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Abteilung Katastrophenschutz u. vorbeugender Brandschutz H. Weise Brandamtmann

Einsatzgrenzen von Leitern der Feuerwehren * in Abhängigkeit der zu rettenden Personen

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Einsatzgrenzen von Leitern der Feuerwehren * in Abhängigkeit der zu rettenden Personen. Abteilung Katastrophenschutz u. vorbeugender Brandschutz H. Weise Brandamtmann. Brandschutz ist nicht Selbstzweck, sondern dient dem Schutz von Interessen: Leben u. Gesundheit von Menschen , - PowerPoint PPT Presentation

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Abteilung Katastrophenschutz u. vorbeugender BrandschutzH. WeiseBrandamtmann

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2Brand- und KatastrophenschutzamtBA Weise

LandeshauptstadtDresden

RettungsgeräteUntersuchung Einsatzbedingungen

Schutzinteressen

Brandschutz ist nicht Selbstzweck, sondern dient dem Schutz von Interessen:

- Leben u. Gesundheit von Menschen,- Leben u. Gesundheit von Tieren,- Schutz von Sachwerten,- Schutz der Umwelt,- Einsatzmöglichkeiten u. Sicherheiten der Feuerwehren

(Einsatzgrenzen aufgrund beschränkter Resourcen; persönliche Sicherheit der an der Brandbekämpfungs- u. Rettungsaktionen beteiligten Personen; Einsatzgrenzen aufgrund der Löschwasserversorgung),-Versicherbarkeit.

Der Schutz der aufgeführten Interessen ist im wesentlichen in öffentlich- rechtlichen u. privatrechtlichen Regelwerken formuliert.

Quelle: „Leitfaden Ingenieurmethoden des Brandschutzes“ (vfdb 04/01 Mai 2013)

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3Brand- und KatastrophenschutzamtBA Weise

LandeshauptstadtDresden

RettungsgeräteUntersuchung Einsatzbedingungen

MBO 2012/SächsBO 2014

§ 14 BrandschutzBauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Abzuleitende allgemeine Schutzziele (nach § 14 MBO u. SächsBO):

Bauliche anlagen müssen so beschaffen sein, dass• der Entstehung eines Brandes und• der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird,• die Rettung von Menschen und Tieren• sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

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4Brand- und KatastrophenschutzamtBA Weise

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RettungsgeräteUntersuchung Einsatzbedingungen

Begründung MBO:

Satz 2 lässt die Rettungswegführung über Rettungsgeräte der Feuerwehr bei Sonderbauten nur zu, wenn - wegen der Personenrettung keine Bedenken bestehen.

Solche Bedenken bestehen insbesondere

bei solchen Sonderbauten, bei denen wegen einer großen Zahl von Personen in einer Nutzungseinheit oderwegen einer erhöhten Hilfsbedürftigkeit der Personen (z. B. kranke oder behinderte Personen, Kleinkinder)

eine Rettung über die Feuerwehrleiter so erschwert ist, dass sie nicht in vertretbarer Zeit durchgeführt werden kann.

Für Gebäude, die keine Sonderbauten sind, bestehen dagegen generell keine Bedenken gegen den zweiten Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr.

Gebäudenutzungen, die Bedenken wegen der Personenrettung über Rettungsgeräte der Feuerwehr aufwerfen können, führen zur Einstufung des Gebäudes als Sonderbau (s. insbesondere § 2 Abs. 4 Nrn. 4 bis 12 und 18).

Auszüge Begründung MBO (2002); keine Änderung in MBO 2012 u. deshalb auch keine neue Bemerkungen in Begründung

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RettungsgeräteUntersuchung Einsatzbedingungen

Erster u. zweiter Rettungsweg [Differenzen MBO-SächsBO]

§ 33 Erster und zweiter Rettungsweg

(3) …. Der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr ist nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen [SächsBO 2014].

(3) …. Bei Sonderbauten ist der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen [MBO 2012].

Wegfall Begriff „Sonderbauten“ in Formulierung SächsBO!

Schlussfolgerung für Sachsen:

Gilt nach unserer Rechtsauffassung auch für „Standardbauten!

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6Brand- und KatastrophenschutzamtBA Weise

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RettungsgeräteUntersuchung Einsatzbedingungen

Auszug VwVBauPrüf – Aug 2012

Die Prüfingenieure für Brandschutz und die Landesstelle für Bautechnik müssen die Anforderungen der örtlichen Brandschutzbehörde nicht unverändert übernehmen, sondern haben diese zu bewerten.

Der örtlichen Brandschutzbehörde ist damit die Möglichkeit eingeräumt, ihre Anliegen in das Prüfverfahren einzubringen.

Sie soll sich insbesondere zur Einhaltung folgender Anforderungen äußern:

….

c) die Zugänglichkeit der Grundstücke und der baulichen Anlagen für die Feuerwehr wie Zufahrten, Zugänge sowie Aufstell- und Bewegungsflächen und Feuerwehraufzüge;

d) Lage und Anordnung der zum Anleitern bestimmten Stellen oder von Feuerleiteranlagen;

….

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RettungsgeräteUntersuchung Einsatzbedingungen

Sicherung 2. Rettungsweg über Rettungsgeräte (Beteiligung Brandschutzbehörde)

nach Begründung MBO

„vertretbare Zeit“ aufgrund

Personenanzahl u. Hilfsbedürftigkeit

Prüfung Einhaltung bauordnungsrechtlich geregelte Forderungen

Prüfung Abweichungs-tatbestände u. nicht geregelter Anforderungen

• Zugänge/-fahrten,• Aufstell- u. Bewegungsflächen(nur DL),•Lage u. Maße Rettungsöffnungen,•…..

Brandschutzbehörde

• techn. Einsatzbedingungen tragb. Leitern,

• Aufstellflächen tragb. Leitern,

• Sicherheitsanforderungen/-vorgaben (UVV, FwD 10, …)

• ….

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RettungsgeräteUntersuchung Einsatzbedingungen

Sicherung 2. Rettungsweg

Eine Rettung sollte nach Ausbruch eines Brandes aus den unmittelbar benachbarten Nutzungseinheiten innerhalb der bauordnungsrechtlich erforderlichen Feuerwiderstandsdauer der tragenden bzw. trennender Bauteile erfolgen (nach Beginn der Normbrandbelastung – zu erwarten nach Flashover bzw. räumlichen Vollbrand). Berücksichtigt man nicht die Hitzeeinwirkung sondern vordringlich die schnelle Ausbreitung von Rauch (bei Verlust Raumabschluss von Bauteilen; Verschleppung über Fluchtwege), sollte eine Rettung von Personen aus den gefährdeten Bereichen/Räumen innerhalb von Minuten erfolgen.

Der Personalansatz für die Rettung über eine tragbare Leiter muss mit 4 Feuerwehr-kräften, der über die Drehleiter mit 3 Feuerwehrkräften angegeben werden. Dabei wird die Rettung über Drehleiter als Brücke (Begleitung jeweils einer Person durch eine Feuerwehrkraft - max. 4 Personen + 4 Feuerwehrkräfte gleichzeitig) nicht in Betracht gezogen.

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RettungsgeräteUntersuchung Einsatzbedingungen

Anzahl gefährdeter/zu rettender Personen (Rettungsraten); Ermittlung des notwendiges Zeitfensters

Rettungsmittel + Anzahl geretteter Personen

Zeit gesamt (Rüstzeit + Rettungszeit) Spezifische Rettungsrate für eine Person

Tragbare Leiter, 2. OG, 3 Personen 5 Minuten 55 Sekunden 1 Minute 58 Sekunden

Drehleiter mit Korb, 3. OG 3, Personen nacheinander

7 Minuten 35 Sekunden 2 Minuten 31 Sekunden

Drehleiter als Brücke 3. OG 3 Personen 6 Minuten 14 Sekunden 2 Minuten 04 Sekunden

Drehleiter mit Korb, 5.OG, 3 Personen nacheinander

9 Minuten 55 Sekunden 3 Minuten 18 Sekunden

Drehleiter als Brücke 5.OG 3 Personen 6 Minuten 53 Sekunden 2 Minuten 17 Sekunden

Drehleiter mit Korb, 7.OG, 3 Personen nacheinander

10 Minuten 22 Sekunden 3 Minuten 27 Sekunden

Drehleiter als Brücke 7.OG 3 Personen 7 Minuten 33 Sekunden 2 Minuten 31 Sekunden

Spezifische Rettungsrate für Feuerwehrleitern anhand von Beispielen:

Die hier angegebenen Zahlen beschränken sich auf die Rettung von nur 3 Personen und beinhalten zur korrekten Darstellung der Zeit auch die sogenannte Rüstzeit.(Quelle: Brandschutz/Deutsche Feuerwehr-Zeitung 8/1997)

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RettungsgeräteUntersuchung Einsatzbedingungen

Anzahl gefährdeter/zu rettender Personen – notw. Zeitfenster

Unter der Rüstzeit

versteht man die erforderliche Zeit zum Aufbau des Rettungsmittels. Sie beginnt mit der Anweisung durch den Einsatzleiter bis zum beginn des Abstiegs der ersten Person.

Die dann folgende Zeit, welche die zu rettenden Personen insgesamt für den Abstieg benötigen, wird als Rettungszeit bezeichnet.

Für die Anzahl maximal zu rettender Personen pro Minute ergeben sich folgende Richtwerte :

Rettung über tragb. Leiter aus 2.OG -------- 0,50 PersonenRettung über DL mit Korb aus 3.OG -------- 1,00 PersonenRettung über DL mit Korb aus 5.OG -------- 0,50 PersonenRettung über DL mit Korb aus 7.OG -------- 0,25 Personen (eventuell Rettungshöhe > 18 m)

Als Rüstzeiten müssen berücksichtigt werden für den Einsatz:

- der tragbaren Leiter: ca. 2,5 Minuten (u. a. abhängig von Zugang)- der Drehleiter mit Korb: ca. 2,0 Minuten (ohne Umsetzung)

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RettungsgeräteUntersuchung Einsatzbedingungen

Anzahl gefährdeter/zu rettender Personen – notw. Zeitfenster

Beispielrechnung (Verhältnisse/Bedingungen in Dresden):

Rettung mit tragbarer Leiter (minimale Feuerwiderstandsdauer ab Gebäudeklasse 3 = 30 Minuten):

eine mögliche Anzahl aus dem 2. OG:über tragbare Leiter -> 0,5 Pers./min x (30 min Feuerwiderstandsdauer – 1 min Dispositionszeit – 8 min Anfahrtszeit - 2,5 min Rüstzeit) = ca. 9 bis 10 Personen

aus dem 3. OG:über DL mit Korb --> 1,0 Pers./min x (30 min – 1 min Dispositionszeit – 8 min Anfahrtszeit - 2,0 min Rüstzeit) = ca. 19 Personen

Voraussetzung: 1. u. 2. Rettungsweg sind in dieser Zeit tatsächlich unabhängig!

Es verringern oder vergrößern sich die benötigten Zeiten zur Rettung aus anderen Geschossen in Abhängigkeit von den Einsatzbedingungen (Wege, Hindernisse, Brandgefahren, …) wobei erfahrungsgemäß zwischen dem 1. und 2. Obergeschoss über tragbare Leitern kein nennenswerter Unterschied besteht.

Zu berücksichtigen ist u. a., dass insbesondere die Rettungszeit über tragbare Leitern auch stark von der psychischen Verfassung und körperlichen Mobilität der zu rettenden Personen abhängt (klassische Beispiele: betreutes Wohnen, …).

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das Zeitfenster beeinflussende Brandszenario(Auszug „Physik des Feuers“ von Ingolf Kotthoff)

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RettungsgeräteUntersuchung Einsatzbedingungen

Bedenken wegen:zu hoher Anzahl gefährdeter/zu rettender Personen?

Als Ergebnis zeigt sich, dass eine Rettung insbesondere über tragbare Leitern der Feuerwehr sehr schnell an Einsatzgrenzen stößt.

Die zuerst eintreffende taktische Einheit ist in der Lage einen zweiten Rettungsweg über Leitern aufzubauen bzw. zu nutzen. Dabei wird die Brandbekämpfung oft vernachlässigt werden müssen (verantwortungsvolle Entscheidung des Einsatzleiters).

Ein zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr steht erst nach verstrichener Anmarsch- und Rüstzeit zur Verfügung. Danach kann ca. eine halbe Person/Minute (über tragbare Leitern) gerettet werden.

Weitere Rettungswege über Rettungsgeräte können erst nach dem Eintreffen weiterer taktischer Einheiten gesichert/genutzt werden – dies meist verbunden mit längeren Anmarschzeiten (über dem flachen Lande).

Demzufolge ist grundsätzlich die Überlegung nach einem zweiten baulichem Rettungsweg erforderlich, sobald sich planmäßig eine größere Zahl von Personen (wesentlich mehr als 10) in Nutzungseinheiten oberhalb des Erdgeschosses aufhalten können.

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RettungsgeräteUntersuchung Einsatzbedingungen

mögliche/erhebliche Verzögerungen infolge:

- großer Rettungs- /Brüstungshöhen (insbesondere bei tragb. Leitern),

- verringerter Öffnungsmaße an Rettungsfenstern,

- Von Hindernissen an oder vor der Fassade/anzuleiternden Stelle,

- von Abweichungen von Anforderungen an Aufstellflächen,

- zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen an zu rettenden Personen,

- eingeschränkter Mobilität der zu rettender Personen,

- der Lage von rechtlich nicht gesicherter Aufstellflächen bzw. Hindernissen im öffentlichen Verkehrsraum,

- fehlender/falscher Kennzeichnung der bzw. zu geringe Anzahl von Aufstellflächen,

- erschwerte(r) Zugang/Zufahrt (Verschlüsse, unklare Lage und Verlauf),

- fehlender Standsicherheit des Rettungsgerätes (zu große Neigung, seitliche Abrutschgefahr, …),

- …

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RettungsgeräteUntersuchung Einsatzbedingungen

Verzögerung durch Brüstungs-/Rettungshöhen, verringerte Öffnungsmaße

8,00 m

7,60 m

90 °

7,20 m

75 ° 65 ° 90 ° 75 ° 65 °

8,00 m

7,60 m

7,20 m

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RettungsgeräteUntersuchung Einsatzbedingungen

Verzögerung durch Brüstungs-/Rettungshöhen

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17Brand- und KatastrophenschutzamtBA Weise

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RettungsgeräteUntersuchung Einsatzbedingungen

Verzögerung durch verringerte Öffnungsmaße

VwVSächsBO - Fenster, Türen, sonstige Öffnungen

37.4.1

Im Zuge einer Abweichung können kleinere lichte Öffnungsmaße zugelassen werden. Ein lichtes Öffnungsmaß von 0,70 m in der Breite und von 1,10 m in der Höhe darf bei Einhaltung des jeweils anderen Mindestmaßes (1,20 m oder 0,90 m) nicht unterschritten werden.

37.4.2

Der Austritt nach Satz 2 versteht sich als feste Installation für die Feuerwehr zur Personenrettung. Er ist keine Wartefläche für die Bewohner oder Nutzer aus der Nutzungseinheit, die auf fremde Hilfe warten.

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RettungsgeräteUntersuchung Einsatzbedingungen

Verzögerung durch verringerte Öffnungsmaße - Beispiel

- kein Einlegen der Leiter möglich (zu geringe Öffnungsbreiten)- links u. rechts je eine Nutzungseinheit (Wohnung) - Denkmalschutz !!!- Aufstellfläche hofseitig (keine Zufahrt für Drehleiter aufgrund Torbogen)Lösung: Austritt durchgehend vor beiden Fenstern nach DIN 14094 – 2 ohne Handläufe, Fixierung Leiter durch mind. 0,5 m breite u. 0,10 m tiefe Aussparung im Laufsteg/Austritt

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Verzögerung durch Brüstungs-/Rettungshöhen

max. zulässige Rettungshöhein Dresden (Baugenehmigungs-verfahren)

Abstand Stützen ändern sich mitAufstellwinkel (zu berücksichtigen z.B. bei Hindernissen u./o. Tiefbauten (Außentreppen, Lichtschächten, ..)

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RettungsgeräteUntersuchung Einsatzbedingungen

Verzögerung durch Abweichungen an Aufstellflächen

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RettungsgeräteUntersuchung Einsatzbedingungen

Verzögerung durch Abweichungen an Aufstellflächen

notw. Fläche/Maße bei Transport auf ZuwegungenBis zur Aufstellfläche

notw. Wenderadius

notw. Aufstellfläche vor anzuleiternder Stelle(Leiter wird nicht abgelegt)

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RettungsgeräteUntersuchung Einsatzbedingungen

Verzögerung durch Hindernis an Fassaden

nachgestellte Anleiterbedingungen bei einem zu überwindenden Traufabstand von 0,60 m (reales Bauvorhaben in Dresden) -> artistische Leistungen erforderlich

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RettungsgeräteUntersuchung Einsatzbedingungen

Verzögerung durchzusätzliche Sicherungsmaßnahmen an Personen (FwDV 1)

18.1.3 Retten über Leitern

Beim Retten über Leitern der Feuerwehr ist, soweit es die Lage erfordert und zulässt, die zu rettende Person beim Absteigen mit einer Feuerwehrleine zu sichern.Beim Retten über die Drehleiter ist die zu rettende Person, soweit es die Lage erfordert und zulässt, durch einen vorabsteigenden Feuerwehrangehörigen zu sichern.

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RettungsgeräteUntersuchung Einsatzbedingungen

Verzögerung durchAufstellflächen/Hindernisse im öV

5,50 m9 m 9 m

Anwendung Regelung lt. RL

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RettungsgeräteUntersuchung Einsatzbedingungen

Verzögerung durchAufstellflächen/Hindernisse im öV – schräges Anleitern

Auszüge RL über Flächen für die Feuerwehr vom 13.06.2005

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RettungsgeräteUntersuchung Einsatzbedingungen

Verzögerung durchAufstellflächen/Hindernisse im öV – schräges Anleitern

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Verzögerung durch Aufstellflächen/Hindernisse im öV – schräges Anleitern (Arbeitsfolie zur Prüfung der Planung)

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FwDV 10:

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Auszug aus FwDV 10:

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RettungsgeräteUntersuchung Einsatzbedingungen

aktuelle Regelwerke zur sichern Rettung (FwDV 10):

- BGI/GUV-I 8651 – Sicherheit im Feuerwehrdienst

- DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren (bisher GUV-V C 53)

- BGI 694 – Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern u. Tritten

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RettungsgeräteUntersuchung Einsatzbedingungen

günstige/entlastende Bedingungen (größeres Zeitfenster für Rettung) aufgrund:- geringer Rettungshöhen,

- günstiger Lage (z. B. anderer Brandabschnitt oder im Freien) und geringer Anzahl anzuleiternder Stellen,

- gewaltfreier Zugänge,

- geringer/nicht erforderlicher Laufwege/Zufahrten,

- gesicherter Aufstellflächen auf Grundstück(en),

- nicht notwendiges Umsetzen des(r) Rettungsgeräte(s),

- von Hindernisfreiheit,

- nicht gegebener Abweichungstatbestände,

- langer Standsicherheit/Raumabschlüsse (F 90 A, gute Abschottung: T 30 RS zu notw. TR),

- automatischen Haus- u. Fernalarmes,

- kleiner Grundrisse (kleine Nutzungseinheiten),

- geringen Gefährdungspotenziales infolge Nutzungskonzept (z. B. Büro, …),

- …..

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RettungsgeräteUntersuchung Einsatzbedingungen

Schlussfolgerung für Prüfung im Genehmigungsverfahren:

•Die bedenkenlose Rettung bis zu 10 Personen aus Nutzungseinheiten in Obergeschossen von Gebäuden ab der Gebäudeklasse 3 ist zwar meist möglich, sollte aber trotzdem im Einzelfall insbesondere bei Abweichungstatbeständen und zu erwartender eingeschränkter Mobilität (Nutzungskonzept) verantwortungsvoll geprüft werden.

•Mögliche Anzahl zu rettender Personen im Wesentlichen abhängig vom nutzbaren Zeitfenster (Abhängigkeit von Alarmierungszeitpunkt, Raumabschluss u./o. Standsicherheit wesentlicher Bauteile, Brandszenario/-ausbreitung), (un)günstigen Anleiterbedingungen und den technischen sowie personellen Ressourcen der Feuerwehr (Anzahl Funktionen u. mitgeführten Rettungsgeräten).

•Geprüfte bzw. geforderte Anleiterbedingungen (auch entlastend für größere Anzahl zu Rettender Personen) und das zugrunde gelegte Szenario müssen nachhaltig gesichert sein (keine ungünstige Änderung ohne Anzeige-/bauordnungsrechtliches Genehmigungsverfahren).

•Jede Brandschutzdienststelle muss ihre eigene spezifische Rettungsrate festlegen und anwenden.

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RettungsgeräteUntersuchung Einsatzbedingungen

Danke für die Aufmerksamkeit

(bei Fragen/Hinweise bitte Kontakt: [email protected])