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Kirchensteuer 2013 EINBLICKE sparen • erneuern zukunftsfähig machen

EINBLICKE - Bistum Limburg · »Deshalb ist es jetzt an der Zeit und in unserer Verantwortung, ... zum Herzogtum Nassau mit Regierungssitz in Wiesbaden. Die katholische Kirche wird

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Kirchensteuer 2013

EINBLICKE

sparen • erneuern • zukunftsfähig machen

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Vorwort

Das Bistum Limburg

Die Kirchensteuer

Diözesanbudget 2013

Verwendung der Kirchensteuer

Personalstatistik

Herausforderungen für die Zukunft

Zahlen, Daten, Fakten im Bistum Limburg

Demographische Entwicklung 2012 - 2022 - 2032

Impressum

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Inhalt

© w

rangler - Fotolia.com

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wenn Sie diese Broschüre in Händen hal-ten, interessieren Sie sich für die Kirche im Bistum Limburg und die Verwendung der Kirchensteuer in unserer Diözese. Das freut mich und dafür danke ich Ihnen!

Das Dezernat Finanzen, Verwaltung und Bau steht permanent im Kontakt mit Kirchensteuerzahlern, die sich mit Fragen unterschiedlichster Art an uns wenden. Mir selbst sind der direkte Kontakt und der Dialog mit Ihnen besonders wichtig.

Kirche und Finanzen – ein spannendes Thema, das den einen oder anderen zuweilen auch zu kritischen Fragen be-wegt. Das kann mehrere Gründe haben – vielleicht eine kritische Grundhaltung über den Abzug als solchen oder aber durch naturgemäß auftretende unterschiedliche Sichtweisen von Notwendigkeiten. Dies ist eine besondere Herausforderung, in der wir täglich stehen: das Ganze der Kirche im Bistum Limburg im Blick zu behalten aber auch die vor Ort aus guten Gründen erkannten Notwendigkeiten, soweit das möglich ist, zu unterstützen. Gerade in Zeiten der Veränderung und des Um-

Liebe Leserin, lieber Leser,

bruchs ist dies besonders wichtig. Deshalb möchten wir allen Interessierten einen möglichst breiten Überblick zu Grundlagen und Verwendung der Kirchensteuer – einer begrenzten Ressource – ermöglichen.

Ich freue mich darüber, dass es uns im Bistum Limburg gelungen ist, eine solide finanzielle Basis zu schaffen, die es zu erhalten gilt. Angesichts der gewaltigen Herausforderungen, vor denen wir stehen, ist das eine schwierige Aufgabe. Zunächst gilt jedoch mein besonderer Dank vor allem Ihnen, die Sie durch Ihre Kirchensteuer die Wahrnehmung vieler Aufgaben kirch-lichen Wirkens erst ermöglichen. Daneben ist auch ausdrücklich zu würdigen, dass verantwortliche Haupt- und Ehrenamtliche bereits vor vielen Jahren wichtige Weichen gestellt und durch eine sehr solide und vorausschauende Finanzpolitik wichtige Grundlagen geschaffen haben, auf denen wir heute auf- und weiterbauen können.

Wir wissen, dass sich die Zahl der Katholiken im Bistum Limburg und auch die verfüg-baren Kirchensteuern in den kommenden Jahren kontinuierlich reduzieren werden.

Deshalb ist es jetzt an der Zeit und in unserer Verantwortung, Strukturen so anzupassen, dass sie – zumindest soweit wir es heute ab-sehen können – langfristig tragen und auch finanzierbar bleiben. Strukturen verändern und sparen ist dann am sinnvollsten, wenn dies in durchdachten Prozessen erfolgen kann und nicht unter enormem finanziellem Druck geschehen muss. Deshalb ist bei allen anstehenden Überlegungen weniger die heutige Situation, sondern vielmehr die sich abzeichnende Entwicklung maßgeblich.

Deshalb müssen wir heute an morgen denken, damit kommende Generationen von einer ebenso vorausschauenden und soliden Finanzpolitik ihrer Vorgänger sprechen werden, wie wir es heute können.Gerne beantworten wir Ihre weiteren

4 | 5Vorwort

Fragen. Bei Bedarf zögern Sie bitte nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Mit meinem nochmaligen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung und besten Grüßen

Gordon SobbeckFinanzdezernent

»Deshalb ist es jetzt an der Zeit und in unserer Verantwortung,

Strukturen so anzupassen, dass sie langfristig tragen und auch

finanzierbar bleiben.«

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Das Bistum Limburg

Mit dem Bistum Limburg verbinden viele zuerst den Dom an der Autobahn Frank-furt-Köln, Ziel hunderttausender Besucher und ein Zeugnis spätromanischer Baukunst von europäischem Rang. Der altehrwürdige Georgsdom – seit dessen Weihe im Jahr 1235 inzwischen fast 800 Jahre vergangen sind – ist seit der Gründung des Bistums die Kathedrale des Bischofs von Limburg. Der Dom ist damit nicht nur etwa das geographische, sondern auch das geistliche Zentrum des Bistums Limburg.

6 | 7Das Bistum Limburg

Kontraste prägen das Leben der Menschen in unserem Bistum: Es ist Großstadtkirche, Kirche in der Diaspora und Kirche im Dorf. Im Süden liegt das Rhein-Main-Gebiet mit der Wirtschafts- und Bankenmetropole Frankfurt, die über die Stadtgrenzen hinaus das kirchliche Leben im Bistum prägt. Zwischen Frankfurt und der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden erstreckt sich entlang des Mains ein lang gezo-gener Industriegürtel. Vom malerischen Rheingau bis zur Lahnmündung bildet der

Rhein die Bistumsgrenze. Durch die großen ländlichen Gebiete im Westerwald und Taunus, entlang der Lahn bis nach Wetzlar und dem Gebiet an Dill und Eder wird der Norden des Bistums geprägt.

Gemessen an der 2 000-jährigen Geschichte der katholischen Kirche und anderen Diözesen, die – auch in Deutschland – weit mehr als tausend Jahre bestehen, ist das Bistum Limburg mit seinen gut 185 Jahren ein vergleichsweise junges Bistum. Seine Geschichte beginnt mit dem Zusammenbruch der weltlichen und kirchlichen Strukturen

in Europa als Folge der Französischen Revolution.

Durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 werden Gebiete der alten geistlichen Kurfürstentümer Mainz und Trier den nassauischen Herzogtümern zugeordnet. Diese vereinigen sich 1806 zum Herzogtum Nassau mit Regierungssitz in Wiesbaden. Die katholische Kirche wird der Aufsicht der evangelischen Landes-herren unterstellt. Zusammen mit der freien Reichsstadt Frankfurt plant das Herzogtum Nassau ein eigenes Bistum zu errichten.

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1 _ Frankfurt

2 _ Hochtaunus

3 _ Lahn-Dill-Eder

4 _ Limburg

5 _ Main-Taunus

6 _ Rheingau

7 _ Rhein-Lahn

8 _ Untertaunus

9 _ Westerwald

10 _ Wetzlar

11 _ Wiesbaden

7

1

4

10

2

5

3

9

8

611

Lahn

Rhein

Main

8 | 9Das Bistum Limburg

Am 23. November 1827 erfolgt schließlich die Gründung des Bistums Limburg, und der erste Bischof Jakob Brand nimmt seine Amtsgeschäfte auf.

Zum damaligen Zeitpunkt zählt das Bistum Limburg 175 000 Katholiken. Das Ter-ritorium der Diözese wird 1884 um die

Hamburg

Osnabrück

Münster

PaderbornEssen

KölnAachen

Trier Mainz

Fulda

Speyer

Würzburg

Rottenburg - Stuttgart

Freiburg

Augsburg München - Freising

RegensburgEichstätt

Erfurt

Bamberg

Dresden - Meißen

Magdeburg

Berlin

Görlitz

Hildesheim

Passau

Münster

MainzLimburg

Grafschaft Hessen-Homburg und den Kreis Biedenkopf sowie im Jahr 1930 um weitere vier Frankfurter Pfarreien erweitert, bis es durch die Zuordnung des Kreises Wetzlar im Jahr 1933 seine heutige Größe erreicht. Aktuell leben im Bistum Limburg etwa 650 000 Katholiken, das sind gut 27% der Bevölkerung in dem Gebiet der Diözese.

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Kirchensteuer – Was genau ist das?Die Kirchensteuer geht auf den Anfang des 19. Jahrhunderts zurück, als die Kirche ent-eignet wurde. Ihre Güter fielen dem Staat zu, der sich daraufhin verpflichtete, für die Finanzierung der Kirche aufzukommen. Als die kirchlichen Aufgaben zunahmen und die Gelder des Staates knapper wurden, schuf er schließlich – zunächst gegen den Widerstand der Kirche – die Kirchensteuer. Erstmals gesetzlich verankert wurde die Abgabe in der Weimarer Reichsverfassung im Jahr 1919. Dieses System ermöglicht es der Kirche, ohne staatliche Einflussnahme über die Verwendung der Steuergelder entscheiden zu können. Die Kirchensteuer ist somit ein wichtiges Ergebnis des Tren-nungsprozesses von Kirche und Staat und ein bedeutender Bestandteil der kirchlichen Freiheit.

Die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Kirchensteuer ist im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festge-schrieben:

„Die Religionsgesellschaften, welche Kör-perschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landes-rechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.“

(Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art.

137, Abs. 6 Weimarer Reichsverfassung).

Die Kirchensteuer

Kirchensteuer – Einzug durch den StaatDer Einzug der Kirchensteuer durch die Finanzämter ist vielen Kritikern ein Dorn im Auge. Diese Dienstleistung des Staates wird den Kirchen allerdings in Rechnung gestellt. Je nach Bundesland wird eine Gebühr in Höhe von 2 bis 4,5 Prozent der eingezogenen Kirchensteuern gezahlt. Der Einzug der Kirchensteuer führt bei der staatlichen Finanzverwaltung zu keinem wesentlichen zusätzlichen Aufwand; durch die Einzugsgebühren der Kirchen entlastet der Staat seine Kosten für die Steuerver-waltung. Müsste die Kirche ihre Steuern selbst einziehen, wären die Verwaltungs-kosten eigener Steuerbehörden weitaus höher. Dieses Geld ginge für Seelsorge und andere Dienste verloren. Deshalb profitieren beide Seiten – Staat und Kirche – von dem praktizierten System.

Kirchensteuer – Ein gerechtes SystemSeit ihrer Einführung hat sich die Kirchen-steuer als gerechtes System bewährt. Sie wird auf Basis der staatlichen Lohn- und Einkommensteuer ermittelt und berücksich-tigt damit die finanzielle Leistungsfähigkeit des Einzelnen. Im Bistum Limburg beträgt

die Kirchensteuer 9,0 Prozent der staatlichen Lohn- und Einkommensteuer. Beträgt diese Steuer beispielsweise 1.000 Euro, werden 90 Euro Kirchensteuer einbehalten. Für die Ermittlung der Kirchensteuer wird beim zu versteuernden Einkommen ein Freibetrag pro Kind und Jahr abgezogen. Die Kirchen-steuer mindert in vollem Umfang als ab-zugsfähige Sonderausgabe die Steuerlast.

Ob und wie viel Kirchensteuer der Einzelne entrichtet, hat für seine Stellung in der Kirche keine Bedeutung. Bis auf sehr wenige Ausnahmen – in denen der Steuerpflichtige selbst mit dem Bischöflichen Ordinariat in Kontakt tritt – hat das Bistum keine Kenntnis darüber, ob und wie viel Kirchensteuer das einzelne Mitglied zahlt. Statistiken ist zu entnehmen, dass etwa ein Drittel der Gläu-bigen Kirchensteuer entrichtet. Wer keine Lohn- und Einkommensteuer zu entrichten hat, ist auch von der Kirchensteuer befreit. Das betrifft u. a. Personen mit geringem Einkommen, Arbeitslose, Kinder, Schüler und Studierende, aber auch Ordensleute.

Die Kirchensteuer 10 | 11

»Seit der Einführung

hat sich die Kirchensteuer als

gerechtes System bewährt«

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Das deutsche Kirchensteuersystem hat sich über viele Jahrzehnte hinweg bewährt und bietet entscheidende Vorteile, die man wie folgt grob zusammenfassen kann:

• Es ist gerecht. Die Anbindung an das deutsche Einkommensteuerrecht sorgt dafür, dass jeder nur soviel bezahlt, wie es seinen finanziellen Möglichkeiten entspricht.

• Es bewahrt der Kirche – und das ist besonderes wichtig – ihre Unabhängig-keit. Weder besonders hohe Kirchen-steuern noch andere Mittel von „Geldge-bern“ aus dem nichtkirchlichen Bereich können kirchliche Entscheidungen beeinflussen.

Kirchensteuer – ein bewährtes System

• Es gibt der Kirche – anders als etwa spendenfinanzierte Systeme – Planungs-sicherheit. Dies ist im Hinblick auf die Finanzierung wichtiger kirchlicher Aufgaben, aber auch für eine verantwor-tungsvolle Zukunftsplanung besonders wichtig.

• Es spart Kosten, indem – wegen der Anlehnung an die deutschen Steuerge-setze – der Einzug aufgrund vertraglicher Grundlage gegen eine Verwaltungs-gebühr durch die staatlichen Finanz-behörden erfolgen kann. Eine eigene Steuerverwaltung wäre deutlich kosten-intensiver.

Die Kirchensteuer 12 | 13

© Gina Sanders - Fotolia.com

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durchschnitt-liches Monats-einkommen (brutto)

Ledig, Steuerklasse I

Verheiratet, Steuerkasse III

Verheiratet, 1 Kind

Steuerklasse III/1

Verheiratet, 2 Kinder

Steuerklasse III/2

1.000 € 1,03 € – – –

1.500 € 9,06 € – – –

2.500 € 30,21 € 11,35 € 1,60 € –

3.500 € 54,55 € 30,70 € 17,55 € 6,13 €

5.000 € 101,52 € 65,29 € 50,14 € 35,83 €

10.000 € 289,01 € 227,71 € 205,66 € 184,19 €

Kirchensteuer – Wer zahlt wieviel?

Die Übersicht zeigt beispiel-hafte Berechnungen aus der Lohnsteuertabelle 2013 bei einem Kirchensteuersatz von 9,0 Prozent und geht davon aus, dass das Einkommen von einem Alleinverdiener erzielt wird.

Die genaue Steuerlast ist maßgeblich von den indi-viduellen Verhältnissen des Einzelfalls abhängig. Deshalb stellen die Zahlen aus der Darstellung lediglich grobe Orientierungsgrößen dar.

Die Kirchensteuer 14 | 15

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Diözesankirchensteuerrat entscheidetBei der Kirchensteuer handelt es sich um die Beiträge der Gläubigen zur Finanzie-rung der Kirche im Bistum Limburg. Das verpflichtet die Verantwortlichen zu einem besonders sorgsamen und ausgewogenen Umgang mit den anvertrauten Mitteln.

Über die Verwendung der Gelder entschei-det der Diözesankirchensteuerrat – ein sy-nodales Gremium des Bistums Limburg mit weitreichenden Befugnissen. Dem Diöze-sankirchensteuerrat gehören insgesamt 18 Mitglieder an – davon üben 13 Personen ihr Mandat ehrenamtlich aus.

Aufgaben und ZieleÜber die Kirchensteuer finanzieren die Mitglieder ihre Kirche. Sie machen sie dadurch handlungsfähig und finanziell unabhängig von äußeren Einflüssen. Nur so ist die Kirche in der Lage, ihren Aufga-ben in Staat und Gesellschaft gerecht zu werden: Die Einrichtungen, Dienste und Angebote der Kirche im Bistum Limburg sind ein unersetzlicher Bestandteil nicht nur des religiösen, sondern auch des sozialen,

Diözesanbudget 2013

caritativen und kulturellen Lebens in den Großstädten Frankfurt und Wiesbaden, in den Dörfern und Städten an Rhein, Lahn, Dill und Eder, im Taunus und Westerwald. Die Kirchensteuer kommt vielen Men-schen in der Diözese in unterschiedlichsten Lebenssituationen und Lebensbereichen zu Gute.

Das Budget 2013 des Bistums LimburgGenau 212,6 Millionen Euro umfasst der Etat des Bistums Limburg für das Jahr 2013. Der weit überwiegende Teil davon – 178,7 Millionen Euro bzw. 84,1 % – kommt dabei aus der Kirchensteuer, dem Beitrag der Gläubigen zur Finanzierung ihrer Kirche.

Das der Kirche anvertraute Geld muss sorgsam, verantwortungsvoll und effizient eingesetzt werden. Alle Verantwortlichen sehen sich in dieser Pflicht. Die folgenden Angaben wollen einen Einblick in das Bud-get des Bistums und ganz konkret in die Verwendung der Kirchensteuer geben.

Nach § 104 Abs. 1 der Synodalordnung für das Bistum Limburg setzt sich der Diözesan-kirchensteuerrat wie folgt zusammen:a) zehn durch den Diözesansynodalrat gewählte Mitgliederb) Generalvikar, Finanzdezernent und Justitiar als geborene Mitglieder kraft Amtesc) zwei weitere Mitglieder der Verwaltungskammer, die auf Vorschlag der Verwaltungs-

kammer durch den Bischof berufen werdend) drei von den Mitgliedern gemäß Buchst. a) bis c) hinzugewählten Personen, die be-

sondere Erfahrungen im Finanz-, Steuer- und Rechtswesen haben sollen und nicht im kirchlichen Dienst im Bereich des Bistums Limburg stehen dürfen

Diözesanbudget 2013 16 | 17

Budgetentwurf 2013Finanzdezernent Gordon Sobbeck,Dr. Herbert Braun, Vorsitzender des Diözesankirchen-steuerrates (v. l.)

»Die Kirchensteuer kommt vielen Menschen in der Diözese in unter-

schiedlichen Lebenssituationen und Lebensbereichen zu Gute.«

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Gesamtüberblick – Erträge

Diözesanbudget 2013 18 | 19

Budget 2013Mio €

Anteil anGesamt-summe

An-mer-

kungen

Erträge

Kirchensteuer 178,7 84,1%

davon Kirchenlohnsteuer 139,4 65,6% [1]

davon Kircheneinkommensteuer/Abgeltungssteuer/Sonstige 39,3 18,5%

Erstattungen, Benutzungsentgelte, Teilnehmergebühren 16,6 7,8% [2]

Zweckgebundene Erträge 8,9 4,2% [3]

Staatsleistungen der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz 3,3 1,6% [4]

Sonstige Erträge 5,0 2,3% [5]

Summe Erträge 212,6 100,0%

Anmerkungen:

[1] Bei der Kirchenlohnsteuer besteht eine Besonderheit, die für das Bistum Limburg von wesentlicher Bedeutung ist. Die Kirchensteuer steht dem Bistum zu, in dem der jeweilige Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. Die Abführung der Kirchen-lohnsteuer durch die Arbeitgeber erfolgt jedoch nach dem „Betriebsstättenprinzip“. Da insbesondere viele Menschen in das Rhein-Main-Gebiet „einpendeln“ um dort zu arbeiten, fließt dem Bistum Limburg regelmäßig mehr Kirchensteuer zu, als ihm eigentlich zusteht. Diesen Ausgleich schaffen die (Erz-) Diözesen Deutschlands durch ein komplexes Verfahren – das so genannte Kirchenlohnsteuer-Clearing. Da die Clearingabrechnungen aus systema-tischen Gründen mit ca. drei- bis vierjäh-rigem Verzug erfolgen können, werden im Bistum Limburg nur die Kirchenlohn-steuern verwendet, die nach vorsichtiger Schätzung voraussichtlich langfristig – d. h. nach Abschluss des Clearings – verbleiben werden.

[2] u. a. Erträge der Jugend- und Tagungs-häuser, Erstattungen von Personalauf-wendungen (z. B. für Religionsunterricht), Teilnehmergebühren für Veranstaltungen, Verwaltungskosten- und Fachberatungs-umlagen der Kommunen im Rahmen der Trägerschaft von Tageseinrichtungen für Kinder

[3] insbesondere zur Finanzierung von Alters-versorgungsansprüchen und weltkirch-lichen Projekten

[4] Bistumsanteil

[5] u. a. Spenden, Auflösung von Sonderposten im Bereich der aus Drittmitteln geförderten Baumaßnahmen an Kath. Schulen etc.

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Budget 2013Mio €

Anteil anGesamt-summe

An-mer-

kungen

Aufwendungen

Personalaufwendungen (einschl. Pensionen) 86,1 40,5% [6]

Zuschüsse und Zuweisungen 76,0 35,7% [7]

Umlagen an den Verband der Diözesen Deutschlands 6,9 3,3% [8]

Bewirtschaftung und Unterhaltung von Immobilien 6,8 3,2%

Verwaltungsgebühren für Kirchensteuereinzug 5,4 2,5%

Abschreibungen 2,7 1,3% [9]

Mittel zur nachhaltigen Finanzierung v. Schwerpunktbereichen 18,1 8,5% [10]

Sonstige allgemeine Sachaufwendungen 10,6 5,0% [11]

Summe Aufwendungen 212,6 100,0%

Diözesanbudget 2013 20 | 21

Anmerkungen:

[6] Personalaufwendungen u.a. für Haupt-amtliche in den Kirchengemeinden (Priester, Diakone, hauptamtliche pastorale Mitarbeiter/innen), alle Mitarbeiter/innen in Einrichtungen in Trägerschaft des Bistums (Haus am Dom, Jugend- und Tagungshäu-ser, Jugendkirchen, Familien- und Erwach-senenbildung, Kategorialseelsorge etc.), sowie Mitarbeiter/innen im Bischöflichen Ordinariat etc.

[7] Zuschüsse und Zuweisungen an Kirchenge-meinden (Schlüsselzuweisungen, Bedarfs-zuweisungen für Personalstellen, Zuschüsse zu Baumaßnahmen, Zuweisungen zur Finanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder), die Caritas und weitere caritative Verbände, überdiözesane Einrichtungen (u. a. Philosophisch-Theologische Hochschule Sankt Georgen, Kath. Hochschule Mainz, Kommissariate der Kath. Bischöfe in Hes-sen und Rheinland-Pfalz), Kath. Schulen in freier Trägerschaft und zahlreiche weitere rechtlich selbstständige Einrichtungen.

[8] Alle (Erz-) Diözesen beteiligen sich ent-sprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den gemeinsamen Aufgaben des Verbandes der Diözesen Deutschlands. Die Mittel

werden insbesondere für überdiözesane Aufgaben sowie im weltkirchlichen Bereich eingesetzt. Der Verband der Diözesen Deutschlands informiert im Internet über die Schwerpunkte seines Haushaltsplanes (www.dbk.de).

[9] Werteverzehr des Anlagevermögens, d. h. insbesondere Verwaltungs-, Schul-

und sonstige diözesane Gebäude, Büroein-richtungen, IT-Ausstattung etc.

[10] Perspektivisch deutlich sinkende Kirchen-steuern machen Vorsorge notwendig. Der verantwortungsbewussten und nach-haltigen Finanzpolitik der vergangenen Jahre folgend, werden – solange das noch möglich ist – Mittel zur nachhaltigen

finanziellen Absicherung von Schwerpunkt-bereichen bereitgestellt.

[11] u. a. Aufwendungen für Maßnahmen im Bereich der Kinder-, Jugend-, Familien- und Erwachsenenarbeit/-bildung, Aufwen-dungen der Jugend- und Tagungshäuser, Instandhaltungs- und Instandsetzungs-arbeiten an diözesanen Immobilien, laufender Unterhalt und Betrieb von Gebäuden und technischen Anlagen, allgemeine Verwaltungsaufwendungen.

Gesamtüberblick – Aufwendungen

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Die Verwendung der Kirchensteuer

Bereich

Zuschuss-bedarf gem. Budget 2013

Mio €

Anteil anGesamtsumme

2013%

A Seelsorge in den Gemeinden (einschl. Tageseinrichtungen für Kinder)

97,6 54,6%

B Leitung, Zentrale Aufgaben, Verwaltung und synodale Arbeit 19,8 11,1%

C Soziale Aufgaben 13,9 7,8%

D Schule und Bildung 15,3 8,5%

E Überdiözesane Aufgaben und Weltkirche 8,1 4,5%

F Kinder-, Jugend- und Familienarbeit (ohne Tageseinrichtungen für Kinder)

7,7 4,3%

G Seelsorge in besonderen Situationen / überpfarrliche Seelsorge / Bezirke

6,8 3,8%

H Verwaltungsgebühren für Kirchensteuereinzug 5,4 3,0%

I Liturgie, Kirchenmusik, Museen, Kultur 3,5 2,0%

J Sonstige Bereiche 0,6 0,3%

Gesamtfinanzierungsbedarf aus Kirchensteuermitteln 178,7 100,0%

Diözesanbudget 2013 22 | 23

28,3 %

13,5 %

11,3 %

8,1 %

A

5,6 %

28,3 %

4,2 %

0,7 %B

CD

E

F

G

HIJ

1

2

3*

4

5

6

7

8

54,6%

11,1%

7,8%8,5%

4,5%

4,3%

3,8%

3,0%

2,0%0,3%

1Personalaufwendungen Geistliche/hauptamtliche pastorale Mitarbeiter/innen in den Gemeinden

27,6 28,3%

2Schlüssel- und Bedarfszuweisungen an Kirchen-gemeinden (ohne Kitas)

27,6 28,3%

3 Betriebskostenzuschüsse Tageseinrichtungen für Kinder * 7,9 8,1%

4 Zuschüsse zu Baumaßnahmen der Kirchengemeinden 11,0 11,3%

5Mittel zur nachhaltigen Finanzierung kirchen-gemeindlicher Baumaßnahmen

13,1 13,5%

6 Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache 4,1 4,2%

7 Zuweisungen an Gesamtverbände 0,7 0,7%

8Sonstiges (Verwaltungsdienstleistungen für Kirchengemeinden, etc.)

5,5 5,6%

* Die Betriebskostenzuschüsse an die Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Kath. Kirchen-gemeinden betragen € 11,9 Mio. Zum teilweisen Ausgleich der Aufwendungen für Verwaltung und Fachberatung erhält das Bistum Umlagen der Kommunen von € 4,0 Mio. In der Tabelle ist der

saldierte Wert ausgewiesen.

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Seelsorge in den Gemeinden

97,6 Millionen Euro bzw. 54,6 % des Kirchensteueraufkommens

Kirche lebt und entfaltet sich vor allem vor Ort. Dort ist sie den Menschen in allen Stationen ihres Lebens besonders nah. Deshalb ist es richtig, dass der größte Teil der Kirchensteuermittel den Gemeinden zu Gute kommt. Seelsorge, Glaubensverkün-digung, soziale Dienste und die Unter-stützung von zahlreichen Ehrenamtlichen werden von Priestern, Diakonen und pa-storalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern getragen, die im Dienst des Bistums stehen.

Daneben zahlt das Bistum den Kirchen-gemeinden nach einem ausgewogenen System Zuschüsse zur Finanzierung der Seelsorge vor Ort, des Pfarrbüros und für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im litur-gischen Bereich (u. a. Küster, Organisten, Chorleiter). Ferner stellt das Bistum den Kirchengemeinden Mittel zur Bewirtschaf-tung (Energiekosten, technisches Personal etc.) und zum baulichen Unterhalt von Kirchen, Gemeinderäumen und Pfarrhäu-sern zur Verfügung. Auch größere Bau- und

Verwendung der Kirchensteuer Zentrale Aufgaben, Verwaltung und synodale Arbeit

19,8 Millionen Euro bzw. 11,1 % des Kirchensteueraufkommens

Zahlreiche zentrale Aufgaben sind hier zusammengefasst, beispielsweise der gesamte Instandhaltungsaufwand der diözesanen Immobilien – vom Verwaltungs-gebäude bis zum Tagungshaus. Ebenso sind die Abschreibungen auf das Sachan-lagevermögen – vor allem auf die Gebäude des Bistums, aber auch u. a. auf Büroein-richtungen und EDV-Anlagen – berücksich-tigt. Weitere zentrale Aufgaben betreffen beispielsweise das gesamte Versicherungs-wesen – auch für die Kirchengemeinden – sowie eine zentrale Materialbeschaffung.

Auch in der Kirche geht es nicht ohne Ver-waltung. So bedarf es neben der Personal-, Finanz-, Liegenschafts- und Bauverwaltung des Bistums auch der Abdeckung wich-tiger zentraler Erfordernisse, u. a. in den Rechtsabteilungen (kirchliches und welt-liches Recht), im Diözesangericht, in der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, in der Internen Revision, im Archiv und in der Bibliothek. Viele dieser Bereiche stellen ihre Fachkompetenz auch den Kirchengemein-den und anderen kirchlichen Einrichtungen

Verwendung der Kirchensteuer 24 | 25

Instandsetzungsmaßnahmen werden nach festen Kriterien bezuschusst bzw. weitge-hend finanziert. Ein wichtiger Teilbereich sind die Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Kirchengemeinden, für die das Bistum den Trägeranteil entrichtet.

Im Bistum Limburg bestehen zahlreiche Gemeinden von Katholiken anderer Mut-tersprache. Sie machen ein gutes Stück Weltkirche in unserem Bistum erfahrbar und leisten einen wichtigen Beitrag zum kirch-lichen Leben in unserem Bistum.

Zudem erbringt das Bistum zahlreiche Ver-waltungsleistungen, die den Kirchengemein-den unmittelbar zugute kommen, durch umfassende Unterstützung der Rentämter.

»Die Herausforderungen für

die Bereitstellung von Mitteln

für den Bauunterhalt und die

Bewirtschaftung von Immo-

bilien werden künftig weiter

steigen. Nur mit einer signifi-

kanten Reduzierung des Immo-

bilienbestandes auf Basis des

jetzigen Niveaus kann dieses

Risiko beherrscht werden.«1

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versteht sich als Anwalt Benachteiligter und steht Menschen in besonderen Lebenslagen bei. Deshalb fließt ein wesentlicher Anteil der Kirchensteuer an den Caritasverband für die Diözese Limburg e. V. und die regi-onalen Caritasverbände, die diese Gelder vornehmlich für zahlreiche Beratungsstellen und Hilfsangebote einsetzen. Der Cari-tasverband für die Diözese Limburg e. V. bietet umfassende Informationen über das vielfältige Wirken in Kirche und Gesellschaft an (www.dicv-limburg.de)

Darüberhinaus beteiligt sich das Bistum Limburg jährlich an der Finanzierung weiterer Sozialverbände, u. a. dem Haus der Volksarbeit e.V. in Frankfurt und dem Sozialdienst Kath. Frauen e. V. in Frankfurt und Wiesbaden.

Schule und Bildung

15,3 Millionen Euro bzw. 8,5 % des Kirchensteueraufkommens

Schule und Bildung sind wichtiger denn je. Das Bistum Limburg finanziert zahlreiche Bildungseinrichtungen, unter anderem als Trägerin der St. Hildegard-Schulgesellschaft mbH, die fünf katholische Schulen unter-hält. Neben den laufenden Zuschüssen werden auch Mittel für eine nachhaltige Finanzierung angespart. Daneben bestehen zahlreiche weitere Bildungsangebote, von der Kath. Akademie Rabanus Maurus im

Theologischen Hochschule Sankt Georgen und der Kath. Hochschule Mainz. Des Weiteren macht sich das Bistum Limburg für den konfessionellen Religionsunterricht stark. Das Bistum Limburg unterhält sechs Ämter für kath. Religionspädagogik und ist gemeinsam mit weiteren Diözesen Träger des Pädagogischen Zentrums der Bistümer im Lande Hessen und des Instituts für Fort- und Weiterbildung in Mainz (ILF).

Überdiözesane Aufgaben und Weltkirche

8,1 Millionen Euro bzw. 4,5 % des Kirchensteueraufkommens

Kirchliche Verantwortung über die einzelne Ortskirche hinaus: „katholisch“ heißt „all-gemein, die Erde umfassend“. Zum Einen sorgt ein Solidarsystem für einen Ausgleich zwischen Diözesen in Ost und West – das Bistum Limburg zahlt in diesen Finanz-ausgleich ein. Daneben können manche Aufgaben nur sinnvoll im Verbund wahrge-nommen werden. Deshalb zahlen alle (Erz-) Diözesen in der Bundesrepublik Deutsch-land in den Haushalt des Verbandes der Diözesen Deutschlands ein – mehr als die Hälfte des Verbandshaushaltes fließt in die Entwicklungs- und Sozialarbeit in allen Teilen der Erde.

Das Bistum Limburg hat eine lange weltkirchliche Tradition und pflegt inten-siven Kontakt zu Diözesen in aller Welt.

Verwendung der Kirchensteuer 26 | 27

zur Verfügung – sei es durch Beratung oder im Rahmen von Genehmigungspflichten, die den Kirchengemeinden Rechtssicherheit in wichtigen Angelegenheiten geben.

Daneben sind hier die Aufwendungen für die Leitung des Bistums, jeweils der Anteil des Bistums Limburg an den Kosten der Vertretungen der Diözesen bei den Landes-regierungen von Hessen und Rheinland-Pfalz (Kommissariat der katholischen Bischöfe im Lande Hessen und Katholisches Büro Mainz) sowie zur Wahrung der syno-dalen Aufgaben (u. a. in der Diözesanver-sammlung, im Diözesansynodalrat, in den Pfarrgemeinderäten etc.) enthalten.

Soziale Aufgaben

13,9 Millionen Euro bzw. 7,8 % des Kirchensteueraufkommens

Die Caritas gehört in besonderer Weise zum Wesen der katholischen Kirche; sie

Frankfurter Haus am Dom über die Kath. Erwachsenenbildung bis zur Unterstützung von Verbänden.

Ein weiterer wichtiger Bereich betrifft die Aus- und Weiterbildung der Geistlichen, pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter und der weiteren Angestellten. So engagiert sich das Bistum Limburg gemeinsam mit anderen Diözesen u. a. in der Finanzierung der Philosophisch-

© D

r. Hans Paul Breunig

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Wallfahrten machen die Freude am Glau-ben in großer Gemeinschaft erfahrbar.

Die Lebenswirklichkeit der Menschen ändert sich. Darauf muss auch die Kirche reagieren. Es bedarf einer Vertiefung des Glaubens und eines Lebens aus Gebet und Gemeinschaft heraus. Deshalb wurde im Bistum Limburg das Bischof-Blum-Kolleg als Schule des Glaubens, des Gebets und der Gemeinschaft gegründet.

Verwaltungsgebühren für den Kirchen-steuereinzug

5,4 Millionen Euro bzw. 3,0 % des Kirchensteueraufkommens

Die Kirchensteuer wird durch den Staat ein-gezogen. Dafür zahlt das Bistum eine Ver-waltungsgebühr auf Basis des Aufkommens aus der Kirchenlohn- und -einkommensteu-er. Müsste die Kirche eigene Ressourcen zum Einzug der Kirchensteuer unterhalten, würde dies zu wesentlich höheren Kosten führen.

Liturgie, Kirchenmusik, Museen, Kunst

3,5 Millionen Euro bzw. 2,0 % des Kirchensteueraufkommens

Die Kirche lebt in besonderer Weise aus der Liturgie. Die Kirchenmusik ist dabei ein ganz wesentliches Element. So werden aus Kirchensteuermitteln unter anderem

Referat „3. und 4. Lebensalter“. Daneben werden die Ministrantenarbeit und die Jugendverbände ebenso unterstützt wie Freiwilligendienste im Freiwilligen Sozialen Jahr, im Bundesfreiwilligendienst oder im internationalen Freiwilligendienst.Außerdem sind hier die inhaltliche Unter-stützung, die Begleitung der Träger sowie die Qualitätsentwicklung der Tageseinrich-tungen für Kinder angesiedelt.

Seelsorge in besonderen Situationen, überpfarrliche Seelsorge, Bezirke

6,8 Millionen Euro bzw. 3,8 % des Kirchensteueraufkommens

Viele kirchliche Angebote und Aktivitäten überschreiten die Grenzen der einzelnen Pfarrei. Die Kirche ist nahe bei den Men-schen in ihren ganz besonderen Lebenssitu-ationen – in Krankenhäusern und Altenhei-men, am Flughafen und in der Hochschule oder in der Justizvollzugsanstalt. Diözesane

Aus Mitteln der Diözese, die auch einen Eine-Welt-Fonds eingerichtet hat, wer-den pastorale und soziale Projekte in den Partnerbistümern und anderen kirchlichen Einrichtungen gefördert. Ziel dieses Enga-gements ist es, zu einer gerechteren Welt beizutragen, in der Menschen dieselben Lebens- und Entwicklungschancen haben, unabhängig davon, ob sie in Manila, Kumbo oder Limburg leben.

Kinder-, Jugend- und Familienarbeit

7,7 Millionen Euro bzw. 4,3 % des Kirchensteueraufkommens

Kinder-, Jugend- und Familienarbeit hat eine wesentliche Bedeutung. Die zahlreichen Einrichtungen und Fachstellen des Bis-tums entwickeln Angebote für Menschen in allen Lebensphasen. Sie reichen von der Jugendkirche und Jugendfachstelle über die Familienbildungsstätte und die Jugend- und Tagungshäuser als wichtige Versammlungsorte des Bistums bis hin zum

Verwendung der Kirchensteuer 28 | 29

hauptamtliche Kirchenmusiker/innen in den Bezirken, das Referat Kirchenmusik sowie die Tagesschule im „Musischen Internat“ und Aufwendungen der Limburger Dom-chöre finanziert.Auch muss das Bistum seiner Verantwor-tung in Kunst und Kultur nachkommen. Dies geschieht unter anderem durch die Trägerschaft des Limburger Diözesanmuse-ums und die Mitfinanzierung des Frank-furter Dommuseums. Der Erhalt und die Pflege von Kulturgütern aus vergangenen Tagen bedarf einer angemessenen Berück-sichtigung.

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in der Gemeindeseelsorge Anzahl

Priester 165

Diözesanpriester 104

Ordenspriester 61

Diakone 42

im Hauptberuf 24

im Zivilberuf 18

Pastoralreferent/innen und -assistent/innen 130

Gemeindereferent/innen und -assistent/innen 137

Geistliche im Ruhestand 150

Diözesanpriester 129

Diakone 21

Personalstatistik

in der Kategorialseelsorge Anzahl

Priester 53

Diözesanpriester 18

Ordenspriester 35

Pastoralreferent/innen und -assistent/innen 17

Gemeindereferent/innen und -assistent/innen 13

Diakone 5

im Hauptberuf 3

im Zivilberuf 2

in allen weiteren Bereichen Anzahl

weiteres Personal 855

Personalstatistik 30 | 31

Stand: März 2013

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Herausforderungen für die Zukunft 32 | 33

Derzeit kann das Bistum Limburg sein Bud-get noch aus laufenden Erträgen ausglei-chen, und dies nicht zuletzt aufgrund der schmerzhaften Einsparungen in den vergan-genen Jahren. Seit dem Jahr 1996 – und damit früher als in vielen anderen Diözesen – werden notwendige Einsparungen umge-setzt, um die wirtschaftliche Handlungsfähig-keit zu sichern. Dies ist besonders wichtig, um notwendige Anpassungsprozesse ge-ordnet gestalten zu können und nicht unter dem hektischen Zwang massiver Finanznot kurzfristig umsetzen zu müssen.Kirche lebt von der Verkündigung der frohen Botschaft Jesu Christi, der Feier der Sakra-mente und der Hinwendung zum Nächsten – und nicht von Strukturdebatten.

Deshalb ist es notwendig, jetzt die Voraus-setzungen zu schaffen, dass die Kirche im Bistum Limburg langfristig ihre Aufgaben in

der Welt und für die Welt erfüllen kann. Pastorale Entwicklungen machen die Grün-dung von Pfarreien neuen Typs notwendig. Auch an den Einrichtungen des Bistums und am Bischöflichen Ordinariat werden die ausstehenden Veränderungen nicht spurlos vorübergehen. Jetzt müssen Struk-turen geschaffen werden, die aus heutiger Sicht langfristig tragen.

Allein aufgrund der demographischen Entwicklung steht fest, dass im Bistum Limburg künftig deutlich weniger Katho-liken leben und auch deutlich weniger Kirchensteuermittel zur Verfügung stehen werden. Die heute bekannten Parameter über zukünftige Entwicklungen müssen bei der Planung sorgfältig berücksichtigt werden, damit nicht in wenigen Jahren erneut erhebliche strukturelle Änderungen notwendig werden.

Herausforderungen für die Zukunft

»In den vergangenen 20 Jahren konnten wir einen linearen Rück-

gang der Katholikenzahlen beobachten. In der Zukunft müssen wir

nach jetzigen Erkenntnissen, in erster Linie aus der demographischen

Struktur, von einem Aufbrechen dieses linearen Trends ausgehen.

Die Herausforderungen durch deutlichere Rückgänge des Kirchen-

steueraufkommens werden künftig größer.«1

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Zahlen, Daten, Fakten im Bistum Limburg

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Bevölkerung 2.386.802 2.386.320 2.391.318 2.384.951 2.360.982 2.363.473 2.362.301 2.363.801 2.367.292 2.379.073

Mitglieder 699.007 693.214 688.029 685.435 682.114 677.961 669.258 662.667 655.564 652.042

in % der Bevölkerung 29,3 29,0 28,8 28,7 28,9 28,7 28,3 28,0 27,7 27,4

Kath. anderer Muttersprache 85.294 84.304 84.447 85.960 85.397 84.650 83.962 83.578 83.890 85.771

in % der Mitglieder 12,2 12,2 12,3 12,5 12,5 12,5 12,5 12,6 12,8 13,2

Gottesdienstteilnehmer 92.098 93.281 92.042 90.016 91.610 86.796 84.083 79.728 76.356 74.526

in % der Mitglieder 13,2 13,5 13,4 13,1 13,4 12,8 12,6 12,0 11,6 11,4

Erstkommunion 6.515 6.498 5.973 6.279 6.494 6.127 6.049 5.656 5.185 5.299

Firmungen 4.711 3.829 4.291 4.497 4.775 4.462 4.350 3.961 4.502 3.770

Trauungen 1.396 1.288 1.237 1.273 1.304 1.201 1.207 1.299 1.220 1.164

Taufen 5.268 5.013 4.863 4.858 4.848 4.681 4.810 4.549 4.237 4.284

Konversionen 123 116 130 181 210 157 176 137 126 129

Wiederaufnahmen 320 322 378 429 475 429 408 358 242 312

Austritte 4.801 4.873 3.600 2.933 2.961 3.416 4.786 4.576 6.291 4.595

Bestattungen 7.350 7.588 7.148 6.991 6.813 6.808 6.971 6.811 6.762 6.463

Stat. Gleichgewicht -6.440 -7.010 -5.377 -4.456 -4.241 -4.957 -6.363 -6.343 -8.448 -6.333

Zahlen, Daten, Fakten im Bistum Limburg 34 | 35

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Bevölkerungsentwicklung im Bistum Limburg und Katholikenzahl 2002 - 2011

3.000.000

2.500.000

2.000.000

1.500.000

1.000.000

500.000

0

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Bevölkerung

2.386.802

29,3%

699.007

2.379.073

27,4%652.042

35,0% 34,0%

33,0%

32,0%

31,0%

30,0%

29,0%

28,0%

27,0%

26,0%

25,0%

Zahlen, Daten, Fakten im Bistum Limburg 36 | 37

Katholiken Anteil Katholiken

»Ein bislang unge-

brochener Trend, der

dem Bistum Limburg

und im Allgemeinen

der katholischen Kirche

Sorgen bereitet, ist die

seit Jahren anhaltende

rückläufige Entwick-

lung der Katholiken-

zahlen.«1

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Demographische Entwicklung 2012 - 2022 - 2032

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Jahre

14.000

12.000

10.000

8.000

6.000

4.000

2.000

0

2012648.619 Katholiken im Bistum

2022589.160 Katholiken im Bistum

2032 511.074 Katholiken im Bistum

Demographische Entwicklung 38 | 39

»Für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit des Bistums bedarf es

weiterhin einer vorausschauenden Budgetpolitik, die ein solides

Fundament für kommende Generationen bereitet.«1

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Notizen Notizen

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Impressum

Herausgeber

Bischöfliches Ordinariat Limburg

Dezernat Finanzen, Verwaltung und Bau

Roßmarkt 4

65549 Limburg

Druck und Bindung

print media elz gmbh

Redaktion

Gordon Sobbeck

Patrick Jung

Gestaltung

Annika Steininger

Notizen

1 Die Zitate sind der Haushaltsrede 2013 des Finanz-

dezernenten Gordon Sobbeck entnommen.

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