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Information für Firmenkunden, Kommunen und Vereine Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA) Stand: Juli 2013

Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro

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Page 1: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro

Information für Firmenkunden, Kommunen und Vereine

Einheitlicher Euro -Zahlungsverkehrsraum(Single Euro Payments Area – SEPA)

Stand: Juli 2013

Page 2: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro

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SEPA auf einen Blick

� Bargeldlose Euro-Zahlungen

• von einem einzigen Konto

• national undgrenzüberschreitend

� EU-Zahlungsverkehr:

• einfach

• sicher

• effizient

Page 3: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro

Wieso, weshalb, warum?Hintergründe und Ziele

� Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes

� Stärkung der europäischen Wirtschaft

� Entwicklung einheitlicher europäischerZV-Instrumente

� Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs

� Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA)

Page 4: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro

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Wer hat‘s erfunden?Beteiligte und Umfeld

Page 5: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro

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Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen UnionDer „S€PA -Raum“ im Überblick

Page 6: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro

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Die „Migration“Der Zeitplan zur Umsetzung

28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens

31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste

2. November 2009 Start des SEPA-Basis-LastschriftverfahrensStart des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens

1. November 2010 Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt

31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur „SEPA-Migration“

9. Juli 2012 Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr)=> Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

1. Februar 2014 Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren=> Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden=> Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 „XML-Pflicht“

1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet=> Die Kunden nutzen ausschließlich die IBAN (der BIC wird ab 1. Februar 2016 entfallen)

Page 7: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro

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SEPA – Ein Binnenmarkt für Zahlungsdienste!Gesetzliche Vorgaben

• Die Grundlage ist u. a. die EU-VO Nr. 260/2012.• Diese ist am 31. März 2012 in Kraft getreten.

• Ablösung der nationalen Zahlverfahren: Februar 2014mit einzelnen optionalen Übergangsregelungen bis Februar 2016.

• Nicht-Verbraucher müssen sich jetzt vorbereiten.

Page 8: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro

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Jeder ist betroffen

Sie sind von SEPA betroffen, wenn Ihr Unternehmen

� Zahlungsverkehr in „SEPA-Länder“ sowie innerhalb Deutschlands abwickelt

� heute mehrere Konten im EU-Binnenmarkt unterhält

�Potenzial für die neuen SEPA-Zahlverfahren hat

� heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreibt und Ihre Systeme umgestellt werden müssen.

Page 9: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro

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Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC

� Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen).

DE02 760 694 86 1234 5678 90ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)

� Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen.Beispiel: GENO DEF1 HSC

�IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen.

�„IBAN-Konverter“: Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC.

Page 10: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro

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Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC (2)

Hier finden Sie die IBAN und BIC Ihres Kontos:

• Kontoauszug• VR-BankCard• Online-Banking unter Kontoinformationen

Page 11: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro

Kleine, aber feine UnterschiedeEuropäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)

Inlandsüberweisung* €uro-Überweisung

Anwendungsbereich Deutschland 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz

Betragsgrenze keine keine

Basisdaten - Kontonummer / Bankleitzahl- Name des Kreditinstituts/ des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers

- IBAN/BIC des Zahlungsempfängers

Belege Beleg: „Überweisung“ (BS 20)

Beleg: „€URO-Überweisung“ (BS 16)

Datenformat DTAUS XML-Format ISO 20022

*noch bis 1. Februar 2014

Page 12: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro

• Bereits jetzt möglich!

Seit 1. Februar 2013 in der genossenschaftlichen FinanzGruppe nutzbar „BIC

optional“-Regelung für Zahlungen innerhalb Deutschlands

Der Vordruck für die „€uro-Überweisung (S€PA)“ Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)

„BIC optional“ innerhalb Deutschlands

Page 13: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro

Kriterien des SEPA-Basis-LastschriftverfahrensEuropäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

� Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle. � Dies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland. Aktuell werden

Einzugsermächtigungen/Abbuchungsaufträge verwendet

� Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D)

� Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln

� Der Zahlungsempfänger muss an seine Bank die Lastschriften so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Lastschriftdatei� bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 6 Tage und� bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 3 Tage

bis spätestens 15.00 Uhr bei der Zahlungsempfängerbank vorliegt.

Page 14: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro

Transaktionsfluss des SEPA-Basis-LastschriftverfahrensEuropäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

Page 15: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro

Was ist zu tun?Umdeutung bestehender Einzugsermächtigungen

Page 16: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro

Besser:jeweils

zum 20.1.

Umdeutung bestehender EinzugsermächtigungenPraxisbeispiel – ohne Obligo! Es bestehen rechtliche Bedenken

Page 17: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro

„Einzugsermächtigung“ vs. „SEPA-Basis-Lastschrift“Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012

Einzugsermächtigungsverfahren 1)

„Einzugsermächtigung“Europäisches Lastschriftverfahren „SDD Core“„SEPA-Basis-Lastschrift“

Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“1) EPC-Regelwerk „SEPA Core Direct Debit“ (SDD Core)

Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv

AuflieferungAusführung / Fälligkeit

bei Sichtbei Sicht (D)

mit D-6 (Erstlastschrift) bzw. D-3 (wiederkehrende Lastschrift)am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum

Rückgabefristen

Widerspruch

• Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag- 8 Wochen nach Belastungsdatum

• Kunden (Zahlungspflichtiger):8 Wochen nach Belastungsdatum

• Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D- 8 Wochen nach Belastungsdatum

• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum

Datenformat DTAUS(Kennzeichnung „05“)

XML(Kennzeichnung als „core“)

Mandat Einzugsermächtigung1)

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)

SEPA-Lastschriftmandat2)

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)

MandatsprüfungZahlstelle

nach Regelwerk nicht erforderlich nach Regelwerk nicht erforderlich

Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden /nicht notwendig

vorhanden /notwendig

1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012.2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.

Page 18: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro

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Ohne Mandat geht‘s nicht Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

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„Abbuchungsauftrag“ vs. „SEPA-Firmen-Lastschrift“Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Stand: Juli 2012

Abbuchungsauftragsverfahren„Abbuchungsauftrag“

Europäisches Lastschriftverfahren „SDD B2B“„SEPA-Firmen-Lastschrift“

Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“ EPC-Regelwerk „SEPA B2B Direct Debit“ (SDD B2B)

Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv

AuflieferungAusführung / Fälligkeit

bei Sichtbei Sicht (D)

mit D-2 (Erstlastschrift) bzw. D-2 (wiederkehrende Lastschrift)am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum

Rückgabefristen

Widerspruch

• Interbankenbereich:- bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag

• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):- keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegenBelastungsbuchung vorgesehen

• Interbankenbereich: - bankfachliche Gründen von Zahlstellen bis 2 Tage nach D

• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):- keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegenBelastungsbuchung vorgesehen

Datenformat DTAUS(Kennzeichnung „04“)

XML(Kennzeichnung als „B2B“)

Mandat Abbuchungsauftrag

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen

SEPA-Firmenlastschrift-Mandat

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)

MandatsprüfungZahlstelle

erforderlich;Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein

erforderlich;SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein

Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden /nicht notwendig

vorhanden /notwendig

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Ohne Mandat geht‘s nichtEuropäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)

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Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“)Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)

� notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren(SEPA Direct Debit „Core“ und „B2B“)

� fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)

� in Deutschland neu entwickelt:

• zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank(kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de)

DE 02 ZZZ 01234567890ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11)

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� Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate

� Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch)

� Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor� fragen Sie Ihren Berater!

� Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach dem letzten Einzug

� Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank

� Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug

Praktischer Umgang mit MandatenEuropäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)

Page 23: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro

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� Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die „anstehende Lastschrift“

� Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen

� Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Des Weiteren sollten die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und die Mandatsreferenz genannt werden

� Der Gläubiger muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben

� Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den Vertragsbedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden� z. B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit � die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag

Vorabinformation (pre-notification)Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)

Page 24: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro

Was ist zu tun?Handlungsempfehlungen für Unternehmen I

� Wer „kümmert“ sich um SEPA (SEPA-Beauftragter)� Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr

Unternehmen � Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen

etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an� Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren

Bankverbindung mit IBAN und BIC� Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit

(IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar)

� Prüfen Sie Ihre banking-Software auf SEPA-Fähigkeit� Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben?

Page 25: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro

• Zusätzlich bei Lastschrifteinzug:Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragenVereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuernAufbau der Mandatsreferenz festlegenEinzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeutenVorlauffristen bei der Einreichung beachtenVorabankündigung beachten

• Zusätzlich bei Firmenlastschrifteinzug:neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!)Bezogener muß dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen!

Was ist zu tun?Handlungsempfehlungen für Unternehmen II

Page 26: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro

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Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA -Umstellung

Page 27: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro

Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA -Umstellung

Page 28: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro

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Page 29: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro

Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA -Umstellung

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Zielbild :ERP-System erzeugt bereits XML Lastschriften

Kreditor BankXML

in ERP-System gespeichert

ERP

XML

• Name, Anschrift, Gläubiger-ID des Kreditors und Debitors• Mandatsreferenz• IBAN / BIC des Debitors• Signaturdatum• Wiederholungsrhythmus (One-Off, First, Recurrent, Final)

Mandatsinformationen

1. Konto und BLZ werden mit IBAN und BIC ergänzt und in ERP Datenbank gespeichert.2. Datenbank des ERP-Systems wird mit Mandatsinformationen ergänzt.3. ERP-System erzeugt XML-Datei.4. XML-Datei wird durch EB-Software zur Bank übermittelt.

GENO cash / Profi cash /

VR-NetWorld SW

SEPA Umsetzung in den Electronic Banking ProduktenExkurs: Firmenkunden wechseln auf SEPA

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Sie haben uns Ihre Zeit geschenkt.

Wir danken Ihnen dafür!