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KIESGESELLSCHAFT JOSEPHSTAL OHG
Wolfgang Fetsch - Dipl.-Ing.(FH) Landschaftsarchitekt D-92224 Amberg ▫ Drahthammerstraße 24a Fon: 09621 / 7714-0 ▫ Fax: 09621 / 7414-70 E-Mail: [email protected] Bearb.: L. Seubert – B. Eng. (FH) Landschaftsarchitektur
Anlage 1 zum LBP
EINGRIFFS- / AUSGLEICHSBERECHNUNG
Gem. Bayerischer Kompensationsverordnung (BayKompV)
KIESABBAU ZUNDERSCHLAG PRESSATH / ORTSTEIL DIESSFURT
LANDKREIS NEUSTADT - WALDNAAB
FASSUNG 16.01.2019
AUFTRAGGEBER:
KIESGESELLSCHAFT JOSEPHSTAL SUDETENSTRASSE 1
92690 PRESSATH
KIESGESELLSCHAFT JOSEPHSTAL OHG Sudetenstrasse 1 – 92690 Pressath Antrag auf Zulassung des rahmenbetriebsplanes Dießfurt Zunderschlag
Anlage 1 zum LBP-Text Eingriffs- / Ausgleichsermittlung (nach BayKompV)
04_190116_lbp_zunderschlag_tx_anl1.docx 16.01.2019 Seite 2 von 12
INHALT
1. VORBEMERKUNG ........................................................................................................ 3
2. ERMITTLUNG DES BEDARFS AN AUSGLEICHS- UND ERSATZMASSNAHMEN ...... 3
2.1 Flächenbezogene Bewertung gem. Biotopwertliste ................................................. 3
2.2 Verbal argumentative Bewertung / nicht flächenbezogen ........................................ 5
2.3 Ermittlung des Kompensationsbedarfs .................................................................... 6
2.4 Ausgleich, flächig .................................................................................................... 8
2.5 Ausgleichsmaßnahmen nicht flächig ......................................................................10
3. QUELLENVERZEICHNIS ..............................................................................................12
KIESGESELLSCHAFT JOSEPHSTAL OHG Sudetenstrasse 1 – 92690 Pressath Antrag auf Zulassung des rahmenbetriebsplanes Dießfurt Zunderschlag
Anlage 1 zum LBP-Text Eingriffs- / Ausgleichsermittlung (nach BayKompV)
04_190116_lbp_zunderschlag_tx_anl1.docx 16.01.2019 Seite 3 von 12
1. VORBEMERKUNG
Der Verursacher eines Eingriffes ist gem. § 15 Abs. 2 BNatSchG verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege auszugleichen oder zu ersetzen. Die Ermittlung des Ausgleichserfordernisses erfolgte nach dem Biotopwertverfahren gem. Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV).
2. ERMITTLUNG DES BEDARFS AN AUSGLEICHS- UND ERSATZMASSNAHMEN
2.1 Flächenbezogene Bewertung gem. Biotopwertliste
Schutzgut Arten und Lebensräume
Die nachfolgende Zusammenstellung zeigt die erfassten Biotop- und Nutzungstypen im Bereich der Maßnahme und die Bewertung des Ausgangszustandes dieser Flächen bzw. Vegetationsbestände.
Maß- nahme
Biotop- / Nutzungstyp und Wertpunkte - Eingriffsfläche
Kie
s-
un
d S
an
dab
bau
im
Nass
verf
ah
ren
Strukturreiche Nadelholzforste, mittlere Ausprägung Kartierte Vegetationsstruktur: 01/Ki; 01b/ Ki; 03/Ki; 04/Ki; 04b/Ki; 04c/Ki; 05/Ki
C: N722 D: Meist aus verschiedenen Arten bestehende, ungleichaltrige und dadurch strukturreichere Nadelholzforste aus in Mitteleuropa einheimischen oder nicht-einheimischen Arten. Strukturreiche Nadelholzforste mittlerer Ausprägung (Bestandsalter 26-79 Jahre) B: G:1 – W:4 – N:2, GW: 7 (mittel)
Sonstige standortgerechte Laub(misch)Wälder, junge Ausprägung Kartierte Vegetationsstruktur: 02/Ei
C: L61 D: Sonstige standortgerechte Laub(misch)wälder junger Ausprägung( Bestandsalter ≤ 25 Jahre B: G:2 – W:2 – N:2, GW: 6 (mittel)
Eutrophes Stillgewässer, bedingt naturfern bis naturfern Kartierte Vegetationsstruktur: 06/W
C: S131 D: Bedingt naturfern bis naturfern entwickelte mesotrophe Stillgewässer der planaren-montanen Stufe; mit mittlerem bis starkem menschlichen Einfluss B: G:1 – W:2 – N:3, GW:6 (mittel)
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Anlage 1 zum LBP-Text Eingriffs- / Ausgleichsermittlung (nach BayKompV)
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Ebenerdige Abbaufläche aus Blöcken, Schutt, Sand, Kies oder bindigem Substrat, naturfern Kartierte Vegetationsstruktur 07/KL
C: O641 D: Naturferne, ebenerdige Abbauflächen (Rohbodenflächen) aus Blöcken, Schutt, Sand, Kies oder bindigem Substrat (z.B. Ton). Typisch sind permanente Eingriffe, so dass für natürliche bzw. naturnahe ebenerdige Flächen typische Lebensgemeinschaften nicht oder sehr rudimentär entwickelt sind. B: G:0 – W:0 – N:1, GW:1 (gering)
Rad-/Fußwege und Wirtschaftswege, befestigt Kartierte Vegetationsstruktur: 08/Z
C: V32 D: Befestigte Rad-/ und Fußwege, Pfade sowie Wirtschaftswege mit wasserdurchlässiger Pflasterdecke (mit Fugenvegetation, z.B. Rasengittersteine), geschottert oder mit wassergebundener Decke. B: G:0 – W:1 – N:0, GW:1 (gering)
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2.2 Verbal argumentative Bewertung / nicht flächenbezogen
Schutzgüter
Die Bewertung und Betroffenheit der nicht flächenbezogenen Schutzgüter sind in der nachfolgenden Zusammenstellung in Bezug auf die wertbestimmenden Merkmale der Schutzgüter nach BayKompV Anlage 2.1 - 2.3 dargestellt.
Schutzgut Betroffenheit
Arten und Lebensräume
Für Fledermäuse und Vögel stellen die Bäume im Abbaugebiet mit ihren Spalten- und Höhlenquartieren einen wichtigen Lebensraum dar.
Vom Eingriff betroffen.
Boden
Der Boden im Planungsgebiet zählt nicht zu den Böden hoher Bedeutung.
Vom Eingriff nicht betroffen!
Wasser
Es gibt im Abbaubereich keine natürlichen Oberflächengewässer oder Gewässersysteme, nur ein angelegtes teichähnliche Gewässer. Durch den Nassabbau wird dauerhaft Grundwasser freigelegt.
Vom Eingriff betroffen.
Luft / Klima
Anzunehmende Kaltluftentstehungsgebiete außerhalb des Abbaugebietes und das ausgeglichene Kleinklima der Weiherkette werden voraussichtlich langfristig nicht negativ durch den Eingriff beeinflusst.
Vom Eingriff nicht betroffen!
Landschaftsbild
Das Landschaftsbild ist geprägt von forstwirtschaftlicher Nutzung und großen Wasserflächen, entstanden durch Rohstoffabbau. Naturbezogene Erholung ist in den Landschaftsräumen möglich. Durch den Abbau und die Entstehung einer weiteren Wasserfläche, wird dem bestehenden Landschaftsbild mittlerer Wertigkeit entsprochen.
Vom Eingriff nicht betroffen!
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Anlage 1 zum LBP-Text Eingriffs- / Ausgleichsermittlung (nach BayKompV)
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2.3 Ermittlung des Kompensationsbedarfs
Schutzgut Arten und Lebensräume / flächenbezogen
Die flächenbezogene Ermittlung des Kompensationsbedarfs in Wertpunkten ergibt sich gem. BayKompV Anlage 3.1 aus der Bewertung und den Wertpunkten des Schutzguts Arten und Lebensräume (s. oben), dem Beeinträchtigungsfaktor (Intensität der vorhabensbezogenen Wirkungen) und der Größe der Eingriffsfläche. Die Ermittlung der Eingriffsflächengröße ist im Eingriffs-/ Ausgleichsflächen Plan (N02) dargestellt.
Biotop-, Nutzungstyp / ermittelte Wertpunkte
Code Vorhabensbezogene
Wirkung*
Faktor Intensität
Beeinträchti- gung
Kompensationsbedarf in Wertpunkten
m2 Eingriff x Wertpunkte x
Beeinträchtigungsfaktor
Strukturreiche Nadelholzforste, mittlere Ausprägung auf saurem Substrat / Ki**
7 (mittel)
N722 A Abbaubereich
0,7
89.416 m2 x 7 x 0,7 = 438.138,4 Wertpunkte
Strukturreiche Nadelholzforste, mittlere Ausprägung auf saurem Substrat / Ki**
7 (mittel)
N722 Z temporärer Wall
0,4
4.492 m2 x 7x 0,4 = 12.577,6 Wertpunkte
Strukturreiche Nadelholzforste, mittlere Ausprägung auf saurem Substrat / Ki**
7 (mittel)
N722 Z Werksstraße
0,4
6.495m2 x 7x 0,4 = 18.185,4 Wertpunkte
Sonstige standortgerechte Laub(misch)wälder, junge Ausprägung auf saurem Substrat Ei**
6 (mittel)
L61 A Abbaubereich
0,7
6.808m2 x 6 x 0,7 = 28.593,6 Wertpunkte
Eutrophe Stillgewässer, bedingt naturfern bis naturfern W** 6 (mittel)
S131 A Abbaubereich
0,7
362 m2 x 6 x 0,7 = 1.520,4 Wertpunkte
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Ebenerdige Abbaufläche aus Blöcken, Schutt, Sand, Kies oder bindigem Substrat, naturfern KL**
1 (gering)
O641 A Abbaubereich
0,4
6.480 m2 x 1 x 0,4 = 2.592 Wertpunkte
Rad-/Fußwege und Wirtschaftswege, befestigt Z**
1 (gering)
V32 A Abbaubereich
0,4
2.532 m2 x 1 x 0,4 = 1.012,8 Wertpunkte
Rad-/Fußwege und Wirtschaftswege, befestigt Z**
1 (gering)
V32 Z Werksstraße
0,0
118 m2 x 1 x 0,0 = 0 Wertpunkte
Summe der Eingriffsflächen Summe Kompensationsbedarf:
116.703 m2 502.620,2 Wertpunkte
* Code der vorhabensbezogenen Wirkung
V Versiegelung durch Gebäude oder Straßen
A Abbau
B Betriebsbedingte Wirkungen
Z Zeitlich vorübergehende Überbauung/Inanspruchnahme (unversiegelte Zufahrtswege, Lagerflächen, Maschinenstellflächen u. ä. während der Bauzeit), Inanspruchnahme durch Erdmodellierung
** Bestandstyp lt. LBP (Bestandsplan N01 / Textteil)
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Anlage 1 zum LBP-Text Eingriffs- / Ausgleichsermittlung (nach BayKompV)
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Schutzgut Arten und Lebensräume / nicht flächenbezogen
Aus der nicht flächenbezogenen Bewertung des Schutzgutes ergibt sich ein Kompensationsbedarf für den Verlust von (pot.) Lebensraumstrukturen wie Höhlen und Spalten für (streng) geschützte Arten (Fledermäuse / Vögel). Schutzgut Wasser / nicht flächenbezogen
Für das Schutzgut Wasser ergibt sich aus der nicht flächenbezogenen Bewertung ein Kompensationsbedarf für den Eingriff in das Grundwasser.
2.4 Ausgleich, flächig
Der Flächen-Ausgleich berechnet sich gem. BayKompV entsprechend den Wertpunkten des Kompensationsbedarfs (s. Pkt. 2.3), den Wertpunkten des Ausgangszustandes der Kompensationsfläche und den Wertpunkten der vorgesehenen Maßnahme für den Prognosezustand nach 25 Jahren Entwicklungszeit für die Gehölze und die Uferbereiche. Die Anrechnung temporärer Biotope auf den Rohboden-Standorten, die sich vor Abbaubeginn ergeben ist nicht möglich. Der Entwicklungszeitraum für Biotope höherer Wertigkeit beträgt 5-9 Jahre, während der Zeitraum für die Rohstoffgewinnung auf maximal 5 Jahre angesetzt ist. Im Anschluss an den Rohstoffabbau im Nassabbauverfahren findet im Eingriffsbereich keine Versiegelung statt. Die Landschaft und der bisherige Lebensraum erfahren eine Umformung, sodass der Großteil des Eingriffsbereiches für den Ausgleich herangezogen werden kann. Die Oberfläche des Abbaugewässers nimmt mit 9,3 ha die meiste Fläche ein. Für die Ausformung von Flachuferzonen wird auf 8.050 m2 überschüssiges, inertes Abraummaterial verwendet. Dabei beträgt die Neigung mind. 1:8 bis max. 1:6 bei einer Sohltiefe von 5 bzw. 4 Metern. Insgesamt wird für die Flachuferzonen eine Länge von 250 m erreicht. Gehölstrukturen werden anders als auf der Ausgangsfläche nur einen geringen Flächenanteil von knapp 0,5 ha einnehmen.
Ausgleichsfläche / ermittelte Wertpunkte
Ausgleichsziel WP Kompensation in
Wertpunkten (WP) m2 Ausgleichsfläche x WP
*Abbaugewässer (S21) 1 (gering)
*Eutrophe Stillgewässer, bedingt naturnah < 75% Uferbereiche (kein BK, §30, LRT) (S132) 9 (mittel)
9-1= 8
Wasserfläche 93.415 m2 93.415 m2 x 9 = 840.735 Wertpunkte
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Anlage 1 zum LBP-Text Eingriffs- / Ausgleichsermittlung (nach BayKompV)
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*Abbaugewässer (S21) 1 (gering)
*Kleinröhrichte oligo- bis mesotropher Gewässer (hier durch Sukzession) (BK, §30, LRT) (R21-VK00BK), 12 (hoch)
12-1= 11
Uferbereiche bis in 2 m Wassertiefe auf 250 m Länge (100m x 40m Uferbreite + 75 m x 30m Uferbreite + 75m x 24m Uferbreite) 8.050 m2 x 11 = 88.550 Wertepunkte
*Baufläche, Abtrag temporärer Wall (O7) 1 (gering)
*Vorwälder auf urban-industriellen Standorten (W22) 6 (mittel)
6-1= 5
4.492 m2 x 5 = 22.460 Wertpunkte
Summe Ausgleich: Summe Kompensationsbedarf: Überschuss:
951.745 Wertpunkte 502.620,02 Wertpunkte 449.125 Wertpunkte
* s. Eingriffs-/Ausgleichsflächen Plan N02 und Maßnahmenplan N03
Schutzgut Arten und Lebensräume
Die nachfolgende Zusammenstellung zeigt die Biotop- und Nutzungstypen bzw. Vegetationsbestände des Ausgleichsziels, die über die Kompensationsmaßnahmen erreicht werden sollen.
Biotop- / Nutzungstyp und Wertpunkte - Ausgleichsfläche
S132 Eutrophe Stillgewässer, bedingt naturnah
C: S132 D: Bedingt naturnah (mesohemerob) entwickelte mesotrophe Stillgewässer der plana-ren-montanen Stufe mit nur mäßigem menschlichem Einfluss. B: G:2 – W:3 – N:4, GW: 9 (mittel)
Biotop- / Nutzungstyp und Wertpunkte - Ausgleichsfläche
S21 Kleinröhrichte oligo-mesotropher Gewässer (BK,§.LRT)
C: R21-VK00BK D: Amphibische Kleinröhrichte im Kontakt zu offenen Wasserflächen von oligo- bis mesotro-phen Fließ- und Stillgewässern, z. B. mit Teich-Schachtelhalm, (Equisetum fluviatile) oder Froschlöffel (Alisma plantago-aquatica). An kühlen Bachoberläufen mit hoher Luftfeuchtigkeit kann auch der Quellzeiger Cardamine amara ssp. amara (Bitteres Schaumkraut) flächige, klein-röhrichtartige Bestände bilden. B: G:4 – W:3 – N:5, GW: 12 (hoch)
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Anlage 1 zum LBP-Text Eingriffs- / Ausgleichsermittlung (nach BayKompV)
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Biotop- / Nutzungstyp und Wertpunkte - Ausgleichsfläche
W22 Vorwälder auf urban-industriellen Standorten
C: W22 D: Entwicklungsstadien auf brachliegenden, ruderalen urban-industriellen Standorten (Indust-riewälder) im Bereich von Industrie-/Gewerbeflächen, Häfen, Bahnhöfen, Abbaubereichen usw. Die anthropogen veränderten Böden zeichnen sich gegenüber den natürlich entwickelten Bö-den v. a. durch trocken-warme Verhältnisse durch Versiegelung, Aufschüttungen verschiedener Substrate (Bahnschotter, Bauschutt, Industrieschlacken usw.) und zum Teil starke Bodenverdichtung durch Befahrung mit Baugerät aus. Typische Pioniergehölze sind z. B. Betula pendula (Sand-Birke), Populus tremula (Zitter-Pappel), Salix caprea (Sal-Weide) und weitere hochwüchsige Arten der Gattung Salix (Weiden). B: G:2 – W:3 – N:1, GW: 6 (mittel)
2.5 Ausgleichsmaßnahmen nicht flächig
Aufgrund der Abbauplanung zur Rohstoffgewinnung wird das Areal schrittweise gerodet und der Oberboden abgeräumt. Nach dem Abbau und der Rekultivierung werden diese Flächen zum großen Teil zu Wasserflächen. In den Zeiträumen zwischen den Rodungsarbeiten und dem Beginn des Abbaus stehen Rohbodenareale unterschiedlicher Größen zur Verfügung. Wenn auch nur kurzzeitig bilden diese sandigen, mageren Ruderalflächen ideale Bedingungen für verschiedene Insekten, die im Gebiet nachgewiesen wurden. Ephemere Gewässer in Senken und Fahrrillen auf den sandigen und mageren Ruderalflächen bieten Laichmöglichkeiten für die Kreuzkröte und den Laubfrosch, die am Rand des Abbaugebietes bereits vorkommen. Wurzelstöcke, die bei der Freimachung des Abbauareals anfallen werden zur Renaturierung der Uferbereiche genutzt. In Verbindung mit reich strukturierten Flachwasserbereichen bieten Teile des Ufers somit Ablagebedingungen für den Laich der Erdkröte und des Grünfrosches, die bereits in nördlich angrenzenden Fischteichen nachgewiesen wurden. (siehe Maßnahmenplan N03) Durch die Errichtung eines Dammes aus Abraummaterial, der die Wasserfläche in zwei Seen gliedert, erfolgt die Regulierung der Grundwassergleichen. So entstehen durch die die Grundwasserfreilegung keine Beeinträchtigungen der Grundwasserstände im Betrachtungsgebiet und im erweiterten Umfeld. (siehe Maßnahmenplan N03) Zur Sicherung lokaler Populationen werden folgende vorgezogene CEF - Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt: CEF1: Anbringung und Wartung von 150 Fledermauskästen im unmittelbar angrenzenden Waldgebiet vor Beginn oder parallel zu den Rodungsarbeiten. Durch die Maßnahme werden verloren gegangene Baumhöhlenquartiere kompensiert. Die Ausführung erfolgt unter Aufsicht einer ökologischen Bauleitung oder eines Experten. (siehe Maßnahmenplan N03)
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Anlage 1 zum LBP-Text Eingriffs- / Ausgleichsermittlung (nach BayKompV)
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CEF2: Für Vogelarten, die in Baumhöhlen brüten werden insgesamt 16 Vogelnisthöhlen in angrenzenden Waldgebieten angebracht und gewartet. Die Maßnahme erfolgt parallel oder vor den Rodungsmaßnahmen und ist von einem Experten zu begleiten. (siehe Maßnahmenplan N03)
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Anlage 1 zum LBP-Text Eingriffs- / Ausgleichsermittlung (nach BayKompV)
04_190116_lbp_zunderschlag_tx_anl1.docx 16.01.2019 Seite 12 von 12
3. QUELLENVERZEICHNIS
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND GESUNDHEIT: Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft -
Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV – GVBI Nr.15 Seite 517 ff.) - 08.2013 Bayerische Kompensationsverordnung - BayKompV Biotopwertliste zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung - 02./03.2014 BayNatSchG - Bayerisches Naturschutzgesetz / Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (01.03.2011) BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT: Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) Arbeitshilfe zur Biotopwertliste - Verbale Kurzbeschreibungen - 07.2014 Arbeitshilfe zur Anwendung der bayerischen Kompensationsverordung (BayKompV) bei Rohstoffgewinnungsvorhaben – 03. 2017 Kartieranleitung Biotopkartierung Bayern Teil 2 Biotoptypen inklusive der Offenland-Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 03.2010 Vorgaben zur Bewertung der Offenland-Lebensraumtypen nach Anhang I der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ( LRT 1340 bis 8340) in Bayern – 03.2015
SBI – SILVAE BIOME INSTITUT SUGENHEIM
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) für das geplante Kiesabbaugebiet „Zunderschlag“ südlich von Dießfurt (Lkr. NEW) – 31-10.2018