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® Ein neuer Ausbildungsberuf entsteht Ein neuer Ausbildungsberuf entsteht Ein neuer Ausbildungsberuf entsteht Ein neuer Ausbildungsberuf entsteht - Textilgestalter/Textilgestalterin Textilgestalter/Textilgestalterin Textilgestalter/Textilgestalterin Textilgestalter/Textilgestalterin im Handwerk im Handwerk im Handwerk im Handwerk Textilgestalter Textilgestalter Textilgestalter Textilgestalter-Forum Forum Forum Forum CREATIVA, Dortmund, 17.03.2012 CREATIVA, Dortmund, 17.03.2012 CREATIVA, Dortmund, 17.03.2012 CREATIVA, Dortmund, 17.03.2012 Christiane Reuter, AB 4.3 ® Inhalt Neuordnung Textilgestalter/-in im Handwerk Warum und wann wird ein Beruf neu geordnet Verfahren zu Erarbeitung von Ausbildungsordnungen Fragestellungen/Ziele des Vorprojektes Wie sieht die Neukonzeption für diesen Beruf aus? Inhalte der Zwischen- und Gesellenprüfung Probleme/Herausforderungen bei der Durchführung der Ausbildung Ausbildereignungsprüfung Externenprüfung Verbundausbildung Ausbildungsvergütung Informationen zu begleitenden Aktivitäten Christiane Reuter, AB 4.3

Ein neuer Ausbildungsberuf entsteht Ein neuer ... · Aufgaben der Sachverständigen des Bundes – Erarbeitung des Ausbildungsrahmenplans ... Trennung in vor und nach der Zwischenprüfung

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Ein neuer Ausbildungsberuf entsteht Ein neuer Ausbildungsberuf entsteht Ein neuer Ausbildungsberuf entsteht Ein neuer Ausbildungsberuf entsteht ----Textilgestalter/TextilgestalterinTextilgestalter/TextilgestalterinTextilgestalter/TextilgestalterinTextilgestalter/Textilgestalterin

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Christiane Reuter, AB 4.3

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Inhalt

Neuordnung Textilgestalter/-in im Handwerk– Warum und wann wird ein Beruf neu geordnet

– Verfahren zu Erarbeitung von Ausbildungsordnungen– Fragestellungen/Ziele des Vorprojektes

– Wie sieht die Neukonzeption für diesen Beruf aus?

– Inhalte der Zwischen- und Gesellenprüfung

Probleme/Herausforderungen bei der Durchführung der AusbildungAusbildereignungsprüfungExternenprüfung

VerbundausbildungAusbildungsvergütungInformationen zu begleitenden Aktivitäten

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Gründe für eine Neuordnung

Initiative geht i.d.R. aus von den Fachverbänden, den Spitzenorganisationen der Arbeitsgeber, den Gewerkschaften oder vom BIBB Alter der Ausbildungsordnungen (z.B. Sticker, Stricker von 1982 bzw. 1983)technologische Entwicklung ( z.B. neue Materialien, Fertigungstechniken, Einsatzgebiete)

andere / neue Anforderungen an den Beruf(z. B. Kundenberatung, Marketing)

neue Standards in der Berufsausbildung(z. B. Qualitätssicherung, IT)

Beschäftigungsperspektiven / EinsatzfähigkeitNachfrage / Anzahl der Ausbildungsverhältnisse

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®Christiane Reuter, AB 4.3

Verfahren zur Erarbeitung von Ausbildungsordnungen

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Aufgaben imErarbeitungs- und Abstimmungsverfahren

Aufgaben der Sachverständigen des Bundes– Erarbeitung des

Ausbildungsrahmenplans– Erarbeitung des

Verordnungstextes mit den Prüfungsanforderungen

– Erarbeitung der Zeugniserläuterung

Aufgaben des Rahmenlehrplanausschusses– Erarbeitung des schulischen

Rahmenlehrplans

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Abstimmung von Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan - Entsprechungsliste

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Was legt eine Ausbildungsordnung fest?( § 5 Abs. 1 BBiG)

Berufsbezeichnung des AusbildungsberufesAusbildungsdauerAusbildungsberufsbildAusbildungsrahmenplan - MindestanforderungenPrüfungsanforderungen

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Strukturvorgaben für Ausbildungsordnungen

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Vorgaben der Bundesministerien vom Frühjahr 2007: - einheitliche Formulierungen zum so genannten Paragrafenteil

der Ausbildungsordnungen

BIBB-Hauptausschussempfehlung vom Dezember 2006:- einheitliche Vorgaben zur Verankerung der zeitlichen und

organisatorischen Prüfungsanforderungen in den Ausbildungsordnungen

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Ziele des Vorverfahrens Textilgestalter/-inFolgende Fragestellungen sind zu klären:

Können die bestehenden Berufe (Sticker, Stricker, Weber) zu einem Beruf mit entsprechenden Differenzierungen zusammengefasst bzw. teilweise integriert werden?Kann eine Berufsfamilie gebildet werden?Können Berufe aufgehoben werden?Ist eine gemeinsame Beschulung möglich?Kann eine Neukonzeption der handwerklichen Textilberufe erreicht werden? Wie?Ist eine Ausweitung auf andere Handwerkstechniken möglich?

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Situation im textilen Handwerk

Verdrängung durch industrielle Fertigungstechniken (Billigprodukte - Luxusartikel)schlechtes Image (keine Wertschätzung, in die Ecke „Hausfrauenverwirklichung“ geschoben und belächelt, als „Exot“ bezeichnet)keine Verbandsstrukturen, kaum Auszubildende, wenig Beschäftigungsmöglichkeiten, geringer Verdienstvom Aussterben bedrohtin wirtschaftlich schlechten Zeiten Rückbesinnung auf das „Handgemachte“ und „Individuelle“

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Einsatzgebiete/Produkte

Heimtextilien (z.B. Tapisserien, Decken, Kissen, Tischwäsche, Spitzen)Raumgestaltung (z.B. Lichtobjekte, Gefäße)Freizeit (z.B. Vereinsfahnen, Standarten)Paramentik (z.B. kirchlich/liturgische Gewänder, Altartücher, Stolen)Bekleidung , Accessoires und Schmuck (z.B. Schals, Pullis, Mützen, Taschen, Verzierungen, Colliers)Restauration/Konservation (z.B. Wandbehänge- und bespannungen)

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Gemeinsamkeiten der Berufsbilder

lange Tradition im Handwerk (Kulturgut)die handwerkliche Fertigung textiler Produkte und deren kreative Gestaltung (Muster, Material, Technik)die Beherrschung und Kombination verschiedener Techniken und Materialien ist gefragt (Restauration)gemeinsame Einsatzgebiete/Produkte KundennäheKaufmännische Grundlagen (Marketing, Verkauf, Präsentation)Ablauf und OrganisationExperimentelles ArbeitenQualitätsanforderungen

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Ziele der Zentrierung in einer AO

nur gemeinsam ist es möglich das textile Handwerk neu zu beleben, zu erhalten, weiterzugeben und nachhaltig zu fördern („gebündelte Kraft“)der Handlungsspielraum wird erweitert (Kombination von Techniken und Materialien)bessere Beschäftigungsperspektiven am Arbeitsmarktneues Verständnis in der Gesellschaft zu entwickelnhöhere Ausbildungszahlenneue Verbandsstrukturen sollen entstehen

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Festlegung der Eckwerte

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Berufsbezeichnung:

Textilgestalter/-in im Handwerk

Ausbildungsdauer : 3 Jahre

Ausbildungsstruktur:Differenzierung in sechs Fachrichtungen

Katalog der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Form der zeitlichen Gliederung: Zeitrichtwerte in Wochen mit Trennung in vor und nach der Zwischenprüfung

Umweltschutz

Prüfungsform: konventionell

Anrechnung auf andere Berufe: keine Neuer Schnitt,

gefälligst ?

Neuer Schnitt, gefälligst ?

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AUSBILDUNGSJAHR

3.

2.

1.

Struktur Textilgestalter/-in im HandwerkAusbildungsberuf mit Fachrichtungen

Web

en

Stic

ken

Str

icke

n

Filz

en

Klö

ppel

n

Pos

amen

tiere

n

Gemeinsame Qualifikationen

AB 4.3 Christiane Reuter

Fachrichtungen werden berücksichtigtim Ausbildungsberufsbildim Ausbildungsrahmenplanin den Prüfungenin der Berufsbezeichnung

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Was ist neu?

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neuer Ausbildungsberuf durch Zusammenlegen der Ausbildungsberufe Sticker, Stricker, Weber, der Gewerbe Posamentierer und Klöppler und Aufnahme der Qualifikationen des FilzensZusatzqualifikation Paramentik aufgenommenHwO Anlage B Abschnitt 1: Streichen der Gewerbe Sticker (Nr. 20), Weber (Nr. 22), Aufnahme neues Gewerbe Textilgestalter (Nr. 20)HwO Anlage B Abschnitt 2: Streichen der Gewerbe Klöppler (Nr. 29), Posamentierer (Nr. 32) und Stricker (Nr. 34)

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Textilgestalter/-in im HandwerkKatalog der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeite n

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten1. Textile Rohstoffe und Erzeugnisse

2. Entwickeln, Gestalten und Präsentieren von Entwürfen

3. Experimentelles Arbeiten

4. Spezifische Fertigungstechniken5. Fertigstellen von Produkten

6. Instandsetzen von Produkten

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Textilgestalter/-in im HandwerkKatalog der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeite n

weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den FachrichtungenAbschnitt B: Filzen

Abschnitt C: Klöppeln

Abschnitt D: PosamentenAbschnitt E: Sticken

Abschnitt F: Stricken

Abschnitt G: Weben

Jeweils mit drei Unterpunkten:

Gestalten von…Herstellen von…

Fertigstellen von…

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Textilgestalter/-in im HandwerkKatalog der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeite n

Abschnitt H: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten1. Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht

2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes

3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

4. Umweltschutz

5. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen6. Handhaben und Instandhalten von Arbeitsgeräten, Werkzeugen

und Maschinen

7. Beraten von Kunden

8. Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen

9. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen10.Verkaufen von Produkten

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Zusatzqualifikation Paramentik

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Im Rahmen der Ausbildung innerhalb von 18 Wochen zu absolvieren (vorzugsweise Weber, Sticker)Inhalte: – Gestalten von Paramenten

– Anfertigen von Paramenten

– Fertigstellen und Instandhalten von Paramenten

Im Zusammenhang mit der Gesellenprüfung wird eine gesonderte Prüfung durchgeführt

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Zwischenprüfung Textilgestalter/-in

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vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres

der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen, mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren und hierüber ein situatives Fachgespräch führen;Planen und Herstellen eines Produktes unter Anwendung verschiedener Fertigungstechniken

Prüfungszeit: insgesamt 7 Stunden– inklusive situatives Fachgespräch: 15 Minuten

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Gesellenprüfung Textilgestalter/-in

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Am Beispiel der Fachrichtung Filzen

vier Prüfungsbereiche

1. Herstellen und Präsentieren• Prüfungsstück: Entwerfen und Fertigen eines mehrlagigen

Hohlkörpers mit dekorativen und funktionalen Elementen unter Anwendung verschiedener Techniken.

• Dokumentation mit praxisüblichen Unterlagen• Präsentation

• Prüfungszeit: 24 Stunden, Präsentation: 15 Minuten

2. Gestalten und Konstruieren• schriftliche Aufgaben, Prüfungszeit: 150 Minuten

3. Planen und Fertigen• schriftliche Aufgaben, Prüfungszeit: 90 Minuten

4. Wirtschafts- und Sozialkunde• schriftliche Aufgaben, Prüfungszeit: 60 Minuten

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Gewichtung der Prüfungsbereiche

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Gilt für alle Fachrichtungen

Herstellen und Präsentieren 50 %Gestalten und Konstruieren 20 % Planen und Fertigen 20 %Wirtschafts- und Sozialkunde 10 %

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Rahmenlehrplan/Berufsschule

Übergreifender RahmenlehrplanBundesfachklasse an der Textilberufsschule in Münchberg (Blockbeschulung)Beschulung vor Ort möglich (mit artverwandten Berufen)

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Zeitschiene

Vorprojekt: April 2009 bis Dezember 2010 Erarbeitungs- und Abstimmungsverfahren :Juni 2010 bis Februar 2011 (sechs Sitzungen)Gemeinsame Sitzung : 25. 02. 2011Erlass : 17. Juni 2011 Inkrafttreten: 1. August 2011

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Startprobleme

Zu wenig ausbildungsfähige und ausbildungsbereite Betriebe (drei neue Bereiche, in denen noch nie ausgebildet wurde)– Keine Ausbildungsbefähigung (AdA)

– Finanzielle Hürden

– Keine Erfahrung mit Ausbildung

Viele Interessierte, jedoch zu wenig junge Menschen (meistens Frauen mittleren Alters)Mangelende Perspektive, Kann man davon Leben?Kaum Unterstützung, wenig Informationen

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Ausbildung - welche Kosten fallen an?(BiBB-Erhebung 2009)

Personalkosten Azubi (Ausbildungsvergütung +

Sozialleistungen)Personalkosten für Ausbilder Anlage- und Sachkosten (Anschaffungskosten für Werkstatt, Verbrauchsmaterial)

Sonstige Ausgaben (Kammer- und Prüfungsgebühren, Lernmaterial, Berufskleidung)

9.490 €

3.292 €

691 €

1.814€� 15.288 €/Jahr Kosten

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� 11.692 €/Jahr Nutzen

� 3.596 €Nettobelastung

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Welche finanziellen Zuschüsse für Arbeitgeber gibt es?

VerbundausbildungEinstiegsqualifizierung (Altbewerber, förderungsbedürftig)Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)Verschiedene Bankenprogramme (DtA, KfW Mittelstandsbank, Landesförderbanken)

Übernahme von Azubis aus Konkursbetrieben Freie Förderung gemäß § 10 Sozialgesetzbuch (Individualförderung)

Ausbildung behinderter MenschenZuschüsse der Bundesländer für Berufsschüler, die Fachklassen (Unterricht in Blockform) besuchen

� Bitte die zuständigen Stellen (u.a. Bildungsministerien der Bundesländer, Arbeitsagentur, Kammern) ansprechen

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Externenprüfung(§ 45 Abs. 2 BiGG; § 37 Abs. 2 HwO)

Ermöglicht das Nachholen von BerufsabschlüssenWird vor der zuständigen Kammer abgelegtJedes Bundeland bietet Seminare/Lehrgänge anVoraussetzungen:– Mind.1 ½ Jahre der Ausbildungszeit in dem Beruf tätig

– Aber auch Ausbildungszeiten in anderen Berufen

– Oder durch Zeugnisse die berufl. Handlungsfähigkeit glaubhaft machen

Fristen, Prüfungsgebühren und Fördermöglichkeiten bei den Kammern erfragen

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Ausbildereignungsprüfung (AdA)(Teil IV der Meisterprüfung)

Jeder Betrieb der ausbildet, mind. einen AusbilderMeisterprüfung ist nicht notwendig, jedoch persönliche und fachliche EignungJeder kann die AdA ablegen (Ausbildungsbefähigung)Inhalte – berufs- und arbeitspädagogische EignungVorbereitungslehrgänge (120 Stunden)Verschiedene Kursformen (Crash-Kurse, Online-Kurse, Fernlerngänge, Abendkurse)Kosten werden durch Kammern festgelegt

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Verbundausbildung (§ 10 Abs. 5 BBiG)

Verbundmodelle– Leitbetrieb mit Partnerbetrieb

– Auftragsausbildung

– Ausbildungskonsortium

– Ausbildungsverein

Grenzüberschreitende Verbünde - Möglichkeit, Ausbildungsabschnitte im Ausland zu absolvieren (§ 2 Abs. 2 BBiG)Förderung durch das Programm „Jobstarter“ möglich oder durch die Länder

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Betriebe, die nicht alle erforderlichen Voraussetzungen für eine Ausbildung erfüllen, können diese „Mängel“ durch Kooperation mit einem Ausbildungspartner ausgleichen

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Verbundausbildung

Vorteile

Betriebe, die noch keine Erfahrung mit Ausbildung haben, gegenseitige UnterstützungBetriebe, die nicht das gesamte Spektrum der Ausbildung abdeckenVermittlung breit angelegter Qualifikationen Verteilung der Kosten/ Zuschüsse

Nachteile

Erhöhter OrganisationsaufwandHaftung des VertragsschließendenWettbewerb um Azubis„Betriebsgeheimnisse“

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1. Leitbetrieb mit Partnerbetrieb/en

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Insbesondere für kleine und spezialisierte BetriebeBetriebe führen die Ausbildung weitestgehend alleine durchEin Betrieb kann nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelnVon Ausbildungserfahrung profitieren / teilenQualität der Ausbildung erhöhenRäume, Ausstattung gegenseitig nutzenLeitbetrieb schließt Ausbildungsvertrag (Gesamtverantwortung)Kooperationsvertrag, mit Partnerbetrieb, KostenverteilungMeist genutzte Modell

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2. Auftragsausbildung

Betriebe, die freie Ausbildungskapazitäten haben, und diejenigen Betriebe, die diese gegen Bezahlung nutzen wollenAnbieter sind meistens Bildungsdienstleister (Suche nach Partnerbetrieb entfällt)Betrieb/BDL übernimmt bestimmte AusbildungsabschnitteBezuschussung aus Landes-/Fördermitteln möglich (Ostdeutschland)Ausbildungsvertrag mit Stammbetrieb

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3. Ausbildungskonsortium

Gleichberechtigte Ausbildung der Partner (Ausbildungsgemeinschaft, Rotationsprinzip)Flexibler und unbürokratischer ZusammenschlussNicht alle Ausbildungsinhalte können von einem Betrieb vermittelt werdenBreites Themenspektrum für Azubis Ausbildungsqualität wird erhöhtAufwand gleicht sich aus (Jeder Betrieb schließt mit „seinem“ Azubi einen Ausbildungsvertrag)

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4. Ausbildungsverein

Zusammenschluss von Akteuren, die die sich für die Ausbildung in einer Branche oder einer Region engagieren wollenVerein ist Vertragspartner und sucht BetriebeBetrieb ist Mitglied im VereinBetrieb/e übernehmen die inhaltliche AusbildungVerein übernimmt u.a. Verwaltungsaufgaben, Lohnabrechnung, Ausbildungsabläufe, PrüfungsvorbereitungGeeignet für Betriebe mit wenig Erfahrung, spezialisiert, organisatorischen Aufwand scheuen, finanzielle Hürden

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Ausbildungsvergütung

Vergütung wird zwischen den Tarifsozialparteien verhandeltHier entweder – Firmen-Tarifvertrag (Vertrag IGM + Firma) oder

– Verbandtarifvertrag (Vertag IGM + Verband)

Vorgeschlagene Vergütung (ab 1.10.2011, brutto)angelehnt an Bekleidungsindustrie in BW:1. Ausbildungsjahr 607,00 Euro, 2. Ausbildungsjahr 700,00 Euro3. Ausbildungsjahr 801,00 Euro

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Begleitende Aktivitäten zur Neuordnung

Erstellung eines WerbeflyersDurchführung einer Ausstellung „Fäden verbinden –Faszination textiles Handwerk vom 5. – 20. Mai 2011, BiBB, Bonn)Artikel zur Neuordnung in Fachzeitschriften (z.B: in BWP, VerFilztUndzugeNäht, Die Spitze, Textilforum)Information über das Internet (z. B. Homepage BiBB, ZDH, IGM, BMWi, Arbeitsagentur (www.berufenet.de)Vorträge (Showtec 07/2011, Berufsschullehrerseminar 10/2011, Textile Art 06/2012)Textilgestalter-Forum, CREATIVA 2012

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Umsetzungshilfen

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

und eine gute Heimreise .......

Kontakt:Christiane ReuterTel: 0228-107-2225

E-Mail: [email protected]

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Ausbildungszahlen im Vergleich

0

5

10

15

20

25

30

35

1995 1999 2004 2005 2006 2007 2008

Sticker

Stricker

Weber

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Textilgestalter/-in im Handwerk

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WEBEN

FILZEN

KLÖPPELN

STRICKEN

POSAMENTIEREN

STICKEN