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Ein Autounfall, was tun? Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

Ein Autounfall, was tun? - Öffentliche Versicherung … 3 Ein Autounfall – was tun? Diese Broschüre kann nur allgemeingültige Hinwei-se für die Regulierung von Unfallschäden

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Ein Autounfall,

was tun?

Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

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Ein Autounfall – was tun?

)) Inhalt | Impressum

Inhaltsverzeichnis

1 Risiko Straßenverkehr: Was tun, wenn esgekracht hat?

3 Verhalten an der Unfallstelle

9 Die Schadenmeldung

13 Ansprüche gegen Dritte

14 Was ersetzt die Haftpflichtversicherung?

21 Wofür braucht man eine Kaskoversicherung ?

22 Unfall im Ausland

25 Verkehrsopferhilfe e.V.

26 Wichtige Links im Internet

Impressum

Herausgeber:Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)Wilhelmstraße 43 / 43G10117 Berlinwww.gdv.de

Redaktion:Stephan Schweda

Druck/Gestaltung:GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG

Copyright:Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

3. Auflage 2013

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Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung 1

Die Polizei registriert jedesJahr mehr als 2 Millionen

Verkehrsunfälle in Deutschland.Die meisten von ihnen gehenglimpflich aus: Es entsteht nurmehr oder minder großer Sach-schaden. Doch bei etwa jedemfünften Unfall werden Perso-nen verletzt. Etwa 300.000 Ver-letzte und mehr als 3.500 Totepro Jahr sind die erschrecken-de Folge des Geschehens aufunseren Straßen.

Wer in einen Unfall verwickeltwurde, weiß häufig nicht ge-nau, was zu tun ist. Nur die We-nigsten kennen ihre Rechte undPflichten.

Antwort auf eine Vielzahl vonFragen, denen sich der Autofah-rer nach einem Unfall gegen-übersieht, gibt diese Broschüre.Hier finden Sie Anregungen,Tipps und Ratschläge, wie Sieals Autofahrer zu einer schnel-len, umfassenden und rei-bungslosen Abwicklung beitra-gen können.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über ver-schiedene Schadenersatzansprüche gegenüber derKfz-Haftpflichtversicherung oder der Kaskoversiche-rung.

)) Risiko StraßenverkehrWas tun, wenn es gekracht hat?

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2 | 3 Ein Autounfall – was tun?

Diese Broschüre kann nur allgemeingültige Hinwei-se für die Regulierung von Unfallschäden durch dieKraftfahrzeughaftpflicht- oder Kaskoversicherunggeben. In der Praxis werden natürlich immer die be-sonderen Umstände im Einzelfall berücksichtigt.

In einem Kapitel geht diese Broschüre auch aufUnfälle ein, die sich im Ausland ereignen.

Obwohl vieles im grenzüberschreitenden Autover-kehr in Europa in den letzten Jahren erleichtertwurde, gibt es immer noch länderspezifische Be-sonderheiten und Regelungen, die man kennensollte. Auch wenn die deutschen Kfz-Versicherun-gen europaweit gültig sind, empfiehlt sich unterUmständen ein zusätzlicher Schutz. Viele Versiche-rungsgesellschaften halten dazu spezielle Merk-blätter bereit.

)) Risiko StraßenverkehrWas tun, wenn es gekracht hat?

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Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

)) Verhalten an der Unfallstelle

Nach einem Unfall ist es für alle Beteiligtenwichtig, Ruhe und Übersicht zu bewahren,um weiteren, größeren Schaden zu verhin-dern.

Entfernen Sie sich nicht unerlaubt von der Un-fallstelle. Sie müssen neben strafrechtlichenKonsequenzen auch mit einer Rückforderungder Versicherung von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Unfälle auf Autobahnen sollten über die Not-rufsäulen gemeldet werden. So ist die siche-

re Lokalisierung Ihres Standortes gewährleistet.Denn alle Notrufsäulen (über 16.000 an den Bun-desautobahnen) sind exklusiv und direkt mit demNotruf der Autoversicherer verbunden.

Machen Sie – je nach Lage des Falles – imInteresse der Verkehrssicherheit am Un-fallort zuerst Folgendes:

■Sichern Sie die Unfallstelle ab:Schalten Sie das Warnblinklicht ein und stellen Sie das Warndreieck auf, falls die Un-fallstelle nicht sofort geräumt werden kann.

■ Rufen Sie danach Hilfe.Wenn eine Notrufsäule in der Nähe ist, be-nutzen Sie stets diese!

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4 | 5 Ein Autounfall – was tun?

In Gegenden ohne Notrufsäulen hilft der Handy-Notruf 0800 NOTFON D (0800 6683663). Wenn

Sie diese gebührenfreie Telefonnummer wählen, wer-den Sie mit dem Notruf der Autoversicherer verbun-den. Durch die Buchstabenwahl kann der Pannenrufunkompliziert eingetippt werden, ohne dass Sie sichdie Telefonnummer merken müssen. Es empfiehltsich, eine Kurzwahltaste des Mobiltelefons mit dieserNummer zu belegen.

Bei Unfällen mit Verletzten wählen Sie immer112. Selbst, wenn Ihr Mobiltelefon kein Guthabenmehr hat, kann via Handy diese Notrufnummerkostenfrei angerufen werden.

Unter 0800 NOTFON D (0800 6683663) helfen dieMitarbeiter der Notrufzentrale durch gezieltes Fragennach Fahrtroute und Ziel, den Standort des Anruferszu ermitteln.

Die Mitarbeiter beim Notruf der Autoversicherer neh-men die Daten des Pannenautos auf. Je nach Bedarfwird ein Pannenhilfsfahrzeug oder Abschleppwagenorganisiert.

Bei geringfügigen Schäden müssen Sie darauf achten,dass der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt wird. Blo-ckieren Sie also wegen einer kleinen Beule oder eineszerbrochenen Scheinwerferglases nicht die Kreuzung,sondern fahren Sie an den Straßenrand. Notieren Siealle Daten von Unfallbeteiligten und Zeugen. Wenn

)) Verhalten an der Unfallstelle

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Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

möglich, sollten Sie den Unfallort und die Schäden fo-tografieren. Selbst Handybilder können zur Klärungdes Unfallherganges beitragen.

Ist die Versicherung des Unfallgegners nicht bekannt, er-mittelt der Zentralruf der Autoversicherer die zustän-dige Versicherung. Der Zentralruf der Autoversichererist kostenfrei erreichbar unter (0800) 2502600 undnimmt rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr Anrufe ent-gegen. Sie müssen außer Ihrer eigenen Adresse das Kenn-zeichen des gegnerischen Fahrzeuges, das Unfalldatumund das Unfallland angeben. Der Zentralruf kann Ihnendie notwendigen Kontaktdaten der Versicherung mittei-len oder Sie in den meisten Fällen sogar direkt an den zu-ständigen Kfz-Haftpflichtversicherer weiterleiten.

Bei Unfällen, die sich in Deutschland ereignet haben unddas verursachende Fahrzeug aus dem Ausland stammt,hilft das Deutsche Büro Grüne Karte weiter.

Deutsches Büro Grüne Karte e.V.Wilhelmstr. 43 / 43 G | 10117 BerlinTelefon 030 2020-5757 | Fax 030 [email protected]

Hat sich der Unfall im Ausland ereignet und stammt dasverursachende Fahrzeug aus dem Europäsichen Wirt-schaftsraum (EWR) hilft der Zentralruf der Autoversichererbei der Ermittlung der ausländischen Versicherung unddes zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten inDeutschland.

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6 | 7 Ein Autounfall – was tun?

)) Verhalten an der Unfallstelle

Direkt an der UnfallstelleNotieren Sie:■ die amtlichen Kennzeichen der am Unfall beteilig-

ten Fahrzeuge sowie Namen und Adressen der be-teiligten Fahrer. Lassen Sie sich die Ausweispapierezeigen und notieren Sie Ver sicherungsgesellschaftund Nummer des Versicherungsscheines. Sind dieDaten nicht bekannt, hilft Ihnen der Zentralruf derAutoversicherer unter der kostenfreien Serviceruf-nummer (0800) 2502600 weiter.

Mit dem Smartphone können Sie die gegnerischeVersicherung unter mobile.zentralruf.de direkt ander Unfallstelle ermitteln.

■ Ort und Zeit des Unfalles

■ Namen und Adressen von Zeugen

Des Weiteren:■ Zeichnen Sie eine Unfallskizze. Fotografieren Sie

nach Möglichkeit die Unfallstelle von verschiedenenStandpunkten aus.

■ Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.

■ Fertigen Sie ein Unfallprotokoll, das von allen Un-fallbeteiligten unterschrieben wird. VerwendenSie dazu am besten den Europäischen Unfallbe-richt, damit Sie in der Hektik nichts vergessen. Sieerhalten den Europäischen Unfallbericht bei IhremVersicherer.

■ Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelas-sen, fragen Sie außerdem nach der grünen Versiche-rungskarte. Für Fahrzeuge aus EU- und aus einigenanderen Ländern muss sie allerdings nicht mehrmitgeführt werden. Der Versicherungsnachweis isthäufig an der Frontscheibe aufgeklebt.

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Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

Unfallaufnahme ohne Polizei?

Sie haben einen Unfall, bei dem niemand verletztwurde – was ist zu tun?

Die Polizei kommt in den meisten Bundesländernzwar auch zu einem so genannten Bagatellunfall.

Sie müssen sich aber dann auf eine lange Wartezeit ein-stellen. Sie sollten deshalb wissen: Ihr Ver sicherer ver-langt in diesen Fällen für die Scha den regulierung keinepolizeiliche Unfallaufnahme! Auch die Polizei führt beiBagatellschäden nur eine vereinfachte »Sachverhalts-feststellung« durch.

Sie können den Unfall al-so auch selbst dokumen-tieren. Ein von Ihnen unddem Unfallgegner ange-fertigtes Protokoll solltedie gleichen Feststellun-gen wie ein Polizeiproto-koll beinhalten. Am bes-ten gelingt das mit demEuropäischen Unfallbe-richt. Dieser oder auchein anderes Protokollmit den notwendigenAngaben reichen derVersicherung in der Re-gel zur Sachverhaltsfest-stellung aus.

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8 | 9 Ein Autounfall – was tun?

Unser Tipp: Am besten ver-wenden Sie zur Unfallauf-nahme den EuropäischenUnfallbericht. Diesen erhal-ten z. B. bei Ihrem Versichererund sollten ihn stets im Fahr-zeug mitführen. Mit dem Eu-ropäischen Unfallbericht kön-nen Sie alle zur Klärung desUnfallhergangs wichtigenFragen beantworten und ei-ne schnelle und unbürokrati-sche Schadenregulierung un-terstützen.

Sie sollten außerdem wissen, ...… dass Ihre Unterschrift unter dem Protokoll keine

nachteiligen Auswirkungen auf Ihren Versiche-rungsschutz hat und nicht als Schuldanerkenntnisgilt.

Aber wenn…… Alkohol oder Drogen im Spiel sind,

… Personen verletzt wurden,

… ein vorgetäuschter Unfall vermutet wird,

… der Unfallhergang streitig oder unklar ist,

dann rufen Sie die Polizei unter der Telefonnummer 110.

)) Verhalten an der Unfallstelle

VERKEHRSUNFALLBERICHT3. Verletzte, einschl. Leichtverletzte

nein � ja �

1. Datum des Unfalls Zeit

4. Sachschäden an

anderen Fahrzeugen als anderen Gegenständen alsA und B: nein � ja � Fahrzeugen: nein � ja �

5. Zeugen: Namen, Anschriften, Telefon

2. Plz./Ort

12. UNFALLUMSTÄNDEKreuzen Sie jeweils das entsprechendeFeld an, um die Skizze zu präzisieren.

Nichtzutreffenden Text streichen

� 1 parkte / hielt 1 �

� 2 verließ einen Parkplatz / 2 �öffnete eine Wagentür

� 3 parkte ein 3 �

� 4 verließ einen Parkplatz, 4 �ein privates Grundstück, einen Weg

� 5 begann, in einen Parkplatz, 5 �ein privates Grundstück,einen Weg einzufahren

� 6 fuhr in einen Kreisverkehr 6 �ein

� 7 fuhr in einem Kreisverkehr 7 �

� 8 prallte beim Fahren in der gleichen 8 �Richtung und in der gleichen

Kolonne auf das Heck auf

� 9 fuhr in der gleichen Richtung 9 �und in einer anderen Kolonne

� 10 wechselte die Kolonne 10 �

� 11 überholte 11 �

� 12 bog nach rechts ab 12 �

� 13 bog nach links ab 13 �

� 14 setzte zurück 14 �

� 15 wechselte auf die Gegenfahrbahn 15 �

� 16 kam von rechts 16 �(auf einer Kreuzung)

� 17 hatte ein Vorfahrtszeichen oder 17 �eine rote Ampel missachtet

� Geben Sie die Anzahl �der angekreuzten Felder an

Unbedingt von BEIDEN Fahrern zu unterzeichnenStellt keine Anerkennung der Haftung dar, sondern eine

Feststellung der Identität und der Umstände, die derBeschleunigung der Regulierung dient.

13. Skizze des Unfalls zum Zeitpunkt des Aufpralls 13.Bitte angeben: 1. den Verlauf der Fahrspuren

2. die Fahrtrichtung der Fahrzeuge A, B (durch Pfeile)3. ihre Position zum Zeitpunkt des Aufpralls

4. die Verkehrszeichen · 5. die Straßennamen

FAHRZEUG BFAHRZEUG A6. Versicherungsnehmer/Versicherter (siehe Versicherungsbescheinigung)

NAME

Vorname

Anschrift

Postleitzahl Land

Telefon oder E-Mail

NAME

Vertragsnummer

Nummer der Grünen Karte

Versicherungsbescheinigungoder Grüne Karte gültig vom bis

Geschäftsstelle (Büro oder Makler)

NAME

Anschrift

Land

Telefon oder E-Mail

Sind die Sachschäden am Fahrzeug aufgrund des Vertrags versichert? nein � ja �

8. Versicherungsunternehmen (siehe Versicherungsbescheinigung)

9. Fahrer (siehe Führerschein)

10. Markieren Sie die ursprüngl.Aufprallstelle am FahrzeugA durch einen Pfeil ➜

11. Sichtbare Schäden am Fahrzeug A

NAME

Vorname

Geburtsdatum

Anschrift

Land

Telefon oder E-Mail

Führerschein-Nr.

Klasse (A, B, ...)

Führerschein gültig bis

14. Eigene Bemerkungen

A B� �

15. Unterschriften der Fahrer 15.

7. Fahrzeug

KRAFTFAHRZEUG

Marke, Typ

Amtliches Kennzeichen

Land der Zulassung

ANHÄNGER

Amtliches Kennzeichen

Land der Zulassung

6. Versicherungsnehmer/Versicherter (siehe Versicherungsbescheinigung)

NAME

Vorname

Anschrift

Postleitzahl Land

Telefon oder E-Mail

NAME

Vertragsnummer

Nummer der Grünen Karte

Versicherungsbescheinigungoder Grüne Karte gültig vom bis

Geschäftsstelle (Büro oder Makler)

NAME

Anschrift

Land

Telefon oder E-Mail

Sind die Sachschäden am Fahrzeug aufgrund des Vertrags versichert? nein � ja �

8. Versicherungsunternehmen (siehe Versicherungsbescheinigung)

9. Fahrer (siehe Führerschein)

NAME

Vorname

Geburtsdatum

Anschrift

Land

Telefon oder E-Mail

Führerschein-Nr.

Klasse (A, B, ...)

Führerschein gültig bis

7. Fahrzeug

KRAFTFAHRZEUG

Marke, Typ

Amtliches Kennzeichen

Land der Zulassung

ANHÄNGER

Amtliches Kennzeichen

Land der Zulassung

10. Markieren Sie die ursprüngl.Aufprallstelle am FahrzeugB durch einen Pfeil ➜

11. Sichtbare Schäden am Fahrzeug B

14. Eigene Bemerkungen

......

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Dat

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....

➙ ➙

A B

➙ ➙

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Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

)) Die Schadenmeldung

Nach einem Unfall kann sich der Autofahrer direktan die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallbe-

teiligten wenden; er muss also nicht darauf warten, bisdieser den Schaden meldet. Setzen Sie sich sofort tele-fonisch oder schriftlich mit der Versicherung des Unfall-beteiligten in Verbindung.

Am schnellsten und bequemsten ist es, noch am Unfall-ort den Schaden dem Zentralruf der Autoversichererunter (0800) 2502600 zu melden. Dort werden IhreDaten aufgenommen und an den zuständigen Versiche-rer weitergeleitet.

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10 | 11 Ein Autounfall – was tun?

Häufig kann sogar direkt eine Telefonverbindungmit der zuständigen Versicherungsgesellschaft

hergestellt werden. So können Sie Ihre Fragen direktklären.

Ist der Wagen nach dem Unfall noch fahrbereit undverkehrssicher und befindet sich eine Schaden-Schnelldienststation der Versicherung des Unfallver-ursachers in der Nähe, so lassen Sie am einfachstendort den Schadenumfang feststellen. Sie können denWagen aber auch bis zur nächstgelegenen Werkstattbringen oder ihn dorthin abschleppen lassen, wennIhr Wagen nicht mehr verkehrssicher und fahrbereitist. Fordern Sie dann die Versicherung auf, den Unfall-schaden umgehend begutachten zu lassen.

Damit Sie die Reparaturkosten bei der Abholungdes Fahrzeuges nicht aus eigener Tasche vor-

schießen müssen, fordern Sie entweder über die Werk-statt oder direkt bei der Kfz-Haftpflichtversicherungdes Unfallverursachers eine Reparaturkostenüber-nahmeerklärung an. Liegt diese der Werkstatt vor,rechnet sie direkt mit der Versicherung ab.

Wurde bei dem Unfall eine Person schwer verletztoder getötet, ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt mitder Wahrnehmung der Interessen zu beauftragen. Dienotwendigen Kosten übernimmt die Haftpflichtversi-cherung des Unfallverursachers.

)) Die Schadenmeldung

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Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

Ist der Schädiger im Ausland versichert und ereig-net sich der Unfall in Deutschland, dann melden

Sie den Schaden bei:

Deutsches Büro Grüne Karte e.V.Wilhelmstr. 43 / 43 G | 10117 BerlinTelefon 030 2020-5757Fax 030 [email protected]

Notieren Sie, wenn möglich, die Daten aus der Grü-nen Karte des Unfallverursachers – in jedem Fallaber die gegnerische Versicherung und die Versiche-rungsnummer.

Das Deutsche Büro Grüne Karte beauftragt ein Ver-sicherungsunternehmen, das den Schaden nachdeutschem Recht reguliert.

Ist der Schädiger im Ausland versichert und ereigne-te sich der Unfall im Ausland, dann wenden Sie sichan den Zentralruf der Autoversicherer unter derkostenfreien Servicerufnummer (0800) 2502600.

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12 | 13 Ein Autounfall – was tun?

Wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung des Un-fallverursachers nicht festgestellt werden

kann, weil sich dieser unerlaubt vom Unfallort ent-fernt hat, oder wenn der Schaden vorsätzlich herbei-geführt wurde oder das unfallverursachende Kfz nichtversichert war, wenden Sie sich an:

Verkehrsopferhilfe e.V.Wilhelmstraße 43 / 43 G10117 BerlinFax 030 2020-5722Telefon 030 [email protected]

)) Die Schadenmeldung

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Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherungbenachrichtigen

Melden Sie den Schaden umgehend, spätestens aberinnerhalb einer Woche, Ihrer Kfz-Haftpflichtversiche-rung, auch wenn Sie glauben, der Andere sei für denUnfall verantwortlich.

Denken Sie daran, dass für Unfallfolgen nicht alleindie Kfz-Haftpflichtversicherung eintritt. Je nach Lageder Dinge müssen Sie informieren:

■ Kaskoversicherung■ Insassenunfallversicherung■ Rechtsschutzversicherung■ Schutzbrief der Autoversicherer■ Private Unfall- oder Lebensversicherung■ Arbeitgeber■ Gesetzliche oder private Krankenversicherung■ Gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung■ Fahrer-Eigenschadenversicherung

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14 | 15 Ein Autounfall – was tun?

A ufgabe der Kfz-Haftpflichtversicherung ist es,Ihnen den Schaden zu ersetzen, der Ihnen bei ei-

nem Verkehrsunfall von einem Anderen zugefügt wur-de. Sie sollen als Betroffener finanziell so gestellt wer-den, als ob der Unfall nicht passiert wäre.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss Ihren Schadennur dann in voller Höhe ersetzen, wenn der Unfallver-ursacher den Unfall ganz allein verursacht und ver-schuldet hat. Bei einer Teilschuld wird der Schadener-satz auch nur anteilig gezahlt.

Abzüge beim Schadenersatz bzw. Schmerzensgeldmüssen Sie mitunter auch dann hinnehmen, wenn Sieals Geschädigter den Sicherheitsgurt nicht angelegthatten oder als Motorradfahrer keinen Schutzhelmtrugen.

)) Was ersetzt die Kfz-Haftpflicht-versicherung?

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Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

PersonenschädenBei Unfallverletzungen können Sie folgende Ansprü-che geltend machen:

Heilungskosten und vermehrte Bedürfnisse

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt die angemes-senen Kosten der Heilbehandlung, sofern sie nicht

von einer Krankenkasse oder Anderen übernommen wer-den. Das Gleiche gilt für vermehrte Bedürfnisse, wie z. B.orthopädische Hilfsmittel oder Pflegepersonal.

Verdienstausfall

Bleibt trotz der Leistungen des Arbeitgebers, der Kran-kenkasse, der Berufsgenossenschaft, der Rentenversi-

cherung oder anderer Stellen noch ein Verdienstausfall, sokommt die Kfz-Haftpflichtversicherung auch dafür auf.Sind die Verletzungen so schwer, dass Sie Ihren Beruf nichtmehr ausüben können, übernimmt der Versicherer unterUmständen die Kosten einer Umschulung. Viele Versiche-rer bieten im Rahmen des Personenschaden-Manage-ments umfassende Hilfe – etwa für Rehabilitationen – an.Erkundigen Sie sich danach.

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16 | 17 Ein Autounfall – was tun?

Kann beispielsweise eine Hausfrau aufgrund der Un-fallfolgen den Haushalt nicht mehr oder nicht mehrim bisherigen Umfang führen, steht auch ihr Schaden-ersatz zu. Falls beispielsweise eine Haushaltshilfe be-schäftigt werden muss, ersetzt die Versicherung dienotwendigen Kosten. Wird keine Ersatzkraft benötigt,erhalten Sie einen angemessenen finanziellen Aus-gleich.

Schmerzensgeld

Verletzte können auch Schmerzensgeld beanspru-chen. Dessen Höhe richtet sich unter anderem

nach der Schwere der erlittenen Verletzungen, der un-fallbedingten Beeinträchtigung, dem Heilungsverlaufund dem Umfang der unfallbedingten Behandlung undDauerfolgen.

Todesfall und Begräbniskosten

Bei Unfällen mit tödlichem Ausgang hat die Versi-cherung des Schädigers die Kosten für ein ange-

messenes Begräbnis zu ersetzen.

Unterhaltsanspruch

War der oder die Getötete gesetzlich zum Unter-halt verpflichtet (z. B. als Ehegatte, Vater, Mut-

ter, Sohn, Tochter), steht den Angehörigen Ersatz fürden entgehenden Unterhalt zu.

)) Was ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

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Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

FahrzeugschädenReparaturkosten

Das sind Kosten, die zur Beseitigung der Unfall-schäden am Fahrzeug notwendig sind. Für Baga-

tellschäden bis etwa 750 Euro genügt die Vorlage einesKostenvoranschlages oder der Reparaturrechnung so-wie von Fotos. Mit einem Anruf bei der Versicherungkönnen Sie den geeigneten Weg der Schadenfeststel-lung klären: Häufig reicht auch bei höheren Reparatur-kosten die Vorlage einer Rechnung oder eines Kosten-voranschlags mit Fotos aus.

Wertminderung

Wurde Ihr Auto erheblich beschädigt, kann einAnspruch auf den Ausgleich einer Wertminde-

rung bestehen. Nach einer Faustformel kommt eineWertminderung in Betracht, wenn das Fahrzeug nichtälter als fünf Jahre ist, die Fahrleistung unter 100.000Kilometer liegt und Ihr Auto bisher unfallfrei war. DieHöhe der Wertminderung hängt darüber hinaus vomUmfang des entstandenen Schadens ab und orientiertsich am unfallbedingten Wertverlust auf dem Ge-brauchtwagenmarkt.

Totalschaden

Übersteigen die geschätzten Reparaturkosten denWert des Fahrzeuges (Wiederbeschaffungswert)

und ist eine Reparatur unwirtschaftlich, erhalten Siein der Regel anstelle der Reparaturkosten die so ge-nannten Wiederbeschaffungskosten für ein gleich-wertiges Ersatzfahrzeug. Davon wird der Restwert Ih-res beschädigten Fahrzeuges abgezogen. VerkaufenSie daher das Unfallfahrzeug nicht übereilt. Zur Ver-meidung von Differenzen über den Restwert ist es rat-sam, sich vor dem Verkauf mit dem Versicherer abzu-stimmen. Dieser kann Ihnen gegebenenfalls einenRestwertaufkäufer benennen.

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18 | 19 Ein Autounfall – was tun?

M öchten Sie das Unfallfahrzeug behalten und wei-terhin fahren, haben Sie dann einen Anspruch auf

Reparatur, wenn die tatsächlichen Kosten (einschließlichder Wertminderung) für eine sach- und fachgerechte Wie-derherstellung den Wiederbeschaffungswert um nichtmehr als 30 Prozent übersteigen. In einem solchen Fallmüssen Sie Ihr repariertes Fahrzeug nachweislich mindes-tens ein halbes Jahr lang weiter nutzen.

War Ihr Fahrzeug nicht älter als einen Monat und wur-de es nicht mehr als 1.000 Kilometer gefahren, ersetztdie Versicherung bei erheblichen Beschädigungen denNeupreis unter Berücksichtigung des Restwertes.

Der Kfz-Folgeschaden

Der Unfallverursacher haftet nicht nur für denSchaden am Kraftfahrzeug, sondern auch für die

weiteren durch den Unfall bedingten Kosten.

Abschleppkosten

Ist das Kraftfahrzeugnicht mehr verkehrs-

sicher und fahrbereit,werden die Abschlepp-kosten bis zur nächstenWerkstatt ersetzt.

)) Was ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung?

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Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

Nutzungsausfall

Solange Sie aufgrund des Unfallesauf Ihr Fahrzeug verzichten müs-

sen (beispielsweise für die Dauer derReparatur), erhalten Sie in der Regeleine Entschädigung für den Nut-zungsausfall. Der Tagessatz bewegtsich derzeit je nach Fahrzeugtyp zwi-schen 23 und 175 Euro.

Mietwagenkosten

W ährend der Reparaturdaueroder für die Zeit zur Beschaf-

fung eines Ersatzfahrzeuges nach ei-nem Totalschaden können Sie anstel-le der Nutzungsausfallentschädigungeinen Mietwagen nehmen. Damit dieKfz-Haftpflichtversicherung die Miet-wagenkosten vollständig übernehmen kann, müssenverschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Mieten Sieein gruppenkleineres Fahrzeug an. Dann folgt in der Re-gel kein Abzug wegen ersparter Eigenbetriebskosten. Beigeringem Fahrbedarf (unter 25 bis 30 Kilometer pro Tag)müssen Sie prüfen, ob ein Taxi kostengünstiger ist. Ins-besondere bei längerer Mietdauer sollten Sie Preisver-gleiche anstellen und Pauschalpreise vereinbaren. Pro-bleme mit der Übernahme der Miet wagenrechnungkönnen Sie vermeiden, wenn Sie sich vor der Anmietungeines Ersatzfahrzeuges mit der Kfz-Haftpflichtversiche-rung des Unfallgegners in Verbindung setzen. Diese kannIhnen bei der Reservierung eines Mietwagens behilflichsein.

Tipp: Wenn Sie nach einem Unfall nicht unbedingtauf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, sollten Sie prüfen,ob die Nutzungsausfallentschädigung nicht attrakti-ver ist als die Anmietung eines Ersatzwagens.

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20 | 21 Ein Autounfall – was tun?

An- und Abmeldekosten

Muss nach einem Totalschaden ein Ersatzfahr-zeug beschafft werden, ersetzt die Versiche-

rung auch die im Zusammenhang mit der An- und Ab-meldung entstehenden Kosten.

Sachverständigenkosten

Sofern es sich nicht um ei nen Ba-gatellschaden handelt, übe r -

nimmt die gegnerische Versiche-rung die angemessenen Kostenfür die Schadenbegutachtungdurch einen Kfz-Sachverständi-gen.

Anwaltskosten

Ist die Einschaltung einesRechtsanwaltes erforderlich,

übernimmt die gegnerische Versi-cherung die notwendigen Kosten.

Kostenpauschale

Sie können ohne weiteren Nachweis für Telefon,Briefporto und andere Auslagen eine Pauschale

von etwa 15 bis 35 Euro verlangen. Falls Sie höhereKosten haben, müssen Sie diese durch Belege nach-weisen.

)) Was ersetzt die Kfz-Haftpflicht-versicherung?

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Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

Die KaskoversicherungMit einer Kaskoversicherung können Sie Ihr eigenesFahrzeug versichern. Man unterscheidet zwischen derTeilkasko- und der Vollkaskoversicherung.

Die TeilkaskoversicherungDie Teilkaskoversicherung zahlt, wenn beispielsweiseIhr Auto gestohlen wurde oder Diebe versucht haben,das Fahrzeug aufzubrechen. Auch für Wildunfälle so-wie für Schäden durch Brand, Blitzschlag, Über-schwemmung, Hagel oder Sturm ab Windstärke 8übernimmt die Teilkasko den Schadenersatz.

Die VollkaskoversicherungDie Vollkaskoversicherung geht über die Teilkasko hi-naus. Sie ersetzt zum Beispiel den Schaden an IhremAuto, wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben.Außerdem kommt sie auf für die Reparaturkosten beiVandalismusschäden, wie etwa Lackkratzer oder ver-beulte Türen.

RabatteIn der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherungerhalten Sie Schadenfreiheitsrabatte für schadenfreieJahre. Das reduziert die Beiträge zum Teil erheblich. Zu-rückgestuft werden Sie, wenn die Versicherung Schädenbezahlen muss. Gerade bei kleinen Schäden kann es sichlohnen, die Reparaturkosten aus eigener Tasche zu zah-len. Damit retten Sie den Rabatt. Denn über diesen ent-scheidet allein die Zahl der Schäden und nicht die Höheder Kosten.

)) Wofür braucht man die Kaskoversicherung?

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22 | 23 Ein Autounfall – was tun?

Seit einigen Jahren ist es für Autofahrer in der EUwesentlich leichter, für Verkehrsunfälle im Aus-

land Schadenersatz zu erhalten. Denn jeder Versiche-rer in Europa hat in jedem EU-Mitgliedsstaat Schaden-regulierungsbeauftragte benannt.

Wer zum Beispiel in Italien Opfer eines Verkehrsunfal-les wird, kann sich in Deutschland an den Schadenre-gulierungsbeauftragten der italienischen Versiche-rung wenden. Wer das ist, erfährt der Geschädigtebeim Zentralruf der Autoversicherer unter der kos-tenfreien Servicerufnummer (0800) 2502600. Anru-fer aus dem Ausland erreichen den Zentralruf unter+49 (40) 300330300.

Reagiert der Schadenregulierungsbeauftragte nichtinnerhalb von drei Monaten, kann sich der Geschädig-te an die nationale Entschädigungsstelle wenden. InDeutschland ist dies der Verein Verkehrsopferhilfe mitSitz in Berlin.

)) Unfall im Ausland

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Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

Grüne Karte

Auch wenn sie nicht mehr in allen Ländern vorge-schrieben ist, sollte die grüne Versicherungskar-

te bei Fahrten ins Ausland mitgenommen werden. Sieenthält alle wichtigen Daten zum Versicherungs-schutz und kann in vielen Fällen nach einem Unfall dieSchadenabwicklung erleichtern. Die Karte wird kos-tenlos vom eigenen Versicherer ausgestellt.

Verkehrsrechtsschutzversicherung

Für Autofahrer kann eine Verkehrsrechtsschutzversi-cherung sinnvoll sein – gerade für Fahrten im Aus-

land. Denn nach einem Verkehrsunfall kann es ratsamsein, einen Rechtsanwalt einzuschalten, um seine An-sprüche durchzusetzen. Vor allem im Ausland kommenoft Sprachbarrieren hinzu. Eine Rechtsschutzversiche-rung hilft bei der Vermittlung eines sach kundigen An-waltes. Sie übernimmt unter anderem die Anwalts- undGerichtskosten. Nicht in allen Ländern übernehmenKfz-Haftpflichtversicherer diese Kosten in vollem Um-fang. Anwaltskosten für außergerichtliche Verfahrenwerden ebenfalls nicht überall übernommen.

Der Europäische Unfallbericht

Um die Aufnahme eines Unfalles im Ausland zuerleichtern, hat der Europäische Versicherungs-

verband einen einheitlichen Unfallbericht gestaltet,der inhaltlich und grafisch europaweit identisch ist. Erist natürlich auch bei Unfällen im Inland eine wertvol-le Hilfe. Da der Europäische Unfallbericht immer nurin einer Sprache verfasst ist, kann es bei »internatio-nalen« Verkehrsunfällen zu Schwierigkeiten beim Aus-füllen kommen. Deshalb gibt es zum Unfallbericht ei-ne Broschüre, die Ausfüllhilfen in den wichtigstenSprachen enthält. Sie erhalten diese Broschüre bei Ih-rem Versicherer.

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24 | 25 Ein Autounfall – was tun?

Schutzbrief

Der Schutzbrief ist eine Zusatzleistung, die in derRegel in Kombination mit der Kfz-Haftpflicht-

oder Kaskoversicherung abgeschlossen werden kann.Der Versicherer hilft Ihnen im Falle einer Panne, bei ei-nem Unfall im Ausland und dadurch entstandeneSchäden (Rückholservice, Krankheit usw.) oder beiDiebstahl.

Mallorca-Police

Bei Anmietung eines Wagens im europäischenAusland gelten in der Regel nur die Mindestversi-

cherungssummen des Urlaubslandes. Diese sind oftgerade dann zu niedrig, wenn bei einem Verkehrsun-fall Personen verletzt werden. Reicht der Versiche-rungsschutz nicht aus, muss der Unfallverursacherselbst dafür aufkommen. Mit der so genannten Mal-lorca-Police ist der Mietwagen mit den in Deutschlandüblichen Mindestdeckungssummen versichert.

Auslandsschadenschutz

Der eigene Auslandsschadenschutz übernimmt dieRegulierung und ersetzt den Schaden so, als hätte

der Unfallgegner im Ausland eine Kfz-Versicherung mitdeutschen Versicherungsbedingungen und als hätte sichder Unfall in Deutschland zugetragen. Hat ein Deutschermit seinem Fahrzeug im Ausland einen Unfall, bekommter häufig nach dem Recht des Unfalllandes einen gerin-geren Schadenersatz (beispielsweise keine Wertminde-rung, Mietwagenkosten o.ä.). Einige Kfz-Haftpflichtversi-cherer bieten ihren Versicherungsnehmern deshalb an,diese mögliche Lücke durch eine Leistungserweiterungfür das eigene Fahrzeug zu schließen.

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Ein Ratgeber Ihrer Autoversicherung

Bei Schäden durch unversicherte oder nicht ermit-telte Fahrzeuge oder bei vorsätzlicher Handlung

des Verursachers zahlt die Verkehrsopferhilfe, als wäreder Schuldige mit den gesetzlichen Mindestdeckungs-summen versichert. Das sind derzeit bis zu 7,5 Millio-nen Euro für Personenschäden und bis zu 1,12 Millio-nen Euro für Sachschäden.

Der Verein Verkehrsopferhilfe ist der gemeinsame Ent-schädigungsfonds der deutschen Versicherer.

Verkehrsopferhilfe e.V.Wilhelmstraße 43 / 43 G10117 BerlinFax 030 2020-5722Telefon 030 [email protected]

)) Verkehrsopferhilfe e.V.

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www.gdv.deInformationen zum Thema Autoversicherung sowie eineRubrik »Wer versichert was?« mit einer Liste aller Autover-sicherer.

www.versicherung-und-verkehr.deInformationen zu Versicherungen und Themen zum Straßen-verkehr unterteilt in die Rubriken Auto-, Motorrad-, Fahrrad-fahrer und Fußgänger.

www.zentralruf.deHier kann nach einem Verkehrsunfall der gegnerische Versi-cherer erfragt und der Schaden gemeldet werden. Ist der Unfall im Ausland passiert, nennt der Zentralruf den Scha-denregulierer im Inland.

www.gruene-karte.deInformationen zum Deutschen Büro Grüne Karte sowie zuUnfällen mit Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind.

www.verkehrsopferhilfe.deInformationen zur Verkehrsopferhilfe, unter anderem auch zuUnfällen mit nicht versicherten Fahrzeugen oder bei Unfällenmit Fahrerflucht.

www.gdv-dienstleister.deTypklassenverzeichnis Pkw, Notruf der Autoversicherer, Zentralruf der Autoversicherer, Broschüren, Informationen.

www.udv.deUnfallforschung der deutschen Versicherer mit Studien und Untersuchungen zu einzelnen Aspekten der Verkehrssicherheit.

)) Wichtige Links im Internet