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Einfach, sicher, rechtskonform:Welche Möglichkeiten bietet Office 365 für die E-Mail-Archivierung?
S e i t e 2 | 17 © Net at Work GmbH 05|17
Inhalt
1. E-Mail-Archivierung in Office 365 on Premise und in der Cloud ........................................... 3
2. Welche Möglichkeiten der Archivierung gibt es? ..................................................................... 4
3. Möglichkeiten der Archivierung mit Microsoft Office 365 ....................................................... 5
3.1 Mailverdrängung in Office 365 ............................................................................................ 5
3.2 Compliance Archivierung ................................................................................................... 6
4. Wie funktioniert die Compliance-Archivierung in Office 365? ................................................ 7
4.1 Löschvorgang ohne Archivierung ...................................................................................... 7
4.2 Löschvorgang mit aktiver Archivierung ............................................................................. 9
4.3 Versionierung ...................................................................................................................... 10
4.4 Aufbewahrungszeitraum .................................................................................................... 11
4.5 Speichergrenzen ................................................................................................................. 11
5. Dauerhafte Archivierung mittels Beweissicherungsverfahren (Litigation Hold) ................ 12
6. Dauerhafte Archivierung mittels In-Situ Speicher (In-Place-Hold) ...................................... 13
7. Dauerhafte Archivierung mit Aufbewahrungsrichtlinien (Retention Policies) .................... 13
8. Zugriff auf archivierte Daten in Office 365 .............................................................................. 14
9. Besonderheit archivierter Postfächer in Office 365 ............................................................... 14
10. Fazit: Vorteile der E-Mail-Archivierung in Office 365 ............................................................ 15
11. Über Net at Work ........................................................................................................................ 16
12. Impressum ................................................................................................................................... 17
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Datenspeicherung in der Cloud: E-Mail-Archivierung mit Office 365
1. E-Mail-Archivierung in Office 365 on Premise und in
der Cloud
Jedes Dokument muss in Deutschland nach Maßgabe der rechtlichen und
organisatorischen Anforderungen ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Wenn es um
die Archivierung von E-Mails im Unternehmen geht, sehen sich viele Anwender einer
Herausforderung ausgesetzt, um eben diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Dabei müssen laut „VOI - Verband Organisations- und Informationssysteme e.V.“
Dokumente vollständig, original, frühestmöglich und unverändert archiviert
werden. Jedes Dokument darf frühestens nach Ablauf der festgelegten Frist
vernichtet und jede ändernde Aktion im elektronischen Archivsystem muss für
Beteiligte nachvollziehbar protokolliert werden. Außerdem kann das Verfahren der
Archivierung jederzeit durch einen Dritten auf seine Richtigkeit überprüft werden,
daher muss die Archivierung stets nachvollziehbar sein.
Durch den Umbruchprozess hin zu Cloud-Computing als dominierendes
Nutzungsmodell kommen zudem weitere, neue Möglichkeiten der
Dokumentenarchivierung hinzu.
Im Folgenden beschäftigen wir uns mit der Frage, wie in Office 365 ein solcher Schutz
vor Löschungen aussehen kann, welchen Anforderungen ein Anwender nachkommen
muss, um die rechtlichen Vorgaben für E-Mail-Archivierung einhalten zu können und
welche Arten von Erhaltungsrichtlinien für unterschiedliche Anforderungen geeignet
sind. Dabei ziehen wir sowohl eine on Premise als auch eine Cloud-Lösung in Betracht.
Um die rechtssichere und organisatorisch komplexe Sicherstellung und
Protokollierung von E-Mails im Unternehmen garantieren zu können, ist es zunächst
wichtig zu verstehen, wie die elektronische Archivierung funktioniert und welche Arten
von Archivierung es gibt.
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2. Welche Möglichkeiten der Archivierung gibt es?
Es gibt zwei Möglichkeiten, E-Mails zu archivieren.
1. Mailverdrängung
2. Compliance Archivierung
Die erste Möglichkeit ist die Archivierung zur Mailverdrängung mit Bordmitteln für
Benutzerpostfächer. Bei dieser Art der Sicherstellung steht dem Anwender ein
persönliches Archiv zur Verfügung, in das er Nachrichten manuell verschieben kann
bzw. in das Nachrichten automatisch verschoben werden. Diese Methode dient in
erster Linie dazu, das Wachstum von Postfächern durch Verlagerung nicht benötigter
oder alter Nachrichten einzudämmen.
Beispiel: Empfangene E-Mails werden nach einer festgelegten Zeitspanne von einem
Jahr in das dazugehörige Archivpostfach verschoben.
Diese Art der Archivierung ist weit verbreitet, erfüllt jedoch im Grunde nicht die an eine
Archivlösung gestellten Anforderungen:
Nicht alle Nachrichten werden archiviert. Es gibt immer einen Zeitraum zwischen dem
Erstellen/Eintreffen einer Mail im Postfach und dem Verschieben in das
Archivpostfach. In diesem Zeitraum können Mails gelöscht bzw. verändert werden.
Nachrichten sind auch im Archivpostfach nicht vor dem Löschen geschützt. Der
Anwender hat die Möglichkeit, Nachrichten zu verschieben, zu ändern und zu löschen.
Die zweite Möglichkeit ist die Compliance Archivierung.
Hierbei wird sichergestellt, dass jede empfangene/gesendete Nachricht archiviert wird.
Dies wird häufig über die Nutzung sogenannter Journal-Postfächer erreicht, an die
eine Kopie jeder eingehenden/ausgehenden Nachricht gesendet wird. Diese Kopie
wird in einem separaten Archivpostfach abgespeichert und im Normalfall vor Änderung
und Löschung geschützt.
Die Art der Sicherung von Archivdaten unterscheidet sich je nach Lösungsanbieter.
Sie reichen von reinen Softwarelösungen, über speziell für diesen Einsatzzweck
bereitgestellte Laufwerke (Content-Addressed Storage) bis hin zu Speichermedien,
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die nachträgliche Änderungen physikalisch unterbinden. Die Technik, die sich dahinter
verbirgt, bezeichnet man als Write Once Read Many (WORM).
Ist sichergestellt, dass die archivierten Daten für einen festgelegten Zeitraum
unveränderbar vorgehalten werden können, spricht man allgemein von der sog.
revisionssicheren Archivierung.
Um die Möglichkeiten der Archivierung in Office 365 verstehen zu können, schauen
wir uns die einzelnen Methoden im Folgenden etwas genauer an:
3. Möglichkeiten der Archivierung mit Microsoft Office
365
3.1 Mailverdrängung in Office 365
Microsoft Office 365 bietet die Möglichkeit der Mailverdrängung. Dabei werden die
Nachrichten vom primären Postfach in das persönliche Archivpostfach des Anwenders
verschoben (siehe a)).
Über das Security & Compliance Portal werden persönliche Archive (In-Place-
Archive) eingerichtet, entsprechende Archivierungsrichtlinien definiert und dem
Anwender zugewiesen.
Die Aufbewahrungsrichtlinien setzen aus sich aus Aufbewahrungstags zusammen. In
diesen wird definiert, wie mit den im primären Postfach vorhandenen Nachrichten
verfahren werden soll.
Beispiel: Alle Nachrichten, die älter als ein Jahr sind, werden in das Archivpostfach
verschoben oder alle Nachrichten, die als privat eingestuft wurden, verbleiben im
primären Postfach.
Die Aufbewahrungstags unterteilen sich in persönliche und Standard-Tags.
Persönliche Tags können vom Anwender bei Bedarf aktiviert und auf das Postfach
oder einzelne Ordner angewendet werden. Standard-Tags werden immer automatisch
angewendet.
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Neben den Aufbewahrungsrichtlinien stehen dem Anwender drei weitere Optionen zur
Verfügung, Nachrichten in ein Archiv zu transferieren:
1. Manuelles Verschieben oder Kopieren von Nachrichten
2. Nachrichten mithilfe von Postausgangsregeln verschieben oder kopieren
3. Nachrichten aus PST-Dateien importieren
3.2 Compliance Archivierung
Die zweite Möglichkeit ist die Compliance Archivierung.
Sie erlaubt die lückenlose Aufbewahrung von Postfachobjekten. Sowohl gelöschte
Objekte als auch Änderungen an Objekten werden (für den Benutzer nicht sichtbar) in
einem gesonderten Bereich des Postfachs vorgehalten, der von der
Postfachsynchronisation ausgenommen ist. Die Compliance Archivierung setzt nicht
zwingend ein Archivpostfach voraus, sondern nutzt spezielle Unterordner im Ordner
„Wiederherstellbare Elemente“ zur Aufbewahrung, die für das Postfach und ein
vorhandenes Archivpostfach gelten. Archivpostfächer können somit zur Erweiterung
des nutzbaren Volumens sowie zur Verschlankung des Benutzerpostfachs
herangezogen werden.
Office 365 bietet Compliance Archivierung in verschiedenen Formen für
unterschiedliche Anforderungen:
• Litigation Hold (Beweissicherungsverfahren)
• In-Place-Hold (In-Situ Speicher)
• Retention Policies (Aufbewahrungsrichtlinien)
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4. Wie funktioniert die Compliance-Archivierung in Office
365?
Um die Funktion der Compliance Archivierung zu verstehen, muss sowohl der
Löschvorgang eines Postfachobjektes als auch der Aufbau des Ordners
„Wiederherstellbare Elemente“ erklärt werden:
4.1 Löschvorgang ohne Archivierung
Ein Anwender, Max Mustermann, erhält oder schreibt eine E-Mail. Die E-Mail liegt
entsprechend in seinem Posteingangsordner oder im Ordner Gesendete Objekte in
seinem persönlichen Postfach.
1a) Max Mustermann löscht diese E-Mail und die Nachricht wird in seinen Ordner
Gelöschte Elemente verschoben. Dort hat er weiterhin vollen Zugriff auf die E-
Mail, kann sie öffnen, bearbeiten und wieder verschieben.
1b) Alternativ löscht Max Mustermann die Nachricht mit der Tastenkombination
Shift/Delete. Die Nachricht verschwindet aus dem Postfach und landet
unterhalb des Ordners „Wiederherstellbare Elemente“ im Unterordner
Löschungen.
2) Max Mustermann löscht seinen Ordner „Gelöschte Elemente“. Alle
Nachrichten, die sich in dem Ordner befinden, landen unterhalb des Ordners
„Wiederherstellbare Elemente“ im Unterordner Löschungen.
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Abbildung 1: Löschvorgang Archivierung
3a) Die Nachricht befindet sich nun im Unterordner Löschungen. Über die Aktion
„Gelöschte Elemente wiederherstellen“ kann Mustermann auf diesen Ordner
zugreifen. Er markiert die Nachricht erneut zum Löschen, womit sie in den für
Mustermann nicht mehr einsehbaren Ordner Endgültige Löschungen
(Purges) verschoben wird.
3b) Mit dem Verschieben der Nachricht in den Ordner Löschungen wird ein
automatischer Zeitstempel generiert. Dieser ist abhängig von der für das
Postfach definierten Aufbewahrungsfrist für gelöschte Objekte. Nach Ablauf der
Aufbewahrungsfrist wird die Nachricht automatisch in den Ordner Endgültige
Löschungen (Purges) verschoben.
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4.2 Löschvorgang mit aktiver Archivierung
Die Compliance-Archivierung beginnt mit dem endgültigen Löschen, bzw. dem Ablauf
der Aufbewahrungsfrist für das gelöschte Objekt.
4a) Die zum Löschen markierte Nachricht wird aufgrund der aktivierten Archivierung
in den Ordner Discovery Hold verschoben und verbleibt dort, bis die
Archivierung für das Postfach beendet wird.
4b) Der Postfachassistent prüft täglich den Zeitstempel des Objekts gegen die
verbleibende Aufbewahrungsdauer für archivierte Elemente. Ist die
Aufbewahrungsdauer abgelaufen, wird das Objekt zum Löschen markiert.
Abbildung 2: Löschvorgang m. aktiver Archivierung
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4.3 Versionierung
4c) Der Ordner „Wiederherstellbare Elemente“ beinhaltet einen Unterordner
Versionen. Ändert Max Mustermann bestimmte Eigenschaften der
eingegangen E-Mail (beispielsweise Betreff, Textkörper, Anlage, Absender und
Empfänger, Sende- oder Empfangsdatum), so wird eine Kopie des
ursprünglichen Elements im Ordner Versionen gespeichert, bevor die
geänderte E-Mail übermittelt wird. Finden im Anschluss noch weitere
Änderungen statt, so werden alle Versionen gespeichert.
Wird nun die Erhaltungsrichtlinie (s. dazu Kapitel 7) entfernt, werden ebenfalls
alle Kopien im Ordner Versionen durch den Postfachassistenten endgültig
gelöscht.
Abbildung 3: Versionierung
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4.4 Aufbewahrungszeitraum
Das Alter von archivierten Elementen basiert immer auf dem Empfangs- bzw.
Erstelldatum. Das Element, das in einem zeitbasierten Compliance-Archiv mit einer
Aufbewahrungszeit von 365 Tagen platziert wurde, bleibt für weitere 65 Tage im
Archiv, wenn es 300 Tage nach Empfangsdatum gelöscht wird. Zeitbasierte
Compliance-Archive können zusammen mit einer Aufbewahrungsrichtlinie verwendet
werden, um sicherzustellen, dass Elemente während des angegebenen Zeitraums
beibehalten und anschließend endgültig entfernt werden.
4.5 Speichergrenzen
Microsoft bietet eine maximale Postfachgröße von 50 GB für die Business-Pläne und
den Enterprise E1-Plan sowie 100 GB mit dem Enterprise E3- und E5-Plan. Durch ein
zusätzliches Archiv-Postfach werden weitere 50 GB (Business-E1-Plan) oder 100 GB
(E3-/E5-Plan) zum Speichern von Postfachinhalten bereitgestellt.
Anwender, die über eine E3-/E5-Lizenz, bzw. eine Exchange Online Plan-2-Lizenz
verfügen, können dieses Limit mit der automatischen Erweiterungsfunktion von
Exchange Online in Office 365 aufheben, um unbegrenzten Speicherplatz für
Archivpostfächer zu ermöglichen. Wenn die automatische Erweiterung der
Archivierung eingeschaltet ist, wird dem Archivpostfach eines Benutzers automatisch
zusätzlicher Speicherplatz hinzugefügt, sobald es sich der Speichergrenze nähert.
Dabei wird das ursprüngliche Archiv um ein sog. Hilfsarchiv ergänzt.
Beispiel: Wenn das Archivpostfach sich der 100 GB-Grenze nähert, wird ein neues
Hilfsarchiv bereitgestellt und etwa 50 GB in dieses Hilfsarchiv verschoben. Es werden
also nur 50% der Daten verschoben, um das zusätzliche Wachstum der Ordner in den
verschobenen Ordner zu gewährleisten.
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Die automatische Erweiterung kann für alle Mitarbeiter eines Unternehmens oder nur
für bestimmte Benutzer aktiviert werden.
5. Dauerhafte Archivierung mittels
Beweissicherungsverfahren (Litigation Hold)
Das Beweissicherungsverfahren Litigation Hold wird genutzt, um Objekte in einem
Postfach ohne großen Konfigurationsaufwand vor Löschungen und Änderungen zu
bewahren. Es wird direkt in den Postfacheinstellungen konfiguriert und kann für
freigegebene sowie Benutzerpostfächer aktiviert werden. Ab dem Zeitpunkt der
Aktivierung werden alle Nachrichtenobjekte für einen definierbaren Zeitraum oder bis
zum Zeitpunkt der Deaktivierung aufbewahrt.
Wenn für das Postfach von Max Mustermann Litigation Hold aktiviert ist, verbleiben
alle gelöschten Elemente im Unterordner Discovery Hold des Ordners
„Wiederherstellbare Elemente“, und bei Änderungen werden die ursprünglichen
Objekte im Ordner Versionen aufbewahrt.
Litigation Hold bietet keine Filtermöglichkeiten für die zu archivierenden Objekte.
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6. Dauerhafte Archivierung mittels In-Situ Speicher (In-
Place-Hold)
Um für ein Postfach den In-Situ Speicher zu aktivieren, wird über das Security &
Compliance Center ein eDiscovery Fall erstellt, in dessen Rahmen ein oder mehrere
Postfächer auf Hold gesetzt werden. Dabei wird keine generelle Aufbewahrungsdauer
angegeben. Inhalte werden so lange vor dem Löschen bewahrt, bis das Postfach
wieder aus dem eDiscovery Fall entfernt wird.
In-Place Hold bietet die Möglichkeit, Filterkriterien für die Archivierung zu definieren
und/oder Schlüsselwörter zu nutzen. Bei der nächsten Verarbeitung des Postfachs
durch den Postfach-Assistenten überprüft dieser die Nachrichten im Ordner
„Löschungen“.
Alle Objekte, die mit den Filtern übereinstimmen oder z.B. mit Schlüsselwörtern im
Betreff werden in den Ordner Discovery Hold verschoben, alle anderen vom
Postfach-Assistenten dauerhaft aus dem Ordner „Wiederherstellbare Elemente“
gelöscht.
Bei Änderungen an Objekten werden im Ordner Versionen Kopien der Originale
gespeichert.
7. Dauerhafte Archivierung mit
Aufbewahrungsrichtlinien (Retention Policies)
Aufbewahrungsrichtlinien ermöglichen – wie der Name schon andeutet – die
dauerhafte Aufbewahrung von Nachrichten in Postfächern. Sie sind, grob vereinfacht,
eine Erweiterung des In-Situ Speichers, da über definierbare Filter und
Schlüsselwörter Elemente vor dem Löschen bewahrt und für den Nutzer unsichtbar im
Ordner „Wiederherstellbare Elemente“ aufbewahrt werden.
Zusätzlich kann für Aufbewahrungsrichtlinien ein genereller Aufbewahrungszeitraum
definiert werden.
Darüber hinaus bieten Aufbewahrungsrichtlinien einen optionalen Schutz gegen
nachträgliche Änderungen an der Richtlinie selbst sowie vor dem Deaktivieren der
Archivierung eingebundener Postfächer. Postfächer die somit einmal in eine
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Aufbewahrungsrichtlinie eingebunden sind, können nachträglich nicht mehr entfernt,
und die einmal konfigurierten Einstellungen nicht verändert, werden.
8. Zugriff auf archivierte Daten in Office 365
Der Zugriff auf die Daten von archivierten Postfächern wird über die rollenbasierte
Zugriffssteuerung (RBAC) realisiert. Zu diesem Zweck steht die Rollengruppe
„eDiscovery Manager“ zum Delegieren von Suchaufgaben an nicht technische
Mitarbeiter bereit, ohne dass erhöhte Rechte erteilt werden müssen. Mitglieder dieser
Gruppe können Compliance-eDiscovery-Suchen durchführen, indem sie die
Postfächer auswählen und dann Suchkriterien wie Stichwörter, Start- und Enddaten,
Absender- und Empfängeradressen und Nachrichtentypen angeben. Die
Suchergebnisse können dann in einer Vorschau angezeigt, kopiert oder exportiert
werden.
9. Besonderheit archivierter Postfächer in Office 365
Postfächer, auf die das Beweissicherungsverfahren oder der In-Situ Speicher
angewendet wird, sind vor versehentlichem Löschen geschützt, auch wenn sie nicht
in einer Erhaltungsrichtlinie eingebunden sind.
Sollte also das zugehörige Benutzerkonto zum Löschen markiert oder die Office 365
Lizenz versehentlich entfernt werden, wird das Postfach zu einem inaktiven Postfach,
auf das auch weiterhin über die Compliance eDiscovery Suchen zugegriffen werden
kann.
Inaktive Postfächer können alternativ einem neuen Benutzerkonto zugewiesen werden
(Recovery) oder ihr Inhalt kann anderen Postfächern zugeführt werden (Restore).
Erst wenn dem Postfach das Archiv-Flag wieder genommen wird, kann es gelöscht
werden.
Somit bietet sich die Compliance Archivierung in Office 365 auch als Sicherungsschritt
beim Offboarding-Prozess (Identity Management) an.
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10. Fazit: Vorteile der E-Mail-Archivierung in Office 365
In Kombination mit persönlichen Postfächern bietet die Compliance Archivierung in
Office 365 viele Vorteile:
Zunächst können Dokumente dauerhaft archiviert werden, es gehen also keinerlei
Daten verloren. Im Falle der Erhaltungsrichtlinien werden auch die strengen
Anforderungen an eine revisionssichere Archivierung erfüllt.
Zu archivierende Daten werden nicht wie bisher in separate Archive verschoben,
sondern verbleiben im Postfach und werden auch im Falle einer Änderung, bzw.
Löschung nur innerhalb des Postfachs verschoben.
Durch die Kombination mit persönlichen Postfächern ist das Datenvolumen des
primären Postfachs gering und kann somit ohne Probleme mit mobilen Endgeräten
abgerufen werden.
Wenn die Archivierung in einer Cloud-Lösung (Office 365) stattfindet, ist bei der
Sicherung zusätzlich keine Datenvolumengrenze gegeben, da für ein Postfach mit
aktivem Archiv-Flag die Postfachobergrenze aufgehoben ist.
Bei einer möglichen Prüfung können Dritte einfach und schnell durch das
Filtersystem auf benötigte Daten zugreifen.
Content kann durch das Setzen von Filtern auch für andere Zwecke gefiltert
werden.
Die Handhabung, Verwaltung und Einrichtung der E-Mail-Archivierung in Office 365
ist einfach und transparent.
Die Compliance-Archivierung kann zusätzlich auch als Single-Item Backup/Restore
Lösung angesehen werden, da archivierte Inhalte vor Löschungen geschützt sind und
somit jederzeit wiederhergestellt werden können.
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11. Über Net at Work
Die 1995 gegründete Net at Work GmbH ist Softwarehaus und Systemintegrator mit
Sitz in Paderborn. Gründer und Gesellschafter des Unternehmens sind
Geschäftsführer Uwe Ulbrich und Frank Carius, der mit www.msxfaq.de eine der
renommiertesten Websites zu den Themen Exchange und Skype for Business
betreibt.
Im Servicegeschäft bietet Net at Work ein breites Lösungsportfolio rund um die IT-
gestützte Kommunikation und die Zusammenarbeit im Unternehmen mit einem
besonderen Schwerpunkt auf dem Portfolio von Microsoft. Als Microsoft Gold Partner
für Messaging, Communications, Collaboration and Content, Cloud Productivity und
Application Development gehört Net at Work zu den wichtigsten Systemintegratoren
für Microsoft Exchange, SharePoint und Skype for Business.
Das erfahrene Team von langjährigen IT-Experten verfügt über umfassendes Know-
how bei der Umsetzung individueller Kundenanforderungen und berücksichtigt bei
Projekten neben der Skalierbarkeit, Flexibilität und Sicherheit der Lösung auch die
Einhaltung der definierten Zeit- und Budgetziele.
Kunden finden somit bei allen Fragen kompetente Ansprechpartner, die ihnen helfen,
modernste Technologien effizient und nahtlos in bewährte Geschäftsprozesse zu
integrieren.
Zu den Kunden im Servicegeschäft gehören u. a. Goldbeck, Miele, die Spiegel Gruppe,
die Universität Duisburg, Essen sowie Wincor Nixdorf, CLAAS und Westfalen Weser
Energie GmbH & Co. KG.
Als Softwarehaus entwickelt und vermarktet Net at Work zudem mit NoSpamProxy
eine integrierte Gateway-Lösung für Secure E-Mail. Weitere Informationen zur E-Mail
Security Suite NoSpamProxy finden Sie unter www.nospamproxy.de.
Weitere Informationen zum Unternehmen Net at Work und dem Serviceangebot finden
Sie unter www.netatwork.de.
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Unternehmenskontakt
Dirk Schmidtpott, Leiter Vertrieb
T +49 5251 304 741
Net at Work GmbH, Am Hoppenhof 32 A
D-33104 Paderborn
www.netatwork.de
12. Impressum
Alle Rechte vorbehalten. Dieses Handbuch und die darin beschriebenen Programme
sind urheberrechtlich geschützte Erzeugnisse der Net at Work GmbH, Paderborn,
Bundesrepublik Deutschland. Änderungen vorbehalten. Die in diesem Handbuch
enthaltenen Informationen begründen keine Gewährleistungs- und
Haftungsübernahme seitens der Net at Work GmbH.
Die teilweise oder vollständige Vervielfältigung ist nur mit schriftlicher Genehmigung
der Net at Work GmbH zulässig.
Copyright © 2017 Net at Work GmbH
Net at Work GmbH
Am Hoppenhof 32a
D-33104 Paderborn
Handelsmarken
Microsoft®, Windows®, Windows Server 2008®, Windows Server 2012® und
Windows Server 2012 R2® sind eingetragene Handelsmarken der Microsoft
Corporation. NoSpamProxy® ist eine eingetragene Handelsmarke der Net at Work
GmbH. Alle anderen verwendeten Handelsmarken gehören den jeweiligen Herstellern
/ Inhabern.