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Einkon mensteuergesetz. 7. neubearbeitete Auflage by Walter Blümich; Ludwig Falk Review by: Fritz Neumark FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 16, H. 3 (1955/56), pp. 540-541 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40909074 . Accessed: 15/06/2014 22:17 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 185.44.77.128 on Sun, 15 Jun 2014 22:17:21 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Einkon mensteuergesetz. 7. neubearbeitete Auflageby Walter Blümich; Ludwig Falk

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Einkon mensteuergesetz. 7. neubearbeitete Auflage by Walter Blümich; Ludwig FalkReview by: Fritz NeumarkFinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 16, H. 3 (1955/56), pp. 540-541Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40909074 .

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540 Besprechungen

System eintritt; die Einzelheiten dieser Reform, iiber die an anderer Stelle voll- standiger berichtet worden ist, als dies in der vorliegenden Schrifb geschieht, werden noch nach vielen Richtungen hin genauer und griindlicher erortert werden miissen.

Ounter Schmolders

Tun Yuan Hu: The Liquor Tax in the United States 1791-1947. A History of the Internal Revenue Taxes imposed on Distilled Spirits by the Fede- ral Government (Monographs in Public Finance and National Income No. 1). New York 1950. Columbia University, Graduate School of Busi- ness. 188 Seiten. Seitdem der Druckzwang fur Dissertationen an der Columbia University auf-

gehoben worden ist, bemiiht sich die „ Graduate School of Business" unter der Agide von Prof. Carl Shoup, wenigstens fur einzelne besonders wertvolle Arbeiten eineVeroffentlichung in Buchform zu ermoglichen. Als erstes Beispiel legt sie eine Dissertation von Tun Yuan Hu iiber die Geschichte der Branntweinbesteuerung in den Vereinigten Staaten vor, die bisher noch nicht zusammenfassend behandelt worden ist, so interessante Einblicke in die soziologischen Zusammenhange, politi- schen Hintergriinde und praktischen Probleme der Besteuerung gerade dieses Thema bietet. Von der Whiskyrevolution von 1793/94 iiber die Komiptionsskandale des neunzehnten Jahrhunderts bis zu dem miBgliickten Experiment des Alkohol- verbots von 1920-33 ist die Geschichte der Branntweinbesteuerung, wie Prof. Haig in seinem Geleitwort hervorhebt, voller aufregender und dramatischer Episoden; die Interessenkampfe zwischen Industrie und Landwirtschaft, die sozialen Ausein- andersetzungen des neunzehnten Jahrhunderts und endlich Sieg und Niederlage der puritanischen Prohibitionsbewegung spiegehi sich in der Geschichte dieser Steuer, die heute mit 2,5 Mrd. $ (einschl. Bier- und Weinsteuer) jahrlich rd. 6 v. H. des Bundesteueraufkommens erbringt. Dieser Prozentsatz war vor der Prohibition weit hoher; in den 90er Jahren erreichte der Anteil der Alkoholbesteuerung am Ge- samtsteueraufkommen des Bundes zeitweise iiber 40 v. H., obgleich der Steuersatz damals nur 1/8 des heutigen ausmachte. In Dollars jeweiliger Kaufkraft hat sich das Branntweinsteueraufkommen je Kopf der Bevolkerung in den letzten 50 Jahren dagegen fast verzehnfacht; die Dezimierung des Trinkbranntweinverbrauchs, die in den europaischen Landern das eigentliche Problem dieser Steuer darstellt, ist in den Vereinigten Staaten - etwa als Folge des Alkoholverbots ? - nicht eingetreten. Aus diesem Grunde leistet die Branntweinsteuer, so weit ihr Aufkommen prozentual hinter dem der anderen Steuern zuriickbleibt, in den USA auch heute wieder einen sehr beachtlichen Beitrag zum offentlichen Haushalt, neben dem des Bundes auch zu dem zahlreicher Einzelstaaten, soweit diese nicht an dem in doppeltem Sinne un- fruchtbaren Versuch der Prohibition noch festhalten (Mississippi und Oklahoma).

Ounter Schmolders

Walter Blumich und LudwigFalk: Einkcnrmensteuergesetz. 7. neubearbeitete Auflage. Berlin und Frankfurt 1955. Verlag Franz Vahlen. 1408 Seiten. Die erste Auflage des ,,Bliimich" erschien vor genau 20 Jahren. In der Zwi-

schenzeit hat sich der Ko mm en tar rasch den Ruf eines Standardwerks errungen. Er will auch in der vorliegenden Neubearbeitung in erster Linie ,,den Praktikern der Verwaltung und Wirtschaft" dienen, doch wird der mehr theoretisch orientierte Steuerrechtler (weniger allerdings der vorwiegend an wirtschaftlichen Problemen und Aspekten interessierte Finanzwissenschafter) ebenfalls reiche Belehrung aus dem Werke ziehen.

L. Falk, der schon die sechste Auflage mit herausgegeben hatte, hat diese fur die neueste Gestalt des Kommentars in der Weise iiberarbeitet und erg&nzt, daB

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Besprechungen 541

auf der einen Seite die Judikatur und das Schrifttum der letzten vier Jahre beriick- sichtigt und auf der andern die Bestimmungen des Steuerneuordnungsgesetzes vom 16. 12. 1954 einbezogen wurden. So ist das Werk ,,a jour" gebracht worden, soweit das bei einer, derartig haufigen Anderungen unterworfenen Materie wie dem Ein- kommensteuerrecht iiberhaupt moglich ist.

Auf die allgemeinen und spezifischen Vorziige des Buches naher einzugehen, diirfte sich eiiibrigen, da diese seit langem bekannt und anerkannt sind. Die Kom- mentierung ist zuverlassig und nahezu erschopfend, die Darstellung ubersichtlich, der Stil einfach und klar. DaB man in manchen Einzelfragen anderer Meinung als die Verfasser sein kann, bedarf keiner weiteren Ausfiihrungen, doch suchen die Kom- mentatoren ihre Ansichten stets (juristisch) gut zu begriinden und zu rechtfertigen. Erwiinscht ware m. E. allerdings, daB - nach dem Vorbild etwa der fuhrenden bri- tischen Kommentare - in groBerem Umfange, als das bei Blumich-Falk der Fall ist, mit Zahlenbeispielen gearbeitet wiirde, die namentlich den Steuerpflichtigen das Verstandnis komplizierter Gesetzesbestimmungen zu erleichtern geeignet sind.

Als einzigen wesentlichen Mangel des Werkes betrachte ich die Tatsache, daB die Verfasser sich eigener kritischer Stellungnahmen zu Gesetzesvorschriften fast ganzlich enthalten. Zu derartigen Kritiken aber, die sich im vorliegenden Falle auf die breiten praktischen Erfahrungen der Autoren hatten stiitzen konnen, bietet bekanntlich das neuere deutsche Einkommensteuerrecht zahlreiche Ansatzpunkte, und man hatte sie um so eher in dem vorliegenden Kommentar erwartet, als Falk im Vorwort zur 6. Auflage es - mit Recht - als ,,angebracht (bezeichnet), sich auf die Grundlagen und Grundsdtze des Einkommensteuerrechts zu besinnen". Ich muB mich hier mit wenigen Andeutungen begnxigen. Als erstes ist beispielsweise hervor- zuheben, daB die gerade vom Standpunkt der Einkommensteuerprinzipien destruk- tiven Bestimmungen des Kapitalmarktforderungsgesetzes als solche nicht genugend scharf gekennzeichnet werden, der Kommentar sich vieimehr im wesentlichen auf den nichtssagenden Satz (S. 133) beschrankt, daB jenes Gesetz ,,eine Hemmung fur einen freien Markt" enthalten habe, und sozusagen nur en passant erwahnt, daB ,,dadurch das EStG an tJbersichtlichkeit weiter verloren hat und auch Be- denken gegen den Grundsatz der gleichmaBigen Besteuerung aller Einkiinfte des § 2 Abs. 3 verstandlich sind" (S. 132). VermiBt habe ich ferner eine kritische Aus- einandersetzung mit ,,Schwammbegriffen", wie sie progressiv in unser Einkommen- steuerrecht eingedrungen und u. v. a. in der Rechtsprechung zum Inhalt des Be- triebsausgaben-Begriffs anzutreffen sind. Als drittes Beispiel mogen die Bestim- mungen uber die ,,auBergewohnlichen Belastungen" dienen; hier - wie, mutatis mutandis, auch in anderen Fallen - begniigen sich die Verfasser damit, die Rechts- vorschriften, worunter die beriichtigte Mehrbelastungstabelle des § 51 Abs. 3 EStDV, wiederzugeben und formal zu interpretieren, ohne die unsystematischen, um nicht zu sagen unsinnigen und jedenfalls ungerechten UnregelmaBigkeiten in der Progression bzw. Degression der Mehrbelastungsgrenzen als solche hervorzu- heben und zu kritisieren. Ahnlich bedauerlich ist m. E., daB mit keinem Worte der Ungeheuerlichkeit gedacht wird, daB unser geltendes Einkommensteuergesetz (als einziges mir bekanntes!) keinen Tarif enthalt, sondern nur Steuertabellen (die tibri- gens in dem vorliegenden Werk nicht abgedruckt worden sind) - dies, obwohl der Abschnitt IV des Gesetzes nach wie vor die Uberschrift ,,Tarif" tragt.

Vielleicht werden diese meine Ausstellungen als unberechtigt, als tjberforde- rung eines, auf die erklarende Darstellung des geltenden Rechts abzielenden Kom- mentars angesehen werden. Ich glaube jedoch, daB kritische Auseinandersetzungen mit bestehenden Vorschriften und daraus erwachsende Vorschlage de lege ferenda gerade angesichts der besonderen Sachkenntnis der Verfasser des Kommentars des- sen wissenschaftlich-theoretischen und praktisch-politischen Wert - nicht zuletzt fur die als Gesetzgeber daran interessierten Volksvertreter - wesentlich erhohen wurden.

AbschlieBend sei nochmals hervorgehoben, daB auch in der vorliegenden Ge- stalt der ,,Blumich-Falk" ein hervorragender, zuverlassiger Fiihrer durch das Ge- striipp unseres Einkommensteuerrechts ist. Wie ihre Vorganger, verdient auch die jiincrste Auflage den Dank aller an der Einkommensteuerpraxis Interessierten.

Fritz Neumark 36 Finanzarchiy N. F. 16. Heft 3

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