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Einladung und Traktandenliste Mitgliederversammlung 02/2015 Datum, Zeit Donnerstag, 19. November 2015 17:00 Uhr Führung Stiftung Hofmatt Münchenstein; Treffpunkt in der Eingangshalle 18.00 20.45 Uhr, Mitgliederversammlung des BAP Anschliessend lädt die Stiftung Hofmatt alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Apéro ein. Ort Stiftung Hofmatt, Pumpwerkstrasse 3, 4142 Münchenstein Parkplätze sind beim Kuspo Münchenstein vorhanden. Traktanden 1. Begrüssung durch den Stiftungsrat der Stiftung Hofmatt, Münchenstein Margrit Rolli 2. Begrüssung durch Sandro Zamengo, Präsident BAP Sandro Zamengo 3. Wahl der Stimmenzähler Sandro Zamengo 4. Ordnungsanträge zur Traktandenliste Sandro Zamengo 5. Protokoll der letzten Mitgliederversammlung vom 10.06.2015 Sandro Zamengo 6. Antrag des Senevita Sonnenpark Pratteln auf Mitgliedschaft (s. Beilage) Sandro Zamengo 7. Verabschiedung der nicht mehr kandidierenden Vorstandsmitglieder Bianca Maag-Streit und Daniel Bollinger Sandro Zamengo 8. Wahlen (s. Beilage) a. Wahl eines Tagespräsidenten Sandro Zamengo b. Wahl des Präsidenten Tagespräsident c. Wahl der wieder kandidierenden Vorstandsmitglieder Sandro Zamengo d. Wahl der neuen Vorstandsmitglieder Sandro Zamengo e. Wahl der Revisionsstelle Sandro Zamengo 9. Budget 2016 und Mitgliederbeiträge 2016 (s. Beilage) Andi Meyer

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Einladung und Traktandenliste Mitgliederversammlung 02/2015

Datum, Zeit Donnerstag, 19. November 2015

17:00 Uhr Führung Stiftung Hofmatt Münchenstein;

Treffpunkt in der Eingangshalle

18.00 – 20.45 Uhr, Mitgliederversammlung des BAP

Anschliessend lädt die Stiftung Hofmatt alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer

zu einem Apéro ein.

Ort Stiftung Hofmatt, Pumpwerkstrasse 3, 4142 Münchenstein

Parkplätze sind beim Kuspo Münchenstein vorhanden.

Traktanden

1. Begrüssung durch den Stiftungsrat der Stiftung Hofmatt,

Münchenstein

Margrit Rolli

2. Begrüssung durch Sandro Zamengo, Präsident BAP Sandro Zamengo

3. Wahl der Stimmenzähler Sandro Zamengo

4. Ordnungsanträge zur Traktandenliste Sandro Zamengo

5. Protokoll der letzten Mitgliederversammlung vom 10.06.2015 Sandro Zamengo

6. Antrag des Senevita Sonnenpark Pratteln auf

Mitgliedschaft (s. Beilage)

Sandro Zamengo

7. Verabschiedung der nicht mehr kandidierenden

Vorstandsmitglieder Bianca Maag-Streit und Daniel Bollinger

Sandro Zamengo

8. Wahlen (s. Beilage)

a. Wahl eines Tagespräsidenten Sandro Zamengo

b. Wahl des Präsidenten Tagespräsident

c. Wahl der wieder kandidierenden Vorstandsmitglieder Sandro Zamengo

d. Wahl der neuen Vorstandsmitglieder Sandro Zamengo

e. Wahl der Revisionsstelle Sandro Zamengo

9. Budget 2016 und Mitgliederbeiträge 2016 (s. Beilage) Andi Meyer

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10. Kommunikation und Marketing: Zwischenbericht und

Erläuterungen zum Konzept Namensänderung (s. Beilage)

Barbara Peterli

Wolf

11. Antrag auf Statutenänderung (s. Beilage) Sandro Zamengo

12. Informationen zum Stand kantonaler Themen Andi Meyer

a. Rückzahlung Pflegenormkosten 2011

b. Antrag betr. tarifsuisse ag/MiGeL vom Nov. 2014

c. Pflegenormkosten 2016

13. Neustrukturierung Gesetz über Betreuung und Pflege im Alter

(Beilage folgt kurzfristig)

Sandro Zamengo

14. Revision Ergänzungsleistungsverordnung Sandro Zamengo

15. Lohnerhebung und Lohnsystematik Daniel Bollinger

16. Qualität: Abschlussbericht der Qualitätskommission für den

zweiten Prüfungszyklus (s. Beilage)

Beat Brunner

17. Anträge von Mitgliedern

Anträge richten Sie bitte schriftlich an den Präsidenten oder an

die Geschäftsstelle

Sandro Zamengo

18. Verschiedenes und Abschluss der Sitzung Sandro Zamengo

Beilagen

Aufnahmegesuch Senevita Sonnenpark, Pratteln

Wahlen

Budget 2016 und Mitgliederbeiträge 2016

Antrag Konzept Namensänderung

Statutenänderung

BAP Position zum Gesetz über Betreuung und Pflege im Alter (folgt kurzfristig)

Abschlussbericht der Qualitätskommission für den zweiten Prüfungssyklus

Anmeldung bitte per Online-Formular unter http://bit.ly/MV2-15

oder via BAP Homepage http://www.bap-bl.ch

oder mit beiliegendem Anmeldeformular.

BAP Geschäftsstelle, 22. Oktober 2013

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VU/ws

senevitaSonnenpark

Verband Baselbieter Alters-, Pflege-und BetreuungseinrichtungenSandro Zamengo, PräsidentAndi Meyer, GeschäftsführerFichtenhagstr. 44132 Muttenz

Pratteln, 14. Oktober 2015

Antrag auf Mitgliedschaft Senevita Sonnenpark ab 01.12.2015

Sehr geehrter Herr ZamengoSehr geehrter Herr MeierSehr geehrte DamenSehr geehrte Herren

Im Frühjahr 2016 eröffnet die Senevita AG das neue Seniorenzentrum Senevita Sonnenpark inPratteln. Dieses befindet sich zentrumsnah in der Zehntenstrasse 14.

Die Senevita Sonnenpark umfasst 45 hochwertige und seniorengerecht konzipierte 1- und 2-Zimmer-Wohnungen sowie 48 Pflege-Einzelzimmer. Für die Pflegestationen liegt eine Leistungsvereinbarungmit der Gemeinde Pratteln vor.

Alle Wohnungen sind unmöbliert, mit modernster Haustechnik ausgestattet und verfügen überein24-Stunden-Notruf-System. Im Pensionspreis für die Pensionäre in den Wohnungen inbegriffen sindalle Nebenkosten für Energie, eine Hauptmahlzeit, eine Wochenreinigung, die 24-Stunden-Bereitschaft, eine Inhouse-Spitex und die Teilnahme an Anlässen und Angeboten des Hauses.

Die Pflegestationen im ersten und zweiten Stockwerk umfassen 4 Wohngruppen mit jeweils 12Einzelzimmern mit eigenem Badezimmer und Balkon. Diese Zimmer verfügen über eine hochwertigeGrundmöblierung, welche nach Wunsch ausgewechselt oder ergänzt werden kann. Pro Wohngruppestehen ein grosser Speise- und Aufenthaltsraum mit Terrasse sowie diverse Sitzgelegenheiten undRäumlichkeiten in den öffentlichen Zonen der Stockwerke und des Erdgeschosses zur Verfügung. DieSenevita Sonnenpark verfügt über insgesamt 48 Einzelzimmer für stationäre Pflege inklusive Ferien-und Entlastungsbetten, wovon zwei Zimmer die Möglichkeit für den paarweisen Bezug bieten.

8ei>evita Sonnenpark |Zehntenstrasse 14 1 4133 Pratteln|Telefon +41 61 325 55 55Fax +41 61 825 55 50 | [email protected] | www.sonnenpark.senevita.ch

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Sonnenpark

Im Haus befindet sich ein Coiffeursalon, ein Podologie-Angebot, eine Rezeption, das öffentlicheRestaurant Sonnenpark mit 80 Sitzplätzen und einem Innenhof, ein Waschsalon, Aufenthaltsräume,ein Fumoir, Kellerabteile für die Pensionäre, eine PW-Einstellhalle, Aussenparkplätze, sowiezahlreiche Lifte und Treppenaufgänge, die auch eine Nutzung einzelner Wohngruppen mitbesonderen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Bewohner ermöglichen.

Über SenevitaDie Senevita-Gruppe mit Hauptsitz in Muri bei Bern ist seit 26 Jahren Anbieterin für betreutesWohnen und Pflege in der deutschsprachigen Schweiz. Sie betreut über 1400 Bewohnerinnen undBewohner und beschäftigt über 1100 Mitarbeitende. Das Unternehmen unter der Leitung vonHannes Wittwer führt, projektiert und berät Alterswohneinrichtungen in der ganzen Schweiz. DieBetriebsführung von Residenzen und Alterszentren erfolgt im Management, in Miete oder mitöffentlichem Leistungsauftrag. Zurzeit führt Senevita schweizweit 18 Betriebe. Weitere Projekte sindin Planung. Die Senevita als Fach- und Unternehmensberatung entwickelt auch Strategien undKonzepte, erstellt Analysen und übernimmt Sanierungs- und Coachingaufträge in öffentlichen undprivaten Alterseinrichtungen._

Das Konzept SenevitaSenevita steht für betreutes Wohnen und Pflege. Alle Dienstleistungen sind individuell auf dieBedürfnisse der Gäste ausgerichtet. Das Angebot von Senevita funktioniert somit wie eine Spitex,allerdings mit dem Vorteil, dass alle Dienstleistungen unter einem Dach erbracht werden. Das gibtden Bewohnerinnen und Bewohnern Sicherheit. Sicherheit vermittelt auch das lebenslange Wohn-und Betreuungsrecht: Es bedeutet, dass die Bewohnerinnen und Bewohner auch bei erhöhterPflegebedürftigkeit in ihrem Zuhause bei Senevita selbstbestimmt wohnen können.Beim Dienstleistungsangebot von Senevita stehen die individuellen Bedürfnisse der Gäste imVordergrund: Der Erhalt der Selbstständigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner ist von zentralemStellenwert und wird durch Aktivierungsangebote unterstützt. Im Fall einer teilweisen odervorrübergehenden Einschränkung der Selbstständigkeit bieten wir Begleitung, Einkaufsdienst,Beratung und Hilfe in administrativen Belangen und dergleichen mehr an.

Die HaltungDem Betrieb der Senevita Sonnenpark liegt eine ganzheitliche Haltung der verantwortlichenFührungskräfte zugrunde, die ihren Ausdruck in den Bereichen Pflege, Gastronomie und Führungfindet. Darüber hinaus streben wir ein Netzwerk für Austausch und Zusammenarbeit in allenBereichen in der Branche und der geografischen Region an.

Personelles und KontakteDie Geschäftsführung des Hauses übertrug die Senevita AG Frau Heike Jorkiewitz, geb. 1968,Betriebswirtin, Schulungs- und Ausbildungsleiterin, Eidg. dipl. Spitalexpertin und FachkraftBetriebliches Gesundheitsmanagement mit Zusatzausbildung in Management im Spital, relationalemCoaching und relationaler Unternehmensführung und [email protected], mobil: 079 92169 79

Die verantwortliche Leitung Pflege, Betreuung und Inhouse-Spitex liegt bei Henriette Kreienbühl,geb. 1962, Dipl. Pflegefachkraft, HFG Stufe 1, Bachelor international [email protected], mobil: 079 447 77 75

Das Team des Hauses setzt sich ab dem Zeitpunkt der Vollbelegung aus ca. 70 Mitarbeitendenzusammen. Der Betrieb zeichnet sich durch eine hohe Eigenfertigungstiefe in allen Bereichen aus.

Senevita Sonnenpark | Zehntenstrasse 14 | 4133 Pratteln | Telefon +41 61 825 55 55Fax +41 61 825 55 50 | [email protected] | www.sonnenpark.senevita.ch

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senevitaSonnenpark

Die MitgliedschaftDie Mitgliedschaft im Verband Baselbieter Alters-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BAP)erlaubt uns unser Engagement

- in den Arbeitsgruppen- in den Fachgruppen- in der Heimleiterkonferenz- bei der Zusammenarbeit mit Partnerverbänden und potentiellen Partnern- beim Aufbau und der Erweiterung des Netzwerkes und der individuellen Netzwerke- bei der Unterstützung, Zusammenarbeit und beim gemeinsamen Auftritt in politischen

Angelegenheiten i.w.S. und in Angelegenheiten im Interesse der Bewohner, deren Angehörigen,Zuweisern, Partnern und der Öffentlichkeit

- bei der Unterstützung, der Zusammenarbeit und dem gemeinsamen Auftritt in diversenThemenbereichen wie Aus- und Weiterbildung, OdA, Qualität, Sicherheit u.v.m.

Weiterreichende Informationen entnehmen Sie bitte den diesem Schreiben beigefügten Unterlagen.Selbstverständlich stehen wir Ihnen persönlich für Fragen und Auskünfte zur Verfügung und freuenuns, Sie auch demnächst im Rahmen einer Besichtigung bei uns empfangen zu dürfen.

Wir begrüssen es sehr, wenn Sie als Vorstand und Geschäftsführung unseren Antrag auf Mitglied¬schaft ab 01.12.2015 unterstützen und Ihre Mitgliederversammlung vom 19. November 2015 demzustimmt.

Mit freundlichen GrüssenSenevita Sonnenpark AG

FfetkeJorWewitzGeschäftsführerin

Beilage:Broschüren Senevita Sonnenpark, 10 StückPreisliste PflegePreisliste betreutes WohnenPreisliste DienstleitungsangebotBroschüre Senevita, 5 StückFlyer Info-Veranstaltung

Senevita Sonnenpark | Zehntenstrasse 14 | 4133 Pratieln | Telefon +41 61 825 55 55Fax +41 61 825 55 50 | [email protected] | www.sonnenpark.senevita.ch

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senevitaSonnenpark

PREISLISTE FÜR ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGENIN DEN WOHNUNGENgültig ab 07.01.2016

WohnungNamensschilder (Hausglocke/Briefkasten/Türe)TelefonanschlussFernsehanschluss

CHF 30.00CHF 25.00CHF 25.00

pauschalpro Monatpro Monat

Pflege und BetreuungPflegeleistungen (Hausinterne Spitex) gern. Spitex-Tarif1pro Stunde

pro Stunde CHF 65.00Pflege/ Betreuung ohne ärztliche Verordnung

Unterhatt und ReparaturenArbeiten des technischen Dienstes/Hauswarts(z.B. Montage- und Reparaturarbeiten)exkl. Material pro Stunde CHF 75.00

Hauswirtschaft

ReinigungAllg. Reinigungsarbeiten

Schlussreinigung / Instandstellung2Ein-Zimmerwohnung

CHF 45.00pro Stunde

bis 6 Monateüber 6 Monate

CHF 400.00CHF 700.00

bis 6 Monateüber 6 Monate

CHF 600.00CHF1‘100.00

Zwei-Zimmerwohnung

pro Stunde CHF 65.00nach Aufwand

Wohnungsräumungzuzgl. Kosten für Entsorgung

CHF 65.00nach Aufwand

Vorhänge abnehmen/waschen/aufhängenzuzgl. chemische Reinigung

pro Stunde

1 erfolgt auf ärztliche Verordnung (Bedarfsabklärung)2 Übermässige Abnutzung (z.B. durch starkes Rauchen) sowie Schäden, welche durch Fahrlässigkeit verursachtwurden, werden gern. Pensions-/Pflegevertrag separat in Rechnung gestellt.

Senevita Sonnenpark | Zehntenstrasse 14 | 4133 Pratteln | Telefon +41 61 825 55 55Fax +41 61 825 55 50 | [email protected] | www.sonnenpark.senevita.ch 1

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senevitaSonnenpark

Unterstützung HausarbeitenBetten durch PersonalBetreuung von Wohnung bei AbwesenheitBetreuung von HaustierenWaschen/Falten persönlicher WäscheAlle Leistungen pro Stunde CHF 60.00

Hauswirtschaft auf ärztliche VerordnungJe nach Krankenversicherung und Versicherungstyp werden hauswirtschaftliche Leistungenmit ärztlicher Verordnung vom Versicherer übernommen. Gerne erläutern wir Ihnen dieDetails dazu im persönlichen Gespräch.

Begleitung und BesorgungenBegleitung zu Ärztin/Arzt, zum Einkauf etc.Botengänge, EinkäufenAlle Leistungen pro Stunde CHF 60.00

VerpflegungTägliches Frühstück (Monatspauschale)Tägliches Abendessen (Monatspauschale)

pauschalpauschal

CHF 200.00*CHF 300.00*

* Auf diesen Monatspauschalen erfolgt keine Gutschrift bei Nichtbezug. Preis bei Selbst¬abholung / wird nicht im Restaurant angeboten

Zimmerservice (Bringen und holen pro Service und Wohnung) CHF 5.00

AdministrationAllg. administrative Arbeiten pro Stunde CHF 65.00

EinstellhalleMiete für Autoeinstellhallenplatz CHF 120.00pro Monat

Raummieteauf Anfrage

08/2015, Änderungen Vorbehalten

Senevita Sonnenpark | Zehntenstrasse 14 | 4133 Pratteln | Telefon +41 61 825 55 55Fax +41 61 825 55 50 | [email protected] | www.sonnenpark.senevita.ch 2

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senevitaSonnenpark

PENSIONSPREISE BETREUTES WOHNENgültig ab 2015

In der Senevita Sonnenpark bieten wir Ihnen ein gepflegtes Wohn- und Betreuungsangebot.Im monatlichen Pensionspreis inbegriffen ist eine Vielzahl an Dienstleistungen:

Wohnung mit BalkonKellerabteilNebenkosten wie Heizung, Strom, Wasser und HauswartNotrufsystem mit Pflegebereitschaft über 24StundenTägliches MittagessenWöchentliche WohnungsreinigungBenutzung der GemeinschaftsräumeHilfestellung und Beratung bei akuten persönlichen ProblemenTeilnahme an internen Veranstaltungen und an Ausflügen

Selbstverständlich können viele weitere Dienstleistungen bezogen werden. Die Kosten dafürwerden separat gemäss entsprechendem Preisblatt verrechnet.

Das Pflegepersonal der hausintemen Pflegeabteilung stellt die Betreuung und Pflege in denWohnungen sicher. Die Abrechnung dieser Pflegeleistungen erfolgt nach den üblichenSpitex-Tarifen.

Die Preise verstehen sich pro Wohnung und Monat für eine Person.

Der Zuschlag für eine Zweitperson in der gleichen Wohnung beträgt CHF 900.00

Beim Eintritt verrechnen wir eine Anzahlung für Pflege und Dienstleistungen in der Höheeines monatlichen Pensionspreises.

02/2015 Änderungen Vorbehalten

Senevita Sonnenpark | Zehntenstrasse 14 | 4133 Pratteln | Telefon +41 61 825 55 55Fax +41 61 825 55 50 | [email protected] | www.sonnenpark.senevita.ch Seite 1 von 2

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senevitaSonnenpark

Flächein m2

Wohnungs- AnzahlStockwerk nummer Zimmer

Pensionspreis Gerundeter/Monat Tagespreis

3. OG3. OG3. OG3. OG3. OG3. OG3. OG3. OG3. OG3. OG3. OG3. OG3. OG3. OG3. OG4. OG4. OG4. OG4. OG4. OG4. OG4. OG4. OG4. OG4. OG4. OG4. OG4. OG4. OG4. OG5. OG5. OG5. OG5. OG5. OG5. OG5. OG5. OG5. OG5. OG5. OG5. OG5. OG5. OG5. OG

A301 1 Zimmer1 Zimmer1 Zimmer2 Zimmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer1 Zmmer1 Zmmer1 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer1 Zmmer1 Zmmer1 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer2 Zmmer

2'540.002'610.002'410.004'170.004‘240.004'170.002'870.003'910.003'130.003'130.004'170.004’240.004'170.002'930.003780.002'610.002'670.002'480.004'240.004'300.004'240.00Z930.003'970.003'190.003'190.004'240.004'300.004’240.003'000.003'840.002'670.002740.002'540.004'300.004'370.004’300.003'000.004'040.003‘320.003'320.004'300.004'370.004'300.00

83.0040A302A303

39 86.0079.00

137.00139.00137.0094.00

128.00103.00103.00137.00139.00137.0096.00

124.0086.0088.0081.00

139.00141.00139.00

96.00130.00105.00105.00139.00141.00139.0098.00

126.0088.0090.0083.00

141.00143.00141.0098.00

132.00109.00109.00141.00143.00141.00100.00126.00

36A304 61A305A306

6161

A307 50A308 64B321 49B322 49B323B324

6161

B325 61B326 50B327 58A401 40A402 39A403A404A405A406A407A408

366161615064

B421 49B422B423B424B425B426B427

496161615058

A501 40A502 39

36A503A504A505

6161

A506 6150A507

A508 64B521 49B522B523B524B525B526B527

4961616150 3'060.00

3'840.0058

Senevita Sonnenpark | Zehntenstrasse 14 | 4133 Pratteln | Telefon +41 61 825 55 55Fax +41 61 825 55 50 | [email protected] | www.sonnenpark.senevita.ch Seite 2 von 2

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senevitaSonnenpark

PREISLISTE FUR DIE PFLEGEABTEILUNG-STATIONÄRE UND KURZAUFENTHALTEGültig ab 07.01.2016 (Tagespreise)

Grundtaxe \J.RAI- Betreuungs-taxe

Pflegekosten(KVG-pflichtigeLeistungen)

Kranken¬kassen¬anteil anden Pflege¬kosten

BeitragöffentlicheHand

Bewohner¬kosten pro

♦ ♦

Stufe*Tag

1 144.00144.00144.00144.00144,00

144,00

144.00144.00144.00144.00144.00144.00

66.00 221.35222.55231.60231.60231.6023160

20.35 -9.00 0 002 66.00 30.55 -18.00 0.003 66.00 50.95 -27.00 -2.354 66.00 71.30 -36.00 -13.705 66.00 91.65 -45.00 -25.056 66.00 112.05

132.40152.80173.15193.50213.90234 25

-54.00 -36.457 66.00 231.60-63.00 -47,80

8 66.00 231.60231.60231 60231:60231.60

-72.00 -59.209 66.00 -81.00 -70,55

10 66.00 -90.00 -81.9011 66.00 -99.00 -93.3012 66.00 -108.00 -104.65

* Die RAI-Stufe ergibt sich aus der Einstufung des/der Pflegebedürftigen in die entsprechende Pflegebedarfs¬gruppe.

GrundtaxeDie Grundtaxe beinhaltet die Kosten der Infrastruktur, der Hotellerie inklusive Vollpension,Reinigung, Bett- und Frotteewäsche. Alle Pflegezimmer verfügen über ein eigenes WC undDusche.

Zuschlag für Pflegesuite: CHF 15.00 / Tag

BetreuungstaxeDie Betreuungstaxe enthält den Grundservice der Senevita Sonnenpark, wie die zeitlichePräsenz von Pflegepersonal, die soziale Beratung, die Vermittlung von Diensten, Benutzender Notrufanlage usw.

PflegekostenDie Pflegekosten enthalten die Pflegeleistungen nach KVG und richten sich nach der Pflege¬bedürftigkeit gemäss dem von santesuisse und dem Kanton vorgegebenen Einstufungs-

Senevita Sonnenpark | Zehntenstrasse 14 | 4133 Pratteln | Telefon +41 61 825 55 55Fax +41 61 825 55 50 | [email protected] | www.sonnenpark.senevita.ch

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system. Die Pflegekosten (inkl. Kostenanteil des Pflegebewohners) werden durch Bund undKanton vorgegeben und durch die Krankenversicherung und die Gemeinde mitfinanziert.

Anzahlung für Pflege und DienstleistungenDie bei Eintritt zu entrichtende, unverzinsliche Anzahlung für Pflege und Dienstleistungenbeträgt CHF 5'000.00, bei Kurzaufenthalten CHF 2'000.00.

Telefon und TVDer Telefonanschluss wird mit monatlich CHF 25.00 in Rechnung gestellt, für die Telefon¬gespräche werden die effektiven Kosten fakturiert.Die TV-Anschlussgebühr beträgt CHF 25.00 und wird monatlich in Rechnung gestellt.

AbwesenheitenBei Abwesenheit (Ferien, Kuraufenthalt, Verlegung ins Spital usw.) entfallen die Pflege¬kosten während der Dauer der Abwesenheit ab dem Folgetag des Austrittstages. Ab dem 8.Abwesenheitstag erfolgt zudem eine Rückerstattung von CHF 20.00 auf der Grundtaxe fürdie Vollpensionskosten. Die Betreuungstaxe wird bei Abwesenheiten weiterhin verrechnet.

Schlussreinigung des PflegezimmersStationäre Aufenthalte: Pauschal CHF 300.00Kurzaufenthalte: Pauschal CHF 150.00

KurzaufenthalteEinzelzimmer Pflege: CHF 164.00zuzüglich Betreuungs- und Pflegekosten

Weitere Leistungen auf Anfrage

Hinweis: Die aufgeführten Pflegekosten basieren auf den anrechenbaren Normkosten 2015.Für das Jahr 2016 werden voraussichtlich neue Pflegenormkosten durch den Kanton Basel-Landschaft festgelegt. Wir behalten uns vor, die Pflegekosten entsprechend anzupassen.

08/2015 - Änderungen Vorbehalten

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Sonnenpark

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Senevita SonnenparkBetreutes Wohnen und PflegeEröffnung im Januar 2016

■ unabhängiges und selbstständiges Wohnen im Alter■ hochwertige 1- und 2-Zimmer-Wohnungen mit Balkon■ Veranstaltungsprogramm für jeden Geschmack■ grosszügige Pflegewohneinheiten mit Pflegeeinzelzimmer

Machen Sie sich ein Bild, besuchen Sie unsere Infoveranstaltung28. Oktober, 15.00 Uhr | 20. November,15.00 Uhr | 10. Dezember, 15.00 UhrOrt: Reformiertes Kirchgemeindehaus, St. Jakobstrasse 1, 4133 Pratteln

Anmeldung erforderlich: Telefon 061 825 55 55

www.senevita.ch |Senevita Sonnenpark |Zehntenstrasse 14 1 4133 Pratteln

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Mitgliederversammlung 2/2015 Wahlen

a) Wahl eines Tagespräsidenten Der Vorstand schlägt Daniel Bollinger, Vizepräsident, vor als Tagespräsident für die Wahl des Präsidiums.

b) Wahl des Präsidenten Der Vorstand schlägt Sandro Zamengo zur Wiederwahl als Präsident des BAP vor.

c) Wahl der bisherigen Vorstandsmitglieder Der Vorstand schlägt zur Wiederwahl vor:

• Kerstin Ahke, Pflegedienstleitung Madle, Pratteln • Beat Brunner, Heimleitung Zum Park, Muttenz • Claudia Fuchs, Juristin, Basel • Cécile Jenzer-Wirtz, Stiftungsratspräsidentin Rosengarten, Laufen • Barbara Peterli Wolf, Stiftungsrätin Blumenrain, Therwil

d) Neuwahlen Vorstand Der Vorstand schlägt zur Wahl in den BAP Vorstand vor:

• Marc Boutellier, Mitglied Geschäftsleitung Hofmatt, Münchenstein • Roland Schmidt, Geschäftsführer Alterszentrum Birsfelden • Thomas Studer, Stiftungsrat Brunnmatt, Liestal

Die Lebensläufe der neuen Vorstandsmitglieder liegen bei.

e) Wiederwahl Revisionsstelle Der Vorstand schlägt vor:

• Zur Wiederwahl als Revisor: Stephan Zbinden, Geschäftsführer Zentrum Ergolz, Ormalingen • Zur Wiederwahl als Ersatzrevisor: Ulrich Furrer, Geschäftsführer Seniorenzentrum Aumatt, Reinach • Zur Neuwahl als Revisor: André Knubel, Stiftungsratspräsident Alterszentrum Am Bachgraben,

Allschwil

BAP Vorstand Allschwil, den 22.10.2015

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Curriculum Vitae Personalien Name: Marc Boutellier Adresse: Dornacherweg 63 CH-4153 Reinach Geburtsdatum: 30. Juni 1979 Tel.: 061 417 94 73 E-Mail: [email protected] Zivilstand: Verheiratet mit Maja Boutellier, 2 Kinder (Leon 2012 und Eliane 2014)

Aktuelle Tätigkeit seit 2014 Wohnbereichseiter Demenzwelten, Führungs- und Fachverantwortung über

vier Wohngruppen mit insgesamt 70 Betten, differenziert nach unterschiedlichen Demenzgraden

Fachverantwortlicher für Palliative Care Stellvertreter des Heimleiters Beruflicher Werdegang 2011 - 2013 Projektentwickler in der Stiftung Hofmatt. Eine Funktion im Zusammenhang

mit dem Um- und Erweiterungsbau des Alters- und Pflegeheims Hofmatt. Mitverantwortlich für die Entwicklung der neuen prozess- und

kundenorientierten Betriebskonzepte. Leiter verschiedener Projekte. 2005 – 2012 Wohngruppenleiter Stiftung Hofmatt (gemischte Wohngruppe und geschützte

Demenzwohngruppe) Aus- und Weiterbildung 1999 Eidgenössische Matura Typus B 2000 – 2001 3 Semester Studium der Geschichte und der Geographie an der Universität Basel 2001 – 2005 Ausbildung zum Dipl. Pflegefachmann DNII 2008 Nachdiplomkurs 1 (NDK) Führung 2010 Nachdiplomkurs 1 (NDK) Palliative Care

Münchenstein, 10.09.15 

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CURRICULUM VITAE

Binningen, 17. September 2015

Personalien

Name/Vorname Schmidt-Bühler Roland

Adresse Waldeckweg 29 4102 Binningen

Telefon Geschäft 061 319 88 05 E-mail [email protected]

Geburtsdatum 6. August 1956

Nationalität Schweiz

Bürgerort Basel

Zivilstand verheiratet, Vater zweier Söhne (26 Jahre & 23 Jahre)

Aus- und Weiterbildung

St. Galler Seminar für systemisch-integratives Management im Gesundheitswesen Zertifikatausbildung, Universität St. Gallen

2014-2015

SKP-Executives, höhere HR-Ausbildung vom Verein Schweiz. Kurse für Personalmanagement, Basel (Fachausweis)

2003-2004

Executive Seminar für Verwaltungsmanagement mit Projektabschluss „Neues Lohn-system 2001“, Universität St. Gallen

2000

Schweizerisches Nachdiplomstudium Personalmanagement SNP an der HWV Olten, heute Fachhochschule (Diplom 1998)

1996-1998

Kaufmännische Führungsschule mit Diplomabschluss (1993) 1991-1993

Kaufmännische Angestelltenlehre nach Berufsbildungsgesetz Art.41, Abs.1 mit Abschluss (Eidg. Fähigkeitszeugnis)

1986-1989

Bürolehre nach Berufsbildungsgesetz Art.41, Abs.1 mit Abschluss (Eidg. Fähigkeitszeugnis)

1985-1986

Absolvierung einer Laborantenlehre mit Abschluss (Eidg. Fähigkeitszeugnis)

1972-1975

Berufliche Erfahrung

Alterszentrum Birsfelden seit 2013 Geschäftsleiter

Alterszentrum „Im Brüel“ Aesch-Pfeffingen 2008-2013 Vorsitzender der Geschäftsleitung

Klinik im Hasel, Gontenschwil 2008 Verwaltungsleiter, Mitglied der Klinikleitung

Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft, Binningen 1998-2007 Leiter Organisation und Mitglied der Geschäftsleitung, zuständig für Personal, Finanzen, Informatik und Dienste

Allgemeine Gewerbeschule, Basel 1995-1998 Leiter der administrativen Dienste

Amt für Berufsbildung, Liestal 1989-1995 Abteilungsleiter Lehraufsicht

Sandoz AG, Basel 1986-1989 Einkäufer

F. Hoffmann-La Roche & Co.AG, Basel 1977-1985 Laborant mit Administrationsaufgaben

H. Kuny & Cie., Küttingen 1977 Stv. Färbereileiter

Schlittler & Co., Leuggelbach 1976 Färbereileiter

Sandoz AG, Basel 1975-1976 Laborant

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Lebens- und Arbeitsdaten Thomas Studer

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Thomas Studer Erlenweg 4 4805 Brittnau 062 751 44 08 079 422 80 86 [email protected] www.heime-consulting.ch ganz persönlich: 31.08.1948 verheiratet

Berufstätigkeiten bei der Heime-Consulting GmbH ... 2002 bis Heute

Unternehmensberater, Heime-Consulting GmbH, Brittnau Beratungstätigkeit von Alters- und Pflegeheimen mit folgenden Schwerpunkten:

• Aufbau einer Betriebsorganisation • Aufbau eines Qualitätswesens • Erstellen einer Anlagenbuchhaltung • Mitarbeiter-Schulungen • Coaching der Unternehmensleitung / Trägerschaft • Strategische Unternehmensausrichtung • Projektleitung bei Um- oder Neubauten

Erwachsenenbildung und Coaching

im Bereich Alters- und Pflegeheime 2006 bis Heute 2009 - 2011 2011 - 2013 2006 - 2013 2007 – 2011 2008 – 2009 2009 2009 2003 – 2006 2003 – 2004 2002 - 2004

Stiftungsrat (Vizepräsident) Pflegezentrum Brunnmatt in Liestal Projektleiter Erweiterungsbau, Alters- und Pflegeheimes Brunnmatt Projektleiter Bausanierung, APH Stadtpark, Olten Beratungstätigkeit, Alters- und Pflegeheim Stadtpark, Olten Beratungstätigkeit, Alterszentrum Schönthal, Füllingsdorf Beratungstätigkeit, APH Moosmatt, Reigildswil Befragungen, Krankenheim Laurenzenbad, Erlinsbach Projektarbeit, Stiftung Altersbetreuung Hindelbank Beratungstätigkeit, Präsident BK, APH Brunnmatt Beratungstätigkeit, Alterszentrum Chestenberg, Veltheim Beratungstätigkeit, Alters- und Pflegezentrum Seon, Seon

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Lebens- und Arbeitsdaten Thomas Studer

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im Bereich Erwachsenenbildung 2014 bis Heute 2012 – 2014 2004 – 2012

Kursleiter, „Grundkurs Verkauf“ Heime-Consulting GmbH Kursleiter, Erstmassnahmen RAV, ECAP, Solothurn Kursleiter, „Grundkurs Lagerwesen“, Regiomech in Zuchwil

Andere Berufstätigkeiten 06.2002 bis 07. 2002

Leiter Kundendienst, Rono Kransysteme, Deitingen, Tätigkeiten: konnten nicht aufgenommen werden, Konkurs.

05.2001 bis 06.2002 Geschäftsführer, Gersag Krantechnik GmbH, Nottwil, Tätigkeiten: Aufbau und Leitung Kundendienst, Aufbau Landesver-tretung für Vakuumlasthebegeräte, Organisation und Aufbau Miet-programm für Lasthebezüge.

05.1999 bis 04.2001 Projektmitarbeiter, F. Borner AG, Reiden, Tätigkeiten: Verkauf und Projektierung von technischen Bauten, Neuentwicklung einer Stromverteilkabine.

10.1995 bis 05.1999 Geschäftsleiter, Belstag AG, Reiden, Tätigkeiten: Aufbau und Führung der Belstag AG, Akquisition, Mar-keting und Verkauf von vorfabrizierten Betonelementen für die Energieversorgung, Entwicklung von Schächten und Schachtabdeckungen nach EN 124.

08.1991 bis 06.1995 Leiter Kundendienst, Baumgartner Türautomatik AG, Bubikon, Tätigkeiten: Operative Gesamtleitung des Kundendienstes in der Schweiz, Verwaltung der Fahrzeugflotte, Produkte-Kalkulation, Budgetie-rung.

09.1989 bis 07.1991 Geschäftsführer, Naturstein Bilten AG, Bilten, Tätigkeiten: Leiten des gesamten Unternehmens.

10.1979 bis 08.1989 Fabrikationschef, Zürcher Ziegeleien AG, Zürich und Tuggen, Tätigkeiten: Leitung des Betonelementwerkes.

09.1978 bis 08.1979 Informator, Steueramt Stadt Zürich, Zürich

04.1975 bis 08.1978 Aussendienstmitarbeiter, Winterthur Versicherungen, Zürich Tätigkeiten: Verkauf von Sachversicherungen.

04.1970 bis 03.1975 Sachbearbeiter, Escher-Wyss AG, Zürich, Tätigkeiten: Arbeiten im Verlagerungsbüro und AVOR.

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Lebens- und Arbeitsdaten Thomas Studer

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Aus- und Weiterbildung 2011 2009 2006 - 2008 2008 2004 2003 2001 1991 bis 1992 04.1987 bis 04.1989 10.1970 bis 10.1972 04.1966 bis 04.1970

Ausbildung SWEB 1 in Olten Ausbildung zum Sicherheitsfachmann EKAS Verschiedene Ausbildungen in der Flurfördertechnik Ausbildung zum Sicherheitsassistent, Suva SQS Fraubrunnen, Qualitätswesen in Alters- und Pflegeheimen SAQ Luzern, Bewohnerbefragungen Ausbildung zum Projektleiter Bau Kaderschulung der IMAKA in Zürich, Managerkurs Ausbildung zum Eidg. dipl. Betriebsfachmann Ausbildung zum Technischen Zeichner, Escher-Wyss AG, Zürich Berufsausbildung zum Grossapparateschlosser, Escher-Wyss AG, Zürich

EDV Betriebssysteme Microsoft Windows, OS X, Open-Office, usw.

Anwendersoftware Word, Excel, PowerPoint (sehr gute Kenntnisse)

Abacus und Domis Heimprogramme (gute Kenntnisse)

Hobbys

Bergsport, Wandern, Lesen

Brittnau, 03. September 2015 Thomas Studer

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Erläuterungen zum Budget 2016

Personalaufwand

Der Personalaufwand wird um Fr. 9'300.- höher budgetiert wie im alten Finanzplan 2015-2018 (Spalte F.plan 15/16) vorgesehen. Dies aus zwei Gründen:

- Das Anstellungsverhältnis mit Isabelle Kunzelmann hat sich verändert. Sie ist neu in einem Teilzeit-pensum bei der Stiftung Hofmatt angestellt. Zwischen der Stiftung Hofmatt und dem BAP wurde ein Personalverleihvertrag abgeschlossen. Die Brutto-Kosten liegen höher als bisher. Zudem ist der Perso-nalverleihvertrag mehrwertsteuerpflichtig.

- Der Vorstand hat beschlossen, die Pauschalentschädigung für das Präsidium von bisher Fr. 4000.- pro Jahr auf Fr. 12‘000.- pro Jahr anzuheben. Die übrigen Pauschalentschädigungen für den Vorstand bleiben gleich (Fr. 1'800.- pro Jahr). Die Entschädigung für Sandro Zamengo wird an das Alterszent-rum Am Bachgraben ausbezahlt.

Ergänzende Bemerkung betr. Pauschalentschädigungen und Sitzungsgelder: Stephan Zbinden, Zentrum Ergolz in Ormalingen, hat 2014 vorgeschlagen, dass der BAP ein Entschädigungsmodell mit Sitzungsgeldern ausarbei-ten soll und dieses Modell als Alternative zu den bisherigen Pauschalentschädigungen diskutiert wird. Ziel ist es, Personen und Betriebe, die sich in arbeitsintensiven Gremien und Arbeitsgruppen einsetzen, besser zu ent-schädigen. Die Arbeit ein einem entsprechenden Modell wurde bereits aufgenommen, ist jedoch noch nicht ab-geschlossen. Die Ergebnisse werden 2016 vom Vorstand zur Diskussion gestellt.

Aufwand für Aktivitäten und Projekte I

Der Aufwand für Aktivitäten und Projekte I wird im Vergleich zum Finanzplan 2015-2018 insgesamt um Fr. 7‘000.- tiefer budgetiert, obwohl für Rechtsberatungen höhere Kosten ins Budget aufgenommen werden. Dies aus folgenden Gründen:

- Die Kosten für Rechtsberatung/Rechtsgutachten werden anstatt mit Fr. 6‘000.- mit Fr. 12‘000.- ins Budget aufgenommen. Der Vorstand geht davon aus, dass die (teils neuen) Themen GeBPA, ELV, Tarifverträge/MiGeL, Pflegenormkosten etc. zu höheren Kosten führen werden.

- Der Aufwand im Bereich Qualität wird nur mit Fr. 2‘000.- anstatt Fr. 10‘000.- budgetiert (Redaktion und Hosting der Online-Version von qualivista). Der zweite Prüfungszyklus ist abgeschlossen. Im Blick auf die Weiterarbeit der Qualitätskommission sind erste Schritte getan. Es sind aber – auch auf dem Hintergrund der Neustrukturierung GeBPA – noch zahlreiche Fragen offen. Zudem ist der Vor-stand der Auffassung, dass die Kosten für Qualitätsprojekte in Zukunft zwischen VBLG und BAP auf-geteilt werden müssen. Deshalb erwartet der BAP 2016 tiefere Kosten.

- Der Vorstand geht davon aus, dass sich der Aufwand für die Auswertung der Kore durch die Redi AG von Fr. 20‘000.- auf Fr. 15'000.- reduzieren lässt. Dies aufgrund der in den bisherigen Auswertungen gewonnen Erfahrungen und den bisher geleisteten Vorarbeiten.

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Aufwand für Aktivitäten und Projekte II

Die Zahlen im Budget entsprechen dem Finanzplan für 2016, wie er vor einem Jahr vorgelegt wurde. Für die Ombudsstelle liegen noch keine Erfahrungswerte vor. Nach Vorliegen der ersten Jahresabrechnung kann der zukünftige Aufwand besser eingeschätzt werden.

Erträge

Die Erträge aus den Mitgliederbeiträgen wurden auf der Basis der Anzahl Heimplätze per 1.1.16 budgetiert.

Sonstige Erträge fallen tiefer aus, da die Verwaltungsentschädigung aus den Sympany Kollektivverträgen ab 2016 entfällt (Kündigung der Verträge durch die Sympany). Neu als Ertrag berücksichtig wurden Fr. 2‘400.-, die das Netzwerk Demenz für die Mitnutzung der Räume der Geschäftsstelle bezahlt (Fr. 200.- pro Monat).

Muttenz, den 23. Oktober 2015 BAP Geschäftsstelle

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MV 2/2015 - BAP Finanzplan 2016 bis 2018Rechnung 2014 Budget 2015 F.plan 16/15 Budget 2016 Finanzplan 2017 Finanzplan 2018

Erwartete Anzahl Heimplätze 2906 3000 3039 3069 3069Mitgliederbeitrag pro Heimplatz 88.00 128.00 128.00 128.00 128.00 128.00AufwandPersonalaufwand (Geschäftsstelle und Vorstand) 174'493.54 186'100.00 185'000.00 194'300.00 195'000.00 195'000.00Raumaufwand (Miete und Reinigung) 6'600.00 6'600.00 6'600.00 6'600.00 6'600.00 6'600.00Verwaltungsaufwand 19'171.99 21'200.00 21'200.00 21'200.00 21'200.00 21'200.00Aktivitäten und Projekte Aktivitäten und Projekte I 63'212.10 49'000.00 51'000.00 44'000.00 46'000.00 46'000.00

Mitgliederversammlungen/Vorstandssitzungen 1'000.00 1'000.00 1'000.00 1'000.00Veranstaltungen netto 8'000.00 8'000.00 8'000.00 8'000.00Homepage, Broschüre, PR (2016 zu Komm. u.Marketing) 6'000.00 6'000.00 6'000.00 6'000.00Qualitätskommission und qualivista 10'000.00 2'000.00 10'000.00 10'000.00Auswertung Kore durch Redi AG 20'000.00 15'000.00 15'000.00 15'000.00Rechtsgutachten/Anwaltskosten: Pflegefinanzierung, ELV, GeBPA etc 6'000.00 12'000.00 6'000.00 6'000.00

Aktivitäten und Projekte II 72'000.00 77'000.00 77'000.00 72'000.00 72'000.00Kommunikation und Marketing 20'000.00 20'000.00 15'000.00 15'000.00Benchmarking/Hebes 27'000.00 27'000.00 27'000.00 27'000.00Ombudsstelle 30'000.00 30'000.00 30'000.00 30'000.00Lohnerhebung 0.00 0.00 0.00 0.00Zeitstudie 0.00 0.00 0.00 0.00

Beiträge 44'279.10 47'000.00 48'000.00 51'000.00 51'000.00 51'000.00OdA Gesundheit 45'000.00 48'000.00 48'000.00 48'000.00Sikon 1'500.00 1'500.00 1'500.00 1'500.00Sonstiges 1'500.00 1'500.00 1'500.00 1'500.00

Total Aufwand 307'756.73 381'900.00 388'800.00 394'100.00 391'800.00 391'800.00

ErtragMitgliederbeiträge 255'200.00 372'000.00 384'000.00 388'992.00 392'832.00 392'832.00Sonstige Erträge 10'960.64 3'600.00 3'600.00 3'000.00 1'800.00 1'800.00Total Ertrag 266'160.64 375'600.00 387'600.00 391'992.00 394'632.00 394'632.00

Ueberschuss/Verlust -41'596.09 -6'300.00 -1'200.00 -2'108.00 2'832.00 2'832.00

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Konzept der Arbeitsgruppe Kommunikation und Marketing und des BAP Vorstands zur Änderung des Verbandsnamens

1. Ausgangslage Am 29.11.1999 wurde der Verein „Verband Baselbieter Alters- und Pflegheime“ gegründet. Der Zweck des Vereins bestand „in der allseitigen Wahrung der Interessen seiner Mitglieder“. 2006 wurde der Vereinsname geändert in „Verband Baselbieter Alters-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BAP)“. Seit 2011 ist der BAP als Baselbieter Kantonalverband Mitglied im nationalen Dachverband CURAVIVA Schweiz. Die Zusammenarbeit mit dem nationalen Verband und die regionale Vernetzung in der Regionalkon-ferenz CURAVIVA Nordwestschweiz haben sich in den letzten fünf Jahren stetig weiterentwickelt. Die Mitgliederversammlung hat am 10.06.2015 folgendem Antrag des Vorstands und der Arbeitsgruppe Kom-munikation und Marketing grossmehrheitlich zugestimmt: „Der BAP Vorstand wird beauftragt, zur nächsten Mitgliederversammlung ein detailliertes Konzept zur Namensgebung vorzulegen, das eine Orientierung am Na-men des nationalen Verbandes CURAVIVA Schweiz vorsieht.“ Die Arbeitsgruppe Kommunikation und Marketing und der Vorstand legen der Mitgliederversammlung gemäss dem Auftrag aus der MV 1/2015 ein entsprechendes Konzept vor und empfehlen der Mitgliederversammlung, das Konzept als Basis für die weitere Arbeit am Kommunikationskonzept zu genehmigen.

2. Grundelement des Antrags Antrag: Die Arbeitsgruppe Kommunikation und Marketing und der Vorstand schlagen vor, den Vereinsnamen zu än-dern in:

CURAVIVA Baselland

Der Verbandsname soll in der internen und externen Kommunikation mit einem Zusatz ergänzt werden, um die Zweckbestimmung des Verbands zu verdeutlichen. Die Arbeitsgruppe Kommunikation favorisiert als Zusatz (Subzeile, Claim) folgende Vorschläge: • Pflege und Leben im Alter • Für das Leben im Alter • Gut leben im Alter Über die Subzeile wird ein weiterer Gedankenaustausch mit der Heimleiterkonferenz geführt. Im ersten Quartal entscheidet der Vorstand auf der Basis des vorliegenden Inputs über die Subzeile.

3. Zeitplan s. Tabelle im Anhang. Geplant ist die Umsetzung der Namensänderung mit neuem Auftritt per 1. Mai 2016.

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4. Pro und Contra im Blick auf eine Namensänderung Die Arbeitsgruppe Kommunikation und Marketing und der Vorstand sehen folgende Argumente für und gegen eine Namensänderung des Baselbieter Kantonalverbands in „CURAVIVA Baselland“:

Pro Contra Bekanntheitsgrad Lobbyingarbeit Medienpräsenz Modernes Erscheinungsbild Identifikation mit starkem Dachverband Starke, erkennbare Verbindung zum Dachverband Zusammenarbeit mit einem fachlich starken Fachbe-reich Alter bei CURAVIVA

Spannungsfeld Identifikation - Differenzierung Abgrenzung Fachbereiche Trägheit eines grossen Verbands

5. Kosten Für die Verwendung des Namens CURAVIVA Baselland fallen keine Kosten an. Die Kosten für einen neuen Auftritt (Web, elektronische Vorlagen, Print) fallen bei den gestalterischen Arbei-ten tiefer aus, wie bei einer verbandseigenen Neugestaltung des Auftritts. Es liegen ja bereits Vorgaben von CURAVIVA Schweiz zur Corporate Identity vor. Das kantonale Konzept wird in Abpsrache mit CURAVIVA Schweiz als Pilotprojekt durchgeführt. Diverse Produkte können bei einem als Einheit erkennbaren Auftritt auch von CURAVIVA übernommen werden (z.B. Schreibblöcke, Kugelschreiber etc.). Die Produktionskosten für Website, digitale Vorlagen und Printprodukte fallen unabhängig von der Namensän-derung an. Zurzeit der Vorbereitung für die MV werden noch Offerten eingeholt. An der MV erfolgen weitere Informatio-nen. Der Kostenrahmen ist durch das Budget bzw. den Finanzplan vorgegeben.

6. Statuten s. Beilage zur Traktandenliste der Mitgliederversammlung Die vorgeschlagene Statutenänderung betrifft nur den Verbandsnamen. Die Abstimmung über den Antrag zur Namensänderung erfolgt in Form der Abstimmung der Mitgliederversammlung über die Statutenänderung. Bei der Durchsicht der Statuten ist der Vorstand auf einige weitere formelle, juristische Fragen gestossen, die zurzeit bearbeitet werden. Geplant ist eine Vernehmlassung zu diesen Punkten im Verlauf des nächsten Jahres mit einer entsprechenden Abstimmung an der MV 2/2016 oder zu einem späteren Zeitpunkt. BAP Geschäftsstelle Muttenz, den 26.10.2015

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Exportiert am 26. Oktober 2015 12:03 Uhr MET

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Statuten des Verbandes CURAVIVA Baselland

Ingress Am 29.11.1999 wurde der Verein „Verband gemeinnütziger Baselbieter Alters- und Pflegheime“ gegründet. Der Zweck des Vereins bestand „in der allseitigen Wahrung der Interessen seiner Mitglieder“. 2006 wurde der Vereinsname geändert in „Ver-band Baselbieter Alters-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BAP)“. 2006 und 2011 wurden die Statuten erweitert und die Zweckbestimmung und Aufgaben des Vereins präzisiert. Seit 2011 ist der Verband als Baselbieter Kantonalverband Mitglied im nationalen Dachverband CURAVIVA Schweiz. Deshalb hat die Mitgliederversammlung am 19. November 2015 den Vereinsnamen per 1. Mai 2016 in „CURAVIVA Baselland“ geändert. Der Vereinsname wird in der Regel in der internen und externen Kommu-nikation mit einem Zusatz ergänzt, um dessen Zweckbestimmung zu verdeutlichen. Art. 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen „CURAVIVA Baselland“, nachfolgend „Verband“, besteht

ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Der Rechtssitz des Verbands befindet sich am Domizil der Geschäfts-stelle. Er kann an einen anderen Ort in der Schweiz verlegt werden.

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Statuten des Verbandes

Baselbieter Alters-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen

Art. 1 Name

1 Unter dem Namen „Verband Baselbieter Alters-, Pflege- und Betreuungseinrich-tungen (BAP)“, nachfolgend „der Verband“, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Zivilgesetzbuches.

2 Der Verband ist politisch und konfessionell neutral.

3 Der Verband verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.

4 Der Rechtssitz befindet sich am Domizil der Geschäftsstelle.

Art. 2 Zweck

Der Verband bezweckt die Vernetzung von Alters- und Pflegeheimen sowie sozia-len Institutionen mit stationären oder teilstationären Pflege-, Betreuungs- und Wohnangeboten für Menschen im Alter. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder bei der Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags in der Sicherstellung einer bedarfsge-rechten, wirtschaftlichen und qualitativ bestmöglichen Betreuung und Pflege alter Menschen, die Hilfe beanspruchen.

Art. 3 Aufgaben

Im Rahmen seiner Zweckbestimmung hat der Verband folgende hauptsächliche Aufgaben:

a) Schutz der gemeinsamen Interessen der Mitglieder und Vertretung derselben gegenüber politischen Instanzen, Behörden, Verwaltungen, anderen Organi-sationen und Verbänden sowie der Öffentlichkeit.

b) Sicherstellen der Vernetzung unter den Mitgliedern

c) Beratung und Unterstützung der Mitglieder in allen Belangen der Führung eines Heimes

d) Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung

e) Koordination des Berufsmarketings mit anderen Verbänden

f) Qualitätssicherung

g) Förderung und Pflege der Kontakte und des Meinungs- und Erfahrungsaus-tausches unter den Mitgliedern

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Statuten des Verbandes Baselbieter Alters- und Pflegeheime Seite 2/5

Art. 4 Mittel

Die finanziellen Mittel bestehen aus:

a) den Jahresbeiträgen der Mitglieder

b) ausserordentlichen Beiträgen auf Beschluss der Mitgliederversammlung

c) sonstigen Einnahmen

Art. 5 Mitgliedschaft

Mitglieder können juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit werden (z.B. Körperschaften, Vereine, Aktiengesellschaften, privatrechtliche Stiftungen, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, Zweckverbände etc.), die ein Al-ters- und Pflegeheim oder eine soziale Institution mit stationären oder teilstationä-ren Pflege-, Betreuungs- und/oder Wohnangeboten für Menschen im Alter im Kan-ton Basel-Landschaft oder im Auftrag des Kantons Basel-Landschaft, einer Ge-meinde oder mehrerer Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft ausserhalb des Kantons betreiben.

Art. 6 Aufnahme

1 Das schriftliche Aufnahmegesuch ist an den Vorstand zu richten. Dieser legt das Gesuch der nächsten Mitgliederversammlung zur abschliessenden Entscheidung über eine Mitgliedschaft vor.

2 Ein Recht auf Aufnahme besteht nicht. Die Mitgliederversammlung ist berech-tigt, Aufnahmegesuche abzulehnen.

Art. 7 Austritt, Ausschluss

1 Die Mitgliedschaft erlischt:

a) durch Austritt. Dieser muss dem Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist auf Ende des Kalenderjahres erklärt werden. In Ausnahmefällen kann der Vorstand den sofortigen Austritt bewilligen.

b) durch Ausschluss. Mitglieder, die sich den Verbandsbeschlüssen und den durch die Statuten des Verbandes auferlegten Pflichten trotz vorangegange-ner Mahnung nicht unterziehen, insbesondere die Verbandsbeiträge nicht be-zahlen oder allgemein den Interessen des Verbandes zuwiderhandeln, können nach vorangegangener Mahnung durch Beschluss der Mitgliederversamm-lung ausgeschlossen werden.

2 Ausscheidende Mitglieder haben den Beitrag für das laufende Kalenderjahr zu bezahlen. Sie haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

Art. 8 Beiträge

1 Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines jährlichen Mitgliederbeitrags verpflichtet.

2 Der Mitgliederbeitrag besteht aus:

a) einem Jahresbeitrag für den Verband

b) ausserordentlichen Beiträgen

3 Neu eingetretene Mitglieder entrichten im ersten Jahr ihre Beiträge pro rata.

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Statuten des Verbandes Baselbieter Alters- und Pflegeheime Seite 3/5

4 Die Jahresbeiträge für den Verband werden pro stationärem bzw. teilstationärem Pflege-/Betreuungsplatz und Jahr erhoben.

5 Die Jahresbeiträge für den Verband und ausserordentliche Beiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

Art. 9 Organe

Die Organe des Verbandes sind:

a) die Mitgliederversammlung

b) der Vorstand

c) die Geschäftsstelle

d) die Revisionsstelle

Art. 10 Mitgliederversammlung, Einberufung

1 Die ordentlichen Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand einberufen und finden zweimal jährlich statt. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen werden abgehalten auf Beschluss des Vorstandes oder auf Begehren eines Fünf-tels der Mitglieder, sofern dies schriftlich und unter Angabe des Zweckes er-folgt.

2 Die schriftliche Einladung zu einer Mitgliederversammlung hat mindestens 20 Tage vor ihrer Durchführung unter Angabe der zu behandelnden Geschäfte zu erfolgen.

Art. 11 Vorsitz, Beschlüsse

1 Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten/von der Präsidentin oder des-sen Stellvertreter/Stellvertreterin geleitet.

2 Ein Mitglied mit einem Angebot von bis zu 100 Pflegeplätzen hat in der Mit-gliederversammlung zwei Stimmen, ein Mitglied mit mehr als 100 Pflegeplätzen drei Stimmen. Jedem Mitglied wird die ihm zustehende Anzahl an Stimmaus-weisen abgegeben.

3 Die Mitglieder bestimmen die für sie stimmberechtigten Personen, die entweder in einem Anstellungsverhältnis beim Mitglied stehen oder Mitglied eines opera-tiven oder strategischen Gremiums des Mitglieds sind. Es steht jedem Mitglied frei, die ihm zustehenden Stimmen (Stimmausweise) einer oder mehreren Perso-nen zuzuweisen.

4 Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Wahlen das Los, bei Abstimmungen der Vorsitzende. Vorbehalten bleibt Art. 12, Abs. 2.

Art. 12 Befugnisse

1 Die Mitgliederversammlung hat folgende Befugnisse:

a) Wahl des Präsidenten/der Präsidentin

b) Wahl der Vorstandsmitglieder

c) Wahl der Revisionsstelle

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Statuten des Verbandes Baselbieter Alters- und Pflegeheime Seite 4/5

d) Genehmigung des Jahresbudgets

e) Festsetzung der Jahresbeiträge und von ausserordentlichen Beiträgen

f) Genehmigung der Jahresrechnung

g) Genehmigung des Jahresberichtes

h) Decharge-Erteilung an den Vorstand und an die Geschäftsstelle

i) Beschlussfassung über Geschäfte, die ihr vom Vorstand zugewiesen werden

j) Behandlung von Anträgen von Verbandsmitgliedern, welche mindestens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich einge-reicht wurden

k) Änderung der Statuten

l) Mitgliedschaft bei anderen Verbänden und Organisationen (Beitritt und Aus-tritt)

m) Auflösung des Verbandes oder Vereinigung mit andern Verbänden

n) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern

2 Für die Änderungen der Statuten, die Mitgliedschaft bei anderen Verbänden und Organisationen, die Auflösung des Verbandes oder die Vereinigung mit anderen Verbänden ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberech-tigten erforderlich.

Art. 13 Vorstand, Konstituierung

1 Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten/der Präsidentin und vier bis acht wei-teren Mitgliedern.

2 Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist möglich. Bei einem Rücktritt in einer Amtsperiode erfolgt eine Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode.

3 Heimträgerorgane und Heimkader sollen im Vorstand angemessen vertreten sein.

4 Der Präsident/die Präsidentin wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.

Art. 14 Einberufung, Beschlüsse

1 Der Vorstand tritt auf Einladung des Präsidenten/der Präsidentin oder auf Ver-langen von mindestens drei Vorstandsmitgliedern zusammen.

2 Er ist beschlussfähig bei Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder und fasst sei-ne Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Wahlen das Los, bei Abstimmungen der/die Vorsitzende.

3 Der Vorstand kann Beschlüsse in Ausnahmefällen auch auf dem Korrespon-denzweg fassen.

Art. 15 Befugnisse

1 Dem Vorstand obliegt die Gesamtleitung des Verbandes. Er fasst alle Beschlüs-se, die nicht durch die Statuten oder das Gesetz einem andern Verbandsorgan übertragen sind.

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Statuten des Verbandes Baselbieter Alters- und Pflegeheime Seite 5/5

2 Berechtigt zur rechtsverbindlichen Unterschrift je kollektiv zu zweien sind der Präsident/die Präsidentin und diejenigen Personen, welche vom Vorstand dazu ermächtigt werden.

Art. 16 Geschäftsstelle

1 Zur Erledigung der Verbandsgeschäfte wird eine Geschäftsstelle geführt. Die Wahl des Leiters/der Leiterin erfolgt durch den Vorstand.

2 Der Vorstand legt im von der Mitgliederversammlung beschlossenen Budget- und Auftragsrahmen Umfang und Tätigkeit der Geschäftsstelle fest.

3 Der Geschäftsstellenleiter/die Geschäftsstellenleiterin hat in den Mitgliederver-sammlungen und Vorstandssitzungen lediglich beratende Stimme.

Art. 17 Revisionsstelle

1 Die Mitgliederversammlung wählt drei Rechnungsrevisoren/Rechnungsrevi-sorinnen, davon ein Ersatzmitglied.

2 Ihre Amtszeit beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist möglich. Bei einem Rücktritt in einer Amtsperiode erfolgt eine Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode.

3 Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und hat der Mitgliederversamm-lung darüber Bericht zu erstatten.

Art. 18 Haftung

Für die Verpflichtungen des Verbandes haftet ausschliesslich das Verbandsvermö-gen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Art. 19 Auflösung

Wird der Verband aufgelöst, so fällt das Vermögen an eine andere Körperschaft mit ähnlicher Zielsetzung. Das Nähere bestimmt die Mitgliederversammlung.

Art. 20 Inkraftsetzung

Die Statuten wurden an der Mitgliederversammlung vom 9. November 2011 ge-nehmigt und ersetzen die Statuten der Gründungsversammlung vom 29. Novem-ber 2006.

Basel, den 9. November 2011

Für den Vorstand Für das Protokoll

signiert signiert

Jürg Rohner Andi Meyer Präsident Geschäftsführer

am
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am
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am
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vom 9. November 2011. Die Statutenänderung tritt per 1. Mai 2016 in Kraft.
am
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19. November 2015
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Isbelle Kunzelmann
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Protokollführerin
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Sandro Zamengo
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19. November 2015
am
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Bericht der Qualitätskommission

von BAP und VBLGbetreffend

Qualitätsstandards und Qualitätskontrollenin den stationären Alters- und Pflegeeinrichtungen

des Kantons Basel-Landschaft

Phase 2 von 2012 - 2015Bericht vom 27. Juli 2015

Für eine bessere Lesbarkeit gilt im ganzen Bericht die weibliche Bezeichnung für beide Geschlechter.

QUALITÄTSKOMMISSION

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Bericht der Qualitätskommission

Bericht QK Juli 2015 2

Inhaltsverzeichnis

0 Summary 3

1 Ausgangslage 3

2 Qualitätskommission 3

3 Vorgehen und Ablauf 4

4 Qualitätsprüfungen 5

4.1 Alters- und Pflegeeinrichtungen im Kanton Basel-Landschaft 5

4.2 Positives Gesamtbild 5

4.3 Ergebnisse des Prüfungszyklus 6

4.4 Verbesserungspotential 6

4.5 Vergleich der Einrichtungen 6

5 Überlegungen für die Zukunft 8

5.1 Schulung 8

5.2 Zertifikat 8

5.3 Verbindlichkeit 8

5.4 Nächster Prüfungszyklus 8

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Bericht der Qualitätskommission

Bericht QK Juli 2015 3

0 Summary

Die Qualitätskommission von VBLG und BAP hat im 2. Prüfungszyklus von 2012 bis 2015Qualitätsprüfungen in den stationären Alters- und Pflegeeinrichtungen im Kanton Basel-Landschaftdurchgeführt. Damit hat sie die Arbeit aus dem ersten Prüfungszyklus 2007-2011 fortgesetzt.

Die eigentlichen Qualitätsprüfungen wurden durch zwei von der Schweizerischen AkkreditierungsstelleSAS zertifizierte Auditoren durchgeführt.

Die Notwendigkeit der Regelung wurde von den Alters- und Pflegeeinrichtungen anerkannt. Von 29haben 28 Alters- und Pflegeeinrichtungen am vorliegenden Prüfungszyklus teilgenommen. Davon habendrei Einrichtungen ein abweichendes Vorgehen gewählt. In einer Einrichtung wurde eine Nachprüfungdurchgeführt. Gemäss der Auditfirma sind die Baselbieter Alters- und Pflegeeinrichtungen imschweizweiten Vergleich in qualitativer Hinsicht im oberen Drittel anzuordnen.

1 Ausgangslage

Als Folge der Änderung des Alters- und Pflegeheimdekrets von 1997 wurde den Gemeinden neu dieVerantwortung für die Qualität in den Alters- und Pflegeeinrichtungen übertragen.

Zusammen mit dem Kanton haben die Gemeinden den Auftrag die Qualitätskontrolle zu regeln und diedafür zuständige Organisation festzulegen.(Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter §4 Absatz 1 lit. e:Die Gemeinen haben folgende Aufgaben:e. sie regeln für alle stationären Alters- und Pflegeeinrichtungen gemeinsam die Qualitätskontrolle undlegen die für die Durchführung der Kontrollen zuständige Organisation fest.)

Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) und der Verband Baselbieter Alters-, Pflege- undBetreuungseinrichtungen (BAP) haben im 2006 eine Vereinbarung betreffend Qualitätsstandards undQualitätskontrolle in den stationären Alters- und Pflegeeinrichtungen im Kanton Basel-Landschaftgetroffen und diese 2012 aktualisiert.Beide Verbände streben die Anerkennung und Weiterentwicklung gemeinsamer Qualitätsstandards sowiedie gemeinsame Festlegung der Qualitätskontrolle in Alters- und Pflegeeinrichtungen des Kantons Basel-Landschaft an.Als Grundlage wurde das Dokument „Grundangebot und Basisqualität in Alters- und Pflegeheimen“ derKantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn, Ausgabe 2006, anerkannt. Das Dokument wurdein der Folge überarbeitet und neu strukturiert.Ab 2012 stand „qualivista“ als Selbstdeklaration zur Verfügung und löste das Dokument „Grundangebotund Basisqualität in Alters- und Pflegeheimen“ ab.Die Verbände anerkennen „qualivista“ als verbindlich.

Qualivista wird von der Steuerungsgruppe aus Vertretern der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft undSolothurn weiter entwickelt. In der Folge wurde das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht integriertund eine online-Version erstellt.

2 Qualitätskommission

Die paritätische zusammengesetzte Qualitätskommission (Vertreter BAP und VBLG) soll dieQualitätskontrollen organisieren und umzusetzen.Turnusgemäss wurde die Qualitätskommission für den zweiten Prüfungszyklus neu besetzt.Im August 2012 standen die Mitglieder der Qualitätskommission für den zweiten Prüfungszyklus fest:

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Bericht der Qualitätskommission

Bericht QK Juli 2015 4

Vertretung BAP Petra Degen Danich Verantwortliche Qualität undAusbildung, Stiftung Obesunne,Arlesheim

Andrea Wannerbis Januar 2014

Heimleiterin APH Homburgertal,Läufelfingen

Beat Brunnerab Februar 2014

Heimleiter APH Zum Park,Muttenz

Vertretung VBLG Bianca Maag-Streit Vorstandsmitglied VBLG,GR Reinach, LR

Ruedi Ritter Gemeindepräsident Diegten,Stiftungsrat APH Mülimatt Sissach

Präsidentin Renate Rothacher-Hamm Gemeindepräsidentin Eptingen,Stiftungsrätin APH Mülimatt Sissach

Die Amtszeit der gegenwärtigen Qualitätskommission beträgt 3 Jahre und endet mit demAbschlussbericht im Sommer 2015.

3 Vorgehen und Ablauf

Qualivista basiert auf einer Selbstdeklaration der stationären Alters- und Pflegeeinrichtungen. DieErgebnisse der Selbstdeklaration werden anschliessend in einem Audit vor Ort überprüft.

Der Prüfungszyklus gliedert sich in 3 Phasen:

VorarbeitenVon August 2012 bis März 2013 hat die Qualitätskommission die Vereinbarung mit den Verbänden BAPund VBLG überarbeitet, das Reglement für die Qualitätskommission und das Prüfungsreglementerarbeitet und das Vorgehen festgelegt.

SelbstdeklarationenIm März 2013 wurden die stationären Alters- und Pflegeeinrichtungen über den Ablauf des zweitenPrüfungszyklus informiert.Von März 2013 bis Oktober 2013 erfolgten die Selbstdeklarationen in den stationären Alters- undPflegeeinrichtungen.

Audits vor OrtVon Januar 2014 bis März 2015 sollten die Audits vor Ort erfolgen. Gegen Ende des Prüfungszeitraumeskam es zu einer Konzentration der Audit, die letzten fanden im April 2015 statt.Aus den Erfahrungen des ersten Prüfungszyklus hat sich die Qualitätskommission entschieden, an denPrüfungen durch einen externen Auditor festzuhalten.Für die Prüfungen wurde eine Firma gesucht, die von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle SASzertifizierte Auditoren einsetzt, die über Erfahrungen in der stationären Betreuung verfügen.Die Wahl fiel auf die Firma Quality Service AG, kurz QS. Die QS betreibt eine Niederlassung Basel inTherwil und konnte Auditoren präsentieren, die über Erfahrung in der Zertifizierung von Alters- undBehinderteneinrichtungen verfügen. Für die Audits standen Herr Lehmann und Frau Dr. Harenberg sowiezwei weitere Auditoren als Springer zur Verfügung. Die Springer kamen nicht zum Einsatz.Abhängig von der Grösse der Einrichtung wurden die Dauer und die Kosten des Audits festgelegt:

Grösse der Einrichtung Dauer des Audits Kosten des Auditsexkl. MWSt.

10 – 69 Betten 1.0 Tag Fr. 2‘700.00

70 – 129 Betten 1.5 Tage Fr. 3‘600.00

130 – 200 Betten 2.0 Tage Fr. 4‘600.00

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Bericht der Qualitätskommission

Bericht QK Juli 2015 5

Der Vertrag zwischen der Qualitätskommission und der Firma QS konnte im August 2013 unterschriebenwerden.

Zum Abschluss des zweiten Prüfungszyklus legt die Qualitätskommission den Verbänden und der VGDim Sommer 2015 einen Abschlussbericht vor.

4 Qualitätsprüfungen

4.1 Alters- und Pflegeeinrichtungen im Kanton Basel-Landschaft

Die Alters- und Pflegeeinrichtungen wurden im Audit risikobasiert, situativ und in Stichproben auditiert.Basis bildete die vorher durchgeführte Selbstdeklaration.Ziel des Audits war es die Übereinstimmung der tatsächlichen Situation mit der jeweils vorliegendenSelbstdeklaration zu bestätigen und etwaige Abweichungen aufzuzeigen. Die Einstufung der Auditorenerfolgte in erfüllt, teilweise erfüllt und nicht erfüllt.

Die Auditfirma hat im Anschluss an die Audits einen Bericht zuhanden der Qualitätskommission erstellt.Dieser Bericht sowie eine gemeinsame Sitzung mit Vertretern der QS bilden die Grundlage zu folgendemKapitel.

4.2 Positives Gesamtbild

Bis auf wenige Ausnahmen arbeiten alle Einrichtungen mit eingespielten Kaderteams. Es handelt sichdabei im Regelfall um sehr gut qualifizierte Kaderpersonen und Mitarbeitende, die in vielen Fällen inVerbänden und ERFA-Gruppen mitarbeiten.Die Infrastrukturen in den Einrichtungen sind gut, modern, zweckmässig und in vielen Fällen sehr moderneingerichtet.Der Mitarbeitermix in den Pflegebereichen ist mehrheitlich ausgewogen.Stellt man einen Vergleich mit Einrichtungen in anderen Kantonen an, so sind die meisten auditiertenEinrichtungen sicher im oberen Drittel anzusiedeln.

Der Erfüllungsgrad bei den Selbstdeklarationen lag zwischen 80% und 97%.Zu beachten ist, dass bei qualivista Version 2012 keine Gewichtung der Themen erfolgt. Es lässt sichalso nur ein allgemeiner Erfüllungsgrad benennen. Es wird nicht berücksichtigt ob ein Punkt kritischeroder weniger kritischer ist. Dies macht eine Beurteilung schwieriger und bedingt, dass ein Auditor dieGewichtung während eines Audits vornimmt. In der Steuerungsgruppe wurde die Thematik eingehenddiskutiert und man hat entschieden weiterhin auf eine Gewichtung zu verzichten.

Erfüllungsgrad bei der Selbstdeklaration

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

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Bericht der Qualitätskommission

Bericht QK Juli 2015 6

4.3 Ergebnisse des Prüfungszyklus

Im Kanton Basel-Landschaft gibt es 29 stationäre Alters- und Pflegeeinrichtungen, die dem BAPangeschlossen sind und am Prüfungszyklus teilnehmen sollten.Eine einzige Einrichtung hat weder eine Selbstdeklaration vorgelegt, noch ein Audit wahrgenommen,Anfragen der Qualitätskommission wurden nicht beantwortet.28 Einrichtungen haben am Prüfungszyklus teilgenommen.Im Audit kam es in einem Fall zur Bewertung „teilweise erfüll“. Diese Einrichtung hat die Hinweise ausdem ersten Audit intensiv bearbeitet und aus eigener Initiative eine Wiederholung des Audits beantragt.Im Wiederholungsaudit hat diese Einrichtung die Anforderungen erfüllt. Eine beispielhafte Leistung, dieRespekt verdient.Zum Abschluss des Zyklus haben 25 Einrichtungen die Anforderungen zu mindestens 80% erfüllt.Bei 3 Einrichtungen ist es zu besonderen Situationen gekommen:

1. Eine Einrichtung hat die Selbstdeklaration vorgelegt, aber auf das Audit verzichtet. Sie machenEFQM.

2. Eine weitere Einrichtung hat die Selbstdeklaration vorgelegt, dann aber kurzfristig denAudittermin abgesagt, da sie einen personellen Engpass hat.

3. Eine Einrichtung hat keine Selbstdeklaration vorgelegt aber einen Audittermin wahrgenommen.Da die Selbstdeklaration Basis des Audits ist, ist eine Bewertung so nicht wirklich gegeben.

4.4 Verbesserungspotential

Summarisch kann Potential für Verbesserungen in folgenden Bereichen genannt werden:

Sicherheit: die Aktualisierung der Ausbildung und die Dokumentation der Risikoeinschätzung sind eingenerelles Thema.

Führung: Kongruenz von Organigrammen und prozessverantwortlichen Personen verbessern. Aufeinen kontinuierlichen Verbesserungsprozess sollte vermehrt Wert gelegt werden.

Die Transparenz könnte verbessert werden bei den Funktionsbezeichnungen / Fachfunktionenversus Konzepte und Vorgabe/Regelungen.

Selbstdeklarationen: Es fiel auf, dass die Selbstdeklarationen unterschiedlich gehandhabt wurden.Eine angebotene Schulung, wie diese zu handhaben ist, wurde nicht wahrgenommen. EineBeurteilung am grünen Tisch oder nur durch die Institutionsleitung macht keinen Sinn. DieSelbstdeklaration sollte eine Teamarbeit sein. Dies würde die Qualität der Selbstdeklarationenverbessern und eine Vergleichbarkeit der Selbstdeklarationen zulassen. Der Sinn und Zweck derSelbstdeklarationen ist der Einbezug der Mitarbeitenden und das Anstossen eines kontinuierlichenVerbesserungsprozesses, dies würde einen höheren Nutzen für alle Beteiligten generieren.

In den Bereichen Pflege, Demenzgarten (wo vorhanden) und Hygiene sollte eine grössereEinheitlichkeit angestrebt werden. In den vorliegenden Standards gibt es extreme Unterschiede.

Qualitätsverantwortlichkeiten sollten in allen Einrichtungen definiert, geschult und echt delegiert sein.

Eine regelmässige Aktualisierung der einzelnen Dokumente und Konzepte sollte erfolgen.

4.5 Vergleich der Einrichtungen

Die folgende Darstellung zeigt einen Vergleich über sämtliche Selbstdeklarationen. Dabei ist zubeachten, dass die Selbstdeklarationen unterschiedlich selbstkritisch erstellt wurden und zum Teil, wiebereits erwähnt von der Institutionsleitung und nicht vom verantwortlichen Team erstellt wurden.Ein Benchmark auf der Basis des Erfüllungsgrades ist daher nicht möglich.Einige vertiefte Bemerkungen dazu:

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Bericht der Qualitätskommission

Bericht QK Juli 2015 7

Quelle QS

FinanzenDer negative Ausreisser stammt von einer Einrichtung, die sich mit nur 2 Punkten bewertet hat. Imentsprechenden Revisionsbericht sind weder Auflagen noch Empfehlungen genannt. Die Bewertungdürfte als zu streng gelten.

Alltagsgestaltung / AktivierungDer negative Ausreisser rührt von einer Einrichtung die sich kritischer bewertet hat, als der Auditor diesbeim Audit feststellen konnte.

Ärztliche VersorgungIm Kanton Basel-Landschaft besteht die freie Arztwahl. Daher gibt es keine Heimärzte mit denen dieEinrichtungen Verträge abschliessen. Da qualivista Tri-Kantonal entstanden ist, kann dieser Punkt inBasel-Landschaft sinnvollerweise nicht bewertet werden.

VerpflegungZum Teil hat man sich zu kritisch im Vergleich zur Bewertung durch den Auditor bewertet. Erschwerendkam hinzu, dass 3 Einrichtungen die Selbstdeklaration mit der neuen OnlineVersion gemacht haben undes zu Änderungen kam, die einen Vergleich an dieser Stelle nicht zulassen.

HauswirtschaftDer negative Ausreisser rührt von einer Einrichtung, die kurz vor dem Umzug in das neue Haus noch keinHauswirtschaftskonzept für das neue Haus hat.

SicherheitDie Sicherheit wurde unterschiedlich bewertet, aber auch Einrichtungen, die gute Ergebnisse in diesemBereich erreichen, haben Hinweise in ihrem Bericht. Hier besteht, wenn auch auf höheren Niveau,Verbesserungspotential.

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Bericht der Qualitätskommission

Bericht QK Juli 2015 8

5 Überlegungen für die Zukunft

5.1 Schulung

Die Qualitätskommission hat zu Beginn des 2. Prüfungszyklus alle Einrichtungen über eine Schulungbetreffend Selbstdeklaration qualivista informiert. Leider wurde das Schulungsangebot nichtwahrgenommen. Dies hat dazu geführt, dass die überwiegende Mehrheit der Selbstdeklarationen nicht ineinem revisionssicheren Format abgegeben wurden.Die Qualitätskommission hat die Selbstdeklarationen jeweils umformatiert.Die Qualität der Selbstdeklarationen könnte mit der richtigen Anwendung und einer vorgängigenSchulung deutlich verbessert werden.

5.2 Zertifikat

Im nächsten Prüfungszyklus muss dem Thema Zertifikat und Türkleber rechtzeitig grössereAufmerksamkeit gewidmet werden.Ein Zertifikat im echten Sinne kann auf der Basis von qualivista nicht erteilt werden. Dafür fehlen dieVoraussetzungen.Da im ersten Prüfungszyklus ein Zertifikat erteilt wurde, war die Erwartungshaltung diesbezüglich hoch.Mit der vorliegenden Version hat man einen Mittelweg beschritten, um den Bedürfnissen Rechnung zutragen. Das ist sicher kein nachhaltiger Weg.

5.3 Verbindlichkeit

Im Kanton besteht keine Verbindlichkeit für die Teilnahme am Prüfungszyklus. Das erschwert die Arbeitder Qualitätskommission.Der erste Prüfungszyklus war als Pilot angesetzt. Bei dem Wechsel der Verantwortung vom Kanton andie Gemeinden für die Qualität in den stationären Alters- und Pflegeeinrichtungen meinte man, das derWunsch der Gemeinden, dies über eine gemeinsame Kommission von VBLG und BAP zu lösen,ausreichen würde. Im ersten Prüfungszyklus beteiligten sich 21 Einrichtungen an den Audits.

Für den zweiten Prüfungszyklus wollte man mehr Verbindlichkeit schaffen mit einem entsprechendenPassus in den Statuten des BAP. Eine Statutenrevision erfolgte nicht. Den Gemeinden bleibt nur dieMöglichkeit über ihre Leistungsvereinbarung auf ihre Einrichtung Einfluss auszuüben.

5.4 Nächster Prüfungszyklus

Das Prüfungsmittel sollte nun gesetzt und auch in den nächsten Prüfungszyklen Gültigkeit haben.Nachdem „Grundangebot und Basisqualität“ im ersten Prüfungszyklus zur Verfügung stand und nun vonderselben Tri-Kantonalen Steuerungsgruppe qualivista erarbeitet wurde.Qualivista liegt nun auch als online Version für die Bewertung vor. Die Steuerungsgruppe entwickeltqualivista weiter, ist sich aber auch der Schwierigkeiten bewusst, die inhaltliche Änderungen mit sichbringen in Bezug auf Vergleichbarkeit und Benchmark.Erfreulich ist, dass qualivista mittlerweile auch in anderen Kantonen genutzt wird und Lizenzenentsprechend verkauft werden konnten. Die grössere Verbreitung über die drei Ursprungskantone hinaus,unterstützt eine Kontinuität der Lösung.

Die Selbstdeklarationen und deren Überprüfung werden unterschiedlich gehandhabt.Es wäre auch denkbar jährlich eine Selbstdeklaration von den Einrichtungen einzufordern und diese aufihren Erfüllungsgrad hin zu überprüfen und die Audits in Intervallen von 3 Jahren durchzuführen.

Im nächsten Prüfungszyklus sollte auf die Hinweise in den jeweiligen Auditberichten eingegangen undderen Entwicklung weiter verfolgt werden.

Die Zusammenarbeit mit externen akkreditierten Auditoren hat sich bewährt. Die Qualitätskommissionempfiehlt dies bei zu behalten.

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Bericht der Qualitätskommission

Bericht QK Juli 2015 9

Anhang: Liste stationäre Alters- und Pflegeeinrichtungen im Kanton Basel-Landschaft

Eptingen, 27. Juli 2015

Die Qualitätskommission von BAP/VBLG:

Beat Brunner Mitglied __________________________

Petra Degen Danich Mitglied __________________________

Bianca Maag-Streit Mitglied __________________________

Ruedi Ritter Mitglied __________________________

Renate Rothacher-Hamm Präsidentin __________________________