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Ein Gemeinschaftsprogramm der Polizeidirektion Braunschweig, der Staatsanwaltschaft Braunschweig und der Landesschulbehörde Braunschweig. www.alternativesport.de www.as4us.de

Ein Gemeinschaftsprogramm der Polizeidirektion Braunschweig, der Staatsanwaltschaft Braunschweig und der Landesschulbehörde Braunschweig

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Ein Gemeinschaftsprogramm der Polizeidirektion Braunschweig, derStaatsanwaltschaft Braunschweig und der LandesschulbehördeBraunschweig.

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Alternative Sport „AS“was soll das sein?

• Bündelung / Vernetzung / Koordinierung bereits bestehender Angebote zur Gewaltprävention unter Einbindung des Sports

• Ein strukturiertes, niederschwelliges und extrem flexibles Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche gegen Jugendgewalt

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Entwicklung des Netzwerkes

• Keine Konkurrenz durch „AS“ zu bestehenden Projekten und Netzwerken (Vorhandenes nutzen, nichts Neues erfinden!)

• Erweiterung der bestehenden Netzwerke um fehlende Netzwerkpartner

• Verknüpfung der bestehenden Netzwerke zu einem Gesamtnetzwerk der Region Braunschweig

• Alle Netzwerke stehen im gegenseitigen Informationsaustausch

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Netzwerkstruktur

SZ/PE/WFz.B.

-Stadtteilwettkämpfe-Mitternachts-

turniere

GSz.B.

- Fitnesspakete

WOB/HEz.B.

- Streetlife

GFz.B.

-Gifhorner Inte-grationsprojekt

BSz.B.

- BS-Modell

Koordinator

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„ Runde Tische“Beispielhafte Darstellung und Formulierung

z.B. Präventionsräte, Arbeitskreise, Lenkungsgruppe Kriminalprävention, Kriseninterventionskreis

„ÖrtlicheEbene“

Kommune Schulen Justiz / StA Kirchen Polizei Sport Wirtschaft

Koordinator

Förderverein

Eine Erweiterung des „Runden Tisches“ um zusätzliche Ansprechpartner ist jederzeit möglich ! Kommune ist hier als Oberbegriff zu verstehen!

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Dezentrale Zielgruppenfestlegung

Der „Runde Tisch“gibt die Zielgruppe vor.

Delinquente Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendlichein multiplen Lebensbelastungen

VereinsbezogenesAngebot

OffenesAngebot

OffenesAngebot

VereinsbezogenesAngebot

Mitgliedschaftim

Verein

Verantwortungsübergabez.B.

-Freizeitliga- Lauftreff

Mitgliedschaftim

Verein

Ziel: Einbindung in soziale Gesellschaftsstrukturen durch aufsuchende Jugendarbeit!

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Aufgaben der Verantwortlichen vor Ort

• Aufsuchende Interventionsbemühungen • Entwicklung / Förderung der Zielgruppe zu mehr

Eigeninitiative• Entwicklung der Verantwortungsübernahme für

die Gemeinschaft durch Förderung der Mitbestimmung und der Mitgestaltungsfähigkeit

• Zielgruppenoffene Gestaltung der Angebote • Die Verantwortlichen achten auf die Akzeptanz

von Regeln„Null Toleranz gegenüber Gewalt“

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Was bedeutet „AS“ für die Zielgruppe?

• Schaffung eines Raumes oder Platzes, an dem sich Kinder und Jugendliche ( auch Nichtvereinsmitglieder) im Rahmen sportlicher Regeln betätigen

können• Kostenlose Alternative zum „Rumhängen“ – Treff ohne Eintritt• Bewegungsbezogenes Angebot ohne Druck und Leistungszwang• Steigerung des eigenen Selbstwertgefühls, Entwicklung von Teamgeist • Unkomplizierte Eingliederung in die vorhandenen Gesellschaftsstrukturen• Erwerb von persönlichen und sozialen Kompetenzen• Eröffnung neuer Perspektiven durch Netzwerkpartner für die Zukunft• Kennen lernen und Vertrauen entwickeln in die Netzwerkpartner• Integration durch Sport• Chance für die weitere Lebensplanung (z.B. Schulabschluss, Arbeitsplatz)

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Vorteile von „AS“

• Problemorientierter Ansatz• Einsatzmöglichkeit im Rahmen der Diversion

einschließlich Erfolgskontrolle• Ausgelegt auf die Gesamtregion Braunschweig• Bündelung von Ressourcen• Einbindung von vielen Netzwerkpartnern• Flexible Umsetzung (Standortspezifisch)• Langfristig angelegt• Gesamtgesellschaftliches Konzept

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Polizeidirektion

Braunschweig

Lfd. Projekte

In Vorbereitung

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- Hip-Hop-Gruppe, Jugendzentrum B 58

- Streetsoccerliga- Gesichert durchs Leben, gemeinsam hoch hinaus – Kletterprojekt Lotte-Lemke-Schule

- Unterstützung von bedürftigen Kindern

Stadt Braunschweig

- Lenkdrachenfliegen, OT Wenden

- Box-AG in Kooperation der Wilhelm-Bracke- Gesamtschule mit dem Boxclub 72 e.V.

-Sozialtraining für delinquente Jugendliche mit Polizei und Jugendgerichtshilfe

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Evaluation dieses Projektes durch die Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel, Fachbereich Sozialwesen, Frau Prof. Dr. HaasVeröffentlichung im Mai 2008 im Verlag für Polizeiwissenschaft unter dem Titel„Tertiäre Kriminalprävention durch Sport?“Die Polizei als Akteur kommunaler Kriminalprävention

- Basketball – AG an der Bodenstedt- Wilhelmschule

Peine

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Schöningen

- Box – AG an der Eichendorffschule

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- Badminton – AG an der Albert-Schweitzer-Schule

- „Multi-kulturelle Tanzgruppe“ Hankensbüttel

- Basketballgruppe Hankensbüttel

- Schwimmen für Spätaussiedler

Landkreis Gifhorn

-„Sport hilft vor Ort“, Samtgemeinde Meinersen

-„Mitternachtssport“, Stadt Gifhorn

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Seesen

- Box – AG an der Hauptschule Sonnenberg

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Salzgitter

- Tanz-AG im Jugendzentrum Salzgitter- Fredenberg in Kooperation der Kirche mit der AWO

- Mitternachtssport in Salzgitter-Bad in Kooperation der Diakonie, Stadt Salzgitter und der Polizei

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Velpke

- „Schüler laufen gegen Gewalt und Alkohol“ Eine Kooperation zwischen der Carl-Friedrich-Gauss-Schule, dem Velpker SV und der Polizei

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In Planung

- Gemeinsames Sportangebot für die Haupt- und die Realschule in Fallersleben

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Welchen Nutzen hat der Präventionsrat ?

• Imagegewinn / Erhöhung des Bekanntheitsgrades

• Profilgewinnung

• Umsetzung eigener Ziele

• Ständiger Überblick und Kontrolle der geförderten Projekte

• Intensivierung der Zusammenarbeit im Innenverhältnis

• Beitrag zur Verbesserung des subjektiven/objektiven Sicherheitsgefühls im eigenen Wirkungsbereich

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Welchen Nutzen hat die Kommune?

• Zentralisierte Ansprechorganisation im Hinblick auf die im sozialen Randbereich stehenden Kinder und Jugendlichen

• Die Verursacher von Gewaltstraftaten sind im Netzwerk bekannt • (Datenschutz wird beachtet !)• Zielgerichtete Strategien zur Integration von Jugendlichen, die außerhalb

der Gesellschaft stehen, können besser entwickelt werden • Allgemeine Verbesserung der Kommunikation mit den Netzwerkpartnern• Neuaufbau bzw. Festigung der Binnenstruktur durch kompetente

Ansprechpartner• Langfristige Reduzierung der Folgekosten für Maßnahmen nach

dem KJHG (SGB VIII)• Steigerung des Sicherheitsgefühls der Bürger• Förderung der Sicherheitspartnerschaft

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Welchen Nutzen hat die Schule, sich an „AS“ zu beteiligen?

• Positive Verhaltensänderung durch den Sport

• Erweiterung von Handlungsalternativen für verhaltensauffällige Kinder

• Gemeinsame Erlebnisse

• Training des Sozialverhaltens

• Ansprechpartner für Schule vor Ort

• „AS“ kann Teil des schulischen Sicherheitskonzeptes sein (Einbindung in die Erlassumsetzung zum Sicherheitskonzept möglich)

• Es kostet Schule wenig personelle Ressourcen

• Imagegewinn

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Erwartungen an Schule„Was muss Schule leisten?“

• Ansprechpartner benennen, der die Kommunikation zum Arbeitskreis/Runden Tisch hält

• Teilnahme am „Runden Tisch“ wenn das Thema „AS“ ansteht

• Schule steht hinter dem Konzept und trägt es mit

• Bereitstellung von Aktionsflächen

• Schule schlägt die „Teilnehmerinnen, Teilnehmer“ vor

• Rückmeldung von Schule, ob eine Verhaltensänderung eingetreten ist

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Welchen Nutzen haben Kirchen und Glaubensgemeinschaften ?

• Beide werden auch im Bereich der Zielgruppe als Gesellschaftsgröße wahrgenommen

• Beide haben in Ergänzung zur traditionellen Jugendarbeit für die Zielgruppe etwas zu bieten

• Kinder- und Jugendarbeit ist impliziert

• Die Möglichkeit zur Begeisterung und positiven Beeinflussung der Zielgruppe

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Welchen Nutzen hat der „organisierte Sport“?

- Imagegewinn für Vereine und Verbände

- Sportvereine und Sportverbände entsprechen ihrem gesellschaftlichen Auftrag (Leitbild) und beteiligen sich Aktiv in Problemfeldern der Gesellschaft

- Mitgliedergewinnung

- Entwicklung einer neuen, offenen Form des Freizeitsportes unter dem „Dach“ des Vereinssportes

- Möglichkeit der Sponsorengewinnung über Patenschaften für Mitgliedsbeiträge

- Der „organisierte Sport“ hat den Vorteil, dass er mit dem Anbinden des Freizeitsportes seine finanziellen Zuwendungen seitens der öffentlichen Haushalte erhalten/sichern kann

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Welchen Nutzen hat die Staatsanwaltschaft von „AS“ ?

• Durch „AS“ steht eine weitere sinnvolle Diversionsmaßnahme zur Verfügung

• „AS“ kann als Weisung im Sinne des § 10 JGG als jugendrichterliches Urteil beantragt werden

• Vermittlung von „AS“ auch als Angebot für Strafunmündige über das Jugendamt

• Da „AS“ auch als ein Angebot für Strafunmündige in Betracht kommt, kann durch dieses Eingreifen im Kindesalter und die im vorpubertären Alter leichter herbeizuführende Einbindung in soziale Strukturen außerhalb des Elternhauses möglicherweise spätere Delinquenz verhindert werden.

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Erwartungen an die Staatsanwaltschaft

• Steht als Ansprechpartner für die Runden Tische vor Ort zur Verfügung bzw. nimmt daran teil

• Trägt das Konzept im Rahmen der Diversion und der Urteilsfindung mit und benennt - ggf. über das Jugendamt - Teilnehmer

• Weitere Mitentwicklung bis zur Diversions- und Weisungstauglichkeit, z.B. im Hinblick auf das Erfordernis einen zeitlichen Rahmen festzuschreiben und Teilnahme belegen zu müssen