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Einfach, sicher, rechtskonform: Welche Möglichkeiten bietet Office 365 für die E-Mail-Archivierung?

Einfach, sicher, rechtskonform · Postfächer auf Hold gesetzt werden. Dabei wird keine generelle Aufbewahrungsdauer angegeben. Inhalte werden so lange vor dem Löschen bewahrt, bis

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Einfach, sicher, rechtskonform:Welche Möglichkeiten bietet Office 365 für die E-Mail-Archivierung?

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Inhalt

1. E-Mail-Archivierung in Office 365 on Premise und in der Cloud ........................................... 3

2. Welche Möglichkeiten der Archivierung gibt es? ..................................................................... 4

3. Möglichkeiten der Archivierung mit Microsoft Office 365 ....................................................... 5

3.1 Mailverdrängung in Office 365 ............................................................................................ 5

3.2 Compliance Archivierung ................................................................................................... 6

4. Wie funktioniert die Compliance-Archivierung in Office 365? ................................................ 7

4.1 Löschvorgang ohne Archivierung ...................................................................................... 7

4.2 Löschvorgang mit aktiver Archivierung ............................................................................. 9

4.3 Versionierung ...................................................................................................................... 10

4.4 Aufbewahrungszeitraum .................................................................................................... 11

4.5 Speichergrenzen ................................................................................................................. 11

5. Dauerhafte Archivierung mittels Beweissicherungsverfahren (Litigation Hold) ................ 12

6. Dauerhafte Archivierung mittels In-Situ Speicher (In-Place-Hold) ...................................... 13

7. Dauerhafte Archivierung mit Aufbewahrungsrichtlinien (Retention Policies) .................... 13

8. Zugriff auf archivierte Daten in Office 365 .............................................................................. 14

9. Besonderheit archivierter Postfächer in Office 365 ............................................................... 14

10. Fazit: Vorteile der E-Mail-Archivierung in Office 365 ............................................................ 15

11. Über Net at Work ........................................................................................................................ 16

12. Impressum ................................................................................................................................... 17

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Datenspeicherung in der Cloud: E-Mail-Archivierung mit Office 365

1. E-Mail-Archivierung in Office 365 on Premise und in

der Cloud

Jedes Dokument muss in Deutschland nach Maßgabe der rechtlichen und

organisatorischen Anforderungen ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Wenn es um

die Archivierung von E-Mails im Unternehmen geht, sehen sich viele Anwender einer

Herausforderung ausgesetzt, um eben diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Dabei müssen laut „VOI - Verband Organisations- und Informationssysteme e.V.“

Dokumente vollständig, original, frühestmöglich und unverändert archiviert

werden. Jedes Dokument darf frühestens nach Ablauf der festgelegten Frist

vernichtet und jede ändernde Aktion im elektronischen Archivsystem muss für

Beteiligte nachvollziehbar protokolliert werden. Außerdem kann das Verfahren der

Archivierung jederzeit durch einen Dritten auf seine Richtigkeit überprüft werden,

daher muss die Archivierung stets nachvollziehbar sein.

Durch den Umbruchprozess hin zu Cloud-Computing als dominierendes

Nutzungsmodell kommen zudem weitere, neue Möglichkeiten der

Dokumentenarchivierung hinzu.

Im Folgenden beschäftigen wir uns mit der Frage, wie in Office 365 ein solcher Schutz

vor Löschungen aussehen kann, welchen Anforderungen ein Anwender nachkommen

muss, um die rechtlichen Vorgaben für E-Mail-Archivierung einhalten zu können und

welche Arten von Erhaltungsrichtlinien für unterschiedliche Anforderungen geeignet

sind. Dabei ziehen wir sowohl eine on Premise als auch eine Cloud-Lösung in Betracht.

Um die rechtssichere und organisatorisch komplexe Sicherstellung und

Protokollierung von E-Mails im Unternehmen garantieren zu können, ist es zunächst

wichtig zu verstehen, wie die elektronische Archivierung funktioniert und welche Arten

von Archivierung es gibt.

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2. Welche Möglichkeiten der Archivierung gibt es?

Es gibt zwei Möglichkeiten, E-Mails zu archivieren.

1. Mailverdrängung

2. Compliance Archivierung

Die erste Möglichkeit ist die Archivierung zur Mailverdrängung mit Bordmitteln für

Benutzerpostfächer. Bei dieser Art der Sicherstellung steht dem Anwender ein

persönliches Archiv zur Verfügung, in das er Nachrichten manuell verschieben kann

bzw. in das Nachrichten automatisch verschoben werden. Diese Methode dient in

erster Linie dazu, das Wachstum von Postfächern durch Verlagerung nicht benötigter

oder alter Nachrichten einzudämmen.

Beispiel: Empfangene E-Mails werden nach einer festgelegten Zeitspanne von einem

Jahr in das dazugehörige Archivpostfach verschoben.

Diese Art der Archivierung ist weit verbreitet, erfüllt jedoch im Grunde nicht die an eine

Archivlösung gestellten Anforderungen:

Nicht alle Nachrichten werden archiviert. Es gibt immer einen Zeitraum zwischen dem

Erstellen/Eintreffen einer Mail im Postfach und dem Verschieben in das

Archivpostfach. In diesem Zeitraum können Mails gelöscht bzw. verändert werden.

Nachrichten sind auch im Archivpostfach nicht vor dem Löschen geschützt. Der

Anwender hat die Möglichkeit, Nachrichten zu verschieben, zu ändern und zu löschen.

Die zweite Möglichkeit ist die Compliance Archivierung.

Hierbei wird sichergestellt, dass jede empfangene/gesendete Nachricht archiviert wird.

Dies wird häufig über die Nutzung sogenannter Journal-Postfächer erreicht, an die

eine Kopie jeder eingehenden/ausgehenden Nachricht gesendet wird. Diese Kopie

wird in einem separaten Archivpostfach abgespeichert und im Normalfall vor Änderung

und Löschung geschützt.

Die Art der Sicherung von Archivdaten unterscheidet sich je nach Lösungsanbieter.

Sie reichen von reinen Softwarelösungen, über speziell für diesen Einsatzzweck

bereitgestellte Laufwerke (Content-Addressed Storage) bis hin zu Speichermedien,

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die nachträgliche Änderungen physikalisch unterbinden. Die Technik, die sich dahinter

verbirgt, bezeichnet man als Write Once Read Many (WORM).

Ist sichergestellt, dass die archivierten Daten für einen festgelegten Zeitraum

unveränderbar vorgehalten werden können, spricht man allgemein von der sog.

revisionssicheren Archivierung.

Um die Möglichkeiten der Archivierung in Office 365 verstehen zu können, schauen

wir uns die einzelnen Methoden im Folgenden etwas genauer an:

3. Möglichkeiten der Archivierung mit Microsoft Office

365

3.1 Mailverdrängung in Office 365

Microsoft Office 365 bietet die Möglichkeit der Mailverdrängung. Dabei werden die

Nachrichten vom primären Postfach in das persönliche Archivpostfach des Anwenders

verschoben (siehe a)).

Über das Security & Compliance Portal werden persönliche Archive (In-Place-

Archive) eingerichtet, entsprechende Archivierungsrichtlinien definiert und dem

Anwender zugewiesen.

Die Aufbewahrungsrichtlinien setzen aus sich aus Aufbewahrungstags zusammen. In

diesen wird definiert, wie mit den im primären Postfach vorhandenen Nachrichten

verfahren werden soll.

Beispiel: Alle Nachrichten, die älter als ein Jahr sind, werden in das Archivpostfach

verschoben oder alle Nachrichten, die als privat eingestuft wurden, verbleiben im

primären Postfach.

Die Aufbewahrungstags unterteilen sich in persönliche und Standard-Tags.

Persönliche Tags können vom Anwender bei Bedarf aktiviert und auf das Postfach

oder einzelne Ordner angewendet werden. Standard-Tags werden immer automatisch

angewendet.

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Neben den Aufbewahrungsrichtlinien stehen dem Anwender drei weitere Optionen zur

Verfügung, Nachrichten in ein Archiv zu transferieren:

1. Manuelles Verschieben oder Kopieren von Nachrichten

2. Nachrichten mithilfe von Postausgangsregeln verschieben oder kopieren

3. Nachrichten aus PST-Dateien importieren

3.2 Compliance Archivierung

Die zweite Möglichkeit ist die Compliance Archivierung.

Sie erlaubt die lückenlose Aufbewahrung von Postfachobjekten. Sowohl gelöschte

Objekte als auch Änderungen an Objekten werden (für den Benutzer nicht sichtbar) in

einem gesonderten Bereich des Postfachs vorgehalten, der von der

Postfachsynchronisation ausgenommen ist. Die Compliance Archivierung setzt nicht

zwingend ein Archivpostfach voraus, sondern nutzt spezielle Unterordner im Ordner

„Wiederherstellbare Elemente“ zur Aufbewahrung, die für das Postfach und ein

vorhandenes Archivpostfach gelten. Archivpostfächer können somit zur Erweiterung

des nutzbaren Volumens sowie zur Verschlankung des Benutzerpostfachs

herangezogen werden.

Office 365 bietet Compliance Archivierung in verschiedenen Formen für

unterschiedliche Anforderungen:

• Litigation Hold (Beweissicherungsverfahren)

• In-Place-Hold (In-Situ Speicher)

• Retention Policies (Aufbewahrungsrichtlinien)

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4. Wie funktioniert die Compliance-Archivierung in Office

365?

Um die Funktion der Compliance Archivierung zu verstehen, muss sowohl der

Löschvorgang eines Postfachobjektes als auch der Aufbau des Ordners

„Wiederherstellbare Elemente“ erklärt werden:

4.1 Löschvorgang ohne Archivierung

Ein Anwender, Max Mustermann, erhält oder schreibt eine E-Mail. Die E-Mail liegt

entsprechend in seinem Posteingangsordner oder im Ordner Gesendete Objekte in

seinem persönlichen Postfach.

1a) Max Mustermann löscht diese E-Mail und die Nachricht wird in seinen Ordner

Gelöschte Elemente verschoben. Dort hat er weiterhin vollen Zugriff auf die E-

Mail, kann sie öffnen, bearbeiten und wieder verschieben.

1b) Alternativ löscht Max Mustermann die Nachricht mit der Tastenkombination

Shift/Delete. Die Nachricht verschwindet aus dem Postfach und landet

unterhalb des Ordners „Wiederherstellbare Elemente“ im Unterordner

Löschungen.

2) Max Mustermann löscht seinen Ordner „Gelöschte Elemente“. Alle

Nachrichten, die sich in dem Ordner befinden, landen unterhalb des Ordners

„Wiederherstellbare Elemente“ im Unterordner Löschungen.

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Abbildung 1: Löschvorgang Archivierung

3a) Die Nachricht befindet sich nun im Unterordner Löschungen. Über die Aktion

„Gelöschte Elemente wiederherstellen“ kann Mustermann auf diesen Ordner

zugreifen. Er markiert die Nachricht erneut zum Löschen, womit sie in den für

Mustermann nicht mehr einsehbaren Ordner Endgültige Löschungen

(Purges) verschoben wird.

3b) Mit dem Verschieben der Nachricht in den Ordner Löschungen wird ein

automatischer Zeitstempel generiert. Dieser ist abhängig von der für das

Postfach definierten Aufbewahrungsfrist für gelöschte Objekte. Nach Ablauf der

Aufbewahrungsfrist wird die Nachricht automatisch in den Ordner Endgültige

Löschungen (Purges) verschoben.

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4.2 Löschvorgang mit aktiver Archivierung

Die Compliance-Archivierung beginnt mit dem endgültigen Löschen, bzw. dem Ablauf

der Aufbewahrungsfrist für das gelöschte Objekt.

4a) Die zum Löschen markierte Nachricht wird aufgrund der aktivierten Archivierung

in den Ordner Discovery Hold verschoben und verbleibt dort, bis die

Archivierung für das Postfach beendet wird.

4b) Der Postfachassistent prüft täglich den Zeitstempel des Objekts gegen die

verbleibende Aufbewahrungsdauer für archivierte Elemente. Ist die

Aufbewahrungsdauer abgelaufen, wird das Objekt zum Löschen markiert.

Abbildung 2: Löschvorgang m. aktiver Archivierung

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4.3 Versionierung

4c) Der Ordner „Wiederherstellbare Elemente“ beinhaltet einen Unterordner

Versionen. Ändert Max Mustermann bestimmte Eigenschaften der

eingegangen E-Mail (beispielsweise Betreff, Textkörper, Anlage, Absender und

Empfänger, Sende- oder Empfangsdatum), so wird eine Kopie des

ursprünglichen Elements im Ordner Versionen gespeichert, bevor die

geänderte E-Mail übermittelt wird. Finden im Anschluss noch weitere

Änderungen statt, so werden alle Versionen gespeichert.

Wird nun die Erhaltungsrichtlinie (s. dazu Kapitel 7) entfernt, werden ebenfalls

alle Kopien im Ordner Versionen durch den Postfachassistenten endgültig

gelöscht.

Abbildung 3: Versionierung

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4.4 Aufbewahrungszeitraum

Das Alter von archivierten Elementen basiert immer auf dem Empfangs- bzw.

Erstelldatum. Das Element, das in einem zeitbasierten Compliance-Archiv mit einer

Aufbewahrungszeit von 365 Tagen platziert wurde, bleibt für weitere 65 Tage im

Archiv, wenn es 300 Tage nach Empfangsdatum gelöscht wird. Zeitbasierte

Compliance-Archive können zusammen mit einer Aufbewahrungsrichtlinie verwendet

werden, um sicherzustellen, dass Elemente während des angegebenen Zeitraums

beibehalten und anschließend endgültig entfernt werden.

4.5 Speichergrenzen

Microsoft bietet eine maximale Postfachgröße von 50 GB für die Business-Pläne und

den Enterprise E1-Plan sowie 100 GB mit dem Enterprise E3- und E5-Plan. Durch ein

zusätzliches Archiv-Postfach werden weitere 50 GB (Business-E1-Plan) oder 100 GB

(E3-/E5-Plan) zum Speichern von Postfachinhalten bereitgestellt.

Anwender, die über eine E3-/E5-Lizenz, bzw. eine Exchange Online Plan-2-Lizenz

verfügen, können dieses Limit mit der automatischen Erweiterungsfunktion von

Exchange Online in Office 365 aufheben, um unbegrenzten Speicherplatz für

Archivpostfächer zu ermöglichen. Wenn die automatische Erweiterung der

Archivierung eingeschaltet ist, wird dem Archivpostfach eines Benutzers automatisch

zusätzlicher Speicherplatz hinzugefügt, sobald es sich der Speichergrenze nähert.

Dabei wird das ursprüngliche Archiv um ein sog. Hilfsarchiv ergänzt.

Beispiel: Wenn das Archivpostfach sich der 100 GB-Grenze nähert, wird ein neues

Hilfsarchiv bereitgestellt und etwa 50 GB in dieses Hilfsarchiv verschoben. Es werden

also nur 50% der Daten verschoben, um das zusätzliche Wachstum der Ordner in den

verschobenen Ordner zu gewährleisten.

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Die automatische Erweiterung kann für alle Mitarbeiter eines Unternehmens oder nur

für bestimmte Benutzer aktiviert werden.

5. Dauerhafte Archivierung mittels

Beweissicherungsverfahren (Litigation Hold)

Das Beweissicherungsverfahren Litigation Hold wird genutzt, um Objekte in einem

Postfach ohne großen Konfigurationsaufwand vor Löschungen und Änderungen zu

bewahren. Es wird direkt in den Postfacheinstellungen konfiguriert und kann für

freigegebene sowie Benutzerpostfächer aktiviert werden. Ab dem Zeitpunkt der

Aktivierung werden alle Nachrichtenobjekte für einen definierbaren Zeitraum oder bis

zum Zeitpunkt der Deaktivierung aufbewahrt.

Wenn für das Postfach von Max Mustermann Litigation Hold aktiviert ist, verbleiben

alle gelöschten Elemente im Unterordner Discovery Hold des Ordners

„Wiederherstellbare Elemente“, und bei Änderungen werden die ursprünglichen

Objekte im Ordner Versionen aufbewahrt.

Litigation Hold bietet keine Filtermöglichkeiten für die zu archivierenden Objekte.

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6. Dauerhafte Archivierung mittels In-Situ Speicher (In-

Place-Hold)

Um für ein Postfach den In-Situ Speicher zu aktivieren, wird über das Security &

Compliance Center ein eDiscovery Fall erstellt, in dessen Rahmen ein oder mehrere

Postfächer auf Hold gesetzt werden. Dabei wird keine generelle Aufbewahrungsdauer

angegeben. Inhalte werden so lange vor dem Löschen bewahrt, bis das Postfach

wieder aus dem eDiscovery Fall entfernt wird.

In-Place Hold bietet die Möglichkeit, Filterkriterien für die Archivierung zu definieren

und/oder Schlüsselwörter zu nutzen. Bei der nächsten Verarbeitung des Postfachs

durch den Postfach-Assistenten überprüft dieser die Nachrichten im Ordner

„Löschungen“.

Alle Objekte, die mit den Filtern übereinstimmen oder z.B. mit Schlüsselwörtern im

Betreff werden in den Ordner Discovery Hold verschoben, alle anderen vom

Postfach-Assistenten dauerhaft aus dem Ordner „Wiederherstellbare Elemente“

gelöscht.

Bei Änderungen an Objekten werden im Ordner Versionen Kopien der Originale

gespeichert.

7. Dauerhafte Archivierung mit

Aufbewahrungsrichtlinien (Retention Policies)

Aufbewahrungsrichtlinien ermöglichen – wie der Name schon andeutet – die

dauerhafte Aufbewahrung von Nachrichten in Postfächern. Sie sind, grob vereinfacht,

eine Erweiterung des In-Situ Speichers, da über definierbare Filter und

Schlüsselwörter Elemente vor dem Löschen bewahrt und für den Nutzer unsichtbar im

Ordner „Wiederherstellbare Elemente“ aufbewahrt werden.

Zusätzlich kann für Aufbewahrungsrichtlinien ein genereller Aufbewahrungszeitraum

definiert werden.

Darüber hinaus bieten Aufbewahrungsrichtlinien einen optionalen Schutz gegen

nachträgliche Änderungen an der Richtlinie selbst sowie vor dem Deaktivieren der

Archivierung eingebundener Postfächer. Postfächer die somit einmal in eine

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Aufbewahrungsrichtlinie eingebunden sind, können nachträglich nicht mehr entfernt,

und die einmal konfigurierten Einstellungen nicht verändert, werden.

8. Zugriff auf archivierte Daten in Office 365

Der Zugriff auf die Daten von archivierten Postfächern wird über die rollenbasierte

Zugriffssteuerung (RBAC) realisiert. Zu diesem Zweck steht die Rollengruppe

„eDiscovery Manager“ zum Delegieren von Suchaufgaben an nicht technische

Mitarbeiter bereit, ohne dass erhöhte Rechte erteilt werden müssen. Mitglieder dieser

Gruppe können Compliance-eDiscovery-Suchen durchführen, indem sie die

Postfächer auswählen und dann Suchkriterien wie Stichwörter, Start- und Enddaten,

Absender- und Empfängeradressen und Nachrichtentypen angeben. Die

Suchergebnisse können dann in einer Vorschau angezeigt, kopiert oder exportiert

werden.

9. Besonderheit archivierter Postfächer in Office 365

Postfächer, auf die das Beweissicherungsverfahren oder der In-Situ Speicher

angewendet wird, sind vor versehentlichem Löschen geschützt, auch wenn sie nicht

in einer Erhaltungsrichtlinie eingebunden sind.

Sollte also das zugehörige Benutzerkonto zum Löschen markiert oder die Office 365

Lizenz versehentlich entfernt werden, wird das Postfach zu einem inaktiven Postfach,

auf das auch weiterhin über die Compliance eDiscovery Suchen zugegriffen werden

kann.

Inaktive Postfächer können alternativ einem neuen Benutzerkonto zugewiesen werden

(Recovery) oder ihr Inhalt kann anderen Postfächern zugeführt werden (Restore).

Erst wenn dem Postfach das Archiv-Flag wieder genommen wird, kann es gelöscht

werden.

Somit bietet sich die Compliance Archivierung in Office 365 auch als Sicherungsschritt

beim Offboarding-Prozess (Identity Management) an.

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10. Fazit: Vorteile der E-Mail-Archivierung in Office 365

In Kombination mit persönlichen Postfächern bietet die Compliance Archivierung in

Office 365 viele Vorteile:

Zunächst können Dokumente dauerhaft archiviert werden, es gehen also keinerlei

Daten verloren. Im Falle der Erhaltungsrichtlinien werden auch die strengen

Anforderungen an eine revisionssichere Archivierung erfüllt.

Zu archivierende Daten werden nicht wie bisher in separate Archive verschoben,

sondern verbleiben im Postfach und werden auch im Falle einer Änderung, bzw.

Löschung nur innerhalb des Postfachs verschoben.

Durch die Kombination mit persönlichen Postfächern ist das Datenvolumen des

primären Postfachs gering und kann somit ohne Probleme mit mobilen Endgeräten

abgerufen werden.

Wenn die Archivierung in einer Cloud-Lösung (Office 365) stattfindet, ist bei der

Sicherung zusätzlich keine Datenvolumengrenze gegeben, da für ein Postfach mit

aktivem Archiv-Flag die Postfachobergrenze aufgehoben ist.

Bei einer möglichen Prüfung können Dritte einfach und schnell durch das

Filtersystem auf benötigte Daten zugreifen.

Content kann durch das Setzen von Filtern auch für andere Zwecke gefiltert

werden.

Die Handhabung, Verwaltung und Einrichtung der E-Mail-Archivierung in Office 365

ist einfach und transparent.

Die Compliance-Archivierung kann zusätzlich auch als Single-Item Backup/Restore

Lösung angesehen werden, da archivierte Inhalte vor Löschungen geschützt sind und

somit jederzeit wiederhergestellt werden können.

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11. Über Net at Work

Die 1995 gegründete Net at Work GmbH ist Softwarehaus und Systemintegrator mit

Sitz in Paderborn. Gründer und Gesellschafter des Unternehmens sind

Geschäftsführer Uwe Ulbrich und Frank Carius, der mit www.msxfaq.de eine der

renommiertesten Websites zu den Themen Exchange und Skype for Business

betreibt.

Im Servicegeschäft bietet Net at Work ein breites Lösungsportfolio rund um die IT-

gestützte Kommunikation und die Zusammenarbeit im Unternehmen mit einem

besonderen Schwerpunkt auf dem Portfolio von Microsoft. Als Microsoft Gold Partner

für Messaging, Communications, Collaboration and Content, Cloud Productivity und

Application Development gehört Net at Work zu den wichtigsten Systemintegratoren

für Microsoft Exchange, SharePoint und Skype for Business.

Das erfahrene Team von langjährigen IT-Experten verfügt über umfassendes Know-

how bei der Umsetzung individueller Kundenanforderungen und berücksichtigt bei

Projekten neben der Skalierbarkeit, Flexibilität und Sicherheit der Lösung auch die

Einhaltung der definierten Zeit- und Budgetziele.

Kunden finden somit bei allen Fragen kompetente Ansprechpartner, die ihnen helfen,

modernste Technologien effizient und nahtlos in bewährte Geschäftsprozesse zu

integrieren.

Zu den Kunden im Servicegeschäft gehören u. a. Goldbeck, Miele, die Spiegel Gruppe,

die Universität Duisburg, Essen sowie Wincor Nixdorf, CLAAS und Westfalen Weser

Energie GmbH & Co. KG.

Als Softwarehaus entwickelt und vermarktet Net at Work zudem mit NoSpamProxy

eine integrierte Gateway-Lösung für Secure E-Mail. Weitere Informationen zur E-Mail

Security Suite NoSpamProxy finden Sie unter www.nospamproxy.de.

Weitere Informationen zum Unternehmen Net at Work und dem Serviceangebot finden

Sie unter www.netatwork.de.

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Unternehmenskontakt

Dirk Schmidtpott, Leiter Vertrieb

T +49 5251 304 741

[email protected]

Net at Work GmbH, Am Hoppenhof 32 A

D-33104 Paderborn

www.netatwork.de

12. Impressum

Alle Rechte vorbehalten. Dieses Handbuch und die darin beschriebenen Programme

sind urheberrechtlich geschützte Erzeugnisse der Net at Work GmbH, Paderborn,

Bundesrepublik Deutschland. Änderungen vorbehalten. Die in diesem Handbuch

enthaltenen Informationen begründen keine Gewährleistungs- und

Haftungsübernahme seitens der Net at Work GmbH.

Die teilweise oder vollständige Vervielfältigung ist nur mit schriftlicher Genehmigung

der Net at Work GmbH zulässig.

Copyright © 2017 Net at Work GmbH

Net at Work GmbH

Am Hoppenhof 32a

D-33104 Paderborn

Handelsmarken

Microsoft®, Windows®, Windows Server 2008®, Windows Server 2012® und

Windows Server 2012 R2® sind eingetragene Handelsmarken der Microsoft

Corporation. NoSpamProxy® ist eine eingetragene Handelsmarke der Net at Work

GmbH. Alle anderen verwendeten Handelsmarken gehören den jeweiligen Herstellern

/ Inhabern.