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Version 2018-01 Seite 1 von 13 EEE Einheitliche Europäische Eigenerklärung Im ANKÖ und ANKÖ Service Ges.m.b.H. Die EEE (englisch: ESPD) stellt eine integrierte Applikation des ANKÖ in all seinen Produkten zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/7 dar und ist ein kofinanziertes EU-Projekt. Gemeinsam mit der Implementierung der Online-Datenbank e-Certis sind EU-konforme zwischenstaatliche Vergabeverfahren einfach und schnell möglich. Mag. Jennifer Gutsche, Ing. Patrick Osika Version 2018-01

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EEE

Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Im ANKÖ und ANKÖ Service Ges.m.b.H.

Die EEE (englisch: ESPD) stellt eine integrierte Applikation des ANKÖ in all seinen

Produkten zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2016/7 dar und ist ein kofinanziertes

EU-Projekt. Gemeinsam mit der Implementierung der Online-Datenbank e-Certis sind

EU-konforme zwischenstaatliche Vergabeverfahren einfach und schnell möglich.

Mag. Jennifer Gutsche, Ing. Patrick Osika

Version 2018-01

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EEE-Umsetzung in die bereits bestehenden

ANKÖ Anwendungen

Eine Übersicht anhand von Screenshots

In der folgenden Darstellung in Screenshots und Erklärungen wird die Applikation in der ANKÖ

Datenbank Liste geeigneter Unternehmer (LgU) behandelt, welche Auftraggeber als auch

Auftragnehmer bei der Eignungsprüfung bzw bei Eignungsnachweisen eine wesentliche

Unterstützung bietet. Die Applikation wird jeweils für Auftragnehmer und Auftraggeber erklärt.

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Inhaltsverzeichnis 1. LgU .................................................................................................................................................. 4

1.1. LgU: Antwort des Auftragnehmers bzw des Bieters................................................... 4

1.2. Erstellen einer EEE durch den Auftraggeber bzw durch die ausschreibende

Stelle ................................................................................................................................................. 8

1.3. Überprüfung einer ausgefüllten EEE durch den Auftraggeber bzw durch eine

ausschreibende Stelle .................................................................................................................. 13

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1. LgU

1.1. LgU: Antwort des Auftragnehmers bzw des Bieters

Sofern ein EEE-Formular seitens des Auftraggebers (öffentlicher oder Sektorenauftraggeber)

bzw ausschreibenden Stelle zur Verfügung gestellt wird, kann das Unternehmen eine neue EEE-

Antwort bezogen auf dieses Formular erstellen oder eine bereits vorgefertigte bzw bereits

einmal verwendete Antwort heranziehen (und gegebenenfalls bearbeiten).

[Screenshot 1.1.1: Auswahl zwischen der Bearbeitung einer bereits voraus ausgefüllten EEE und der Erstellung eines neuen EEE-

Dokumentes]

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Es sind Angaben bezüglich der Parteien und des Vergabeverfahrens zu machen. Die Rubrik

„Unternehmer“ bezieht sich dabei auf den ausfüllenden Bewerber/Bieter. Stammdaten sind

bereits vorausgefüllt. Sollte eine bereits vorhandene EEE bearbeitet werden, so sind die

Bereiche ebenfalls vorausgefüllt und müssen nur den Änderungen entsprechend bearbeitet

werden.

[Screenshot 1.1.2: Befüllung der Pflichtfelder, wobei Stammdaten vorausgefüllt sind]

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Der Unternehmer füllt die entsprechenden Formulare aus und klickt sich durch das Dokument.

Hierbei werden nur jene Angaben zur Befüllung zur Verfügung gestellt, die vom AG in seinem

bereitgestellten Formular angegeben worden sind. Die auszufüllenden EEE-Formulare können

daher je nach Verfahren und AG variieren.

[Screenshot 1.1.3: Befüllung der EEE anhand der Vorgaben des AG]

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Am Ende besteht die Möglichkeit, das ausgefüllte Formular herunterzuladen und als XML-Datei

abzuspeichern. Das Formular muss im XML-Format den Ausschreibungsunterlagen beigefügt

werden und wird so dem AG bzw der ausschreibenden Stelle zur Überprüfung ersichtlich.

[Screenshot 1.1.4: Erklärung des Unternehmens, dass der AG Zugang zu den eingegebenen Daten erhalten soll]

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1.2. Erstellen einer EEE durch den Auftraggeber bzw durch die ausschreibende

Stelle

Innerhalb einer Ausschreibung, muss der der Auftraggeber (AG - öffentlicher oder

Sektorenauftraggeber) bzw die ausschreibende Stelle die Eignung eines Unternehmens prüfen.

Eine solche Anfrage wird mit dem Klicken auf „EEE erstellen“ in der linken Anzeige in die Wege

geleitet.

[Screenshot 1.2.1: Erstellung einer EEE im System]

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Es ist notwendig, dass der AG bzw die ausschreibende Stelle ihre Daten als auch das Verfahren,

für welches die Eignung des Unternehmens zu prüfen ist, bekannt gibt. Stammdaten wie Name

und Adresse sind dabei vorausgefüllt. Lediglich der Name und sowie eine Beschreibung des

Verfahrens müssen händisch in das System nachgetragen werde.

[Screenshot 1.2.2: Befüllung der Pflichtfelder, wobei Stammdaten bereits vorausgefüllt sind]

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Im Rahmen einer Ausschreibung kann der AG bzw die ausschreibende Stelle die

Eignungsnachweise in Form einer EEE einholen. Der AG gibt bei der Erstellung der EEE an,

welche Nachweise benötigt werden.

In Teil III werden die gesetzlich vorgegebenen Ausschlussgründe angeführt, die vom

Auftraggeber jedenfalls abgefragt werden müssen und die daher fester Bestandteil der EEE

sind. Das Unternehmen muss die Fragen zu den Ausschlussgründen jeweils beantworten. Diese

Fragen können daher vom Auftraggeber auch nicht abgewählt werden und sind mit einem

grau hinterlegtem Häkchen versehen.

[Screenshot 1.2.3: Ein Beispiel für gesetzlich verpflichtende Bausteine einer EEE]

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Im Teil IV kann ein AG sein EEE-Formular individuell gestalten und neben Eignungsnachweisen

auch Auswahlkriterien vorgeben.

[Screenshot 1.2.4: Freiwählbare Bausteine einer EEE]

Nach dem Erstellen der EEE, hat der AG bzw die ausschreibende Stelle die Möglichkeit die EEE

als Vorlage für weitere Verfahren abzuspeichern. Das fertige EEE-Formular ist im XML-Format

den Teilnahmeunterlagen/Ausschreibungsunterlagen beizufügen und steht den Unternehmen

somit zum Befüllen zur Verfügung.

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[Screenshot 1.2.5: Abschlusserklärung der EEE, bereit zum Herunterladen]

Bei Fragen sind wir jederzeit gerne unter folgendem Kontakt für Sie erreichbar:

LgU Kontakt

Mag. Valerie Köhl, Teamleitung Liste geeigneter Unternehmer®

t +43 1 333 66 66-35

[email protected]

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1.3. Überprüfung einer ausgefüllten EEE durch den Auftraggeber bzw durch eine

ausschreibende Stelle

Nachdem das Unternehmen das durch den AG bzw durch die ausschreibende Stelle

bereitgestellte EEE-Formular befüllt und zusammen mit seinen Angebotsunterlagen

hochgeladen hat, stehen diese Dokumente nach Teilnahmefrist/Angebotsfrist dem AG bzw der

ausschreibende Stelle zur Einsicht zur Verfügung.

[Screenshot 1.3.1: EEE-Antwort des Bieters für den AG zum Dowload (PDF) oder zur Onlineüberprüfung als Vorschau]

Es gibt die Möglichkeit der schnellen Durchsicht über eine Vorschau-Funktion im System,

sodass man das Formular für eine rasche Überprüfung nicht extra herunterladen und öffnen

muss.

Bei Fragen sind wir jederzeit gerne unter folgendem Kontakt für Sie erreichbar:

LgU Kontakt

Mag. Valerie Köhl, Teamleitung Liste geeigneter Unternehmer®

t +43 1 333 66 66-35

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