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VdS 2067 : 2008-01 (05) Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft Richtlinien zur Schadenverhütung Die vorliegende Publikation ist unverbindlich. Die Versicherer können im Einzelfall auch andere Sicherheitsvor- kehrungen oder Installateur- oder Wartungsunternehmen zu nach eigenem Ermessen festgelegten Konditionen akzeptieren, die diesen technischen Spezifikationen oder Richtlinien nicht entsprechen.

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VdS 2067 : 2008-01 (05)

Elektrische Anlagen in derLandwirtschaftRichtlinien zur Schadenverhütung

Die vorliegende Publikation ist unverbindlich. Die Versicherer können im Einzelfall auch andere Sicherheitsvor-kehrungen oder Installateur- oder Wartungsunternehmen zu nach eigenem Ermessen festgelegten Konditionen

akzeptieren, die diesen technischen Spezifikationen oder Richtlinien nicht entsprechen.

1 Anwendungsbereich

Die Richtlinien gelten für Planung, Errichtung undBetrieb elektrischer Anlagen in landwirtschaftli-chen als auch diesen gleichzusetzenden Betrie-ben wie Tieraufzucht-, Intensiv-Tierhaltungs- undGartenbaubetrieben. Die Richtlinien enthaltenMindestanforderungen. Ihre Anwendung entbin-det nicht von der Beachtung der einschlägigenNormen oder sonstiger technischer Regeln.

Anmerkung: Für Räume, die in dem Anwendungs-bereich dieser Richtlinien nicht erfasst werden, indenen aber betriebsdienliche Tätigkeiten durch-geführtwerden,wirdaufdieVorschriften fürSicher-heit und Gesundheitsschutz (VSG) der Landwirt-schaftlichen Berufsgenossenschaften, hier VSG1.4, hingewiesen.

2 Begriffe

2.1 Landwirtschaftliche Betriebe

Als landwirtschaftliche Betriebsstätten gelten Räu-me, Orte oder Bereiche, in denen Nutztiere gehal-ten, Futter- und Düngemittel, pflanzliche oder tieri-sche Erzeugnisse gelagert, aufbereitet undweiterverarbeitet werden. Hierzu gehören auchWohngebäude, die mit landwirtschaftlichen Be-triebsstätten durch metallene Bauteile (z.B. Kon-struktionsteile, Rohrleitungen) verbunden sind.Typische Bereiche sind z.B.

■ Ställe für Rinder, Schweine, Pferde, Schafe,Ziegen, Geflügel samt Nebenräumen wie Fut-terküchen, Melkstände, Milchkammern usw.,

■ Scheunen, Lagerhäuser, Lager- und Vorrats-räume und andere Lagerstätten für Heu, Stroh,Silage, Futter- und Düngemittel, Getreide, Kar-toffeln, Rüben, Gemüse und Obst,

■ Räume, in denen landwirtschaftliche Erzeugnis-se aufbereitet und weiterverarbeitet werden(Trocknen, Dämpfen, Pressen, Gären, Schlach-ten, Fleischverarbeitung usw.) sowie

■ Maschinenhallen, Werkstätten und Garagen.

2.2 Intensiv-Tierhaltungsbetriebe

Als Intensiv-Tierhaltung gilt die Aufzucht und Hal-tung von Tieren, wenn diese Nutztiere (z.B. Geflü-gel oder Schweine) in geschlossenen Räumenoder Gebäuden gehalten werden und die Versor-gung der Tiere mit Luft, Licht und Futtermittelndurch technische Einrichtungen erfolgt.

3 Gefahren

Infolge der speziellen Art und Nutzung der Gebäu-de können gerade in landwirtschaftlichen Betrie-ben in besonderem Maße ungünstige Umweltein-flüsse wie Staub, Feuchtigkeit, chemischeDämpfe, Säuren oder Salze und Blitzentladungenauf die elektrischen Betriebsmittel einwirken undsie schädigen. Darüber hinaus ist besondereBrandgefahr durch hohe Brandlasten und brenn-bare Stoffe wie Heu und Stroh in Scheunen sowieStällen gegeben. Besondere Unfallgefahr entstehtfür Tiere in den Standbereichen auf Grund vonSpannungsverschleppung im Fehlerfall.

4 Allgemeines

Ziel dieser Richtlinien, die in erster Linie für Elek-trofachkräfte bestimmt sind, ist es eine Gefähr-dung von Menschen, Tieren sowie Sachwertendurch elektrische Anlagen möglichst auszuschlie-ßen und letztlich Brände zu verhindern.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sindgrundsätzlich nach den allgemein anerkanntenRegeln der Elektrotechnik zu errichten und zu un-terhalten. Als solche gelten nach dem Energiewirt-schaftsgesetz (EnWG) zunächst die VDE-Bestim-mungen. Weiterhin sind die

■ Vorschriften für Sicherheit und Gesundheits-schutz der Landwirtschaftlichen Berufsgenos-senschaft, hier besonders die VSG 1.4 Elektri-sche Anlagen und Betriebsmittel,

■ gesetzlichen Verordnungen,■ behördlichen Bestimmungen sowie die■ Sicherheitsvorschriften der Schadenversicherer

zu beachten (s.a. Anhang A).

In landwirtschaftlichen Betrieben besteht aus vor-genannten Gründen generell eine erhöhte Unfall-und Brandgefahr. Elektrische Anlagen müssendeshalb auch besonderen Anforderungen gerechtwerden. Diese sind im Allgemeinen erfüllt, wenn

■ die Anlage unter Beachtung der DIN VDE 0100durch eine Elektrofachkraft (beim Elektrizitäts-versorgungsunternehmen (EVU) eingetrage-ner Elektroinstallateur) installiert wird,

■ beim Betrieb DIN VDE 0105 (insbes. Teil 15bzw. Teil 115) sowie VdS 2057 Sicherheitsvor-schriften für elektrische Anlagen in landwirt-schaftlichen Betrieben, Intensivtierhaltungen -Sicherheitsvorschriften gemäß Abschnitt B § 8AFB 2008 eingehalten werden,

■ die verwendeten elektrischen Betriebsmittelden DIN VDE-Bestimmungen entsprechen,

2

Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft VdS 2067 : 2008-01 (05)

Anmerkung: Sind elektrische Betriebsmittel miteinem Prüfzeichen, z.B. mit dem - Zeichenoder der Kombination von - und - Zei-chen versehen oder existiert ein Gutachten mitFertigungsüberwachung1, sind sie von einerunabhängigen und zugelassenen Stelle aufNormenkonformität überprüft worden.

■ die folgenden Festlegungen berücksichtigtwerden.

5 Schutzmaßnahmen

5.1 Schutz bei Isolationsfehlern(Fehlerstromschutz)

In landwirtschaftlichen Betrieben sind zur Vermei-dung von Bränden und Unfällen infolge von Isola-tionsfehlern die elektrischen Anlagen im TN- oderTT-System mit Fehlerstrom- (FI)-Schutzeinrichtun-gen gemäß DIN VDE 0664 Teil 10 auszustatten(Bild 1). Dies gilt auch für Gebäude, die über metal-lene Rohrleitungen, Stahlkonstruktionen oder der-gleichen in elektrisch leitender Verbindung mit demlandwirtschaftlichen Betrieb stehen (Bild 2). DerBemessungsdifferenzstrom IΔn (früher Nennfehler-strom) der Schutzeinrichtungen darf, damit derBrandschutz gewährleistet wird, für Stromkreisehöchstens 0,3 A betragen. Für Stromkreise mitSteckdosen muss der BemessungsdifferenzstromIΔn < 0,03 A gemäß DIN VDE 0100 Teil 705 undVSG 1.4 betragen.

Es wird empfohlen, in der Verbraucheranlagemehrere Stromkreise mit Einrichtungen zum Feh-lerstromschutz zu installieren. Damit wird sicher-gestellt, dass, wenn eine dieser Einrichtungenauslöst, nicht zugleich alle anderen Betriebsberei-che mitabgeschaltet werden (s.a. Darstellung inAbschnitt 6.4).

Es sind netzspannungsunabhängige Schutzein-richtungen einzusetzen, die auch Differenzströme(Fehlerströme) mit Gleichstrom-Komponenten er-fassen. Diese Anforderungen erfüllen Fehler-strom-(FI-)Schutzeinrichtungen (RCD) mit derKennzeichnung (Typ A) oder allstromsensiti-ve (Typ B) nach DIN VDE 0664 und Leistungs-schalter mit zugeordnetem Fehlerstromschutz(CBR) mit der Kennzeichnung (Bauart A)nach DIN VDE 0660 Teil 101 (Anhang B). DieSchutzeinrichtungen sind den zu erwartendenTemperaturen entsprechend auszuwählen, z.B.RCD mit der Kennzeichnung bei Temperatu-ren unter -5 °C. Bei CBR sind die Herstelleranga-ben zu beachten. Hinsichtlich der selektiven An-

ordnung von Einrichtungen zum Fehlerstrom-schutz wird auf Abschnitt 6.4 verwiesen.

5.2 Überstromschutz

Die Überlastung von Kabeln und Leitungen kannzu einer gefährlichen Erwärmung der Leiter führenund damit Brände verursachen. Kabel und Leitun-gen sind daher abweichend zu DIN VDE 0100Teil 430 an ihrem Anfang mit Überstrom-Schutz-einrichtungen zu versehen, die dem Leiterquer-schnitt angepasst sein müssen. Sowohl für alleStromkreise zur Versorgung von fest angeschlos-senen Verbrauchsmitteln als auch für Steckdosenbis zu einem Bemessungsstrom von 63 A dürfennur

■ Leitungsschutzschalter nach DIN VDE 0641,■ Leistungsschalter nach DIN VDE 0660 Teil 101

und■ kombinierte Schutzeinrichtungen wie FI/LS-

Schutzeinrichtungen nach DIN EN 61009-1VDE 0664 Teil 20

verwendet werden.

Beleuchtungsanlagen und Stromkreise mit zwei-poligen Steckdosen dürfen nur mit Leitungs-schutzschaltern bis 16 A geschützt werden. Über-strom- und FI-Schutzeinrichtungen sind in Vertei-lungen einzubauen.

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VdS 2067 : 2008-01 (05) Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft

FI

I =0,3ADn

FI

I =0,03ADn

Bild 1: FI-Schutzeinrichtung

-25°

FI

I =0,3ADn

FI

I =0,03ADn

Bild 2: Einrichtungen zum Fehlerstromschutz

VD E

geprüfteSicherheit

VD E

5.3 Überspannungsschutz

Durch z.B. Blitze (atmosphärische Entladungen)oder durch Schaltvorgänge in elektrischen Anla-gen können Überspannungen entstehen, dieSchäden an elektrischen Einrichtungen verursa-chen. Es wird daher empfohlen, die Anforderun-gen der folgenden Richtlinien zu berücksichtigen:

■ VdS 2006 Blitzschutz durch Blitzableiter■ VdS 2017 Blitz-Überspannungsschutz für land-

wirtschaftliche Betriebe■ VdS 2031 Blitz- und Überspannungsschutz in

elektrischen Anlagen■ VdS 2569 Überspannungsschutz für Elektroni-

sche Datenverarbeitungsanlagen

5.4 Tierschutz (Potenzialausgleich)

Bei einem Fehler in der elektrischen Anlage kanneine für Tiere gefährliche Spannung auf fremdeleitfähige Teile übertragen werden, z.B. auf metal-lene Gebäudekonstruktionen, Rohrleitungen, Be-tonarmierungen und metallene Anbindevorrich-tungen, Selbsttränken und Entmistungsanlagen.Zur Vermeidung von Tierunfällen sind alle fremdenleitfähigen Teile auf dem kürzesten Weg gutleitendmiteinander und mit dem Schutzleiter sowie derzentral angeordneten Potenzialausgleichsschie-ne zu verbinden – zusätzlicher Potenzialausgleich(Bild 3).

Es ist darauf zu achten, dass auch die Standflächeder Tiere in den Potenzialausgleich mit einbezo-gen wird. Dies geschieht durch Verbinden der im

Fußboden befindlichen fremden leitfähigen Teile,wenn diese für den zusätzlichen Potenzialaus-gleich genügen, oder durch Einbringen einerStahlmatte in den Fußboden. Bei Spaltenböden istdie Bewehrung der Unterkonstruktion an den Po-tenzialausgleich anzuschließen.

Der Potenzialausgleich ist nur wirksam, wenn allefremden leitfähigen Teile dauerhaft niederohmigmiteinander verbunden sind, z.B. durch Ver-schweißen.

6 Auswahl und Errichtung

Bei der Auswahl elektrischer Betriebsmittel undder Errichtung der elektrischen Anlagen ist daraufzu achten, dass die weitergehenden Anforderun-gen für

■ Feuergefährdete Betriebsstätten gemäß VdS2033 und

■ Feuchte und nasse Bereiche und Räume ge-mäß DIN VDE 0100-737

eingehalten werden müssen.

6.1 Stromversorgung

Die Stromversorgung aus dem öffentlichen Netzsollte mit Kabeln erfolgen, die im Erdreich verlegtsind. Freileitungen im Hofbereich sind unbedingtzu vermeiden. Kabel, die oberirdisch Fahrwegekreuzen, müssen mindestens 5 m oberhalb derFahrbahn verlaufen.

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Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft VdS 2067 : 2008-01 (05)

9 8 7 6 5 10

1 4 3 2

1 Selbsttränke, 2 Selbsttränkezuleitung, 3 Anbindeeinrichtung aus Metall, 4 Milchleitungsrohr, 5 Armierungsnetz der Standflä-che, 6 Schwemmkanalarmierung, 7 Kanalgitter, 8 Betonarmierung, 9 Fundameter, 10 Potenzialausgleichschiene

Bild 3: Potenzialausgleich im Stall

6.2 Hausanschlüsse

Zu beachten sind DIN VDE 0100 Teil 732 Hausan-schlüsse und DIN VDE 0211 Bau von Stark-strom-Freileitungen (Bild 4). Hausanschlüsse dür-fen sich nicht in feuer- und explosionsgefährdetenBereichen befinden und müssen darüber hinausgegen mechanische Beschädigungen geschütztsein. Mit Hilfe geeigneter baulicher Maßnahmenist sicherzustellen, dass sich in der Nähe keinebrennbaren Stäube und/oder Fasern in gefährli-cher Menge ansammeln können. Es wird empfoh-len, Hausanschlusseinrichtungen in Gebäudengemäß DIN 18012 in einem abgetrennten Raum zuinstallieren. Die Abtrennung sollte nach DIN 4102mindestens feuerhemmend ausgeführt sein undaus nicht brennbaren Baustoffen (F 30-A) beste-hen. Der Raum muss darüber hinaus leicht zu-gänglich sein und darf nicht der Lagerung von Ern-tegut dienen.

Bei Hausanschlusskabeln und -leitungen muss si-chergestellt sein, dass sie bei einem Lichtbogen-kurzschluss nicht die Brandausweitung fördern.Wenn der Schutz bei Überlast und Kurzschluss inKabel- und Leitungsnetzen nicht erfüllt ist, müssendie Hausanschlusskabel oder -leitungen sowieder Hausanschlusskasten gefahrlos ausbrennenkönnen. Zu diesem Zweck müssen die elektri-schen Betriebsmittel auf nicht brennbarer Befesti-gungsfläche installiert werden. Alternativ ist dieInstallation auf einer brennbaren Befestigungsflä-che nur dann zulässig, wenn eine lichtbogenfesteZwischenlage (z.B. eine 20 mm dicke Fibersilikat-platte, die allseitig 150 mm übersteht) unterlegtwird. Zusätzlich ist ein Luftabstand von minde-stens 150 mm zu anderen brennbaren Bauteileneinzuhalten. Weiterhin sind geeignete Maßnah-men zu treffen, die eine Brandausbreitung infolgeherunterfallenden brennenden Materials verhin-dern. Das ist gewährleistet z.B. bei nicht brennba-ren Fußböden sowie bei Auflagen aus Fibersilikatoder aus Stahlblech. Die Verlegung von Hausan-schlusskabeln im Erdreich gilt als gleichwertigeMaßnahme. Weiterhin sollten Kabel und Leitun-gen auf dem kürzesten Wege zum Hausan-schlusskasten geführt werden. Es wird empfoh-len, isolierstoffgekapselte Hausanschlusskästenzu verwenden.

Um eine gefährliche Spannungsverschleppungim Fehlerfall zu vermeiden, ist der Hauptpotenzial-ausgleich entsprechend DIN VDE 0100-410Schutz gegen elektrischen Schlag und nach DINVDE 0100-540 Erdung, Schutzleiter, Potenzialaus-gleichleiter durchzuführen. Im Falle eines TT-Sys-tems darf der 4. Leiter (PEN-/N-Leiter) nicht in denPotenzialausgleich mit einbezogen werden.

Das Dachständerrohr einer Freileitung ist bei vor-handener Gebäudeblitzschutzanlage über eineallseitig geschlossene Schutzfunkenstrecke aufdem kürzesten Wege mit der Gebäudeblitzschutz-anlage zu verbinden.

6.3 Hauptleitungen

Wenn Hauptleitungen auf brennbarer Unterlageverlegt werden, sind sie mit Einrichtungen zumFehlerstromschutz in die Schutzmaßnahme einzu-beziehen. Alternativ sind sie kurz- und erdschluss-sicher gemäß VdS 2033 Feuergefährdete Be-triebsstätten und diesen gleichzustellende Risikenzu installieren. Hauptleitungen dürfen nur danndurch feuergefährdete Bereiche geführt werden,wenn eine Überwachung durch Einrichtungenzum Fehlerstromschutz vorgesehen ist.

6.4 Verteilungen

Verteilungen (Haupt- und Unterverteilungen) müs-sen leicht zugänglich sein und dürfen nicht in feu-ergefährdeten Räumen installiert werden. Sie sindin trockenen Räumen und auf Wänden aus nichtbrennbaren Baustoffen anzubringen. Ist dies nichtmöglich, müssen die Verteilungen dem Schutz-grad IP 54 entsprechen. Bei größeren landwirt-schaftlichen Betrieben ist es aus betriebstechni-schen Gründen vorteilhaft, für einzelne Gebäudeoder Abschnitte von Gebäuden Unterverteilungeneinzurichten (Bild 5). Jede Verteilung (Haupt- undUnterverteilung) ist mit einem Hauptschalter zuversehen (Bild 6). Werden einer Hauptverteilungeine oder mehrere Unterverteilungen zugeordnet,so ist in der Hauptverteilung eine selektive Einrich-tung zum Fehlerstromschutz, Kennzeichnung ,bei CBR alternativ das Symbol Δt mit Angabe derGrenznichtauslösezeit in ms, mit einem IΔn < 0,3 A

VdS 2067 : 2008-01 (05) Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft

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HAK

SPD

SPD

ZT

PAS

RA

HAK = Hausanschlusskasten, PAS = Potenzialausgleich-schiene, RA = Erder (z.B. Fundamenterder), SPD = Über-spannungsschutzgerät, ZT = Zählertafel

Bild 4: Stromversorgung

S

vorzusehen. Nachgeschaltete Einrichtungen mitFehlerstromschutz müssen einen kleineren Be-messungsdifferenzstrom haben, z.B. 0,1 A oder0,03 A. Hauptschalter und Stromkreise sind dau-erhaft zu kennzeichnen. Dies gilt auch für Einrich-tungen zum Fehlerstromschutz, wenn diese zu-gleich als Hauptschalter verwendet werden.

6.5 Hauptschalter

Die elektrischen Anlagen müssen im Ganzen (ge-bäude- oder gebäudeabschnittsweise) durch ei-nen Hauptschalter nach DIN VDE 0100 Teil 537Geräte zum Trennen und Schalten von der elektri-schen Energiequelle und entsprechend DIN VDE0100 Teil 460 Schutzmaßnahmen - Trennen undSchalten - vom Netz getrennt werden können. DieSchalter sind an gut zugänglicher Stelle anzubrin-gen und zu kennzeichnen. Als Hauptschalter kön-nen auch Einrichtungen zum Fehlerstromschutzmit der Kennzeichnung , bei CBR alternativ dasSymbol Δt mit Angabe der Grenznichtauslösezeitin ms, verwendet werden. Es wird empfohlen auchin bestehende Anlagen nachträglich Hauptschal-ter einzubauen.

Stromkreise für nur gelegentlich benutzte Be-triebsmittel, z.B. Schrotmühlen, Misch- und Trock-nungsanlagen, müssen einen eigenen, entspre-chend gekennzeichneten Schalter erhalten.

6.6 Not-Ausschaltung

Die Einrichtungen für Not-Ausschaltungen müs-sen gut zugänglich und nicht in der Reichweitevon Tieren installiert sein. Auch sollte der Installa-tionsort so gewählt werden, dass beim Bedienender Not-Ausschaltung die Tiere nicht in Panik ver-setzt werden.

6.7 Kabel und Leitungen

Um die Nebengebäude mit elektrischer Energie zuversorgen, sind die Kabel vorzugsweise im Erd-reich (mindestens 0,6 m tief) zu verlegen. Werdenselbsttragende Luftkabel (nach DIN VDE 0250 Iso-lierte Starkstromleitungen Teil 206 z.B. NYMZ odernach DIN VDE 0250 Teil 205 z.B. NYMT) oder anSeilen hängende Kabel verwendet, muss dieDurchfahrhöhe mindestens 5 m betragen.

In landwirtschaftlichen Betriebsräumen sind nurKabel und Leitungen mit Kunststoffummantelung,z.B. NYY, NYM, zulässig. Es ist nicht statthaft, Ste-gleitungen zu verlegen. Kabel und Leitungen sindmöglichst so zu führen, dass sie nicht mit leichtentzündlichen Stoffen in Berührung kommen. Siesind weiterhin nicht nur gegen mechanische Be-schädigungen zu schützen, sondern müssen inStällen auch so geführt werden, dass die Tiere sienicht erreichen und nicht beschädigen können.

Durchbrüche in Decken und Wänden sind so zuverschließen, dass die baulichen Anforderungen,die an den Raumabschluss zu stellen sind, einge-halten werden. Es wird empfohlen auch Durchbrü-che in Decken und Wänden, an die keine bauli-chen Anforderungen gestellt werden, zu verschlie-ßen. Auf VdS 2025 Kabel- und Leitungsanlagenwird hingewiesen. Um Schäden durch Nagetieremöglichst zu verhindern, sollten Kabel und Leitun-gen nicht an unübersichtlichen Stellen, wie inFehlböden, in Installationskanälen und -schäch-ten oder in zu großen Schutzrohren, verlegt wer-den. Bereits bei Planung der elektrischen Anlageist anzustreben, Kabel und Leitungen im bzw. un-ter Putz zu verlegen. Wenn bei beweglich geführ-ten Leitungen mechanische Beanspruchungennicht auszuschließen sind, sind nach DIN VDE0250 Teil 812 Gummischlauchleitungen der Bau-

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Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft VdS 2067 : 2008-01 (05)

S

LS = Leitungsschutzschalter, FI = Fehlerstromschutzeinrich-tung, HS = Hauptschalter, SI = Sicherung, = Schutziso-lierung

Bild 6: Verteilung

FI

WH

UV

UV UV UV

FI

HAK

FI FI FI FI FI FI

S

S

HV

UV

WH = Wohnhaus, HV = Hauptverteilung, UV = Untervertei-lung, HAK = Hausanschlusskasten

Bild 5: Versorgung eines ausgedehnten landwirtschaft-lichen Betriebes

art NSSHÖU zu verwenden. Sind auf dem Gestelleiner Arbeitsmaschine Motor und Schalter ge-meinsam angeordnet, müssen die Leitungen festverlegt werden.

6.8 Schutzarten

In feuergefährdeten Betriebsstätten müssen elek-trische Betriebsmittel mindestens dem Schutz-grad IP 4 X genügen. Ist mit der Ansammlung ge-fährlicher Mengen brennbarer Stäube oder Fasernzu rechnen, ist der Schutzgrad IP 5 X erforderlich.Bei Nässe und Feuchte muss der Schutzgrad derelektrischen Betriebsmittel den örtlichen Gege-benheiten angepasst werden (s.a. Tabelle 1).

6.9 Feuersichere Trennung elektrischerVerbrauchs- und Betriebsmittel

Grundsätzlich sollten nur geschlossene elektri-sche Betriebsmittel ausgewählt werden. Wenn siezur Befestigungsfläche hin offen sind, müssen dieBetriebsmittel bei der Anbringung auf brennbarenBau- oder Werkstoffen von der Befestigungsflächegetrennt werden. Bis zu Bemessungsströmen von63 A gilt eine Isolierstoffunterlage von mindestens1,5 mm Dicke als ausreichende Trennung. Geeig-nete Werkstoffe in der angegebenen Dicke sindnach DIN EN 60893-1/VDE 0318 Teil 1

■ Hartpapier auf Phenolharz-Basis PF CP 204,■ Hartpapier auf Epoxidharz-Basis EP CP 201,■ Hartglasgewebe auf Epoxidharz-Basis EP GC

202 sowie■ Glashartmatte auf Polyester-Basis UP GM 201.

Zur Befestigungsfläche offene Zählertafeln undKleinverteiler, die auf brennbaren Baustoffen instal-liert werden, müssen mit Hilfe einer mindestens12 mm dicken Fibersilikatplatte oder eines gleich-wertigen Werkstoffes vollflächig von der Befesti-gungsfläche getrennt werden. Selbst wenn sie zurBefestigungsfläche hin geschlossen sind, müssenalle Betriebsmittel (auch Kabel und Leitungen), so-fern ein Schutz gegen die Auswirkungen von Kurz-schlüssen nicht erfüllt werden kann, so installiertbzw. verlegt werden, dass sie bei zu hoher Erwär-mung ausbrennen können, ohne dass die Gefahreiner Brandausweitung entsteht. Diese Anforde-rung ist erfüllt, wenn die Betriebsmittel auf nichtbrennbaren Gebäudeteilen verlegt werden. Beste-hen die Gebäudeteile aus brennbaren Stoffen, z.B.Holzwände (auch blechverkleidet), müssen die Be-triebsmittel (nach DIN VDE 0100 Teil 420, DIN VDE0100 Teil 732 oder DIN VDE 0211) auf einer mindes-tens lichtbogenfesten Unterlage installiert und ver-legt werden. Als lichtbogenfest gilt z.B. eine 20 mmdicke Fibersilikatplatte.

6.10 Steckvorrichtungen

Es sind nur nach DIN VDE 0620 und DIN VDE 0623genormte Steckvorrichtungen zulässig (Bild 7).Für gleiche Spannungen sind nur Steckvorrich-tungen der gleichen Bauart zu verwenden, die injedem Fall isolierstoffgekapselt sein müssen.

Drehstrom-Steckvorrichtungen müssen 5-poligsein. Bei ihrem Anschluss ist auf richtiges Drehfeldzu achten. Sie sind so zu installieren, dass sienicht mit brennbaren Stoffen in Berührung kom-men können. Um mechanische Beschädigungenauszuschließen, sollten Steckvorrichtungen in Ni-schen platziert werden. Es empfiehlt sich, vorDrehstrom-Steckvorrichtungen einen Schalter zuinstallieren.

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VdS 2067 : 2008-01 (05) Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft

Betriebsmittel Kennziffer des Schutzgradesnach DIN VDE 0470

ErgänzendeAnforde-rungen

Feuergefährdete Betriebsstätte

Feuergefähr-dung durchStaub oder/und Fasern

Feuergefähr-dung durchandere leichtentzündlichefeste Stoffe alsStaub oder/und Fasern

Installations-schalter

Steckvor-richtungen

SchaltanlagenVerteilerAnlasserTransfor-matoren

Maschinenmit Käfigläufer

1

Maschinen(Motoren,Generatoren)

1

Schaltgeräte(Ausschalter,Motorschutz-schalter)

Stromschie-nensystemenach DIN VDE0100 T. 733

HandleuchtenLeuchten

2

Elektrowärme-geräte

2

IP 5X IP 4X

IP 4X

IP 4XIP 4XIP 4X

IP 4X

IP 4X

IP 4X

IP 4X

IP 4X

IP 4X

IP 2X

IP 4X

IP 5X

IP 5XIP 5XIP 5X

IP 5X

IP 5X

IP 5X

IP 5X

IP 5XIP 5X

IP 5X

IP 4X*)

*)zugehörigerKlemmkastenIP 5X

abgedeckteAusführung

Anmerkung:1) Ausgenommen handgeführte Elektrowerkzeuge nachDIN VDE 0740.2) Der Hersteller kann auf einzuhaltende Abstände zubrennbaren Stoffen hinweisen.

Tabelle 1: Schutzarten

6.11 Leuchten und Beleuchtungsanlagen

Leuchten und Beleuchtungsanlagen müssen DINVDE 0710 bzw. DIN EN 60598/VDE 0711 entspre-chen. Bei ihrer Installation sind außerdem DINVDE 0100 Teil 482 und Teil 559 zu beachten. AufVdS 2005 Elektrische Leuchten, VdS 2033 Feuer-gefährdete Betriebsstätten und diesen gleichzu-stellende Risiken und VdS 2324 Niedervoltbe-leuchtungsanlagen und -systeme wird hingewie-sen. Werden Leuchtstofflampen-Leuchten aufbrennbaren Unterlagen installiert, so müssen siezusätzlich zu dem DIN VDE-Zeichen das Zeichen

tragen (Bild 8). Leuchten mit der Kennzeich-nung , , , oder sind eben-falls geeignet.

In Bereichen, die durch brennbare Stäubeund/oder Fasern feuergefährdet sind, dürfen nurLeuchten mit begrenzter Oberflächentemperaturinstalliert werden, die das Kennzeichenoder nach DIN EN 60598-2-24/VDE 0711 Teil2-24 tragen. Für Leuchten, die mit dem Zeichen

gekennzeichnet sind, muss der Schutz ge-gen Ablagerungen von Staub und anderenFremdkörpern für die ganze Lampe erreicht wer-den. Dies ist gegeben, wenn die gesamte Lampein den Schutzgrad IP 5X eingeschlossen wird, z.B.mittels Schutzscheibe oder Wanne. Damit wirdauch ein höherer mechanischer Schutz gewähr-leistet.

Leuchten in der Landwirtschaft sollen außerdemschutzisoliert sein .

Leuchten (z.B. auf Heu- und Strohböden), derenBetriebszustand vom Ort des Schalters nicht er-kennbar ist, sind am Schalter oder gut sichtbar indessen Nähe mit Kontrollleuchten zu versehen,die den Betriebszustand anzeigen.

Besteht die Gefahr einer mechanischen Beschädi-gung von Leuchten, sind diese durch geeignete

Maßnahmen zu schützen, z.B. Anbringen vonnichtbrennbaren Schutzgittern oder Einhalten vonSicherheitsabständen. Ovalleuchten aus Kunst-stoff erfüllen nicht die Anforderungen an denBrandschutz in feuergefährdeten Bereichen undsind deshalb unzulässig. Vorzugsweise sind Glüh-lampen-Leuchten aus Keramik oder Glas zu ver-wenden. Die Herstellerangaben zur Montageartsind unbedingt zu beachten.

6.12 Motoren

Motoren müssen so aufgestellt bzw. angebautoder mit Schutzabdeckungen versehen sein, dasssich weder Staub noch Fasern ablagern oder ein-dringen können, welche die Funktion beeinträchti-gen. Erforderlich ist eine Schutzeinrichtung (Über-lastschutz), die verhindert, dass die Motoren sichim Fehlerfall unzulässig hoch erwärmen (Bild 9).Motoren, die automatisch oder aus der Ferne ein-geschaltet oder nicht dauernd beaufsichtigt wer-den, müssen mit einer entsprechenden, manuellrückstellbaren Schutzeinrichtung, die in der Näheinstalliert ist, geschützt werden, z.B.

■ Kaltleiter-Temperaturfühler und Auslösegerätnach DIN VDE 0660 Teil 303 (Motorvollschutz);

■ Motorstarter (Motorschutzschalter) nach DINVDE 0660 Teil 102 mit thermischen, magneti-schen und phasenausfallempfindlichen Über-last-Auslösern/Relais;

■ Überlastrelais (Bimetall-Relais) nach DIN VDE0660 Teil 102 mit thermischen Auslösern/Re-lais.

Motoren mit Stern-Dreieckschaltung ohne auto-matische Umschaltung von der Stern- in die Drei-eckstufe müssen auch in der Sternschaltungdurch eine Schutzeinrichtung gegen unzulässighohe Temperaturen geschützt werden.

8

Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft VdS 2067 : 2008-01 (05)

Bild 8: LeuchtenBild 7: Steckvorrichtungen

F

FD M M MF F

F F

D

D

6.13 Elektrozaunanlagen

Elektrozaungeräte müssen DIN VDE 0667 ent-sprechen. Für die Errichtung und Betrieb von Elek-trozaunanlagen sind nicht nur die Anweisungender Hersteller einzuhalten, sondern auch die DINVDE 0131 zu beachten.

Elektrozaunanlagen dürfen, um Brandgefahreninsbesondere durch Gewitter zu vermeiden, nichtin feuergefährdeten Räumen wie Scheunen, Ten-nen und Stallungen angeschlossen und betriebenwerden. Elektrozaunleitungen dürfen nicht in feu-ergefährdete Betriebsstätten eingeführt werden.

Elektrozaunleitungen sind an der Einführung indas Gebäude durch ein Überspannungsschutz-gerät zu schützen, das an dem Fundamenterder,dem Erder einer Blitzschutzanlage oder an einemeigenen Erder (Staberder) anzuschließen ist (Bild10). Auf VdS 2017 Blitz-Überspannungsschutz fürlandwirtschaftliche Betriebe wird hingewiesen.

6.14 Elektrowärmegeräte

Elektrowärmegeräte sind so zu betreiben, dass siekeinen Brand verursachen können (DIN VDE 0700Teil 216, DIN VDE 0100 Teil 420, Teil 482 und Teil

510). Die Anweisungen der Hersteller sind un-bedingt zu beachten. Weiterhin wird auf VdS 2279Elektrowärmegeräte und Elektroheizungsanlagenhingewiesen. Werden Tauchheizgeräte einge-setzt, auch solche für die Kälbermilch-Erwär-mung, müssen sie mit einem Schutz-Temperatur-begrenzer versehen sein.

7 Intensiv-Tierhaltung

Zusätzlich zu den Maßnahmen, die in landwirt-schaftlichen Betrieben konkret gegen die Unfall-und Brandgefahren zu treffen sind (Abschnitt 4-6),müssen elektrische Anlagen in der Intensiv-Tier-haltung so geplant und errichtet werden, dass dielebenserhaltende Luftversorgung für die im Stalluntergebrachten Tiere sichergestellt ist. Auf DIN18910 Klima in geschlossenen Ställen wird hinge-wiesen. Gegebenenfalls ist auch die Schweinehal-tungsverordnung zu beachten.

Für den Fall, dass die Luftversorgung beeinträch-tigt wird, müssen Einrichtungen vorhanden sein,mit deren Hilfe selbsttätig oder manuell weiterbelüf-tet werden kann (Bild 11). Bei Ausfall der Lüftungs-anlage oder eines Teils hiervon sowie bei zu hoherTemperatur im Stall muss eine Meldung erfolgen.Die Meldung muss durch optische und akustischeSignalgeber erfolgen und an einer hilfeleistendenStelle wahrgenommen werden können. Die Melde-anlage darf nicht von der Netzspannung abhängigsein und muss sich selbst überwachen.

Es wird empfohlen, gleiche Maßnahmen für dieautomatische Futterversorgung zu treffen. Dieelektrischen Anlagen sind gemäß DIN VDE 0100Teil 560 Elektrische Anlagen für Sicherheitszwe-cke zu planen und zu errichten.

Die elektrische Anlage für einen Intensiv-Tierhal-tungsstall muss durch einen Hauptschalter gemäßAbschnitt 6.5 separat vom Netz getrennt werdenkönnen. Lüftungsanlagen mit mehreren elektromo-torischen Antrieben sind auf verschiedeneStromkreise aufzuteilen. Weiterhin sind sie durchmindestens eine selektive stoßstromfeste Einrich-tung zum Fehlerstromschutz mit dem Kennzeichen

zu schützen. Betriebsmittel, z.B. Leuchten,Steckvorrichtungen, die nicht zur Lüftungsanlagegehören, sind dagegen mit ihren Stromkreisenanderen Einrichtungen zum Fehlerstromschutzzuzuordnen. Wird die Einrichtung zum Fehler-stromschutz nicht im Hauptverteiler (HV) sondernim Unterverteiler (UV) angeordnet, muss das Kabel(z.B. NYY) bzw. die Leitung (z.B. NYM) zwischenbeiden Verteilern gemäß DIN VDE 0100 Teil 732bzw. DIN VDE 0211 verlegt werden (s.a Ab-

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VdS 2067 : 2008-01 (05) Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft

Stroman-schluss

Elektro-zaun-gerät

Hüteseite

Bild 10: Elektrozaunanlage

S

IP54jkh

kjgjkg

jkgkjg

jkg

Bild 9: Schutzart und Motorschutz elektrischer Maschi-nen

schnitt 6.3). Sie müssen ohne Gefahr für die Um-gebung ausbrennen können (s.a. Abschnitt 6.9).

Bei Unterbrechung der Stromversorgung solltedie elektrische Anlage mit Hilfe einer eigenen Ver-sorgung nach DIN VDE 0100 Teil 551 Niederspan-nungs-Stromversorgungsanlagen weiterbetrie-ben werden können (Ersatzstromversorgung).Diese muss so bemessen sein, dass alle lebenser-haltenden Einrichtungen versorgt werden kön-nen. Die kurzzeitig auftretenden hohen Anlaufströ-me der Motoren sind hierbei zu berücksichtigen.Auf die Ersatzstromversorgungsanlage sollte imStörungsfall automatisch umgeschaltet werden,wobei eine zwangsläufige Trennung der Außenlei-ter und des Neutralleiters von EVU-Netzen sicher-gestellt sein muss. Dies gilt auch für handbetätigteSchalter. Besitzt das Aggregat zur Ersatzstromver-sorgung keine eigene Antriebsmaschine, kannder Generator z.B. über die Zapfwelle einesSchleppers angetrieben werden.

Zum Schutz gegen Blitzschlag und Überspannun-gen sind bei allen elektrischen und elektronischenEinrichtungen entsprechende Maßnahmen vorzu-sehen (s.a. Abschnitt 5.3).

8 Elektrische Anlagen mitFernwirktechnik

Zur Verhütung von Schäden bei elektrischen Anla-gen mit Fernwirktechnik wird auf VdS 2839 Fern-wirktechnik in der Elektroinstallation hingewiesen.

9 Schaltpläne

Für die elektrischen Anlagen muss mindestens einÜbersichtsplan in einpoliger Darstellung und eineDokumentation nach DIN VDE 0100 Teil 510 Aus-wahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel er-stellt werden. Für einfache Anlagen kann auf denSchaltplan verzichtet werden, wenn die Beschrif-tung der Anlage die Übersicht über die Stromkrei-se gewährleistet.

10 Betrieb elektrischer Anlagen

Unter Betrieb einer elektrischen Anlage ist derenBenutzung ebenso wie die Aufrechterhaltung desordnungsgemäßen Zustandes einschließlich derwiederkehrenden Prüfungen zu verstehen. Eswird darauf hingewiesen, dass die VorschriftenVSG 1.4 sowie die Klausel SK 9609 (Anhang B),sofern im Versicherungsvertrag vereinbart, einzu-halten und die DIN VDE 0105 sowie die Anweisun-gen der Hersteller zu beachten sind. Das Erhaltendes ordnungsgemäßen Zustandes bedingt, dassbestehende Anlagen dann zwingend an die gülti-gen Sicherheitsvorschriften (gesetzliche und be-hördliche und die der Feuerversicherer) ange-passt werden müssen, wenn sich aus dembisherigen Zustand Gefahren für Personen undSachen ergeben.

10

Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft VdS 2067 : 2008-01 (05)

S

H

Wohngebäude

UV HV

FI FI FI FI GMA

B

SPD

PAS

HAK

RA

S

S

S

SI

V V

MS MSt

PHPHRegler

SPD FI FI

U

SI

0,03 A

1 20

VM G

L

GMA = Gefahrenmeldeanlagen, B = Batterie, H = Hupe, S = Sirene, MS = Motorschutzschalter, PH = Phasenausfallrelais,SPD = Überspannungsschutzgerät, U = Umschalter, VM = Verbrennungsmotor, G = Generator, V = Ventilator, L = Leuchte,

= Stufenthermostat für Drehzahl-Regulierung, t = Temperatur-Erfassung für GMA

Bild 11: Intensiv-Tierhaltung

Anhang A

Literatur

Gesetze, Verordnungen, behördlicheRichtlinien, Regeln und Empfehlungen

Gesetz über technische Arbeitsmittel (Gerätesi-cherheitsgesetz)

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung(Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)

Verordnung zum Schutz von Schweinen bei Stall-haltung (Schweinehaltungsverordnung)

Bundesanzeiger, Verlagsgesellschaft mbH,Postfach 1320, 53003 BonnInternet: www.bundesanzeiger.de

Vorschriften für Sicherheit und Gesundheits-schutz (VSG) der Landwirtschaftlichen Berufsge-nossenschaften - VSG 1.4 Elektrische Anlagenund Betriebsmittel

Bundesverband der landwirtschaftlichenBerufgenossenschaften,Postfach 410356, 34114 KasselInternet: www.LSV-d.de

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für dieElektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV)

Verlag- und Wirtschaftsgesellschaft derElektrizitätswerke m.b.H., VWEW,Rebstöcker Str. 59, 60326 Frankfurt/M.Internet: www.vwew.de

Normen

DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen undBauteilen

DIN 18012 Haus-Anschlusseinrichtungen in Ge-bäuden, Raum- und Flächenbedarf, Planungs-grundlagen

DIN 18910 Wärmeschutz geschlossener Ställe;Wärmedämmung und Lüftung, Planungs- und Be-rechnungsgrundlagen

DIN–Normen: Beuth Verlag GmbH,10772 BerlinInternet: www.beuth.de

DIN VDE 0100 Errichten von Starkstromanlagenmit Nennspannungen bis 1000V– Teil 410: Schutzmaßnahmen; Schutz gegen

elektrischen Schlag– Teil 420: Schutzmaßnahmen; Schutz gegen

thermische Einflüsse

– Teil 430: Schutzmaßnahmen; Schutz von Ka-beln und Leitungen bei Überstrom

– Teil 460: Schutzmaßnahmen; Trennen undSchalten

– Teil 482: Schutzmaßnahmen; Auswahl vonSchutzmaßnahmen als Funktion äußere Ein-flüsse; Brandschutz bei besonderen Risikenund Gefahren

– Teil 510: Auswahl und Errichtung elektrischerBetriebsmittel, Allgemeine Bestimmungen

– Teil 537: Auswahl und Errichtung elektrischerBetriebsmittel; Geräte zum Trennen und Schal-ten

– Teil 540: Auswahl und Errichtung elektrischerBetriebsmittel; Erdung, Schutzleiter, Potenzial-ausgleichsleiter

– Teil 551: Auswahl und Errichtung elektrischerBetriebsmittel; Andere Betriebsmittel - Nieder-spannungs-Stromversorgungsanlagen

– Teil 559: Leuchten und Beleuchtungsanlagen– Teil 560: Auswahl und Errichtung elektrischer

Betriebsmittel; Elektrische Anlagen für Sicher-heitszwecke

– Teil 705: Landwirtschaftliche und gartenbauli-che Anwesen

– Teil 732: Hausanschlüsse in öffentlichen Ka-belnetzen

– Teil 737: Feuchte und nasse Bereiche und Räu-me, Anlagen im Freien

EN 50110/VDE 0105– Teil 100: Betrieb von elektrischen Anlagen– Teil 15: Betrieb von Starkstromanlagen. Beson-

dere Festlegungen für landwirtschaftliche Be-triebsstätten

DIN VDE 0106 Schutz gegen elektrischen Schlag,Klassifizierung von elektrischen und elektroni-schen Betriebsmitteln

DIN VDE 0131 Errichtung und Betrieb von Elektro-zaunanlagen

DIN VDE 0211 Bau von Starkstrom-Freileitungenmit Nennspannungen bis 1000 V

DIN VDE 0250 Isolierte Starkstromleitungen– Teil 204: PVC-Mantelleitung– Teil 205: PVC-Mantelleitungen mit zugfester

Bewehrung– Teil 206: PVC-Mantelleitung mit Tragseil– Teil 812: Gummischlauchleitung NSSHÖU

DIN VDE 0470 Teil 1 Schutzarten durch Gehäuse

DIN EN 60893/VDE 0318 Bestimmung für Tafelnaus technischen Schichtpressstoffen auf Basiswärmehärtbarer Harze für elektrotechnische Zwe-cke

DIN VDE 0620 Steckvorrichtungen bis 400 V 25 A

DIN EN 60309/VDE 0623 Stecker, Steckdosenund Kupplungen

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VdS 2067 : 2008-01 (05) Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft

DIN VDE 0641 Teil 3 Leitungsschutzschalter bis63 A Nennstrom, bis 415 V Wechselspannung undbis 440 V Gleichspannung

DIN VDE 0660 Niederspannungsschaltgeräte– Teil 101: Leistungsschalter– Teil 102: Elektromagnetische Schütze und Mo-

torstarter– Teil 303: Thermischer Maschinenschutz für um-

laufende elektrische Maschinen

DIN VDE 0664 Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen– Teil 10: Fehlerstrom-/Differenzstrom-Schutz-

schalter ohne eingebauten Überstromschutz(RCCBs) für Hausinstallationen und für ähnli-che Anwendungen – Allgemeine Anforderun-gen

– Teil 20: Fehlerstrom-Schutzschalter mit einge-bautem Überstromschutz (RCBOs) für Hausin-stallationen und ähnliche Anwendungen – All-gemeine Anforderungen

DIN EN 61011/VDE 0667 Elektrozaungeräte, Si-cherheitsbestimmungen für Elektrozaungerätemit Netzanschluss

DIN VDE 0700 Sicherheit elektrischer Geräte fürden Hausgebrauch und ähnliche Zwecke– Teil 216: Besondere Anforderungen für Elektro-

wärmegeräte für Tieraufzucht und Tierhaltung

DIN VDE 0710 Leuchten mit Betriebsspannungenunter 1000 V

DIN EN 50144/VDE 0740 Sicherheit handgeführ-ter motorischer Elektrowerkzeuge

DIN EN 60598/VDE 0711 Leuchten– Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfun-

gen– Teil 2-24: Besondere Anforderungen – Leuch-

ten mit begrenzter Oberflächentemperatur

DIN VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand,Einbruch und Überfall– Teil 1: Allgemeine Festlegungen

VDE-Verlag GmbH: Berlin – OffenbachBismarckstr. 33, 10625 BerlinInternet: www.vde-verlag.de

VdS-Publikationen

VdS 2001 Regeln für die Ausrüstung von Arbeits-stätten mit Feuerlöschern

VdS 2005 Elektrische Leuchten - Richtlinien zurSchadenverhütung

VdS 2006 Blitzschutz durch Blitzableiter - Merk-blatt zur Schadenverhütung

VdS 2017 Blitz-Überspannungsschutz für land-wirtschaftliche Betriebe - Merkblatt zur Schaden-verhütung

VdS 2025 Kabel- und Leitungsanlagen - Richtli-nien zur Schadenverhütung

VdS 2031 Blitz- und Überspannungsschutz inelektrischen Anlagen - Richtlinien zur Schadenver-hütung

VdS 2033 Feuergefährdete Betriebsstätten unddiesen gleichzustellende Risiken - Richtlinien zurSchadenverhütung

VdS 2057 Sicherheitsvorschriften für Starkstrom-anlagen in- landwirtschaftlichen Betrieben- Intensiv-TierhaltungenSicherheitsvorschriften gemäß Abschnitt B § 8AFB 2008

VdS 2279 Elektrowärmegeräte und Elektrohei-zungsanlagen - Richtlinien zur Schadenverhütung

VdS 2324 Niedervoltbeleuchtungsanlagen und-systeme - Richtlinien zur Schadenverhütung

VdS 2569 Überspannungsschutz für Elektroni-sche Datenverarbeitungsanlagen - Richtlinien zurSchadenverhütung

VdS 2839 Fernwirktechnik in der Elektroinstallati-on - Richtlinien zur Schadenverhütung

VdS Schadenverhütung Verlag,Amsterdamer Str. 174, 50735 KölnInternet: www.vds.de

Klausel SK 9609 Elektrische Anlagen in landwirt-schaftlichen Betrieben

1. Der Versicherungsnehmer hat die elektrischenAnlagen regelmäßig durch eine Elektrofachkraftprüfen und Mängel innerhalb einer von dieserFachkraft bestimmten Frist beseitigen zu lassen.

2. Der Versicherungsnehmer hat auf Verlangendes Versicherers nachzuweisen, dass die Prüfungdurchgeführt ist und die Mängel beseitigt sind.

Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH • Amsterdamer Str. 174 • 50735 KölnTel.: (0221) 77 66 - 0 • Fax: (0221) 77 66 - 341

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Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft VdS 2067 : 2008-01 (05)

Die Wiedergabe des Titelbildes erfolgt mitfreundlicher Genehmigung von:

Bayerischer Versicherungsverband80530 München