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Überbauungsvorschriften (UeV) Die Überbauungsordnung besteht aus: • Überbauungsplan 1:500 • Überbauungsvorschriften weitere Unterlagen: • Erläuterungsbericht September 2015 ÖFFENTLICHE AUFLAGE Einwohnergemeinde Roggwil Überbauungsordnung ZPP Nr. 13 «Grünauweg» ecoptima · Spitalgasse 34 · Postfach · 3001 Bern · Telefon 031 310 50 80 · Fax 031 310 50 81 · www.ecoptima.ch · [email protected]

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Überbauungsvorschriften (UeV)

Die Überbauungsordnung

besteht aus:

• Überbauungsplan 1:500

• Überbauungsvorschriften

weitere Unterlagen:

• Erläuterungsbericht

September 2015

ÖFFENTLICHE AUFLAGE

Einwohnergemeinde Roggwil Überbauungsordnung ZPP Nr. 13 «Grünauweg»

ecoptima · Spitalgasse 34 · Postfach · 3001 Bern · Telefon 031 310 50 80 · Fax 031 310 50 81 · www.ecoptima.ch · [email protected]

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Einwohnergemeinde Roggwil 2 ecoptima

Übebauungsordnung Grünauweg

Überbauungsvorschriften

Roggwil/UeO ZPP Nr. 13 Grünauweg 04421/

4_Resultate/04421_UeV_150904_AL/tf

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Einwohnergemeinde Roggwil 3 ecoptima

Übebauungsordnung Grünauweg

Überbauungsvorschriften

Allgemein

Art. 1

Die Überbauungsordnung «Grünauweg» bezweckt eine Wohnüberbauung

mit rationeller Erschliessung, die Neuordnung der Grundeigentümer-

verhältnisse sowie eine durchgängige und für Fussgänger und Velofahrer

attraktive Verkehrsverbindung.

Art. 2

Der Wirkungsbereich der Überbauungsordnung ist im Überbauungsplan

mit einem grau gestrichelten Perimeter gekennzeichnet.

Art. 3

Soweit die vorliegenden Vorschriften und der Überbauungsplan nichts

anderes bestimmen, gelten die Vorschriften des Baureglements der Ein-

wohnergemeinde Roggwil, insbesondere die Bestimmungen zur ZPP Nr. 13

«Grünauweg».

Art. 4

Im Überbauungsplan werden verbindlich geregelt:

– der Wirkungsbereich der Überbauungsordnung

– die Baubereiche für Hauptbauten mit Begrenzung, Nummerierung und

Bezeichnung der Eckpunkte

– die Bereiche für Einstellhallenzufahrten (ungefähre Lage)

– die Bereiche für optionale Einstellhallenzufahrten (ungefähre Lage)

– der Bereich für Besucherparkplätze (ungefähre Lage)

– die Bereiche für die Erweiterung der Gärten auf den Nachbargrundstücken

– die Detailerschliessung mit Bankett

– die Korridore öffentlicher Fussweg / Trottoir

– die internen Fusswegverbindungen (ungefähre Lage)

– die grössere Spielfläche

– die Hochstammbäume (ungefähre Anzahl und Lage)

– der Aussenraum

Mit hinweisendem Charakter werden dargestellt:

– der optionale Baubereich für eine Wärmeverbundzentrale

– die geschützten Bäume

– die Containerstandorte (ungefähre Lage)

– die zukünftige Parzellierung

Planungszweck

Wirkungsbereich

Stellung zur

Grundordnung

Inhalt des Über-

bauungsplans

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Einwohnergemeinde Roggwil 4 ecoptima

Übebauungsordnung Grünauweg

Überbauungsvorschriften

Art und Mass der Nutzung

Art. 5

Wohnen nach den Bestimmungen der Wohnzone W2.

Art. 6

1 Die maximale Bruttogeschossfläche (BGF) beträgt 9’623 m2. Es gilt ein

AZ-Bonus für energieffizientes Bauen von 0.05, wenn pro Baubereich

mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

– Die für den winterlichen Wärmeschutz geltenden Anforderungen

werden um 30 % unterschritten;

– Höchstens 25 % des zulässigen Wärmebedarfs für Heizung und

Warmwasser werden mit nicht erneuerbaren Energien gedeckt;

– Das Gebäude gehört hinsichtlich der Gebäudehülle und der

Gesamtenergieeffizienz zur Effizienzklasse A des GEAK.

Für die einzelnen Baubereiche gelten die folgenden maximalen BGF-

Werte:

Baubereich max. BGF

(je Baubereich)

max. BGF inkl. Bonus

(je Baubereich)

A1, A2, A3 750 m2 788 m2

B1 990 m2 1’040 m2

B2 1'448 m2 1'520 m2

C1 750 m2 788 m2

C2 837 m2 879 m2

C3, C4 1’674 m2 1’758 m2

2 Die Nutzung ist innerhalb des ZPP-Perimeters übertragbar. Der AZ-Bonus

kann nur auf Baubereiche übertragen werden, welche selbst zum Bonus

berechtigt sind.

Art. 7

Es gelten die folgenden baupolizeilichen Masse:

maximale Gebäudehöhe: 7 m

maximale Geschosszahl: 2 (+1 Attikageschoss)

maximale Gebäudelänge: 30 m

Lärmempfindlichkeitsstufe: ES II

Art der Nutzung

Mass der Nutzung

Baupolizeiliche

Vorschriften

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Einwohnergemeinde Roggwil 5 ecoptima

Übebauungsordnung Grünauweg

Überbauungsvorschriften

Art. 8

1 Hauptbauten sind einzig innerhalb der dafür vorgesehenen Baubereichen

zulässig.

2 In den Baubereichen C1 bis C4 sind ausschliesslich Mehrfamilienhäuser

zugelassen.

3 In den Baubereichen A1 bis A3 sowie B1 und B2 sind ausschliesslich Ein-,

Doppelein-, Zwei- sowie Reiheneinfamilienhäuser zugelassen.

Art. 9

1 Ausserhalb der Baubereiche für Hauptbauten sind nur unbewohnte An-

und Nebenbauten wie einseitig offene Autounterstände, gedeckte Spiel-

und Aufenthaltsbereiche und dergleichen mit einer maximalen

Gebäudehöhe von 3 m und einer maximalen Grundfläche von 40 m2

zulässig.

2 Nicht zulässig sind Wintergärten und beheizbare Räume.

Art. 10

Vordächer, Balkone, Dachvorsprünge, etc. dürfen die Baubereichs-

begrenzungen um maximal 0.8 m überragen. Es gelten die Bestimmungen

des Baureglements.

Bau- und Aussenraumgestaltung

Art. 11

Bauten und Anlagen sind hinsichtlich Gesamterscheinung, Fassaden-

gestaltung, Material und Farbe, Gestaltung der Aussenräume sowie

anderer wichtiger Einzelheiten so zu gestalten, dass eine gute

Gesamtwirkung entsteht.

Art. 12

Die Hauptbauten sind entweder senkrecht oder parallel zur nordwestli-

chen bzw. südöstlichen Perimetergrenze auszurichten.

Art. 13

1 Die Hauptbauten in den Baubereichen C1 bis C4 sind mit Flachdächern

zu versehen. Für die Attika gelten die Vorschriften des Baureglements.

Baubereiche für

Hauptbauten

Bauten und

Anlagen

ausserhalb der

Baubereiche

Vorspringende

Bauteile

Grundsatz

Stellung der

Bauten

Dachgestaltung

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Einwohnergemeinde Roggwil 6 ecoptima

Übebauungsordnung Grünauweg

Überbauungsvorschriften

2 In den übrigen Baurereichen ist die Dachform frei. Es gelten die

Vorschriften des Baureglements. Die Firstrichtung ist parallel zur

Gebäudelängsseite anzuordnen.

3 Dächer von An- und Nebenbauten haben sich in Form und Material den

Dächern der Hauptgebäude unterzuordnen.

Art. 14

1 Die Aussenräume dienen den Bewohnern und Besuchern der Über-

bauung als Frei-, Aufenthalts-, Erholungs- und Spielfläche.

2 Die Aussenräume sind attraktiv zu gestalten und soweit es die Nutzung

zulässt zu begrünen. Die Bodenversiegelung ist auf das notwendige Mini-

mum zu beschränken. Es sind ausschliesslich standortheimische Pflanzen

zu verwenden.

3 Die im Überbauungsplan mit ungefährer Anzahl und Lage eingetragenen

Baumstandorte sind mit einheimischen und standortgerechten Hoch-

stammlaubbäumen zu bepflanzen. Die exakte Lage dieser Bäume wird im

entsprechenden Baubewilligungsverfahren festgelegt. Für die geschützten

Bäume gelten die Bestimmungen des Baureglements.

4 In den Bereichen Erweiterung Garten Nachbargrundstück gilt Abs. 1 und

2 sinngemäss.

Art. 15

1 Die in der kantonalen Bauverordnung verlangten Flächen für Aufent-

haltsbereiche und Kinderspielplätze (Art. 44 und 45 BauV) sind im

halböffentlichen Aussenraum zulässig und im Baubewilligungsverfahren

nachzuweisen.

2 An der im Überbauungsplan bezeichneten Stelle ist eine grössere

Spielfläche im Sinne von Art. 46 BauV mit einer Mindestfläche von 600 m2

zu realisieren.

3 Die Gestaltung der Kinderspielplätze soll verschiedenen Altersgruppen

und Bedürfnissen gerecht werden.

Aussenraum-

gestaltung

Aufenthalts-

bereiche,

Kinderspielplätze

und grössere

Spielfläche

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Einwohnergemeinde Roggwil 7 ecoptima

Übebauungsordnung Grünauweg

Überbauungsvorschriften

Erschliessung und Infrastruktur

Art. 16

Bei der Gestaltung der Detailerschliessungsstrasse ist auf die Bedürfnisse

von Fussgängern und Velofahrern sowie spielenden Kindern Rücksicht zu

nehmen.

Art. 17

Die internen Fusswege gemäss Überbauungsplan haben eine minimale

Breite von 1.5 m aufzuweisen.

Art. 18

1 Im Hinblick auf den späteren Bau eines Trottoirs ist entlang der

Bahnhofstrasse ein 2.0 m breiter Korridor von Bauten, Anlagen und

Bepflanzungen freizuhalten.

2 Ab dem Ende der Stichstrasse zwischen den Baubereichen A3 und B1 bis

zur südwestlichen Ecke des Perimeters ist im Hinblick auf die spätere

Realisierung einer öffentlichen Fusswegverbindung ein 2.5 m breiter

Korridor von Bauten, Anlagen und Bepflanzungen freizuhalten.

Art. 19

1 Die Bemessung der Abstellplätze für Motorfahrzeuge richtet sich nach

Art. 49 ff. BauV und wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt.

2 Die Autoabstellplätze für die Bewohner in den Baubereichen C1 bis C4

sind in einer unterirdischen Einstellhalle anzuordnen. Die Lage der Zu- und

Wegfahrt ist im Überbauungsplan bezeichnet, die genauen Abmessungen

sind im Baubewilligungsverfahren zu bestimmen.

3 In den übrigen Baubereichen dürfen ausserhalb der Baubereiche ober-

irdisch maximal je vier Parkplätze erstellt werden. Die ungefähre Lage von

allfälligen Zu- und Wegfahrten zu den Einstellhallen ist als Option im

Überbauungsplan bezeichnet.

4 Die Autoabstellplätze für Besucher sind innerhalb des im Überbauungs-

plan bezeichneten Bereichs anzuordnen.

5 Für die Bemessung und Anordnung der Abstellplätze für Fahrräder und

Motorfahrräder gilt Art. 54c BauV.

Detailerschlies-

sungsstrasse

Fussweg-

verbindungen

Korridore

Trottoir/öffent-

licher Fussweg

Auto- und Velo-

abstellplätze

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Einwohnergemeinde Roggwil 8 ecoptima

Übebauungsordnung Grünauweg

Überbauungsvorschriften

Art. 20

1 Die Gebäude und Anlagen sind so zu planen und auszuführen, dass sie

mit möglichst geringem Aufwand an Energie erstellt, betrieben und unter-

halten werden können. Der Minergiestandard ist anzustreben.

2 Eine allfällige Wärmezentrale ist im optionalen Baubereich neben den

Besucherparkplätzen zu erstellen.

Art. 21

Die ungefähre Lage der Containerabstellplätze ist im Überbauungsplan

bezeichnet. Die genaue Lage und Ausgestaltung werden mit der Um-

gebungsgestaltung im Baubewilligungsverfahren festgelegt.

Art. 22

1 Das Regenabwasser von Dächern, Zufahrten, Wegen, Parkplätzen und

ähnlichen Flächen ist möglichst in zentralen Versickerungsanlagen mit

Oberbodenpassage versickern zu lassen.

2 Die Entwässerung der Detailerschliessungsstrasse erfolgt über eine

randliche diffuse Versickerung über die Schulter. In Zufahrtsbereichen

sind bei Bedarf entsprechende bauliche Massnahmen oder Ersatzlösungen

vorzusehen.

3 Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) ist zu berücksichtigen.

Weitere Bestimmungen

Art. 23

Die Neuordnung des Grundeigentums ist vor Genehmigung der

Überbauungsordnung zu vollziehen.

Art. 24

Die Überbauungsordnung ZPP Nr. 13 «Grünauweg» tritt am Tag nach der

Publikation der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und

Raumordnung in Kraft (Art. 110 BauV).

Energie

Abfallentsorgung

Entwässerung

Neuordnung

Grundeigentum

Inkrafttreten

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Einwohnergemeinde Roggwil 9 ecoptima

Übebauungsordnung Grünauweg

Überbauungsvorschriften

Genehmigungsvermerke

Vorprüfung

Publikation im amtlichen Anzeiger

Öffentliche Auflage

Einspracheverhandlungen

Erledigte Einsprachen

Unerledigte Einsprachen

Rechtsverwahrungen

Beschlossen durch den Gemeinderat am

9. März 2015

24. September 2015

24. September bis 24. Oktober 2015

-

0

0

0

...

Präsidentin

Marianne Burkhard

Sekretär

Daniel Baumann

Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt:

Roggwil,

Gemeindeschreiber

Daniel Baumann

Genehmigt durch das kantonale Amt

für Gemeinden und Raumordnung

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Erläuterungsbericht

Die Planung besteht aus:

• Überbauungsplan 1:500

• Überbauungsvorschriften

weitere Unterlagen:

• Erläuterungsbericht

September 2015

ÖFFENTLICHE AUFLAGE

Einwohnergemeinde Roggwil

Überbauungsordnung ZPP Nr. 13 «Grünauweg»

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Impressum

Planungsbehörde:

Einwohnergemeinde Roggwil

Bahnhofstrasse 8

4914 Roggwil BE

Auftragnehmer:

ecoptima, Spitalgasse 34, Postfach, 3001 Bern

Telefon 031 310 50 80, Fax 031 310 50 81

www.ecoptima.ch, [email protected]

Bearbeitung:

Beat Kälin, Siedlungsplaner HTL / FSU

Esther Schiegg, dipl. Ing. (FH) Stadtplanung / FSU

Thomas Federli, dipl. Geograf

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Einwohnergemeinde Roggwil

Überbauungsordnung Grünauweg

Erläuterungsbericht

ecoptima

Inhalt

1. Ausgangslage 5

1.1 Einleitung 5

1.2 Standort und Umgebung 5

2. Planungsrechtliche Situation 6

2.1 Zonenplan 6

2.2 Schutzzonenplan 6

2.3 Baureglement 7

2.4 Verkehrsrichtplan 7

3. Überbauungsordnung 8

3.1 Zielsetzungen 8

3.2 Art der Nutzung 8

3.3 Mass der Nutzung 8

3.4 Erschliessung und Parkierung 9

3.5 Gestaltung 9

4. Auswirkungen auf die Umwelt (Bericht nach Art. 47 RPV) 11

4.1 Übereinstimmung mit den übergeordneten Planungen 11

4.2 Orts- und Landschaftsbild 11

4.3 Verkehrsaufkommen 11

4.4 Lärm und Luft 12

4.5 Naturgefahren 12

4.6 Grundwasser, Altlasten, Gewässerschutz 12

4.7 Ver- und Entsorgung 13

5. Verfahren 15

5.1 Projektorganisation 15

5.2 Planungsprozess 15

5.3 Beschlussfassung und Genehmigung 16

5.4 Übersicht Termine Planungsablauf 16

Anhang 1: Bebauungskonzept mit Neuordnung des

Grundeigentums (nichts rechtsverbindlich) 17

Anhang 2: Lärmgutachten 18

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Einwohnergemeinde Roggwil

Überbauungsordnung Grünauweg

Erläuterungsbericht

5 ecoptima

1. Ausgangslage

1.1 Einleitung

Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke innerhalb der Zone

mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 13 «Grünauweg» beabsichtigen, das Areal

einer Bebauung zuzuführen. Aufgrund der ungünstigen Parzellenstruktur

musste vorab eine Neuordnung des Grundeigentums in die Wege geleitet

werden.

Die neuen Grundstücksverhältnisse bieten allen Parteien die Möglich-

keit, ihre Areale in zweckmässiger Weise zu überbauen bzw. das Land zu

veräussern. Gleichzeitig konnte dank dieser Landumlegung eine optimale

Verkehrserschliessung des Areals festgelegt werden.

1.2 Standort und Umgebung

Abb. 1 Lage des Areals «Grünauweg» (rot eingezeichnet) in der Gemeinde Roggwil

(Quelle: Geoportal des Bundes)

Das Areal der ZPP Nr. 13 «Grünauweg» mit einer Fläche von ca. 1.6 ha liegt

im nördlichen Teil des Dorfes Roggwil an der Bahnhofstrasse unweit der

Langete (vgl. Abb. 1). Das Baugebiet an grenzt im Südwesten an Kultur-

land, ansonsten ist es von besiedeltem Gebiet umgeben. Der Perimeter

umfasst die Parzellen Nrn. 673 (Teil), 745 und 1063, 1367, 2402, 2403, 2404

und 3023.

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Einwohnergemeinde Roggwil

Überbauungsordnung Grünauweg

Erläuterungsbericht

6 ecoptima

2. Planungsrechtliche Situation

2.1 Zonenplan

Das Areal wurde im Zuge der letzten Revision der baurechtlichen Grund-

ordnung einer Zone mit Planungspflicht (ZPP) zugewiesen. Es grenzt im

Nordwesten sowie im Nordosten an eine Wohnzone W2 bzw. W3, im Süd-

osten an eine Wohnzone W2 sowie an eine Wohn- und Gewerbezone WG2.

Bis in eine Tiefe von 10 m ab der Bahnhofstrasse gilt gemäss Zonenplan

eine Aufstufung in Bezug auf die Lärmempfindlichkeit, wobei diese Festle-

gung für die vorliegende Planung nicht von Bedeutung ist.

Abb. 2 Zonenplanausschnitt, Gemeinde Roggwil

2.2 Schutzzonenplan

Der Schutzzonenplan weist entlang der südwestlichen Perimetergrenze

sowie nordöstlichen Bereich insgesamt drei Bäume der Kategorie II aus.

Diese sind in ihrem Bestand zu erhalten, dürfen aber ohne Bewilligung

gefällt werden, wenn ein angemessener Ersatz der gleichen Art in der

näheren Umgebung erfolgt.

Abb. 3 Schutzzonenplanausschnitt, Gemeinde Roggwil

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Einwohnergemeinde Roggwil

Überbauungsordnung Grünauweg

Erläuterungsbericht

7 ecoptima

2.3 Baureglement

Die Bestimmungen zur ZPP Nr. 13 «Grünauweg» finden sich in Art. 38 resp.

im Anhang A des Baureglements (BR). Die Zweckbestimmungen der ZPP

verlangen eine rationell erschlossene Wohnüberbauung. Art und Mass der

Nutzung richten sich nach den Zonenvorschriften der zweigeschossigen

Wohnzone W2, wobei ergänzend eine maximale Ausnützungsziffer (AZ)

von 0.6 gilt.

Die Verkehrserschliessung erfolgt beidseitig vom Grünauweg bzw. von der

Bahnhofstrasse her, gefordert ist eine verkehrsberuhigte, mit Baumreihen

versehene Strasse, die zusätzlich eine durchgehende Verbindung für Fuss-

gänger und Velofahrer bietet. Zusätzlich ist auch der Siedlungsrand mit

einzelnen Bäumen zu gestalten.

Schliesslich soll mit dem Erlass der Überbauungsordnung gleichzeitig das

Bauland umgelegt und damit die ungünstigen Grundstücksverhältnisse

bereinigt werden.

2.4 Verkehrsrichtplan

Der Verkehrsrichtplan aus dem Jahr 1991 sieht im Wirkungsbereich der

Überbauungsordnung einen parallel zur Bahnhofstrasse verlaufenden

«übergeordneten Fussweg» vor, der vom Grünauweg bis zum Hinterfeld-

weg reicht. Ab dem Hinterfeldweg Richtung Schulanlagen ist ein weiterer

übergeordnete Fusswegverbindung vorgesehen.

Entlang der Bahnhofstrasse ist zudem eine «gewünschte zusätzliche Ver-

bindung» markiert, worunter ein Trottoir zu verstehen ist.

Abb. 4 Ausschnitt aus dem Richtplan Verkehr C, Fussgängerverbindungen, Gemeinde Roggwil

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Einwohnergemeinde Roggwil

Überbauungsordnung Grünauweg

Erläuterungsbericht

8 ecoptima

3. Überbauungsordnung

3.1 Zielsetzung

Mit der Überbauungsordnung «Grünauweg» sollen die bau- und planungs-

rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf dem Areal eine

hochwertige Überbauung zu realisieren. Zulässig sind sowohl Einfamilien-,

Doppeleinfamilien- und Reiheneinfamilienhäuser als auch Mehrfamilien-

häuser.

3.2 Art der Nutzung

Die ZPP-Bestimmungen in Art. 38 bzw. im Anhang A des Baureglements

(BR) definieren eine Nutzung gemäss der Wohnzone W2 als zulässig, die

entsprechenden Bestimmungen finden sich in Art. 33 BR. Neben der ei-

gentlichen Wohnnutzung sind kleine gewerbliche Nutzungen sowie Läden,

Büros oder Praxen im Umfang von Art. 90 Bauverordnung (BauV) möglich.

Gemäss Art. 90 Abs. 1 BauV darf in Wohnzonen so genanntes «stilles Ge-

werbe» bewilligt werden, wenn es sich baulich gut einordnet und weder

durch seinen Betrieb (Lärm, Staub, Geruch etc.) noch durch den verur-

sachten Verkehr störend wirken kann.

In der Überbauungsordnung wurde festgelegt, dass in den Baubereichen

C1 bis C4 ausschliesslich Mehrfamilienhäuser zulässig sind. In den übri-

gen Baubereichen sind Ein-, Doppelein-, Zwei- sowie Reiheneinfamilien-

häuser zugelassen, jedoch keine Mehrfamilienhäuser.

3.3 Mass der Nutzung

Die ZPP-Bestimmungen sehen für das Areal Grünauweg eine maximale

Ausnützungsziffer (AZ) von 0.6 vor. Bei einer Landfläche von 16’042 m2

entspricht dies einer realisierbaren Bruttogeschossfläche (BGF) von 9’625

m2. Falls der AZ-Bonus von 0.05 gemäss Art. 6 Abs. 1 Überbauungsvor-

schriften gewährt werden kann, erhöht sich diese Fläche auf maximal

10’106 m2. Eine minimale AZ ist nicht definiert.

Zusätzlich gelten die baupolizeilichen Masse der Wohnzone W2:

Geschosszahl: 2

Gebäudehöhe (GH): 7.0 m

Gebäudelänge (GL) 30.0 m

Die verfügbare BGF wurde im Zusammenhang mit der Landumlegung

anteilsmässig auf die zukünftigen Grundstücke bzw. Baubereiche verteilt,

die entsprechenden Werte sind in Art. 6 der Überbauungsvorschriften

(UeV) festgelegt. Zusätzlich ist vorgesehen, dass die Nutzungen innerhalb

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Einwohnergemeinde Roggwil

Überbauungsordnung Grünauweg

Erläuterungsbericht

9 ecoptima

des ZPP-Perimeters übertragbar sind, wobei der AZ-Bonus nur auf Baube-

reiche übertragen werden kann, welche selbst zum Bonus berechtigt sind

(Art. 6 Abs. 2 UeV).

3.4 Erschliessung und Parkierung

Die Zufahrt zum Areal erfolgt einerseits ab der Bahnhofstrasse, anderer-

seits ab dem Grünauweg. Die Detailerschliessungsstrasse mit einer Breite

von 4.60 m (exkl. je 50 cm Bankett) ist gemäss den ZPP-Bestimmungen als

durchgängige verkehrsberuhigte Strasse auszugestalten. Die Frage nach

dem konkreten Temporegime ist im Rahmen eines separaten Verfahrens

zu klären, möglich sind sowohl eine Tempo-30-Zone als auch eine Begeg-

nungszone mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Der Anschluss an die Bahnhofstrasse erfolgt an einer übersichtlichen

Stelle, die Breite von 4.60 m lässt ein gleichzeitiges Ein- und Ausfahren

problemlos zu. Der Grünauweg ist im aktuellen Zustand als Sackgasse an-

gelegt und wird neu zur durchgängigen Verbindung. Aufgrund der Anlage

der bestehenden Strasse ist auf dem Grünauweg nicht mit einem spürbar

höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen.

Bei der Erarbeitung der vorliegenden Planung wurden verschiedene Vari-

anten der Erschliessung bzw. der Linienführung der Detailerschliessungs-

strasse geprüft. In Abwägung aller Interessen hat sich die vorliegende

Variante als optimale Lösung herausgestellt.

Die Parkierung für die Bewohner der Baubereiche C1 bis C4 erfolgt in

einer unterirdischen Einstellhalle, der Bereich für die Ein- und Ausfahrt

befindet sich südlich des Baubereichs C1. Für alle übrigen Baubereiche ist

wahlweise auch eine beschränkte oberirdische Parkierung möglich. Der

Überbauungsplan sieht an drei Stellen optionale Bereiche für Einstellhal-

lenzufahrten vor.

Die Besucherparkplätze sind im entsprechenden Bereich angrenzend an

die Bahnhofstrasse vorgesehen, zusätzliche Plätze können bei Bedarf

auch in den Einstellhallen bezeichnet werden.

Für die Abstellplätze für Fahrräder und Motorfahrräder gelten die Vorga-

ben der übergeordneten Gesetzgebung. Die genaue Zahl der Auto- und

Veloabstellplätze ist anhand der Bestimmungen in Art. 49 ff. BauV im Bau-

bewilligungsverfahren festzulegen.

3.5 Gestaltung

Stellung der Bauten

Die Hauptbauten sind entweder senkrecht oder parallel zur nordwest-

lichen bzw. südöstlichen Grenze des Wirkungsbereichs der Überbau-

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Einwohnergemeinde Roggwil

Überbauungsordnung Grünauweg

Erläuterungsbericht

10 ecoptima

ungsordnung auszurichten. Diese Vorgabe gewährleistet eine geordnete

Bebauung des Areals, lässt aber insbesondere in den schmaleren Baube-

reichen einen gewissen Spielraum bei der Wahl des Bautyps. Die Regelung

gilt analog für die Firstrichtung im Fall von Steildächern (Art. 13 Abs. 2

UeV).

Baugestaltung

Bauten und Anlagen sind bzgl. Gesamterscheinung, Fassadengestaltung,

Material und Farbe einheitlich zu gestalten. In Bezug auf die Dachform

wird für die Baufelder C1 bis C4 ein Flachdach vorgeschrieben, in den

übrigen Baubereichen ist die Dachform im Rahmen der Bestimmungen des

Baureglements frei wählbar.

Aussenraumgestaltung

Vorgeschrieben werden die Baumpflanzungen längs der südwestlichen

Perimetergrenze im Übergangsbereich zur Landwirtschaftszone sowie

entlang der Detailerschliessungsstrasse. Auf die Festlegung zusätzlicher

Baumstandorte im Siedlungsinneren wurde verzichtet, da Stellung und

Volumen der künftigen Bauten noch nicht bekannt sind. Die entsprechen-

den Pflanzungen sind als Bestandteil der Umgebungsgestaltungspläne

zu definieren. Der Umgang mit den gemäss den Festlegungen im Schutz-

zonenplan geschützten Bäumen der Kategorie II richtet sich nach den

Bestimmungen des Baureglements.

Die Überbauungsvorschriften fordern zusätzlich eine Begrünung und

attraktive Gestaltung der Aussenräume. Gemäss Art. 29 Abs. 4 BR kann

die Baupolizeibehörde im Rahmen einer Baubewilligung gezielte Bepflan-

zungen verlangen, wenn dies für den öffentlichen Verkehrsraum oder das

Ortsbild wichtig ist.

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Einwohnergemeinde Roggwil

Überbauungsordnung Grünauweg

Erläuterungsbericht

11 ecoptima

4. Auswirkungen auf die Umwelt (Bericht nach Art. 47 RPV)

4.1 Übereinstimmung mit den übergeordneten Planungen

Die Überbauungsordnung «Grünauweg» basiert auf der gleichnamigen

Zone mit Planungspflicht (ZPP), die als Bestandteil der Ortsplanung von

den Stimmbürgern beschlossen und vom Kanton genehmigt wurde. Der

Erlass der vorliegenden Planung erfolgt auf der Grundlage von Art. 92 ff.

BauG.

4.2 Orts- und Landschaftsbild

Der zulässige Bandbreite von verschiedenen Bautypen vom Ein- bis zum

Mehrfamilienhaus sowie von verschiedenen Dachformen entspricht dem

Muster der angrenzenden Quartiere. Die Neubauten orientieren sich in

ihrer Geschossigkeit und Platzierung am Bestand in den benachbarten

Arealen: Die grösser bemessenen Baubereiche grenzen an die Mehrfamili-

enhäuser am Grünauweg, während die eher für kleinere Baukörper geeig-

neten Baubereiche im südlichen Arealteil an ein bestehendes Einfamilien-

hausquartier anschliessen.

Im Umfeld der Überbauungsordnung gibt es weder schützens- oder erhal-

tenswerte Baudenkmäler noch Baugruppen. Das Gebiet ist im Bauinventar

der Gemeinde Roggwil nicht verzeichnet.

Besonderes Augenmerk wurde auf die Gestaltung des Siedlungsrands ge-

legt. Die Anordnung der Baubereiche garantiert gewisse Ein- und Durchbli-

cke, wobei das Innere der Siedlung trotzdem in angemessener Weise vor

landwirtschaftliche genutzten Fläche abgegrenzt wird. Die Baumpflanzun-

gen entlang der Siedlungsgrenze sollen das in den angrenzenden Sied-

lungen teilweise bereits vorhandene Muster fortführen und einen optisch

ansprechend gestalteten Übergang zwischen der Überbauung und der

angrenzenden Landwirtschaftszone gewährleisten.

4.3 Verkehrsaufkommen

Durch die neue Überbauung ist auf der Bahnhofstrasse mit einem leicht

höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen, wobei die entsprechenden

Kapazitäten vorhanden sind. Der heute als Stichstrasse augestalteten

Grünauweg wird zusammen mit der neuen Detailerschliessungsstrasse zur

durchgängigen Verbinden, wobei hier aufgrund der klaren Ausrichtung der

neuen Siedlung auf die Bahnhofstrasse nicht mit einer wahrnehmbaren

Verkehrszunahme zu rechnen ist.

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Einwohnergemeinde Roggwil

Überbauungsordnung Grünauweg

Erläuterungsbericht

12 ecoptima

4.4 Lärm und Luft

Das Areal ist der Lärmempfindlichkeitsstufe ES II gemäss Art. 43 Lärm-

schutzverordnung (LSV) zugeordnet, innerhalb eines 10 m breiten, vorlie-

gend jedoch nicht bebaubaren Streifens entlang der Bahnhofstrasse gilt

die ES III.

Der minimale Abstand der Baubereiche zur Bahnhofstrasse (Tempo 50

innerorts) beträgt rund 35 m. Das Lärmgutachten der Firma MBJ Bauphy-

sik vom 10. April 2015 zeigt, dass die Planungswerte eingehalten werden

können (siehe Anhang 2). Die arealinterne Strasse ist als verkehrsberu-

higte Strasse auszugestalten, so dass auch hier keine Lärmbelastung zu

erwarten ist.

Unzulässige Luftemissionen entstehen durch die geplanten Nutzungen

nicht. Auch in der näheren Umgebung des Wirkungsbereich sind keine

Geruchsquellen vorhanden.

4.5 Naturgefahren

Die Gefahrenkarte der Gemeinde Roggwil zeigt für den UeO-Perimeter und

die nähere Umgebung keinerlei Gefahrengebiete. Im näheren Umfeld gibt

es weder Fliessgewässer noch Hanglagen.

4.6 Grundwasser, Altlasten, Gewässerschutz

Weder im UeO-Perimeter noch in der unmittelbaren Umgebung sind Alt-

lasten bekannt. Der Perimeter liegt in einem Lockergesteingebiet mittlerer

Grundwassermächtigkeit.

Der gesamte Planungsperimeter befindet sich im Gewässerschutzbereich

Au. Es dürfen keine Anlagen erstellt werden, die unter dem mittleren

Grundwasserspiegel liegen, wobei Ausnahmen bewilligt werden können,

soweit die Durchflusskapazität des Grundwassers gegenüber dem unbe-

einflussten Zustand um höchstens 10 % vermindert wird (Anhang 4 Ziffer

211 Abs. 2 GSchV).

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Einwohnergemeinde Roggwil

Überbauungsordnung Grünauweg

Erläuterungsbericht

13 ecoptima

Abb. 5 Ausschnitt aus der Gewässerschutzkarte (Quelle: Geoportal des Kantons Bern)

4.7 Ver- und Entsorgung

Für die Überbauungsordnung «Grünauweg» gelten die Bestimmungen des

kantonalen Energiegesetzes und der Energieverordnung. Die Verwendung

von erneuerbarer Energie ist anzustreben (Art. 20 UeV), wobei zu beach-

ten ist, dass Erdwärmesonden aufgrund der vorherrschenden hydrogeo-

logischen Verhältnisse nicht zulässig sind. Unter bestimmten Vorausset-

zungen kann ein Nutzungsbonus für energieeffizientes Bauen von 5 % der

zulässigen BGF pro Baubereich gewährt werden (Art. 6 UeV).

Im Bereich der Einstellhalleneinfahrt sowie angrenzend an die Besucher-

parkplätze ist jeweils ein Standort für Container vorgesehen. Abklärungen

haben ergeben, dass die gewählten Kurvenradien für die dreiachsigen

Fahrzeuge der Kehrichtabfuhr sowie dreiachsige Lastwagen problemlos

befahrbar sind.

Wendekre

isra

diu

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10,2

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Maß

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7

3.6

0

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0

Abb. 6 Schleppkurve für ein dreiachsiges Kehrichtfahrzeug

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Einwohnergemeinde Roggwil

Überbauungsordnung Grünauweg

Erläuterungsbericht

14 ecoptima

Da eine Durchfahrt des Grünauwegs für Lastenzüge bereits im bestehen-

den Bereich der Strasse durch die Strassengeometrie verunmöglicht wird,

wird die Geometrie im Planungsperimeter nicht für Lastenzüge ausgelegt.

Wendekre

isra

diu

s a

en =

10,3

0m

Lastz

ug

Schle

ppkurv

enschablo

nen 4

0 g

on - 1

60 g

on

Fahrw

eis

e 2

18,7

11,3

5

4,8

4

1,2

6

1,5

0

5,2

8

2,9

2

Abb. 7 Schleppkurve für einen Lastenzug

Die Grundstücksentwässerung erfolgt nach Möglichkeit über zentrale

Versickerungsanlagen mit Oberbodenpassage. Die Detailerschliessungs-

strasse wird über eine randliche diffuse Versickerung über die Schulter

entwässert. In Zufahrtsbereichen sind bei der Bedarf bauliche Massnah-

men (Gitterroste o.ä.) oder Ersatzlösungen (z.B. Versickerung auf dem

Grundstück) vorzusehen.

Die Erschliessung mit Wasser und Abwasser erfolgt auf der Grundlage der

aktuellen generellen Wasserversorgungsplanung (GWP) bzw. dem generel-

len Entwässerungsplan (GEP).

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Einwohnergemeinde Roggwil

Überbauungsordnung Grünauweg

Erläuterungsbericht

15 ecoptima

5. Verfahren

5.1 Projektorganisation

Die Ausarbeitung der Überbauungsordnung «Grünauweg» erfolgte in enger

Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde, den verschiedenen Grundeigen-

tümern sowie dem Planungsbüro ecoptima ag.

5.2 Planungsprozess

Die Überbauungsordnung «Grünauweg» durchläuft das ordentliche Verfah-

ren nach Art. 58 ff. BauG mit Vorprüfung, öffentlicher Auflage, Beschluss-

fassung und kantonaler Genehmigung. Die Beschlussfassung zur Überbau-

ungsordnung liegt in der Kompetenz des Gemeinderates.

5.2.1 Vorprüfung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat die Planung im Rah-

men der Vorprüfung auf ihre Rechtmässigkeit hin überprüft. Anschliessend

wurde die Überbauungsordnung gemäss den im Vorprüfungsbericht vom

9. März 2015 festgehaltenen Vorbehalten bereinigt.

Die Voraussetzungen für die Gewährung des AZ-Bonus für energieeffizi-

entes Bauen wurden den übergeordneten Vorgaben entsprechend an-

gepasst. Zudem wurde präzisiert, dass der Transfer dieser Mehrnutzung

nur auf Baubereiche erfolgen kann, die diese Voraussetzungen ebenfalls

erfüllen.

Das im Vorprüfungsbericht verlangte Lärmgutachten wurde erstellt (siehe

Anhang 2). Die Untersuchung zeigt, dass die Planungswerte der Lärm-

empfindlichkeitsstufe ES II bei sämtlichen lärmempfindlichen Räumen der

künftig möglichen Wohnbauten eingehalten sind.

Hingegen wurde auf Anpassungen in Bezug auf die Verkehrserschliessung

verzichtet. Die genehmigten ZPP-Bestimmungen im Baureglement sehen

eine Erschliessung «vom Grünauweg und von der Bahnhofstrasse» her

vor, wobei die Anknüpfungspunkte an die bestehenden Anlagen durch die

Parzellierung bzw. durch die bestehende Bebauung klar vorgegeben sind.

Die im Vorprüfungsbericht skizzierten Alternativen via den Tavelweg und

über ein privates Grundstück bzw. über die Landwirtschaftszone stehen

im Widerspruch zu diesen Vorgaben und werden zudem als unzweck-

mässig erachtet. Die Schaffung eines zusätzlichen Anschlusses an die

Bahnhofstrasse wird im Vorprüfungsbericht als ungünstig bezeichnet, sie

entspricht jedoch dem bestehenden Muster im Umfeld des Planungspe-

rimeters. Die Vorgaben der VSS-Norm SN 640 050 werden eingehalten,

allfällige Optimierungen sind im Rahmen des Strassenbaubewilligungsver-

fahrens zu prüfen.

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Einwohnergemeinde Roggwil

Überbauungsordnung Grünauweg

Erläuterungsbericht

16 ecoptima

5.2.2 Auflage

Im Rahmen der öffentlichen Auflage können von Grundeigentümern die

von der Planung betroffen sind und von berechtigten Organisationen

schriftlich und begründet Einsprachen erhoben werden.

5.3 Beschlussfassung und Genehmigung

Nach der Beschlussfassung durch den Gemeindeversammlung wird das

AGR anschliessend im Genehmigungsverfahren erstinstanzlich über allfäl-

lige unerledigte Einsprachen entscheiden.

5.4 Übersicht Termine Planungsablauf

Für die Überbauungsordnung ZPP «Grünauweg» ist folgender Zeitplan

vorgesehen:

Vorprüfung Dez. 2014 bis Feb. 2015

Bereinigung März bis April 2015

Öffentliche Auflage Sept. bis Okt. 2015

Beschluss Gemeinderat (Genehmigung) Dezember 2015

Genehmigung durch das AGR anschliessend

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(H. Grütter-Fuhrer)

(P. Lerch-Bandi)

(W. Ammann-Wehrli)

Grünauweg

Tavelweg

Bahnhofstrasse

Hinterfe

grössereSpielfläche

4.00

4.00

1

2

3

4.00

4.00

W. Lerch1'062 m2

Erbengem.Lerch1'062 m2

IMS/P. Lerch5'149 m2

IMS/P. Lerch1'341 m2

EWG Roggwil1'136 m2 EWG Roggwil

1'976 m2

IMS/P. Lerch1'331 m2

IMS/P. Lerch556 m2

20.00

30.70

5.0030

30

3.50

2.50

24.00

13.50

23.00

13.00

15.00

9.00

15.00

10.0015.00

10.00

10.50

14.00

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15.00

10.00

3.60

4.09

4.00

4.47

3.60

4.00

3.606.43

17.00

15.00

10.00

13.42

5.00

11.00

11.00

11.00

8.003.00

9.50

9.50

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3.60

6.00

4.005.30

✤ � ✁ ✂ � ✄ � ☎ ✤ ✆ � ✓ ✝ ✂ ✂ ✞ ☎ ✟

13 «Grünauweg»: Bebauungskonzept

chlag zur Baulandumlegung 1:750

2014

Legende:

bestehender ZPP-Perimeter

Einfamilien-, Doppel-, Reihenhäuser

Mehrfamilienhäuser

Detailerschliessung mit Bankett

Erweiterung der bestehenden Gärten

öffentlicher Fussweg / Trottoir

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Einwohnergemeinde Roggwil

Überbauungsordnung Grünauweg

Erläuterungsbericht

18 ecoptima

Anhang

Anhang 2 Lärmgutachten

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LÄRMGUTACHTEN

(Strassenlärm)

Überbauungsordnung ZPP Nr. 13 «Grünauweg», Roggwil

10. April 2015 P:\e\ecop03\nach01_Lärmschutz_ps.doc

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2

1 ALLGEMEINES

1.1 Auftraggeber

ecoptima ag, Spitalgasse 34, 3011 Bern, vertreten durch Herrn Thomas Federli.

1.2 Einleitung und Auftrag

Im Auftrag der Gemeinde Roggwil bzw. der Grundeigentümer erarbeitet die Firma ecoptima ag eine Überbauungsordnung am Grünauweg in Roggwil (ZPP Nr. 13). Die Überbauungsordnung liegt im Einflussbereich der Bahnhofstrasse, welche zum Kantons-strassennetz gehört. In der Vorprüfung hat das Tiefbauamt anhand einer «rudimentären Berechnung» fest-gestellt, dass die Planungswerte der ES II bis in eine Tiefe von ca. 60 m ab der Kantons-strasse überschritten werden. Der minimale Abstand zwischen Strassenachse und Baubereich beträgt knapp 40 m. Die Bebauung entlang der Strasse ist sehr locker, so dass anzunehmen ist, dass die Abschirmung nicht genügt. Gemäss Fachbericht zu Vorprüfung des Tiefbauamts (OIK IV) vom 26. Januar 2015 ist mit einem Lärmgutachten nachzuweisen, wie die Planungswerte für die Baubereiche B2, C3 und C4 eingehalten werden können. Wir sind beauftragt, diesen Lärmschutznachweis gemäss der Lärmschutz-Verordnung (LSV) zu erstellen.

1.3 Grundlagen

1) Katasterplanausschnitt mit Perimeter der ZPP Nr. 13, ecoptima ag, 1. April 2015

2) Baufelder der Überbauungsordnung mit DWG-Format, ecoptima ag, 8. April 2015

3) Baureglement Gemeinde Roggwil, 2007

4) Zonenplan Gemeinde Roggwil, 2009

5) Vorprüfung Tiefbauamt des Kantons Bern (OIK IV) mit Angabe des DTV, 26. Januar 2015

6) Umweltschutzgesetz (USG), 7. Oktober 1983 (Stand 1. August 2010)

7) Lärmschutz-Verordnung (LSV), 15. Dezember 1986 (Stand 1. August 2010)

8) Schweizer Schriftenreihe Umweltschutz Nr. 57 - Anleitung zur Ermittlung und Beurteilung von Lärmimmissionen an Strassen (StL-86), Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Januar 1987

9) Korrekturen zum Strassenlärmberechnungsmodell StL-86, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), 1995

10) Schallausbreitungsberechnungsprogramm Cadna A, Version 4.5, Datakustik AG

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3

2 ÜBERBAUUNGSVORSCHRIFTEN

Für die ZPP Nr. 13 gelten gemäss Baureglement die Vorschriften der Wohnzone W2, die maximale Ausnützungsziffer beträgt 0.6, die maximale Gebäudehöhe beträgt 7 m und die maximale Gebäudelänge ist 30 m. Auf dieser Grundlage und den minimalen Gebäudeab-ständen wurden in der Überbauungsordnung 9 Baufelder definiert (vgl. Beilage 1). Der gesamte Perimeter ist der ES II zugeordnet. Da der Perimeter neu erschlossen wird, kommen die Planungswerte der Lärmschutz-Verordnung zur Anwendung.

3 BERECHNUNGSMODELL

Basierend auf dem Katasterplanausschnitt und den Baufeldern gemäss Ziffer 1.3 (Beilage 1) wurde im Berechnungsprogramm Cadna A ein Berechnungsmodell erstellt. Dieses beinhaltet sämtliche Gebäude in der ersten Reihe um die ZPP Nr. 13 sowie die Kantons-strasse und die erste Häuserreihe auf der gegenüberliegenden Strassenseite. Da das Terrain weitgehend eben ist, haben wir das Berechnungsmodell auf ebener Fläche erstellt. Zur Beurteilung der Überbauungsordnung haben wir auf jedem Baufeld ein Gebäude mit den grösstmöglichen Abmessungen erstellt. Hierbei entspricht der jeweilige Hausgrundriss der Baufeldfläche, die Gebäudehöhe 7 m, die Geschosszahl 2 + 1 Attika. Da unter ge-wissen Bedingungen die Attikafassaden teilweise auf der Flucht der Hauptfassaden liegen dürfen, haben wir sämtliche Attikafassaden auf die Flucht der Hauptfassaden gesetzt. Für jedes Baufeld wurde eine Hausbeurteilung durchgeführt. Hierbei berechnet die Soft-ware automatisch alle aus dem Quotienten von Gebäudehöhe und Geschosshöhe sich ergebenden Stockwerke und alle Fassadenseiten der betroffenen Gebäude. Anschliessend wird der jeweils höchste Fassadenpegel in der Lärmkarte dargelegt. Treten Belastungs-grenzwertüberschreitungen auf, werden die betroffenen Geschosse im Hausbeurteilungs-symbol mit römischen Ziffern angezeigt.

4 LÄRMQUELLE

Die ZPP Nr. 13 liegt im Einflussbereich der Kantonsstrasse 256 (Bahnhofstrasse). Ge-mäss Fachbericht zur Vorprüfung des Tiefbauamts (Oberingenieurkreis IV) beträgt der aktuelle DTV 4'500 Fhz./d (vgl. Beilage 1). Zum LKW-Anteil sind keine Angaben vor-handen, wir setzen daher die Standardwerte gemäss LSV Art. 33 ein. Nachfolgend sind die Verkehrszahlen und daraus resultierenden Lärmemissionen, auf welchen unsere Berechnungen basieren, festgehalten:

Strasse DTV 2015 Nt2 Nn2 v max Steigung Lr,e Tag Lr,e Nacht

[Fhz./a] [%] [%] [km/h] [%] [dB(A)] [dB(A)]

Kantonsstrasse 256 4'500 10 5 50 0 73.9 60.4

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4

5 BELASTUNGSGRENZWERTE

Gemäss Ziffer 2 gelten für die Überbauungsordnung die Vorschriften der Wohnzone W2. Es kommen die Planungswerte der ES II zur Anwendung. Diese sind: Empfindlichkeitsstufe Lr Tag Lr Nacht

[dB(A)] [dB(A)]

ES II 55 45

6 BEURTEILUNGSPEGEL

Die Hausbeurteilungen zeigen auf, dass die Einhaltung der Belastungsgrenzwerte auf sämtlichen Baufeldern ohne spezielle Massnahmen möglich ist. Der höchste Beurteilungs-pegel durch den Strassenlärm resultiert auf der Ostseite des Baufeldes C4. Er beträgt: Immissionsort Lr Tag Lr Nacht

[dB(A)] [dB(A)]

Ostseite Baufeld C4 54 40 Bei den Baufeldern B2 und C3 liegen die Beurteilungspegel mindestens 6 dB unter dem Belastungsgrenzwert. Die restlichen Resultate sind in den Beilagen 2 - 4 ersichtlich. Die Belastungsgrenzwerte der Lärmschutz-Verordnung bezüglich des Strassen-lärms werden somit bei sämtlichen lärmempfindlichen Räumen der künftigen Wohn-bauten eingehalten. Für allfällige Fragen oder Erläuterungen stehen wir selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Für den Lärmschutznachweis MBJ Bauphysik + Akustik AG Patric Schneider Beilagen:

1o) Situationsplan mit Baufeldern (Überbauungsplan)

1u) Ausschnitt aus dem Fachbericht des Tiefbauamts (OIK IV)

2o) Lärmkarte mit Hausbeurteilung Tag (1,5 m über Terrain)

2u) Lärmkarte mit Hausbeurteilung Nacht (1,5 m über Terrain)

3) Ausschnitt Lärmkarte mit Hausbeurteilung Tag (1,5 m über Terrain)

4) Ausschnitt Lärmkarte mit Hausbeurteilung Nacht (1,5 m über Terrain)

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Beilage 1

1

Plan-Nr. 1 Benennung Situationsplan mit Baufeldern (Überbauungsplan)

Doku.-Nr. 1 Benennung Ausschnitt aus dem Fachbericht des Tiefbauamts (OIK IV) vom 26. Januar 2015

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Beilage 2

2

Grafik-Nr. 1 Benennung Lärmkarte mit Hausbeurteilung Tag (1,5 m über Terrain)

Grafik-Nr. 2 Benennung Lärmkarte mit Hausbeurteilung Nacht (1,5 m über Terrain)

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Beilage 3

3

Grafik-Nr. 3 Benennung Ausschnitt Lärmkarte mit Hausbeurteilung Tag (1,5 m über Terrain)

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Beilage 4

4

Grafik-Nr. 4 Benennung Ausschnitt Lärmkarte mit Hausbeurteilung Nacht (1,5 m über Terrain)

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72

7

11

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Gassenacher

Tavelweg

Bahnhofstrasse

2403

1753

2193

2148

2404

1367

2307

1493

2771

1459

2205

744

1500

799

1343

2416

2212

2332

1418

2335

1327

673

238

2402

1978

745

1063

720

(2418)

(2455)

2945

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4

5

6

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2.006.00

4.00 6.00

r=5.00

C

r=7.50

r=7.50

r=3.00

r=5.

00

600 m2

ÖFFENTLICHE AUFLAGE

Einwohnergemeinde Roggwil

Überbauungsordnung ZPP Nr. 13 «Grünauweg»

ecoptima · Spitalgasse 34 · Postfach · 3001 Bern · Telefon 031 310 50 80 · Fax 031 310 50 81 · www.ecoptima.ch · [email protected]

Überbauungsplan 1:500

Die Überbauungsordnung

besteht aus:

• Überbauungsplan

• Überbauungsvorschriften

Weitere Unterlagen:

• Erläuterungsbericht

September 2015

roggwil/zpp_ueo 13 grünauweg/

4/4/4421_uep_150904_al/ph/dm

grössere Spielfläche nach Art. 46 BauV

Hochstammbaum(ungefähre Anzahl und Lage)

Detailerschliessung mit Bankett

neue Parzellengrenzen

Korridor öffentlicher Fussweg/Trottoir

Abholstandort Container(ungefähre Lage)C

Baubereich für Hochbauten mit Begrenzung und Bezeichnung

Zufahrt Einstellhalle (ungefähre Lage)

Bereich für Besucherparkplätze

Option Zufahrt Einstellhalle(ungefähre Lage)

Legende

Inhalte:

Wirkungsbereich derÜberbauungsordnung

A1

Erweiterung GartenNachbargrundstück

S

interne Fusswegverbindung

Hinweise:

Lage der BaubereicheListe der Koordinaten

Baubereich A1

628364.68 232701.48628404.93 232713.20628407.88 232710.65628410.04 232703.23628369.59 232691.48628366.91 232693.80

Ecke x y

1

2

3

4

5

6

Baubereich A2

628381.58 232686.84628421.86 232698.55628429.77 232691.70628431.93 232684.29628391.46 232672.53628383.81 232679.16

1

2

3

4

5

6

Baubereich A3

628401.97 232668.81628442.58 232680.61628447.98 232675.94628450.27 232668.05628410.10 232656.38628404.06 232661.61

1

2

3

4

5

6

Baubereich B1

628426.66 232650.60628475.77 232664.83628480.07 232650.00628435.60 232637.11628428.88 232642.91

1

2

3

4

5

Baubereich B2

628485.37 232667.66628557.81 232688.66628562.11 232673.82628489.67 232652.82

1

2

3

4

Baubereich C1

628430.80 232722.01628452.54 232728.77628458.89 232706.91628442.57 232702.17628441.05 232707.39628435.85 232705.78

1

2

3

4

5

6

Baubereich C2

628461.71 232698.87628478.03 232703.62628484.84 232680.17628468.52 232675.43

1

2

3

4

Baubereich C3

628464.21 232732.38628511.97 232747.22628519.05 232722.82628471.04 232708.87

1

2

3

4

Baubereich C4

628507.32 232712.13628550.53 232724.68628557.34 232701.24628514.13 232688.68

1

2

3

4

Genehmigungsvermerke

Vorprüfung vom9.März2015

Publikation im amtl. Anzeiger vom24.September2015

Öffentliche Auflage vom24.Sept.biszum24.Okt.2015

Einspracheverhandlungen vom

Erledigte Einsprachen

Unerledigte Einsprachen

Rechtsverwahrungen

Beschlossen durch den Gemeinderat am

Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt:

Roggwil,

Gemeindeschreiber

Daniel Baumann

Genehmigt durch das kantonale Amt für

Gemeinden und Raumordnung

Präsident Sekretär

Marianne Burkhard Daniel Baumann

N

geschützter Baum

optionaler BaubereichWärmeverbund

Aussenraum