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Eingliederungsbilanz 2018 Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord

Eingliederungsbilanz 2018 - arbeitsagentur.de · Die vorliegende Eingliederungsbilanz gibt einen Überblick über den Mitteleinsatz, die geförderten Personengruppen, die Maßnahmen

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Eingliederungsbilanz 2018 Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord

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Impressum Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord Christina Felgenhauer Geschäftsführerin +49 (3998) 259 500 An der Mühle 6 17109 Demmin

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Eingliederungsbilanz | 3. September 2019 | © Bundesagentur für Arbeit 3

Eingliederungsbilanz 2018 Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord

Inhaltsverzeichnis

1. Vorbemerkungen 2. Überblick über die wichtigsten Ergebnisse 2.1. Zugewiesene Mittel und Ausgaben 2.2. Durchschnittliche Ausgaben je geförderte Arbeitnehmer 2.3. Geförderte Arbeitnehmer/-innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen 2.4. Vermittlungsquote 2.5. Eingliederungsquoten 3. Daten zur Eingliederungsbilanz Tabelle Inhalt 1 Leistungen zur Eingliederung - Zugewiesene Mittel und Ausgaben 2 Leistungen zur Eingliederung - Durchschnittliche Ausgaben je Förderung 3 Leistungen zur Eingliederung Frauen und Männer 3aI besonders förderungsbedürftige Personengruppen – Zugang - Jahressumme 3aII besonders förderungsbedürftige Personengruppen – Zugang – Jahressumme - Anteile 3bI besonders förderungsbedürftige Personengruppen – Bestand - Jahresdurchschnitt 3bII besonders förderungsbedürftige Personengruppen – Bestand - Jahresdurchschnitt - Anteile 3cI Jüngere (unter 25 Jahre) Zugang – Jahressumme / Bestand - Jahresdurchschnitt 3cII Jüngere (unter 25 Jahre) Zugang – Jahressumme / Bestand – Jahresdurchschnitt – Anteile 4 Leistungen zur Eingliederung Frauen 4a besonders förderungsbedürftige Personengruppen – Zugang - Jahressumme 4b besonders förderungsbedürftige Personengruppen – Bestand - Jahresdurchschnitt 4c Mindestbeteiligung von Frauen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III – Bestand – Jahresdurchschnitt 5 Abgang aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit im Rechtskreis SGB II – besonders förderungsbedürftige Personengruppen 6 Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarkt-

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politischen Instrumenten 6a Austritte geförderter Arbeitsnehmer/ -innen 6bI Eingliederungsquote 6bII Verbleibsquote 7 Der regionale Arbeitsmarkt (rechtskreisübergreifend) - Verweis auf das Internetangebot der Statistik der Bundesagentur für Arbeit - 8 Entwicklung der Leistungen zur Eingliederung 8a Zugang - Jahressumme 8b Eingliederungsquote 9 Leistungen zur Eingliederung: Personen mit Migrationshintergrund nach

§ 281 Abs. 2 SGB III 9a Zugang - Jahressumme 9b Bestand – Jahresdurchschnitt 9cI Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten – Austritte geförderter Arbeitnehmer/ -innen 9cII Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten – Eingliederungsquote 4. Methodische Erläuterungen und Hinweise für die Daten zur Eingliederungsbilanz 2018 nach § 54 SGB II

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Eingliederungsbilanz | 3. September 2019 | © Bundesagentur für Arbeit 5

1. Vorbemerkungen

Mit Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) ab 01.01.2005 erfolgte die Förderung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach dem SGB II. Aus diesem Grund haben die für die Leistungserbringung zuständigen Organisationseinheiten den Erfolg von Eingliederungsmaßnahmen in Form einer Eingliederungsbilanz gemäß § 54 SGB II auszuweisen. Die vorliegende Eingliederungsbilanz gibt einen Überblick über den Mitteleinsatz, die geförderten Personengruppen, die Maßnahmen und die Wirksamkeit der Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im Jahr 2018 im Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord. Ein wichtiger Indikator für die Wirksamkeit der Förderung ist die Eingliederungsquote. Sie weist den Anteil der Maßnahmeteilnehmer aus, die innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Maßnahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis des 1. Arbeitsmarktes eingemündet sind. Die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt werden anhand von Strukturdaten unter Einbeziehung von Vorjahreswerten dargestellt. In welchem Maße das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord auf die Änderungen reagiert und agiert hat, lässt sich anhand der arbeitsmarktlichen Schwerpunktsetzung beim Einsatz der zugeteilten Fördermittel ablesen.

Detaillierte Beschreibungen finden Sie in den „Methodischen Erläuterungen und Hinweisen“ unter Punkt 4 der Eingliederungsbilanz.

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2. Zusammenfassung und Wertung der wichtigsten Ergebnisse 2.1. Zugewiesene Mittel und Ausgaben Entsprechend der regionalen Arbeitsmarktsituation ist die Ausrichtung auf die einzelnen Leistungsarten bei den Leistungsträgern des SGBII unterschiedlich angesetzt. Für Eingliederungsleistungen standen dem Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord im Jahr 2018 insgesamt 6,376 Millionen Euro zur Verfügung. Dies waren 22,27% weniger als 2017. Trotzdem ist es nicht gelungen, an die Ausgabequote des Vorjahres anzuschließen. Die Herausforderung unter haushälterischer Sicht bestand im Jahr 2018 vor allem darin, unter der beschränkten Verfügbarkeit der Mittel, auf Grund der vorläufigen Haushaltsführung bis Ende Juli, eine trotzdem optimale Förderung der Kunden und effiziente Mittelauslastung zu erreichen. Von den zur Verfügung stehenden Mitteln wurden im Berichtsjahr insgesamt 5,316 Millionen Euro für Eingliederungsleistungen im Sinne des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) aufgewandt. Das entspricht einer Ausgabequote von 83,4% (im Vorjahr 97,0 %). Die gute Arbeitsmarktlage, verbunden mit einem spürbaren Fachkräftemangel, schafft für motivierte Kunden sehr gute Integrationsbedingungen auch ohne den Einsatz von Fördermitteln. Dies führt zu einem sehr hohen Kundenrückgang. Im Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord wurden im Dezember 2018 mit 7.824 erwerbsfähigen Leistungsbeziehern 13,6% weniger Kunden betreut als im Jahr davor. Zunehmend verzeichnen die noch in der Betreuung des Jobcenters stehenden Kunden eine zu stark geminderte Motivationslage, um an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erfolgreich teilzunehmen. Aus diesem Grund gestaltet sich die Teilnehmergewinnung immer schwieriger, was den geringeren Mittelabfluss zur Folge hat. Folgerichtig stand daher im Jahr 2018 neben der Erzielung nachhaltiger Integrationen und der Verringerung von Hilfebedürftigkeit der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden vor allem das Erreichen von Motivations- und Integrationsfortschritten im Mittelpunkt unserer Arbeit.

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Berufliche Qualifizierung ist ein wichtiges Mittel, um sowohl die Integrationsfähigkeit der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden zu erhöhen als auch die Arbeitgeber bei der Deckung des Fachkräftebedarfes zu unterstützen. Die wachsende Bedeutung der beruflichen Weiterbildung ist der Geschäftsführung und den Mitarbeitern bewusst. Allerdings zeigen sich die Auswirkungen der beschriebenen Kundenstruktur gerade in diesem wichtigen Bereich. Ist doch eine Teilnehmergewinnung, insbesondere für abschlussorientierte Weiterbildungen, selbst mit großem materiellen und kräftemäßigem Einsatz nur vereinzelt möglich. Fehlende Mobilität der Kunden und eine rückläufige Bildungsträgerlandschaft wirken hier zusätzlich negativ auf eine mögliche Förderung. Im Jahr 2018 wurden für berufliche Qualifizierung im Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord 644.000 Euro eingesetzt (12,1% der gesamten Ausgabemittel). Damit konnte das Ergebnis des Vorjahres sogar leicht übertroffen werden (11,8%).

Besondere Erfolge konnte das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte im Jahr 2018 bei der Integration unserer Kunden aufweisen. Der Einsatz von Förderleistungen unterstützte diesen Prozess positiv. Im Berichtsjahr betrug der Anteil der Ausgaben zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 16,9% und ist damit marginal größer als 2017. Insgesamt kamen 901.000 Euro zur Auszahlung. Für klassische Eingliederungszuschüsse wurden 675.000 Euro (12,7% der Mittel) aufgebracht.

Die Ausgaben für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederungen nehmen auch 2018 den größten Raum innerhalb des Eingliederungsbudgets ein. Ursächlich ist dies vor allem der Vielzahl der Vermittlungshemmnisse unserer Kunden geschuldet, welche erst durch niederschwellige Maßnahmen beseitigt werden müssen, bevor berufliche Weiterbildung, Umschulung oder eine Integration erfolgreich sein kann. Allein für diese Leistung gab das Jobcenter im Jahresverlauf 1,260 Millionen Euro aus. Dies entspricht 23,7% der zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel (Vorjahr 22,9%).

Insgesamt wurden 70,6% aller ausgegebenen Mittel des Jobcenters für integrationsorientierte Instrumente eingesetzt.

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Obwohl immer mehr Leistungsbezieher besondere Hilfe und Unterstützung benötigen, um wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden, sinken die Anteile der beschäftigungsschaffenden Maßnahmen kontinuierlich. Ursächlich bedingt ist dies durch rechtliche Beschränkungen in den Fördervoraussetzungen. So haben viele Kunden die maximale Förderdauer im Sinne § 16d (6) SGB II bereits erreicht. Trotzdem entfiel immer noch ein wesentlicher Anteil des Haushaltsvolumens 2018 auf die Förderung von Arbeitsgelegenheiten. 687.000 Euro wurden für Förderungen in diesem Bereich ausgegeben. Dies entspricht einem Anteil an den insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln von 12,9% (Vorjahr 15,8%). Damit nehmen die Ausgaben für Beschäftigung schaffende Maßnahmen erstmals nicht mehr den zweitgrößten Raum innerhalb des Eingliederungsbudgets ein (viertgrößtes Budget).

Die Ausgaben für Leistungen zur Freien Förderung sind gegenüber dem Vorjahr nochmals gesunken. Insgesamt wurden 711.000 Euro für diese Leistungsart ausgegeben (282.000 Euro weniger als im Vorjahr). Gemessen am Eingliederungsbudget betrug der Anteil der Ausgaben für Leistungen zur Freien Förderung und zur Förderung von Arbeitsverhältnissen 13,5% (Vorjahr 12,5%) und übersteigt damit die vorgeschriebene gesetzliche Höchstgrenze von 20% nicht.

Förderungen im Bereich der Berufswahl und der Berufsausbildung (471.000 Euro) werden maßgeblich durch die Ausgaben für außerbetriebliche Berufsausbildungen (367.000 Euro) bestimmt. Der Anteil der Gesamtausgaben für Berufswahl und Berufsausbildung am Eingliederungsbudget insgesamt beträgt 8,9%. Im Jahr 2017 betrug dieser Anteil 10,7%. Die Ausgaben für besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter

Menschen lagen mit einem Anteil von 2,1% leicht über dem Vorjahresniveau von 1,8%. 2.2. Durchschnittliche Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer Im Vorjahresvergleich sind die durchschnittlichen Ausgaben je Förderung pro Monat in fast allen Leistungsarten gesunken (siehe Tabelle 2). Ausnahmen hiervon sind vermittlungsunterstützende Leistungen für Rehabilitanden, die Leistungen zur Berufswahl und Berufsausbildung sowie, mit Mehrkosten in Höhe von 1.792 Euro je Person und Fördermonat, Maßnahmen bei einem Träger nach § 45 (1) S 1Nr.3 SGB III zur Vermittlung in eine versicherungspflichtige

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Beschäftigung. Ursächlich für diese deutliche Steigerung ist ein neues sehr erfolgreiches Angebot eines Trägers, finanziert über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. In Bezug auf die Dauer der Förderung je Leistungsart ist im Vergleich zum Vorjahr wieder ein Trend zu kürzeren Maßnahmen erkennbar (siehe Tabelle 2). Obgleich sich auf Grund der beschriebenen Kundenstruktur ein zunehmender individueller, einzelfallbezogener und daher meist längerer Förderbedarf abzeichnet, ist dies im Jahr 2018 vor allem der langen Dauer der vorläufigen Haushaltsführung und der damit verbundenen Risiken geschuldet. Die Höhe der Ausgaben richtet sich nach der Leistungsart und nach der Dauer einer Maßnahme (Tabelle 2). So wurde beispielsweise 2018 für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger im Durchschnitt 1.632 Euro je Teilnehmer im Monat gezahlt, bei einer durchschnittlichen Dauer von 3,0 Monaten. Für die Förderung der beruflichen Weiterbildung waren es 997 Euro je Arbeitsnehmer, bei einer durchschnittlichen Dauer der Maßnahme von 3,4 Monaten und für außerbetriebliche Berufsausbildung 1.416 Euro für 26,6 Monate. Für Eingliederungszuschüsse wurden im Schnitt 663 Euro je Arbeitnehmer bei einer Dauer von 3,6 Monaten gezahlt. Im überregionaler Vergleich der durchschnittlichen Kosten je Maßnahme werden die Unterschiede im Förderverhalten der Jobcenter, auf Grund der Beachtung regionaler und individueller Besonderheiten, nochmals deutlich. So sind die Kosten für eine außerbetriebliche Berufsausbildung, für Assistierte Ausbildung, für den Arbeitsentgeltzuschuss bei beruflicher Weiterbildung und im Bereich der Freien Förderung im Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord zum Teil deutlich höher als der Landesdurchschnitt. Hingegen sind Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung insgesamt und berufliche Weiterbildung für behinderte Menschen hier deutlich kostengünstiger. Bei Eingliederungszuschüssen, beruflicher Weiterbildung und Arbeitsgelegenheiten liegen wir auf Mecklenburg-Vorpommern-Niveau. Auch bei Betrachtung der jeweiligen Dauer der Maßnahmen im Landesvergleich gestaltet sich das Bild unterschiedlich. So ist die Teilnahmedauer bei außerbetrieblicher Berufsausbildung, assistierter Vermittlung und ausbildungsbegleitender Hilfen um ca. 4-6 Monate länger als der Landesdurchschnitt, hingegen bei Maßnahmen beruflicher Weiterbildung sowie besondere

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Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen im Durchschnitt deutlich kürzer. Beim Eingliederungszuschuss liegen leicht unter dem Landesniveau. 2.3. Geförderte Arbeitnehmer/-innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen Im Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord wird bei der Besetzung von Maßnahmen generell darauf geachtet, besonders förderbedürftige Personengruppen entsprechend ihres Anteils an der Arbeitslosigkeit zu beteiligen (Tabelle 3a). Im Jahr 2018 wurden im Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord 4.957 Teilnehmer (Jahressumme) mit Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung gefördert. Dies entspricht 66,4% aller im Jobcenter gemeldeten (zugegangenen) Arbeitslosen (Vorjahr 71,6%). Der Anteil der besonders förderungsbedürftigen Personengruppen an allen geförderten Teilnehmern betrug 71,9%. Darunter waren 4,7% Schwerbehinderte Menschen, 25,7% Langzeitarbeitslose, 10,9% Ältere über 55 Jahre, 6,4% Berufsrückkehrer und 46,4% Geringqualifizierte (Mehrfachbetroffenheit möglich). Die Anteile dieser besonderen Personengruppen spiegeln sich in den einzelnen Maßnahmearten wider. Ein Schwerpunkt der operativen Arbeit des Jobcenters Mecklenburgische Seenplatte-Nord war im Jahr 2018 Jugendliche in Arbeit und Ausbildung zu bringen. Daher wurde dieser Kundengruppe auch besondere Aufmerksamkeit gewidmet (Tabelle 3c). Im Berichtsjahr waren 7,5% aller Arbeitslosen im Bereich SGB II unter 25 Jahre (Jahressumme Zugänge). Betrachtet man die Förderung dieser Personengruppe, so ist der Anteil der U25jährigen, bezogen auf alle Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung 2018 im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen und betrug 17,2% (im Vorjahr 16,1%). Im Jahr 2018 waren 1.650 arbeitslose Frauen im Kundenbestand. Dies entspricht 44,0% aller Arbeitslosen des Jobcenters Mecklenburgische Seenplatte-Nord (Tabelle 4b). Im Vergleich dazu betrug der Anteil geförderter Frauen an allen Förderungen 44,9%. Damit wurde die gesetzliche Mindestbeteiligung von Frauen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III in Höhe von 40,7% um 4,2%Punkte überschritten (Tabelle 4c). Die Aktivierung von Arbeitslosen ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Eingliederung auf den ersten Arbeitsmarkt. Dies gestaltet sich zunehmend schwieriger. Im Jobcenter

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Eingliederungsbilanz | 3. September 2019 | © Bundesagentur für Arbeit 11

Mecklenburgische Seenplatte-Nord lag die Aktivierungsquote der Arbeitslosen 2018 (Jahresdurchschnittsbestand an Teilnehmern in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, ohne Förderung der Berufsausbildung bezogen auf den jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenbestand einschließlich der Teilnehmer an Maßnahmen) bei 16,7% und damit um 4,0%Punkte unter der Aktivierungsquote 2017. Die Zunahme multipler Vermittlungshemmnisse bei unseren Kunden in Verbindung mit geringer bis fehlender Motivation, fehlender Trägerlandschaft in der Region und schlechtem öffentlichen Verkehrsnetz wirken sich weiterhin kontraproduktiv aus und erschweren die erfolgreiche Arbeit beträchtlich. 2.4. Vermittlungsquote Im Jahr 2018 konnte das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord insgesamt 8.369 Abgänge von Arbeitslosen verzeichnen (Tabelle 5). Darunter sind 2.105 Abgänge in Erwerbstätigkeit. Dies entspricht 25,2% (Vorjahr 27,7%). 731 Arbeitsaufnahmen erfolgten insgesamt durch Auswahl und Vorschlag des Jobcenters, also durch Vermittlung. Dabei sind 201 ungeförderte Beschäftigungsverhältnisse begründet worden. Dies entspricht einer Vermittlungsquote (Anteil Abgänge in ungeförderte Beschäftigung durch Vermittlung an allen Abgängen in ungeförderte Beschäftigung) von 18,9% (Vorjahr 18,1%). Betrachtet man die Vermittlungsquote nach Personengruppen, so liegt diese bei Langzeitarbeitslosen bei 18,3%, 16,4% bei Schwerbehinderten Menschen, 21,2% bei Älteren über 55 Jahre, 11,1% bei Berufsrückkehrenden und 17,8% bei den Geringqualifizierten (Mehrfachbetroffenheit möglich). Betrachtet man die Vermittlungsquote für Frauen, so wird diese in Höhe von 13,5% ausgewiesen und ist zum letzten Jahr nochmals gesunken (Vorjahr 13,9%). 2.5. Eingliederungsquote Die Wirkung des Einsatzes der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wird unter anderem daran bemessen, wie viele Personen 6 Monate nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Ausgangspunkt dieser Verbleibs-Untersuchung sind die Austritte von Januar 2017 bis Dezember 2017.

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Im Gegensatz u den Vorjahren wird aktuell keine Eingliederungsquote für das Jobcenter gesamt und für Gruppen von Förderleistungen ausgewiesen. Daher ist nunmehr ein Vergleich nur für die jeweilige Einzelleistung möglich. Vergleicht man die Eingliederungsquoten Einzelleistungen insgesamt mit denen der besonders förderungsbedürftigen Personen, so ist festzustellen, dass der Eingliederung dieser Personengruppen noch mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss (Tabelle 6b). Der Einsatz nicht aller Förderleistungen führt zu gleichen Integrationserfolgen. Betrachtet man die Einzelleistungen, so erwiesen sich im Jahr 2018 wiederum der Eingliederungszuschuss und das Einstiegsgeld bei abhängiger Beschäftigung als effektivste Förderleistungen. 73,8% bzw. 73,0% der geförderten Personen waren nach 6 Monaten noch in Arbeit. Zu den erfolgreichsten Leistungen im vergangenen Jahr gehörten auch die Förderungen aus dem Vermittlungsbudget. Hier wurde eine Eingliederungsquote von 55,3% ausgewiesen. Förderungen aus dem Vermittlungsbudget für Rehabilitanden waren mit einer Eingliederungsquote von 61,4% sogar noch erfolgreicher. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber mit 52,3% Eingliederung und Freie Förderungen (51,0%) sind ebenfalls sehr zielführend. Der geringste Eingliederungserfolg wird wie im Vorjahr durch Arbeitsgelegenheiten erzielt 12,3% (Vorjahr 12,6%). Dies ist in der gesetzlichen Intension der Förderleistung begründet. Betrachtet man, wie viele Teilnehmende 6 Monate nach Ende der Förderung nicht mehr arbeitslos sind (Verbleibsquote), so sind hier zusätzlich vor allem Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen mit 95,7% erfolgreich (Tabelle 6c). Weitere Informationen können Sie den beigefügten Auswertungen und Tabellen entnehmen.

Christina Felgenhauer Geschäftsführerin JC MSE-Nord

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Tabellen

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanznach § 54 SGB IIJobcenter Mecklenburgische Seenplatte NordJahreszahlen 2018

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Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 54 SGB II

Titel:

Region:

Berichtsmonat:

Erstellungsdatum: 30.06.2019

Hinweise:

Herausgeberin: Bundesagentur für ArbeitStatistik

Rückfragen an: Zentraler Statistik-ServiceRegensburger Straße 10490478 Nürnberg

E-Mail:Hotline: 0911/179-3632Fax: 0911/179-1131

Weiterführende statistische Informationen

Internet:

Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für ArbeitTabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 54 SGB II, Jahreszahlen 2018,

Nürnberg, Juni 2019

Nutzungsbedingungen© Statistik der Bundesagentur für ArbeitSie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellen-angabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfennicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sinderlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen.Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einerVerlinkung auf die Homepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeiterfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarfder Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

http://statistik.arbeitsagentur.de Register: "Statistik nach Themen"http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Statistik-nach-Themen-Nav.html

Impressum

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 54 SGB II

Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord

Jahreszahlen 2018

Die gesetzlichen Grundlagen der Eingliederungsbilanz sowie konzeptionelle und methodische Erläuterungen können den Methodischen Hinweisen entnommen werden. Die Bezeichung der Tabellen orientiert sich an der Nummerierung in § 11 Abs. 2 SGB III.

[email protected]

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Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 54 SGB II

Inhaltsverzeichnis

Tabelle

1

2

3aI

3aII

3bI

3bII

3cI

3cII

4a

4b

4c

5

6a

6b

6c

7

8a

8b

9a

9b

9cI

9cII

Abgang aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit im Rechtskreis SGB II - besonders förderungsbedürftige Personengruppen

Leistungen zur Eingliederung - Zugewiesene Mittel und Ausgaben

Leistungen zur Eingliederung - Durchschnittliche Ausgaben je Förderung

Leistungen zur Eingliederung: Frauen und Männer - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Zugang - Jahressumme

Leistungen zur Eingliederung: Frauen und Männer - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Zugang - Jahressumme - Anteile

Leistungen zur Eingliederung: Frauen und Männer - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Bestand - Jahresdurchschnitt

Leistungen zur Eingliederung: Frauen und Männer - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Bestand - Jahresdurchschnitt - Anteile

Leistungen zur Eingliederung: Frauen und Männer - Jüngere (unter 25 Jahre) - Zugang - Jahressumme / Bestand - Jahresdurchschnitt

Leistungen zur Eingliederung: Frauen und Männer - Jüngere (unter 25 Jahre) - Zugang - Jahressumme / Bestand - Jahresdurchschnitt - Anteile

Leistungen zur Eingliederung: Frauen - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Zugang - Jahressumme

Leistungen zur Eingliederung: Frauen - besonders förderungsbedürftige Personengruppen - Bestand - Jahresdurchschnitt

Leistungen zur Eingliederung: Frauen - Mindestbeteiligung von Frauen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III - Bestand - Jahresdurchschnitt

Leistungen zur Eingliederung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III -Zugang - Jahressumme

Leistungen zur Eingliederung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III -Bestand - Jahresdurchschnitt

Leistungen zur Eingliederung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III - Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen

Leistungen zur Eingliederung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III - Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Eingliederungsquote

Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen

Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Eingliederungsquote

Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - Verbleibsquote

Der regionale Arbeitsmarkt (rechtskreisübergreifend)- Verweis auf das Internetangebot der Statistik der Bundesagentur für Arbeit -Entwicklung der Leistungen zur Eingliederung - Zugang - Jahressumme

Entwicklung der Leistungen zur Eingliederung - Eingliederungsquote

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Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 54 SGB II

Tabelle 1) Leistungen zur Eingliederung - zugewiesene Mittel und Ausgaben

Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord (Gebietsstand März 2019)Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019Ausgabedaten der zugelassenen kommunalen Träger liegen noch nicht vor, die ausgewiesenen Daten beinhalten ausschließlich jene aus den IT-Verfahren der BA. Eine Aktualisierung erfolgt zum 15.09.2019

a) Zugewiesene MittelSoll

in 1.000 €Ausgaben in %

des Solls1 2

9.608 55,36.376 83,4

103 99,71.873 38,4

b) Ausgaben Ist

in 1.000 € in % von

Insgesamt1 2

Leistungen zur Eingliederung insgesamt 3) 5.317 100 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 1.745 32,8

Förderung aus dem Vermittlungsbudget 417 7,8 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1.260 23,7

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 26 0,5 dav. Maßnahmen bei einem Träger 1.234 23,2 dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung 7 0,1

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 13 0,2 dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 9 0,2 dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 4 0,1

Probebeschäftigung behinderter Menschen 55 1,0 Arbeitshilfen für behinderte Menschen - -Förderung schwer zu erreichender junger Menschen - -

B Berufswahl und Berufsausbildung 471 8,9 Assistierte Ausbildung 65 1,2 Ausbildungsbegleitende Hilfen 7 0,1 Außerbetriebliche Berufsausbildung 367 6,9 Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen 1 0,0 Einstiegsqualifizierung 31 0,6 Zuschuss für schwerbehinderte Menschen im Anschluss an Aus- und Weiterbildung - -

C Berufliche Weiterbildung 644 12,1 Förderung der beruflichen Weiterbildung 553 10,4 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 54 1,0 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 37 0,7

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 901 16,9 Eingliederungszuschuss 675 12,7 Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen 25 0,5 Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit 99 1,9 Beschäftigungszuschuss (Restabw.) 103 1,9 Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit - -Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen -1 - 0,0

E besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen 113 2,1 besondere Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen 113 2,1

F Beschäftigung schaffende Maßnahmen 695 13,1 Arbeitsgelegenheiten 687 12,9 Förderung von Arbeitsverhältnissen 7 0,1

G Freie Förderung 711 13,4 Freie Förderung SGB II 711 13,4 nachrichtl.: Freie Förderung SGB II, Förderung von Arbeitsverhältnissen und Förderung schwer erreichbarer Jugendlicher 4) 719 13,5

H Sonstige Leistungen 38 0,7 Reisekosten aus Anlass der Meldung beim Jobcenter 38 0,7 Erstattungen von Leistungen zur Rehabilitation an öffentlich-rechtliche Träger - -

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

nachrichtl. Freie Förderung SGB II und Förderung von Arbeitsverhältnissen und Förderung schwer zu erreichender junger Menschen 4)

Zugewiesene Mittel Insgesamt 1)

Verfügbare Mittel insgesamt 2)

Beschäftigungszuschuss (Restabw.)

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1) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach den §§ 16 ff SGB II (ohne kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II) sowie § 16e SGB II a. F. zzgl. zusätzlicher Mittel aus Ausgaberesten gem. des Koalitionsvertrages.2) Zugewiesene Mittel (Zeile 1) reduziert um die Umschichtungsbeträge zum Verwaltungsbudget und erhöht um die Rückeinnahmen aus dem Forderungseinzug

für Altfälle (HHJ 2010 und früher) (Stand: März 2018, Datenquelle: Finanzauswertungssystem der Bundesagentur für Arbeit).

3) Umfasst alle Eingliederungsleistungen nach § 16 ff. SGB II (ohne kommunale Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II), die durch den

Bund erstattungsfähig sind; auf Basis der nach § 51b SGB II von den zugelassenen kommunalen Trägern an die BA-Statistik übermittelten

Daten (per XSozial-BA-SGB II, Modul 1 geliefert) zuzüglich der Ausgaben der Finanzstellen aus dem Finanzsystem der BA. Plausible Angaben

zu den (Ist) Ausgaben liegen nur insgesamt vor (vgl. Methodische Erläuterungen und Hinweise). Die Kosten für die Eignungsfeststellung nach

§ 16 SGB II in Verbindung mit § 32 SGB III können sowohl über das Verwaltungsbudget als auch als Eingliederungsleistung abgerechnet werden.

4) Die Zuteilung der Eingliederungsmittel für §§16e, 16f und 16h SGB II erfolgt gemeinsam, deshalb ist ein getrennter Nachweis nicht möglich.

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Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 54 SGB II

Tabelle 2) Leistungen zur Eingliederung - Durchschnittliche Ausgaben je Förderung

Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord (Gebietsstand März 2019)Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019Ausgabedaten der zugelassenen kommunalen Träger liegen noch nicht vor, die ausgewiesenen Daten beinhalten ausschließlich jene aus den IT-Verfahren der BA. Eine Aktualisierung erfolgt zum 15.09.2019

2018 +/- Vorjahr 2018 +/- Vorjahr1 2 3 4

A Aktivierung und berufliche EingliederungFörderung aus dem Vermittlungsbudget 1) 2) 201 -9 x xMaßnahmen z. Aktivierung u. beruflichen Eingliederung 880 -220 1,8 -0,4

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 38 -5 0,3 -dav. Maßnahmen bei einem Träger 1.632 -388 3,0 -0,8 dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung 1)2) 3.498 1.792 x x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 1) 2) x x x xdav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget 1) 2) 144 45 x xdav. Maßnahmen z. Aktivierung u. berufl. Eingliederung 47 25 2,2 0,3

Probebeschäftigung behinderter Menschen 1.410 -110 2,8 -0,2 Arbeitshilfen für behinderte Menschen 1) 2) x x x xFörderung schwer zu erreichender junger Menschen x x x x

B Berufswahl und BerufsausbildungAssistierte Ausbildung 984 94 13,5 9,2Ausbildungsbegleitende Hilfen 148 15 15,8 6,4Außerbetriebliche Berufsausbildung 1.416 149 26,6 1,8Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. x x - -19,7 Einstiegsqualifizierung 326 -29 6,4 0,1Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung x x x x

C Berufliche WeiterbildungFörderung der beruflichen Weiterbildung 997 -80 3,4 -1,1 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 706 -79 8,0 -3,0 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl. Weiterbildung Beschäftigter 1.603 -97 5,6 -0,3

D Aufnahme einer ErwerbstätigkeitEingliederungszuschuss 663 -60 3,6 -0,6 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 704 -295 12,0 -1,3 Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit 183 -48 4,1 -0,9 Beschäftigungszuschuss (Restabw.) 1.868 336 94,0 8,7Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit x x - -5,4 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 1) 2) -132 -1.078 x x

E besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschenbesondere Maßn. z. beruflichen Weiterbildung behinderter Menschen 1.705 -816 7,8 -5,0

F Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten 347 -35 4,5 -0,1 Förderung von Arbeitsverhältnissen x x - -

G Freie FörderungFreie Förderung SGB II 1) 2) 3.437 -1.139 x x

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Berechnung Sp. 1: Durchschnittliche monatliche Ausgaben dividiert durch den durchschnittlichen Teilnehmerbestand. Die Berechnung ist nur bei zeitraumbezogenen Leistungen sinnvoll bzw. möglich. Für Einmalleistungen werden für die Berechnung der durchschnittlichen Ausgaben die Jahresausgaben durch die Anzahl der Leistungsfälle dividiert. Somit werden bei den Einmalleistungen die Ergebnisse pro Fall ausgewiesen und sind mit den zeitraumbezogenen Ergebnissen der übrigen Instrumente nicht vergleichbar.2) Die durchschnittliche Förderdauer wird auf Basis der Austritte eines Berichtsjahres und deren Förderbeginn und -ende ermittelt. Die Berechnung ist nur bei zeitraumbezogenen Leistungen sinnvoll und möglich, nicht bei den Einmalleistungen.3) Vgl. Methodische Hinweise im Tabellenblatt "Einstieg".

durchschnittliche Ausgaben je

Förderung pro Monat (in EURO) 1)

Dauer der Leistung

(Durchschnitt in Monaten) 2)

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Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 54 SGB II

Tabelle 3) Leistungen zur Eingliederung: Frauen und MännerTabelle 3a) besonders förderungsbedürftige Personengruppen

Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord (Gebietsstand März 2019)Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019

3a I) Zugang - Jahressumme1)

darunter: besonders förderungsbedürftige Personen Insge-samt 3)

Langzeit- arbeits-

lose(§ 18 Abs.1

SGB III)

schwerbe-hinderte

Menschen /

Gleichge-stellte

Ältere(55 Jahre und älter)

Berufs-rück-

kehrende

Gering-qualifi-zierte 4)

1 2 3 4 5 6 7

Arbeitslose Rechtskreis SGB II 7.461 5.461 x 513 1.084 472 3.392 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 3.665 2.616 829 162 314 224 1.775

Vermittlungsbudget 2) 2.079 1.385 293 68 196 113 969 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2) 1.432 1.112 486 72 118 101 738

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 676 481 175 27 44 45 326 dav. Maßnahmen bei einem Träger 2) 756 631 311 45 74 56 412 dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 2) * * * - - - *

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) 140 107 43 12 - 7 63 dav. Vermittlungsbudget 2) 65 45 14 9 - 3 26 dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2) 75 62 29 3 - 4 37

Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 14 12 7 10 - 3 5 Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 2) - - - - - - -Förderung schwer zu erreichender junger Menschen - - - - - - -

B Berufswahl und Berufsausbildung 33 32 * * - - *Assistierte Ausbildung 3 * - - - - *Ausbildungsbegleitende Hilfen * * - - - - *Außerbetriebliche Berufsausbildung 8 8 * - - - 8 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. * * - * - - *Einstiegsqualifizierung 18 18 * - - - 18 Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - - - - - - -

C Berufliche Weiterbildung 171 128 59 * 8 13 90 Förderung der beruflichen Weiterbildung 152 113 53 5 8 13 79 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 13 11 6 * - - 7 Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 6 4 - - - - 4

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 444 277 84 28 31 31 183 Eingliederungszuschuss 284 176 43 11 21 17 122 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 5 5 * 5 * - *Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit 145 91 * 9 * 14 55 Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) - - - - - - -Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit - - - - - - -Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) 10 5 - 3 - - *

E besondere Maßnahmen z. Teilhabe v. Menschen m. Behinderungen 8 3 * - - - *besondere Maßnahmen zur Weiterbildung 8 3 * - - - *

F Beschäftigung schaffende Maßnahmen 429 345 189 27 145 25 144 Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante * * 189 * * 25 144 Förderung von Arbeitsverhältnissen * * - * * - -

G Freie Förderung 207 165 110 9 42 22 74 Freie Förderung SGB II 2) 207 165 110 9 42 22 74

Summe (A, B, C, D, E, F, G) 4.957 3.566 1.275 233 540 315 2.299 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Die Förderdaten wurden durch Meldungen aus den IT-Fachverfahren der BA und auf Basis der nach § 51b SGB II von den zkT an die BA-Statistik übermittelten Daten ermittelt (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung). Die Daten zu Arbeitslosen enthalten Daten aus den IT-Vermittlungssystemen der BA, Meldungen der zugelassenen kommunalen Träger (per XSozial-BA-SGB II geliefert) sowie Schätzwerte für zugelassene kommunale Träger, sofern keine Meldung vorlag.2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen.4) Vgl. Methodische Hinweise im Tabellenblatt "Einstieg".

Insge-samt

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Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 54 SGB II

Tabelle 3) Leistungen zur Eingliederung: Frauen und MännerTabelle 3a) besonders förderungsbedürftige Personengruppen

Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord (Gebietsstand März 2019)Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019

3a II) Anteile 1)

darunter: besonders förderungsbedürftige Personen Insge-samt 3)

Langzeit- arbeits-

lose(§ 18 Abs.1

SGB III)

schwerbe-hinderte

Menschen /

Gleichge-stellte

Ältere(55 Jahre und älter)

Berufs-rück-

kehrende

Gering-qualifi-zierte 4)

1 2 3 4 5 6 7

Arbeitslose Rechtskreis SGB II 7.461 73,2 x 6,9 14,5 6,3 45,5 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 3.665 71,4 22,6 4,4 8,6 6,1 48,4

Vermittlungsbudget 2) 2.079 66,6 14,1 3,3 9,4 5,4 46,6 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2) 1.432 77,7 33,9 5,0 8,2 7,1 51,5

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 676 71,2 25,9 4,0 6,5 6,7 48,2 dav. Maßnahmen bei einem Träger 2) 756 83,5 41,1 6,0 9,8 7,4 54,5 dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 2) * * * * * * *

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) 140 76,4 30,7 8,6 - 5,0 45,0 dav. Vermittlungsbudget 2) 65 69,2 21,5 13,8 - 4,6 40,0 dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2) 75 82,7 38,7 4,0 - 5,3 49,3

Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 14 85,7 50,0 71,4 - 21,4 35,7 Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 2) - x x x x x xFörderung schwer zu erreichender junger Menschen - x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung 33 97,0 * * - - *Assistierte Ausbildung 3 * - - - - *Ausbildungsbegleitende Hilfen * * * * * * *Außerbetriebliche Berufsausbildung 8 100,0 * - - - 100,0 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. * * * * * * *Einstiegsqualifizierung 18 100,0 * - - - 100,0 Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - x x x x x x

C Berufliche Weiterbildung 171 74,9 34,5 * 4,7 7,6 52,6 Förderung der beruflichen Weiterbildung 152 74,3 34,9 3,3 5,3 8,6 52,0 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 13 84,6 46,2 * - - 53,8 Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 6 66,7 - - - - 66,7

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 444 62,4 18,9 6,3 7,0 7,0 41,2 Eingliederungszuschuss 284 62,0 15,1 3,9 7,4 6,0 43,0 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 5 100,0 * 100,0 * - *Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit 145 62,8 * 6,2 * 9,7 37,9 Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) - x x x x x xEinstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit - x x x x x xLeistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) 10 50,0 - 30,0 - - *

E besondere Maßnahmen z. Teilhabe v. Menschen m. Behinderungen 8 37,5 * - - - *besondere Maßnahmen zur Weiterbildung 8 37,5 * - - - *

F Beschäftigung schaffende Maßnahmen 429 80,4 44,1 6,3 33,8 5,8 33,6 Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante * * * * * * *Förderung von Arbeitsverhältnissen * * * * * * *

G Freie Förderung 207 79,7 53,1 4,3 20,3 10,6 35,7 Freie Förderung SGB II 2) 207 79,7 53,1 4,3 20,3 10,6 35,7

Summe (A, B, C, D, E, F, G) 4.957 71,9 25,7 4,7 10,9 6,4 46,4 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Die Förderdaten wurden durch Meldungen aus den IT-Fachverfahren der BA und auf Basis der nach § 51b SGB II von den zkT an die BA-Statistik übermittelten Daten ermittelt (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung). Die Daten zu Arbeitslosen enthalten Daten aus den IT-Vermittlungssystemen der BA, Meldungen der zugelassenen kommunalen Träger (per XSozial-BA-SGB II geliefert) sowie Schätzwerte für zugelassene kommunale Träger, sofern keine Meldung vorlag.2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen.4) Vgl. Methodische Hinweise im Tabellenblatt "Einstieg".

Insge-samt

Page 21: Eingliederungsbilanz 2018 - arbeitsagentur.de · Die vorliegende Eingliederungsbilanz gibt einen Überblick über den Mitteleinsatz, die geförderten Personengruppen, die Maßnahmen

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 54 SGB II

Tabelle 3) Leistungen zur Eingliederung: Frauen und MännerTabelle 3b) besonders förderungsbedürftige Personengruppen

Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord (Gebietsstand März 2019)Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019

3b I) Bestand - Jahresdurchschnitt 1)

darunter: besonders förderungsbedürftige Personen Insge-samt 3)

Langzeit- arbeits-

lose(§ 18 Abs.1

SGB III)

schwerbe-hinderte

Menschen /

Gleichge-stellte

Ältere(55 Jahre und älter)

Berufs-rück-

kehrende

Gering-qualifi-zierte 4)

1 2 3 4 5 6 7

Arbeitslose Rechtskreis SGB II 3.750 3.144 1.939 337 832 232 1.527 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 218 180 96 17 20 16 109

Vermittlungsbudget 2) x x x x x x xMaßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2) 201 165 88 14 20 14 101

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 20 15 6 1 1 1 11 dav. Maßnahmen bei einem Träger 2) 181 150 83 12 19 13 90 dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 2) x x x x x x x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) x x x x x x xdav. Vermittlungsbudget 2) x x x x x x xdav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2) 14 12 6 2 - 1 7

Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 3 3 2 2 - 1 1 Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 2) x x x x x x xFörderung schwer zu erreichender junger Menschen - - - - - - -

B Berufswahl und Berufsausbildung 39 38 2 0 - 1 38 Assistierte Ausbildung 6 5 1 - - - 5 Ausbildungsbegleitende Hilfen 4 4 - - - - 4 Außerbetriebliche Berufsausbildung 22 22 0 - - 1 22 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. 0 0 - 0 - - 0 Einstiegsqualifizierung 8 8 0 - - - 8 Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - - - - - - -

C Berufliche Weiterbildung 55 38 19 2 2 4 25 Förderung der beruflichen Weiterbildung 46 32 16 1 2 4 22 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 6 5 4 0 - - 2 Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 2 1 - - - - 1

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 139 84 27 12 11 10 53 Eingliederungszuschuss 85 52 13 5 7 5 35 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 3 3 1 3 1 - 0 Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit 45 27 12 3 3 4 16 Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) 5 2 1 1 1 - -Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit - - - - - - -Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) 1 1 - 0 - - 1

E besondere Maßnahmen z. Teilhabe v. Menschen m. Behinderungen 6 3 1 - - - 2 besondere Maßnahmen zur Weiterbildung 6 3 1 - - - 2

F Beschäftigung schaffende Maßnahmen 166 135 80 12 57 10 52 Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 165 135 80 11 56 10 52 Förderung von Arbeitsverhältnissen 1 1 - 1 1 - -

G Freie Förderung 44 35 23 2 9 5 16 Freie Förderung SGB II 2) 44 35 23 2 9 5 16

Summe (A, B, C, D, E, F, G) 666 514 248 44 98 47 294 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Die Förderdaten wurden durch Meldungen aus den IT-Fachverfahren der BA und auf Basis der nach § 51b SGB II von den zkT an die BA-Statistik übermittelten Daten ermittelt (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung). Die Daten zu Arbeitslosen enthalten Daten aus den IT-Vermittlungssystemen der BA, Meldungen der zugelassenen kommunalen Träger (per XSozial-BA-SGB II geliefert) sowie Schätzwerte für zugelassene kommunale Träger, sofern keine Meldung vorlag.2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen.4) Vgl. Methodische Hinweise im Tabellenblatt "Einstieg".

Insge-samt

Page 22: Eingliederungsbilanz 2018 - arbeitsagentur.de · Die vorliegende Eingliederungsbilanz gibt einen Überblick über den Mitteleinsatz, die geförderten Personengruppen, die Maßnahmen

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 54 SGB II

Tabelle 3) Leistungen zur Eingliederung: Frauen und MännerTabelle 3b) besonders förderungsbedürftige Personengruppen

Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord (Gebietsstand März 2019)Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019

3b II) Anteile 1)

darunter: besonders förderungsbedürftige Personen Insge-samt 3)

Langzeit- arbeits-

lose(§ 18 Abs.1

SGB III)

schwerbe-hinderte

Menschen /

Gleichge-stellte

Ältere(55 Jahre und älter)

Berufs-rück-

kehrende

Gering-qualifi-zierte 4)

1 2 3 4 5 6 7

Arbeitslose Rechtskreis SGB II 3.750 83,8 51,7 9,0 22,2 6,2 40,7 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 218 82,5 43,9 8,0 9,0 7,2 49,9

Vermittlungsbudget 2) x x x x x x xMaßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2) 201 82,1 43,9 6,8 9,7 6,9 50,2

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 20 73,8 27,9 6,3 5,4 6,7 52,5 dav. Maßnahmen bei einem Träger 2) 181 83,1 45,6 6,9 10,2 6,9 49,9 dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 2) x x x x x x x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) x x x x x x xdav. Vermittlungsbudget 2) x x x x x x xdav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2) 14 85,9 41,2 10,6 - 9,4 49,4

Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 3 89,7 59,0 69,2 - 15,4 38,5 Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 2) x x x x x x xFörderung schwer zu erreichender junger Menschen - x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung 39 96,2 3,8 0,2 - 3,4 96,2 Assistierte Ausbildung 6 86,4 18,2 - - - 86,4 Ausbildungsbegleitende Hilfen 4 87,5 - - - - 87,5 Außerbetriebliche Berufsausbildung 22 100,0 1,5 - - 6,2 100,0 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. 0 100,0 - 20,0 - - 100,0 Einstiegsqualifizierung 8 96,8 2,1 - - - 96,8 Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - x x x x x x

C Berufliche Weiterbildung 55 69,6 35,6 2,8 3,1 8,1 45,1 Förderung der beruflichen Weiterbildung 46 69,2 34,4 2,9 3,6 9,5 47,2 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 6 73,7 55,3 2,6 - - 23,7 Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 2 65,2 - - - - 65,2

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 139 60,8 19,5 8,4 7,6 7,0 37,9 Eingliederungszuschuss 85 61,3 15,2 5,6 8,0 6,4 41,7 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 3 100,0 22,9 100,0 22,9 - 14,3 Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit 45 60,1 27,4 6,1 5,5 9,4 35,8 Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) 5 34,5 21,8 21,8 12,7 - -Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit - x x x x x xLeistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) 1 54,5 - 27,3 - - 54,5

E besondere Maßnahmen z. Teilhabe v. Menschen m. Behinderungen 6 54,5 18,2 - - - 36,4 besondere Maßnahmen zur Weiterbildung 6 54,5 18,2 - - - 36,4

F Beschäftigung schaffende Maßnahmen 166 81,8 48,1 6,9 34,3 6,3 31,5 Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 165 81,7 48,3 6,6 34,1 6,3 31,6 Förderung von Arbeitsverhältnissen 1 100,0 - 100,0 100,0 - -

G Freie Förderung 44 81,0 53,1 4,2 21,5 11,8 36,0 Freie Förderung SGB II 2) 44 81,0 53,1 4,2 21,5 11,8 36,0

Summe (A, B, C, D, E, F, G) 666 77,2 37,2 6,6 14,7 7,0 44,1 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Die Förderdaten wurden durch Meldungen aus den IT-Fachverfahren der BA und auf Basis der nach § 51b SGB II von den zkT an die BA-Statistik übermittelten Daten ermittelt (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung). Die Daten zu Arbeitslosen enthalten Daten aus den IT-Vermittlungssystemen der BA, Meldungen der zugelassenen kommunalen Träger (per XSozial-BA-SGB II geliefert) sowie Schätzwerte für zugelassene kommunale Träger, sofern keine Meldung vorlag.2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen.4) Vgl. Methodische Hinweise im Tabellenblatt "Einstieg".

Insge-samt

Page 23: Eingliederungsbilanz 2018 - arbeitsagentur.de · Die vorliegende Eingliederungsbilanz gibt einen Überblick über den Mitteleinsatz, die geförderten Personengruppen, die Maßnahmen

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 54 SGB II

Tabelle 3) Leistungen zur Eingliederung: Frauen und MännerTabelle 3c) Jüngere (bei Eintritt unter 25 Jahre)

Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord (Gebietsstand März 2019)Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019

3c I) Zugang und Bestand 1)

Zugang Bestand Zugang Bestand1 2 3 4

Arbeitslose Rechtskreis SGB II 895 281 388 116 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 738 40 332 14

Vermittlungsbudget 2) 437 x 232 xMaßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2) 246 35 83 13

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 93 3 26 1 dav. Maßnahmen bei einem Träger 2) 153 31 57 12 dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 2) - x - x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) * x 17 xdav. Vermittlungsbudget 2) * x 9 xdav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2) 30 5 8 2

Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen * 0 - -Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 2) - x - xFörderung schwer zu erreichender junger Menschen - - - -

B Berufswahl und Berufsausbildung 27 34 10 17 Assistierte Ausbildung * 5 - 1 Ausbildungsbegleitende Hilfen * 3 - 2 Außerbetriebliche Berufsausbildung 6 19 3 11 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. * 0 - -Einstiegsqualifizierung 15 7 7 3 Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - - - -

C Berufliche Weiterbildung 27 8 18 5 Förderung der beruflichen Weiterbildung 19 6 * 3 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung * 2 6 2 Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter * 0 * 0

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 52 16 15 5 Eingliederungszuschuss 39 12 12 4 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen * 0 - -Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit * 4 3 1 Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) - - - -Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit - - - -Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) - - - -

E besondere Maßnahmen z. Teilhabe v. Menschen m. Behinderungen - 1 - 1 besondere Maßnahmen zur Weiterbildung - 1 - 1

F Beschäftigung schaffende Maßnahmen - - - -Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante - - - -Förderung von Arbeitsverhältnissen - - - -

G Freie Förderung 10 2 6 2 Freie Förderung SGB II 2) 10 2 6 2

Summe (A, B, C, D, E, F, G) 854 102 381 44 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Die Förderdaten wurden durch Meldungen aus den IT-Fachverfahren der BA und auf Basis der nach § 51b SGB II von den zkT an die BA-Statistik übermittelten Daten ermittelt (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung). Die Daten zu Arbeitslosen enthalten Daten aus den IT-Vermittlungssystemen der BA, Meldungen der zugelassenen kommunalen Träger (per XSozial-BA-SGB II geliefert) sowie Schätzwerte für zugelassene kommunale Träger, sofern keine Meldung vorlag.2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.

Insgesamt Frauen

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Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 54 SGB II

Tabelle 3) Leistungen zur Eingliederung: Frauen und MännerTabelle 3c) Jüngere (bei Eintritt unter 25 Jahre)

Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord (Gebietsstand März 2019)Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019

3c II) Anteile an insgesamt 1)

Zugang Bestand Zugang Bestand1 2 3 4

Arbeitslose Rechtskreis SGB II 12,0 7,5 11,2 7,1 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 20,1 18,5 20,9 13,6

Vermittlungsbudget 2) 21,0 x 25,8 xMaßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2) 17,2 17,2 13,3 13,1

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 13,8 16,7 9,7 12,1 dav. Maßnahmen bei einem Träger 2) 20,2 17,3 15,9 13,2 dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 2) * x x x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) * x 29,8 xdav. Vermittlungsbudget 2) * x 32,1 xdav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2) 40,0 38,2 27,6 22,9

Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen * 12,8 - -Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 2) x x x xFörderung schwer zu erreichender junger Menschen x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung 81,8 86,5 83,3 86,3 Assistierte Ausbildung * 86,4 * 57,1 Ausbildungsbegleitende Hilfen * 77,1 x 100,0 Außerbetriebliche Berufsausbildung 75,0 86,1 * 85,1 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. * 100,0 x xEinstiegsqualifizierung 83,3 91,6 100,0 100,0 Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung x x x x

C Berufliche Weiterbildung 15,8 14,2 20,5 14,1 Förderung der beruflichen Weiterbildung 12,5 13,0 * 10,7 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung * 25,0 75,0 38,0 Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter * 8,7 * 20,0

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 11,7 11,8 9,4 9,3 Eingliederungszuschuss 13,7 14,5 12,1 13,7 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen * 14,3 * -Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit * 8,1 5,6 3,7 Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) x - x -Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit x x x xLeistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) - - * -

E besondere Maßnahmen z. Teilhabe v. Menschen m. Behinderungen - 18,2 - 40,0 besondere Maßnahmen zur Weiterbildung - 18,2 - 40,0

F Beschäftigung schaffende Maßnahmen - - - -Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante * - - -Förderung von Arbeitsverhältnissen * - x x

G Freie Förderung 4,8 5,0 7,9 9,2 Freie Förderung SGB II 2) 4,8 5,0 7,9 9,2

Summe (A, B, C, D, E, F, G) 17,2 15,3 18,1 14,6 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Die Förderdaten wurden durch Meldungen aus den IT-Fachverfahren der BA und auf Basis der nach § 51b SGB II von den zkT an die BA-Statistik übermittelten Daten ermittelt (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung). Die Daten zu Arbeitslosen enthalten Daten aus den IT-Vermittlungssystemen der BA, Meldungen der zugelassenen kommunalen Träger (per XSozial-BA-SGB II geliefert) sowie Schätzwerte für zugelassene kommunale Träger, sofern keine Meldung vorlag.2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.

in % von Tabelle 3a/ 3b Insgesamt

in % von Tabelle 4a/ 4bFrauen insgesamt

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Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 54 SGB II

Tabelle 4) Leistungen zur Eingliederung: FrauenTabelle 4a) besonders förderungsbedürftige Personengruppen

Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord (Gebietsstand März 2019)Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019

4a) Zugang - Jahressumme 1)

Insge-samt 3)

Langzeit- arbeits-

lose(§ 18 Abs.1

SGB III)

schwer-behin-

derte M. /Gleichge-

stellte

Ältere(55 Jahre

und älter)

Berufs-rück-

kehren-de

Gering-qualifi-zierte 4)

1 2 3 4 5 6 7 8

Arbeitslose Rechtskreis SGB II 3.451 46,3 2.580 x 239 527 462 1.484 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 1.588 43,3 1.163 378 71 146 * 725

Vermittlungsbudget 2) 900 43,3 628 127 32 80 * 419 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2) 626 43,7 483 229 32 66 * 278

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 267 39,5 183 76 12 22 45 100 dav. Maßnahmen bei einem Träger 2) 359 47,5 300 153 20 44 * 178 dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 2) - * - - - - - -

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) 57 40,7 47 18 4 - 7 *dav. Vermittlungsbudget 2) 28 43,1 22 6 * - 3 *dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2) 29 38,7 25 12 * - 4 14

Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 5 35,7 5 4 3 - 3 *Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 2) - x - - - - - -Förderung schwer zu erreichender junger Menschen - x - - - - - -

B Berufswahl und Berufsausbildung 12 36,4 11 * - - - 11 Assistierte Ausbildung * * - - - - - -Ausbildungsbegleitende Hilfen - * - - - - - -Außerbetriebliche Berufsausbildung * * 4 * - - - 4 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. - * - - - - - -Einstiegsqualifizierung 7 38,9 7 - - - - 7 Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - x - - - - - -

C Berufliche Weiterbildung 88 51,5 66 * * 5 13 44 Förderung der beruflichen Weiterbildung 77 50,7 58 26 * 5 13 37 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 8 61,5 * * * - - *Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 3 50,0 * - - - - *

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 160 36,0 99 38 9 13 * 51 Eingliederungszuschuss 99 34,9 64 22 3 9 17 34 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen * * * * * * - -Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit 54 37,2 30 * * * * *Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) - x - - - - - -Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit - x - - - - - -Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) * * * - * - - *

E besondere Maßnahmen z. Teilhabe v. Menschen m. Behinderungen 3 37,5 - - - - - -besondere Maßnahmen zur Weiterbildung 3 37,5 - - - - - -

F Beschäftigung schaffende Maßnahmen 176 41,0 146 78 17 62 * 57 Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 176 * 146 78 17 62 * 57 Förderung von Arbeitsverhältnissen - * - - - - - -

G Freie Förderung 76 36,7 62 40 * 12 22 31 Freie Förderung SGB II 2) 76 36,7 62 40 * 12 22 31

Summe (A, B, C, D, E, F, G) 2.103 42,4 1.547 564 103 238 310 919 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Die Förderdaten wurden durch Meldungen aus den IT-Fachverfahren der BA und auf Basis der nach § 51b SGB II von den zkT an die BA-Statistik übermittelten Daten ermittelt (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung). Die Daten zu Arbeitslosen enthalten Daten aus den IT-Vermittlungssystemen der BA, Meldungen der zugelassenen kommunalen Träger (per XSozial-BA-SGB II geliefert) sowie Schätzwerte für zugelassene kommunale Träger, sofern keine Meldung vorlag.2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen.4) Vgl. Methodische Hinweise im Tabellenblatt "Einstieg".

Insge-samt

in % von Tab.3a

Insge-samt

darunter (Spalte 1): besonders förderungsbedürftige Personen

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Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 54 SGB II

Tabelle 4) Leistungen zur Eingliederung: FrauenTabelle 4b) besonders förderungsbedürftige Personengruppen

Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord (Gebietsstand März 2019)Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019

4b) Bestand - Jahresdurchschnitt 1)

Insge-samt 3)

Langzeit- arbeits-

lose(§ 18 Abs.1

SGB III)

schwer-behin-

derte M. /Gleichge-

stellte

Ältere(55 Jahre

und älter)

Berufs-rück-

kehren-de

Gering-qualifi-zierte 4)

1 2 3 4 5 6 7 8

Arbeitslose Rechtskreis SGB II 1.650 44,0 1.402 872 138 367 228 655 A Aktivierung und berufliche Eingliederung 106 48,5 89 49 8 12 16 48

Vermittlungsbudget 2) x x x x x x x xMaßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2) 98 48,8 82 44 7 12 14 45

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 8 37,9 5 3 1 1 1 3 dav. Maßnahmen bei einem Träger 2) 91 50,0 77 42 7 11 12 42 dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 2) x x x x x x x x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) x x x x x x x xdav. Vermittlungsbudget 2) x x x x x x x xdav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2) 7 48,8 6 3 1 - 1 3

Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 1 30,8 1 1 1 - 1 0 Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 2) x x x x x x x xFörderung schwer zu erreichender junger Menschen - x - - - - - -

B Berufswahl und Berufsausbildung 20 50,7 19 1 - - 1 19 Assistierte Ausbildung 2 31,8 1 1 - - - 1 Ausbildungsbegleitende Hilfen 2 45,8 1 - - - - 1 Außerbetriebliche Berufsausbildung 13 62,2 13 0 - - 1 13 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. - - - - - - - -Einstiegsqualifizierung 3 37,9 3 - - - - 3 Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - x - - - - - -

C Berufliche Weiterbildung 35 65,0 25 13 1 2 4 15 Förderung der beruflichen Weiterbildung 30 65,8 21 11 1 2 4 13 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 4 65,8 4 2 0 - - 2 Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 1 43,5 0 - - - - 0

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 49 35,6 30 12 4 4 10 14 Eingliederungszuschuss 29 33,7 18 6 1 3 5 9 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 2 65,7 2 1 2 1 - -Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit 18 39,9 10 5 0 1 4 5 Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) 0 5,5 0 - - 0 - -Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit - x - - - - - -Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) 1 54,5 0 - 0 - - 0

E besondere Maßnahmen z. Teilhabe v. Menschen m. Behinderungen 3 45,5 1 - - - - 1 besondere Maßnahmen zur Weiterbildung 3 45,5 1 - - - - 1

F Beschäftigung schaffende Maßnahmen 70 42,0 59 35 6 26 10 20 Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 70 42,1 59 35 6 26 10 20 Förderung von Arbeitsverhältnissen - - - - - - - -

G Freie Förderung 16 37,3 13 9 1 2 5 7 Freie Förderung SGB II 2) 16 37,3 13 9 1 2 5 7

Summe (A, B, C, D, E, F, G) 299 44,9 236 118 20 46 45 124 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Die Förderdaten wurden durch Meldungen aus den IT-Fachverfahren der BA und auf Basis der nach § 51b SGB II von den zkT an die BA-Statistik übermittelten Daten ermittelt (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung). Die Daten zu Arbeitslosen enthalten Daten aus den IT-Vermittlungssystemen der BA, Meldungen der zugelassenen kommunalen Träger (per XSozial-BA-SGB II geliefert) sowie Schätzwerte für zugelassene kommunale Träger, sofern keine Meldung vorlag.2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.3) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen.4) Vgl. Methodische Hinweise im Tabellenblatt "Einstieg".

Insge-samt

in % von Tabelle 3b Ins-gesamt

darunter (Spalte 1): besonders förderungsbedürftige Personen

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Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 54 SGB II

Tabelle 4) Leistungen zur Eingliederung: FrauenTabelle 4c) Mindestbeteiligung von Frauen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III

Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord (Gebietsstand März 2019)Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019

4c I) Bestand - Jahresdurchschnitt 1)

Insgesamt Frauen nachrichtl.:Männer

1 2 3

relative Betroffenheit (rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote %) 2) 6,0 5,6 6,4 absolute Betroffenheit (Anteil an den Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II) x 44,0 56,0 Mindestbeteiligung von Frauen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III 2) x 40,7 59,3

realisierter Förderanteil (s. auch Tab. 4 b) x 44,9 55,1 Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil x 4,2 - 4,2

realisierter Förderanteil (ohne Kategorie "B Berufswahl und Berufsausbildung")(s. auch Tab. 4 b) x 44,6 55,4 Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil x 3,9 - 3,9

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

4c II) Bestand - Jahresdurchschnitt Vorjahr

Insgesamt Frauen nachrichtl.:Männer

relative Betroffenheit (rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote %) 2) 6,8 6,3 7,2 absolute Betroffenheit (Anteil an den Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II) x 44,1 55,9 Mindestbeteiligung von Frauen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III 2) x 40,9 59,1

realisierter Förderanteil x 43,6 56,4 Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil x 2,7 - 2,7

realisierter Förderanteil (ohne Kategorie "B Berufswahl und Berufsausbildung") x 42,6 57,4 Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil x 1,7 - 1,7

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Die Förderdaten wurden durch Meldungen aus den IT-Fachverfahren der BA und auf Basis der nach § 51b SGB II von den zkT an die BA-Statistik übermittelten Daten ermittelt (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung). Die Daten zu Arbeitslosen enthalten Daten aus den IT-Vermittlungssystemen der BA, Meldungen der zugelassenen kommunalen Träger (per XSozial-BA-SGB II geliefert) sowie Schätzwerte für zugelassene zugelassene kommunale Träger, sofern keine Meldung vorlag.2) Bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen.

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Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 54 SGB II

Tabelle 5) Abgang aus Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB IITabelle 5) besonders förderungsbedürftige Personengruppen

Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord (Gebietsstand März 2019)Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019

Abgang von Arbeitslosen

Insge-samt 1)

Langzeit- arbeits-

lose(§ 18 Abs.1

SGB III)

schwerbe-hinderte

Menschen /

Gleichge-stellte

Ältere(55 Jahre und älter)

Berufs-rück-

kehrende

Gering-qualifi-zierte 2)

1 2 3 4 5 6 7

Abgänge aus Arbeitslosigkeit insgesamt 01 8.369 6.493 3.116 568 1.362 526 3.729 dar. Abgänge in Erwerbstätigkeit 3) 02 2.105 1.479 662 104 343 130 809

dar. Abgänge in Beschäftigung 03 1.939 1.351 595 96 294 122 752 Wiederbeschäftigungsquote 4) (Z. 03 in % v. Z. 01) 04 23,2 20,8 19,1 16,9 21,6 23,2 20,2 dar. Abgänge in ungeförderte Beschäftigung 05 1.063 718 257 55 132 63 428

Zeile 05 in % v. Zeile 01 06 12,7 11,1 8,2 9,7 9,7 12,0 11,5 dar. in selbständige Tätigkeit 07 19 14 10 * - - 10 Zeile 07 in % von Zeile 01 08 0,2 0,2 0,3 * - - 0,3

dar. in selbständige Tätigkeit ohne Förderung 09 19 14 10 * - - 10 Zeile 09 in % von Zeile 01 10 0,2 0,2 0,3 * - - 0,3

dar. Abgänge in Beschäftigung (gefördert und ungefördert) durch Vermittlung

11 731 529 270 33 156 40 262

Zeile 11 in % von Zeile 03 12 37,7 39,2 45,4 34,4 53,1 32,8 34,8 dar. Abgänge in Beschäftigung (nur ungefördert) durch Vermittlung

13 201 132 47 9 28 7 76

Vermittlungsquote 5) (Z. 13 in % v. Z. 05) 14 18,9 18,4 18,3 16,4 21,2 11,1 17,8

Abgang von arbeitslosen Frauen

Insge-samt 1)

Langzeit- arbeits-

lose(§ 18 Abs.1

SGB III)

Schwerbe-hinderte/Gleichge-

stellte

Ältere(55 Jahre und älter)

Berufs-rück-

kehrende

Gering-qualifi-zierte 2)

1 2 3 4 5 6 7

Abgänge aus Arbeitslosigkeit insgesamt 01 3.829 3.008 1.469 252 619 516 1.639 dar. Abgänge in Erwerbstätigkeit 3) 02 808 565 269 40 129 125 269

dar. Abgänge in Beschäftigung 03 756 523 247 39 111 117 254 Wiederbeschäftigungsquote 4) (Z. 03 in % v. Z. 01) 04 19,7 17,4 16,8 15,5 17,9 22,7 15,5 dar. Abgänge in ungeförderte Beschäftigung 05 423 284 112 22 47 62 150

Zeile 05 in % v. Zeile 01 06 11,0 9,4 7,6 8,7 7,6 12,0 9,2 dar. in selbständige Tätigkeit 07 * * - * - - *Zeile 07 in % von Zeile 01 08 * * - * - - *

dar. in selbständige Tätigkeit ohne Förderung 09 * * - * - - * Zeile 09 in % von Zeile 01 10 * * - * - - *

dar. Abgänge in Beschäftigung (gefördert und ungefördert) durch Vermittlung

11 257 194 107 13 64 37 77

Zeile 11 in % von Zeile 03 12 34,0 37,1 43,3 33,3 57,7 31,6 30,3 dar. Abgänge in Beschäftigung (nur ungefördert) durch Vermittlung

13 57 41 17 3 10 7 17

Vermittlungsquote 5) (Z. 13 in % v. Z. 05) 14 13,5 14,4 15,2 13,6 21,3 11,3 11,3 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Insge-samt

darunter: besonders förderungsbedürftige Personen

Insge-samt

darunter: besonders förderungsbedürftige Personen

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1) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen.2) Vgl. Methodische Hinweise im Tabellenblatt "Einstieg".3) Abgänge in Erwerbstätigkeit (Zeile 02) umfassen neben den Abgängen in Beschäftigung (Zeile 03) und den Abgängen in Selbständigkeit (Zeile 07) auch Abgänge in den 3) Freiwilligendienst. Die Summe von Zeile 03 und 07 weicht daher um die Zahl der Abgänge in den Freiwilligendienst von Zeile 02 ab.4) Die Wiederbeschäftigungsquote zeigt an, in welchem Maß Arbeitslose ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beendet haben,4) in Relation zum Gesamtabgang an Arbeitslosen.5) Die Vermittlungsquote zeigt an, in welchem Umfang Arbeitsvermittlungen durch Auswahl und Vorschlag zur Wiederbeschäftigung von Arbeitslosen in ungeförderten5) Beschäftigungsverhältnissen beigetragen haben.5) Die Mitwirkung von Arbeitsagenturen / Trägern der Grundsicherung am Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses lässt sich jedoch nicht mit einem engen Vermittlungsbegriff 5) erfassen und allein mit der Vermittlungsquote im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB III messen. Zum einen werden vielfach Arbeitsvermittlungen nach Auswahl und Vorschlag 5) mit zusätzlichen Förderleistungen getätigt. Über die klassische Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag hinaus tragen zudem die Selbstinformationseinrichtungen, die 5) Beratungsdienstleistungen, Potenzialanalysen, die Einschaltung von Dritten, vielfältige finanzielle Hilfen bei der Beschäftigungssuche, auch der Vermittlungsgutschein zu 5) Beschäftigungsaufnahmen, sowie die Förderung durch das Instrumentarium der aktiven Arbeitsmarktpolitik bei. Weiterführende Informationen können der Publikation5) "Erfolgreiche Arbeitssuche sowie Förderung vor und bei Beschäftigungsaufnahme" entnommen werden, abrufbar unter:

http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Arbeitslose-und-gemeldetes-Stellenangebot/Arbeitslose/Arbeitslose-Nav.html

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Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 54 SGB II

Tabelle 6) Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen InstrumentenTabelle 6a) Austritte von Männern und Frauen

Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord (Gebietsstand März 2019)Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019

Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen insgesamt (Januar 2017 - Dezember 2017) 1)

Langzeit- arbeits-

lose(§ 18 Abs.1

SGB III)

schwer-behin-derteMen-

schen /Gleichge-

stellte

Ältere(55

Jahre und älter)

Berufs-rück-

kehren-de

Gering-qualifi-zierte 3)

1 2 3 4 5 6 7 8 9

A Aktivierung und berufliche EingliederungVermittlungsbudget 2.429 1.061 1.368 1.462 354 73 183 132 955

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1.652 701 951 1.177 594 58 101 120 702

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 778 298 480 496 209 16 41 48 297 dav. Maßnahmen bei einem Träger 874 403 471 681 385 42 60 72 405 dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 17 6 11 10 * - 3 * 5

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 130 55 75 78 31 20 - 3 44

dav. Vermittlungsbudget 70 35 35 40 9 16 - * 24 dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 60 20 40 38 22 4 - * 20

Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 19 10 9 16 7 13 - * 6

Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen - - - - - - - - -

Förderung schwer zu erreichender junger Menschen (FseJ) - - - - - - - - -

B Berufswahl und BerufsausbildungAssistierte Ausbildung 4) 19 7 12 19 * - - - 19

Ausbildungsbegleitende Hilfen 7 4 3 7 - - - - 7

Außerbetriebliche Berufsausbildung 39 27 12 39 * - - 3 39

Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. * * * * - - - - *

Einstiegsqualifizierung 24 10 14 24 3 - - - 24

Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - - - - - - - - -

C Berufliche WeiterbildungFörderung der beruflichen Weiterbildung 220 112 108 159 71 4 4 24 103

Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 15 5 10 8 4 * - - *

Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 4 * * * - - - - *

D Aufnahme einer ErwerbstätigkeitEingliederungszuschuss 347 125 222 183 54 17 26 19 106

Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 9 6 3 9 - 9 * * 3

Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit 174 67 107 110 50 7 11 8 63

Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) * - * * - - * - -

Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit (ESG Selbst.) 5 * * 3 3 - - - *

Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (LES) 23 16 7 8 - - 3 * 4

E besondere Maßnahmen z. Teilhabe v. Menschen m. Behinderungenbesondere Maßnahmen zur Weiterbildung 6 * * 4 * * - - *

F Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 699 257 442 563 388 43 211 53 194

Förderung von Arbeitsverhältnissen - - - - - - - - -

G Freie FörderungFreie Förderung SGB II 263 97 166 189 114 5 40 17 71

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit1) Die Zahl der Austritte basieren auf den Meldungen aus den IT Fachverfahren der BA und der nach § 51b SGB II von den zkT an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung).Die Eingliederungs-/Verbleibsquoten werden wie folgt berechnet:EQ = "sozialversicherungspflichtig beschäftigt" dividiert durch "Austritte insgesamt" multipliziert mit 100.VQ = „nicht Arbeitslose“ plus („sozialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeitslos“) dividiert durch „Austritte insgesamt“ multipliziert mit 100.X = Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden.Deshalb werden Eingliederungs-/Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen. Siehe methodische Hinweise.2) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen.3) Vgl. Methodische Hinweise im Tabellenblatt "Einstieg".

Austritte Insge-samt

darunter:

Frauen Männer

beson-ders

förder-ungs-

bedürf-tige

Person-en 2)

darunter:

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Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 54 SGB II

Tabelle 6) Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen InstrumentenTabelle 6b) Eingliederungsquote für Männer und Frauen

Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord (Gebietsstand März 2019)Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019

Eingliederungsquote (zum Zeitpunkt 6 Monate nach Austritt, Januar 2017 - Dezember 2017) 1)

Lang-zeit-

arbeits-lose(§ 18 Abs.1

SGB III)

schwer-be-

hinderte M. /

Gleichge-

stellte

Ältere(55

Jahre und älter)

Berufs-rück-

kehren-de

Gering-qualifi-zierte 3)

1 2 3 4 5 6 7 8 9

A Aktivierung und berufliche EingliederungVermittlungsbudget 55,3 55,4 55,3 48,7 35,6 57,5 33,9 53,8 52,7 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 35,3 33,0 37,0 30,6 24,6 29,3 22,8 34,2 30,5

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 52,3 50,7 53,3 49,0 43,5 x 34,1 50,0 50,2 dav. Maßnahmen bei einem Träger 20,1 19,9 20,4 17,2 14,3 14,3 15,0 23,6 16,0 dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 2) x x x x x x x x x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 50,0 56,4 45,3 47,4 29,0 75,0 x x 45,5 dav. Vermittlungsbudget 61,4 65,7 57,1 60,0 x x x x 58,3 dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 36,7 40,0 35,0 34,2 31,8 x x x 30,0

Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen x x x x x x x x xArbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen x x x x x x x x xFörderung schwer zu erreichender junger Menschen (FseJ) x x x x x x x x x

B Berufswahl und BerufsausbildungAssistierte Ausbildung 4) x x x x x x x x xAusbildungsbegleitende Hilfen x x x x x x x x xAußerbetriebliche Berufsausbildung 48,7 37,0 x 48,7 x x x x 48,7 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. x x x x x x x x xEinstiegsqualifizierung 45,8 x x 45,8 x x x x 45,8 Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung x x x x x x x x x

C Berufliche WeiterbildungFörderung der beruflichen Weiterbildung 44,5 42,9 46,3 39,6 32,4 x x 37,5 44,7 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung x x x x x x x x xArbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter x x x x x x x x x

D Aufnahme einer ErwerbstätigkeitEingliederungszuschuss 73,8 77,6 71,6 69,9 70,4 x 84,6 x 66,0 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen x x x x x x x x xEinstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit 73,0 76,1 71,0 67,3 74,0 x x x 60,3 Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) x x x x x x x x xEinstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit (ESG Selbst.) x x x x x x x x xLeistungen zur Eingliederung von Selbständigen (LES) 17,4 x x x x x x x x

E besondere Maßnahmen z. Teilhabe v. Menschen m. Behinderungenbesondere Maßnahmen zur Weiterbildung x x x x x x x x x

F Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 12,3 10,1 13,6 11,4 10,8 2,3 10,0 18,9 10,3 Förderung von Arbeitsverhältnissen x x x x x x x x x

G Freie FörderungFreie Förderung SGB II 51,0 61,9 44,6 48,7 47,4 x 25,0 x 54,9

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit1) Die Zahl der Austritte basieren auf den Meldungen aus den IT Fachverfahren der BA und der nach § 51b SGB II von den zkT an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung).Die Eingliederungs-/Verbleibsquoten werden wie folgt berechnet:EQ = "sozialversicherungspflichtig beschäftigt" dividiert durch "Austritte insgesamt" multipliziert mit 100.VQ = „nicht Arbeitslose“ plus („sozialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeitslos“) dividiert durch „Austritte insgesamt“ multipliziert mit 100.X = Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden.Deshalb werden Eingliederungs-/Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen. Siehe methodische Hinweise.2) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen.3) Vgl. Methodische Hinweise im Tabellenblatt "Einstieg".4) Eingliederungsquoten für Assistierte Ausbildung sind für den Berichtszeitraum nur eingeschränkt aussagekräftig, da diese Förderungen vorzeitig beendet wurden. Die Förderart wurde 5) zum Mai 2015 eingeführt; die reguläre Teilnahmedauer konnte im Berichtszeitraum nicht erreicht werden.

Austritte Insge-samt

darunter:

Frauen Männer

beson-ders

förder-ungs-

bedürf-tige

Person-en 2)

darunter:

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Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 54 SGB II

Tabelle 6) Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen InstrumentenTabelle 6c) Verbleibsquote für Männer und Frauen

Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord (Gebietsstand März 2019)Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019

Verbleibsquote (zum Zeitpunkt 6 Monate nach Austritt, Januar 2017 - Dezember 2017) 1)

Lang-zeit-

arbeits-lose(§ 18 Abs.1

SGB III)

schwer-be-

hinderte M. /

Gleichge-

stellte

Ältere(55

Jahre und älter)

Berufs-rück-

kehren-de

Gering-qualifi-zierte 3)

1 2 3 4 5 6 7 8 9

A Aktivierung und berufliche EingliederungVermittlungsbudget 70,3 72,6 68,5 66,8 48,6 71,2 53,0 64,4 73,1 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 51,9 51,2 52,4 48,2 38,4 46,6 49,5 50,0 49,1

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 64,3 64,1 64,4 62,1 51,2 x 53,7 58,3 65,0 dav. Maßnahmen bei einem Träger 40,8 41,7 40,1 38,0 31,4 35,7 46,7 44,4 37,5 dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) x x x x x x x x x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 63,8 65,5 62,7 61,5 32,3 75,0 x x 68,2 dav. Vermittlungsbudget 72,9 74,3 71,4 72,5 x x x x 79,2 dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 53,3 50,0 55,0 50,0 36,4 x x x 55,0

Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen x x x x x x x x xArbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen x x x x x x x x xFörderung schwer zu erreichender junger Menschen (FseJ) x x x x x x x x x

B Berufswahl und BerufsausbildungAssistierte Ausbildung 4) x x x x x x x x xAusbildungsbegleitende Hilfen x x x x x x x x xAußerbetriebliche Berufsausbildung 66,7 59,3 x 66,7 x x x x 66,7 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. x x x x x x x x xEinstiegsqualifizierung 54,2 x x 54,2 x x x x 54,2 Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung x x x x x x x x x

C Berufliche WeiterbildungFörderung der beruflichen Weiterbildung 55,9 56,3 55,6 50,3 42,3 x x 50,0 58,3 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung x x x x x x x x xArbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter x x x x x x x x x

D Aufnahme einer ErwerbstätigkeitEingliederungszuschuss 79,8 84,0 77,5 77,0 75,9 x 88,5 x 73,6 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen x x x x x x x x xEinstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit 81,0 85,1 78,5 77,3 78,0 x x x 76,2 Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) x x x x x x x x xEinstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit (ESG Selbst.) x x x x x x x x xLeistungen zur Eingliederung von Selbständigen (LES) 95,7 x x x x x x x x

E besondere Maßnahmen z. Teilhabe v. Menschen m. Behinderungenbesondere Maßnahmen zur Weiterbildung x x x x x x x x x

F Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 36,1 37,4 35,3 34,8 29,9 32,6 45,5 39,6 33,5 Förderung von Arbeitsverhältnissen x x x x x x x x x

G Freie FörderungFreie Förderung SGB II 62,0 72,2 56,0 61,4 60,5 x 42,5 x 63,4

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit1) Die Zahl der Austritte basieren auf den Meldungen aus den IT Fachverfahren der BA und der nach § 51b SGB II von den zkT an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung).Die Eingliederungs-/Verbleibsquoten werden wie folgt berechnet:EQ = "sozialversicherungspflichtig beschäftigt" dividiert durch "Austritte insgesamt" multipliziert mit 100.VQ = „nicht Arbeitslose“ plus („sozialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeitslos“) dividiert durch „Austritte insgesamt“ multipliziert mit 100.X = Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden.Deshalb werden Eingliederungs-/Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen. Siehe methodische Hinweise.2) Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen.3) Vgl. Methodische Hinweise im Tabellenblatt "Einstieg".4) Eingliederungsquoten für Assistierte Ausbildung sind für den Berichtszeitraum nur eingeschränkt aussagekräftig, da diese Förderungen vorzeitig beendet wurden. Die Förderart wurde 5) zum Mai 2015 eingeführt; die reguläre Teilnahmedauer konnte im Berichtszeitraum nicht erreicht werden.

Austritte Insge-samt

darunter:

Frauen Männer

beson-ders

förder-ungs-

bedürf-tige

Person-en 2)

darunter:

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Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 54 SGB II

Tabelle 7) Der regionale Arbeitsmarkt (rechtskreisübergreifend)

Interaktive Visualisierung "Arbeitsmarkt- und Strukturindikatoren“

- der Beschäftigung nach Branchen und Berufen,- von Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung,- der erwerbsfähigen Personen sowie- zu den Ausgleichsprozessen am Arbeitsmarkt.

Interaktive Visualisierung "Arbeitslosigkeit und Förderung"

Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten nach Kreisen und Agenturbezirken (Jahreszahlen)

Das Internetangebot der BA-Statistik informiert u. a. darüber, wie sich die Rahmenbedingungen für die Eingliederung in den regionalen Arbeitsmarkt entwickelt haben (§ 11 Abs. 2 Nr. 7). Die

zeigt Angebot und Nachfrage vor Ort. Sie macht Beschäftigungschancen und Arbeitslosigkeitsrisiken sichtbar. Die visualisierten Daten stehen für Bundesländer und Kreise sowie für Regionaldirektions- und Agenturbezirke der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Die Analyse enthält Daten zur Entwicklung

Die Tabellen und Grafiken lassen sich mittels weniger Klicks in Excel- oder Powerpoint-Dokumente exportieren.

Darüber unterstützen folgende Jahreszahlen- und Zeitreihenprodukte bei der Einordnung der Daten der Eingliederungsbilanz in den regionalen Kontext:

Zahlen, Daten, Fakten - Strukturdaten und -indikatoren - Deutschland, Länder, Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit (Jahreszahlen)

Arbeitslose nach Rechtskreisen - Deutschland, West/Ost, Länder und Agenturen für Arbeit (Jahreszahlen)

Langzeitarbeitslosigkeit - Deutschland, Länder, Regionaldirektionen, Agenturen für Arbeit und Kreise (Monats-/ Jahreszahlen)

Abgang und Verbleib von Arbeitslosen in Beschäftigung – Deutschland, Länder, Kreise, Regionaldirektionen und Agenturen (Monats-/ Jahreszahlen)

Arbeitslose - Deutschland, West/Ost, Länder, Kreise, Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit (Monats-/Jahreszahlen)

Arbeitslosenquoten - Deutschland, West/Ost, Länder, Kreise, Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit (Monats-/Jahreszahlen)

Gemeldete Arbeitsstellen - Deutschland, West/Ost und Länder (Zeitreihe Jahreszahlen ab 1991)

Beschäftigungsquoten - Deutschland, Länder, Kreise und Agenturen für Arbeit (Jahreszahlen und Zeitreihen)

Regionalreport über Beschäftigte - Kreise und Agenturen für Arbeit (Quartalszahlen und Zeitreihen)

Beschäftigte nach dem Arbeitsort - Deutschland, Länder und Jobcenter (Zeitreihe Quartalszahlen)

Beschäftigte nach dem Wohnort - Deutschland, Länder und Jobcenter (Zeitreihe Quartalszahlen)

Eckwerte der Grundsicherung SGB II - Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2007)

Strukturen der Grundsicherung SGB II - Deutschland, West/Ost, Länder und Kreise (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2005)

Nach Veröffentlichung des Tabellenteils der Eingliederungsbilanz im Internet steht zudem noch die aktualisierte

zur Verfügung. Sie dient der regionalisierten Darstellung von Strukturdaten und -indikatoren und basiert auf Daten der Eingliederungsbilanz.

Bei Fragen zu den o. g. Produkten stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus den Statistik-Services gerne zur Verfügung!Kontakt: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Servicebereich/Kontakt/Kontakt-Nav.html

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Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 54 SGB II

Tabelle 8) Entwicklung der Leistungen zur EingliederungTabelle 8a) Zugang Jahressumme 1)

Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord (Gebietsstand März 2019)Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019

absolut in %1 2 3 4 5 6

A Aktivierung und berufliche Eingliederung 4.394 4.727 4.236 3.665 - 571 - 13,5 Vermittlungsbudget 2.886 2.964 2.430 2.079 - 351 - 14,4 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1.376 1.597 1.657 1.432 - 225 - 13,6

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 834 893 772 676 - 96 - 12,4 dav. Maßnahmen bei einem Träger 542 704 885 756 - 129 - 14,6 dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 2) 23 22 17 * * *

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 109 144 133 140 7 5,3 dav. Vermittlungsbudget 67 87 70 65 - 5 - 7,1 dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 42 57 63 75 12 19,0

Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 23 22 16 14 - 2 - 12,5 Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen - - - - - xFörderung schwer zu erreichender junger Menschen - - - - - x

B Berufswahl und Berufsausbildung 77 60 54 33 - 21 - 38,9 Assistierte Ausbildung * 11 21 3 - 18 - 85,7 Ausbildungsbegleitende Hilfen 9 * 7 * * *Außerbetriebliche Berufsausbildung 49 24 6 8 2 33,3 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. - * - * * *Einstiegsqualifizierung 13 18 20 18 - 2 - 10,0 Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung * - - - - x

C Berufliche Weiterbildung 242 308 197 171 - 26 - 13,2 Förderung der beruflichen Weiterbildung 222 294 184 152 - 32 - 17,4 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 14 10 10 13 3 30,0 Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 6 4 3 6 3 100,0

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 455 529 435 444 9 2,1 Eingliederungszuschuss 333 344 297 284 - 13 - 4,4 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 6 7 3 5 2 66,7 Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit 73 157 111 145 34 30,6 Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) - - - - - xEinstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 7 5 3 - - 3 - 100,0 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 36 16 21 10 - 11 - 52,4

E besondere Maßnahmen z. Teilhabe v. Menschen m. Behinderungen 8 9 7 8 1 14,3 besondere Maßnahmen zur Weiterbildung 8 9 7 8 1 14,3

F Beschäftigung schaffende Maßnahmen 979 560 694 429 - 265 - 38,2 Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 976 560 694 * * *Förderung von Arbeitsverhältnissen 3 - - * * *

G Freie Förderung 203 306 217 207 - 10 - 4,6 Freie Förderung SGB II 203 306 217 207 - 10 - 4,6

Summe (A, B, C, D, E, F, G) 6.358 6.499 5.840 4.957 - 883 - 15,1 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Die Förderdaten wurden durch Meldungen aus den IT-Fachverfahren der BA und auf Basis der nach § 51b SGB II von den zkT an die BA-Statistik übermittelten Daten ermittelt (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung). Die Daten zu Arbeitslosen enthalten Daten aus den IT-Vermittlungssystemen der BA, Meldungen der zugelassenen kommunalen Träger (per XSozial-BA-SGB II geliefert) sowie Schätzwerte für zugelassene kommunale Träger, sofern keine Meldung vorlag.2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.

2015 2016 2017 2018Veränderung 2018gegenüber Vorjahr

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Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 54 SGB II

Tabelle 8) Entwicklung der Leistungen zur EingliederungTabelle 8b) Eingliederungsquote

Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord (Gebietsstand März 2019)Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019

Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen (jeweils Januar - Dezember); Eingliederungsquote (zum Zeitpunkt 6 Monate nach Austritt) 1)

2015 2016 2017 2015 2016 20171 2 3 4 5 6

A Aktivierung und berufliche EingliederungVermittlungsbudget 2.928 2.966 2.429 54,7 52,2 55,3 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1.407 1.419 1.652 39,4 39,0 35,3

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 834 895 778 52,6 50,5 52,3 dav. Maßnahmen bei einem Träger 573 524 874 20,1 19,5 20,1 dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 23 22 17 60,9 77,3 x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 111 144 130 40,5 36,8 50,0 dav. Vermittlungsbudget 67 87 70 43,3 41,4 61,4 dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 44 57 60 36,4 29,8 36,7

Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 31 22 19 35,5 59,1 xArbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen - - - x x xFörderung schwer zu erreichender junger Menschen (FseJ) - - - x x x

B Berufswahl und BerufsausbildungAssistierte Ausbildung 2) 3 9 19 x x xAusbildungsbegleitende Hilfen 8 5 7 x x xAußerbetriebliche Berufsausbildung 41 39 39 34,1 38,5 48,7 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. * - * x x xEinstiegsqualifizierung 15 15 24 x x 45,8 Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung * - - x x x

C Berufliche WeiterbildungFörderung der beruflichen Weiterbildung 359 280 220 42,1 45,0 44,5 Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 19 9 15 x x xArbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 3 4 4 x x x

D Aufnahme einer ErwerbstätigkeitEingliederungszuschuss 379 311 347 74,7 70,7 73,8 Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 7 9 9 x x xEinstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit 85 77 174 74,1 67,5 73,0 Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) - 4 * x x xEinstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit (ESG Selbst.) 9 5 5 x x xLeistungen zur Eingliederung von Selbständigen (LES) 41 14 23 7,3 x 17,4

E besondere Maßnahmen z. Teilhabe v. Menschen m. Behinderungenbesondere Maßnahmen zur Weiterbildung 10 12 6 x x x

F Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 1.552 660 699 7,0 12,6 12,3 Förderung von Arbeitsverhältnissen * 4 - x x x

G Freie FörderungFreie Förderung SGB II 182 311 263 51,1 51,4 51,0

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

1) Die Zahl der Austritte basieren auf den Meldungen aus den IT Fachverfahren der BA und der nach § 51b SGB II von den zkT an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung).Die Eingliederungs-/Verbleibsquoten werden wie folgt berechnet:EQ = "sozialversicherungspflichtig beschäftigt" dividiert durch "Austritte insgesamt" multipliziert mit 100.VQ = „nicht Arbeitslose“ plus („sozialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeitslos“) dividiert durch „Austritte insgesamt“ multipliziert mit 100.X = Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden.Deshalb werden Eingliederungs-/Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen. Siehe methodische Hinweise.2) Eingliederungsquoten für Assistierte Ausbildung sind für den Berichtszeitraum nur eingeschränkt aussagekräftig, da diese Förderungen vorzeitig beendet wurden. Die Förderart wurde 5) zum Mai 2015 eingeführt; die reguläre Teilnahmedauer konnte im Berichtszeitraum nicht erreicht werden.

Austritte Eingliederungsquote

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Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 54 SGB II

Tabelle 9) Leistungen zur Eingliederung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III Tabelle 9a) Zugang Jahressumme 1)

Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord (Gebietsstand März 2019)Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019

Auslän-der

Deut-sche

Auslän-der

Deutsche (m. mind.

einem zuge-

wander-ten

Elternteil)

1 2 3 4 5 6 7 8 9

Arbeitslose Rechtskreis SGB II 7.461 6.511 11,7 9,4 7,5 1,9 2,0 0,7 1,3A Aktivierung und berufliche Eingliederung 3.665 3.167 13,0 9,9 7,8 2,1 2,7 (*) *

Vermittlungsbudget 2) 2.079 1.780 12,6 9,4 7,4 2,1 2,9 (0,6) 2,2Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2) 1.432 1.247 14,4 * 9,2 * * (*) (1,4)

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 676 594 16,8 13,8 12,1 (*) (*) (*) (1,5)dav. Maßnahmen bei einem Träger 2) 756 653 12,3 * 6,6 (3,1) (2,3) (1,1) (1,2)dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 2) * * (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) 140 128 (5,5) (*) (-) (*) (*) (-) (*)dav. Vermittlungsbudget 2) 65 60 (*) (-) (-) (-) (*) (-) (*)dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2) 75 68 (*) (*) (-) (*) (-) (-) (-)

Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 14 12 (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 2) - - x x x x x x xFörderung schwer zu erreichender junger Menschen - - x x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung 33 27 (29,6) (*) (*) (*) (*) (*) (*)Assistierte Ausbildung 3 3 (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)Ausbildungsbegleitende Hilfen * * (*) (*) (-) (*) (-) (-) (-)Außerbetriebliche Berufsausbildung 8 6 (*) (-) (-) (-) (*) (-) (*)Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. * * (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)Einstiegsqualifizierung 18 15 (*) (26,7) (*) (*) (*) (*) (*)Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - - x x x x x x x

C Berufliche Weiterbildung 171 153 (4,6) (*) (2,6) (-) (*) (-) (*)Förderung der beruflichen Weiterbildung 152 136 (*) (2,2) (*) (-) (*) (-) (*)Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 13 12 (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 6 5 (*) (*) (*) (-) (-) (-) (-)

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 444 389 9,8 8,2 8,2 (-) (1,5) (*) (*)Eingliederungszuschuss 284 248 11,7 (*) (9,7) (-) (*) (*) (1,6)Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 5 4 (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit 145 129 (*) (*) (*) (-) (-) (-) (-)Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) - - x x x x x x xEinstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit - - x x x x x x xLeistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) 10 8 (*) (*) (*) (-) (*) (-) (*)

E besondere Maßnahmen z. Teilhabe v. Menschen m. Behinderungen 8 8 (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)besondere Maßnahmen zur Weiterbildung 8 8 (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)

F Beschäftigung schaffende Maßnahmen 429 371 (4,0) (2,4) (*) (*) (1,6) (-) (1,6)Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante * * (4,1) (2,4) (*) (*) (1,6) (-) (1,6)Förderung von Arbeitsverhältnissen * * (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)

G Freie Förderung 207 178 (7,3) (5,6) (5,1) (*) (*) (-) (*)Freie Förderung SGB II 2) 207 178 (7,3) (5,6) (5,1) (*) (*) (-) (*)

Summe (A, B, C, D, E, F, G) 4.957 4.293 11,5 8,7 6,9 1,8 2,4 (0,6) 1,9© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

darunter

Die Ergebnisse zum Migrationshintergrund enthalten nur Informationen zu Personen, die bei der Befragung zum Migrationshintergrund Angabengemacht haben. Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der Teilnehmer (Spalte 1) findet nicht statt. Die Zahlen zum Migrationshintergrund könnendeshalb nur im Zusammenhang mit der Anzahl der befragten Personen mit verwertbarer Angabe betrachtet werden. Sie können nicht als absolutesErgebnisniveau der Grundgesamtheit interpretiert werden. Es werden daher nur die Gesamtzahl und die Zahl der Befragten mit Angabe zumMigrationshintergrund als Absolutzahl berichtet, die Verteilung der Merkmale zum Migrationshintergrund wird nur in Form von Anteilen dargestellt.Bitte beachten Sie hierzu die weitergehenden Informationen in den methodischen Hinweisen zu § 11 Abs. 2 Nr. 9 (Tabelle 9), die auch Erläuterungenzur Erhebung des Merkmals und dessen Ausprägungen sowie den Veröffentlichungskriterien enthalten.

Insgesamt

dar. Befragte mit Angabe zum Migrations-hintergrund

Verteilung Migrationshintergrund (Anteile in % an Spalte 2)

Mit Migra-tions-hinter-grund

Mit eigener Migrationserfahrung

Ohne eigene Migrationserfahrung

Insge-samt

darunter

Insge-samt

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1) Die Förderdaten wurden durch Meldungen aus den IT-Fachverfahren der BA und auf Basis der nach § 51b SGB II von den zkT an die BA-Statistik übermittelten Daten ermittelt (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung). Die Daten zu Arbeitslosen enthalten Daten aus den IT-Vermittlungssystemen der BA, Meldungen der zugelassenen kommunalen Träger (per XSozial-BA-SGB II geliefert) sowie Schätzwerte für zugelassene kommunale Träger, sofern keine Meldung vorlag.2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.

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Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 54 SGB II

Tabelle 9) Leistungen zur Eingliederung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III Tabelle 9b) Bestand Jahresdurchschnitt 1)

Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord (Gebietsstand März 2019)Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019

Auslän-der

Deut-sche

Auslän-der

Deutsche (m. mind.

einem zuge-

wander-ten

Elternteil)

1 2 3 4 5 6 7 8 9

Arbeitslose Rechtskreis SGB II 3.750 3.302 9,8 7,1 5,1 2,0 2,4 (0,5) 1,9A Aktivierung und berufliche Eingliederung 218 189 (8,4) (6,6) (4,2) (2,4) (1,5) (0,4) (1,1)

Vermittlungsbudget 2) x x x x x x x x xMaßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2) 201 172 (9,0) (7,1) (4,6) (2,4) (1,6) (0,5) (1,2)

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 20 18 (19,5) (14,9) (13,6) (1,4) (2,7) (0,9) (1,8)dav. Maßnahmen bei einem Träger 2) 181 154 (7,8) (6,1) (3,6) (2,5) (1,5) (0,4) (1,1)dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) 2) x x x x x x x x x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 2) 14 14 (2,4) (2,4) (-) (2,4) (-) (-) (-)dav. Vermittlungsbudget 2) x x x x x x x x xdav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2) 14 14 (2,4) (2,4) (-) (2,4) (-) (-) (-)

Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 3 3 (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 2) x x x x x x x x xFörderung schwer zu erreichender junger Menschen - - x x x x x x x

B Berufswahl und Berufsausbildung 39 31 (9,1) (6,7) (4,8) (1,9) (2,4) (0,5) (1,9)Assistierte Ausbildung 6 6 (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)Ausbildungsbegleitende Hilfen 4 3 (40,6) (40,6) (34,4) (6,3) (-) (-) (-)Außerbetriebliche Berufsausbildung 22 16 (2,0) (-) (-) (-) (2,0) (-) (2,0)Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. 0 0 (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)Einstiegsqualifizierung 8 6 (22,7) (16,0) (9,3) (6,7) (6,7) (2,7) (4,0)Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - - x x x x x x x

C Berufliche Weiterbildung 55 50 (9,8) (6,8) (6,0) (0,8) (1,2) (-) (1,2)Förderung der beruflichen Weiterbildung 46 42 (10,4) (6,9) (5,9) (1,0) (1,4) (-) (1,4)Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 6 6 (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 2 2 (28,6) (28,6) (28,6) (-) (-) (-) (-)

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 139 120 (11,1) (9,0) (8,9) (0,1) (2,1) (0,4) (1,7)Eingliederungszuschuss 85 73 (14,4) (11,0) (10,9) (0,1) (3,3) (0,7) (2,6)Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 3 3 (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit 45 40 (6,4) (6,4) (6,4) (-) (-) (-) (-)Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) 5 4 (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit - - x x x x x x xLeistungen zur Eingliederung von Selbständigen 2) 1 1 (33,3) (22,2) (22,2) (-) (11,1) (-) (11,1)

E besondere Maßnahmen z. Teilhabe v. Menschen m. Behinderungen 6 6 (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)besondere Maßnahmen zur Weiterbildung 6 6 (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)

F Beschäftigung schaffende Maßnahmen 166 143 (3,1) (1,9) (0,6) (1,3) (1,2) (-) (1,2)Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 165 142 (3,1) (1,9) (0,6) (1,3) (1,2) (-) (1,2)Förderung von Arbeitsverhältnissen 1 1 (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)

G Freie Förderung 44 37 (8,1) (6,1) (5,4) (0,7) (0,7) (-) (0,7)Freie Förderung SGB II 2) 44 37 (8,1) (6,1) (5,4) (0,7) (0,7) (-) (0,7)

Summe (A, B, C, D, E, F, G) 666 576 7,7 5,9 4,5 (1,3) (1,5) (0,3) (1,2)© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

darunter

Die Ergebnisse zum Migrationshintergrund enthalten nur Informationen zu Personen, die bei der Befragung zum Migrationshintergrund Angabengemacht haben. Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der Teilnehmer (Spalte 1) findet nicht statt. Die Zahlen zum Migrationshintergrund könnendeshalb nur im Zusammenhang mit der Anzahl der befragten Personen mit verwertbarer Angabe betrachtet werden. Sie können nicht als absolutesErgebnisniveau der Grundgesamtheit interpretiert werden. Es werden daher nur die Gesamtzahl und die Zahl der Befragten mit Angabe zumMigrationshintergrund als Absolutzahl berichtet, die Verteilung der Merkmale zum Migrationshintergrund wird nur in Form von Anteilen dargestellt.Bitte beachten Sie hierzu die weitergehenden Informationen in den methodischen Hinweisen zu § 11 Abs. 2 Nr. 9 (Tabelle 9), die auch Erläuterungenzur Erhebung des Merkmals und dessen Ausprägungen sowie den Veröffentlichungskriterien enthalten.

Insgesamt

dar. Befragte mit Angabe zum Migrations-hintergrund

Verteilung Migrationshintergrund (Anteile in % an Spalte 2)

Mit Migra-tions-hinter-grund

Mit eigener Migrationserfahrung

Ohne eigene Migrationserfahrung

Insge-samt

darunter

Insge-samt

Page 39: Eingliederungsbilanz 2018 - arbeitsagentur.de · Die vorliegende Eingliederungsbilanz gibt einen Überblick über den Mitteleinsatz, die geförderten Personengruppen, die Maßnahmen

1) Die Förderdaten wurden durch Meldungen aus den IT-Fachverfahren der BA und auf Basis der nach § 51b SGB II von den zkT an die BA-Statistik übermittelten Daten ermittelt (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung). Die Daten zu Arbeitslosen enthalten Daten aus den IT-Vermittlungssystemen der BA, Meldungen der zugelassenen kommunalen Träger (per XSozial-BA-SGB II geliefert) sowie Schätzwerte für zugelassene kommunale Träger, sofern keine Meldung vorlag.2) Enthält ausschließlich oder teilweise Einmalleistungen, deren Darstellung nur als Zugang möglich ist.

Page 40: Eingliederungsbilanz 2018 - arbeitsagentur.de · Die vorliegende Eingliederungsbilanz gibt einen Überblick über den Mitteleinsatz, die geförderten Personengruppen, die Maßnahmen

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 54 SGB II

Tabelle 9) Leistungen zur Eingliederung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III Tabelle 9c) Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten

Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord (Gebietsstand März 2019)Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019

I. Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen insgesamt (Januar 2017 - Dezember 2017) 1)

Auslän-der

Deut-sche

Auslän-der

Deutsche (m. mind.

einem zuge-

wander-ten

Elternteil)

1 2 3 4 5 6 7 8 9

A Aktivierung und berufliche EingliederungVermittlungsbudget 2) 2.429 2.176 12,7 8,6 6,3 2,3 3,4 1,3 2,1Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2) 1.652 1.455 12,4 9,2 7,6 (1,6) 2,4 (0,9) (1,5)

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 778 690 15,1 11,3 10,1 (1,2) (2,6) (*) (*)dav. Maßnahmen bei einem Träger 874 765 10,1 7,3 5,4 (2,0) (2,2) (*) (*)dav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate)) 17 16 (*) (*) (-) (*) (-) (-) (-)

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 130 115 (2,6) (*) (-) (*) (*) (-) (*)dav. Vermittlungsbudget 70 63 (*) (-) (-) (-) (*) (-) (*)dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 60 52 (*) (*) (-) (*) (-) (-) (-)

Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 19 18 (*) (*) (-) (*) (*) (-) (*)Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen - - x x x x x x xFörderung schwer zu erreichender junger Menschen (FseJ) - - x x x x x x x

B Berufswahl und BerufsausbildungAssistierte Ausbildung 2) 19 15 (20,0) (20,0) (*) (*) (-) (-) (-)Ausbildungsbegleitende Hilfen 7 7 (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)Außerbetriebliche Berufsausbildung 39 35 (*) (*) (*) (-) (-) (-) (-)Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. * * (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)Einstiegsqualifizierung 24 23 (30,4) (30,4) (17,4) (13,0) (-) (-) (-)Zuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung - - x x x x x x x

C Berufliche WeiterbildungFörderung der beruflichen Weiterbildung 220 194 (7,7) (5,2) (1,5) (3,6) (1,5) (-) (1,5)Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 15 14 (*) (*) (-) (*) (-) (-) (-)Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 4 4 (*) (*) (-) (*) (*) (-) (*)

D Aufnahme einer ErwerbstätigkeitEingliederungszuschuss 347 309 9,4 (7,4) (5,5) (1,9) (1,6) (*) (*)Eingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen 9 9 (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit 174 164 (6,1) (4,3) (3,7) (*) (1,8) (*) (*)Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) * * (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit (ESG Selbst.) 5 4 x x x x x x xLeistungen zur Eingliederung von Selbständigen (LES) 23 11 (*) (-) (-) (-) (*) (*) (-)

E besondere Maßnahmen z. Teilhabe v. Menschen m. Behinderungenbesondere Maßnahmen zur Weiterbildung 6 5 (-) (-) (-) (-) (-) (-) (-)

F Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 699 592 5,7 (3,5) (0,7) (2,9) (2,2) (*) (*)Förderung von Arbeitsverhältnissen - - x x x x x x x

G Freie FörderungFreie Förderung SGB II 263 232 (3,4) (2,2) (1,3) (*) (1,3) (-) (1,3)

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

darunter

Die Ergebnisse zum Migrationshintergrund enthalten nur Informationen zu Personen, die bei der Befragung zum Migrationshintergrund Angabengemacht haben. Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der Teilnehmer (Spalte 1) findet nicht statt. Die Zahlen zum Migrationshintergrund könnendeshalb nur im Zusammenhang mit der Anzahl der befragten Personen mit verwertbarer Angabe betrachtet werden. Sie können nicht als absolutesErgebnisniveau der Grundgesamtheit interpretiert werden. Es werden daher nur die Gesamtzahl und die Zahl der Befragten mit Angabe zumMigrationshintergrund als Absolutzahl berichtet, die Verteilung der Merkmale zum Migrationshintergrund wird nur in Form von Anteilen dargestellt.Bitte beachten Sie hierzu die weitergehenden Informationen in den methodischen Hinweisen zu § 11 Abs. 2 Nr. 9 (Tabelle 9), die auch Erläuterungenzur Erhebung des Merkmals und dessen Ausprägungen sowie den Veröffentlichungskriterien enthalten.

Insgesamt

dar. Befragte mit Angabe zum Migrations-hintergrund

Verteilung Migrationshintergrund (Anteile in % an Spalte 2)

Mit Migra-tions-hinter-grund

Mit eigener Migrationserfahrung

Ohne eigene Migrationserfahrung

Insge-samt

darunter

Insge-samt

Page 41: Eingliederungsbilanz 2018 - arbeitsagentur.de · Die vorliegende Eingliederungsbilanz gibt einen Überblick über den Mitteleinsatz, die geförderten Personengruppen, die Maßnahmen

1) Die Zahl der Austritte basieren auf den Meldungen aus den IT Fachverfahren der BA und der nach § 51b SGB II von den zkT an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung).Die Eingliederungs-/Verbleibsquoten werden wie folgt berechnet:EQ = "sozialversicherungspflichtig beschäftigt" dividiert durch "Austritte insgesamt" multipliziert mit 100.VQ = „nicht Arbeitslose“ plus („sozialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeitslos“) dividiert durch „Austritte insgesamt“ multipliziert mit 100.X = Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden.Deshalb werden Eingliederungs-/Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen. Siehe methodische Hinweise.2) Austritte aus assistierter Ausbildung sind für den Berichtszeitraum als vorzeitige Beendigung dieser Förderungen zu betrachten, daher sind die Eingliederungsquoten nur eingeschränkt aussagekräftig.

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Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach § 54 SGB II

Tabelle 9) Leistungen zur Eingliederung: Personen mit Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III Tabelle 9c) Beschäftigung nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instrumenten

Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte Nord (Gebietsstand März 2019)Berichtsjahr 2018, Datenstand März 2019

II. Eingliederungsquote (zum Zeitpunkt 6 Monate nach Austritt, Januar 2017 - Dezember 2017) 1)

Auslän-der

Deut-sche

Auslän-der

Deutsche (m. mind.

einem zuge-

wander-ten

Elternteil)

1 2 3 4 5 6 7 8 9

A Aktivierung und berufliche EingliederungVermittlungsbudget 55,3 56,2 46,9 42,2 43,4 39,2 61,6 82,1 48,9Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 35,3 35,5 37,0 37,3 39,6 (26,1) 37,1 x (22,7)

dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber 52,3 51,6 47,1 44,9 47,1 x x x xdav. Maßnahmen bei einem Träger 20,1 20,9 23,4 26,8 26,8 x x x xdav. dar. Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) x x x x x x x x x

Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 50,0 47,8 x x x x x x xdav. Vermittlungsbudget 61,4 60,3 x x x x x x xdav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 36,7 32,7 x x x x x x x

Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen x x x x x x x x xArbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen x x x x x x x x xFörderung schwer zu erreichender junger Menschen (FseJ) x x x x x x x x x

B Berufswahl und BerufsausbildungAssistierte Ausbildung 2) x x x x x x x x xAusbildungsbegleitende Hilfen x x x x x x x x xAußerbetriebliche Berufsausbildung 48,7 48,6 x x x x x x xZuschüsse z. Ausbildungsvergütung für M. mit Behinderungen u. schwerb. M. x x x x x x x x xEinstiegsqualifizierung 45,8 47,8 x x x x x x xZuschuss f. Schwerbehinderte i. Anschluss a. Aus- und Weiterbildung x x x x x x x x x

C Berufliche WeiterbildungFörderung der beruflichen Weiterbildung 44,5 45,4 x x x x x x xRehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung x x x x x x x x xArbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter x x x x x x x x x

D Aufnahme einer ErwerbstätigkeitEingliederungszuschuss 73,8 75,7 69,0 (65,2) x x x x xEingliederungszuschuss f. bes. betr. schwerbehinderte Menschen x x x x x x x x xEinstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit 73,0 73,2 x x x x x x xBeschäftigungszuschuss (Restabwicklung) x x x x x x x x xEinstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit (ESG Selbst.) x x x x x x x x xLeistungen zur Eingliederung von Selbständigen (LES) 17,4 x x x x x x x x

E besondere Maßnahmen z. Teilhabe v. Menschen m. Behinderungenbesondere Maßnahmen zur Weiterbildung x x x x x x x x x

F Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 12,3 13,2 11,8 (9,5) x x x x xFörderung von Arbeitsverhältnissen x x x x x x x x x

G Freie FörderungFreie Förderung SGB II 51,0 53,0 x x x x x x x

© Statistik der Bundesagentur für Arbeit

darunter

Die Ergebnisse zum Migrationshintergrund enthalten nur Informationen zu Personen, die bei der Befragung zum Migrationshintergrund Angabengemacht haben. Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der Teilnehmer (Spalte 1) findet nicht statt. Die Zahlen zum Migrationshintergrund könnendeshalb nur im Zusammenhang mit der Anzahl der befragten Personen mit verwertbarer Angabe betrachtet werden. Sie können nicht als absolutesErgebnisniveau der Grundgesamtheit interpretiert werden. Es werden daher nur die Gesamtzahl und die Zahl der Befragten mit Angabe zumMigrationshintergrund als Absolutzahl berichtet, die Verteilung der Merkmale zum Migrationshintergrund wird nur in Form von Anteilen dargestellt.Bitte beachten Sie hierzu die weitergehenden Informationen in den methodischen Hinweisen zu § 11 Abs. 2 Nr. 9 (Tabelle 9), die auch Erläuterungenzur Erhebung des Merkmals und dessen Ausprägungen sowie den Veröffentlichungskriterien enthalten.

Insgesamt

dar. Befragte mit Angabe zum Migrations-hintergrund

darunter

Mit Migra-tions-hinter-grund

Mit eigener Migrationserfahrung

Ohne eigene Migrationserfahrung

Insge-samt

darunter

Insge-samt

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1) Die Zahl der Austritte basieren auf den Meldungen aus den IT Fachverfahren der BA und der nach § 51b SGB II von den zkT an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung).Die Eingliederungs-/Verbleibsquoten werden wie folgt berechnet:EQ = "sozialversicherungspflichtig beschäftigt" dividiert durch "Austritte insgesamt" multipliziert mit 100.VQ = „nicht Arbeitslose“ plus („sozialversicherungspflichtig beschäftigt und arbeitslos“) dividiert durch „Austritte insgesamt“ multipliziert mit 100.X = Erst ab einer Mindestfallzahl kann eine Eingliederungs-/Verbleibsquote als repräsentative Messung angesehen werden.Deshalb werden Eingliederungs-/Verbleibsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen. Siehe methodische Hinweise.2) Verbleibsquoten für Assistierte Ausbildung sind für den Berichtszeitraum nur eingeschränkt aussagekräftig, da diese Förderungen vorzeitig beendet wurden. Die Förderart wurde zum Mai 2015 eingeführt; 5) die reguläre Teilnahmedauer konnte im Berichtszeitraum nicht erreicht werden.

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Stand: Juni 2019

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Methodische Erläuterungen und Hinweise für die Daten zur Eingliederungsbilanz 2018 nach § 54 SGB II

§ 54 SGB II Jede Agentur für Arbeit erstellt für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit eine Eingliederungsbilanz. § 11 des Dritten Buches gilt entsprechend. Soweit einzelne Maßnahmen nicht unmittelbar zur Einglie-derung in Arbeit führen, sind von der Bundesagentur andere Indikatoren zu entwickeln, die den Integ-rationsfortschritt der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in geeigneter Weise abbilden.

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) bereitet die in den Geschäftsprozessen der BA anfallen-den Daten und die nach § 51b SGB II von den zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) übermittelten Daten in zentralen statistischen IT-Verfahren auf. In der SGB II-Eingliederungsbilanz bilden diese Ver-fahren die Grundlage für die Daten zum Einsatz der Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik sowie wei-terer Arbeitsmarktdaten.

Die Rechtskreiszuordnung von Förderungen richtet sich in der Förderstatistik grundsätzlich nach der Kostenträgerschaft der Förderung. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, dass ein erwerbsfähiger Leis-tungsberechtigter (ELB) des Rechtskreises SGB II eine aus dem Rechtskreis SGB III finanzierte Förde-rung erhält.

Die regionale Zuordnung der Teilnahmen zu den Jobcentern erfolgt nach dem Wohnortprinzip. Daraus ergibt sich in Einzelfällen die Zuordnung von Daten aus den BA-Systemen zu einem zugelassenen kommunalen Träger und umgekehrt. Abweichend davon werden die Tabellen 1 und 2 nach der Träger-schaftsdienststelle ausgewiesen, die die Kosten für die Förderung zahlt.

Die Eingliederungsbilanz 2018 bildet die Ergebnisse auf Ebene der Jobcenter nach dem im März 2019 gültigen Gebietsstand ab.

Die Datenlieferungen des Jobcenters Darmstadt-Dieburg waren 2018 unplausibel. Informationen zur Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Eingliederung auf dem regionalen Arbeitsmarkt (§11 Abs. 2 Nr. 7) sind im Internet-Angebot der Statistik zu finden. Kennzahlen zur Be-schreibung von Angebot und Nachfrage sowie von Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung als Indika-toren der relativen Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots sind dargestellt in: Interaktive Visualisierung "Regionale Arbeitsmarktanalyse"

Nach Veröffentlichung des Tabellenteils der Eingliederungsbilanz im Internet steht zudem noch die ak-tualisierte Interaktive Visualisierung "Regionale Strukturanalyse“ zur Verfügung. Sie dient der regionalisierten Darstellung von Strukturdaten und -indikatoren und basiert auf Daten der Eingliederungsbilanz. Allgemeine Erläuterungen Die Leistungen zur Eingliederung nach §§ 16 bis 16h SGB II werden von den Trägern der Grundsiche-rung aus Mitteln des Bundeshaushalts als Ermessensleistungen erbracht und sind nach § 54 SGB II in die Eingliederungsbilanz einzubeziehen. Eine Ausnahme stellen die kommunalen Eingliederungsleis-tungen gemäß § 16a SGB II dar, die aus kommunalen Mitteln finanziert werden.

Für die Inhalte der Eingliederungsbilanz nach § 54 SGB II gilt der § 11 SGB III entsprechend.

Die Reihenfolge der Tabellen in der Eingliederungsbilanz orientiert sich an der Aufzählung im § 11 Abs. 2 SGB III. In den Tabellen 1 bis 9 werden die erbrachten Eingliederungsleistungen einzeln dargestellt und zusätzlich zu Kategorien zusammengefasst. Die Nummerierung im Gesetz dient als Referenz. Rei-henfolge und Bezeichnungen von Kategorien, die einzelne Instrumente zusammenfassen, stimmen mit den Abschnitten im Dritten Kapitel des SGB III überein.

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Gesetzliche Grundlagen der Instrumente für die Bilanz 2018

A Aktivierung und berufliche Eingliederung § 44 SGB III Vermittlungsbudget

§ 45 SGB III Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

§ 45 SGB III dav. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber

§ 45 SGB III dav. Maßnahmen bei einem Träger

§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III,

§ 45 Abs. 4 Nr. 2 SGB III

dar. Vermittlung in sv.-pflichtige Beschäftigung

§§ 44, 45, 115 Nr. 1 SGB III Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha)

§§ 44, 115 Nr. 1 SGB III dav. Förderung aus dem Vermittlungsbudget

§§ 45, 115 Nr. 1 SGB III dav. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

§ 46 (1) SGB III Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen

§ 46 (2) SGB III Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen

§ 16h SGB II Förderung schwer zu erreichender junger Menschen B Berufswahl und Berufsausbildung § 130 SGB III Assistierte Ausbildung

§§ 75, 115 Nr. 2 SGB III Ausbildungsbegleitende Hilfen

§§ 76, 115 Nr. 2 SGB III Außerbetriebliche Berufsausbildung

§§ 73, 115 Nr. 2 SGB III Ausbildungszuschüsse für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte

§§ 54a, 115 Nr. 2 SGB III Einstiegsqualifizierung

§§ 73 (3), 115 Nr. 2 SGB III Zuschuss f. Schwerbehinderte Menschen im Anschl. an Aus- und Weiterbildung

C Berufliche Weiterbildung §§ 81 ff SGB III Förderung der beruflichen Weiterbildung

§§ 81 ff , 115 Nr. 3 SGB III Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung

§§ 81 (5) SGB III Arbeitsentgeltzuschuss bei beruflichen Weiterbildung Beschäftigter

D Aufnahme einer Erwerbstätigkeit §§ 88, 90 (1), 131 SGB III, § 421f SGB III aF Eingliederungszuschuss

§ 90 (2) SGB III, § 219 (1) Satz 1 SGB III aF, § 421f

Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen

§ 16b SGB II Einstiegsgeld bei abhängiger sv.-pflichtiger Erwerbstätigkeit

§ 16e SGB II aF Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung)

§ 16b SGB II Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit

§ 16c SGB II Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen

E besondere Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinde- § 117 (1) SGB III besondere Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung von Menschen mit Behin-

F Beschäftigung schaffende Maßnahmen § 16d SGB II Arbeitsgelegenheiten

§ 16e SGB II Förderung von Arbeitsverhältnissen

G Freie Förderung § 135 SGB III Freie Förderung SGB II

H Sonstige Förderung § 59 SGB II i.V.m. 309 SGB III Reisekosten

Erstattungen von Leistungen zur Rehabilitation an öffentlich-rechtliche Träger

Altersteilzeitgesetz Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz

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Erläuterungen zu den Tabellen

Tabelle 1: Zugewiesene Mittel und Ausgaben

§ 11 Abs. 2 SGB III

Die Eingliederungsbilanzen sollen insbesondere Angaben enthalten zu (Nr. 1) dem Anteil der Gesamtausgaben an den zugewiesenen Mitteln sowie zu den Ausgaben für die einzelnen Leis-tungen und ihrem Anteil an den Gesamtausgaben,

In Tabelle 1a werden die zugewiesenen Mittel (SOLL) den Ausgaben (IST) als Saldo gegenübergestellt. Den Trägern der Grundsicherung werden Haushaltsmittel für die klassischen Eingliederungsleistungen nach § 16 SGB II zugewiesen. Eine gesonderte Zuweisung und damit den gesonderten Nachweis in der Eingliederungsbilanz gibt es für den Beschäftigungszuschuss, die Freie Förderung zusammen mit der Förderung von Arbeitsverhältnissen und der Förderung schwer zu erreichender junger Menschen. Die Ausgaben geben die Verwendung der Mittel wieder. Die Bilanzsumme setzt sich aus den Ergeb-nissen der acht Kategorien der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Tabelle 1b zusammen.

Rückeinnahmen, d.h. negative Beträge bei Ausgaben gibt es in der Regel bei Förderinstrumenten in der Restabwicklung. In der Eingliederungsbilanz fließen diese Daten in die Ergebnisse der Tabelle 1b ein.

Informationen zu den verwendeten Haushaltsmitteln für kommunale Eingliederungsleistungen gemäß § 16a SGB II (Kinderbetreuung, häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung) liegen nicht vor. Es handelt sich um Leistungen, die durch kommunale Träger erbracht werden und deren Ausgaben nicht für die Übermittlung an die Bundesagentur für Arbeit vorgesehen sind.

Tabelle 1b enthält die Ausgaben (IST) für alle Instrumente und die Ergebnisse der acht Kategorien. Diese arbeitsmarktpolitischen Instrumente können für Ausbildungs- und Arbeitsuchende in bestimmten Arbeitsmarktkontexten eingesetzt werden, vgl. Seite 3: Gesetzliche Grundlagen der Instrumente.

Für Jobcenter sind Ausgaben dargestellt, die über die Finanzsysteme ausgezahlt werden. Für ausge-laufene Instrumente, die sich in der Restabwicklung befinden, werden Rückeinnahmen auf in 2018 noch gültige Finanzpositionen gebucht. Die Ausgaben für ausfinanzierte Instrumente werden in der Einglie-derungsbilanz nachgewiesen und in die Berechnung der Kategoriensummen bzw. der Ausgaben insge-samt einbezogen.

Das Ergebnis für Deutschland beinhaltet Buchungen der Regionaldirektionen, der besonderen Dienst-stellen sowie der SGB II- und SGB III-Dienststellen auf Finanzpositionen des SGB II. Das Gesamter-gebnis der Bundesländer, Westdeutschlands und Ostdeutschlands beinhaltet alle Buchungen der SGB II- und SGB III-Dienststellen der BA auf Finanzpositionen des SGB II, ohne die Buchungen der beson-deren Dienststellen sowie der Regionaldirektionen. Die Summe einer Grundsicherungsstelle umfasst die Buchungen des Jobcenters.

Tabelle 2: Durchschnittliche Ausgaben je Förderung

§ 11 Abs. 2 SGB III

Die Eingliederungsbilanzen sollen insbesondere Angaben enthalten zu (Nr. 2) den durchschnitt-lichen Ausgaben für die einzelnen Leistungen je geförderte Arbeitnehmerin und je geförderten Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der besonders förderungsbedürftigen Personengruppen, insbesondere Langzeitarbeitslose, schwerbehinderte Menschen, Ältere, Berufsrückkehrende und Personen mit geringer Qualifikation,

Die instrumentenspezifische durchschnittliche monatliche Höhe der Ausgaben je Förderung wird wie folgt berechnet:

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Die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben in Tabelle 1b werden durch den jahresdurchschnittlichen Bestand an Teilnahmen dividiert. Diese Berechnung setzt voraus, dass sowohl im Finanzverfahren als auch in den Fachverfahren (und damit Statistiken) gleichartige Kriterien nachgewiesen werden. Für den jahresdurchschnittlichen Bestand an Teilnahmen je Instrument und Region kleiner 1 erfolgt keine Er-mittlung der durchschnittlichen Ausgaben je Teilnahme und Monat.

Derzeit gibt es kein Verfahren zur Ermittlung von Ausgaben getrennt für Frauen, Männer und besonders förderungsbedürftige Personen. Der Nachweis der durchschnittlichen Ausgaben je Förderung erstreckt sich auf alle Teilnehmenden.

Einmalleistungen sind Bewilligungen aus dem Vermittlungsbudget, eingelöste Aktivierungs- u. Ver-mittlungsgutscheine für die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen, Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen sowie unter Umstän-den Freie Förderung. Für diese Instrumente ist die genannte Berechnung nicht sinnvoll. Deshalb werden die Ausgaben durch die Anzahl der Förderungen dividiert. Es werden die Ausgaben je Förderung aus-gewiesen. Diese Ergebnisse sind nicht mit den zeitraumbezogenen Teilnahmen im Jahresdurchschnitt vergleichbar.

Zur besseren regionalen Vergleichbarkeit werden Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Einglie-derung sowie darunter aufgeführte Maßnahmearten ebenfalls als durchschnittliche Ausgaben pro För-derung ausgewiesen.

Sind in einem Haushaltstitel sowohl Einmal- als auch zeitraumbezogene Leistungen zusammengefasst (vermittlungsunterstützende Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsle-ben), ist keine Berechnung möglich. Das gilt auch für Leistungen, die keinen Bezug zu konkreten Teil-nahmen haben wie bei Erstattungen von Leistungen zur Rehabilitation an öffentlich-rechtliche Träger.

Für die Förderung schwer zu erreichender junger Menschen (FseJ) nach § 16h SGB II ist der Nachweis von durchschnittlichen Ausgaben je Förderung pro Monat aufgrund des gesetzlichen Konstrukts nicht sinnvoll, da davon auszugehen ist, dass nicht jeder potenziell Teilnehmende in den operativen Syste-men erfasst ist.

Die durchschnittliche Förderdauer ergibt zusammen mit den monatlichen Ausgaben je Teilnahme den durchschnittlichen Gesamtaufwand je Förderung. Bei den Maßnahmen zur Aktivierung und berufli-chen Eingliederung wird die Dauer der Leistung ohne Einmalleistungen ermittelt. Hier ist die Multiplika-tion der Ausgaben mit der durchschnittlichen Dauer der Leistung nicht sinnvoll.

Die Aufbereitung der statistischen Informationen für alle Instrumente der Förderstatistik erfolgt über das zentrale IT-Verfahren der BA. Dies ermöglicht die Berechnung der durchschnittlichen Teilnahmedauer aller Teilnahmen. Sie wird ermittelt aus der Differenz (in Tagen) zwischen Austritts- und Eintrittsdatum aufsummiert über alle ausgewählten Teilnahmen, dividiert durch die Anzahl der Teilnahmen. Für die Berechnung wurden die Austritte verwendet, somit handelt es sich bei den ausgewiesenen Werten um die mittlere absolvierte Teilnahmedauer.

Die Berechnung der Dauer ist nur bei zeitraumbezogenen Leistungen sinnvoll und möglich, nicht bei Einmalleistungen.

Tabelle 3: Leistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen und Männer und besonders förde-rungsbedürftige Personen

§ 11 Abs. 2 SGB III

Die Eingliederungsbilanzen sollen insbesondere Angaben enthalten zu (Nr. 3) der Beteiligung besonders förderungsbedürftiger Personengruppen an den einzelnen Leistungen unter Berück-sichtigung ihres Anteils an den Arbeitslosen,

Arbeitsmarkt und Fördergeschehen lassen sich in ihrer Dynamik mit Bestandsgrößen allein nicht ver-deutlichen.

Bewegungsgrößen – Ein- und Austritte von Teilnahmen – verdeutlichen die Dynamik. So können in zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Bestände identisch sein, die Teilnahmen aber durch hohe Zu- und Abgänge vollkommen andere sein. In einer weiteren Tabelle werden neben den absoluten Zahlen die Anteile gezeigt.

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Als Vergleichsgrößen zu den Förderaktivitäten sind Ergebnisse der Arbeitsmarktstatistik zur Arbeitslo-sigkeit im Rechtskreis SGB II angegeben (vgl. o.a. Gesetzeswortlaut).

Das SGB III fordert in § 11 den "Nachweis" nicht nur einer Gesamtzahl an Geförderten, sondern insbe-sondere der "besonders förderungsbedürftigen Personengruppen".

In den Spalten 2 bis 7 werden die besonders förderungsbedürftigen Personen (bfPG) nachgewiesen. Die Aufzählung im Gesetzestext als "insbesondere" ist als erweiterungsfähiger Mindestkatalog zu ver-stehen: "Langzeitarbeitslose, schwerbehinderte Menschen, Ältere, Berufsrückkehrende und Personen mit geringer Qualifikation“. In Spalte 2 („insgesamt“) ist die Summe der Teilnahmen enthalten, die min-destens eines der fünf Personenmerkmale besitzen.

Alle Darstellungen in der Eingliederungsbilanz basieren auf folgenden Abgrenzungen:

Langzeitarbeitslose sind arbeitslose Menschen, die ein Jahr und länger arbeitslos sind (§ 18 Abs. 1 SGB III).

Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 (§ 1 SchwbG), einschließlich Gleichgestellte.

Ältere Menschen sind Personen, die zu Beginn der Förderung 55 Jahre und älter sind.

Berufsrückkehrende sind nach § 20 SGB III "Frauen und Männer, die

1. ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit oder eine betriebliche Berufsausbildung wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Betreuung pflegebedürfti-ger Angehöriger unterbrochen haben und

2. in angemessener Zeit danach in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen“.

Personen mit geringer Qualifikation sind gesetzlich nicht definiert. Im Rahmen der Eingliederungsbi-lanz folgt die Abgrenzung des Personenkreises dem § 81 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 SGB III1.

Folglich sind unter „Geringqualifizierte“ diejenigen Teilnahmen zu fassen, die

• nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschrif-ten eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist.

• über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Be-schäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ausprägung "berufsentfremdet" (§ 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III) und damit die Angabe zu "Geringqualifizierten" unterzeichnet ist.

Jüngere unter 25 Jahre sind eine besondere Zielgruppe im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II, für die unverzüglich nach Antragstellung Aktivitäten zur Beendigung und Reduzierung der Hilfebedürftigkeit einzuleiten sind (vgl. § 3 Abs. 2 SGB II). Aus diesem Grund werden die Förderaktivi-täten für Jüngere gesondert nachgewiesen.

Die Jahressummen der Eintritte errechnen sich jeweils durch Addition der monatlichen Eintritte im ent-sprechenden Berichtsjahr. Der durchschnittliche Jahresbestand errechnet sich einheitlich durch die Ad-dition der monatlichen Bestandszahlen im Berichtsjahr dividiert durch 12 Monate.

Tabelle 4: Leistungen der aktiven Arbeitsförderung: Frauen

§ 11 Abs. 2 SGB III

Die Eingliederungsbilanzen sollen insbesondere Angaben enthalten zu (Nr. 4) der Beteiligung von Frauen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung unter Berücksichtigung ihres Anteils an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit sowie Angaben zu Maßnahmen, die zu einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt beigetragen haben,

1 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zum Gesetzentwurf zur Reform der arbeitsmarktpolitischen In-strumente (Job-AQTIV-Gesetz) vom 07.11.2001, BT-Drucksache 14/7347, S. 10

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Das SGB III verpflichtet die Agenturen für Arbeit in § 1 Abs. 2 Nr. 4, mit Leistungen der aktiven Arbeits-förderung zur Verbesserung der beruflichen Situation von Frauen beizutragen. Frauen sollen mindes-tens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit durch Arbeitslosig-keit gefördert werden. Der zitierte Gesetzestext ist folglich als Kontrollinstrument zu § 1 zu sehen. Die Eingliederungsbilanz hilft somit auch Führungskräften, Selbstverwaltung und Beauftragten für Chan-cengleichheit am Arbeitsmarkt zu überprüfen, inwieweit die Ziele des § 1 erreicht worden sind bzw. wo noch Handlungsbedarf besteht.

Die Eingliederungsbilanz enthält Daten über die quantitative Beteiligung von Frauen an der aktiven Ar-beitsförderung als auch deren Wirksamkeit. Die Tabellen 3a und 3b werden ausschließlich für die Teil-nehmerinnen in den Tabellen 4a und 4b ausgewertet und dargestellt. Die Tabelle 6 weist neben der Gesamtzahl auch die Daten für Frauen und Männer aus. Als aussagefähige Vergleichsgröße für die Bewertung der Eingliederungsquoten für Frauen werden die Daten über Männer herangezogen.

Die quantitative Beteiligung von Frauen an der aktiven Arbeitsförderung orientierte sich bis 2001 am Anteil der Frauen an den Arbeitslosen. Diese allgemeine Orientierung der Förderung wird jedoch der unterschiedlichen Betroffenheit von Frauen und Männern durch Arbeitslosigkeit nicht gerecht, da sie deren unterschiedliche Erwerbsbeteiligung nicht berücksichtigt (Frauen waren in der Vergangenheit zu-meist stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als Männer).

Um dem Auftrag „Frauenförderung“ gerecht zu werden, müssen die Instrumente der aktiven Arbeits-marktpolitik so verteilt werden, dass sie einen Beitrag zur Angleichung der Situation von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt leisten. Um dieses Ziel zu erreichen, wird neben dem Anteil an den Arbeitslosen auch die Arbeitslosenquote (relative Betroffenheit) berücksichtigt. Daraus errechnet sich ein Förderanteil (Mindestbeteiligung), dem die Beteiligung von Frauen an der aktiven Arbeitsförderung entsprechen soll 2 .

Die Formel zur Berechnung des Förderanteils lautet:

AanALF x rkALQF FAF = _______________________________________________________

AanALF x rkALQF + AanALM x rkALQM

AanALF: Anteil der Frauen an den Arbeitslosen nach dem Rechtskreis rkALQF: rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote Frauen AanALM: Anteil der Männer an den Arbeitslosen nach dem Rechtskreis rkALQM: rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote Männer

Die Ergebnisse zur Mindestbeteiligung sind in Tabelle 4c dargestellt. Die Werte beziehen sich auf den Bestand im 12-Monatsdurchschnitt. Da die Förderung der Berufsausbildung zum überwiegenden Teil auf Personen gerichtet ist, die nicht arbeitslos/ arbeitsuchend sondern ausschließlich ausbildungsplatz-suchend sind und deren Frauenanteil nicht in die Mindestbeteiligung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III einfließt, wird die realisierte Frauenförderquote auch ohne Kategorie „B: Berufswahl und Berufsausbil-dung“ dargestellt.

Informationen über Maßnahmen, die zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt bei-tragen, haben eher qualitativen Charakter und können deshalb nicht tabellarisch dargestellt, sondern müssen textlich erläutert werden. Dazu gehört z.B. auch die Darstellung von Maßnahmen, die dem § 8 SGB III (“Vereinbarkeit von Familie und Beruf“) Rechnung tragen oder Maßnahmen, die auf eine Ver-breiterung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfelder von Frauen sowie die Öffnung des Zugangs von Frauen in neue zukunftsträchtige Bereiche abzielen. Solche Informationen sollen zu mehr Transparenz über die Maßnahmen zur Förderung von Frauen in den einzelnen Agenturen für Arbeit beitragen und können zudem exemplarisch wirken.

In der Eingliederungsbilanz gemäß § 54 SGB II wird die SGB-II-bezogene arbeitsmarktorientierte Ak-tivierungsquote (AQ1) in den Übersichten nach Regionen (Tabellenblatt „tab4c“) ausgewiesen.

Die Aktivierungsquote stellt das Verhältnis der Anzahl der Teilnahmen an Maßnahmen der Arbeitsmarkt-politik zur Gesamtzahl der zu aktivierenden Personen dar. Durch die Bildung von Quoten werden die

2 Begründung zum Gesetzentwurf Job-AQTIV-Gesetz; BT-Drucksache 14/6944, S. 29

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absolut gemessenen Größen zu Teilnahmen an Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik interpretierbarer und interregional vergleichbar.

Die arbeitsmarktorientierte Aktivierungsquote (AQ1) wird folgendermaßen berechnet: Teilnehmende SGB II AQ1 SGB II = ___________________________________________________________

Teilnehmende SGB II + Arbeitslose SGB II

Bei der Ermittlung des Zählers werden alle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB II berücksichtigt, die einen Bestand an Teilnehmenden aufweisen (ohne die Kategorie Berufswahl und Berufsausbildung). Der Nenner setzt sich aus der Anzahl der Maßnahmeteilnehmenden in der genann-ten Abgrenzung und der Anzahl der Arbeitslosen zusammen.

Ausführliche Informationen zu den Aktivierungsquoten enthält der Methodenbericht „Aktivierung in den Rechtskreisen SGB III und SGB II“1.

Tabelle 5: Abgang aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit im Rechtskreis SGB II

§ 11 Abs. 2 SGB III

Die Eingliederungsbilanzen sollen insbesondere Angaben enthalten zu (Nr. 5) dem Verhältnis der Zahl der Arbeitslosen, die in eine nicht geförderte Beschäftigung vermittelt wurden, zu der Zahl aller Abgänge aus Arbeitslosigkeit in eine nicht geförderte Beschäftigung (Vermittlungs-quote); dabei sind besonders förderungsbedürftige Personengruppen gesondert auszuweisen,

Die Vermittlungsquote errechnet sich aus

- den Abgängen Arbeitsloser durch Vermittlung in nicht geförderte Beschäftigung

im Verhältnis zu

- den Abgängen Arbeitsloser in nicht geförderte Beschäftigung insgesamt.

In die Berechnung sind nur reguläre Beschäftigungen, die ohne finanzielle Hilfen der BA oder zkT zu-stande gekommen sind, einzubeziehen. "Geförderte" Beschäftigungen wie Arbeitsgelegenheiten sowie Beschäftigungen mit Vermittlungshilfen wie Eingliederungszuschuss und sonstige Hilfen sind von der Berechnung ausgeschlossen.

Die Vermittlungsquote zeigt an, in welchem Umfang Arbeitsvermittlungen durch Auswahl und Vorschlag zur Wiederbeschäftigung von Arbeitslosen in nicht geförderten Beschäftigungsverhältnissen beigetra-gen haben. Die Mitwirkung von Arbeitsagenturen und Trägern der Grundsicherung am Zustandekom-men eines Arbeitsverhältnisses lässt sich jedoch nicht mit einem engen Vermittlungsbegriff erfassen und allein mit der Vermittlungsquote im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB III messen. Denn über die klassische Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag hinaus tragen zunehmend die Selbstinformations-einrichtungen der BA, die Beratungsdienstleistungen, die Informationsplattform "Jobbörse", Potenzial-analysen, die Einschaltung von Dritten, vielfältige finanzielle Hilfen bei der Beschäftigungssuche und auch der Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein zu Beschäftigungsaufnahmen bei. Vor diesem Hinter-grund wird in der Tabelle 5 auch die Wiederbeschäftigungsquote ausgewiesen. Sie bildet den Anteil der Arbeitslosen, die ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäfti-gung beendet haben, an allen abgegangenen Arbeitslosen ab.

Liegen in einzelnen Berichtsmonaten von einem Träger keine plausiblen Daten vor, werden in der Be-richterstattung für alle Kennzahlen (Zugang, Bestand, Abgang) Schätzwerte ausgewiesen. Schätzun-gen werden auch für die jeweiligen Strukturmerkmale (Alter, Geschlecht, usw.) vorgenommen, aller-dings nicht für die Abgangsstruktur. Infolgedessen ist für Träger, deren Abgangswert in mindestens einem Berichtsmonat des Jahres 2018 geschätzt wurde, die Jahressumme der Abgänge in Erwerbstä-tigkeit unterzeichnet.

1 Siehe Methodenbericht „Aktivierung in den Rechtskreisen SGB III und SGB II (2. Aktualisierung)“.

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Davon betroffen sind folgende Jobcenter:

- JC Hochtaunuskreis - JC Lahn-Dill-Kreis - JC Offenbach - JC Aurich - JC Schleswig-Flensburg - JC Kreis Ravensburg - JC Darmstadt-Dieburg - JC Eichsfeld - JC Düren

Tabelle 6: Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt aus arbeitsmarktpolitischen Instru-menten 2

§ 11 Abs. 2 SGB III

Die Eingliederungsbilanzen sollen insbesondere Angaben enthalten zu (Nr. 6) dem Verhältnis

a) der Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sechs Monate nach Abschluss einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung nicht mehr arbeitslos sind, sowie

b) der Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach angemessener Zeit im An-schluss an eine Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung sozialversicherungspflichtig beschäf-tigt sind,

jeweils zu der Zahl der geförderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den einzelnen Maß-nahmebereichen; dabei sind besonders förderungsbedürftige Personengruppen gesondert aus-zuweisen,

Der Gesetzestext fordert zwei unterschiedliche Indikatoren zur Analyse der Wirksamkeit der Förderung.

Die Verbleibsquote (VQ) gibt an, wie viele Teilnehmende 6 Monate nach Ende der Förderung nicht mehr arbeitslos sind.

Berechnung EQ = 100 * Zähler / Nenner (jeweils über einen gleitenden 12-Monatszeitraum) Zähler: Förderungen von Personen, die 6 Monate nach Ende der Förderung nicht arbeitslos sind + Förderung von Personen, die arbeitslos und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Nenner: Beendete Förderungen insgesamt Die Eingliederungsquote (EQ) gibt an, wie viele Teilnehmende sich 6 Monate nach Ende der Förde-rung in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (inklusive Ausbildung) befinden. Berechnung EQ = 100 * Zähler / Nenner (jeweils über einen gleitenden 12-Monatszeitraum) Zähler: Förderungen von Personen, die 6 Monate nach Ende der Förderung in sozialversicherungs-pflichtiger Beschäftigung sind. Nenner: Beendete Förderungen insgesamt

2 Siehe Methodenbericht "Erweiterte Verbleibsanalyse von Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten"

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Ab der Eingliederungsbilanz 2011 können auch für sogenannte Einmalleistungen Eingliederungsquoten ermittelt werden.

Förderungen mit dem Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit, Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen sowie die Förderung schwer zu erreichender junger Menschen zielen nicht auf die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung. Deshalb eignet sich die Eingliederungsquote nicht für die Bewertung der Ergebnisse.

Austritte aus assistierter Ausbildung sind wie bereits in den Vorjahren überwiegend als vorzeitige Be-endigungen der Förderung anzusehen, die Eingliederungsquote hat somit eine eingeschränkte Aussa-gekraft.

Bei Förderungen mit Nachbeschäftigungszeit wie z.B. Eingliederungszuschüssen ist zu berücksichti-gen, dass die 6 Monate nach Austritt vorliegende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung noch in-nerhalb der vorgesehenen Nachbeschäftigungsfrist liegen kann.

Verbleibskennzahlen können erst ab einer Mindestfallzahl der Grundgesamtheit als repräsentative Mes-sung angesehen werden. Je kleiner die Fallzahl (also die Zahl der betrachteten Austritte) desto eher sind Verbleibsergebnisse als rein zufälliges Resultat anzusehen, das weder etwas über die Qualität einer Maßnahme oder eines Trägers noch über die Qualität der Arbeit der Agentur oder des Jobcenters aussagt. Deswegen werden Verbleibskennzahlen, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen. Ab 20 Austritten werden die Verbleibskennzahlen ausgewiesen, auch wenn der zu-fällige Status eines Einzelnen das Ergebnis beeinflussen kann. Trotz dieser Einschränkung können aus den Information Trends abgleitet werden. Statistisch sichere Ergebnisse liegen erst bei mehr als 100 Austritten vor. In Tabelle 6a sind die Austritte - differenziert nach Frauen und Männern sowie nach besonders förde-rungsbedürftigen Personen und Geschlecht - dargestellt. In Tabelle 6b sind Eingliederungsquoten und in Tabelle 6c Verbleibsquoten nachgewiesen. Tabelle 7: Der regionale Arbeitsmarkt (rechtskreisübergreifend)

§ 11 Abs. 2 SGB III

Die Eingliederungsbilanzen sollen insbesondere Angaben enthalten zu (Nr. 7) der Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Eingliederung auf dem regionalen Arbeitsmarkt,

Siehe Methodische Hinweise auf Seite 1.

Tabelle 8: Entwicklung der Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung

§ 11 Abs. 2 SGB III

Die Eingliederungsbilanzen sollen insbesondere Angaben enthalten zu (Nr. 8) der Veränderung der Maßnahmen im Zeitverlauf

Die Daten der Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung für die letzten Jahre sollen der Beur-teilung und Einordnung des aktuellen Ergebnisses dienen. Dies betrifft sowohl Umfang und Struktur des Einsatzes einzelner Instrumente (Tabelle 8a) als auch die Eingliederungsquote im Zeitverlauf (Tabelle 8b).

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Tabelle 9: Arbeitsmarktsituation von Personen mit Migrationshintergrund

§ 11 Abs. 2 SGB III

Die Eingliederungsbilanzen sollen insbesondere Angaben enthalten zu (Nr. 9) der Arbeitsmarkt-situation von Personen mit Migrationshintergrund

In Tabelle 9a und 9b sind der jahresdurchschnittliche Bestand an Arbeitslosen sowie die Summe der Förderungen von Personen mit Migrationshintergrund (gemäß § 6 der Migrationshintergrund-Erhe-bungsverordnung (MighEV)) dargestellt. Tabelle 9c enthält die Austritte sowie Eingliederungsquoten für diese Personen.

Ein Migrationshintergrund liegt nach § 6 der MighEV vor, wenn

1. die befragte Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder

2. der Geburtsort der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutsch-land liegt und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte oder

3. der Geburtsort mindestens eines Elternteiles der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt sowie eine Zuwanderung dieses Elternteiles in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte.

Weiterführende Informationen zur Definition und Abgrenzung des Merkmals Migrationshintergrund fin-den sich im Methodenbericht der Statistik der BA.

Das Merkmal Migrationshintergrund fällt nicht im operativen Handeln der Agenturen für Arbeit und Trä-ger der Grundsicherung an, sondern muss durch gesonderte Befragung ermittelt werden.

Da keine Auskunftspflicht für die Befragten besteht, handelt es sich statistisch-methodisch um eine Vollerhebung mit freiwilliger Teilnahme. Aufgrund der erhebungstechnischen Besonderheiten des Merk-mals Migrationshintergrund können sich Einschränkungen hinsichtlich der Qualität der erhobenen Daten ergeben, sodass die folgenden Veröffentlichungskriterien für die Berichterstattung gelten:

1. Die Vollständigkeit der Befragung, gibt an, wie groß der Anteil der Personen ist, zu dem bereits Befragungsdaten zum Migrationshintergrund gemeldet wurden. Je niedriger der Vollständigkeitsgrad ist, desto größer ist das Risiko, dass zufällige Effekte das Ergebnis verzerren. Auch das Risiko sys-tematischer Effekte steigt, da der Befragungsprozess nicht als Zufallsstichprobe realisiert ist.

Aufgrund von Fluktuationen und unterschiedlicher Erreichbarkeit einzelner Gruppen der Befragten wird eine Vollständigkeit von 100% nur selten erreicht. Wurden weniger als 80% einer Personen-gruppe befragt, wird das Ergebnis auf Trägerebene nicht veröffentlicht, fließt jedoch in die Ergeb-nisse des Bundes und der Bundesländer ein.

2. In (wenigen) Einzelfällen wurden von Agenturen oder Jobcentern fehlerhafte Daten zum Migrati-onshintergrund an die Statistik der BA gemeldet oder es fand eine selektive Befragung einzelner Personengruppen statt. In diesen Fällen wird das Ergebnis nicht veröffentlicht, die Daten fließen jedoch - abweichend von der Standardberichterstattung - in Ergebnisse des Bundes und der Bun-desländer ein.

3. Bei geringen Besetzungszahlen einer Merkmalskategorie steigt das Risiko von zufälligen Fehlern, wenn nicht alle Personen der Merkmalskategorie verwertbare Angaben zum Migrationshintergrund gemacht haben. Besetzungszahlen unter 25 in einer Zelle werden aufgrund der erhöhten Unsicher-heit der Ergebnisse deshalb durch Klammerung gekennzeichnet.

4. Das Kriterium der Teilnahme gibt an, wie groß der Anteil der Befragten ist, bei denen der Migrati-onsstatus ermittelt werden kann im Verhältnis zu allen Befragten. Bei einer geringen Teilnahme an der Befragung erhöht sich die Unsicherheit der Ergebnisse, da das Risiko von verzerrenden Effekten steigt. Machen weniger als 50% der Befragten verwertbare Angaben zum Migrationshintergrund, werden die Ergebnisse durch Klammerung gekennzeichnet.

5. Die Ausschöpfungsquote gibt den Anteil der Personen an, bei denen der Migrationsstatus ermittelt werden kann im Verhältnis zur Gesamtheit der zu befragenden Personen. Die Ausschöpfungsquoten sollten bei unterschiedlichen Personengruppen möglichst gleich groß sein. Das Merkmal Staatsan-gehörigkeit (Deutsche/Ausländer), das im operativen Prozess ohnehin erhoben wird, hängt eng mit

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dem Migrationsstatus zusammen. Je stärker sich die Ausschöpfungsquote der Personen mit deut-scher Staatsangehörigkeit von der der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit unterschei-det, desto größer ist das Risiko, dass die Ergebnisse systematisch verzerrt sind. Bei einer Differenz von mehr als 15 Prozentpunkten wird das Ergebnis durch Klammerung gekennzeichnet.

Ausführliche Erläuterungen der Kriterien finden sich in den methodischen Hinweisen zur Standardbe-richterstattung.

Die Beurteilung der Kriterien findet getrennt für jede Maßnahmeart und für jede Agentur für Arbeit und jedes Jobcenter als jeweils erhebende Einheit statt. Die Kriterien kommen auch für regionale Aggregate (Deutschland, Bundesländer oder Regionaldirektionen) zur Anwendung.

Die Berechnung der Eingliederungsquote für Menschen mit Migrationshintergrund erfolgt analog Ta-belle 6. Bei der Interpretation sollte zum Vergleich der verschiedenen Personengruppen immer die Ein-gliederungsquote der Befragten mit Angabe zum Migrationshintergrund herangezogen werden, nicht die Eingliederungsquote insgesamt.

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Abkürzungen und Zeichenerklärung BA Bundesagentur für Arbeit bfPg besonders förderungsbedürftige Personengruppen bspw. beispielsweise BT-Drs. Bundestags-Drucksache JD Jahresdurchschnitt JS Jahressumme dar. darunter dav. davon ELB erwerbsfähiger Leistungsberechtigter EQ Eingliederungsquote FA Förderanteil FbW Förderung der beruflichen Weiterbildung i. R. im Rahmen i.V.m. in Verbindung mit MighEV Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung p vorläufige Zahl r berichtigte Zahl s geschätzte Zahl SchwbG Schwerbehindertengesetz u.a. unter anderem VQ Verbleibsquote z.B. zum Beispiel zkT zugelassene kommunale Träger - nichts vorhanden . kein Nachweis vorhanden ... Angaben fallen später an X Nachweis nicht sinnvoll .X Veränderungswert >250%. Daten aus der Statistik sind Sozialdaten (§ 35 SGB I) und unterliegen dem Sozialdatenschutz gemäß § 16 Bundesstatistikgesetz. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte kleiner 3 mit * anonymisiert. Abweichungen in den Summen können sich durch Runden der Zahlen ergeben

Weiterführende Informationen: Qualitätsbericht: Maßnahmen und Teilnehmende an Maßnahmen der Arbeitsförderung

https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodik-Qualitaet/Qualitaetsbe-richte/Generische-Publikationen/Qualitaetsbericht-Statistik-Massnahmen-Teilnehmer-Arbeitsfoerde-rung.pdf

Herausgeber: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg

Ansprechpartner: Zentraler Statistik-Service mailto:[email protected] © Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg 2019. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Sys-teme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten. Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Methodische Erläuterungen und Hinweise für die Daten zur Eingliederungs-bilanz 2018 nach § 54 SGB II. Nürnberg, Juni 2019.