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Überbauungsvorschriften (UeV)
Die Überbauungsordnung
besteht aus:
• Überbauungsplan 1:500
• Überbauungsvorschriften
weitere Unterlagen:
• Erläuterungsbericht
September 2015
ÖFFENTLICHE AUFLAGE
Einwohnergemeinde Roggwil Überbauungsordnung ZPP Nr. 13 «Grünauweg»
ecoptima · Spitalgasse 34 · Postfach · 3001 Bern · Telefon 031 310 50 80 · Fax 031 310 50 81 · www.ecoptima.ch · [email protected]
Einwohnergemeinde Roggwil 2 ecoptima
Übebauungsordnung Grünauweg
Überbauungsvorschriften
Roggwil/UeO ZPP Nr. 13 Grünauweg 04421/
4_Resultate/04421_UeV_150904_AL/tf
Einwohnergemeinde Roggwil 3 ecoptima
Übebauungsordnung Grünauweg
Überbauungsvorschriften
Allgemein
Art. 1
Die Überbauungsordnung «Grünauweg» bezweckt eine Wohnüberbauung
mit rationeller Erschliessung, die Neuordnung der Grundeigentümer-
verhältnisse sowie eine durchgängige und für Fussgänger und Velofahrer
attraktive Verkehrsverbindung.
Art. 2
Der Wirkungsbereich der Überbauungsordnung ist im Überbauungsplan
mit einem grau gestrichelten Perimeter gekennzeichnet.
Art. 3
Soweit die vorliegenden Vorschriften und der Überbauungsplan nichts
anderes bestimmen, gelten die Vorschriften des Baureglements der Ein-
wohnergemeinde Roggwil, insbesondere die Bestimmungen zur ZPP Nr. 13
«Grünauweg».
Art. 4
Im Überbauungsplan werden verbindlich geregelt:
– der Wirkungsbereich der Überbauungsordnung
– die Baubereiche für Hauptbauten mit Begrenzung, Nummerierung und
Bezeichnung der Eckpunkte
– die Bereiche für Einstellhallenzufahrten (ungefähre Lage)
– die Bereiche für optionale Einstellhallenzufahrten (ungefähre Lage)
– der Bereich für Besucherparkplätze (ungefähre Lage)
– die Bereiche für die Erweiterung der Gärten auf den Nachbargrundstücken
– die Detailerschliessung mit Bankett
– die Korridore öffentlicher Fussweg / Trottoir
– die internen Fusswegverbindungen (ungefähre Lage)
– die grössere Spielfläche
– die Hochstammbäume (ungefähre Anzahl und Lage)
– der Aussenraum
Mit hinweisendem Charakter werden dargestellt:
– der optionale Baubereich für eine Wärmeverbundzentrale
– die geschützten Bäume
– die Containerstandorte (ungefähre Lage)
– die zukünftige Parzellierung
Planungszweck
Wirkungsbereich
Stellung zur
Grundordnung
Inhalt des Über-
bauungsplans
Einwohnergemeinde Roggwil 4 ecoptima
Übebauungsordnung Grünauweg
Überbauungsvorschriften
Art und Mass der Nutzung
Art. 5
Wohnen nach den Bestimmungen der Wohnzone W2.
Art. 6
1 Die maximale Bruttogeschossfläche (BGF) beträgt 9’623 m2. Es gilt ein
AZ-Bonus für energieffizientes Bauen von 0.05, wenn pro Baubereich
mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
– Die für den winterlichen Wärmeschutz geltenden Anforderungen
werden um 30 % unterschritten;
– Höchstens 25 % des zulässigen Wärmebedarfs für Heizung und
Warmwasser werden mit nicht erneuerbaren Energien gedeckt;
– Das Gebäude gehört hinsichtlich der Gebäudehülle und der
Gesamtenergieeffizienz zur Effizienzklasse A des GEAK.
Für die einzelnen Baubereiche gelten die folgenden maximalen BGF-
Werte:
Baubereich max. BGF
(je Baubereich)
max. BGF inkl. Bonus
(je Baubereich)
A1, A2, A3 750 m2 788 m2
B1 990 m2 1’040 m2
B2 1'448 m2 1'520 m2
C1 750 m2 788 m2
C2 837 m2 879 m2
C3, C4 1’674 m2 1’758 m2
2 Die Nutzung ist innerhalb des ZPP-Perimeters übertragbar. Der AZ-Bonus
kann nur auf Baubereiche übertragen werden, welche selbst zum Bonus
berechtigt sind.
Art. 7
Es gelten die folgenden baupolizeilichen Masse:
maximale Gebäudehöhe: 7 m
maximale Geschosszahl: 2 (+1 Attikageschoss)
maximale Gebäudelänge: 30 m
Lärmempfindlichkeitsstufe: ES II
Art der Nutzung
Mass der Nutzung
Baupolizeiliche
Vorschriften
Einwohnergemeinde Roggwil 5 ecoptima
Übebauungsordnung Grünauweg
Überbauungsvorschriften
Art. 8
1 Hauptbauten sind einzig innerhalb der dafür vorgesehenen Baubereichen
zulässig.
2 In den Baubereichen C1 bis C4 sind ausschliesslich Mehrfamilienhäuser
zugelassen.
3 In den Baubereichen A1 bis A3 sowie B1 und B2 sind ausschliesslich Ein-,
Doppelein-, Zwei- sowie Reiheneinfamilienhäuser zugelassen.
Art. 9
1 Ausserhalb der Baubereiche für Hauptbauten sind nur unbewohnte An-
und Nebenbauten wie einseitig offene Autounterstände, gedeckte Spiel-
und Aufenthaltsbereiche und dergleichen mit einer maximalen
Gebäudehöhe von 3 m und einer maximalen Grundfläche von 40 m2
zulässig.
2 Nicht zulässig sind Wintergärten und beheizbare Räume.
Art. 10
Vordächer, Balkone, Dachvorsprünge, etc. dürfen die Baubereichs-
begrenzungen um maximal 0.8 m überragen. Es gelten die Bestimmungen
des Baureglements.
Bau- und Aussenraumgestaltung
Art. 11
Bauten und Anlagen sind hinsichtlich Gesamterscheinung, Fassaden-
gestaltung, Material und Farbe, Gestaltung der Aussenräume sowie
anderer wichtiger Einzelheiten so zu gestalten, dass eine gute
Gesamtwirkung entsteht.
Art. 12
Die Hauptbauten sind entweder senkrecht oder parallel zur nordwestli-
chen bzw. südöstlichen Perimetergrenze auszurichten.
Art. 13
1 Die Hauptbauten in den Baubereichen C1 bis C4 sind mit Flachdächern
zu versehen. Für die Attika gelten die Vorschriften des Baureglements.
Baubereiche für
Hauptbauten
Bauten und
Anlagen
ausserhalb der
Baubereiche
Vorspringende
Bauteile
Grundsatz
Stellung der
Bauten
Dachgestaltung
Einwohnergemeinde Roggwil 6 ecoptima
Übebauungsordnung Grünauweg
Überbauungsvorschriften
2 In den übrigen Baurereichen ist die Dachform frei. Es gelten die
Vorschriften des Baureglements. Die Firstrichtung ist parallel zur
Gebäudelängsseite anzuordnen.
3 Dächer von An- und Nebenbauten haben sich in Form und Material den
Dächern der Hauptgebäude unterzuordnen.
Art. 14
1 Die Aussenräume dienen den Bewohnern und Besuchern der Über-
bauung als Frei-, Aufenthalts-, Erholungs- und Spielfläche.
2 Die Aussenräume sind attraktiv zu gestalten und soweit es die Nutzung
zulässt zu begrünen. Die Bodenversiegelung ist auf das notwendige Mini-
mum zu beschränken. Es sind ausschliesslich standortheimische Pflanzen
zu verwenden.
3 Die im Überbauungsplan mit ungefährer Anzahl und Lage eingetragenen
Baumstandorte sind mit einheimischen und standortgerechten Hoch-
stammlaubbäumen zu bepflanzen. Die exakte Lage dieser Bäume wird im
entsprechenden Baubewilligungsverfahren festgelegt. Für die geschützten
Bäume gelten die Bestimmungen des Baureglements.
4 In den Bereichen Erweiterung Garten Nachbargrundstück gilt Abs. 1 und
2 sinngemäss.
Art. 15
1 Die in der kantonalen Bauverordnung verlangten Flächen für Aufent-
haltsbereiche und Kinderspielplätze (Art. 44 und 45 BauV) sind im
halböffentlichen Aussenraum zulässig und im Baubewilligungsverfahren
nachzuweisen.
2 An der im Überbauungsplan bezeichneten Stelle ist eine grössere
Spielfläche im Sinne von Art. 46 BauV mit einer Mindestfläche von 600 m2
zu realisieren.
3 Die Gestaltung der Kinderspielplätze soll verschiedenen Altersgruppen
und Bedürfnissen gerecht werden.
Aussenraum-
gestaltung
Aufenthalts-
bereiche,
Kinderspielplätze
und grössere
Spielfläche
Einwohnergemeinde Roggwil 7 ecoptima
Übebauungsordnung Grünauweg
Überbauungsvorschriften
Erschliessung und Infrastruktur
Art. 16
Bei der Gestaltung der Detailerschliessungsstrasse ist auf die Bedürfnisse
von Fussgängern und Velofahrern sowie spielenden Kindern Rücksicht zu
nehmen.
Art. 17
Die internen Fusswege gemäss Überbauungsplan haben eine minimale
Breite von 1.5 m aufzuweisen.
Art. 18
1 Im Hinblick auf den späteren Bau eines Trottoirs ist entlang der
Bahnhofstrasse ein 2.0 m breiter Korridor von Bauten, Anlagen und
Bepflanzungen freizuhalten.
2 Ab dem Ende der Stichstrasse zwischen den Baubereichen A3 und B1 bis
zur südwestlichen Ecke des Perimeters ist im Hinblick auf die spätere
Realisierung einer öffentlichen Fusswegverbindung ein 2.5 m breiter
Korridor von Bauten, Anlagen und Bepflanzungen freizuhalten.
Art. 19
1 Die Bemessung der Abstellplätze für Motorfahrzeuge richtet sich nach
Art. 49 ff. BauV und wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt.
2 Die Autoabstellplätze für die Bewohner in den Baubereichen C1 bis C4
sind in einer unterirdischen Einstellhalle anzuordnen. Die Lage der Zu- und
Wegfahrt ist im Überbauungsplan bezeichnet, die genauen Abmessungen
sind im Baubewilligungsverfahren zu bestimmen.
3 In den übrigen Baubereichen dürfen ausserhalb der Baubereiche ober-
irdisch maximal je vier Parkplätze erstellt werden. Die ungefähre Lage von
allfälligen Zu- und Wegfahrten zu den Einstellhallen ist als Option im
Überbauungsplan bezeichnet.
4 Die Autoabstellplätze für Besucher sind innerhalb des im Überbauungs-
plan bezeichneten Bereichs anzuordnen.
5 Für die Bemessung und Anordnung der Abstellplätze für Fahrräder und
Motorfahrräder gilt Art. 54c BauV.
Detailerschlies-
sungsstrasse
Fussweg-
verbindungen
Korridore
Trottoir/öffent-
licher Fussweg
Auto- und Velo-
abstellplätze
Einwohnergemeinde Roggwil 8 ecoptima
Übebauungsordnung Grünauweg
Überbauungsvorschriften
Art. 20
1 Die Gebäude und Anlagen sind so zu planen und auszuführen, dass sie
mit möglichst geringem Aufwand an Energie erstellt, betrieben und unter-
halten werden können. Der Minergiestandard ist anzustreben.
2 Eine allfällige Wärmezentrale ist im optionalen Baubereich neben den
Besucherparkplätzen zu erstellen.
Art. 21
Die ungefähre Lage der Containerabstellplätze ist im Überbauungsplan
bezeichnet. Die genaue Lage und Ausgestaltung werden mit der Um-
gebungsgestaltung im Baubewilligungsverfahren festgelegt.
Art. 22
1 Das Regenabwasser von Dächern, Zufahrten, Wegen, Parkplätzen und
ähnlichen Flächen ist möglichst in zentralen Versickerungsanlagen mit
Oberbodenpassage versickern zu lassen.
2 Die Entwässerung der Detailerschliessungsstrasse erfolgt über eine
randliche diffuse Versickerung über die Schulter. In Zufahrtsbereichen
sind bei Bedarf entsprechende bauliche Massnahmen oder Ersatzlösungen
vorzusehen.
3 Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) ist zu berücksichtigen.
Weitere Bestimmungen
Art. 23
Die Neuordnung des Grundeigentums ist vor Genehmigung der
Überbauungsordnung zu vollziehen.
Art. 24
Die Überbauungsordnung ZPP Nr. 13 «Grünauweg» tritt am Tag nach der
Publikation der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und
Raumordnung in Kraft (Art. 110 BauV).
Energie
Abfallentsorgung
Entwässerung
Neuordnung
Grundeigentum
Inkrafttreten
Einwohnergemeinde Roggwil 9 ecoptima
Übebauungsordnung Grünauweg
Überbauungsvorschriften
Genehmigungsvermerke
Vorprüfung
Publikation im amtlichen Anzeiger
Öffentliche Auflage
Einspracheverhandlungen
Erledigte Einsprachen
Unerledigte Einsprachen
Rechtsverwahrungen
Beschlossen durch den Gemeinderat am
9. März 2015
24. September 2015
24. September bis 24. Oktober 2015
-
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...
Präsidentin
Marianne Burkhard
Sekretär
Daniel Baumann
Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt:
Roggwil,
Gemeindeschreiber
Daniel Baumann
Genehmigt durch das kantonale Amt
für Gemeinden und Raumordnung
ecoptima · Spitalgasse 34 · Postfach · 3001 Bern · Telefon 031 310 50 80 · Fax 031 310 50 81 · www.ecoptima.ch · [email protected]
Erläuterungsbericht
Die Planung besteht aus:
• Überbauungsplan 1:500
• Überbauungsvorschriften
weitere Unterlagen:
• Erläuterungsbericht
September 2015
ÖFFENTLICHE AUFLAGE
Einwohnergemeinde Roggwil
Überbauungsordnung ZPP Nr. 13 «Grünauweg»
Impressum
Planungsbehörde:
Einwohnergemeinde Roggwil
Bahnhofstrasse 8
4914 Roggwil BE
Auftragnehmer:
ecoptima, Spitalgasse 34, Postfach, 3001 Bern
Telefon 031 310 50 80, Fax 031 310 50 81
www.ecoptima.ch, [email protected]
Bearbeitung:
Beat Kälin, Siedlungsplaner HTL / FSU
Esther Schiegg, dipl. Ing. (FH) Stadtplanung / FSU
Thomas Federli, dipl. Geograf
Roggwil\Ueo Grünauweg 04421\4_Resultate\Erläute-rungs-bericht\04421_EB_150904_AL.indd\tf
Einwohnergemeinde Roggwil
Überbauungsordnung Grünauweg
Erläuterungsbericht
ecoptima
Inhalt
1. Ausgangslage 5
1.1 Einleitung 5
1.2 Standort und Umgebung 5
2. Planungsrechtliche Situation 6
2.1 Zonenplan 6
2.2 Schutzzonenplan 6
2.3 Baureglement 7
2.4 Verkehrsrichtplan 7
3. Überbauungsordnung 8
3.1 Zielsetzungen 8
3.2 Art der Nutzung 8
3.3 Mass der Nutzung 8
3.4 Erschliessung und Parkierung 9
3.5 Gestaltung 9
4. Auswirkungen auf die Umwelt (Bericht nach Art. 47 RPV) 11
4.1 Übereinstimmung mit den übergeordneten Planungen 11
4.2 Orts- und Landschaftsbild 11
4.3 Verkehrsaufkommen 11
4.4 Lärm und Luft 12
4.5 Naturgefahren 12
4.6 Grundwasser, Altlasten, Gewässerschutz 12
4.7 Ver- und Entsorgung 13
5. Verfahren 15
5.1 Projektorganisation 15
5.2 Planungsprozess 15
5.3 Beschlussfassung und Genehmigung 16
5.4 Übersicht Termine Planungsablauf 16
Anhang 1: Bebauungskonzept mit Neuordnung des
Grundeigentums (nichts rechtsverbindlich) 17
Anhang 2: Lärmgutachten 18
Einwohnergemeinde Roggwil
Überbauungsordnung Grünauweg
Erläuterungsbericht
5 ecoptima
1. Ausgangslage
1.1 Einleitung
Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke innerhalb der Zone
mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 13 «Grünauweg» beabsichtigen, das Areal
einer Bebauung zuzuführen. Aufgrund der ungünstigen Parzellenstruktur
musste vorab eine Neuordnung des Grundeigentums in die Wege geleitet
werden.
Die neuen Grundstücksverhältnisse bieten allen Parteien die Möglich-
keit, ihre Areale in zweckmässiger Weise zu überbauen bzw. das Land zu
veräussern. Gleichzeitig konnte dank dieser Landumlegung eine optimale
Verkehrserschliessung des Areals festgelegt werden.
1.2 Standort und Umgebung
Abb. 1 Lage des Areals «Grünauweg» (rot eingezeichnet) in der Gemeinde Roggwil
(Quelle: Geoportal des Bundes)
Das Areal der ZPP Nr. 13 «Grünauweg» mit einer Fläche von ca. 1.6 ha liegt
im nördlichen Teil des Dorfes Roggwil an der Bahnhofstrasse unweit der
Langete (vgl. Abb. 1). Das Baugebiet an grenzt im Südwesten an Kultur-
land, ansonsten ist es von besiedeltem Gebiet umgeben. Der Perimeter
umfasst die Parzellen Nrn. 673 (Teil), 745 und 1063, 1367, 2402, 2403, 2404
und 3023.
Einwohnergemeinde Roggwil
Überbauungsordnung Grünauweg
Erläuterungsbericht
6 ecoptima
2. Planungsrechtliche Situation
2.1 Zonenplan
Das Areal wurde im Zuge der letzten Revision der baurechtlichen Grund-
ordnung einer Zone mit Planungspflicht (ZPP) zugewiesen. Es grenzt im
Nordwesten sowie im Nordosten an eine Wohnzone W2 bzw. W3, im Süd-
osten an eine Wohnzone W2 sowie an eine Wohn- und Gewerbezone WG2.
Bis in eine Tiefe von 10 m ab der Bahnhofstrasse gilt gemäss Zonenplan
eine Aufstufung in Bezug auf die Lärmempfindlichkeit, wobei diese Festle-
gung für die vorliegende Planung nicht von Bedeutung ist.
Abb. 2 Zonenplanausschnitt, Gemeinde Roggwil
2.2 Schutzzonenplan
Der Schutzzonenplan weist entlang der südwestlichen Perimetergrenze
sowie nordöstlichen Bereich insgesamt drei Bäume der Kategorie II aus.
Diese sind in ihrem Bestand zu erhalten, dürfen aber ohne Bewilligung
gefällt werden, wenn ein angemessener Ersatz der gleichen Art in der
näheren Umgebung erfolgt.
Abb. 3 Schutzzonenplanausschnitt, Gemeinde Roggwil
Einwohnergemeinde Roggwil
Überbauungsordnung Grünauweg
Erläuterungsbericht
7 ecoptima
2.3 Baureglement
Die Bestimmungen zur ZPP Nr. 13 «Grünauweg» finden sich in Art. 38 resp.
im Anhang A des Baureglements (BR). Die Zweckbestimmungen der ZPP
verlangen eine rationell erschlossene Wohnüberbauung. Art und Mass der
Nutzung richten sich nach den Zonenvorschriften der zweigeschossigen
Wohnzone W2, wobei ergänzend eine maximale Ausnützungsziffer (AZ)
von 0.6 gilt.
Die Verkehrserschliessung erfolgt beidseitig vom Grünauweg bzw. von der
Bahnhofstrasse her, gefordert ist eine verkehrsberuhigte, mit Baumreihen
versehene Strasse, die zusätzlich eine durchgehende Verbindung für Fuss-
gänger und Velofahrer bietet. Zusätzlich ist auch der Siedlungsrand mit
einzelnen Bäumen zu gestalten.
Schliesslich soll mit dem Erlass der Überbauungsordnung gleichzeitig das
Bauland umgelegt und damit die ungünstigen Grundstücksverhältnisse
bereinigt werden.
2.4 Verkehrsrichtplan
Der Verkehrsrichtplan aus dem Jahr 1991 sieht im Wirkungsbereich der
Überbauungsordnung einen parallel zur Bahnhofstrasse verlaufenden
«übergeordneten Fussweg» vor, der vom Grünauweg bis zum Hinterfeld-
weg reicht. Ab dem Hinterfeldweg Richtung Schulanlagen ist ein weiterer
übergeordnete Fusswegverbindung vorgesehen.
Entlang der Bahnhofstrasse ist zudem eine «gewünschte zusätzliche Ver-
bindung» markiert, worunter ein Trottoir zu verstehen ist.
Abb. 4 Ausschnitt aus dem Richtplan Verkehr C, Fussgängerverbindungen, Gemeinde Roggwil
Einwohnergemeinde Roggwil
Überbauungsordnung Grünauweg
Erläuterungsbericht
8 ecoptima
3. Überbauungsordnung
3.1 Zielsetzung
Mit der Überbauungsordnung «Grünauweg» sollen die bau- und planungs-
rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf dem Areal eine
hochwertige Überbauung zu realisieren. Zulässig sind sowohl Einfamilien-,
Doppeleinfamilien- und Reiheneinfamilienhäuser als auch Mehrfamilien-
häuser.
3.2 Art der Nutzung
Die ZPP-Bestimmungen in Art. 38 bzw. im Anhang A des Baureglements
(BR) definieren eine Nutzung gemäss der Wohnzone W2 als zulässig, die
entsprechenden Bestimmungen finden sich in Art. 33 BR. Neben der ei-
gentlichen Wohnnutzung sind kleine gewerbliche Nutzungen sowie Läden,
Büros oder Praxen im Umfang von Art. 90 Bauverordnung (BauV) möglich.
Gemäss Art. 90 Abs. 1 BauV darf in Wohnzonen so genanntes «stilles Ge-
werbe» bewilligt werden, wenn es sich baulich gut einordnet und weder
durch seinen Betrieb (Lärm, Staub, Geruch etc.) noch durch den verur-
sachten Verkehr störend wirken kann.
In der Überbauungsordnung wurde festgelegt, dass in den Baubereichen
C1 bis C4 ausschliesslich Mehrfamilienhäuser zulässig sind. In den übri-
gen Baubereichen sind Ein-, Doppelein-, Zwei- sowie Reiheneinfamilien-
häuser zugelassen, jedoch keine Mehrfamilienhäuser.
3.3 Mass der Nutzung
Die ZPP-Bestimmungen sehen für das Areal Grünauweg eine maximale
Ausnützungsziffer (AZ) von 0.6 vor. Bei einer Landfläche von 16’042 m2
entspricht dies einer realisierbaren Bruttogeschossfläche (BGF) von 9’625
m2. Falls der AZ-Bonus von 0.05 gemäss Art. 6 Abs. 1 Überbauungsvor-
schriften gewährt werden kann, erhöht sich diese Fläche auf maximal
10’106 m2. Eine minimale AZ ist nicht definiert.
Zusätzlich gelten die baupolizeilichen Masse der Wohnzone W2:
Geschosszahl: 2
Gebäudehöhe (GH): 7.0 m
Gebäudelänge (GL) 30.0 m
Die verfügbare BGF wurde im Zusammenhang mit der Landumlegung
anteilsmässig auf die zukünftigen Grundstücke bzw. Baubereiche verteilt,
die entsprechenden Werte sind in Art. 6 der Überbauungsvorschriften
(UeV) festgelegt. Zusätzlich ist vorgesehen, dass die Nutzungen innerhalb
Einwohnergemeinde Roggwil
Überbauungsordnung Grünauweg
Erläuterungsbericht
9 ecoptima
des ZPP-Perimeters übertragbar sind, wobei der AZ-Bonus nur auf Baube-
reiche übertragen werden kann, welche selbst zum Bonus berechtigt sind
(Art. 6 Abs. 2 UeV).
3.4 Erschliessung und Parkierung
Die Zufahrt zum Areal erfolgt einerseits ab der Bahnhofstrasse, anderer-
seits ab dem Grünauweg. Die Detailerschliessungsstrasse mit einer Breite
von 4.60 m (exkl. je 50 cm Bankett) ist gemäss den ZPP-Bestimmungen als
durchgängige verkehrsberuhigte Strasse auszugestalten. Die Frage nach
dem konkreten Temporegime ist im Rahmen eines separaten Verfahrens
zu klären, möglich sind sowohl eine Tempo-30-Zone als auch eine Begeg-
nungszone mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Der Anschluss an die Bahnhofstrasse erfolgt an einer übersichtlichen
Stelle, die Breite von 4.60 m lässt ein gleichzeitiges Ein- und Ausfahren
problemlos zu. Der Grünauweg ist im aktuellen Zustand als Sackgasse an-
gelegt und wird neu zur durchgängigen Verbindung. Aufgrund der Anlage
der bestehenden Strasse ist auf dem Grünauweg nicht mit einem spürbar
höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen.
Bei der Erarbeitung der vorliegenden Planung wurden verschiedene Vari-
anten der Erschliessung bzw. der Linienführung der Detailerschliessungs-
strasse geprüft. In Abwägung aller Interessen hat sich die vorliegende
Variante als optimale Lösung herausgestellt.
Die Parkierung für die Bewohner der Baubereiche C1 bis C4 erfolgt in
einer unterirdischen Einstellhalle, der Bereich für die Ein- und Ausfahrt
befindet sich südlich des Baubereichs C1. Für alle übrigen Baubereiche ist
wahlweise auch eine beschränkte oberirdische Parkierung möglich. Der
Überbauungsplan sieht an drei Stellen optionale Bereiche für Einstellhal-
lenzufahrten vor.
Die Besucherparkplätze sind im entsprechenden Bereich angrenzend an
die Bahnhofstrasse vorgesehen, zusätzliche Plätze können bei Bedarf
auch in den Einstellhallen bezeichnet werden.
Für die Abstellplätze für Fahrräder und Motorfahrräder gelten die Vorga-
ben der übergeordneten Gesetzgebung. Die genaue Zahl der Auto- und
Veloabstellplätze ist anhand der Bestimmungen in Art. 49 ff. BauV im Bau-
bewilligungsverfahren festzulegen.
3.5 Gestaltung
Stellung der Bauten
Die Hauptbauten sind entweder senkrecht oder parallel zur nordwest-
lichen bzw. südöstlichen Grenze des Wirkungsbereichs der Überbau-
Einwohnergemeinde Roggwil
Überbauungsordnung Grünauweg
Erläuterungsbericht
10 ecoptima
ungsordnung auszurichten. Diese Vorgabe gewährleistet eine geordnete
Bebauung des Areals, lässt aber insbesondere in den schmaleren Baube-
reichen einen gewissen Spielraum bei der Wahl des Bautyps. Die Regelung
gilt analog für die Firstrichtung im Fall von Steildächern (Art. 13 Abs. 2
UeV).
Baugestaltung
Bauten und Anlagen sind bzgl. Gesamterscheinung, Fassadengestaltung,
Material und Farbe einheitlich zu gestalten. In Bezug auf die Dachform
wird für die Baufelder C1 bis C4 ein Flachdach vorgeschrieben, in den
übrigen Baubereichen ist die Dachform im Rahmen der Bestimmungen des
Baureglements frei wählbar.
Aussenraumgestaltung
Vorgeschrieben werden die Baumpflanzungen längs der südwestlichen
Perimetergrenze im Übergangsbereich zur Landwirtschaftszone sowie
entlang der Detailerschliessungsstrasse. Auf die Festlegung zusätzlicher
Baumstandorte im Siedlungsinneren wurde verzichtet, da Stellung und
Volumen der künftigen Bauten noch nicht bekannt sind. Die entsprechen-
den Pflanzungen sind als Bestandteil der Umgebungsgestaltungspläne
zu definieren. Der Umgang mit den gemäss den Festlegungen im Schutz-
zonenplan geschützten Bäumen der Kategorie II richtet sich nach den
Bestimmungen des Baureglements.
Die Überbauungsvorschriften fordern zusätzlich eine Begrünung und
attraktive Gestaltung der Aussenräume. Gemäss Art. 29 Abs. 4 BR kann
die Baupolizeibehörde im Rahmen einer Baubewilligung gezielte Bepflan-
zungen verlangen, wenn dies für den öffentlichen Verkehrsraum oder das
Ortsbild wichtig ist.
Einwohnergemeinde Roggwil
Überbauungsordnung Grünauweg
Erläuterungsbericht
11 ecoptima
4. Auswirkungen auf die Umwelt (Bericht nach Art. 47 RPV)
4.1 Übereinstimmung mit den übergeordneten Planungen
Die Überbauungsordnung «Grünauweg» basiert auf der gleichnamigen
Zone mit Planungspflicht (ZPP), die als Bestandteil der Ortsplanung von
den Stimmbürgern beschlossen und vom Kanton genehmigt wurde. Der
Erlass der vorliegenden Planung erfolgt auf der Grundlage von Art. 92 ff.
BauG.
4.2 Orts- und Landschaftsbild
Der zulässige Bandbreite von verschiedenen Bautypen vom Ein- bis zum
Mehrfamilienhaus sowie von verschiedenen Dachformen entspricht dem
Muster der angrenzenden Quartiere. Die Neubauten orientieren sich in
ihrer Geschossigkeit und Platzierung am Bestand in den benachbarten
Arealen: Die grösser bemessenen Baubereiche grenzen an die Mehrfamili-
enhäuser am Grünauweg, während die eher für kleinere Baukörper geeig-
neten Baubereiche im südlichen Arealteil an ein bestehendes Einfamilien-
hausquartier anschliessen.
Im Umfeld der Überbauungsordnung gibt es weder schützens- oder erhal-
tenswerte Baudenkmäler noch Baugruppen. Das Gebiet ist im Bauinventar
der Gemeinde Roggwil nicht verzeichnet.
Besonderes Augenmerk wurde auf die Gestaltung des Siedlungsrands ge-
legt. Die Anordnung der Baubereiche garantiert gewisse Ein- und Durchbli-
cke, wobei das Innere der Siedlung trotzdem in angemessener Weise vor
landwirtschaftliche genutzten Fläche abgegrenzt wird. Die Baumpflanzun-
gen entlang der Siedlungsgrenze sollen das in den angrenzenden Sied-
lungen teilweise bereits vorhandene Muster fortführen und einen optisch
ansprechend gestalteten Übergang zwischen der Überbauung und der
angrenzenden Landwirtschaftszone gewährleisten.
4.3 Verkehrsaufkommen
Durch die neue Überbauung ist auf der Bahnhofstrasse mit einem leicht
höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen, wobei die entsprechenden
Kapazitäten vorhanden sind. Der heute als Stichstrasse augestalteten
Grünauweg wird zusammen mit der neuen Detailerschliessungsstrasse zur
durchgängigen Verbinden, wobei hier aufgrund der klaren Ausrichtung der
neuen Siedlung auf die Bahnhofstrasse nicht mit einer wahrnehmbaren
Verkehrszunahme zu rechnen ist.
Einwohnergemeinde Roggwil
Überbauungsordnung Grünauweg
Erläuterungsbericht
12 ecoptima
4.4 Lärm und Luft
Das Areal ist der Lärmempfindlichkeitsstufe ES II gemäss Art. 43 Lärm-
schutzverordnung (LSV) zugeordnet, innerhalb eines 10 m breiten, vorlie-
gend jedoch nicht bebaubaren Streifens entlang der Bahnhofstrasse gilt
die ES III.
Der minimale Abstand der Baubereiche zur Bahnhofstrasse (Tempo 50
innerorts) beträgt rund 35 m. Das Lärmgutachten der Firma MBJ Bauphy-
sik vom 10. April 2015 zeigt, dass die Planungswerte eingehalten werden
können (siehe Anhang 2). Die arealinterne Strasse ist als verkehrsberu-
higte Strasse auszugestalten, so dass auch hier keine Lärmbelastung zu
erwarten ist.
Unzulässige Luftemissionen entstehen durch die geplanten Nutzungen
nicht. Auch in der näheren Umgebung des Wirkungsbereich sind keine
Geruchsquellen vorhanden.
4.5 Naturgefahren
Die Gefahrenkarte der Gemeinde Roggwil zeigt für den UeO-Perimeter und
die nähere Umgebung keinerlei Gefahrengebiete. Im näheren Umfeld gibt
es weder Fliessgewässer noch Hanglagen.
4.6 Grundwasser, Altlasten, Gewässerschutz
Weder im UeO-Perimeter noch in der unmittelbaren Umgebung sind Alt-
lasten bekannt. Der Perimeter liegt in einem Lockergesteingebiet mittlerer
Grundwassermächtigkeit.
Der gesamte Planungsperimeter befindet sich im Gewässerschutzbereich
Au. Es dürfen keine Anlagen erstellt werden, die unter dem mittleren
Grundwasserspiegel liegen, wobei Ausnahmen bewilligt werden können,
soweit die Durchflusskapazität des Grundwassers gegenüber dem unbe-
einflussten Zustand um höchstens 10 % vermindert wird (Anhang 4 Ziffer
211 Abs. 2 GSchV).
Einwohnergemeinde Roggwil
Überbauungsordnung Grünauweg
Erläuterungsbericht
13 ecoptima
Abb. 5 Ausschnitt aus der Gewässerschutzkarte (Quelle: Geoportal des Kantons Bern)
4.7 Ver- und Entsorgung
Für die Überbauungsordnung «Grünauweg» gelten die Bestimmungen des
kantonalen Energiegesetzes und der Energieverordnung. Die Verwendung
von erneuerbarer Energie ist anzustreben (Art. 20 UeV), wobei zu beach-
ten ist, dass Erdwärmesonden aufgrund der vorherrschenden hydrogeo-
logischen Verhältnisse nicht zulässig sind. Unter bestimmten Vorausset-
zungen kann ein Nutzungsbonus für energieeffizientes Bauen von 5 % der
zulässigen BGF pro Baubereich gewährt werden (Art. 6 UeV).
Im Bereich der Einstellhalleneinfahrt sowie angrenzend an die Besucher-
parkplätze ist jeweils ein Standort für Container vorgesehen. Abklärungen
haben ergeben, dass die gewählten Kurvenradien für die dreiachsigen
Fahrzeuge der Kehrichtabfuhr sowie dreiachsige Lastwagen problemlos
befahrbar sind.
Wendekre
isra
diu
s a
uß
en =
10,2
5m
Maß
sta
b
Müllfa
hrz
eug (3
-achsig
)
Schle
ppkurv
enschablo
nen 4
0 g
on - 1
60 g
on
Fahrw
eis
e 2
1.5
3
4.7
7
3.6
0
9.9
0
Abb. 6 Schleppkurve für ein dreiachsiges Kehrichtfahrzeug
Einwohnergemeinde Roggwil
Überbauungsordnung Grünauweg
Erläuterungsbericht
14 ecoptima
Da eine Durchfahrt des Grünauwegs für Lastenzüge bereits im bestehen-
den Bereich der Strasse durch die Strassengeometrie verunmöglicht wird,
wird die Geometrie im Planungsperimeter nicht für Lastenzüge ausgelegt.
Wendekre
isra
diu
s a
uß
en =
10,3
0m
Lastz
ug
Schle
ppkurv
enschablo
nen 4
0 g
on - 1
60 g
on
Fahrw
eis
e 2
18,7
11,3
5
4,8
4
1,2
6
1,5
0
5,2
8
2,9
2
Abb. 7 Schleppkurve für einen Lastenzug
Die Grundstücksentwässerung erfolgt nach Möglichkeit über zentrale
Versickerungsanlagen mit Oberbodenpassage. Die Detailerschliessungs-
strasse wird über eine randliche diffuse Versickerung über die Schulter
entwässert. In Zufahrtsbereichen sind bei der Bedarf bauliche Massnah-
men (Gitterroste o.ä.) oder Ersatzlösungen (z.B. Versickerung auf dem
Grundstück) vorzusehen.
Die Erschliessung mit Wasser und Abwasser erfolgt auf der Grundlage der
aktuellen generellen Wasserversorgungsplanung (GWP) bzw. dem generel-
len Entwässerungsplan (GEP).
Einwohnergemeinde Roggwil
Überbauungsordnung Grünauweg
Erläuterungsbericht
15 ecoptima
5. Verfahren
5.1 Projektorganisation
Die Ausarbeitung der Überbauungsordnung «Grünauweg» erfolgte in enger
Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde, den verschiedenen Grundeigen-
tümern sowie dem Planungsbüro ecoptima ag.
5.2 Planungsprozess
Die Überbauungsordnung «Grünauweg» durchläuft das ordentliche Verfah-
ren nach Art. 58 ff. BauG mit Vorprüfung, öffentlicher Auflage, Beschluss-
fassung und kantonaler Genehmigung. Die Beschlussfassung zur Überbau-
ungsordnung liegt in der Kompetenz des Gemeinderates.
5.2.1 Vorprüfung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat die Planung im Rah-
men der Vorprüfung auf ihre Rechtmässigkeit hin überprüft. Anschliessend
wurde die Überbauungsordnung gemäss den im Vorprüfungsbericht vom
9. März 2015 festgehaltenen Vorbehalten bereinigt.
Die Voraussetzungen für die Gewährung des AZ-Bonus für energieeffizi-
entes Bauen wurden den übergeordneten Vorgaben entsprechend an-
gepasst. Zudem wurde präzisiert, dass der Transfer dieser Mehrnutzung
nur auf Baubereiche erfolgen kann, die diese Voraussetzungen ebenfalls
erfüllen.
Das im Vorprüfungsbericht verlangte Lärmgutachten wurde erstellt (siehe
Anhang 2). Die Untersuchung zeigt, dass die Planungswerte der Lärm-
empfindlichkeitsstufe ES II bei sämtlichen lärmempfindlichen Räumen der
künftig möglichen Wohnbauten eingehalten sind.
Hingegen wurde auf Anpassungen in Bezug auf die Verkehrserschliessung
verzichtet. Die genehmigten ZPP-Bestimmungen im Baureglement sehen
eine Erschliessung «vom Grünauweg und von der Bahnhofstrasse» her
vor, wobei die Anknüpfungspunkte an die bestehenden Anlagen durch die
Parzellierung bzw. durch die bestehende Bebauung klar vorgegeben sind.
Die im Vorprüfungsbericht skizzierten Alternativen via den Tavelweg und
über ein privates Grundstück bzw. über die Landwirtschaftszone stehen
im Widerspruch zu diesen Vorgaben und werden zudem als unzweck-
mässig erachtet. Die Schaffung eines zusätzlichen Anschlusses an die
Bahnhofstrasse wird im Vorprüfungsbericht als ungünstig bezeichnet, sie
entspricht jedoch dem bestehenden Muster im Umfeld des Planungspe-
rimeters. Die Vorgaben der VSS-Norm SN 640 050 werden eingehalten,
allfällige Optimierungen sind im Rahmen des Strassenbaubewilligungsver-
fahrens zu prüfen.
Einwohnergemeinde Roggwil
Überbauungsordnung Grünauweg
Erläuterungsbericht
16 ecoptima
5.2.2 Auflage
Im Rahmen der öffentlichen Auflage können von Grundeigentümern die
von der Planung betroffen sind und von berechtigten Organisationen
schriftlich und begründet Einsprachen erhoben werden.
5.3 Beschlussfassung und Genehmigung
Nach der Beschlussfassung durch den Gemeindeversammlung wird das
AGR anschliessend im Genehmigungsverfahren erstinstanzlich über allfäl-
lige unerledigte Einsprachen entscheiden.
5.4 Übersicht Termine Planungsablauf
Für die Überbauungsordnung ZPP «Grünauweg» ist folgender Zeitplan
vorgesehen:
Vorprüfung Dez. 2014 bis Feb. 2015
Bereinigung März bis April 2015
Öffentliche Auflage Sept. bis Okt. 2015
Beschluss Gemeinderat (Genehmigung) Dezember 2015
Genehmigung durch das AGR anschliessend
Ein
wo
hn
erg
em
ein
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Ro
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erb
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un
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Erlä
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17
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a
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An
ha
ng
1
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un
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ntu
ms
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ht re
ch
tsv
erb
ind
lich
)
(H. Grütter-Fuhrer)
(P. Lerch-Bandi)
(W. Ammann-Wehrli)
Grünauweg
Tavelweg
Bahnhofstrasse
Hinterfe
grössereSpielfläche
4.00
4.00
1
2
3
4.00
4.00
W. Lerch1'062 m2
Erbengem.Lerch1'062 m2
IMS/P. Lerch5'149 m2
IMS/P. Lerch1'341 m2
EWG Roggwil1'136 m2 EWG Roggwil
1'976 m2
IMS/P. Lerch1'331 m2
IMS/P. Lerch556 m2
20.00
30.70
5.0030
30
3.50
2.50
24.00
13.50
23.00
13.00
15.00
9.00
15.00
10.0015.00
10.00
10.50
14.00
15.50
9.50
15.00
10.00
3.60
4.09
4.00
4.47
3.60
4.00
3.606.43
17.00
15.00
10.00
13.42
5.00
11.00
11.00
11.00
8.003.00
9.50
9.50
9.90
3.60
3.60
6.00
4.005.30
✤ � ✁ ✂ � ✄ � ☎ ✤ ✆ � ✓ ✝ ✂ ✂ ✞ ☎ ✟
13 «Grünauweg»: Bebauungskonzept
chlag zur Baulandumlegung 1:750
2014
Legende:
bestehender ZPP-Perimeter
Einfamilien-, Doppel-, Reihenhäuser
Mehrfamilienhäuser
Detailerschliessung mit Bankett
Erweiterung der bestehenden Gärten
öffentlicher Fussweg / Trottoir
Einwohnergemeinde Roggwil
Überbauungsordnung Grünauweg
Erläuterungsbericht
18 ecoptima
Anhang
Anhang 2 Lärmgutachten
LÄRMGUTACHTEN
(Strassenlärm)
Überbauungsordnung ZPP Nr. 13 «Grünauweg», Roggwil
10. April 2015 P:\e\ecop03\nach01_Lärmschutz_ps.doc
2
1 ALLGEMEINES
1.1 Auftraggeber
ecoptima ag, Spitalgasse 34, 3011 Bern, vertreten durch Herrn Thomas Federli.
1.2 Einleitung und Auftrag
Im Auftrag der Gemeinde Roggwil bzw. der Grundeigentümer erarbeitet die Firma ecoptima ag eine Überbauungsordnung am Grünauweg in Roggwil (ZPP Nr. 13). Die Überbauungsordnung liegt im Einflussbereich der Bahnhofstrasse, welche zum Kantons-strassennetz gehört. In der Vorprüfung hat das Tiefbauamt anhand einer «rudimentären Berechnung» fest-gestellt, dass die Planungswerte der ES II bis in eine Tiefe von ca. 60 m ab der Kantons-strasse überschritten werden. Der minimale Abstand zwischen Strassenachse und Baubereich beträgt knapp 40 m. Die Bebauung entlang der Strasse ist sehr locker, so dass anzunehmen ist, dass die Abschirmung nicht genügt. Gemäss Fachbericht zu Vorprüfung des Tiefbauamts (OIK IV) vom 26. Januar 2015 ist mit einem Lärmgutachten nachzuweisen, wie die Planungswerte für die Baubereiche B2, C3 und C4 eingehalten werden können. Wir sind beauftragt, diesen Lärmschutznachweis gemäss der Lärmschutz-Verordnung (LSV) zu erstellen.
1.3 Grundlagen
1) Katasterplanausschnitt mit Perimeter der ZPP Nr. 13, ecoptima ag, 1. April 2015
2) Baufelder der Überbauungsordnung mit DWG-Format, ecoptima ag, 8. April 2015
3) Baureglement Gemeinde Roggwil, 2007
4) Zonenplan Gemeinde Roggwil, 2009
5) Vorprüfung Tiefbauamt des Kantons Bern (OIK IV) mit Angabe des DTV, 26. Januar 2015
6) Umweltschutzgesetz (USG), 7. Oktober 1983 (Stand 1. August 2010)
7) Lärmschutz-Verordnung (LSV), 15. Dezember 1986 (Stand 1. August 2010)
8) Schweizer Schriftenreihe Umweltschutz Nr. 57 - Anleitung zur Ermittlung und Beurteilung von Lärmimmissionen an Strassen (StL-86), Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Januar 1987
9) Korrekturen zum Strassenlärmberechnungsmodell StL-86, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), 1995
10) Schallausbreitungsberechnungsprogramm Cadna A, Version 4.5, Datakustik AG
3
2 ÜBERBAUUNGSVORSCHRIFTEN
Für die ZPP Nr. 13 gelten gemäss Baureglement die Vorschriften der Wohnzone W2, die maximale Ausnützungsziffer beträgt 0.6, die maximale Gebäudehöhe beträgt 7 m und die maximale Gebäudelänge ist 30 m. Auf dieser Grundlage und den minimalen Gebäudeab-ständen wurden in der Überbauungsordnung 9 Baufelder definiert (vgl. Beilage 1). Der gesamte Perimeter ist der ES II zugeordnet. Da der Perimeter neu erschlossen wird, kommen die Planungswerte der Lärmschutz-Verordnung zur Anwendung.
3 BERECHNUNGSMODELL
Basierend auf dem Katasterplanausschnitt und den Baufeldern gemäss Ziffer 1.3 (Beilage 1) wurde im Berechnungsprogramm Cadna A ein Berechnungsmodell erstellt. Dieses beinhaltet sämtliche Gebäude in der ersten Reihe um die ZPP Nr. 13 sowie die Kantons-strasse und die erste Häuserreihe auf der gegenüberliegenden Strassenseite. Da das Terrain weitgehend eben ist, haben wir das Berechnungsmodell auf ebener Fläche erstellt. Zur Beurteilung der Überbauungsordnung haben wir auf jedem Baufeld ein Gebäude mit den grösstmöglichen Abmessungen erstellt. Hierbei entspricht der jeweilige Hausgrundriss der Baufeldfläche, die Gebäudehöhe 7 m, die Geschosszahl 2 + 1 Attika. Da unter ge-wissen Bedingungen die Attikafassaden teilweise auf der Flucht der Hauptfassaden liegen dürfen, haben wir sämtliche Attikafassaden auf die Flucht der Hauptfassaden gesetzt. Für jedes Baufeld wurde eine Hausbeurteilung durchgeführt. Hierbei berechnet die Soft-ware automatisch alle aus dem Quotienten von Gebäudehöhe und Geschosshöhe sich ergebenden Stockwerke und alle Fassadenseiten der betroffenen Gebäude. Anschliessend wird der jeweils höchste Fassadenpegel in der Lärmkarte dargelegt. Treten Belastungs-grenzwertüberschreitungen auf, werden die betroffenen Geschosse im Hausbeurteilungs-symbol mit römischen Ziffern angezeigt.
4 LÄRMQUELLE
Die ZPP Nr. 13 liegt im Einflussbereich der Kantonsstrasse 256 (Bahnhofstrasse). Ge-mäss Fachbericht zur Vorprüfung des Tiefbauamts (Oberingenieurkreis IV) beträgt der aktuelle DTV 4'500 Fhz./d (vgl. Beilage 1). Zum LKW-Anteil sind keine Angaben vor-handen, wir setzen daher die Standardwerte gemäss LSV Art. 33 ein. Nachfolgend sind die Verkehrszahlen und daraus resultierenden Lärmemissionen, auf welchen unsere Berechnungen basieren, festgehalten:
Strasse DTV 2015 Nt2 Nn2 v max Steigung Lr,e Tag Lr,e Nacht
[Fhz./a] [%] [%] [km/h] [%] [dB(A)] [dB(A)]
Kantonsstrasse 256 4'500 10 5 50 0 73.9 60.4
4
5 BELASTUNGSGRENZWERTE
Gemäss Ziffer 2 gelten für die Überbauungsordnung die Vorschriften der Wohnzone W2. Es kommen die Planungswerte der ES II zur Anwendung. Diese sind: Empfindlichkeitsstufe Lr Tag Lr Nacht
[dB(A)] [dB(A)]
ES II 55 45
6 BEURTEILUNGSPEGEL
Die Hausbeurteilungen zeigen auf, dass die Einhaltung der Belastungsgrenzwerte auf sämtlichen Baufeldern ohne spezielle Massnahmen möglich ist. Der höchste Beurteilungs-pegel durch den Strassenlärm resultiert auf der Ostseite des Baufeldes C4. Er beträgt: Immissionsort Lr Tag Lr Nacht
[dB(A)] [dB(A)]
Ostseite Baufeld C4 54 40 Bei den Baufeldern B2 und C3 liegen die Beurteilungspegel mindestens 6 dB unter dem Belastungsgrenzwert. Die restlichen Resultate sind in den Beilagen 2 - 4 ersichtlich. Die Belastungsgrenzwerte der Lärmschutz-Verordnung bezüglich des Strassen-lärms werden somit bei sämtlichen lärmempfindlichen Räumen der künftigen Wohn-bauten eingehalten. Für allfällige Fragen oder Erläuterungen stehen wir selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Für den Lärmschutznachweis MBJ Bauphysik + Akustik AG Patric Schneider Beilagen:
1o) Situationsplan mit Baufeldern (Überbauungsplan)
1u) Ausschnitt aus dem Fachbericht des Tiefbauamts (OIK IV)
2o) Lärmkarte mit Hausbeurteilung Tag (1,5 m über Terrain)
2u) Lärmkarte mit Hausbeurteilung Nacht (1,5 m über Terrain)
3) Ausschnitt Lärmkarte mit Hausbeurteilung Tag (1,5 m über Terrain)
4) Ausschnitt Lärmkarte mit Hausbeurteilung Nacht (1,5 m über Terrain)
Beilage 1
1
Plan-Nr. 1 Benennung Situationsplan mit Baufeldern (Überbauungsplan)
Doku.-Nr. 1 Benennung Ausschnitt aus dem Fachbericht des Tiefbauamts (OIK IV) vom 26. Januar 2015
Beilage 2
2
Grafik-Nr. 1 Benennung Lärmkarte mit Hausbeurteilung Tag (1,5 m über Terrain)
Grafik-Nr. 2 Benennung Lärmkarte mit Hausbeurteilung Nacht (1,5 m über Terrain)
Beilage 3
3
Grafik-Nr. 3 Benennung Ausschnitt Lärmkarte mit Hausbeurteilung Tag (1,5 m über Terrain)
Beilage 4
4
Grafik-Nr. 4 Benennung Ausschnitt Lärmkarte mit Hausbeurteilung Nacht (1,5 m über Terrain)
72
7
11
13
11a
36
15
43
43a
45
47
47a 70
1
1a
1b3
2
55a
5b
4
4a
7
7a9a
9
11a
11
6a
6
13
8
39
Gassenacher
Tavelweg
Bahnhofstrasse
2403
1753
2193
2148
2404
1367
2307
1493
2771
1459
2205
744
1500
799
1343
2416
2212
2332
1418
2335
1327
673
238
2402
1978
745
1063
720
(2418)
(2455)
2945
A1
A2
A3
B1
C1
C3
C2
C4
B2
C
S
1
2
3
4
5
6
1
2
3
4
5
6
1
2
3
4
5
6
1
2
3
4
5
1
2
3
4
1
2
3
4
1
2
3
4
1
2
3
4
1
2
3
4
5
6
r=3.00
r=5.
00
4.600.50
0.50
2.50
2.53
2.83
2.00
2.006.00
4.00 6.00
r=5.00
C
r=7.50
r=7.50
r=3.00
r=5.
00
600 m2
ÖFFENTLICHE AUFLAGE
Einwohnergemeinde Roggwil
Überbauungsordnung ZPP Nr. 13 «Grünauweg»
ecoptima · Spitalgasse 34 · Postfach · 3001 Bern · Telefon 031 310 50 80 · Fax 031 310 50 81 · www.ecoptima.ch · [email protected]
Überbauungsplan 1:500
Die Überbauungsordnung
besteht aus:
• Überbauungsplan
• Überbauungsvorschriften
Weitere Unterlagen:
• Erläuterungsbericht
September 2015
roggwil/zpp_ueo 13 grünauweg/
4/4/4421_uep_150904_al/ph/dm
grössere Spielfläche nach Art. 46 BauV
Hochstammbaum(ungefähre Anzahl und Lage)
Detailerschliessung mit Bankett
neue Parzellengrenzen
Korridor öffentlicher Fussweg/Trottoir
Abholstandort Container(ungefähre Lage)C
Baubereich für Hochbauten mit Begrenzung und Bezeichnung
Zufahrt Einstellhalle (ungefähre Lage)
Bereich für Besucherparkplätze
Option Zufahrt Einstellhalle(ungefähre Lage)
Legende
Inhalte:
Wirkungsbereich derÜberbauungsordnung
A1
Erweiterung GartenNachbargrundstück
S
interne Fusswegverbindung
Hinweise:
Lage der BaubereicheListe der Koordinaten
Baubereich A1
628364.68 232701.48628404.93 232713.20628407.88 232710.65628410.04 232703.23628369.59 232691.48628366.91 232693.80
Ecke x y
1
2
3
4
5
6
Baubereich A2
628381.58 232686.84628421.86 232698.55628429.77 232691.70628431.93 232684.29628391.46 232672.53628383.81 232679.16
1
2
3
4
5
6
Baubereich A3
628401.97 232668.81628442.58 232680.61628447.98 232675.94628450.27 232668.05628410.10 232656.38628404.06 232661.61
1
2
3
4
5
6
Baubereich B1
628426.66 232650.60628475.77 232664.83628480.07 232650.00628435.60 232637.11628428.88 232642.91
1
2
3
4
5
Baubereich B2
628485.37 232667.66628557.81 232688.66628562.11 232673.82628489.67 232652.82
1
2
3
4
Baubereich C1
628430.80 232722.01628452.54 232728.77628458.89 232706.91628442.57 232702.17628441.05 232707.39628435.85 232705.78
1
2
3
4
5
6
Baubereich C2
628461.71 232698.87628478.03 232703.62628484.84 232680.17628468.52 232675.43
1
2
3
4
Baubereich C3
628464.21 232732.38628511.97 232747.22628519.05 232722.82628471.04 232708.87
1
2
3
4
Baubereich C4
628507.32 232712.13628550.53 232724.68628557.34 232701.24628514.13 232688.68
1
2
3
4
Genehmigungsvermerke
Vorprüfung vom9.März2015
Publikation im amtl. Anzeiger vom24.September2015
Öffentliche Auflage vom24.Sept.biszum24.Okt.2015
Einspracheverhandlungen vom
Erledigte Einsprachen
Unerledigte Einsprachen
Rechtsverwahrungen
Beschlossen durch den Gemeinderat am
Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt:
Roggwil,
Gemeindeschreiber
Daniel Baumann
Genehmigt durch das kantonale Amt für
Gemeinden und Raumordnung
Präsident Sekretär
Marianne Burkhard Daniel Baumann
N
geschützter Baum
optionaler BaubereichWärmeverbund
Aussenraum