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Einsatz in verschiedenen Mannschaften während des ... · Die Einsatzbeschränkung beträgt maximal zwei aufeinanderfolgende Meisterschaftsspiele der unterklassigeren Mannschaft und

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Page 1: Einsatz in verschiedenen Mannschaften während des ... · Die Einsatzbeschränkung beträgt maximal zwei aufeinanderfolgende Meisterschaftsspiele der unterklassigeren Mannschaft und

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Einsatz in verschiedenen Mannschaften während des Spieljahres (Erläuterungen zum § 44 SpO)

Aufgrund der immer wieder auftretenden Unsicherheiten bei den Vereinsverantwortlichen sowie der Vielzahl an Anfragen zum Einsatz von Spielern/innen in verschiedenen Mannschaften und vor allem aufgrund der Neufassung der dafür geltenden Regelungen zum 01.07.2012 möchten wir Ihnen nachfolgend diese noch einmal anhand von einigen Beispielen erläutern und näher bringen.  §  44  Einsatz  in  verschiedenen  Mannschaften   Nach einem Einsatz eines Spielers in einem Verbandsspiel (Meisterschaftsspiel) - ausgenommen DFB-Pokalspiele, Totopokal, Hallenmeisterschaften, sonstige Pokalspiele - der höherklassigeren Mannschaft eines Vereins müssen für den Einsatz dieses Spielers in einer unterklassigeren Mannschaft nachfolgende Bestimmungen beachtet werden: Bestimmungen für Herren-Amateurmannschaften der C-Klasse bis einschließlich Landesliga (1) a) Während des Spieljahres gilt: Nach einem Einsatz in der ersten Halbzeit in der höherklassigeren Mannschaft darf der Spieler nicht am gleichen Verbandsspielwochenende (ein Wochenende umfasst den Zeitraum von Freitag bis Sonntag einschließlich sich unmittelbar anschließender Feiertage) und nicht im nächsten Meisterschaftsspiel der aufstiegsberechtigt spielenden unterklassigeren Mannschaften mitwirken. Die Einsatzbeschränkung beträgt maximal zwei aufeinanderfolgende Meisterschaftsspiele der unterklassigeren Mannschaft und endet in jedem Fall nach Ablauf von 10 Tagen. Beispiele: Verein FC Musterhausen hat zwei Herrenmannschaften im aufstiegsberechtigten Spielbetrieb (1. Mannschaft Bezirksliga (BZL), 2. Mannschaft Kreisklasse (KK))

Fall 1: Spieltage: 1. Mannschaft BZL Samstag, 14.04. 1. Mannschaft BZL Samstag, 21.04.

2. Mannschaft KK Sonntag, 15.04. 2. Mannschaft KK Sonntag, 22.04. Erläuterung: Alle Spieler, die am 14.04. in der ersten Halbzeit in der 1. Mannschaft (BZL) eingesetzt wurden, dürfen nicht in der 2. Mannschaft (KK) am 15.04. (da gleiches Wochenende) und nicht am 22.04. (da nächstes Meisterschaftsspiel) spielen. Danach dürfen sie wieder in der 2. Mannschaft (KK) eingesetzt werden (vorausgesetzt, sie haben nicht am 21.04. erneut in der ersten Halbzeit in der 1. Mannschaft (BZL) gespielt).

Fall 2: Spieltage: 1. Mannschaft BZL Samstag, 14.04. 1. Mannschaft BZL Samstag, 21.04.

2. Mannschaft KK Sonntag, 15.04. 2. Mannschaft KK Mittwoch, 18.04.

2. Mannschaft KK Sonntag, 22.04.

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2 Erläuterung: Alle Spieler, die am 14.04. in der ersten Halbzeit in der 1. Mannschaft (BZL) eingesetzt wurden, dürfen nicht in der 2. Mannschaft (KK) am 15.04. (da gleiches Wochenende) und nicht am 18.04.(da nächstes Meisterschaftsspiel) spielen. Danach dürfen sie wieder in der 2. Mannschaft (KK) am 22.04. eingesetzt werden (vorausgesetzt, sie haben nicht am 21.04. erneut in der ersten Halbzeit in der 1. Mannschaft (BZL) gespielt).

Fall 3: Spieltage: 1. Mannschaft BZL Samstag, 14.04.

1. Mannschaft BZL Samstag, 21.04.

2. Mannschaft KK Sonntag, 15.04. 2. Mannschaft KK Mittwoch, 25.04.

Erläuterung: Alle Spieler, die am 14.04. in der ersten Halbzeit in der 1. Mannschaft (BZL) eingesetzt wurden, dürfen nicht in der 2. Mannschaft (KK) am 15.04. (da gleiches Wochenende) spielen. Ab Mittwoch, 25.04. dürfen sie wieder in der 2. Mannschaft (KK) eingesetzt werden, da die Sperrfrist von 10 Tagen (ab dem 11. Tag wieder erlaubt) abgelaufen ist (vorausgesetzt, sie haben nicht am 21.04. erneut in der ersten Halbzeit in der 1. Mannschaft (BZL) gespielt).

Fall 4: Spieltage: 1. Mannschaft BZL Karsamstag, 30.03. 15:00 Uhr 1. Mannschaft BZL Samstag, 06.04. 2. Mannschaft KK Karsamstag, 30.03. 17:00 Uhr 2. Mannschaft KK Ostermontag, 01.04. 15:00 Uhr 2. Mannschaft KK Sonntag, 07.04. Erläuterung: Alle Spieler, die am 30.03. in der ersten Halbzeit in der 1. Mannschaft (BZL) eingesetzt wurden, dürfen nicht in der 2. Mannschaft (KK) am 30.03. (da gleiches Wochenende) und nicht am 01.04. (da gleiches Wochenende bzw. nächstes Meisterschaftsspiel) spielen. Danach dürfen sie wieder in der 2. Mannschaft (KK) am 07.04. eingesetzt werden, weil die Einsatzbeschränkung maximal zwei aufeinanderfolgende Meisterschaftsspiele beträgt. (vorausgesetzt, sie haben nicht am 06.04. erneut in der ersten Halbzeit in der 1. Mannschaft (BZL) gespielt). Weiterhin gilt:

• Alle Spieler/innen, die erst in der 2. Halbzeit in Spielen einer höherklassigeren Mannschaft eines Vereins eingesetzt wurden, dürfen ohne Einschränkung in der niederklassigeren Mannschaft eingesetzt werden. Für diese Spieler/innen gibt es keine Sperrfrist.

• Die vorstehenden Bestimmungen finden nur dann Anwendung, wenn die niederklassigere Mannschaft eines Vereins ebenfalls in Konkurrenz spielt. Spielt eine zweite Mannschaft also im nicht aufstiegsberechtigten Spielbetrieb, gibt es ebenfalls keine Sperrfrist für diejenigen Spieler/innen, die in der ersten Mannschaft eingesetzt wurden.

• Für die Festlegung der Sperrfrist zählt nur der Einsatz bei Meisterschaftsspielen der höherklassigeren Mannschaft eines Vereins (nicht: Pokalspiele, Hallenmeisterschaften, Privatspiele).

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3 (2) Für Vereine auf Kreisebene gilt zusätzlich zu Abs. 1 a) folgende Bestimmung: a) während des Spieljahres: Vereine, deren 1. Mannschaft nicht höher als in der Kreisliga spielt und deren untere Herrenmannschaft(en) ausschließlich in den untersten beiden Spielklassen im Bezirk eingereiht ist (sind), können zusätzlich zu den Spielern, die nach Abs. 1 a spielberechtigt sind, bis zu drei beliebige Spieler aus den höherklassigeren Mannschaften in ihrer (ihren) unterklassigeren Mannschaft(en) pro Meisterschaftsspiel einsetzen. Beispiele Spieltage: 1. Mannschaft Kreisliga Samstag, 14.04.

2. Mannschaft A-Klasse Sonntag,15.04. – 13:00 Uhr (zweitunterste Liga im Bezirk) 3. Mannschaft B-Klasse Sonntag, 15.04. – 16:00 Uhr (unterste Liga im Bezirk)

Erläuterung: Bis zu drei Spieler, die am 14.04. in der 1. Mannschaft (Kreisliga) in der ersten Halbzeit gespielt haben, dürfen ebenfalls sowohl in der 2. als auch in der 3. Mannschaft am 15.04. mitspielen. In der 3. Mannschaft können auch Spieler aus der 2. Mannschaft zum Einsatz kommen, die dort in der ersten Halbzeit gespielt haben. Zu beachten ist, dass in der 3. Mannschaft nur insgesamt 3 Spieler (aus 1. und 2. Mannschaft) eingesetzt werden dürfen. Ein vierter oder mehr Spieler (von der ersten Halbzeit) dürfen hier in der jeweiligen 2. und 3. Mannschaft nicht mehr zum Einsatz kommen. Alle Spieler, die erst in der zweiten Halbzeit eingewechselt wurden, können nach wie vor in der 2. Mannschaft und 3. Mannschaft (A-Klasse – im Beispiel zweitunterste Liga im Bezirk) ohne Einschränkung eingesetzt werden. (3) Bestimmungen für die Spielgemeinschaften a) Die Absätze 1 und 2 gelten analog auch für Spielgemeinschaften. b) In jeder Spielgemeinschaft dürfen insgesamt nur bis zu 3 Spieler aus den höherklassigen Mannschaften eingesetzt werden. Diese müssen auf der Spielerliste eingetragen sein. Die Einsatzbeschränkungen der jeweiligen Spieler ergeben sich aus der Ligazugehörigkeit der höherklassigen Mannschaft. Vereine, die mit einer Mannschaft in eine Spielgemeinschaft eingetreten sind und mit (einer) weiteren Mannschaft(en) eigenständig am Spielbetrieb teilnehmen, dürfen gemäß Absatz 1 und 2 nur Spieler einsetzen, die auf der Spielerliste der Spielgemeinschaft stehen.

Beispiel Während des Spieljahres Fall 1: FC Hausen I (BZL) SV Markt I (KL) SG Hausen II/SV Markt II ( B-Kl) Grundsätzlich richtet sich die Einsatzbeschränkung nach dem höherklassigeren Verein (hier FC Hausen I - BZL). Da der FC Hausen I in der BZL angesiedelt ist, dürfen nur Spieler des FC Hausen I und des SV Markt I in der SG eingesetzt werden, die gemäß § 44 Abs 1 a für eine niederklassigere Mannschaft

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4 spielberechtigt wären (nur in der 2. Halbzeit eingesetzte Spieler). Von diesen Spielern dürfen insgesamt nur max. 3 Spieler aus den beiden Vereinen in der SG eingesetzt werden. Diese Spieler müssen auf der Spielerliste der SG stehen, ansonsten haben sie keine Spielerlaubnis. Fall 2: SV Musterhausen (KL) SG Musterhausen/SV Beispieldorf - unterste Liga im Bezirk Da der SV Musterhausen auf Kreisebene spielt und die Spielgemeinschaft in einer der zwei untersten Ligen im Bezirk eingegliedert ist, gilt neben § 44 Abs 1 a auch Abs 2 a: Das heißt, dass bis zu drei Spieler, die in der 1. Mannschaft von SV Musterhausen (KL) in der ersten oder zweiten Halbzeit gespielt haben, bei der SG Musterhausen/SV Beispieldorf mittspielen dürfen. Diese Spieler müssen auf der Spielerliste der SG stehen, ansonsten haben sie keine Spielerlaubnis. (6) Für Vereine, deren erste Herren-Amateurmannschaft in der 3. Liga, der Regionalliga- oder in der Bayernliga spielt, gelten abweichend folgende Bestimmungen: a) Nach einem Einsatz (unabhängig vom Zeitpunkt des Einsatzes) in einem Verbandsspiel (Meisterschaftsspiel) - ausgenommen DFB-Pokalspiele, Totopokal Hallenmeisterschaften, sonstige Pokalspiele - einer Mannschaft der 3. Liga, Regionalliga oder Bayernliga sind Amateure oder Vertragsspieler des Vereins erst nach einer Schutzfrist von zwei Tagen wieder für Meisterschaftsspiele aller anderen Amateurmannschaften ihres Vereins mit Aufstiegsrecht spielberechtigt.

Beispiel:

Spieltage: 1. Mannschaft BayL Samstag, 14.04. 1. Mannschaft BayL Samstag, 21.04.

2. Mannschaft KL Sonntag, 15.04. 2. Mannschaft KL Sonntag, 22.04.

Erläuterung: alle Spieler, die am 14.04. in der 1. Mannschaft (BayL) mitgewirkt haben (Einsatz in der 1. oder 2. Halbzeit), dürfen nicht in der 2. Mannschaft (KL) am 15.04. (da die Schutzfrist von 2 Tagen noch nicht abgelaufen ist) spielen. Danach (am 22.04.) dürfen sie wieder in der 2. Mannschaft (KL) eingesetzt werden (vorausgesetzt, sie haben nicht am 21.04. erneut in der 1. Mannschaft (BayL) gespielt). Ausnahme: Die vorgenannte Einschränkung gilt nicht: - für Spieler, die am 1.7. des laufenden Spieljahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, - für den Einsatz in Privatspielen. Ein Einsatz ist dann sofort wieder ohne Einhaltung einer Schutzfrist in der 2. Mannschaft möglich.