bei Abstimmungen und Wahlen politisch neutral.
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POLITIK EINFACH ERKLÄRT:
EINE NEUTRALEABSTIMMUNGS-BROSCHÜRE
FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM
Kan
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17. JUNI 2012
Prämienverbilligung . . . . . . . . . .
. . . 2
Verpfl ichtungskredit Werkhof . . . . 4
Heilpädagogisches Zentrum . . . . . . 6
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Prämienverbilligung WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?Durch die Anpassung des kantonalen Gesetzes gibt es mehrere Änderun-gen. Neu erhalten Ehepaare grosszügi-gere Prämienverbilligungen. Dasselbe gilt für Familien mit jungen Erwachse-nen in Ausbildung (z. B. Lehrlinge, Stu-dentInnen).Die Verbilligungen werden neu direkt den Krankenkassen überwiesen. Da-durch können die monatlichen Kranken-kassenprämien von der Krankenkasse verbilligt werden. Anspruchsberechtig-te müssen also nicht mehr zuerst den vollen Betrag an die Krankenkasse be-zahlen und im Nachhinein die Vergüns-tigung wieder zurückfordern. Deshalb muss man sich neu bereits im Vorjahr für die Prämienverbilligungen anmelden.Kann eine Person aufgrund � nanzieller Probleme nicht für ihre Krankenkassen-prämie aufkommen und wird deshalb be-trieben, ist die Wohngemeinde verp� ich-tet, die Prämie zu einem grossen Teil (85 Prozent) zu bezahlen. Die Person bleibt so weiterhin versichert.
AUSGANGSLAGEVor rund einem Jahr haben National- und Ständerat das Krankenversicherungsge-setz (KVG) geändert. Dieses regelt unter anderem, wer Prämienverbilligungen er-hält, und wer diese bezahlen muss. Der Kanton Schwyz muss diese nun an die Vorgaben des Bundes anpassen.Ob jemand eine Prämienverbilligung erhält, hängt von den Steuerdaten ab. Entscheidend hierfür sind Einkommen (Lohn) und Vermögen: Je tiefer Einkom-men und Vermögen, desto eher hat man Anspruch auf eine Prämienverbilligung. Momentan sind Alleinstehende im Ver-hältnis zu Ehepaaren bevorteilt in Bezug auf ihr Anrecht auf Prämienverbilligun-gen. Zudem werden die Prämienverbil-ligungen an die betroffenen Personen ausbezahlt und nicht direkt an die Kran-kenkasse.
Prämienverbilligung der Krankenp� egeversicherung K
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www.easyvote.ch
PRÄMIENVERBILLIGUNGENPersonen mit tiefem Einkommen und Vermö-gen erhalten als Unterstützung einen gewissen Anteil an der Krankenkassenprämie von Bund und Kanton. Somit wird die Prämie verbilligt.
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Prämienverbilligung
PRO § Familien mit Kindern und Ehepaare werden durch Prämienverbilli-
gungen grosszügiger entlastet. § Durch die direkte Auszahlung der Verbilligungen an die Kranken-
kassen wird sichergestellt, dass das Geld auch tatsächlich für die Bezahlung der Prämien benutzt wird.
KONTRA § Die Vorlage wird rund fünf Millionen Franken im Jahr kosten. § Wird eine Person betrieben, muss deren Wohngemeinde einen
grossen Teil der Krankenkassenprämie übernehmen.
KANTONSRAT: Dafür (75 Ja, 17 Nein)REGIERUNGSRAT: Dafür
Die Regelungen über die
Prämienverbilligungen bei der
Krankenversicherung sollen
den Vorgaben des Bundes an-
gepasst werden.
ZIEL
KRANKENKASSENPRÄMIEAlle in der Schweiz wohnhaften Personen sind verp� ichtet, sich bei einer Krankenkasse versichern zu lassen. Die Versicherten be-zahlen für diese Dienstleistung eine sogenannte Krankenkassen-prämie. Die Krankenkasse muss für die anfallenden Gesundheits-kosten (Arzt, Spitalaufenthalt, usw.) aufkommen, wenn man krank ist. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) schreibt den Krankenkassen genau vor, welche Kosten sie über-nehmen müssen und welche der Versicherte selber zu tragen hat.
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Verpfl ichtungskredit WerkhofWAS WÜRDE SICH ÄNDERN?Der Kanton Schwyz kauft vom Bund den Werkhof Ingenbohl für 4 069 730 Fran-ken. Der Bund nutzt weiterhin einige Tei-le des Geländes zum Unterhalt der Auto-bahn. Dafür zahlt der Bund dem Kanton einmalig 855 600 Franken (schon vom Kaufpreis abgezogen). Gemäss einem Gutachten des kantona-len Baudepartements ist das Angebot des Bundes angemessen.
AUSGANGSLAGEDer Werkhof Ingenbohl gehört zurzeit dem Bund und diente ursprünglich dem Unterhalt der nahegelegenen Autobahn. Darin be� nden sich auch verschiedene kantonale Abteilungen, zum Beispiel ein Teil des Tiefbauamtes, ein Büro der Seepolizei, das Eichamt und die Salzlagerhalle. Der Bund benötigt den Werkhof seit 2008 kaum mehr zum Unterhalt der Au-tobahn. Deshalb möchte er den Werkhof dem Kanton Schwyz für rund vier Millio-nen Franken verkaufen.
Verp� ichtungskredit für die Übernahme des Werkhofs IngenbohlK
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VERPFLICHTUNGSKREDITEin Verp� ichtungskredit erlaubt es z. B. dem Kanton für ein bestimmtes Vorhaben � nanzielle Verp� ichtun-gen – bis zu einem vorher festgeleg-ten Maximalbetrag – einzugehen.
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Verpfl ichtungskredit Werkhof
PRO § Die Nutzung des Werkhofs wird durch den Kauf vereinfacht. § Der Preis von vier Millionen Franken ist für das grosse Gelände
günstig. § Die Immobilienstrategie des Kantons Schwyz sieht vor, Gebäude,
die für kantonale Aufgaben notwendig sind, zu kaufen und so keine Miete zahlen zu müssen.
KONTRADie Vorlage ist im Kantonsrat und im Regierungsrat unumstritten und wird von keiner politischen Partei bekämpft.
KANTONSRAT: Dafür (89 Ja, 1 Nein)REGIERUNGSRAT: Dafür
Der Kanton Schwyz möchte durch diese
Vorlage die Bewilligung für einen Kredit
über rund vier Millionen Franken erhal-
ten. Mit diesem Geld soll der Werkhof
Ingenbohl gekauft werden.
ZIEL
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AUSGANGSLAGEIm Kanton Schwyz gibt es zurzeit zwei Heilpädagogische Zentren. Eines davon liegt in Freienbach, das andere in Ibach. Die Heilpädagogischen Zentren sind Ta-gesschulen für Kinder mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinde-rung. Seit 1990 hat sich die Anzahl Schü-lerInnen mehr als verdoppelt. Im Heilpä-dagogischen Zentrum in Ibach herrscht deshalb Platzmangel: vier von neun Klas-sen müssen in provisorischen Räumen unterrichtet werden. Bis 2018 wird die Anzahl SchülerInnen weiter zunehmen. Ein Ausbau des Zentrums ist auf dem Areal in Ibach aber nicht möglich. Des-halb soll ein neues Heilpädagogisches Zentrum in Goldau gebaut werden. Die-ses würde gleich neben der Pädagogi-schen Hochschule, dem Berufsbildungs-zentrum und in der Nähe des Bahnhofs stehen. Der Neubau würde ca. 23 Millio-nen Franken kosten. Für die Planung des Neubaus werden 1.56 Millionen Franken
benötigt. Deshalb wird darüber abge-stimmt, ob für die Planung ein Verp� ich-tungskredit gesprochen werden soll.
WAS WÜRDE SICH ÄNDERN?Wenn die Stimmberechtigten dem Ver-p� ichtungskredit zustimmen, wird ein Projektwettbewerb für ein Heilpädago-gisches Zentrum in Goldau ausgeschrie-ben. Die TeilnehmerInnen am Projekt-wettbewerb erarbeiten ein Bauprojekt mit Kostenvoranschlag. Erst zu einem späteren Zeitpunkt wird darüber abge-stimmt, ob das Zentrum anschliessend tatsächlich gebaut wird.
Verp� ichtungskredit für die Planung eines Neubaus des Heilpädagogischen Zentrums Innerschwyz
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Die Planung eines Neubaus
des Heilpädagogischen Zent-
rums soll � nanziert werden.
Heilpädagogisches Zentrum
ZIEL
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PRO § Das Grundstück in Goldau grenzt an bestehende Schulanlagen. So
kann die bereits vorhandene Infrastruktur (Verp� egungsmöglich-keiten, Sport- und Aussenanlagen etc.) gemeinsam kostengünstig genutzt werden.
§ Der Neubau könnte weiter ausgebaut werden. Das Platzproblem kann somit langfristig gelöst werden.
§ Der Kanton besitzt das vorgesehene Land in Goldau bereits.
KONTRADie Vorlage ist im Kantonsrat und im Regierungsrat unumstritten und wird von keiner politischen Partei bekämpft.
KANTONSRAT: Dafür (93 Ja, 0 Nein)REGIERUNGSRAT: Dafür
Heilpädagogisches Zentrum