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28.02.2013 1 Vereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik in Brandenburg e.V. Einführung der Eurocodes Aktueller Stand und Ausblick Dr.-Ing. Lutz Lehmann Prüfingenieur für Standsicherheit Vortrag 27. Februar 2013 Brandenburgische Ingenieurkammer 1 Vereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik in Brandenburg e.V. Einführung der Eurocodes Ein Situationsbericht Dr.-Ing. Lutz Lehmann Prüfingenieur für Standsicherheit Vortrag 27. Februar 2013 Brandenburgische Ingenieurkammer 2

Einführung der Eurocodes Aktueller Stand und Ausblick RMV 2013_Lehmann... · 28.02.2013 1 Vereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik in Brandenburg e.V. Einführung der Eurocodes

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28.02.2013

1

Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Einführung der Eurocodes

Aktueller Stand und Ausblick

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer 1

Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Einführung der Eurocodes

Ein Situationsbericht

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer 2

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28.02.2013

2

Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Eurocodes

sind europaweit vereinheitlichte Bemessungsregeln im Bauwesen.

Mit diesen sollen technische Handelshemmnisse innerhalb der EU abgebaut und die Dienstleistungsfreiheit in Europa gefördert werden.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer 3

Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

Eurocodes – Geschichte

• 1975 beschloss die Europäischen Kommission ein Aktionsprogramm zur Beseitigung von Handelshemmnissen und zur Harmonisierung technischer Spezifikationen im Baubereich

• in den 80er Jahren Veröffentlichung der 1. Generation europäischer Codes für den konstruktiven Ingenieurbau

• 1989 wurde dem CEN die Verantwortung für die Weiterentwicklung und Veröffentlichung der Eurocodes übertragen

• ab 1992 Veröffentlichung der Eurocodes in Form von Europäischen Vor-normen (ENV) in Verbindung mit nationalen Anwendungsdokumenten (NAD)

• 1997 Beginn der Überführung der ENV in Europäische Normen (EN)

Übernahme der ENs in Deutschland als DIN EN in Verbindung mit Nationalen Anhängen (NA)

• ab 2011 dürfen in Deutschland mit Erscheinen des Weißdrucks die meisten Eurocodes parallel zu den nationalen Normen angewendet werden

• 01.07.2012 bauaufsichtliche Einführung der Eurocodes bei gleichzeitigerbauaufsichtlicher Zurückziehung der bisherigen nationalen Normen

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28.02.2013

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Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

EN1990 EC 0 Grundlagen der Tragwerksplanung

EN1991 EC 1 Einwirkungen auf Tragwerke

EN1992 EC 2 Entwurf, Berechnung und Bemessung von Stahlbetonbauten

EN1993 EC 3 Entwurf, Berechnung und Bemessung von Stahlbauten

EN1994 EC 4Entwurf, Berechnung und Bemessung von Stahl-Beton-Verbundbauten

EN1995 EC 5 Entwurf, Berechnung und Bemessung von Holzbauten

EN1996 EC 6 Entwurf, Berechnung und Bemessung von Mauerwerksbauten

EN1997 EC 7 Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik

EN1998 EC 8 Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben

EN1999 EC 9Entwurf, Berechnung und Bemessung von Aluminiumkonstruktionen

Eurocodes – Übersicht

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Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

§ 3Allgemeine Anforderungen

(3) Die von der obersten Bauaufsichtsbehörde durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu beachten. …

Musterbauordnung (MBO)

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28.02.2013

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Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

Quelle: www.dibt.de

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Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer 8

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28.02.2013

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Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer 9

Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

• Parallele Geltung DIN / EC bis zum31.12.2013 (Mischungsverbot):

Bayern, Hessen, Sachsen-Anhalt, Bremen

• „Offiziell geduldete“ Parallelgeltung:

Saarland, Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein

• Ermessensspielraum der Bauauf-sichtsbehörden / Prüfingenieure:

….

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28.02.2013

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Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

• Parallele Geltung DIN / EC bis zum31.12.2013 (Mischungsverbot):

Bayern, Hessen, Sachsen-Anhalt, Bremen

• „Offiziell geduldete“ Parallelgeltung:

Saarland, Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein

• Ermessensspielraum der Bauauf-sichtsbehörden / Prüfingenieure:

alle anderen Bundesländer

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Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

Wie ist der Stand im Land Brandenburg?

„In Genehmigungsverfahren ist grundsätzlich die Rechtslage maßgebend, die zum Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde gilt. Dies bedeutet, dass für das Bauvorhaben diejenige LTB zu beachten ist, die bei der Erteilung der Baugenehmigung Rechtskraft hat. Der Zeitpunkt des Bauantrages ist in diesem Zusammenhang nicht maßgebend.“…

Eurocodes ohne Sonder-regelungen ab 01.07.2012 gültig

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28.02.2013

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Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

aber …

Festlegungen im Rahmen der 73. Amtsleitertagung am 14.06.2012

• die mit der LTB veröffentlichen Eurocodes sind zu beachten

• bei allen Planungen, die vor dem 01.07.2012 begonnen wurden, bleiben die DIN-Normen vorerst allgemein anerkannte Regeln der Technik

• bei allen Planungen, die nach dem 01.07.2012 begonnen wurden, kann nach § 3 Abs. 4 S. 2 BbgBO von den Technischen Baube-stimmungen (Eurocodes) abgewichen werden, wenn eine andere Lösung in gleicher Weise die allgemeinen Anforderungen nach § 3 Abs. 1 BbgBO erfüllt

• muss der bautechnische Nachweis geprüft werden, beurteilt die Bauaufsichtsbehörde oder der Prüfingenieur die Gleichwertigkeit

(www.ak-brandenburg.de/amtsleiterprotokolle)

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Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

aber …

Festlegungen im Rahmen der 73. Amtsleitertagung am 14.06.2012

• die mit der LTB veröffentlichen Eurocodes sind zu beachten

• bei allen Planungen, die vor dem 01.07.2012 begonnen wurden, bleiben die DIN-Normen vorerst allgemein anerkannte Regeln der Technik

• bei allen Planungen, die nach dem 01.07.2012 begonnen wurden, kann nach § 3 Abs. 4 S. 2 BbgBO von den Technischen Baube-stimmungen (Eurocodes) abgewichen werden, wenn eine andere Lösung in gleicher Weise die allgemeinen Anforderungen nach § 3 Abs. 1 BbgBO erfüllt

• muss der bautechnische Nachweis geprüft werden, beurteilt die Bauaufsichtsbehörde oder der Prüfingenieur die Gleichwertigkeit

(www.ak-brandenburg.de/amtsleiterprotokolle)

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28.02.2013

8

Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

aber …

Festlegungen im Rahmen der 73. Amtsleitertagung am 14.06.2012

• die mit der LTB veröffentlichen Eurocodes sind zu beachten

• bei allen Planungen, die vor dem 01.07.2012 begonnen wurden, bleiben die DIN-Normen vorerst allgemein anerkannte Regeln der Technik

• bei allen Planungen, die nach dem 01.07.2012 begonnen wurden, kann nach § 3 Abs. 4 S. 2 BbgBO von den Technischen Baube-stimmungen (Eurocodes) abgewichen werden, wenn eine andere Lösung in gleicher Weise die allgemeinen Anforderungen nach § 3 Abs. 1 BbgBO erfüllt

• muss der bautechnische Nachweis geprüft werden, beurteilt die Bauaufsichtsbehörde oder der Prüfingenieur die Gleichwertigkeit

(www.ak-brandenburg.de/amtsleiterprotokolle)

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Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

§ 3Allgemeine Anforderungen

(1) Bauliche Anlagen, andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 sowie ihre Teile sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass

1. die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und Eigentum, nicht gefährdet werden,

2. sie die allgemeinen Anforderungen ihrem Zweck entsprechend dauerhaft erfüllen und ohne Missstände benutzbar sind und

3. die natürlichen Lebensgrundlagen geschont werden.

Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

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28.02.2013

9

Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

§ 3Allgemeine Anforderungen

(3) Die oberste Bauaufsichtsbehörde kann Regeln der Technik durchBekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg als Technische Baubestimmungen einführen. Bei der Bekanntmachung kann hinsichtlich des Inhalts der Technischen Baubestimmungen auf die Fundstelle verwiesen werden.

Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

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Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

§ 3Allgemeine Anforderungen

(4) Die von der obersten Bauaufsichtsbehörde eingeführten Techni-schen Baubestimmungen sind zu beachten. Von den Technischen Baubestimmungen kann abgewichen werden, wenn eine andere Lösung in gleicher Weise die allgemeinen Anforderungen des Absatzes 1 erfüllt; § 14 Abs. 3, § 18 und § 60 Abs. 1 bleiben unberührt.

Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

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28.02.2013

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Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

Was sind die Folgen?

� Anwendung schafft Präzedenzfälle

� zeitlich unbegrenzte Ermessensfrage

� Übertragung der Verantwortung auf Bauaufsichten und Prüfingenieure

� Rechtsunsicherheit (privatrechtliche Anforderungen vs. öffentlich-rechtliche Anforderungen)

� starke Verzögerung der Einführung (Anwendungsdruck fehlt)

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Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

Probleme bei der Umsetzung

� Struktur und Größe der Ingenieurbüros

� Unvollständigkeit des Normenpakets (EC 6 + 8)

� Umstellung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen / Typenprüfungen

� Umstellung der Bemessungssoftware

� Schulungsrückstand in den Ingenieurbüros

� Umfang und Übersichtlichkeit (10 EC + 58 NA‘s)

� Verwissenschaftlichung der Normen

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28.02.2013

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Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

Rechtliche Bewertung

1. Öffentlich-rechtliche Ebene

Die Planung entspricht den öffentlich-rechtlichen Anforderungen, wenn sie zum Zeitpunkt der Baugenehmigung den Technischen Baubestimmungen entspricht.

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Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

Rechtliche Bewertung

1. Öffentlich-rechtliche Ebene

Die Planung entspricht den öffentlich-rechtlichen Anforderungen, wenn sie zum Zeitpunkt der Baugenehmigung den Technischen Baubestimmungen entspricht.

2. Privatrechtliche Ebene

Nach dem Werksvertragsrecht (BGB) und der VOB/B muss die Planung und Ausführung eines Bauvorhabens den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber und darüber hinaus den zum Zeitpunkt der Abnahme allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

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28.02.2013

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Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

Rechtliche Bewertung

1. Öffentlich-rechtliche Ebene

Die Planung entspricht den öffentlich-rechtlichen Anforderungen, wenn sie zum Zeitpunkt der Baugenehmigung den Technischen Baubestimmungen entspricht.

2. Privatrechtliche Ebene

Nach dem Werksvertragsrecht (BGB) und der VOB/B muss die Planung und Ausführung eines Bauvorhabens den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber und darüber hinaus den zum Zeitpunkt der Abnahme allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

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Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

Rechtliche Bewertung

1. Öffentlich-rechtliche Ebene

Die Planung entspricht den öffentlich-rechtlichen Anforderungen, wenn sie zum Zeitpunkt der Baugenehmigung den Technischen Baubestimmungen entspricht.

2. Privatrechtliche Ebene

Nach dem Werksvertragsrecht (BGB) und der VOB/B muss die Planung und Ausführung eines Bauvorhabens den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber und darüber hinaus den zum Zeitpunkt der Abnahme allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

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28.02.2013

13

Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

Rechtliche Bewertung

1. Öffentlich-rechtliche Ebene

Die Planung entspricht den öffentlich-rechtlichen Anforderungen, wenn sie zum Zeitpunkt der Baugenehmigung den Technischen Baubestimmungen entspricht.

2. Privatrechtliche Ebene

Nach dem Werksvertragsrecht (BGB) und der VOB/B muss die Planung und Ausführung eines Bauvorhabens den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber und darüber hinaus den zum Zeitpunkt der Abnahme allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

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Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

Konsequenzen für die Planer

� Vertragliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber zu denPlanungsgrundlagen (DIN / EC)

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28.02.2013

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Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

Konsequenzen für die Planer

� Vertragliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber zu denPlanungsgrundlagen (DIN / EC)

� Hinweis, dass bei Planung und Ausführung auf Grundlage der DIN-Normen das Vorhaben zum Zeitpunkt der Abnahme nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht

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Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

Konsequenzen für die Planer

� Vertragliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber zu denPlanungsgrundlagen (DIN / EC)

� Hinweis, dass bei Planung und Ausführung auf Grundlage der DIN-Normen das Vorhaben zum Zeitpunkt der Abnahme nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht

� Mangelfreiheit erst durch schriftliche Zustimmung des Bauherrn (auch Grundlage für evtl. Honorarforderungen bei Änderung)

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28.02.2013

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Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

Konsequenzen für die Planer

� Vertragliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber zu denPlanungsgrundlagen (DIN / EC)

� Hinweis, dass bei Planung und Ausführung auf Grundlage der DIN-Normen das Vorhaben zum Zeitpunkt der Abnahme nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht

� Mangelfreiheit erst durch schriftliche Zustimmung des Bauherrn (auch Grundlage für evtl. Honorarforderungen bei Änderung)

� Bei Planungen auf Grundlage der Eurocodes sollte zumindest darauf hingewiesen werden, dass diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine anerkannte Regeln der Technik sind.

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Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

Konsequenzen für die Planer

� Vertragliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber zu denPlanungsgrundlagen (DIN / EC)

� Hinweis, dass bei Planung und Ausführung auf Grundlage der DIN-Normen das Vorhaben zum Zeitpunkt der Abnahme nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht

� Mangelfreiheit erst durch schriftliche Zustimmung des Bauherrn (auch Grundlage für evtl. Honorarforderungen bei Änderung)

� Bei Planungen auf Grundlage der Eurocodes sollte zumindest darauf hingewiesen werden, dass diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine anerkannte Regeln der Technik sind.

� Beratungs- und Hinweispflicht als Planer wahrnehmen

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28.02.2013

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Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

Literaturhinweise

� Normen-Handbücher des Beuth-Verlages

31

Eurocode 1Einwirkungen

473,00 €

Eurocode 2Betonbau

240,00 €

Eurocode 3Stahlbau

827,00 €

Eurocode 5Holzbau

178,00 €

Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

Literaturhinweise

� Gottsch / Hasenjäger: Technische Baubestimmungen

32

Loseblattsammlung 699,00 €

Aktualisierung 12- bis 14-mal pro Jahr) je 50,00 – 56,00 €

DVD 510,51 €

Updates 4-mal pro Jahr je 177,31 €

Online-Dienst 772,31 €

Updates 4-mal pro JahrVerlagsgesellschaft Rudolf Müller

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28.02.2013

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Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

Literaturhinweise

� Eurocodes online (Beuth Verlag GmbH)

33

www.eurocode-online.de

Preise (Einzelplatz) jährlich

Gesamtpaket 1.610,00 €

Eurocode 1 338,00 €

Eurocode 2 198,00 €

Eurocode 3 468,00 €

Eurocode 5 138,00 €

Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer

Der Himmel ist dort, wo die Polizisten Briten sind,

die Köche Franzosen, die Mechaniker Deutsche,

die Liebhaber Italiener und alles

von den Schweizern organisiert wird.

Die Hölle ist dort, wo die Köche Briten,

die Mechaniker Franzosen, die Liebhaber Schweizer

und die Polizisten Deutsche sind und

alles von den Italienern organisiert wird."

(Verfasser unbekannt)

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28.02.2013

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Vereinigung der Prüfingenieurefür Bautechnik in Brandenburg e.V.

PRB – PraxisRegelnBau

Dr.-Ing. Ines Prokop

VBI Verband Beratender Ingenieure

Dr.-Ing. Lutz LehmannPrüfingenieur für Standsicherheit

Vortrag 27. Februar 2013Brandenburgische Ingenieurkammer 35