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Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA) Information für Firmenkunden, Vereine und Kommunen

Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA · 28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens 31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste 2. November

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Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum(Single Euro Payments Area – SEPA)

Information für Firmenkunden, Vereine und Kommunen

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Tobias Heilmann

EBL-Berater

Tel. 09131/781-521

eMail: [email protected]

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Hintergründe und Ziele

Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes

• Stärkung der europäischen Wirtschaft

• Entwicklung einheitlicher europäischer ZV-Instrumente

• Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs

Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum

(Single Euro Payments Area - SEPA)

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SEPA auf einen Blick

Bargeldlose Euro-Zahlungen

• von einem einzigen Konto

• national und grenzüberschreitend

EU-Zahlungsverkehr:

• einfach

• sicher

• effizient

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Wer hat‘s erfunden?

Beteiligte und Umfeld

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Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union

Der „S€PA-Raum“ im Überblick

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SEPA – Ein Binnenmarkt für Zahlungsdienste!

Gesetzliche Vorgaben

Die Grundlage ist u. a. die EU-VO Nr. 260/2012. Diese ist am 31. März 2012 in Kraft getreten.

Ablösung der nationalen Zahlverfahren: Februar 2014 mit einzelnen optionalen Übergangsregelungen bis Februar 2016.

Nicht-Verbraucher müssen sich jetzt vorbereiten.

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Die „Migration“Der Zeitplan zur Umsetzung

28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens

31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste

2. November 2009 Start des SEPA Basis LastschriftverfahrenStart des SEPA Firmen Lastschriftverfahren

31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur „SEPA-Migration“

09. Juli 2012 Anpassung der AGB (Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr)→ Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandat im SEPA Basis Lastschriftverfahren

1. Februar 2014 Beginn der Ablöse der nationalen Zahlverfahren→ Verbraucher dürfen noch Kontonummer/BLZ verwenden→ Nicht-Verbraucher „XML-Pflicht“ und sollten jetzt handeln

1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA vollendet→ Privatkunden nutzen ausschließlich sog. „IBAN only“

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Und so geht es weiter!

Der Zeitplan zur Umsetzung

am 09.07.2012 seit 09.07.2012 ab Feb. 2014 ab Feb. 2014

Stichtagsbezogene „Umdeutung“ - der einseitigen Ein zugsermächtigung in eine Doppel- weisung

-der Doppelweisung in ein SEPA-Mandat

Empfehlung: Rechtzeitige Anpassung der Geschäftsprozesse auf das SEPA-Format, ggf. Rechtzeitige Anpassung der Geschäftsprozesse auf das SEPA-Format, ggf. Optimierung des bestehenden Mandatsbestandes und Nutzung von Optimierung des bestehenden Mandatsbestandes und Nutzung von UmsetzungshilfenUmsetzungshilfen

Nach dem Stichtag können die bisher erteilten Einzugser-mächtigungen wie ein SEPA-Mandat genutzt werden

Das Verfahren der nationalen Überweisung im DTA Format läuft aus

Das Verfahren der nationalen Lastschrift im DTA Format läuft aus

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Kontonummer und BLZ werden international

IBAN und BIC

Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen).

DE02 1234 5678 1234 5678 90ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)

Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen.Beispiel: GENO DEF1 ER1

• IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen.

• „IBAN-Konverter“: Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC.

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Kleine, aber feine Unterschiede

Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)

Inlandsüberweisung* EU-Standard-überweisung

€uro-Überweisung

Anwendungs-bereich

Deutschland 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen

27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz

Betragsgrenze keine 50.000,00 € keine

Basisdaten - Kontonummer / Bankleitzahl- Name des Kreditinstituts/ des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers

- IBAN/BIC des Zahlungsempfängers

- IBAN/BIC des Zahlungsempfängers

Belege Beleg: „Überweisung“ (BS 20)

Beleg: „EU-Standardüberweisung“(BS 13) ist eingestellt

Beleg: „€URO-Überweisung“ (BS 16)

Datenformat DTAUS DTAZV XML-Format ISO 20022

*noch bis 1. Februar 2014

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Der Vordruck für die €uro-Überweisung

Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)

Neues Beleg- erkennungs-merkmal „16“

Zahlungenauch innerhalb Deutschlands

Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 Euro

IBAN des Kontoinhabers/

Zahlers

IBAN und BIC des Zahlungs-

empfängers

Neuer Name zur Unter- scheidung

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Kriterien des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens

Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

Deutsche Lastschriftverfahren sind auf Europa nicht 1:1 übertragbar (8 Modelle wurden diskutiert)

Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D)

Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln

Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des Zahlungspflichtigen• bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 5 Tage und

• bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 Tage vor Fälligkeit vorliegt

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„Einzugsermächtigung“ vs. „SEPA-Basis-Lastschrift“

Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012

Einzugsermächtigungsverfahren1)

„Einzugsermächtigung“Europäisches Lastschriftverfahren „SDD Core“„SEPA-Basis-Lastschrift“

Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“1) EPC-Regelwerk „SEPA Core Direct Debit“ (SDD Core)

Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv

AuflieferungAusführung / Fälligkeit

bei Sichtbei Sicht (D)

mit D-5 (Erstlastschrift) bzw. D-2 (wiederkehrende Lastschrift)am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum

Rückgabefristen

Widerspruch

Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag - 8 Wochen nach Belastungsdatum• Kunden (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum

• Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D - 8 Wochen nach Belastungsdatum• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum

Datenformat DTAUS(Kennzeichnung „05“)

XML(Kennzeichnung als „core“)

Mandat Einzugsermächtigung1)

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)

SEPA-Lastschriftmandat2)

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)

MandatsprüfungZahlstelle

nach Regelwerk nicht erforderlich nach Regelwerk nicht erforderlich

Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden /nicht notwendig

vorhanden /notwendig

1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012.2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.

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Ohne Mandat geht‘s nicht

Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

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SEPA-LastschriftmandatMerkmale

Lastschriftmandate dienen insbesondere dazu, die Nutzung von Lastschrifteinzügen zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen festzulegen (bisher „Einzugsermächtigung“)

Formerfordernisse:

– Ein Mandat muss dem Zahlungsempfänger zwingend schriftlich vorliegen

– Mit der Unterschrift des Zahlungspflichtigen

Das Mandat kann (wie bisher auch) Bestandteil eines Vertrages sein

(z. B. Beitrittserklärung)

Liegen Ihnen die Mandate nicht in schriftlicher Form vor, sind diese neu einzuholen.

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SEPA-LastschriftmandatInhalt

Name und Anschrift des Zahlungsempfängers Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenz bis zu 35 Stellen (individuell für jedes Lastschriftmandat zu

vergeben) Eindeutige Bezeichnung „SEPA-Lastschriftmandat“ Fest vorgeschriebener Mandatstext Hinweis auf 8 Wochen Erstattungsanspruch Name, Adresse, IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen Datum und Unterschrift des Zahlungspflichtigen

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Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“)

Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)

notwendige Voraussetzung für den Zahlungsempfänger beim Einzug von SEPA-Lastschriften

fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)

Pflichtfeld, muss bei den Zahlungsaufträgen (im Datensatz) hinterlegt werden

in Deutschland neu entwickelt:

• zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank(kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de)

DE 02 ZZZ 01234567890ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11)

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Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“)Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)

Folgende weitere Daten werden benötigt:

Name/Firma und Anschrift

Registernummer (in Abhängigkeit von der Rechtsform: Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister) sowie Ort des Registergerichts

Bei natürlichen Personen Ausweisnummer sowie ausstellende Behörde und Ort

Angaben zu einer Ansprechperson: Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse

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Inkassovereinbarung mit der Bank

Um künftig Lastschriften im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen zu können ist eine neue Vereinbarung zwischen Ihnen und der VR-Bank Erlangen-Höchstadt-Herzogenaurach eG notwendig

Diese nennt sich „Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschrift“ und regelt unter anderem Folgendes:

– Die Art des Lastschriftverfahrens

– Einreichungsfristen

Für diese Vereinbarung benötigen wir die Gläubiger-ID die Sie von der Deutschen Bundesbank erhalten haben

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SEPA-LastschriftmandatMandatsreferenznummer

Die Mandatsreferenz dient in Verbindung mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung eines SEPA Lastschriftmandats

Sie kann dem Kunden bereits bei der Mandatseinholung mitgeteilt werden oder nachträglich bekannt gegeben werden

Länge (max. 35 Stellen) und Aufbau der Mandatsreferenznummer können von Ihnen als Lastschrifteinreicher individuell festgelegt werden

Grundsätzliche Möglichkeiten:

– Mitgliedsnummer oder Kundennummer als Referenznummer

– Fortlaufende Nummer

– Datum des Beitritts

– Zahlerkonto

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SEPA-LastschriftmandatUmdeutung der bestehenden Einzugsermächtigung

Voraussetzung:

– Vom Zahlungspflichtigen schriftlich vorliegende Einzugsermächtigungen, können in ein SEPA Lastschriftformular umgewandelt werden

Der Zahlungspflichtige muss schriftlich von der Wandlung unterrichtet werden unter Angabe der Gläubiger-ID und Mandatesreferenz

Beispiel:

„Ihre Einzugsermächtigung nutzen wir ab 01.01.2014 als SEPA Mandat. Ihren Beitrag von 15,00 EUR ziehen wir per SEPA-Lastschrift jährlich zum 15.04. bzw. dem folgenden Werktag ein.Gläubiger ID DE02ZZZ00000214578, Ihre Mandatsreferenznr. 0000234.

Auf Nachfrage der Bank ist diese Mitteilung in geeigneter Form nachzuweisen

→ Nachweispflicht bei Widerspruch nach 8 Wochen (max. 13 Monate)

Alle Mandate sind ab Erteilung gültig und verlieren diese 36 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug

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SEPA-LastschriftmandatVorabankündigung (Pre-Notification)

Die SEPA Lastschrift hat ein exaktes Fälligkeitsdatum Vorabankündigung der Lastschrift spätestens 14 Tage vor Fälligkeit Es liegt im Interesse des Zahlungsempfängers, dass der Lastschrifteinzug erfolgreich

ist Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine einmalige

Unterrichtung unter Angabe der Fälligkeitstermine

Möglichkeit der Ankündigung:

– Schriftlich per Brief

– Aufnahme in den Mitgliedsantrag

Bitte beachten Sie:

Sollte sich der Lastschriftbetrag oder das Fälligkeitsdatum ändern, ist eine erneute Vorabankündigung notwendig

Das gleiche gilt auch wenn sich die Gläubiger-ID, Mandatsreferenznummer oder die Kontoverbindung ändern sollten.

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SEPA-LastschriftFristen

Vorabankündigung beim Zahlungspflichtigen:

→ spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstag

Erst- und Einmallastschriften des Lastschrifteinreichers:

→ 6 Geschäftstage vor Fälligkeit bei der Bank

Folgelastschriften des Lastschrifteinreichers:

→ 3 Geschäftstage vor Fälligkeit bei der Bank

Rückgabefristen:

Rückgabe der Bank mangels Deckung bzw. Rückgabe durch den Zahlungspflichtigen innerhalb von 8 Wochen wegen Widerspruch

Oder innerhalb von 13 Monaten bei ungültigem Mandat

Mandatsgültigkeit:

Wird das Mandat 36 Monate nicht genutzt verliert es seine Gültigkeit

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SEPA-LastschriftmandatAbbuchungsauftrag

Keine Möglichkeit der Umwandlung eines Abbuchungsauftrages!

Eine Überführung von bestehenden Abbuchungsaufträgen in das SEPA Lastschriftverfahren ist nicht möglich.

Abbuchungsaufträge sind nur noch zwischen Firmenkunden zulässig

Abbuchungsaufträge bei denen der Zahler ein Verbraucher ist, müssen künftig im SEPA Basis-Lastschriftverfahren abgewickelt werden.

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SEPA-LastschriftmandatSonstiges

Unter SEPA gibt es keine beleghaften Lastschriften mehr

Wegfall der Einreichung von Disketten und USB Sticks

Datenaustausch im XML Format statt DTA Format wie bisher

Länge des Verwendunszwecks wird begrenzt auf 140 Zeichen statt

der 378 Zeichen im DTA Format

Übertragung der Dateien nur noch Online möglich

Umstellung auf Online-Banking notwendig!

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Banking-Software

Die VR-NetWorld Software kann ab der Version 4.4 SEPA Lastschriften verwalten

Vereinssoftware PC-VAB ist ab der Version 3.27 SEPA fähig

Bei älteren Versionen der beiden Programme ist ein kostenpflichtiges Update notwendig

Haben Sie eine Software von einem Drittanbieter im Einsatz, klären Sie bitte mit dem Hersteller ab wann diese Software SEPA fähig ist.

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SEPA Infos auf www.vr-bank-ehh.de/sepa

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Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung

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Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung

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Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung

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SEPA-Produkte

Umsetzung Electronic Banking-Produkte

Produkt / Anwendung VR-NetWorld SW 4.4

Profi cash 10

GENO cash 3.22

Umwandlung Kto/BLZ zu IBAN/BIC intern Ja Ja Ja

Mandatsinfos: Speicherung am Auftrag (z.B. Mand.Ref., Lastschriftart, etc); GläubigerID: Hinterlegung in Konto-Stammdaten

Ja Ja Ja

Datenbank zum Speichern von Mandatsinformationen

Nein** Ja Ja

Umwandlung CSV in XML Format (incl. SEPA-relevanter Daten)

Ja Ja Ja

Umwandlung CSV in XML inkl. Zusteuerung Mandatsinformationen aus Datenbank der EB Software

Ja* Ja Ja

Umwandlung DTA in XML Format Nein** Ja Geplant

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SEPA-Lastschrift - Zusammenfassung

1. Gläubiger-ID beantragen

2. Inkassovereinbarung mit der Bank abschließen

3. Vergabe der Mandatsreferenz festlegen

4. Bestehende Einzugsermächtigung der Mitglieder/Kunden umdeuten

5. Bankverbindung der Mitglieder/Kunden als IBAN und BIC ermitteln

6. Auf Beitrittserklärung den Mandatstext ergänzen

7. Vorabinformation an die Mitglieder regeln

8. Bei Einreichung Vorlauffristen beachten

9. Umstellung der Banking Software auf SEPA

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!