Einzelabschluss WS 2011 2012 Bertram 1 407183

Embed Size (px)

Citation preview

EinzelabschlussWP StB Klaus Bertram

bersicht

Teil A: Jahresabschluss nach Handelsrecht Teil B: Jahresabschluss nach IFRS

2

WP StB Klaus Bertram

Teil A: Jahresabschluss nach Handelsrecht1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung Aufstellungs-, Prfungs- und Offenlegungspflichten Ableitung des Jahresabschlusses aus Inventar und Buchfhrung Grundstze ordnungsmiger Buchfhrung Allgemeine Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften Anlagevermgen Umlaufvermgen Eigenkapital Rckstellungen Bewertungseinheiten Verbindlichkeiten Latente Steuern Besondere Bilanzposten Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel Lagebericht3

WP StB Klaus Bertram

Lehrmaterial Gesetzestexte / Textsammlungen: HGB, AktG, GmbHG, PublG, IFRS IDW Verlag: Wirtschaftsgesetze, 27. Auflage 2011 IDW-Verlag: International Financial Reporting Standards IFRS Englisch / Deutsch, 6. Auflage 2011 NWB-Verlag: Wichtige Wirtschaftsgesetze, 24. Auflage 2011

Lehrbcher: Coenenberg/Haller/Schultze: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 21. Auflage 2011, Schffer-Poeschel-Verlag Bertram/Brinkmann/Kessler/Mller: Haufe HGB Bilanzkommentar, 2. Auflage 2010, Haufe-Verlag Schildbach: Der handelsrechtliche Jahresabschluss, 9. Auflage 2009, NWB-Verlag Baetge/Kirsch/Thiele: Bilanzen, 11. Auflage 2011, IDW-Verlag Ldenbach/Hoffmann: Haufe IFRS-Kommentar, 9. Auflage 2011, Haufe-Verlag Pellens/Flbier/Gassen/Sehlhorn: Internationale Rechnungslegung, 8. Auflage 2011, Schffer-Poeschel-Verlag4

WP StB Klaus Bertram

Teil A: Jahresabschluss nach Handelsrecht

Kapitel 1 Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung

5

WP StB Klaus Bertram

Handelsrechtliche Rechnungslegung

Rechnungslegung

Jahresabschluss

Lagebericht

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Anhang

6

WP StB Klaus Bertram

Bilanz

7

WP StB Klaus Bertram

Gewinn- und Verlustrechnung

8

WP StB Klaus Bertram

Exkurs: Einnahmenberschussrechner 241a HGB erffnet bestimmten Einzelkaufleuten die Nichtanwendung der 238-241 HGB (Buchfhrung und Inventar) 242 Abs. 4 HGB befreit diese Einzelkaufleute von der Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschlssen Damit mssen diese Einzelkaufleute lediglich eine Einnahmenberschussrechnung aufstellen (vgl. Gesetzesbegrndung, allerdings kein Verweis auf 4 Abs. 3 EStG) Voraussetzungen ( 241a HGB): Einzelkaufmann: Vorliegen der sog. Kaufmannseigenschaft, d. h. ein in kaufmnnischer Weise eingerichteter Geschftsbetrieb Umsatz (an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen) 500.000 Jahresberschuss (an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen) 50.000 9

WP StB Klaus Bertram

Exkurs: Einnahmenberschussrechner 241a HGB ist bereits im Grndungsjahr anzuwenden, wenn am ersten Abschlussstichtag die Umsatz- bzw. Jahresberschussgrenzen nicht berschritten werden 241a HGB ist eine in der Anwendung problematische Vorschrift, da nicht geregelt ist, wie bei berschreiten bzw. spterem Unterschreiten zu verfahren ist (bergangsgewinne /-verluste) das Erfllen der Anwendungsvoraussetzungen (Umsatz, Jahresberschuss) nur durch einen Probe-Jahresabschluss nachgewiesen werden kann

Vorschrift wurde mit dem BilMoG geschaffen; der Gesetzgeber hat sich hierdurch Kostenentlastungen fr die Unternehmen in einer Grenordnung von 1 Mrd- versprochen => vermutlich weit berschtzt; Anwendungsbereich in der Praxis ist sehr gering10

WP StB Klaus Bertram

Quelle: Graf in Haufe HGB Bilanzkommentar, 2. Aufl., 241a HGB, Rz 17

11

WP StB Klaus Bertram

Adressaten des Jahresabschlusses

12

WP StB Klaus Bertram

Funktionen des Jahresabschlusses

Information

Rechenschaft und Dokumentation

Handelsrechtliche Funktionen des Jahresabschlusses

Ausschttungsbemessung

Kapitalerhaltung

13

WP StB Klaus Bertram

Weitere Funktionen des Jahresabschlusses Mageblichkeit der Handelsbilanz fr die Steuerbilanz ( 5 Abs. 1 EStG) Grundlage fr vertragliche Ansprche Unternehmenskaufvertrge (sog. Earn-out-Klauseln) Tantieme-, Bonivereinbarungen (abhngig von Gewinn, Umsatz, cash flow) Darlehensvertrge (sog. Financial Covenants) Mietvertrge (umsatzabhngige Mieten) ..

Grundlage bzw. Anhaltspunkt fr das Vorliegen einer Insolvenzantragspflicht (berschuldung, Zahlungsunfhigkeit) ..14

WP StB Klaus Bertram

Theorien des Jahresabschlusses Bilanztheorien behandeln die Aufgaben, den Inhalt und die Ausgestaltung des Jahresabschlusses Kennzeichen von Bilanztheorien ist, dass sie versuchen, aus betriebswirtschaftlichen berlegungen den Sinn und Zweck des Jahresabschlusses, dessen Konzeption und Ausgestaltung herzuleiten Die wesentlichen Bilanztheorien betreffen die statische Bilanztheorie die dynamische Bilanztheorie die organische Bilanztheorie15

WP StB Klaus Bertram

Statische Bilanztheorie Entwickelt Ende des 19. Jahrhunderts von Hermann Veit Simon zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861 Wesentliche Aufgabe der Bilanzierung ist die Ermittlung des Reinvermgens des Kaufmanns mittels der Bilanz; demzufolge tritt die Erfolgsermittlung in den Hintergrund Reinvermgen stellt das Eigenkapital dar (vereinfacht: Saldo aus Vermgen und Schulden)

16

WP StB Klaus Bertram

Dynamische Bilanztheorie Entwickelt Anfang des 20. Jahrhunderts von Eugen Schmalenbach Wesentliche Aufgabe des Jahresabschlusses ist die Ermittlung des betriebswirtschaftlichen Erfolgs Der Jahresabschluss wird bei Schmalenbach zum Instrument der Rechenschaftslegung. Neben externen Adressaten dient der Jahresabschluss dem Kaufmann selbst als Grundlage der Steuerung des Unternehmens Die dynamische Bilanztheorie befasst sich mit der Periodisierung von Aufwendungen und Ertrgen17

WP StB Klaus Bertram

Organische Bilanztheorie Entwickelt Mitte des 20. Jahrhunderts von Fritz Schmidt Schmidt betrachtet aus gesamtwirtschaftlicher Sicht jedes Unternehmen als Zelle im Organismus der Gesamtwirtschaft Ein positiver Erfolg eines Unternehmens kann sich erst dann ergeben, wenn das Unternehmen seine relative Stellung in der Gesamtwirtschaft erhalten hat, d. h. in der Lage war seine leistungswirtschaftliche Substanz zu erhalten. Kerngedanke ist somit die Eliminierung von betriebswirtschaftlichen Scheingewinnen (Preissteigerungen) bzw. die Ermittlung von realen Gewinnen auf Basis von Wiederbeschaffungswerten18

WP StB Klaus Bertram

Teil A: Jahresabschluss nach Handelsrecht

Kapitel 2 Aufstellungs-, Prfungs- und Offenlegungspflichten

19

WP StB Klaus Bertram

Aufstellungspflichten Grundsatz: alle Kaufleute sind verpflichtet, Bcher zu fhren ( 238 Abs. 1 HGB) und einen Jahresabschluss aufzustellen ( 242 Abs. 1 HGB)

Ausnahme: bestimmte Einzelkaufleute i. S. v. 241a HGB (Einnahmenberschussrechner) => vgl. Kapitel 1 Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt ( 1 Abs. 1 HGB) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sein denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmnnischer Weise aufgestellten Geschftsbetrieb nicht erfordert ( 1 Abs. 2 HGB)20

WP StB Klaus Bertram

Aufstellungspflichten Gewerbebetrieb ist eine Selbstndige Nachhaltige Bettigung mit Gewinnerzielungsabsicht (umstritten) mit Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr die keinen freien Beruf oder land- und forstwirtschaftliche Ttigkeit darstellt

In kaufmnnischer Weise eingerichteter Geschftsbetrieb Qualitatitve Kriterien (Art) Quantitative Kriterien (Umfang)21

WP StB Klaus Bertram

Zeitlicher berblick

Weltweit 1863 1897 1965 Allg. dt. Handelsrecht Handelsgesetzbuch Aktienrechtsreform US GAAP 1986 Bilanzrichtliniengesetz EU-Richtlinien IAS

2005 2009

IFRS fr Konzernabschlsse brsennotierter Unternehmen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Diverse EU-Richtlinien

IFRS IFRS fr KMU

22

WP StB Klaus Bertram

Aufstellungspflichten relevante VorschriftenHandelsgesetzbuch Handelsstand Handelsgesellschaften / stille Gesellschaft Handelsbcher Handelsgeschfte Seehandel

Alle Kaufleute 238 - 263 Jahresabschluss / Lagebericht 264 - 289

Kapitalgesellschaften und haftungsbeschrnkte Personenhandelsgesellschaften 264 - 335 Konzernabschluss / -lagebericht 290 315a Prfung

Genossenschaften 336-339 Offenlegung 325 - 329

Kreditinstitute 340-340o Formbltter

Versicherungen 341-341p Strafen Bugelder 331 335b

316 324a

330

23

WP StB Klaus Bertram

Aufstellungspflichten

Die gesetzlichen Aufstellungspflichten differenzieren nach Rechtsform Gre Kapitalmarktorientierung

24

WP StB Klaus Bertram

Rechtsformabhngige Aufstellungspflichten

Zunehmende SpezialisierungAG/KGaA 150ff. AktG GmbH 41ff. GmbHG

Sehr groe Nichtkapitalgesellschaften ( & Co) 1 PublG

Haftungsbeschrnkte Personenhandelsgesellschaften

Kapitalgesellschaftenentsprechende Anwendung

264a c HGB

264-335 HGB

Alle Kaufleute 242 263 HGB25

WP StB Klaus Bertram

Rechtsformabhngige Aufstellungspflichten Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft (AG) Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) Europische Aktiengesellschaft (SE) GmbH

Personenhandelsgesellschaften Offene Handelsgesellschaft (OHG) Kommanditgesellschaft (KG)

26

WP StB Klaus Bertram

Rechtsformabhngige Aufstellungspflichten 264a HGB: Als haftungsbeschrnkte Personenhandelsgesellschaft gilt eine OHG oder KG, bei der nicht wenigstens ein persnlich haftender Gesellschafter (phG) eine natrliche Person ist oder eine OHG, KG oder andere Personengesellschaft mit einer natrlichen Person als phG ist oder sich die Verbindung in derartigen Gesellschaften fortsetzt

27

WP StB Klaus Bertram

Haftungsbeschrnkte Personenhandelsgesellschaften

AB-GmbH & Co KG

Kommanditist Herr A (50%) Kommanditist Herr B (50%) Komplementrin AB Verwaltungs- GmbH (0%)

Gesellschafter: Herr A (50%)

Gesellschafter: Herr B (50%)

28

WP StB Klaus Bertram

Haftungsbeschrnkte Personenhandelsgesellschaften

X-GmbH & Co KG

Kommanditist: Y GmbH & Co KG (100%) Komplementrin: X Verwaltungs- GmbH (0%)

Kommanditist Y GmbH (100%) Komplementrin: Z Verwaltungs- GmbH (0%)

29

WP StB Klaus Bertram

Grenabhngige Aufstellungspflichten Kleine Kapitalgesellschaften (und haftungsbeschrnkte Personenhandelsgesellschaften) sind von der Aufstellung eines Lageberichts befreit ( 264 Abs. 1 Satz 4 HGB) Fr kleine und mittelgroe Kapitalgesellschaften (& Co) bestehen verschiedene Aufstellungserleichterungen 266 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB: Gliederung der Bilanz 274a HGB: Keine Pflicht zur Bildung latenter Steuern, Wegfall bestimmter Anhangangaben (nur kleine Gesellschaften) 276 HGB: Ausweis eines Rohergebnisses 288 Abs. 1 und 2 HGB: Bestimmte Anhangangaben

30

WP StB Klaus Bertram

Grenkriterien nach 267 HGBGrenklasse Klein Mittel Rechtsnorm 267 Abs. 1 HGB 267 Abs. 2 HGB 267 Abs. 3 HGB Bilanzsumme T- 4.840 > 4.840 19.250 > 19.250 Umsatzerlse T- 9.680 > 9.680 38.500 > 38.500 MitarbeiterAnzahl 50 > 50 250 > 250

Gro

Die Rechtsfolgen der o. g. Merkmale treten ein, wenn zwei der drei Kriterien an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen ber- bzw. unterschritten werden Kapitalmarktorientierte Unternehmen ( 264d HGB) gelten stets als groe Gesellschaften Bei Umwandlung oder Neugrndung treten die Rechtsfolgen schon ein, wenn am ersten Abschlussstichtag die o. g. Voraussetzungen vorliegen31

WP StB Klaus Bertram

bung: GrenklassenJahr 01* 02 03 04 05 Bilanzsumme Mio- 5,0 3,2 3,9 7,6 11,9 Umsatzerlse MitarbeiterMio- Anzahl 6,8 4,7 7,4 39,0 40,5 160 135 149 264 290 Einstufung Rechtsfolge

*: Grndungsjahr

32

WP StB Klaus Bertram

Grenabhngige Aufstellungspflichten Kapitalgesellschaften (und haftungsbeschrnkte Personenhandelsgesellschaften) sind von der Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit, wenn sie an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen die mageblichen Grenkriterien unterschreiten ( 293 Abs. 1 HGB)Merkmal Bilanzsumme T- Umsatzerlse T- Mitarbeiter-Anzahl Schwellenwert >23.100 >46.200 >250 Merkmal Bilanzsumme T- Umsatzerlse T- Mitarbeiter-Anzahl Schwellenwert >19.250 >38.500 >250

Bruttomethode 293 Abs. 1 Nr. 1 HGB33

Nettomethode 293 Abs. 1 Nr. 2 HGBWP StB Klaus Bertram

Grenkriterien nach 1 PublGMerkmal Bilanzsumme Umsatzerlse Mitarbeiter-Anzahl Rechtsnorm 1 Abs. 1 Nr. 1 PublG 1 Abs. 1 Nr. 2 PublG 1 Abs. 1 Nr. 3 PublG Schwellenwert > 65 Mio- > 130 Mio- > 5.000

Die Rechtsfolgen der o. g. Merkmale treten ein, wenn zwei der drei Kriterien an drei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen berbzw. unterschritten werden ( 2 Abs. 1 PublG) Bei Umwandlung oder Neugrndung treten die Rechtsfolgen schon ein, wenn am ersten Abschlussstichtag die o. g. Voraussetzungen vorliegen Eine Aufstellungspflicht nach PublG besteht nur fr Unternehmen in der Rechtsform der nicht haftungsbeschrnkten Personenhandelsgesellschaft, Einzelunternehmen, bestimmte Vereine und Stiftungen sowie Krperschaften, Stiftungen oder Anstalten des ffentlichen Rechts, die Kaufmann nach 1 HGB sind oder als Kaufmann im Handelsregister eingetragen sind ( 3 Abs. 1 PublG)34

WP StB Klaus Bertram

Kapitalmarktorientierung 264d HGB bestimmt, dass eine Kapitalgesellschaft als kapitalmarktorientiert gilt, wenn sie einen organisierten Markt im Sinne des 2 Abs. 5 WpHG durch von ihr ausgegebene Wertpapiere in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat. Das Kriterium kapitalmarktorientiert bewirkt in Bezug auf die Aufstellungspflicht, dass die Gesellschaft unabhngig von ihrer tatschlichen Gre als gro im Sinne von 267 HGB gilt

35

WP StB Klaus Bertram

Kapitalmarktorientierung: 2 Abs. 5 WpHG Organisierter Markt im Sinne dieses Gesetzes ist ein im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens ber den Europischen Wirtschaftsraum betriebenes oder verwaltetes, durch staatliche Stellen genehmigtes, geregeltes und berwachtes multilaterales System, das die Interessen einer Vielzahl von Personen am Kauf und Verkauf von dort zum Handel zugelassenen Finanzinstrumenten innerhalb des Systems und nach festgelegten Bestimmungen in einer Weise zusammenbringt oder das Zusammenbringen frdert, die zu einem Vertrag ber den Kauf dieser Finanzinstrumente fhrt. Geregelter Markt stellen z. B. der Prime Standard und der General Standard der Frankfurter Wertpapierbrse dar. Nicht zum geregelten Markt gehren im Freiverkehr gehandelte Wertpapiere, z. B. Entry-Standard der Frankfurter Wertpapierbrse, m:access der Mnchener Brse oder Freiverkehr Plus der Brse Stuttgart.36

WP StB Klaus Bertram

Kapitalmarktorientierung 2 Abs. 1 Satz WpHG: Wertpapiere . sind insbesondere1. Aktien, 2. andere Anteile an in- oder auslndischen juristischen Personen, Personengesellschaften und sonstigen Unternehmen, soweit sie Aktien vergleichbar sind, sowie Zertifikate, die Aktien vertreten, 3. Schuldtitel,a) insbesondere Genussscheine und Inhaberschuldverschreibungen und Orderschuldverschreibungen sowie Zertifikate, die Schuldtitel vertreten, b) sonstige Wertpapiere, die zum Erwerb oder zur Veruerung von Wertpapieren nach den Nummern 1 und 2 berechtigen oder zu einer Barzahlung fhren, die in Abhngigkeit von Wertpapieren, von Whrungen, Zinsstzen oder anderen Ertrgen, von Waren, Indices oder Messgren bestimmt wird.37

WP StB Klaus Bertram

Aufstellungserleichterungen / -befreiungen

Befreiung von den fr KapG / KapCoGes geltenden besonderen Aufstellungsvorschriften

Kapitalgesellschaften

Personenhandelsgesellschaften

264 Abs. 3 HGB

264 Abs. 4 HGB38

264b HGBWP StB Klaus Bertram

Aufstellungsbefreiungen fr KapG 264 Abs. 3 HGB: Eine KapG, die Tochterunternehmen eines nach 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten Mutterunternehmens ist, braucht die besonderen Aufstellungsvorschriften fr Kapitalgesellschaften ( 264 289 HGB) sowie die Vorschriften fr die Prfung und Offenlegung des Jahresabschlusses nicht anzuwenden, d. h. es gengt der nach den allgemeinen Vorschriften aufzustellende Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und GuV 264 Abs. 4 HGB: Die Vorschrift des 264 Abs. 3 HGB ist auch anzuwenden auf Kapitalgesellschaften, die Tochterunternehmen eines nach 11 PublG zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten Mutterunternehmens sind39

WP StB Klaus Bertram

Aufstellungsbefreiungen fr KapG Voraussetzungen fr die Anwendung von 264 Abs. 3 HGB sind (kumulativ): Alle Gesellschafter des Tochterunternehmens haben der Befreiung zugestimmt und der Beschluss ist im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt worden Das Mutterunternehmen ist zur Verlustbernahme nach 302 AktG verpflichtet oder hat eine solche Verpflichtung freiwillig bernommen Das Tochterunternehmen ist in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens einbezogen Die Befreiung des Tochterunternehmens Ist im Konzernanhang des Mutterunternehmens angegeben und der Konzernabschluss im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt Zustzlich im elektronischen Bundesanzeiger fr das Tochterunternehmen unter Bezugnahme auf 264 Abs. 3 HGB und unter Angabe des Mutterunternehmens mitgeteilt worden40

WP StB Klaus Bertram

Aufstellungsbefreiungen fr KapCoGes 264b HGB: Eine haftungsbeschrnkte Personenhandelsgesellschaft ist von der Aufstellung, Prfung und Offenlegung ihres JA / LB nach den ergnzenden Vorschriften fr KapG / KapCoGes befreit, wenn (kumulativ) sie in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR einbezogenen ist der Konzernabschluss / Konzernlagebericht im Einklang mit der 7. EG-Richtlinie ist und von einem Abschlussprfer i. S. der 8. EG-Richtlinie geprft worden ist die Befreiung der Personenhandelsgesellschaft Im Anhang des von dem Mutterunternehmen aufgestellten und im eBAnZ offengelegten Konzernabschluss angegeben und Zustzlich im eBAnZ fr die Personenhandelsgesellschaft unter Bezugnahme auf diese Vorschrift und unter Angabe des Mutterunternehmens mitgeteilt worden ist.41

WP StB Klaus Bertram

AufstellungsfristenMonate 3Einzelunternehmen / nicht haftungsbeschrnkte Personenhandelsgesellschaften nicht PublG unterliegend

6

12

ordentlicher Geschftsgang ( 243 Abs. 3 HGB)

PublG unterliegend klein

5 Abs. 1 PublG 264 Abs. 1 HGB

Kapitalgesellschaften / haftungsbeschrnkte Personenhandelsgesellschaften

mittel gro42

264 Abs. 1 HGB

WP StB Klaus Bertram

Aufstellungspflichten (bersicht)RechtsformEU, PersG nach HGB EU, PersG nach PublG Kleine KapG, KapCoGes mittelgroe KapG, KapCoGes groe KapG, KapCoGes

BilanzFormfrei, GoB, klar und bersichtlich 242 Abs. 1 5 Abs. 1 PublG 266 Abs. 1 verkrzt, 274a 266

GuVFormfrei, GoB, klar und bersichtlich 242 Abs. 2 5 Abs. 1 PublG 275 verkrzt, 276 275 verkrzt, 276

Anhangnein

Lageberichtnein

FristOrdentlicher Geschftsgang 243 Abs. 3 3 Monate, 5 Abs. 1 PublG 6 Monate, 264 Abs. 1 3 Monate, 264 Abs. 1 3 Monate, 264 Abs. 1

Nein, 5 Abs. 2 PublG 284ff. verkrzt, 288 Abs. 1, 274a 284ff. Leicht verkrzt, 288 Abs. 2

nein, 5 Abs. 2 PublG nein 264 Abs. 1

289

266

275

284 ff.

289

EU = Einzelunternehmen PersG = nicht haftungsbeschrnkte Personenhandelsgesellschaft KapG = Kapitalgesellschaft KapCoGes = haftungsbeschrnkte Personenhandelsgesellschaft43

WP StB Klaus Bertram

bung: AufstellungspflichtenWelche Rechnungslegungsvorschriften (Einzelabschluss) gelten fr nachfolgende Sachverhalte? Die Grenmerkmale gelten fr drei aufeinander folgenden StichtageFall 1 Unternehmensstruktur OHG mit zwei natrlichen Personen als Gesellschafter GmbH & Co KG mit Herrn A als Kommanditist, Herrn B und die B-Verwaltungs- GmbH als Komplementre GmbH & Co KG mit Herrn C als Kommanditist und der C-Verwaltungs- GmbH als Komplementrin (Gesellschafter-Geschftsfhrer der C-Verwaltungs-GmbH ist Herr C) Konzernzugehrige GmbH & Co KG, die die Voraussetzungen des 264b HGB erfllt Aktiengesellschaft (brsennotiert im General Standard der Frankfurter Wertpapierbrse) Grenmerkmale BilSu = 12 Mio- UE = 28 Mio- AN = 73 BilSu = 92 Mio- UE = 234 Mio- AN = 310 BilSu = 77 Mio- UE = 147 Mio- AN = 210 BilSu = 64 Mio- UE = 138 Mio- AN = 96 BilSu = 11 Mio- UE = 36 Mio- AN = 54AN = durchschnittliche Arbeitnehmeranzahl 44

Rechtsfolge

2

3

4

5

BilSu = Bilanzsumme

UE = Umsatzerlse

WP StB Klaus Bertram

Verletzung der Aufstellungspflichten handelsrechtliche Folgen 335 HGB => Zwangsgeld bis max. 25.000 Euro im Einzelfall 21 PublG => s.o.

steuerrechtliche Folgen 162 AO => Schtzung 328 ff. AO => Zwangsgeld bis max. 25.000 Euro im Einzelfall 378 f. AO => bei leichtfertiger Steuerverkrzung Geldbue bis 50.000 Euro 370 AO => bei Steuerhinterziehung Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren

strafrechtliche Folgen 283 - 283b StGB => im Insolvenzfall Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren45

WP StB Klaus Bertram

Prfungspflichten 316 Abs. 1 Satz 1 HGB: Jahresabschluss und Lagebericht von Kapitalgesellschaften (und KapCoGes.), die nicht klein i. S. v. 267 Abs. 1 HGB sind, ist durch einen Abschlussprfer zu prfen. 316 Abs. 1 Satz 2 HGB: Hat keine Abschlussprfung stattgefunden, kann der Jahresabschluss nicht festgestellt werden. Das Ergebnis der Abschlussprfung (ggf. Versagungsvermerk) ist demgegenber fr die Feststellung nicht mageblich

46

WP StB Klaus Bertram

Verletzung der Prfungspflicht Nichterteilung des Prfungsauftrags (Versumnis) 335 HGB => Zwangsgeld bis max. 25.000 Euro im Einzelfall 21 PublG => s.o.

weitere Folgen bei ungeprftem Jahresabschluss 316 Abs. 1 S. 2 HGB => Feststellungsverbot 256 Abs.1 Nr. 2 AktG => sofern dennoch Feststellung erfolgt: Nichtigkeit analoge Anwendung auf GmbHs 10 PublG => Nichtigkeit des ungeprften Jahresabschlusses

47

WP StB Klaus Bertram

Offenlegungspflichten fr KapG / KapCoGesUnterlagenBilanz GuV Anhang Klein( 325 Abs. 1, 326 HGB)

Mittelgro( 325 Abs. 1, 327 HGB)

Gro( 325 Abs. 2 HGB)

offenzulegen (verkrzt) Keine Offenlegungspflicht Offenzulegen (verkrzt und ohne Angaben zur GuV) entfllt, da keine Aufstellungspflicht entfllt, da keine Prfungspflicht Keine Offenlegungspflicht offenzulegen

offenzulegen (verkrzt) offenzulegen (verkrzt) offenzulegen (verkrzt) offenzulegen offenzulegen offenzulegen offenzulegen

offenzulegen offenzulegen offenzulegen

Lagebericht Besttigungs- / Versagungsvermerk Bericht des Aufsichtsrats Vorschlag oder Beschluss zur Ergebnisverwendung*

offenzulegen offenzulegen offenzulegen offenzulegen

*: Soweit diese Angaben nicht bereits aus dem Jahresabschluss (Anhang) ersichtlich sind

48

WP StB Klaus Bertram

Verletzung der Offenlegungspflicht Nach HGB zur Offenlegung Verpflichtete 335 HGB => Ordnungsgeld bis 25.000 fr Mitglieder der vertretungsberechtigten Organe sowie Personen in vergleichbarer Stellung; mehrfach verhngbar

Nach PublG zur Offenlegung Verpflichtete 21 PublG => Zwangsgeld bis max. 25.000 Euro im Einzelfall

49

WP StB Klaus Bertram

Exkurs: elektronisches Handelsregister Regelungsbereiche Umstellung der bei den Amtsgerichten zu fhrenden Handels- und Genossenschaftsregister auf digitalen Betrieb Elektronischer Bundesanzeiger (eBAnZ) als Medium fr Unternehmenspublikationen Elektronisches Unternehmensregister (eUR) als zentrale Internetdatenbank fr Unternehmensinformationen Anwendungsbereiche eBAnZ Persnlicher Anwendungsbereich KapGes, PersHGes i.S.d. 264a HGB, PublG-Unternehmen, eG. Sachlicher Anwendungsbereich Einreichung Rechnungslegungsunterlagen beim eBAnZ in elektronischer Form ( 325 (1) HGB.; Papierform zulssig bis zum 31.12.2009 (Art. 61 (2) EGHGB )) Verschrfung der Offenlegungspflicht von Rechnungslegungsunterlagen durch krzere Offenlegungsfristen fr kapitalmarktorientierte Unternehmen/Konzerne, Wechsel des Sanktionsinstrumentariums vom Antrags- auf das Amtsverfahren Rechnungslegungsunterlagen sind fr jedermann unter www.ebundesanzeiger.de und www.unternehmensregister.de einsehbar50

WP StB Klaus Bertram

Offenlegung Einreichung der Rechnungslegungsunterlagen beim eBAnZ Einreichungsfrist nach dem Abschlussstichtag 4 Monate fr kapitalmarktorientierte Unternehmen (EA / KA; 325 Abs. 4 HGB), 12 Monate fr alle nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie fr kapitalmarktorientierte Unternehmen i.S.d. 327a HGB, die nur Schuldtitel mit einer Mindeststckelung von 50.000 EUR begeben

Formale Prfung der vollstndigen und fristgerechten Einreichung durch den Betreiber des eBAnZ ( 329 Abs. 1 HGB) Bekanntmachung der eingereichten Unterlagen im eBAnZ; bei Einreichung in Papierform Digitalisierung durch den Betreiber des eBAnZ ( 325 Abs. 2 HGB) bermittlung der Unterlagen vom eBAnZ an das eUR ( 8b Abs. 3 Nr. 1 HGB)51

WP StB Klaus Bertram

52

WP StB Klaus Bertram

53

WP StB Klaus Bertram

Offenlegung Der Betreiber des eBAnZ prft, ob die Rechnungslegungsunterlagen vollzhlig und fristgem eingereicht wurden. Bei einem Versto fhrt das Bundesamt fr Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der Kapitalgesellschaft oder gegen die Gesellschaft selbst durch. Die Kosten des Verfahrens werden den Beteiligten sofort auferlegt. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Hhe von 2.500 bis 25.000 EUR ist die Offenlegung innerhalb einer Frist von sechs Wochen nachzuholen oder Einspruch gegen die Verfgung einzulegen. Nach Fristablauf wird das Ordnungsgeld festgesetzt und zugleich ein erneutes Ordnungsgeld angedroht.54

WP StB Klaus Bertram